Übersicht der Personenversicherung der Gemeinden

Übersicht der Personenversicherung der Gemeinden und der FEG Schweiz:
Versicherung Gesellschaft
Abrechnungs-Nr.
AHV/IV/EO/ALV
Gemäss Abrechnung der 
örtlichen AHV-Zweigstelle
Örtliche AHVZweigstelle
Gültig ab 1. Januar 2017
Was ist gedeckt




AHV, Alters- und Hinterbliebenenversicherung (8.4%)
IV, Invalidenversicherung (1.4%)
EO, Erwerbsausfallversicherung (0.45%)
ALV, Arbeitslosenversicherung (Max. bei 148’200)
Verwaltungsaufwand
AN
AG
Z
 5.125%
 5.125%
G
 1.10%
 1.10%
 0.80% - 3.00%
je nach
Zweigstelle
od. Kanton
Der AHV-Lohn beinhaltet den Grundlohn, die
Wohnungszulage
Ausgenommen sind z.B. Büromiete, Spesen usw.
Bemerkungen
 obligatorisch
ab 1. Januar nach Vollendung des
17. Altersjahr
 obligatorisch (dito)
 Zuzüglich zur fakturierten
Prämie
Familienausgleichskasse
Kantonale
Ausgleichskasse
Gemäss FAK
Ermöglicht den Bezug von Kinderzulagen
-----
je nach Kanton
G
Krankenkasse
Persönliche
Versicherung
Persönlicher
Vertrag
Gemäss Versicherungsvertrag
variabel
-----
M Grundversicherung obligatorisch
SWICA
UVG
12602573
obligatorischer Teil
Zusätze freiwillig


SWICA
KTG
Krankentaggeldversicherung
2602571



Prosperita
Pensionskasse
Erläuterungen:
AN =
AG =
480.1357
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
obligatorisch
Berufs- und Nichtberufsunfälle (BU + NBU)
(max. versicherter Verdienst 148’200)
Taggeld ab 3. Tag, max. 80% des versicherten
Verdienstes
-----
 11.20‰
resp. 1.120%
F
obligatorisch bei der FEG Schweiz
NBU = 8.17‰, BU = 3.03‰
Bei mind. 8 Arbeitsstd. pro Woche =
BU-Satz 11.20‰
Krankentaggeldversicherung (KTG)
(max. versicherter Verdienst 300'000)
Wartefrist 90 Tage, zahlt ab 91. Tag, max. 80%
des versicherten Verdienstes, während 730 Tagen
abzüglich Wartefrist
Exkl. Familien- und Kinderzulagen.
 0.51 %
 0.51 %
F
obligatorisch bei der FEG Schweiz
F
obligatorisch bei der FEG Schweiz
Massgebend für die Spar- und Prämienberechnung sind der
AHV-Basislohn und das Alter des Versicherten.
Die Sparbeitragspflicht beginnt am 1.1. nach Vollendung des
24. Altersjahr, der Risikoteil ab Ende des Studiums / Lehre,
Koordinationsgehalt ab 21'150 resp. 24'675 bis 84'600,
darüber freiwillig. Für Teilzeitbeschäftigte wird sowohl die
Eintrittsschwelle als auch der Koordinationsabzug dem
Beschäftigungsgrad entsprechend angepasst
Bei Aufschub der Altersleistungen 64/65 – 70 weiterhin
Sparbeiträge – Risikoversicherung wird nicht mehr
weitergeführt.
Z=
G=
zuständig
Gemeinde
 50% des  50% des
Spar- und
Spar- und
Risikoteils
Risikoteils
Eintrittsschwelle BVG:
50% vom minimalen BVG-pflichtigen
Lohn.
Per 01.01.2017 CHF 10'575.00
M = Mitarbeiter
F = FEG Schweiz
Die Positionen, die mit [G] bezeichnet sind, rechnet die Gemeinde als Arbeitgeberin direkt mit den Sozialversicherungspartnern ab. Bei den Positionen, die mit [F]
bezeichnet sind, ist die FEG Schweiz Vertragspartner der Sozialversicherungen und tritt als Arbeitgeberin für alle versicherten Personen auf.
Daher müssen Unfälle unverzüglich der FEG Schweiz/Personal gemeldet werden. Arbeitsunfähigkeiten, die länger als 3 Wochen dauern, müssen sofort
gemeldet werden, da bei verspäteter Meldung vom Versicherer Taggeldleistungen gekürzt werden. Pensionskassen-Mutationen, d.h. Eintritt, Austritt, Lohnänderung, Zivilstandsänderung, unbezahlter Urlaub sind frühzeitig der FEG Schweiz/Personal zu melden.
FEG Schweiz / Personal
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01.11.2016