1 Erläuterungen Einwohnergemeinde Elfingen _____________________________________________________________________________ A. Allgemeines Budget 2017 Einwohnergemeinde, Erfolgsrechnung (ohne Spezialfinanzierungen) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit + Ergebnis aus Finanzierung = Operatives Ergebnis + Ausserordentliches Ergebnis = Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Budget 2017 Fr. -165'150.00 Fr. 4'700.00 Fr. -160'450.00 Fr. 98'750.00 Fr. -61'700.00 Budget 2016 Fr. -272'600.00 Fr. 6'100.00 Fr. -266'500.00 Fr. 98'750.00 Fr. -167'750.00 Rechnung 2015 Fr. -155'917.00 Fr. -5'564.99 Fr. -161'481.99 Fr. 98'750.50 Fr. -62'731.49 Budget 2017 Einwohnergemeinde, Investitionsrechnung (ohne Spezialfinanzierungen) Investitionsausgaben Investitionseinnahmen Ergebnis Investitionsrechnung Selbstfinanzierung Finanzierungsergebnis Budget 2017 Fr. 109'000.00 Fr. 7'200.00 Fr. -101'800.00 Fr. -48'400.00 Fr. -150'200.00 Budget 2016 Fr. 158'600.00 Fr. 14'100.00 Fr. -144'500.00 Fr. -149'850.00 Fr. -294'350.00 Rechnung 2015 Fr. 436'852.78 Fr. 0.00 Fr. -436'852.78 Fr. -62'685.19 Fr. -499'537.97 Dem betrieblichen Aufwand von Fr. 1'235'650.00 steht ein betrieblicher Ertrag von Fr. 1'070'500.00 gegenüber. Dies führt zu einem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von Fr. -165'150.00. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen belaufen sich auf Fr. 104'550.00. Der Nettofinanzertrag beträgt Fr. 4'700.00 womit sich ein Operatives Ergebnis von Fr. -160'450.00 ergibt. Aufgrund der Änderung der Weisung zur Entnahme aus der Aufwertungsreserve durch die Aufsichtsbehörde wird im Voranschlag 2017 eine Entnahme von Fr. 98'750.00 getätigt (Mehrabschreibungen HRM1 zu HRM2). Somit resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 61'700.00, welcher dem Eigenkapital belastet wird. Massgebend für die Vermögensentwicklung ist die Selbstfinanzierung. Sie ist jene Summe, die zur Finanzierung der Investitionen durch eigene, im selben Rechnungsjahr erwirtschaftete Mittel, eingesetzt werden kann. Die geplanten Nettoinvestitionen von Fr. 101'800.00 können nicht mit eigenen Mitteln finanziert werden. Die Selbstfinanzierung beträgt Fr. -48'400.00 womit ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 150'200.00 resultiert. 2 B. Erfolgsrechnung Konto 0 Bemerkungen ALLGEMEINDE VERWALTUNG 0210.3153.00 Die Vertragslösungen der EDV wurden neu geprüft. Ab 2017 wird es für die Verwaltung3plus eine effizientere und kostengünstigere Gesamtlösung geben. Die Aufteilung der Kosten pro Gemeinde erfolgt zum Ligado-Schlüssel. 0210.3611.00 Es wurden zusätzliche Kosten von Fr. 1'200.00 für das Informatik-Projekt Verana3 berücksichtigt. 0210.3612.03 Für die Führung des Regionalen Steueramtes resultiert ein Budgetbetrag von total Fr. 249'600.00. Der Anteil für Elfingen beträgt Fr. 18'400.00. 0210.3612.04 Für die Führung der Regionalen Finanzverwaltung resultiert ein Budgetbetrag für die Verwaltung3plus von total Fr. 230'100. Der Anteil für Elfingen beträgt Fr. 54'900.00. 0220.3153.00 Die Vertragslösungen der EDV wurden neu geprüft. Ab 2017 wird es für die Verwaltung3plus eine effizientere und kostengünstigere Gesamtlösung geben. Die Aufteilung der Kosten pro Gemeinde erfolgt zum Ligado-Schlüssel. 0220.3612.03 Für die Führung der Regionalen Verwaltung resultiert ein Budgetbetrag für die Verwaltung3plus von total Fr. 614'250.00. Der Anteil für Elfingen beträgt Fr. 146'600.00 und wurde unter den Funktionen 0220, 1400 und 5310 aufgeteilt. 0290.3144.00 Die Hagebuche vor dem Gemeindehaus beschädigt die angrenzende Mauer sowie den Teerbelag. Das Fällen des Baumes ist unumgänglich. Die Abwasserleitung im Gemeindehaus ist undicht und muss repariert werden. 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG 1400.3132.00 Kosten für den Geometer. 1500.3612.04 Die budgetierten Nettokosten der Feuerwehr Oberes Fricktal belaufen sich auf Fr. 225'650.00. Der Anteil für Elfingen beträgt Fr. 17'260.00. 3 2 BILDUNG 2110.3612.03 Schulgeld Kindergarten an die Gemeinde Bözen. 6 Kinder à Fr. 5'500.00. 2120.3612.03 Schulgeld an die Gemeinde Bözen für die Primarschule. 9 Kinder à Fr. 7'878.00. Schulgeld an die Gemeinde Frick für Einstufungsklasse, 1 Kind à Fr. 5'550.00. Massgebend für die Höhe der Schulgelder ist hauptsächlich die Schülerzahl. 2130.3612.03 Schulgelder an die Gemeinde Frick. 1 Realschüler à Fr. 7'486.00, 2 Sekundarschüler à Fr. 6'208.00 und 2 Bezirksschüler à Fr. 6'238.00. 3 Schüler weniger gegenüber dem Vorjahr. 2140.3612.03 Zum vierten Mal ist auf das bevorstehende Schuljahr keine Schulgelderhöhung nötig. 2170.3140.00 Risssanierung beim Teerplatz zwischen MZH und Schulhaus sowie beim Platz unten (früher Feuerwehr). Pflegeeingriff bei den Hecken zwischen Schulliegenschaften und Hauptstrasse. Sandabdeckung für Spielplatz. 2170.3612.04 Entschädigung an den Regionalen Unterhaltsbetrieb für den Unterhalt der Schulliegenschaften. 2170.4470.00 Mieteinnahmen von Parkplätzen und ehemaligen Schulräumen. 2190.3000.00 Besoldung Schulpflege gemäss Budget Kreisschulpflege Bözen-Elfingen. 2191.3170.00 Anteil an den TNW-Abokosten für Elfinger Schüler, welche Schulen ausserhalb von Elfingen besuchen. 21 Schüler à Fr. 400.00. 2200.3614.00 Drei Kinder besuchen eine Sonderschule. 2200.4260.00 Kosten für Verpflegung werden den Eltern weiterverrechnet. Funktion 2300 Ein Lehrling besucht eine kantonale, 3 Lehrlinge eine aargauische Berufsschule. 3 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT 3420.3612.04 Entschädigung an den regionalen Unterhaltsbetrieb. 4 4 GESUNDHEIT 4210.3636.01 Beitrag Spitex Oberes Fricktal Fr. 33'100.00. Die vom Kanton vorgegebene und im Fricktal umgesetzte Strategie "ambulant vor stationär" führt zwangsläufig zu Mehrumsatz im Bereich Spitex und damit auch zu höheren Restkostenbeiträgen der Gemeinden. Beitrag Pro Senectute Aargau Fr. 1'000.00. Beitrag Onko-Spitex Fr. 1'000.00. 4900.3111.00 Beschaffung öffentlich zugänglicher Defibrillator. 5 SOZIALE SICHERHEIT 5350.3130.00 Diverse Mitgliederbeiträge (Alterszentrum Brugg, Verein für Altersbetreuung, Benz'sche Stiftung). 5440.3636.00 Beitrag an Jugendfreff „Domizil“ in Effingen. 5720.3637.01 Reservebetrag für zukünftige Sozialfälle. 5730.3611.00 Aufgrund der Aufnahme von Asylbewerber entstehen keine Abgaben an den Kanton. 5730.3611.01 Betreuungskosten an die Regionale Verwaltung. Fr. 500.00 pro Monat und pro aufzunehmenden Asylant. 5790.3612.00 Gemeindeanteil an frauenspezifische Deutschkurse des kantonalen Integrationsprogrammes KIP. 5790.3631.00 Beitrag an die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten. Ansatz Pro Einwohner Fr. 239.07. 6 VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 6150.3141.00 Strassenwischen. Risssanierungen. 6150.3612.05 Entschädigung an regionalen Unterhaltsbetrieb (Robidog-Betreuung). 6220.3631.00 Anteil an öffentlichem Verkehr. 5 6220.3636.00 Anteil Tarifverbund Nordwestschweiz. 7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 7101.3010.00 Das Wasserwerk wird seit 2014 von der Firma IBB Brugg AG bewirtschaftet. Die Kosten für diese Dienstleistungen werden im Kto. 7101.3130.00 verbucht. 7101.3101.01 Beim Wasserverband BEH resultiert ein Nettoaufwand von Fr. 104'150.00. Der Anteil für die Gemeinde Elfingen beträgt Fr. 19'490.00. 7101.3130.00 Die technische Betriebsführung durch die Firma IBB Brugg AG beträgt pauschal Fr. 12'500.00. 7101.3143.00 Im Unterhalt sind diverse Kosten wie Wasserleitungsbrüche, Hydrantenkontrolle, Hydrantenrevision, Schieberkontrolle, Brunnen-Reinigung, Reinigung Brunnstuben, Reservoir-Reinigung enthalten. Zusätzlich muss das Pumpenhaus innen gemalt werden sowie ev. beim Blitzschutz Massnahmen ergriffen werden. 7101.3409.01 Die Nettoschuld der Wasserversorgung (Schuld gegenüber Einwohnergemeinde) beträgt Ende 2016 voraussichtlich Fr. 155'858.00. Diese wird mit 0.5% bzw. Fr. 779.30 verzinst. 7101.4240.00 Wassergebühren aufgrund angepasstem Wasserpreis. 7101.9011.00 Der Aufwandüberschuss beträgt Fr. 59'900.00 und wird der Spezialfinanzierung entnommen. 7201.3143.00 Die Kanalisationsleitungen müssen gespült werden. Der Abfluss beim Hartplatz Turnhalle muss durch eine Einleitung in die Kanalisation abgeändert werden (war an Sauberwasserleitung angeschlossen) Fr. 8'000.00. 7201.3612.04 Beim Abwasserverband Bözberg West resultiert ein Nettoaufwand von Fr. 301'400.00. Der Anteil für die Gemeinde Elfingen beträgt Fr. 24'021.60. 7201.4409.01 Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung (Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde) beträgt Ende 2016 voraussichtlich Fr. 256'972.00. Dieses wird mit 0.5% bzw. Fr. 1'284.85 verzinst. 7201.9011.00 Der Aufwandüberschuss beträgt Fr. 9'250.00 und wird der Spezialfinanzierung entnommen. 6 7301.4409.01 Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft (Guthaben gegenüber Einwohnergemeinde) beträgt Ende 2016 voraussichtlich Fr. 32'217.00. Dieses wird mit 0.5% bzw. Fr. 161.10 verzinst. 7301.9010.00 Der Ertragsüberschuss beträgt Fr. 1'200.00 und wird der Spezialfinanzierung gutgeschrieben. 7410.3611.00 Der Gewässerunterhalt durch den Kanton wird auf Fr. 11'675.00 geschätzt. Der Anteil der Gemeinde Elfingen beträgt Fr. 4'086.25. 7900.3132.00 Beitrag Entwicklungskonzept für weitere mögliche Abklärungen und Infoveranstaltungen. 8 VOLKSWIRTSCHAFT 8120.3141.00 Mergelbezug. Sanierung Entwässerung Schlotterboden (Fr. 11'000.00). 8120.4021.00 Weniger Flursteuereinnahmen aufgrund Anpassung des Minimalsatzes an das aktuelle Unterhaltsreglement Meliorationswerk. 9 FINANZEN UND STEUERN 9300.4621.50 Der Beitrag aus dem Finanzausgleichsfonds beträgt Fr. 328'000.00. Aufgrund des zustande gekommenen Referendums gegen die Vorlage zur Optimierung der Aufgabenteilung und zur Neuordnung des Finanzausgleichs gilt für das Jahr 2017 das bisherige Recht. 9300.4622.70 Ausgleichsbeitrag der Mehrbelastung der Beiträge an den Personalaufwendungen der Volksschule gegenüber der Entlastung bei der Spitalfinanzierung von Fr. 6'750.00. 9610.3400.00 Verzinsung Kontokorrent der Ortsbürgergemeinde sowie Skonti und Vergütungszinsen Steuern. 9610.3401.00 Verzinsung Darlehen NAB Fr. 350'000.00 zu 0.97% Zins jährlich. Laufzeit bis Ende März 2017. 9610.4402.00 Verzinsung Darlehen an die Gemeinde Bözen Fr. 700'000.00 zu 0.15% Zins jährlich. 9990.4895.00 Entnahme aus der Aufwertungsreserve. Die Weisung der Aufsichtsbehörde wurde mittlerweile abgeändert. 7 Ursprünglich ging man davon aus, dass die Aufwertungsreserve dem Eigenkapital gutschrieben wird und zur Deckung von Defiziten zur Verfügung steht. In der neuen Weisung steht die Aufwertungsreserve für die Deckung von zukünftigen Aufwandüberschüssen nicht mehr zur Verfügung, sondern sie wird auf dem jetzigen Passivkonto belassen. 9990.9001.00 Der Aufwandüberschuss beträgt Fr. 61'700.00. 8 C. Investitionsrechnung 1610.5040.00 Erneuerung Regionale Schiessanlage. Anteil Gemeinde Elfingen sowie Beitrag Kanton. 1610.6310.00 6130.5610.00 Strassenlärmsanierungsprojekt K 460. 6150.5010.06 Projektierung Strassenbau Schlotterboden/Fuchsloch. 7201.5290.00 Die Kosten des Abwasser Verbands-GEP belaufen sich auf total Fr. 78'706.00; Anteil für Elfingen Fr. 6'300.00. 7201.6310.00 Anteils für Elfingen vom Kantonsbeitrag Fr. 2'450.00. 7900.5290.00 Revision Bau- und Nutzungsordnung. 9 D. Aufgaben- und Finanzplanung 2017 - 2021 Die Aufgaben- und Finanzplanung soll aufzeigen, dass ein mittelfristig ausgeglichener Finanzhaushalt möglich ist. Ausgeglichen ist ein Finanzhaushalt dann, wenn das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung innert einer Zeitspanne von 4 - 7 Jahren ausgeglichen ist. Dies bedeutet, dass am Ende einer Planperiode die bestehende Verschuldung tragbar ist und dass die gesetzliche Mindestkapitalisierung von 30% des Aufwands des vorangehenden Rechnungsjahrs (§ 9 FiV) eingehalten ist. Investitionsprogramm Projekte in Bau Projekte geplant Total 2016 180 0 180 2017 91 11 102 2018 0 420 420 2019 169 14 183 2020 0 300 300 2021 0 102 102 10 Die jährlichen Investitionsausgaben sollten im Rahmen der Selbstfinanzierung (Abschreibungen und Aufwand/Ertragsüberschuss) liegen. Das heisst, dass im besten Fall keine „fremden“ Mittel aufgenommen werden müssten. Leider ist dies nicht immer möglich. In den Folgejahren können die Nettoinvestitionen im Rahmen der Selbstfinanzierung nicht gedeckt werden. Darum steigt die Nettoschuld pro Einwohner in den nächsten Jahren an. Die Nettoschuld ist momentan allerdings als Nettovermögen zu deuten, da aufgrund des Verkaufs vom Elektrizitätswerk die Nettoschuld auf einen Schlag abnahm und sich in ein Nettovermögen verwandelte. Gelb: Selbstfinanzierung / Violette: Nettoinvestitionen 11 Übersicht Aufgaben- und Finanzplanung Abschreibungen Operatives Ergebnis Gesamtergebnis Finanzierungsergebnis (+ Überschuss / - Fehlbetrag) Bilanzüberschuss / -fehlbetrag 2016 116 -229 -130 -293 2017 113 -160 -61 -149 2018 128 -212 -113 -504 2019 131 -170 -170 -222 2020 135 -176 -176 -341 2021 144 -188 -188 -146 2'664 2'603 5'064 4'894 4'718 4'530 In tausender Zahlen Aufgrund des sehr guten Resultates im Jahr 2014 entstand ein hoher Bilanzüberschuss. Beim Jahr 2016 handelt es sich um die Prognose (mit Veränderungen gegenüber Budget 2016). Prognosen Steuern Steuerfuss Einkommens- und Vermögenssteuern natürliche Pers. Abschreibungen Quellensteuern Aktiensteuern Total Steuern Operatives Ergebnis Ausserordentlicher Ertrag Gesamtergebnis Mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht 2017 mit operativen Ergebnis Mittelfristiges Haushaltsgleichgewicht 2017 mit Gesamtergebnis (Übergangsphase) In tausender Zahlen 2016 2017 2018 2019 2020 2021 114% 690 114% 650 114% 680 114% 694 114% 708 114% 722 9 10 8 699 -229 99 -130 20 10 9 649 -160 99 -61 5 12 10 697 -212 99 -113 5 12 10 711 -170 0 -170 5 12 10 725 -176 0 -176 5 12 10 739 -188 0 -188 401 1'136 12 Es wurde mit Zuwachsraten gemäss Steuerprognosen des Kantonalen Steueramts und einem Bevölkerungswachstum gerechnet. Mit dem neuen Finanzausgleich und der Aufgabenverschiebung zwischen Kanton und Gemeinde ist ab dem Jahr 2018 eine Senkung des Gemeindesteuerfusses von 3% und die Erhöhung des Kantonssteuerfusses von 3% geplant. Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Ihre Ausgaben voraussichtlich nicht tragen kann, wurde weiterhin mit einem Gemeindesteuerfuss von 114% gerechnet/geplant. Anhand der Entwicklung der Verbundaufgaben Kanton-Gemeinden werden folgende Positionen im Speziellen berücksichtigt: • Aufgabenverschiebungsbilanz Brutto • Wegfall Ausgleichsabgabe aus Spitalfinanzierung Finanzausgleich Ab 2018 sind die Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs zu berücksichtigen. Er besteht einerseits aus der Aufgabenverschiebungsbilanz, in welcher die finanziellen Auswirkungen aller Lastenverschiebungen aufgeführt werden. Anderseits aus der Finanzausgleichsbilanz, welche die Finanzausgleichszahlungen einer Gemeinde gemäss heutigem Finanzausgleich aufzeigt. In der Gesamtbilanz werden diese beiden Totale zusammengezählt. Elfingen Finanzausgleich Status quo Finanzausgleich neu Finanzausgleichsbilanz gerundet (+ Belastung / Entlastung) -228'499 -195‘000 33'000 Aufgabenverschiebungsbilanz 23'000 Gesamtbilanz Übergangsbeitrag 56'000 -44'000 Es ist damit zu rechnen, dass der neue Finanzausgleich jährlich konstanter ausfällt als bisher. Gemeinden, die in der Gesamtbilanz um mehr als zwei Steuerfussprozente mehrbelastet werden, erhalten Übergangsbeiträge. Die Übergangsbeiträge werden so ausgerichtet, dass sich die Mehrbelastung in der Gesamtbilanz im ersten Jahr auf zwei Steuerfussprozente reduziert. Im zweiten Jahr wird der so errechnete Übergangsbeitrag noch zu 75 %, im dritten zu 50 % und im vierten zu 25 % ausbezahlt. Ab dem fünften Jahr fällt er weg. 13 Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, es sei das Budget mit einem unveränderten Steuerfuss von 114 % zu genehmigen. 5077 Elfingen, 24. November 2016 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Gemeindeammann: Giovanni Carau Der Gemeindeschreiber: Markus Schlatter
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