Einladungsbroschüre

EINLADUNG
zur Gemeindeversammlung
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Wintergemeindeversammlung am Donnerstag, 24. November 2016 ein.
Die Versammlung findet im gewohnten Rahmen in der
Turnhalle von Elfingen statt. Der Gemeinderat informiert
die Bevölkerung ausführlich über aktuelle Themen und
laufende Projekte.
Die diesjährige Wintergemeindeversammlung wird
im Anschluss mit einer gemütlichen Runde im ehemaligen Kindergarten abgeschlossen werden.
Wir weisen Sie gerne darauf hin, dass die detaillierten
Unterlagen zu den Gemeindeversammlungsgeschäften
bei der Verwaltung 3plus während den ordentlichen
Schalteröffnungszeiten sowie auf der Gemeinde-Homepage (www.elfingen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch)
eingesehen und bezogen werden können. Die Auflagefrist dauert vom 10. November bis 24. November 2016.
Wir freuen uns auf eine aktive Beteiligung an der Gemeindeversammlung.
GEMEINDERAT ELFINGEN
Donnerstag, 24. November 2016
in der Turnhalle Elfingen
19.45 Uhr Ortsbürgergemeindeversammlung
20.00 Uhr Einwohnergemeindeversammlung
STIMMRECHTSAUSWEIS
P.P.
CH-5077 Elfingen
Post CH AG
Gemeinde Elfingen
zur Teilnahme an der Einwohnergemeindeversammlung vom
Donnerstag, 24. November 2016
und für Ortsbürgerinnen und Ortsbürger an der
Ortsbürgergemeindeversammlung
Dieser Stimmrechtsausweis ist beim Eingang in das
Versammlungslokal den Stimmenzählern abzugeben.
TRAKTANDEN DER ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
1.
PROTOKOLL DER ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. JUNI 2016
1. PROTOKOLL DER ORTSBÜRGERGEMEINDEVER­
SAMMLUNG VOM 23. JUNI 2016
Das Protokoll der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 liegt in der Zeit vom
10. November 2016 bis 24. November 2016 in der
Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des
Protokolls wünschen, können diese auf der Gemeindekanzlei bestellen.
Antrag: Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 sei zu genehmigen.
2. VORANSCHLAG 2017
Der Voranschlag für das Jahr 2017 ist unter www.
verwaltung3plus.ch publiziert und kann heruntergeladen werden. Das Budget kann auf Wunsch auch in Papierform bei der Abteilung Finanzen bezogen werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen folgende kurze Ausführungen zum Voranschlag:
2. VORANSCHLAG 2017
3. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE
Die Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 650.00 ab, welcher dem Eigenkapital entnommen wird. Der Wald wird voraussichtlich
mit einem Defizit von CHF 11'400.00 abschliessen, welches der Forstreserve entnommen wird.
Antrag: Dem Voranschlag 2017 sei zuzustimmen.
3. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE
Betreffend der Deckäste und dem Weihnachtsbaumverkauf wird anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung informiert.
TRAKTANDEN DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
1. PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. JUNI 2016
2. JUNGBÜRGERAUFNAHME JAHRGANG 1998
3 VERPFLICHTUNGSKREDIT FÜR DIE
ERNEUERUNG DER WASSERLEITUNG IN
DER HAUPTSTRASSE BÖZEN–ELFINGEN
4. NACHTRAGSKREDIT FÜR DIE ERWEITERUNG
DER PROJEKTIERUNG FUCHSLOCH,
SCHLOSSSTRASSE UND SCHLOTTERBODEN
5. VERPFLICHTUNGSKREDIT FÜR DIE SANIERUNG
DER SCHIESSANLAGE TALMATTE EFFINGEN
6. VORANSCHLAG 2017 MIT EINEM STEUERFUSS
VON 114 %
7. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE
7.1 KREDITABRECHNUNG RINGLEITUNG
SCHLOTTERBODEN
7.2 INTERNE VERZINSUNGEN
SPEZIALFINANZIERUNGEN
7.3 BEZUG DECKÄSTE
7.4 WEIHNACHTSBAUMVERKAUF
7.5 ENTWICKLUNGSKONZEPT
7.6 APÉRO WEIHNACHTSBELEUCHTUNG
7.7 NEUJAHRSAPÉRO
1. PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDE­
VERSAMMLUNG VOM 23. JUNI 2016
Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 liegt in der Zeit vom
10. November 2016 bis 24. November 2016 in der Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter
www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Protokolls wünschen, können diese auf der Gemeindekanzlei
bestellen.
Bözen und Elfingen besteht die Möglichkeit, im gleichen
Schritt die alte Wasserleitung zu erneuern. Aufgrund
der Arbeiten durch den Kanton besteht die einmalige
Chance, dies im gleichen Arbeitsgang zu erledigen und
hauptsächlich bei den Baumeisterarbeiten zu sparen.
Antrag: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 sei zu genehmigen.
2. JUNGBÜRGERAUFNAHME DES JAHRGANGES 1998
Im Verlaufe dieses Jahres konnte folgender Mitbürger
seinen 18. Geburtstag feiern:
´ Schmid Dario
Er ist damit befähigt, seine aktiven Bürgerrechte wahrzunehmen.
Der Gemeinderat ermuntert den Jungbürger zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung und lädt ihn
dazu herzlich ein.
3. VERPFLICHTUNGSKREDIT FÜR DIE ERNEUERUNG
DER WASSERLEITUNG BÖZEN–ELFINGEN
Im Rahmen der durch den Kanton Aargau bevorstehenden Sanierung der Kantonsstrasse K 460 zwischen
Die Baerlocher Partner AG, welche für den Kanton die
Belagsanierung betreut, hat in Zusammenarbeit mit der
IBB Energie AG ein entsprechendes Projekt erarbeitet.
Der Kostenvoranschlag für die Umsetzung dieses Projektes präsentiert sich wie folgt:
Baumeisterarbeiten
CHF
120'000.00
Rohrlegearbeiten
CHF
55'000.00
Technische Arbeiten
CHF
15'000.00
Verschiedenes und Unvorhergesehenes
CHF
18'000.00
Zwischentotal
CHF
208'000.00
MwSt. 8 %
CHF
16'640.00
Rundung
CHF
360.00
Total
CHF
225'000.00
Die Investition von CHF 225'000.00 benötigt einen Investitionskredit, welcher durch die Gemeindeversammlung
genehmigt werden muss.
Antrag: Der Verpflichtungskredit für die Erneuerung
der Wasserleitung Bözen–Elfingen in der Höhe von
CHF 225'000.00 sei zu genehmigen.
4. NACHTRAGSKREDIT FÜR DIE ERWEITERUNG DER
PROJEKTIERUNG FUCHSLOCH, SCHLOSSSTRASSE
UND SCHLOTTERBODEN
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 23. Juni
2016 hat der Gemeinderat Elfingen dem Stimmvolk einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF
110'000.00 beantragt. Während der Versammlung wurde von den Anwesenden gewünscht, dass man von Seiten des Gemeinderates im Rahmen des Projektes die
Sanierung des kompletten Schlotterbodens sowie der
Schlossstrasse prüfe. Der Gemeinderat Elfingen hat
diesem Wunsch entsprochen.
In der aktuellen Bearbeitung des Projektes wurden
Vorabklärungen getroffen und mit den betroffenen
Kantonalen Fachstellen Rücksprache genommen.
Wenn das Projekt erweitert werden soll, fallen für die
Projektierung und Planung weitere Kosten an. Diese
präsentieren sich wie folgt:
Sanierung Abschnitt Fuchsloch – Rebenweg
CHF
6'000.00
Werkleitung und Strassenbau Schlossstrasse
CHF
15'000.00
Bauprojekt Schlossstrasse – Schlotterboden
CHF
6'200.00
Bachumleitung und Offenlegung
CHF
24'000.00
Wasserversorgung Husmatt
CHF
8'200.00
Zwischentotal
CHF
59'400.00
MwSt. 8 %
CHF
4’752.00
Total
CHF
64'152.00
Da die Erweiterung des Projektes im ursprünglichen
Kredit von CHF 110'000.00 nicht vorgesehen war bedarf
es eines Nachtragskredits in der Höhe von CHF 65'000.00,
welcher durch die Gemeindeversammlung genehmigt
werden muss.
Antrag: Der Nachtragskredit für die Erweiterung der
Projektierung Fuchsloch, Schlossstrasse und Schlotterboden in der Höhe von CHF 65'000.00 sei zu genehmigen.
5. VERPFLICHTUNGSKREDIT FÜR DIE SANIERUNG
DER SCHIESSANLAGE TALMATTE EFFINGEN
Ausgangslage
Die Regionale Schiessanlage «Talmatte», nordwestlich
der Autobahn-Tunnelzufahrt der A3 gelegen, ist seit
dem Jahre 1990 in Betrieb. Die Anlage liegt auf Effinger
Gemeindegebiet und wird von den Gemeinden Bözen,
Effingen, Elfingen und Zeihen getragen.
Wie die Betriebskommission der Regionalen Schiessanlage den Gemeinderäten BEEZ mitteilt, mussten in
den letzten Jahren häufig Reparaturen in Kauf genommen werden. In kürzeren Abständen fallen auch Reparaturarbeiten an der Scheibenanlage und der elektronischen Trefferanzeige an. Es zeigt sich nun, dass sich
weitere Reparaturen an der elektronischen Trefferanzeige nicht mehr lohnen. Die Vertreter der Betriebs-
kommission, der beiden Schiessvereine (Schützenbund
Zeihen, Schützengesellschaft «Helvetia», Oberzeihen),
sowie der Gemeinderäte, haben sich mit der Angelegenheit auseinandergesetzt und sind zum Schlusse gekommen, dass die bestehende Anlage durch eine Neue
ersetzt werden sollte. Es macht keinen Sinn, weitere
Kosten für Reparaturen zu generieren. Mit der Neuanschaffung einer Trefferanzeige können für die nächsten
Jahre aufwendige Unterhalts- und Reparaturkosten
vermieden werden. Die Betriebskommission hat bei der
Firma Polytronic International AG, Muri AG, eine Offerte
für die elektronische Trefferanzeiger TG 6300, 300 m,
eingeholt. Von dieser Firma stammt auch die bestehende Anlage, weshalb davon ausgegangen wird, dass es
sich bei der vorliegenden Offerte um die kostengünstigste handelt.
Nach den Bestimmungen von § 12 der Satzungen des
Gemeindeverbandes Regionale Schiessanlage Talmatte
werden die Aufwendungen für den Unterhalt der
Schiessanlage durch Erträge aus dem Schiessbetrieb,
der Schützenstube und, soweit erforderlich, durch die
Gemeinden gedeckt. Die Gemeindebeiträge werden im
Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die Mitgliedsgemeinden verteilt. Für die Instandstellung der Anlagen
und für unvorhergesehene Ausgaben wird ein Erneuerungsfonds geschaffen. Diesem sind die Rechnungsüberschüsse zuzuweisen. Der für die Totalerneuerung
der Trefferanzeigen erforderliche Kredit kann nicht aus
dem Erneuerungsfonds oder durch Abgaben aus dem
Schiessbetrieb finanziert werden, weil das Leistungsvermögen derselben dafür zu gering ist. Die Gesamtkosten belaufen sich auf CHF 167'994.00, welche unter
den involvierten Gemeinden nach Einwohner aufzuteilen sind.
Im Rahmen von Vorabklärungen zu diesem Geschäft
wurde unter anderem auch geprüft, ob auch eine Trefferanzeige für nur noch fünf Scheiben denkbar ist. Da
mit einer reduzierten Zahl von Scheiben die Vereine die
Durchführung der vorgeschriebenen Bundesübungen
(OP, Feldschiessen) nicht mehr gewährleisten können,
vertreten Betriebskommission, Schützenvertreter und
Gemeinderäte die Meinung, dass die Zahl der Scheiben
nicht verkleinert werden sollte, zumal die Vereine nicht
mehr Schiesstage anbieten können.
Das Kant. Department Bildung, Kultur und Sport, Sektion Sport, hat auf Gesuch hin für den Ersatz von zehn
elektronischen Trefferanzeigen einen Beitrag von
CHF 15'000.00 zugesichert. Dieser Betrag kann im
nachfolgenden Kostenverteiler berücksichtigt werden.
Kosten
Da sich der Standort der Schiessanlage auf Effinger
Gemeindegebiet befindet, hat die Einwohnergemeindeversammlung Effingen über den kompletten Bruttokredit zu bestimmen, die Partnergemeinden über den
für sie nach Einwohnerzahl ermittelten Anteil. Die Kostenaufteilung ergibt folgendes Bild:
Einwohner per
31.12.2015
Einwohner
in %
Kostenanteil
in CHF
Bözen
729
26.75
44'958.75
Effingen
613
22.50
37'804.80
Elfingen
280
10.25
17'268.10
Gemeinde
Zeihen
1'102
40.50
67'962.35
Total
2'724
100.00
167'994.00
Die Netto-Belastungen (nach Abzug des SportfondsBeitrages) wird sich für die Einwohnergemeinde Elfingen auf CHF 15'728.00 belaufen.
Antrag: Der Kostenbeteiligung von brutto CHF 17'500.00
für die Sanierung der Schiessanlage «Talmatte» Effingen sei zuzustimmen.
6. VORANSCHLAG 2017 MIT EINEM STEUERFUSS
VON 114 %
Der Voranschlag für das Jahr 2017 ist unter www.
verwaltung3plus.ch publiziert und kann heruntergeladen werden. Das Budget kann auf Wunsch auch in Papierform bei der Abteilung Finanzen bezogen werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen folgende kurze Ausführungen zum Voranschlag:
Dem betrieblichen Aufwand von CHF 1'235'650.00 steht
ein betrieblicher Ertrag von CHF 1'070'500.00 gegenüber.
Dies führt zu einem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
von CHF -165'150.00. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen belaufen sich auf CHF 104'550.00.
Der Nettofinanzertrag beträgt CHF 4'700.00 womit sich
ein operatives Ergebnis von CHF -160'450.00 ergibt. Aufgrund der Änderung der Weisung zur Entnahme aus der
Auswertungsreserve durch die Aufsichtsbehörde wird im
Voranschlag 2017 eine Entnahme von CHF 98'750.00 getätigt (Mehrabschreibung HRM1 zu HRM2). Somit resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 61'700.00, welcher
dem Eigenkapital belastet wird.
Massgebend für die Vermögensentwicklung ist die
Selbstfinanzierung. Sie ist jene Summe, die zur Finanzierung der Investitionen durch eigene, im selben Rechnungsjahr erwirtschaftete Mittel eingesetzt werden kann.
Die geplanten Nettoinvestitionen von CHF 101'800.00
können nicht mit eigenen Mitteln finanziert werden. Die
Selbstfinanzierung beträgt CHF -48'400.00 womit ein
Finanzierungsfehlbetrag von CHF 150'200.00 resultiert.
Antrag: Dem Voranschlag 2017 mit einem Steuerfuss
von 114 % sei zuzustimmen.
7. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE
7.1 Kreditabrechnung Ringleitung Schlotterboden
7.2 Interne Verzinsungen Spezialfinanzierungen
7.3 Bezug Deckäste
7.4 Weihnachtsbaumverkauf
7.5 Entwicklungskonzept
7.6 Apéro Weihnachtsbeleuchtung
7.7 Neujahrsapéro