Friedrichshaller rundblick Mitteilungsblatt der stadt bad Friedrichshall Einzelpreis 1,10 € Freitag, 4. november 2016 | nr. Pinocchio Pinocchio Die Badische Landesbühne zeigt am 13. November 2016 um 15.00 Uhr das Kinderstück „Pinocchio“ in der Lindenberghalle. Karten gibt es im Vorverkauf bei Caroline Veith unter 07136/832-116 oder [email protected]. Der Tischlermeister Geppetto findet ein Stück Holz und schnitzt eine Puppe daraus, die plötzlich lebendig wird. Geppetto tauft sie Pinocchio und freut sich, einen Sohn zu haben. Pinocchio aber hat seinen eigenen Kopf. Statt in die Schule zu gehen, besucht er das Marionettentheater und landet nach Irrungen und Wirrungen im Gefängnis. Doch zum Glück gibt es die blauhaarige Fee. Sie verspricht ihm, ihn in einen richtigen Jungen zu verwandeln. Kleintierschau in Kochendorf Eine abwechslungsreiche Kleintierschau erwartet Besucher am 5. und 6. November im Züchterheim des Z88 Kochendorf. Die Lokalschau ist am Samstag ab 16 Uhr und am Sonntag ab 10 Uhr geöffnet. Es gibt Kulinarisches, wie Rostbraten, Schnitzel, Bratwurst an beiden Tagen und am Sonntag Kaffee und Kuchen. Auch eine Tombola ist im Programm. Frauenfrühstück Die ev. Kirchengemeinde lädt am Donnerstag, 10. November von 9 bis 11 Uhr zum Frauenfrühstück in den Gemeindesaal in Kochendorf ein. Frau Dr. BeateMaria Weingardt aus Tübingen hält einen Vortrag über „Liebe kennt kein Alter“, von der Sehnsucht miteinander alt zu werden und die Liebe lebendig zu halten. 15. Oktober, 19.30 Uhr 13.Lindenberghalle November 2016 um 15 Uhr in der Lindenberghalle 44 2 | Notdienste Friedrichshaller Rundblick • 4. November 2016 • Nr. 44 Notdienste/Service Hausärztlicher Bereitschaftsdienst am Plattenwald im Haus Nr. 7 Tel. 116 117 Hier erhält der Anrufer Auskunft über Öffnungszeiten und auch die Anforderung für medizinisch notwendige Hausbesuche wird hier vermittelt. Kinderärztlicher Notfalldienst für den Landkreis Heilbronn Tel. 0180/6071310 Tel. 0180/3112005 HNO-Ärzte Notfalldienst für den Landkreis Heilbronn Tel. 0180/5120112 Elterntelefon: 0800/1110550 Die Rufnummer bei Erziehungsfragen, sich aussprechen… kostenfrei, anonym und vertraulich. Mo. + Mi. 9 - 11 Uhr / Di. + Do. 17 - 19 Uhr Telefonseelsorge Telefon 0800/1110111, kostenfrei Jeden Tag, in Notfällen auch nachts. Frauenärztlicher Notfalldienst Täglich zu erfragen unter Tel. 116 117 Zahnärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen Der zahnärztliche Notfalldienst für den Landkreis Heilbronn kann unter folgender Telefonnummer abgefragt werden: 0711/7877712 Papier Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. 110 112 Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Apotheken-Notdienstgemeinschaft Neckarsulm und nördlicher Landkreis von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Tages dienstbereit Fr. 4.11. Deutscher Kinderschutzbund Nachhaltigkeit Polizei Feuerwehr kostenlose Hotline 08000 116 016 (24 Stunden Hilfsangebot) für den Landkreis Heilbronn Herausgeber: Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall, Telefon 07136 832-0, Internet: www.bad-friedrichshall.de, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Stadt: Bürgermeister Timo Frey oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. 07136 9503-0 Internet: www.nussbaum-bfh.de Büro-Anzeigenberatung: Kirchenstraße 10, 74906 Bad Rappenau Notrufe - Tel. 112 Funktelefon 0171/7356611 Augenärzte Notfalldienst Impressum Krankentransport - Tel. 19222 Telefon 07136 9503-0 [email protected] Internet: www.nussbaum-bfh.de Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30, E-Mail: [email protected] Abonnement: www.nussbaum-lesen.de Zusteller: www.gsvertrieb.de Kündigung des Abonnements nur 4 Wochen zum Quartalsende möglich. Einzelversand nur gegen Bezahlung der halbjährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugspreis: Quartal 12,10 € inkl. Zustellung. Einzelverkaufspreis: 1,10 € Bildnachweise: © Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin. Energie Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen – keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: www.nussbaum-bfh.de/nussbaummedien/ökologie Staufer-Apotheke, Rappenauer Str. 18, Bad Wimpfen, Tel. 07063/7083 Sa. 5.11. Greif-Apotheke, Frankenweg 28, Neckarsulm-Amorbach, Tel. 07132/83811 So. 6.11. Neuberg-Apotheke, Hauptstr. 32, Oedheim, Tel. 07136/20553 Mo. 7.11. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 9, Bad Rappenau, Tel. 07264/95040 Harfensteller-Apotheke Sulmtal, Friedenstr. 12, Erlenbach, Tel. 07132/5299 Jagsttal-Apotheke, Züttlinger Str. 10/1, Möckmühl, Tel. 06298/2296 Di. 8.11. Apotheke am Feuersee, Hauptstr. 91, Bad Wimpfen, Tel. 07063/7085 Mi. 9.11. Lärchen-Apotheke, Seestr. 18, Untereisesheim, Tel. 07132/43121 Mörike-Apotheke, Hauptstr. 15, Neuenstadt, Tel. 07139/1312 Do. 10.11. Neuberg-Apotheke, Breslauer Str. 5, Neckarsulm, Tel. 07132/81819 Amtliche Bekanntmachungen Bedarfssprechtag in Bad Friedrichshall Für die Stadt Bad Friedrichshall sowie die Gemeinden Offenau und Oedheim wird ein Bedarfssprechtag im Rathaus durchgeführt. Durch User: beate.benner / 44bfhseite2.indd die Organisationsreform in der Rentenversicherung können alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Ort 39 Rentenversicherung Knappschaft, Bahn, See und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beraten werden. Der nächste Bedarfssprechtag findet am Mittwoch, 30.11.2016 von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.15 bis 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall statt. Aufgrund des engen Zeitrahmens können nur Beratungen durchgeführt werden. Die Aufnahme von Anträgen (z.B. auf Kontenklärung) ist nicht möglich. Um vorherige Terminvereinbarung unter Angabe der Rentenversicherungsnummer bei der Stadtverwaltung Bad Friedrichshall unter Tel. 07136/832377, Frau Panzer, oder 07136/832376, Frau Kühner, wird gebeten. Der Beauftragte der Deutschen Rentenversicherung gibt Auskunft und berät über alle Versicherungs-, Beitrags-, Rehabilitations- und Rentenangelegenheiten. Bei den Sprechtagen wird eine Datenstation eingesetzt, die mit dem Computer der Deutschen Rentenversicherung verbunden ist. Es können umgehend kostenlos Rentenanwartschaften geprüft und berechnet werden. Zur Vorsprache sollten alle Rentenunterlagen und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Bei Auskunftsersuchen aus dem Versichertenkonto des/der Ehepartners/-in ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Amtliche Bekanntmachungen | 3 Friedrichshaller Rundblick • 4. November 2016 • Nr. 44 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag, 8.11.2016, ab 18.00 Uhr, im Anschluss an die Sitzung des Betriebsausschusses, großer Sitzungssaal Tagesordnung 17.15 Uhr Vor-Ort-Besichtigung Friedhof Hagenbach Treffpunkt Friedhof Hagenbach 1. Bebauungsplan „8/1 Hübschjörgensiedlung - Erweiterung“ a) Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen b)Satzungsbeschluss 2.Friedhofsangelegenheiten a) Einführung von Baumgräbern b) Einführung anonymer Urnenbestattungen c) Einführung anonymer Erdbestattungen d) Instandsetzung des Friedhofs Hagenbach 3. Unwetterschäden in der Gesamtstadt - Sachstandsbericht, Schlussfolgerungen 4.Verschiedenes Zur Sitzung wird herzlich eingeladen. gez. Timo Frey, Bürgermeister Sitzung des Betriebsausschusses Stadtentwässerung Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses Stadtentwässerung am Dienstag, 8.11.2016, 18.00 Uhr, großer Sitzungssaal Tagesordnung 1.Abwasserbeseitigung a) Gebührenvorauskalkulation zur Ermittlung der Schmutzwasser- sowie Niederschlagswassergebühr des Kalkulationszeitraumes 2017 b) Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Bad Friedrichshall (Abwassersatzung) vom 19.7.2011 - Vorberatung 2. Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht der Stadtentwässerung Bad Friedrichshall für das Jahr 2015 - Vorberatung 3.Verschiedenes gez. Timo Frey, Bürgermeister Beschlüsse des Gemeinderates vom 25.10.2016 Tagesordnungspunkt Höchstspannungsleitungen SüdLink; Festlegung von Trassenkorridoren im Rahmen der Bundesbedarfsplanung Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung vorgestellten Vorträge der Vertreter von Transnet BW kritisch zu prüfen und eine Stellungnahme der Gemeinde bis 29.11.2016 vorzubereiten. Die Abgabe weiterer Stellungnahmen wird vorbehalten. Tagesordnungspunkt Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt für den Zeitraum 2010 - 2014 Vorstellung des Berichts und Stellungnahmen der Verwaltung Beschluss Den Stellungnahmen der Verwaltung, der Werkleitung und der Betriebsleitung wird zugestimmt. Tagesordnungspunkt Grundschule Hagenbach Zustimmung zum Ganztagskonzept ab dem Schuljahr 2018/2019 Beschluss Dem vorgestellten Konzept zur Einführung einer Ganztagsschule in der verbindlichen Form an der Grundschule Hagenbach wird zugestimmt. Tagesordnungspunkt Sanierung und Anbau Kindergarten Wächterstift - Vergabepaket I + II -- Auftragsvergaben -- Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Beschluss 1.Auftragsvergaben Der Gemeinderat beschließt folgende Vergaben: a) Rohbauarbeiten an die Firma Marc Schreiweis aus Roigheim zu einem Angebotspreis von 254.448,92 €. b) Außenanlagen an die Firma Osmanaj aus Bad Friedrichshall zu einem Angebotspreis von 158.371,78 €. c) Elektroinstallation an die Firma Fuchs aus Bad Friedrichshall zu einem Angebotspreis von 119.665,89 €. d) Sanitärinstallation an die Firma Henkel aus Heilbronn zu einem Angebotspreis von 54.396,34 €. e) Heizungsinstallation an die Firma Henkel aus Heilbronn zu einem Angebotspreis von 66.006,48 €. f) Dachabdichtungsarbeiten an die Firma Lutz Hofmann aus Siegelsbach zu einem Angebotspreis von 50.737,23 €. g) Verglasungsarbeiten an die Firma Ernst Maier aus Ilsfeld zu einem Angebotspreis von 54.845,20 €. h) Gerüstbauarbeiten an die Firma Dittus aus Talheim zu einem Angebotspreis von 1.563,42 €. i) Sonnenschutzarbeiten an die Firma Seybold aus Lauffen zu einem Angebotspreis von 9.418,85 €. j) Putz- und Stuckarbeiten an die Firma Kohlhammer aus Möckmühl zu einem Angebotspreis von 29.886,26 €. k) Trockenbauarbeiten an die Firma Anicic aus Heilbronn zu einem Angebotspreis von 35.258,62 €. l) Blitzschutz an die Firma Lösch aus Offenburg zu einem Angebotspreis von 7.119,79 €. m) Abbrucharbeiten an die Firma ATM aus Möckmühl zu einem Angebotspreis von 38.246,18 €. n) Tischlerarbeiten/Innentüren an die Firma Schäfer Wieland aus Neckarsulm zu einem Angebotspreis von 41.025,55 €. o) Innenausbau/Möblierung an die Firma Schäfer Wieland aus Neckarsulm zu einem Angebotspreis von 17.969,00 €. p) Fliesen- und Plattenarbeiten an die Firma Stark aus Erlenbach zu einem Angebotspreis von 21.226,63 €. q) Estricharbeiten an die Firma Egon Hägele aus Beilstein zu einem Angebotspreis von 19.621,32 €. r) Bodenbelagsarbeiten an die Firma Wiedmann aus Offenau zu einem Angebotspreis von 36.124,83 €. s) Schlosserarbeiten an die Firma Danner aus Güglingen zu einem Angebotspreis von 15.854,37 €. t) Maler- und Tapezierarbeiten an die Firma Peter Hoffmann aus Neuenstadt zu einem Angebotspreis von 30.841,82 €. u) Stahltüren an die Firma Schrade aus Neckarsulm zu einem Angebotspreis von 9.685,41 €. v) Flaschnerarbeiten an die Firma Jürgen Hoffer aus Offenau zu einem Angebotspreis 7.061,34 €. 2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 210.000,00 € zu. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2017 bereitgestellt. Tagesordnungspunkt Bebauungsplan „11/3 Neuenstädter Straße - Ost“ Erschließungsvarianten Beschluss Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für die weiteren Planungsschritte die Variante „B“ zugrunde zu legen. Stadt Bad Friedrichshall Gemarkung Untergriesheim Baulandumlegung „Rabenäcker“ Umlegungsbeschluss für das Gebiet „Rabenäcker“ I. Umlegungsbeschluss für das Gebiet: „Rabenäcker“ Gemarkung: Untergriesheim Der Umlegungsausschuss „Rabenäcker“ hat am 18.10.2016 gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGB. I S. 2414), zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGB. I S. 1722) geändert, nach Anhörung der Eigentümer die Durchführung einer Umlegung beschlossen. Das Gebiet wird begrenzt im Norden durch die teilweise einbezogenen Flurstücke Nr. 1196 (Kreßbacher Straße), Nr. 1151/2 und Nr. 2341 (Kreßbacher Straße) 4 | Amtliche Bekanntmachungen im Osten durch das außerhalb liegende Wegeflurstück Nr. 1883/1 und das ebenfalls außerhalb liegende Flurstück Nr. 1823 im Süden durch das teilweise einbezogene Wegeflurstück Nr. 1820/1 und die außerhalb liegenden Flurstücke Nr. 1762 und 1845/1 im Westen durch die östlich an der Stauferstraße außerhalb liegenden Flurstücke Nr. 1837/5, 1837/4, 1837/3, 1837/2, 1837/1, 1860/7, 1860/5, 1860/4, 1860/3, 1860/2 und der teilweise einbezogenen Stauferstraße Flurstück Nr. 1850/8 In das Verfahren sind folgende Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Untergriesheim einbezogen: Flst. Nr. 1151/2 (hiervon sind zwei südliche Teilstücke mit einer Fläche von insgesamt ca. 93 m2 einbezogen), 1196 (hiervon ist ein östliches Teilstück mit ca. 210 m2 einbezogen), 1755, 1756, 1759, 1760, 1816 (hiervon ist ein nordwestliches Teilstück mit ca. 696 m2 einbezogen), 1820/1 (hiervon ist ein nordwestliches Teilstück mit ca. 432 m2 einbezogen), 1824, 1825, 1826, 1830, 1835, 1836, 1836/1, 1850/8 (hiervon ist ein nordöstliches Teilstück mit ca. 100 m2 einbezogen), 1860/1, 1863, 1864, 1865, 1866, 1867, 1868, 1869,1870, 1871, 1872, 1873, 1874, 1875, 1876, 1877, 1878, 1879, 1880, 1881, 1882, 1882/1, 1883 und 2341 (hiervon ist ein westliches Teilstück mit ca. 697 m2 einbezogen). Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Rabenäcker“. Das Umlegungsgebiet liegt im Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „U 17 Rabenäcker“. Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die Bebauung und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete und erschlossene Grundstücke entstehen. II. Durchführung Die Durchführung der Umlegung „Rabenäcker“ obliegt gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des BauGB (BauGBDVO) vom 2. März 1998 (GBI. S. 185), zuletzt geändert am 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 90), in Verbindung mit dem Anordnungsbeschluss des Gemeinderates vom 2.2.2016. III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt, werden aufgefordert, innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an, ihre Rechte beim Umlegungsausschuss „Rabenäcker“ der Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer vom Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt. Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. IV. Verfügungs- und Veränderungssperre sowie Vorkaufsrecht der Gemeinde Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans dürfen nach § 51 BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses 1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden; 2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentliche wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden; 3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber Friedrichshaller Rundblick • 4. November 2016 • Nr. 44 wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre bau rechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltsarbeiten und die Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Ein bei der Stadt Bad Friedrichshall eingereichtes Baugesuch gilt gleichzeitig als Antrag auf Genehmigung durch den Umlegungsausschuss. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB steht der Stadt Bad Friedrichshall beim Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. V. Vorarbeiten auf Grundstücken Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs.1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen. VI. Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses Der Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Umlegungsbeschluss kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall, eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Umlegungsbeschluss angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiterführenden prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3). VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses Für die Grundstücke des Umlegungsgebiets wurden eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 BauGB gefertigt. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis liegen in der Zeit vom 14. November bis 16. Dezember 2016 im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall öffentlich aus und können während der Dienststunden montags, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr mittwochs, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr dort eingesehen werden. Bad Friedrichshall, 2. November 2016 Timo Frey, Bürgermeister Woche für Woche... AKTUELLES, INFORMATIVES, WISSENSWERTES in Ihrem Mitteilungsblatt Friedrichshaller Rundblick • 4. November 2016 • Nr. 44 Stadt Bad Friedrichshall Gemarkung Friedrichshall - Flur 1 (Hagenbach) Umlegungsbeschluss für das Gebiet „Hübschjörgensiedlung II“ I. Umlegungsbeschluss für das Gebiet: „Hübschjörgensiedlung II“ Gemarkung:Friedrichshall Der Umlegungsausschuss „Hübschjörgensiedlung II“ hat am 18.10.2016 gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722) geändert, nach Anhörung der Eigentümer die Durchführung einer Umlegung beschlossen. Das Gebiet wird begrenzt im Norden durch das außerhalb liegende Wegeflurstück Nr. 375 im Osten durch die teilweise einbezogenen Flurstücke Nr. 375/1, 431, 429, 428, 426, 425, 424, 423 und das außerhalb liegende Flurstück Nr. 647 im Gewann Steinrutsche im Süden durch die teilweise einbezogenen Flurstücke Nr. 646, 645, 644, 643, 642, 641, 640, 639, 638, 635, 726 und 618 im Westen durch die teilweise einbezogenen Flurstücke Nr. 618, 518 und das vollständig einbezogene Flurstück Nr. 427 In das Verfahren sind folgende Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Friedrichshall, Flur 1 (Hagenbach) einbezogen: Flst. Nr.: 375/1 (hiervon ist ein westlicher Teil mit ca. 248 m² einbezogen), 423 (hiervon ist ein westlicher Teil mit ca. 490 m² einbezogen), 424 (hiervon ist ein westlicher Teil mit ca. 235 m² einbezogen), 425 (hiervon ist ein westlicher Teil mit ca. 228 m² einbezogen), 426 (hiervon ist ein westlicher Teil mit ca. 186 m² einbezogen), 427, 428 (hiervon ist ein westlicher Teil mit ca. 331 m² einbezogen), 429 (hiervon ist ein westlicher Teil mit ca. 216 m² einbezogen), 431 (hiervon ist ein westlicher Teil mit ca. 135 m² einbezogen), 518 (hiervon ist ein östlicher Teil mit ca. 100 m² einbezogen), 618 (hiervon ist ein nordöstlicher Teil mit ca. 9345 m² einbezogen), 635 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit ca. 189 m² einbezogen), 637/1, 637/2, 638 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit ca. 411 m² einbezogen), 639 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit ca. 418 m² einbezogen), 640 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit ca. 895 m² einbezogen), 641 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit ca. 468 m² einbezogen), 642 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit ca. 452 m² einbezogen), 643 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit ca. 541 m² einbezogen), 644 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit ca. 906 m² einbezogen), 645 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit ca. 465 m² einbezogen), 646 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit ca. 1003 m² einbezogen) und 726 (hiervon ist ein mittleres Teilstück mit ca. 23 m² einbezogen). Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Hübschjörgensiedlung II“. Das Umlegungsgebiet liegt im Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „8/1 Hübschjörgensiedlung II“. Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die Bebauung und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete und erschlossene Grundstücke entstehen. II. Durchführung Die Durchführung der Umlegung „Hübschjörgensiedlung II“ obliegt gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des BauGB (BauGB-DVO) vom 2. März 1998 (GBI. S. 185), zuletzt geändert am 25. Januar 2012 (GBI. S. 65, 90), in Verbindung mit dem Anordnungsbeschluss des Gemeinderates vom 24.3.2015 und 1.3.2016 III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Rechts, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz Amtliche Bekanntmachungen | 5 oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt, werden aufgefordert, innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an, ihre Rechte beim Umlegungsausschuss „Hübschjörgensiedlung II“ der Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer vom Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt. Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. IV. Verfügungs- und Veränderungssperre sowie Vorkaufsrecht der Gemeinde Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans dürfen nach § 51 BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses 1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden; 2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentliche wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden; 3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltsarbeiten und die Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Ein bei der Stadt Bad Friedrichshall eingereichtes Baugesuch gilt gleichzeitig als Antrag auf Genehmigung durch den Umlegungsausschuss. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB steht der Stadt Bad Friedrichshall beim Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. V. Vorarbeiten auf Grundstücken Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs. 1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen. VI. Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses Der Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Umlegungsbeschluss kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall, eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Umlegungsbeschluss angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiterführenden prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3). 6 | Die Stadtverwaltung informiert Friedrichshaller Rundblick • 4. November 2016 • Nr. 44 VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses Für die Grundstücke des Umlegungsgebiets wurden eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 BauGB gefertigt. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis liegen in der Zeit vom 14. November 2016 bis 16. Dezember 2016 im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall öffentlich aus und können während der Dienststunden montags, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr mittwochs, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr dort eingesehen werden. Bad Friedrichshall, 2. November 2016 Timo Frey, Bürgermeister Die Stadtverwaltung informiert Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Rathaus Telefon 832-0 TiefbauService Stadtwerke Telefon 832-700, Fax 832-777 Montag bis Freitag Montag und Donnerstag Mittwochnachmittag Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 15.30 Uhr geschlossen 14.00 bis 18.30 Uhr Bürgerbüro Telefon 832-101, Fax 832-100 E-Mail: [email protected] Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend Dienstag 8.00 bis 18.30 Uhr durchgehend Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Verwaltungsstelle Duttenberg Telefon 832-150, Fax 832-155 Dienstag Donnerstag 15.30 bis 18.30 Uhr 9.00 bis 12.00 Uhr Verwaltungsstelle Plattenwald Telefon 832-181, Fax 832-188 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwochgeschlossen Donnerstag 14.30 bis 19.00 Uhr Verwaltungsstelle Untergriesheim Telefon 832-160, Fax 832-166 Montag Mittwoch Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr 9.30 bis 12.00 Uhr 9.30 bis 12.00 Uhr Mediathek Telefon 832-170 Montag 13.00 bis 18.00 Uhr Dienstag 13.00 bis 19.00 Uhr Mittwochgeschlossen Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr Freitaggeschlossen Veranstaltungskalender Tag/Datum Sa. 5.11. 11.00 Uhr Sa. 5.11. 15.00 Uhr So. 6.11. 10.00 Uhr So. 6.11. 11.00 Uhr Di. 8.11. 18.00 Uhr Do. 10.11. 9.00 Uhr Do. 10.11. 14.00 Uhr Do. 10.11. 14.30 Uhr Fr. 11.11. 19.36 Uhr Sa. 12.11. 8.00 Uhr Sa. 12.11. 08.00 Uhr So. 13.11. 11.30 Uhr So. 13.11. 13.00 Uhr So. 13.11. 14.00 Uhr So. 13.11. 15.00 Uhr Veranstaltung Aquarien- und Fischböse Lokalschau Veranstalter Aquarienfreunde Wasserstern Kleintierzuchtverein Z88 Kochendorf Lokalschau Kleintierzuchtverein Z88 Kochendorf Aquarien- und Aquarienfreunde Fischschau Wasserstern Bau- und UmweltStadt ausschusssitzung Bad Friedrichshall Frauenfrühstück Ev. Kirchengemeinde Kochendorf Wochenmarkt Stadt Bad Friedrichshall Seniorennachmittag ökumenische Kirchengemeinde Faschingsauftakt Jagstfelder Hühnerlausnarren Altpapiersammlung Kolpingsfamilie Hagenbach Altpapiersammlung Schwimmverein Bad Friedrichshall Volkstrauertag – Gedenkfeier Kerwe-Kaffee Stadt Bad Friedrichshall P.U.M.A. Ort Lindenberghalle Züchterheim Mühlstraße Züchterheim Mühlstraße Lindenberghalle Rathaus, Rathausplatz 1 Gemeindesaal, Schlossstraße 4 Rathausvorplatz kath. Gemeindesaal, Badstraße Jahnhalle, Badstraße Hagenbach Kochendorf, Jagstfeld und Duttenberg Aussegnungshalle Bergfriedhof Eisstockheim Drei-SchlösserFührung Stadt Bad FriedParkplatz richshall und Schloss Lehen Gästeführerin Erni Riexinger KinderKultur- und Stadt Bad Lindenberghalle ErlebnisProgramm - Friedrichshall & Pinocchio Badische Landesbühne Zu verschenken/Wir suchen Zu verschenken • Einbaukühlschrank (weiß; metall) • 3x dunkelbraune Ledersessel mit Holzrahmen • Schreibtisch (helles Holz) mit Glasplatte und weißer Schreibtischstuhl • Holzcouchtisch massiv, dunkelbraun (L x B x H 1,10 m x 0,80 m x 0,42 m) • Rollator • Runder Esszimmertisch Ø 1,10 m, 8 Stühle m. Polster; Massivholz Pinie • Esszimmerschrank Massivholz Pinie • JVC Röhrenfernseher mit Receiver, 70 Zoll • Hoher Gefrierschrank mit 6 Fächern • Tempur-Matratze (L x B 1 x 2 m); Bettrost • Gefriertruhe (B x H x T 54 cm x 88 cm x 66 cm) • Terrarium f. Kleintiere (L x B x H 1 m x 0,40 m x 0,41 m) mit Deckel und Laufrad • Kühlschrank • Ehebett mit Nachttisch, Massivholz Eiche weiß (0,80 x 2 m); mit neuem Rost und Matratze • Polterabend-Geschirr Wir suchen • Staubsauger • Fahrradkindersitz • Wolle (für Bastelarbeiten) Nachfolgende Artikel bitte nur zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung in der Kleiderbörse (Haupstr. 31, Bad Friedrichshall) abgeben, da diese sonst anderweitig abhandenkommen: Öffnungszeiten Mittwoch 15.00 - 16.30 Uhr, Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr, jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 - 11.00 Uhr Das war‘s leider. Ohne ein Abonnement verpassen Sie: Amtliche Bekanntmachungen, Vereinsberichte, Schulen, Kindergärten, örtliche Einrichtungen, Veranstaltungen, Angebote und vieles mehr ... Müssen Sie aber nicht. Sichern Sie sich ein Abonnement Ihres örtlichen Mitteilungsblattes und erfahren Sie jede Woche alles Wissenswerte rund um das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und kirchliche Leben Ihrer Kommune. 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Felix und Max haben sich auf dem großen Tisch schon umgesehen und suchen sich ein Wickie-Hörspiel und farbige Fineliner aus. Außerdem nehmen die jugendlichen Sparer noch an einer Sonderverlosung, Eintrittskarten für die Experimenta, teil. Schon seit Jahren dabei, sind die Modellbaufreunde Sulmtal mit ihrer Eisenbahnmodellanlage. Auch dieses Jahr haben sie wieder etliche interessante Überraschungen parat. Auf ihrer Zwölf-Modul-Anlage rattern die Züge durch filigran und detailgetreu gestaltete Landschaften. So fährt eben ein Sonderzug in den Bahnhof von Schwarzberg in Thüringen ein. Das kleine Modell entspricht in allen Einzelheiten dem Original. Eine weitere Besonderheit: Die E-Lok Typ Taurus, ist eine Sonderanferti- Die Modellbaufreunde Sulmtal gung für die Sulmtaler Modellbaufreunde, mit dem Sonderaufdruck „Evangelische Stiftung Lichtenstern“ und dem Bild von Daniel Dian, einem Bewohner der Lichtenstern-Außenstelle Bretzfeld. Daniel Dian ist begeistertes Mitglied der Modellbaufreunde. Am Weltspartag steht er an der Schaltzentrale der Modellbauanlage und dirigiert die Züge. Viel Liebe zum Detail steckt in der Anlage. Auf einem Hügel eine mittelalterliche Stadt mit Fachwerkhäusern, Türmen und Kirchen. Vor dem brennenden Finanzamt steht die Feuerwehr. Und von außen können Die kleinen Sparer schlachten ihre Sparschweine die Besucher per Knopfdruck das Tatütata ertönen lassen. Da leuchten nicht nur die Augen der Kinder, sondern auch der Väter und Opas. „Wir haben dieses Jahr eine Anlage mit zwölf Modulen und rund 50 Meter Schienenlänge hier in der Volksbank aufgebaut“, sagen die beiden Vorstände der Modellbaufreunde, Rainer Nothdurft und Peter Wieland. „Der im Sommer verstorbene Michael Ellwanger war der Gründer der Modellbaufreunde Sulmtal. Michael Ellwanger hat zudem viele Jahre bei der Volksbank Sulmtal in maßgeblicher Funktion als Leiter der Organisationsabteilung und als Immobilienleiter gearbeitet. Zuvor war er bis zur Fusion der genossenschaft- lichen Banken hauptamtlicher Vorstand der Volksbank Löwenstein. Ihm ist es auch zu verdanken, dass eine so gute Beziehung zwischen der Volksbank Sulmtal und Modellbaufreunden entstanden ist“, hebt Marketingleiter Hans-Jürgen Zänker hervor. „Sparen ist nach wie vor noch interessant“, betont der Leiter der Privatkundenabteilung Günther Stumpp. Außerdem bietet die Volksbank Sonderkonditionen für die kleinen Sparer, 1,5 % Zinsen mit dem „VR-Maxx“ und darüber hinaus die Möglichkeit einer Volksbank-Mitgliedschaft mit der Aktion „TeilhaBär“. Auf jeden Fall also hochinteressant für die Kinder, die Volksbankkunden von Morgen. Text und Bilder (hlö) Da leuchten nicht nur die Augen der Kinder INFOS REGIONAL Sonniger Saisonabschluss auf der Burg in Löwenstein Handgemachte Musik, Kinderspiele und herrliche Fernsicht Einen schöneren und perfekteren Saisonabschluss hätte es sicher nicht geben können. Orangerot leuchtet das Laub des großen Ahornbaumes neben dem Bergfried der Löwensteiner Burg. Hunderte von Besuchern aus nah und fern nutzen den Tag zu einem Besuch, zum Endspurt rund um die Löwensteiner Burg. Für die Kinder gibts verschiedene Spiele, vom Softball, Frisbee, über Mandala Malen, Steckenpferd Reiten bis zum Fechten mit Holzschwertern. Die Naturparkführer sind gleich in dreifacher Ausfertigung im Einsatz. So basteln die Kinder bei Gisela Weigle dekorative Bilder aus Herbstlaub. Damit das Bild auch hält und man es daheim aufhängen kann, wird es gleich an Ort und Stelle laminiert. Hinter dem Bergfried prasselt ein Feuer. Naturparkführerin Sabine Rücker hat sich eine neue Attraktion ausgedacht, Glutbrennen. Ein Stück Glut wird auf ein etwa 25 Zentimeter langes Holz gelegt und brennt dabei eine Vertiefung hinein. Das Holz wird dann mit dem Messer zurechtgeschnitzt und fertig ist der dekorative Holzlöffel. Die Besucher tummeln sich auf dem Burgareal, sitzen auf Bänken und genießen im Liegestuhl die Sonne. Hochbetrieb herrscht auch am Kiosk von Eva-Maria Drescher und Sabine Rothfuß. Außer Kaffee und einem Glas Wein wird heute auch Eis am Stiel verlangt. Auch Bürgermeister Klaus Schifferer genießt den Tag auf der Burg. Um Naturparkführer Walter Hieber hat sich eine Gruppe geschart. Hieber informiert über die Historie der Burg, vom Burgverlies im Bergfried, dem „Angstloch“, bis hinauf zur Spitze. Dort oben lohnt ein Blick nach Westen, über den Breitenauer See und das Weinsberger Tal und im milchigen Dunst der Ferne ist der Odenwald mit dem Katzenbuckel zu erkennen. „Die ersten Besucher waren schon gestern Nachmittag da und haben nachgefragt und heute waren unsere neun Kilo Teig für das Stock- Handgemachte Musik von Nicole Gessler und Rouven Eschenbacher brot Backen schon um 14 Uhr weg“, sagt Hieber. Applaus gibts für die handgemachte Musik von Nicole Gessler und Rouven Eschenbacher (Gesang und Gitarre). „Die Frauen dürfen mit Nicole mitsingen und die Männer mit mir“ fordert Rouven Eschenbacher die Besucher auf. Familie Stippa aus Waiblingen ist zusammen mit ihren beiden Huskies da. Sie sind in voller mittelalterlicher Montur gekommen, mit Schwert und anderen Glutbrennen bei Naturparkführerin Sabine Rücker Mittelalterlicher Besuch aus Waiblingen Waffen. „Wir kommen öfters hierher zur Burg nach Löwenstein. Hier treffen wir manchmal andere Gruppen, mit denen wir uns zusammen in der „europäischen Fechtkunst“ üben. Von der Löwensteiner Burg haben sie über Facebook erfahren. „Es ist einfach fantastisch hier, die Lage, die Aussicht und das ganze Flair“, schwärmen die Waiblinger. Text und Bilder (hlö) INFOS REGIONAL Chorverband Heilbronn - 48. Chorstimmenseminar in der Gemeindehalle Eschenau Viel mehr als eine ausgedehnte Singstunde Seit fast einem halben Jahrhundert wird jetzt schon das Chorstimmenseminar vom Chorverband Heilbronn durchgeführt, ein Workshop mit dem Schwerpunkt Stimmbildung. Dieses Jahr steht das Seminar wieder unter der Leitung von Bundeschorleiter Professor Alfons Scheirle, der sich am Sonntag hauptsächlich dem klassischen Liedgut und der Stimmbildung widmet. Eine gute Körperhaltung ist für gutes Singen Voraussetzung macht Physiotherapeutin Birgit Stellwag deutlich und trainiert mit den rund 90 Teilnehmern. Auch dieses Jahr liegt die Bewirtung wieder in den bewährten Händen vom Chorvision unter der Leitung von Susi Frech. Die 20 jugendlichen Sängerinnen und Sänger im Alter von 13 bis 35 Jahren nehmen außerdem am Abschlusskonzert teil. Das Chorstimmenseminar ist Der Chorvision ist für die Bewirtung zuständig - Vorsitzende Susi Frech (vorne Bildmitte) viel mehr, als eine ausgedehnte Singstunde. Dozent Joachim Brenn aus Tuttlingen versteht es, die Sängerinnen und Sänger zu begeistern, sodass der zweitägige Workshop in Eschenau zu einem Erlebnis wird. Immer wieder löst er sich vom Keyboard, geht umher und Chorstimmenseminar in der Eschenauer Gemeindehalle vermittelt mit seinen Bewegungen und seiner Gestik das nötige Feeling für den Chorgesang. Da wird nicht nur an den Stellen gefeilt, bis sie perfekt sitzen, da wird auch Freude am Singen und die notwendige Lebendigkeit vermittelt. Summend und singend gehen die Teilnehmer am Samstagnachmittag in die Kaffeepause. Für viele ist das Seminar wieder eine Möglichkeit, Singbegeisterte von anderen Chören kennenzulernen und sich auszutauschen, wie für Thomas Lämmle vom Liederkranz Gochsen. Moderne Chorliteratur steht am Samstagnachmittag auf dem Programm von Joachim Brenn, mit den Liedern „Right Here Waiting for You“ und „Take me to the water“. Für Burkhardt Luth vom Urbanus Wimmental ist es beeindruckend, wie viele an diesem Seminar teilnehmen. Für ihn ist die Stimm- bildung durch Alfons Scheirle besonders wertvoll. Claudia Bender vom Lassalia Neckarsulm „kann wieder viele wertvolle Anregungen nach Hause mitnehmen“. Vom Gesangverein Harmonie Lehrensteinsfeld sind fünf Sängerinnen und Sänger gekommen. Chorleiterin Doris Seebach und Vorstand HansGeorg Richter sind begeistert. „Wir nehmen wichtige Impulse für unsere Chorarbeit nach Hause mit“, freuen sich beide. Beim großen Finale am Sonntagnachmittag ertönen die Lieder, die an diesem Wochenende eingeübt wurden. Ein voller Sound in der Eschenauer Gemeindehalle, darunter auch Titel vom Chorvision, wie „ Isn’t she lovely“. Rund 90 Stimmen vom großen Chor, eine einzige Harmonie, Freude und Begeisterung gesanglich umgesetzt. Text und Bilder (hlö) Musikverein Ellhofen Tag der Bläserjugend Dozent Michael Brenn Der Tag der Bläserjugend findet am Sonntag, den 13.11.2016, ab 14.30 Uhr, in der Gemeindehalle Ellhofen statt. Die Jugendlichen vom Musikverein Ellhofen freuen sich, ihre musikalischen Darbietungen und Fortschritte, die sie im vergangenen Jahr gemacht haben, einem breiten Publikum präsentieren zu dürfen. Alle Eltern, Verwandte, Musikfreunde und natürlich alle interessierten Jugend- lichen sind sehr herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Der Eintritt ist frei. Der Musikverein Ellhofen lädt Sie auch schon heute recht herzlich ein, das Jahreskonzert am 27.11.2016 zu besuchen. Es wird ein abwechslungsreiches und spannendes Programm geben. Sie lieben klassische Musik aber auch moderne Saxophonstücke? Klasse, dann merken Sie sich auf jeden fall bereits jetzt den Termin vor. INFOS REGIONAL Joachim Scholz als Oberbürgermeister der Stadt Neckarsulm verabschiedet Stadt und Gemeinderat danken für acht Jahre erfolgreiche Arbeit Dem Willen der Wählerinnen und Wähler folgend ist der Oberbürgermeister der Stadt Neckarsulm, Joachim Scholz, aus dem Amt ausgeschieden. Die offizielle Verabschiedung fand im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung statt, die zu diesem Anlass in das Foyer des Rathauses verlegt wurde. Dort würdigten Stadt und Gemeinderat die Verdienste des scheidenden Oberbürgermeisters, der nach übereinstimmendem Urteil die Stadt in den acht Jahren seiner Amtszeit erfolgreich vorangebracht hat. „Sie sind mit großer Ausdauer und Disziplin für Ihre Ziele eingetreten und haben diese zum Wohle der Stadt umgesetzt“, zog Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel Bilanz. „Das Ergebnis ist heute eine hohe Lebensqualität in Neckarsulm, welche keineswegs selbstverständlich ist.“ Obwohl sie nur ein Jahr mit Joachim Scholz erfolgreich zusammengearbeitet habe, seien in dieser Zeit eine Reihe von neuen Konzepten und Vorhaben auf den Weg gebracht worden. Dazu zählte Suzanne Mösel den Beschluss zum Neubau der Kita Pichterich und die Weichenstellung für ein privates Bauvorhaben auf demselben Grundstück, die Pläne für den Neubau des Seniorenzentrums St. Vinzenz, die Entwicklung der Quartiere Binswanger Straße und Brunnengasse im Rahmen der Konzeption „Innenentwicklung Wohnen“, die Nachverdichtung der Gewerbegebiete Trendpark, Trendpark Süd und Rötel sowie die Abgabe des RE-Entwurfs für den Neubau des B 27-Anschlusses „Binswanger Straße“ beim Regierungspräsidium Stuttgart. Für die Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern sei das Handlungskonzept zum kommunalen Flüchtlingsmanagement richtungsweisend. Dr. Suzanne Mösel: „Danke, dass Sie unser Oberbürgermeister waren“ Im Namen der Stadt dankte die Bürgermeisterin Joachim Scholz für sein hohes Engagement und die mit unermüdlichem Einsatz geleistete Arbeit. Suzanne Mösel richtete auch einen per- Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel (li.) überreichte Joachim Scholz mit Ehefrau Birgit als Abschiedsgeschenk einen Gutschein der VHS Neckarsulm sönlichen Dank an den scheidenden Stadtchef. Joachim Scholz habe sie als „Verwaltungs-Greenhorn aus der Wirtschaft“ früh an die Hand genommen und ihr die Aufgaben, Vorgänge und Zusammenhänge der Verwaltung erklärt. Er habe ihr auch den Weg zu den zentralen Ansprechpartnern in den Unternehmen geebnet und stets ein offenes Ohr für neue Ideen gezeigt. „Ich habe vor Joachim Scholz als Politiker, als Chef und als Mensch sehr großen Respekt“, bekannte Dr. Mösel. „Danke, dass Sie unser Oberbürgermeister waren.“ Im Namen des Gemeinderates würdigte der neue Fraktionsvorsitzende der CDU, Stadtrat Eberhard Jochim, die Amtserfolge von Joachim Scholz. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Oberbürgermeister und der Bürgermeisterin habe „gute, schnelle und richtungsweisende Entscheidungen“ herbeigeführt, bestätigte der Fraktionsvorsitzende. Er blickte ausführlich auf die achtjährige Amtszeit zurück und zählte die wichtigsten Errungenschaften auf, darunter neue Standards in der Bürgerbeteiligung, den Ausbau des Bildungs- und Betreuungswesens und der schulischen Infrastruktur, die kooperative Sportentwicklungsplanung, die Neufassung der Sport- und Kulturförderrichtlinien, die Einführung Nach acht Jahren im Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Neckarsulm wurde Joachim Scholz mit Ehefrau Birgit offiziell verabschiedet des Ehrenamtspreises und die Haushaltssicherungsrücklage. „Nur durch das von Dir geleitete Rathausteam waren diese Leistungen möglich“, urteilte Eberhard Jochim. Er danke Joachim Scholz im Namen des Gemeinderates und auch im Namen der Stadtteile für alles in der Amtszeit Geleistete. „Du hast für diese Stadt gelebt.“ Besonders dankte er auch Ehefrau Birgit: „Hinter einem starken Mann steht immer eine starke Frau.“ Dr. Bernhard Lasotta: „Joachim Scholz kann mit erhobenem Haupt aus dem Amt gehen“ „Wenn man diese Bilanz hört, wird das Wahlergebnis noch unverständlicher“, kommentierte der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Bernhard Lasotta. Joa- chim Scholz habe sich „unheimlich engagiert, fleißig und über alle Maßen“ für die Stadt Neckarsulm eingesetzt. Die Bürgerschaft könne stolz darauf sein, was in den „wirklich guten acht Jahren“ in Gemeinschaftsleistung erarbeitet worden sei. „Motor dieser Entwicklung war Joachim Scholz“, erklärte Bernhard Lasotta und fügte hinzu: „Du kannst mit erhobenem Haupt aus dem Amt gehen.“ Mit der Übergabe des Rathausschlüssels an Bürgermeisterin Dr. Mösel gab Joachim Scholz die Amtsgewalt aus den Händen. „Diese Stadt hat eine gewaltige Dynamik und wird sich gut weiterentwickeln“, zeigte sich Joachim Scholz überzeugt. „Dafür haben wir die Grundlagen gelegt.“ (snp) INFOS REGIONAL Scheidender Stadtrat Herbert Emerich zum Ehrenbürger der Stadt Neckarsulm ernannt OB Joachim Scholz dankt für 38 Jahre kommunalpolitisches Engagement Mit Stadtrat Herbert Emerich ist das dienstälteste Mitglied aus dem Gemeinderat der Stadt Neckarsulm ausgeschieden. Oberbürgermeister Joachim Scholz verabschiedete den langjährigen Vorsitzenden der CDU-Fraktion und verlieh ihm in Anerkennung seiner jahrzehntelangen Verdienste das Ehrenbürgerrecht. Die feierliche Zeremonie fand im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung im Foyer das Rathauses statt. Nach 38 Jahren ehrenamtlicher kommunalpolitischer Tätigkeit hatte Herbert Emerich sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. „Einen wie ihn lässt man nur ungern ziehen“, bemerkte Joachim Scholz. „Seine Erfahrung, sein Weitblick, Gemeinsinn und Verantwortungsbewusstsein werden im Gremium fehlen.“ Von seinem politischen Ziehvater, dem CDU-Stadtrat und 2012 verstorbenen Ehrenbürger Karl Volk, wurde Herbert Emerich schon früh in das Ehrenamt eingeführt. Mit 29 Jahren zog er erstmals in den Gemeinderat ein. 1992 wurde Herbert Emerich zum Vorsitzenden der CDU-Fraktion berufen. Zusätzliche repräsentative Aufgaben übernahm der Fraktionsvorsitzende 2004, als er zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt wurde. Zuvor hatte er seit 1996 die Funktion des zweiten ehrenamtlichen Stellvertreters ausgefüllt. Dem Kreistag Heilbronn gehörte der CDUPolitiker von 1999 bis 2014 an. Auch über die Kommunalpolitik hinaus war Herbert Emerich ehrenamtlich aktiv, so 20 Jahre lang als Vorsitzender der Sportfreunde Neckarsulm. Den Bürgertreff leitet er seit 2008 als erster Vorsitzender. „Ein politisches Schwergewicht, Realist und Mann des Ausgleichs“ Herbert Emerich habe das Ehrenamt immer sehr ernst genommen und stets vollen Einsatz gezeigt, betonte OB Scholz. „Du gehörst zu den Menschen, die wirklich herausragende Leistungen erbracht haben.“ Als „politisches Schwergewicht“ habe Herbert Emerich die maßgeblichen Entwicklungen in der Stadt mit gesteuert und wichtige Entscheidungen mit beeinflusst. In der Bevölkerung gelte der neue Ehrenbürger als „Realist mit scharfer Zunge, offen, geradlinig und ehrlich“, so Scholz, aber auch „als Mann des Ausgleichs“. Für die „wahrhaft stolze Zahl“ von 38 Jahren ehrenamtlicher kommunalpolitischer Arbeit dankte Joachim Scholz dem Geehrten im Namen der Stadt und der Bürgerschaft. Einen besonderen Dank richtete der OB auch an Ehefrau Maria: „Ein Teil der Ehrenbürgerwürde gehört auch Dir.“ Für seine herausragenden Verdienste wurde Herbert Emerich mehrfach ausgezeichnet. 2003 erhielt er die Ehrenmedaille der Stadt. Zu seinem 60. Geburtstag bekam Herbert Emerich 2008 die Ehrennadel des Städtetags in Gold für 30 Jahre Engagement im Gemeinderat verliehen. Mit dem Ehrenbürgerrecht wurde dem verdienten Stadtrat jetzt die höchste Auszeichnung zuteil, die die Stadt zu vergeben hat. Auch die CDU würdigte das kommunalpolitische Wirken von Herbert Emerich. Der Landtagsabgeordnete Dr. Bernhard Lasotta überreichte dem scheidenden Stadtrat die Kanzlermedaille. Ihre Anerkennung und ihren Respekt bekundeten auch die weiteren politischen Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat. Persönliche Worte des Dankes sprachen die Stadträte Roland Stammler (SPD), Eberhard Jochim (CDU), Joachim Eble (FWV) und Gerald Friebe (FDP). Für Herbert Emerich rückt Dr. Ruth Hilbig in den Gemeinderat nach. Zum neuen ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters wählte das Gremium Eberhard Jochim, der auch die Funktion des CDU-Fraktionsvorsitzenden übernimmt. Ehrenbürger Herbert Emerich bedankte sich für die hohe Auszeichnung und blickte auf seine Amtszeit im Gemeinderat zurück: „Es waren spannende, tolle Jahre mit Höhen und Tiefen, aber letztlich mit einer beeindruckenden Entwicklung unserer Stadt.“ Seinen ehema- OB Joachim Scholz (re.) überreicht dem scheidenden Stadtrat und CDU-Fraktionsvorsitzenden Herbert Emerich den Ehrenbürgerbrief. ligen Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat gab er für die weitere Arbeit drei Grundsätze mit auf den Weg: „Krisen werden gemeinsam gelöst. Das All- gemeininteresse geht über das Einzelinteresse. Und Kommunalpolitik steht über Parteipolitik.“ (snp) Strohhalm e.V. Herzliche Einladung zum „BACKHAUSZAUBER IM ADVENT“ mit Weihnachtsbazar im romantisch geschmückten Innenhof des Hauses Ganzhorn am Samstag, dem 19. November 2016, von 14°° bis 19°° Uhr Besuchen Sie uns und genießen Sie bei Glühwein Spezialitäten aus unserem Backhaus. Haus Ganzhorn, Wilhelmstraße 42,Neckarsulm Veranstalter: Strohhalm e.V. Verein zur Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen Wilhelmstr. 42, 74172 Neckarsulm INFOS REGIONAL Herbert Emerich und Wolfgang Ihle ausgeschieden, Beate Lehleiter und Dr. Ruth Hilbig neu verpflichtet Wechsel in der CDU-Gemeinderatsfraktion Neckarsulm In der Sitzung des Neckarsulmer Gemeinderates vom 27. Oktober 2016 wurden Herbert Emerich (68) und Wolfgang Ihle (58) verabschiedet, die aus privaten Gründen aus dem Gremium ausscheiden. Gleichzeitig wurden mit Beate Lehleiter (50) sowie Dr. Ruth Hilbig (51) zwei kompetente und langjährig engagierte Frauen für die größte Fraktion im Neckarsulmer Rathaus verpflichtet. Seit 1978 gehörte der gelernte Bankkaufmann Herbert Emerich dem Gemeinderat an. Herbert Emerich war die treibende Kraft in der CDU-Fraktion und hat maßgeblich das kommunalpolitische Gesicht und die erfolgreiche und außergewöhnliche Entwicklung Neckarsulms mitgeprägt. Seit 1992 hat Herbert Emerich als Fraktionsvorsitzen- der die Arbeit im Gemeinderat vorangetrieben, die Entwicklung der Stadt bei zahllosen Themen fraktionsübergreifend mitgestaltet, Ideen eingebracht, kritisch beäugt, aber auch ermahnt - immer das Wohl der Stadt Neckarsulm und ihrer Bürger im Auge behaltend. In seiner 38-jährigen Zeit als Gemeinderat galten für ihn drei Grundsätze kommunalpolitischen Handelns. Zum einen, dass Krisen gemeinsam gelöst und nicht nach vermeintlich Schuldigen gesucht wird, dass Allgemeininteressen über Einzelinteressen stehen und dass Kommunalpolitik über Parteipolitik steht. Seit 2004 war Herbert Emerich erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Dass seine Arbeit als Gemeinderat nicht nur innerhalb des Gremiums hoch geschätzt wur- de, sondern auch bei den Bürgern, hat sich in den vielfältigen Wiederwahlen widergespiegelt. Insgesamt war Herbert Emerich rund 50 Jahre ehrenamtlich tätig, als Vors. der Sportfreunde Neckarsulm, als Kreisund Gemeinderat und als Vors. des Bürgertreffs Neckarsulm. Zum Dank wurde er in der Sitzung zum Ehrenbürger der Stadt Neckarsulm ernannt. In Zukunft wollen Herbert Emerich und seine Frau Maria mehr Zeit für die Familie und vor allem für ihre beiden Enkel haben. Sein Nachfolger als Fraktionsvorsitzender wird Gemeinderat Eberhard Jochim (58). Ebenfalls auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist Wolfgang Ihle (58), der dem Gemeinderat seit 2012 angehörte. Als kritischer Begleiter der Entwicklung der Stadt Neckarsulm legte der Schreinermeister und erfolgreiche Unternehmer immer großen Wert auf die Finanzen und die damit verbundene Einnahmen- und Ausgabenpolitik. Dabei ging es auch ihm stets um die Sache und eine nachhaltige Entwicklung von Neckarsulm. Seine Kompetenz und Erfahrung hat er als langjähriges Mitglied im Bauausschuss eingebracht. Für die restliche Amtszeit dieser Wahlperiode rücken Beate Lehleiter sowie Dr. Ruth Hilbig nach. Sie sind die nächs- ten Personen auf der CDU-Liste nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014. Die Gymnasiallehrerin Beate Lehleiter sieht ihre Schwerpunkte in den Bereichen kommunale Infrastruktur und Bauplanung. Die niedergelassene Fachärztin für HNO-Heilkunde Dr. Ruth Hilbig will ihren Schwerpunkt auf den Erhalt des hohen Niveaus in Kinderbetreuungs- und Bildungsstätten sowie Senioreneinrichtungen legen. Der Stadtverband der CDU Neckarsulm sowie die CDU-Gemeinderatsfraktion danken den ausgeschiedenen Kollegen für ihr außergewöhnliches Engagement für die Entwicklung unserer Stadt und wünschen ihnen persönlich alles erdenklich Gute für die Zukunft. Ina Maria Berthold, Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes Neckarsulm: „Ich bedaure das Ausscheiden von Herbert Emerich und Wolfgang Ihle sehr, kann es aber persönlich nachvollziehen. Ich freue mich auf alle Fälle auf eine weiterhin enge und gute Zusammenarbeit mit unserer Gemeinderatsfraktion, um die anstehenden Aufgaben konstruktiv und nachhaltig zu meistern.“ Den neuen Gemeinderätinnen der CDU-Fraktion wünscht sie eine gute Hand bei ihren Entscheidungen zum Wohle unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Kath. Kirchenchor St. Dionysius Nachruf Beate Lehleiter Dr. Ruth Hilbig In der Nacht zum Freitag verstarb der langjährige Vorsitzende und Ehrenausschussmitglied des Kkath. Kirchenchores St. Dionysius, Neckarsulm, Herbert Seitz, im Alter von 79 Jahren. Viele Jahre prägte er durch sein gewinnendes und ausgleichendes Wesen die Chorgemeinschaft. Herbert Seitz war 60 Jahre Sänger im Kirchenchor und hier stets eine verlässliche Stütze im Tenor und der Schola. Er brachte sich in vielen Dingen aktiv in das Chorleben ein und war durch seine humorvolle und herzliche Art bei allen Sängerinnen und Sängern sehr beliebt. Der Chor wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Sudoku Nr. 44 | 2016 | mittel 1 3 8 3 4 5 1 8 8 5 9 6 1 7 4 8 1 3 5 4 7 6 9 4 8 5 3 7 6 1 4 8 2 6 5 3 7 9 1 6 1 5 9 3 2 8 4 1 8 4 2 5 7 9 3 2 4 8 7 9 1 5 6 5 7 9 1 3 6 4 2 8 1 5 6 9 8 7 3 4 2 4 9 2 3 5 1 8 6 7 8 3 7 2 6 4 9 Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________ 3 Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird, geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ... Lösung: 8 6 Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x 3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. 5 7 6 2 9 2 9 2 5 1 5 NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. 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ÜÜÜ°LiÃÌ>ÌÌÕ}à >ÕÃ>iÝ>`iÀ°`i www.bestattungshaus-alexander.de BESTATTUNGEN STRÄSSER Kanalstr. 2 74177 Bad Friedrichshall Tel.: 07136 /99 10 61 [email protected] -///1 ,7 6",-", 6- , t 61 Roigheimer Strasse 45 74219 Möckmühl Tel.: 06298 / 5067 www.bestattungen-straesser.de o Telefon 07063 – 96 00 6 /i° äÇÓÈ{ q £ ää ää Hauptstraße 24 · 74206 Bad Wimpfen 1 Telefon 07131 -ÌÀ>~i – 38 88 -i}iÃL>V iÀ £Ó0 Stedinger Straße 36 · 74080 Heilbronn Ç{äÈ >` ,>««i>Õ Das Leben ist vergänglich, doch die Liebe, Achtung und Erinnerungen bleiben für immer. ÄRZTE Anzeigenannahme Die telefonische Auftragsannahme für Anzeigen erreichen Sie unter Telefon 07136 9503-10 Arztpraxis Andreas Hartmann Facharzt für innere Medizin / hausärztliche Versorgung Hauptstraße 9, 74254 Offenau Wir sind im Herbsturlaub Wir freuen uns auf Ihren Anruf. von Montag, 7.11. bis Freitag, 18.11.2016 Ihr Team von Nussbaum Medien Vertretung hat Herr Dr. Wiese, Offenauer Straße 18, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. 07136 7353 Das Online-Portal für Ihre Region: www.lokalmatador.de Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG · Seelachstraße 2 · 74177 Bad Friedrichshall Tel. 07136 9503-0 · Fax -99 · [email protected] · www.nussbaum-bfh.de ANZEIGEN Anzeigen Friedrichshaller Rundblick • 4.November November2016 2016•• Nr. Nr. 44 44 Friedrichshaller Rundblick • 4. Allgemeinarztpraxis Jolanta Glenc-Tucz Narzissenweg 3 • 74177 Bad Friedrichshall • Telefon 970205 Liebe Patienten, die Praxis ist von Montag, 14.11.2016 bis Freitag, 18.11.2016 geschlossen Vertretung: Dr. Malt, Hauptstraße 10, Telefon 21991 Dr. Sauer, Friedrichshaller Straße 15, Tel. 910075 Dres. Vogel/Lepik, Hagenbacher Straße 6, Tel. 6183 Hausärztlicher Bereitschaftsdienst, Am Plattenwald 7, Tel. 116 117 Wir bieten noch freie Ausbildungsplätze ab 01.09.2017 an. Feinwerkmechaniker/in UNTERRICHT Zerspanungstechnik Feinwerkmechaniker/in 52 38 unserer Schüler haben ihr Wir gratulieren mit einem Gutschein über 15,- Euro Zeugnis um 2 Noten verbessert! 4x Neckarsulm, Marktstr. 37 9 4 RT-Betzingen, Steinachstraße T 5 Mi (über FotoMühlen-Apo.) 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Scherer Tel.: 0173-3211549 · E-Mail.: [email protected] GASTRONOMIE Schöne Aussicht Schöne Aussicht Gasthof „Schöne Aussicht“ Förch GmbH & Co. KG Deutschordenstraße 2 74177 Bad Fr‘hall-Jagstfeld Telefon: 07136 95320 Backofenabend immer samstags ab 18.00 Uhr Schweinehaxe + Spanferkel + Roastbeef + Schweinehals + Kassler im Brotteig + Ente + Kalbshaxe Gratinkartoffeln + Schupfnudeln 15,80 Salatbufett € Wir bitten um telef. Vorreservierung 07136/95320 ANZEIGEN Anzeigen FriedrichshallerRundblick Rundblick•• 4. 4. November Friedrichshaller November 2016 2016 ••Nr. Nr.44 44 Fam. Schäfer • Michaelsberg Gundelsheim-Böttingen Reservierungen unter Tel. 06269 45071 + 72 Wir laden ein zur Kirchweih auf den Michaelsberg am Sa., 5. Nov. und So., 6. Nov. 2016 Wir verwöhnen Sie mit Wildspezialitaten, Gans, Landente und unserem Landbüfett. Wir freuen uns auf Ihre Reservierung. S. 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Lautenbacher Str. 51 74172 NeckarsulmAmorbach Tel. 07132 3835660 Fax 07132 3835661 Verlosung Unsere Angebote vom 05.11. bis 12.11.2016 0,75-Ltr.-Flasche 4,99 € Gerstacker Christkindls Glüchwein 1,0-Ltr.-Flasche 1,99 € Grand Sud Weine versch. Sorten 1,0-Ltr.-Flasche 2,49 € 4 x 0,25-Ltr.-Dose-Packg. 3,49 € Asti Cinzano Red Bull Energydring versch. Sorten Jack Daniel‘s, 40% Vol. 0,7-Ltr.-Flasche 15,99 € Jacobs Krönung versch. Sorten 500-g-Packung 3,88 € 750-g-Glas 3,49 € 0,75-Ltr.-Flasche 1,39 € 300-g-Packung 2,99 € 170-380-g-Packung 1,66 € Weihenstephan H-Milch versch. Sorten 1,0-Ltr.-Packung 0,79 € Kühne Rotkohl versch. Sorten 680/700-g-Glas 0,88 € Vernel Weichspüler versch. Sorten 750/1000-ml-Flasche 1,11 € Zewa Wisch & Weg versch. Sorten 4 x 45-Blatt-Packgung 1,49 € 3x2 Eintrittskarten Nutella 0137 / 837 00 17* Edeka Barbarie-Ente tiefgefroren Thomy Sonnenblumenöl zu gewinnen! Jetzt anrufen unter Wagner Steinofenpizza versch. 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