GRP: Vergabestelle HS Wismar Digital unterschrieben von GRP: Vergabestelle HS Wismar DN: c=DE, o=Hochschule Wismar, ou=Verwaltung, cn=GRP: Vergabestelle HS Wismar Datum: 2016.11.02 12:59:41 +01'00' HSW 2016 Hochschule Wismar Anlage 1 - EVB-IT Erstellungsvertrag Leistungsbeschreibung – ERP-Finanzverwaltungssoftware Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design PF 1210 23952 Wismar http://www.hs-wismar.de 1/6 HSW 2016 Inhalt 1. Anforderungen an eine Finanzsoftware .............................................................................................. 3 a) Angaben zum Rechnungswesen .................................................................................................. 3 b) Angaben zur Kosten- und Leistungsrechnung............................................................................. 4 c) Angaben Anlagenbuchhaltung (Inventarisierung)....................................................................... 4 d) Angaben zum Bestellwesen (Beschaffung/Lager) ....................................................................... 4 e) Angaben zum Berichtswesen ...................................................................................................... 5 f) Angaben zur Usergroup ............................................................................................................... 5 2. Erstellung eines Einführungskonzeptes............................................................................................... 5 3. Berücksichtigung und Konfiguration der nutzerspezifischen Anforderungen .................................... 5 4. Konzept und Durchführung der Übernahme der Alt-Daten................................................................ 5 5. Funktionsprüfungen ............................................................................................................................ 5 6. Einweisung und Schulung der Nutzer.................................................................................................. 6 7. Servicevereinbarung nach erfolgter Leistungsabnahme ..................................................................... 6 8. Migration ............................................................................................................................................. 6 2/6 HSW 2016 1. Anforderungen an eine Finanzsoftware a) Angaben zum Rechnungswesen Das interne und externe Rechnungswesen der Hochschule Wismar arbeitet unter Beachtung von periodischen Abgrenzungen im Wesentlichen nach kameralistischen, landeshaushaltsrechtlichen und teilweise nach handelsrechtlichen Grundsätzen. Die Haushaltsabschlüsse werden nach den Gliederungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung, die integrierten Betriebe gewerblicher Art nach ertragssteuerlichen und handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften und Bewertungsmethoden ausgewiesen. Das Rechnungswesen muss zwingend die Formerfordernisse gemäß geltenden Rechtsnormen erfüllen und sollte durch ein Testat (nicht älter als 5 Jahre) einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung i.S.d. IDW PS 880 bestätigt werden. Die spezifischen Bedingungen im Zuwendungsrecht sind zu berücksichtigen. Die Buchführung erfordert eine parallele Erfassung des institutionellen Haushalts (Kameralistik) und des Drittmittelbereiches (teils Kameralistik, teils kaufmännische Buchführung) sowie deren Zusammenführung in einer Haushaltsrechnung. Ferner erfordert Sie eine schlüssige Erfassung von Haupt- und Nebenbüchern. Die Hochschule Wismar übt Ihre Tätigkeiten zu steuerbegünstigten Zwecken i.S.d. Abgabenordnung aus. Es liegt für das Ausüben hoheitlicher Tätigkeiten eine Umsatzsteuerbefreiung i.S.d. UStG vor. Ausnahmen bilden im Wesentlichen die Nicht-hoheitlichen Bereiche. Umsatzsteuerrelevanzen müssen daher in einer hierarchischen Ordnung objektspezifisch festlegbar sein. Das Rechnungswesen muss in der Lage sein verschiedene Bewertungsprofile oder auch Rechnungslegungsstandards zu verarbeiten. Die Feststellung der Schlüssigkeit untereinander muss gegeben sein. Belege sollen einmalig integriert erfasst werden (keine Doppelerfassung oder Übergabeläufe in andere Buchhaltungsteile). Nebenbuchhaltungen sollen automatisch fortgeschrieben werden. In der Bearbeitung muss das Mehr-Augenprinzip berücksichtigt werden. Weitere Detailanforderungen befinden sich im Lastenheft im Excel-Format (Anlage 2). 3/6 HSW 2016 b) Angaben zur Kosten- und Leistungsrechnung Die KLR muss zwingend eine Vollkostenrechnung erlauben. Die Anforderungen an Abgrenzungen von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in Form der ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich akzeptierten Trennungsrechnungen müssen zwingend erfüllt sein. In der Kosten- und Leistungsrechnung sind Programmbudgets abzubilden. Es müssen mehrere Kontierungsperspektiven, zum Beispiel Kostenstellen-, Kostenträgersicht mit Verknüpfung zum Haushaltstitel, parallel geführt werden können. Die Buchung der Kostenrechnungsobjekte erfolgt integriert mit einmaliger Belegerfassung. Die KLR muss die Ermittlung hochschulspezifischer Kennzahlen, zum Beispiel Kosten pro Absolvent, Kosten pro Studierenden und Studienplatz erlauben. Dies setzt voraus, dass eine Übernahme von lehrbezogenen Daten aus anderen vorhandenen Modulen der HIS e.G. möglich ist. Weitere Detailanforderungen befinden sich im Lastenheft im Excel-Format (Anlage 2). c) Angaben Anlagenbuchhaltung (Inventarisierung) Das System soll zwingend als integriertes Nebenbuch den Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens dokumentieren. Besondere Anforderungen an eine Anlagenbuchhaltung sind, dass neben der Darstellung des bewerteten Mengengerüstes auch Zuordnungen zu Organisationseinheiten, Standorten oder anderen Hierarchien wie zum Beispiel die Mittelherkunft erfüllt sind. Die vollständige Bewertung und Fortschreibung des Anlagevermögens muss die handelsrechtlichen und landesrechtlichen Anforderungen erfüllen. Sonderabschreibungen müssen möglich sein. Weitere Detailanforderungen befinden sich im Lastenheft im Excel-Format (Anlage 2). d) Angaben zum Bestellwesen (Beschaffung/Lager) Beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen ist eine umfassende IT-Unterstützung unumgänglich. Das System muss alle Phasen der Bestellabwicklung von der Bedarfsmeldung, Angebotsanfrage, Bestellung bis zum Wareneingang und Rechnungsprüfung einbeziehen. Der durchgängige Belegfluss von Anforderung, Anfrage, Angebot, Bestellung, Wareneingang und Rechnungsprüfung muss nachvollziehbar dokumentiert sein. In diesem Prozess müssen die Einzelberechtigungen der Ausübenden berücksichtigt sein. Automatisierte Kontierungen sowie die automatische Bedienung paralleler Rechnungssysteme (z.B. die Kosten- und Leistungsrechnung zur Festlegung der Mittel auf einer Kostenstelle/Kostenträger) müssen umsetzbar sein. Des Weiteren muss eine Vorgangsspeicherung der Prozessstationen erfolgen. Weitere Detailanforderungen befinden sich im Lastenheft im Excel-Format (Anlage 2). 4/6 HSW 2016 e) Angaben zum Berichtswesen Weitere Detailanforderungen befinden sich im Lastenheft im Excel-Format (Anlage 2). f) Angaben zur Usergroup Das System beinhaltet eine dynamische Berechtigungs-, Rechte- und Rollensteuerung. Die Usergroup besteht aus verschiedenen Personengruppen unterschiedlicher Personenstärke. In der produktiven Finanzverwaltung müssen zwingend mindestens 20 Personen systemseitig das Tagesgeschäft abwickeln können. Das Reporting muss zusätzlich den Organisationseinheiten zur Verfügung stehen. 2. Erstellung eines Einführungskonzeptes Seitens des Anbieters ist im Rahmen dieses Konzeptes im Detail darzulegen, wie die Einführung der Software (Zeitplan, Ablauf-/Projektplan, Mitwirkungsumfang der Hochschule Wismar) erfolgen soll und welche Anforderungen ggf. im Vorfeld zu erfüllen sind. 3. Berücksichtigung und Konfiguration der nutzerspezifischen Anforderungen Die nutzerspezifischen Anforderungen der Punkte a) bis e) im Hochschulbereich sind zu berücksichtigen und gemeinsam mit den Mitarbeitern der Hochschule Wismar zu konfigurieren. 4. Konzept und Durchführung der Übernahme der Alt-Daten Im Rahmen der Umstellung auf die neue Software ist die Übernahme der Alt-Daten (Stammdaten aus HIS-FSV-GX, HIS-IVS-GX, HIS-BAU-GX und HIS-COB-GX) seitens des Auftragnehmers sicherzustellen. 5. Funktionsprüfungen Im Rahmen der Umstellung auf eine neue Software werden nach Übernahme der Altdaten Funktionsprüfungen durchgeführt. Der Zeitpunkt des Beginns der Durchführung von Funktionsprüfungen ergibt sich nach dem dargestellten Projektphasenverlauf des Anbieters. Funktionsprüfungen müssen auf Testumgebungen erfolgen können. 5/6 HSW 2016 Die Funktionsprüfungen beinhalten im Wesentlichen die Sicherstellung der Journalfunktionen von Vorjahren, Abgleich der Bewertungsstetigkeit zwischen Alt- und Neusystem, sowie Funktionsprüfungen sämtlicher Geschäftsvorfälle des Tagesgeschäftes. 6. Einweisung und Schulung der Nutzer Es ist detailliert darzulegen, wie und in welchem Zeitumfang (Mann-Tage) die Einweisung und Schulung der Nutzer erfolgen soll. Die Einweisung erfolgt vor Ort in den Diensträumen der Hochschule Wismar. Bitte benennen Sie Ihre Anforderungen, welche Sie mit Ihrem System an unsere Systemadministratoren und Nutzer vor, während und im Anschluss an die Einführungsphase Ihres Produktes haben. 7. Servicevereinbarung nach erfolgter Leistungsabnahme Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen gem. EVB-IT Vertrag zu Unterstützungsleistungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Software und zu Behebung von Fehlern, die dabei aufgetreten sind. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber ggf. vor Ort bei der Analyse und Identifizierung von möglichen Engpässen und Schwachstellen der Software und entwickelt gemeinsam mit dem Auftraggeber entsprechende Strategien zu deren Beseitigung. Dazu werden als Servicetermine sog. Personen-/Servicetage vereinbart. (1 Personen-/Servicetag = 8 Zeitstunden) Zusätzliche Serviceleistungen werden entsprechend EVB-IT Pkt. 7.1 gesondert beauftragt. 8. Migration In Bezug auf Pkt. 4.7.1 des EVB-IT Erstellungsvertrages sind Daten der Hochschule Wismar zu migrieren. Daten der Hochschule Wismar ergeben sich im Wesentlichen aus den HIS-Systemen. Die Mindestanforderung an eine Migration ist, die vollständige Übernahme des Geschäftsjahres 2016. Die Hochschule Wismar wird bei der Migration durch den Auftragnehmer unterstützt. Mit der Migration müssen alle Daten übergeben werden, welche Voraussetzungen sind um weitere Geschäftsjahre in vollem Funktionsumfang erfassen und bewerten zu können. 6/6
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