Neukircher Nachrichten Freitag, 11. November 2016 Jahrgang 2016 Freitag, 11. November 2016 Volkstrauertag 2016 „Die in den Gräbern ruhen, warten auf uns alle…… Sie waren Menschen wie wir. Aber wenn wir in der Stille an den Kreuzen stehen, vernehmen wir ihre gefasst gewordenen Stimmen: Zeigt ihr, die ihr noch im Leben steht, dass Frieden bleibe, Frieden zwischen den Menschen, Frieden zwischen den Völkern“ Am Sonntag, 13. November 2016 gedenken wir der gefallenen, vermissten und verstorbenen Soldaten. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neukirch sind hierzu herzlich eingeladen. Wildpoltsweiler (13. November 2016): 08.30 Uhr Gottesdienst Anschließend Gedenkfeier am Ehrenmal Neukirch (13. November 2016): 10:00 Uhr Gottesdienst Anschließend Gedenkfeier am Ehrenmal Goppertsweiler (20. November 2016): 10.00 Uhr Gottesdienst Anschließend Gedenkfeier am Ehrenmal Seite 1 Nummer 45 Seite 2 Freitag, 11. November 2016 Neukircher Nachrichten Notrufe Feuerwehr + Rettungsdienst 112 Polizei110 Suchtberatung der Diakonie: Diensthabende Ärzte TettnangerZuckerle (für Diabeteserkrankung) 1 Telefonnummer für alle!! 116 117 ist die neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Apotheken 12.11.2016 A. am Waltersbühl, Wangen (18.30 - 19.30 Uhr), Rosen A., Lindau, Hochberg A., Ravensburg, Berg A., Lindenberg 13.11.2016 Schloss A., Tettnang, A. am Waltersbühl, Wangen, Sonnen A., Kressbronn, A. im Marktkauf, Friedrichshafen (10-13 Uhr) Info: Apotheken ohne Zeitangabe sind diejenigen mit Volldienst! Allgemeiner Notfalldienst: 116117 Kinderärztlicher Notfalldienst: 01801 929 -290 /-291 /-293 /-206 Augenärztlicher Notfalldienst: 01801 92 93 46 HNO-ärztlicher Notfalldienst: 0180 6077211 Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2, 88048 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst: Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Zahnärzte ist von 10:00 - 11:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr Zu erfragen unter der Telefonnr. 01805/911620 (Festnetz 0,14 €/min, Mobilfunk max. 42 cent/Minute; Bandansage) Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2, 88048 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr Tettnang (Allgemeiner Notfalldienst) Klinik Tettnang GmbH, Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Sa, So und FT 08 - 21 Uhr Überlingen (Allgemeiner Notfalldienst) HELIOS Spital Überlingen GmbH, Härlenweg 1, 88662 Überlingen Sa, So und FT 08 - 21 Uhr Voranmeldung Montag - Freitag in Friedrichshafen, Tel.-Nr. (07541) 950180 Treffpunkt: Jeden letzten Dienstag im Monat im Schulungsraum des Bodensee-Krankenhauses in Tettnang. Kontakt: Waltraud Holder, Telefon (07543) 953143 Frauen helfen Frauen Friedrichshafen, Ailinger Straße 38/1, neben dem Hallenbad, Telefon (07541) 21800. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr, freitags 15.00 - 17.00 Uhr. Allgemeiner Sozialer Dienst/ Jugendamt Bodenseekreis Beratung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien Ansprechpartner: Frau Ulrike Stecher, Tel. (07541) 2040-5497 Selbsthilfe-Sucht-Tettnang Kreuzbund (für Suchtkranke und Angehörige) Telefon (07542) 1777, Georg Mahler, www.suchthilfe-tettnang.de AWO Frauen- und Kinderschutzhaus, Beschützendes Haus Bodenseekreis Festnetz 07541/4893626 [email protected], www.frauenhaus-bodenseekreis.de Stromstörung EnBW: 0800- 3629477 Gasstörung Thüga Oberschwaben: 0800- 7750001 Zweckverband Haslach-Wasserversorgung Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung Telefon (07528) 920960 Störfallnummer Straßenbeleuchtung Neukirch Störfallnummer bei Problemen mit der Straßenbeleuchtung: Tel.: 07542 9379 299. Sie werden automatisch mit dem Leitstand verbunden, wo Mitarbeiter des Regionalwerks 365 Tage im Jahr 24 Stunden für Sie da sind. Neukircher Nachrichten Freitag, 11. November 2016 Seite 3 Goppertsweiler Kirchenmusik Konzert Musik für Violine und Orgel An der Orgel Stephan Debeur am Samstag, 12. November 2016 um 18.00 Uhr in der Kirche in Goppertsweiler Eintritt frei – Spende für die Orgel erwünscht Kirchenpatrozinium in Goppertsweiler am Sonntag, den 13. November 10 Uhr Festgottesdienst mit der Dorfkapelle Anschließend findet ein Frühschoppen im Musikstadel mit Herbstmärktle statt. Es gibt Weißwurst und Zopfbrot und Selbstgemachtes aus Küche und Werkstatt. Ihr Kirchengemeinderat Goppertsweiler Seite 4 Freitag, 11. November 2016 Neukircher Nachrichten Pizza zum Mitnehmen von 11.00 - 15.00 Uhr Neukircher Nachrichten Freitag, 11. November 2016 Bericht zur Sitzung vom 07.11.2016 1. Baugesuche a) Neubau Güllegrube mit Tragluftdach, Rückbau Gülle lagune auf Flst. Nr. 1151, Rotmooserstraße 7 Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Der Antrag wird im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens bearbeitet. Durch die neu zu bauende Güllegrube mit Tragluftdach wird eine erhebliche Emissionsminderungsmaßnahme umgesetzt werden. Dies hat das Regierungspräsidium Tübingen im abgeschlossenen Widerspruchsverfahren gefordert und kommt somit auch unmittelbar zu Gunsten des vormaligen Widerspruchsführers zu Gute. Nach kurzer Erläuterung des Bauvorhabens schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen. Der Gemeinderat ist damit einstimmig einverstanden. b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Flst. Nr. 3056, Ahornstraße 19 Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplan Marienberg. Es soll ein Einfamilienwohnhaus neu gebaut werden. Hierfür ist eine geringfügige Befreiung im Bereich der Stützmauer (2,70 m Höhe) erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen. Der Gemeinderat ist damit einstimmig einverstanden. 2. Bebauungsplan „Goppertsweiler Halde“ - Beschluss ergänzendes Verfahren Sachverhalt Ein südlicher Angrenzer an das Plangebiet hat mit Anwaltsschriftsatz vom 20.09.2016 ein Normenkontrollverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Goppertsweiler Halde“ eingeleitet. In der Antragsbegründung sind sowohl Verfahrensfehler als auch materiell-rechtliche Mängel des Bebauungsplans gerügt worden. Vorsorglich für den Fall, dass sich diese Rügen als berechtigt erweisen sollten, empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB. Mit diesem Verfahren tritt der Gemeinderat noch einmal erneut in das bereits abgeschlossene Bauleitplanverfahren ein, um es nach nochmaliger Prüfung aller Schritte erneut und unter Vermeidung jeglicher Rechtsfehler durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen. Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig erneut in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Goppertsweiler Halde“ einzutreten und ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen. 3. Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2017 bis 2018 und 2019 Neue Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Sachverhalt: Die letzte Gebührenkalkulation liegt mittlerweile drei Jahre zurück. Da der Kalkulationszeitraum Ende des Jahres ausläuft, führte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Fa. Allevo –Kommunalberatung eine neue Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2017 bis 2019 durch. Berücksichtigung fanden dabei die in der Finanzplanung und Investitionsprogramm enthaltenen prognostizierten Zahlen für den Unterabschnitt Abwasserbeseitigung. Aber auch die Ergebnisse der vergangenen Jahre im Bezug auf Schmutzwassermenge und anrechenbare versiegelte Fläche wurden entsprechend eingearbeitet. Beim Schmutzwasser Seite 5 hat sich gezeigt, dass die bei der Kalkulation im Jahr 2013 angenommenen Menge (97.000 m³) etwas rückläufig war, so dass für die neunen Kalkulationszeiträume von einer jährlichen Schmutzwassermenge von 95.000 m³ ausgegangen werden kann. Durch das hinzukommen von weiteren Bauplätzen steigt die Fläche für die Niederschlagswassergebühr hingegen etwas an. Ging man 2013 noch von 122.000 m² aus, so erhöht sich diese Fläche bei der jetzt durchgeführten Kalkulation auf 124.000 m². Berücksichtigung fanden in der neuen Abwassergebührenkalkulation auch die in der Zwischenzeit vorliegenden Ergebnisse der Jahre 2013 und 2014. Die dort entstandenen Kosten- über bzw. Kostenunterdeckungen wurden in einer „Nachkalkulation“ in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr aufgeteilt und fließen in die neue Gebührenkalkulation mit ein. Das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2015 liegt zwar ebenfalls bereits vor, eine Einbeziehung in die Kalkulation der Jahre 2017 bis 2019 ist jedoch noch nicht möglich, da die Jahre 2015 und 2016 einen einheitlichen Kalkulationszeitraum darstellen und dieser erst abgeschlossen sein muss, um ein entsprechendes Ergebnis in künftige Kalkulationen einzubeziehen. Eine eventuelle Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung der Jahre 2015 und 2016 kann daher erst in die nächste Kalkulation mit aufgenommen werden. Wie aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ersichtlich, würde die kostendeckende Schmutzwassergebühr für 2017 und 2018 bei 2,53 €/m³ und für das Jahr 2019 bei 2,50 €/m³ liegen. Durch die Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der vergangenen Jahre wurde bei der Schmutzwassergebühr für die Jahre 2017 und 2018 eine Gebühr von 2,71 €/ m³ und für das Jahr 2019 eine Gebühr von 2,50 €/m³ kalkuliert. Ohne die Einbeziehung der Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen würde die Niederschlagswassergebühr bei 0,24 €/m² für die Jahre 2017 bis 2019 liegen. Durch die Einbeziehung konnte jedoch hier eine für die drei Jahre einheitliche Niederschlagswassergebühr von 0,22 €/m² kalkuliert werden. Durch die neuen Gebührensätze liegt das Gesamtgebührenaufkommen (Schmutz- und Niederschlagswasser) in den Jahren 2017 und 2018 bei jeweils voraussichtlich rd. 284.000 € pro Jahr. Multipliziert man dagegen die aktuellen Schmutzwassermengen und Niederschlagswasserflächen mit den bisherigen Gebührensätzen (2,01 € pro m³ Schmutzwasser und 0,27 € pro m² Niederschlagswasser), so kommt man auf ein Gesamtgebührenaufkommen von rd. 224.000 €. Das Gesamtaufkommen der Abwassergebühren steigt also deutlich an. Dies liegt vor allem an den Kostenüberdeckungen der vergangenen Jahre, die in den Jahren 2014 bis 2016 ausgeglichen wurden. Dadurch wurden die Abwassergebühren der Jahre 2014 bis 2016 deutlich nach unten „gedrückt“. Ohne diesen Ausgleich wäre die kostendeckende Schmutzwassergebühr bereits in den Jahren 2015 und 2016 bei 2,49 €/m³ gelegen und somit annähernd gleich wie die jetzige Kalkulation für das Jahr 2019. Der Ausgleich der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2013 (43.695 €) belastet zusätzlich die Kalkulation der Jahre 2017 und 2018 und konnte auch durch die Kostenüberdeckung des Jahres 2014 (9.454 €) nicht ausgeglichen werden. Bei der Niederschlagswassergebühr sieht die Sache etwas anders aus. Auf Grund der etwas gestiegenen Fläche und bedingt durch die deutliche Kostenüberdeckung des Jahrs 2014 (7.117 €) kann die Abwassergebühr in diesem Bereich trotz einer Kostenunterdeckung des Jahres 2013 (2.236 €) gegenüber dem letzten Kalkulationszeitraum um 0,07 €t auf künftig 0,22 € gesenkt werden. Wie bereits 2011 und 2013 macht die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr auch für die Zukunft eine umfangreiche Kalkulation erforderlich, welche ebenfalls dem Gemeinderat bereits vorliegt. Neben dem Zahlenteil sind dabei auch umfangreiche Erläuterungen und die vom Gemeinderat zu treffenden Entscheidungen aufgeführt. Hier- Seite 6 Freitag, 11. November 2016 aus ergibt sich der unten aufgeführte Beschlussvorschlag mit den Punkten 1 bis 8. Die neue Gebührenkalkulation macht auch eine Änderung der bisherigen Abwassersatzung zum 01.01.2017 erforderlich. Eine Satzungsänderung würde nur § 42 (Höhe der Abwassergebühren) betreffen. Auf Grund der Neufassung des Wassergesetzes Baden-Württemberg vor einiger Zeit und der damit verbundenen Änderungen der Verweise in der Abwassersatzung nimmt die Verwaltung die Neukalkulation der Abwassergebühren zum Anlass eine komplett neue Abwasseratzung zu beschließen. Der Satzungsentwurf liegt dem Gemeinderat ebenfalls bereits vor. Nach kurzer Diskussion und weitergehenden Erläuterungen beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Punkte: 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 13. Juni 2016 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Lediglich der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. 2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 sowie vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wird kein Gebrauch gemacht. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs-und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt. 4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 %; Regenwasserkanäle 27,0 %; Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 22,0 %; Regenwasserkanäle 50,0 %; Kläranlagen 5,0 % 5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 65,6 % 34,4 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 65,6 % 34,4 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % 6. Im Gebührenhaushalt Schmutzwasser ergab sich im Jahr 2013 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von Neukircher Nachrichten -43.695 €. Diese Unterdeckung soll zu 100 % im Bemessungszeitraum 2017-2018 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Im Bemessungszeitraum 2014 ergab sich im Bereich der Schmutzwassergebühr eine verbleibende ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 9.454 €. Diese Überdeckung soll zu 100 % in die Kalkulation für den Bemessungszeitraum 2017-2018 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. 7. Im Gebührenhaushalt Niederschlagswasser ergab sich im Jahr 2013 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von -2.236 €. Diese Unterdeckung soll zu 100 % im Bemessungszeitraum 2017-2018 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Im Bemessungszeitraum 2014 ergab sich im Bereich der Niederschlagswassergebühr eine verbleibende ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 9.749 €. Diese Überdeckung soll zu 73 % in die Kalkulation für den Bemessungszeitraum 2017-2018 eingestellt und zu 27 % in den Bemessungszeitraum 2019 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. 8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 01.01.2017 bis 31.12.2018 2,71 €/m³ 01.01.2019 bis 31.12.2019 2,50 €/m³ Niederschlagswassergebühr 01.01.2017 bis 31.12.2018 0,22 €/m² 01.01.2019 bis 31.12.2019 0,22 €/m² 9. Dem vorliegenden Satzungsentwurf „Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 07.11.2016“ wird zugestimmt. 4. Abrechnung der Abwassergebühren durch den Zweckverband „Haslach Wasserversorgung“ hier: Übertragung der Kassengeschäfte gemäß § 94 Gemeindeordnung Zum 01.01.2016 übertrug die Gemeinde Neukirch die Abrechnung der Abwassergebühren auf den Zweckverband Haslach Wasserversorgung. Die Veranlagung und Abrechnung der Wasser-und Abwassergebühren erfolgt danach künftig „unter einem Dach vereint“. Für die Grundstückseigentümer in Neukirch hat dies vor allem den Vorteil, dass künftig Wasser- und Abwassergebühren gleichzeitig und auf einem Bescheid erhoben werden. Die Übertragung der hierfür erforderlichen Daten und die Abrechnung der seither erhobenen Abschläge erfolgte reibungslos. Gemeinde- und Zweckverbandsverwaltung gehen davon aus, dass auch die erste Jahresabrechnung (Anfang 2017) problemlos funktionieren wird. Im Zuge der durchgeführten „Überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsprüfung“ durch das Landratsamt Bodenseekreis wurde angemerkt, dass die Übertragung der Abwassergebührenabrechnung an den Zweckverband Haslach Wasserversorgung eine Übertragung von Kassengeschäften gemäß § 94 Gemeindeordnung darstellt, die eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat und eine Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich macht. Durch die rechtliche Stellung und auf Grund der Tatsache, dass die Veranlagung der Wassergebühren in Neukirch bisher schon über den Zweckverband erfolgte, kann bei der Übertragung der Abwassergebührenveranlagung von einer „ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgabe“ ausgegangen werden. Einer förmlichen Übertragung der Kassengeschäfte im betroffenen Bereich auf den Zweckverband Haslach Wasserversorgung steht aus Sicht der Verwaltung demnach nichts entgegen. Der Gemeinderat überträgt daraufhin einstimmig die im Zusammenhang mit der Abrechnung der Abwassergebühren für Neukircher Nachrichten Freitag, 11. November 2016 die Gemeinde Neukirch gemäß § 94 Gemeindeordnung die für die Gebührenveranlagung erforderlichen Kassengeschäfte an den Zweckverband Haslach Wasserversorgung, Tett nanger Straße 6, 88099 Neukirch. 5. Bericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Neukirch in den Haushaltsjahren 2001-2005 - Kenntnisnahme Sachverhalt Im Zeitraum vom 13.06.2016 bis 06.07.2016 wurde im Rathaus Neukirch durch das Landratsamt Bodenseekreis als Rechtsaufsichtbehörde eine überörtliche allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde durchgeführt. Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2011 – 2015. Inzwischen liegt der Kämmerei das Ergebnis der überörtlichen Prüfung in Form eines Prüfungsberichts der Rechtsaufsichtsbehörde vor. Das Ergebnis der Prüfung wurde vorab in der Schlussbesprechung am 06.07.2016 zwischen dem Kommunal- und Prüfungsamt und der Gemeindeverwaltung erörtert. Nach 114 Abs. 4 GemO ist der Gemeinderat, soweit keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen, in öffentlicher Sitzung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten, also die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse im Sinne des § 17 Abs. 2 letzter Satz GemPrO. Diese Zusammenfassung liegt dem Gemeinderat vor. Insgesamt wurde der Verwaltung eine gute Arbeit bescheinigt. Der Gemeinderat nahm die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts vom 02.09.2016 über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Neukirch in den Haushaltsjahren 2011-2015 wie vorgelegt zur Kenntnis. 6. Neufassung § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) hier: Vorgehen der Verwaltung und Beschlussfassung Mit Artikel 12 des Steueränderungsgesetztes 2015 vom 02.11.2015 wurde die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts und somit auch der Städte und Gemeinden grundlegend geändert. Bis zur Änderung waren Gemeinden nach dem Umsatzsteuergesetz lediglich in Bezug auf „Betriebe gewerblicher Art“ (BgA) und ihrer landund forstwirtschaftlichen Betriebe umsatzsteuerpflichtig. Bei der Gemeinde Neukirch lag eine solche steuerrechtliche Konstellation bislang allerdings nicht vor. Durch die Änderungen im Umsatzsteuerrecht soll die Forderung der Europäischen Union nach einer „Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern“ vorangebracht werden. Es soll vermieden werden, dass die Behandlung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig werden, als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnten. Soll heißen, dass eine Umsatzsteuerbefreiung der von juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Europarecht nicht zu vereinbaren ist, sofern solche Leistungen auch von privaten Dritten erbracht werden können. Durch die Aufnahme von § 2 b UStG wurde die bisherige Koppelung der Umsatzsteuerpflicht an den BgA Begriff gestrichen. In Absatz 1 heißt es sinngemäß, dass eine juristische Person des öffentlichen Rechts keine Unternehmer ist, wenn sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt handelt, es sei denn, dass eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Solche größere Wettbewerbsverzerrungen liegen nach Absatz 2 insbesondere nicht vor, wenn 1. der von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Kalenderjahr aus gleichartigen Tätigkeiten erzielte Umsatz voraussichtlich 17 500 Euro jeweils nicht übersteigen wird oder 2. vergleichbare, auf privatrechtlicher Grundlage erbrachte Leistungen einer Steuerbefreiung unterliegen. Absatz 1 heißt jedoch auch im Umkehrschluss, dass juristische Personen Seite 7 des öffentlichen Rechts immer Unternehmer sind, wenn sie nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt handeln. In einem solchen Fall werden sie umsatzsteuerrechtlich einem privaten Unternehmen gleichgestellt. Dies könnte beispielsweise bei der Gemeinde Neukirch zu folgender Situation führen: Auf dem Standesamt erfolgt eine Anmeldung zur Eheschließung und die künftigen Ehegatten kaufen noch eines der dort angebotenen Familienstammbücher. Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung ist nach dem neuen Umsatzsteuerrecht auch künftig umsatzsteuerfrei, da die Gemeinde hier im Rahmen der öffentlichen Gewalt handelt. Anders sieht es beim Verkauf des Familienstammbuchs auch. Hier ist die Gemeinde als „Verkäufer“ nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig und damit unterliegt diese Leistung dem Umsatzsteuerrecht und muss zzgl. Mehrwertsteuer weiterverrechnet werden. Im Gegenzug könnte die Gemeinde dann beim Einkauf der Familienstammbücher auch wieder Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Auf diese Art und Weise muss künftig sämtliches Handeln der Gemeindeverwaltung auf eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht hin überprüft werden. Die Finanzbuchhaltung muss angepasst und entsprechende Steuererklärungen abgegeben werden. Der zusätzliche Aufwand für Gemeindekasse und Finanzverwaltung ist immens. Bei der Umsetzung der gesamten Materie sind bislang noch viele Fragen ungeklärt. Eine gewisse Klarheit soll hier ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen schaffen, auf welches schon seit längerer Zeit gewartet wird. Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg hat zu diesem Thema bisher eher Frage als Antworten. Nach § 27 Absatz 22 UStG ist der neue § 2 b UStG auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 getätigt werden. Der Gesetzgeber sieht für die gesamt Thematik jedoch eine recht großzügige Übergangsfrist vor. Danach besteht die Möglichkeit, dass die bisherigen rechtlichen Regelungen noch bis zum 31.12.2020 beibehalten und erst ab dem Jahr 2021 umgesetzt werden müssen. Falls die Gemeinde diese Übergangsfrist jedoch in Anspruch nehmen möchte, muss sie dies noch in 2016 gegenüber dem Finanzamt erklären. Ein Widerruf einer solchen Erklärung ist jederzeit auf den 01.01. des Folgejahrs möglich. Falls auf die neue Rechtslage umgestellt wurde ist die Rückkehr ins „alte Recht“ jedoch nicht mehr möglich. Auch kann die Gemeinde das neue Recht nicht nur für bestimmte Bereiche anwenden und für das restliche Verwaltungshandeln die Übergangsfrist in Anspruch nehmen (keine „Rosinenpickerei“ möglich). Auf Grund der Tatsache, dass bislang niemand die kompletten Auswirkungen der Änderungen im Umsatzsteuerrecht überschauen kann und da der Übergang ins neue Recht zum Beginn eines jeden Kalenderjahres möglich ist, spricht sich die Verwaltung für eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt aus, die bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis zum 31.12.2020 weiter anzuwenden. Die gleichen Auswirkungen wie auf die Gemeinde Neukirch haben die Änderungen bei der Umsatzsteuergesetzgebung auch auf die Jagdgenossenschaft Neukirch. Auch hier spricht sich die Verwaltung für die Inanspruchnahme der Übergangsfrist aus. Nach § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Neukirch wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeindevorstand und damit auf den Gemeinderat von Neukirch übertragen. Aus diesem Grund muss auch hier die Entscheidung bezüglich der Beantragung der Übergangsfrist vomGemeinderats zu treffen. Der Gemeinderat beauftragt daraufhin einstimmig die Verwaltung für die Gemeinde Neukirch beim Finanzamt Friedrichshafen eine Erklärung abzugeben, dass die bisherigen umsatz- Seite 8 Freitag, 11. November 2016 steuerrechtlichen Regelungen über den 31.12.2016 hinaus bis zum 31.12.2020 angewendet werden sollen. Weiter beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung ebenfalls einstimmig für die Jagdgenossenschaft Neukirch beim Finanzamt Friedrichshafen eine Erklärung abzugeben, dass die bisherigen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen über den 31.12.2016 hinaus bis zum 31.12.2020 angewendet werden sollen. 7. Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes Keine Bekanntgaben. Steuertermin 15. November 2016 Die Steuerpflichtigen werden darauf hingewiesen, dass auf die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016 am 15. November 2016 Zahlungen in Höhe von ¼ auf die festgesetzte Jahressteuerschuld 2016 zu leisten sind. Die Jahreszahler bei der Grundsteuer auf 01.07. des Jahres sind hiervon ausgenommen. Auf die Gewerbesteuer für das Jahr 2016 wird ebenfalls am 15. d. Monats die vierte Vorauszahlungsrate in der mit besonderen Bescheiden festgesetzten Höhe fällig. Zahlungen für diese Abgaben sind unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse Neukirch zu leisten, und zwar möglichst durch Überweisung auf eines der in den Bescheiden angegebenen Konten. Bei Steuer- und Abgabepflichtigen die sich am Lastschrift-Einzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beträge im Wege des beleglosen Datenträgeraustausches vom angegebenen Giro- oder Postbankkonto. Die Einhaltung des Zahlungstermins hilft nicht nur der Gemeinde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, sondern liegt, wegen der sonst anzusetzenden Säumniszuschläge und Mahngebühren, auch im Interesse der Zahlungspflichtigen. -Gemeindekasse- Neukircher Nachrichten Betreuungskraft für unser Betreuungsteam an der Grundschule Neukirch gesucht ! Für unsere Grundschulbetreuung wird eine Betreuungskraft im Bereich der Ganztagsbetreuung (1-2 Nachmittage) so bald wie möglich gesucht. Eine Vergütung der Tätigkeit im Rahmen eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses beträgt 10,- €/Stunde. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Manuela Baur oder auf dem Rathaus Rüdiger Frank (Tel. 07528/92092-16) gerne zur Verfügung. Ihre formlose Bewerbung mit Kontaktdaten senden Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Neukirch, z.H. Herrn Frank, Schulstr. 3, 88099 Neukirch oder gerne auch per E-Mail an: [email protected] Neukircher verschenken …… Um einen Beitrag zur Müllvermeidung zu leisten, möchten wir allen Neukirchern die Möglichkeit geben, kostenlos Gegenstände u.a. im Amtsblatt zu veröffentlichen, welche nicht mehr benötigt werden und verschenkt werden sollen. Und wie mache ich das? • wenn Sie etwas zu verschenken haben, melden Sie sich bitte bis jeweils montags, 10:00 Uhr bei Frau Hagen telefonisch unter 07528/920920 oder per E-Mail: [email protected]. • Bitte benennen Sie den Artikel und geben Ihre Telefonnummer an. • Ihr Artikel wird im nächsten Amtsblatt kostenlos unter der Rubrik „Neukircher Verschenken“ veröffentlicht • Achtung: die zu verschenkenden Gegenstände werden nur einmal veröffentlicht! Beim Wunsch einer nochmaligen Veröffentlichung können Sie sich dann telefonisch nochmals bei Frau Hagenmelden. Freiwillige Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Neukirch Kommenden Samstag, 12. November, findet unsere diesjährige Feuerwehr Jahreshauptübung statt. Antreten ist um 13:30 Uhr am Feuerwehrhaus. Übungsobjekt ist die Getränkespedition Hunstiger in Wittenberg. Der Ablauf der sicherlich interessanten Übung wird für die Zuschauer über Mikrofon moderiert. Die gesamte Bevölkerung, insbesondere unsere Gemeinderäte und Alterskameraden, sind herzlich eingeladen, als „Übungsbeobachter“ mit dabei zu sein. Wir bitten die Anwohner um Verständnis, dass die Straße Richtung Wittenberg während der Übung von der Abzweigung Wittenberg bis zum Übungsobjekt komplett gesperrt ist. Außerdem bitten wir die Zuschauer in diesem Bereich nicht zu parken, damit ein möglichst reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. Kommandant Josef Nuber Spruch der Woche: Man kann ein Problem nicht mit denselben Denkstrukturen lösen, die dazu beigetragen haben. Albert Einstein Bücherei Neukirch Öffnungszeiten: Montag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Dienstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Unser Telefon während den Öffnungszeiten: 07528 975 76 81 Neukircher Nachrichten Freitag, 11. November 2016 Die Ausstellung eines Leseausweises sowie die Ausleihe von Medien sind kostenlos. Die Bücherei Neukirch von A-Z Allgemeines: Die Bücherei Neukirch steht als öffentliche Einrichtung der Gemeinde Neukirch allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Räume befinden sich im Erdgeschoss der Grundschule Neukirch. Anmeldung: Zum Entleihen der Medien wird ein Leseausweis benötigt. Die Ausstellung eines Leseausweises sowie die Ausleihe von Medien sind kostenlos. Minderjährige Leser müssen einmalig eine schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten vorlegen. Ausleihfristen: Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen. Auf Antrag kann die Ausleihe einmal verlängert werden, soweit das Medium nicht anderweitig vorbestellt ist. Die vorzeitige Rückgabe der Medien ist jederzeit möglich. Die Verlängerung kann bequem von zu Hause aus über unseren Online-Katalog vorgenommen werden. Benutzungsordnung: Die Benutzungsordnung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Neukirch unter Gemeindeeinrichtungen, Bücherei. Kontaktdaten: Adresse: Bücherei Neukirch Schulstraße 6, 88099 Neukirch Telefon während den Öffnungszeiten: 07528 9757681 Internet: Web: http://www.neukirch-gemeinde.de/,Lde/Home/Gemeindeeinrichtungen/Bücherei.html E-Mail: [email protected] Leserwünsche: Sie möchten gern ein Medium ausleihen, das wir nicht im Bestand haben? Wir bemühen uns – soweit sinnvoll und möglich – Ihren Wunsch im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten zu erfüllen. Bitte tragen Sie Ihre Vorschläge in unser Wunschbuch an der Theke ein. Medien: In der Bücherei Neukirch finden Sie derzeit rund 5.000 verschiedene Medien für alle Altersstufen: - Bücher (Kinder- und Jugendbücher, Sachbücher, Romane etc.) - Hörbücher - Zeitschriften Öffnungszeiten Montag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Dienstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr In den Ferien ist die Bücherei grundsätzlich nur donnerstags und freitags geöffnet. Aktuelle Änderungen entnehmen Sie dem Amtsblatt der Gemeinde Neukirch. Onleihe Bei der Onleihe können Sie digitale Medien wie eBooks, eAudios und ePaper rund um die Uhr ausleihen und für eine begrenzte Zeit auf Ihr digitales Endgerät herunterladen. Die Onleihe ist unter folgendem Link erreichbar: www.libell-e.de Seite 9 Online-Katalog / Web-OPAC: In unserem Online-Katalog können Sie bequem von zu Hause aus in unserem Bestand nach Autoren oder Titeln suchen, ausgeliehene Medien vorbestellen oder Ihre Medien verlängern. Der Online-Katalog ist über den Link http://wwwopac.rz-as. de/neukirch (wwwopac ohne Punkt ist ausnahmsweise hier richtig!) bzw. unter der Rubrik Gemeindeeinrichtungen, Bücherei auf der Neukircher Homepage zu erreichen. Verlängerung: Auf Antrag kann die Leihfrist - vor Ort in der Bücherei - telefonisch - online über den Web-OPAC verlängert werden. Nicht verlängerbar sind vorbestellte Medien. Vorbestellung: Medien, die ausgeliehen sind, können online über den „Vorbestellen“-Button im Web-OPAC vorbestellt werden. Zeitschriften: In der Bücherei gibt es auch eine kleine Auswahl an Zeitschriften. Das jeweils aktuellste Heft kann in der Bücherei, alle anderen Hefte können für 4 Wochen ausgeliehen werden. Folgende Zeitschriften befinden sich derzeit im Bestand: - Kraut & Rüben - Landlust - Geo - Geolino - Focus - Der Spiegel - Stern - Brigitte - Stiftung Warentest - Eltern - Eltern for Family Rund um die Uhr steht unsere e-Book-Ausleihe zur Verfügung Alle Bücher, die ich mag - in der e-Leihe Klicken Sie jederzeit: www.libell-e.de Seite 10 Freitag, 11. November 2016 Neukircher Nachrichten Einladung zum bundesdeutschen Vorlesetag am Freitag, 18. November 2016 für Kinder lesen: BM Reinhold Schnell Birgit Gutberlett-Geisinger Christina Geiger Margarete Richter Simone Fuoß-Bühler 10 Uhr Gemeindebücherei 14 Uhr Gemeindebücherei 15 Uhr Dachboden der Schule 16 Uhr Gemeindebücherei 17 Uhr Stille-Ecke im Treppenhaus Einladung zum Informationsabend über weiterführende Schularten und Übergänge am Dienstag, den 29.11.2016, von 19.30 - 22.00 Uhr in die Aula der Grundschule Neukirch Öffnungszeiten Pfarrbüro, Martin-Luther-Str. 7, 88069 Tettnang Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Tel. 0 75 42/74 55, Fax 0 75 42/9 39 61 02 [email protected] Kirchenpflege: Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, Tel. 0 75 42/9 39 61 05 Gemeindebüro: Montag bis Donnerstag 9.15 bis 11.00 Uhr Gottesdienste in Neukirch: Sonntag, 20. November 2016: 11.00 Uhr Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag in der kath. Kirche Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen, wenn nicht anders angegeben, im Martin-Luther-Gemeindehaus, Martin-Luther-Str. 7, Tettnang: Laternenumzug Am Donnerstag, 10. November 2016, um 17.30 Uhr, findet der diesjährige Laternenumzug der Kita Neukirch statt. Nach einer kleinen Martinsfeier in der Kirche, beginnt der Laternenumzug durch das Dorf zum Marktplatz. Dort findet das Martinsspiel mit dem Bettler statt. Anschließend verteilt der Elternbeirat Martinsgänse an die Kinder und lädt alle anwesenden Familien ein, bei Punsch und Glühwein noch etwas auf dem Marktplatz zu verweilen. • Der Umwelt zuliebe, bringen Sie bitte für sich und Ihr Kind/Ihre Kinder, Tassen mit! • Hinweis: Die Aufsicht liegt bei den Eltern, bzw. bei einer von den Erziehungsberechtigten beauftragten Person. Wir freuen uns darauf! Ihr Elternbeirat und das Team der Kita Neukirch Freitag, 11. November: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr Jungschar (Klasse 1-4). Samstag, 12. November: 18.30 Uhr Abend-Gottesdienst in der Kapelle der Klinik Tettnang. Sonntag, 13. November: 9.30 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche. Gleichzeitig trifft sich die Kinderkirche (im Gemeindehaus) mit Verteilung der Rollen für das diesjährige Krippenspiel. Gaben für die Aktion Friedensdienste. Wir teilen, was wir haben Die Martin-Luther-Gemeinde lädt am 13.11.2016 um 11.00 Uhr in die Schlosskirche zu einem „Gottesdienst mit kleinen Leuten“ ein. Angesprochen sind Familien mit Kindern und alle, die Freude haben, einen kindgerechten Gottesdienst zu feiern. Auf lebendige und kindgerechte Weise wird erzählt, erlebt und gefeiert, wie spannend und bereichernd es ist, wenn Menschen miteinander teilen, was sie haben. Das Vorbereitungsteam der Martin-Luther-Gemeinde freut sich wieder auf viele „kleine Leute“ mit ihren Familien und Freunden. Alle sind herzlich willkommen. Montag, 14. November/Dienstag, 15. November: Ökumenische Erwachsenenbildung 2016: „Reformation gestern und heute“. 14.11.16, 19.30 Uhr Martin-Luther-Gemeindehaus „Reformationsjubiläum 2017 - Chance oder Gefahr für die Ökumene“. Referentin: Dr. Christiane Kohler-Weiß, Reformationsbeauftragte der evangelische Landeskirche Württemberg. 15.11.16, 19.30 Uhr St. Gallus Gemeindezentrum „Wie Luther nach Württemberg kam oder wie wir evangelisch wurden - eine reformatorische Spurensuche“. Referent: Dr. Wolfgang Schöllkopf. Dienstag, 15. November: 9.50 Uhr ökum. Marktgebet „zehn vor zehn“ in der St. Georgs-Kapelle. 10.15 Uhr Treffen des Vorbereitungsteams Frauenkreis. 14.30 Uhr Frauenkreis „Wasser Wunderwelt“. Neukircher Nachrichten Freitag, 11. November 2016 Mittwoch, 16. November, Buß- und Bettag: 9.30 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche unter Mitwirkung der Realschule. Donnerstag, 17. November: 20.00 Uhr Probe Kirchenchor. Was sonst noch interessiert: Trauercafé Tettnang. Nächster Termin: 13.11.16, 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Tettnang, St. Johann 2, Kaplaneihaus, 1. OG. Damit Sie mit Ihrer Trauer nicht allein sind! Eine Einladung des Hospizverein Tettnang e.V. Trauergottesdienst für Familien, die ein Kind früh verloren haben am 11.11.2016, 13.30 Uhr Neuer Friedhof Tettnang. Weihnachtswerkstatt „Fürchtet euch nicht!“ des Bezirksarbeitskreises Frauen im Kirchenbezirk Ravensburg am Donnerstag, 17.11.16, 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus, Bahnhofsplatz 6, 88239 Wangen. Seelsorgeeinheit Argental Dekan Reinhard Hangst, Laimnau Tel.: (0 75 43) 62 44, Fax: 5 49 55 Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo bis Fr 9.00 - 11.00 Uhr Do 15.00 - 16.30 Uhr Pfarrbüro Neukirch Tel.: (0 75 28) 22 62, Fax: 91 52 63 Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Di, Do, Fr 9 bis 11 Uhr Pfarrer Sebastian Powath Laimnau Tel.: (0 75 43) 9344918 Gemeindereferentin Michaela Hertnagel, Laimnau Tel.: (0 75 43) 91 32 57 Kirchenpflege GKG Argental: Frau I. Holzhauser Tel.: (07543) 3004501 Redaktion Kirchenanzeiger, Büro der Seelsorgeeinheit Tel.: (0 75 43) 50133, [email protected] Website: www.se-argental.de Gottesdienste und Veranstaltungen Vom 12. bis einschl. 20. November 2016 Samstag, 12. November 11.00 Uhr Goppertsweiler Tauffeier von Hanna Josefine Frisch 17.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe 18.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier 18.00 Uhr Goppertsweiler Kirchenmusik mit der Orgel, Violine Sonntag, 13. November: 33. Sonntag im Jahreskreis 8.30 Uhr Krumbach Eucharistiefeier zum Volkstrauertag 8.30 Uhr Tannau Festgottesdienst zum Patrozinium mitgestaltet vom Kirchenchor Anschließend Gemeindefeier im Gasthaus Kreuz mit der Musikkapelle. 8.30 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier zum Volkstrauertag 10.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier zum Volkstrauertag 10.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier zum Volkstrauertag 10.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier zum Volkstrauertag mitgestaltet vom Kirchenchor 10.00 Uhr Goppertsweiler Festgottesdienst zum Patrozinium mitgestaltet von der Dorfkapelle Goppertsweiler, anschl. Gemeindefeier mit „Herbstmärktle“ im Musikstadel 14.00 Uhr Obereisenbach Tauffeier von Carolina Haltmaier 17.00 Uhr Tannau festliche Abendmusik, mit dem Ensemble Strings & Winds, Musik für Oktett (5 Streicher, 3 Bläser) Eintritt frei Dienstag, 15. November 8.00 Uhr Laimnau Schülergottesdienst 8.00 Uhr Hiltensweiler Andacht anschl. Frühstück Pfarrhaus 18.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier für Oskar Schmid Mittwoch, 16. November 8.00 Uhr Obereisenbach Schülergottesdienst Seite 11 Donnerstag, 17. November 7.50 Uhr Neukirch Schülergottesdienst 18.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier Freitag, 18. November 8.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier 18.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier Samstag, 19. November 16.00 Uhr Neukirch „Warm Up“ zum Jugendgottesdienst 18.00 Uhr Neukirch Jugendgottesdienst mit Pater Jeremias und der Band „Bright Light“ aus Laimnau. 18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe Sonntag, 20. November: Christkönigssonntag 8.30 Uhr Tannau Eucharistiefeier 8.30 Uhr Laimnau Eucharistiefeier 10.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier 10.00 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier zum Volkstrauertag 10.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier 10.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier 10.00 Uhr Wildpoltsweiler Familiengottesdienst mit der Gruppe „Zeitlos“ anschl. Adventskaffee und Basar im Dorfgemeinschaftshaus 11.30 Uhr LaimnauTauffeier von Sophia Emma Trinkler Das Pfarrbüro Neukirch ist vom 14. bis 18. November nicht besetzt. Samstag, 12. November Ministranten-Ausflug nach Erding in die Therme! Abfahrtszeiten: 7 Uhr Laimnau (Argentalhalle), 7.05 Uhr Tannau (Dorfgemeinschaftshaus) 7.15 Uhr Neukirch (bei der Schule). Rückkehr so gegen 18 Uhr Vesper und Trinken nicht vergessen! Samstag, 12. November 18 Uhr Goppertsweiler Kirchenmusik Musik für Violine und an der Orgel mit Stephan Debeur Sonntag, den 13. November Kirchenpatrozinium in Goppertsweiler 10 Uhr Festgottesdienst mit der Dorfkapelle anschl. Frühschoppen im Musikstadel mit Herbstmärktle. Es gibt Weißwurst und Zopfbrot und Selbstgemachtes aus Küche und Werkstatt. Ihr Kirchengemeinderat Goppertsweiler Erwachsenenbildung der Seelsorgeeinheit Argental Jakobusweg an d. Lahn Donnerstag, 17. November, 19.30 Uhr Pilgertour Elisabethenpfad, u. Mosel, im Pfarrhaus in Tannau Referent: Hansjörg Glaser. Mit beeindruckenden Bildern und teilweise mit Musik unterlegt berichtet Herr Glaser von den Eindrücken, Erlebnissen vom Weg von Thüringen entlang der Lahn und Mosel bis Trier. Eintritt: frei Freitag, den 18. November und Samstag, den 19. November Ein Wochenende für Frauen „Du bist kostbar“ im Gemeindehaus in Laimnau, Referentin: Elisabeth Neimeke, Gestalttherapeutin, Integrative Tanz- und Bewegungstherapeutin (FPI), Uhrzeit: Fr. 16 Uhr bis ca. 21 Uhr, Sa. 9.30 Uhr bis 21 Uhr Kosten: 70 € / Mittagstisch in Tannau (Gasthaus Kreuz)/ Teilnehmerinnen max. 16 Frauen Verbindliche Anmeldung bei: Lissi Traub: Telefon 07542 953345 Samstag, 19. November 18 Uhr Jugendgottesdienst in Neukirch mit Bruder Jeremias aus Altötting für alle Jugendlichen und besonders die Firmlinge vom letzten Jahr mit ihren Familien Seite 12 Freitag, 11. November 2016 Neukircher Nachrichten 16 Uhr „Warm up“ mit Workshops im Gemeindehaus Silvester/ Neukirch 18 Uhr Jugendgottesdienst gestaltet von den Ministranten, Musik: Band „Bright light“ aus Laimnau. Anschl. Begegnungsmöglichkeit bei Punsch und Stockbrot Sonntag, den 20. November in Wildpoltsweiler um 10 Uhr Familiengottesdienst mit der Gruppe „Zeitlos“ ab 11 Uhr Adventskaffee und Basar im Dorfgemeinschaftshaus umrahmt von der Zithergruppe Elmenau. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Gottesdienst-Ordnung Für die Pfarrgemeinde St. Stephanus von Haslach vom 11.11. – 20.11.2016 Freitag, 11.11. - Hl. Martin 18:30 Uhr Rosenkranzgebet 19:00 Uhr Abendmesse (Gebetsgedenken für Martin Moosmann) Samstag, 12.11. 17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad Sonntag, 13.11. - 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag (Martinus-Kollekte) 8:30 Uhr Rosenkranzgebet 9:00 Uhr Eucharistiefeier zum Volkstrauertag (für die Gefallenen und Vermissten beider Weltkriege); anschließend Feier an der Aussegnungshalle; es singt der Kirchenchor Montag, 14.11. 19:00 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad Dienstag, 15.11. 7:45 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche Donnerstag, 17.11. 7:45 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad Freitag, 18.11. 18:30 Uhr Rosenkranzgebet 19:00 Uhr Abendmesse (Jahrtagsmesse für Alfons und Klothilde Müller und für Josef und Paula Steger und Jahrtagsmesse für Benedikt und Genovefa Gaus) Samstag, 19.11. 17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad Sonntag, 20.11. - Christkönigsonntag (Jugendkollekte) 9:45 Uhr Rosenkranzgebet 10:15 Uhr Eucharistiefeier 11:15 Uhr Taufe von Laura Oswald, Haslach Seniorennachmittag am Dienstag, 15.11.2016 Beim Seniorennachmittag im November haben wir Herrn Heinrich Wiltsche zu Gast. Er zeigt uns einen Dia-Vortrag zu dem Thema „Spuren des Glaubens“ - er geht mit uns diese Spuren in Oberschwaben nach. Termin: 15.11.2016 um 14 Uhr im Gemeindehaus. Kaffee und Kuchen erfreuen uns ebenfalls an diesem Nachmittag. Turn- und Sportverein 1925 Neukirch e.V. Fußball – JUGEND Ergebnisse vom 29.10.2016 – 30.10.2016 A-Junioren – Samstag, 29.10.2016 SV Weissenau - SGM Neukirch/Tannau/Argental 0:5 Tore: Ali Reza Houssini (2), Marvin Brugger, Dominik Gebhard. Tim Kirchmaier B 1-Junioren – Freitag, 28.10.2016 SV Schmalegg - SGM Neukirch/Tannau/Argental I 1:6 Tore: Tobi Feustle (4), Philipp Werner, Max Golm C-Junioren – Samstag, 29.10.2016 SG Argental - SGM Neukirch/Tannau 5:1 Tore: Deniz Toker D2-Junioren – Samstag, 29.10.2016 SGM Hege/Nonnenh/Bodolz - SGM Neukirch/Tannau II 7:1 Tore: Fabian Biegger D1-Junioren – Samstag, 29.10.2016 SGM Westallgäu I - SGM Neukirch/Tannau I 3:3 Tore: Tim R. (2), Kevin R. E-Junioren – Samstag, 29.10.2016 SV Tannau - TSV Neukirch 2:6 Tore: Finn Riedesser (3), Christian Stärk, Michael Kirsamer, Eigentor Ergebnisse vom Wochenende, 05.11.2016 – 06.11.2016 A-Junioren – Samstag, 05.11.2016 SGM Neukirch/Tannau/Argental – FC Dostluk FN 16 : 1 Tore: Ali Houssini (2), Ali Reza Houssini (3), Dominik Gebhard (4), Jonas Mayer, Marvin Brugger, Sebasian Seufert, Tim Kirchmaier, Luca Kessler, Simon Bernhart (2) B 2-Junioren – Sonntag, 06.11.2016 SGM Neukirch/Tannau/Argental II - SGM Hege/Nonnenh./Bodolz 1:5 Tore: Eric Bentele D1-Junioren – Montag, 07.11.2016 SGM Neukirch/Tannau I - SGM Herlazhofen/Friesenhofen I 0:3 Vorschau für das kommende Wochenende: A-Junioren – Samstag, 12.11.2016 14.30 Uhr SV Kehlen - SGM Neukirch/Tannau/Argental B 1-Junioren – Sonntag, 13.11.2016 10.30 Uhr SGM Neukirch/Tannau/Argental I - SV Kehlen Spielort: Krumbach B 2-Junioren – Sonntag, 13.11.2016 10.30 Uhr TSV Meckenbeuren II - SGM Neukirch/Tannau/Argental II D1-Junioren – Samstag, 12.11.2016 14.15 Uhr SV Maierhöfen/Grünenbach I - SGM Neukirch/Tannau I Zuschauer sind zu allen Spielen wie immer herzlich willkommen. Soldatenkameradschaft Wildpoltsweiler Am Sonntag, 13. November 2016 (Volkstrauertag) gedenken wir unserer gefallenen, vermissten und verstorbenen Kameraden. 8.15 Uhr Antreten beim Kameraden Schlachter 8.30 Uhr Gottesdienst mit anschließender Gedenkfeier am Ehrenmal Neukircher Nachrichten Freitag, 11. November 2016 Im Anschluss findet unsere Jahreshauptversammlung im Gasthof Krone in Wildpoltsweiler statt. Die Vorstandschaft Soldatenkameradschaft Neukirch Am Sonntag, den 13. 11. 2016, ist Volkstrauertag. An diesem Tag ehren wir unsere Gefallenen und Vermissten. Antreten mit unserer Musikkapelle und Fahnenabordnungen unserer Vereine um 9.45 Uhr beim Landhaus KÖHLE zum Kirchgang. Beginn des Gottesdienstes 10.00 Uhr. Anschließend Gedenkfeier am Ehrenmal. Im Anschluss findet unsere Jahreshauptversammlung bei Kam. Köhle statt. Die Teilnahme an der Gedenkfeier und an der JHV ist Ehrensache! 1. Vorstand Klaus Hirscher Seite 13 (Montag und Dienstag, 10 bis 18 Uhr) ist erneut der Sozialverband VdK mit Messestand und Vortragsprogramm vertreten. Der frühere Geschäftsführer und VdK-Wohnberater Eberhard Schneider-Richter referiert über „Barrierefreies Wohnen – AAL nutzen“. Er will insbesondere aufzeigen, wie sich Barrieren in Wohnungen beseitigen lassen. Zudem widmet sich der Ingenieur den Alltagsunterstützenden Assistenzlösungen (AAL), den technischen Lösungen, die Älteren und Behinderten das Wohnen und den Alltag erleichtern können. Diese VdK-Vorträge finden im Messe-Fachforum montags von 16 bis 16.30 Uhr und dienstags bereits von 15.45 bis 16.15 Uhr statt. Zahlreiche weitere Vorträge, ebenso Musikvorführungen, Lesungen und Sportpräsentationen runden das umfangreiche Messeprogramm ab. Ein E-Bike-Testparcours, ein Fahrsimulator oder auch fünf Bewegungsstationen laden zum Mitmachen ein. Weitere Infos unter www.beste-jahre-stuttgart.de und in den Flyern, die in vielen VdK-Büros ausliegen. Alle Jahre wieder kommt der Nikolaus in unser Haus… Die Kolpingfamilie Neukirch bietet wieder Nikolauspaare für den Hausbesuch am 05. Dezember an. Wer gerne Nikolaus und Ruprecht zu sich nach Hause bestellen möchte, kann sich bis zum 01.12.2016 anmelden bei Manuela Baur, Tel: 07528/1357 Dieser Termin gilt auch für Vereine und sonstige, die nur die Kostüme leihen möchten. Der Erlös unserer diesjährigen Nikolausaktion geht an das Schulprojekt in Uganda. Ziele des Projektes sind: - Hilfe für Familien in Not - qualitativ hochwertige Bildung für alle - stabile Arbeitsplätze für Lehrer und sonstige Mitarbeiter Musikverein Neukirch e.V. Kartenvorverkauf Herbstkonzert Musikverein Neukirch Für das Herbstkonzert des Musikverein Neukirch können ab jetzt Karten im Vorverkauf erworben werden. Sie sind bei der Volksbank Raiffeisenbank Neukirch, Sparkasse Neukirch sowie bei allen Musikantinnen und Musikanten erhältlich. Der Preis im Vorverkauf beträgt 7 €, an der Abendkasse 8 €. Das Konzert findet am 19. November 2016 statt, Einlass und Sektempfang beginnen ab 19 Uhr. Wir vom Musikverein Neukirch laden Sie ein, einen unterhaltsamen und schönen Konzertabend mit uns zu verbringen. Für das gemütliche Beisammensein werden nach dem Konzert Tische aufgestellt, außerdem steht eine kleine Bar bereit, sodass wir den Abend gemeinsam ausklingen lassen können. S O Z I A LV E R B A N D OrtsverbandNeukirch Neukirch Ortsverband Der Ortsverband informiert: VdK wieder auf Stuttgarter Messe „Die Besten Jahre“ Bereits zum 5. Mal wird in Stuttgart, auf dem Messegelände beim Flughafen, die beliebte Messe zum Aktivbleiben „Die Besten Jahre“ veranstaltet. Am 14. und 15. November 2016 Liebe Leute aus nah und fern Jeder kommt doch zum Adventszauber gern 7 Stände sind es in voller Zahl Da wir wegen dem Strom kürzen mussten - was für eine Qual! Alle sind schon voll belegt Und wir hoffen dass an diesem Tag was geht! Auf gutes Wetter - gute Laune - viele Gäste Freuen wir uns sehr Wir danken euch schon im Voraus Es ist uns eine Ehr!!! Eure Tanja Schaffrath und Uta Bahr (Infos für Standbetreiber folgen) Gemeindeverband Neukirch Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu unseren „Neukircher Gesprächen“ am Mittwoch, den 16.11.2016 um 20.00 Uhr im Gasthaus Hopfendolde in Wildpoltsweiler. Unser Bundestagsabgeordneter Lothar Riebsamen MdB ist bei uns zu Gast, und wird nach einer kleinen Einführung aus der Bundespolitik mit Ihnen und mit uns die Themen diskutieren, die uns am meisten zurzeit beschäftigen. Ob Gesundheit, Verkehr, Energie oder Landwirtschaft in Baden-Württemberg und Deutschland, immer gibt es andere Ansatzpunkte und Argumente die wir hier an der Basis mit Ihnen diskutieren wollen. Oder welche Fragen haben Sie an Ihren Abgeordneten? Wir freuen uns auf Ihr Kommen zu unserem politischen Abend. Seite 14 Freitag, 11. November 2016 Neukircher Nachrichten Landjugend Krumbach-Obereisenbach Aufgepasst! Die Landjugend macht sich bereit für ihre jährliche Tätigkeit. Sie packen Sack und Rute ein, um demnächst bei Euch reinzuschneien. Die Landjugend Krumbach-Obereisenbach macht am 5.12. wieder ihre alljährliche Nikolausrunde. Wer uns buchen möchte, kann sich gerne unter dieser Nummer melden: 015153573702 (am liebsten über WhatsApp) Arbeitsagentur schließt früher Schäferhof Broger, 07520/6822 Bauernhofprodukte Max Hagg, 07528/2294 Wolfgang Heilig 07542/3054 Bäckerei Straub, 07543/6411 Stiftung Liebenau „Liebenauer Landleben“ Klostermetzgerei „Reute“, 07524/708249 MEICHLE Feinkost und Fisch Hagnau, 07532/808540 Bäckerei Klaus Denzel, Vogt, 07529/7797 Käse- und Molkereiprodukte Eilers GbR 07541/53417 Maryam Zaghari Griechische Spezialitäten 0157/59199181 Ruftaxi für Sonntag kann in Anspruch genommen werden! Das Ruftaxi auf der Linie 7545 zwischen Neukirch und Tettnang kann am Sonntag zum normalen Bodo-Tarif bestellt werden. Die Anmeldung des Fahrtwunsches muss spätestens 2 Stunden vor Beginn der Fahrt unter der Telefonnummer 07542/7552 erfolgen. Die Fahrzeiten können systembedingt um einige Minuten abweichen. Reisegruppen können aufgrund der Fahrzeuggröße (max. 6 Plätze) leider nicht befördert werden. Schüler, die eine normale Monatskarte besitzen, können das Taxi bestellen ohne einen Aufpreis bezahlen zu müssen (Schülermonatskarte reicht aus). Da es sich um ein Taxiunternehmen handelt, sollte kein Taxi, sondern das „Anruf-Sammel-Taxi“ bestellt werden. Ansonsten könnte angenommen werden, dass es sich um ein reguläres Taxi handelt. Den Fahrplan der Linie 7545 für Sonntag oder weitere Fahrplanauskünfte finden Sie unter folgendem Link: www.bodo. de, oder www.neukirch-gemeinde.de, Wirtschaft und Immobilien, Mobilität und Verkehr Nehmen Sie das Angebot in Anspruch, damit dies weiter bestehen kann! Wegen einer internen Veranstaltung sind die Agentur für Arbeit Friedrichshafen am 07. November ab 11:00 Uhr und die Agentur für Arbeit Überlingen ab 10:30 Uhr geschlossen. Dies betrifft auch die beiden Berufsinformationszentren (BiZ) in Konstanz und Ravensburg. Diese sind ab 10:00 Uhr, bzw. 12:00 Uhr geschlossen. Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchgehend von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden. Zusammenkommen und mitgestalten - Bürgerdialog in Neukirch Am Dienstag, den 15.11. um 19:00 Uhr lädt die Bodensee-Stiftung im Rahmen eines EU-geförderten Biogasprojektes zum ersten Bürgerdialog ins Haus St. Silvester im Kath. Pfarramt St. Maria Rosenkranzkönigin in der Kirchstraße 3 ein. Mit lokalen Vereinen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern wollen wir über Chancen und Herausforderungen von Biogas diskutieren. Wir sprechen über die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten und arbeiten mit Ihnen an Lösungen, wie die Energie aus Biogas und seine Leistungen stärker in das Gemeindeleben eingebunden werden kann. Die Veranstaltung dauert nicht länger als zwei Stunden. Gestalten Sie an der Nachhaltigkeit der Region mit, Ihre Ideen und Vorschläge für ein gutes Miteinander sind gefragt! Die Bodensee-Stiftung freut sich auf Ihr Kommen. Bei Fragen und für eine kurze, formlose Anmeldung zur besseren Planung wenden Sie sich bitte an die Bodensee-Stiftung, Antje Föll unter 07732-999548 oder [email protected] Wie sicher ist Ihr Zuhause? Eine dreiteilige Serie Ihrer Polizei zur Vorbeugung von Einbrüchen Während der dunklen Jahreszeit, in welcher die Dämmerung früher einsetzt, besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer eines Einbruchsdeliktes zu werden. Für viele Betroffene ist ein Einbruch eine Tat, welche neben materiellem Schaden auch einen schweren Eingriff in die Privatsphäre - nämlich die Sicherheit der eigenen vier Wände bedeutet. Im letzten Jahr gingen die Einbruchszahlen um über 20 Prozent zurück. Weitergehend blieb es bei fast der Hälfte der Taten beim Versuch. Hierzu tragen vor allem das Beachten von (I.) allgemeinen Handlungsempfehlungen, (II.) mechanische Sicherungstechniken, aber auch (III.) Nachbarschaftshilfe bei. Neukircher Nachrichten Freitag, 11. November 2016 Die Polizei möchte Sie dazu im Rahmen der Einbruchsprävention durch eine dreiteilige Serie in den kommenden Ausgaben mit Präventionstipps sensibilisieren. I. Allgemeine Handlungsempfehlungen 1.Halten Sie die Hauseingangstüre auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie auch immer, wer ins Haus will, bevor Sie die Tür öffnen. 2. Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. 3. Achten Sie bewusst auf fremde Personen im Haus und auf dem Grundstück. 4. Lassen Sie die Wohnungstür nicht nur „ins Schloss fallen“, sondern schließen Sie Ihre Wohnungseingangstür immer zweifach ab. Dies gilt auch für Keller, Garagen und Speicher. 5. Verstecken Sie ihren Haus- und Wohnungsschlüssel nie außerhalb der Wohnung. 6. Wechseln Sie bei Verlust des Schlüssels unverzüglich den Schließzylinder aus. 7. Auch bei kurzer Abwesenheit sollten Fenster- und Balkontüren verschlossen werden. Gekippte Fenster und Balkontüren öffnen Einbrecher besonders schnell. 8. Sorgen Sie dafür, dass die Wohnung auch bei längerer Abwesenheit bewohnt erscheint. Lassen Sie beispielsweise den Briefkasten leeren. 9. Geben Sie in sozialen Netzwerken (z.B. durch Statusmeldungen) keine Hinweise auf eine längere Abwesenheit. Dies gilt ebenso für Anrufbeantworter/Mailboxen. 10.Wählen Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen unverzüglich den Polizei-Notruf 110! Versuchen Sie niemals, Einbrecher selbst festzuhalten! Weitere Informationen zum Thema Einbruchsschutz finden Sie unter www.k-einbruch.de. Polizeipräsidium Konstanz Referat Prävention Voranzeige: Jubiläumskonzert der Musikkapelle Haslach e.V. Am Samstag vor dem ersten Advent, das ist der 26. November, findet in der Turn- und Festhalle Haslach das Jubiläumskonzert zum 200-jährigen Bestehen der Musikkapelle Haslach statt. Karten im Vorverkauf gibts bei jedem aktiven Musikanten, im Dorfladen Haslach und in der Haarschneiderei. Auf Ihr Kommen freut sich Ihre Musikkapelle Haslach e.V. Katholische Erwachsenenbildung Bodenseekreis e.V. Die Katholische Erwachsenenbildung Bodenseekreis e.V. lädt zu folgenden Veranstaltungen ein: ANDERS ALS DU GLAUBST. Ein Theaterstück über Juden, Muslime, Christen und den Riss durch die Welt, mit der „Berliner Compagnie“. Samstag, 19. November, 19:30 Uhr, FN, Cinéma, Aula des Karl-Maybach-Gymnasiums, Maybachplatz 2. Kartenvorverkauf (mit Ermäßigung) über die keb FN und Abendkasse. Zusammen im Glauben, Offenes Treffen, mit Barbara Thielicke. Sonntag, 13. November, 15 bis 18 Uhr, FN, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16 (barrierefrei). Keine Anmeldung erforderlich. Wie halte ich meinen Computer fit? Vortrag, mit Stefan Lanz. Montag, 14. November, 19 Uhr, FN, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16, Saal (EG, barrierefrei). Keine Anmeldung erforderlich - Abendkasse. Hausaufgaben gelassen erledigen, mit André Radtke, Rektor, und Hermann Wieland. Dienstag, 15. November, 19 Uhr, FN-Ailingen, Roncalli-Haus, Ittenhauser Str. 13. Keine Anmeldung erforderlich - Spendenbasis. Armenien - das älteste christliche Land. Reisebericht, mit Monika Baur. Mittwoch, 16. November, 19:30 Uhr, FN, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16, Petrussaal (EG, barrierefrei). Keine Anmeldung erforderlich - Abendkasse. Seite 15 Abschied - Trennung - Loslassen. Ein kreativer Abend zum Durchatmen, mit Diakon Dieter Walser. Freitag, 18. November, 19 Uhr, FN, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16, Meditationsraum (2. OG, barrierefrei). Anmeldung erbeten. Small Talk, sicheres und schlagfertiges Auftreten, mit Monika Baur. Samstag, 19. November, von 9 bis 17 Uhr, FN, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16 (barrierefrei). Anmeldung erbeten. Viren-Jagd - Sicherheit im Internet. Vortrag, mit Stefan Lanz, IT-Spezialist. Montag, 21. November, 19 Uhr, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16, Saal (EG, barrierefrei). Keine Anmeldung erforderlich - Abendkasse. Sitzungen gekonnt moderieren, mit Dekanatsreferentin Christa Hecht-Fluhr. Donnerstag, 24. November, von 18 bis 19:30 Uhr, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16, Meditationsraum (2. OG, barrierefrei). Anmeldung bis 14. November über die Dekanatsgeschäftsstelle: geschaeftsstel-le@ dekanat-fn.de oder Tel: 07541/3786071. LiteraTour 2016, Neuerscheinungen deutschsprachiger Autorinnen und Autoren, mit Dr. Michael Krämer. Montag, 28. November, 19:30 Uhr, FN, Kiesel im K42. Anmeldung bis 14. November. „Shakespeare in der Musik (mit Klangbeispielen)“ - Fahrt nach Biberach und Vortrag, mit Dr. Jörg Riedlbauer, Kulturdezernent, Fahrtbegleitung: Lothar Plachetka. Mittwoch, 30. November, von 17:15 Uhr bis ca. 22:30 Uhr. Treffpunkt: FN, Stadtbahnhof, Eingangshalle, 17:15 Uhr. Anmeldung bis 22. November, max. 10 Personen. Informationen zu den Veranstaltungen und Anmeldung: keb Bodenseekreis e. V., Katharinenstr. 16, 88045 Friedrichshafen, Tel.: 07541 3786072, [email protected] , www.keb-fn.de Lotto Sportjugend-Förderpreis: jetzt bewerben! 100.000 Euro für vorbildliche Jugendarbeit in Sportvereinen Gemeinsam mit der Baden-Württembergischen Sportjugend und dem Kultusministerium schreibt die Staatliche Toto-Lotto GmbH den „Lotto Sportjugend-Förderpreis“ aus. Der Wettbewerb richtet sich an baden-württembergische Sportvereine mit vorbildlicher Jugendarbeit. Den Gewinnern winken Preise im Gesamtwert von 100.000 Euro. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 31.12.2016. „Unsere Sportvereine übernehmen eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, denn sie vermitteln jungen Menschen Werte wie Respekt und Fair Play“, betont Lotto-Geschäftsführerin Marion Caspers-Merk. „Mit unserem Wettbewerb möchten wir das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen belohnen.“ Aus zwölf Regionen des Landes werden je zehn Vereine ausgezeichnet. Unter den zwölf Erstplatzierten wird ein Landessieger ermittelt. Daneben vergibt die Jury Sonderpreise für Projekte, die sich mit aktuellen sportlichen oder gesellschaftlichen Themen befassen. Die Prämierung der Siegervereine findet im Mai 2017 im Europa-Park statt. Die Bewerbungsunterlagen gibt es bei den Sportorganisationen, in den Lotto-Annahmestellen sowie unter www.sportjugendfoerderpreis.de. „Forum Fit für die Selbstständigkeit“: Nächstes Vortragsthema „PR-Arbeit in regionalen Medien“ Bodenseekreis: Die Veranstaltungsreihe „Forum Fit für die Selbstständigkeit“ der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) für Existenzgründer und klein- und mittelständische Unternehmer/innen bietet am 24. November 2016 in Ailingen Informationen und Impulse zum Thema „PR-Arbeit Was tun und vor allem, was lassen, im Umgang mit regionalen Medien?“. Das Erzählen von Geschichten ist eine uralte Kommunikationsform der Menschheit, um Wissen und Werte weiterzugeben. Auf den ersten Blick geht es darum „bloß Geschichten Seite 16 Freitag, 11. November 2016 zu erzählen“, bei näherem Hinsehen aber ist genau dies ein spannendes Marketing-Instrument. Im Vortrag „PR-Arbeit - Was tun und vor allem, was lassen, im Umgang mit regionalen Medien?“ gibt der Referent Markus Hotz, Gründer und Geschäftsführer des akzent Verlags, einen Einblick, wie Unternehmen es schaffen, ihre Botschaft in den regionalen Medien zu platzieren und durch die Nutzung der verschiedenen Medienarten - von TV und Radio über das Internet bis hin zu Print - die Markenbotschaft des Unternehmens gezielt zu platzieren und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu stärken. Markus Hotz (51) ist Gründer und Geschäftsführer des akzent Verlags in Konstanz, mit 1,1 Millionen Auflage einer der größten Magazin-Verlage am Bodensee. Im Verlag erscheinen im internationalen Bodenseeraum Magazine, wie akzent, seezunge, seeclassics, Traumzeit, smileguide, seenior, seKONSTANZ, Schauraum Hegau und Bodensee-Oberschwaben, Unternehmermagazine wie Klasse Frauen, Starke Teams, Klasse Männer. Mit seiner Erfahrung aus über 28 Jahren Medienarbeit kann er den Teilnehmern tiefe Einblicke in die Medienwelt und den Umgang mit ihr geben. Das „Forum Fit für die Selbstständigkeit“ findet am 24. November 2016 um 19.00 Uhr im Roncalli Haus Ailingen statt. Das „Forum Fit für die Selbstständigkeit“ ist eine regelmäßige Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH und richtet sich an junge Unternehmen, Existenzgründer/innen und klein- und mittelständische Unternehmer/innen aus dem gesamten Bodenseekreis. Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten unter Tel. 07551 9471937 oder [email protected] Impulse - Informationen - Kontakte Veranstaltungsreihe „Forum Fit für die Selbstständigkeit“ PR-Arbeit - Was tun und vor allem, was lassen, im Umgang mit regionalen Medien? Referent: Markus Hotz, Verlag Datum: Donnerstag, 24.11.2016 Uhrzeit: 19:00 Uhr Ort: Roncalli Haus Ailingen Ittenhauser Straße 13 88048 Friedrichshafen Musikkapelle Niederwangen Herbstkonzert der Musikkapelle Niederwangen Am Samstag, 19. November 2016, um 20.00 Uhr, veranstaltet die Musikkapelle Niederwangen ihr Herbstkonzert in der Turn- und Festhalle Niederwangen Dirigent Christian Thanner hat ein abwechslungsreiches Programm, mit Werken unterschiedlicher Stilrichtungen zusammengestellt, u.a. mit „Between the Two Rivers“ von Philip Sparke, „Fandango“ von Frank Perkins, „Overture to a New Age“ von Jan de Haan, „Tintin“, arr. Von Johan de Meij, und „October” von Eric Whitacre. Wenn Sie Lust auf einen festlichen und unterhaltsamen Abend haben, sind Sie hierzu herzlich eingeladen. Sollten Sie an diesem Abend verhindert sein, oder wollen Sie unseren Nachwuchs live erleben, dann sind Sie herzlich eingeladen zu unserer Öffentlichen Generalprobe - mit den Niederwangener Bläserkids am Freitag, 18. November 2016, um 19.00 Uhr, in der Turn- und Festhalle Niederwangen. An diesem Abend werden zusätzlich zur Musikkapelle Niederwangen die Niederwangener Bläserkids unter der Leitung von Christian Hasel eine kleine Kostprobe ihres Könnens darbieten. Der Eintritt ist an beiden Abenden frei. Spenden zugunsten unserer Bläserklasse nehmen wir gerne entgegen. Ihre Musikkapelle Niederwangen e.V. Regelmäßiges Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg im Bodenseekreis Frauen können beim Wiedereinstieg nach familiär bedingter Neukircher Nachrichten Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, bei der Suche nach qualifizierten Weiterbildungsmöglichkeiten, bei drohender Erwerbslosigkeit oder anderen beruflich bedingten Fragen die kostenfreie Beratungsleistung der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg jetzt auch im Bodenseekreis vor Ort in Anspruch nehmen. Die monatlichen Beratungstage finden in den beiden Geschäftsstellen der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH in Friedrichshafen und Überlingen statt. Die nächsten Beratungstermine der Kontaktstelle Frau und Beruf finden am Donnerstag, 17. November, in Überlingen statt. Beraterin Isabella Stotter wird Fragen zur beruflichen Orientierung von Frauen und Mädchen, zu Fort-und Weiterbildung, Minijob, Stellensuche, Elternzeit und zum Wiedereinstieg in den Beruf beantworten. Wer seine Bewerbungsmappen verbessern lassen möchte, kann diese gerne mitbringen. Eine Anmeldung bei der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg ist erforderlich unter Tel. 0751 35906-63 oder [email protected]. Weitere Termine unter www.frauundberuf-rv.de Die Kontaktstellen Frau und Beruf sind ein Landesprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und in der Region angesiedelt bei der WiR - Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH. Die Beratung ist unabhängig, kostenfrei und vertraulich. Weitere Leibeigenschaft in Halbrechts Wie bereits berichtet, kaufte Friedrich VI Humpis von Waltrams zu Schomburg und Pfaffenweiler das Schloss Schomburg im Jahre 1549 von den Grafen zu Montfort. Kurz nach seiner Niederlassung in Schomburg reagierte er bereits mit nachfolgender Urkunde: Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg und Pfaffenweiler entlässt Margaretha Brasel, eheliche Tochter des verstorbenen Hans Brasel und Anna Motz zu Halbrechts und jetzt Ehefrau des Peter Pfau zu „Vllendtschweiler“, gegen Zahlung von 6 fl in Landeswährung, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner Leibherrschaft. Der Aussteller entbindet genannte Anna von ihrem Eid, spricht dieselbe mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern von der Eigenschaft und der daraus erfließenden „Servitut“ und Botmäßigkeit sowie den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort bei Herren oder Städten neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies tun wünscht und schließt von seiner Seite weitere Ansprüche und Forderungen gegen Leib und Gut der Freigelassenen und ihrer Nachkommen für die Zukunft kategorisch aus. 1549 April 24 (auf mitwoch nach dem hailigen Ostertag) Aussteller: Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg Hinweis: Die Leibeigenschaft endete mit dieser Entlassung leider nicht. Anna Motz wechselte den Standort „Halbrechts“, nachdem ihr Mann gestorben ist und zog mit ihrer Tochter Margaretha zu ihrem 2. Mann nach „Vllendtschweiler“. Das könnte eventuell das heutige Uhetsweiler bei Neukirch sein. Damit wäre Anna Motz wieder in der Leibeigenschaft, bei den Grafen von Montfort. Auch diese Urkunde kann in den Ausstellungsräumen der ehemaligen Schule in Haslach besichtigt werden. Wolfgang Ahr - Heimatpfleger Martinimarkt, Montag, 14. November 2016 Großer Krämermarkt mit jahrhundertalter Tradition in der Wangener Altstadt. Bereits ab Samstag, 12.11.2016, gastieren auf dem Festplatz Vergnügungsbetriebe mit zahlreichen interessanten Attraktionen. Betriebszeiten: Samstag und Sonntag, 13.00 - 22.00 Uhr, Montag, 11.00 - 22.00 Uhr. Zum Besuch dieses Marktes wird herzlich eingeladen. Vom Bauhelm bis zum Arbeitsschuh … Niemand flieht ohne Not. Helfen Sie Flüchtlingen! Schnelle Spende, schnelle Hilfe: www.caritas-spende.de Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. IBAN: DE63 6012 0500 0001 7088 01 BIC: BFSWDE33STG . Stichwort: Flüchtlinge STIHL Kettensäge ab 199,00 € ANZEIGEN HELFEN VERKAUFEN SWEATSHIRT Geschäftsanzeigen HOL DIR NEUE TRENDS UNSER TOP-ANGEBOT WEIHNACHTSSTERN Euphorbia pulcherrima Topf Ø 13 cm, 6-8 Brakteen 4.99 3 Stück ZIP PREMIUM HAKRO TINTE Artikelnr: 10000441 XS – 6XL ab 35,90 € SCHNITTSCHUTZBUNDHOSE SCHNITTSCHUTZSTIEFEL ab 112,95 € 279,00 € STIHL FUNCTION ERGO Artikelnr: 10002600 42 – 60 S1 MEINDL AIRSTREAM GRAU/ROT Artikelnr: 10002295 38 – 51 ADVENTSAUSSTELLUNG Samstag, 19.11.2016, von 8.30 bis 18 Uhr Sonntag, 20.11.2016, von 11 bis 16 Uhr Stück Das ganze Sortiment auf www.derlayer.de Schupp www.schupp-gartencenter.de 12,- grün erleben Hauptstraße 30, 88719 Stetten/Meersburg, Tel. 07532 4317-0 Geöffnet: Montag – Freitag 8.30-18.30 Uhr, Samstag 8.30-16.00 Uhr FORSTHELM KOMBIKANISTER SPALTAXT 196,90 € ab 25,95 € ab 65,90 € PFANNER PROTOS Artikelnr: 100001003 STIHL Artikelnr: 25858 FISKARS Artikelnr: 15796 Preise inkl. 19% MwSt. Änderungen und preislicher Irrtum vorbehalten. 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