Einladung zur KTRV-Generalversammlung

I Tel: +43 664 5325357I
I E-Mail: [email protected]
IBAN: AT19 3938 3000 0012 3943 I BIC: RZKTAT2K383 I Raif Bank I ZVR: 722933782
Siebenhügelstraße 107, Sportpark, 9020 Klagenfurt
Web: www.triathlon-kaernten.at
Ergeht an: KTRV-Präsidium, KTRV-Mitgliedsvereine per Mail
Einladung zur KTRV-Generalversammlung
Sehr geehrte KTRV-Mitgliedsvereine!
Hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Generalversammlung des Kärntner Triathlon Verbandes
ein.
Datum:
Montag, 05. Dezember 2016
Zeit:
18:30 Uhr
Ort:
Wirtschaftskammer Kärnten
Europaplatz 1
9020 Klagenfurt
Festsaal, 1. Stock
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Präsidenten
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Präsidiums
a. Präsident
b. Vizepräsident Sport
c. Vizepräsident Technik
d. Finanzreferentin
4. Bericht Rechnungsprüfer
5. Beschlussfassung zur Entlastung des Kassiers
6. Beschlussfassung zur Entlastung des Präsidiums
7. Behandlung von Anträgen
8. Allfälliges
Es ist möglich, allfällige Anträge an die Generalversammlung bis 21. November 2016 an die
KTRV-Geschäftsstelle zu stellen. Die eingelangten Anträge werden den Verbandsmitgliedern
unverzüglich per E-Mail an die zuletzt dem KTRV bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis
übermittelt.
I Tel: +43 664 5325357I
I E-Mail: [email protected]
IBAN: AT19 3938 3000 0012 3943 I BIC: RZKTAT2K383 I Raif Bank I ZVR: 722933782
Siebenhügelstraße 107, Sportpark, 9020 Klagenfurt
Web: www.triathlon-kaernten.at
Beigefügt übersenden wir Ihnen die nach den derzeit gültigen Statuten des KTRV berechnete
Stimmenverteilung unter den Mitgliedern. Zur Erinnerung hier noch einmal die für die
Generalversammlung wichtigsten Auszüge aus den Statuten:
Stimmberechtigt sind lediglich die bei der Generalversammlung anwesenden Delegierten jener
ordentlichen Mitglieder, die dem KTRV mindestens seit der letzten Generalversammlung
angehören, wobei jedes ordentliche Mitglied berechtigt ist, "drei" Delegierte zu entsenden. Eine
Bevollmächtigung zur Stimmabgabe ist nicht möglich.
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten
anwesend ist. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, findet die Generalversammlung eine halbe
Stunde später statt und ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten
beschlussfähig.
Anträge können direkt von der Generalversammlung gestellt werden, wenn sie von mindestens
1/3 der anwesenden stimmberechtigten Delegierten unterstützt werden.
Wir ersuchen um pünktliches Kommen und verbleiben mit sportlichen Grüßen.
Für den KTRV
Ing. Christian Tammegger MAS
Präsident KTRV