WIR in der REALSCHULE Bezirk Münster November 2016 Schützenswert! Inhalt: Erfolg für die GEW bei den Personalratswahlen 2016 Beförderungsstellen an Realschulen Die BR bietet ein BEM-Gespräch an? Achtung: neuer Termin für Versetzungsanträge für Schulen, die 2017 schließen! Neuregelungen in der 2. Dienstrechtsreform für Beamtinnen und Beamte "Fachleiter/in gesucht"?! Das interessiert Angestellte: Ausblick auf die kommende Tarifrunde Neue Höchstaltersgrenze Befristete Beschäftigung im Schuldienst Erfolg für die GEW bei den Personalratswahlen 2016 Die gute Beratung der GEW-Personalratsmitglieder wurde belohnt! Die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hat sich für die GEW-Fraktion als stärkste Gruppierung für die kommende Wahlperiode entschieden. Der Personalrat wählte Hedwig Brüggenkamp (GEW) zur Vorsitzenden. Oliver Buxel (GEW) nimmt das Amt des zweiten Stellvertreters wahr. Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für das entgegen gebrachte Vertrauen und stehen auch weiterhin allen mit Rat und Tat zur Seite. Wenden Sie sich an uns bei allen Fragen des schulischen Alltags! Beförderungsstellen an Realschulen 65 A13/EG 13 TV-L Beförderungsstellen wurden den Realschulen aus dem Stellenzuweisungsverfahren 2014 und 2015 zugewiesen. Bei der Verteilung der Beförderungsstellen auf die Realschulen im Bezirk Münster wurde im laufenden Verfahren nicht nur die Quote von A12/EG 11 TVL zu A13/EG 13 TV-L als Kriterium herangezogen. Neu ist, dass 32 der 65 Stellen nach den Kriterien schwer zu besetzende Region bzw. Schulen mit besonderen Herausforderungen Unterstützung im Auslaufprozess Brennpunktschulen verteilt wurden. Alle zu besetzende A13/EG13Stellen sind mit Aufgaben verbunden. Dienstliche Beurteilungen von mehreren Bewerbern auf eine Beförderungsstelle dürfen nicht länger als 12 Monate auseinanderliegen. Ansonsten muss die länger zurückliegende dienstliche Beurteilung neu erstellt werden. Hedwig Brüggenkamp Oliver Buxel 02522 – 61448 [email protected] 0231 – 5306438 [email protected] Die BR bietet ein BEM-Gespräch an? Sobald eine Lehrkraft innerhalb eines Kalenderjahres sechs Wochen (auch mit Unterbrechungen) und mehr krankheitsbedigt fehlt, bietet die Bezirksregierung ein Gespräch über die Prognose zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit an. Bevor Sie der Dienststelle antworten, sollten Sie unbedingt Kontakt mit einem Personalratsmitglied aufnehmen. Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wird das Gespräch ohne hinreichende Begründung abgelehnt, wird in der Regel der Amtsarzt beauftragt, die Dienstfähigkeit zu überprüfen. Ute Tambornino 02361 – 181932 [email protected] Neuregelungen in der 2. Dienstrechtsreform für Beamtinnen und Beamte Gisela Barthelmes Horst Hennemann Tarifbeschäftigte 02361 – 900480 [email protected] Tarifbeschäftigter 0251 – 6189274 [email protected] Achtung: neuer Termin für Versetzungsanträge für Schulen, die 2017 schließen! Ende Juli 2017 wird es im Regierungsbezirk Münster zehn Realschulen nicht mehr geben: sie sind ausgelaufen und schließen endgültig ihre Tore. Alle noch an den Schulen verbliebenen Lehrkräfte müssen dann eine „neue“ Schule gefunden haben. Die Dienststelle hat daher für die Lehrerinnen und Lehrer an diesen zehn Schulen ein noch weiter vorgezogenes Versetzungsverfahren eingeführt. Lehrkräfte dieser Schulen sollten bis zum 15. November 2016 ihren Versetzungsantrag gestellt haben; allerdings ist das kein Ausschlusstermin. Ziel ist es, die Kolleginnen und Kollegen, die zum 1.8.2017 versetzt sein müssen, vorab zu berücksichtigen. Wir befürworten und unterstützen diesen Schritt sehr. Alle anderen Anträge für das Versetzungsverfahren zum 1.8.2017 müssen bis zum 15.12.2016 gestellt werden. Das am 1.7.2016 in Kraft getretene Dienstrechtsmodernisierungsgesetz bündelt alle Regelungen im BeamtInnenrecht: LBG (Landesbeamtengesetz), LBesG (Landesbesoldungsgesetz) und LBeamtVG (Landesbeamtenversorgungsgesetz). Es soll die Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Änderungen bezüglich des allgemeinen BeamtInnenrechts (Beförderung – Frauenquote wird eingeführt, Beurlaubung und Teilzeit aus familiären Gründen wird auf 15 Jahre ausgedehnt), der Besoldung (z.B. Wiedereinführung der Jubiläumszulage) und der Versorgung (z.B. wer bei Erreichen von 45 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren 65 Jahre alt ist, hat keine Abzüge beim Ruhegehalt, Kindererziehungszeiten werden großzügiger anerkannt, Mindesthinzuverdienstmöglichkeit wird von 325 Euro auf 525 Euro erhöht) bringen klare Verbesserungen. Die Umsetzung wesentlicher Forderungen der GEW (z.B. gleiche Bezahlung der Lehrkräfte in allen Schulformen) stehen allerdings noch aus. Detaillierte Angaben zur Reform sind nachzulesen in der Ausgabe der nds 8/2016 oder unter www.gew-nrw.de. Ihre GEW-Personalratsmitglieder geben gerne Auskunft. In den meisten Schulen dürften die Stufenpläne angefertigt worden sein. Es gilt aber nach wie vor: ein Versetzungsantrag muss gestellt werden und zwar online unter www.oliver.nrw.de und in Papierform. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich rechtzeitig an den Personalrat. Teilen Sie ihm Ihr Anliegen mit. Nur wenn der Personalrat Ihre Sorgen und Probleme kennt, können sich die Mitglieder für Sie einsetzen. Barbara Graf Tarifbeschäftigte 0251 – 7479386 [email protected] Frank Sprehe 05405 – 8566 [email protected] "Fachleiter/in gesucht"?! Das interessiert Angestellte: Sie wollten schon immer Fachleiter/in werden? Ausblick auf die kommende Tarifrunde Die Chancen, es auch zu werden, sind aktuell hervorragend. Alleine in den drei Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Bezirk Münster (Bocholt, Münster und Recklinghausen), die zzt. ca. 180 Lehramtsanwärterinnen an Realschulen ausbilden, sind mehr als 20 Fachleitungsstellen vakant. Der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Deutschen Beamtenbund (dbb) im letzten Jahr abgeschlossene Tarifvertrag wird von der GEW nach wie vor aus guten Gründen abgelehnt. Welche Ursachen gibt es, dass fast ein Drittel der Fachleitungsstellen nicht oder nur kommissarisch besetzt sind? Anders gefragt, wie viel ist uns die (Aus-) Bildung von jungen Menschen wert? Hier sollte das MSW über den Tellerrand in den Gym/Ges-Bereich schauen und nicht nur bei den Anforderungen und Standards an das Fachleitungsamt, sondern auch bei der Bezahlung und den Aufstiegschancen Kolleginnen und Kollegen gleichbehandeln. So bekommt ein/e Fachleiter/in im Sek II-Bereich die Besoldung A 15, ein/e Fachleiter/in im Sek I-Bereich die Besoldung A 12 und 150 Euro Zulage. Der akute Mangel an Fachleiter/innen führt dazu, dass Kollegen/innen aus dem Sek II-Bereich die Ausbildung der Lehramtsanwärter/innen aus dem Sek I-Bereich mit übernehmen. Hier sind Probleme vorprogrammiert. Übrigens gelten Kollegen/innen, die „nur" das Lehramt Sek II haben, an Realschulen als Seiteneinsteiger/in, eingruppiert in EG 11. Bei der Ausbildung von Lehramtsanwärter/innen scheint dieser Widerspruch, einerseits als Seiteneinsteiger zu gelten und andererseits Lehramtsanwärter/innen ausbilden zu dürfen, keine Rolle zu spielen. Dringende Verbesserungen müssen im kommenden Jahr bei den Tarifverhandlungen von uns erkämpft werden. Dazu ist ein mehrstufiger Aktionsplan vorgesehen. Dieser reicht von der Befragung von Landtagspolitikern über Tarifkonferenz und Demonstrationen bis hin zu eventuellen Warnstreiks. Neue Höchstaltersgrenze Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung in der Laufbahnverordnung NRW für verfassungswidrig erklärt hatte, war die Landesregierung gezwungen, hier nachzubessern. Mit Verkündigungsdatum 30.12.2015 hat die Landesregierung das Landesbeamtengesetz entsprechend geändert: Die Höchstaltersgrenze ist von bisher 40 auf 42 Jahre erhöht worden. Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 50 werden auch noch bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres verbeamtet. Außerdem gibt es weitere Hinausschiebungsgründe wie z. B. Kinderbetreuung, Bundesfreiwilligendienst, etc. Befristete Beschäftigte im Schuldienst Die GEW hat sich immer wieder für die Entfristung von Zeitverträgen eingesetzt. Eine Entfristung ist nunmehr möglich und an bestimmte Bedingungen geknüpft und wird in jedem Fall individuell geprüft. Berücksichtig werden dabei die Beschäftigungsdauer, die Anzahl der Verträge und der Einsatz in den entsprechenden Schulen. V.i.S.d.P.: Hedwig Brüggenkamp, Geiststr. 63, 59302 Oelde
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