Merkblatt für Absolventinnen und Absolventen eidgenössischer

DEPARTEMENT
BILDUNG, KULTUR UND SPORT
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
10. November 2016
MERKBLATT
Für Absolventinnen und Absolventen von eidgenössischen Berufsprüfungen (Fachausweis)
und höheren Fachprüfungen (Diplom)
Gesetzliche Grundlagen
§ 60 des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW)
vom 6. März 2007 (Stand 1. Januar 2011)
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Der Kanton kann erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen mit stipendienrechtlichem
Wohnsitz im Aargau Beiträge an die Prüfungsgebühren von eidgenössischen Berufsprüfungen
oder höheren Fachprüfungen gewähren.
Umsetzung
Der Kanton erstattet jeder erfolgreichen Absolventin beziehungsweise jedem erfolgreichen Absolventen von eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen die Prüfungsgebühren
bis maximal Fr. 2'000.– zurück.
Die Rückerstattung im Umfang von Fr. 2'000.– ist vom 1. August 2012 bis Ende 2017 befristet. Für
erfolgreiche Prüfungen, welche bis zum 31. Juli 2012 absolviert wurden, wird bis maximal Fr. 750.–
zurückerstattet. Massgebend ist das Datum, an welchem die Prüfung absolviert wurde. Ab 2018 erfolgt die Finanzierung durch den Bund, womit die Subventionen des Kantons hinfällig werden.
Hinweis zu den Steuern: Bitte beachten Sie, dass der vom Kanton ausgerichtete Betrag bei allfälligen steuerlich geltend gemachten Weiterbildungskosten abgezogen werden muss. Es erfolgt diesbezüglich ein vom Regierungsrat bewilligter Datenaustausch zwischen dem Departement BKS und
dem Kantonalen Steueramt.
Zuständige Behörde
Das Gesuch ist an folgende Adresse zu senden:
Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Bachstrasse 15,
Postfach 2254, 5001 Aarau
Einzureichende Unterlagen
Der zuständigen Behörde sind folgende Unterlagen einzureichen:
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ausgefülltes Formular "Gesuch um Rückerstattung der Prüfungsgebühren"
Kopie Diplom resp. Fachausweis
Kopie Gebührenrechnung inkl. Quittung
Kopie Wohnsitzbestätigung (entscheidend ist Wohnort zwei Jahre vor Beginn der Weiterbildung)