Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) Raiffeisenstraße 1 24103 Kiel Leistungsbeschreibung Fahrgastbefragungen im Busverkehr Schleswig-Holsteins 2016/17 (SH-Buserhebung 2016/17) Kiel, 21. Juli 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung ............................................................................................................ 4 2 Erhebungskonzept.......................................................................................................... 4 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 3 Bestimmungen zur Ausführung der Erhebung .............................................................. 13 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 4 Geheimhaltungspflicht ........................................................................................................... 30 Haftung .................................................................................................................................. 30 Auftraggeber und Gerichtsstand ........................................................................................... 31 Urheberrecht .......................................................................................................................... 31 Kündigung ............................................................................................................................. 31 Angebotserstellung ....................................................................................................... 32 8.1 8.2 8.3 8.4 9 Terminverzug / höhere Gewalt .............................................................................................. 26 Mängel der Erhebungsqualität .............................................................................................. 27 Überschreitung vorgegebener Fristen ................................................................................... 29 Weitere Angebotsbedingungen..................................................................................... 30 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 8 Datengrundlagen ................................................................................................................... 25 Freifahrtberechtigungen ........................................................................................................ 25 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................................... 26 Erhebungsmängel ........................................................................................................ 26 6.1 6.2 6.3 7 Datenerfassung und -übergabe ............................................................................................. 23 Aufbewahrung und Vernichtung der Erhebungsrohdaten ..................................................... 24 Termine ................................................................................................................................. 24 Abschlussbericht ................................................................................................................... 25 Leistungen des Auftraggebers ...................................................................................... 25 5.1 5.2 5.3 6 Einsatz von Personal Digital Assistants (PDA) oder Smartphones ...................................... 13 Pretest ................................................................................................................................... 13 Personalauswahl und Schulung ............................................................................................ 14 Vorbereitung der Erhebung ................................................................................................... 16 Durchführung der Erhebung .................................................................................................. 17 Kontrollen durch den Auftragnehmer .................................................................................... 18 Kontrollen durch den Auftraggeber ....................................................................................... 19 Plausibilitätsprüfungen .......................................................................................................... 20 Feldbüro/Hotline .................................................................................................................... 20 Nacherhebungen ................................................................................................................... 21 Übergabe der Erhebungsrohdaten ........................................................................................ 22 Prüfung der Erhebungsdaten durch den Auftraggeber ......................................................... 22 Leistungsumfang .......................................................................................................... 23 4.1 4.2 4.3 4.4 5 Erhebungsgebiet und Losbildung ............................................................................................ 4 Haupterhebung ........................................................................................................................ 6 Zusatzleistungen (optional) ..................................................................................................... 6 Erhebungszeitraum ................................................................................................................. 7 Zeitschichten ........................................................................................................................... 7 Erhebungsmerkmale ............................................................................................................... 7 Fahrtenstichprobe .................................................................................................................. 10 Ersatzstichproben .................................................................................................................. 13 Einzureichende Unterlagen ................................................................................................... 32 Angebotspreise ...................................................................................................................... 33 Zahlungsplan ......................................................................................................................... 35 Angebotseinreichung und Fristen .......................................................................................... 35 Zuschlagskriterien ........................................................................................................ 36 10 Teilaufhebung der Ausschreibung ................................................................................ 37 Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 2 Anlagen Anlage 1 Fahrausweismustersammlung SH-Tarif Anlage 2 Fahrtenübersicht nach Losen (4 Excel-Dateien) Anlage 3 Fahrplan je Erhebungsfahrt Anlage 4 Zuordnung der Kalendertage auf die Schichttage Anlage 5 Datenformat für die Übergabe der Einsatzpläne Anlage 6 Datenformat für die Übergabe der Erhebungsrohdaten Anlage 7 Erklärung zur Eignung Anlage 8 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Anlage 9 Qualitätserklärung Anlage 10 Kalkulationsblatt Anlage 11 Eigenerklärung gem. § 4 TTG Häufig verwendete Abkürzungen: BB DB Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn (Tarif der Deutschen Bahn) DB Deutsche Bahn HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonenverkehr (mit Bussen und Straßenbahnen) PDA Personal Digital Assistant (Handheld) SH Schleswig-Holstein SPNV Schienenpersonennahverkehr ÖSPV straßengebundener öffentlicher Personennahverkehr Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 3 1 Aufgabenstellung Die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) benötigt für die Weiterentwicklung des Angebots im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV und ÖSPV) eine Informationsdatenbasis, die hinreichende Informationen über Menge und Struktur der Verkehrsnachfrage in Schleswig-Holstein liefert. Daher sollen im Fahrplanjahr 2016/17 landesweite Erhebungen im Busverkehr durchgeführt werden, um Informationen zum Fahrgastaufkommen und zur Nachfragestruktur zu gewinnen. Die ausgeschriebene Leistung besteht aus einer Zählung und Befragung der Fahrgäste in den Bussen sowie der elektronischen Erfassung und Übermittlung der Daten an den Auftraggeber nach einem vorgegebenen Erhebungs- und Stichprobenkonzept gemäß Abschnitt 3 dieses Leistungsverzeichnisses. Die Hochrechnungen und Auswertungen sind nicht Bestandteil der Aufgabenstellung. Auftraggeber für Erhebungsdienstleistungen ist die NAH.SH GmbH, Kiel. 2 Erhebungskonzept 2.1 Erhebungsgebiet und Losbildung Die Erhebung umfasst nahezu alle Buslinien in den Kreisen und kreisfreien Städten SchleswigHolsteins außerhalb des HVV-Gebietes. Die Erhebung ist in vier Lose untergliedert: - Los 1 (KI): Buslinien in Kiel, Neumünster, Rendsburg-Eckernförde und Plön - Los 2 (IZ/HEI): Buslinien in Steinburg und Dithmarschen - Los 3 (HL): Buslinien in Lübeck und Ostholstein - Los 4 (FL): Buslinien Flensburg, Schleswig-Flensburg und Nordfriesland Innerhalb der Lose ist für jedes Verkehrsunternehmen ein Teilnetz definiert. Linien, die in den Gebieten mehrerer Lose verkehren, werden entsprechend Tabelle 1 den Losen zugeordnet. Tabelle 2 listet die Linien auf, die auch außerhalb der o.g. Kreise verkehren und miterhoben werden sollen. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 4 Linie AK 2820 Heide – Rendsburg AK 3240, Fahrt Hohenwestedt – Schenefeld (Mittelh.) AK 3241 Hohenwestedt – Seefeld/Grauel/… AK 3250 Rendsburg – Schenefeld (Mittelholst) AK 3260 Rendsburg – Itzehoe AK 3270 Hanerau-Hademarschen - Itzehoe AK 3525 Neumünster - Heide AK 4610 Kiel – Nortorf - Itzehoe AK 6551 Wrist - Hohenwestedt AK 4310 Kiel - Oldenburg AK 5809 Blekendorf-Kaköhl – Schönwalde am Bungsb. Rohde 5507 Eutin – Bad Malente Rohde 5510 Bad Malente - Bösdorf AK 1547 Kropp - Sorgbrück AK 1635 Schleswig - Güby AK 1645 Schleswig - Eckernförde AK 3010 Eckernförde - Kappeln AK 3020 Kappeln - Karby AK 3021 Kappeln – Karby AK 3040 Rieseby - Boren AK 3210 Rendsburg – Erfde AK 3211 Rendsburg – Erfde/Meggerdorf AK 3220 Rendsburg – Kropp AK 3221 Owschlag - Kropp AK 3231 Rendsburg – Alt Duvenstedt (- Kropp/Schleswig) AK 4810 Kiel – Flensburg VSF 1636 Schleswig – Güby - Jagel AK 1546 Erfde - Pahlen DB 2614 Heide – Lunden – Tönning DB 2616 Heide – Friedrichstadt DB 2618 Heide - Erfde verkehrt in den Losen 1 (KI) und 2 (IZ/HEI) 1 (KI) und 3 (HL) 1 (KI) und 4 (FL) 2 (IZ/HEI) und 4 (FL) wird Los … zugeordnet 2 1 1 1 1 2 1 1 2 1 3 3 3 4 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 4 4 2 2 2 Tabelle 1: Zuordnung der Linien Linie VKP 361 Plön - Bornhöved VKP 362 Plön - Stocksee VKP 410 Kiel – Bad Segeberg AK 7915 Neumünster – Rickling AK 6523 Elmshorn - Glückstadt AK 6533 Elmshorn – Itzehoe AK 6534 Elmshorn - Itzehoe Die Linie 6551 Wrist – Bad Bramstedt Die Linie 6552 Brockstedt - Kellinghusen AK 5912 Lübeck – Ahrensbök AK 7650 Lübeck – Bad Segeberg AK 7652 Bad Segeberg – Pronstorf-Goldenbek AK 7700 Bad Segeberg – Seedorf-Schlammersdorf AK 8150 Lübeck – Heilshoop AK 8710 Lübeck – Mölln AK 8805 Lübeck – Groß Grönau SL 16 Lübeck - Krummesse wird Los … zugeordnet 1 2 3 Tabelle 2: Einbeziehung von Linien, die auch außerhalb der ausgewählten Landkreise verkehren Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 5 2.2 Haupterhebung Das Erhebungskonzept sieht folgende Erhebungsleistungen vor: - Erhebung der Nachfrage eines repräsentativen Schultages im Winterhalbjahr 2016/17 (Erhebungszeitraum November 2016 bis April 2017) mit Zählung und Befragung der Fahrgäste. Freitags enden die regulären Erhebungen um 14 Uhr (Bezugsgröße ist die Abfahrtszeit an der ersten Haltestelle der Fahrt), um das möglicherweise stark abweichende Aufkommen am Freitagnachmittag (Wochenpendler, einsetzender Wochenendverkehr sowie Freizeitverkehre am Freitagabend) auszublenden. - Erhebung der Nachfrage an Samstagen und Sonntagen mit Zählung und Befragung der Fahrgäste mit verminderten Anforderungen an den Befragungsumfang, indem Befragungen am Wochenende ausschließlich durch das Zahlpersonal durchgeführt werden. - 1 Ausgenommen sind Angebote, die in Tagesrandlagen oder in den Nachtstunden verkehren und Angebote, die nur bei vorheriger Anmeldung von Fahrtwünschen verkehren (z.B. AST). 2.3 Zusatzleistungen Bedarfsweise sind zusätzliche Befragungen am Wochenende oder sonstige Erhebungsleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Haupterhebung im Zusammenhang stehen, durchzuführen: - Erweiterung der Befragungsstichprobe am Wochenende durch erhöhten Personaleinsatz (bis zu +50 % am Wochenende) ggf. unter Verlängerung des Erhebungszeitraums für die Wochenenderhebungen bis 18. Juni (ca. +8 Wochen ohne Oster- und Pfingstwochenende). Die Verlängerung des Erhebungszeitraums wird entsprechend der Erhöhung des Personaleinsatzes gewährt. - Für sonstige Zusatzerhebungen sind vom Anbieter für einen Zeitraum nach der Haupterhebung bis Ende 2017 Erhebungskosten pro Einsatzstunde anzugeben und für einen zusätzlichen Erhebungsumfang von 15 % der beauftragten Leistung zu garantieren. - In der Summe sind die Zusatzleistungen aus den vorgenannten Zusatzleistungen auf 15 % der angebotenen Erhebungsleistung für die Haupterhebung beschränkt. 1 Diese Einschränkung wird gewählt, um keine Personalbedarfsspitze am Tagtyp Samstag entstehen zu lassen. Das Fahrplanangebot am Samstag weist ein Fahrtenvolumen (Summe der Fahrplanzeiten) auf, dass etwa 60 Prozent des Fahrtenvolumens des Normalwerktages (Montag – Freitag) entspricht. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 6 2.4 Erhebungszeitraum Für das Schuljahr 2016/17 sind unter Berücksichtigung der Ferienordnung folgende Erhebungszeiträume vorgesehen: - Dienstag, 1. November bis Freitag, 16. Dezember (= 7 Erhebungswochen mit 34 Tagen Mo-Fr(S), 6 Tagen Sa und 6 Tagen So) - Dienstag, 10. Januar bis Mittwoch, 5. April sowie Samstag, 8. April und Sonntag, 9. April (= 12 Wochen + 2 Tage mit 62 Tagen Mo-Fr(S), 13 Tagen Sa und 13 Tagen So) Die Woche vom 10. – 16. Dezember sowie die Woche der Zeitraum vom 3. bis 9. April sind ausschließlich für Nacherhebungen vorbehalten, sodass für planmäßige Erhebungen insgesamt - 88 Normalwerktage (Montag – Freitag an Schultagen) - 17 Samstage - 17 Sonntage zur Verfügung stehen. In wenigen Regionen mit ausgeprägter Faschingskultur sind die Erhebungen an den Faschingstagen auszusetzen. 2.5 Zeitschichten Folgende Schichtung nach Wochentagtypen ist vorgesehen: - Normalwerktag, Montag – Freitag an Schultagen - Samstag - Sonn-/Feiertag In Tagesrandlagen und in den Nachtstunden wird nicht erhoben: Fahrten, die ausschließlich vor 6 Uhr (Montag – Freitag), 7 Uhr (Samstag) bzw. 8 Uhr (Sonntag) oder nach 22 Uhr (alle Wochentagtypen) verkehren, werden nicht erhoben. Am Freitag enden die regulären Erhebungen um 14 Uhr (Bezugsgröße: Abfahrtszeit an der ersten Station der Fahrt). 2.6 Erhebungsmerkmale 2.6.1 Zählung Für jede Erhebungsfahrt sind die - Mitarbeiternummer, - Datum und Wochentagtyp, - Linie, Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 7 - Abfahrtshaltestelle, Abfahrtszeit und Fahrtziel der Busfahrt, - Fahrzeuggröße (Pkw, Kleinbus, Standardbus, Gelenkbus) - Fahrzeugkennzeichen - Startbesetzung an der ersten Station (z.B. bei Schleifenfahrten oder Durchbindungen) - Schlussbesetzung an der letzten Station (z.B. bei Schleifenfahrten oder Durchbindungen) zu erfassen. Je Station sind die Informationen - Ein- und Aussteiger an allen Türen - beim Einstieg mitgeführte Rollstühle - beim Einstieg mitgeführte Rollatoren - beim Einstieg mitgeführte Kinderwagen/Buggy (nicht zusammengeklappt) - beim Einstieg mitgeführte Fahrräder zu erfassen und zu dokumentieren. Die Besetzung ist in regelmäßigen Abständen (nach jeder fünften Station) und ad hoc nach Stationen mit großem Fahrgastwechsel (Summe Ein- und Aussteiger > 20 Personen) zu zählen. Bei Klein- und Standardbussen kann die Zählung durch eine Person erfolgen. Beim Einsatz von Gelenkbussen sind grundsätzlich mindestens zwei Erhebungspersonale für die Zählung einzusetzen. 2.6.2 Befragung Um ein präzises Abbild der Fahrschein- und Nachfragestruktur im ÖSPV zu gewährleisten, sind folgende Angaben erforderlich: Stammdaten der Befragung: - Ein- und Ausstieg auf der Erhebungsfahrt, - Anzahl der auf dem Hauptlauf genutzten Fahrausweise - Je Fahrausweis: o Art des Tarifes (z.B. SH-Tarif, HVV-Tarif, BB DB, Bildungstarif in RD-ECK, Semesterticket in Kiel und Lübeck, Sommerferienticket etc.) bzw. Art der Fahrberechtigung (Schwerbehindert, Polizist, EBE, Mitarbeiter etc.)*, o genutzte Fahrausweisart (Einzelfahrausweis, Wochen-, Monat-, Jahreskarte etc.) in den Tarifarten SH-Tarif, HVV-Tarif, BB DB*, o Preisstufe*, o Start- und Zieltarifzone (nur SH-Tarif)*, o Art der Ermäßigung (Kinder, BahnCard, SH-Card etc.)*, o bei Fahrausweisen mit Mitnahmeregelung die Anzahl der Mitfahrer in der Unterscheidung nach Kindern bis 6 Jahre, Kinder bis 14 Jahre und sonstige Mitreisende, o bei Semestertickets: Name der Hochschule* o Fahrpreis Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 8 - Ticketwechselhaltestelle* bei Nutzung zweier Fahrausweise auf dem Hauptlauf - Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis, die keine Absicht erkennen lassen, einen Fahrausweis zu erwerben, sind als Schwarzfahrer zu deklarieren. Das Interview ist in diesem Fall trotzdem vollständig durchzuführen. Lediglich bei fehlender Interviewbereitschaft ist der Datensatz als ungültig mit Abbruchgrund „verweigernder Schwarzfahrer“ zu deklarieren. * die Codetabellen werden vom Auftraggeber vorgegeben und dem Anbieter unmittelbar nach Auftragsvergabe übergeben und im Bedarfsfall mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Reisekette: - Alle Teilwege im Bahn- und Busnetz von Schleswig-Holstein vor und nach dem Teilweg in der Befragungsfahrt jeweils unter Angabe der Namen von Start- und Zielstation sowie aller weiteren Umsteigestationen*, - in Hamburg sind auch Vor- und Nachläufe im U- Bahn-Netz vollständig zu erfassen, - Gemeinde bzw. der Gemeindeteil des originären Startortes bzw. endgültigen Ziel (ggf. unter Nutzung von Fahrrad oder Pkw)*, - Vorlaufverkehrsmittel an der ersten erfassten Einstiegsstation und Nachlaufverkehrsmittel an der letzten erfassten Ausstiegsstation: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. - Fernverkehrszug (ICE, IC/EC, CNL) Nahverkehrszug (DB,NOB,…) S-Bahn U-Bahn Bus Linientaxi, AST, Rufbus,… Bürgerbus Taxi Flugzeug/Fähre PKW/Kraftrad (Selbstfahrer) PKW/Kraftrad (Mitfahrer) Fahrrad Fußweg keine Angabe Bei Fahrradnutzung ist zusätzlich abzufragen: 1. eigenes Fahrrad, 2. eigenes E-Bike, 3. Leihfahrrad (inkl. Bike-Sharing) Die Befragung der Busliniennummern im Vor- und Nachlauf ist nicht erforderlich. * die Codetabellen werden vom Auftraggeber vorgegeben und dem Anbieter unmittelbar nach Auftragsvergabe übergeben und im Bedarfsfall mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Sonstiges: - Fahrtzweck getrennt nach Aktivität am Start- und Zielort: 1. 2. 3. 4. o.A. Arbeit Schule/Ausbildung Hochschule/Universität Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 9 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Geschäftstermin/Dienstreise Einkauf/Erledigungen Freizeit Besuch Freunde/Verwandte Urlaubsdomizil (Hotel/Pension/FeWo) Eigene Wohnung Sonstiges - Fahrgast nutzt Rollstuhr (ja/nein) – nur nach Augenschein! - Fahrgast führt Rollator mit (ja/nein) – nur nach Augenschein! - Fahrgast führt Kinderwagen/Buggy (nicht zusammengeklappt) mit (ja/nein) - Fahrgast führt Fahrrad mit (ja/nein; Frage wird nur gestellt, wenn sich im Fahrzeug ein Fahrrad befindet bzw. ein Fahrradanhänger mitgeführt wird), - falls ein Fahrrad mitgeführt wird, der für das Fahrrad gelöste Fahrschein, - Geschlecht und Alter (Schätzung), - im Falle einer Verweigerung: Verweigerungsgrund. Die Befragungsdatensätze sind um die Stammdaten der Erhebungsfahrt zu ergänzen: - Mitarbeiternummer, - Datum und Wochentagtyp, - Linie, - Abfahrtshaltestelle, Abfahrtszeit und Fahrtziel der Busfahrt, - Fahrzeugtyp (Pkw, Kleinbus, Standardbus, Gelenkbus) - Fahrzeugkennzeichen Der Befragungskatalog und die Codetabellen sind unmittelbar nach Projektstart zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. 2.7 Fahrtenstichprobe Im Regionalbusverkehr ist im Regelfall je Wochentagtyp jede Fahrplanfahrt einmal zu erheben. Im Stadtverkehr und bei Linien im Regionalbusverkehr, die häufiger als einmal die Stunde verkehren, wird in den Zeiten, in denen mehr als eine Fahrt pro Stunde angeboten wird, eine Fahrtenstichprobe durch den Auftraggeber vorgegeben. Im Anhang 1 ist die Fahrtengrundgesamtheit und die Fahrtenstichprobe für den aktuellen Fahrplan beispielhaft dargestellt. Zu beachten ist, dass die Fahrtengrundgesamtheit und die Fahrtenstichprobe nach Projektstart auf Basis der dann gültigen Fahrpläne neu gezogen werden. Zur Optimierung der Dienstplanung ist es dem Feldunternehmen gestattet, die Fahrtenstichprobe so zu verändern, dass zeitlich zusammenhängende Hin- und Rückfahrten bzw. Touren gebildet werden können. Maßgabe dabei ist, dass mindestens eine der beiden Fahrten (bei Hin- und Rückfahrten) bzw. jede zweite Fahrt (bei linienübergreifenden Touren) Element der vorgegebenen Erhebungsstichprobe ist und die Verschiebung der weiteren Erhebungsfahrten innerhalb der jeweiligen Stun- Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 10 dengruppe erfolgt. Betrieblich durchgebundene Fahrplanfahrten, die dem Fahrgast zusätzliche umsteigefreie Fahrtmöglichkeiten bieten, sind, soweit diese aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ersichtlich werden (Durchbindungskennung in den Fahrplandaten, Fahrzeugumlaufpläne), gemeinsam zu erheben. Grundlage für die Ziehung der Fahrtenstichprobe Montag – Freitag ist der Fahrplan des Wochentags Dienstag. Bei der Festlegung der Erhebungstermine ist zu beachten, dass sich die Fahrpläne an den Wochentagen Montag bis Freitag unterscheiden können. Es ist zulässig, für Fahrten, die an anderen Tagen nicht verkehren, gleichwertige Fahrten aus den Fahrplänen der anderen Tage auszuwählen. Die Fahrtenstichprobe ist gleichmäßig über den Erhebungszeitraum zu verteilen. Dies gilt auch für die Verteilung der Erhebungen der Stichprobe innerhalb einer Linie, soweit diese mit mehreren Diensten erhoben wird. Die Zuordnung der Kalendertage zu den Schichttagen sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die geplanten Erhebungstermine sind vor dem Beginn der Feldarbeit an den Auftraggeber zu übermitteln. Die monatliche Erhebungsleistung darf je Los und Teilnetz maximal 20% vom rechnerischen Durchschnittswert der Erhebungsleistung abweichen. Abweichungen hiervon sind zu begründen und mit dem Auftraggeber vor Erhebungsbeginn abzustimmen. Im Falle von Fahrplanabweichungen, die länger als 14 Tage andauern, ist der Auftraggeber bei der Beurteilung der Situation einzubinden. Bei der Stichprobenauswahl innerhalb des Wochentagtyps Normalwerktag ist darauf zu achten, dass die Erhebungsfahrten möglichst proportional auf die Wochentage verteilt werden (an jedem Wochentag sind mindestens 16, maximal 24 Prozent der Erhebungsleistung zu erbringen). Gesetzliche Feiertage sind von der Erhebung auszunehmen. Es ist jeder Halt im Fahrtverlauf einer Erhebungsfahrt zu erheben. Fahrten, die in benachbarte Bundesländer oder nach Dänemark ein- bzw. ausbrechen, sind mindestens ab dem bzw. bis zum ersten Halt außerhalb Schleswig-Holsteins zu erheben. 2.7.1 Befragungsstichprobe In jeder Zählfahrt werden die Fahrgäste befragt. Um eine hohe Befragungsquote innerhalb der Erhebungsfahrt zu erzielen, ist in folgenden Zeiträumen des Normalwerktages mindestens eine Person, die ausschließlich Interviews durchführt, zusätzlich einzusetzen: - Fahrten vor 9 Uhr - Fahrten zwischen 12 und 19 Uhr Maßgeblich ist die Abfahrtszeit am Fahrtbeginn. Die Befragung kann im gesamten Fahrzeug durchgeführt werden. Bei Gelenkbussen ist ein Wechsel vom vorderen in den hinteren Teil des Busses und umgekehrt jedoch erst zulässig, wenn alle Fahrgäste im ursprünglichen Befragungsbereich befragt wurden. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 11 Tabelle 3 gibt einen Überblick über den Mindestbefragungsumfang (erfasste Fahrgäste über gültige Interviews) je Los, Teilnetz und Tagtyp. Der Mindestbefragungsumfang ist je Teilnetz zu garantieren. Der Personaleinsatz ist entsprechend zu dimensionieren. Es ist ein Nachweis zu führen, dass das vom Anbieter vorgesehene Konzept geeignet ist, die Mindestbefragungsumfänge zu erfüllen (s. Abschnitt 9, Faktor Qualitätsaspekte). Mindestbefragungsumfang Los 1 AUTOKRAFT GmbH Graf Recke GmbH Kieler Verkehrsgesellschaft mbH Peters Reisen RO-PE Reisen Stadtverkehr Eckernförde Stadtverkehr Rendsburg SWN Stadtwerke Neumünster GmbH Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH Gesamt Mo-Fr(S) 12 000 240 18 000 200 240 720 3 200 4 200 7 200 46 000 Sa 1 800 So 600 3 600 40 2 400 20 120 540 1 000 800 7 900 30 180 400 400 4 030 Gesamt 14 400 240 24 000 260 240 870 3 920 5 600 8 400 57 930 Mindestbefragungsumfang Los 2 AUTOKRAFT GmbH AUTOKRAFT GmbH Holsten-Express Voss Rathje Omnibusbetrieb Die Linie Kellinghusen DB Regio Nord Günter Lampe GmbH & Co. KG Gesamtergebnis Gesamtergebnis Mo-Fr(S) 3 750 4 000 600 160 600 6 000 200 11 310 11 560 Sa 360 360 90 30 60 900 60 1 500 1 500 So 120 120 30 780 780 Gesamt 4 230 4 480 720 190 690 7 500 260 13 590 13 840 So 800 240 800 2 400 4 240 Gesamt 10 000 5 400 5 600 18 400 39 400 Sa 1 200 1 200 120 10 90 180 So 600 800 90 Gesamt 7 800 14 400 810 1 010 1 340 1 470 540 40 20 600 1 200 2 000 180 3 600 800 30 720 120 600 50 480 240 240 4 040 120 240 2 540 1 370 3 080 180 3 960 1 280 37 300 30 600 Mindestbefragungsumfang Los 3 AUTOKRAFT GmbH Rohde Verkehrsbetriebe GmbH Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH Stadtverkehr Lübeck GmbH Gesamtergebnis Mo-Fr(S) 8 000 4 800 3 600 12 400 28 800 Sa 1 200 360 1 200 3 600 6 360 Mindestbefragungsumfang Los 4 Aktiv-Bus Flensburg GmbH AUTOKRAFT GmbH Förde Bus Kommanditgesellschaft Norddeutsche Verkehrsbetriebe GmbH Omnibusbetrieb Gorzelniaski GmbH Omnibusbetrieb Hansen-Borg GmbH Omnibusbetrieb Röpke Rohde Verkehrsbetriebe GmbH Sylter Verkehrsgesellschaft Inh. Sven Paulsen Thors-Reisen Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH Gesamtergebnis Mo-Fr(S) 6 000 12 400 600 1 000 1 200 1 200 50 90 Tabelle 3: Mindestbefragungsumfang (erfasste Fahrgäste über gültige Interviews) nach Teilnetzen und Tagtypen Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 12 2.8 Ersatzstichproben Kann eine vorgegebene Erhebung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden oder weist die Erhebung Mängel auf, so ist für diese Fahrt zum nächstmöglichen Termin eine schichtneutral Nacherhebung (Ersatzstichprobe) sicherzustellen. Treten im Erhebungsgebiet unvorhersehbare und großräumige Leistungsausfälle auf, sodass eine ausgeprägte Verlagerung von Fahrgastströmen auf parallel verkehrende Linien zu erwarten ist, ist der Auftraggeber unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber bewertet die Situation und trifft Entscheidungen über das weitere Vorgehen und ggf. erforderliche Anpassungen am Stichprobenplan. 3 Bestimmungen zur Ausführung der Erhebung 3.1 Einsatz von Personal Digital Assistants (PDA) oder Smartphones Die Durchführung der Befragung mit PDA oder Smartphone ist obligatorisch. Die Zählung kann, muss aber nicht elektronisch durchgeführt werden. In die PDA-Anwendungen sind Plausibilitätsprüfungen, die den Interviewer auf Fehler bei der Datenerfassung hinweisen, und Filtermöglichkeiten, die eine fehlerhafte Datenerfassung vermeiden, zu integrieren. Diese müssen mindestens folgende Funktionen umfassen: - Bedingte Fragen zur Fahrscheinnutzung sind über den ausgewählten Tarif und Fahrscheinart zu steuern, z.B. nach Mitfahrern, Nutzung BahnCard, SH-Card usw. - Abfrage der Wegekette in Abhängigkeit des genutzten Verkehrsmittels im Vor- bzw. Nachlauf. - Im Befragungsmodul ist der Fahrtverlauf der Erhebungsfahrt zu hinterlegen. Es ist eine Warnung auszugeben, wenn die Ein- und Ausstiegshaltestellen nicht auf dem Weg des Kurses, in dem aktuell befragt wird, liegen oder die Einstiegs- nicht vor der Ausstiegshaltestelle im Fahrtverlauf liegt. Hierbei sind Schleifenfahrten am Anfang und Ende der Erhebungsfahrt und Durchbindungen in geeigneter Form zu berücksichtigen (s. Abschnitt 9, Faktor Qualitätsaspekte). Erfasste Ticketwechselhaltestellen müssen zwischen der Ein- und Ausstiegshaltestelle auf der Erhebungsfahrt liegen. Der Anbieter hat die Funktionsweise seiner Handheldanwendung im Angebot ausführlich darzulegen (s. Abschnitt 9, Faktor Qualitätsaspekte). Die Funktionstüchtigkeit der Prüfroutinen ist während des Pretests nachzuweisen. 3.2 Pretest Spätestens zwei Wochen vor Erhebungsbeginn werden das Erhebungskonzept und die HandheldAnwendung auf Durchführbarkeit und Funktionsfähigkeit getestet. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 13 Der Pretest umfasst einen ca. vierstündigen Dienst unter realen Bedingungen. Es werden - das System der Dienstvergabe, - die Vollständigkeit und Verständlichkeit der Erhebungsunterlagen, - die Geschwindigkeit der Abarbeitung der Zähl- und Befragungsunterlagen, auch in Bezug zur vorgesehenen Zahl der Erheber, - die Angaben zu Arbeitsaufteilung im Team, - die Funktionsfähigkeit der Handheldanwendung, - der Datentransfer zwischen Feldbüro und dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dienstleister geprüft. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dienstleister nimmt an dem Pretest teil und wird – neben der Dokumentation durch den Auftragnehmer – gegebenenfalls auftretende Mängel dokumentieren. Diese sind bis zum Beginn der Schulungen zu beheben. 3.3 Personalauswahl und Schulung Für die Auswahl und Schulung des Erhebungspersonals ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die Teilnahme an einer Schulung ist zwingende Voraussetzung für den Einsatz des Personals im Feld. Die Teilnahme an der Schulung ist zu dokumentieren und dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dienstleister auf Verlangen nachzuweisen. Die Schulung soll ca. vier Stunden umfassen und sich auf einen Teilnehmerkreis von max. 25 Personen beschränken. Der Auftragnehmer legt Termin und Ort für die Schulungen fest und informiert den Auftraggeber bzw. Projektsteuerer mindestens acht Tage im Voraus. Bei der Auswahl des Personals ist darauf zu achten, dass - die deutsche Sprache auf muttersprachlichem Niveau in Wort und Schrift beherrscht wird und - ein gepflegtes Erscheinungsbild und höfliche Umgangsformen gegeben sind. Der Auftragnehmer hat in seinem Angebot das Schulungskonzept ausführlich darzustellen. Die Schulungen müssen mindestens folgende Themen umfassen: - Hintergrundinformationen zur Verkehrserhebung, - ausführliche Information zum Streckennetz und Tarifangebot, - Darstellung der Erhebungsablaufs, - ausführliche Fahrausweiskunde (es werden Fahrausweismuster bereitgestellt): o Vorstellung Tarif- und Fahrausweisarten (Erklärung anhand der Fahrausweismustersammlung, siehe auch Anlage 1), o Die Erfassung mehrerer genutzter Fahrausweise, o Erläuterung der Mitnahmeregelungen, o Erläuterung der Ermäßigung und Rabattierung, Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 14 - Erläuterung der Fahrtzweckerfassung, - genaue Darstellung der Wegeerfassung: o Vorgehen bei Schleifenfahrten und Durchbindungen, o Problematik „Rundwege“ und Wegeunterbrechung, o Definition Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Nah- und Fernverkehr, Schiff, Flugzeug), - Information zum Fahrzeugeinsatz und Einteilung der Erhebungsteams, - Organisation der Erhebung und Verhalten bei Abweichungen des Fahrzeugeinsatzes von den Vorgaben, Beschreibung der Meldewege, - Gründliche Einweisung in die Handhabung der Handhelds bzw. in die sorgfältige Ausfüllung der Erhebungsformulare, - Verhaltensregeln (an der Station, im Bus, gegenüber dem Fahr- und Begleitpersonal sowie gegenüber dem Fahrgast) und - Arbeitsschutz. Der Schulungserfolg ist in einem schriftlichen Test zu evaluieren. Personen mit einem negativen Testergebnis (Fehleranteil > 30 Prozent) sind nachzuschulen. Der Test ist mit dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dienstleister abzustimmen und umfasst mindestens 20 Fragen, wobei zehn inhaltliche Fragen zu Fahrschein- und Wegeerfassung vom Auftraggeber vorgegeben werden. Für jede Schulungsveranstaltung sind Zeit und Ort, Lehrpersonal, teilnehmende Erheber, überblicksartige Darstellung der vermittelten Inhalte und die jeweils verwendete didaktische Methode zu dokumentieren. Die Dokumentation und die Tests sind dem Auftraggeber auf Verlangen zu übergeben. Jeder Mitarbeiter hat vor seinem ersten Einsatz Schulungsfahrten im Umfang von mind. zwei Stunden durchzuführen, bei denen er sowohl als Zähler als auch Interviewer arbeitet. Die Schulungsfahrten sind durch erfahrenes Betreuungspersonal zu begleiten. Während der laufenden Erhebung ist es zulässig, neue Mitarbeiter bei Erhebungsfahrten als Begleitpersonen mitfahren zu lassen, soweit sie den Erhebungsablauf nicht beeinträchtigen und deren Betreuung sichergestellt ist. Es ist sicherzustellen, dass die Daten der Schulungsfahrten nicht als echte Erhebungsdaten in den Datenexport fließen. Die Schulungsfahrten sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zeitpunkt, benutzte Fahrt und begleitendes Betreuungspersonal der Schulungsfahrten sind für jeden Erheber zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Verlangen zu übergeben. Sämtliche relevanten Erhebungsdetails und Schulungsinhalte sind in einem Handbuch zusammenzufassen, welches jedem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird. Das Handbuch wird dem Auftraggeber zehn Tage vor dem Pretest übergeben. Etwaige Änderungswünsche sind nach Absprache zu übernehmen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, selbst an den Schulungen und Schulungsfahrten teilzunehmen und das Personal zu prüfen oder einen Dienstleister mit den Prüfaufgaben zu betrauen. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 15 Personal, das die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllt, darf für die Erhebung nicht eingesetzt werden. Bei Verstößen gegen die genannten Anforderungen ist das Personal unverzüglich nachzuschulen oder durch Personal, das die Anforderungen erfüllt, zu ersetzen. Wird wiederholt nicht geeignetes Personal eingesetzt, ist der Auftraggeber berechtigt, die von diesem Personal erhobenen Daten zurückzuweisen und die entsprechenden Erhebungsfahrten sind als nicht erhoben einzustufen. Es sind die gesetzlichen Vorschriften bei der Beschäftigung des Personals zu beachten. 3.4 Vorbereitung der Erhebung 3.4.1 Fahrplandaten Die Fahrplandaten werden über eine definierte Datenschnittstelle (Beispiele siehe Anlage 3) zur Verfügung gestellt. Ferner liegt der Leistungsbeschreibung eine beispielhafte Liste der Fahrtengrundgesamtheit und der Fahrtenstichprobe bei (Sollstichprobe, Anlage 2). Diese wird nach Auftragserteilung durch eine aktuelle Liste ersetzt. Fahrplanänderungen werden so bald wie möglich gemeldet. Der Anbieter muss in der Lage sein, die für die Erhebungen relevanten Informationen in seinen Datenbanken auf Grundlage von schriftlichen Angaben (z.B. Fahrpläne im PDF- oder Excel-Format, Beschreibungen der Änderungen) selbst anzupassen. Sofern der Auftragnehmer die Informationen zu den Fahrplanänderungen nicht über den Auftraggeber erhalten hat, ist er verpflichtet, diese Informationen unverzüglich per E-Mail an den Projektsteuerer weiterzuleiten. 3.4.2 Festlegung der Erhebungstermine Der ausgearbeitete Stichprobenplan mit Verteilung der Erhebungsfahrten auf die Kalendertage ist dem Auftraggeber vierzehn Tage vor Erhebungsbeginn vorzulegen. Die Einsatzpläne sind in einem vorgegebenen Format (Anlage 5) zu übergeben. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dienstleister überprüft die Einsatzplanung auf die Einhaltung der Vorgaben zur Stichprobenplanung und des Zeitplans. Bei erheblichen Abweichungen der Stichprobenplanung von den Vorgaben im Erhebungskonzept hat der Auftragnehmer Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben zu formulieren und umzusetzen. 3.4.3 Sicherstellung der Erhebung unattraktiver Einsätze Der Anbieter hat in seinem Angebot zu erläutern, wie er die Erhebung von Fahrten in Randlage oder kurzen Diensten sicherstellt (s. Abschnitt 9, Faktor Qualitätsaspekte). Zu diesem Zweck sind Angaben zu machen, wie die An- und Abreisezeiten sowie die Pausenzeiten in der Kalkulation berücksichtigt werden. Das gleiche betrifft den Einsatz eigener Pkw und die Inanspruchnahme von Taxifahrten oder Übernachtungen. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 16 3.5 Durchführung der Erhebung 3.5.1 Vorbereitung der Erhebungsfahrt Jeder Zähler und Interviewer hat seinen Erheberausweis gut sichtbar mitzuführen. Die Ausweise tragen das Logo der NAH.SH GmbH, den Namen des Mitarbeiters, den Gültigkeitszeitraum sowie eine Identifikationsnummer des Ausweises. Die Erheberausweise berechtigen in Verbindung mit dem jeweiligen Dienstplan und dem Personalausweis zur Freifahrt auf den im Dienstplan vermerkten zu erhebenden Fahrten sowie auf den Wegen zu bzw. von den Einsätzen sowie auf Transferfahrten zwischen den zu erhebenden Fahrten soweit sie innerhalb des Erhebungsgebietes liegen. Die Freifahrtberechtigung gilt ausschließlich in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs. Das Layout der Erheberausweise ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ausweise für Erhebungs- und Kontrollpersonale sind vom Feldunternehmen auszustellen und mit einer eindeutigen ID zu versehen. Dem Auftraggeber ist wöchentlich eine Liste der ausgegebenen Erheberausweise jeweils mit ID des Erhebungsausweises zu übermitteln. Der Verlust eines Ausweises ist sofort zu melden. Verloren gemeldete Ausweise dürfen nicht weiterverwendet werden (die entsprechenden Ausweisnummern werden an die Verkehrsunternehmen für deren Fahrausweiskontrollen weitergegeben). Erheber, die während des Erhebungszeitraums nicht mehr für weitere Dienste eingesetzt werden, geben den Erheberausweis zurück an das Feldunternehmen. Die Größe der Erhebungsteams ist unter Berücksichtigung der fahrzeug- und tagezeitspezifischen Mindestvorgaben und im Hinblick auf die in Tabelle 3 genannten Befragungsumfänge (exkl. Verweigerer) in den jeweiligen Losen und Teilnetzen zu bemessen. Zu Beginn einer Tour meldet sich ein Mitglied des Erhebungsteams beim Fahrer an. 3.5.2 Zählung Im Rahmen der Zählung sind je Station die ein- und aussteigenden Fahrgäste sowie ggf. Rollstühle, Rollatoren, Kinderwägen/Buggys und Fahrräder sowie die Besetzung in regelmäßigen Abständen sowie nach großem Fahrgastwechsel (s. Abschnitt 2.6.1) zu erfassen. 3.5.3 Befragung Die Befragung ist jeweils über den gesamten Verlauf einer Erhebungsfahrt vorzunehmen. Die Zusammensetzung von Teilerhebungen ist nicht zulässig. Es ist sicherzustellen, dass die Auswahl der Befragten zufällig erfolgt und Kurzstreckenfahrgäste angemessen berücksichtigt werden. Fahrgäste, die zuletzt eingestiegen sind, sind grundsätzlich vorrangig zu befragen. Erst wenn alle im Befragungsbereich zuletzt eingestiegenen Fahrgäste befragt wurden, dürfen Fahrgäste befragt werden, die schon länger im Fahrzeug verweilen. Im Einzelnen sind je befragter Person die in Abschnitt 2.6.2 beschriebenen Merkmale zu erfassen. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 17 Zu Beginn des Interviews soll der Fahrgast aufgefordert werden, seinen Fahrausweis vorzuzeigen, wobei das Vorzeigen selbst freiwillig ist. Wird der Fahrausweis nicht vorgezeigt, so sind weitere Informationen zum Fahrschein zu befragen. Informationen, die nicht über eine Befragung erhoben werden können, werden nicht erfasst. Ob der Fahrausweis vorgezeigt wurde, ist an jedem Datensatz zu vermerken. Für die Dateneingabe und -verarbeitung werden zu jedem Datenfeld seitens des Auftraggebers zeitnah nach Auftragserteilung im Rahmen der detaillierten Abstimmung der Befragungsinhalte die finalen Codetabellen vorgegeben. 3.6 Kontrollen durch den Auftragnehmer Die Kontrolle der Erhebungsdienste obliegt den Feldbüros. In der Handheldanwendung sind Kontrollformulare zu hinterlegen, welche einen Überblick über die Zählergebnisse und Befragungsleistung ermöglichen. Diese müssen mindestens die - Darstellung der erfassten Einsteiger bzw. Besetzungswerte je Halt der aktuellen Fahrt und - die Auflistung aller durchgeführten Interviews unter Angabe des Ein- und Ausstiegs und des genutzten Fahrscheins der aktuellen Fahrt umfassen. Mindestens fünf Prozent der Dienste sind vom Anbieter stichprobenartig im Feld zu kontrollieren. Die Durchführung von Kontrollen und deren Ergebnisse sind nachzuweisen und zu protokollieren. Wenn Mängel im Auftreten, Erscheinungsbild oder der Durchführung der Tätigkeit erkannt werden, so ist das Personal noch während der Fahrt darüber zu informieren. Das Personal hat die Belehrung schriftlich zu bestätigen. Der Mangel ist nach Möglichkeit sofort abzustellen. Bei groben Fehlern, d.h. großen Wissenslücken im Bereich Befragung und Zählung, ist eine Nachschulung durchzuführen. Bei wiederholten Mängeln ist das betreffende Personal von weiteren Erhebungsfahrten auszuschießen. Bei den Kontrollen sind folgende Informationen zu dokumentieren: - ID/Name des Kontrolleurs, - Kontrollzeitpunkt und Kontrollabschnitt, - Ergebnis des Soll-Ist-Vergleichs der Teamstärke, - Richtigkeit der Erfassung der Zugbildung und weiterer Besonderheiten (z.B. Verspätung), - ID der kontrollierten Interviewer/Zähler, - Beurteilung von Auftreten und Erscheinungsbild, - Beurteilung der Durchführung der Zählung, - Beurteilung der Durchführung der Befragung, - Durchführung von Kontrollzählungen, - Dokumentation der Mängel, - Getroffene Maßnahmen zur Information der Erheber, zur Mängelbeseitigung und zur Vermeidung von Wiederholungen. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 18 Bei Mängeln, die nicht im Verantwortungsbereich des Personals liegen, z.B. Unterbesetzung des Teams, hat der Anbieter geeignete Maßnahmen vorzuschlagen und deren Umsetzung nachzuweisen. Die Kontrollen sind durch Personal durchzuführen, welches über umfassende Erfahrungen bei der Durchführung von Verkehrserhebungen verfügt. Dem Kontrollpersonal wird ebenfalls Freifahrt gewährt. Es bekommt zu diesem Zweck gesonderte Ausweise, mit denen es sich als Kontrollpersonal ausweisen kann. Die Durchführung der Kontrollen ist nach Möglichkeit durch das Stempeln von Kontrolltickets zu belegen. Das Kontrollpersonal muss sich nicht beim Fahrpersonal anmelden. Es muss sich aber gegebenenfalls mit diesem gegenüber als Kontrollpersonal ausweisen können. Die Kontrollprotokolle sind dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach der Durchführung der Kontrollen zu übergeben. 3.7 Kontrollen durch den Auftraggeber Durch den Auftraggeber werden ebenfalls stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Er bedient sich hierzu gegebenenfalls eines externen Dienstleisters. Zu diesem Zweck sind die geplanten Personaleinsätze mindestens drei Kalendertage vor dem Erhebungstermin an eine vom Auftraggeber benannte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Änderungen in der Einsatzplanung sind dem Auftraggeber auf gleichem Wege unverzüglich mitzuteilen. Für ausgefallene Kontrolldienste infolge von nicht angemeldeten Dienstausfällen hat der Auftragnehmer einen pauschalierten Schadenersatz von 100 € zu zahlen. Die Einrichtung eines Zugriffs auf den aktuellen Stand der Dienstplanung für die nächsten drei Tage gilt ebenfalls als Meldung der Einsatzplanung. Dienstplanänderungen mit einer Frist von unter 24 Stunden müssen jedoch auch in diesem Fall separat dem Auftraggeber gemeldet werden. Der Auftraggeber ist über den aktuellen Stand der Erhebung kontinuierlich zu informieren, indem spätestens drei Tage nach der Erhebung eine Meldung über die durchgeführten Fahrten erfolgt. Die Prüfungen durch den Auftraggeber finden verdeckt statt. Die Kontrollen beinhalten: - Prüfung auf Vollständigkeit des Teams, - Korrekte Aufgabenverteilung im Team, - Durchführung von Kontrollzählungen, - Mithören bzw. Teilnahme an Interviews, - Prüfung der Interviewquote, - Achten auf angemessenes Verhalten des Erhebungspersonals. Bei konkreten Verdachtsmomenten stellt sich der Prüfer vor und klärt diese noch vor Ort mit dem Personal und lässt sich die festgestellten Mängel bestätigen. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 19 Zu jeder Prüfung wird ein standardisiertes Prüfprotokoll erstellt. Bei aufgetretenen Mängeln werden die Gründe der Beanstandung beschrieben und Lösungsvorschläge sowie Fristen für die Behebung der Mängel festgelegt. Die Prüfprotokolle werden spätestens drei Tage nach der Prüfung dem mit der Erhebung betrauten Unternehmen übersandt. Der Auftragnehmer hat die Maßnahmen zur Behebung der Mängel, z.B. Nachschulung oder Nacherhebung, zu benennen und die Durchführung der Maßnahmen innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung des Prüfprotokolls durch den Auftraggeber nachzuweisen. Bei wiederholten Mängeln ist das betreffende Personal von weiteren Erhebungsfahrten auszuschießen. 3.8 Plausibilitätsprüfungen Durch den Auftragnehmer sind folgende Merkmale der Erhebungsdaten zu prüfen: - Datum; Abfahrtszeit und Abfahrtshaltestelle, - Vollständigkeit der Erhebungsdaten, - Einhaltung des vorgegebenen Datenformats. Die Prüfung ist für jede Datenlieferung unter Angabe der ID des Prüfers, des Datums und der Uhrzeit der Prüfung zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Verlangen zu übergeben. Die Plausibilitätsprüfung der erhobenen Daten wird im Anschluss an die einzelnen Erhebungen durch den Auftraggeber oder einen von ihm eingesetzten Dienstleister vorgenommen. Für den Fall nicht brauchbarer Erhebungen sind diese auf Kosten des Auftragnehmers zu wiederholen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Unbrauchbarkeit nicht zu vertreten. Es dürfen vom Auftragnehmer außer Nachcodierungen und Beseitigung von Erfassungsfehlern keine Korrekturen an den im Feld erfassten Daten vorgenommen werden. Sofern aufgrund besonderer Ereignisse die exakte Erfassung der Erhebungsdaten nicht möglich war (z.B. überfüllte Fahrzeuge zu Sonderveranstaltungen), ist dies in einem Bemerkungsfeld zu dokumentieren. 3.9 Feldbüro/Hotline Der Anbieter hat in seinem Angebot das Betreuungskonzept des Personals und des Datentransfers darzustellen. Die Betreuung umfasst die Einsatzvergabe und Sicherstellung der schnellen und sicheren Information des Personals über Probleme oder Änderungen sowie die Erreichbarkeit der Feldleitung bei Rückfragen. Der Datentransfer umfasst die Bereitstellung der benötigten Einsatz- und Fahrplandaten für das Personal sowie nach der jeweiligen Erhebung die Übergabe der erhobenen Daten an das Feldbüro. Kann der Anbieter in seinem Konzept schlüssig nachweisen, dass er diese Leistungen ohne die Einrichtung eines Feldbüros im Erhebungsgebiet gewährleisten kann, ist die Einrichtung eines Feldbüros nicht erforderlich. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 20 Wird die Einrichtung eines Feldbüros angeboten, so ist dessen technische Ausstattung und personelle Besetzung zu beschreiben und zu gewährleisten. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung des Feldbüros auf die beschriebene Ausstattung und Besetzung vor. Hierzu sind Mitarbeiter des Auftraggebers berechtigt, während der Betriebszeiten des Feldbüros dieses unangemeldet zu betreten und in Augenschein zu nehmen und sich die Dienstpläne vorlegen zu lassen. 3.10 Nacherhebungen Erforderliche Nacherhebungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden vom Auftraggeber nicht vergütet. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erhebungszug planmäßig fuhr. Fahrten die nicht, nicht in vollem Maße oder fehlerhaft erhoben wurden, sind (unabhängig von ggf. fälligen Vertragsstrafen nach Abschnitt 6 dieser Leistungsbeschreibung) innerhalb von zwei Wochen nachzuerheben. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer, es sei denn, die Ursache für die Nichterhebung oder fehlerhafte Erhebung ist nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten. Wenn die ZweiWochen-Frist aufgrund der Schichttageinteilung (Schule/Ferien) nicht eingehalten werden kann, so ist der nächstmögliche Termin zu wählen. Als deutliche Mängel können auch Mängel in Erscheinungsbild und/oder Umgangsformen des Erhebungspersonals gewertet werden. Bei rechtzeitig angekündigten Änderungen zum Fahrplan und Fahrzeugeinsatz sind die betroffenen Erhebereinsätze, sofern erforderlich, umzudisponieren. Als rechtzeitige Ankündigung gilt eine Änderung, wenn sie drei Kalendertage vor dem jeweiligen Einsatz bekanntgegeben wurde. Für Nacherhebungen aufgrund von Ausfällen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, z.B. aufgrund von kurzfristigen Störungen im Betrieb, ist eine Einsatzreserve von fünf Prozent der NettoEinsatzstunden vorzuhalten (siehe Abschnitt 8.2). Ebenso ist der Zusatzaufwand für die ggf. erforderliche Umdisponierung bei rechtzeitiger Bekanntgabe von Änderungen im Fahrplan oder Fahrzeugeinsatz im Angebot einzukalkulieren. Grundsätzlich sind alle Erhebungseinsätze, die aufgrund von Störungen im Betrieb oder anderen Gründen nicht durchgeführt werden können, zum nächstmöglichen Termin nachzuerheben. Ausfälle, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind dem Auftraggeber spätestens drei Arbeitstage nach dem Ausfall per E-Mail unter Angabe der Gründe, die zum Ausfall geführt haben, zu melden. Ein Nachweis über die Ausschöpfung der Einsatzreserve ist nicht erforderlich. Sollte der Umfang der Nacherhebungen größer sein als die vorzuhaltende Einsatzreserve von fünf Prozent der NettoEinsatzstunden (siehe oben), so ist ein gesonderter Nachweis über die ausgefallen Erhebungsfahrten, die Gründe für die Ausfälle, der Umfang der erforderlichen Nacherhebungen und eine nachvollziehbare Kalkulation der Nacherhebung unter Verwendung des im Angebot benannten Stundensatzes für die Netto-Einsatzstunde zu führen (siehe Abschnitt 8.2). Es können dabei nur Ausfälle geltend gemacht werden, die ordnungsgemäß drei Arbeitstage nach dem Ausfall dem Projektsteuerer gemeldet wurden. Der Nachweis ist spätestens vierzehn Tage nach Ausschöpfung der Einsatzreserve beim Projektsteuerer einzureichen. Der Auftraggeber behält sich eine Prüfung des Sachverhaltes vor. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 21 Nach Ausschöpfung der Einsatzreserve von fünf Prozent der Netto-Einsatzstunden (siehe oben) ist das Verfahren bei der Anberaumung von Nacherhebungen erneut abzustimmen. Bis zur Abstimmung über die weitere Vorgehensweise sind Nacherhebungen für Ausfälle, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, mit dem Auftraggeber abzustimmen. 3.11 Übergabe der Erhebungsrohdaten Die Erhebungsdaten sind in dem in Anlage 6 spezifizierten Format zu übergeben. Das Datenformat kann auf Wunsch des Auftragnehmers im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vor und während der Feldarbeit noch angepasst werden. Der Auftraggeber kann die Spezifikation entsprechend den Erfordernissen der Erhebung vor und während der Feldarbeit anpassen. Änderungen werden mindestens drei Wochen vor dem nächsten Fälligkeitsdatum bekanntgegeben. Die Übergabe selbst erfolgt über einen Upload der Daten auf einen vom Auftraggeber oder bei einem von ihm beauftragten Dienstleister bereitgestellten Server. Die Zähl- und Befragungsergebnisse dürfen im Vorfeld der Datenübertragung weder bearbeitet noch zusammengefasst werden. Die Erhebungsdatensätze sind mit der ID des Mitarbeiters, der die Erhebung durchgeführt hat, zu versehen. 3.12 Prüfung der Erhebungsdaten durch den Auftraggeber Jede Sollerhebungsfahrt ist durch eine eindeutige Schlüsselnummer gekennzeichnet. Sobald der Auftragnehmer die Erhebungsdaten übermittelt, werden die Erhebungsfahrten als „erhoben“ gekennzeichnet. Unmittelbar nach der Übermittlung der Erhebungsdaten werden die Informationen auf Einhaltung des Datenformats, Vollständigkeit und Einhaltung der Vorgaben zur Stichprobenplanung und Stichprobenziehung unterzogen. Bei den Plausibilitätskontrollen werden insbesondere die technische Realisierbarkeit und Stimmigkeit der Wegeketten überprüft. Bezüglich der Stimmigkeit der Wegeketten wird berücksichtigt, dass nicht alle realisierten Wege von Fahrgästen logisch einwandfrei erklärbar sind. Ferner wird auch die Häufigkeitsverteilung weiterer Merkmale auf Plausibilität untersucht. Befragungsdaten, die Fehler bei essentiellen Informationen (Ein- und Ausstieg, Tarif- und Fahrausweisart) oder große Lücken oder Fehler bei weiteren Datenfeldern aufweisen, werden ungültig geschrieben. Sofern nach Prüfung der Befragungsdatensätze abzusehen ist, dass die geforderten Mindestbefragungsumfänge nicht erfüllt werden können, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber Maßnahmen zur Anhebung der Befragungsquoten im weiteren Feldverlauf und zur Schließung bereits vorhandener Datenlücken (z.B. Nacherhebungen) durch den Auftragnehmer zu ergreifen. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 22 4 Leistungsumfang Folgende Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen: - Durchführung der Fahrgastzählungen und Fahrgastbefragungen - Dokumentation der Erhebungsergebnisse und Übermittlung im vorgegebenen Datenformat - Nachhalten der Erfüllung des ermittelten Stichprobenumfangs - Permanente Disposition des Erhebungspersonals auf die Erhebungsaufträge - Sicherstellung der Verfügbarkeit des Erhebungspersonals nach Menge und Qualität - Sicherstellung der Erhebung unattraktiver Einsätze - Ggf. Betrieb des Feldbüros und Gewährleistung eines permanenten Ansprechpartners für das Erhebungspersonal beim Auftragnehmer - Ausgabe und Überwachung des Rückflusses der Erhebungsunterlagen - Übermittlung der Tagesdienstpläne - Im Zusammenhang mit der Erhebungsdurchführung hat der Auftragnehmer folgende Berichtspflichten gegenüber dem Auftraggeber: o Bericht über den Fortgang der Erhebungsvorbereitungen (Erstellung der Erhebungsunterlagen, Stand der Personalrekrutierung) und geplante Änderungen der Stichprobe mindestens 14 Tage vor Erhebungsbeginn. o Die Dienstpläne / Personaleinsatzpläne sind spätestens bis Donnerstag für die in der jeweils darauffolgenden Kalenderwoche geplanten Erhebungsfahrten an den Auftraggeber oder einem von ihm eingesetzten Dienstleister zu übermitteln. Ergeben sich Änderungen an der Planung, sind diese umgehend dem Auftraggeber bzw. dessen Dienstleister mitzuteilen. o Monatliche Statusberichte über den aktuellen Stand der Feldarbeit (15.12.16, 13.01.17,10.02.17, 10.03.17). Der Statusbericht soll mindestens einen Soll-Ist-Abgleich bezüglich der erhobenen Fahrten sowie der Befragungsquote je Teilnetz umfassen sowie eingetretene Auffälligkeiten während der Feldarbeit abbilden (Personalstärke Soll-Ist, Probleme im Feld, Fahrtausfälle etc.) sowie bei der Prüfung aufgetretenen Fehler/Unplausibilitäten und Besonderheiten in der Erhebungsdurchführung (z. B. größere Verspätungen). Ferner sind ggf. die zur Mängelbeseitigung und zur Einhaltung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfolgten Abstimmungen mit dem Auftraggeber, die getroffenen Maßnahmen und deren Erfolg zu dokumentieren. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen im Erhebungs- und Stichprobenkonzept zu erläutern. Letzteres gilt insbesondere für den ersten Statusbericht. 4.1 Datenerfassung und -übergabe Die im Feld erhobenen Daten sind – sofern sie nicht mit PDA erhoben werden – elektronisch zu erfassen und in einem vorgegebenen Datenformat entsprechend Anlage 6 zu übertragen. Es ist eine eindeutige Zuordnung von erhobenen Daten zur Stichprobe und zu den Stammdaten zu gewährleisten. Alle Daten müssen über eine Mitarbeiter-ID dem jeweiligen Mitarbeiter, der die Zählung bzw. Befragung durchgeführt hat, zuordenbar sein. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 23 Die in zwei Kalenderwochen erfassten Befragungs- und Zähldaten sind vollständig jeweils spätestens bis zum Freitag, der der jeweils zweiten Erhebungswoche folgt, an den Auftraggeber oder einem von ihm eingesetzten Dienstleister zu übermitteln. 4.2 Aufbewahrung und Vernichtung der Erhebungsrohdaten Alle während der Erhebung erzeugten Datenbestände und die Erhebungsunterlagen sind mindestens drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Beendigung der letzten Erhebungsfahrt beim Auftragnehmer aufzubewahren und auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen bzw. an diese auf elektronischem Wege zu übermitteln. Papiergebundene Unterlagen sind zu scannen und in einem gängigen Datenformat abzuspeichern (PDF- oder PNG-Datenformat). 4.3 Termine Die Vergabe der Erhebungsdienstleistungen soll bis spätestens 16. September 2016 erfolgen. Die Erhebungsvorbereitungen können somit spätestens am 19. September 2016 beginnen. In der Auftaktsitzung, die in der Woche vom 26. bis 30. September 2016 stattfinden soll, werden Details zur Erhebungsdurchführung besprochen und abgestimmt. Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Zeitplan für die Vorbereitung der Erhebungen vorzulegen, der insbesondere die Sicherstellung aller vorbereitenden Maßnahmen für die Durchführung des Pretests, der spätestens am 20. Oktober durchgeführt werden soll, enthält. Die Zeit zwischen Pretest und Erhebungsbeginn wird genutzt, um die Ergebnisse des Pretests auszuwerten und erforderliche Korrekturen und Anpassungen in den Erhebungsunterlagen bzw. den PDA-Anwendungen vornehmen zu können. Dazu gehören auch gegebenenfalls erforderliche Anpassungen am Erhebungskonzept, sofern dies zur Erreichung der Erhebungsziele erforderlich ist. Zum 26. Oktober 2016 hat der Auftragnehmer einen Bericht über den Fortgang der Erhebungsvorbereitungen (Erstellung der Erhebungsunterlagen, Stand der Personalrekrutierung) vorzulegen. Die planmäßigen Erhebungen sind spätestens zum 31. Oktober 2016 aufzunehmen und spätestens zum 9. April 2017 abzuschließen. Nacherhebungen sind in vordefinierten Nacherhebungszeiträumen innerhalb des vorgenannten Erhebungszeitraums durchzuführen. Die letzte Woche des Erhebungszeitraums ist in jedem Fall von planmäßigen Erhebungen auszunehmen. Während der Erhebungsphase ist regelmäßig Bericht über den Fortgang der Erhebungen abzulegen. Hierfür sind in regelmäßigen Abständen Statusbesprechungen anberaumt: - Mitte Dezember 2016 - Mitte Januar 2017 - Mitte Februar 2017 - Mitte März 2017 Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 24 Grundlage für die Statusbesprechungen sind die jeweils die vorgenannten Statusberichte. Der Auftraggeber verzichtet ggf. auf die Durchführung einzelner Termine für die Statusbesprechung, wenn der Erhebungsfortgang keine Nachsteuerung erfordert. Stellt der Auftraggeber erhebliche Rückstände in der Feldarbeit oder Qualitätsprobleme fest, ist der Auftragnehmer aufgefordert, unmittelbar Vorschläge zur Behebung der Rückstände oder Qualitätsprobleme vorzulegen. Bei massiven Störungen des Erhebungsablaufes ist der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und sofortige Maßnahmen zur Behebung der Störungen abzustimmen und umzusetzen. Um die erforderlichen Prüfungen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dienstleister zeitnah ausführen zu können, sind die Erhebungsrohdaten vom Auftragnehmer zeitnah nach dem Erhebungstermin im vorgegebenen Datenformat an den Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Dienstleister zu übermitteln (siehe Abschnitt 4.1). 4.4 Abschlussbericht Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber bis spätestens zum 26. Mai 2017 einen prüfbaren Abschlussbericht. Der Abschlussbericht ist in elektronischer Form im PDF-Dateiformat zu übergeben. Im Abschlussbericht sind wesentliche Rahmendaten der Erhebung, Ergebnisse der Kontrollen und Prüfungen, besondere Vorkommnisse und eventuelle Abweichungen der Leistung vom Angebot in knapper Form darzustellen. 5 Leistungen des Auftraggebers 5.1 Datengrundlagen Folgende Unterlagen, Informationen und Daten werden dem Auftragnehmer mit dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt: - Fahrkartenmustersammlung für den SH-Tarif (Anlage 1) - Übersicht über die zu erhebenden Fahrplanfahrten (Beispieldaten, Anlage 2) - Elektronische Fahrplandaten (Beispieldaten Anlage 3), Während des Erhebungszeitraumes werden – soweit wie möglich – Änderungen im Fahrplan und Fahrzeugeinsatz mitgeteilt. 5.2 Freifahrtberechtigungen Erhebungs- und Kontrollpersonale dürfen die Züge auf den zu erhebenden Linien entsprechend den abgestimmten und angemeldeten Dienstplänen kostenfrei benutzen. Dies schließt auch Fahrten als Zu- und Abbringer zu den jeweiligen Einsätzen sowie Transferfahrten zwischen den Erhebungsfahr- Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 25 ten mit ein, soweit sie im Erhebungsgebiet liegen und es sich um Angebote des Nahverkehrs handelt. Die Erheberausweise berechtigen in Verbindung mit einem konkreten, durch den Auftragnehmer auszustellenden Dienstplan und dem Personalausweis des jeweiligen Mitarbeiters zur kostenfreien Nutzung der entsprechenden Fahrten. Hinweis: Fallen Fahrten aus, die das Erhebungspersonal als Zubringer zum Einsatz nutzen kann, so sind hieraus keine Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ableitbar. 5.3 Öffentlichkeitsarbeit Zur Unterstützung der Erhebungstätigkeit wird der Auftraggeber bei Bedarf in Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen und dem Auftragnehmer Öffentlichkeitsarbeit leisten. 6 Erhebungsmängel Wie in den vorangegangen Abschnitten beschrieben, sind vom Auftragnehmer zu verschiedenen Sachverhalten konkrete Vorgaben definiert. Diese Vorgaben sind zu beachten. Sofern die Vorgaben nicht eingehalten werden, kann der Auftraggeber nachfolgend beschriebene Rechte geltend machen. Hierbei werden sämtliche in diesem Kapitel vorgegebene Reduzierungen des Entgelts auf zehn Prozent der Netto-Auftragssumme begrenzt, soweit sie Vertragsstrafencharakter haben. Dies gilt ausdrücklich nicht für proportionale Gegenleistungsminderungen aufgrund minderer Leistung. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung kann die Annahme der Erhebungsergebnisse von den betroffenen Erhebungsdiensten verweigert werden. 6.1 Terminverzug / höhere Gewalt Der Auftragnehmer hat die vereinbarten Termine unbedingt einzuhalten. Umstände, die eine Verspätung bedingen oder vorhersehbar machen, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Kommt es während der Vertragsausführung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen zu einem Terminverzug, hat der Auftragnehmer die Arbeiten auf seine Kosten zu beschleunigen. Die Mehrkosten für die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Kosten eines verstärkten Personaleinsatzes sowie Kosten für Mehr-, Schicht-, Überstunden-, Sonn- und Feiertagsarbeit, sind vom Auftragnehmer zu tragen. Hält der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen den oder die vereinbarten Termine nicht ein, so sind die hierfür vereinbarten Vertragsstrafen fällig. Eine vorherige Verzugsetzung durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich. Der Anspruch des Auftraggebers auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes bleibt von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe unberührt. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden weiteren Schadens bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 26 Falls der Auftragnehmer seine Leistungen durch Verschulden des Auftraggebers nicht termingerecht erbringen kann, verschieben sich die im Vertrag vereinbarten Projekttermine um die Zahl der Kalendertage der Verzögerung. Auf die sich ergebenden neuen Termine finden die Vertragsvereinbarungen weiterhin Anwendung. Der Auftragnehmer kann sich auf Verzögerungen nur berufen, wenn dies unverzüglich schriftlich entgegengehalten wird. Liegen außergewöhnliche Ereignisse bzw. Fälle höherer Gewalt vor, die auf den Auftraggeber wie den Auftragnehmer von außen einwirken und die die Vertragspartner nicht zu vertreten haben und die weder vorhersehbar noch vermeidbar sind und die die termingerechte Ausführung der Vertragsleistung ganz oder teilweise verhindern, so verschieben sich die im Vertrag vereinbarten Termine um die Zahl der Kalendertage der Verzögerung. Auf die sich ergebenden neuen Termine finden die Vertragsvereinbarungen weiterhin Anwendung. Der Vertragspartner, bei dem die höhere Gewalt eingetreten ist, hat den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich zu unterrichten und die Verzögerung nachzuweisen. Er hat daneben mit allen möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen zur Ausführung der Vertragsleistung unverzüglich wieder hergestellt werden. 6.2 Mängel der Erhebungsqualität Erhebungen mit deutlichen qualitativen Mängeln (Abweichungen vom vereinbarten Leistungsinhalt) sind auf Kosten des Auftragnehmers zu wiederholen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Mängel nicht zu vertreten. Als deutliche qualitative Mängel in der Qualität der Durchführung der Zählungen und Befragungen sowie der erhobenen Daten werden insbesondere gewertet: - Unvollständige Befragung der Fahrgäste, - Fehlendes Bemühen, die vorgegebene Befragungsumfänge zu erreichen, - unvollständige oder stark fehlerbehaftete Zählung der Einsteiger und des Besatzes, - unangemessenes Erscheinungsbild oder Umgangsformen des Erhebungspersonals, - Mängel in der Datenaufbereitung, insbesondere die Nichteinhaltung der vorgegebenen Datenformate, - Mängel der erhobenen Daten, die bei Plausibilitätsprüfungen festgestellt werden. Der Auftraggeber wird die vom Auftragnehmer eingehenden Erhebungsdaten kontinuierlich auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Hierbei wird eine Kategorisierung der Datensätze nach folgenden Kriterien vorgenommen: a) Befragungs- und Zähldatensätze, die uneingeschränkt verwertbar sind. Dies ist gegeben, wenn die zu erhebenden Merkmale vollständig angegeben und objektiv plausibel sind. Für keines der zu erhebenden Merkmale wurde die Ausprägung „keine Angabe“ angegeben. b) Befragungs- und Zähldatensätze, bei denen einzelne Merkmale nicht erfasst wurden oder nicht vollständig objektiv plausibel erscheinen („nicht zueinander passen“). Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 27 c) Befragungs- und Zähldatensätze, die nicht verwertbar sind. Dies ist gegeben, wenn wesentliche Merkmale der Befragung (Ein- und Ausstieg in die Erhebungsfahrt, Tarif- und Fahrausweisart) oder eine Vielzahl weiterer Merkmale nicht vollständig angegeben, objektiv nicht plausibel (die Angaben zu wesentlichen Merkmalen widersprechen einander) sind oder mehrere zu erhebende Merkmale nicht erfasst wurden, so dass die Daten nicht verwendet werden können. Daten nach Kategorie c) werden bei der Bestimmung der ausgeführten Fahrten- bzw. Befragungsstichprobe nicht angerechnet. Ist der Anteil von Datensätzen mit Fehlern nach Kategorie b) größer als 25 Prozent, so wird der Anteil der Datensätze, die diese Quote überschreiten, ebenfalls bei der Bestimmung der ausgeführten Fahrten- bzw. Befragungsstichprobe nicht angerechnet. Die Erhebungen sind zu wiederholen, wenn die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung unter Ausschluss dieser Datensätze nicht erfüllt werden. Im Falle einer Anhäufung fehlerhafter Datensätze (Anteil > zehn Prozent) sind vom Auftragnehmer konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Erhebungsqualität bei den noch folgenden Erhebungen zu definieren, zu ergreifen und deren Durchführung dem Auftragnehmer nachzuweisen. Zudem sind die betroffenen Erhebungsfahrten zu wiederholen, wenn die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung unter Ausschluss der fehlerhaften Datensätze nicht erfüllt werden. Werden über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Datenlieferungen nicht erfüllt und die vereinbarten Abhilfemaßnahmen nicht getroffen und sind daraus folgend mehr als zehn Prozent der Datensätze nicht verwertbar (siehe oben unter c), oder liegt sonst ein wichtiger Grund vor, behält sich der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vor. Weitergehende Rechte des Auftraggebers sind ausdrücklich vorbehalten. Werden die geforderten Erhebungsquoten bis zum Ende des jeweiligen Erhebungszeitraumes einschließlich des Zeitraums für Nacherhebungen nicht erfüllt, so erfolgt eine Minderung der Vergütung wie folgt: - Bei Unterschreitung des Sollwertes für die Fahrtenstichprobe, werden 50 Prozent der Vergütung um einen Betrag gekürzt, der dem Verhältnis zwischen der Anzahl der nicht oder mit wesentlichen Fehlern nach Kategorie c) erhobenen Fahrtenstichprobe und der Sollfahrtenstichprobe entspricht. - Bei Unterschreitung des Sollwertes für die Befragungsstichprobe, werden 50 Prozent der Vergütung um einen Betrag gekürzt, der dem Verhältnis zwischen der Anzahl der nicht oder mit wesentlichen Fehlern nach Kategorie c) erhobenen Befragungsstichprobe und der Sollbefragungsstichprobe entspricht. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 28 6.3 Überschreitung vorgegebener Fristen Werden vom Auftraggeber vorgegebene Fristen nicht eingehalten, so stehen dem Auftraggeber folgende Vertragsstrafen zu: a) Bei verspäteter Übermittlung der Dienstpläne an den Auftraggeber (siehe Abschnitt 4, Berichtspflichten) wird der Rechnungsbetrag um 100 € je Los, Säumnisfall und angefangenem Werktag (ohne Samstag) der Fristüberschreitung gekürzt. b) Abweichungen vom übermittelten Erhebungsplan (Dienstplan) sind vom Auftragnehmer zeitnah dem Auftraggeber mitzuteilen. Laufen Kontrollen des Auftraggebers bzw. des von ihm beauftragten Projektsteuerers aufgrund von nicht übermittelten Änderungen des Erhebungsplanes ins Leere, so hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber für die betreffende Kontrollfahrt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Hierfür wird eine Pauschale von 100 € je Kontrollfahrt festgelegt. c) Bei verspäteter Übermittlung der gemäß Abschnitt 4.1 zu liefernden Daten wird der Rechnungsbetrag um 100 € je Los, Säumnisfall und angefangenem Werktag (ohne Samstag) der Fristüberschreitung gekürzt. Maßgeblich ist jeweils der Tag des vollständigen Eingangs der Daten und Berichte beim Auftraggeber bzw. des vom ihm beauftragten Projektsteuerers. Bei frühzeitiger Mitteilung des Terminverzuges (vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin) durch den Auftragnehmer, kann der Auftraggeber auf eine Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung verzichten. Werden die geforderten Daten auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht geliefert, sind weitergehende Rechte des Auftraggebers ausdrücklich vorbehalten. Insbesondere behält sich der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vor, wenn vereinbarte Termine zur Datenlieferung vom Auftragnehmer um mehr als zwei Wochen überschritten werden oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers besteht auch, wenn Nacherhebungen, welche aufgrund qualitativer Mängel vom Auftragnehmer zu wiederholen sind, nicht innerhalb von sechs Wochen nach Feststellung des Mangels durch den Auftraggeber wiederholt werden. Der Auftragnehmer kann dieser Feststellung nur innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich oder per E-Mail unter Mitteilung einer qualifizierten Begründung widersprechen. Die Frist zur Durchführung der Nacherhebungen beginnt mit dem Tag der Absendung der Mitteilung des festgestellten Mangels durch den Auftraggeber per E-Mail oder Fax an den Auftragnehmer. Weist der Auftragnehmer Verzögerungen nach, die nicht seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind, verlängert sich die Frist um den Zeitraum der Verzögerung. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 29 7 Weitere Angebotsbedingungen 7.1 Geheimhaltungspflicht Geheimhaltung in der Bewerbungsphase: Die Auftraggeber sichern den Bewerbern die vertrauliche Behandlung aller im Zusammenhang mit der Angebotserkundung stehenden, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder sonst vertrauliche Informationen i.S.v. § 111 Abs. 2 GWB enthaltenden Dokumente und Informationen zu. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die eingereichten Angebotsunterlagen einem für die Zwecke der Prüfung und Bewertung der Angebote von ihm beauftragten Dienstleister vorzulegen. Die Bewerber sind gehalten, sämtliche im Zusammenhang mit der Angebotserkundung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln. Geheimhaltung des Auftragnehmers nach Zuschlag des Angebots: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen, allgemein anerkannten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz der ihm übermittelten und vom ihm erhobenen Daten angemessen sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung dieses Projektes hinaus auf unbegrenzte Zeit. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über Umfang des Auftrags, die Ergebnisse seiner Arbeiten, über von den Auftraggebern zur Verfügung gestellte Unterlagen sowie im Rahmen seiner Tätigkeit erlangte Kenntnisse gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren. Er gibt erhobene Daten (Rohdaten und Auswertungen) nicht an Dritte weiter. Der Auftragnehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers keinerlei Auskünfte über das Werk erteilen oder Veröffentlichungen veranlassen bzw. zulassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers sämtliche ihm überlassenen Unterlagen und Daten sowie sämtliche Kopien (auch dateigestützt) oder Teile hiervon, die sich in seinem Besitz befinden, an den Auftraggeber zurück zu geben oder zu zerstören und dem Auftraggeber die Zerstörung schriftlich zu bestätigen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen zur Aufbewahrung verpflichtet ist oder eigene Arbeitspapiere zu internen Dokumentations-, Revisions- oder Beweiszwecken unter Bewahrung strenger Vertraulichkeit benötigt. Alle Unterlagen, Daten und Ergebnisse der einzelnen Verkehrsunternehmen dürfen nicht an andere Unternehmen ohne Zustimmung der Betreffenden weiter gegeben werden. 7.2 Haftung Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller einschlägigen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen verantwortlich. Für Leistungen, die ohne Mitwirkung des Auftragnehmers, entgegen sei- Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 30 nem schriftlichen oder per E-Mail übermittelten Vorbehalt oder zu von ihm nicht gebilligten Bedingungen vergeben werden, trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung. Verpflichtungen, die der Auftragnehmer ohne Genehmigung des Auftraggebers übernimmt, fallen dem Auftragnehmer zur Last. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Ansprüchen freizuhalten, die ein Dritter aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund gegen den Auftraggeber verlangen kann. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Risiken aus diesem Vertrag durch eine Haftpflichtversicherung zu decken, deren Bestehen den Auftraggebern auf deren Anforderung jederzeit nachzuweisen ist. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssumme pro Schadensereignis enthalten: - für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden 2.500.000,00 € - für Vermögensschäden 250.000,00 € Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Bei Vertragsverletzungen, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, z. B. vorsätzliche, unberechtigte Weitergabe von Daten, haftet der Auftragnehmer mit dem gesamten nachzuweisenden Honorar für das jeweils betroffene Los. 7.3 Auftraggeber und Gerichtsstand Auftraggeber ist die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH. Gerichtsstand ist Kiel. 7.4 Urheberrecht Gesetzliche Urheberrechte verbleiben – unbeschadet einer eventuellen Kündigung – beim Auftragnehmer. Den Auftraggebern steht jedoch das ausschließliche Nutzungsrecht an dem vereinbarten Werk (der vereinbarten Leistung) sowie die Übergabe der Daten in EDV- Form zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen am Werk vorzunehmen. 7.5 Kündigung Eine außerordentliche Kündigung kann bei groben Verstößen des Auftragsnehmers gegen die Leistungsanforderungen durch den Auftraggeber oder bei sonstigen wichtigen Gründen ausgesprochen werden. In jedem Fall der Kündigung ist der Auftraggeber berechtigt, die Leistungen des Auftragnehmers weiter zu verwenden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle bereits erhobenen Daten und geleisteten Arbeiten ohne weitere Kostenanlastung zu übergeben. Die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gelieferten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden und dürfen nicht vom Auftragnehmer weiterverwendet bzw. -gegeben werden. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 31 8 Angebotserstellung 8.1 Einzureichende Unterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Unterlagen im Rahmen seines Angebotes einzureichen: - Nachweis oder Eigenerklärung, dass er sich weder im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, noch im gerichtlichen Vergleichsverfahren, noch in Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat. Mindestanforderung hierfür ist das Ausfüllen der Bietererklärung gemäß Anlage 7. - Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haben einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Zudem hat jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft separat die Bieterklärung Anlage 7 auszufüllen und dem Angebot beizulegen. - Eigenerklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Angabe netto und in Euro). Soweit Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z. B. einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft) erbracht wurden, ist der jeweilige Eigenanteil berücksichtigungsfähig, - Eine Auskunft, inwieweit das Unternehmen mit anderen Unternehmen verbunden (gesellschaftlich/rechtlich/verwandtschaftlich) oder von diesen wirtschaftlich abhängig ist. Diese Anforderung entfällt, wenn dieser Umstand durch andere Unterlagen erkennbar wird. Gegebenenfalls sind diese Unterlagen deutlich zu bezeichnen. - Der Bieter hat anhand geeigneter Referenzen oder anderer Belege seine fachliche Eignung im Bereich der zu vergebenden Leistungen durch mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre oder durch vergleichbare Angaben zu belegen. Bei den Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der ungefähre Auftragszeitraum und -umfang sowie Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners beim jeweiligen Auftraggeber zu benennen. - Zudem sind nähere Angaben zur beruflichen Ausbildung, und zur Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sowie zu deren sonstiger fachlicher Eignung im Bereich der zu vergebenden Leistungen zu machen. Die ausreichende Verfügbarkeit der genannten Personen ist für den gesamten Zeitraum der Verkehrserhebungen zu gewährleisten. - Beabsichtigt der Bieter Nachauftragnehmer mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen, so sind die Nachauftragnehmer im Angebot zu benennen. Hierfür ist der in Anlage 8 beigefügte Vordruck zu verwenden. Zudem sind Nachweise zur fachlichen Eignung der Nachauftragnehmer zu erbringen, die den Anforderungen des vorigen Anstrichs genügen müssen. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 32 - Qualitätserklärung nach Anlage 9 o Konzept zur Sicherstellung der Mindestbefragungsumfänge o Konzept zur Korrekten Erfassung von Schleifenfahrten und Durchbindungen in der Befragung o Darstellung der Funktionsweise der Handhelds o Organisation des Personaleinsatzes (Rekrutierung, Erreichbarkeit der Feldleitung bzw. Ansprechpartner für Erhebungspersonal, Betreuung, Transport etc.), o Konzept zur Sicherstellung der Erhebung unattraktiver Einsätze o Koordinierung und Kontrolle bzw. Qualitätsüberwachung der Feldarbeit o Datenerfassung - Kalkulationen nach Losen und Leistungsart sowie für Loskombination (siehe Abschnitt 8.2) - Eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig Holstein – TTG (Anlage 11). Die Vergabe der Leistungen erfolgt auf Grundlage des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im Verfahren der offenen, europaweiten Ausschreibung. 8.2 Angebotspreise Der Bieter legt gemäß Anlage 10 dar, zu welchen Kosten die jeweiligen Leistungsbestandteile angeboten werden. Es sind die Fixkosten, die Netto-Einsatzstunden und der Stundensatz für die NettoEinsatzstunde anzugeben. Die Kosten für das Zähl- und Befragungspersonal insgesamt sowie Summe aus Fixkosten und Kosten für das Zähl- und Befragungspersonal wird rechnerisch aus den vorgenannten Angaben ermittelt. Die Netto-Einsatzstunden sind Personaleinsatzzeiten in den Fahrzeugen ohne Transfer- und Wartezeiten und ohne Einsatzreserve. Angebote, die einen Personaleinsatz vorsehen, der unter den in Tabelle 4 genannten Mindestpersonaleinsatz liegen, werden nicht berücksichtigt. Diese Angaben dienen lediglich für die Bewertung der Angebote (siehe auch Abschnitt 9). Es ist nicht sichergestellt, dass mit dem Mindestpersonaleinsatz die vorgegebenen Anforderungen für die Zählung und Befragung eingehalten werden können. Die Einhaltung der Anforderungen der Stichprobenumfänge und der Mindestbefragungsquoten liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Der kalkulatorische Stundensatz für das Zähl- und Befragungspersonal muss eine Reserve von fünf Prozent der in Anlage 10 auszuweisenden Netto-Einsatzstunden für nicht durch den Auftragnehmer zu vertretende Erhebungsausfälle, die aufgrund von Störungen oder außerplanmäßigen Ereignissen im Betriebsablauf oder kurzfristigen Fahrplanänderungen nach- bzw. neu zu erheben sind (siehe Abschnitt 3.10), sowie berücksichtigen. Der Stundensatz für Zähl- und Befragungspersonal gilt in einem Umfang von bis zu 15 % der gemäß Anlage 10 kalkulierten Netto-Einsatzstunden für zusätzliche Erhebungsleistungen, die über die vorzuhaltende Einsatzreserve von fünf Prozent hinausgehen (hierfür ist ein Nachweis entsprechen Abschnitt 3.10 zu erbringen) oder zusätzlich vom Auftraggeber in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Erhebungen des jeweiligen Loses angefordert werden. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 33 Bei Erweiterung der Befragungsstichprobe am Wochenende durch erhöhten Personaleinsatz wird entsprechend der Erhöhung des Personaleinsatzes eine Verlängerung des Erhebungszeitraums für die Wochenenderhebungen bis maximal 18. Juni (ca. +8 Wochen ohne Oster- und Pfingstwochenende) gewährt. Mindestpersonaleinsatz (Netto-Einsatzstunden) Los 1 AUTOKRAFT GmbH Graf Recke GmbH Kieler Verkehrsgesellschaft mbH Peters Reisen RO-PE Reisen Stadtverkehr Eckernförde Stadtverkehr Rendsburg SWN Stadtwerke Neumünster GmbH Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH Gesamt Mo-Fr(S) 1 324 23 2 555 19 22 73 358 428 778 5 580 Sa 297 0 795 6 0 22 98 162 114 1 493 So 104 0 617 3 0 6 35 61 57 882 Gesamt 1 724 23 3 967 28 22 101 490 652 949 7 956 Mindestpersonaleinsatz (Netto-Einsatzstunden) Los 2 AUTOKRAFT GmbH AUTOKRAFT GmbH Holsten-Express Voss Rathje Omnibusbetrieb Die Linie Kellinghusen DB Regio Nord Günter Lampe GmbH & Co. KG Gesamtergebnis Gesamtergebnis Mo-Fr(S) 374 404 62 19 77 655 23 1 210 1 240 Sa 51 51 14 4 7 16 9 100 100 So 17 17 6 0 4 4 0 30 30 Gesamt 442 472 82 22 88 675 31 1 340 1 370 Mindestpersonaleinsatz (Netto-Einsatzstunden) Los 3 AUTOKRAFT GmbH Rohde Verkehrsbetriebe GmbH Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH Stadtverkehr Lübeck GmbH Gesamtergebnis Mo-Fr(S) 842 429 367 1 795 3 433 Sa 160 33 164 802 1 158 So 107 21 122 578 828 Gesamt 1 109 483 652 3 175 5 419 Mindestpersonaleinsatz (Netto-Einsatzstunden) Los 4 Aktiv-Bus Flensburg GmbH AUTOKRAFT GmbH AUTOKRAFT GmbH Förde Bus Kommanditgesellschaft Norddeutsche Verkehrsbetriebe GmbH Omnibusbetrieb Gorzelniaski GmbH Omnibusbetrieb Hansen-Borg GmbH Omnibusbetrieb Röpke Rohde Verkehrsbetriebe GmbH Rohde Verkehrsbetriebe GmbH Sylter Verkehrsgesellschaft Inh. Sven Paulsen Sylter Verkehrsgesellschaft Inh. Sven Paulsen Thors-Reisen Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH Gesamtergebnis Gesamtergebnis Mo-Fr(S) 803 1 478 1 457 56 81 142 137 Sa 298 150 150 19 2 17 30 So 132 94 94 15 0 8 14 Gesamt 1 234 1 722 1 701 90 83 167 181 52 6 3 61 116 114 208 206 17 396 82 3 568 3 543 15 15 96 95 0 37 36 707 706 9 9 79 79 0 17 35 406 405 139 137 383 380 17 449 153 4 680 4 653 Tabelle 4: Mindestpersonaleinsatz je Los und Tagtyp Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 34 Ein Angebot auf mehrere Lose ist nur zugelassen, wenn gleichzeitig verbindlich und wirksam Angebote für beide Einzellose abgegeben werden. Das Honorar wird als Pauschalhonorar vereinbart, d.h. alle Nebenkosten wie Reisekosten, Porto, Schreibgebühren, etc. sind im jeweils kalkulierten Angebotspreis enthalten. 8.3 Zahlungsplan Die Zahlung des Honorars erfolgt jeweils auf gesonderte Rechnungslegung wie folgt: - 30 Prozent bei Beginn der Feldarbeit - 30 Prozent nach Ablauf von 50 Prozent des Erhebungszeitraums - 30 Prozent eine Woche nach vertragsgemäßem Abschluss der Feldarbeiten - 10 Prozent nach Abnahme des Werkes. 8.4 Angebotseinreichung und Fristen Das Angebot ist in deutscher Sprache und unterschrieben in verschlossener Form, mit der Aufschrift „Angebot SH-Buserhebung 2016/17 – nicht von der Poststelle zu öffnen“ einzureichen. Das Gesamtangebot ist - innerhalb der o.g. verschlossenen Verpackung - zusätzlich auf CD-ROM oder DVD-ROM in einer elektronisch durch handelsübliche pdf-Leseprogramme durchsuchbaren Datei zu übergeben. Bei voneinander abweichenden Angaben der elektronischen von der gedruckten Fassung gilt die gedruckte und unterschriebene Fassung. Sie müssen bis zum 25. August 2016, 12:00 Uhr beim Auftraggeber eingehen. Die Angebote werden am 25. August 2016 ab 13:00 Uhr geöffnet. Dritte sind hierbei nicht zugelassen. Die Einreichung von Angeboten per Telefax oder per E-Mail ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller identischen Angebote des betreffenden Bewerbers, einschließlich ggf. schriftlich eingereichter Angebote. Rückfragen können schriftlich bis zum 16. August 2016 an Herrn Gessler, E-Mail-Adresse [email protected] gestellt werden. Angebote sind zu richten an: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH Raiffeisenstraße 1 24103 Kiel Die Vergabe der Erhebungsdienstleistungen ist spätestens zum 16. September 2016 geplant. Ende der Zuschlags- und Bindefrist ist somit der 16. September 2016. Die Bieter werden gebeten, während der Dauer des Vergabeverfahrens von jeglichen Anfragen an die Verkehrsunternehmen abzusehen. Alle diesbezüglichen Fragestellungen sind ausschließlich an die E-Mail-Adresse [email protected] des Auftraggebers zu richten. Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 35 9 Zuschlagskriterien Den Zuschlag erhalten das bzw. die Angebote, deren Kombination in der Summe für den Auftraggeber das wirtschaftlichste Gesamtangebot ergibt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit werden Kosten- und Qualitätsaspekte berücksichtigt. Hierzu wird der Angebotspreis mit zwei Faktoren beaufschlagt, welche die Qualitätsaspekte des Angebotes widerspiegeln. Der gewichtete Angebotspreis lautet wie folgt: P‘ = (PFix * 0,8 + PVar) * fP * fQ mit P‘ gewichteter Angebotspreis PFix Fixkosten laut Preisblatt PVar Kosten für Zähl- und Befragungspersonal laut Preisblatt fP Faktor Personaleinsatz fQ Faktor Qualität Faktor Personaleinsatz Angebote, die einen höheren Personaleinsatz als den vorgegebenen Mindestumfang nach Tabelle 4 vorsehen, erhalten einen „Faktor Personaleinsatz“ nach Tabelle 5. Dabei wird der rechnerisch ermittelte Prozentwert kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet. Verhältnis kalkulierter Personaleinsatz zu Mindestpersonaleinsatz Faktor <=100% 101% … 104% 105% … 108% 109% … 112% 113% … 116% 117% … 120% 121% … 124% 125% … 128% 129% … 132% 133% … 136% 137% … 140% > 140 1,00 0,99 0,98 0,97 0,96 0,95 0,94 0,93 0,92 0,91 0,90 0,90 Tabelle 5: Faktor Personaleinsatz Faktor Qualitätsaspekte Für besondere Qualitätsmerkmale werden Qualitätspunkte vergeben. Folgende Kriterien werden bewertet: Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 36 a) Schlüssigkeit des Angebotes insgesamt, b) Konzept zur Sicherstellung der Mindestbefragungsumfänge c) Konzept zur Korrekten Erfassung von Schleifenfahrten und Durchbindungen in der Befragung d) Darstellung der Funktionsweise der Handhelds e) Organisation des Personaleinsatzes (Rekrutierung, Erreichbarkeit der Feldleitung bzw. Ansprechpartner für Erhebungspersonal, Betreuung, Transport etc.), f) Konzept zur Sicherstellung der Erhebung unattraktiver Einsätze, g) Koordinierung und Kontrolle bzw. Qualitätsüberwachung der Feldarbeit, Je Einzelkriterium können bis zu 2 Punkte vergeben werden. Zusatzpunkte können für zusätzliche qualitätssteigernde Leistungsbestandteile vergeben werden. Diese müssen konkret benannt werden, in sich schlüssig ausformuliert und die Vorteilhaftigkeit für den Auftraggeber nachvollziehbar sein. Der Faktor Qualität aus der Summe der erreichten Qualitätspunktzahl wird anhand Tabelle 6 ermittelt. Summe Qualitätspunkte Faktor 0 1,00 1 0,99 2 0,98 3 0,97 4 0,96 5 0,95 6 0,94 7 0,93 8 0,92 9 0,91 10 0,90 11 0,89 12 0,88 13 0,87 14 0,86 >14 0,85 Tabelle 6: Faktor Qualität 10 Teilaufhebung der Ausschreibung Die NAH.SH behält sich vor, aus budgetären oder anderen wichtigen Gründen Zuschläge nur für ausgewählte Lose zu erteilen oder den Erhebungsumfang der Lose zu reduzieren (Reduzierung der Netto-Einsatzstunden und damit der abzurechnenden Leistungen). Wenn nicht alle Lose vergeben werden, erfolgt die Erteilung der Zuschläge auf die Lose mit den geringsten Gesamtkosten je NettoEinsatzstunde (Quotient aus Spalten [H] und [E] in Anlage 10). Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016 37
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