Leitantrag BTB Gwt 2016_Stellenwert der - BTB

Antrag zum Landesgewerkschaftstag 2016 BTB Hessen
Antragsteller: Landesleitung BTB Hessen
Antrag betr.: Stellenwert der technischen Fachverwaltungen
Antrag:
Die Mitgliederversammlung des BTB Hessen möge beschließen:
Der BTB Hessen setzt sich im politischen Raum dafür ein, dass die technischnaturwissenschaftlichen Themenfelder mit einem deutlichen Profil wahrgenommen werden.
Wesentlich dabei ist, dass die Fachaufgaben von fachlich qualifizierten Beschäftigten erfüllt
werden und diesen hinsichtlich ihrer Vergütung eine der extern erworbenen Qualifikation und
Bildung angemessene Wertschätzung zuteilwird.
Begründung:
Anlass gibt die Gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände der Deutschen
Wirtschaft,
des
Deutschen
Gewerkschaftsbundes
sowie
der
Hochschulrektorenkonferenz für die berufliche und die hochschulische Bildung vom
März 2016. Dieser folgend hat sich der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) als
Transparenzinstrument bewährt. In den neuen Prioritäten für die europäische
Kooperation zur Bildung vom August 2015 wird ausgeführt, dass der Übergang von
der
Transparenz
zur
pauschalen
Anerkennung
von
Qualifikationen
weiter
vorangetrieben werden sollte. Dabei sind die ursprünglichen Ziele bei weitem noch
nicht erreicht. Der EQR ist als Transparenz- und Übersetzungsinstrument und nicht
als europaweites Berechtigungsinstrument konzipiert worden und beruht auf der
freiwilligen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Es wird erwartet, dass die
Bemühungen der Kommission sich darauf richten, eine tatsächliche Transparenz und
Vergleichbarkeit
zwischen
den
Qualifikationsrahmen
der
beteiligten
Staaten
Wirklichkeit werden zu lassen.
Diese Zielsetzung ist auch die Grundlage für den Deutschen Qualifikationsrahmen
(DQR). Mit der Gemeinsamen Vereinbarung zum Deutschen Qualifikationsrahmen
für lebenslanges Lernen vom 31.01.2012 bekunden das Bundesministerium für
Bildung
und
Forschung,
die
Kultusministerkonferenz,
die
Wirtschaftsministerkonferenz, die Spitzenverbände der Wirtschaft, der Deutsche
Gewerkschaftsbund sowie die Hochschulrektorenkonferenz ihr großes Interesse, das
deutsche
Qualifikationssystem
transparenter
zu
machen
sowie
die
Qualitätssicherung zu unterstützen. Damit wird die Gleichwertigkeit von beruflicher
und hochschulischer Bildung verdeutlicht. Zugleich werden auch die jeweiligen
eigenständigen Profile der genannten Bildungsbereiche sichtbar gemacht. Der dem
DQR zugrunde liegende Kompetenzbegriff erleichtert den Vergleich von beruflichen
und hochschulischen Qualifikationen.
Mit dem DQR als einem Transparenzinstrument sind keine Zugangsberechtigung
und kein Anspruch auf Anrechnung verbunden. Er beinhaltet weder eine
Vereinheitlichung noch eine Angleichung der Qualifikationsprofile der beruflichen und
der hochschulischen Bildung. Die Spitzenverbände der Wirtschaft, der Deutsche
Gewerkschaftsbund und die Hochschulrektorenkonferenz halten einvernehmlich fest,
dass die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems zu den
Niveaus des DQR das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht ersetzt.
Das Erreichen eines bestimmten Niveaus des DQR berechtigt nicht automatisch zum
Zugang zur nächsten Stufe.
Die hier dargelegte Auffassung steht nicht im Einklang mit den derzeitigen
Regelungen zum Tarif- und Besoldungsrecht in Hessen. Pläne, EQR und DQR von
Transparenz- zu Anerkennungsinstrumenten zu überführen, sind nicht akzeptabel.
Das Tarif- und Besoldungsrecht klafft zwischen allgemeiner und technischer
Verwaltung
extrem
auseinander.
Gerade
hinsichtlich
der
Einstufung
von
Beschäftigten in den Bereichen der technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltung
werden die extern erworbenen Qualifikationen nicht angemessen Wertgeschätzt.
Dies gilt es mit Entschiedenheit zu ändern.
Beschlussempfehlung:
Annahme - Ablehnung - Arbeitsmaterial
Beschluss:
Annahme - Ablehnung - Arbeitsmaterial