EINLADUNG zur Gemeindeversammlung Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Wintergemeindeversammlung am Donnerstag, 24. November 2016 ein. Die Versammlung findet im gewohnten Rahmen in der Turnhalle von Elfingen statt. Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung ausführlich über aktuelle Themen und laufende Projekte. Die diesjährige Wintergemeindeversammlung wird im Anschluss mit einer gemütlichen Runde im ehemaligen Kindergarten abgeschlossen werden. Wir weisen Sie gerne darauf hin, dass die detaillierten Unterlagen zu den Gemeindeversammlungsgeschäften bei der Verwaltung 3plus während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten sowie auf der Gemeinde-Homepage (www.elfingen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch) eingesehen und bezogen werden können. Die Auflagefrist dauert vom 10. November bis 24. November 2016. Wir freuen uns auf eine aktive Beteiligung an der Gemeindeversammlung. GEMEINDERAT ELFINGEN Donnerstag, 24. November 2016 in der Turnhalle Elfingen 19.45 Uhr Ortsbürgergemeindeversammlung 20.00 Uhr Einwohnergemeindeversammlung STIMMRECHTSAUSWEIS P.P. CH-5077 Elfingen Post CH AG Gemeinde Elfingen zur Teilnahme an der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 24. November 2016 und für Ortsbürgerinnen und Ortsbürger an der Ortsbürgergemeindeversammlung Dieser Stimmrechtsausweis ist beim Eingang in das Versammlungslokal den Stimmenzählern abzugeben. TRAKTANDEN DER ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG 1. PROTOKOLL DER ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. JUNI 2016 1. PROTOKOLL DER ORTSBÜRGERGEMEINDEVER SAMMLUNG VOM 23. JUNI 2016 Das Protokoll der letzten Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 liegt in der Zeit vom 10. November 2016 bis 24. November 2016 in der Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Protokolls wünschen, können diese auf der Gemeindekanzlei bestellen. Antrag: Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 sei zu genehmigen. 2. VORANSCHLAG 2017 Der Voranschlag für das Jahr 2017 ist unter www. verwaltung3plus.ch publiziert und kann heruntergeladen werden. Das Budget kann auf Wunsch auch in Papierform bei der Abteilung Finanzen bezogen werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen folgende kurze Ausführungen zum Voranschlag: 2. VORANSCHLAG 2017 3. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE Die Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 650.00 ab, welcher dem Eigenkapital entnommen wird. Der Wald wird voraussichtlich mit einem Defizit von CHF 11'400.00 abschliessen, welches der Forstreserve entnommen wird. Antrag: Dem Voranschlag 2017 sei zuzustimmen. 3. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE Betreffend der Deckäste und dem Weihnachtsbaumverkauf wird anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung informiert. TRAKTANDEN DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 1. PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 23. JUNI 2016 2. JUNGBÜRGERAUFNAHME JAHRGANG 1998 3 VERPFLICHTUNGSKREDIT FÜR DIE ERNEUERUNG DER WASSERLEITUNG IN DER HAUPTSTRASSE BÖZEN–ELFINGEN 4. NACHTRAGSKREDIT FÜR DIE ERWEITERUNG DER PROJEKTIERUNG FUCHSLOCH, SCHLOSSSTRASSE UND SCHLOTTERBODEN 5. VERPFLICHTUNGSKREDIT FÜR DIE SANIERUNG DER SCHIESSANLAGE TALMATTE EFFINGEN 6. VORANSCHLAG 2017 MIT EINEM STEUERFUSS VON 114 % 7. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE 7.1 KREDITABRECHNUNG RINGLEITUNG SCHLOTTERBODEN 7.2 INTERNE VERZINSUNGEN SPEZIALFINANZIERUNGEN 7.3 BEZUG DECKÄSTE 7.4 WEIHNACHTSBAUMVERKAUF 7.5 ENTWICKLUNGSKONZEPT 7.6 APÉRO WEIHNACHTSBELEUCHTUNG 7.7 NEUJAHRSAPÉRO 1. PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDE VERSAMMLUNG VOM 23. JUNI 2016 Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 liegt in der Zeit vom 10. November 2016 bis 24. November 2016 in der Gemeindekanzlei auf oder kann auf der Homepage unter www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Protokolls wünschen, können diese auf der Gemeindekanzlei bestellen. Bözen und Elfingen besteht die Möglichkeit, im gleichen Schritt die alte Wasserleitung zu erneuern. Aufgrund der Arbeiten durch den Kanton besteht die einmalige Chance, dies im gleichen Arbeitsgang zu erledigen und hauptsächlich bei den Baumeisterarbeiten zu sparen. Antrag: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 sei zu genehmigen. 2. JUNGBÜRGERAUFNAHME DES JAHRGANGES 1998 Im Verlaufe dieses Jahres konnte folgender Mitbürger seinen 18. Geburtstag feiern: ´ Schmid Dario Er ist damit befähigt, seine aktiven Bürgerrechte wahrzunehmen. Der Gemeinderat ermuntert den Jungbürger zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung und lädt ihn dazu herzlich ein. 3. VERPFLICHTUNGSKREDIT FÜR DIE ERNEUERUNG DER WASSERLEITUNG BÖZEN–ELFINGEN Im Rahmen der durch den Kanton Aargau bevorstehenden Sanierung der Kantonsstrasse K 460 zwischen Die Baerlocher Partner AG, welche für den Kanton die Belagsanierung betreut, hat in Zusammenarbeit mit der IBB Energie AG ein entsprechendes Projekt erarbeitet. Der Kostenvoranschlag für die Umsetzung dieses Projektes präsentiert sich wie folgt: Baumeisterarbeiten CHF 120'000.00 Rohrlegearbeiten CHF 55'000.00 Technische Arbeiten CHF 15'000.00 Verschiedenes und Unvorhergesehenes CHF 18'000.00 Zwischentotal CHF 208'000.00 MwSt. 8 % CHF 16'640.00 Rundung CHF 360.00 Total CHF 225'000.00 Die Investition von CHF 225'000.00 benötigt einen Investitionskredit, welcher durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden muss. Antrag: Der Verpflichtungskredit für die Erneuerung der Wasserleitung Bözen–Elfingen in der Höhe von CHF 225'000.00 sei zu genehmigen. 4. NACHTRAGSKREDIT FÜR DIE ERWEITERUNG DER PROJEKTIERUNG FUCHSLOCH, SCHLOSSSTRASSE UND SCHLOTTERBODEN Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 hat der Gemeinderat Elfingen dem Stimmvolk einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 110'000.00 beantragt. Während der Versammlung wurde von den Anwesenden gewünscht, dass man von Seiten des Gemeinderates im Rahmen des Projektes die Sanierung des kompletten Schlotterbodens sowie der Schlossstrasse prüfe. Der Gemeinderat Elfingen hat diesem Wunsch entsprochen. In der aktuellen Bearbeitung des Projektes wurden Vorabklärungen getroffen und mit den betroffenen Kantonalen Fachstellen Rücksprache genommen. Wenn das Projekt erweitert werden soll, fallen für die Projektierung und Planung weitere Kosten an. Diese präsentieren sich wie folgt: Sanierung Abschnitt Fuchsloch – Rebenweg CHF 6'000.00 Werkleitung und Strassenbau Schlossstrasse CHF 15'000.00 Bauprojekt Schlossstrasse – Schlotterboden CHF 6'200.00 Bachumleitung und Offenlegung CHF 24'000.00 Wasserversorgung Husmatt CHF 8'200.00 Zwischentotal CHF 59'400.00 MwSt. 8 % CHF 4’752.00 Total CHF 64'152.00 Da die Erweiterung des Projektes im ursprünglichen Kredit von CHF 110'000.00 nicht vorgesehen war bedarf es eines Nachtragskredits in der Höhe von CHF 65'000.00, welcher durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden muss. Antrag: Der Nachtragskredit für die Erweiterung der Projektierung Fuchsloch, Schlossstrasse und Schlotterboden in der Höhe von CHF 65'000.00 sei zu genehmigen. 5. VERPFLICHTUNGSKREDIT FÜR DIE SANIERUNG DER SCHIESSANLAGE TALMATTE EFFINGEN Ausgangslage Die Regionale Schiessanlage «Talmatte», nordwestlich der Autobahn-Tunnelzufahrt der A3 gelegen, ist seit dem Jahre 1990 in Betrieb. Die Anlage liegt auf Effinger Gemeindegebiet und wird von den Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Zeihen getragen. Wie die Betriebskommission der Regionalen Schiessanlage den Gemeinderäten BEEZ mitteilt, mussten in den letzten Jahren häufig Reparaturen in Kauf genommen werden. In kürzeren Abständen fallen auch Reparaturarbeiten an der Scheibenanlage und der elektronischen Trefferanzeige an. Es zeigt sich nun, dass sich weitere Reparaturen an der elektronischen Trefferanzeige nicht mehr lohnen. Die Vertreter der Betriebs- kommission, der beiden Schiessvereine (Schützenbund Zeihen, Schützengesellschaft «Helvetia», Oberzeihen), sowie der Gemeinderäte, haben sich mit der Angelegenheit auseinandergesetzt und sind zum Schlusse gekommen, dass die bestehende Anlage durch eine Neue ersetzt werden sollte. Es macht keinen Sinn, weitere Kosten für Reparaturen zu generieren. Mit der Neuanschaffung einer Trefferanzeige können für die nächsten Jahre aufwendige Unterhalts- und Reparaturkosten vermieden werden. Die Betriebskommission hat bei der Firma Polytronic International AG, Muri AG, eine Offerte für die elektronische Trefferanzeiger TG 6300, 300 m, eingeholt. Von dieser Firma stammt auch die bestehende Anlage, weshalb davon ausgegangen wird, dass es sich bei der vorliegenden Offerte um die kostengünstigste handelt. Nach den Bestimmungen von § 12 der Satzungen des Gemeindeverbandes Regionale Schiessanlage Talmatte werden die Aufwendungen für den Unterhalt der Schiessanlage durch Erträge aus dem Schiessbetrieb, der Schützenstube und, soweit erforderlich, durch die Gemeinden gedeckt. Die Gemeindebeiträge werden im Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die Mitgliedsgemeinden verteilt. Für die Instandstellung der Anlagen und für unvorhergesehene Ausgaben wird ein Erneuerungsfonds geschaffen. Diesem sind die Rechnungsüberschüsse zuzuweisen. Der für die Totalerneuerung der Trefferanzeigen erforderliche Kredit kann nicht aus dem Erneuerungsfonds oder durch Abgaben aus dem Schiessbetrieb finanziert werden, weil das Leistungsvermögen derselben dafür zu gering ist. Die Gesamtkosten belaufen sich auf CHF 167'994.00, welche unter den involvierten Gemeinden nach Einwohner aufzuteilen sind. Im Rahmen von Vorabklärungen zu diesem Geschäft wurde unter anderem auch geprüft, ob auch eine Trefferanzeige für nur noch fünf Scheiben denkbar ist. Da mit einer reduzierten Zahl von Scheiben die Vereine die Durchführung der vorgeschriebenen Bundesübungen (OP, Feldschiessen) nicht mehr gewährleisten können, vertreten Betriebskommission, Schützenvertreter und Gemeinderäte die Meinung, dass die Zahl der Scheiben nicht verkleinert werden sollte, zumal die Vereine nicht mehr Schiesstage anbieten können. Das Kant. Department Bildung, Kultur und Sport, Sektion Sport, hat auf Gesuch hin für den Ersatz von zehn elektronischen Trefferanzeigen einen Beitrag von CHF 15'000.00 zugesichert. Dieser Betrag kann im nachfolgenden Kostenverteiler berücksichtigt werden. Kosten Da sich der Standort der Schiessanlage auf Effinger Gemeindegebiet befindet, hat die Einwohnergemeindeversammlung Effingen über den kompletten Bruttokredit zu bestimmen, die Partnergemeinden über den für sie nach Einwohnerzahl ermittelten Anteil. Die Kostenaufteilung ergibt folgendes Bild: Einwohner per 31.12.2015 Einwohner in % Kostenanteil in CHF Bözen 729 26.75 44'958.75 Effingen 613 22.50 37'804.80 Elfingen 280 10.25 17'268.10 Gemeinde Zeihen 1'102 40.50 67'962.35 Total 2'724 100.00 167'994.00 Die Netto-Belastungen (nach Abzug des SportfondsBeitrages) wird sich für die Einwohnergemeinde Elfingen auf CHF 15'728.00 belaufen. Antrag: Der Kostenbeteiligung von brutto CHF 17'500.00 für die Sanierung der Schiessanlage «Talmatte» Effingen sei zuzustimmen. 6. VORANSCHLAG 2017 MIT EINEM STEUERFUSS VON 114 % Der Voranschlag für das Jahr 2017 ist unter www. verwaltung3plus.ch publiziert und kann heruntergeladen werden. Das Budget kann auf Wunsch auch in Papierform bei der Abteilung Finanzen bezogen werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen folgende kurze Ausführungen zum Voranschlag: Dem betrieblichen Aufwand von CHF 1'235'650.00 steht ein betrieblicher Ertrag von CHF 1'070'500.00 gegenüber. Dies führt zu einem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von CHF -165'150.00. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen belaufen sich auf CHF 104'550.00. Der Nettofinanzertrag beträgt CHF 4'700.00 womit sich ein operatives Ergebnis von CHF -160'450.00 ergibt. Aufgrund der Änderung der Weisung zur Entnahme aus der Auswertungsreserve durch die Aufsichtsbehörde wird im Voranschlag 2017 eine Entnahme von CHF 98'750.00 getätigt (Mehrabschreibung HRM1 zu HRM2). Somit resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 61'700.00, welcher dem Eigenkapital belastet wird. Massgebend für die Vermögensentwicklung ist die Selbstfinanzierung. Sie ist jene Summe, die zur Finanzierung der Investitionen durch eigene, im selben Rechnungsjahr erwirtschaftete Mittel eingesetzt werden kann. Die geplanten Nettoinvestitionen von CHF 101'800.00 können nicht mit eigenen Mitteln finanziert werden. Die Selbstfinanzierung beträgt CHF -48'400.00 womit ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 150'200.00 resultiert. Antrag: Dem Voranschlag 2017 mit einem Steuerfuss von 114 % sei zuzustimmen. 7. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE 7.1 Kreditabrechnung Ringleitung Schlotterboden 7.2 Interne Verzinsungen Spezialfinanzierungen 7.3 Bezug Deckäste 7.4 Weihnachtsbaumverkauf 7.5 Entwicklungskonzept 7.6 Apéro Weihnachtsbeleuchtung 7.7 Neujahrsapéro
© Copyright 2025 ExpyDoc