Leistungsbeschreibung

Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH
(NAH.SH GmbH)
Raiffeisenstraße 1
24103 Kiel
Leistungsbeschreibung
Fahrgastbefragungen im Busverkehr
Schleswig-Holsteins 2016/17
(SH-Buserhebung 2016/17)
Kiel, 21. Juli 2016
Inhaltsverzeichnis
1
Aufgabenstellung ............................................................................................................ 4
2
Erhebungskonzept.......................................................................................................... 4
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
3
Bestimmungen zur Ausführung der Erhebung .............................................................. 13
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
4
Geheimhaltungspflicht ........................................................................................................... 30
Haftung .................................................................................................................................. 30
Auftraggeber und Gerichtsstand ........................................................................................... 31
Urheberrecht .......................................................................................................................... 31
Kündigung ............................................................................................................................. 31
Angebotserstellung ....................................................................................................... 32
8.1
8.2
8.3
8.4
9
Terminverzug / höhere Gewalt .............................................................................................. 26
Mängel der Erhebungsqualität .............................................................................................. 27
Überschreitung vorgegebener Fristen ................................................................................... 29
Weitere Angebotsbedingungen..................................................................................... 30
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
8
Datengrundlagen ................................................................................................................... 25
Freifahrtberechtigungen ........................................................................................................ 25
Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................................... 26
Erhebungsmängel ........................................................................................................ 26
6.1
6.2
6.3
7
Datenerfassung und -übergabe ............................................................................................. 23
Aufbewahrung und Vernichtung der Erhebungsrohdaten ..................................................... 24
Termine ................................................................................................................................. 24
Abschlussbericht ................................................................................................................... 25
Leistungen des Auftraggebers ...................................................................................... 25
5.1
5.2
5.3
6
Einsatz von Personal Digital Assistants (PDA) oder Smartphones ...................................... 13
Pretest ................................................................................................................................... 13
Personalauswahl und Schulung ............................................................................................ 14
Vorbereitung der Erhebung ................................................................................................... 16
Durchführung der Erhebung .................................................................................................. 17
Kontrollen durch den Auftragnehmer .................................................................................... 18
Kontrollen durch den Auftraggeber ....................................................................................... 19
Plausibilitätsprüfungen .......................................................................................................... 20
Feldbüro/Hotline .................................................................................................................... 20
Nacherhebungen ................................................................................................................... 21
Übergabe der Erhebungsrohdaten ........................................................................................ 22
Prüfung der Erhebungsdaten durch den Auftraggeber ......................................................... 22
Leistungsumfang .......................................................................................................... 23
4.1
4.2
4.3
4.4
5
Erhebungsgebiet und Losbildung ............................................................................................ 4
Haupterhebung ........................................................................................................................ 6
Zusatzleistungen (optional) ..................................................................................................... 6
Erhebungszeitraum ................................................................................................................. 7
Zeitschichten ........................................................................................................................... 7
Erhebungsmerkmale ............................................................................................................... 7
Fahrtenstichprobe .................................................................................................................. 10
Ersatzstichproben .................................................................................................................. 13
Einzureichende Unterlagen ................................................................................................... 32
Angebotspreise ...................................................................................................................... 33
Zahlungsplan ......................................................................................................................... 35
Angebotseinreichung und Fristen .......................................................................................... 35
Zuschlagskriterien ........................................................................................................ 36
10 Teilaufhebung der Ausschreibung ................................................................................ 37
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2
Anlagen
Anlage 1
Fahrausweismustersammlung SH-Tarif
Anlage 2
Fahrtenübersicht nach Losen (4 Excel-Dateien)
Anlage 3
Fahrplan je Erhebungsfahrt
Anlage 4
Zuordnung der Kalendertage auf die Schichttage
Anlage 5
Datenformat für die Übergabe der Einsatzpläne
Anlage 6
Datenformat für die Übergabe der Erhebungsrohdaten
Anlage 7
Erklärung zur Eignung
Anlage 8
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Anlage 9
Qualitätserklärung
Anlage 10
Kalkulationsblatt
Anlage 11
Eigenerklärung gem. § 4 TTG
Häufig verwendete Abkürzungen:
BB DB
Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn (Tarif der Deutschen Bahn)
DB
Deutsche Bahn
HVV
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
ÖSPV
Öffentlicher Straßenpersonenverkehr (mit Bussen und Straßenbahnen)
PDA
Personal Digital Assistant (Handheld)
SH
Schleswig-Holstein
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
ÖSPV
straßengebundener öffentlicher Personennahverkehr
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1
Aufgabenstellung
Die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) benötigt für die Weiterentwicklung
des Angebots im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV und
ÖSPV) eine Informationsdatenbasis, die hinreichende Informationen über Menge und Struktur der
Verkehrsnachfrage in Schleswig-Holstein liefert.
Daher sollen im Fahrplanjahr 2016/17 landesweite Erhebungen im Busverkehr durchgeführt werden,
um Informationen zum Fahrgastaufkommen und zur Nachfragestruktur zu gewinnen.
Die ausgeschriebene Leistung besteht aus einer Zählung und Befragung der Fahrgäste in den Bussen sowie der elektronischen Erfassung und Übermittlung der Daten an den Auftraggeber nach einem vorgegebenen Erhebungs- und Stichprobenkonzept gemäß Abschnitt 3 dieses Leistungsverzeichnisses. Die Hochrechnungen und Auswertungen sind nicht Bestandteil der Aufgabenstellung.
Auftraggeber für Erhebungsdienstleistungen ist die NAH.SH GmbH, Kiel.
2
Erhebungskonzept
2.1 Erhebungsgebiet und Losbildung
Die Erhebung umfasst nahezu alle Buslinien in den Kreisen und kreisfreien Städten SchleswigHolsteins außerhalb des HVV-Gebietes. Die Erhebung ist in vier Lose untergliedert:
-
Los 1 (KI): Buslinien in Kiel, Neumünster, Rendsburg-Eckernförde und Plön
-
Los 2 (IZ/HEI): Buslinien in Steinburg und Dithmarschen
-
Los 3 (HL): Buslinien in Lübeck und Ostholstein
-
Los 4 (FL): Buslinien Flensburg, Schleswig-Flensburg und Nordfriesland
Innerhalb der Lose ist für jedes Verkehrsunternehmen ein Teilnetz definiert. Linien, die in den Gebieten mehrerer Lose verkehren, werden entsprechend Tabelle 1 den Losen zugeordnet. Tabelle 2
listet die Linien auf, die auch außerhalb der o.g. Kreise verkehren und miterhoben werden sollen.
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4
Linie
AK 2820 Heide – Rendsburg
AK 3240, Fahrt Hohenwestedt – Schenefeld (Mittelh.)
AK 3241 Hohenwestedt – Seefeld/Grauel/…
AK 3250 Rendsburg – Schenefeld (Mittelholst)
AK 3260 Rendsburg – Itzehoe
AK 3270 Hanerau-Hademarschen - Itzehoe
AK 3525 Neumünster - Heide
AK 4610 Kiel – Nortorf - Itzehoe
AK 6551 Wrist - Hohenwestedt
AK 4310 Kiel - Oldenburg
AK 5809 Blekendorf-Kaköhl – Schönwalde am Bungsb.
Rohde 5507 Eutin – Bad Malente
Rohde 5510 Bad Malente - Bösdorf
AK 1547 Kropp - Sorgbrück
AK 1635 Schleswig - Güby
AK 1645 Schleswig - Eckernförde
AK 3010 Eckernförde - Kappeln
AK 3020 Kappeln - Karby
AK 3021 Kappeln – Karby
AK 3040 Rieseby - Boren
AK 3210 Rendsburg – Erfde
AK 3211 Rendsburg – Erfde/Meggerdorf
AK 3220 Rendsburg – Kropp
AK 3221 Owschlag - Kropp
AK 3231 Rendsburg – Alt Duvenstedt (- Kropp/Schleswig)
AK 4810 Kiel – Flensburg
VSF 1636 Schleswig – Güby - Jagel
AK 1546 Erfde - Pahlen
DB 2614 Heide – Lunden – Tönning
DB 2616 Heide – Friedrichstadt
DB 2618 Heide - Erfde
verkehrt
in den Losen
1 (KI) und 2 (IZ/HEI)
1 (KI) und 3 (HL)
1 (KI) und 4 (FL)
2 (IZ/HEI) und 4
(FL)
wird Los …
zugeordnet
2
1
1
1
1
2
1
1
2
1
3
3
3
4
4
4
1
1
1
1
1
1
1
1
1
4
4
4
2
2
2
Tabelle 1: Zuordnung der Linien
Linie
VKP 361 Plön - Bornhöved
VKP 362 Plön - Stocksee
VKP 410 Kiel – Bad Segeberg
AK 7915 Neumünster – Rickling
AK 6523 Elmshorn - Glückstadt
AK 6533 Elmshorn – Itzehoe
AK 6534 Elmshorn - Itzehoe
Die Linie 6551 Wrist – Bad Bramstedt
Die Linie 6552 Brockstedt - Kellinghusen
AK 5912 Lübeck – Ahrensbök
AK 7650 Lübeck – Bad Segeberg
AK 7652 Bad Segeberg – Pronstorf-Goldenbek
AK 7700 Bad Segeberg – Seedorf-Schlammersdorf
AK 8150 Lübeck – Heilshoop
AK 8710 Lübeck – Mölln
AK 8805 Lübeck – Groß Grönau
SL 16 Lübeck - Krummesse
wird Los …
zugeordnet
1
2
3
Tabelle 2: Einbeziehung von Linien, die auch außerhalb der ausgewählten Landkreise verkehren
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
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2.2
Haupterhebung
Das Erhebungskonzept sieht folgende Erhebungsleistungen vor:
-
Erhebung der Nachfrage eines repräsentativen Schultages im Winterhalbjahr 2016/17 (Erhebungszeitraum November 2016 bis April 2017) mit Zählung und Befragung der Fahrgäste.
Freitags enden die regulären Erhebungen um 14 Uhr (Bezugsgröße ist die Abfahrtszeit an
der ersten Haltestelle der Fahrt), um das möglicherweise stark abweichende Aufkommen
am Freitagnachmittag (Wochenpendler, einsetzender Wochenendverkehr sowie Freizeitverkehre am Freitagabend) auszublenden.
-
Erhebung der Nachfrage an Samstagen und Sonntagen mit Zählung und Befragung der
Fahrgäste mit verminderten Anforderungen an den Befragungsumfang, indem Befragungen
am Wochenende ausschließlich durch das Zahlpersonal durchgeführt werden.
-
1
Ausgenommen sind Angebote, die in Tagesrandlagen oder in den Nachtstunden verkehren
und Angebote, die nur bei vorheriger Anmeldung von Fahrtwünschen verkehren (z.B. AST).
2.3
Zusatzleistungen
Bedarfsweise sind zusätzliche Befragungen am Wochenende oder sonstige Erhebungsleistungen, die
im unmittelbaren Zusammenhang mit der Haupterhebung im Zusammenhang stehen, durchzuführen:
-
Erweiterung der Befragungsstichprobe am Wochenende durch erhöhten Personaleinsatz
(bis zu +50 % am Wochenende) ggf. unter Verlängerung des Erhebungszeitraums für die
Wochenenderhebungen bis 18. Juni (ca. +8 Wochen ohne Oster- und Pfingstwochenende).
Die Verlängerung des Erhebungszeitraums wird entsprechend der Erhöhung des Personaleinsatzes gewährt.
-
Für sonstige Zusatzerhebungen sind vom Anbieter für einen Zeitraum nach der Haupterhebung bis Ende 2017 Erhebungskosten pro Einsatzstunde anzugeben und für einen zusätzlichen Erhebungsumfang von 15 % der beauftragten Leistung zu garantieren.
-
In der Summe sind die Zusatzleistungen aus den vorgenannten Zusatzleistungen auf 15 %
der angebotenen Erhebungsleistung für die Haupterhebung beschränkt.
1
Diese Einschränkung wird gewählt, um keine Personalbedarfsspitze am Tagtyp Samstag entstehen zu
lassen. Das Fahrplanangebot am Samstag weist ein Fahrtenvolumen (Summe der Fahrplanzeiten) auf,
dass etwa 60 Prozent des Fahrtenvolumens des Normalwerktages (Montag – Freitag) entspricht.
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2.4 Erhebungszeitraum
Für das Schuljahr 2016/17 sind unter Berücksichtigung der Ferienordnung folgende Erhebungszeiträume vorgesehen:
-
Dienstag, 1. November bis Freitag, 16. Dezember
(= 7 Erhebungswochen mit 34 Tagen Mo-Fr(S), 6 Tagen Sa und 6 Tagen So)
-
Dienstag, 10. Januar bis Mittwoch, 5. April sowie Samstag, 8. April und Sonntag, 9. April
(= 12 Wochen + 2 Tage mit 62 Tagen Mo-Fr(S), 13 Tagen Sa und 13 Tagen So)
Die Woche vom 10. – 16. Dezember sowie die Woche der Zeitraum vom 3. bis 9. April sind ausschließlich für Nacherhebungen vorbehalten, sodass für planmäßige Erhebungen insgesamt
-
88 Normalwerktage (Montag – Freitag an Schultagen)
-
17 Samstage
-
17 Sonntage
zur Verfügung stehen.
In wenigen Regionen mit ausgeprägter Faschingskultur sind die Erhebungen an den Faschingstagen auszusetzen.
2.5 Zeitschichten
Folgende Schichtung nach Wochentagtypen ist vorgesehen:
-
Normalwerktag, Montag – Freitag an Schultagen
-
Samstag
-
Sonn-/Feiertag
In Tagesrandlagen und in den Nachtstunden wird nicht erhoben: Fahrten, die ausschließlich vor 6
Uhr (Montag – Freitag), 7 Uhr (Samstag) bzw. 8 Uhr (Sonntag) oder nach 22 Uhr (alle Wochentagtypen) verkehren, werden nicht erhoben.
Am Freitag enden die regulären Erhebungen um 14 Uhr (Bezugsgröße: Abfahrtszeit an der ersten
Station der Fahrt).
2.6
Erhebungsmerkmale
2.6.1 Zählung
Für jede Erhebungsfahrt sind die
-
Mitarbeiternummer,
-
Datum und Wochentagtyp,
-
Linie,
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7
-
Abfahrtshaltestelle, Abfahrtszeit und Fahrtziel der Busfahrt,
-
Fahrzeuggröße (Pkw, Kleinbus, Standardbus, Gelenkbus)
-
Fahrzeugkennzeichen
-
Startbesetzung an der ersten Station (z.B. bei Schleifenfahrten oder Durchbindungen)
-
Schlussbesetzung an der letzten Station (z.B. bei Schleifenfahrten oder Durchbindungen)
zu erfassen. Je Station sind die Informationen
-
Ein- und Aussteiger an allen Türen
-
beim Einstieg mitgeführte Rollstühle
-
beim Einstieg mitgeführte Rollatoren
-
beim Einstieg mitgeführte Kinderwagen/Buggy (nicht zusammengeklappt)
-
beim Einstieg mitgeführte Fahrräder
zu erfassen und zu dokumentieren.
Die Besetzung ist in regelmäßigen Abständen (nach jeder fünften Station) und ad hoc nach Stationen mit großem Fahrgastwechsel (Summe Ein- und Aussteiger > 20 Personen) zu zählen.
Bei Klein- und Standardbussen kann die Zählung durch eine Person erfolgen. Beim Einsatz von
Gelenkbussen sind grundsätzlich mindestens zwei Erhebungspersonale für die Zählung einzusetzen.
2.6.2 Befragung
Um ein präzises Abbild der Fahrschein- und Nachfragestruktur im ÖSPV zu gewährleisten, sind
folgende Angaben erforderlich:
Stammdaten der Befragung:
-
Ein- und Ausstieg auf der Erhebungsfahrt,
-
Anzahl der auf dem Hauptlauf genutzten Fahrausweise
-
Je Fahrausweis:
o Art des Tarifes (z.B. SH-Tarif, HVV-Tarif, BB DB, Bildungstarif in RD-ECK, Semesterticket in Kiel und Lübeck, Sommerferienticket etc.) bzw. Art der Fahrberechtigung
(Schwerbehindert, Polizist, EBE, Mitarbeiter etc.)*,
o genutzte Fahrausweisart (Einzelfahrausweis, Wochen-, Monat-, Jahreskarte etc.) in den
Tarifarten SH-Tarif, HVV-Tarif, BB DB*,
o Preisstufe*,
o Start- und Zieltarifzone (nur SH-Tarif)*,
o Art der Ermäßigung (Kinder, BahnCard, SH-Card etc.)*,
o bei Fahrausweisen mit Mitnahmeregelung die Anzahl der Mitfahrer in der Unterscheidung
nach Kindern bis 6 Jahre, Kinder bis 14 Jahre und sonstige Mitreisende,
o bei Semestertickets: Name der Hochschule*
o Fahrpreis
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-
Ticketwechselhaltestelle* bei Nutzung zweier Fahrausweise auf dem Hauptlauf
-
Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis, die keine Absicht erkennen lassen, einen Fahrausweis zu erwerben, sind als Schwarzfahrer zu deklarieren. Das Interview ist in diesem Fall
trotzdem vollständig durchzuführen. Lediglich bei fehlender Interviewbereitschaft ist der Datensatz als ungültig mit Abbruchgrund „verweigernder Schwarzfahrer“ zu deklarieren.
*
die Codetabellen werden vom Auftraggeber vorgegeben und dem Anbieter unmittelbar nach Auftragsvergabe übergeben und im Bedarfsfall mit dem Auftragnehmer abgestimmt.
Reisekette:
-
Alle Teilwege im Bahn- und Busnetz von Schleswig-Holstein vor und nach dem Teilweg in
der Befragungsfahrt jeweils unter Angabe der Namen von Start- und Zielstation sowie aller
weiteren Umsteigestationen*,
-
in Hamburg sind auch Vor- und Nachläufe im U- Bahn-Netz vollständig zu erfassen,
-
Gemeinde bzw. der Gemeindeteil des originären Startortes bzw. endgültigen Ziel (ggf. unter
Nutzung von Fahrrad oder Pkw)*,
-
Vorlaufverkehrsmittel an der ersten erfassten Einstiegsstation und Nachlaufverkehrsmittel
an der letzten erfassten Ausstiegsstation:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
-
Fernverkehrszug (ICE, IC/EC, CNL)
Nahverkehrszug (DB,NOB,…)
S-Bahn
U-Bahn
Bus
Linientaxi, AST, Rufbus,…
Bürgerbus
Taxi
Flugzeug/Fähre
PKW/Kraftrad (Selbstfahrer)
PKW/Kraftrad (Mitfahrer)
Fahrrad
Fußweg
keine Angabe
Bei Fahrradnutzung ist zusätzlich abzufragen:
1. eigenes Fahrrad,
2. eigenes E-Bike,
3. Leihfahrrad (inkl. Bike-Sharing)
Die Befragung der Busliniennummern im Vor- und Nachlauf ist nicht erforderlich.
*
die Codetabellen werden vom Auftraggeber vorgegeben und dem Anbieter unmittelbar nach Auftragsvergabe übergeben und im Bedarfsfall mit dem Auftragnehmer abgestimmt.
Sonstiges:
-
Fahrtzweck getrennt nach Aktivität am Start- und Zielort:
1.
2.
3.
4.
o.A.
Arbeit
Schule/Ausbildung
Hochschule/Universität
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5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Geschäftstermin/Dienstreise
Einkauf/Erledigungen
Freizeit
Besuch Freunde/Verwandte
Urlaubsdomizil (Hotel/Pension/FeWo)
Eigene Wohnung
Sonstiges
-
Fahrgast nutzt Rollstuhr (ja/nein) – nur nach Augenschein!
-
Fahrgast führt Rollator mit (ja/nein) – nur nach Augenschein!
-
Fahrgast führt Kinderwagen/Buggy (nicht zusammengeklappt) mit (ja/nein)
-
Fahrgast führt Fahrrad mit (ja/nein; Frage wird nur gestellt, wenn sich im Fahrzeug ein Fahrrad befindet bzw. ein Fahrradanhänger mitgeführt wird),
-
falls ein Fahrrad mitgeführt wird, der für das Fahrrad gelöste Fahrschein,
-
Geschlecht und Alter (Schätzung),
-
im Falle einer Verweigerung: Verweigerungsgrund.
Die Befragungsdatensätze sind um die Stammdaten der Erhebungsfahrt zu ergänzen:
-
Mitarbeiternummer,
-
Datum und Wochentagtyp,
-
Linie,
-
Abfahrtshaltestelle, Abfahrtszeit und Fahrtziel der Busfahrt,
-
Fahrzeugtyp (Pkw, Kleinbus, Standardbus, Gelenkbus)
-
Fahrzeugkennzeichen
Der Befragungskatalog und die Codetabellen sind unmittelbar nach Projektstart zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen.
2.7 Fahrtenstichprobe
Im Regionalbusverkehr ist im Regelfall je Wochentagtyp jede Fahrplanfahrt einmal zu erheben. Im
Stadtverkehr und bei Linien im Regionalbusverkehr, die häufiger als einmal die Stunde verkehren,
wird in den Zeiten, in denen mehr als eine Fahrt pro Stunde angeboten wird, eine Fahrtenstichprobe
durch den Auftraggeber vorgegeben. Im Anhang 1 ist die Fahrtengrundgesamtheit und die Fahrtenstichprobe für den aktuellen Fahrplan beispielhaft dargestellt. Zu beachten ist, dass die Fahrtengrundgesamtheit und die Fahrtenstichprobe nach Projektstart auf Basis der dann gültigen Fahrpläne
neu gezogen werden.
Zur Optimierung der Dienstplanung ist es dem Feldunternehmen gestattet, die Fahrtenstichprobe so
zu verändern, dass zeitlich zusammenhängende Hin- und Rückfahrten bzw. Touren gebildet werden
können. Maßgabe dabei ist, dass mindestens eine der beiden Fahrten (bei Hin- und Rückfahrten)
bzw. jede zweite Fahrt (bei linienübergreifenden Touren) Element der vorgegebenen Erhebungsstichprobe ist und die Verschiebung der weiteren Erhebungsfahrten innerhalb der jeweiligen Stun-
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
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dengruppe erfolgt. Betrieblich durchgebundene Fahrplanfahrten, die dem Fahrgast zusätzliche umsteigefreie Fahrtmöglichkeiten bieten, sind, soweit diese aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen ersichtlich werden (Durchbindungskennung in den Fahrplandaten, Fahrzeugumlaufpläne), gemeinsam zu erheben.
Grundlage für die Ziehung der Fahrtenstichprobe Montag – Freitag ist der Fahrplan des Wochentags
Dienstag. Bei der Festlegung der Erhebungstermine ist zu beachten, dass sich die Fahrpläne an den
Wochentagen Montag bis Freitag unterscheiden können. Es ist zulässig, für Fahrten, die an anderen
Tagen nicht verkehren, gleichwertige Fahrten aus den Fahrplänen der anderen Tage auszuwählen.
Die Fahrtenstichprobe ist gleichmäßig über den Erhebungszeitraum zu verteilen. Dies gilt auch für
die Verteilung der Erhebungen der Stichprobe innerhalb einer Linie, soweit diese mit mehreren
Diensten erhoben wird. Die Zuordnung der Kalendertage zu den Schichttagen sind der Anlage 4 zu
entnehmen. Die geplanten Erhebungstermine sind vor dem Beginn der Feldarbeit an den Auftraggeber zu übermitteln. Die monatliche Erhebungsleistung darf je Los und Teilnetz maximal 20% vom
rechnerischen Durchschnittswert der Erhebungsleistung abweichen. Abweichungen hiervon sind zu
begründen und mit dem Auftraggeber vor Erhebungsbeginn abzustimmen. Im Falle von Fahrplanabweichungen, die länger als 14 Tage andauern, ist der Auftraggeber bei der Beurteilung der Situation einzubinden.
Bei der Stichprobenauswahl innerhalb des Wochentagtyps Normalwerktag ist darauf zu achten,
dass die Erhebungsfahrten möglichst proportional auf die Wochentage verteilt werden (an jedem
Wochentag sind mindestens 16, maximal 24 Prozent der Erhebungsleistung zu erbringen).
Gesetzliche Feiertage sind von der Erhebung auszunehmen.
Es ist jeder Halt im Fahrtverlauf einer Erhebungsfahrt zu erheben. Fahrten, die in benachbarte Bundesländer oder nach Dänemark ein- bzw. ausbrechen, sind mindestens ab dem bzw. bis zum ersten
Halt außerhalb Schleswig-Holsteins zu erheben.
2.7.1 Befragungsstichprobe
In jeder Zählfahrt werden die Fahrgäste befragt. Um eine hohe Befragungsquote innerhalb der Erhebungsfahrt zu erzielen, ist in folgenden Zeiträumen des Normalwerktages mindestens eine Person, die ausschließlich Interviews durchführt, zusätzlich einzusetzen:
-
Fahrten vor 9 Uhr
-
Fahrten zwischen 12 und 19 Uhr
Maßgeblich ist die Abfahrtszeit am Fahrtbeginn.
Die Befragung kann im gesamten Fahrzeug durchgeführt werden. Bei Gelenkbussen ist ein Wechsel
vom vorderen in den hinteren Teil des Busses und umgekehrt jedoch erst zulässig, wenn alle Fahrgäste im ursprünglichen Befragungsbereich befragt wurden.
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Tabelle 3 gibt einen Überblick über den Mindestbefragungsumfang (erfasste Fahrgäste über gültige
Interviews) je Los, Teilnetz und Tagtyp. Der Mindestbefragungsumfang ist je Teilnetz zu garantieren.
Der Personaleinsatz ist entsprechend zu dimensionieren.
Es ist ein Nachweis zu führen, dass das vom Anbieter vorgesehene Konzept geeignet ist, die Mindestbefragungsumfänge zu erfüllen (s. Abschnitt 9, Faktor Qualitätsaspekte).
Mindestbefragungsumfang Los 1
AUTOKRAFT GmbH
Graf Recke GmbH
Kieler Verkehrsgesellschaft mbH
Peters Reisen
RO-PE Reisen
Stadtverkehr Eckernförde
Stadtverkehr Rendsburg
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Gesamt
Mo-Fr(S)
12 000
240
18 000
200
240
720
3 200
4 200
7 200
46 000
Sa
1 800
So
600
3 600
40
2 400
20
120
540
1 000
800
7 900
30
180
400
400
4 030
Gesamt
14 400
240
24 000
260
240
870
3 920
5 600
8 400
57 930
Mindestbefragungsumfang Los 2
AUTOKRAFT GmbH
AUTOKRAFT GmbH
Holsten-Express Voss
Rathje Omnibusbetrieb
Die Linie Kellinghusen
DB Regio Nord
Günter Lampe GmbH & Co. KG
Gesamtergebnis
Gesamtergebnis
Mo-Fr(S)
3 750
4 000
600
160
600
6 000
200
11 310
11 560
Sa
360
360
90
30
60
900
60
1 500
1 500
So
120
120
30
780
780
Gesamt
4 230
4 480
720
190
690
7 500
260
13 590
13 840
So
800
240
800
2 400
4 240
Gesamt
10 000
5 400
5 600
18 400
39 400
Sa
1 200
1 200
120
10
90
180
So
600
800
90
Gesamt
7 800
14 400
810
1 010
1 340
1 470
540
40
20
600
1 200
2 000
180
3 600
800
30 720
120
600
50
480
240
240
4 040
120
240
2 540
1 370
3 080
180
3 960
1 280
37 300
30
600
Mindestbefragungsumfang Los 3
AUTOKRAFT GmbH
Rohde Verkehrsbetriebe GmbH
Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Gesamtergebnis
Mo-Fr(S)
8 000
4 800
3 600
12 400
28 800
Sa
1 200
360
1 200
3 600
6 360
Mindestbefragungsumfang Los 4
Aktiv-Bus Flensburg GmbH
AUTOKRAFT GmbH
Förde Bus Kommanditgesellschaft
Norddeutsche Verkehrsbetriebe GmbH
Omnibusbetrieb Gorzelniaski GmbH
Omnibusbetrieb Hansen-Borg GmbH
Omnibusbetrieb Röpke
Rohde Verkehrsbetriebe GmbH
Sylter Verkehrsgesellschaft Inh. Sven Paulsen
Thors-Reisen
Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH
Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH
Gesamtergebnis
Mo-Fr(S)
6 000
12 400
600
1 000
1 200
1 200
50
90
Tabelle 3: Mindestbefragungsumfang (erfasste Fahrgäste über gültige Interviews) nach Teilnetzen
und Tagtypen
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2.8 Ersatzstichproben
Kann eine vorgegebene Erhebung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden oder weist die
Erhebung Mängel auf, so ist für diese Fahrt zum nächstmöglichen Termin eine schichtneutral Nacherhebung (Ersatzstichprobe) sicherzustellen.
Treten im Erhebungsgebiet unvorhersehbare und großräumige Leistungsausfälle auf, sodass eine
ausgeprägte Verlagerung von Fahrgastströmen auf parallel verkehrende Linien zu erwarten ist, ist
der Auftraggeber unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber bewertet die Situation und
trifft Entscheidungen über das weitere Vorgehen und ggf. erforderliche Anpassungen am Stichprobenplan.
3
Bestimmungen zur Ausführung der Erhebung
3.1
Einsatz von Personal Digital Assistants (PDA) oder Smartphones
Die Durchführung der Befragung mit PDA oder Smartphone ist obligatorisch. Die Zählung kann,
muss aber nicht elektronisch durchgeführt werden.
In die PDA-Anwendungen sind Plausibilitätsprüfungen, die den Interviewer auf Fehler bei der Datenerfassung hinweisen, und Filtermöglichkeiten, die eine fehlerhafte Datenerfassung vermeiden, zu
integrieren. Diese müssen mindestens folgende Funktionen umfassen:
-
Bedingte Fragen zur Fahrscheinnutzung sind über den ausgewählten Tarif und Fahrscheinart zu steuern, z.B. nach Mitfahrern, Nutzung BahnCard, SH-Card usw.
-
Abfrage der Wegekette in Abhängigkeit des genutzten Verkehrsmittels im Vor- bzw. Nachlauf.
-
Im Befragungsmodul ist der Fahrtverlauf der Erhebungsfahrt zu hinterlegen. Es ist eine
Warnung auszugeben, wenn die Ein- und Ausstiegshaltestellen nicht auf dem Weg des Kurses, in dem aktuell befragt wird, liegen oder die Einstiegs- nicht vor der Ausstiegshaltestelle
im Fahrtverlauf liegt. Hierbei sind Schleifenfahrten am Anfang und Ende der Erhebungsfahrt
und Durchbindungen in geeigneter Form zu berücksichtigen (s. Abschnitt 9, Faktor Qualitätsaspekte). Erfasste Ticketwechselhaltestellen müssen zwischen der Ein- und Ausstiegshaltestelle auf der Erhebungsfahrt liegen.
Der Anbieter hat die Funktionsweise seiner Handheldanwendung im Angebot ausführlich darzulegen
(s. Abschnitt 9, Faktor Qualitätsaspekte). Die Funktionstüchtigkeit der Prüfroutinen ist während des
Pretests nachzuweisen.
3.2 Pretest
Spätestens zwei Wochen vor Erhebungsbeginn werden das Erhebungskonzept und die HandheldAnwendung auf Durchführbarkeit und Funktionsfähigkeit getestet.
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13
Der Pretest umfasst einen ca. vierstündigen Dienst unter realen Bedingungen. Es werden
-
das System der Dienstvergabe,
-
die Vollständigkeit und Verständlichkeit der Erhebungsunterlagen,
-
die Geschwindigkeit der Abarbeitung der Zähl- und Befragungsunterlagen, auch in Bezug
zur vorgesehenen Zahl der Erheber,
-
die Angaben zu Arbeitsaufteilung im Team,
-
die Funktionsfähigkeit der Handheldanwendung,
-
der Datentransfer zwischen Feldbüro und dem Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dienstleister
geprüft.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dienstleister nimmt an dem Pretest teil und wird –
neben der Dokumentation durch den Auftragnehmer – gegebenenfalls auftretende Mängel dokumentieren. Diese sind bis zum Beginn der Schulungen zu beheben.
3.3
Personalauswahl und Schulung
Für die Auswahl und Schulung des Erhebungspersonals ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die
Teilnahme an einer Schulung ist zwingende Voraussetzung für den Einsatz des Personals im Feld.
Die Teilnahme an der Schulung ist zu dokumentieren und dem Auftraggeber oder einem von ihm
beauftragten Dienstleister auf Verlangen nachzuweisen. Die Schulung soll ca. vier Stunden umfassen und sich auf einen Teilnehmerkreis von max. 25 Personen beschränken. Der Auftragnehmer
legt Termin und Ort für die Schulungen fest und informiert den Auftraggeber bzw. Projektsteuerer
mindestens acht Tage im Voraus.
Bei der Auswahl des Personals ist darauf zu achten, dass
-
die deutsche Sprache auf muttersprachlichem Niveau in Wort und Schrift beherrscht wird
und
-
ein gepflegtes Erscheinungsbild und höfliche Umgangsformen gegeben sind.
Der Auftragnehmer hat in seinem Angebot das Schulungskonzept ausführlich darzustellen. Die
Schulungen müssen mindestens folgende Themen umfassen:
-
Hintergrundinformationen zur Verkehrserhebung,
-
ausführliche Information zum Streckennetz und Tarifangebot,
-
Darstellung der Erhebungsablaufs,
-
ausführliche Fahrausweiskunde (es werden Fahrausweismuster bereitgestellt):
o Vorstellung Tarif- und Fahrausweisarten (Erklärung anhand der Fahrausweismustersammlung, siehe auch Anlage 1),
o Die Erfassung mehrerer genutzter Fahrausweise,
o Erläuterung der Mitnahmeregelungen,
o Erläuterung der Ermäßigung und Rabattierung,
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-
Erläuterung der Fahrtzweckerfassung,
-
genaue Darstellung der Wegeerfassung:
o
Vorgehen bei Schleifenfahrten und Durchbindungen,
o
Problematik „Rundwege“ und Wegeunterbrechung,
o
Definition Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Nah- und Fernverkehr, Schiff, Flugzeug),
-
Information zum Fahrzeugeinsatz und Einteilung der Erhebungsteams,
-
Organisation der Erhebung und Verhalten bei Abweichungen des Fahrzeugeinsatzes von
den Vorgaben, Beschreibung der Meldewege,
-
Gründliche Einweisung in die Handhabung der Handhelds bzw. in die sorgfältige Ausfüllung
der Erhebungsformulare,
-
Verhaltensregeln (an der Station, im Bus, gegenüber dem Fahr- und Begleitpersonal sowie
gegenüber dem Fahrgast) und
-
Arbeitsschutz.
Der Schulungserfolg ist in einem schriftlichen Test zu evaluieren. Personen mit einem negativen
Testergebnis (Fehleranteil > 30 Prozent) sind nachzuschulen. Der Test ist mit dem Auftraggeber oder
einem von ihm beauftragten Dienstleister abzustimmen und umfasst mindestens 20 Fragen, wobei
zehn inhaltliche Fragen zu Fahrschein- und Wegeerfassung vom Auftraggeber vorgegeben werden.
Für jede Schulungsveranstaltung sind Zeit und Ort, Lehrpersonal, teilnehmende Erheber, überblicksartige Darstellung der vermittelten Inhalte und die jeweils verwendete didaktische Methode zu dokumentieren. Die Dokumentation und die Tests sind dem Auftraggeber auf Verlangen zu übergeben.
Jeder Mitarbeiter hat vor seinem ersten Einsatz Schulungsfahrten im Umfang von mind. zwei Stunden durchzuführen, bei denen er sowohl als Zähler als auch Interviewer arbeitet. Die Schulungsfahrten sind durch erfahrenes Betreuungspersonal zu begleiten. Während der laufenden Erhebung ist es
zulässig, neue Mitarbeiter bei Erhebungsfahrten als Begleitpersonen mitfahren zu lassen, soweit sie
den Erhebungsablauf nicht beeinträchtigen und deren Betreuung sichergestellt ist. Es ist sicherzustellen, dass die Daten der Schulungsfahrten nicht als echte Erhebungsdaten in den Datenexport
fließen.
Die Schulungsfahrten sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Zeitpunkt, benutzte Fahrt und begleitendes Betreuungspersonal der Schulungsfahrten sind für jeden
Erheber zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Verlangen zu übergeben.
Sämtliche relevanten Erhebungsdetails und Schulungsinhalte sind in einem Handbuch zusammenzufassen, welches jedem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird. Das Handbuch wird dem Auftraggeber zehn Tage vor dem Pretest übergeben. Etwaige Änderungswünsche sind nach Absprache zu
übernehmen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, selbst an den Schulungen und Schulungsfahrten teilzunehmen und das Personal zu prüfen oder einen Dienstleister mit den Prüfaufgaben zu betrauen.
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Personal, das die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllt, darf für die Erhebung nicht eingesetzt werden. Bei Verstößen gegen die genannten Anforderungen ist das Personal unverzüglich
nachzuschulen oder durch Personal, das die Anforderungen erfüllt, zu ersetzen. Wird wiederholt
nicht geeignetes Personal eingesetzt, ist der Auftraggeber berechtigt, die von diesem Personal erhobenen Daten zurückzuweisen und die entsprechenden Erhebungsfahrten sind als nicht erhoben
einzustufen.
Es sind die gesetzlichen Vorschriften bei der Beschäftigung des Personals zu beachten.
3.4
Vorbereitung der Erhebung
3.4.1 Fahrplandaten
Die Fahrplandaten werden über eine definierte Datenschnittstelle (Beispiele siehe Anlage 3) zur
Verfügung gestellt. Ferner liegt der Leistungsbeschreibung eine beispielhafte Liste der Fahrtengrundgesamtheit und der Fahrtenstichprobe bei (Sollstichprobe, Anlage 2). Diese wird nach Auftragserteilung durch eine aktuelle Liste ersetzt.
Fahrplanänderungen werden so bald wie möglich gemeldet. Der Anbieter muss in der Lage sein, die
für die Erhebungen relevanten Informationen in seinen Datenbanken auf Grundlage von schriftlichen
Angaben (z.B. Fahrpläne im PDF- oder Excel-Format, Beschreibungen der Änderungen) selbst anzupassen. Sofern der Auftragnehmer die Informationen zu den Fahrplanänderungen nicht über den
Auftraggeber erhalten hat, ist er verpflichtet, diese Informationen unverzüglich per E-Mail an den
Projektsteuerer weiterzuleiten.
3.4.2 Festlegung der Erhebungstermine
Der ausgearbeitete Stichprobenplan mit Verteilung der Erhebungsfahrten auf die Kalendertage ist
dem Auftraggeber vierzehn Tage vor Erhebungsbeginn vorzulegen.
Die Einsatzpläne sind in einem vorgegebenen Format (Anlage 5) zu übergeben. Der Auftraggeber
oder ein von ihm beauftragter Dienstleister überprüft die Einsatzplanung auf die Einhaltung der Vorgaben zur Stichprobenplanung und des Zeitplans. Bei erheblichen Abweichungen der Stichprobenplanung von den Vorgaben im Erhebungskonzept hat der Auftragnehmer Maßnahmen zur Erfüllung
der Vorgaben zu formulieren und umzusetzen.
3.4.3 Sicherstellung der Erhebung unattraktiver Einsätze
Der Anbieter hat in seinem Angebot zu erläutern, wie er die Erhebung von Fahrten in Randlage oder
kurzen Diensten sicherstellt (s. Abschnitt 9, Faktor Qualitätsaspekte). Zu diesem Zweck sind Angaben zu machen, wie die An- und Abreisezeiten sowie die Pausenzeiten in der Kalkulation berücksichtigt werden. Das gleiche betrifft den Einsatz eigener Pkw und die Inanspruchnahme von Taxifahrten oder Übernachtungen.
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16
3.5
Durchführung der Erhebung
3.5.1 Vorbereitung der Erhebungsfahrt
Jeder Zähler und Interviewer hat seinen Erheberausweis gut sichtbar mitzuführen. Die Ausweise
tragen das Logo der NAH.SH GmbH, den Namen des Mitarbeiters, den Gültigkeitszeitraum sowie
eine Identifikationsnummer des Ausweises. Die Erheberausweise berechtigen in Verbindung mit
dem jeweiligen Dienstplan und dem Personalausweis zur Freifahrt auf den im Dienstplan vermerkten zu erhebenden Fahrten sowie auf den Wegen zu bzw. von den Einsätzen sowie auf Transferfahrten zwischen den zu erhebenden Fahrten soweit sie innerhalb des Erhebungsgebietes liegen.
Die Freifahrtberechtigung gilt ausschließlich in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs. Das Layout der
Erheberausweise ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Ausweise für Erhebungs- und Kontrollpersonale sind vom Feldunternehmen auszustellen und mit
einer eindeutigen ID zu versehen. Dem Auftraggeber ist wöchentlich eine Liste der ausgegebenen
Erheberausweise jeweils mit ID des Erhebungsausweises zu übermitteln. Der Verlust eines Ausweises ist sofort zu melden. Verloren gemeldete Ausweise dürfen nicht weiterverwendet werden (die
entsprechenden Ausweisnummern werden an die Verkehrsunternehmen für deren Fahrausweiskontrollen weitergegeben). Erheber, die während des Erhebungszeitraums nicht mehr für weitere Dienste eingesetzt werden, geben den Erheberausweis zurück an das Feldunternehmen. Die Größe der
Erhebungsteams ist unter Berücksichtigung der fahrzeug- und tagezeitspezifischen Mindestvorgaben und im Hinblick auf die in Tabelle 3 genannten Befragungsumfänge (exkl. Verweigerer) in den
jeweiligen Losen und Teilnetzen zu bemessen.
Zu Beginn einer Tour meldet sich ein Mitglied des Erhebungsteams beim Fahrer an.
3.5.2 Zählung
Im Rahmen der Zählung sind je Station die ein- und aussteigenden Fahrgäste sowie ggf. Rollstühle,
Rollatoren, Kinderwägen/Buggys und Fahrräder sowie die Besetzung in regelmäßigen Abständen
sowie nach großem Fahrgastwechsel (s. Abschnitt 2.6.1) zu erfassen.
3.5.3 Befragung
Die Befragung ist jeweils über den gesamten Verlauf einer Erhebungsfahrt vorzunehmen. Die Zusammensetzung von Teilerhebungen ist nicht zulässig.
Es ist sicherzustellen, dass die Auswahl der Befragten zufällig erfolgt und Kurzstreckenfahrgäste
angemessen berücksichtigt werden. Fahrgäste, die zuletzt eingestiegen sind, sind grundsätzlich
vorrangig zu befragen. Erst wenn alle im Befragungsbereich zuletzt eingestiegenen Fahrgäste befragt wurden, dürfen Fahrgäste befragt werden, die schon länger im Fahrzeug verweilen.
Im Einzelnen sind je befragter Person die in Abschnitt 2.6.2 beschriebenen Merkmale zu erfassen.
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17
Zu Beginn des Interviews soll der Fahrgast aufgefordert werden, seinen Fahrausweis vorzuzeigen,
wobei das Vorzeigen selbst freiwillig ist. Wird der Fahrausweis nicht vorgezeigt, so sind weitere Informationen zum Fahrschein zu befragen. Informationen, die nicht über eine Befragung erhoben
werden können, werden nicht erfasst. Ob der Fahrausweis vorgezeigt wurde, ist an jedem Datensatz zu vermerken.
Für die Dateneingabe und -verarbeitung werden zu jedem Datenfeld seitens des Auftraggebers zeitnah nach Auftragserteilung im Rahmen der detaillierten Abstimmung der Befragungsinhalte die finalen Codetabellen vorgegeben.
3.6
Kontrollen durch den Auftragnehmer
Die Kontrolle der Erhebungsdienste obliegt den Feldbüros. In der Handheldanwendung sind Kontrollformulare zu hinterlegen, welche einen Überblick über die Zählergebnisse und Befragungsleistung ermöglichen.
Diese müssen mindestens die
-
Darstellung der erfassten Einsteiger bzw. Besetzungswerte je Halt der aktuellen Fahrt und
-
die Auflistung aller durchgeführten Interviews unter Angabe des Ein- und Ausstiegs und des
genutzten Fahrscheins der aktuellen Fahrt
umfassen.
Mindestens fünf Prozent der Dienste sind vom Anbieter stichprobenartig im Feld zu kontrollieren.
Die Durchführung von Kontrollen und deren Ergebnisse sind nachzuweisen und zu protokollieren.
Wenn Mängel im Auftreten, Erscheinungsbild oder der Durchführung der Tätigkeit erkannt werden,
so ist das Personal noch während der Fahrt darüber zu informieren. Das Personal hat die Belehrung
schriftlich zu bestätigen. Der Mangel ist nach Möglichkeit sofort abzustellen. Bei groben Fehlern, d.h.
großen Wissenslücken im Bereich Befragung und Zählung, ist eine Nachschulung durchzuführen. Bei
wiederholten Mängeln ist das betreffende Personal von weiteren Erhebungsfahrten auszuschießen.
Bei den Kontrollen sind folgende Informationen zu dokumentieren:
-
ID/Name des Kontrolleurs,
-
Kontrollzeitpunkt und Kontrollabschnitt,
-
Ergebnis des Soll-Ist-Vergleichs der Teamstärke,
-
Richtigkeit der Erfassung der Zugbildung und weiterer Besonderheiten (z.B. Verspätung),
-
ID der kontrollierten Interviewer/Zähler,
-
Beurteilung von Auftreten und Erscheinungsbild,
-
Beurteilung der Durchführung der Zählung,
-
Beurteilung der Durchführung der Befragung,
-
Durchführung von Kontrollzählungen,
-
Dokumentation der Mängel,
-
Getroffene Maßnahmen zur Information der Erheber, zur Mängelbeseitigung und zur Vermeidung von Wiederholungen.
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18
Bei Mängeln, die nicht im Verantwortungsbereich des Personals liegen, z.B. Unterbesetzung des
Teams, hat der Anbieter geeignete Maßnahmen vorzuschlagen und deren Umsetzung nachzuweisen.
Die Kontrollen sind durch Personal durchzuführen, welches über umfassende Erfahrungen bei der
Durchführung von Verkehrserhebungen verfügt.
Dem Kontrollpersonal wird ebenfalls Freifahrt gewährt. Es bekommt zu diesem Zweck gesonderte
Ausweise, mit denen es sich als Kontrollpersonal ausweisen kann. Die Durchführung der Kontrollen
ist nach Möglichkeit durch das Stempeln von Kontrolltickets zu belegen. Das Kontrollpersonal muss
sich nicht beim Fahrpersonal anmelden. Es muss sich aber gegebenenfalls mit diesem gegenüber
als Kontrollpersonal ausweisen können.
Die Kontrollprotokolle sind dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach der Durchführung der
Kontrollen zu übergeben.
3.7
Kontrollen durch den Auftraggeber
Durch den Auftraggeber werden ebenfalls stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Er bedient sich
hierzu gegebenenfalls eines externen Dienstleisters. Zu diesem Zweck sind die geplanten Personaleinsätze mindestens drei Kalendertage vor dem Erhebungstermin an eine vom Auftraggeber benannte E-Mail-Adresse zu übermitteln.
Änderungen in der Einsatzplanung sind dem Auftraggeber auf gleichem Wege unverzüglich mitzuteilen. Für ausgefallene Kontrolldienste infolge von nicht angemeldeten Dienstausfällen hat der Auftragnehmer einen pauschalierten Schadenersatz von 100 € zu zahlen.
Die Einrichtung eines Zugriffs auf den aktuellen Stand der Dienstplanung für die nächsten drei Tage
gilt ebenfalls als Meldung der Einsatzplanung. Dienstplanänderungen mit einer Frist von unter 24
Stunden müssen jedoch auch in diesem Fall separat dem Auftraggeber gemeldet werden.
Der Auftraggeber ist über den aktuellen Stand der Erhebung kontinuierlich zu informieren, indem
spätestens drei Tage nach der Erhebung eine Meldung über die durchgeführten Fahrten erfolgt.
Die Prüfungen durch den Auftraggeber finden verdeckt statt. Die Kontrollen beinhalten:
-
Prüfung auf Vollständigkeit des Teams,
-
Korrekte Aufgabenverteilung im Team,
-
Durchführung von Kontrollzählungen,
-
Mithören bzw. Teilnahme an Interviews,
-
Prüfung der Interviewquote,
-
Achten auf angemessenes Verhalten des Erhebungspersonals.
Bei konkreten Verdachtsmomenten stellt sich der Prüfer vor und klärt diese noch vor Ort mit dem
Personal und lässt sich die festgestellten Mängel bestätigen.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
19
Zu jeder Prüfung wird ein standardisiertes Prüfprotokoll erstellt. Bei aufgetretenen Mängeln werden
die Gründe der Beanstandung beschrieben und Lösungsvorschläge sowie Fristen für die Behebung
der Mängel festgelegt. Die Prüfprotokolle werden spätestens drei Tage nach der Prüfung dem mit
der Erhebung betrauten Unternehmen übersandt.
Der Auftragnehmer hat die Maßnahmen zur Behebung der Mängel, z.B. Nachschulung oder Nacherhebung, zu benennen und die Durchführung der Maßnahmen innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung des Prüfprotokolls durch den Auftraggeber nachzuweisen. Bei wiederholten Mängeln ist
das betreffende Personal von weiteren Erhebungsfahrten auszuschießen.
3.8
Plausibilitätsprüfungen
Durch den Auftragnehmer sind folgende Merkmale der Erhebungsdaten zu prüfen:
-
Datum; Abfahrtszeit und Abfahrtshaltestelle,
-
Vollständigkeit der Erhebungsdaten,
-
Einhaltung des vorgegebenen Datenformats.
Die Prüfung ist für jede Datenlieferung unter Angabe der ID des Prüfers, des Datums und der Uhrzeit der Prüfung zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Verlangen zu
übergeben.
Die Plausibilitätsprüfung der erhobenen Daten wird im Anschluss an die einzelnen Erhebungen
durch den Auftraggeber oder einen von ihm eingesetzten Dienstleister vorgenommen. Für den Fall
nicht brauchbarer Erhebungen sind diese auf Kosten des Auftragnehmers zu wiederholen, es sei
denn, der Auftragnehmer hat die Unbrauchbarkeit nicht zu vertreten.
Es dürfen vom Auftragnehmer außer Nachcodierungen und Beseitigung von Erfassungsfehlern keine Korrekturen an den im Feld erfassten Daten vorgenommen werden. Sofern aufgrund besonderer
Ereignisse die exakte Erfassung der Erhebungsdaten nicht möglich war (z.B. überfüllte Fahrzeuge
zu Sonderveranstaltungen), ist dies in einem Bemerkungsfeld zu dokumentieren.
3.9
Feldbüro/Hotline
Der Anbieter hat in seinem Angebot das Betreuungskonzept des Personals und des Datentransfers
darzustellen. Die Betreuung umfasst die Einsatzvergabe und Sicherstellung der schnellen und sicheren Information des Personals über Probleme oder Änderungen sowie die Erreichbarkeit der
Feldleitung bei Rückfragen.
Der Datentransfer umfasst die Bereitstellung der benötigten Einsatz- und Fahrplandaten für das
Personal sowie nach der jeweiligen Erhebung die Übergabe der erhobenen Daten an das Feldbüro.
Kann der Anbieter in seinem Konzept schlüssig nachweisen, dass er diese Leistungen ohne die
Einrichtung eines Feldbüros im Erhebungsgebiet gewährleisten kann, ist die Einrichtung eines Feldbüros nicht erforderlich.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
20
Wird die Einrichtung eines Feldbüros angeboten, so ist dessen technische Ausstattung und personelle Besetzung zu beschreiben und zu gewährleisten. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung des
Feldbüros auf die beschriebene Ausstattung und Besetzung vor. Hierzu sind Mitarbeiter des Auftraggebers berechtigt, während der Betriebszeiten des Feldbüros dieses unangemeldet zu betreten
und in Augenschein zu nehmen und sich die Dienstpläne vorlegen zu lassen.
3.10 Nacherhebungen
Erforderliche Nacherhebungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden vom Auftraggeber
nicht vergütet. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erhebungszug planmäßig fuhr.
Fahrten die nicht, nicht in vollem Maße oder fehlerhaft erhoben wurden, sind (unabhängig von ggf.
fälligen Vertragsstrafen nach Abschnitt 6 dieser Leistungsbeschreibung) innerhalb von zwei Wochen
nachzuerheben. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer, es sei denn, die Ursache für die Nichterhebung oder fehlerhafte Erhebung ist nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten. Wenn die ZweiWochen-Frist aufgrund der Schichttageinteilung (Schule/Ferien) nicht eingehalten werden kann, so
ist der nächstmögliche Termin zu wählen. Als deutliche Mängel können auch Mängel in Erscheinungsbild und/oder Umgangsformen des Erhebungspersonals gewertet werden.
Bei rechtzeitig angekündigten Änderungen zum Fahrplan und Fahrzeugeinsatz sind die betroffenen
Erhebereinsätze, sofern erforderlich, umzudisponieren. Als rechtzeitige Ankündigung gilt eine Änderung, wenn sie drei Kalendertage vor dem jeweiligen Einsatz bekanntgegeben wurde.
Für Nacherhebungen aufgrund von Ausfällen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, z.B.
aufgrund von kurzfristigen Störungen im Betrieb, ist eine Einsatzreserve von fünf Prozent der NettoEinsatzstunden vorzuhalten (siehe Abschnitt 8.2). Ebenso ist der Zusatzaufwand für die ggf. erforderliche Umdisponierung bei rechtzeitiger Bekanntgabe von Änderungen im Fahrplan oder Fahrzeugeinsatz im Angebot einzukalkulieren. Grundsätzlich sind alle Erhebungseinsätze, die aufgrund
von Störungen im Betrieb oder anderen Gründen nicht durchgeführt werden können, zum nächstmöglichen Termin nachzuerheben. Ausfälle, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind dem
Auftraggeber spätestens drei Arbeitstage nach dem Ausfall per E-Mail unter Angabe der Gründe, die
zum Ausfall geführt haben, zu melden.
Ein Nachweis über die Ausschöpfung der Einsatzreserve ist nicht erforderlich. Sollte der Umfang der
Nacherhebungen größer sein als die vorzuhaltende Einsatzreserve von fünf Prozent der NettoEinsatzstunden (siehe oben), so ist ein gesonderter Nachweis über die ausgefallen Erhebungsfahrten, die Gründe für die Ausfälle, der Umfang der erforderlichen Nacherhebungen und eine nachvollziehbare Kalkulation der Nacherhebung unter Verwendung des im Angebot benannten Stundensatzes für die Netto-Einsatzstunde zu führen (siehe Abschnitt 8.2). Es können dabei nur Ausfälle geltend gemacht werden, die ordnungsgemäß drei Arbeitstage nach dem Ausfall dem Projektsteuerer
gemeldet wurden. Der Nachweis ist spätestens vierzehn Tage nach Ausschöpfung der Einsatzreserve beim Projektsteuerer einzureichen. Der Auftraggeber behält sich eine Prüfung des Sachverhaltes vor.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
21
Nach Ausschöpfung der Einsatzreserve von fünf Prozent der Netto-Einsatzstunden (siehe oben) ist
das Verfahren bei der Anberaumung von Nacherhebungen erneut abzustimmen. Bis zur Abstimmung über die weitere Vorgehensweise sind Nacherhebungen für Ausfälle, die der Auftragnehmer
nicht zu vertreten hat, mit dem Auftraggeber abzustimmen.
3.11 Übergabe der Erhebungsrohdaten
Die Erhebungsdaten sind in dem in Anlage 6 spezifizierten Format zu übergeben. Das Datenformat
kann auf Wunsch des Auftragnehmers im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vor und während der
Feldarbeit noch angepasst werden. Der Auftraggeber kann die Spezifikation entsprechend den Erfordernissen der Erhebung vor und während der Feldarbeit anpassen. Änderungen werden mindestens drei Wochen vor dem nächsten Fälligkeitsdatum bekanntgegeben.
Die Übergabe selbst erfolgt über einen Upload der Daten auf einen vom Auftraggeber oder bei einem von ihm beauftragten Dienstleister bereitgestellten Server.
Die Zähl- und Befragungsergebnisse dürfen im Vorfeld der Datenübertragung weder bearbeitet noch
zusammengefasst werden. Die Erhebungsdatensätze sind mit der ID des Mitarbeiters, der die Erhebung durchgeführt hat, zu versehen.
3.12 Prüfung der Erhebungsdaten durch den Auftraggeber
Jede Sollerhebungsfahrt ist durch eine eindeutige Schlüsselnummer gekennzeichnet. Sobald der
Auftragnehmer die Erhebungsdaten übermittelt, werden die Erhebungsfahrten als „erhoben“ gekennzeichnet.
Unmittelbar nach der Übermittlung der Erhebungsdaten werden die Informationen auf Einhaltung
des Datenformats, Vollständigkeit und Einhaltung der Vorgaben zur Stichprobenplanung und Stichprobenziehung unterzogen.
Bei den Plausibilitätskontrollen werden insbesondere die technische Realisierbarkeit und Stimmigkeit der Wegeketten überprüft. Bezüglich der Stimmigkeit der Wegeketten wird berücksichtigt, dass
nicht alle realisierten Wege von Fahrgästen logisch einwandfrei erklärbar sind. Ferner wird auch die
Häufigkeitsverteilung weiterer Merkmale auf Plausibilität untersucht.
Befragungsdaten, die Fehler bei essentiellen Informationen (Ein- und Ausstieg, Tarif- und Fahrausweisart) oder große Lücken oder Fehler bei weiteren Datenfeldern aufweisen, werden ungültig geschrieben. Sofern nach Prüfung der Befragungsdatensätze abzusehen ist, dass die geforderten
Mindestbefragungsumfänge nicht erfüllt werden können, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber
Maßnahmen zur Anhebung der Befragungsquoten im weiteren Feldverlauf und zur Schließung bereits vorhandener Datenlücken (z.B. Nacherhebungen) durch den Auftragnehmer zu ergreifen.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
22
4
Leistungsumfang
Folgende Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen:
-
Durchführung der Fahrgastzählungen und Fahrgastbefragungen
-
Dokumentation der Erhebungsergebnisse und Übermittlung im vorgegebenen Datenformat
-
Nachhalten der Erfüllung des ermittelten Stichprobenumfangs
-
Permanente Disposition des Erhebungspersonals auf die Erhebungsaufträge
-
Sicherstellung der Verfügbarkeit des Erhebungspersonals nach Menge und Qualität
-
Sicherstellung der Erhebung unattraktiver Einsätze
-
Ggf. Betrieb des Feldbüros und Gewährleistung eines permanenten Ansprechpartners für
das Erhebungspersonal beim Auftragnehmer
-
Ausgabe und Überwachung des Rückflusses der Erhebungsunterlagen
-
Übermittlung der Tagesdienstpläne
-
Im Zusammenhang mit der Erhebungsdurchführung hat der Auftragnehmer folgende Berichtspflichten gegenüber dem Auftraggeber:
o
Bericht über den Fortgang der Erhebungsvorbereitungen (Erstellung der Erhebungsunterlagen, Stand der Personalrekrutierung) und geplante Änderungen der Stichprobe mindestens 14 Tage vor Erhebungsbeginn.
o
Die Dienstpläne / Personaleinsatzpläne sind spätestens bis Donnerstag für die in der jeweils darauffolgenden Kalenderwoche geplanten Erhebungsfahrten an den Auftraggeber
oder einem von ihm eingesetzten Dienstleister zu übermitteln. Ergeben sich Änderungen
an der Planung, sind diese umgehend dem Auftraggeber bzw. dessen Dienstleister mitzuteilen.
o
Monatliche Statusberichte über den aktuellen Stand der Feldarbeit (15.12.16,
13.01.17,10.02.17, 10.03.17). Der Statusbericht soll mindestens einen Soll-Ist-Abgleich
bezüglich der erhobenen Fahrten sowie der Befragungsquote je Teilnetz umfassen sowie
eingetretene Auffälligkeiten während der Feldarbeit abbilden (Personalstärke Soll-Ist,
Probleme im Feld, Fahrtausfälle etc.) sowie bei der Prüfung aufgetretenen Fehler/Unplausibilitäten und Besonderheiten in der Erhebungsdurchführung (z. B. größere
Verspätungen). Ferner sind ggf. die zur Mängelbeseitigung und zur Einhaltung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfolgten Abstimmungen mit dem Auftraggeber,
die getroffenen Maßnahmen und deren Erfolg zu dokumentieren. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen im Erhebungs- und Stichprobenkonzept zu erläutern. Letzteres
gilt insbesondere für den ersten Statusbericht.
4.1 Datenerfassung und -übergabe
Die im Feld erhobenen Daten sind – sofern sie nicht mit PDA erhoben werden – elektronisch zu
erfassen und in einem vorgegebenen Datenformat entsprechend Anlage 6 zu übertragen.
Es ist eine eindeutige Zuordnung von erhobenen Daten zur Stichprobe und zu den Stammdaten zu
gewährleisten. Alle Daten müssen über eine Mitarbeiter-ID dem jeweiligen Mitarbeiter, der die Zählung bzw. Befragung durchgeführt hat, zuordenbar sein.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
23
Die in zwei Kalenderwochen erfassten Befragungs- und Zähldaten sind vollständig jeweils spätestens bis zum Freitag, der der jeweils zweiten Erhebungswoche folgt, an den Auftraggeber oder einem von ihm eingesetzten Dienstleister zu übermitteln.
4.2 Aufbewahrung und Vernichtung der Erhebungsrohdaten
Alle während der Erhebung erzeugten Datenbestände und die Erhebungsunterlagen sind mindestens drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Beendigung der letzten Erhebungsfahrt beim Auftragnehmer
aufzubewahren und auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen bzw. an diese auf elektronischem
Wege zu übermitteln. Papiergebundene Unterlagen sind zu scannen und in einem gängigen Datenformat abzuspeichern (PDF- oder PNG-Datenformat).
4.3 Termine
Die Vergabe der Erhebungsdienstleistungen soll bis spätestens 16. September 2016 erfolgen. Die
Erhebungsvorbereitungen können somit spätestens am 19. September 2016 beginnen.
In der Auftaktsitzung, die in der Woche vom 26. bis 30. September 2016 stattfinden soll, werden
Details zur Erhebungsdurchführung besprochen und abgestimmt. Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Zeitplan für die Vorbereitung der Erhebungen vorzulegen, der insbesondere die Sicherstellung aller vorbereitenden Maßnahmen für die Durchführung des Pretests, der spätestens am 20.
Oktober durchgeführt werden soll, enthält.
Die Zeit zwischen Pretest und Erhebungsbeginn wird genutzt, um die Ergebnisse des Pretests auszuwerten und erforderliche Korrekturen und Anpassungen in den Erhebungsunterlagen bzw. den
PDA-Anwendungen vornehmen zu können. Dazu gehören auch gegebenenfalls erforderliche Anpassungen am Erhebungskonzept, sofern dies zur Erreichung der Erhebungsziele erforderlich ist.
Zum 26. Oktober 2016 hat der Auftragnehmer einen Bericht über den Fortgang der Erhebungsvorbereitungen (Erstellung der Erhebungsunterlagen, Stand der Personalrekrutierung) vorzulegen.
Die planmäßigen Erhebungen sind spätestens zum 31. Oktober 2016 aufzunehmen und spätestens
zum 9. April 2017 abzuschließen. Nacherhebungen sind in vordefinierten Nacherhebungszeiträumen innerhalb des vorgenannten Erhebungszeitraums durchzuführen. Die letzte Woche des Erhebungszeitraums ist in jedem Fall von planmäßigen Erhebungen auszunehmen. Während der Erhebungsphase ist regelmäßig Bericht über den Fortgang der Erhebungen abzulegen. Hierfür sind in
regelmäßigen Abständen Statusbesprechungen anberaumt:
-
Mitte Dezember 2016
-
Mitte Januar 2017
-
Mitte Februar 2017
-
Mitte März 2017
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
24
Grundlage für die Statusbesprechungen sind die jeweils die vorgenannten Statusberichte. Der Auftraggeber verzichtet ggf. auf die Durchführung einzelner Termine für die Statusbesprechung, wenn
der Erhebungsfortgang keine Nachsteuerung erfordert.
Stellt der Auftraggeber erhebliche Rückstände in der Feldarbeit oder Qualitätsprobleme fest, ist der
Auftragnehmer aufgefordert, unmittelbar Vorschläge zur Behebung der Rückstände oder Qualitätsprobleme vorzulegen.
Bei massiven Störungen des Erhebungsablaufes ist der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu
setzen und sofortige Maßnahmen zur Behebung der Störungen abzustimmen und umzusetzen.
Um die erforderlichen Prüfungen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dienstleister zeitnah ausführen zu können, sind die Erhebungsrohdaten vom Auftragnehmer zeitnah nach
dem Erhebungstermin im vorgegebenen Datenformat an den Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Dienstleister zu übermitteln (siehe Abschnitt 4.1).
4.4 Abschlussbericht
Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber bis spätestens zum 26. Mai 2017 einen prüfbaren
Abschlussbericht. Der Abschlussbericht ist in elektronischer Form im PDF-Dateiformat zu übergeben.
Im Abschlussbericht sind wesentliche Rahmendaten der Erhebung, Ergebnisse der Kontrollen und
Prüfungen, besondere Vorkommnisse und eventuelle Abweichungen der Leistung vom Angebot in
knapper Form darzustellen.
5
Leistungen des Auftraggebers
5.1 Datengrundlagen
Folgende Unterlagen, Informationen und Daten werden dem Auftragnehmer mit dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt:
-
Fahrkartenmustersammlung für den SH-Tarif (Anlage 1)
-
Übersicht über die zu erhebenden Fahrplanfahrten (Beispieldaten, Anlage 2)
-
Elektronische Fahrplandaten (Beispieldaten Anlage 3),
Während des Erhebungszeitraumes werden – soweit wie möglich – Änderungen im Fahrplan und
Fahrzeugeinsatz mitgeteilt.
5.2 Freifahrtberechtigungen
Erhebungs- und Kontrollpersonale dürfen die Züge auf den zu erhebenden Linien entsprechend den
abgestimmten und angemeldeten Dienstplänen kostenfrei benutzen. Dies schließt auch Fahrten als
Zu- und Abbringer zu den jeweiligen Einsätzen sowie Transferfahrten zwischen den Erhebungsfahr-
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
25
ten mit ein, soweit sie im Erhebungsgebiet liegen und es sich um Angebote des Nahverkehrs handelt.
Die Erheberausweise berechtigen in Verbindung mit einem konkreten, durch den Auftragnehmer
auszustellenden Dienstplan und dem Personalausweis des jeweiligen Mitarbeiters zur kostenfreien
Nutzung der entsprechenden Fahrten.
Hinweis: Fallen Fahrten aus, die das Erhebungspersonal als Zubringer zum Einsatz nutzen kann, so
sind hieraus keine Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ableitbar.
5.3 Öffentlichkeitsarbeit
Zur Unterstützung der Erhebungstätigkeit wird der Auftraggeber bei Bedarf in Abstimmung mit dem
Verkehrsunternehmen und dem Auftragnehmer Öffentlichkeitsarbeit leisten.
6
Erhebungsmängel
Wie in den vorangegangen Abschnitten beschrieben, sind vom Auftragnehmer zu verschiedenen
Sachverhalten konkrete Vorgaben definiert. Diese Vorgaben sind zu beachten. Sofern die Vorgaben
nicht eingehalten werden, kann der Auftraggeber nachfolgend beschriebene Rechte geltend machen. Hierbei werden sämtliche in diesem Kapitel vorgegebene Reduzierungen des Entgelts auf
zehn Prozent der Netto-Auftragssumme begrenzt, soweit sie Vertragsstrafencharakter haben. Dies
gilt ausdrücklich nicht für proportionale Gegenleistungsminderungen aufgrund minderer Leistung.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung kann
die Annahme der Erhebungsergebnisse von den betroffenen Erhebungsdiensten verweigert werden.
6.1
Terminverzug / höhere Gewalt
Der Auftragnehmer hat die vereinbarten Termine unbedingt einzuhalten. Umstände, die eine Verspätung bedingen oder vorhersehbar machen, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Kommt es während der Vertragsausführung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen zu
einem Terminverzug, hat der Auftragnehmer die Arbeiten auf seine Kosten zu beschleunigen. Die
Mehrkosten für die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Kosten eines verstärkten Personaleinsatzes sowie Kosten für Mehr-, Schicht-, Überstunden-, Sonn- und Feiertagsarbeit, sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Hält der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen den oder die vereinbarten Termine
nicht ein, so sind die hierfür vereinbarten Vertragsstrafen fällig. Eine vorherige Verzugsetzung durch
den Auftraggeber ist nicht erforderlich.
Der Anspruch des Auftraggebers auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes bleibt von der
Geltendmachung einer Vertragsstrafe unberührt. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe
hinausgehenden weiteren Schadens bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
26
Falls der Auftragnehmer seine Leistungen durch Verschulden des Auftraggebers nicht termingerecht
erbringen kann, verschieben sich die im Vertrag vereinbarten Projekttermine um die Zahl der Kalendertage der Verzögerung. Auf die sich ergebenden neuen Termine finden die Vertragsvereinbarungen weiterhin Anwendung. Der Auftragnehmer kann sich auf Verzögerungen nur berufen, wenn dies
unverzüglich schriftlich entgegengehalten wird.
Liegen außergewöhnliche Ereignisse bzw. Fälle höherer Gewalt vor, die auf den Auftraggeber wie
den Auftragnehmer von außen einwirken und die die Vertragspartner nicht zu vertreten haben und
die weder vorhersehbar noch vermeidbar sind und die die termingerechte Ausführung der Vertragsleistung ganz oder teilweise verhindern, so verschieben sich die im Vertrag vereinbarten Termine
um die Zahl der Kalendertage der Verzögerung. Auf die sich ergebenden neuen Termine finden die
Vertragsvereinbarungen weiterhin Anwendung. Der Vertragspartner, bei dem die höhere Gewalt
eingetreten ist, hat den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich zu unterrichten und die Verzögerung nachzuweisen. Er hat daneben mit allen möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln
dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen zur Ausführung der Vertragsleistung unverzüglich wieder hergestellt werden.
6.2 Mängel der Erhebungsqualität
Erhebungen mit deutlichen qualitativen Mängeln (Abweichungen vom vereinbarten Leistungsinhalt)
sind auf Kosten des Auftragnehmers zu wiederholen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Mängel nicht zu vertreten. Als deutliche qualitative Mängel in der Qualität der Durchführung der Zählungen und Befragungen sowie der erhobenen Daten werden insbesondere gewertet:
-
Unvollständige Befragung der Fahrgäste,
-
Fehlendes Bemühen, die vorgegebene Befragungsumfänge zu erreichen,
-
unvollständige oder stark fehlerbehaftete Zählung der Einsteiger und des Besatzes,
-
unangemessenes Erscheinungsbild oder Umgangsformen des Erhebungspersonals,
-
Mängel in der Datenaufbereitung, insbesondere die Nichteinhaltung der vorgegebenen Datenformate,
-
Mängel der erhobenen Daten, die bei Plausibilitätsprüfungen festgestellt werden.
Der Auftraggeber wird die vom Auftragnehmer eingehenden Erhebungsdaten kontinuierlich auf ihre
Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Hierbei wird eine Kategorisierung der Datensätze nach folgenden Kriterien vorgenommen:
a) Befragungs- und Zähldatensätze, die uneingeschränkt verwertbar sind. Dies ist gegeben,
wenn die zu erhebenden Merkmale vollständig angegeben und objektiv plausibel sind. Für
keines der zu erhebenden Merkmale wurde die Ausprägung „keine Angabe“ angegeben.
b) Befragungs- und Zähldatensätze, bei denen einzelne Merkmale nicht erfasst wurden oder
nicht vollständig objektiv plausibel erscheinen („nicht zueinander passen“).
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
27
c) Befragungs- und Zähldatensätze, die nicht verwertbar sind. Dies ist gegeben, wenn wesentliche Merkmale der Befragung (Ein- und Ausstieg in die Erhebungsfahrt, Tarif- und Fahrausweisart) oder eine Vielzahl weiterer Merkmale nicht vollständig angegeben, objektiv nicht
plausibel (die Angaben zu wesentlichen Merkmalen widersprechen einander) sind oder mehrere zu erhebende Merkmale nicht erfasst wurden, so dass die Daten nicht verwendet werden
können.
Daten nach Kategorie c) werden bei der Bestimmung der ausgeführten Fahrten- bzw. Befragungsstichprobe nicht angerechnet.
Ist der Anteil von Datensätzen mit Fehlern nach Kategorie b) größer als 25 Prozent, so wird der
Anteil der Datensätze, die diese Quote überschreiten, ebenfalls bei der Bestimmung der ausgeführten Fahrten- bzw. Befragungsstichprobe nicht angerechnet. Die Erhebungen sind zu wiederholen,
wenn die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung unter Ausschluss dieser Datensätze nicht erfüllt
werden.
Im Falle einer Anhäufung fehlerhafter Datensätze (Anteil > zehn Prozent) sind vom Auftragnehmer
konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Erhebungsqualität bei den noch folgenden Erhebungen
zu definieren, zu ergreifen und deren Durchführung dem Auftragnehmer nachzuweisen. Zudem sind
die betroffenen Erhebungsfahrten zu wiederholen, wenn die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung unter Ausschluss der fehlerhaften Datensätze nicht erfüllt werden.
Werden über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Datenlieferungen nicht erfüllt und die vereinbarten
Abhilfemaßnahmen nicht getroffen und sind daraus folgend mehr als zehn Prozent der Datensätze
nicht verwertbar (siehe oben unter c), oder liegt sonst ein wichtiger Grund vor, behält sich der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vor. Weitergehende Rechte
des Auftraggebers sind ausdrücklich vorbehalten.
Werden die geforderten Erhebungsquoten bis zum Ende des jeweiligen Erhebungszeitraumes einschließlich des Zeitraums für Nacherhebungen nicht erfüllt, so erfolgt eine Minderung der Vergütung
wie folgt:
-
Bei Unterschreitung des Sollwertes für die Fahrtenstichprobe, werden 50 Prozent der Vergütung um einen Betrag gekürzt, der dem Verhältnis zwischen der Anzahl der nicht oder mit
wesentlichen Fehlern nach Kategorie c) erhobenen Fahrtenstichprobe und der Sollfahrtenstichprobe entspricht.
-
Bei Unterschreitung des Sollwertes für die Befragungsstichprobe, werden 50 Prozent der
Vergütung um einen Betrag gekürzt, der dem Verhältnis zwischen der Anzahl der nicht oder
mit wesentlichen Fehlern nach Kategorie c) erhobenen Befragungsstichprobe und der Sollbefragungsstichprobe entspricht.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
28
6.3 Überschreitung vorgegebener Fristen
Werden vom Auftraggeber vorgegebene Fristen nicht eingehalten, so stehen dem Auftraggeber
folgende Vertragsstrafen zu:
a) Bei verspäteter Übermittlung der Dienstpläne an den Auftraggeber (siehe Abschnitt 4, Berichtspflichten) wird der Rechnungsbetrag um 100 € je Los, Säumnisfall und angefangenem
Werktag (ohne Samstag) der Fristüberschreitung gekürzt.
b) Abweichungen vom übermittelten Erhebungsplan (Dienstplan) sind vom Auftragnehmer
zeitnah dem Auftraggeber mitzuteilen. Laufen Kontrollen des Auftraggebers bzw. des von
ihm beauftragten Projektsteuerers aufgrund von nicht übermittelten Änderungen des Erhebungsplanes ins Leere, so hat der Auftragnehmer die dem Auftraggeber für die betreffende
Kontrollfahrt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Hierfür wird eine Pauschale von
100 € je Kontrollfahrt festgelegt.
c) Bei verspäteter Übermittlung der gemäß Abschnitt 4.1 zu liefernden Daten wird der Rechnungsbetrag um 100 € je Los, Säumnisfall und angefangenem Werktag (ohne Samstag) der
Fristüberschreitung gekürzt.
Maßgeblich ist jeweils der Tag des vollständigen Eingangs der Daten und Berichte beim Auftraggeber bzw. des vom ihm beauftragten Projektsteuerers.
Bei frühzeitiger Mitteilung des Terminverzuges (vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin) durch den Auftragnehmer, kann der Auftraggeber auf eine Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung verzichten.
Werden die geforderten Daten auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht geliefert, sind
weitergehende Rechte des Auftraggebers ausdrücklich vorbehalten. Insbesondere behält sich der
Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vor, wenn vereinbarte
Termine zur Datenlieferung vom Auftragnehmer um mehr als zwei Wochen überschritten werden
oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers besteht auch, wenn Nacherhebungen,
welche aufgrund qualitativer Mängel vom Auftragnehmer zu wiederholen sind, nicht innerhalb von
sechs Wochen nach Feststellung des Mangels durch den Auftraggeber wiederholt werden. Der Auftragnehmer kann dieser Feststellung nur innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich oder per E-Mail
unter Mitteilung einer qualifizierten Begründung widersprechen.
Die Frist zur Durchführung der Nacherhebungen beginnt mit dem Tag der Absendung der Mitteilung
des festgestellten Mangels durch den Auftraggeber per E-Mail oder Fax an den Auftragnehmer.
Weist der Auftragnehmer Verzögerungen nach, die nicht seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind, verlängert sich die Frist um den Zeitraum der Verzögerung.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
29
7
Weitere Angebotsbedingungen
7.1 Geheimhaltungspflicht
Geheimhaltung in der Bewerbungsphase:
Die Auftraggeber sichern den Bewerbern die vertrauliche Behandlung aller im Zusammenhang mit
der Angebotserkundung stehenden, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder sonst vertrauliche
Informationen i.S.v. § 111 Abs. 2 GWB enthaltenden Dokumente und Informationen zu. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die eingereichten Angebotsunterlagen einem für die Zwecke
der Prüfung und Bewertung der Angebote von ihm beauftragten Dienstleister vorzulegen.
Die Bewerber sind gehalten, sämtliche im Zusammenhang mit der Angebotserkundung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln.
Geheimhaltung des Auftragnehmers nach Zuschlag des Angebots:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen, allgemein anerkannten technischen und
organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz der ihm übermittelten und vom ihm erhobenen Daten angemessen sind.
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung dieses Projektes hinaus auf unbegrenzte
Zeit.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über Umfang des Auftrags, die Ergebnisse seiner Arbeiten, über
von den Auftraggebern zur Verfügung gestellte Unterlagen sowie im Rahmen seiner Tätigkeit erlangte Kenntnisse gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren. Er gibt erhobene Daten (Rohdaten und Auswertungen) nicht an Dritte weiter. Der Auftragnehmer darf ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Auftraggebers keinerlei Auskünfte über das Werk erteilen oder Veröffentlichungen
veranlassen bzw. zulassen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers sämtliche ihm
überlassenen Unterlagen und Daten sowie sämtliche Kopien (auch dateigestützt) oder Teile hiervon,
die sich in seinem Besitz befinden, an den Auftraggeber zurück zu geben oder zu zerstören und
dem Auftraggeber die Zerstörung schriftlich zu bestätigen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer
auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen zur Aufbewahrung verpflichtet ist oder eigene Arbeitspapiere
zu internen Dokumentations-, Revisions- oder Beweiszwecken unter Bewahrung strenger Vertraulichkeit benötigt.
Alle Unterlagen, Daten und Ergebnisse der einzelnen Verkehrsunternehmen dürfen nicht an andere
Unternehmen ohne Zustimmung der Betreffenden weiter gegeben werden.
7.2 Haftung
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller einschlägigen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen verantwortlich. Für Leistungen, die ohne Mitwirkung des Auftragnehmers, entgegen sei-
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
30
nem schriftlichen oder per E-Mail übermittelten Vorbehalt oder zu von ihm nicht gebilligten Bedingungen vergeben werden, trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung.
Verpflichtungen, die der Auftragnehmer ohne Genehmigung des Auftraggebers übernimmt, fallen
dem Auftragnehmer zur Last.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Ansprüchen freizuhalten, die ein Dritter aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund gegen den Auftraggeber verlangen kann.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Risiken aus diesem Vertrag durch eine Haftpflichtversicherung zu decken, deren Bestehen den Auftraggebern auf deren Anforderung jederzeit nachzuweisen
ist. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssumme pro Schadensereignis
enthalten:
-
für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden 2.500.000,00 €
-
für Vermögensschäden 250.000,00 €
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zweimal
zur Verfügung stehen.
Bei Vertragsverletzungen, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, z. B. vorsätzliche, unberechtigte Weitergabe von Daten, haftet der Auftragnehmer mit dem gesamten nachzuweisenden Honorar für das jeweils betroffene Los.
7.3 Auftraggeber und Gerichtsstand
Auftraggeber ist die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH. Gerichtsstand ist Kiel.
7.4 Urheberrecht
Gesetzliche Urheberrechte verbleiben – unbeschadet einer eventuellen Kündigung – beim Auftragnehmer. Den Auftraggebern steht jedoch das ausschließliche Nutzungsrecht an dem vereinbarten
Werk (der vereinbarten Leistung) sowie die Übergabe der Daten in EDV- Form zu. Der Auftraggeber
ist berechtigt, Änderungen am Werk vorzunehmen.
7.5 Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung kann bei groben Verstößen des Auftragsnehmers gegen die Leistungsanforderungen durch den Auftraggeber oder bei sonstigen wichtigen Gründen ausgesprochen
werden. In jedem Fall der Kündigung ist der Auftraggeber berechtigt, die Leistungen des Auftragnehmers weiter zu verwenden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle bereits erhobenen
Daten und geleisteten Arbeiten ohne weitere Kostenanlastung zu übergeben. Die vom Auftraggeber
an den Auftragnehmer gelieferten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden und dürfen nicht
vom Auftragnehmer weiterverwendet bzw. -gegeben werden.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
31
8
Angebotserstellung
8.1 Einzureichende Unterlagen
Vom Auftragnehmer sind folgende Unterlagen im Rahmen seines Angebotes einzureichen:
-
Nachweis oder Eigenerklärung, dass er sich weder im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren,
noch im gerichtlichen Vergleichsverfahren, noch in Liquidation befindet und seine Tätigkeit
nicht eingestellt hat, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, seine Verpflichtung zur Zahlung
der Steuern und Abgaben erfüllt hat. Mindestanforderung hierfür ist das Ausfüllen der Bietererklärung gemäß Anlage 7.
-
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haben einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter
zu benennen. Zudem hat jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft separat die Bieterklärung
Anlage 7 auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
-
Eigenerklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Angabe netto und in Euro). Soweit Umsätze von dem Bewerber
zusammen mit anderen (z. B. einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft) erbracht wurden, ist
der jeweilige Eigenanteil berücksichtigungsfähig,
-
Eine Auskunft, inwieweit das Unternehmen mit anderen Unternehmen verbunden (gesellschaftlich/rechtlich/verwandtschaftlich) oder von diesen wirtschaftlich abhängig ist. Diese
Anforderung entfällt, wenn dieser Umstand durch andere Unterlagen erkennbar wird. Gegebenenfalls sind diese Unterlagen deutlich zu bezeichnen.
-
Der Bieter hat anhand geeigneter Referenzen oder anderer Belege seine fachliche Eignung
im Bereich der zu vergebenden Leistungen durch mindestens drei Referenzen innerhalb der
letzten fünf Jahre oder durch vergleichbare Angaben zu belegen. Bei den Referenzen ist der
jeweilige Auftraggeber, der ungefähre Auftragszeitraum und -umfang sowie Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners beim jeweiligen Auftraggeber zu benennen.
-
Zudem sind nähere Angaben zur beruflichen Ausbildung, und zur Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sowie zu deren sonstiger fachlicher Eignung im Bereich der zu vergebenden Leistungen zu machen. Die ausreichende Verfügbarkeit der genannten Personen ist für den gesamten Zeitraum der Verkehrserhebungen zu
gewährleisten.
-
Beabsichtigt der Bieter Nachauftragnehmer mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen, so sind die Nachauftragnehmer im Angebot zu benennen. Hierfür ist der in Anlage 8
beigefügte Vordruck zu verwenden. Zudem sind Nachweise zur fachlichen Eignung der
Nachauftragnehmer zu erbringen, die den Anforderungen des vorigen Anstrichs genügen
müssen.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
32
-
Qualitätserklärung nach Anlage 9
o Konzept zur Sicherstellung der Mindestbefragungsumfänge
o Konzept zur Korrekten Erfassung von Schleifenfahrten und Durchbindungen in der Befragung
o Darstellung der Funktionsweise der Handhelds
o Organisation des Personaleinsatzes (Rekrutierung, Erreichbarkeit der Feldleitung bzw.
Ansprechpartner für Erhebungspersonal, Betreuung, Transport etc.),
o Konzept zur Sicherstellung der Erhebung unattraktiver Einsätze
o Koordinierung und Kontrolle bzw. Qualitätsüberwachung der Feldarbeit
o Datenerfassung
-
Kalkulationen nach Losen und Leistungsart sowie für Loskombination (siehe Abschnitt 8.2)
-
Eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und
Tariflohn gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig Holstein – TTG (Anlage 11).
Die Vergabe der Leistungen erfolgt auf Grundlage des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im Verfahren der offenen, europaweiten Ausschreibung.
8.2 Angebotspreise
Der Bieter legt gemäß Anlage 10 dar, zu welchen Kosten die jeweiligen Leistungsbestandteile angeboten werden. Es sind die Fixkosten, die Netto-Einsatzstunden und der Stundensatz für die NettoEinsatzstunde anzugeben. Die Kosten für das Zähl- und Befragungspersonal insgesamt sowie
Summe aus Fixkosten und Kosten für das Zähl- und Befragungspersonal wird rechnerisch aus den
vorgenannten Angaben ermittelt.
Die Netto-Einsatzstunden sind Personaleinsatzzeiten in den Fahrzeugen ohne Transfer- und Wartezeiten und ohne Einsatzreserve.
Angebote, die einen Personaleinsatz vorsehen, der unter den in Tabelle 4 genannten Mindestpersonaleinsatz liegen, werden nicht berücksichtigt. Diese Angaben dienen lediglich für die Bewertung der
Angebote (siehe auch Abschnitt 9). Es ist nicht sichergestellt, dass mit dem Mindestpersonaleinsatz
die vorgegebenen Anforderungen für die Zählung und Befragung eingehalten werden können. Die
Einhaltung der Anforderungen der Stichprobenumfänge und der Mindestbefragungsquoten liegt in
der Verantwortung des Auftragnehmers.
Der kalkulatorische Stundensatz für das Zähl- und Befragungspersonal muss eine Reserve von fünf
Prozent der in Anlage 10 auszuweisenden Netto-Einsatzstunden für nicht durch den Auftragnehmer
zu vertretende Erhebungsausfälle, die aufgrund von Störungen oder außerplanmäßigen Ereignissen
im Betriebsablauf oder kurzfristigen Fahrplanänderungen nach- bzw. neu zu erheben sind (siehe
Abschnitt 3.10), sowie berücksichtigen.
Der Stundensatz für Zähl- und Befragungspersonal gilt in einem Umfang von bis zu 15 % der gemäß
Anlage 10 kalkulierten Netto-Einsatzstunden für zusätzliche Erhebungsleistungen, die über die vorzuhaltende Einsatzreserve von fünf Prozent hinausgehen (hierfür ist ein Nachweis entsprechen Abschnitt 3.10 zu erbringen) oder zusätzlich vom Auftraggeber in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Erhebungen des jeweiligen Loses angefordert werden.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
33
Bei Erweiterung der Befragungsstichprobe am Wochenende durch erhöhten Personaleinsatz wird
entsprechend der Erhöhung des Personaleinsatzes eine Verlängerung des Erhebungszeitraums für
die Wochenenderhebungen bis maximal 18. Juni (ca. +8 Wochen ohne Oster- und Pfingstwochenende) gewährt.
Mindestpersonaleinsatz (Netto-Einsatzstunden) Los 1
AUTOKRAFT GmbH
Graf Recke GmbH
Kieler Verkehrsgesellschaft mbH
Peters Reisen
RO-PE Reisen
Stadtverkehr Eckernförde
Stadtverkehr Rendsburg
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Gesamt
Mo-Fr(S)
1 324
23
2 555
19
22
73
358
428
778
5 580
Sa
297
0
795
6
0
22
98
162
114
1 493
So
104
0
617
3
0
6
35
61
57
882
Gesamt
1 724
23
3 967
28
22
101
490
652
949
7 956
Mindestpersonaleinsatz (Netto-Einsatzstunden) Los 2
AUTOKRAFT GmbH
AUTOKRAFT GmbH
Holsten-Express Voss
Rathje Omnibusbetrieb
Die Linie Kellinghusen
DB Regio Nord
Günter Lampe GmbH & Co. KG
Gesamtergebnis
Gesamtergebnis
Mo-Fr(S)
374
404
62
19
77
655
23
1 210
1 240
Sa
51
51
14
4
7
16
9
100
100
So
17
17
6
0
4
4
0
30
30
Gesamt
442
472
82
22
88
675
31
1 340
1 370
Mindestpersonaleinsatz (Netto-Einsatzstunden) Los 3
AUTOKRAFT GmbH
Rohde Verkehrsbetriebe GmbH
Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Gesamtergebnis
Mo-Fr(S)
842
429
367
1 795
3 433
Sa
160
33
164
802
1 158
So
107
21
122
578
828
Gesamt
1 109
483
652
3 175
5 419
Mindestpersonaleinsatz (Netto-Einsatzstunden) Los 4
Aktiv-Bus Flensburg GmbH
AUTOKRAFT GmbH
AUTOKRAFT GmbH
Förde Bus Kommanditgesellschaft
Norddeutsche Verkehrsbetriebe GmbH
Omnibusbetrieb Gorzelniaski GmbH
Omnibusbetrieb Hansen-Borg GmbH
Omnibusbetrieb Röpke
Rohde Verkehrsbetriebe GmbH
Rohde Verkehrsbetriebe GmbH
Sylter Verkehrsgesellschaft Inh. Sven Paulsen
Sylter Verkehrsgesellschaft Inh. Sven Paulsen
Thors-Reisen
Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH
Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH
Gesamtergebnis
Gesamtergebnis
Mo-Fr(S)
803
1 478
1 457
56
81
142
137
Sa
298
150
150
19
2
17
30
So
132
94
94
15
0
8
14
Gesamt
1 234
1 722
1 701
90
83
167
181
52
6
3
61
116
114
208
206
17
396
82
3 568
3 543
15
15
96
95
0
37
36
707
706
9
9
79
79
0
17
35
406
405
139
137
383
380
17
449
153
4 680
4 653
Tabelle 4: Mindestpersonaleinsatz je Los und Tagtyp
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
34
Ein Angebot auf mehrere Lose ist nur zugelassen, wenn gleichzeitig verbindlich und wirksam Angebote für beide Einzellose abgegeben werden.
Das Honorar wird als Pauschalhonorar vereinbart, d.h. alle Nebenkosten wie Reisekosten, Porto,
Schreibgebühren, etc. sind im jeweils kalkulierten Angebotspreis enthalten.
8.3 Zahlungsplan
Die Zahlung des Honorars erfolgt jeweils auf gesonderte Rechnungslegung wie folgt:
-
30 Prozent bei Beginn der Feldarbeit
-
30 Prozent nach Ablauf von 50 Prozent des Erhebungszeitraums
-
30 Prozent eine Woche nach vertragsgemäßem Abschluss der Feldarbeiten
-
10 Prozent nach Abnahme des Werkes.
8.4 Angebotseinreichung und Fristen
Das Angebot ist in deutscher Sprache und unterschrieben in verschlossener Form, mit der Aufschrift
„Angebot SH-Buserhebung 2016/17 – nicht von der Poststelle zu öffnen“ einzureichen. Das
Gesamtangebot ist - innerhalb der o.g. verschlossenen Verpackung - zusätzlich auf CD-ROM oder
DVD-ROM in einer elektronisch durch handelsübliche pdf-Leseprogramme durchsuchbaren Datei zu
übergeben. Bei voneinander abweichenden Angaben der elektronischen von der gedruckten Fassung gilt die gedruckte und unterschriebene Fassung.
Sie müssen bis zum 25. August 2016, 12:00 Uhr beim Auftraggeber eingehen. Die Angebote werden am 25. August 2016 ab 13:00 Uhr geöffnet. Dritte sind hierbei nicht zugelassen.
Die Einreichung von Angeboten per Telefax oder per E-Mail ist unzulässig und führt zum Ausschluss
aller identischen Angebote des betreffenden Bewerbers, einschließlich ggf. schriftlich eingereichter
Angebote.
Rückfragen können schriftlich bis zum 16. August 2016 an Herrn Gessler, E-Mail-Adresse
[email protected] gestellt werden.
Angebote sind zu richten an:
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH
Raiffeisenstraße 1
24103 Kiel
Die Vergabe der Erhebungsdienstleistungen ist spätestens zum 16. September 2016 geplant. Ende
der Zuschlags- und Bindefrist ist somit der 16. September 2016.
Die Bieter werden gebeten, während der Dauer des Vergabeverfahrens von jeglichen Anfragen an die Verkehrsunternehmen abzusehen. Alle diesbezüglichen Fragestellungen sind
ausschließlich an die E-Mail-Adresse [email protected] des Auftraggebers zu richten.
Leistungsbeschreibung SH-Buserhebung 2016/17 – 21. Juli 11. August 2016
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Zuschlagskriterien
Den Zuschlag erhalten das bzw. die Angebote, deren Kombination in der Summe für den Auftraggeber das wirtschaftlichste Gesamtangebot ergibt.
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit werden Kosten- und Qualitätsaspekte berücksichtigt. Hierzu wird der Angebotspreis mit zwei Faktoren beaufschlagt, welche die Qualitätsaspekte des Angebotes widerspiegeln.
Der gewichtete Angebotspreis lautet wie folgt:
P‘ = (PFix * 0,8 + PVar) * fP * fQ
mit
P‘
gewichteter Angebotspreis
PFix
Fixkosten laut Preisblatt
PVar
Kosten für Zähl- und Befragungspersonal laut Preisblatt
fP
Faktor Personaleinsatz
fQ
Faktor Qualität
Faktor Personaleinsatz
Angebote, die einen höheren Personaleinsatz als den vorgegebenen Mindestumfang nach Tabelle 4
vorsehen, erhalten einen „Faktor Personaleinsatz“ nach Tabelle 5. Dabei wird der rechnerisch ermittelte Prozentwert kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet.
Verhältnis kalkulierter Personaleinsatz
zu Mindestpersonaleinsatz
Faktor
<=100%
101% … 104%
105% … 108%
109% … 112%
113% … 116%
117% … 120%
121% … 124%
125% … 128%
129% … 132%
133% … 136%
137% … 140%
> 140
1,00
0,99
0,98
0,97
0,96
0,95
0,94
0,93
0,92
0,91
0,90
0,90
Tabelle 5: Faktor Personaleinsatz
Faktor Qualitätsaspekte
Für besondere Qualitätsmerkmale werden Qualitätspunkte vergeben. Folgende Kriterien werden
bewertet:
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a) Schlüssigkeit des Angebotes insgesamt,
b) Konzept zur Sicherstellung der Mindestbefragungsumfänge
c) Konzept zur Korrekten Erfassung von Schleifenfahrten und Durchbindungen in der Befragung
d) Darstellung der Funktionsweise der Handhelds
e) Organisation des Personaleinsatzes (Rekrutierung, Erreichbarkeit der Feldleitung bzw. Ansprechpartner für Erhebungspersonal, Betreuung, Transport etc.),
f)
Konzept zur Sicherstellung der Erhebung unattraktiver Einsätze,
g) Koordinierung und Kontrolle bzw. Qualitätsüberwachung der Feldarbeit,
Je Einzelkriterium können bis zu 2 Punkte vergeben werden.
Zusatzpunkte können für zusätzliche qualitätssteigernde Leistungsbestandteile vergeben werden.
Diese müssen konkret benannt werden, in sich schlüssig ausformuliert und die Vorteilhaftigkeit für
den Auftraggeber nachvollziehbar sein.
Der Faktor Qualität aus der Summe der erreichten Qualitätspunktzahl wird anhand Tabelle 6 ermittelt.
Summe Qualitätspunkte
Faktor
0
1,00
1
0,99
2
0,98
3
0,97
4
0,96
5
0,95
6
0,94
7
0,93
8
0,92
9
0,91
10
0,90
11
0,89
12
0,88
13
0,87
14
0,86
>14
0,85
Tabelle 6: Faktor Qualität
10 Teilaufhebung der Ausschreibung
Die NAH.SH behält sich vor, aus budgetären oder anderen wichtigen Gründen Zuschläge nur für
ausgewählte Lose zu erteilen oder den Erhebungsumfang der Lose zu reduzieren (Reduzierung der
Netto-Einsatzstunden und damit der abzurechnenden Leistungen). Wenn nicht alle Lose vergeben
werden, erfolgt die Erteilung der Zuschläge auf die Lose mit den geringsten Gesamtkosten je NettoEinsatzstunde (Quotient aus Spalten [H] und [E] in Anlage 10).
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