Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Ausbildung zum/r IV-Blindenführhunde-Experte/in Der/die Blindenführhunde-Expertin prüft im Auftrag der Invalidenversicherung die Tauglichkeit des Blindenführhundes am Ende der Ausbildung sowie die Verkehrssicherheit des Gespannes (Blindenführhund und Halter) nach einer halbjährigen Einführungszeit. Dauer: ca. 2 Jahre - Theorie: 9 Tage (4 Module): 23.10. (O&M), 10./11.11., 24./25.11.2017, 19./20.1. und 16./17.3.2018. O&M-Trainer: 8 Tage (ohne 23.10.2017) - Praxis: 12 Begleitungen + 4 selbständig durchgeführte Prüfungssituationen am Ausbildungsende Start: Herbst 2017 Anforderungen: Mindestalter: 25 Jahre Eigenschaftsprofil: Einfühlungsvermögen und diplomatisches Geschick, soziale Einstellung, gutes Gespür für Mensch und Tier, ausgeprägte Beobachtungsgabe, gute Umgangsformen, gute Fitness, zweisprachig (Muttersprache und zweite Amtssprache), Flexibilität für 10-15 Halbtageseinsätze pro Jahr. Ideale Voraussetzungen: Erfahrungen im Blinden/Sehbehindertenwesen, im Hundewesen oder eine Ausbildung im pädagogischen Bereich. Abschluss der Ausbildung: erfolgt durch einen Kompetenznachweis (4 selbständig durchgeführte Prüfungssituationen). Vor Ausbildungsbeginn muss der Nachweis über das „Wesen des Hundes“ (2-tägiges Grundseminar der Kynologos) erbracht werden. Kosten: keine Schulungsgebühren. Die Spesen (Transport, Unterkunft) und der Nachweis des Kynologos-Seminars (2 Tage à Total Fr. 300.-) gehen zu Lasten der Auszubildenden. Bewerbung: Diese ist zusammen mit einem Motivationsschreiben zu richten an: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Frau Nicole Herzog Geschäftsfeld IV Bereich Sach- und Geldleistungen Effingerstrasse 20 3003 Bern Die Teilnehmeranzahl ist beschränkt. Anmeldeschluss: 31. Dezember 2016
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