Antrag zum Landesgewerkschaftstag 2016 BTB Hessen Antragsteller: Landesleitung BTB Hessen Antrag betr.: Stellenwert der technischen Fachverwaltungen Antrag: Die Mitgliederversammlung des BTB Hessen möge beschließen: Der BTB Hessen setzt sich im politischen Raum dafür ein, dass die technischnaturwissenschaftlichen Themenfelder mit einem deutlichen Profil wahrgenommen werden. Wesentlich dabei ist, dass die Fachaufgaben von fachlich qualifizierten Beschäftigten erfüllt werden und diesen hinsichtlich ihrer Vergütung eine der extern erworbenen Qualifikation und Bildung angemessene Wertschätzung zuteilwird. Begründung: Anlass gibt die Gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft, des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie der Hochschulrektorenkonferenz für die berufliche und die hochschulische Bildung vom März 2016. Dieser folgend hat sich der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) als Transparenzinstrument bewährt. In den neuen Prioritäten für die europäische Kooperation zur Bildung vom August 2015 wird ausgeführt, dass der Übergang von der Transparenz zur pauschalen Anerkennung von Qualifikationen weiter vorangetrieben werden sollte. Dabei sind die ursprünglichen Ziele bei weitem noch nicht erreicht. Der EQR ist als Transparenz- und Übersetzungsinstrument und nicht als europaweites Berechtigungsinstrument konzipiert worden und beruht auf der freiwilligen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Es wird erwartet, dass die Bemühungen der Kommission sich darauf richten, eine tatsächliche Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Qualifikationsrahmen der beteiligten Staaten Wirklichkeit werden zu lassen. Diese Zielsetzung ist auch die Grundlage für den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Mit der Gemeinsamen Vereinbarung zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen vom 31.01.2012 bekunden das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Kultusministerkonferenz, die Wirtschaftsministerkonferenz, die Spitzenverbände der Wirtschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie die Hochschulrektorenkonferenz ihr großes Interesse, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen sowie die Qualitätssicherung zu unterstützen. Damit wird die Gleichwertigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung verdeutlicht. Zugleich werden auch die jeweiligen eigenständigen Profile der genannten Bildungsbereiche sichtbar gemacht. Der dem DQR zugrunde liegende Kompetenzbegriff erleichtert den Vergleich von beruflichen und hochschulischen Qualifikationen. Mit dem DQR als einem Transparenzinstrument sind keine Zugangsberechtigung und kein Anspruch auf Anrechnung verbunden. Er beinhaltet weder eine Vereinheitlichung noch eine Angleichung der Qualifikationsprofile der beruflichen und der hochschulischen Bildung. Die Spitzenverbände der Wirtschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Hochschulrektorenkonferenz halten einvernehmlich fest, dass die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems zu den Niveaus des DQR das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht ersetzt. Das Erreichen eines bestimmten Niveaus des DQR berechtigt nicht automatisch zum Zugang zur nächsten Stufe. Die hier dargelegte Auffassung steht nicht im Einklang mit den derzeitigen Regelungen zum Tarif- und Besoldungsrecht in Hessen. Pläne, EQR und DQR von Transparenz- zu Anerkennungsinstrumenten zu überführen, sind nicht akzeptabel. Das Tarif- und Besoldungsrecht klafft zwischen allgemeiner und technischer Verwaltung extrem auseinander. Gerade hinsichtlich der Einstufung von Beschäftigten in den Bereichen der technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltung werden die extern erworbenen Qualifikationen nicht angemessen Wertgeschätzt. Dies gilt es mit Entschiedenheit zu ändern. Beschlussempfehlung: Annahme - Ablehnung - Arbeitsmaterial Beschluss: Annahme - Ablehnung - Arbeitsmaterial
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