Übersicht der Personenversicherung der Gemeinden und der FEG Schweiz: Versicherung Gesellschaft Abrechnungs-Nr. AHV/IV/EO/ALV Gemäss Abrechnung der örtlichen AHV-Zweigstelle Örtliche AHVZweigstelle Gültig ab 1. Januar 2017 Was ist gedeckt AHV, Alters- und Hinterbliebenenversicherung (8.4%) IV, Invalidenversicherung (1.4%) EO, Erwerbsausfallversicherung (0.45%) ALV, Arbeitslosenversicherung (Max. bei 148’200) Verwaltungsaufwand AN AG Z 5.125% 5.125% G 1.10% 1.10% 0.80% - 3.00% je nach Zweigstelle od. Kanton Der AHV-Lohn beinhaltet den Grundlohn, die Wohnungszulage Ausgenommen sind z.B. Büromiete, Spesen usw. Bemerkungen obligatorisch ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahr obligatorisch (dito) Zuzüglich zur fakturierten Prämie Familienausgleichskasse Kantonale Ausgleichskasse Gemäss FAK Ermöglicht den Bezug von Kinderzulagen ----- je nach Kanton G Krankenkasse Persönliche Versicherung Persönlicher Vertrag Gemäss Versicherungsvertrag variabel ----- M Grundversicherung obligatorisch SWICA UVG 12602573 obligatorischer Teil Zusätze freiwillig SWICA KTG Krankentaggeldversicherung 2602571 Prosperita Pensionskasse Erläuterungen: AN = AG = 480.1357 Arbeitnehmer Arbeitgeber obligatorisch Berufs- und Nichtberufsunfälle (BU + NBU) (max. versicherter Verdienst 148’200) Taggeld ab 3. Tag, max. 80% des versicherten Verdienstes ----- 11.20‰ resp. 1.120% F obligatorisch bei der FEG Schweiz NBU = 8.17‰, BU = 3.03‰ Bei mind. 8 Arbeitsstd. pro Woche = BU-Satz 11.20‰ Krankentaggeldversicherung (KTG) (max. versicherter Verdienst 300'000) Wartefrist 90 Tage, zahlt ab 91. Tag, max. 80% des versicherten Verdienstes, während 730 Tagen abzüglich Wartefrist Exkl. Familien- und Kinderzulagen. 0.51 % 0.51 % F obligatorisch bei der FEG Schweiz F obligatorisch bei der FEG Schweiz Massgebend für die Spar- und Prämienberechnung sind der AHV-Basislohn und das Alter des Versicherten. Die Sparbeitragspflicht beginnt am 1.1. nach Vollendung des 24. Altersjahr, der Risikoteil ab Ende des Studiums / Lehre, Koordinationsgehalt ab 21'150 resp. 24'675 bis 84'600, darüber freiwillig. Für Teilzeitbeschäftigte wird sowohl die Eintrittsschwelle als auch der Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad entsprechend angepasst Bei Aufschub der Altersleistungen 64/65 – 70 weiterhin Sparbeiträge – Risikoversicherung wird nicht mehr weitergeführt. Z= G= zuständig Gemeinde 50% des 50% des Spar- und Spar- und Risikoteils Risikoteils Eintrittsschwelle BVG: 50% vom minimalen BVG-pflichtigen Lohn. Per 01.01.2017 CHF 10'575.00 M = Mitarbeiter F = FEG Schweiz Die Positionen, die mit [G] bezeichnet sind, rechnet die Gemeinde als Arbeitgeberin direkt mit den Sozialversicherungspartnern ab. Bei den Positionen, die mit [F] bezeichnet sind, ist die FEG Schweiz Vertragspartner der Sozialversicherungen und tritt als Arbeitgeberin für alle versicherten Personen auf. Daher müssen Unfälle unverzüglich der FEG Schweiz/Personal gemeldet werden. Arbeitsunfähigkeiten, die länger als 3 Wochen dauern, müssen sofort gemeldet werden, da bei verspäteter Meldung vom Versicherer Taggeldleistungen gekürzt werden. Pensionskassen-Mutationen, d.h. Eintritt, Austritt, Lohnänderung, Zivilstandsänderung, unbezahlter Urlaub sind frühzeitig der FEG Schweiz/Personal zu melden. FEG Schweiz / Personal Seite 1 von 1 01.11.2016
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