- Rechtswissenschaftliche Fakultät

Schwerpunktbereich
Steuerrecht
Informationen des Instituts für Steuerrecht
Wintersemester 2016/2017
Inhaltsverzeichnis
I. Steuerrecht im Schwerpunkt – warum nicht?! .................................................. 2
II. Verantwortliche Hochschullehrer .................................................................... 4
III. Service ........................................................................................................... 6
IV. Studienverlaufsplan ....................................................................................... 8
V. Vorlesungen...................................................................................................10
VI. Didaktische Veranstaltungen ............................................................... 17
VII. Seminare ................................................................................................. 18
VIII. Häufig gestellte Fragen .............................................................................. 19
IX. Austauschprogramme ...................................................................................21
X. Weiterbildung ............................................................................................... 22
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I. Steuerrecht im Schwerpunkt – warum nicht?!
Zehn Gründe für eine gute Wahl
1. Steuerrecht ist trocken und öde, wie Mathematikunterricht, zu kompliziert – Fehlanzeige! Stattdessen heißt es, Einblick zu bekommen in ein spannendes und abwechslungsreiches Rechtsgebiet, das bisher noch nicht Teil des Jurastudiums
war und für das auch kein Taschenrechner benötigt wird. Alle fangen bei „Null“ an
und werden auch genau dort abgeholt!
2. Steuerrecht betrifft uns alle; jeder bezahlt Steuern! Warum also nicht Einblick in
ein Rechtsgebiet bekommen, das Dauerbrenner in aktuellen politischen Debatten
ist, immer wieder für Gesprächsstoff sorgt und über das sich jeder aufregen und
beschweren kann? Um dann endlich auch mitdiskutieren, den Wirtschaftsteil der
Zeitung besser verstehen und die eigenen Steuerangelegenheiten nachvollziehen
zu können!
3. Juristinnen und Juristen mit Kenntnissen im Steuerrecht sind heiß begehrt; nicht
nur der Staat, auch Großkanzleien und mittelständische Anwaltssozietäten halten ständig Ausschau nach Nachwuchs für ihre steuerrechtlichen Abteilungen.
4. Steuerrecht ist international und interdisziplinär. Viele Staaten versuchen sich
über ihre Steuergesetzgebung einen möglichst breiten Zugriff auf möglichst viel
Steuersubstrat zu sichern. Daher müssen bei der Auseinandersetzung mit steuerlichen Fragestellungen schon bei einem nur geringfügigen internationalen Bezug
häufig auch Aspekte der internationalen (Doppel-)besteuerung beachtet werden.
Zudem beruhen steuerrechtliche Fragen immer auf Sachverhalten, die auch von
anderen Rechtsgebieten geprägt werden. Zu denken ist hier insbesondere an das
Zivilrecht, das vielfältige Gestaltungen erlaubt, die jedoch immer auch vor dem
Hintergrund ihrer steuerlichen Folgen zu betrachten sind. Zudem bestehen beispielsweise auch Bezüge zum Straf-, Europa- und Verfassungsrecht.
5. Die Vorlesungen werden von hoch motivierten Lehrkräften aus Wissenschaft und
Praxis gehalten. Der Teilnehmerkreis beschränkt sich dabei in der Regel auf eine
Größenordnung, die aus den AGs des Grundstudiums bekannt ist. Hierdurch wird
ein hervorragendes Betreuungsverhältnis gewährleistet. Vor den Klausuren in
den Pflichtfächern werden zudem Falllösung und Klausurtaktik mit den Richtern
des Finanzgerichts (FG) Münster in gesonderten Veranstaltungen geübt.
6. Der Schwerpunkt Steuerrecht steht für sich alleine. Auf diesem Wege ist eine optimale Betreuung durch das Institut gewährleistet. Eine übersichtliche Auswahl an
zugleich vielfältigen Vorlesungen führt zudem dazu, dass der eigene Studienverlaufsplan mit einer individuellen Schwerpunktsetzung unkompliziert und schnell
gestaltet werden kann.
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7. Keine Lust auf das übliche Seminar? Im Schwerpunkt Steuerrecht gibt es die Möglichkeit an einem Moot Court vom Bundesfinanzhof (BFH) teilzunehmen, sofern
dieser vom BFH angeboten wird. Statt einer Seminararbeit fertigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann eine Revisionsschrift oder Revisionserwiderung an.
8. Durch die Einteilung in zwei Semesterhälften wird die Klausurenphase am Ende
des Semesters entzerrt. Zusätzlich bietet sich auch die Möglichkeit, den Schwerpunkt flexibel zu gestalten, z.B. indem man im ersten Semester mehr Klausuren
schreibt und im zweiten dann weniger oder umgekehrt. Es besteht daher die Möglichkeit bereits im zweiten Schwerpunktsemester mit einem Teil der Examensvorbereitung (z. B. im UniRep) zu beginnen.
9. Auch im Übrigen nimmt das Steuerrecht mit Blick auf das Examen eine besondere
Stellung ein. Zum einen sorgen die insgesamt vier Klausurenphasen dafür, dass
der Gutachtenstil weiterhin intensiv geübt wird, da die Klausuren fast ausschließlich Falllösungen zum Gegenstand haben. Zum anderen erschließen sich die Studierenden mithilfe der methodischen Fähigkeiten, die während des Grundstudiums erworben wurden, ein völlig neues Rechtsgebiet und verbessern so ihre Fähigkeit mit unbekannten Rechtsnormen und Problemstellungen umzugehen. Beides kann mit Blick auf das Examen von entscheidendem Vorteil sein.
10. Wer vom Steuerrecht nach dem Schwerpunktbereich noch nicht genug hat, der
hat viele Weiterbildungsmöglichkeiten: Den Fachanwalt für Steuerrecht, das
Steuerberaterexamen oder den Postgraduiertenstudiengang „Steuerwissenschaften“ der JurGrad. Zudem bietet der Westfälische Steuerkreis während des Semesters und in den Semesterferien interessante Vorträge und Praxisseminare an, um
Kenntnisse zu vertiefen oder um neue Bereiche des Steuerrechts oder aktuelle
Probleme, die die Steuerrechtler beschäftigen, kennen zu lernen.
E IN S CHWERPUNKT ,
DER SICH AUSZAHLT ?
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II. Verantwortliche Hochschullehrer
Prof. Dr. Joachim Englisch
(Professur für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung
des Finanz- und Steuerrechts,
geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht)
Lehrbefugnis: Steuerrecht, Öffentliches Recht und Europarecht
Vita: Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten in Saarbrücken, Salamanca (Spanien) und
Köln. Erste juristische Staatsprüfung in Köln; Assessorexamen in Düsseldorf. Anschließend zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter, danach wissenschaftlicher
Assistent am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln; davon 18 Monate freigestellt
zur Wahrnehmung eines Forschungsstipendiums der DFG. 2004 Promotion, 2007 Habilitation an der dortigen rechtswissenschaftlichen Fakultät. Ab 2007 zunächst Lehrstuhlvertretung an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, seit dem 1. Januar 2008 dort
Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht, Finanzrecht und Öffentliches Recht. Zum April
2010 Wechsel an die WWU Münster auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht. Seit 2011 Direktor des Instituts für Steuerrecht. Seit 2007 Gastdozent im In- und
Ausland; geschäftsführender Herausgeber / Beirat bei in- und ausländischen steuerjuristischen Zeitschriften; ständige Beratertätigkeit bei der OECD; Mitglied der VAT Expert Group
der EU-Kommission und zahlreicher wiss. Vereinigungen.
Forschungsschwerpunkte: Steuerverfassungsrecht; Umsatzsteuerrecht; Internationales
und Europäisches Steuerrecht, insb. Unternehmensteuerrecht; Besteuerung von Kapitalerträgen
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Prof. Dr. Marcel Krumm
(Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht)
Lehrbefugnis: Öffentliches Recht, Steuerrecht, Bilanzrecht
Vita: Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Erste Juristische Staatsprüfung in 2003. Anschließend zweijährige Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zweite Juristische
Staatsprüfung in 2007. Im Anschluss hieran Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Sozietät GÖRG. 2008 Promotion mit der Dissertation
„Steuervollzug und formelle Insolvenz“. Ende 2008 bis Anfang 2014 Akademischer Rat
a. Z. am Lehrstuhl für Steuerrecht (Prof. Dr. Roman Seer) an der Ruhr-Universität Bochum.
In 2013 Habilitation mit der Schrift „Steuerliche Bewertung als Rechtsproblem“. Im WS
2013/2014 Vertretung und seit April 2014 Inhaber der Professur für Öffentliches Recht
und Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im September 2014
Ernennung zum Richter am FG im zweiten Hauptamt (Finanzgericht Münster, 4. Senat).
Steuerrechtliche Forschungsschwerpunkte: Steuerverfassungsrecht; steuerliches Verfahrens- und Schuldrecht; Unternehmens- und Bilanzsteuerrecht; Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (insb. Unternehmensnachfolge); Europäisches und Internationales
Steuerrecht.
Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang
(Professur für Öffentliches Recht im Nebenfach/Zoll- und Verbrauchsteuerrecht)
Lehrbefugnis: Öffentliches Recht im Nebenfachstudium, insbesondere Wirtschaftswissenschaften
Vita: Nach Studium der Rechtswissenschaften und Promotion zum Dr.
jur. zehn Jahre Berufserfahrung in der kommunalen Verwaltung und
der Bundesfinanzverwaltung, unter anderem von 1992 bis 1994 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof. Seit 1995 Universitätsprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 1995 zudem Schriftleiter der Zeitschrift "AW-Prax - Außenwirtschaftliche Praxis", Bundesanzeiger-Verlag, Köln. 1997 Mitgründer der AWA Außenwirtschaftsakademie GmbH. Von 1998 bis 2004 Richter am Finanzgericht Münster im
Nebenamt. Seit 2005 Partner und Steuerberater in der AWB Steuerberatungsgesellschaft,
Münster/Hamburg sowie seit 2008 Partner der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft Münster/Hamburg/München. Internationale Aktivitäten: Zahlreiche Vorträge bei internationalen Konferenzen; Beratungen von Regierungen und Unternehmen weltweit im Bereich
Zoll und internationaler Handel. Seit 2008 Mitglied des Akademischen Beirats der Weltzollorganisation und Vizepräsident des Internationalen Netzwerks der Zolluniversitäten.
Forschungsschwerpunkte: Europarecht; Welthandelsrecht; Steuer-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht; Öffentliches Wirtschaftsrecht; Polizei- und Ordnungsrecht.
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III. Service
1. Sekretariat
Das Sekretariat des Instituts für Steuerrecht befindet sich im Juridicum,
Raum 220a und ist von 8:00 - 14:00 Uhr für Sie geöffnet. Frau Rövekamp ist
per Mail unter [email protected] und telefonisch unter 0251 83-22795 zu erreichen.
2. Bibliothek
Die Bibliothek des Instituts ist als Spezialbibliothek für das Steuerrecht sowie angrenzende
Rechtsgebiete angelegt. Der Bestand von über
13.000 Büchern zzgl. der laufenden Zeitschriften deckt das gesamte Steuerrecht, insbesondere das Finanzverfassungsrecht, das Ertragsteuerrecht, das Steuerverfahrensrecht, das
Verbrauchsteuerrecht und in den letzten Jahren
verstärkt das Europäische Abgabenrecht sowie das Internationale Steuerrecht ab.
Die Spezialbibliothek ist dem Rechtswissenschaftlichen Seminar RWS I angliedert. Der
Zugang befindet sich im Eingangsbereich des RWS I links von der Theke.
Öffnungszeiten (entsprechen denen des RWS I):
Montag - Samstag
08:00 - 22:00 Uhr
Sonntag
10:00 - 18:00 Uhr
3. Datenbanken
Allen WWU-Angehörigen steht das Steuer-Portal des International Bureau of Fiscal
Documentation (IBFD) mit einer Reihe von Datenbanken und Volltextzeitschriften zur Verfügung. IBFD bietet ein Portal zu Steuersystemen weltweit, zu Steuerabkommen, zum
Internationalen Steuerrecht und zur steuerrechtlichen Rechtsprechung. Zugriff auf die
Datenbank erhalten Sie unter http://online.ibfd.org/kbase. Die Lizenzkosten für das
Datenbankangebot werden getragen vom Institut für Steuerrecht mit der Unterstützung
von Linklaters Düsseldorf und der ULB Münster.
Daneben kann auf steuerrechtliche Periodika und sonstige Angebote der Datenbanken
Kluwer International, Beck online sowie Juris zugegriffen werden.
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4. Newsletter
Ein während des Semesters regelmäßig erscheinender Newsletter informiert die Studierenden über aktuelle Ereignisse und anstehende Termine. Auf der Homepage kann sich
jeder Interessierte selbstständig in die Mailingliste eintragen. Die seit Sommer 2007 erschienenen Newsletter stehen auf der Institutshomepage zum Download bereit.
5. Klausurtraining und Probeklausuren
Es wird eine methodische Fallbearbeitungsveranstaltung angeboten (siehe Seite 17). Im
Anschluss an eine Einführung in die besondere Methodik der Fallbearbeitung wird zusammen mit Richtern des Finanzgerichts Münster anhand aktueller BFH-Urteile die Falllösungstechnik im Steuerrecht geübt.
Darüber hinaus werden auch alte Abschlussklausuren zur Verfügung gestellt. Fragen Sie
bitte im Sekretariat danach. Sie bekommen die gewünschten Altklausuren dann per Mail
zugeschickt.
Im Übrigen wird das Fallbuch „Klausurenkurs im Steuerrecht“ (Birk/Desens/Tappe) zur
Vorbereitung empfohlen.
Studierende können sämtliche Abschlussklausuren zur Probe mitschreiben, eine Anmeldung über WiLMa II darf dann nicht erfolgen. Die Klausuren werden regulär korrigiert und
bewertet. Im Nachhinein können Probeklausuren jedoch nicht als Abschlussklausuren
gewertet werden. Zur Anmeldung einer Probeklausur nutzen Sie bitte das Formular von
der Institutshomepage und geben es zu den üblichen Öffnungszeiten im Sekretariat ab.
6. Female Career Coaching
Einmal im Jahr veranstaltet das Institut für Steuerrecht in Zusammenarbeit mit einer erfolgreichen Steuerjuristin ein sog. Female Career Coaching. Im Rahmen dieser von Prof.
Dr. Joachim Englisch ins Leben gerufenen Vortragsreihe berichten erfolgreiche Frauen aus
der steuerrechtlichen Praxis über ihre Erfahrungen und Herausforderungen in der steuerlichen Berufspraxis. Die Studentinnen des Schwerpunktes Steuerrecht können so von
den Erfahrungen der Referentinnen profitieren und Kontakte knüpfen, die die Berufswahl
und den Einstieg in das spätere Berufsleben erleichtern.
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IV. Studienverlaufsplan
Für das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung sind von den Vorlesungen ein Grundlagenfach (GF), vier Pflichtfächer (PF) und zwei frei auszuwählende Wahlpflichtfächer
(WPF) zu belegen. Klausuren finden jeweils nach der letzten Vorlesung, am Ende der ersten oder zweiten Semesterhälfte statt (Entzerrung). Sie umfassen in der Regel die gutachterliche Bearbeitung eines juristischen Sachverhaltes in einer Bearbeitungszeit von
120 Minuten.
Ein (über den Mindestumfang hinausgehender) möglicher Verlaufsplan ist der folgenden
Seite zu entnehmen. Dabei werden die Veranstaltungen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur zum frühestmöglichen Belegungszeitpunkt dargestellt. Zum Teil finden sie jedoch sowohl im Winter- als auch im Sommersemester statt. Bitte beachten Sie insoweit
auch die Detaildarstellung der einzelnen Fächer.
Als Mindestprogramm ist die Teilnahme mit Klausur an insgesamt sieben Veranstaltungen vorgesehen (s.o.). Wer darüber hinaus noch Lust auf mehr hat, kann auch alle weiteren Veranstaltungen besuchen, ohne an der entsprechenden Abschlussklausur teilzunehmen.
Ferner können ergänzend auch englischsprachige Veranstaltungen besucht werden. So
kann zusätzlich zur Vorlesung Internationales und Europäisches Steuerrecht am Summer
Course International Taxation (siehe S. 22 f.) teilgenommen werden. Außerdem steht jedes Jahr ein Platz im Summer Course Value Added Tax zur Verfügung, der in Brüssel
durchgeführt wird.
Letztlich sollten insbesondere die Wahlpflichtfächer immer nach den eigenen Interessen
gewählt werden. Zu diesem Zweck finden Sie im folgenden Kapitel auch detaillierte Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen.
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Studienverlaufsplan bei Beginn des Schwerpunktbereichs im Wintersemester:
Studienverlaufsplan bei Beginn des Schwerpunktbereichs im Sommersemester:
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V. Vorlesungen
Pflichtfächer
Abgabenordnung (Steuerverfahrensrecht, Steuerschuldrecht)
und Grundzüge der Finanzgerichtsordnu ng
Prof. Dr. Marcel Krumm
erste Semesterhälfte, vierstündig, im Wintersemester (ab SoSe 2017 nur noch im Sommersemester)
Die Abgabenordnung bildet den „Allgemeinen Teil“ des Steuerrechts, in dem für alle
Steuerarten relevante Fragen vor die Klammer gezogen werden. Die Vorlesung konzentriert sich auf drei Schwerpunktthemen: Nach einer kurzen Einführung in die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung des Steuervollzugs bilden (steuer-)schuldrechtliche Fragen den ersten Schwerpunkt. Den zweiten
Schwerpunkt wird das Steuerverwaltungsverfahrensrecht bilden. Die Vorlesung wird sich
in diesem Zusammenhang mit den Handlungsformen der Finanzverwaltung, den Stationen des Besteuerungsverfahrens sowie der spezifischen Struktur des steuerlichen Gesetzesvollzuges und ihren aktuellen Problemfeldern befassen. Den dritten Schwerpunkt
bildet schließlich der Rechtsschutz in Steuersachen. Ergänzend zur didaktischen Vermittlung dieses Wissens wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, an einem finanzgerichtlichen Verfahren am FG Münster teilzunehmen (Einführung in den Fall durch den zuständigen Richter, Beiwohnung der mündlichen Verhandlung).
Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen:
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Wer zahlt die Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber infolge Insolvenz ausfällt?
Darf Deutschland „Steuer-CDs“ kaufen und die so gewonnen Informationen für steuerbzw. strafrechtliche Zwecke verwenden?
Welche Formen des internationalen Informationsaustausches gibt es und welche Folgen
hat das?
Erwartete Vorkenntnisse: keine
Einkommensteuerrecht
Prof. Dr. Joachim Englisch (im Wintersemester)
Prof. Dr. Marcel Krumm (im Sommersemester)
erste Semesterhälfte, vierstündig
Die Einkommensteuer kommt den meisten
Menschen wohl als erstes in den Sinn, wenn
sie an „Steuerrecht“ denken. Im Rahmen der
Vorlesung ist zunächst zu bestimmen, wer
dieser Steuer überhaupt unterliegt. In diesem
Zusammenhang werden auch einige Grundsatzfragen der Besteuerung erörtert, die für
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das systematische Verständnis weiter Teile des Steuerrechts von erheblicher Bedeutung
sind. Im nächsten Schritt sind sodann die Einkünfte der als steuerpflichtig erkannten
Personen zu bestimmen. Hier gelten für Einkünfte unterschiedlicher Art zum Teil auch
unterschiedliche Regelungen, sodass die Abgrenzung untereinander und zu ggf. nicht
steuerpflichtigen Einkünften eine zentrale Rolle spielt. Die Studierenden werden in diesem Zusammenhang auch mit den Grundlagen der steuerbilanziellen Gewinnermittlung
vertraut gemacht. Der dritte wichtige Themenkomplex beschäftigt sich schließlich mit der
Frage der „steuerlichen Absetzbarkeit“ von verschiedenen Aufwendungen und den übrigen „Grenzen“ der Besteuerung, etwa im Bereich existenznotwendiger Einkünfte.
Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen:
Wie wird eine „faire“ Grundlage für meine persönliche Steuerpflicht berechnet?
Muss der Gewinner der BigBrother-Fernsehshow sein Preisgeld versteuern?
Kann ich mir meine Ausgaben für das Studium vom Finanzamt „zurückholen“?
Andere SP-Bereiche: WPF für SP 1
Erwartete Vorkenntnisse: keine
Umsatzsteuerrecht
Prof. Dr. Joachim Englisch
erste Semesterhälfte, vierstündig, nur im Wintersemester
Die Umsatzsteuer ist gemessen am Steueraufkommen die zweitwichtigste Steuer. In der Veranstaltung wird zunächst kurz ihre historische
Entwicklung aufgezeigt und es werden die tragenden Prinzipien dieser Steuerart im Kontrast
zur Einkommensteuer diskutiert. Die Umsatzsteuer ist eine unionsrechtlich harmonisierte
Steuer; die sich hieraus für die Anwendung des
nationalen Rechts ergebenden Konsequenzen werden eingehend besprochen. Insofern
bietet die Vorlesung auch einen europarechtlichen Aspekt, der sich durch sämtliche Einheiten hindurchzieht. Es wird dann auf den für die Eigenschaft als Steuerpflichtiger maßgeblichen Unternehmerbegriff eingegangen und im Anschluss die Voraussetzungen für
die Annahme eines steuerbaren Umsatzes erörtert. Die problematischen Wirkungen der
sog. „unechten“ Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht werden eingehend untersucht.
Nach einigen Ausführungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage und den Steuersätzen liegt ein Schwerpunkt dann auf dem Recht des sog. Vorsteuerabzugs. Den Abschluss bilden einige Ausführungen zum internationalen Umsatzsteuerrecht.
Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen:
Warum wird bei McDonalds gefragt, ob man den Burger vor Ort essen oder mitnehmen
möchte?
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Wird bei Verkäufen auf Ebay Umsatzsteuer geschuldet?
Muss ein Anbieter von Online-Poker aus Malta deutsche Umsatzsteuer entrichten?
Erwartete Vorkenntnisse: keine
Unternehmensteuerrecht I
Prof. Dr. Marcel Krumm
zweite Semesterhälfte, vierstündig
Am Anfang des Unternehmenssteuerrechts I steht ein an das Einkommensteuerrecht anknüpfender Überblick über die rechtsformspezifische Besteuerung und die ihr zugrundeliegenden Konzeptionen. So unterscheidet das Steuerrecht grundlegend zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits und Körperschaften andererseits. Sodann wird im Schwerpunkt die Besteuerung der Einzelunternehmen und der Personengesellschaften (steuerrechtlich: Mitunternehmerschaft) einschließlich ihrer steuerbilanziellen Aspekte behandelt. Dies umfasst die Gründung, die laufende Besteuerung,
die Aufgabe und die Veräußerung des Einzelunternehmens bzw. des Mitunternehmeranteils. Besondere Berücksichtigung finden dabei auch die an die Unterscheidung von Privat- und (Sonder-) Betriebsvermögen anknüpfenden Fragestellungen (Gewinnermittlung,
Entnahme und Einlage, steuerneutrale Über-tragungen von Wirtschaftsgütern).
Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen:
Welche steuerlichen Vorteile bzw. Nachteile hat die Gründung einer bestimmten Gesellschaft?
Welche Rolle spielt die Gewerbesteuer als Standortfaktor für Unternehmen?
Erwartete Vorkenntnisse: Einkommensteuerrecht
Grundlagenfach
Rechtsethische Grundlagen des Steuerrechts
Prof. Dr. Joachim Englisch
zweistündig, nur im Sommersemester
Die Vorlesung führt in die Grundlagen des Steuerrechts ein und bietet zunächst einen
Überblick über das Steuersystem. Sodann werden ausführlich die Gerechtigkeitsprinzipien der Besteuerung und alternativer Abgabentypen, ihre rechtsethischen Grundlagen
und ihr Verhältnis zu möglichen lenkungspolitischen Zielen erörtert. Zur Veranschaulichung werden aktuelle Problemstellungen wie etwa Rundfunkgebühren oder Ehegattensplitting herangezogen. Ferner werden auch die steuerartspezifischen Gerechtigkeitswertungen diskutiert. Die Veranstaltung schließt mit einem Teil über die Rechtsmethodik im
Steuerrecht, der auch auf allgemeine Fragestellungen juristischer Methodenlehre eingeht.
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Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen:
Darf der Staat Menschen das Rauchen per Steuer „abgewöhnen“?
Wäre eine „Reichen“- bzw. „Vermögensteuer“ gerecht bzw. zulässig?
Ist es zu legitimieren, dass sich der Kinderfreibetrag bei Besserverdienenden in einer
höheren Steuerentlastung auswirkt?
Hinweis: Im Rahmen des Schwerpunktbereichs Steuerrecht kann selbstverständlich auch ein
anderes Grundlagenfach gewählt werden, sofern es nicht bereits im Rahmen der Zwischenprüfung absolviert wurde. Eine Teilnahme an der hier vorgestellten Veranstaltung wird jedoch empfohlen.
Andere SP-Bereiche: Als Grundlagenfach für alle SP-Bereiche und das Grundstudium
geeignet; WPF für SP 6 und 9
Erwartete Vorkenntnisse: keine
Wahlpflichtfächer
Unternehmensteuerrecht II
Dr. Sebastian Benz
zweite Semesterhälfte, vierstündig, nur im Wintersemester
Anknüpfend an das Einkommensteuerrecht und die (idealerweise) parallel zu besuchende Vorlesung Unternehmenssteuerrecht I widmet sich die Vorlesung primär der Gewerbesteuer und der Besteuerung der Körperschaften. Behandelt werden bei der Körperschaftsteuer die Besteuerungsfolgen bei Gesellschafter und Gesellschaft; in der Gewerbesteuer bilden die Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einen
Schwerpunkt. Ergänzend werden steuerartenübergreifend besondere Regime der Konzernbesteuerung untersucht. (Organschaft, Zinsschranke u. Ä.). Schließlich gibt die Vorlesung eine Einführung in das Umwandlungssteuerrecht. Behandelt werden die Strukturen und Zusammenhänge von Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz..
Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen:
Welche Vorteile hat die Zuordnung von Gewinnen und Verlusten zu einzelnen Tochterunternehmen in einem Konzern?
Welche Grenzen existieren zur Missbrauchsbekämpfung?
Erwartete Vorkenntnisse: Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht I (der parallele Besuch dieser Vorlesung ist ausreichend)
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Besteuerung der Unternehmensnachfolge
Prof. Dr. Christian Jahndorf
erste Semesterhälfte, vierstündig, nur im Wintersemester
Die Vorlesung befasst sich mit den ertrag- und erbschaftsteuerlichen Aspekten der Unternehmensnachfolge. Zur Unternehmensnachfolge gehören der Unternehmensverkauf
sowie die Übertragung von Unternehmen durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall.
Beim Unternehmensverkauf liegt der Schwerpunkt auf den ertragsteuerlichen Folgen des
sog. asset deals (Wirtschaftsgüterverkauf) und share deals (Anteilsverkauf). Bei der Unternehmensübertragung durch (vorweggenommene) Erbfolge sind sowohl ertragsteuerliche als auch schenkungsteuerliche/erbschaftsteuerliche Auswirkungen zu prüfen. Es
werden die Grundzüge Erbschaftsteuer erläutert sowie im Schwerpunkt die erbschaftsteuerlichen Regelungen , die bei der Übertragung von Unternehmen eine besondere
Rolle spielen (insbesondere Betriebsvermögensprivileg).
Die Vorlesung hat zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten (insbesondere
zum Kaufrecht und Erbrecht des BGB, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht). Fundierte
Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten werden vorausgesetzt. Soweit erforderlich werden
Grundzüge hierzu noch einmal vermittelt. Die Vorlesung hat einen hohen Praxisbezug.
Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen:
Welche ertragsteuerlichen Folgen stellen sich beim Unternehmensverkauf?
Welche schenkungsteuerlichen und ggf. auch ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben
sich aus einer Unternehmensübertragung durch (vorweggenommene) Erbfolge?
Erwartete Vorkenntnisse: Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht I
Europäisches Zollrecht
Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang
zweistündig
Gegenstand der Vorlesung ist das in der EU einheitlich geltende Zollrecht. Der Unionszollkodex enthält das Zollverfahrensrecht und das Zollschuldrecht und bildet die gesetzliche Grundlage des Zollrechts für alle Importe und Exporte in und aus der EU. Die Entwicklung des Zollwesens in Deutschland, Europa und global stehen am Beginn der Vorlesung. Die Funktionen des Zolls werden im internationalen Kontext behandelt. Die deutsche Wirtschaft ist von funktionierenden und raschen Zollabfertigungssystemen abhängig. Verzögerungen in der Lieferkette haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen und
müssen vermieden werden. Dafür bietet das europäische Zollrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Die unterschiedlichen Zollverfahren, u.a. Versand, Ausfuhr, Zolllagerung und vorübergehende Verwendung sowie der freie Verkehr werden behandelt. Zoll
bedeutet aber auch Steuer und Abgabenerhebung. Das ist Gegenstand des Zollschuldrechts. Dabei geht es um den Zeitpunkt der Zollschuldentstehung, Erhebung, Erlöschen
und die Anwendung des EU-Zolltarifs. Neben diesen spezifischen Themen sind auch die
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Entwicklung der Welthandelsorganisation und die Gründe und Konsequenzen der zunehmenden Anzahl bilateraler Freihandelsabkommen Gegenstand der Vorlesung.
Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen:
Warum spielt der Zoll in der EU überhaupt noch eine Rolle?
Wie kann mit Zollinstrumenten die Sicherheit der Bürger und Verbraucher gewährleistet
werden?
Welchen Einfluss haben Zollregeln auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft?
Andere SP-Bereiche: WPF für SP 4 und 9
Erwartete Vorkenntnisse: keine
Finanzwissenschaftliche Grundlagen des Steuerrechts
Prof. Dr. Aloys Prinz
zweistündig, nur im Sommersemester
Die Vorlesung gibt eine Einführung in das Abgabensystem aus volkswirtschaftlicher
Sicht. Zunächst geht es um Abgabenwirkungen – insbesondere um allokative Anreizverzerrungen als unerwünschte Zusatzlast der Abgabenerhebung. Ein weiterer Teil beschäftigt sich mit dem Steuerzugriff im Wirtschaftskreislauf. Hierbei ist der Begriff der Wertschöpfung von wesentlicher Bedeutung, da er Ausgangspunkt für jede mögliche Besteuerung ist. Des Weiteren wird auf die finanzwissenschaftlichen Probleme und Herausforderungen einer sachgerechten Ausgestaltung bestimmter Abgabensysteme eingegangen.
Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen:
Wie wirkt sich eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf Bahnfahrten auf die Nachfrage nach
Flugreisen aus?
Wie funktioniert die Lenkung menschlichen Verhaltens durch die Erhebung von Steuern?
Sollten Autobahnen besser durch Steuergelder oder durch Benutzungsgebühren (Maut)
finanziert werden?
Hinweis: Diese Veranstaltung wird von der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät durchgeführt.
Erwartete Vorkenntnisse: keine
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Internationales und Europäisches Steuerrecht
Prof. Dr. Marcel Krumm
zweite Semesterhälfte, vierstündig, nur im Sommersemester
Im Zuge der Globalisierung und der immer stärker werdenden internationalen Verflechtung der
Wirtschaft wird auch das nationale Steuerrecht
zunehmend durch Sachverhalte mit Auslandsbezug geprägt. Es geht zum einen um die steuerliche Behandlung der wirtschaftlichen Betätigung von „Steuerinländern“ im Ausland und
umgekehrt „Steuerausländern“ im Inland. Zum
anderen werden die besonderen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Besteuerung grenzüberschreitend agierender Unternehmen behandelt (z. B. die Steuergestaltungen von Google, Apple, Starbucks etc.). Die Vorlesung legt hier die Grundlagen, um die
Fragen verstehen und beantworten zu können, die sich in den genannten Fällen aus dem
Zusammentreffen mehrerer Steuerrechtsordnungen ergeben. In einem ersten Teil wird in
die Problematik der sog. Doppelbesteuerung und die (nationalen, völkerrechtlichen) Regelungen zu ihrer Verhinderung bzw. Abmilderung eingeführt. Den zweiten Teil der Vorlesung bildet sodann das nationale „Abwehrrecht“, d. h. die Rechtsnormen, die eine Verschiebung von Gewinnen in andere (häufig: eine niedrigere Steuerbelastung aufweisende) Staaten oder überhaupt die sog. Steuerflucht ins Ausland verhindern sollen. In ihrem
letzten (dritten) Teil widmet sich die Veranstaltung schließlich den unionsrechtlichen
Vorgaben für das Internationale Steuerrecht, wie es in den ersten beiden Teilen dargestellt wurde. Im Fokus stehen dabei vor allem die Grundfreiheiten des AEUV.
Auswahl in der Vorlesung behandelter Fragen:
Welches Land darf Honorare besteuern, die ein Fußballer für ein Interview im Ausland
bekommt?
Welche steuerlichen Folgen hat ein Wegzug aus Deutschland?
Wie funktionieren „Steuervermeidungsmodelle“ internationaler Konzerne?
Wie wehrt sich Deutschland gegen „Steuerflucht“ und „Steuervermeidungsmodelle“?
Erwartete Vorkenntnisse: Einkommensteuerrecht
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
Meyer A. Rothschild, Bankier, (1744-1812)
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VI. Didaktische Veranstaltungen
Vorlesungsbegleitende Methodikveranstaltung
Richter des Finanzgerichts Münster
Auch im Wintersemester 2016/17 wird das Institut für
Steuerrecht in Kooperation mit dem Finanzgericht
Münster Veranstaltungen zur „steuerrechtlichen Falllösungstechnik anhand aktueller BFH-Urteile“ anbieten.
Den Auftakt wird Herr Prof. Dr. Krumm mit einer Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung im Steuerrecht machen; geübt wird dies an einem typischen Fall aus der Einkommensteuer. Hieran anknüpfend werden sodann vor den jeweiligen Klausuren Richter
vom FG Münster mit den Studierenden weitere Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung
klausurmäßig lösen und besprechen. Diese Fälle sind selbstverständlich auf die Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Unternehmensteuerrecht abgestimmt. Besonders im
Hinblick auf die Klausuren empfiehlt sich die Teilnahme.
Die genauen Termine und Themen der einzelnen Veranstaltungen im Wintersemester
2016/17 entnehmen Sie bitte der folgenden Liste:
1. Semesterhälfte:
Mo, 31.10.2016
Einkommensteuerrecht
(Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung)
Mo, 07.11.2016
Einkommensteuerrecht
Mo, 14.11.2016
Umsatzsteuerrecht
Mo, 28.11.2016
Einkommensteuerrecht
2. Semesterhälfte:
Mo, 09.01.2017
Unternehmenssteuerrecht
Mo, 16.01.2017
Unternehmenssteuerrecht
Mo, 23.01.2017
Unternehmenssteuerrecht
Mo, 30.01.2017
Abgabenordnung
Die Veranstaltungen finden jeweils von 16.15 Uhr bis 17.45 Uhr im Raum AUB 215 statt.
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VII. Seminare
1. Thematische Seminararbeit
Die Seminararbeit ist ein Teil des Schwerpunktstudiums. Sie umfasst eine schriftliche
Ausarbeitung zu einer konkreten steuerrechtlichen Fragestellung. Die Ergebnisse werden
dann in der Mitte des zweiten Schwerpunktsemesters dem betreuenden Professor sowie
den anderen Seminarteilnehmern präsentiert. In der Regel organisiert das Institut für
diese Präsentationen eine zweitägige Seminarfahrt in eine nahegelegene Tagungsstätte.
Das Seminar soll im zweiten Schwerpunktsemester belegt werden. Allen Schwerpunktstudierenden ist ein freier Seminarplatz im gewünschten Semester garantiert. Seminaranmeldungen und Themenauswahl erfolgen am Ende des ersten Schwerpunktsemesters, sodass die Seminararbeit in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden kann.
Ein Seminar kann auch zu Übungszwecken mitgeschrieben werden. Informationen erhalten Sie bei Bedarf im Sekretariat.
2. Moot-Court Seminar
Im Steuerrecht wird neben dem klassischen
Seminar auch ein Moot Court vor dem BFH in
München angeboten, der die Begutachtung
eines realen Falles zum Gegenstand hat. Dadurch können die Studierenden sowohl ihre
Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten, als auch die eigenen rhetorischen Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Der Moot Court zum Steuerrecht am Bundesfinanzhof in München wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft alle zwei Jahre angeboten. Der
letzte Moot Court fand im Sommersemester 2015 statt. Im kommenden Semester wird
kein Moot-Court Seminar angeboten.
Das Moot Court-Team (SoSe 2015) mit Prof. Krumm und den Richtern des FG Münster.
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VIII. Häufig gestellte Fragen
1. Wie kann ich schon vor dem Schwerpunktstudium einen Einstieg in das Steuerrecht finden?
Die Veranstaltung „Rechtsethische Grundlagen des Steuerrechts“ kann schon im Grundstudium als Grundlagenfach besucht werden. Sie zählt zum philosophischgesellschaftlichen Bereich und wird jedes Sommersemester angeboten. Darüber hinaus
besteht selbstverständlich die Möglichkeit, probeweise an den Vorlesungen teilzunehmen.
2. Wie kann ich mich auf das Schwerpunktstudium im Steuerrecht vorbereiten?
Da die Vorlesungen des Schwerpunktbereichs Steuerrecht keine spezifischen Vorkenntnisse voraussetzen, ist eine besondere Vorbereitung nicht erforderlich. Insbesondere
wird davon abgeraten, bereits im Vorhinein Lehrbücher oder Gesetzessammlungen zu
erwerben. Diesbezüglich werden zu Beginn der Vorlesungen Hinweise durch die Dozenten erteilt. Hilfreich kann es sein, sich unter Zuhilfenahme der Tagespresse mit aktuellen
steuerlichen Themen auseinanderzusetzen oder die Beiträge aus der Ad Legendum zu
lesen. Auch dies wird jedoch ausdrücklich nicht vorausgesetzt.
3. Wie viele Veranstaltungen muss ich besuchen, wie viele Klausuren schreiben?
Es müssen ein Grundlagenfach, vier Pflichtfächer und zwei Wahlpflichtfächer im Umfang
von jeweils zwei Semesterwochenstunden (2 SWS) besucht und mit einer zweistündigen
Klausur abgeschlossen werden. Zudem muss an einem Seminar teilgenommen werden.
Die meisten Veranstaltungen werden vierstündig, aber dafür nur in der ersten oder zweiten Semesterhälfte mit unmittelbar anschließender Abschlussklausur angeboten. Das
ermöglicht eine ideale Abstimmung einzelner Veranstaltungen und entzerrt die Klausurbelastung. Das Seminar findet als Blockveranstaltung statt. Im Einzelnen sei hier noch
einmal auf die Studienverlaufspläne nebst den Beispielen auf den Seiten 8 und 9 hingewiesen.
4. Was muss ich über das Seminar wissen?
Am Seminar sollten Sie frühestens im zweiten Schwerpunktsemester teilnehmen. Es findet stets als Blockveranstaltung in der ersten Hälfte des jeweiligen Semesters statt. Die
Anmeldung hat sowohl über WiLMa II (bis drei Wochen vor Ende des ersten Schwerpunktsemesters) als auch am Institut für Steuerrecht zu erfolgen. Nach der Anmeldung
und Zuteilung der Themen findet eine Vorbesprechung statt, in der der betreuende Professor die einzelnen Themen erläutert und die formalen Anforderungen vorgestellt werden. All dies erfolgt i.d.R. gegen Ende des ersten Schwerpunktsemesters. Die Seminararbeit wird in den Semesterferien nach dem ersten Schwerpunktsemester geschrieben
(Bearbeitungszeit: mindestens vier Wochen; i.d.R. umfasst sie die ganzen Semesterferien). Sofern der Moot Court vom BFH angeboten wird, besteht zudem die Möglichkeit ne-
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ben einem Themenseminar an dem Moot Court Seminar teilzunehmen, das auf 8 Plätze
begrenzt ist. Das Seminar ist eine Teilprüfung für die Schwerpunktbereichsprüfung und
bildet 30 % der Endnote.
5. Ich habe von einer Veranstaltung gehört, die ich in dieser Broschüre nicht finden
kann – was hat es damit auf sich?
In den vergangen Semestern ist die Struktur des Schwerpunktbereiches Steuerrecht in
einigen Punkten angepasst worden, was u.a. dazu geführt hat, dass verschiedene Vorlesungen ausgetauscht wurden oder nunmehr unter einer anderen Bezeichnung angeboten
werden. Daher sollten Sie sich immer an der aktuellsten Ausgabe dieser Broschüre orientieren.
6. An wen kann ich mich bei Fragen persönlich wenden?
Gesamtverantwortlich für den Schwerpunkt Steuerrecht ist Prof. Dr. Joachim Englisch
([email protected]). Die individuelle Studienberatung im Schwerpunktbereich Steuerrecht übernimmt Herr Prof. Dr. Marcel Krumm ([email protected]). Als Ansprechpartner für organisatorische Fragen steht Ihnen Herr Tim
Würstlin ([email protected]) zur Verfügung.
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IX. Austauschprogramme
Das Institut für Steuerrecht bietet für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Austauschprogramme mit Universitäten in Spanien, der Türkei und in Kroatien an.
Für den Austausch mit der Universidad Carlos III de Madrid werden jährlich für drei Münsteraner Studierende Plätze bereitgestellt. Das Austauschprogramm ist auf ein Jahr angelegt, beginnend im Wintersemester. Der Austausch beginnt im Oktober und
dauert zwei Semester. Falls sich keine geeigneten Kandidaten für
ein Jahr finden lassen, werden die Plätze auch für ein Semester
vergeben. Das spanische Austauschprogramm wird koordiniert
von Prof. Dr. Torsten Ehmcke.
Für den Austausch mit der Bilkent University werden jährlich für
fünf Münsteraner Studierende Plätze bereitgestellt. Für Münsteraner Studierende beträgt die Aufenthaltsdauer in der Regel ein
Semester und umfasst regelmäßig das jeweilige Wintersemester.
Das türkische Austauschprogramm wird koordiniert von Prof. Dr.
Joachim Englisch.
Für den Austausch mit der University of Zagreb werden jährlich
vier Plätze für ein Semester bzw. zwei Plätze für ein akademisches
Jahr bereitgestellt. Das kroatische Austauschprogramm wird koordiniert von Prof. Dr. Joachim Englisch.
Die Förderung im Rahmen des Erasmus-Programms umfasst neben
dem Entfallen der örtlichen Studiengebühren eine monatliche finanzielle Unterstützung, die je nach Land variieren kann. Die Bewerbungen sind bei dem
Studieninformationszentrum der rechtswissenschaftlichen Fakultät einzureichen. Die
Bewerbungsfristen werden zum gegebenen Zeitpunkt auf der Internetseite der Fakultät
veröffentlicht. Ansprechpartner für Fragen zum Bewerbungsverfahren sowie zum Erasmusprogramm generell ist Herr Sebastian Herrmann ([email protected]).
Im Bewerbungsverfahren werden diejenigen Studierenden, die den Schwerpunkt Steuerrecht gewählt haben oder dies beabsichtigen, bevorzugt berücksichtigt. Spanisch-, Türkisch- bzw. Kroatischkenntnisse sollten ebenfalls schon im Zeitpunkt der Bewerbung
nachweisbar vorhanden sein. Zudem sollten Studierende auch in der Lage sein, ein Niveau von mindestens B2 im Englischen nachzuweisen. Weiterhin werden die Plätze vorrangig an Studierende der Rechtswissenschaften vergeben.
Weitere Informationen zu den beiden Austauschprogrammen erhalten Sie auf der Institutshomepage. Zudem finden Sie dort Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmer.
Als persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen Herr Jan Luis Lemli zur Verfügung
(Raum 220b, Tel.: 0251 - 8322975 oder E-Mail: [email protected])
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X. Weiterbildung
Die Aus- und Weiterbildung von Steuerjuristen neben dem Schwerpunktstudium ist eine
weitere zentrale Aufgabe des Instituts.
1. Veranstaltungen
Das Institut für Steuerrecht veranstaltet regelmäßig Hochschultage, Praxisforen und
Symposien und nimmt selbst an entsprechenden Veranstaltungen teil. Im Jahr 2013 fand
etwa eine ganztägige Veranstaltung zum Thema Investmentsteuerrecht statt. Im Herbst
2014 war das Institut für Steuerrecht zudem Ausrichter der internationalen GREIT Konferenz zum Thema ”International Tax Law and New Challenges by Constitutional and Legal
Pluralism“.
2. Westfälischer Steuerkreis e.V.
Bereits während des Studiums können Studierende die
Vorteile des Westfälischen Steuerkreises nutzen. Die
regelmäßig stattfindenden Vorträge greifen aktuelle
steuerrechtliche Fragestellungen auf und bieten in der
anschließenden Diskussion mit den renommierten
Gastrednern Einblicke in Steuergesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre. Daneben werden in Praxisseminaren speziell praktische Fragestellungen aufgegriffen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist für Studierende kostenlos.
Wer sich für den Westfälischen Steuerkreis interessiert, kann in dem gemeinnützigen e.V.
Mitglied werden. Eine Mitgliedschaft ist für Studierende bereits ab 20 € pro Jahr möglich.
Die regelmäßige Teilnahme ermöglicht dann ein Kennenlernen untereinander auch außerhalb des Hörsaals. Dazu lädt der WSK nach jedem Vortrag ein, bei einem kleinen Imbiss und Umtrunk.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.westfälischer-steuerkreis.de
3. Summer Course International Taxation
Die JurGrad bietet alljährlich den Summer Course International Taxation an. Der englischsprachige Kurs im Sommer 2017 befasst sich mit dem internationalen Steuerrecht. In- und ausländische Dozenten aus Universitäten,
Anwaltskanzleien und Beratungsfirmen leiten das Programm. Im “Introductory Course” werden u.a. folgende
Themen behandelt: Basic Principles of International Tax Law, Fundamental Principles of
Tax Treaty Law, Overview of Special Regimes. Daneben werden übergreifende case studies angeboten. Hierauf aufbauend kann dann auch ein “Advanced Course“ besucht
werden, in dem praxisrelevante Themenkreise besonders vertieft werden (Tax Challenges
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of Digital Economy, Partnerships in International Tax Law, US International Tax Policy).
Die Teilnahme am Kurs ist für alle Studierende zu einem Preis von 300 € möglich (jeweils
150€ für Introductory/Advanced Course). Beide Teile sind einzeln buchbar. Steuerrechtliche Vorkenntnisse sind erforderlich. Am Ende des Kurses wird eine Klausur angeboten, in
der die Inhalte des Introductory Course abgefragt werden. Die Klausur wird als fremdsprachige Veranstaltung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW und als Vertiefungskurs im Rahmen der FFA (3. oder 4. FFA-Semester) anerkannt.
Informationen erhalten Sie unter http://www.summer-course-taxation.de.
4. EANOVATE Summer Course VAT
2017 bietet EANOVATE, ein Netzwerk aus Umsatzsteuerexperten, das Prof. Englisch mit
drei Kollegen gegründet hat, erneut einen Summer Course zur Value Added Tax an. An
den vier Kurstagen werden Wissenschaftler und Praktiker aus Europa einen Einblick in
das Umsatzsteuerrecht geben. Der Kurs findet in Brüssel statt. Ein bis zwei Studierende
aus Münster haben die Möglichkeit, kostenbefreit an dem Summer Course teilzunehmen.
Dafür muss eine Bewerbung an Herrn Prof. Dr. Englisch gesendet werden.
5. Studiengang Steuerwissenschaften
Auch nach dem Studium wird die Fortbildung
im Steuerrecht ermöglicht. Über den Postgraduierten-Studiengang Steuerwissenschaften
können vertiefte Kenntnisse in der praktischen Besteuerung erworben werden. Das von
den Dozenten über die JurGrad (http://www.jurgrad.de) eingerichtete Programm ist berufsbegleitend angelegt, und richtet sich ausschließlich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem ersten Staatsexamen bzw. nach Erreichen des wirtschaftswissenschaftlichen Bachelors oder Masters.
Der Studiengang wird von verpflichtenden Klausuren begleitet und endet mit dem Verfassen einer Masterarbeit. Nach erfolgreicher Absolvierung wird der Hochschulgrad LL.M.
(Master of Laws) verliehen. Informationen unter (http://www.steuerwissenschaften.net)
6. Studiengang MCA
Der Kurs zum Master of Customs Administration arbeitet in einem internationalen
Umfeld die Zollerhebung und die Zollverwaltung auf und bildet damit einen in
Deutschland einmaligen Ausbildungsgang. Unterstützt von der WTO und WCO werden
Verwaltungsmanager in diesem spezifischen Bereich geschult. Das Programm ist neben
vier Monaten Studium in Münster auf ein Fernstudium im Heimatland ausgerichtet. Damit
ermöglicht es effizient die berufsbegleitende Fortbildung. Unter http://www.unimuenster-mca.de erhalten Sie weitere Informationen über dieses Programm.
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