Phasen der Radikalisierung

Phasen der Radikalisierung
Stand September 2016
Phase 1:
Beginn der Radikalisierung
Zuständige Behörden
Kantone und Gemeinden:
Kantonale und kommunale Stellen (Erziehungsdirektion, Sozialund Migrationsbehörden), öffentliche Institutionen (Opferhilfestellen,
Gewaltpräventionsstellen), zivilgesellschaftliche Organisationen
(Beratungsstellen, Streetworker, Jugendarbeit u.a.)
Instrumente
Aktuell
• Präventionsprogramme in
den Kantonen, Städten und
Gemeinden (Bsp.: Programme zur Gewaltprävention)
Geplant
• Nationaler Aktionsplan
gegen Radikalisierung und
gewaltätigen Extremismus
Phase 2:
Auffällig für den Nachrichtendienst
Zuständige Behörden
Bund:
• Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
• Staatssekretariat für Migration SEM
Instrumente
Aktuell
• Dschihad-Monitoring im
Internet, präventive
Ansprachen
• Nichterteilung/Widerruf
von Asyl und Aufenthalts
bewilligungen
• Visaverweigerung
• Intensive Kooperation
zwischen den Sicherheitsbehörden (Task-Force
TETRA)
Geplant
• Nachrichtendienstgesetz
Phase 3:
Erste polizeiliche Interventionen und Ermittlungen
Zuständige Behörden
Bund:
• fedpol
Instrumente
Aktuell
• Polizeiliche Ermitlungen
• Nichterteilung/Widerruf
von Asyl und Aufenthalts
bewilligungen
• Einreisesperren und
Visaverweigerung
• Ausweisungen und Ausschaffungen (Gefährdung
der Sicherheit)
• Intensive Kooperation
zwischen den Sicherheitsbehörden (Task-Force
TETRA)
Geplant
• Neue präventiv-polizeiliche
Massnahmen ausserhalb
des Strafverfahrens: Reisedokumentensperre und
Meldepflicht, verdeckte
Registrierung
Phase 4a:
Strafverfahren und Anklage
Zuständige Behörden
Bund:
• Bundesanwaltschaft mit Ermitlungen von fedpol
• Zwangsmassnahmengericht
• Bundesamt für Justiz
Instrumente
Aktuell
• Bundesgesetz über das
Verbot der Gruppierungen
«Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen,
Strafgesetzbuch
• Strafprozessrecht: strafprozessuale Zwangsmassnahmen (Kommunikationsüberwachungen, Observation, Untersuchungshaft
mit den Ersatzmassnahmen
Reisedokumentensperre,
Meldeauflage, etc.)
• Polizeiliche Kooperation
und Rechtshilfe
• Intensive Kooperation
zwischen den Sicherheitsbehörden (Task-Force
TETRA)
Geplant
• Revidiertes Bundesgesetz
betreffend die Überwachung
des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf)
• Anpassung der gesetzlichen
Bestimmungen zur kriminellen Organisation
• Umsetzung und Genehmigung Übereinkommen des
Europarates zur Verhütung
des Terrorismus mit Zusatzprotokoll
Phase 4b:
Verurteilung
Kompetenz
Bund:
Bundesstrafgericht, Bundesgericht
Instrumente
Aktuell
• Freiheitsstrafe, unbedingt,
bedingt oder mit Massnahmen (therapeutische Massnahmen und Verwahrung,
andere Massnahmen wie
Kontakt- und Rayonverbot,
Tätigkeitsverbot)
Geplant
• ab 1. 10. 2016: Landesver• weisung von ausländischen
• Straftätern
Phase 5:
Strafvollzug
Kompetenz
Kantone:
Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden
Instrumente
Aktuell
• Durchführung der
Freiheitsstrafen in den
Strafvollzugsanstalten,
allenfalls therapeutische
Begleitmassnahmen im
Einzelfall
Geplant
–
Phase 6:
Nach dem Strafvollzug
Kompetenz
Bund und Kantone:
Strafvollzugs-, Migrations- und Sozialbehörden,
kantonale/städtische Polizei
NDB, SEM, fedpol
Instrumente
Aktuell
• Ausweisung und Einreisesperre bei Gefährdung der
inneren Sicherheit
• Entzug Aufenthaltstitel
• Monitoring durch den NDB
• Punktuell Begleitung durch
Sozialbehörden
• Polizeiliche Massnahmen
gestützt auf kantonalem
Recht
Geplant
• Neue präventiv-polizeiliche
Massnahmen ausserhalb
des Strafverfahrens:
Reisedokumentensperre
und Meldepflicht, verdeckte Registrierung
• Nationaler Aktionsplan
gegen Radikalisierung und
gewaltätigen Extremismus