- GEW - Kreisverband Steinfurt

WIR in der
REALSCHULE
Bezirk Münster
November 2016
Schützenswert!
Inhalt:
 Erfolg für die GEW bei den Personalratswahlen 2016
 Beförderungsstellen an Realschulen
 Die BR bietet ein BEM-Gespräch an?
 Achtung: neuer Termin für Versetzungsanträge für Schulen, die 2017
schließen!
 Neuregelungen in der 2. Dienstrechtsreform für Beamtinnen und
Beamte
 "Fachleiter/in gesucht"?!
 Das interessiert Angestellte:
 Ausblick auf die kommende Tarifrunde
 Neue Höchstaltersgrenze
 Befristete Beschäftigung im Schuldienst
Erfolg für die GEW bei den Personalratswahlen 2016
Die gute Beratung der GEW-Personalratsmitglieder wurde belohnt! Die Mehrheit der Wählerinnen
und Wähler hat sich für die GEW-Fraktion als stärkste Gruppierung für die kommende Wahlperiode
entschieden. Der Personalrat wählte Hedwig Brüggenkamp (GEW) zur Vorsitzenden. Oliver Buxel
(GEW) nimmt das Amt des zweiten Stellvertreters wahr.
Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für das entgegen gebrachte Vertrauen und stehen
auch weiterhin allen mit Rat und Tat zur Seite.
Wenden Sie sich an uns bei allen Fragen des schulischen Alltags!
Beförderungsstellen an
Realschulen
65 A13/EG 13 TV-L Beförderungsstellen wurden
den Realschulen aus dem Stellenzuweisungsverfahren 2014 und 2015 zugewiesen. Bei der Verteilung der Beförderungsstellen auf die Realschulen im Bezirk Münster wurde im laufenden
Verfahren nicht nur die Quote von A12/EG 11 TVL zu A13/EG 13 TV-L als Kriterium herangezogen.
Neu ist, dass 32 der 65 Stellen nach den Kriterien

schwer zu besetzende Region bzw. Schulen mit besonderen Herausforderungen

Unterstützung im Auslaufprozess

Brennpunktschulen
verteilt wurden. Alle zu besetzende A13/EG13Stellen sind mit Aufgaben verbunden. Dienstliche
Beurteilungen von mehreren Bewerbern auf eine
Beförderungsstelle dürfen nicht länger als 12 Monate auseinanderliegen. Ansonsten muss die länger zurückliegende dienstliche Beurteilung neu erstellt werden.
Hedwig Brüggenkamp
Oliver Buxel
02522 – 61448
[email protected]
0231 – 5306438
[email protected]
Die BR bietet ein
BEM-Gespräch an?
Sobald eine Lehrkraft innerhalb eines Kalenderjahres sechs Wochen (auch mit Unterbrechungen)
und mehr krankheitsbedigt fehlt, bietet die Bezirksregierung ein Gespräch über die Prognose
zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit an. Bevor Sie der Dienststelle antworten, sollten Sie unbedingt Kontakt mit einem Personalratsmitglied
aufnehmen.
Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wird das Gespräch ohne hinreichende Begründung abgelehnt, wird in der Regel der Amtsarzt beauftragt, die Dienstfähigkeit zu
überprüfen.
Ute Tambornino
02361 – 181932
[email protected]
Neuregelungen in der
2. Dienstrechtsreform
für Beamtinnen und Beamte
Gisela Barthelmes
Horst Hennemann
Tarifbeschäftigte
02361 – 900480
[email protected]
Tarifbeschäftigter
0251 – 6189274
[email protected]
Achtung: neuer Termin für
Versetzungsanträge für
Schulen, die 2017 schließen!
Ende Juli 2017 wird es im Regierungsbezirk
Münster zehn Realschulen nicht mehr geben: sie
sind ausgelaufen und schließen endgültig ihre
Tore.
Alle noch an den Schulen verbliebenen Lehrkräfte
müssen dann eine „neue“ Schule gefunden haben. Die Dienststelle hat daher für die Lehrerinnen
und Lehrer an diesen zehn Schulen ein noch weiter vorgezogenes Versetzungsverfahren eingeführt. Lehrkräfte dieser Schulen sollten bis zum
15. November 2016 ihren Versetzungsantrag gestellt haben; allerdings ist das kein Ausschlusstermin. Ziel ist es, die Kolleginnen und Kollegen,
die zum 1.8.2017 versetzt sein müssen, vorab zu
berücksichtigen. Wir befürworten und unterstützen diesen Schritt sehr. Alle anderen Anträge für
das Versetzungsverfahren zum 1.8.2017 müssen
bis zum 15.12.2016 gestellt werden.
Das am 1.7.2016 in Kraft getretene Dienstrechtsmodernisierungsgesetz bündelt alle Regelungen
im BeamtInnenrecht: LBG (Landesbeamtengesetz), LBesG (Landesbesoldungsgesetz) und
LBeamtVG (Landesbeamtenversorgungsgesetz).
Es soll die Attraktivität des öffentlichen Dienstes
steigern und für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Änderungen bezüglich
 des allgemeinen BeamtInnenrechts (Beförderung – Frauenquote wird eingeführt, Beurlaubung und Teilzeit aus familiären Gründen
wird auf 15 Jahre ausgedehnt),
 der Besoldung (z.B. Wiedereinführung der
Jubiläumszulage) und
 der Versorgung (z.B. wer bei Erreichen von
45 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren 65 Jahre
alt ist, hat keine Abzüge beim Ruhegehalt,
Kindererziehungszeiten werden großzügiger
anerkannt, Mindesthinzuverdienstmöglichkeit
wird von 325 Euro auf 525 Euro erhöht)
bringen klare Verbesserungen. Die Umsetzung
wesentlicher Forderungen der GEW (z.B. gleiche
Bezahlung der Lehrkräfte in allen Schulformen)
stehen allerdings noch aus.
Detaillierte Angaben zur Reform sind nachzulesen
in der Ausgabe der nds 8/2016 oder unter
www.gew-nrw.de. Ihre GEW-Personalratsmitglieder geben gerne Auskunft.
In den meisten Schulen dürften die Stufenpläne
angefertigt worden sein. Es gilt aber nach wie vor:
ein Versetzungsantrag muss gestellt werden und
zwar online unter www.oliver.nrw.de und in Papierform.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich rechtzeitig an den Personalrat.
Teilen Sie ihm Ihr Anliegen mit. Nur wenn der
Personalrat Ihre Sorgen und Probleme kennt, können sich die Mitglieder für Sie einsetzen.
Barbara Graf
Tarifbeschäftigte
0251 – 7479386
[email protected]
Frank Sprehe
05405 – 8566
[email protected]
"Fachleiter/in gesucht"?!
Das interessiert Angestellte:
Sie wollten schon immer Fachleiter/in werden?
Ausblick auf die kommende Tarifrunde
Die Chancen, es auch zu werden, sind aktuell hervorragend. Alleine in den drei Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Bezirk Münster
(Bocholt, Münster und Recklinghausen), die zzt. ca.
180 Lehramtsanwärterinnen an Realschulen ausbilden, sind mehr als 20 Fachleitungsstellen vakant.
Der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
(TdL) und dem Deutschen Beamtenbund (dbb) im
letzten Jahr abgeschlossene Tarifvertrag wird von
der GEW nach wie vor aus guten Gründen abgelehnt.
Welche Ursachen gibt es, dass fast ein Drittel der
Fachleitungsstellen nicht oder nur kommissarisch
besetzt sind? Anders gefragt, wie viel ist uns die
(Aus-) Bildung von jungen Menschen wert? Hier
sollte das MSW über den Tellerrand in den
Gym/Ges-Bereich schauen und nicht nur bei den
Anforderungen und Standards an das Fachleitungsamt, sondern auch bei der Bezahlung und den
Aufstiegschancen Kolleginnen und Kollegen gleichbehandeln. So bekommt ein/e Fachleiter/in im Sek
II-Bereich die Besoldung A 15, ein/e Fachleiter/in im
Sek I-Bereich die Besoldung A 12 und 150 Euro
Zulage.
Der akute Mangel an Fachleiter/innen führt dazu,
dass Kollegen/innen aus dem Sek II-Bereich die
Ausbildung der Lehramtsanwärter/innen aus dem
Sek I-Bereich mit übernehmen. Hier sind Probleme
vorprogrammiert. Übrigens gelten Kollegen/innen,
die „nur" das Lehramt Sek II haben, an Realschulen
als Seiteneinsteiger/in, eingruppiert in EG 11. Bei
der Ausbildung von Lehramtsanwärter/innen scheint
dieser Widerspruch, einerseits als Seiteneinsteiger
zu gelten und andererseits Lehramtsanwärter/innen
ausbilden zu dürfen, keine Rolle zu spielen.
Dringende Verbesserungen müssen im kommenden
Jahr bei den Tarifverhandlungen von uns erkämpft
werden. Dazu ist ein mehrstufiger Aktionsplan vorgesehen. Dieser reicht von der Befragung von Landtagspolitikern über Tarifkonferenz und Demonstrationen bis hin zu eventuellen Warnstreiks.
Neue Höchstaltersgrenze
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung in der Laufbahnverordnung NRW für verfassungswidrig erklärt hatte, war die Landesregierung gezwungen, hier nachzubessern. Mit Verkündigungsdatum 30.12.2015 hat die Landesregierung
das Landesbeamtengesetz entsprechend geändert:

Die Höchstaltersgrenze ist von bisher 40 auf 42
Jahre erhöht worden.

Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 50 werden auch noch bis zur Vollendung
des 45. Lebensjahres verbeamtet.

Außerdem gibt es weitere Hinausschiebungsgründe wie z. B. Kinderbetreuung, Bundesfreiwilligendienst, etc.
Befristete Beschäftigte im Schuldienst
Die GEW hat sich immer wieder für die Entfristung
von Zeitverträgen eingesetzt. Eine Entfristung ist
nunmehr möglich und an bestimmte Bedingungen
geknüpft und wird in jedem Fall individuell geprüft.
Berücksichtig werden dabei die Beschäftigungsdauer, die Anzahl der Verträge und der Einsatz in
den entsprechenden Schulen.
V.i.S.d.P.:
Hedwig Brüggenkamp, Geiststr. 63, 59302 Oelde