KREISBRANDINSPEKTION Landkreis Weilheim-Schongau Dr. Rüdiger Sobotta Kreisbrandrat Grube 37 82377 Penzberg 0 88 56 / 69 30 0 88 56 / 93 32 92 [email protected] Weilheim im November 2016 Kreisbrandmeister / Kreisbrandmeisterin Fachbereich ABC Der ständige Vertreter des Kreisbrandrates, KBI Kappendobler, war vor seiner Bestellung zum Kreisbrandinspektor als Kreisbrandmeister für den Fachbereich „Gefährliche Stoffe/Gefahrgut“, heutige Fachgebietsbezeichnung „ABC“ tätig. Als Kreisbrandinspektor hat er seither das Fachgebiet ABC in Personalunion mitbetreut. Nach dem altersbedingten Ausscheiden von KBI Kappendobler in einigen Jahren muss neben der Bestellung eines neuen Kreisbrandinspektors auch die Fachstelle ABC wieder besetzt sein. Um eine ausreichende Einarbeitungsmöglichkeit für das anspruchsvolle Fachgebiet gewährleisten zu können, wird deshalb bereits jetzt die Stelle eines Kreisbrandmeisters oder einer Kreisbrandmeisterin für das Fachgebiet ABC ausgeschrieben. Zu den Aufgaben des Kreisbrandmeisters / der Kreisbrandmeisterin zählen: - Die fachliche Beratung der Mitglieder der Kreisbrandinspektion, des Landratsamtes, der Gemeinden und der Feuerwehren in allen Belangen des ABC-Themenfeldes einschl. Strahlenschutz. - Die intensivierte Betreuung der Feuerwehren mit ABC-Ausstattung z. B. durch regelmäßige Besuche oder Ausarbeitung und Durchführung von (auch gemeinsamen) Übungen. - Die Koordination des Gefahrgutzuges Penzberg (GW-G) / Weilheim (Dekon). - Die fachliche Beratung des Einsatzleiters im Einsatzfall. - Ggf. die Übernahme der Einsatzleitung im Bedarfsfall - Halten des Kontaktes und Sitzungsbesuch bei den entsprechenden Fachbereichen der Feuerwehrverbände (in der Regel BFV Obb.). - Die Vorbereitung und Umsetzung des ABC-Konzeptes Bayern im Landkreis WeilheimSchongau. - Die Betreuung interner Lehrgänge (MTA, GW-G, Dekon, CSA, ggf. weitere). KREISBRANDINSPEKTION Landkreis Weilheim-Schongau Dr. Rüdiger Sobotta Kreisbrandrat Grube 37 82377 Penzberg 0 88 56 / 69 30 0 88 56 / 93 32 92 [email protected] - Die Teilnahme an den regelmäßigen Inspektionssitzungen (in der Regel monatlich) wird als selbstverständlich vorausgesetzt. - Die Teilnahme an Kreisjugendfeuerwehrtagen als Schiedsrichter oder sonstiger Helfer wird als selbstverständlich vorausgesetzt. - Die Mitarbeit im allgemeinen Katastrophenschutz, z. B. als Kontingentführer für Hilfeleistungskontingente. - Die vertretungsweise Übernahme von Terminen (z. B. Hauptversammlungen, Ehrungsabende, sonstige Veranstaltungen der Feuerwehren) wird als selbstverständlich vorausgesetzt. - Kreisbrandmeister sind Mitglied im Ausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Weilheim-Schongau. Die Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen (in der Regel 2 x jährlich) gilt als selbstverständlich. Ergänzende Anmerkungen: - Aufgrund der besonderen Verantwortung kann die Beantragung einer sog. Blaulichtberechtigung für das Privatfahrzeug in Aussicht gestellt werden, mit der Einschränkung, dass die endgültige Entscheidung hierüber den zuständigen Behörden obliegt. - Eine Alarmierung ist nur bei den entsprechenden Alarmstichworten oder nach Anforderung durch den Einsatzleiter vorgesehen. - Bei noch nicht vorhandenem Verbandsführerlehrgang wird die Bereitschaft, diesen Lehrgang und ggf. die entsprechenden Voraussetzungslehrgänge (Zugführer) zu besuchen, zwingend vorausgesetzt. - Das Interesse an Fortbildungsveranstaltungen (Tagesseminare, weitere Lehrgänge an Feuerwehrschulen, Symposien usw.) wird vorausgesetzt. - Das Interesse an der Fortbildung zum ÖEL wird begrüßt. - Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, die aktives Mitglied in einer der Feuerwehren im Landkreis Weilheim Schongau sind. KREISBRANDINSPEKTION Landkreis Weilheim-Schongau Dr. Rüdiger Sobotta Kreisbrandrat Grube 37 82377 Penzberg 0 88 56 / 69 30 0 88 56 / 93 32 92 [email protected] Feuerwehrfrauen im Landkreis Weilheim-Schongau werden ermuntert, sich auf die Stelle zu bewerben. Vorgesehener zeitlicher Ablauf: - Herbstdienstversammlung der Kommandanten und Schiedsrichter am 03.11.2016: erstmalige Veröffentlichung des Stellenausschreibung. - Vorläufiger Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2017. - Das Auswahlverfahren soll bis zur Frühjahrsdienstversammlung der Kommandanten und Führungskräfte im Landkreis Weilheim-Schongau im April 2017 abgeschlossen sein. - Anschließend erfolgt die Einarbeitungsphase. Neben eigener Bewerbung sind auch Vorschläge aus den Reihen der Kommandanten und Führungsdienstgrade möglich. Der Inhalt der formlosen schriftlichen Bewerbung oder des (formlosen, schriftlichen) Vorschlages geht an den Kreisbrandrat und soll umfassen: - Vollständiger Name. - Geburtsdatum. - Berufsbezeichnung einschl. des Abschlusses (z. B. Facharbeiter, Geselle, Meister, Techniker, Ingenieur usw.). - Werdegang innerhalb der Feuerwehr. - Einschlägige Lehrgänge. - Ggf. Einschlägige Berufserfahrung. - Kurze Begründung des Interesses am Fachgebiet ABC. Die Bewerber erhalten ausnahmslos Gelegenheit, sich im Kreise der Inspektion persönlich vorzustellen. Weilheim im November 2016 KBR Dr. Rüdiger Sobotta
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