DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Berufsbildung und Mittelschule 10. November 2016 MERKBLATT Für Absolventinnen und Absolventen von eidgenössischen Berufsprüfungen (Fachausweis) und höheren Fachprüfungen (Diplom) Gesetzliche Grundlagen § 60 des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) vom 6. März 2007 (Stand 1. Januar 2011) 1 Der Kanton kann erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Aargau Beiträge an die Prüfungsgebühren von eidgenössischen Berufsprüfungen oder höheren Fachprüfungen gewähren. Umsetzung Der Kanton erstattet jeder erfolgreichen Absolventin beziehungsweise jedem erfolgreichen Absolventen von eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen die Prüfungsgebühren bis maximal Fr. 2'000.– zurück. Die Rückerstattung im Umfang von Fr. 2'000.– ist vom 1. August 2012 bis Ende 2017 befristet. Für erfolgreiche Prüfungen, welche bis zum 31. Juli 2012 absolviert wurden, wird bis maximal Fr. 750.– zurückerstattet. Massgebend ist das Datum, an welchem die Prüfung absolviert wurde. Ab 2018 erfolgt die Finanzierung durch den Bund, womit die Subventionen des Kantons hinfällig werden. Hinweis zu den Steuern: Bitte beachten Sie, dass der vom Kanton ausgerichtete Betrag bei allfälligen steuerlich geltend gemachten Weiterbildungskosten abgezogen werden muss. Es erfolgt diesbezüglich ein vom Regierungsrat bewilligter Datenaustausch zwischen dem Departement BKS und dem Kantonalen Steueramt. Zuständige Behörde Das Gesuch ist an folgende Adresse zu senden: Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Bachstrasse 15, Postfach 2254, 5001 Aarau Einzureichende Unterlagen Der zuständigen Behörde sind folgende Unterlagen einzureichen: • • • • ausgefülltes Formular "Gesuch um Rückerstattung der Prüfungsgebühren" Kopie Diplom resp. Fachausweis Kopie Gebührenrechnung inkl. Quittung Kopie Wohnsitzbestätigung (entscheidend ist Wohnort zwei Jahre vor Beginn der Weiterbildung)
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