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Newsletter Oktober 2016
Inhalt
1.
Aktuelles
1.1 BMF: neue Muster zur Lohnsteuer 2017
1.
Aktuelles .................................................. 1
1.1
BMF: neue Muster zur Lohnsteuer 2017 .. 1
1.2
Voraussichtliche Rechengrößen 2017 in
der Sozialversicherung ............................ 1
1.3
Elektronischer Lohnnachweis zur
Unfallversicherung ................................... 2
Muster für die Lohnsteuerbescheinigung
1.4
Sachbezugswerte 2017............................ 3
2.
Recht........................................................ 3
2.1
BAG schafft neue Haftungsrisiken für
Arbeitgeber .............................................. 3
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen,
wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält und wenn er in Format und Aufbau
dem bekanntgemachten Muster entspricht.
3.
Termine .................................................... 4
3.1
Lohn- und Gehaltsabrechnung................. 4
3.2
Webinare: Melden Sie sich jetzt an .......... 4
4.
Panorama ................................................ 4
4.1
Aus- und Weiterbildung: Buch schlägt
Laptop ...................................................... 4
5.
Gesundheit............................................... 5
5.1
Krankschreibungen: Eltern fehlen bis 40
mehr, über 40 weniger ............................. 5
5.2
Gut essen bei der Arbeit: Tipps zur
richtigen Ernährung ................................. 6
Sehr geehrte Damen und Herren,
alles neu macht der – Herbst? Bei uns ist das tatsächlich so: Wir haben unseren optischen Auftritt
komplett überarbeitet. Neues Logo, neue Schriften,
neue Farben, neue Bilder. Doch eines bleibt gleich:
die Qualität unserer Leistungen und Angebote für
Sie.
In diesem Monat werfen wir schon einen ersten
Ausblick auf 2017, berichten über eine Untersuchung zur digitalen Ausbildung und stellen Ihnen
unsere ganz neue Rubrik "Gesundheit" vor mit
Themen rund um gesundes Arbeiten und
betriebliches Gesundheitsmanagement.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Entdecken!
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
Das Bundesfinanzministerium hat das Muster
für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017 bekannt gemacht.
Das Muster finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums in den Downloads unter
www.bundesfinanzminsterium.de.
Muster für die Lohnsteueranmeldung
Auch das Vordruckmuster für die LohnsteuerAnmeldung ab Januar 2017 wurde festgelegt: Es ist
ebenfalls auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums in den Downloads zu finden.
Quelle: TK; DATEV
1.2 Voraussichtliche Rechengrößen 2017
in der Sozialversicherung
Mit dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung liegen
nun auch die voraussichtlichen Werte in der
Sozialversicherung für 2017 vor.
Ab dem 1. Januar 2017 gelten voraussichtlich die
folgenden Werte in der Kranken- (KV), Pflege- (PV),
Renten- (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV):
Beitragsbemessungsgrenze KV und PV
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird voraussichtlich von aktuell 4.237,50 Euro auf 4.350 Euro
im Monat steigen – und auf 52.200 Euro jährlich.
Die gleichen Werte gelten in der PV. Beide Beitragsbemessungsgrenzen gelten bundeseinheitlich.
Beitragsbemessungsgrenze RV und AV
Die BBG West in der RV und in der AV wird für
2017 auf voraussichtlich 6.350 Euro festgesetzt,
jährlich auf 76.200 Euro. In den neuen Bundesländern gilt die BBG Ost mit monatlich voraus-
Newsletter Oktober 2016
sichtlich 5.700 Euro beziehungsweise jährlich
68.400 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten
besondere BBG. Für 2017 liegt die BBG West bei
voraussichtlich 94.200 Euro jährlich (monatlich
7.850 Euro) und die BBG Ost (monatlich 7.000
Euro) bei voraussichtlich 84.000 Euro jährlich.
Beitragszuschuss zur KV steigt
Der maximale Arbeitnehmeranteil ohne Zusatzbeitrag (7,3 Prozent) zur Krankenversicherung mit
Anspruch auf Krankengeld wird voraussichtlich
317,55 Euro betragen. Auch Arbeitgeber müssen
den höheren Beitragszuschuss von voraussichtlich
maximal 317,55 Euro (7,3 Prozent) zahlen. Der
Beitragszuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der Höchstzuschuss zu einer
privaten Krankenversicherung sind bundesweit
gleich.
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) wird voraussichtlich auf 57.600 Euro (4.800 Euro monatlich)
steigen. Die besondere ermäßigte JAG für
Bestandsfälle der privaten Krankenversicherung
wird auf voraussichtlich 52.200 Euro angehoben.
Ein Hinweis: Ende 2016 endet die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAG 2016 überschritten hat
und auch die JAG 2017 voraussichtlich überschreiten wird.
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße wird für 2017 ebenfalls angepasst. Die Bezugsgröße West gilt in der Krankenund Pflegeversicherung bundesweit.
Im Rechtskreis West wird die monatliche Bezugsgröße auf voraussichtlich 2.975 Euro monatlich
beziehungsweise 35.700 Euro jährlich steigen. Für
den Rechtskreis Ost wird ein Wert von voraussichtlich 2.660 Euro monatlich und 31.920 Euro
jährlich gelten.
Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Eckwert, aus dem
zahlreiche Grenzwerte oder Rechengrößen im
Sozialversicherungsrecht abgeleitet werden.
Ermittlung der Rechengrößen
Für die Herleitung der Rechengrößen in der
Sozialversicherung für das Jahr 2017 ist die
Entwicklung der Bruttolöhne entscheidend. Die
Veränderungsrate der Löhne 2015 gegenüber dem
Jahr 2014 beträgt 2,46 Prozent in den alten
Bundesländern und 3,91 Prozent in den neuen
Bundesländern. Dementsprechend werden die
Rechengrößen in West und Ost angepasst.
Seite 2
Mehr zum Thema
Den Referentenentwurf und eine Übersicht über die
voraussichtlichen Rechengrößen 2017 finden Sie
auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) in den aktuellen Meldungen unter
www.bmas.de.
Quelle: TK; BMAS
1.3 Elektronischer Lohnnachweis zur
Unfallversicherung
Ab 2017 soll der Lohnnachweis für die Unfallversicherung elektronisch werden – Arbeitgeber
erhalten ab November 2016 dazu Post von ihrer
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Bisher wurden die Daten zur Berechnung des
Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung über
ein Papierformular oder das Extranet des Unfallversicherungsträgers übermittelt. Zukünftig sollen
Arbeitgeber den Lohnnachweis mit Hilfe einer
Software zur Entgeltabrechnung erstellen und
verschicken. So soll der Aufwand verkleinert und
das Fehlerrisiko eingeschränkt werden.
Das neue Verfahren beginnt mit einem automatisierten Abgleich der Unternehmensstammdaten.
Dieser Abgleich erfolgt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm des Unternehmens und soll vom
1. Dezember 2016 an möglich sein.
Die Zugangsdaten für das neue Verfahren (einschließlich der neu eingeführten PIN) erhalten
Arbeitgeber per Post: Der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger versendet die Unterlagen zur
Einführung des neuen Verfahrens, frühestens ab
November 2016.
Das neue elektronische Übermittlungsverfahren
wird mit einer Übergangsfrist eingeführt, die auch
der Erprobung dienen soll. Daher ist es laut der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
unumgänglich, für die Meldejahre 2016 und 2017
beide Verfahren parallel durchzuführen: In dieser
Zeit sind sowohl der herkömmliche Lohnnachweis
per Papier oder Extranet als auch der neue elektronische Lohnnachweis erforderlich.
Ab dem 1.1.2019 (Beitragsjahr 2018) wird nur noch
der elektronische Lohnsteuernachweis verwendet.
Mehr dazu finden Sie auf der Seite der DGUV unter
www.dguv.de.
Quelle: Personalwirtschaft; DGUV
Seite 3
1.4 Sachbezugswerte 2017
2017 erhöhen sich voraussichtlich nur die Werte
für die freie Verpflegung. Der Wert für Unterkunft
und Miete bleibt vermutlich unverändert.
Die Sachbezugswerte orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Für die Sachbezüge 2017 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum
von Juni 2015 bis Juni 2016 maßgeblich. Der
Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 1,9
Prozent gestiegen, der für Unterkunft oder Mieten
hat sich nicht verändert.
Newsletter Oktober 2016
Dieser Praxis hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)
nun eine Absage erteilt. Es fordert, dass zum Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber die versicherungsförmige Lösung gegenüber dem Arbeitnehmer und
der Versicherung erklärt, bereits ein zeitlicher und
sachlicher Zusammenhang mit der bevorstehenden
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen
muss.
Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber kann die Karte
"versicherungsförmige Lösung" erst dann wirksam
ausspielen, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses konkret bevorsteht beziehungsweise wenn
seitdem nicht mehr als drei Monate vergangen sind.
Wert für Verpflegung
Daher wird der Sachbezugswert für Verpflegung ab
dem 1.1.2017 voraussichtlich auf 241 Euro angehoben. Damit sind voraussichtlich anzusetzen:
•
•
Für ein Frühstück: 1,70 Euro
Für ein Mittag- oder Abendessen: 3,17 Euro
Wert für Unterkunft oder Mieten
Der Wert für Unterkunft oder Mieten wird voraussichtlich auch für 2017 bei 223 Euro bleiben.
Die neuen Sachbezugswerte können ab dem ersten
Abrechnungsmonat des Jahres 2017 angewendet
werden. Sie sind in Höhe der neu festgesetzten
Werte einheitlich sowohl steuerpflichtig als auch
beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Quelle: Haufe
2.
Recht
2.1 BAG schafft neue Haftungsrisiken für
Arbeitgeber
Eine bloße Betriebsvereinbarung genügt bei der
bAV nicht für die versicherungsförmige Lösung
von Versorgungszusagen.
Direktversicherung und Pensionskasse sind nicht
zuletzt deshalb bei Unternehmen so beliebt, weil der
Versicherungsvertrag die Versorgungszusage eins
zu eins abbildet und sich der laufende administrative Aufwand im Wesentlichen auf die Zahlung der
Beiträge beschränkt.
Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem
Unternehmen wird der Vertrag beitragsfrei gestellt
und die unverfallbare Anwartschaft auf die beitragsfreie Leistung beschränkt. Der Arbeitnehmer kann
dann den Vertrag mit eigenen Mitteln fortsetzen
(sogenannte versicherungsförmige Lösung).
Direktversicherung und Pensionszusage: BAG
verschärft Praxis
Bislang reichte es aus, wenn der Arbeitgeber sein
Verlangen nach dieser versicherungsförmigen
Lösung bei der Erteilung der Versorgungszusage,
etwa im Rahmen einer allgemeinen Betriebsvereinbarung zum Ausdruck brachte.
Neuregelung durch Missachtung kann teuer
werden
Missachtet der Arbeitgeber die neuen Regeln und
Fristen beim Verlangen der versicherungsförmigen
Lösung, wird der Versorgungsanspruch auf der
Grundlage der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit
des Arbeitnehmers berechnet. Dabei kann sich mitunter ein erheblicher Differenzanspruch zur beitragsfreien Versicherungsleistung ergeben, für den
der Arbeitgeber einstehen muss.
Ein erhöhtes Haftungsrisiko besteht insbesondere
dann, wenn die versicherungsförmige Zusage nicht
bereits mit Eintritt in das Unternehmen, sondern erst
längere Zeit nach Beginn der Betriebszugehörigkeit
erteilt wurde. Bei beitragsorientierten Zusagen, wie
beispielsweise den im Bereich der Entgeltumwandlung verbreiteten Bausteinzusagen, dürfte das
Risiko dagegen eher gering ausfallen.
Kritik: Einfache Durchführungswege werden
unnötig kompliziert
Experten des Vorsorgespezialisten Heubeck AG
sehen das BAG-Urteil kritisch: "Die Option, schon
gleich bei Einrichtung der Versorgung die versicherungsförmige Lösung auszusprechen, hat von
Anfang an bei allen Beteiligten für klare Verhältnisse
gesorgt. Die neuen Regeln schaffen dagegen
zusätzliche Haftungsrisiken und zusätzlichen
Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber. So
werden einfache Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die sich gerade bei
kleinen und mittleren Unternehmen großer Beliebtheit erfreuen, unnötig kompliziert gemacht." erklärt
Friedemann Lucius, Mitglied im Vorstand der
Heubeck AG.
Er empfiehlt Arbeitgebern, die Vorgaben des BAG
dennoch unverzüglich umzusetzen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Quelle: Haufe, BAG-Urteil vom 19.5.2016, 3 AZR
794/14
Newsletter Oktober 2016
3.
Termine
Seite 4
Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017
3.1 Lohn- und Gehaltsabrechnung
Termin
Ihre Termine für Oktober und November für die
Lohn- und Gehaltsabrechnung.
28. November 2016 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Oktober
•
•
•
10. Oktober: Lohnsteueranmeldung September
2016
25. Oktober: SV-Beitragsnachweis Oktober
2016
Hinweis: In Bundesländern mit dem Feiertag
"Reformationstag" am 31. Oktober 2016
verschiebt sich die Frist auf den 24. Oktober
2016.
27. Oktober: Fälligkeit der SV-Beiträge Oktober
2016
Hinweis: In Bundesländern mit dem Feiertag
"Reformationstag" verschiebt sich die Frist auf
den 26. Oktober 2016.
Inhalt
Zum Jahreswechsel 2016/2017 stehen wieder
zahlreiche Änderungen an.
Unsere Referentin gibt Ihnen einen Überblick zu
den wichtigsten Änderungen in den Gebieten
Lohnsteuer und Sozialversicherung. So sind Sie gut
gerüstet für Ihre Arbeit in der Entgeltabrechnung im
neuen Jahr.
Anmeldung
Anmelden können Sie sich über webinare.tk.de.
Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die
Teilnahme ist wie immer kostenlos.
Wichtig: Die Fälligkeiten der Beiträge und Nachweise richten sich nach dem Sitz der Einzugsstelle.
Quelle: TK
November
4.1 Aus- und Weiterbildung: Buch schlägt
Laptop
•
•
•
10. November: Lohnsteueranmeldung Oktober
2016
24. November: SV-Beitragsnachweis November
2016
28. November: Fälligkeit der SV-Beiträge
November 2016
Alle Termine finden Sie auch in unserem elektronischen Kalender unter www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 281524).
Quelle: TK
3.2 Webinare: Melden Sie sich jetzt an
Mutterschutz und Elternzeit
Termin
25. Oktober 2016 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Inhalt
Die Referentin gibt Ihnen einen Überblick über die
folgenden Themen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Beschäftigungsverbote
geplante Reform des Mutterschutzgesetzes
Anspruch auf Elternzeit
unterschiedliche Regelungen zur Elternzeit je
nach Geburtstag des Kindes
Beendigung Elternzeit wegen Mutterschutz
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Besonderheiten beim Urlaub
Großelternzeit
Kündigungsschutz
Mutterschutz und Elternzeit als Sachgründe für die
Befristung von Aushilfen.
4.
Panorama
Immer mehr Unternehmen nutzen neben
Desktop-Rechnern Smartphones und Tablets.
Doch in der Aus- und Weiterbildung sind digitale
Medien weiterhin Fehlanzeige.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
hat eine Befragung in Auftrag gegeben, um die
Nutzung digitaler Medien in Unternehmen zu untersuchen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
und TNS Infratest haben 3.000 Betriebe in Deutschland dazu befragt.
Computernutzung inzwischen fast überall
Die Mehrheit der Befragten berichtet, dass in ihrem
Unternehmen neben Desktops-PCs (92 Prozent)
auch mobile Geräte wie Laptops (78 Prozent) oder
Smartphones (76 Prozent) zum Einsatz kommen.
Allerdings profitieren davon nicht alle Mitarbeitergruppen. Smartphones stehen nur in 48 Prozent der
befragten Unternehmen allen Mitarbeitern zur
Verfügung. In anderen Unternehmen sind sie
Führungskräften oder bestimmten Mitarbeitergruppen vorbehalten. Auch Tablets werden erst in
47 Prozent der Unternehmen benutzt – und in nur
28 Prozent davon von allen Mitarbeitern.
Die neuesten Trends wie Wearables, Datenbrillen
und ähnliche Geräte konnten sich noch nicht durchsetzen. Nur eine kleine Minderheit von einem bis
drei Prozent setzt darauf.
Ranking: Lehrbücher weiter auf Platz 1
Durch den digitalen Wandel entstehen neue Anforderungen an die Qualifizierung von Fachkräften.
Gleichzeitig eröffnet die Digitalisierung neue Möglichkeiten, Wissen mit digitalen Lernformaten zu
Seite 5
Newsletter Oktober 2016
vermitteln – darauf wies Bundesbildungsministerin
Johanna Wanka bei der Vorstellung der Studie hin.
Allerdings findet die sogenannte "Berufsbildung 4.0"
bisher nur in den wenigsten Unternehmen statt. Die
meisten nutzen nach wie vor Lehr- und Fachbücher
oder Präsenzveranstaltungen beziehungsweise
Präsenzunterricht im Betrieb. Erst auf dem fünften
Rang der Liste der meistgenutzten Lernmedien
findet sich fachspezifische Software.
In der betrieblichen Ausbildung kommen vor allem
allgemeine Informationsangebote im Internet, Wikis
oder andere Onlineforen zum Einsatz. Spezielle,
didaktisch aufbereitete und fachspezifische Medien
wie Lernplattformen und Lernprogramme spielen
dagegen eine geringere Rolle.
Bereitstellung von hochwertigen Qualifizierungsangeboten sollen ebenfalls gefördert
werden.
Mehr zum Thema
Die Studie "Digitale Medien – heute und morgen.
Eine repräsentative Bestandsaufnahme" finden Sie
auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung
(BIBB) unter www.bibb.de in der Rubrik "Service".
Die Studie "Monitor Digitale Bildung. Berufliche
Ausbildung im digitalen Zeitalter" der Bertelsmann
Stiftung finden Sie auf der Seite
www.bertelsmann-stiftung.de unter "Unsere
Projekte".
Quelle: BMBF; Bertelsmann Stiftung
Interessant dabei ist, dass jeder zweite Betrieb mit
den IT-Kenntnissen seiner Auszubildenden unzufrieden ist. Dabei lassen sich die Jugendlichen mit
digitalen Medien vermutlich gut zum Lernen motivieren, zumal sie häufig in ihrer Freizeit im Netz
unterwegs sind.
Auch eine Studie der Bertelsmann Stiftung von
2016 meldet ähnliche Ergebnisse: Digitale Medien
spielen nicht nur in der Berufsschule, sondern auch
in der betrieblichen Ausbildung eine untergeordnete
Rolle. Ein großes Problem ist dabei die Ausstattung
der Berufsschulen: Die Studienautoren fanden
heraus, dass die Nutzung digitaler Medien oft schon
an der Internetverbindung scheitert.
Förderprogramme für Unternehmen
In der Untersuchung des BMBF sieht die Mehrzahl
der befragten Betriebe bei allen betrieblichen
Tätigkeiten einen Bedeutungszuwachs digitaler
Geräte. Vor diesem Hintergrund will das BMBF
Fördermaßnahmen für die Digitalisierung in der
beruflichen Bildung vornehmen: "Besonders für
dieses Thema sensibilisieren und unterstützen
wollen wir dabei kleine und mittlere Unternehmen",
sagte die Bildungsministerin.
•
•
•
•
Das Programm "Digitale Medien in der beruflichen Bildung" soll neue digitale Lösungsansätze entwickeln und erproben, wie zum
Beispiel Lernen am Arbeitsplatz, E-Portfolios
und offene Bildungsmaterialien. Die Medienkompetenz betrieblicher Ausbilder soll gestärkt
werden.
Mit einem Sonderprogramm für die Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
will das BMBF Fachkräfte für kleine und mittlere
Unternehmen fördern. Anhand von 13 exemplarischen Berufen wird untersucht, wie sich die
Digitalisierung auf Arbeitsprozesse und Qualifizierungsanforderungen auswirkt und wie die
Ausbildung angepasst werden sollte (Initiative
"Fachkräftequalifikation und Kompetenzen für
die digitalisierte Arbeit von morgen").
Ein weiteres Ziel ist ein Netzwerk für digitales
Lernen. Über dieses Netzwerk sollen Unternehmen gemeinsam die notwendigen technischen
Infrastrukturen und digitalen Lernangebote
bereitstellen und nutzen können.
Die gemeinsame Entwicklung von Standards
und Verfahren zur Qualitätssicherung sowie die
5.
Gesundheit
5.1 Krankschreibungen: Eltern fehlen bis
40 mehr, über 40 weniger
Kinder sind gut für die Gesundheit. Das geht aus
dem Gesundheitsreport 2016 hervor, dessen
Schwerpunkt diesmal auf den 30- bis 44-Jährigen lag.
Danach waren Beschäftigte mit familienversicherten
Kindern 2015 statistisch gesehen 2,3 Tage weniger
krankgeschrieben und bekamen auch weniger
Medikamente verschrieben als Beschäftigte ohne
Kinder. Für den Report wertete die Krankenkasse
die Krankschreibungen und Arzneimitteldaten ihrer
4,6 Millionen versicherten Erwerbspersonen aus. Im
Themenschwerpunkt widmet sich der diesjährige
Report der Sandwichgeneration zwischen 30 und 44
Jahren.
Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Wir
sprechen bei dieser Generation oft von der Doppelbelastung von Familie und Beruf. Bei vielen Beschäftigten ist es sogar eine Dreifachbelastung,
wenn sie auch ihre Eltern pflegen. Deshalb finde ich
es gut und wichtig zu zeigen, dass Familie auch
eine Ressource ist, die positiv auf Gesundheit wirkt.
Die Vereinbarkeit verdient einen größeren Stellenwert im Gesundheitsmanagement von Betrieben
und Krankenkassen. Wie wir nun sehen, ist das
nicht nur Kosmetik für das Arbeitgeberimage,
sondern auch unternehmerisch klug."
Fehltage mit Kindern
Im Durchschnitt waren die bei der TK versicherten
Erwerbspersonen im letzten Jahr 15,4 Tage krankgeschrieben. Diejenigen mit familienversicherten
Kindern fehlten mit 14,3 Tagen einen guten Tag
weniger, die ohne Kinder lagen mit 16,5 Tagen gut
einen Tag über dem Durchschnitt.
Dr. Thomas Grobe vom AQUA-Institut, der die
Daten für die TK auswertete: "Auffällig ist allerdings,
dass sich dieser Trend erst ab dem 40. Lebensjahr
abzeichnet. In den jüngeren Jahrgängen liegen die
Fehlzeiten bei Eltern noch höher, ab 40 dreht sich
das Verhältnis um und sie sind weniger
Newsletter Oktober 2016
arbeitsunfähig. Die Schere wird mit zunehmendem
Alter immer größer. Bei den über 55-Jährigen
beträgt die Differenz über eine Woche." Über alle
Altersgruppen zeigt sich aber, dass Väter und
Mütter mit familienversicherten Kindern weniger
Psychopharmaka verschrieben bekommen als
Erwerbspersonen ohne. Bei den Männern beträgt
die Differenz drei, bei den Frauen sogar fast sieben
Tagesdosen.
Familie und Freunde als Ausgleich
Frühere Umfragen der TK bestätigen, dass Familie
und Freunde ein wichtiger Ausgleich sind. Dr.
Sabine Voermans, Leiterin der TK-Prävention: "Wir
wissen aus unseren bevölkerungsrepräsentativen
Umfragen, dass Familie und Freunde immer wieder
an erster Stelle genannt werden, wenn wir nach
Anti-Stress-Strategien fragen."
Auch für Arbeitsmediziner Klaus Jumpertz, der viele
Unternehmen wie die Eppendorf AG in Fragen des
Betrieblichen Gesundheitsmanagements berät, ist
die Familie eine wichtige Säule, wenn es um die
Gesundheit von Beschäftigten geht: "Die Arbeitswelt
verändert sich rasend schnell, Anforderungen
variieren. Viele haben das Gefühl, funktionieren zu
müssen und austauschbar zu sein. Gute soziale
Bindungen wie Familie und Freunde sind deshalb
eine wichtige Konstante und ein guter Rückzugsort."
Beschäftigte überwiegend zufrieden – doch der
Stress steigt
Parallel zum Gesundheitsreport stellte die TK die
Studie "Job & Gesundheit" vor. Dafür wertete sie die
Mitarbeiterbefragungen der TK-Berater für Betriebliches Gesundheitsmanagement der vergangenen
zwölf Jahre aus. Über 8.500 Fragebögen aus dem
ganzen Bundesgebiet flossen in die Analyse ein.
TK-Chef Baas: "Erstmals liegt uns eine Metastudie
vor, die zeigt, wie sich das Arbeitsleben der
Beschäftigten tatsächlich verändert. Erfreulicherweise sind sieben von zehn Befragten mit ihrer
Jobsituation zufrieden. Auch das ist natürlich eine
wichtige Gesundheitsressource. Denn eine Arbeit,
die zufrieden macht, und ein gutes privates Umfeld
wirken positiv auf unsere Gesundheit. Aber es
geben auch viele – inzwischen fast jeder Zweite –
an, dass der Belastungslevel steigt. Gut sechzig
Prozent fühlen sich gestresst."
Die Langzeitergebnisse wurden zu zwei Befragungszeiträumen zusammengefasst. In der ersten
Phase von 2002 bis 2009 gaben drei von zehn
Beschäftigten an, dass ihre Arbeit sie auch nach
Feierabend stresst, in den neueren Befragungen
zwischen 2010 und 2015 waren es schon über 47
Prozent. Präventionsexpertin Dr. Sabine Voermans:
"Hier ist jeder Einzelne, aber auch die Krankenkassen und Arbeitgeber gefordert, Strategien für ein
gesundes Arbeiten 4.0 zu entwickeln." Als schnell
wirkendes, kostengünstiges und dennoch sehr
wirksames Mittel empfahl Voermans, den Mitarbeitern mehr Wertschätzung zu zeigen. Denn fast
jeden vierten Beschäftigten belastet die mangelnde
Anerkennung.
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Gefragt, wie es ihnen insgesamt geht, bewertete nur
die Hälfte der Befragten den eigenen
Gesundheitszustand als gut oder sehr gut, ein gutes
Drittel ist zufrieden und 15 Prozent fühlen sich
weniger gut oder schlecht.
Quelle: TK
5.2 Gut essen bei der Arbeit: Tipps zur
richtigen Ernährung
Oft fehlt am Arbeitsplatz die Zeit, um entspannt
zu essen und den Körper mit den benötigten
Nährstoffen zu versorgen. Dann können Snacks
wie Schokolade, Kuchen oder Kekse kurzzeitig
über ein Leistungstief hinweghelfen – doch
gesund ist das nicht. Wir haben Alternativen.
Nicht ohne Frühstück in den Tag
Viele Menschen essen nichts, bevor sie zur Arbeit
fahren. Sofern sie das Frühstück dann nach Ankunft
am Arbeitsplatz nachholen, ist das nach Expertenansicht kein großes Problem. Ein nährstoffreiches
Frühstück sollte jedoch nicht gänzlich fehlen. "Eine
Kombination aus fettarmen Milchprodukten und
vollkorn- oder getreidehaltigen Lebensmitteln ist
sinnvoll", sagt Antje Gahl von der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE). So wird der
Körper mit der nötigen Energie für den Arbeitstag
versorgt. Auch Obst oder Gemüse kann zum
Tagesstart sinnvoll sein. Als Getränk empfiehlt die
Ernährungsexpertin Wasser, Tee oder Kaffee ohne
Milch und ohne Zucker.
Wie die weitere Nahrungsaufnahme nach dem
Frühstück aussehen soll, hängt laut Expertin Gahl
vom Einzelnen ab. "Manche kommen mit drei
großen Mahlzeiten pro Tag besser zurecht, anderen
wiederum geht es mit fünf kleineren besser", sagt
Gahl. Bisher gibt es aufgrund der wenigen Studien
hierzu keinen wissenschaftlich abgesicherten Rat.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung jedoch
spricht sich für fünf kleinere Mahlzeiten aus.
Im Büro ist oft nur Zeit für eine ausgiebige Mahlzeit
in der Mittagspause. Doch auch in der Zeit davor
und danach sollte man dem Körper immer wieder
kleinere Snacks gönnen. "Das hält den Blutzuckerspiegel konstant und wirkt sich positiv auf das
Leistungsvermögen aus", so Gahl.
Sie empfiehlt, nicht auf Schokoriegel, Kuchen oder
Kekse zurückzugreifen, sondern besser Obst und
Gemüse oder eine Milchspeise wie Fruchtquark zu
sich zu nehmen. Kombiniert mit Getreideflocken
sorge das für ausreichend Nähr- und Ballaststoffe.
Das Sättigungsgefühl halte länger an, man könne
länger konzentriert arbeiten.
Mittagessen: Wie man das Suppenkoma
vermeidet
Beim Mittagessen während des Arbeitstages sollten
bevorzugt gesunde Mahlzeiten auf dem Speiseplan
stehen. Ein Salat als Beilage bringt die nötigen
Vitamine auf den Teller. Einmal in der Woche kann
eine große Salatportion auch die Hauptmahlzeit
ersetzen. Selbstgemachte Dressings aus Essig und
Öl schmecken dabei häufig besser als Fertig-
Seite 7
dressings, die mit Joghurt und Sahne viel Fett
enthalten. Beim Hauptgericht sind Kartoffeln, Reis
oder Vollkornnudeln eine gesunde Alternative zu
Pommes frites oder Kroketten. Fettreiche Mahlzeiten können auf die Leistungsfähigkeit drücken
und den Arbeiter regelrecht in ein Loch ziehen.
Grundsätzlich gilt also: Man sollte immer zu
fettarmen, aber dennoch nähr- und ballaststoffreichen Speisen greifen.
Wer ohne Kantine auskommen muss, braucht trotzdem nicht auf abwechslungsreiche Mahlzeiten zu
verzichten: Frisches Obst und Gemüse geben
Sandwiches den nötigen Pep. Vegetarische Aufstriche, Pesto oder Frischkäse können eine gute
Alternative zu Butter oder Margarine sein. Wer eine
Mikrowelle in der Büroküche hat, kann Eintöpfe in
größeren Mengen vorkochen, einfrieren und nach
Bedarf an die Arbeitsstätte mitnehmen. Zusätzlich
sollten Milch und Milchprodukte wie Joghurt, Käse
oder Molke nicht fehlen, denn sie liefern Energie
und wichtiges Calcium.
Vitamine und Tryptophan – glücklicher mit
Bananen
Vitamine sind gerade im Büroalltag wichtig. Berufstätige, die den ganzen Tag vor dem Computer
sitzen, sollten Lebensmittel mit viel Vitamin A in den
Speiseplan integrieren. Es stärkt die für den Job
benötigte Sehkraft. Vitamin A und Betakarotin, das
im menschlichen Organismus zum Teil in Vitamin A
umgewandelt wird, sind in Gemüsesorten wie Möhren, Grünkohl und Fenchel, aber auch in Eigelb und
Fischölen enthalten.
Raucher haben einen erhöhten Bedarf an Vitamin C
und E. Sie sollten daher für eine ausreichende
Vitaminzufuhr sorgen. Dabei helfen frisches Obst
und hochwertige Speiseöle wie Weizenkeim- und
Sonnenblumenöl.
In stressigen Zeiten wird der Aufbau des Wohlfühlhormons Serotonin gebremst. Mit einer tryptophanreichen Ernährung kann hier gegengesteuert
werden. Der Eiweiß-Baustein Tryptophan ist zum
Beispiel in Bananen, Cashewkernen, Avocados und
Ananas enthalten – allesamt Nahrungsmittel, die
sich deshalb gut für den Snack zwischendurch
eignen.
Schokolade als Energiespender?
Viele Menschen greifen gern zu Schokolade,
Keksen oder Kuchen, um den Blutzuckerspiegel
hochzuhalten. Allerdings steigert der Zucker in
Schokolade und anderen süßen Versuchungen den
Blutzuckerspiegel nur kurzzeitig. Daher verbessert
er auch nur für kurze Zeit die Konzentration. Sehr
schnell setzt wieder das Hungergefühl ein. Süßigkeiten wie Schokolade oder Kekse haben viele
Kalorien, es fehlt aber an Ballaststoffen und Volumen. "Der Magen muss einigermaßen gefüllt sein,
damit das Sättigungsgefühl einsetzt", sagt Expertin
Gahl. Als Motivationshilfe können Süßigkeiten aber
trotzdem weiterhelfen und müssen daher nicht
gänzlich tabu sein.
Newsletter Oktober 2016
Kaffeeeeee!
Jeder Deutsche trinkt im Schnitt 148 Liter Kaffee pro
Jahr, also knapp 0,4 Liter Kaffee pro Tag. Damit ist
Deutschland im internationalen Vergleich weit oben
mit dabei. Eine Tasse Kaffee enthält bis zu 120
Milligramm Koffein. Dieses wirkt auf das zentrale
Nervensystem und macht wach. Bereits nach 20 bis
30 Minuten entfaltet das Koffein seine Wirkung, die
bis zu sechs Stunden anhalten kann. Noch bis vor
wenigen Jahren wurde allgemein angenommen,
Kaffee entziehe dem Körper Wasser. Mittlerweile ist
diese These sehr umstritten. "Wer regelmäßig zwei
bis drei Tassen Kaffee am Tag trinkt, muss nicht zu
jeder Tasse ein Glas Wasser trinken, um seinen
Flüssigkeitshaushalt ausgleichen", sagt Ernährungsexpertin Gahl. Der dehydrierende Effekt setze erst
bei übermäßigem Kaffeegenuss von einem Liter
oder mehr pro Tag ein.
"Koffein hat einen anregenden Effekt auf das zentrale Nervensystem und kann die psychomotorische
Leistungsfähigkeit erhöhen", so Gahl. Daher gehört
der Kaffeeautomat auch fast überall zum Büroinventar. Koffein kann jedoch abhängig machen, Entzugserscheinungen wie Kopfschmerzen sind die
Folge und können die Leistung beeinträchtigen.
Wachmacher Energydrink – Vorsicht bei
Unverträglichkeiten
Energydrinks enthalten meist etwas mehr Koffein
als Kaffee. Zusätzlich sorgt oft ein hoher Zuckeranteil für einen kurzzeitigen Energieschub. Ob
darüber hinaus andere Inhaltsstoffe, wie etwa
Taurin, zum belebenden Effekt beitragen, ist
umstritten. "Es gibt Hinweise darauf, dass das
Taurin als Neurotransmitter wirkt, also bei der
Informationsübermittlung von Nervenzelle zu
Nervenzelle mitwirkt. Taurin könnte deshalb
ebenfalls anregend wirken oder die Wirkung des
Koffeins beeinflussen", erklärt DGE-Expertin Gahl.
In einem Tierversuch an Ratten, den die AnnamalaiUniversität in Indien durchgeführt hat, zeigte sich
eine stoffwechselbeschleunigende Wirkung des
Stoffes Taurin.
Der wachhaltende Effekt von Energydrinks kann
sich – genau wie bei Kaffee – ebenfalls positiv auf
das Leistungsvermögen auswirken.
Manche Menschen reagieren aber mit Unverträglichkeit. Dies kann sich in leichtem Zittern oder in
Kopfschmerz bis hin zu starken Krämpfen äußern.
Bei übermäßigem Genuss können Herzrasen,
Nervosität und Kopfschmerzen auftreten.
Notfalltipps für unterwegs
Gerade wer viel auf Geschäftsreisen ist, findet
unterwegs nicht immer die Möglichkeit, regelmäßig
und richtig zu essen. Ein paar Tipps helfen über den
Tag:
Newsletter Oktober 2016
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Wer für längere Zeit nichts isst, den überfallen
zwangsläufig Heißhungerattacken. Daher ist es
besser, mehrere kleine Mahlzeiten zu sich zu
nehmen.
Gut geeignet für die Geschäftsreise sind
beispielsweise Vollkornbrote, Salate oder Obst.
Äpfel, Cocktailtomaten, Weintrauben, Möhren
oder Kohlrabi sind besonders transportsicher.
Wer um Fast Food nicht herumkommt, sollte
wenigstens auf Fertigpizza, Currywurst oder
Pommes frites verzichten. Besser sind belegte
Brötchen oder Döner Kebab.
Beim Hunger zwischendurch liefern
Trockenfrüchte, Nüsse oder Müsliriegel die
nötige Energie. Aber Achtung: Sie haben auch
viele Kalorien.
Ein besonderer Tipp für Reisende: An
Bahnhöfen bieten viele Händler inzwischen
frisch geschnittenes Obst oder Fruchtsäfte an.
Hier kann man nach Belieben zulangen.
Quelle: TK
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