Newsletter Oktober 2016 Inhalt 1. Aktuelles 1.1 BMF: neue Muster zur Lohnsteuer 2017 1. Aktuelles .................................................. 1 1.1 BMF: neue Muster zur Lohnsteuer 2017 .. 1 1.2 Voraussichtliche Rechengrößen 2017 in der Sozialversicherung ............................ 1 1.3 Elektronischer Lohnnachweis zur Unfallversicherung ................................... 2 Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 1.4 Sachbezugswerte 2017............................ 3 2. Recht........................................................ 3 2.1 BAG schafft neue Haftungsrisiken für Arbeitgeber .............................................. 3 Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält und wenn er in Format und Aufbau dem bekanntgemachten Muster entspricht. 3. Termine .................................................... 4 3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung................. 4 3.2 Webinare: Melden Sie sich jetzt an .......... 4 4. Panorama ................................................ 4 4.1 Aus- und Weiterbildung: Buch schlägt Laptop ...................................................... 4 5. Gesundheit............................................... 5 5.1 Krankschreibungen: Eltern fehlen bis 40 mehr, über 40 weniger ............................. 5 5.2 Gut essen bei der Arbeit: Tipps zur richtigen Ernährung ................................. 6 Sehr geehrte Damen und Herren, alles neu macht der – Herbst? Bei uns ist das tatsächlich so: Wir haben unseren optischen Auftritt komplett überarbeitet. Neues Logo, neue Schriften, neue Farben, neue Bilder. Doch eines bleibt gleich: die Qualität unserer Leistungen und Angebote für Sie. In diesem Monat werfen wir schon einen ersten Ausblick auf 2017, berichten über eine Untersuchung zur digitalen Ausbildung und stellen Ihnen unsere ganz neue Rubrik "Gesundheit" vor mit Themen rund um gesundes Arbeiten und betriebliches Gesundheitsmanagement. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Entdecken! Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice Das Bundesfinanzministerium hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017 bekannt gemacht. Das Muster finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums in den Downloads unter www.bundesfinanzminsterium.de. Muster für die Lohnsteueranmeldung Auch das Vordruckmuster für die LohnsteuerAnmeldung ab Januar 2017 wurde festgelegt: Es ist ebenfalls auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums in den Downloads zu finden. Quelle: TK; DATEV 1.2 Voraussichtliche Rechengrößen 2017 in der Sozialversicherung Mit dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung liegen nun auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2017 vor. Ab dem 1. Januar 2017 gelten voraussichtlich die folgenden Werte in der Kranken- (KV), Pflege- (PV), Renten- (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV): Beitragsbemessungsgrenze KV und PV Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird voraussichtlich von aktuell 4.237,50 Euro auf 4.350 Euro im Monat steigen – und auf 52.200 Euro jährlich. Die gleichen Werte gelten in der PV. Beide Beitragsbemessungsgrenzen gelten bundeseinheitlich. Beitragsbemessungsgrenze RV und AV Die BBG West in der RV und in der AV wird für 2017 auf voraussichtlich 6.350 Euro festgesetzt, jährlich auf 76.200 Euro. In den neuen Bundesländern gilt die BBG Ost mit monatlich voraus- Newsletter Oktober 2016 sichtlich 5.700 Euro beziehungsweise jährlich 68.400 Euro. Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten besondere BBG. Für 2017 liegt die BBG West bei voraussichtlich 94.200 Euro jährlich (monatlich 7.850 Euro) und die BBG Ost (monatlich 7.000 Euro) bei voraussichtlich 84.000 Euro jährlich. Beitragszuschuss zur KV steigt Der maximale Arbeitnehmeranteil ohne Zusatzbeitrag (7,3 Prozent) zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld wird voraussichtlich 317,55 Euro betragen. Auch Arbeitgeber müssen den höheren Beitragszuschuss von voraussichtlich maximal 317,55 Euro (7,3 Prozent) zahlen. Der Beitragszuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der Höchstzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung sind bundesweit gleich. Jahresarbeitsentgeltgrenze Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) wird voraussichtlich auf 57.600 Euro (4.800 Euro monatlich) steigen. Die besondere ermäßigte JAG für Bestandsfälle der privaten Krankenversicherung wird auf voraussichtlich 52.200 Euro angehoben. Ein Hinweis: Ende 2016 endet die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAG 2016 überschritten hat und auch die JAG 2017 voraussichtlich überschreiten wird. Bezugsgröße Die Bezugsgröße wird für 2017 ebenfalls angepasst. Die Bezugsgröße West gilt in der Krankenund Pflegeversicherung bundesweit. Im Rechtskreis West wird die monatliche Bezugsgröße auf voraussichtlich 2.975 Euro monatlich beziehungsweise 35.700 Euro jährlich steigen. Für den Rechtskreis Ost wird ein Wert von voraussichtlich 2.660 Euro monatlich und 31.920 Euro jährlich gelten. Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Eckwert, aus dem zahlreiche Grenzwerte oder Rechengrößen im Sozialversicherungsrecht abgeleitet werden. Ermittlung der Rechengrößen Für die Herleitung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2017 ist die Entwicklung der Bruttolöhne entscheidend. Die Veränderungsrate der Löhne 2015 gegenüber dem Jahr 2014 beträgt 2,46 Prozent in den alten Bundesländern und 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Dementsprechend werden die Rechengrößen in West und Ost angepasst. Seite 2 Mehr zum Thema Den Referentenentwurf und eine Übersicht über die voraussichtlichen Rechengrößen 2017 finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in den aktuellen Meldungen unter www.bmas.de. Quelle: TK; BMAS 1.3 Elektronischer Lohnnachweis zur Unfallversicherung Ab 2017 soll der Lohnnachweis für die Unfallversicherung elektronisch werden – Arbeitgeber erhalten ab November 2016 dazu Post von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bisher wurden die Daten zur Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung über ein Papierformular oder das Extranet des Unfallversicherungsträgers übermittelt. Zukünftig sollen Arbeitgeber den Lohnnachweis mit Hilfe einer Software zur Entgeltabrechnung erstellen und verschicken. So soll der Aufwand verkleinert und das Fehlerrisiko eingeschränkt werden. Das neue Verfahren beginnt mit einem automatisierten Abgleich der Unternehmensstammdaten. Dieser Abgleich erfolgt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm des Unternehmens und soll vom 1. Dezember 2016 an möglich sein. Die Zugangsdaten für das neue Verfahren (einschließlich der neu eingeführten PIN) erhalten Arbeitgeber per Post: Der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger versendet die Unterlagen zur Einführung des neuen Verfahrens, frühestens ab November 2016. Das neue elektronische Übermittlungsverfahren wird mit einer Übergangsfrist eingeführt, die auch der Erprobung dienen soll. Daher ist es laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unumgänglich, für die Meldejahre 2016 und 2017 beide Verfahren parallel durchzuführen: In dieser Zeit sind sowohl der herkömmliche Lohnnachweis per Papier oder Extranet als auch der neue elektronische Lohnnachweis erforderlich. Ab dem 1.1.2019 (Beitragsjahr 2018) wird nur noch der elektronische Lohnsteuernachweis verwendet. Mehr dazu finden Sie auf der Seite der DGUV unter www.dguv.de. Quelle: Personalwirtschaft; DGUV Seite 3 1.4 Sachbezugswerte 2017 2017 erhöhen sich voraussichtlich nur die Werte für die freie Verpflegung. Der Wert für Unterkunft und Miete bleibt vermutlich unverändert. Die Sachbezugswerte orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Für die Sachbezüge 2017 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2015 bis Juni 2016 maßgeblich. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 1,9 Prozent gestiegen, der für Unterkunft oder Mieten hat sich nicht verändert. Newsletter Oktober 2016 Dieser Praxis hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun eine Absage erteilt. Es fordert, dass zum Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber die versicherungsförmige Lösung gegenüber dem Arbeitnehmer und der Versicherung erklärt, bereits ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen muss. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber kann die Karte "versicherungsförmige Lösung" erst dann wirksam ausspielen, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses konkret bevorsteht beziehungsweise wenn seitdem nicht mehr als drei Monate vergangen sind. Wert für Verpflegung Daher wird der Sachbezugswert für Verpflegung ab dem 1.1.2017 voraussichtlich auf 241 Euro angehoben. Damit sind voraussichtlich anzusetzen: • • Für ein Frühstück: 1,70 Euro Für ein Mittag- oder Abendessen: 3,17 Euro Wert für Unterkunft oder Mieten Der Wert für Unterkunft oder Mieten wird voraussichtlich auch für 2017 bei 223 Euro bleiben. Die neuen Sachbezugswerte können ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2017 angewendet werden. Sie sind in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Quelle: Haufe 2. Recht 2.1 BAG schafft neue Haftungsrisiken für Arbeitgeber Eine bloße Betriebsvereinbarung genügt bei der bAV nicht für die versicherungsförmige Lösung von Versorgungszusagen. Direktversicherung und Pensionskasse sind nicht zuletzt deshalb bei Unternehmen so beliebt, weil der Versicherungsvertrag die Versorgungszusage eins zu eins abbildet und sich der laufende administrative Aufwand im Wesentlichen auf die Zahlung der Beiträge beschränkt. Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und die unverfallbare Anwartschaft auf die beitragsfreie Leistung beschränkt. Der Arbeitnehmer kann dann den Vertrag mit eigenen Mitteln fortsetzen (sogenannte versicherungsförmige Lösung). Direktversicherung und Pensionszusage: BAG verschärft Praxis Bislang reichte es aus, wenn der Arbeitgeber sein Verlangen nach dieser versicherungsförmigen Lösung bei der Erteilung der Versorgungszusage, etwa im Rahmen einer allgemeinen Betriebsvereinbarung zum Ausdruck brachte. Neuregelung durch Missachtung kann teuer werden Missachtet der Arbeitgeber die neuen Regeln und Fristen beim Verlangen der versicherungsförmigen Lösung, wird der Versorgungsanspruch auf der Grundlage der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers berechnet. Dabei kann sich mitunter ein erheblicher Differenzanspruch zur beitragsfreien Versicherungsleistung ergeben, für den der Arbeitgeber einstehen muss. Ein erhöhtes Haftungsrisiko besteht insbesondere dann, wenn die versicherungsförmige Zusage nicht bereits mit Eintritt in das Unternehmen, sondern erst längere Zeit nach Beginn der Betriebszugehörigkeit erteilt wurde. Bei beitragsorientierten Zusagen, wie beispielsweise den im Bereich der Entgeltumwandlung verbreiteten Bausteinzusagen, dürfte das Risiko dagegen eher gering ausfallen. Kritik: Einfache Durchführungswege werden unnötig kompliziert Experten des Vorsorgespezialisten Heubeck AG sehen das BAG-Urteil kritisch: "Die Option, schon gleich bei Einrichtung der Versorgung die versicherungsförmige Lösung auszusprechen, hat von Anfang an bei allen Beteiligten für klare Verhältnisse gesorgt. Die neuen Regeln schaffen dagegen zusätzliche Haftungsrisiken und zusätzlichen Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber. So werden einfache Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die sich gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen großer Beliebtheit erfreuen, unnötig kompliziert gemacht." erklärt Friedemann Lucius, Mitglied im Vorstand der Heubeck AG. Er empfiehlt Arbeitgebern, die Vorgaben des BAG dennoch unverzüglich umzusetzen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Quelle: Haufe, BAG-Urteil vom 19.5.2016, 3 AZR 794/14 Newsletter Oktober 2016 3. Termine Seite 4 Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017 3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung Termin Ihre Termine für Oktober und November für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. 28. November 2016 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Oktober • • • 10. Oktober: Lohnsteueranmeldung September 2016 25. Oktober: SV-Beitragsnachweis Oktober 2016 Hinweis: In Bundesländern mit dem Feiertag "Reformationstag" am 31. Oktober 2016 verschiebt sich die Frist auf den 24. Oktober 2016. 27. Oktober: Fälligkeit der SV-Beiträge Oktober 2016 Hinweis: In Bundesländern mit dem Feiertag "Reformationstag" verschiebt sich die Frist auf den 26. Oktober 2016. Inhalt Zum Jahreswechsel 2016/2017 stehen wieder zahlreiche Änderungen an. Unsere Referentin gibt Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen in den Gebieten Lohnsteuer und Sozialversicherung. So sind Sie gut gerüstet für Ihre Arbeit in der Entgeltabrechnung im neuen Jahr. Anmeldung Anmelden können Sie sich über webinare.tk.de. Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die Teilnahme ist wie immer kostenlos. Wichtig: Die Fälligkeiten der Beiträge und Nachweise richten sich nach dem Sitz der Einzugsstelle. Quelle: TK November 4.1 Aus- und Weiterbildung: Buch schlägt Laptop • • • 10. November: Lohnsteueranmeldung Oktober 2016 24. November: SV-Beitragsnachweis November 2016 28. November: Fälligkeit der SV-Beiträge November 2016 Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 281524). Quelle: TK 3.2 Webinare: Melden Sie sich jetzt an Mutterschutz und Elternzeit Termin 25. Oktober 2016 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Inhalt Die Referentin gibt Ihnen einen Überblick über die folgenden Themen: • • • • • • • • • Beschäftigungsverbote geplante Reform des Mutterschutzgesetzes Anspruch auf Elternzeit unterschiedliche Regelungen zur Elternzeit je nach Geburtstag des Kindes Beendigung Elternzeit wegen Mutterschutz Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Besonderheiten beim Urlaub Großelternzeit Kündigungsschutz Mutterschutz und Elternzeit als Sachgründe für die Befristung von Aushilfen. 4. Panorama Immer mehr Unternehmen nutzen neben Desktop-Rechnern Smartphones und Tablets. Doch in der Aus- und Weiterbildung sind digitale Medien weiterhin Fehlanzeige. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Befragung in Auftrag gegeben, um die Nutzung digitaler Medien in Unternehmen zu untersuchen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und TNS Infratest haben 3.000 Betriebe in Deutschland dazu befragt. Computernutzung inzwischen fast überall Die Mehrheit der Befragten berichtet, dass in ihrem Unternehmen neben Desktops-PCs (92 Prozent) auch mobile Geräte wie Laptops (78 Prozent) oder Smartphones (76 Prozent) zum Einsatz kommen. Allerdings profitieren davon nicht alle Mitarbeitergruppen. Smartphones stehen nur in 48 Prozent der befragten Unternehmen allen Mitarbeitern zur Verfügung. In anderen Unternehmen sind sie Führungskräften oder bestimmten Mitarbeitergruppen vorbehalten. Auch Tablets werden erst in 47 Prozent der Unternehmen benutzt – und in nur 28 Prozent davon von allen Mitarbeitern. Die neuesten Trends wie Wearables, Datenbrillen und ähnliche Geräte konnten sich noch nicht durchsetzen. Nur eine kleine Minderheit von einem bis drei Prozent setzt darauf. Ranking: Lehrbücher weiter auf Platz 1 Durch den digitalen Wandel entstehen neue Anforderungen an die Qualifizierung von Fachkräften. Gleichzeitig eröffnet die Digitalisierung neue Möglichkeiten, Wissen mit digitalen Lernformaten zu Seite 5 Newsletter Oktober 2016 vermitteln – darauf wies Bundesbildungsministerin Johanna Wanka bei der Vorstellung der Studie hin. Allerdings findet die sogenannte "Berufsbildung 4.0" bisher nur in den wenigsten Unternehmen statt. Die meisten nutzen nach wie vor Lehr- und Fachbücher oder Präsenzveranstaltungen beziehungsweise Präsenzunterricht im Betrieb. Erst auf dem fünften Rang der Liste der meistgenutzten Lernmedien findet sich fachspezifische Software. In der betrieblichen Ausbildung kommen vor allem allgemeine Informationsangebote im Internet, Wikis oder andere Onlineforen zum Einsatz. Spezielle, didaktisch aufbereitete und fachspezifische Medien wie Lernplattformen und Lernprogramme spielen dagegen eine geringere Rolle. Bereitstellung von hochwertigen Qualifizierungsangeboten sollen ebenfalls gefördert werden. Mehr zum Thema Die Studie "Digitale Medien – heute und morgen. Eine repräsentative Bestandsaufnahme" finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) unter www.bibb.de in der Rubrik "Service". Die Studie "Monitor Digitale Bildung. Berufliche Ausbildung im digitalen Zeitalter" der Bertelsmann Stiftung finden Sie auf der Seite www.bertelsmann-stiftung.de unter "Unsere Projekte". Quelle: BMBF; Bertelsmann Stiftung Interessant dabei ist, dass jeder zweite Betrieb mit den IT-Kenntnissen seiner Auszubildenden unzufrieden ist. Dabei lassen sich die Jugendlichen mit digitalen Medien vermutlich gut zum Lernen motivieren, zumal sie häufig in ihrer Freizeit im Netz unterwegs sind. Auch eine Studie der Bertelsmann Stiftung von 2016 meldet ähnliche Ergebnisse: Digitale Medien spielen nicht nur in der Berufsschule, sondern auch in der betrieblichen Ausbildung eine untergeordnete Rolle. Ein großes Problem ist dabei die Ausstattung der Berufsschulen: Die Studienautoren fanden heraus, dass die Nutzung digitaler Medien oft schon an der Internetverbindung scheitert. Förderprogramme für Unternehmen In der Untersuchung des BMBF sieht die Mehrzahl der befragten Betriebe bei allen betrieblichen Tätigkeiten einen Bedeutungszuwachs digitaler Geräte. Vor diesem Hintergrund will das BMBF Fördermaßnahmen für die Digitalisierung in der beruflichen Bildung vornehmen: "Besonders für dieses Thema sensibilisieren und unterstützen wollen wir dabei kleine und mittlere Unternehmen", sagte die Bildungsministerin. • • • • Das Programm "Digitale Medien in der beruflichen Bildung" soll neue digitale Lösungsansätze entwickeln und erproben, wie zum Beispiel Lernen am Arbeitsplatz, E-Portfolios und offene Bildungsmaterialien. Die Medienkompetenz betrieblicher Ausbilder soll gestärkt werden. Mit einem Sonderprogramm für die Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten will das BMBF Fachkräfte für kleine und mittlere Unternehmen fördern. Anhand von 13 exemplarischen Berufen wird untersucht, wie sich die Digitalisierung auf Arbeitsprozesse und Qualifizierungsanforderungen auswirkt und wie die Ausbildung angepasst werden sollte (Initiative "Fachkräftequalifikation und Kompetenzen für die digitalisierte Arbeit von morgen"). Ein weiteres Ziel ist ein Netzwerk für digitales Lernen. Über dieses Netzwerk sollen Unternehmen gemeinsam die notwendigen technischen Infrastrukturen und digitalen Lernangebote bereitstellen und nutzen können. Die gemeinsame Entwicklung von Standards und Verfahren zur Qualitätssicherung sowie die 5. Gesundheit 5.1 Krankschreibungen: Eltern fehlen bis 40 mehr, über 40 weniger Kinder sind gut für die Gesundheit. Das geht aus dem Gesundheitsreport 2016 hervor, dessen Schwerpunkt diesmal auf den 30- bis 44-Jährigen lag. Danach waren Beschäftigte mit familienversicherten Kindern 2015 statistisch gesehen 2,3 Tage weniger krankgeschrieben und bekamen auch weniger Medikamente verschrieben als Beschäftigte ohne Kinder. Für den Report wertete die Krankenkasse die Krankschreibungen und Arzneimitteldaten ihrer 4,6 Millionen versicherten Erwerbspersonen aus. Im Themenschwerpunkt widmet sich der diesjährige Report der Sandwichgeneration zwischen 30 und 44 Jahren. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Wir sprechen bei dieser Generation oft von der Doppelbelastung von Familie und Beruf. Bei vielen Beschäftigten ist es sogar eine Dreifachbelastung, wenn sie auch ihre Eltern pflegen. Deshalb finde ich es gut und wichtig zu zeigen, dass Familie auch eine Ressource ist, die positiv auf Gesundheit wirkt. Die Vereinbarkeit verdient einen größeren Stellenwert im Gesundheitsmanagement von Betrieben und Krankenkassen. Wie wir nun sehen, ist das nicht nur Kosmetik für das Arbeitgeberimage, sondern auch unternehmerisch klug." Fehltage mit Kindern Im Durchschnitt waren die bei der TK versicherten Erwerbspersonen im letzten Jahr 15,4 Tage krankgeschrieben. Diejenigen mit familienversicherten Kindern fehlten mit 14,3 Tagen einen guten Tag weniger, die ohne Kinder lagen mit 16,5 Tagen gut einen Tag über dem Durchschnitt. Dr. Thomas Grobe vom AQUA-Institut, der die Daten für die TK auswertete: "Auffällig ist allerdings, dass sich dieser Trend erst ab dem 40. Lebensjahr abzeichnet. In den jüngeren Jahrgängen liegen die Fehlzeiten bei Eltern noch höher, ab 40 dreht sich das Verhältnis um und sie sind weniger Newsletter Oktober 2016 arbeitsunfähig. Die Schere wird mit zunehmendem Alter immer größer. Bei den über 55-Jährigen beträgt die Differenz über eine Woche." Über alle Altersgruppen zeigt sich aber, dass Väter und Mütter mit familienversicherten Kindern weniger Psychopharmaka verschrieben bekommen als Erwerbspersonen ohne. Bei den Männern beträgt die Differenz drei, bei den Frauen sogar fast sieben Tagesdosen. Familie und Freunde als Ausgleich Frühere Umfragen der TK bestätigen, dass Familie und Freunde ein wichtiger Ausgleich sind. Dr. Sabine Voermans, Leiterin der TK-Prävention: "Wir wissen aus unseren bevölkerungsrepräsentativen Umfragen, dass Familie und Freunde immer wieder an erster Stelle genannt werden, wenn wir nach Anti-Stress-Strategien fragen." Auch für Arbeitsmediziner Klaus Jumpertz, der viele Unternehmen wie die Eppendorf AG in Fragen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements berät, ist die Familie eine wichtige Säule, wenn es um die Gesundheit von Beschäftigten geht: "Die Arbeitswelt verändert sich rasend schnell, Anforderungen variieren. Viele haben das Gefühl, funktionieren zu müssen und austauschbar zu sein. Gute soziale Bindungen wie Familie und Freunde sind deshalb eine wichtige Konstante und ein guter Rückzugsort." Beschäftigte überwiegend zufrieden – doch der Stress steigt Parallel zum Gesundheitsreport stellte die TK die Studie "Job & Gesundheit" vor. Dafür wertete sie die Mitarbeiterbefragungen der TK-Berater für Betriebliches Gesundheitsmanagement der vergangenen zwölf Jahre aus. Über 8.500 Fragebögen aus dem ganzen Bundesgebiet flossen in die Analyse ein. TK-Chef Baas: "Erstmals liegt uns eine Metastudie vor, die zeigt, wie sich das Arbeitsleben der Beschäftigten tatsächlich verändert. Erfreulicherweise sind sieben von zehn Befragten mit ihrer Jobsituation zufrieden. Auch das ist natürlich eine wichtige Gesundheitsressource. Denn eine Arbeit, die zufrieden macht, und ein gutes privates Umfeld wirken positiv auf unsere Gesundheit. Aber es geben auch viele – inzwischen fast jeder Zweite – an, dass der Belastungslevel steigt. Gut sechzig Prozent fühlen sich gestresst." Die Langzeitergebnisse wurden zu zwei Befragungszeiträumen zusammengefasst. In der ersten Phase von 2002 bis 2009 gaben drei von zehn Beschäftigten an, dass ihre Arbeit sie auch nach Feierabend stresst, in den neueren Befragungen zwischen 2010 und 2015 waren es schon über 47 Prozent. Präventionsexpertin Dr. Sabine Voermans: "Hier ist jeder Einzelne, aber auch die Krankenkassen und Arbeitgeber gefordert, Strategien für ein gesundes Arbeiten 4.0 zu entwickeln." Als schnell wirkendes, kostengünstiges und dennoch sehr wirksames Mittel empfahl Voermans, den Mitarbeitern mehr Wertschätzung zu zeigen. Denn fast jeden vierten Beschäftigten belastet die mangelnde Anerkennung. Seite 6 Gefragt, wie es ihnen insgesamt geht, bewertete nur die Hälfte der Befragten den eigenen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut, ein gutes Drittel ist zufrieden und 15 Prozent fühlen sich weniger gut oder schlecht. Quelle: TK 5.2 Gut essen bei der Arbeit: Tipps zur richtigen Ernährung Oft fehlt am Arbeitsplatz die Zeit, um entspannt zu essen und den Körper mit den benötigten Nährstoffen zu versorgen. Dann können Snacks wie Schokolade, Kuchen oder Kekse kurzzeitig über ein Leistungstief hinweghelfen – doch gesund ist das nicht. Wir haben Alternativen. Nicht ohne Frühstück in den Tag Viele Menschen essen nichts, bevor sie zur Arbeit fahren. Sofern sie das Frühstück dann nach Ankunft am Arbeitsplatz nachholen, ist das nach Expertenansicht kein großes Problem. Ein nährstoffreiches Frühstück sollte jedoch nicht gänzlich fehlen. "Eine Kombination aus fettarmen Milchprodukten und vollkorn- oder getreidehaltigen Lebensmitteln ist sinnvoll", sagt Antje Gahl von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). So wird der Körper mit der nötigen Energie für den Arbeitstag versorgt. Auch Obst oder Gemüse kann zum Tagesstart sinnvoll sein. Als Getränk empfiehlt die Ernährungsexpertin Wasser, Tee oder Kaffee ohne Milch und ohne Zucker. Wie die weitere Nahrungsaufnahme nach dem Frühstück aussehen soll, hängt laut Expertin Gahl vom Einzelnen ab. "Manche kommen mit drei großen Mahlzeiten pro Tag besser zurecht, anderen wiederum geht es mit fünf kleineren besser", sagt Gahl. Bisher gibt es aufgrund der wenigen Studien hierzu keinen wissenschaftlich abgesicherten Rat. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung jedoch spricht sich für fünf kleinere Mahlzeiten aus. Im Büro ist oft nur Zeit für eine ausgiebige Mahlzeit in der Mittagspause. Doch auch in der Zeit davor und danach sollte man dem Körper immer wieder kleinere Snacks gönnen. "Das hält den Blutzuckerspiegel konstant und wirkt sich positiv auf das Leistungsvermögen aus", so Gahl. Sie empfiehlt, nicht auf Schokoriegel, Kuchen oder Kekse zurückzugreifen, sondern besser Obst und Gemüse oder eine Milchspeise wie Fruchtquark zu sich zu nehmen. Kombiniert mit Getreideflocken sorge das für ausreichend Nähr- und Ballaststoffe. Das Sättigungsgefühl halte länger an, man könne länger konzentriert arbeiten. Mittagessen: Wie man das Suppenkoma vermeidet Beim Mittagessen während des Arbeitstages sollten bevorzugt gesunde Mahlzeiten auf dem Speiseplan stehen. Ein Salat als Beilage bringt die nötigen Vitamine auf den Teller. Einmal in der Woche kann eine große Salatportion auch die Hauptmahlzeit ersetzen. Selbstgemachte Dressings aus Essig und Öl schmecken dabei häufig besser als Fertig- Seite 7 dressings, die mit Joghurt und Sahne viel Fett enthalten. Beim Hauptgericht sind Kartoffeln, Reis oder Vollkornnudeln eine gesunde Alternative zu Pommes frites oder Kroketten. Fettreiche Mahlzeiten können auf die Leistungsfähigkeit drücken und den Arbeiter regelrecht in ein Loch ziehen. Grundsätzlich gilt also: Man sollte immer zu fettarmen, aber dennoch nähr- und ballaststoffreichen Speisen greifen. Wer ohne Kantine auskommen muss, braucht trotzdem nicht auf abwechslungsreiche Mahlzeiten zu verzichten: Frisches Obst und Gemüse geben Sandwiches den nötigen Pep. Vegetarische Aufstriche, Pesto oder Frischkäse können eine gute Alternative zu Butter oder Margarine sein. Wer eine Mikrowelle in der Büroküche hat, kann Eintöpfe in größeren Mengen vorkochen, einfrieren und nach Bedarf an die Arbeitsstätte mitnehmen. Zusätzlich sollten Milch und Milchprodukte wie Joghurt, Käse oder Molke nicht fehlen, denn sie liefern Energie und wichtiges Calcium. Vitamine und Tryptophan – glücklicher mit Bananen Vitamine sind gerade im Büroalltag wichtig. Berufstätige, die den ganzen Tag vor dem Computer sitzen, sollten Lebensmittel mit viel Vitamin A in den Speiseplan integrieren. Es stärkt die für den Job benötigte Sehkraft. Vitamin A und Betakarotin, das im menschlichen Organismus zum Teil in Vitamin A umgewandelt wird, sind in Gemüsesorten wie Möhren, Grünkohl und Fenchel, aber auch in Eigelb und Fischölen enthalten. Raucher haben einen erhöhten Bedarf an Vitamin C und E. Sie sollten daher für eine ausreichende Vitaminzufuhr sorgen. Dabei helfen frisches Obst und hochwertige Speiseöle wie Weizenkeim- und Sonnenblumenöl. In stressigen Zeiten wird der Aufbau des Wohlfühlhormons Serotonin gebremst. Mit einer tryptophanreichen Ernährung kann hier gegengesteuert werden. Der Eiweiß-Baustein Tryptophan ist zum Beispiel in Bananen, Cashewkernen, Avocados und Ananas enthalten – allesamt Nahrungsmittel, die sich deshalb gut für den Snack zwischendurch eignen. Schokolade als Energiespender? Viele Menschen greifen gern zu Schokolade, Keksen oder Kuchen, um den Blutzuckerspiegel hochzuhalten. Allerdings steigert der Zucker in Schokolade und anderen süßen Versuchungen den Blutzuckerspiegel nur kurzzeitig. Daher verbessert er auch nur für kurze Zeit die Konzentration. Sehr schnell setzt wieder das Hungergefühl ein. Süßigkeiten wie Schokolade oder Kekse haben viele Kalorien, es fehlt aber an Ballaststoffen und Volumen. "Der Magen muss einigermaßen gefüllt sein, damit das Sättigungsgefühl einsetzt", sagt Expertin Gahl. Als Motivationshilfe können Süßigkeiten aber trotzdem weiterhelfen und müssen daher nicht gänzlich tabu sein. Newsletter Oktober 2016 Kaffeeeeee! Jeder Deutsche trinkt im Schnitt 148 Liter Kaffee pro Jahr, also knapp 0,4 Liter Kaffee pro Tag. Damit ist Deutschland im internationalen Vergleich weit oben mit dabei. Eine Tasse Kaffee enthält bis zu 120 Milligramm Koffein. Dieses wirkt auf das zentrale Nervensystem und macht wach. Bereits nach 20 bis 30 Minuten entfaltet das Koffein seine Wirkung, die bis zu sechs Stunden anhalten kann. Noch bis vor wenigen Jahren wurde allgemein angenommen, Kaffee entziehe dem Körper Wasser. Mittlerweile ist diese These sehr umstritten. "Wer regelmäßig zwei bis drei Tassen Kaffee am Tag trinkt, muss nicht zu jeder Tasse ein Glas Wasser trinken, um seinen Flüssigkeitshaushalt ausgleichen", sagt Ernährungsexpertin Gahl. Der dehydrierende Effekt setze erst bei übermäßigem Kaffeegenuss von einem Liter oder mehr pro Tag ein. "Koffein hat einen anregenden Effekt auf das zentrale Nervensystem und kann die psychomotorische Leistungsfähigkeit erhöhen", so Gahl. Daher gehört der Kaffeeautomat auch fast überall zum Büroinventar. Koffein kann jedoch abhängig machen, Entzugserscheinungen wie Kopfschmerzen sind die Folge und können die Leistung beeinträchtigen. Wachmacher Energydrink – Vorsicht bei Unverträglichkeiten Energydrinks enthalten meist etwas mehr Koffein als Kaffee. Zusätzlich sorgt oft ein hoher Zuckeranteil für einen kurzzeitigen Energieschub. Ob darüber hinaus andere Inhaltsstoffe, wie etwa Taurin, zum belebenden Effekt beitragen, ist umstritten. "Es gibt Hinweise darauf, dass das Taurin als Neurotransmitter wirkt, also bei der Informationsübermittlung von Nervenzelle zu Nervenzelle mitwirkt. Taurin könnte deshalb ebenfalls anregend wirken oder die Wirkung des Koffeins beeinflussen", erklärt DGE-Expertin Gahl. In einem Tierversuch an Ratten, den die AnnamalaiUniversität in Indien durchgeführt hat, zeigte sich eine stoffwechselbeschleunigende Wirkung des Stoffes Taurin. Der wachhaltende Effekt von Energydrinks kann sich – genau wie bei Kaffee – ebenfalls positiv auf das Leistungsvermögen auswirken. Manche Menschen reagieren aber mit Unverträglichkeit. Dies kann sich in leichtem Zittern oder in Kopfschmerz bis hin zu starken Krämpfen äußern. Bei übermäßigem Genuss können Herzrasen, Nervosität und Kopfschmerzen auftreten. Notfalltipps für unterwegs Gerade wer viel auf Geschäftsreisen ist, findet unterwegs nicht immer die Möglichkeit, regelmäßig und richtig zu essen. Ein paar Tipps helfen über den Tag: Newsletter Oktober 2016 • • • • • Wer für längere Zeit nichts isst, den überfallen zwangsläufig Heißhungerattacken. Daher ist es besser, mehrere kleine Mahlzeiten zu sich zu nehmen. Gut geeignet für die Geschäftsreise sind beispielsweise Vollkornbrote, Salate oder Obst. Äpfel, Cocktailtomaten, Weintrauben, Möhren oder Kohlrabi sind besonders transportsicher. Wer um Fast Food nicht herumkommt, sollte wenigstens auf Fertigpizza, Currywurst oder Pommes frites verzichten. Besser sind belegte Brötchen oder Döner Kebab. Beim Hunger zwischendurch liefern Trockenfrüchte, Nüsse oder Müsliriegel die nötige Energie. Aber Achtung: Sie haben auch viele Kalorien. Ein besonderer Tipp für Reisende: An Bahnhöfen bieten viele Händler inzwischen frisch geschnittenes Obst oder Fruchtsäfte an. Hier kann man nach Belieben zulangen. Quelle: TK Weitere Information zu Themen rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht finden Sie in unserem Firmenkundenportal www.firmenkunden.tk.de (Webcode 014738). Vertiefte Informationen, Gesetzestexte und praktische Rechner haben wir für Sie in unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK-Lex zusammengestellt unter www.tk-lex.tk.de. Seite 8
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