Teilnahmebedingungen

Rechtseinräumung Mountainfilm „Open Screen“
Mit der Teilnahme am Open Screen-Wettbewerb im Rahmen von Mountainfilm Graz,
dem Upload bzw. der Veröffentlichung des Videos garantiert der Teilnehmer (m/w)
sämtliche erforderlichen Rechte an den Szenen sowie am Titel (Fotos und Titel
nachfolgend kurz „Film“) zu besitzen. Der Teilnehmer garantiert weiters damit keine
Rechte Dritter (z.B. Bildnisschutz, sonstige Schutzrechte: zB Urheber-, Markenrecht,
UWG) zu verletzen. Filme können ohne Angabe von Gründen von der Robert Schauer
Filmproduktion GmbH (nachfolgend kurz „Mountainfilm Graz“) abgelehnt oder
jederzeit gelöscht werden. Mountainfilm Graz übernimmt keine Haftung für die Filme.
Der Teilnehmer räumt Mountainfilm Graz mit der Teilnahme auch an Teilen des Filmes
das nicht ausschließliche, zeitlich, räumlich, inhaltlich hinsichtlich Verwertungsrechte
unbeschränkte und unwiderrufliche Recht zur Nutzung im Rahmen des Open ScreenWettbewerbs und des Mountainfilm-Festivals ein. Dies umfasst beispielsweise das
Recht print, online, digital, mobile, auch auf Social Media Plattformen (z.B. Facebook),
etc. zur Vervielfältigung, Veröffentlichung/öffentliche Zurverfügungstellung ,
Vorführung und Wiedergabe, Verbreitung, Bearbeitung/Änderung, Sendung (Hörfunk,
und Fernsehen analog und/oder digital einschließl. Kabel-, Satellit, etc), Video,
multimediale Nutzung, Speicherung/Archivierung in jeglichen Datenbanken, Bild/Tonträger, Digitalisierung, Sekundarnutzungen (Dokumentationen, etc.), Plakate,
Folder, Kalender, in jeder auch zukünftigen technischen Form, in jeglichem
publizistischen Zusammenhang und erlaubt auch die Nutzung zu Werbezwecken.
Mountainfilm Graz kann ihre Rechte gesamt oder teilweise, entgeltlich oder
unentgeltlich Dritten (z.B. Kooperationspartner) einräumen. Für die Teilnahme bzw.
Nutzung der Filme besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf ein Entgelt/Honorar auch nicht im Falle wiederholter Veröffentlichung und/oder Weitergabe bzw.
Lizenzierung von Rechten. Mit der Teilnahme erteilt der Teilnehmer auch die
Zustimmung zur Veröffentlichung seiner angegebenen Daten (z.B. Geburtsdatum,
Beruf, Wohnort, seines (persönlichen) Fotos) und Filmes bereits während des
Wettbewerbs, als auch im Falle des Gewinns in ausgewählten Medien. Der
Teilnehmer hält Mountainfilm Graz bei Inanspruchnahme von Dritten wegen verletzter
Rechte, etc. aus und im Zusammenhang mit dem Open Screen-Wettbewerb und der
Rechtseinräumung vollkommen schad- und klaglos.