Geändert am 30.10.2016 Handbuch für Finanzverantwortliche der Fachschaften Hallo liebe finanzverantwortliche Person danke, dass du dich für deine Fachschaft engagierst und diese verantwortungsvolle Aufgabe übernommen hast. Da wir mit öffentlichen Geldern unserer Studierenden umgehen ist eine transparente vollständige und nachvollziehbare Bewirtung unserer Mittel sehr wichtig. Um dir die Einarbeitung zu erleichtern haben wir dieses Handbuch verfasst. Für Rückmeldungen und Rückfragen an [email protected] sind wir sehr dankbar. - das Finanzreferat Inhaltsverzeichnis 1. Aufgaben...........................................................................................................................................3 1.1 Erstellen des Budgetplans..........................................................................................................3 1.2 Buchführung..............................................................................................................................3 2. Regelmäßige Aufgaben....................................................................................................................3 2.1 Lesen der Mitteilungen Finanzreferats......................................................................................3 2.2 Prüfen der Finanzbeschlüsse......................................................................................................4 2.3 Einreichen von Abrechnungen...................................................................................................4 2.4 Führen des Inventars..................................................................................................................4 2.5 Kassenprüfung...........................................................................................................................4 3. Finanzbeschlüsse..............................................................................................................................4 3.1 Musterbeschluss.........................................................................................................................5 3.2 Häufige Fehler...........................................................................................................................6 3.2.1 ungenaue Beträge..............................................................................................................6 3.2.2 unklarer Verwendungszweck............................................................................................6 3.3 Was nicht Beschlossen werden kann.........................................................................................7 3.3.1 Sogenannte Individualförderung.......................................................................................7 3.3.2 Essen ohne Maß................................................................................................................7 3.3.3 Kredite und Spekulation....................................................................................................7 3.3.4 Zechen...............................................................................................................................7 4. Budgetplan........................................................................................................................................7 4.1.1 Wie wird ein Budgetplan erstellt?.....................................................................................7 4.1.2 Verfahren...........................................................................................................................8 4.1.3 Was tun wen ein Posten überzogen wurde?......................................................................8 4.1.4 Warum müssen wir auch Einnahmen planen?...................................................................9 5. Finanzabrechnungen.........................................................................................................................9 5.1 Einreichen von Abrechnungen...................................................................................................9 5.2 Ablaufdiagramm......................................................................................................................10 5.3 Ausfüllhilfe Abrechnungsformular..........................................................................................11 6. Belege.............................................................................................................................................11 6.1 Welche Belege werden benötigt?.............................................................................................12 7. Veranstaltungen..............................................................................................................................12 7.1 Veranstaltungen im Hoheitsbereich.........................................................................................12 7.1.1 Einführungsveranstaltungen (Ersti-Einführung, Anfi-Fete)...........................................13 7.1.2 Mieten.............................................................................................................................13 7.2 Veranstaltungen über Vereine abwickeln.................................................................................14 7.3 Veranstaltungen als UG oder GbR abwickeln.........................................................................14 7.4 Veranstaltungen außerhalb der hoheitlichen Aufgaben innerhalb der VS abwickeln..............14 8. Vorträge...........................................................................................................................................14 8.1 Gutschrift.................................................................................................................................15 8.2 Rechnung.................................................................................................................................15 9. Vorschüsse......................................................................................................................................15 10. Barkasse.......................................................................................................................................15 11. Spenden.........................................................................................................................................16 11.1 Annehmen..............................................................................................................................16 11.2 Spenden tätigen......................................................................................................................16 12. Sonstige Umsätze.........................................................................................................................16 1. Aufgaben Deine wichtigste Aufgabe ist es sicherzustellen, dass die Mittel der Fachschaft ordentlich verwaltet werden. Dazu erstellst du den Budgetplan deiner Fachschaft mit unserer Unterstützung und diesen ein zu halten. 1.1 Erstellen des Budgetplans Für den Budgetplan (früher auch Wirtschaftsplan oder Haushaltsplan genannt) bekommst du auf der StuRa-Website Vorlage, aber in der Regel reicht es aus den Plan des letzten Jahres anzupassen. Die Aufgabe des Budgetplans ist es dafür zu sorgen, das die Gelder die ihr von den Studieren bekommt in einer geordneten ausgegeben werden und euch z.B. für alle eure Aktivitäten reichen. Außenstehenden soll der Plan einen schnellen Überblick über die Mittelverwendung ermöglichen. Jede Veranstaltung soll als Unterposten bei Veranstaltungen aufgeführt werden. Sowohl bei Einnahmen als auch bei Ausgaben soll jeweils ein Posten sein, auch wenn die Einnahmen 0€ sein sollen. 1.2 Buchführung Um den Haushaltsplan einzuhalten, musst du wissen wie viel Gelder ihr bereits wofür ausgeben habt. Dazu solltest du eine einfache Tabelle führen und Kopien aller Belege und Abrechnungen in einem Ordner verwahren. Alle Finanzbeschlüsse müssen dokumentiert sein, das kann in Protokollen von Fachschaftssitzungen oder in gesonderten Beschlussformularen erfolgen. All diese Unterlagen müsst ihr auch nach Abschluss des Wirtschaftsjahres für 10 Jahre aufbewahren. Wenn ihr keinen Platz dafür habt, könnt ihr die Unterlagen auch im Sturabüro lagern. 2. Regelmäßige Aufgaben 2.1 Lesen der Mitteilungen Finanzreferats Es werden öfter neue Regelungen getroffen, die euch auch als Finanzverantwortliche betreffen, diese werden durch StuRa Protokolle bekannt gegeben. Der Bericht des Finanzreferats enthält immer aktuelle und wichtige Informationen für die Finanzverantwortlichen der Fachschaften, es ist daher wichtig, dass du den Bericht des Finanzreferats ließt. In unregelmäßigen Abständen 2.2 Prüfen der Finanzbeschlüsse Wie Finanzbeschlüsse zu gestalten sind ist unter dem entsprechen Kapitel Finanzbeschlüsse erklärt. 2.3 Einreichen von Abrechnungen Alle Abrecnungen müssen durch deine Hände gehen und von dir unterschrieben werden, damit sie Abgerechnet werden können. Du bürgst mit deiner Unterschrift auf Abrechnungen für die sachliche und rechnerische Richtigkeit . sachlich Richtig Das bedeutet, dass die Sachen die ihr abrechnet auch so passiert sind. Das heißt es gibt tatsächlich einen Beschluss und die Sache oder Dienstleistung wurde auch entsprechend des Beschlusses erhalten und verwendet. Insbesondere die Belege sind echt. rechnerisch Richtig Die auf der Abrechnung und den Belegen behaupteten Beträge sind korrekt. Mache von allen Abrechnungen Kopien und verwahre sie. Damit kannst du gegeüber deiner Fachschaft besser Rechenschaft ablegen und auch besser auf Nachfragen zu einzelnen Abrechnungen reagieren. 2.4 Führen des Inventars Damit nichts Verloren geht und im Zweifelsfall Wirtschaftsgüter korrekt abgeschrieben werden können muss ein Inventar geführt werden, bei dem Bezeichnung Kaufdatum und Kaufpreis festgehalten sind. Sinnvoll ist es auch Stand- bzw. Lagerort fest zu halten. 2.5 Kassenprüfung Wenn ihr mit Bargeld umgeht ist nicht nur ein Kassenbuch zu führen sondern auch wenigstens jährlich eine Kassenprüfung durch zu führen. 3. Finanzbeschlüsse Jede Ausgabe die deine Fachschaft tätigt muss beschlossen werden. Es muss aus dem Beschluss klar werden wofür das Geld ausgegeben wird wie viel Geld genau und warum das eine sachgemäße Mittelverwendung darstellt. Auf jedem eingereichten Beschluss benötigen wir diese Angaben: Datum, welches Gremium (auch welche Fachschaft), genauer Betrag, Verwendungszweck, Begründung. 3.1 Musterbeschluss Protokoll der Vollversammlung der Fachschaft für Groben Unfug Datum: 35.Mai 1931 Tagesordnung: [...] Top 9¾ Finanzen [...] Top 9¾ Finanzen Beschluss Dozent*innen-Preis Betrag: maximal 15€ Posten: 1337 Sommerfest Datum: 35. Mai 1931 Ergebnis: beschlossen Beschlusstext: wird für maximal 15,00€ ein Geschenk für den*der Gewinner*In des Dozent*Innen-Preises angeschafft. Begründung: Um die Wahl zum besten Unfug Dozent*In auf zu werten ist ein präsent für die Gewinnenden angebracht. Protokoll der Vollversammlung der Fachschaft für Groben Unfug - Datum: 35.Mai 1811 Tipp: Wenn ihr auf jede Seite des Protokolls das Beschließende Gremium und das Datum schreibt, reicht es einfach nur die Seite mit dem Beschluss anstatt das ganze Protokoll ein zu reichen. 3.2 Häufige Fehler 3.2.1 ungenaue Beträge Nicht: [...]Die Fachschaft beschließt ungefähr 15€ […] Sondern: [...]Die Fachschaft beschließt maximal 20€ […] Warum: Es gibt kein ca. oder ungefähr Geld, wenn ihr nicht genau wisst, wie viel etwas kosten wird nehmt einfach 110% eurer Schätzung und schreibt diesen als Maximalbetrag hin. Wenn es doch teurer war könnt ihr einfach einen zusätzlichen Beschluss fassen: […] Da die Kopfkirmes unerwartet teurer war werden nun 200€ statt ursprünglich 120€ dafür verwendet [...] 3.2.2 unklarer Verwendungszweck Nicht: Es wird beschlossen Toni seine Kosten zu erstatten sondern: Die Fachschaft beschließt die Kosten für die Verpflegung zum Arbeitsstreffen grober Unfug bis maximal 15€ zur erstatten. Haushaltposten: 13 Verpflegung Warum: Wir wissen weder wer Toni ist noch welche Kosten für was angefallen sind. Nicht: Es wird beschlossen Rechnungen 3-6 zu bezahlen. Sondern: Die Fachschaft beschließt die Kosten für die Dekoration zum Fest „grober Unfug“ bis maximal 45€ zur erstatten. Haushaltsposten: 42 Fest Warum: Wir wissen weder welche Rechnungen gemeint sind ist noch welche Kosten für welche angefallen sind. 3.3 Was nicht Beschlossen werden kann 3.3.1 Sogenannte Individualförderung. Das sind alle Zuwendungen an einzelne Studierende, die keinen Auftrag haben (zb. Delegation zur BuFaTa) Außnahmen sind möglich, beispielsweise ihm üblichen Rahmen, von Geschenken für langjährige Aktivität in der Fachschaft oder zum Sozialausgleich um Beispeilsweise die Teilnahme an Erstiwochenenden zu ermöglichen 3.3.2 Essen ohne Maß Hierzu die Bewirtungsrichtline beachten: https://www.stura.uniheidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/Refkonf/Richtlinien/Bewirtungsrichtlin ie_VS_Uni_HD.pdf maximal 30% des Haushalts, und diese Müssen in einem Plan gesondert ausgewiesen werden (eigener Posten) 3.3.3 Kredite und Spekulation Als Körperschaft öffentlichen Rechts sind uns Kreditgeschäfte und Spekulationen untersagt. 3.3.4 Zechen Alkohol wird nur im Rahmen eines risikoarmen Konsums abgerechnet. Laut BzgA sind das 24g reinen Alkohol an maximal 3 Tagen pro Woche bei Männern. Wir sind großzügig und rechnen unabhängig von Geschlecht 30g pro Teilnehmer*in ab. Zur Orientierung ein Glas Bier (0,25 Liter) enthält bei einem Alkoholgehalt von ca. 4,8 Vol.-% ungefähr 10 Gramm reinen Alkohol. 4. Budgetplan Der Budgetplan war früher auch als Wirtschaftsplan oder Haushaltsplan der Fachschaften bekannt. 4.1.1 Wie wird ein Budgetplan erstellt? Einen Musterplan (ohne Vermögensberechnung) findet ihr auf der Seite des Finanzreferats des StuRa. Vollständigkeit: Der Plan muss alles enthalten, was ihr ausgegeben oder einnehmen wollt. Das heißt nicht, das es für jeden Bleistift einen einzelnen Posten geben soll, sondern, dass für jede Art von erwartbaren Ausgaben ein Posten existieren soll. Wenn ihr bei der Aufstellung des Plans noch nicht alles wisst oder sich im Laufe der Zeit neue oder außerplanmäßige Einnahmen oder Ausgaben ergeben, müsst ihr den Plan per Beschluss entsprechend ändern. In dem Fall haltet am besten Rücksprache mit dem Finanzreferat Für jede Veranstaltung solltet ihr unter Veranstaltungen einen Unterposten anlegen, sowohl bei einnahmen als auch bei Ausgaben. Das heißt „Sommerfest“ hat 2 Posten einmal unter „Einnahmen aus Veranstaltungen“ als auch unter „Ausgaben“. Das ist auch der Fall wenn die geplanten Einnahmen 0€ sind Ausgleich: Darüber hinaus muss der Plan ausgeglichen sein, d.h. Einnahmen/Ausgaben müssen 0 ergeben. Solltet ihr „zu viel Geld“ für eure geplanten Ausgaben zur Verfügung haben, könnt ihr Rücklagen bilden und dadurch auf 0 kommen. Bitte keine Ausgaben ins Minus stellen sondern einfach alle Beträge auflisten. Auf keinen Fall dürft ihr Kredite o.ä. aufnehmen 4.1.2 Verfahren Als erstes erhalten die Fachschaften vom Finanzreferat die Höhe Ihrer Zuweisungen und ihrer Rücklagen. Die Fachschaft überlegt sich dann mit Hilfe des Musterplans und den alten Budgetplänen wie sie ihr Geld verplanen möchte Die Fachschaft(FS) beschließt den Plan gemäß ihrer eigenen Satzung und schickt das Protokoll der Sitzung und den Plan ans Finanzreferat (Email reicht). • Es wird geprüft ob der Plan in Ordnung ist. Wir melden uns bei euch ggf. mit Korrekturen. Sobald der Plan in Ordnung ist, wird er genehmigt und auf der StuRa-Seite hochgeladen. • Den genehmigten Wirtschaftsplan in der endgültigen Fassung schicken die jeweiligen Finanzverantwortlichen ausgedruckt und unterschrieben an das Finanzreferat. Sobald der Wirtschaftsplan genehmigt ist und unterschrieben vorliegt, kann die FS Ausgaben abrechnen. Jede Ausgabe muss konkret beschlossen werden. Der Abrechnung muss der Beschluss beigefügt werden und angegeben werden, über welchen Haushaltsposten abgerechnet werden soll. Details entnehmt ihr dem Abrechnungsformular auf der Seite des Finanzreferats. 4.1.3 Was tun wen ein Posten überzogen wurde? Wenn es unerwartet Mehrausgaben gab, ist das noch kein Grund zur Panik. Alles Posten im Haushalt des StuRa sind 50% deckungsfähig. Das heißt ihr könnt Geld von einem Posten für einen anderen Posten verwenden, wenn dort noch Geld übrig ist. Wenn ihr z.B. 100€ für Büromaterial vorgesehen habt und 100€ für Lebensmittel könnt ihr insgesamt 150€ für Büromaterial ausgeben, wenn ihr nur 50€ für Lebensmittel ausgeben hat. Nur wenn ihr mit 50% der übrigen Posten die Mehrausgabe nicht decken könnt, müsst ihr Kontakt mit dem Finanzreferat aufnehmen. 4.1.4 Warum müssen wir auch Einnahmen planen? Weil Einnahmen versteuert werden müssen. 5. Finanzabrechnungen Bei Abrechnungen gilt, dass Sie so gestaltet sein müssen, dass ein externer Prüfer es versteht. Das heißt keine komische Akronyme - Ich kann mir noch denken was die „Anfi-Fete“ wohl ist, ein Mensch von Landesrechnungshof freut sich wenn wenigstens im Beschluss steht was das eigentlich ist. Und bei vielen Belegen eine Übersichtstabelle zu erstellen ist sehr wünschenswert. Eine Abrechnung besteht aus: 1. Abrechnungsformular 2. Übersicht über die Belege 3. dem Finanzbeschluss 4. Den Belegen im Original 5.1 Einreichen von Abrechnungen Deine Fachschaft möchte Geld für irgendetwas ausgeben. Es ist die Aufgabe der Finanzverantwortlichen darauf zu achten, das ein Finanzbeschluss formal möglich ist. Bitte mache die von allem was du abschickst Kopien bevor du es an den StuRa sendest. 5.2 Ablaufdiagramm Finanzvorhaben der Fachschaft Rückmeldung / Korrektur durch Finanzvernatworlichen der Fachschaft Prüfen ob mit Plan und Regelung vereinbar Nein ist vereinbar Beschluss in Tabelle eintragen und Protokollausschnitt kopieren Finanzbeschluss der Fachschaft Begründete Kostenschätzung anstellen (Kostenvoranschlag, alte Abrechnung, ect) ja Vorschuss notwendig? Nein Vorschuss bei BFH beantragen (formlos per email) Beschluss umsetzen Belege sammeln Prüfung durch BFH Ausgabe in Tabelle eintragen positiv "Vorschuss" handschriftlich auf Abrechnungsformular vermerken. Abrechnungsformular ausfüllen Belege auf Blatt kleben Abrechnungsformular ausfüllen Protokollausschnitt, Belege für Kostenschätzung und Abrechnungsformular an StuRa senden, Kopie im Ordner verwahren Abrechnung bestehend aus Protokollausschnitt,Belegen und Abrechnungsformular kopieren. Originale zusammenheften Original-Abrechnung an StuRa senden Kopie in Ordner verwahren 5.3 Ausfüllhilfe Abrechnungsformular Name/Stempel der Fachschaft. Und Antragssteller*In Bleibt frei x Sehr wichtig wegen Rückfragen. Name der Fachschaft eintragen Aussagekräftiger Zweck zb. nicht „Vortrag“ sondern besser „Vortrag zu XY“ Name dessen, auf den das Konto läuft. Wenn das jemand ist der nicht auf einer Rechnung auftaucht,und nicht Antragssteller laut Protokoll ist, brauchen wir einen Zahlungsbeleg Das ist eine Checkliste für euch, bitte nichts vergessen :) Posten in eurem Budgetplan Wenn ihr externe Gruppen unterstützt unterschrieben die hier, sonst reicht die FSFinanzer*in Handschriftlich alles Unterhalb der Schwarzen Linie wird vom Büro ausgefüllt und bleibt frei. Siehe dazu auch : ausführliche Informationen zu Antragstellungen und Antragsablauf https://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Finanzen/Ausf %C3%BChrliche_Informationen_zu_Antragstellung_und_Ablauf.pdf 6. Belege Wir benötigen alle Belege im original. Alle Hinweise zu Belegen befinden sich im Dokument „ausführliche Informationen zu Antragstellungen und Antragsablauf“ zu finden auf der Seite Finanzen der Stura-Website direktlink: https://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Finanzen/Ausführliche_Informationen_zu_Antragstellung_und_Ablauf.pdf 6.1 Welche Belege werden benötigt? Siehe dazu die Datei „ausführliche Informationen zu Antragstellungen und Antragsablauf“ die du Auf der Seite Finanzen des StuRa findest: https://www.stura.uniheidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Finanzen/Ausf %C3%BChrliche_Informationen_zu_Antragstellung_und_Ablauf.pdf 7. Veranstaltungen Alle Veranstaltungen und Aktivitäten bei denen Umsatz generiert wird muss den Finanzen (Referent + BFH) gemeldet werden. Das hat sowohl buchhalterische als auch steuerliche Gründe. Sowas kann z.B: eine Sammelbestellung von Taschenrechnern sein. 7.1 Veranstaltungen im Hoheitsbereich Der hoheitliche Bereich ist von Steuern ausgenommen und bezeichnet alle jene Aktivitäten für die wir einen exklusiven gesetzlichen Auftrag haben. Als grobe Richtlinie was in den hoheitlichen Bereich fällt kann die Frage dienen „Treten wir damit in Konkurrenz zur freien Wirtschaft?“ wenn die Antwort „Nein“ ist, dann ist es wahrscheinlich dem hoheitlichen Bereich zu zu ordnen. Im Zweifelsfall aber lieber bei der BFH oder dem Finanzreferenten nachfragen. Veranstaltungen die sich an die allgemeine Öffentlichkeit richten sind nicht dem hoheitlicher Bereich zuzuordnen also insbesondere Feste mit Tanzmusik und Alkoholausschank. Ein Fachgespräch das nur Innerhalb der Uni beworben wird, aber zu dem Interessierte Externe dann doch kommen ist dennoch dem hoheitlichen Bereich zu zu ordnen. Eine Weihnachtsfeier ist nicht hoheitlich. Ein Jahresabschluss-Treffen der Fachschaft, bei dem eine der Sitzungsdauer angemeßene Bewirtung erfolgt, dagegen schon. Für die Dauer der Tagesordnung können dann auch Raummieten und Bewirtung abgerechnet werden. (Wir brauchen Regelungen was als angemessen gillt) Bei Veranstaltungen aus dem hoheitlichen Bereich benötigen wir eine vollständige Bilanz, Einnahmen,Ausgaben und die Dazugehörigen Belege. (Hoheitliche Einnahmen können zum Beispiel Eigenkostenbeteiligungen zu einem Ersti-Wochenende sein.) Um eure Angaben auf Plausibilität prüfen zu können ist es notwendig auch die Anzahl der Teilnehmenden an zu geben. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie der Ankündigung der Veranstaltung (z.B. Kopie der Mail über euren Verteiler,Flyer, Foto vom Aushang) Am besten sprecht ihr vorher mit BFH/Finanzreferat wie eine geplante Veranstaltung am besten über die Bühne zu bringen ist. 7.1.1 Einführungsveranstaltungen (Ersti-Einführung, Anfi-Fete) Bei einer Einführungsveranstaltung läuft es im Idealfall so ab: 1. Ihr habt in eurem Haushaltsplan für die Veranstaltung bereits jeweils einen Einnahmen und einen Ausgabenposten speziell für die Veranstaltung vorgesehen. 2. Ihr führt eine Teilnehmerliste und führt Buch über Einnahmen und Ausgaben(Kostenbeteiligungen ect.) 3. Ihr reicht ein vollständige Bilanz ein. 4. Das Geld wird erstattet Beispiele für Einnahmen: Eigenkostenbeteiligung, Teilnahme-kosten Ausgaben: Mieten, Verpflegung, Aufwandsentschädigungen. Bitte das Formular für Orientierungsveranstaltungen zusammen mit dem normalen Abrechnungsformular verwenden. Bei Veranstaltungen ist grundsätzlich eine Veranstalltigungsankündigung bei zu fügen, um sicherzustellen dass auch andere Studierenden die Möglichkeit zur Teilnahme hatten. 7.1.2 Mieten Bei dem Mieten Räumlichkeiten (z.b. für Feiern, Ferienhäusernn für Ersti-Einführungen) sind 2 weiter Angebote notwendig. Es gillt der Sparsamkeitsgrundsatz,weshalb wir Vergleichsangebote brauchen um zu zeigen, dass wir nicht aus Faulheit viel zu teuere Räme angemietet haben. Bei Häusern ist es auch okay einfach nur 2 weitere Hütten an zu fragen und z.b. 2 Absagen, weil das Haus nicht frei ist an zu hängen. Wenn ihr euch nicht für die günstigste Option entscheidet, dann muss eine Begründung dabei sein warum diese Entscheidung getroffen wurde.(zu kleine Räume, schlecht an den ÖPNV angebunden ect.) Achtung: der StuRa hat den politischen Beschluss gefasst keine Mieten an die Universität Heidelberg zu zahlen. 7.2 Veranstaltungen über Vereine abwickeln Wenn eure Fachschaft bei einer Veranstaltung mit einem Verein oder einer Firma kooperiert muss auch dieser öffentlich als Veranstalterin auftreten. Das heißt keine Plakate oder Facebookposts mit „die Fachschaft lädt ein“ sondern „Die Fachschaft empfiehlt Party XY“ und ein Hinweis „Veranstalter: Freunde des Unfugs e.V.“. Denn Steuerpflichtig ist derjenige der als Veranstalter auftritt. Wie genau diese Kooperation geregelt ist haltet ihr am besten schriftlich fest. 7.3 Veranstaltungen als UG oder GbR abwickeln Eine Unternehmergesellschaft (UG) oder Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind beides Rechtskonstrukte, die Recht einfach zu Gründen sind. Sie bieten sich an wenn ihr eine Veranstaltung auslagern wollt aber keinen Verein gründen könnt/wollt. Wenn ihr euch für diesen Weg entscheidet gilt auch hier: Öffentlich muss die UG bzw. GbR als Veranstalter erkennbar sein. Da hier nicht ein Vereinszweck oder ähnliches festlegt wie mögliche Gewinne verwendet werden, benötigen wir dann eine Vollständige Bilanz der Veranstaltung, alle Einnahmen und Ausgaben. Die VS kann nur Verluste ausgleichen also Kulturförderung betreiben, ohne eine Bilanz können wir nicht feststellen ob die Veranstaltung gewinne erzielt hat. 7.4 Veranstaltungen außerhalb der hoheitlichen Aufgaben innerhalb der VS abwickeln Die Verfasste Studierendenschaft ist eine juristische Person und die Fachschaften sind Teil der Verfassen Studierendenschaft. Das heißt, was auch immer ihr als Fachschaft macht, machen rechtlich gesehen „wir alle“. Ohne hinreichenden Versicherungsschutz sind deshalb Veranstaltungen eine dumme Idee. Wir müssen von euch auch eine vollständige Bilanz der Veranstaltung bekommen, Einnahmen,Ausgaben und die dazugehörigen Belege. Das ist für eine saubere Steuererklärung unvermeidbar. Dabei ist zu Beachten, dass Einnahmen auch nach Art getrennt werden müssen, da sonst die maximalen Steuersätze angesetzt werden (19% Umsatzsteuer). Insbesondere Alkohol und Lebensmittel und Eintrittgelder sollten getrennt erfasst werden. Beachtet also bei der Kalkulation für Verkaufspreise die Umsatzsteuer. 8. Vorträge Oft werden durch die VS Vorträge gefördert. Es gibt zwei Wege wie Vortragende an ihr Geld kommen können. 8.1 Gutschrift wir stellen eine Gutschrift aus und weisen bei der Gutschrift den Empfänger auf die Steuerpflicht hin. Dazu benötigen wir Name und Ladungsfähige Anschrift sowie Bankverbindung der Person die den Vortrag gehalten hat. Zusätzlich muss der Antragsteller schriftlich erklären, dass der Vortrag statt gefunden hat. 8.2 Rechnung Menschen die ein Gewerbe oder Ähnliches haben können dem Antragssteller auch einfach eine Rechnung stellen und wir begleichen diese Rechnung dann. Falls ihr die Rechnung schon beglichen habt und ihr als Antragsteller das Geld dann selbst erstattet haben wollt benötigen wir einen Zahlungsnachweiß. 9. Vorschüsse Fachschaften können Vorschüsse beantragen. Es werden 90% der Geplanten kosten vorgeschossen. Bedingung ist, dass der Fachschaftsrat die Ausgabe bereits beschlossen hat. Bitte macht davon Gebrauch und legt keine Beträge aus auf die ihr nicht langfristig Verzichten könnt. Verwendet dazu dass Formular auf der sturaseite und meldet euch frühzeitig (4 Wochen bevor ihr das Geld braucht) damit wir eventuell Belege nachfordern können oder ihr euren Beschluss korriegieren könnt falls nötig. 10. Barkasse Das Führen einer Handkasse (auch als Barkasse bekannt) muss bei der BFH beantragt werden. Wenn die Fachschaft eine Barkasse hat oder einrichten will, muss sie eine Kassenführung und eine Stellvertretung bestimmen die das Kassenbuch führen. Details erfahrt bei der BFH. Barkassen aus Zeiten vor der VS müssen in die allgemeine Buchhaltung überführt werden. 11. Spenden 11.1 Annehmen Bitte vermeidet es Barspenden im Nahmen der Fachschaft d.h. der VS annehmen. Spenden an die Fachschaften laufen am besten bargeldlos per Überweisung an das Zentrale StuRa Konto mit Entsprechendem Verwendungszweck. Spendenbescheinigung werden Zentral durch die BFH ausgegeben. 11.2 Spenden tätigen Wir haben keine Spendierhosen, ihr könnt Initiativen unterstützen aber Spenden ist nicht unsere Aufgabe (nach LHG). Alternativ könnt ihr Spendendosen der Empfänger aufstellen, damit hat das Geld das dort landet nicht mit unserer Buchhaltung zu tun und ist somit erlaubt. 12. Sonstige Umsätze Alle Umsätze die ihr tätigt als Fachschaft, z.b. auch Verkauf von Schreibwarenartikeln zu Selbstkostenpreis in Fachschaftsraum sind umsatzsteuerpflichtig. Alle diese Umsätze müssen dokumentiert und uns zentral gemeldet werden, damit wir ordentlich Steuern abführen können.
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