Ausbildung zum/r IV-Blindenführhunde

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Ausbildung zum/r IV-Blindenführhunde-Experte/in
Der/die Blindenführhunde-Expertin prüft im Auftrag der Invalidenversicherung die
Tauglichkeit des Blindenführhundes am Ende der Ausbildung sowie die
Verkehrssicherheit des Gespannes (Blindenführhund und Halter) nach einer
halbjährigen Einführungszeit.
Dauer:
ca. 2 Jahre
- Theorie: 9 Tage (4 Module): 23.10. (O&M), 10./11.11.,
24./25.11.2017, 19./20.1. und 16./17.3.2018.
O&M-Trainer: 8 Tage (ohne 23.10.2017)
- Praxis: 12 Begleitungen + 4 selbständig durchgeführte
Prüfungssituationen am Ausbildungsende
Start:
Herbst 2017
Anforderungen:
Mindestalter: 25 Jahre
Eigenschaftsprofil: Einfühlungsvermögen und diplomatisches
Geschick, soziale Einstellung, gutes Gespür für Mensch und
Tier, ausgeprägte Beobachtungsgabe, gute Umgangsformen,
gute Fitness, zweisprachig (Muttersprache und zweite
Amtssprache), Flexibilität für 10-15 Halbtageseinsätze pro Jahr.
Ideale Voraussetzungen: Erfahrungen im Blinden/Sehbehindertenwesen, im Hundewesen oder eine Ausbildung
im pädagogischen Bereich.
Abschluss der Ausbildung:
erfolgt durch einen Kompetenznachweis (4 selbständig
durchgeführte Prüfungssituationen). Vor Ausbildungsbeginn
muss der Nachweis über das „Wesen des Hundes“ (2-tägiges
Grundseminar der Kynologos) erbracht werden.
Kosten:
keine Schulungsgebühren. Die Spesen (Transport, Unterkunft)
und der Nachweis des Kynologos-Seminars (2 Tage à Total Fr.
300.-) gehen zu Lasten der Auszubildenden.
Bewerbung:
Diese ist zusammen mit einem Motivationsschreiben zu richten
an:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Frau Nicole Herzog
Geschäftsfeld IV
Bereich Sach- und Geldleistungen
Effingerstrasse 20
3003 Bern
Die Teilnehmeranzahl ist beschränkt.
Anmeldeschluss:
31. Dezember 2016