Phasen der Radikalisierung Stand September 2016 Phase 1: Beginn der Radikalisierung Zuständige Behörden Kantone und Gemeinden: Kantonale und kommunale Stellen (Erziehungsdirektion, Sozialund Migrationsbehörden), öffentliche Institutionen (Opferhilfestellen, Gewaltpräventionsstellen), zivilgesellschaftliche Organisationen (Beratungsstellen, Streetworker, Jugendarbeit u.a.) Instrumente Aktuell • Präventionsprogramme in den Kantonen, Städten und Gemeinden (Bsp.: Programme zur Gewaltprävention) Geplant • Nationaler Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewaltätigen Extremismus Phase 2: Auffällig für den Nachrichtendienst Zuständige Behörden Bund: • Nachrichtendienst des Bundes (NDB) • Staatssekretariat für Migration SEM Instrumente Aktuell • Dschihad-Monitoring im Internet, präventive Ansprachen • Nichterteilung/Widerruf von Asyl und Aufenthalts bewilligungen • Visaverweigerung • Intensive Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden (Task-Force TETRA) Geplant • Nachrichtendienstgesetz Phase 3: Erste polizeiliche Interventionen und Ermittlungen Zuständige Behörden Bund: • fedpol Instrumente Aktuell • Polizeiliche Ermitlungen • Nichterteilung/Widerruf von Asyl und Aufenthalts bewilligungen • Einreisesperren und Visaverweigerung • Ausweisungen und Ausschaffungen (Gefährdung der Sicherheit) • Intensive Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden (Task-Force TETRA) Geplant • Neue präventiv-polizeiliche Massnahmen ausserhalb des Strafverfahrens: Reisedokumentensperre und Meldepflicht, verdeckte Registrierung Phase 4a: Strafverfahren und Anklage Zuständige Behörden Bund: • Bundesanwaltschaft mit Ermitlungen von fedpol • Zwangsmassnahmengericht • Bundesamt für Justiz Instrumente Aktuell • Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen, Strafgesetzbuch • Strafprozessrecht: strafprozessuale Zwangsmassnahmen (Kommunikationsüberwachungen, Observation, Untersuchungshaft mit den Ersatzmassnahmen Reisedokumentensperre, Meldeauflage, etc.) • Polizeiliche Kooperation und Rechtshilfe • Intensive Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden (Task-Force TETRA) Geplant • Revidiertes Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) • Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen zur kriminellen Organisation • Umsetzung und Genehmigung Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit Zusatzprotokoll Phase 4b: Verurteilung Kompetenz Bund: Bundesstrafgericht, Bundesgericht Instrumente Aktuell • Freiheitsstrafe, unbedingt, bedingt oder mit Massnahmen (therapeutische Massnahmen und Verwahrung, andere Massnahmen wie Kontakt- und Rayonverbot, Tätigkeitsverbot) Geplant • ab 1. 10. 2016: Landesver• weisung von ausländischen • Straftätern Phase 5: Strafvollzug Kompetenz Kantone: Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden Instrumente Aktuell • Durchführung der Freiheitsstrafen in den Strafvollzugsanstalten, allenfalls therapeutische Begleitmassnahmen im Einzelfall Geplant – Phase 6: Nach dem Strafvollzug Kompetenz Bund und Kantone: Strafvollzugs-, Migrations- und Sozialbehörden, kantonale/städtische Polizei NDB, SEM, fedpol Instrumente Aktuell • Ausweisung und Einreisesperre bei Gefährdung der inneren Sicherheit • Entzug Aufenthaltstitel • Monitoring durch den NDB • Punktuell Begleitung durch Sozialbehörden • Polizeiliche Massnahmen gestützt auf kantonalem Recht Geplant • Neue präventiv-polizeiliche Massnahmen ausserhalb des Strafverfahrens: Reisedokumentensperre und Meldepflicht, verdeckte Registrierung • Nationaler Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewaltätigen Extremismus
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