Wir suchen: Leiter/in des Amtes für Schulen, Kultur und Sport Einstellungstermin Beschäftigungsart Befristung Organisationseinheit 1. November 2016 Vollzeit unbefristet Amt für Schulen, Kultur und Sport innerhalb des Dezernates I Aufgabenschwerpunkte als Amtsleiter sind Sie verantwortlich für folgende Aufgabenbereiche: Grundschulen, weiterführende Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sportstätten, Kultur, Kinder- und Jugendarbeit die Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt und verschiedenen Trägerorganisationen zuständig für die entsprechenden Fachausschüsse des Gemeinderates Änderungen der Geschäftsordnung bleiben vorbehalten Bewerberprofil Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung (abgeschlossenes Studium zum/zur Verwaltungswirt/in - FH-Diplom oder vergleichbar BachelorStudiengang- oder Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in - Angestelltenlehrgang II -) praktische Erfahrungen in den Bereichen Schulen, Kultur und Sport Rechtskenntnisse (besonders im Bereich der Schulgesetzgebung NRW) Teamfähigkeit und Flexibilität sicherer Umgang mit den Office-Programmen Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW im Rahmen des Außendienstes gegen Fahrkostenerstattung zur Verfügung zu stellen Bezahlung Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bzw. nach den Bestimmungen des übergeleiteten Besoldungsgesetzes des Landes NRW (ÜBesG NRW). Die Stelle ist ausgewiesen nach Entgeltgruppe 12 TVöD-V bzw. Besoldungsgruppe A 13 (gD) ÜBesG NRW Kontakt Gemeinde Jüchen Der Bürgermeister – persönlich – Am Rathaus 5, 41363 Jüchen Die Gemeinde Jüchen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bei passender personeller Konstellation ist die Besetzung der Stelle auch mit zwei Bewerbern oder Bewerberinnen in Teilzeit im Job-Sharing möglich. Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX. Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 29. Mai 2016.
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