I Tel: +43 664 5325357I I E-Mail: [email protected] IBAN: AT19 3938 3000 0012 3943 I BIC: RZKTAT2K383 I Raif Bank I ZVR: 722933782 Siebenhügelstraße 107, Sportpark, 9020 Klagenfurt Web: www.triathlon-kaernten.at Ergeht an: KTRV-Präsidium, KTRV-Mitgliedsvereine per Mail Einladung zur KTRV-Generalversammlung Sehr geehrte KTRV-Mitgliedsvereine! Hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Generalversammlung des Kärntner Triathlon Verbandes ein. Datum: Montag, 05. Dezember 2016 Zeit: 18:30 Uhr Ort: Wirtschaftskammer Kärnten Europaplatz 1 9020 Klagenfurt Festsaal, 1. Stock Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Präsidenten 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bericht des Präsidiums a. Präsident b. Vizepräsident Sport c. Vizepräsident Technik d. Finanzreferentin 4. Bericht Rechnungsprüfer 5. Beschlussfassung zur Entlastung des Kassiers 6. Beschlussfassung zur Entlastung des Präsidiums 7. Behandlung von Anträgen 8. Allfälliges Es ist möglich, allfällige Anträge an die Generalversammlung bis 21. November 2016 an die KTRV-Geschäftsstelle zu stellen. Die eingelangten Anträge werden den Verbandsmitgliedern unverzüglich per E-Mail an die zuletzt dem KTRV bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis übermittelt. I Tel: +43 664 5325357I I E-Mail: [email protected] IBAN: AT19 3938 3000 0012 3943 I BIC: RZKTAT2K383 I Raif Bank I ZVR: 722933782 Siebenhügelstraße 107, Sportpark, 9020 Klagenfurt Web: www.triathlon-kaernten.at Beigefügt übersenden wir Ihnen die nach den derzeit gültigen Statuten des KTRV berechnete Stimmenverteilung unter den Mitgliedern. Zur Erinnerung hier noch einmal die für die Generalversammlung wichtigsten Auszüge aus den Statuten: Stimmberechtigt sind lediglich die bei der Generalversammlung anwesenden Delegierten jener ordentlichen Mitglieder, die dem KTRV mindestens seit der letzten Generalversammlung angehören, wobei jedes ordentliche Mitglied berechtigt ist, "drei" Delegierte zu entsenden. Eine Bevollmächtigung zur Stimmabgabe ist nicht möglich. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, findet die Generalversammlung eine halbe Stunde später statt und ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig. Anträge können direkt von der Generalversammlung gestellt werden, wenn sie von mindestens 1/3 der anwesenden stimmberechtigten Delegierten unterstützt werden. Wir ersuchen um pünktliches Kommen und verbleiben mit sportlichen Grüßen. Für den KTRV Ing. Christian Tammegger MAS Präsident KTRV
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