merkblatt für die wohnungsabgabe

MERKBLATT FÜR DIE WOHNUNGSABGABE
Bitte beachten Sie, dass die Wohnung samt allen dazugehörigen Nebenräumen in tadellos gereinigtem
Zustand abzugeben ist.
1. Reinigung
Zimmerböden sind gut zu reinigen, Parkette zu wichsen, versiegelte Böden und solche aus Kunststoff und
Linol mit einem Spezialpflegemittel zu behandeln. Spannteppiche sind im Sprühextrahierverfahren
fachmännisch zu reinigen. Sämtliches Holzwerk ist mit Seifenwasser sauber abzuwaschen, alle Schränke
sind auch innen feucht zu reinigen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Reinigung von Kochherd,
Backofen, Kühlschrank, Bade- und Duschwannen, Bidet und Klosett zu schenken.
Ablaufleitungen innerhalb der Wohnung sind zu entstopfen und reinigen zu lassen. Kalkrückstände an
Metallteilen und emaillierten oder glasierten Gegenständen (z.B. Hahnen, Bade- und Duschwannen,
Lavabo, Klosett, etc.) sind mit einem nicht säurehaltigen Mittel sorgfältig zu entfernen.
Jalousie- und Rollladen sowie sämtliche Fenster und Vorfenster sind ebenfalls gut zu reinigen.
Doppelverglasungen sind auseinanderzuschrauben und auch innen zu reinigen.
Vergessen Sie auch nicht, Ihr Estrich- und Kellerfenster inkl. Obsthurde sowie Brief- und Milchkasten sauber
zu reinigen.
2. Reparaturen/Unterhalt
Ausgefranste Rollladengurten und gesprungene oder fehlende Fensterscheiben sind zu ersetzen.
Tropfende Wasserhahnen sind abzudichten, defekte Schalter, Steckdosen und Türschlösser instand
zustellen. Zur Befestigung von Gegenständen verwendete Nägel, Schrauben und Haken sind sorgfältig
zu entfernen und die Löcher fachmännisch auszufüllen. Bei grösseren Beschädigungen ist die
vorgängige Meldung an die persönliche Haftpflichtversicherung nicht zu vergessen.
Gehört eine Wasch- bzw. Geschirrspülmaschine oder ein Tumbler zum Mietobjekt, ist durch die
zuständige Fachstelle der Service ausführen zu lassen und die Quittung bei der Abnahme vorzulegen.
3. Spezielle Vorrichtungen
Vorrichtungen, die Sie auf Ihre Kosten anbringen liessen (z. B. Plombierung des TV-Anschlusses), sind unter
Wiederherstellung des vorherigen Zustandes zu beseitigen. Vorbehalten bleiben anderslautende
Abmachungen zwischen den Parteien.
4. Schlüssel
Bei der Wohnungsabgabe sind sämtliche Schlüssel einschliesslich der eventuell auf eigene Kosten
nachträglich angefertigten abzugeben.
5. Zähler, Telefon
Bitte veranlassen Sie das rechtzeitige Ablesen Ihrer Zähler für Gas und Elektrisch (mit Angabe Ihrer neuen
Wohnadresse) und die Abmeldung Ihres Telefonanschlusses. Transportable Telefonapparate, welche Sie
von der Swisscom gemietet haben, sind der zuständigen Stelle abzuliefern oder an den neuen Wohnort
mitzunehmen.
6. Termine
Die Abgabe hat spätestens am Tage nach Beendigung der Miete, bis 12.00 Uhr, zu erfolgen, sämtliche
Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten sind vor diesem Termin durchzuführen.
Es liegt im beidseitigen Interesse, das Mietverhältnis in gutem Einvernehmen zu beendigen. Beachten Sie
deshalb die vorgenannten Bestimmungen.
Bitte geben Sie doch baldmöglichst den genauen Zeitpunkt der Wohnungsabgabe bekannt!
LIVO AG