Schwerpunktbereich Steuerrecht Informationen des Instituts für Steuerrecht Wintersemester 2016/2017 Inhaltsverzeichnis I. Steuerrecht im Schwerpunkt – warum nicht?! .................................................. 2 II. Verantwortliche Hochschullehrer .................................................................... 4 III. Service ........................................................................................................... 6 IV. Studienverlaufsplan ....................................................................................... 8 V. Vorlesungen...................................................................................................10 VI. Didaktische Veranstaltungen ............................................................... 17 VII. Seminare ................................................................................................. 18 VIII. Häufig gestellte Fragen .............................................................................. 19 IX. Austauschprogramme ...................................................................................21 X. Weiterbildung ............................................................................................... 22 2 I. Steuerrecht im Schwerpunkt – warum nicht?! Zehn Gründe für eine gute Wahl 1. Steuerrecht ist trocken und öde, wie Mathematikunterricht, zu kompliziert – Fehlanzeige! Stattdessen heißt es, Einblick zu bekommen in ein spannendes und abwechslungsreiches Rechtsgebiet, das bisher noch nicht Teil des Jurastudiums war und für das auch kein Taschenrechner benötigt wird. Alle fangen bei „Null“ an und werden auch genau dort abgeholt! 2. Steuerrecht betrifft uns alle; jeder bezahlt Steuern! Warum also nicht Einblick in ein Rechtsgebiet bekommen, das Dauerbrenner in aktuellen politischen Debatten ist, immer wieder für Gesprächsstoff sorgt und über das sich jeder aufregen und beschweren kann? Um dann endlich auch mitdiskutieren, den Wirtschaftsteil der Zeitung besser verstehen und die eigenen Steuerangelegenheiten nachvollziehen zu können! 3. Juristinnen und Juristen mit Kenntnissen im Steuerrecht sind heiß begehrt; nicht nur der Staat, auch Großkanzleien und mittelständische Anwaltssozietäten halten ständig Ausschau nach Nachwuchs für ihre steuerrechtlichen Abteilungen. 4. Steuerrecht ist international und interdisziplinär. Viele Staaten versuchen sich über ihre Steuergesetzgebung einen möglichst breiten Zugriff auf möglichst viel Steuersubstrat zu sichern. Daher müssen bei der Auseinandersetzung mit steuerlichen Fragestellungen schon bei einem nur geringfügigen internationalen Bezug häufig auch Aspekte der internationalen (Doppel-)besteuerung beachtet werden. Zudem beruhen steuerrechtliche Fragen immer auf Sachverhalten, die auch von anderen Rechtsgebieten geprägt werden. Zu denken ist hier insbesondere an das Zivilrecht, das vielfältige Gestaltungen erlaubt, die jedoch immer auch vor dem Hintergrund ihrer steuerlichen Folgen zu betrachten sind. Zudem bestehen beispielsweise auch Bezüge zum Straf-, Europa- und Verfassungsrecht. 5. Die Vorlesungen werden von hoch motivierten Lehrkräften aus Wissenschaft und Praxis gehalten. Der Teilnehmerkreis beschränkt sich dabei in der Regel auf eine Größenordnung, die aus den AGs des Grundstudiums bekannt ist. Hierdurch wird ein hervorragendes Betreuungsverhältnis gewährleistet. Vor den Klausuren in den Pflichtfächern werden zudem Falllösung und Klausurtaktik mit den Richtern des Finanzgerichts (FG) Münster in gesonderten Veranstaltungen geübt. 6. Der Schwerpunkt Steuerrecht steht für sich alleine. Auf diesem Wege ist eine optimale Betreuung durch das Institut gewährleistet. Eine übersichtliche Auswahl an zugleich vielfältigen Vorlesungen führt zudem dazu, dass der eigene Studienverlaufsplan mit einer individuellen Schwerpunktsetzung unkompliziert und schnell gestaltet werden kann. 3 7. Keine Lust auf das übliche Seminar? Im Schwerpunkt Steuerrecht gibt es die Möglichkeit an einem Moot Court vom Bundesfinanzhof (BFH) teilzunehmen, sofern dieser vom BFH angeboten wird. Statt einer Seminararbeit fertigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann eine Revisionsschrift oder Revisionserwiderung an. 8. Durch die Einteilung in zwei Semesterhälften wird die Klausurenphase am Ende des Semesters entzerrt. Zusätzlich bietet sich auch die Möglichkeit, den Schwerpunkt flexibel zu gestalten, z.B. indem man im ersten Semester mehr Klausuren schreibt und im zweiten dann weniger oder umgekehrt. Es besteht daher die Möglichkeit bereits im zweiten Schwerpunktsemester mit einem Teil der Examensvorbereitung (z. B. im UniRep) zu beginnen. 9. Auch im Übrigen nimmt das Steuerrecht mit Blick auf das Examen eine besondere Stellung ein. Zum einen sorgen die insgesamt vier Klausurenphasen dafür, dass der Gutachtenstil weiterhin intensiv geübt wird, da die Klausuren fast ausschließlich Falllösungen zum Gegenstand haben. Zum anderen erschließen sich die Studierenden mithilfe der methodischen Fähigkeiten, die während des Grundstudiums erworben wurden, ein völlig neues Rechtsgebiet und verbessern so ihre Fähigkeit mit unbekannten Rechtsnormen und Problemstellungen umzugehen. Beides kann mit Blick auf das Examen von entscheidendem Vorteil sein. 10. Wer vom Steuerrecht nach dem Schwerpunktbereich noch nicht genug hat, der hat viele Weiterbildungsmöglichkeiten: Den Fachanwalt für Steuerrecht, das Steuerberaterexamen oder den Postgraduiertenstudiengang „Steuerwissenschaften“ der JurGrad. Zudem bietet der Westfälische Steuerkreis während des Semesters und in den Semesterferien interessante Vorträge und Praxisseminare an, um Kenntnisse zu vertiefen oder um neue Bereiche des Steuerrechts oder aktuelle Probleme, die die Steuerrechtler beschäftigen, kennen zu lernen. E IN S CHWERPUNKT , DER SICH AUSZAHLT ? 4 II. Verantwortliche Hochschullehrer Prof. Dr. Joachim Englisch (Professur für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Finanz- und Steuerrechts, geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht) Lehrbefugnis: Steuerrecht, Öffentliches Recht und Europarecht Vita: Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten in Saarbrücken, Salamanca (Spanien) und Köln. Erste juristische Staatsprüfung in Köln; Assessorexamen in Düsseldorf. Anschließend zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter, danach wissenschaftlicher Assistent am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln; davon 18 Monate freigestellt zur Wahrnehmung eines Forschungsstipendiums der DFG. 2004 Promotion, 2007 Habilitation an der dortigen rechtswissenschaftlichen Fakultät. Ab 2007 zunächst Lehrstuhlvertretung an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, seit dem 1. Januar 2008 dort Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht. Zum April 2010 Wechsel an die WWU Münster auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht. Seit 2011 Direktor des Instituts für Steuerrecht. Seit 2007 Gastdozent im In- und Ausland; geschäftsführender Herausgeber / Beirat bei in- und ausländischen steuerjuristischen Zeitschriften; ständige Beratertätigkeit bei der OECD; Mitglied der VAT Expert Group der EU-Kommission und zahlreicher wiss. Vereinigungen. Forschungsschwerpunkte: Steuerverfassungsrecht; Umsatzsteuerrecht; Internationales und Europäisches Steuerrecht, insb. Unternehmensteuerrecht; Besteuerung von Kapitalerträgen 5 Prof. Dr. Marcel Krumm (Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht) Lehrbefugnis: Öffentliches Recht, Steuerrecht, Bilanzrecht Vita: Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Erste Juristische Staatsprüfung in 2003. Anschließend zweijährige Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zweite Juristische Staatsprüfung in 2007. Im Anschluss hieran Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Sozietät GÖRG. 2008 Promotion mit der Dissertation „Steuervollzug und formelle Insolvenz“. Ende 2008 bis Anfang 2014 Akademischer Rat a. Z. am Lehrstuhl für Steuerrecht (Prof. Dr. Roman Seer) an der Ruhr-Universität Bochum. In 2013 Habilitation mit der Schrift „Steuerliche Bewertung als Rechtsproblem“. Im WS 2013/2014 Vertretung und seit April 2014 Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im September 2014 Ernennung zum Richter am FG im zweiten Hauptamt (Finanzgericht Münster, 4. Senat). Steuerrechtliche Forschungsschwerpunkte: Steuerverfassungsrecht; steuerliches Verfahrens- und Schuldrecht; Unternehmens- und Bilanzsteuerrecht; Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (insb. Unternehmensnachfolge); Europäisches und Internationales Steuerrecht. Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang (Professur für Öffentliches Recht im Nebenfach/Zoll- und Verbrauchsteuerrecht) Lehrbefugnis: Öffentliches Recht im Nebenfachstudium, insbesondere Wirtschaftswissenschaften Vita: Nach Studium der Rechtswissenschaften und Promotion zum Dr. jur. zehn Jahre Berufserfahrung in der kommunalen Verwaltung und der Bundesfinanzverwaltung, unter anderem von 1992 bis 1994 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof. Seit 1995 Universitätsprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 1995 zudem Schriftleiter der Zeitschrift "AW-Prax - Außenwirtschaftliche Praxis", Bundesanzeiger-Verlag, Köln. 1997 Mitgründer der AWA Außenwirtschaftsakademie GmbH. Von 1998 bis 2004 Richter am Finanzgericht Münster im Nebenamt. Seit 2005 Partner und Steuerberater in der AWB Steuerberatungsgesellschaft, Münster/Hamburg sowie seit 2008 Partner der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft Münster/Hamburg/München. Internationale Aktivitäten: Zahlreiche Vorträge bei internationalen Konferenzen; Beratungen von Regierungen und Unternehmen weltweit im Bereich Zoll und internationaler Handel. Seit 2008 Mitglied des Akademischen Beirats der Weltzollorganisation und Vizepräsident des Internationalen Netzwerks der Zolluniversitäten. Forschungsschwerpunkte: Europarecht; Welthandelsrecht; Steuer-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht; Öffentliches Wirtschaftsrecht; Polizei- und Ordnungsrecht. 6 III. Service 1. Sekretariat Das Sekretariat des Instituts für Steuerrecht befindet sich im Juridicum, Raum 220a und ist von 8:00 - 14:00 Uhr für Sie geöffnet. Frau Rövekamp ist per Mail unter [email protected] und telefonisch unter 0251 83-22795 zu erreichen. 2. Bibliothek Die Bibliothek des Instituts ist als Spezialbibliothek für das Steuerrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete angelegt. Der Bestand von über 13.000 Büchern zzgl. der laufenden Zeitschriften deckt das gesamte Steuerrecht, insbesondere das Finanzverfassungsrecht, das Ertragsteuerrecht, das Steuerverfahrensrecht, das Verbrauchsteuerrecht und in den letzten Jahren verstärkt das Europäische Abgabenrecht sowie das Internationale Steuerrecht ab. Die Spezialbibliothek ist dem Rechtswissenschaftlichen Seminar RWS I angliedert. Der Zugang befindet sich im Eingangsbereich des RWS I links von der Theke. Öffnungszeiten (entsprechen denen des RWS I): Montag - Samstag 08:00 - 22:00 Uhr Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr 3. Datenbanken Allen WWU-Angehörigen steht das Steuer-Portal des International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD) mit einer Reihe von Datenbanken und Volltextzeitschriften zur Verfügung. IBFD bietet ein Portal zu Steuersystemen weltweit, zu Steuerabkommen, zum Internationalen Steuerrecht und zur steuerrechtlichen Rechtsprechung. Zugriff auf die Datenbank erhalten Sie unter http://online.ibfd.org/kbase. Die Lizenzkosten für das Datenbankangebot werden getragen vom Institut für Steuerrecht mit der Unterstützung von Linklaters Düsseldorf und der ULB Münster. Daneben kann auf steuerrechtliche Periodika und sonstige Angebote der Datenbanken Kluwer International, Beck online sowie Juris zugegriffen werden. 7 4. Newsletter Ein während des Semesters regelmäßig erscheinender Newsletter informiert die Studierenden über aktuelle Ereignisse und anstehende Termine. Auf der Homepage kann sich jeder Interessierte selbstständig in die Mailingliste eintragen. Die seit Sommer 2007 erschienenen Newsletter stehen auf der Institutshomepage zum Download bereit. 5. Klausurtraining und Probeklausuren Es wird eine methodische Fallbearbeitungsveranstaltung angeboten (siehe Seite 17). Im Anschluss an eine Einführung in die besondere Methodik der Fallbearbeitung wird zusammen mit Richtern des Finanzgerichts Münster anhand aktueller BFH-Urteile die Falllösungstechnik im Steuerrecht geübt. Darüber hinaus werden auch alte Abschlussklausuren zur Verfügung gestellt. Fragen Sie bitte im Sekretariat danach. Sie bekommen die gewünschten Altklausuren dann per Mail zugeschickt. Im Übrigen wird das Fallbuch „Klausurenkurs im Steuerrecht“ (Birk/Desens/Tappe) zur Vorbereitung empfohlen. Studierende können sämtliche Abschlussklausuren zur Probe mitschreiben, eine Anmeldung über WiLMa II darf dann nicht erfolgen. Die Klausuren werden regulär korrigiert und bewertet. Im Nachhinein können Probeklausuren jedoch nicht als Abschlussklausuren gewertet werden. Zur Anmeldung einer Probeklausur nutzen Sie bitte das Formular von der Institutshomepage und geben es zu den üblichen Öffnungszeiten im Sekretariat ab. 6. Female Career Coaching Einmal im Jahr veranstaltet das Institut für Steuerrecht in Zusammenarbeit mit einer erfolgreichen Steuerjuristin ein sog. Female Career Coaching. Im Rahmen dieser von Prof. Dr. Joachim Englisch ins Leben gerufenen Vortragsreihe berichten erfolgreiche Frauen aus der steuerrechtlichen Praxis über ihre Erfahrungen und Herausforderungen in der steuerlichen Berufspraxis. Die Studentinnen des Schwerpunktes Steuerrecht können so von den Erfahrungen der Referentinnen profitieren und Kontakte knüpfen, die die Berufswahl und den Einstieg in das spätere Berufsleben erleichtern. 8 IV. Studienverlaufsplan Für das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung sind von den Vorlesungen ein Grundlagenfach (GF), vier Pflichtfächer (PF) und zwei frei auszuwählende Wahlpflichtfächer (WPF) zu belegen. Klausuren finden jeweils nach der letzten Vorlesung, am Ende der ersten oder zweiten Semesterhälfte statt (Entzerrung). Sie umfassen in der Regel die gutachterliche Bearbeitung eines juristischen Sachverhaltes in einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten. Ein (über den Mindestumfang hinausgehender) möglicher Verlaufsplan ist der folgenden Seite zu entnehmen. Dabei werden die Veranstaltungen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur zum frühestmöglichen Belegungszeitpunkt dargestellt. Zum Teil finden sie jedoch sowohl im Winter- als auch im Sommersemester statt. Bitte beachten Sie insoweit auch die Detaildarstellung der einzelnen Fächer. Als Mindestprogramm ist die Teilnahme mit Klausur an insgesamt sieben Veranstaltungen vorgesehen (s.o.). Wer darüber hinaus noch Lust auf mehr hat, kann auch alle weiteren Veranstaltungen besuchen, ohne an der entsprechenden Abschlussklausur teilzunehmen. Ferner können ergänzend auch englischsprachige Veranstaltungen besucht werden. So kann zusätzlich zur Vorlesung Internationales und Europäisches Steuerrecht am Summer Course International Taxation (siehe S. 22 f.) teilgenommen werden. Außerdem steht jedes Jahr ein Platz im Summer Course Value Added Tax zur Verfügung, der in Brüssel durchgeführt wird. Letztlich sollten insbesondere die Wahlpflichtfächer immer nach den eigenen Interessen gewählt werden. Zu diesem Zweck finden Sie im folgenden Kapitel auch detaillierte Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen. 9 Studienverlaufsplan bei Beginn des Schwerpunktbereichs im Wintersemester: Studienverlaufsplan bei Beginn des Schwerpunktbereichs im Sommersemester: 10 V. Vorlesungen Pflichtfächer Abgabenordnung (Steuerverfahrensrecht, Steuerschuldrecht) und Grundzüge der Finanzgerichtsordnu ng Prof. Dr. Marcel Krumm erste Semesterhälfte, vierstündig, im Wintersemester (ab SoSe 2017 nur noch im Sommersemester) Die Abgabenordnung bildet den „Allgemeinen Teil“ des Steuerrechts, in dem für alle Steuerarten relevante Fragen vor die Klammer gezogen werden. Die Vorlesung konzentriert sich auf drei Schwerpunktthemen: Nach einer kurzen Einführung in die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung des Steuervollzugs bilden (steuer-)schuldrechtliche Fragen den ersten Schwerpunkt. Den zweiten Schwerpunkt wird das Steuerverwaltungsverfahrensrecht bilden. Die Vorlesung wird sich in diesem Zusammenhang mit den Handlungsformen der Finanzverwaltung, den Stationen des Besteuerungsverfahrens sowie der spezifischen Struktur des steuerlichen Gesetzesvollzuges und ihren aktuellen Problemfeldern befassen. Den dritten Schwerpunkt bildet schließlich der Rechtsschutz in Steuersachen. Ergänzend zur didaktischen Vermittlung dieses Wissens wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, an einem finanzgerichtlichen Verfahren am FG Münster teilzunehmen (Einführung in den Fall durch den zuständigen Richter, Beiwohnung der mündlichen Verhandlung). Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen: Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Wer zahlt die Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber infolge Insolvenz ausfällt? Darf Deutschland „Steuer-CDs“ kaufen und die so gewonnen Informationen für steuerbzw. strafrechtliche Zwecke verwenden? Welche Formen des internationalen Informationsaustausches gibt es und welche Folgen hat das? Erwartete Vorkenntnisse: keine Einkommensteuerrecht Prof. Dr. Joachim Englisch (im Wintersemester) Prof. Dr. Marcel Krumm (im Sommersemester) erste Semesterhälfte, vierstündig Die Einkommensteuer kommt den meisten Menschen wohl als erstes in den Sinn, wenn sie an „Steuerrecht“ denken. Im Rahmen der Vorlesung ist zunächst zu bestimmen, wer dieser Steuer überhaupt unterliegt. In diesem Zusammenhang werden auch einige Grundsatzfragen der Besteuerung erörtert, die für 11 das systematische Verständnis weiter Teile des Steuerrechts von erheblicher Bedeutung sind. Im nächsten Schritt sind sodann die Einkünfte der als steuerpflichtig erkannten Personen zu bestimmen. Hier gelten für Einkünfte unterschiedlicher Art zum Teil auch unterschiedliche Regelungen, sodass die Abgrenzung untereinander und zu ggf. nicht steuerpflichtigen Einkünften eine zentrale Rolle spielt. Die Studierenden werden in diesem Zusammenhang auch mit den Grundlagen der steuerbilanziellen Gewinnermittlung vertraut gemacht. Der dritte wichtige Themenkomplex beschäftigt sich schließlich mit der Frage der „steuerlichen Absetzbarkeit“ von verschiedenen Aufwendungen und den übrigen „Grenzen“ der Besteuerung, etwa im Bereich existenznotwendiger Einkünfte. Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen: Wie wird eine „faire“ Grundlage für meine persönliche Steuerpflicht berechnet? Muss der Gewinner der BigBrother-Fernsehshow sein Preisgeld versteuern? Kann ich mir meine Ausgaben für das Studium vom Finanzamt „zurückholen“? Andere SP-Bereiche: WPF für SP 1 Erwartete Vorkenntnisse: keine Umsatzsteuerrecht Prof. Dr. Joachim Englisch erste Semesterhälfte, vierstündig, nur im Wintersemester Die Umsatzsteuer ist gemessen am Steueraufkommen die zweitwichtigste Steuer. In der Veranstaltung wird zunächst kurz ihre historische Entwicklung aufgezeigt und es werden die tragenden Prinzipien dieser Steuerart im Kontrast zur Einkommensteuer diskutiert. Die Umsatzsteuer ist eine unionsrechtlich harmonisierte Steuer; die sich hieraus für die Anwendung des nationalen Rechts ergebenden Konsequenzen werden eingehend besprochen. Insofern bietet die Vorlesung auch einen europarechtlichen Aspekt, der sich durch sämtliche Einheiten hindurchzieht. Es wird dann auf den für die Eigenschaft als Steuerpflichtiger maßgeblichen Unternehmerbegriff eingegangen und im Anschluss die Voraussetzungen für die Annahme eines steuerbaren Umsatzes erörtert. Die problematischen Wirkungen der sog. „unechten“ Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht werden eingehend untersucht. Nach einigen Ausführungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage und den Steuersätzen liegt ein Schwerpunkt dann auf dem Recht des sog. Vorsteuerabzugs. Den Abschluss bilden einige Ausführungen zum internationalen Umsatzsteuerrecht. Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen: Warum wird bei McDonalds gefragt, ob man den Burger vor Ort essen oder mitnehmen möchte? 12 Wird bei Verkäufen auf Ebay Umsatzsteuer geschuldet? Muss ein Anbieter von Online-Poker aus Malta deutsche Umsatzsteuer entrichten? Erwartete Vorkenntnisse: keine Unternehmensteuerrecht I Prof. Dr. Marcel Krumm zweite Semesterhälfte, vierstündig Am Anfang des Unternehmenssteuerrechts I steht ein an das Einkommensteuerrecht anknüpfender Überblick über die rechtsformspezifische Besteuerung und die ihr zugrundeliegenden Konzeptionen. So unterscheidet das Steuerrecht grundlegend zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits und Körperschaften andererseits. Sodann wird im Schwerpunkt die Besteuerung der Einzelunternehmen und der Personengesellschaften (steuerrechtlich: Mitunternehmerschaft) einschließlich ihrer steuerbilanziellen Aspekte behandelt. Dies umfasst die Gründung, die laufende Besteuerung, die Aufgabe und die Veräußerung des Einzelunternehmens bzw. des Mitunternehmeranteils. Besondere Berücksichtigung finden dabei auch die an die Unterscheidung von Privat- und (Sonder-) Betriebsvermögen anknüpfenden Fragestellungen (Gewinnermittlung, Entnahme und Einlage, steuerneutrale Über-tragungen von Wirtschaftsgütern). Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen: Welche steuerlichen Vorteile bzw. Nachteile hat die Gründung einer bestimmten Gesellschaft? Welche Rolle spielt die Gewerbesteuer als Standortfaktor für Unternehmen? Erwartete Vorkenntnisse: Einkommensteuerrecht Grundlagenfach Rechtsethische Grundlagen des Steuerrechts Prof. Dr. Joachim Englisch zweistündig, nur im Sommersemester Die Vorlesung führt in die Grundlagen des Steuerrechts ein und bietet zunächst einen Überblick über das Steuersystem. Sodann werden ausführlich die Gerechtigkeitsprinzipien der Besteuerung und alternativer Abgabentypen, ihre rechtsethischen Grundlagen und ihr Verhältnis zu möglichen lenkungspolitischen Zielen erörtert. Zur Veranschaulichung werden aktuelle Problemstellungen wie etwa Rundfunkgebühren oder Ehegattensplitting herangezogen. Ferner werden auch die steuerartspezifischen Gerechtigkeitswertungen diskutiert. Die Veranstaltung schließt mit einem Teil über die Rechtsmethodik im Steuerrecht, der auch auf allgemeine Fragestellungen juristischer Methodenlehre eingeht. 13 Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen: Darf der Staat Menschen das Rauchen per Steuer „abgewöhnen“? Wäre eine „Reichen“- bzw. „Vermögensteuer“ gerecht bzw. zulässig? Ist es zu legitimieren, dass sich der Kinderfreibetrag bei Besserverdienenden in einer höheren Steuerentlastung auswirkt? Hinweis: Im Rahmen des Schwerpunktbereichs Steuerrecht kann selbstverständlich auch ein anderes Grundlagenfach gewählt werden, sofern es nicht bereits im Rahmen der Zwischenprüfung absolviert wurde. Eine Teilnahme an der hier vorgestellten Veranstaltung wird jedoch empfohlen. Andere SP-Bereiche: Als Grundlagenfach für alle SP-Bereiche und das Grundstudium geeignet; WPF für SP 6 und 9 Erwartete Vorkenntnisse: keine Wahlpflichtfächer Unternehmensteuerrecht II Dr. Sebastian Benz zweite Semesterhälfte, vierstündig, nur im Wintersemester Anknüpfend an das Einkommensteuerrecht und die (idealerweise) parallel zu besuchende Vorlesung Unternehmenssteuerrecht I widmet sich die Vorlesung primär der Gewerbesteuer und der Besteuerung der Körperschaften. Behandelt werden bei der Körperschaftsteuer die Besteuerungsfolgen bei Gesellschafter und Gesellschaft; in der Gewerbesteuer bilden die Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einen Schwerpunkt. Ergänzend werden steuerartenübergreifend besondere Regime der Konzernbesteuerung untersucht. (Organschaft, Zinsschranke u. Ä.). Schließlich gibt die Vorlesung eine Einführung in das Umwandlungssteuerrecht. Behandelt werden die Strukturen und Zusammenhänge von Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz.. Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen: Welche Vorteile hat die Zuordnung von Gewinnen und Verlusten zu einzelnen Tochterunternehmen in einem Konzern? Welche Grenzen existieren zur Missbrauchsbekämpfung? Erwartete Vorkenntnisse: Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht I (der parallele Besuch dieser Vorlesung ist ausreichend) 14 Besteuerung der Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Christian Jahndorf erste Semesterhälfte, vierstündig, nur im Wintersemester Die Vorlesung befasst sich mit den ertrag- und erbschaftsteuerlichen Aspekten der Unternehmensnachfolge. Zur Unternehmensnachfolge gehören der Unternehmensverkauf sowie die Übertragung von Unternehmen durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall. Beim Unternehmensverkauf liegt der Schwerpunkt auf den ertragsteuerlichen Folgen des sog. asset deals (Wirtschaftsgüterverkauf) und share deals (Anteilsverkauf). Bei der Unternehmensübertragung durch (vorweggenommene) Erbfolge sind sowohl ertragsteuerliche als auch schenkungsteuerliche/erbschaftsteuerliche Auswirkungen zu prüfen. Es werden die Grundzüge Erbschaftsteuer erläutert sowie im Schwerpunkt die erbschaftsteuerlichen Regelungen , die bei der Übertragung von Unternehmen eine besondere Rolle spielen (insbesondere Betriebsvermögensprivileg). Die Vorlesung hat zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten (insbesondere zum Kaufrecht und Erbrecht des BGB, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht). Fundierte Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten werden vorausgesetzt. Soweit erforderlich werden Grundzüge hierzu noch einmal vermittelt. Die Vorlesung hat einen hohen Praxisbezug. Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen: Welche ertragsteuerlichen Folgen stellen sich beim Unternehmensverkauf? Welche schenkungsteuerlichen und ggf. auch ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus einer Unternehmensübertragung durch (vorweggenommene) Erbfolge? Erwartete Vorkenntnisse: Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht I Europäisches Zollrecht Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang zweistündig Gegenstand der Vorlesung ist das in der EU einheitlich geltende Zollrecht. Der Unionszollkodex enthält das Zollverfahrensrecht und das Zollschuldrecht und bildet die gesetzliche Grundlage des Zollrechts für alle Importe und Exporte in und aus der EU. Die Entwicklung des Zollwesens in Deutschland, Europa und global stehen am Beginn der Vorlesung. Die Funktionen des Zolls werden im internationalen Kontext behandelt. Die deutsche Wirtschaft ist von funktionierenden und raschen Zollabfertigungssystemen abhängig. Verzögerungen in der Lieferkette haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen und müssen vermieden werden. Dafür bietet das europäische Zollrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Die unterschiedlichen Zollverfahren, u.a. Versand, Ausfuhr, Zolllagerung und vorübergehende Verwendung sowie der freie Verkehr werden behandelt. Zoll bedeutet aber auch Steuer und Abgabenerhebung. Das ist Gegenstand des Zollschuldrechts. Dabei geht es um den Zeitpunkt der Zollschuldentstehung, Erhebung, Erlöschen und die Anwendung des EU-Zolltarifs. Neben diesen spezifischen Themen sind auch die 15 Entwicklung der Welthandelsorganisation und die Gründe und Konsequenzen der zunehmenden Anzahl bilateraler Freihandelsabkommen Gegenstand der Vorlesung. Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen: Warum spielt der Zoll in der EU überhaupt noch eine Rolle? Wie kann mit Zollinstrumenten die Sicherheit der Bürger und Verbraucher gewährleistet werden? Welchen Einfluss haben Zollregeln auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft? Andere SP-Bereiche: WPF für SP 4 und 9 Erwartete Vorkenntnisse: keine Finanzwissenschaftliche Grundlagen des Steuerrechts Prof. Dr. Aloys Prinz zweistündig, nur im Sommersemester Die Vorlesung gibt eine Einführung in das Abgabensystem aus volkswirtschaftlicher Sicht. Zunächst geht es um Abgabenwirkungen – insbesondere um allokative Anreizverzerrungen als unerwünschte Zusatzlast der Abgabenerhebung. Ein weiterer Teil beschäftigt sich mit dem Steuerzugriff im Wirtschaftskreislauf. Hierbei ist der Begriff der Wertschöpfung von wesentlicher Bedeutung, da er Ausgangspunkt für jede mögliche Besteuerung ist. Des Weiteren wird auf die finanzwissenschaftlichen Probleme und Herausforderungen einer sachgerechten Ausgestaltung bestimmter Abgabensysteme eingegangen. Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen: Wie wirkt sich eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf Bahnfahrten auf die Nachfrage nach Flugreisen aus? Wie funktioniert die Lenkung menschlichen Verhaltens durch die Erhebung von Steuern? Sollten Autobahnen besser durch Steuergelder oder durch Benutzungsgebühren (Maut) finanziert werden? Hinweis: Diese Veranstaltung wird von der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät durchgeführt. Erwartete Vorkenntnisse: keine 16 Internationales und Europäisches Steuerrecht Prof. Dr. Marcel Krumm zweite Semesterhälfte, vierstündig, nur im Sommersemester Im Zuge der Globalisierung und der immer stärker werdenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft wird auch das nationale Steuerrecht zunehmend durch Sachverhalte mit Auslandsbezug geprägt. Es geht zum einen um die steuerliche Behandlung der wirtschaftlichen Betätigung von „Steuerinländern“ im Ausland und umgekehrt „Steuerausländern“ im Inland. Zum anderen werden die besonderen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Besteuerung grenzüberschreitend agierender Unternehmen behandelt (z. B. die Steuergestaltungen von Google, Apple, Starbucks etc.). Die Vorlesung legt hier die Grundlagen, um die Fragen verstehen und beantworten zu können, die sich in den genannten Fällen aus dem Zusammentreffen mehrerer Steuerrechtsordnungen ergeben. In einem ersten Teil wird in die Problematik der sog. Doppelbesteuerung und die (nationalen, völkerrechtlichen) Regelungen zu ihrer Verhinderung bzw. Abmilderung eingeführt. Den zweiten Teil der Vorlesung bildet sodann das nationale „Abwehrrecht“, d. h. die Rechtsnormen, die eine Verschiebung von Gewinnen in andere (häufig: eine niedrigere Steuerbelastung aufweisende) Staaten oder überhaupt die sog. Steuerflucht ins Ausland verhindern sollen. In ihrem letzten (dritten) Teil widmet sich die Veranstaltung schließlich den unionsrechtlichen Vorgaben für das Internationale Steuerrecht, wie es in den ersten beiden Teilen dargestellt wurde. Im Fokus stehen dabei vor allem die Grundfreiheiten des AEUV. Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen: Welches Land darf Honorare besteuern, die ein Fußballer für ein Interview im Ausland bekommt? Welche steuerlichen Folgen hat ein Wegzug aus Deutschland? Wie funktionieren „Steuervermeidungsmodelle“ internationaler Konzerne? Wie wehrt sich Deutschland gegen „Steuerflucht“ und „Steuervermeidungsmodelle“? Erwartete Vorkenntnisse: Einkommensteuerrecht Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig. Meyer A. Rothschild, Bankier, (1744-1812) 17 VI. Didaktische Veranstaltungen Vorlesungsbegleitende Methodikveranstaltung Richter des Finanzgerichts Münster Auch im Wintersemester 2016/17 wird das Institut für Steuerrecht in Kooperation mit dem Finanzgericht Münster Veranstaltungen zur „steuerrechtlichen Falllösungstechnik anhand aktueller BFH-Urteile“ anbieten. Den Auftakt wird Herr Prof. Dr. Krumm mit einer Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung im Steuerrecht machen; geübt wird dies an einem typischen Fall aus der Einkommensteuer. Hieran anknüpfend werden sodann vor den jeweiligen Klausuren Richter vom FG Münster mit den Studierenden weitere Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung klausurmäßig lösen und besprechen. Diese Fälle sind selbstverständlich auf die Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Unternehmensteuerrecht abgestimmt. Besonders im Hinblick auf die Klausuren empfiehlt sich die Teilnahme. Die genauen Termine und Themen der einzelnen Veranstaltungen im Wintersemester 2016/17 entnehmen Sie bitte der folgenden Liste: 1. Semesterhälfte: Mo, 31.10.2016 Einkommensteuerrecht (Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung) Mo, 07.11.2016 Einkommensteuerrecht Mo, 14.11.2016 Umsatzsteuerrecht Mo, 28.11.2016 Einkommensteuerrecht 2. Semesterhälfte: Mo, 09.01.2017 Unternehmenssteuerrecht Mo, 16.01.2017 Unternehmenssteuerrecht Mo, 23.01.2017 Unternehmenssteuerrecht Mo, 30.01.2017 Abgabenordnung Die Veranstaltungen finden jeweils von 16.15 Uhr bis 17.45 Uhr im Raum AUB 215 statt. 18 VII. Seminare 1. Thematische Seminararbeit Die Seminararbeit ist ein Teil des Schwerpunktstudiums. Sie umfasst eine schriftliche Ausarbeitung zu einer konkreten steuerrechtlichen Fragestellung. Die Ergebnisse werden dann in der Mitte des zweiten Schwerpunktsemesters dem betreuenden Professor sowie den anderen Seminarteilnehmern präsentiert. In der Regel organisiert das Institut für diese Präsentationen eine zweitägige Seminarfahrt in eine nahegelegene Tagungsstätte. Das Seminar soll im zweiten Schwerpunktsemester belegt werden. Allen Schwerpunktstudierenden ist ein freier Seminarplatz im gewünschten Semester garantiert. Seminaranmeldungen und Themenauswahl erfolgen am Ende des ersten Schwerpunktsemesters, sodass die Seminararbeit in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden kann. Ein Seminar kann auch zu Übungszwecken mitgeschrieben werden. Informationen erhalten Sie bei Bedarf im Sekretariat. 2. Moot-Court Seminar Im Steuerrecht wird neben dem klassischen Seminar auch ein Moot Court vor dem BFH in München angeboten, der die Begutachtung eines realen Falles zum Gegenstand hat. Dadurch können die Studierenden sowohl ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten, als auch die eigenen rhetorischen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Der Moot Court zum Steuerrecht am Bundesfinanzhof in München wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft alle zwei Jahre angeboten. Der letzte Moot Court fand im Sommersemester 2015 statt. Im kommenden Semester wird kein Moot-Court Seminar angeboten. Das Moot Court-Team (SoSe 2015) mit Prof. Krumm und den Richtern des FG Münster. 19 VIII. Häufig gestellte Fragen 1. Wie kann ich schon vor dem Schwerpunktstudium einen Einstieg in das Steuerrecht finden? Die Veranstaltung „Rechtsethische Grundlagen des Steuerrechts“ kann schon im Grundstudium als Grundlagenfach besucht werden. Sie zählt zum philosophischgesellschaftlichen Bereich und wird jedes Sommersemester angeboten. Darüber hinaus besteht selbstverständlich die Möglichkeit, probeweise an den Vorlesungen teilzunehmen. 2. Wie kann ich mich auf das Schwerpunktstudium im Steuerrecht vorbereiten? Da die Vorlesungen des Schwerpunktbereichs Steuerrecht keine spezifischen Vorkenntnisse voraussetzen, ist eine besondere Vorbereitung nicht erforderlich. Insbesondere wird davon abgeraten, bereits im Vorhinein Lehrbücher oder Gesetzessammlungen zu erwerben. Diesbezüglich werden zu Beginn der Vorlesungen Hinweise durch die Dozenten erteilt. Hilfreich kann es sein, sich unter Zuhilfenahme der Tagespresse mit aktuellen steuerlichen Themen auseinanderzusetzen oder die Beiträge aus der Ad Legendum zu lesen. Auch dies wird jedoch ausdrücklich nicht vorausgesetzt. 3. Wie viele Veranstaltungen muss ich besuchen, wie viele Klausuren schreiben? Es müssen ein Grundlagenfach, vier Pflichtfächer und zwei Wahlpflichtfächer im Umfang von jeweils zwei Semesterwochenstunden (2 SWS) besucht und mit einer zweistündigen Klausur abgeschlossen werden. Zudem muss an einem Seminar teilgenommen werden. Die meisten Veranstaltungen werden vierstündig, aber dafür nur in der ersten oder zweiten Semesterhälfte mit unmittelbar anschließender Abschlussklausur angeboten. Das ermöglicht eine ideale Abstimmung einzelner Veranstaltungen und entzerrt die Klausurbelastung. Das Seminar findet als Blockveranstaltung statt. Im Einzelnen sei hier noch einmal auf die Studienverlaufspläne nebst den Beispielen auf den Seiten 8 und 9 hingewiesen. 4. Was muss ich über das Seminar wissen? Am Seminar sollten Sie frühestens im zweiten Schwerpunktsemester teilnehmen. Es findet stets als Blockveranstaltung in der ersten Hälfte des jeweiligen Semesters statt. Die Anmeldung hat sowohl über WiLMa II (bis drei Wochen vor Ende des ersten Schwerpunktsemesters) als auch am Institut für Steuerrecht zu erfolgen. Nach der Anmeldung und Zuteilung der Themen findet eine Vorbesprechung statt, in der der betreuende Professor die einzelnen Themen erläutert und die formalen Anforderungen vorgestellt werden. All dies erfolgt i.d.R. gegen Ende des ersten Schwerpunktsemesters. Die Seminararbeit wird in den Semesterferien nach dem ersten Schwerpunktsemester geschrieben (Bearbeitungszeit: mindestens vier Wochen; i.d.R. umfasst sie die ganzen Semesterferien). Sofern der Moot Court vom BFH angeboten wird, besteht zudem die Möglichkeit ne- 20 ben einem Themenseminar an dem Moot Court Seminar teilzunehmen, das auf 8 Plätze begrenzt ist. Das Seminar ist eine Teilprüfung für die Schwerpunktbereichsprüfung und bildet 30 % der Endnote. 5. Ich habe von einer Veranstaltung gehört, die ich in dieser Broschüre nicht finden kann – was hat es damit auf sich? In den vergangen Semestern ist die Struktur des Schwerpunktbereiches Steuerrecht in einigen Punkten angepasst worden, was u.a. dazu geführt hat, dass verschiedene Vorlesungen ausgetauscht wurden oder nunmehr unter einer anderen Bezeichnung angeboten werden. Daher sollten Sie sich immer an der aktuellsten Ausgabe dieser Broschüre orientieren. 6. An wen kann ich mich bei Fragen persönlich wenden? Gesamtverantwortlich für den Schwerpunkt Steuerrecht ist Prof. Dr. Joachim Englisch ([email protected]). Die individuelle Studienberatung im Schwerpunktbereich Steuerrecht übernimmt Herr Prof. Dr. Marcel Krumm ([email protected]). Als Ansprechpartner für organisatorische Fragen steht Ihnen Herr Tim Würstlin ([email protected]) zur Verfügung. 21 IX. Austauschprogramme Das Institut für Steuerrecht bietet für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Austauschprogramme mit Universitäten in Spanien, der Türkei und in Kroatien an. Für den Austausch mit der Universidad Carlos III de Madrid werden jährlich für drei Münsteraner Studierende Plätze bereitgestellt. Das Austauschprogramm ist auf ein Jahr angelegt, beginnend im Wintersemester. Der Austausch beginnt im Oktober und dauert zwei Semester. Falls sich keine geeigneten Kandidaten für ein Jahr finden lassen, werden die Plätze auch für ein Semester vergeben. Das spanische Austauschprogramm wird koordiniert von Prof. Dr. Torsten Ehmcke. Für den Austausch mit der Bilkent University werden jährlich für fünf Münsteraner Studierende Plätze bereitgestellt. Für Münsteraner Studierende beträgt die Aufenthaltsdauer in der Regel ein Semester und umfasst regelmäßig das jeweilige Wintersemester. Das türkische Austauschprogramm wird koordiniert von Prof. Dr. Joachim Englisch. Für den Austausch mit der University of Zagreb werden jährlich vier Plätze für ein Semester bzw. zwei Plätze für ein akademisches Jahr bereitgestellt. Das kroatische Austauschprogramm wird koordiniert von Prof. Dr. Joachim Englisch. Die Förderung im Rahmen des Erasmus-Programms umfasst neben dem Entfallen der örtlichen Studiengebühren eine monatliche finanzielle Unterstützung, die je nach Land variieren kann. Die Bewerbungen sind bei dem Studieninformationszentrum der rechtswissenschaftlichen Fakultät einzureichen. Die Bewerbungsfristen werden zum gegebenen Zeitpunkt auf der Internetseite der Fakultät veröffentlicht. Ansprechpartner für Fragen zum Bewerbungsverfahren sowie zum Erasmusprogramm generell ist Herr Sebastian Herrmann ([email protected]). Im Bewerbungsverfahren werden diejenigen Studierenden, die den Schwerpunkt Steuerrecht gewählt haben oder dies beabsichtigen, bevorzugt berücksichtigt. Spanisch-, Türkisch- bzw. Kroatischkenntnisse sollten ebenfalls schon im Zeitpunkt der Bewerbung nachweisbar vorhanden sein. Zudem sollten Studierende auch in der Lage sein, ein Niveau von mindestens B2 im Englischen nachzuweisen. Weiterhin werden die Plätze vorrangig an Studierende der Rechtswissenschaften vergeben. Weitere Informationen zu den beiden Austauschprogrammen erhalten Sie auf der Institutshomepage. Zudem finden Sie dort Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmer. Als persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen Herr Jan Luis Lemli zur Verfügung (Raum 220b, Tel.: 0251 - 8322975 oder E-Mail: [email protected]) 22 X. Weiterbildung Die Aus- und Weiterbildung von Steuerjuristen neben dem Schwerpunktstudium ist eine weitere zentrale Aufgabe des Instituts. 1. Veranstaltungen Das Institut für Steuerrecht veranstaltet regelmäßig Hochschultage, Praxisforen und Symposien und nimmt selbst an entsprechenden Veranstaltungen teil. Im Jahr 2013 fand etwa eine ganztägige Veranstaltung zum Thema Investmentsteuerrecht statt. Im Herbst 2014 war das Institut für Steuerrecht zudem Ausrichter der internationalen GREIT Konferenz zum Thema ”International Tax Law and New Challenges by Constitutional and Legal Pluralism“. 2. Westfälischer Steuerkreis e.V. Bereits während des Studiums können Studierende die Vorteile des Westfälischen Steuerkreises nutzen. Die regelmäßig stattfindenden Vorträge greifen aktuelle steuerrechtliche Fragestellungen auf und bieten in der anschließenden Diskussion mit den renommierten Gastrednern Einblicke in Steuergesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre. Daneben werden in Praxisseminaren speziell praktische Fragestellungen aufgegriffen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist für Studierende kostenlos. Wer sich für den Westfälischen Steuerkreis interessiert, kann in dem gemeinnützigen e.V. Mitglied werden. Eine Mitgliedschaft ist für Studierende bereits ab 20 € pro Jahr möglich. Die regelmäßige Teilnahme ermöglicht dann ein Kennenlernen untereinander auch außerhalb des Hörsaals. Dazu lädt der WSK nach jedem Vortrag ein, bei einem kleinen Imbiss und Umtrunk. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.westfälischer-steuerkreis.de 3. Summer Course International Taxation Die JurGrad bietet alljährlich den Summer Course International Taxation an. Der englischsprachige Kurs im Sommer 2017 befasst sich mit dem internationalen Steuerrecht. In- und ausländische Dozenten aus Universitäten, Anwaltskanzleien und Beratungsfirmen leiten das Programm. Im “Introductory Course” werden u.a. folgende Themen behandelt: Basic Principles of International Tax Law, Fundamental Principles of Tax Treaty Law, Overview of Special Regimes. Daneben werden übergreifende case studies angeboten. Hierauf aufbauend kann dann auch ein “Advanced Course“ besucht werden, in dem praxisrelevante Themenkreise besonders vertieft werden (Tax Challenges 23 of Digital Economy, Partnerships in International Tax Law, US International Tax Policy). Die Teilnahme am Kurs ist für alle Studierende zu einem Preis von 300 € möglich (jeweils 150€ für Introductory/Advanced Course). Beide Teile sind einzeln buchbar. Steuerrechtliche Vorkenntnisse sind erforderlich. Am Ende des Kurses wird eine Klausur angeboten, in der die Inhalte des Introductory Course abgefragt werden. Die Klausur wird als fremdsprachige Veranstaltung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW und als Vertiefungskurs im Rahmen der FFA (3. oder 4. FFA-Semester) anerkannt. Informationen erhalten Sie unter http://www.summer-course-taxation.de. 4. EANOVATE Summer Course VAT 2017 bietet EANOVATE, ein Netzwerk aus Umsatzsteuerexperten, das Prof. Englisch mit drei Kollegen gegründet hat, erneut einen Summer Course zur Value Added Tax an. An den vier Kurstagen werden Wissenschaftler und Praktiker aus Europa einen Einblick in das Umsatzsteuerrecht geben. Der Kurs findet in Brüssel statt. Ein bis zwei Studierende aus Münster haben die Möglichkeit, kostenbefreit an dem Summer Course teilzunehmen. Dafür muss eine Bewerbung an Herrn Prof. Dr. Englisch gesendet werden. 5. Studiengang Steuerwissenschaften Auch nach dem Studium wird die Fortbildung im Steuerrecht ermöglicht. Über den Postgraduierten-Studiengang Steuerwissenschaften können vertiefte Kenntnisse in der praktischen Besteuerung erworben werden. Das von den Dozenten über die JurGrad (http://www.jurgrad.de) eingerichtete Programm ist berufsbegleitend angelegt, und richtet sich ausschließlich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem ersten Staatsexamen bzw. nach Erreichen des wirtschaftswissenschaftlichen Bachelors oder Masters. Der Studiengang wird von verpflichtenden Klausuren begleitet und endet mit dem Verfassen einer Masterarbeit. Nach erfolgreicher Absolvierung wird der Hochschulgrad LL.M. (Master of Laws) verliehen. Informationen unter (http://www.steuerwissenschaften.net) 6. Studiengang MCA Der Kurs zum Master of Customs Administration arbeitet in einem internationalen Umfeld die Zollerhebung und die Zollverwaltung auf und bildet damit einen in Deutschland einmaligen Ausbildungsgang. Unterstützt von der WTO und WCO werden Verwaltungsmanager in diesem spezifischen Bereich geschult. Das Programm ist neben vier Monaten Studium in Münster auf ein Fernstudium im Heimatland ausgerichtet. Damit ermöglicht es effizient die berufsbegleitende Fortbildung. Unter http://www.unimuenster-mca.de erhalten Sie weitere Informationen über dieses Programm. 24 Tax Law Derecho tributario Droit fiscal prawo podatkowe Diritto tributario Fiscaal recht skatterätt ال ضرائ ب ق ان ون Direito fiscal 税法
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