KW 45 vom 11.11.2016

Neukircher Nachrichten
Freitag, 11. November 2016
Jahrgang 2016
Freitag, 11. November 2016
Volkstrauertag 2016
„Die in den Gräbern ruhen, warten auf uns alle……
Sie waren Menschen wie wir.
Aber wenn wir in der Stille an den Kreuzen stehen,
vernehmen wir ihre gefasst gewordenen Stimmen:
Zeigt ihr, die ihr noch im Leben steht, dass Frieden bleibe,
Frieden zwischen den Menschen,
Frieden zwischen den Völkern“
Am Sonntag, 13. November 2016 gedenken wir der gefallenen,
vermissten und verstorbenen Soldaten.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neukirch
sind hierzu herzlich eingeladen.
Wildpoltsweiler (13. November 2016):
08.30 Uhr
Gottesdienst
Anschließend Gedenkfeier am Ehrenmal
Neukirch (13. November 2016):
10:00 Uhr
Gottesdienst
Anschließend Gedenkfeier am Ehrenmal
Goppertsweiler (20. November 2016):
10.00 Uhr
Gottesdienst
Anschließend Gedenkfeier am Ehrenmal
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Nummer 45
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Freitag, 11. November 2016
Neukircher Nachrichten
Notrufe
Feuerwehr + Rettungsdienst
112
Polizei110
Suchtberatung der Diakonie:
Diensthabende Ärzte
TettnangerZuckerle (für Diabeteserkrankung)
1 Telefonnummer für alle!!
116 117 ist die neue Rufnummer
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:
http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/
Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten
Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte sofort den
Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Apotheken
12.11.2016
A. am Waltersbühl, Wangen (18.30 - 19.30 Uhr), Rosen A., Lindau,
Hochberg A., Ravensburg, Berg A., Lindenberg
13.11.2016
Schloss A., Tettnang, A. am Waltersbühl, Wangen, Sonnen A.,
Kressbronn, A. im Marktkauf, Friedrichshafen (10-13 Uhr)
Info: Apotheken ohne Zeitangabe sind diejenigen mit Volldienst!
Allgemeiner Notfalldienst:
116117
Kinderärztlicher Notfalldienst: 01801 929 -290 /-291 /-293 /-206
Augenärztlicher Notfalldienst: 01801 92 93 46
HNO-ärztlicher Notfalldienst: 0180 6077211 Friedrichshafen
(Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Friedrichshafen GmbH,
Röntgenstraße 2,
88048 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst:
Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Zahnärzte ist von
10:00 - 11:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr
Zu erfragen unter der Telefonnr. 01805/911620
(Festnetz 0,14 €/min, Mobilfunk max. 42 cent/Minute;
Bandansage)
Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst)
Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2,
88048 Friedrichshafen
Sa, So und FT 08-21 Uhr
Tettnang (Allgemeiner Notfalldienst)
Klinik Tettnang GmbH, Emil-Münch-Str. 16,
88069 Tettnang
Sa, So und FT 08 - 21 Uhr
Überlingen (Allgemeiner Notfalldienst)
HELIOS Spital Überlingen GmbH, Härlenweg 1,
88662 Überlingen
Sa, So und FT 08 - 21 Uhr
Voranmeldung Montag - Freitag in Friedrichshafen,
Tel.-Nr. (07541) 950180
Treffpunkt: Jeden letzten Dienstag im Monat im Schulungsraum
des Bodensee-Krankenhauses in Tettnang.
Kontakt: Waltraud Holder, Telefon (07543) 953143
Frauen helfen Frauen
Friedrichshafen, Ailinger Straße 38/1, neben dem Hallenbad,
Telefon (07541) 21800. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr, freitags 15.00 - 17.00 Uhr.
Allgemeiner Sozialer Dienst/
Jugendamt Bodenseekreis
Beratung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien
Ansprechpartner: Frau Ulrike Stecher, Tel. (07541) 2040-5497
Selbsthilfe-Sucht-Tettnang Kreuzbund
(für Suchtkranke und Angehörige) Telefon (07542) 1777,
Georg Mahler, www.suchthilfe-tettnang.de
AWO Frauen- und Kinderschutzhaus,
Beschützendes Haus Bodenseekreis
Festnetz 07541/4893626
[email protected],
www.frauenhaus-bodenseekreis.de
Stromstörung
EnBW: 0800- 3629477
Gasstörung
Thüga Oberschwaben: 0800- 7750001
Zweckverband Haslach-Wasserversorgung
Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung
Telefon (07528) 920960
Störfallnummer Straßenbeleuchtung Neukirch
Störfallnummer bei Problemen mit der Straßenbeleuchtung: Tel.:
07542 9379 299. Sie werden automatisch mit dem Leitstand
verbunden, wo Mitarbeiter des Regionalwerks 365 Tage im Jahr
24 Stunden für Sie da sind.
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Goppertsweiler Kirchenmusik
Konzert
Musik für Violine und Orgel
An der Orgel Stephan Debeur
am
Samstag, 12. November 2016 um 18.00 Uhr
in der Kirche in Goppertsweiler
Eintritt frei – Spende für die Orgel erwünscht
Kirchenpatrozinium in Goppertsweiler
am Sonntag, den 13. November
10 Uhr Festgottesdienst mit der Dorfkapelle
Anschließend findet ein Frühschoppen im Musikstadel
mit Herbstmärktle statt.
Es gibt Weißwurst und Zopfbrot und
Selbstgemachtes aus Küche und Werkstatt.
Ihr Kirchengemeinderat Goppertsweiler
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Neukircher Nachrichten
Pizza zum Mitnehmen von 11.00 - 15.00 Uhr
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Freitag, 11. November 2016
Bericht zur Sitzung vom 07.11.2016
1. Baugesuche
a) Neubau Güllegrube mit Tragluftdach, Rückbau Gülle­
lagune auf Flst. Nr. 1151, Rotmooserstraße 7
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35
BauGB beurteilt. Der Antrag wird im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens bearbeitet. Durch die neu
zu bauende Güllegrube mit Tragluftdach wird eine erhebliche Emissionsminderungsmaßnahme umgesetzt werden.
Dies hat das Regierungspräsidium Tübingen im abgeschlossenen Widerspruchsverfahren gefordert und kommt somit
auch unmittelbar zu Gunsten des vormaligen Widerspruchsführers zu Gute.
Nach kurzer Erläuterung des Bauvorhabens schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.
Der Gemeinderat ist damit einstimmig einverstanden.
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Flst. Nr. 3056,
Ahornstraße 19
Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplan Marienberg.
Es soll ein Einfamilienwohnhaus neu gebaut werden. Hierfür ist eine geringfügige Befreiung im Bereich der Stützmauer (2,70 m Höhe) erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, das
gemeindliche Einvernehmen für das Baugesuch zu erteilen.
Der Gemeinderat ist damit einstimmig einverstanden.
2. Bebauungsplan „Goppertsweiler Halde“
- Beschluss ergänzendes Verfahren
Sachverhalt
Ein südlicher Angrenzer an das Plangebiet hat mit Anwaltsschriftsatz vom 20.09.2016 ein Normenkontrollverfahren zur
Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Goppertsweiler Halde“ eingeleitet. In der Antragsbegründung sind
sowohl Verfahrensfehler als auch materiell-rechtliche Mängel
des Bebauungsplans gerügt worden.
Vorsorglich für den Fall, dass sich diese Rügen als berechtigt
erweisen sollten, empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat
die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214
Abs. 4 BauGB. Mit diesem Verfahren tritt der Gemeinderat
noch einmal erneut in das bereits abgeschlossene Bauleitplanverfahren ein, um es nach nochmaliger Prüfung aller Schritte erneut und unter Vermeidung jeglicher Rechtsfehler durch
Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig erneut in
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Goppertsweiler Halde“ einzutreten und ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
3. Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2017 bis
2018 und 2019
Neue Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Sachverhalt:
Die letzte Gebührenkalkulation liegt mittlerweile drei Jahre zurück. Da der Kalkulationszeitraum Ende des Jahres ausläuft,
führte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Fa. Allevo
–Kommunalberatung eine neue Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2017 bis 2019 durch. Berücksichtigung fanden dabei die in der Finanzplanung und Investitionsprogramm
enthaltenen prognostizierten Zahlen für den Unterabschnitt
Abwasserbeseitigung.
Aber auch die Ergebnisse der vergangenen Jahre im Bezug
auf Schmutzwassermenge und anrechenbare versiegelte Fläche wurden entsprechend eingearbeitet. Beim Schmutzwasser
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hat sich gezeigt, dass die bei der Kalkulation im Jahr 2013
angenommenen Menge (97.000 m³) etwas rückläufig war, so
dass für die neunen Kalkulationszeiträume von einer jährlichen
Schmutzwassermenge von 95.000 m³ ausgegangen werden
kann. Durch das hinzukommen von weiteren Bauplätzen steigt
die Fläche für die Niederschlagswassergebühr hingegen etwas an. Ging man 2013 noch von 122.000 m² aus, so erhöht
sich diese Fläche bei der jetzt durchgeführten Kalkulation auf
124.000 m². Berücksichtigung fanden in der neuen Abwassergebührenkalkulation auch die in der Zwischenzeit vorliegenden Ergebnisse der Jahre 2013 und 2014. Die dort entstandenen Kosten- über bzw. Kostenunterdeckungen wurden in einer „Nachkalkulation“ in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr aufgeteilt und fließen in die neue
Gebührenkalkulation mit ein. Das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2015 liegt zwar ebenfalls bereits vor, eine Einbeziehung in die Kalkulation der Jahre 2017 bis 2019 ist jedoch noch nicht möglich, da die Jahre 2015 und 2016 einen
einheitlichen Kalkulationszeitraum darstellen und dieser erst
abgeschlossen sein muss, um ein entsprechendes Ergebnis
in künftige Kalkulationen einzubeziehen.
Eine eventuelle Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung der
Jahre 2015 und 2016 kann daher erst in die nächste Kalkulation mit aufgenommen werden.
Wie aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ersichtlich,
würde die kostendeckende Schmutzwassergebühr für 2017
und 2018 bei 2,53 €/m³ und für das Jahr 2019 bei 2,50 €/m³
liegen. Durch die Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der vergangenen Jahre wurde bei der Schmutzwassergebühr für die Jahre 2017 und 2018 eine Gebühr von 2,71 €/
m³ und für das Jahr 2019 eine Gebühr von 2,50 €/m³ kalkuliert.
Ohne die Einbeziehung der Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen würde die Niederschlagswassergebühr bei 0,24
€/m² für die Jahre 2017 bis 2019 liegen. Durch die Einbeziehung konnte jedoch hier eine für die drei Jahre einheitliche
Niederschlagswassergebühr von 0,22 €/m² kalkuliert werden.
Durch die neuen Gebührensätze liegt das Gesamtgebührenaufkommen (Schmutz- und Niederschlagswasser) in den Jahren 2017 und 2018 bei jeweils voraussichtlich rd. 284.000 €
pro Jahr. Multipliziert man dagegen die aktuellen Schmutzwassermengen und Niederschlagswasserflächen mit den bisherigen Gebührensätzen (2,01 € pro m³ Schmutzwasser und 0,27
€ pro m² Niederschlagswasser), so kommt man auf ein Gesamtgebührenaufkommen von rd. 224.000 €. Das Gesamtaufkommen der Abwassergebühren steigt also deutlich an. Dies
liegt vor allem an den Kostenüberdeckungen der vergangenen Jahre, die in den Jahren 2014 bis 2016 ausgeglichen wurden. Dadurch wurden die Abwassergebühren der Jahre 2014
bis 2016 deutlich nach unten „gedrückt“. Ohne diesen Ausgleich wäre die kostendeckende Schmutzwassergebühr bereits in den Jahren 2015 und 2016 bei 2,49 €/m³ gelegen und
somit annähernd gleich wie die jetzige Kalkulation für das Jahr
2019. Der Ausgleich der Kostenunterdeckung aus dem Jahr
2013 (43.695 €) belastet zusätzlich die Kalkulation der Jahre 2017 und 2018 und konnte auch durch die Kostenüberdeckung des Jahres 2014 (9.454 €) nicht ausgeglichen werden.
Bei der Niederschlagswassergebühr sieht die Sache etwas
anders aus. Auf Grund der etwas gestiegenen Fläche und bedingt durch die deutliche Kostenüberdeckung des Jahrs 2014
(7.117 €) kann die Abwassergebühr in diesem Bereich trotz
einer Kostenunterdeckung des Jahres 2013 (2.236 €) gegenüber dem letzten Kalkulationszeitraum um 0,07 €t auf künftig
0,22 € gesenkt werden. Wie bereits 2011 und 2013 macht die
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr auch für die Zukunft eine umfangreiche Kalkulation erforderlich, welche ebenfalls dem Gemeinderat bereits vorliegt. Neben dem Zahlenteil sind dabei auch umfangreiche Erläuterungen und die vom
Gemeinderat zu treffenden Entscheidungen aufgeführt. Hier-
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aus ergibt sich der unten aufgeführte Beschlussvorschlag mit
den Punkten 1 bis 8.
Die neue Gebührenkalkulation macht auch eine Änderung
der bisherigen Abwassersatzung zum 01.01.2017 erforderlich. Eine Satzungsänderung würde nur § 42 (Höhe der Abwassergebühren) betreffen. Auf Grund der Neufassung des
Wassergesetzes Baden-Württemberg vor einiger Zeit und der
damit verbundenen Änderungen der Verweise in der Abwassersatzung nimmt die Verwaltung die Neukalkulation der Abwassergebühren zum Anlass eine komplett neue Abwasseratzung zu beschließen. Der Satzungsentwurf liegt dem Gemeinderat ebenfalls bereits vor.
Nach kurzer Diskussion und weitergehenden Erläuterungen beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Punkte:
1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung
vom 13. Juni 2016 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche
Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt
werden. Lediglich der Schmutzwasseranteil wird nach dem
Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
2. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 sowie vom
01.01.2019 bis 31.12.2019 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wird kein Gebrauch gemacht.
3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs-und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird
ausdrücklich zugestimmt.
4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen
angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 %; Regenwasserkanäle 27,0 %; Kläranlagen
1,2 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 22,0 %; Regenwasserkanäle 50,0 %; Kläranlagen
5,0 %
5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der
Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten: SW NW
Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 %
Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 %
Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 %
Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 %
Kläranlagen 90,0 % 10,0 %
Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW
Mischwasserkanäle 65,6 % 34,4 %
Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 %
Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 %
Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 65,6 % 34,4 %
Kläranlagen 90,0 % 10,0 %
6. Im Gebührenhaushalt Schmutzwasser ergab sich im Jahr
2013 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe von
Neukircher Nachrichten
-43.695 €. Diese Unterdeckung soll zu 100 % im Bemessungszeitraum 2017-2018 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Im Bemessungszeitraum 2014 ergab sich im
Bereich der Schmutzwassergebühr eine verbleibende
ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 9.454
€. Diese Überdeckung soll zu 100 % in die Kalkulation für den
Bemessungszeitraum 2017-2018 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden.
7. Im Gebührenhaushalt Niederschlagswasser ergab sich im
Jahr 2013 eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe
von -2.236 €. Diese Unterdeckung soll zu 100 % im Bemessungszeitraum 2017-2018 eingestellt und somit vollständig
ausgeglichen werden. Im Bemessungszeitraum 2014 ergab
sich im Bereich der Niederschlagswassergebühr eine verbleibende ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von
9.749 €. Diese Überdeckung soll zu 73 % in die Kalkulation
für den Bemessungszeitraum 2017-2018 eingestellt und zu
27 % in den Bemessungszeitraum 2019 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden.
8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation
werden die Abwassergebühren wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr
01.01.2017 bis 31.12.2018 2,71 €/m³
01.01.2019 bis 31.12.2019 2,50 €/m³
Niederschlagswassergebühr
01.01.2017 bis 31.12.2018 0,22 €/m²
01.01.2019 bis 31.12.2019 0,22 €/m²
9. Dem vorliegenden Satzungsentwurf „Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 07.11.2016“ wird zugestimmt.
4. Abrechnung der Abwassergebühren durch den Zweckverband „Haslach Wasserversorgung“ hier: Übertragung
der Kassengeschäfte gemäß § 94 Gemeindeordnung
Zum 01.01.2016 übertrug die Gemeinde Neukirch die Abrechnung der Abwassergebühren auf den Zweckverband Haslach Wasserversorgung. Die Veranlagung und Abrechnung
der Wasser-und Abwassergebühren erfolgt danach künftig
„unter einem Dach vereint“. Für die Grundstückseigentümer
in Neukirch hat dies vor allem den Vorteil, dass künftig Wasser- und Abwassergebühren gleichzeitig und auf einem Bescheid erhoben werden.
Die Übertragung der hierfür erforderlichen Daten und die Abrechnung der seither erhobenen Abschläge erfolgte reibungslos. Gemeinde- und Zweckverbandsverwaltung gehen davon
aus, dass auch die erste Jahresabrechnung (Anfang 2017) problemlos funktionieren wird.
Im Zuge der durchgeführten „Überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsprüfung“ durch das Landratsamt Bodenseekreis wurde angemerkt, dass die Übertragung
der Abwassergebührenabrechnung an den Zweckverband
Haslach Wasserversorgung eine Übertragung von Kassengeschäften gemäß § 94 Gemeindeordnung darstellt, die eine
Beschlussfassung durch den Gemeinderat und eine Anzeige
bei der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich macht.
Durch die rechtliche Stellung und auf Grund der Tatsache, dass
die Veranlagung der Wassergebühren in Neukirch bisher schon
über den Zweckverband erfolgte, kann bei der Übertragung
der Abwassergebührenveranlagung von einer „ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgabe“ ausgegangen werden. Einer
förmlichen Übertragung der Kassengeschäfte im betroffenen
Bereich auf den Zweckverband Haslach Wasserversorgung
steht aus Sicht der Verwaltung demnach nichts entgegen.
Der Gemeinderat überträgt daraufhin einstimmig die im Zusammenhang mit der Abrechnung der Abwassergebühren für
Neukircher Nachrichten
Freitag, 11. November 2016
die Gemeinde Neukirch gemäß § 94 Gemeindeordnung die
für die Gebührenveranlagung erforderlichen Kassengeschäfte an den Zweckverband Haslach Wasserversorgung, Tett­
nanger Straße 6, 88099 Neukirch.
5. Bericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts-,
Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Neukirch
in den Haushaltsjahren 2001-2005 - Kenntnisnahme
Sachverhalt
Im Zeitraum vom 13.06.2016 bis 06.07.2016 wurde im Rathaus
Neukirch durch das Landratsamt Bodenseekreis als Rechtsaufsichtbehörde eine überörtliche allgemeine Finanzprüfung
der Gemeinde durchgeführt. Die Prüfung erstreckte sich auf
die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2011 – 2015. Inzwischen liegt der
Kämmerei das Ergebnis der überörtlichen Prüfung in Form eines Prüfungsberichts der Rechtsaufsichtsbehörde vor. Das Ergebnis der Prüfung wurde vorab in der Schlussbesprechung
am 06.07.2016 zwischen dem Kommunal- und Prüfungsamt
und der Gemeindeverwaltung erörtert. Nach 114 Abs. 4 GemO
ist der Gemeinderat, soweit keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen, in öffentlicher Sitzung über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten, also die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse im Sinne des § 17
Abs. 2 letzter Satz GemPrO. Diese Zusammenfassung liegt
dem Gemeinderat vor. Insgesamt wurde der Verwaltung eine
gute Arbeit bescheinigt.
Der Gemeinderat nahm die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts vom 02.09.2016 über das Ergebnis der überörtlichen
Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der
Gemeinde Neukirch in den Haushaltsjahren 2011-2015 wie
vorgelegt zur Kenntnis.
6. Neufassung § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG)
hier: Vorgehen der Verwaltung und Beschlussfassung
Mit Artikel 12 des Steueränderungsgesetztes 2015 vom
02.11.2015 wurde die Umsatzbesteuerung der juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und somit auch der Städte und Gemeinden grundlegend geändert. Bis zur Änderung
waren Gemeinden nach dem Umsatzsteuergesetz lediglich in
Bezug auf „Betriebe gewerblicher Art“ (BgA) und ihrer landund forstwirtschaftlichen Betriebe umsatzsteuerpflichtig. Bei
der Gemeinde Neukirch lag eine solche steuerrechtliche Konstellation bislang allerdings nicht vor.
Durch die Änderungen im Umsatzsteuerrecht soll die Forderung der Europäischen Union nach einer „Harmonisierung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern“ vorangebracht werden. Es soll vermieden werden, dass
die Behandlung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts,
die im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig werden, als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnten. Soll heißen, dass eine Umsatzsteuerbefreiung
der von juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit
Europarecht nicht zu vereinbaren ist, sofern solche Leistungen auch von privaten Dritten erbracht werden können. Durch
die Aufnahme von § 2 b UStG wurde die bisherige Koppelung
der Umsatzsteuerpflicht an den BgA Begriff gestrichen. In Absatz 1 heißt es sinngemäß, dass eine juristische Person des
öffentlichen Rechts keine Unternehmer ist, wenn sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt handelt, es sei denn, dass eine
Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Solche größere Wettbewerbsverzerrungen liegen nach Absatz 2 insbesondere nicht vor, wenn
1. der von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im
Kalenderjahr aus gleichartigen Tätigkeiten erzielte Umsatz voraussichtlich 17 500 Euro jeweils nicht übersteigen wird oder
2. vergleichbare, auf privatrechtlicher Grundlage erbrachte
Leistungen einer Steuerbefreiung unterliegen. Absatz 1 heißt
jedoch auch im Umkehrschluss, dass juristische Personen
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des öffentlichen Rechts immer Unternehmer sind, wenn sie
nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt handeln. In einem
solchen Fall werden sie umsatzsteuerrechtlich einem privaten Unternehmen gleichgestellt. Dies könnte beispielsweise bei der Gemeinde Neukirch zu folgender Situation führen:
Auf dem Standesamt erfolgt eine Anmeldung zur Eheschließung und die künftigen Ehegatten kaufen noch eines der dort
angebotenen Familienstammbücher. Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung ist nach dem neuen Umsatzsteuerrecht auch künftig umsatzsteuerfrei, da die Gemeinde hier im
Rahmen der öffentlichen Gewalt handelt. Anders sieht es beim
Verkauf des Familienstammbuchs auch. Hier ist die Gemeinde als „Verkäufer“ nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt
tätig und damit unterliegt diese Leistung dem Umsatzsteuerrecht und muss zzgl. Mehrwertsteuer weiterverrechnet werden. Im Gegenzug könnte die Gemeinde dann beim Einkauf
der Familienstammbücher auch wieder Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Auf diese Art und Weise muss künftig sämtliches Handeln der
Gemeindeverwaltung auf eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht
hin überprüft werden. Die Finanzbuchhaltung muss angepasst
und entsprechende Steuererklärungen abgegeben werden.
Der zusätzliche Aufwand für Gemeindekasse und Finanzverwaltung ist immens.
Bei der Umsetzung der gesamten Materie sind bislang noch
viele Fragen ungeklärt. Eine gewisse Klarheit soll hier ein
Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen schaffen,
auf welches schon seit längerer Zeit gewartet wird. Auch der
Gemeindetag Baden-Württemberg hat zu diesem Thema bisher eher Frage als Antworten.
Nach § 27 Absatz 22 UStG ist der neue § 2 b UStG auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 getätigt werden. Der Gesetzgeber sieht für die gesamt Thematik jedoch
eine recht großzügige Übergangsfrist vor. Danach besteht die
Möglichkeit, dass die bisherigen rechtlichen Regelungen noch
bis zum 31.12.2020 beibehalten und erst ab dem Jahr 2021
umgesetzt werden müssen.
Falls die Gemeinde diese Übergangsfrist jedoch in Anspruch
nehmen möchte, muss sie dies noch in 2016 gegenüber dem
Finanzamt erklären. Ein Widerruf einer solchen Erklärung ist
jederzeit auf den 01.01. des Folgejahrs möglich. Falls auf die
neue Rechtslage umgestellt wurde ist die Rückkehr ins „alte
Recht“ jedoch nicht mehr möglich. Auch kann die Gemeinde
das neue Recht nicht nur für bestimmte Bereiche anwenden
und für das restliche Verwaltungshandeln die Übergangsfrist
in Anspruch nehmen (keine „Rosinenpickerei“ möglich).
Auf Grund der Tatsache, dass bislang niemand die kompletten Auswirkungen der Änderungen im Umsatzsteuerrecht
überschauen kann und da der Übergang ins neue Recht zum
Beginn eines jeden Kalenderjahres möglich ist, spricht sich
die Verwaltung für eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt
aus, die bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis zum
31.12.2020 weiter anzuwenden.
Die gleichen Auswirkungen wie auf die Gemeinde Neukirch
haben die Änderungen bei der Umsatzsteuergesetzgebung
auch auf die Jagdgenossenschaft Neukirch. Auch hier spricht
sich die Verwaltung für die Inanspruchnahme der Übergangsfrist aus. Nach § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft
Neukirch wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf
den Gemeindevorstand und damit auf den Gemeinderat von
Neukirch übertragen. Aus diesem Grund muss auch hier die
Entscheidung bezüglich der Beantragung der Übergangsfrist
vomGemeinderats zu treffen.
Der Gemeinderat beauftragt daraufhin einstimmig die Verwaltung für die Gemeinde Neukirch beim Finanzamt Friedrichshafen eine Erklärung abzugeben, dass die bisherigen umsatz-
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steuerrechtlichen Regelungen über den 31.12.2016 hinaus bis
zum 31.12.2020 angewendet werden sollen.
Weiter beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung ebenfalls
einstimmig für die Jagdgenossenschaft Neukirch beim Finanzamt Friedrichshafen eine Erklärung abzugeben, dass
die bisherigen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen über den
31.12.2016 hinaus bis zum 31.12.2020 angewendet werden
sollen.
7. Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes
Keine Bekanntgaben.
Steuertermin 15. November 2016
Die Steuerpflichtigen werden darauf hingewiesen, dass auf
die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016 am 15. November 2016 Zahlungen in Höhe von ¼ auf die festgesetzte Jahressteuerschuld 2016 zu leisten sind. Die Jahreszahler bei
der Grundsteuer auf 01.07. des Jahres sind hiervon ausgenommen.
Auf die Gewerbesteuer für das Jahr 2016 wird ebenfalls am
15. d. Monats die vierte Vorauszahlungsrate in der mit besonderen Bescheiden festgesetzten Höhe fällig.
Zahlungen für diese Abgaben sind unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse Neukirch zu leisten,
und zwar möglichst durch Überweisung auf eines der in den
Bescheiden angegebenen Konten.
Bei Steuer- und Abgabepflichtigen die sich am Lastschrift-Einzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die
Abbuchung der fälligen Beträge im Wege des beleglosen Datenträgeraustausches vom angegebenen Giro- oder Postbankkonto.
Die Einhaltung des Zahlungstermins hilft nicht nur der Gemeinde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, sondern liegt, wegen der
sonst anzusetzenden Säumniszuschläge und Mahngebühren,
auch im Interesse der Zahlungspflichtigen.
-Gemeindekasse-
Neukircher Nachrichten
Betreuungskraft für unser Betreuungsteam
an der Grundschule Neukirch gesucht !
Für unsere Grundschulbetreuung wird eine Betreuungskraft im Bereich der Ganztagsbetreuung (1-2 Nachmittage) so bald wie möglich gesucht.
Eine Vergütung der Tätigkeit im Rahmen eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses beträgt 10,- €/Stunde.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Manuela Baur oder auf
dem Rathaus Rüdiger Frank (Tel. 07528/92092-16) gerne
zur Verfügung.
Ihre formlose Bewerbung mit Kontaktdaten senden Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Neukirch, z.H. Herrn Frank,
Schulstr. 3, 88099 Neukirch oder gerne auch per E-Mail an:
[email protected]
Neukircher verschenken ……
Um einen Beitrag zur Müllvermeidung zu leisten,
möchten wir allen Neukirchern die Möglichkeit
geben, kostenlos Gegenstände u.a. im Amtsblatt zu
veröffentlichen, welche nicht mehr benötigt werden
und verschenkt werden sollen.
Und wie mache ich das?
• wenn Sie etwas zu verschenken haben, melden Sie
sich bitte bis jeweils montags, 10:00 Uhr bei Frau Hagen telefonisch unter 07528/920920 oder per E-Mail:
[email protected].
• Bitte benennen Sie den Artikel und geben Ihre Telefonnummer an.
• Ihr Artikel wird im nächsten Amtsblatt kostenlos unter
der Rubrik „Neukircher Verschenken“ veröffentlicht
• Achtung: die zu verschenkenden Gegenstände werden nur einmal veröffentlicht! Beim Wunsch einer
nochmaligen Veröffentlichung können Sie sich dann
telefonisch nochmals bei Frau Hagenmelden.
Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Neukirch
Kommenden Samstag, 12. November, findet unsere diesjährige Feuerwehr Jahreshauptübung statt.
Antreten ist um 13:30 Uhr am Feuerwehrhaus.
Übungsobjekt ist die Getränkespedition Hunstiger in Wittenberg.
Der Ablauf der sicherlich interessanten Übung wird für die Zuschauer über Mikrofon moderiert.
Die gesamte Bevölkerung, insbesondere unsere Gemeinderäte
und Alterskameraden, sind herzlich eingeladen, als „Übungsbeobachter“ mit dabei zu sein.
Wir bitten die Anwohner um Verständnis, dass die Straße Richtung Wittenberg während der Übung von der Abzweigung Wittenberg bis zum Übungsobjekt komplett gesperrt ist. Außerdem bitten wir die Zuschauer in diesem Bereich nicht zu parken, damit ein möglichst reibungsloser Ablauf gewährleistet
werden kann.
Kommandant Josef Nuber
Spruch der Woche:
Man kann ein Problem nicht mit denselben
Denkstrukturen lösen,
die dazu beigetragen haben.
Albert Einstein
Bücherei Neukirch
Öffnungszeiten:
Montag:
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Dienstag:
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag:
17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag:
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Unser Telefon während den Öffnungszeiten:
07528 975 76 81
Neukircher Nachrichten
Freitag, 11. November 2016
Die Ausstellung eines Leseausweises sowie die
Ausleihe von Medien sind kostenlos.
Die Bücherei Neukirch von A-Z
Allgemeines:
Die Bücherei Neukirch steht als öffentliche Einrichtung der Gemeinde Neukirch allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Räume befinden sich im Erdgeschoss der Grundschule Neukirch.
Anmeldung:
Zum Entleihen der Medien wird ein Leseausweis benötigt. Die
Ausstellung eines Leseausweises sowie die Ausleihe von Medien sind kostenlos. Minderjährige Leser müssen einmalig eine
schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten vorlegen.
Ausleihfristen:
Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen. Auf Antrag
kann die Ausleihe einmal verlängert werden, soweit das Medium nicht anderweitig vorbestellt ist. Die vorzeitige Rückgabe der Medien ist jederzeit möglich. Die Verlängerung kann
bequem von zu Hause aus über unseren Online-Katalog vorgenommen werden.
Benutzungsordnung:
Die Benutzungsordnung finden Sie auf der Homepage der
Gemeinde Neukirch unter Gemeindeeinrichtungen, Bücherei.
Kontaktdaten:
Adresse:
Bücherei Neukirch
Schulstraße 6, 88099 Neukirch
Telefon während den Öffnungszeiten: 07528 9757681
Internet:
Web: http://www.neukirch-gemeinde.de/,Lde/Home/Gemeindeeinrichtungen/Bücherei.html
E-Mail: [email protected]
Leserwünsche:
Sie möchten gern ein Medium ausleihen, das wir nicht im Bestand haben? Wir bemühen uns – soweit sinnvoll und möglich
– Ihren Wunsch im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten
zu erfüllen. Bitte tragen Sie Ihre Vorschläge in unser Wunschbuch an der Theke ein.
Medien:
In der Bücherei Neukirch finden Sie derzeit rund 5.000 verschiedene Medien für alle Altersstufen:
- Bücher (Kinder- und Jugendbücher, Sachbücher, Romane etc.)
- Hörbücher
- Zeitschriften
Öffnungszeiten
Montag:
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Dienstag:
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag:
17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag:
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
In den Ferien ist die Bücherei grundsätzlich nur donnerstags
und freitags geöffnet. Aktuelle Änderungen entnehmen Sie
dem Amtsblatt der Gemeinde Neukirch.
Onleihe
Bei der Onleihe können Sie digitale Medien wie eBooks, eAudios und ePaper rund um die Uhr ausleihen und für eine begrenzte Zeit auf Ihr digitales Endgerät herunterladen.
Die Onleihe ist unter folgendem Link erreichbar:
www.libell-e.de
Seite 9
Online-Katalog / Web-OPAC:
In unserem Online-Katalog können Sie bequem von zu Hause
aus in unserem Bestand nach Autoren oder Titeln suchen, ausgeliehene Medien vorbestellen oder Ihre Medien verlängern.
Der Online-Katalog ist über den Link http://wwwopac.rz-as.
de/neukirch (wwwopac ohne Punkt ist ausnahmsweise hier
richtig!) bzw. unter der Rubrik Gemeindeeinrichtungen, Bücherei auf der Neukircher Homepage zu erreichen.
Verlängerung:
Auf Antrag kann die Leihfrist
- vor Ort in der Bücherei
- telefonisch
- online über den Web-OPAC
verlängert werden. Nicht verlängerbar sind vorbestellte Medien.
Vorbestellung:
Medien, die ausgeliehen sind, können online über den „Vorbestellen“-Button im Web-OPAC vorbestellt werden.
Zeitschriften:
In der Bücherei gibt es auch eine kleine Auswahl an Zeitschriften. Das jeweils aktuellste Heft kann in der Bücherei, alle anderen Hefte können für 4 Wochen ausgeliehen werden.
Folgende Zeitschriften befinden sich derzeit im Bestand:
- Kraut & Rüben
- Landlust
- Geo
- Geolino
- Focus
- Der Spiegel
- Stern
- Brigitte
- Stiftung Warentest
- Eltern
- Eltern for Family
Rund um die Uhr steht unsere e-Book-Ausleihe
zur Verfügung
Alle Bücher, die ich mag
- in der e-Leihe
Klicken Sie jederzeit: www.libell-e.de
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Freitag, 11. November 2016
Neukircher Nachrichten
Einladung zum bundesdeutschen Vorlesetag
am Freitag, 18. November 2016
für Kinder lesen:
BM Reinhold Schnell Birgit Gutberlett-Geisinger
Christina Geiger Margarete Richter Simone Fuoß-Bühler 10 Uhr Gemeindebücherei
14 Uhr Gemeindebücherei
15 Uhr Dachboden der Schule
16 Uhr Gemeindebücherei
17 Uhr Stille-Ecke im Treppenhaus
Einladung
zum Informationsabend
über weiterführende Schularten
und Übergänge
am Dienstag, den 29.11.2016,
von 19.30 - 22.00 Uhr
in die Aula der Grundschule Neukirch
Öffnungszeiten Pfarrbüro,
Martin-Luther-Str. 7, 88069 Tettnang
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Tel. 0 75 42/74 55, Fax 0 75 42/9 39 61 02
[email protected]
Kirchenpflege: Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr,
Tel. 0 75 42/9 39 61 05
Gemeindebüro: Montag bis Donnerstag 9.15 bis 11.00 Uhr
Gottesdienste in Neukirch:
Sonntag, 20. November 2016: 11.00 Uhr Gottesdienst
zum Ewigkeitssonntag in der kath. Kirche
Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten und
Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen, wenn nicht anders angegeben, im Martin-Luther-Gemeindehaus, Martin-Luther-Str. 7, Tettnang:
Laternenumzug
Am Donnerstag, 10. November 2016,
um 17.30 Uhr,
findet der diesjährige Laternenumzug
der Kita Neukirch statt.
Nach einer kleinen Martinsfeier in der Kirche, beginnt der Laternenumzug durch das Dorf zum Marktplatz. Dort findet das
Martinsspiel mit dem Bettler statt.
Anschließend verteilt der Elternbeirat Martinsgänse an die
Kinder und lädt alle anwesenden Familien ein, bei Punsch
und Glühwein noch etwas auf dem Marktplatz zu verweilen.
• Der Umwelt zuliebe, bringen Sie bitte für sich und Ihr
Kind/Ihre Kinder, Tassen mit!
• Hinweis: Die Aufsicht liegt bei den Eltern, bzw. bei einer
von den Erziehungsberechtigten beauftragten Person.
Wir freuen uns darauf!
Ihr Elternbeirat und das Team
der Kita Neukirch
Freitag, 11. November: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat:
15.30 Uhr bis 17.00 Uhr Jungschar (Klasse 1-4).
Samstag, 12. November: 18.30 Uhr Abend-Gottesdienst in
der Kapelle der Klinik Tettnang.
Sonntag, 13. November: 9.30 Uhr Gottesdienst in der
Schlosskirche. Gleichzeitig trifft sich die Kinderkirche (im Gemeindehaus) mit Verteilung der Rollen für das diesjährige Krippenspiel. Gaben für die Aktion Friedensdienste.
Wir teilen, was wir haben
Die Martin-Luther-Gemeinde lädt am 13.11.2016 um 11.00
Uhr in die Schlosskirche zu einem „Gottesdienst mit kleinen Leuten“ ein. Angesprochen sind Familien mit Kindern
und alle, die Freude haben, einen kindgerechten Gottesdienst zu feiern.
Auf lebendige und kindgerechte Weise wird erzählt, erlebt
und gefeiert, wie spannend und bereichernd es ist, wenn
Menschen miteinander teilen, was sie haben.
Das Vorbereitungsteam der Martin-Luther-Gemeinde freut
sich wieder auf viele „kleine Leute“ mit ihren Familien und
Freunden. Alle sind herzlich willkommen.
Montag, 14. November/Dienstag, 15. November:
Ökumenische Erwachsenenbildung 2016:
„Reformation gestern und heute“.
14.11.16, 19.30 Uhr Martin-Luther-Gemeindehaus „Reformationsjubiläum 2017 - Chance oder Gefahr für die Ökumene“. Referentin: Dr. Christiane Kohler-Weiß, Reformationsbeauftragte der evangelische Landeskirche Württemberg.
15.11.16, 19.30 Uhr St. Gallus Gemeindezentrum „Wie
Luther nach Württemberg kam oder wie wir evangelisch
wurden - eine reformatorische Spurensuche“. Referent:
Dr. Wolfgang Schöllkopf.
Dienstag, 15. November: 9.50 Uhr ökum. Marktgebet „zehn
vor zehn“ in der St. Georgs-Kapelle. 10.15 Uhr Treffen des Vorbereitungsteams Frauenkreis. 14.30 Uhr Frauenkreis „Wasser Wunderwelt“.
Neukircher Nachrichten
Freitag, 11. November 2016
Mittwoch, 16. November, Buß- und Bettag: 9.30 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche unter Mitwirkung der Realschule.
Donnerstag, 17. November: 20.00 Uhr Probe Kirchenchor.
Was sonst noch interessiert:
Trauercafé Tettnang. Nächster Termin: 13.11.16, 14.30 Uhr
bis 16.30 Uhr. Tettnang, St. Johann 2, Kaplaneihaus, 1. OG.
Damit Sie mit Ihrer Trauer nicht allein sind! Eine Einladung des
Hospizverein Tettnang e.V.
Trauergottesdienst für Familien, die ein Kind früh verloren
haben am 11.11.2016, 13.30 Uhr Neuer Friedhof Tettnang.
Weihnachtswerkstatt „Fürchtet euch nicht!“ des Bezirksarbeitskreises Frauen im Kirchenbezirk Ravensburg am Donnerstag, 17.11.16, 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus, Bahnhofsplatz 6, 88239 Wangen.
Seelsorgeeinheit Argental
Dekan Reinhard Hangst, Laimnau
Tel.: (0 75 43) 62 44, Fax: 5 49 55
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Mo bis Fr
9.00 - 11.00 Uhr
Do
15.00 - 16.30 Uhr
Pfarrbüro Neukirch
Tel.: (0 75 28) 22 62, Fax: 91 52 63
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Di, Do, Fr 9 bis 11 Uhr
Pfarrer Sebastian Powath
Laimnau Tel.: (0 75 43) 9344918
Gemeindereferentin Michaela Hertnagel, Laimnau
Tel.: (0 75 43) 91 32 57
Kirchenpflege GKG Argental: Frau I. Holzhauser
Tel.: (07543) 3004501
Redaktion Kirchenanzeiger, Büro der Seelsorgeeinheit
Tel.: (0 75 43) 50133, [email protected]
Website: www.se-argental.de
Gottesdienste und Veranstaltungen
Vom 12. bis einschl. 20. November 2016
Samstag, 12. November
11.00 Uhr Goppertsweiler Tauffeier von Hanna Josefine Frisch
17.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe
18.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier
18.00 Uhr Goppertsweiler Kirchenmusik mit der Orgel, Violine
Sonntag, 13. November: 33. Sonntag im Jahreskreis
8.30 Uhr Krumbach Eucharistiefeier zum Volkstrauertag
8.30 Uhr Tannau Festgottesdienst zum Patrozinium mitgestaltet vom Kirchenchor
Anschließend Gemeindefeier im Gasthaus Kreuz
mit der Musikkapelle.
8.30 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier zum Volkstrauertag
10.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier zum Volkstrauertag
10.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier zum Volkstrauertag
10.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier zum Volkstrauertag
mitgestaltet vom Kirchenchor
10.00 Uhr Goppertsweiler Festgottesdienst zum Patrozinium
mitgestaltet von der Dorfkapelle Goppertsweiler,
anschl. Gemeindefeier mit „Herbstmärktle“ im Musikstadel
14.00 Uhr Obereisenbach Tauffeier von Carolina Haltmaier
17.00 Uhr Tannau festliche Abendmusik, mit dem Ensemble Strings & Winds, Musik für Oktett (5 Streicher,
3 Bläser) Eintritt frei
Dienstag, 15. November
8.00 Uhr Laimnau Schülergottesdienst
8.00 Uhr Hiltensweiler Andacht
anschl. Frühstück Pfarrhaus
18.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier für Oskar Schmid
Mittwoch, 16. November
8.00 Uhr Obereisenbach Schülergottesdienst
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Donnerstag, 17. November
7.50 Uhr Neukirch Schülergottesdienst
18.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier
Freitag, 18. November
8.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
18.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier
Samstag, 19. November
16.00 Uhr Neukirch „Warm Up“ zum Jugendgottesdienst
18.00 Uhr Neukirch Jugendgottesdienst mit Pater Jeremias
und der Band „Bright Light“ aus Laimnau.
18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe
Sonntag, 20. November: Christkönigssonntag
8.30 Uhr Tannau Eucharistiefeier
8.30 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
10.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier
10.00 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier zum Volkstrauertag
10.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier
10.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier
10.00 Uhr Wildpoltsweiler Familiengottesdienst mit der Gruppe „Zeitlos“
anschl. Adventskaffee und Basar im Dorfgemeinschaftshaus
11.30 Uhr LaimnauTauffeier von Sophia Emma Trinkler
Das Pfarrbüro Neukirch ist vom 14. bis 18. November
nicht besetzt.
Samstag, 12. November Ministranten-Ausflug nach Erding in die Therme!
Abfahrtszeiten: 7 Uhr Laimnau (Argentalhalle), 7.05 Uhr Tannau (Dorfgemeinschaftshaus)
7.15 Uhr Neukirch (bei der Schule). Rückkehr so gegen 18 Uhr
Vesper und Trinken nicht vergessen!
Samstag, 12. November 18 Uhr Goppertsweiler Kirchenmusik
Musik für Violine und an der Orgel mit Stephan Debeur
Sonntag, den 13. November Kirchenpatrozinium in Goppertsweiler
10 Uhr Festgottesdienst mit der Dorfkapelle anschl. Frühschoppen im
Musikstadel mit Herbstmärktle. Es gibt Weißwurst und Zopfbrot
und Selbstgemachtes aus Küche und Werkstatt.
Ihr Kirchengemeinderat Goppertsweiler
Erwachsenenbildung der Seelsorgeeinheit Argental
Jakobusweg an d. Lahn
Donnerstag, 17. November, 19.30 Uhr Pilgertour Elisabethenpfad, u. Mosel, im Pfarrhaus in Tannau
Referent: Hansjörg Glaser.
Mit beeindruckenden Bildern und teilweise mit Musik unterlegt berichtet Herr Glaser von den Eindrücken,
Erlebnissen vom Weg von Thüringen entlang der Lahn und
Mosel bis Trier. Eintritt: frei
Freitag, den 18. November und
Samstag, den 19. November
Ein Wochenende für Frauen
„Du bist kostbar“ im Gemeindehaus in Laimnau,
Referentin: Elisabeth Neimeke, Gestalttherapeutin, Integrative Tanz- und Bewegungstherapeutin (FPI),
Uhrzeit: Fr. 16 Uhr bis ca. 21 Uhr, Sa. 9.30 Uhr bis 21 Uhr
Kosten: 70 € / Mittagstisch in Tannau (Gasthaus Kreuz)/ Teilnehmerinnen max. 16 Frauen
Verbindliche Anmeldung bei: Lissi Traub: Telefon 07542 953345
Samstag, 19. November 18 Uhr Jugendgottesdienst in
Neukirch mit Bruder Jeremias aus Altötting für alle Jugendlichen und besonders die Firmlinge vom letzten Jahr
mit ihren Familien
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Freitag, 11. November 2016
Neukircher Nachrichten
16 Uhr „Warm up“ mit Workshops im Gemeindehaus Silvester/ Neukirch
18 Uhr Jugendgottesdienst gestaltet von den Ministranten,
Musik: Band „Bright light“ aus Laimnau.
Anschl. Begegnungsmöglichkeit bei Punsch und Stockbrot
Sonntag, den 20. November in Wildpoltsweiler um 10 Uhr
Familiengottesdienst
mit der Gruppe „Zeitlos“ ab 11 Uhr Adventskaffee und Basar im Dorfgemeinschaftshaus umrahmt von der Zithergruppe Elmenau. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Gottesdienst-Ordnung
Für die Pfarrgemeinde St. Stephanus von Haslach
vom 11.11. – 20.11.2016
Freitag, 11.11. - Hl. Martin
18:30 Uhr Rosenkranzgebet
19:00 Uhr Abendmesse (Gebetsgedenken für Martin Moosmann)
Samstag, 12.11.
17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad
Sonntag, 13.11. - 33. Sonntag im Jahreskreis
- Volkstrauertag
(Martinus-Kollekte)
8:30 Uhr Rosenkranzgebet
9:00 Uhr Eucharistiefeier zum Volkstrauertag (für die Gefallenen und Vermissten beider Weltkriege); anschließend Feier an der Aussegnungshalle; es
singt der Kirchenchor
Montag, 14.11.
19:00 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad
Dienstag, 15.11.
7:45 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche
Donnerstag, 17.11.
7:45 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad
Freitag, 18.11.
18:30 Uhr Rosenkranzgebet
19:00 Uhr Abendmesse (Jahrtagsmesse für Alfons und
Klothilde Müller und für Josef und Paula Steger
und Jahrtagsmesse für Benedikt und Genovefa
Gaus)
Samstag, 19.11.
17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad
Sonntag, 20.11. - Christkönigsonntag
(Jugendkollekte)
9:45 Uhr Rosenkranzgebet
10:15 Uhr Eucharistiefeier
11:15 Uhr Taufe von Laura Oswald, Haslach
Seniorennachmittag am Dienstag, 15.11.2016
Beim Seniorennachmittag im November haben wir Herrn
Heinrich Wiltsche zu Gast. Er zeigt uns einen Dia-Vortrag
zu dem Thema „Spuren des Glaubens“ - er geht mit uns
diese Spuren in Oberschwaben nach.
Termin: 15.11.2016 um 14 Uhr im Gemeindehaus. Kaffee
und Kuchen erfreuen uns ebenfalls an diesem Nachmittag.
Turn- und Sportverein 1925
Neukirch e.V.
Fußball – JUGEND
Ergebnisse vom 29.10.2016 – 30.10.2016
A-Junioren – Samstag, 29.10.2016
SV Weissenau - SGM Neukirch/Tannau/Argental 0:5
Tore: Ali Reza Houssini (2), Marvin Brugger, Dominik Gebhard.
Tim Kirchmaier
B 1-Junioren – Freitag, 28.10.2016
SV Schmalegg - SGM Neukirch/Tannau/Argental I
1:6
Tore: Tobi Feustle (4), Philipp Werner, Max Golm
C-Junioren – Samstag, 29.10.2016
SG Argental - SGM Neukirch/Tannau 5:1
Tore: Deniz Toker
D2-Junioren – Samstag, 29.10.2016
SGM Hege/Nonnenh/Bodolz - SGM Neukirch/Tannau II 7:1
Tore: Fabian Biegger
D1-Junioren – Samstag, 29.10.2016
SGM Westallgäu I - SGM Neukirch/Tannau I 3:3
Tore: Tim R. (2), Kevin R.
E-Junioren – Samstag, 29.10.2016
SV Tannau - TSV Neukirch 2:6
Tore: Finn Riedesser (3), Christian Stärk, Michael Kirsamer,
Eigentor
Ergebnisse vom Wochenende, 05.11.2016 – 06.11.2016
A-Junioren – Samstag, 05.11.2016
SGM Neukirch/Tannau/Argental – FC Dostluk FN 16 : 1
Tore: Ali Houssini (2), Ali Reza Houssini (3), Dominik Gebhard
(4), Jonas Mayer, Marvin Brugger, Sebasian Seufert, Tim Kirchmaier, Luca Kessler, Simon Bernhart (2) B 2-Junioren – Sonntag, 06.11.2016
SGM Neukirch/Tannau/Argental II - SGM Hege/Nonnenh./Bodolz 1:5
Tore: Eric Bentele
D1-Junioren – Montag, 07.11.2016
SGM Neukirch/Tannau I - SGM Herlazhofen/Friesenhofen I 0:3
Vorschau für das kommende Wochenende:
A-Junioren – Samstag, 12.11.2016
14.30 Uhr
SV Kehlen - SGM Neukirch/Tannau/Argental
B 1-Junioren – Sonntag, 13.11.2016 10.30 Uhr
SGM Neukirch/Tannau/Argental I - SV Kehlen
Spielort: Krumbach
B 2-Junioren – Sonntag, 13.11.2016 10.30 Uhr
TSV Meckenbeuren II - SGM Neukirch/Tannau/Argental II
D1-Junioren – Samstag, 12.11.2016 14.15 Uhr
SV Maierhöfen/Grünenbach I - SGM Neukirch/Tannau I Zuschauer sind zu allen Spielen wie immer herzlich willkommen.
Soldatenkameradschaft
Wildpoltsweiler
Am Sonntag, 13. November 2016 (Volkstrauertag) gedenken
wir unserer gefallenen, vermissten und verstorbenen Kameraden.
8.15 Uhr Antreten beim Kameraden Schlachter
8.30 Uhr Gottesdienst mit anschließender Gedenkfeier
am Ehrenmal
Neukircher Nachrichten
Freitag, 11. November 2016
Im Anschluss findet unsere Jahreshauptversammlung im
Gasthof Krone in Wildpoltsweiler statt.
Die Vorstandschaft
Soldatenkameradschaft
Neukirch
Am Sonntag, den 13. 11. 2016, ist Volkstrauertag.
An diesem Tag ehren wir unsere Gefallenen und Vermissten.
Antreten mit unserer Musikkapelle und Fahnenabordnungen unserer Vereine um 9.45 Uhr beim Landhaus KÖHLE
zum Kirchgang. Beginn des Gottesdienstes 10.00 Uhr.
Anschließend Gedenkfeier am Ehrenmal.
Im Anschluss findet unsere Jahreshauptversammlung bei
Kam. Köhle statt.
Die Teilnahme an der Gedenkfeier und an der JHV ist Ehrensache!
1. Vorstand Klaus Hirscher
Seite 13
(Montag und Dienstag, 10 bis 18 Uhr) ist erneut der Sozialverband VdK mit Messestand und Vortragsprogramm vertreten.
Der frühere Geschäftsführer und VdK-Wohnberater Eberhard
Schneider-Richter referiert über „Barrierefreies Wohnen – AAL
nutzen“. Er will insbesondere aufzeigen, wie sich Barrieren in
Wohnungen beseitigen lassen. Zudem widmet sich der Ingenieur den Alltagsunterstützenden Assistenzlösungen (AAL),
den technischen Lösungen, die Älteren und Behinderten das
Wohnen und den Alltag erleichtern können. Diese VdK-Vorträge finden im Messe-Fachforum montags von 16 bis 16.30
Uhr und dienstags bereits von 15.45 bis 16.15 Uhr statt. Zahlreiche weitere Vorträge, ebenso Musikvorführungen, Lesungen und Sportpräsentationen runden das umfangreiche Messeprogramm ab. Ein E-Bike-Testparcours, ein Fahrsimulator
oder auch fünf Bewegungsstationen laden zum Mitmachen
ein. Weitere Infos unter www.beste-jahre-stuttgart.de und in
den Flyern, die in vielen VdK-Büros ausliegen.
Alle Jahre wieder kommt der Nikolaus in unser
Haus…
Die Kolpingfamilie Neukirch bietet wieder Nikolauspaare für
den Hausbesuch am
05. Dezember an.
Wer gerne Nikolaus und Ruprecht zu sich nach Hause bestellen möchte, kann sich bis zum 01.12.2016 anmelden bei Manuela Baur, Tel: 07528/1357
Dieser Termin gilt auch für Vereine und sonstige, die nur die
Kostüme leihen möchten.
Der Erlös unserer diesjährigen Nikolausaktion geht an das
Schulprojekt in Uganda.
Ziele des Projektes sind:
- Hilfe für Familien in Not
- qualitativ hochwertige Bildung für alle
- stabile Arbeitsplätze für Lehrer und sonstige Mitarbeiter
Musikverein Neukirch e.V.
Kartenvorverkauf Herbstkonzert Musikverein Neukirch
Für das Herbstkonzert des Musikverein Neukirch können ab
jetzt Karten im Vorverkauf erworben werden. Sie sind bei
der Volksbank Raiffeisenbank Neukirch, Sparkasse Neukirch
sowie bei allen Musikantinnen und Musikanten erhältlich.
Der Preis im Vorverkauf beträgt 7 €, an der Abendkasse 8 €.
Das Konzert findet am 19. November 2016 statt, Einlass und
Sektempfang beginnen ab 19 Uhr.
Wir vom Musikverein Neukirch laden Sie ein, einen unterhaltsamen und schönen Konzertabend mit uns zu verbringen. Für
das gemütliche Beisammensein werden nach dem Konzert
Tische aufgestellt, außerdem steht eine kleine Bar bereit, sodass wir den Abend gemeinsam ausklingen lassen können.
S O Z I A LV E R B A N D
OrtsverbandNeukirch
Neukirch
Ortsverband
Der Ortsverband informiert:
VdK wieder auf Stuttgarter Messe „Die Besten Jahre“
Bereits zum 5. Mal wird in Stuttgart, auf dem Messegelände
beim Flughafen, die beliebte Messe zum Aktivbleiben „Die
Besten Jahre“ veranstaltet. Am 14. und 15. November 2016
Liebe Leute aus nah und fern
Jeder kommt doch zum Adventszauber gern
7 Stände sind es in voller Zahl
Da wir wegen dem Strom kürzen mussten - was für eine Qual!
Alle sind schon voll belegt
Und wir hoffen dass an diesem Tag was geht!
Auf gutes Wetter - gute Laune - viele Gäste
Freuen wir uns sehr
Wir danken euch schon im Voraus
Es ist uns eine Ehr!!!
Eure Tanja Schaffrath und Uta Bahr
(Infos für Standbetreiber folgen)
Gemeindeverband Neukirch
Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu unseren „Neukircher Gesprächen“ am Mittwoch, den 16.11.2016
um 20.00 Uhr im Gasthaus Hopfendolde in Wildpoltsweiler.
Unser Bundestagsabgeordneter Lothar Riebsamen MdB ist
bei uns zu Gast, und wird nach einer kleinen Einführung aus
der Bundespolitik mit Ihnen und mit uns die Themen diskutieren, die uns am meisten zurzeit beschäftigen.
Ob Gesundheit, Verkehr, Energie oder Landwirtschaft in Baden-Württemberg und Deutschland, immer gibt es andere Ansatzpunkte und Argumente die wir hier an der Basis mit Ihnen diskutieren wollen. Oder welche Fragen haben Sie an Ihren Abgeordneten?
Wir freuen uns auf Ihr Kommen zu unserem politischen Abend.
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Freitag, 11. November 2016
Neukircher Nachrichten
Landjugend Krumbach-Obereisenbach
Aufgepasst!
Die Landjugend macht sich bereit für ihre
jährliche Tätigkeit. Sie packen Sack und
Rute ein, um demnächst bei Euch reinzuschneien.
Die Landjugend Krumbach-Obereisenbach
macht am 5.12. wieder ihre alljährliche Nikolausrunde. Wer uns buchen möchte,
kann sich gerne unter dieser Nummer melden: 015153573702
(am liebsten über WhatsApp)
Arbeitsagentur schließt früher
Schäferhof Broger,
07520/6822
Bauernhofprodukte
Max Hagg, 07528/2294
Wolfgang Heilig
07542/3054
Bäckerei Straub,
07543/6411
Stiftung Liebenau
„Liebenauer Landleben“
Klostermetzgerei „Reute“,
07524/708249
MEICHLE Feinkost und Fisch
Hagnau, 07532/808540
Bäckerei Klaus Denzel,
Vogt, 07529/7797
Käse- und Molkereiprodukte
Eilers GbR
07541/53417
Maryam Zaghari
Griechische Spezialitäten
0157/59199181
Ruftaxi für Sonntag kann in Anspruch genommen werden!
Das Ruftaxi auf der Linie 7545 zwischen Neukirch und Tettnang
kann am Sonntag zum normalen Bodo-Tarif bestellt werden.
Die Anmeldung des Fahrtwunsches muss spätestens 2 Stunden vor Beginn der Fahrt unter der Telefonnummer 07542/7552
erfolgen.
Die Fahrzeiten können systembedingt um einige Minuten abweichen. Reisegruppen können aufgrund der Fahrzeuggröße
(max. 6 Plätze) leider nicht befördert werden.
Schüler, die eine normale Monatskarte besitzen, können das
Taxi bestellen ohne einen Aufpreis bezahlen zu müssen (Schülermonatskarte reicht aus).
Da es sich um ein Taxiunternehmen handelt, sollte kein Taxi,
sondern das „Anruf-Sammel-Taxi“ bestellt werden. Ansonsten könnte angenommen werden, dass es sich um ein reguläres Taxi handelt.
Den Fahrplan der Linie 7545 für Sonntag oder weitere Fahrplanauskünfte finden Sie unter folgendem Link: www.bodo.
de, oder www.neukirch-gemeinde.de, Wirtschaft und Immobilien, Mobilität und Verkehr
Nehmen Sie das Angebot in Anspruch, damit dies weiter bestehen kann!
Wegen einer internen Veranstaltung sind die Agentur für Arbeit Friedrichshafen am 07. November ab 11:00 Uhr und
die Agentur für Arbeit Überlingen ab 10:30 Uhr geschlossen.
Dies betrifft auch die beiden Berufsinformationszentren (BiZ)
in Konstanz und Ravensburg. Diese sind ab 10:00 Uhr, bzw.
12:00 Uhr geschlossen.
Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die
zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchgehend von 8 Uhr
bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus
allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden.
Zusammenkommen und mitgestalten
- Bürgerdialog in Neukirch
Am Dienstag, den 15.11. um 19:00 Uhr lädt die Bodensee-Stiftung im Rahmen eines EU-geförderten Biogasprojektes zum ersten Bürgerdialog ins Haus St. Silvester im Kath.
Pfarramt St. Maria Rosenkranzkönigin in der Kirchstraße 3 ein.
Mit lokalen Vereinen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern
wollen wir über Chancen und Herausforderungen von Biogas
diskutieren. Wir sprechen über die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten und arbeiten mit Ihnen an Lösungen, wie die
Energie aus Biogas und seine Leistungen stärker in das Gemeindeleben eingebunden werden kann.
Die Veranstaltung dauert nicht länger als zwei Stunden.
Gestalten Sie an der Nachhaltigkeit der Region mit, Ihre
Ideen und Vorschläge für ein gutes Miteinander sind gefragt!
Die Bodensee-Stiftung freut sich auf Ihr Kommen.
Bei Fragen und für eine kurze, formlose Anmeldung zur besseren Planung wenden Sie sich bitte an die Bodensee-Stiftung, Antje Föll unter 07732-999548 oder [email protected]
Wie sicher ist Ihr Zuhause?
Eine dreiteilige Serie Ihrer Polizei zur Vorbeugung von Einbrüchen
Während der dunklen Jahreszeit, in welcher die Dämmerung
früher einsetzt, besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer eines Einbruchsdeliktes zu werden.
Für viele Betroffene ist ein Einbruch eine Tat, welche neben
materiellem Schaden auch einen schweren Eingriff in die Privatsphäre - nämlich die Sicherheit der eigenen vier Wände bedeutet.
Im letzten Jahr gingen die Einbruchszahlen um über 20 Prozent zurück. Weitergehend blieb es bei fast der Hälfte der
Taten beim Versuch. Hierzu tragen vor allem das Beachten
von (I.) allgemeinen Handlungsempfehlungen, (II.) mechanische Sicherungstechniken, aber auch (III.) Nachbarschaftshilfe bei.
Neukircher Nachrichten
Freitag, 11. November 2016
Die Polizei möchte Sie dazu im Rahmen der Einbruchsprävention durch eine dreiteilige Serie in den kommenden Ausgaben mit Präventionstipps sensibilisieren.
I. Allgemeine Handlungsempfehlungen
1.Halten Sie die Hauseingangstüre auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie auch immer, wer ins Haus will, bevor Sie die Tür öffnen.
2. Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung.
3. Achten Sie bewusst auf fremde Personen im Haus und
auf dem Grundstück.
4. Lassen Sie die Wohnungstür nicht nur „ins Schloss fallen“,
sondern schließen Sie Ihre Wohnungseingangstür immer zweifach ab. Dies gilt auch für Keller, Garagen und
Speicher.
5. Verstecken Sie ihren Haus- und Wohnungsschlüssel
nie außerhalb der Wohnung.
6. Wechseln Sie bei Verlust des Schlüssels unverzüglich
den Schließzylinder aus.
7. Auch bei kurzer Abwesenheit sollten Fenster- und Balkontüren verschlossen werden. Gekippte Fenster und
Balkontüren öffnen Einbrecher besonders schnell.
8. Sorgen Sie dafür, dass die Wohnung auch bei längerer
Abwesenheit bewohnt erscheint. Lassen Sie beispielsweise den Briefkasten leeren.
9. Geben Sie in sozialen Netzwerken (z.B. durch Statusmeldungen) keine Hinweise auf eine längere Abwesenheit.
Dies gilt ebenso für Anrufbeantworter/Mailboxen.
10.Wählen Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen unverzüglich den Polizei-Notruf 110! Versuchen Sie niemals, Einbrecher selbst festzuhalten!
Weitere Informationen zum Thema Einbruchsschutz finden Sie
unter www.k-einbruch.de.
Polizeipräsidium Konstanz
Referat Prävention
Voranzeige: Jubiläumskonzert der Musikkapelle Haslach e.V.
Am Samstag vor dem ersten Advent, das ist der 26. November,
findet in der Turn- und Festhalle Haslach das Jubiläumskonzert
zum 200-jährigen Bestehen der Musikkapelle Haslach statt.
Karten im Vorverkauf gibts bei jedem aktiven Musikanten, im
Dorfladen Haslach und in der Haarschneiderei.
Auf Ihr Kommen freut sich Ihre Musikkapelle Haslach e.V.
Katholische Erwachsenenbildung
Bodenseekreis e.V.
Die Katholische Erwachsenenbildung Bodenseekreis e.V. lädt
zu folgenden Veranstaltungen ein:
ANDERS ALS DU GLAUBST. Ein Theaterstück über Juden, Muslime, Christen und den Riss durch die Welt, mit
der „Berliner Compagnie“. Samstag, 19. November, 19:30
Uhr, FN, Cinéma, Aula des Karl-Maybach-Gymnasiums, Maybachplatz 2. Kartenvorverkauf (mit Ermäßigung) über die keb
FN und Abendkasse.
Zusammen im Glauben, Offenes Treffen, mit Barbara Thielicke. Sonntag, 13. November, 15 bis 18 Uhr, FN, Haus der
Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16 (barrierefrei). Keine Anmeldung erforderlich.
Wie halte ich meinen Computer fit? Vortrag, mit Stefan
Lanz. Montag, 14. November, 19 Uhr, FN, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16, Saal (EG, barrierefrei). Keine
Anmeldung erforderlich - Abendkasse.
Hausaufgaben gelassen erledigen, mit André Radtke, Rektor, und Hermann Wieland. Dienstag, 15. November, 19 Uhr,
FN-Ailingen, Roncalli-Haus, Ittenhauser Str. 13.
Keine Anmeldung erforderlich - Spendenbasis.
Armenien - das älteste christliche Land. Reisebericht, mit
Monika Baur. Mittwoch, 16. November, 19:30 Uhr, FN, Haus
der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16, Petrussaal (EG, barrierefrei). Keine Anmeldung erforderlich - Abendkasse.
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Abschied - Trennung - Loslassen. Ein kreativer Abend zum
Durchatmen, mit Diakon Dieter Walser. Freitag, 18. November, 19 Uhr, FN, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr.
16, Meditationsraum (2. OG, barrierefrei). Anmeldung erbeten.
Small Talk, sicheres und schlagfertiges Auftreten, mit Monika Baur. Samstag, 19. November, von 9 bis 17 Uhr, FN, Haus
der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16 (barrierefrei). Anmeldung erbeten.
Viren-Jagd - Sicherheit im Internet. Vortrag, mit Stefan Lanz,
IT-Spezialist. Montag, 21. November, 19 Uhr, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16, Saal (EG, barrierefrei). Keine Anmeldung erforderlich - Abendkasse.
Sitzungen gekonnt moderieren, mit Dekanatsreferentin
Christa Hecht-Fluhr. Donnerstag, 24. November, von 18 bis
19:30 Uhr, Haus der Kirchlichen Dienste, Katharinenstr. 16,
Meditationsraum (2. OG, barrierefrei). Anmeldung bis 14. November über die Dekanatsgeschäftsstelle: geschaeftsstel-le@
dekanat-fn.de oder Tel: 07541/3786071.
LiteraTour 2016, Neuerscheinungen deutschsprachiger Autorinnen und Autoren, mit Dr. Michael Krämer. Montag, 28.
November, 19:30 Uhr, FN, Kiesel im K42. Anmeldung bis 14.
November.
„Shakespeare in der Musik (mit Klangbeispielen)“ - Fahrt
nach Biberach und Vortrag, mit Dr. Jörg Riedlbauer, Kulturdezernent, Fahrtbegleitung: Lothar Plachetka. Mittwoch, 30.
November, von 17:15 Uhr bis ca. 22:30 Uhr. Treffpunkt: FN,
Stadtbahnhof, Eingangshalle, 17:15 Uhr. Anmeldung bis 22.
November, max. 10 Personen.
Informationen zu den Veranstaltungen und Anmeldung:
keb Bodenseekreis e. V., Katharinenstr. 16, 88045 Friedrichshafen, Tel.: 07541 3786072, [email protected] , www.keb-fn.de
Lotto Sportjugend-Förderpreis: jetzt bewerben!
100.000 Euro für vorbildliche Jugendarbeit in Sportvereinen
Gemeinsam mit der Baden-Württembergischen Sportjugend
und dem Kultusministerium schreibt die Staatliche Toto-Lotto GmbH den „Lotto Sportjugend-Förderpreis“ aus. Der Wettbewerb richtet sich an baden-württembergische Sportvereine
mit vorbildlicher Jugendarbeit. Den Gewinnern winken Preise
im Gesamtwert von 100.000 Euro. Die Bewerbungsfrist läuft
noch bis 31.12.2016.
„Unsere Sportvereine übernehmen eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, denn sie vermitteln jungen Menschen Werte wie Respekt und Fair Play“, betont Lotto-Geschäftsführerin Marion Caspers-Merk. „Mit unserem Wettbewerb möchten wir das ehrenamtliche Engagement in den
Vereinen belohnen.“
Aus zwölf Regionen des Landes werden je zehn Vereine ausgezeichnet. Unter den zwölf Erstplatzierten wird ein Landessieger ermittelt. Daneben vergibt die Jury Sonderpreise für
Projekte, die sich mit aktuellen sportlichen oder gesellschaftlichen Themen befassen. Die Prämierung der Siegervereine
findet im Mai 2017 im Europa-Park statt.
Die Bewerbungsunterlagen gibt es bei den Sportorganisationen, in den Lotto-Annahmestellen sowie unter www.sportjugendfoerderpreis.de.
„Forum Fit für die Selbstständigkeit“: Nächstes
Vortragsthema „PR-Arbeit in regionalen Medien“
Bodenseekreis: Die Veranstaltungsreihe „Forum Fit für die
Selbstständigkeit“ der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis
GmbH (WFB) für Existenzgründer und klein- und mittelständische Unternehmer/innen bietet am 24. November 2016 in
Ailingen Informationen und Impulse zum Thema „PR-Arbeit Was tun und vor allem, was lassen, im Umgang mit regionalen Medien?“.
Das Erzählen von Geschichten ist eine uralte Kommunikationsform der Menschheit, um Wissen und Werte weiterzugeben. Auf den ersten Blick geht es darum „bloß Geschichten
Seite 16
Freitag, 11. November 2016
zu erzählen“, bei näherem Hinsehen aber ist genau dies ein
spannendes Marketing-Instrument.
Im Vortrag „PR-Arbeit - Was tun und vor allem, was lassen,
im Umgang mit regionalen Medien?“ gibt der Referent Markus Hotz, Gründer und Geschäftsführer des akzent Verlags,
einen Einblick, wie Unternehmen es schaffen, ihre Botschaft
in den regionalen Medien zu platzieren und durch die Nutzung
der verschiedenen Medienarten - von TV und Radio über das
Internet bis hin zu Print - die Markenbotschaft des Unternehmens gezielt zu platzieren und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu stärken.
Markus Hotz (51) ist Gründer und Geschäftsführer des akzent
Verlags in Konstanz, mit 1,1 Millionen Auflage einer der größten Magazin-Verlage am Bodensee. Im Verlag erscheinen im
internationalen Bodenseeraum Magazine, wie akzent, seezunge, seeclassics, Traumzeit, smileguide, seenior, seKONSTANZ, Schauraum Hegau und Bodensee-Oberschwaben, Unternehmermagazine wie Klasse Frauen, Starke Teams, Klasse
Männer. Mit seiner Erfahrung aus über 28 Jahren Medienarbeit kann er den Teilnehmern tiefe Einblicke in die Medienwelt
und den Umgang mit ihr geben.
Das „Forum Fit für die Selbstständigkeit“ findet am 24. November 2016 um 19.00 Uhr im Roncalli Haus Ailingen statt.
Das „Forum Fit für die Selbstständigkeit“ ist eine regelmäßige
Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH
und richtet sich an junge Unternehmen, Existenzgründer/innen und klein- und mittelständische Unternehmer/innen aus
dem gesamten Bodenseekreis. Die Teilnahme ist kostenlos.
Um Anmeldung wird gebeten unter Tel. 07551 9471937 oder
[email protected]
Impulse - Informationen - Kontakte
Veranstaltungsreihe „Forum Fit für die Selbstständigkeit“
PR-Arbeit - Was tun und vor allem, was lassen, im Umgang mit regionalen Medien?
Referent: Markus Hotz, Verlag
Datum: Donnerstag, 24.11.2016
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Roncalli Haus Ailingen
Ittenhauser Straße 13
88048 Friedrichshafen
Musikkapelle Niederwangen
Herbstkonzert der Musikkapelle Niederwangen
Am Samstag, 19. November 2016, um 20.00 Uhr, veranstaltet die Musikkapelle Niederwangen ihr Herbstkonzert in der
Turn- und Festhalle Niederwangen
Dirigent Christian Thanner hat ein abwechslungsreiches Programm, mit Werken unterschiedlicher Stilrichtungen zusammengestellt, u.a. mit „Between the Two Rivers“ von Philip
Sparke, „Fandango“ von Frank Perkins, „Overture to a New
Age“ von Jan de Haan, „Tintin“, arr. Von Johan de Meij, und
„October” von Eric Whitacre.
Wenn Sie Lust auf einen festlichen und unterhaltsamen Abend
haben, sind Sie hierzu herzlich eingeladen. Sollten Sie an diesem Abend verhindert sein, oder wollen Sie unseren Nachwuchs live erleben, dann sind Sie herzlich eingeladen zu unserer Öffentlichen Generalprobe - mit den Niederwangener Bläserkids am Freitag, 18. November 2016, um 19.00 Uhr, in der
Turn- und Festhalle Niederwangen. An diesem Abend werden
zusätzlich zur Musikkapelle Niederwangen die Niederwangener Bläserkids unter der Leitung von Christian Hasel eine kleine Kostprobe ihres Könnens darbieten.
Der Eintritt ist an beiden Abenden frei. Spenden zugunsten
unserer Bläserklasse nehmen wir gerne entgegen.
Ihre Musikkapelle Niederwangen e.V.
Regelmäßiges Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg im Bodenseekreis
Frauen können beim Wiedereinstieg nach familiär bedingter
Neukircher Nachrichten
Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, bei der Suche nach qualifizierten Weiterbildungsmöglichkeiten, bei drohender Erwerbslosigkeit oder anderen beruflich bedingten Fragen die kostenfreie Beratungsleistung der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg jetzt auch im Bodenseekreis vor Ort in Anspruch
nehmen. Die monatlichen Beratungstage finden in den beiden Geschäftsstellen der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis
GmbH in Friedrichshafen und Überlingen statt.
Die nächsten Beratungstermine der Kontaktstelle Frau und
Beruf finden am Donnerstag, 17. November, in Überlingen
statt. Beraterin Isabella Stotter wird Fragen zur beruflichen
Orientierung von Frauen und Mädchen, zu Fort-und Weiterbildung, Minijob, Stellensuche, Elternzeit und zum Wiedereinstieg in den Beruf beantworten. Wer seine Bewerbungsmappen verbessern lassen möchte, kann diese gerne mitbringen.
Eine Anmeldung bei der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg ist erforderlich unter Tel. 0751 35906-63 oder
[email protected]. Weitere Termine unter www.frauundberuf-rv.de
Die Kontaktstellen Frau und Beruf sind ein Landesprogramm
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und in der Region angesiedelt bei der WiR
- Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH. Die Beratung ist unabhängig, kostenfrei und vertraulich.
Weitere Leibeigenschaft in Halbrechts
Wie bereits berichtet, kaufte Friedrich VI Humpis von Waltrams
zu Schomburg und Pfaffenweiler das Schloss Schomburg im
Jahre 1549 von den Grafen zu Montfort. Kurz nach seiner
Niederlassung in Schomburg reagierte er bereits mit nachfolgender Urkunde:
Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg und Pfaffenweiler entlässt Margaretha Brasel, eheliche Tochter des verstorbenen Hans Brasel und Anna Motz
zu Halbrechts und jetzt Ehefrau des Peter Pfau zu „Vllendtschweiler“, gegen Zahlung von 6 fl in Landeswährung, deren
Empfang er hiermit quittiert, aus seiner
Leibherrschaft.
Der Aussteller entbindet genannte Anna von ihrem Eid, spricht
dieselbe mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern von
der Eigenschaft und der daraus erfließenden „Servitut“ und
Botmäßigkeit sowie den daran hängenden Pflichten, Lasten
und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort bei Herren
oder Städten neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies tun wünscht und
schließt von seiner Seite weitere Ansprüche und Forderungen gegen Leib und Gut der Freigelassenen und ihrer Nachkommen für die Zukunft kategorisch aus.
1549 April 24 (auf mitwoch nach dem hailigen Ostertag)
Aussteller: Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg
Hinweis: Die Leibeigenschaft endete mit dieser Entlassung
leider nicht.
Anna Motz wechselte den Standort „Halbrechts“, nachdem
ihr Mann gestorben ist und zog mit ihrer Tochter Margaretha
zu ihrem 2. Mann nach „Vllendtschweiler“. Das könnte eventuell das heutige Uhetsweiler bei Neukirch sein. Damit wäre
Anna Motz wieder in der Leibeigenschaft, bei den Grafen von
Montfort.
Auch diese Urkunde kann in den Ausstellungsräumen der ehemaligen Schule in Haslach besichtigt werden.
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