Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag Gereonstraße 18−32 50670 Köln Deutschland Schlosser, Peter [email protected] +49 22134039914 +49 22134039950 Halbautomatische Kommissionieranlage Konstanz Offenes Verfahren (EU) Ausschreibungsnr.: 2016000343 Verdingungsunterlagen Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen ........................................................................................................................................................... 1 Projektinformation .................................................................................................................................................... 1 Vergabeunterlagen ................................................................................................................................................... 2 Konstanz Planausschnitt Kommissionieranlage............................................................................................... 2 Schnittstelle SAP Kommissionierautomat ........................................................................................................ 3 AGB GDEKK EU 6-16 ...................................................................................................................................... 5 Produkte/Leistungen ................................................................................................................................................ 11 Kriterienkatalog ........................................................................................................................................................ 23 Anlagen .................................................................................................................................................................... 28 i Aufforderung zur Angebotsabgabe Allgemeine Informationen zum Verfahren Halbautomatische Kommissionieranlage Konstanz Verfahrensnummer: 2016000343 I. Allgemeines Die Gemeinnützige Krankenhausbetriebsgesell schaft Konstanz mbH Luisenstraße 7, 78464 Konstanz beschafft für die Apotheke des Klinikums Konstanz eine halbautomatische Kommissionieranlage für Arzneimittel, Medizinprodukte und apothekenübliches Nebensortiment. Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der Dienstleistungs und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser im Deutschen Städtetag eG (GDEKK) abgewickelt. Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung. Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen. Auftraggeber wird das Klinikum unmittelbar und nicht die GDEKK. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Auskünfte erteilt die GDEKK. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E−Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden. Bieterfragen können im Angebotsassistenten ausschließlich über das Fragen− und Antwortenforum an die Vergabestelle gerichtet werden. Allgemeine Informationen zum Verfahren i Halbautomatische Kommissionieranlage Konstanz I Beschaffung einer Halbautomatischen Kommissionieranlage für das Projektbeschreibung: Klinikum Konstanz für i Arzneimittel, Medizinprodukte und apothekenübliches Nebensortiment I Vergabeart: Offenes Verfahren (EU) i I Ausschreibung in Losen: Nein i i Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis i i Nebenangebote sind nicht zugelassen Nebenangebote: _________________________ i _________________________ _____________________ i Projektname: i Termine I Frist Bieterfragen: i Angebotsfrist: i Bindefrist: i Zuschlagsfrist: i 31.10.2016 14:00 i 10.11.2016 14:00:00 i 30.12.2016 i i II. Elektronische Angebotsabgabe Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes! Eine Abgabe über Mantelbogen oder Signatur ist nicht notwendig. Mit Einreichung des Angebotes über die Plattform und Angabe des Angebotserstellers ist das Angebot wirksam abgegeben. 1 1200x500 1200x500 2 2,47 Arzneimittellager 1200x500 1200x500 1,20 3 1,32 1,20 3 1,32 1,32 1,20 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 0 0 4 x 0 0 8 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 84 10,44 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 3 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 84 6,21 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 1,50 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 84 00 00 4x 4 x 00 00 88 LA 09.1 Kommisionierbereich Stahlbetondecke OKRFB=OKFFB=± 0,00 433,52 m2 138,80 m Materialdurchreiche 00 00 4x 4 x 00 00 88 00 00 4x 4 x 00 00 88 2,00 "EMIL" Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Maßabweichungen sind umgehend mitzuteilen. 1200x500 1200x500 1200x500 Bereitstellfläche Eigenherstellung Index Gez: A. Graf Datum:19.08.2016 Geprüft Datum Name Werkstoff Benennung Klinikum Konstanz Neubau Apotheke und Zentrallager TEC MEDICAL Kantstrasse 5 DE-72250 Freudenstadt Tel. 07441 / 95 01-51 Fax 07441 / 95 01-52 www.tecmedical.de Planausschnitt Kommissionieranlage Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz. Alle Rechtefür den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmuster-Eintragung vorbehalten. Maßstab 1:100 Blatt Nr. 2 Schnittstellenbeschreibung Klinikum Konstanz Kommissionierautomat 3 4 Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag Vorbemerkung Die Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag ist als ausschreibende Stelle für die ihr angeschlossenen Mitgliedshäuser tätig; die an Ausschreibungsverfahren teilnehmenden Mitgliedskrankenhäuser sind die Auftraggeber. A. Bewerbungsbedingungen I. Grundlagen der Bewerbung 1. Die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag , die für die Bieterseite unter der Aufrufadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal erreichbar ist. Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. Beachten Sie die Hinweise auf der Plattform. Angebote in Papierform genügen nicht und werden zwingend ausgeschlossen. 2. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass die Vergabeunterlagen der Ausschreibung vollständig sind. Zur Vervollständigung der Angaben in den Vergabeunterlagen hat der Bieter die vorgesehenen Eintragungen bezüglich Fabrikat, Typenangaben, Dimensionierung etc. auf der Plattform zu befüllen. Angebote, welche diese Forderungen nicht erfüllen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen enthalten, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt ebenfalls zwingend, wenn der Bieter eigene Geschäftsbedingungen seinen Angeboten zugrundelegen will, diese zum Angebot hoch lädt oder in irgendeiner Art und Weise auf diese hinweist. Jeder Hinweis auf AGB hat auch in den hochgeladenen Dokumenten zu unterbleiben, da dies ebenfalls zwingend zum Ausschluss führt! 3. Nebenangebote müssen im Vergabeverfahren ausdrücklich zugelassen sein. 4. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter die Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag vor Angebotsabgabe in Textform über die Kommunikationsmöglichkeiten der 5 Vergabeplattform (Fragen- Antwortenforum) darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher in anderer Form gegeben hat. 5. Das Angebot darf nur die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. 6. Alle Preise sind grundsätzlich in EURO sowie ohne Mehrwertsteuer anzugeben, sofern andere Vorgaben nicht gefordert worden sind. Die genannten Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten, es sei denn, die Vergabeunterlagen sehen etwas anderes vor. 7. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen. 8. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen, ändern oder zurückziehen. Berichtigungen oder Änderungen sind in derselben Weise wie das Angebot auf der elektronischen Vergabeplattform vorzunehmen. Für die Gültigkeit des elektronischen Angebotes sind die Vorgaben wie sie auf der Plattform beschrieben sind einzuhalten. 9. Sofern im Rahmen der Vergabeunterlagen eine Mustergestellung vorgesehen ist, ist der Bieter verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Angebotseröffnung Muster bereitzuhalten. Auf Anforderung der Vergabestelle sind diese innerhalb von 7 Kalendertagen zum Probeweisen Gebrauch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabestelle teilt mit, an wen die Muster zu versenden sind. Hierbei sind ausschließlich Muster aus der laufenden Produktion einzureichen. Alle eingereichten Muster sind mit der im Leistungsverzeichnis genannten „Position“ zu versehen. Muster, welche nicht entsprechend gezeichnet sind, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine Vergütung für die Gestellung der Muster wird nicht gewährt. 10.Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster etc. gehen, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der anfordernden Stelle über. 11.Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) sind unzulässig, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u.ä., es sei denn, dass sie im Einzelfall nach GWB zulässig sind. II. Zuschlag/Auftragserteilung Der grundsätzliche Zuschlag zum Angebot wird von der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag erteilt. Jede der im Verfahren genannten Verbrauchsstellen wird selbst Auftraggeber und entsprechend den hausbezogenen Teilmengen eine Auftragserteilung unmittelbar vornehmen. 6 B. Vertragsbedingungen Wenn der Bieter im Laufe des Vergabeverfahrens einen Zuschlag erhält, gelten folgende Bedingungen: I. Angebotsgrundlagen Dem Angebot liegen folgende Vergabeunterlagen zugrunde, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden: • Leistungsbeschreibung einschließlich etwaiger Planunterlagen • Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag • Europäische Normen, DIN Normen und die sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge. II. Preise / Preisbindung 1. Die genannten Preise sind für den Zeitraum des Liefervertrages fest. 2. Die genannten Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. 3. An das Angebot hält sich der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe) gebunden. 4. Angebote, in denen Bieter bestimmte Verbrauchsstellen ausschließen, werden nicht berücksichtigt. III. Nach- und Nebenunternehmer Sind im Angebot Nach- und Nebenunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf der Auftragnehmer diese nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers wechseln. IV. Verzug des Auftragnehmers Der Auftragnehmer haftet für die fristgerechte Erledigung des Auftrages. Kann der Auftragnehmer infolge höherer Gewalt die Vertragsleistung nicht fristgerecht erfüllen, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung aus von dem Bieter zu vertretenden Gründen gilt eine Konventionalstrafe als vereinbart. Sie beträgt 0,25 % der Auftragssumme für jede angefangene Kalenderwoche, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Konventionalstrafe ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers werden von der Konventionalstrafe nicht berührt. Ebenso ist der Auftraggeber berechtigt, Deckungskäufe zu Lasten des Auftragnehmers vorzunehmen. 7 V. Verpackung 1. Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken. Sie müssen den jeweiligen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie sollen wiederverwertbar oder stofflich verwertbar sein. Verpackungsstoffe werden grundsätzlich dem Auftragnehmer auf seine Kosten und ohne Gewähr für die Beschaffenheit zurückgesandt bzw. auf Kosten des Auftragnehmers der Verwertung / Entsorgung zugeführt. Entsprechendes gilt für leere Gebinde. Der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung. 2. Erfolgt keine Rücksendung der Verpackungsstoffe oder Gebinde, so gehen diese, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. 3. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühr. VI. Weitere Bestimmungen 1. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken des Auftragnehmers nicht, so bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verantwortlich. Zu einer gutachtlichen Äußerung ist der Auftragnehmer nur auf Grund eines gesonderten Auftrags verpflichtet. Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen der Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbedingungen, insbesondere auf Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. Diese Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen. 2. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich annimmt. 3. Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln. 4. Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäftsoder Betriebsstunden zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür 8 bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. 5. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf nicht zum Nachteil des Handels ausgelegt werden. 6. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat. VII. Rechnungsstellung Alle Rechnungen werden in zweifacher Ausfertigung unter Angabe von • • • • Nummer und Datum des Bestellzettels und Genauer Bezeichnung des / der Empfängers / Verwendungsstelle Lieferschein - Nummer Artikelbezeichnung dem jeweiligen Auftraggeber unmittelbar zugeleitet. Sammelrechnungen sind auf Wunsch der Auftraggeber möglich. VIII. Zahlungsbedingungen 1. Zahlungen erfolgen grundsätzlich nur bargeldlos innerhalb von 21 Tagen nach Waren- und Rechnungseingang abzgl. 3 % Skonto. Das Skonto erstreckt sich auch auf alle Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen. 2. Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Rechnung (Eingangsstempel der zuständigen Vergabestelle), jedoch nicht vor dem Tag der Erfüllung der Lieferung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tag der Abnahme. 3. Das Abtreten einer Forderung aus dem Vertrag ist unzulässig. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftragnehmers gegen Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. 4. Geben die Lieferungen oder Rechnungen Anlass zu Beanstandungen, beginnt die Skontofrist erst nach Behebung der Mängel und zwar mit dem Tag des Eingangs der neuen einwandfreien Lieferung bzw. der prüffähigen Rechnung. 9 IX. Controlling Mit dem Zuschlag ist der Bieter verpflichtet, vierteljährlich an die GDEKK eine Umsatzmeldung zu übermitteln. Diese erfolgt nach dem Muster welches auf der Plattform hinterlegt ist und beinhaltet Angaben zum abnehmenden Mitgliedshaus, der Waren und Produkte, der Mengen und der fakturierten Preise X. Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt, dass der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Im vorgenannten Fall kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Wahl den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. XI. Auftragsentziehung, Kündigung oder Rücktritt Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat, bzw. wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu der Verwaltung oder dem Unternehmen des Auftraggebers Vorteile bietet, verspricht oder gewährt. XII. Gerichtsstand /Vergabekammer Der Gerichtsstand ist Köln. Die zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, 50606 Köln. Stand 06/2016 10 Produkte/Leistungen Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben Vorbemerkung Die Gemeinnützige Krankenhausbetriebsgesell schaft Konstanz mbH Luisenstraße 7, 78464 Konstanz beschafft für die Apotheke des Klinikums Konstanz eine halbautomatische Kommissionieranlage für Arzneimittel, Medizinprodukte und apothekenübliches Nebensortiment. Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der Dienstleistungs und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser im Deutschen Städtetag eG (GDEKK) abgewickelt. Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung. Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen. Auftraggeber wird das Klinikum unmittelbar und nicht die GDEKK. 1 Leistungsbeschreibung EUR ......................... Aufstellungsort Die Anlage wird installiert in der Offizin der Zentralapotheke (Erdgeschoss). Die Anordnung und genaue Fläche entnehmen Sie dem auf der Plattform hochgeladenen Planausschnitt. Auf dieser Fläche sind die Kommissionieranlage und die Regale für die mit damit zu kommissionierende Ware unterzubringen. Die Regale sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Terminplan Sofort nach Erhalt des Auftrages ist die Montageplanung durchzuführen und binnen 14 Tagen die Bauangaben für z.B. bauseitige Stromversorgungspunkte, Dimensionierung der Einspeisekabel, die benötigte Leistung etc. bekanntzugeben. Die Anordnung der Anlage orientiert sich am beigefügten Plan. Der Montagebeginn des Kommissionierautomaten ist dem nachfolgenden Zeitplan anzupassen. Ab August 2017 (frühester Zeitpunkt): Beginn des Probebetriebs Ab Oktober 2017 (frühester Zeitpunkt): Beginn des Apotheken−betriebs und finale Abnahme der Anlage Der Probebetrieb der Anlage durch den Nutzer und Betreuer sowie die Personaleinweisungen, Schulungen der Mitarbeiter erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherrn / Bauleitung. Die genannten Zeiträume sind ab Auftragsvergabe bindend. Kalkulatorische Hinweise Seitens des AN sind bei der Angebotskalkulation folgende Punkte zu berücksichtigen: − Baustelleneinrichtung − komplette Montage − Dokumentation − Transport − Versicherung − Verpackung − Entsorgung und Endreinigung 11 Die Zahlung der Auftragssumme für die Anlage erfolgt wie nachstehend: 50% der Auftragssumme nach Lieferung der Ware 50% der Auftragssumme nach erfolgter Abnahme Alle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen sind in das Angebot einzurechnen, ebenso die behördlichen Abnahmen durch die BG, andere Behörden und Sicherheitsbeauftragte bzw. Sachverständigen− Abnahme. CE−Zertifizierung Gesamtanlage gemäß EG−Maschinenrichtlinie in der aktuellen Fassung muss vorliegen. EDV−und Sicherheit Für den Datenaustausch zwischen Zentralrechner und Handterminals ist das klinikeigene WLAN−Netz zu verwenden. Die drahtlose WLAN−Verbindung ist zu verschlüsseln. Das Datennetzwerk muss den einschlägigen Sicherheitsanforderungen im Klinikbetrieb genügen Die geforderten Spezifikationen bzw. Abweichungen/Angaben zu technischen Elementen sind an den vorgesehenen Stellen innerhalb der Plattform durch den Anbieter zu ergänzen. Der Anbieter gewährt eine Garantie auf das Gesamtsystem von 24 Monaten. Leistungsanforderungen Gesamtsystemleistung bei Betrieb mit 3 Mitarbeitern > 750 Kommissionierzeilen/ Stunde Durchsatz mindestens 3.000 Objekte pro Stunde Maschinentakt Batch−Kommissionierung: Zusammenfassen mehrerer Anforderungen zu einem Kommissionierauftrag der im Lager in einem Durchgang bearbeitet wird (objektorientierte Kommissionierung). Gleichzeitige Kommissionierung eines Batchauftrages durch mehrere Mitarbeiter durch Aufteilung in Kommissionierstrecken. Automatische Kontrolle des Warenausgangs unabhängig vom Bearbeiter. Automatische Objekterkennung mit Bilderkennung von oben, 2D−Erkennung incl. Identifikation securPharm−Code laut FMD sowie Barcodeerkennung von bis zu fünf Seiten Automatische Objektsortierung ausbaubar auf 40 Ausgänge Bidirektionale Schnittstelle zum Materialwirtschaftsprogra mm SAP/R3 MM Mind. Verfügbarkeit des Kommissionierhalbautomate n nach Abnahme > 99% Kommissionierung und Wareneinlagerung soll parallel erfolgen können. Die Anlage ist auch zur Erfassung von Retouren einsetzbar. Eine entsprechende Beschreibung ist durch den Anbieter zu verfassen und dem Angebot beizulegen. Funktionsbeschreibung 12 Halbautomatische Kommissionieranlage für Arzneimittel, Medizinprodukte und apothekenübliches Nebensortiment bestehend aus Fördersystem (mehrteilige Förderbänder), Erkennungseinheit (Kamera, 2D−Erkennung incl. Identifikation securPharm−Code laut FMD, Laserscanner), Sorterlinie für 2 x 12 Sorterplätze, Zentralrechnersystem einschließlich Steuerungssoftware, 6 Stk. Handterminals, mit dem Zentralrechner über WLAN verbunden Verwaltet und gesteuert wird der Automat inklusive der Handterminals von einem Server, der mindestens folgende Aufgaben zu erfüllen hat: − Batchgenerierung − Kommissioniersteuerung − Drucksteuerung − Kommunikation mit dem Warenwirtschaftssystem Die Anlage dient der zeit−, personal− und laufwegeoptimierten Kommissionierung von Anforderungen der Verbrauchsstellen aus dem Apothekenlager. Zum Auftragsstart werden die Transportbehälter an den Sorterplätzen bereitgestellt und am Zentralrechner des Halbautomaten den Teilaufträgen (Kostenstellen) zugewiesen. Das Materialwirtschaftssystem stellt die Aufträge als kostenstellenbezogene Materialanforderungen (Schnittstelle siehe unten) dem Zentralrechner des Halbautomaten zur Verfügung. Der Zentralrechner ermittelt die Gesamtentnahmemenge pro Artikel (Batchbildung) und führt die Kommissionierer wegeoptimiert durch Anzeige auf deren mobilen Handterminals durch den Kommissionierbereich. Die Ware lagert auf Paletten, in Durchlaufregalen und Schrägfachregalen (hier: StockFlow, Fa. Sintek). An diesen entlang sind in Stehhöhe Förderbänder geführt. Der Kommissionierer entnimmt die angezeigte Menge des Artikels, legt diese auf ein Förderband und quittiert die Entnahme an seinem Handterminal. Anschließend werden die entnommenen Artikel über die Förderbänder zur Erkennungs− einheit transportiert. Hier erfolgt die automatische Identifikation, Mengenkontrolle und Zuordnung zu den einzelnen Teilaufträgen. Die im Anschluss stehende Sorterlinie sorgt dafür, dass die Ausschleusung der Artikel zu dem entsprechenden Transportbehälter gewährleistet wird. Nicht erkannte und nicht in der Batchdatei enthaltene Artikel und nicht mit ausreichendem Abstand aufgelegte Artikel werden separat ausgeschleust. Diese können im Anschluss nochmals aufgelegt oder über Scanner, Tastatur oder Maus anhand der auf dem Monitor angezeigten Liste (Soll / Ist−Vergleich) zugeordnet werden. Sobald die Kommissionierwelle beendet ist, schließt der Mitarbeiter die Teilaufträge ab, druckt die, mit dem gleitenden Durchschnittspreis bewerteten, Lieferscheine aus dem Programm des Halbautomaten heraus und verteilt sie in die Transportbehälter. Der gleitende Durchschnittspreis ist in der Warenwirtschaft hinterlegt und wird zur Verfügung gestellt. Übergabe der Kommissionierbestätigunge n vom Halbautomaten an das zentrale Warenwirtschaftssystem. Auf Grundlage der übermittelten kostenstellenbezogenen Materialanforderungen (siehe oben) sind die tatsächlich ausgegebenen Artikel und Mengen je Kostenstelle wieder an das zentrale Warenwirtschaftssystem rückzumelden. IT Komponente 13 IT−Komponenten 1 Server: Server komplett mit allen erforderlichen Schnittstellen, inkl. Lizenzen (z.B. Datenbanken etc). Der Server ist entsprechend zu dimensionieren, so dass die Anlagen Anlagensteuerung entsprechend der geforderten Leistung angewickelt werden kann. Der Server ist Bestandteil des Angebots und mit anzubieten. Kann die Anlage über einen virtuellen Server gesteuert werden, besteht die Möglichkeit, diesen zur Verfügung zu stellen. Eine Abstimmung mit der hauseigenen IT−Abteilung kann hierzu erfolgen. Datenbank: SQL Schnittstelle zum Warenwirtschaftssystem: Vorhandenes Warenwirtschaftssystem: SAP/R3 MM Hinweis: Alle genannten oder dargestellten Schnittstellendefinitione n stellen musterhafte Beschreibungen der beim Auftraggeber bestehender Schnittstellen des eingesetzten Warenwirtschaftssystem dar. Geringfügige Anpassungen und/oder Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten und sind im Angebotsumfang abzudecken. Die gesamte Lager− bzw. Bestandsführung erfolgt ausschließlich im zentralen Warenwirtschaftssystem. Sämtliche Schnittstellen sind gemäß dessen Standard auszuführen und so zu gestalten, dass eine Automatisierung des Workflows möglich ist. Manuelle Eingriffe in den Datenaustausch zwischen den genannten Systemen sind auf Seiten des gegenständlich zu liefernden Systems weitestgehend zu vermeiden. Eine Beschreibung der Schnittstelle zum eingesetzten Warenwirtschaftssystem liegt bei. Diese gilt als Grundlage der zu erstellenden Schnittstelle. Die ganzheitliche Abstimmung und Einrichtung mit dem für die EDV des AG Verantwortlichen, vor allem hinsichtlich des übergeordneten Warenwirtschaftsystems SAP/R3 MM (Anforderungen, Schnittstellen, Dateiformate, etc.) ist im Leistungsumfang des AN enthalten. Rechner zur Anlagensteuerung: PC mit folgenden Funktionen und Schnittstellen: – Betriebssystem mind. Windows 7 64 bit, aktuelles SP – Etikettendrucker Die Anlagensteuerung muss, neben der Steuerung des Materialflusses und der Steuerungsabläufe der Sicherheitsstromkreise, auch alle möglichen Betriebszustände und Störungen der Anlage erfassen und diese Informationen auswerten. Bei Ausfall des übergeordneten Systems muss sichergestellt sein, dass keine Datenverluste durch den Ausfall der Schnittstellen zum übergeordneten System entstehen. Steuerungstechnik Die zu errichtende Fördertechnik inkl. Sortiereinheit soll mittels speicherprogrammierbarer Steuerung realisiert werden. Schnittstellen: Es ist eine zentrale Steuerung mit dezentraler Peripherie vorzusehen. Der Anbieter hat darauf zu achten, dass eine offene Systemarchitektur zur Verfügung steht, die verschiedene Lösungsmöglichkeiten zulässt. Dies soll durch 14 eine offene Hardwareplattform, offene und genormte Kommunikationsbusse und genormte Software auf Standardbasis erreicht werden. Vernetzung zwischen den Steuerungen: Die Kommunikation erfolgt auf dieser Ebene, soweit überhaupt erforderlich über Busfunktionalitäten. Primär werden die unterlagerten Steuerungen über Telegrammvorgaben vom übergeordneten System geführt. Fördertechnik Die Zuführlinie zur zentralen Erkennungseinheit und Sortiereinheit besteht aus einer Anordnung von Förderbändern mit Lichtschranke am Bandende und Start/Stop Betrieb. Die Förderanlage wird zentral an einem Hauptschalter eingeschaltet. Bevor die Förderanlage sich in Bewegung setzt, erfolgt ein akustisches Warnsignal. Nach Abarbeitung der Kommissionierwelle führt die Fördertechnik keine Bewegung mehr aus. Die Gurtbandförderer sind aufgeständert und auf dem Boden mit Dübeln zu verankern, sowie auf das eingesetzte Regalsystem StockFlow, Fa. Sintek anzupassen. Anordnung der Zuführlinien/ Fördertechnik: laut beigefügtem Plan 4 Stichbänder Länge ca. 9,6m 1 Sammelband Länge ca. 8m 1 Zuführband zur Erkennungseinheit nach Bedarf Der Lärmpegel im Raum darf durch den Betrieb der Kommissonieranlage max. 65 dB(A) nicht überschreiten. Erkennungseinheit Die sichere Identifizierung der abzugebenden Artikel durch die Erkennungseinheiten "Kamera und Barcode" sind im Rahmen einer dokumentierten Endkontrolle zwingend anzubieten. Die nachfolgend genannten Punkte sind Mindestanforderungen. − Barcode − 2D−Code incl. Identifikation securPharm−Code laut FMD − Geometriedatenerfassung − Bilderkennung Folgende Maximalpackungsgröße muss vom System kommissioniert werden können: gefordert angeboten Länge: 300 mm Breite: 200 mm Höhe: 150 mm Gewicht: bis zu 2.500 g Die Erkennungseinheit kann zylinderische Geometrieformen z.B. Flaschen, Tablettendosen etc. erkennen. Die Erkennungseinheit kann veränderliche und undefinierte Geometrieformen z.B. Beutel, Tüten, Tuben erkennen− Mind. Erkennungsrate >98% der Artikel deren Images hinterlegt sind, dieser Wert muss bei einem Durchlauf erreicht werden. Sorterlinie 15 Die Sorterlinie dient der Ausschleusung der jeweiligen Artikel im Zuge der laufenden Kommissionierwelle in den bereitgestellten Transportbehälter. Es sollen bis zu 24 Behälter gleichzeitig bearbeitet werden können Abmessungen der Transportbehälter: (L x B x H) ca. 600 x 400 x 275 mm Gewicht: bis zu 25 kg Sorterlinie mit 12 aktiven Doppelausschleusungen (2 x 12 Stellplätze) mit über Druckluft betriebenen Ausschiebern. Querausschieber über Fördertechnik zur Absortierung der Packungen in Transportbehälter, aufgesetzt auf Behälterstation. Links und rechts neben der Sorterlinie ist jeweils eine fest installierte Behälterstation zu integrieren, wobei die Abmessungen auf die Anlage und die eingesetzten Transportbehälter abzustimmen ist. Mobile Datenerfassung Die mobile Datenerfassung erfolgt mittels Handheld / Tablet zur Kommissionierung am Halbautomaten. Dabei handelt es sich um Online−Geräte mit WLAN−Anbindung. Die Kommunikation der Handgeräte mit dem Server erfolgt über das klinikinterne WLAN−Netz. Das mobile Datenerfassungsgerät verfügt über ein Band zur Sicherung am Handgelenk oder um den Hals des Bedieners. Der Lieferumfang beinhaltet den Handscanner, die Ladestation incl. der Batterien (Akku) sowie die Programmierung und Inbetriebnahme. Gewicht inkl. Akku: max ca. 250g Bildschirmdiagonale mind ca. 3 Zoll Geforderte Akkulauftzeit im Betrieb mind. 6 Std. je Gerät Geräte stoßgeschützt im Falle des Absturzes auf Betonfußboden aus einer Arbeitshöhe von mind.1m. Dokumentation Mit Beginn des Probebetriebs muss eine vorläufige Dokumentation vorgelegt werden. Mit Hilfe der vorläufigen Dokumentation muss die Anweisung zu einem vollumfänglichen Betrieb der Anlage möglich sein. Die vollständige Dokumentation muss bis spätestens 2 Wochen nach der Abnahme in Reinschrift vorliegen. Es muss je eine Ausgabe in Papierform und auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Dokumentation gliedert sich wie folgt: 1. Inhaltsverzeichnis 2. Ausschreibungsunterlagen 3. Funktionsbeschreibung der Anlage auch in Bezug auf Zusammenwirkung mit anderen Anlagen 4. Wartungs− und Bedienungsanleitungen 5. Messprotokolle 6. Angebot über Wartungsvertrag 7. Prüfungsbescheinigung des Errichters über die durchgeführte Prüfung der Elt.−Installation nach VDE 0100 8. TÜV− Abnahmebescheinigungen (wenn behördlich 16 erforderlich), Herstellererklärung 9. Erklärung des Errichters über Mängelbeseitigung 10. Schaltpläne und Stromkreisverzeichnis nach Schaltgruppen 11. Kompletter Satz Revisionszeichnungen in Papier u. Dateiform. 12. Dokumentation elektrische Anlagen (Schaltschrank, SPS) – − Übersichtspläne – − Stromlaufpläne – − Klemmenpläne – − Geräteaufbaupläne – − Kabelverlegungspläne – − Gerätestücklisten mit Angaben der Typen, wichtigsten technischen Daten, Bestellbezeichnungen u. Fabrikate, Gerätebeschreibung – − Programmdokumentation der SPS – − Motorlisten mit allen technischen Daten – − Zusammenstellungszeichnun gen mit Gerätezeichnung. – − Bedienerhandbuch 13. Dokumentation für Rechner (Hard− und Software) mit Dokumentation Hardware: – − Auflistung aller Komponenten inkl. Peripherie. – − Aufstellungszeichnung inkl. Verkabelung – − Dokumentation System Software – − Betriebssystemdokumentati on aller verwendeten Komponenten. – Bedienerhandbuch – Schnittstellenbeschreibun g Schulung der Nutzer und Systemadministratoren Die Schulung des Bedienungs− und Wartungspersonals zum Verständnis und Betrieb der Anlage ist im Leistungsumfang enthalten. Diese ist für alle Benutzer rechtzeitig und zu Beginn des Probebetriebs abzuschließen. Rechtzeitig vor Beginn der Schulung ist mit dem AG ein Schulungsplan abzustimmen, der in den Gesamtterminplanplan zu integrieren ist. Die Schulung besteht aus theoretischer und praktischer Unterweisung vor und während der Inbetriebnahme. Die Schulungen werden in deutscher Sprache, unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen des AG, vom AN in zuvor zu bestimmenden Gruppen durchgeführt. Die Schulung muss den Benutzer in die Lage versetzen, die Anlage mit der geforderten Funktionssicherheit zu betreiben. Es sind mindestens 2 Tage Schulung einzuplanen und zu kalkulieren. Folgende Themen sind u. a. zu schulen: − Funktion und Aufbau der Anlage − Bedienung der Anlage 17 − Mechanischer Teil (Wartung) − Steuerungstechnischer Teil (Schaltschrank, Peripheriegeräte) − Umgang in der Entwicklungsumgebung (Pflege, Systemparameter und Stammdaten, Datensicherungen, etc.) − Abwicklung aller Wartungs− und Konfigurationsprozesse mit Bedienung aller Applikationsoberflächen − Bedienung der IT−Systeme (Anwender, Administratoren) − Verhalten in Fehlersituationen (Fehlerortbestimmung), Fehlersuche und Behebung Die Schulungsinhalte sind dabei den Anforderungen und dem Kenntnisstand der angehenden Benutzer anzupassen. Die Anzahl der auszubildenden Mitarbeiter wird vom AG festgelegt. Schulungen haben vor Ort stattzufinden. Projektphasen Im Folgenden wird das Vorgehen nach erfolgter Installation beschrieben. Das Bedien− und Servicepersonal des AG ist vor dem Probebetrieb in die Handhabung der Anlage einzuweisen. Eine mindestens zweitägige Schulung mit dem Bedienpersonal wird durch den AN vor Ort in der Apotheke durchgeführt. Bereitstellung zum Probebetrieb: Die Bereitstellungsmeldung hat der AN eine Woche vorab schriftlich bei dem AG einzureichen. Voraussetzung für den Probebetrieb ist, dass die Vertragsanlage vom AN bereits in eigener Regie mit Testmaterial und Testdaten sowie die Schnittstellen zu den angrenzenden (übergeordnet, benachbart und untergeordnet) und verknüpften Gewerken / Systemen ausgetestet wurden. Vor Übergabe der Vertragsanlage zum Probebetrieb erfolgt eine Bewertung in Form einer kritischen Inaugenscheinnahme in Anwesenheit des AG bzw. dessen Beauftragten. Vor der Übergabe zum Probebetrieb muss die Schulung des Bedienungs− und Instandhaltungs− personals erfolgt sein. Der AG wird die Anlage für den Probebetrieb freigeben, wenn sie die Forderungen bezüglich Vollständigkeit ( Vollständigkeitsüberprüfu ng) und Funktionstüchtigkeit (Ablauftest) erfüllt. Dies wird in einem Protokoll festgehalten. Durchführung Probebetrieb: Zu Beginn des Probebetriebes ist die vereinbarte Anfangsverfügbarkeit der Gesamtanlage nachzuweisen. Der Probebetrieb wird mit Echt−Daten und Echt−Material unter Produktivbedingungen beim AG durchgeführt. Die Anlagenbedienung erfolgt durch das vom AN ausgebildete Personal des AG. Während dieser Zeit hat der AN die Anlage zu betreuen sowie das erforderliche Personal zur Unterstützung und Einweisung des Betreiberpersonals beizustellen. Die Personalbeistellung seitens AN ist im Lieferumfang berücksichtigt. Während dieser Zeit sind die Daten des Störungsdiagnosesystems durch den AN auszuwerten und dem AG bei Erfordernis zur Verfügung zu stellen. Noch evtl. vorhandene Störungen sind zu analysieren und Abhilfe zu schaffen. Das zum Testen durch den AN zusätzlich benötigte Material (Fördergut) und die erforderlichen Testdaten sind vom AN zu spezifizieren und werden vom AG − bei rechtzeitiger Anmeldung (Vorlauf: 1 Woche) − zum Beginn des Probebetriebs bereitgestellt. Evtl. erforderliches Dummy−Material ist vom AN zu beschaffen. Über sämtliche Ausfälle und Störungen werden durch den AN testbegleitend Protokolle mit eindeutigem Bezug zur Störquelle und Stördauer erstellt. Diese Protokolle sind dem AG vorzulegen. Der Probebetrieb dauert vier Wochen. Erst nach erfolgreichem 18 Probebetrieb kann seitens des AN die Abnahmebereitschaft signalisiert werden. Mit dem Probebetrieb gilt die Anlage ausdrücklich NICHT als in Betrieb genommen. Der Probebetrieb gilt als erfolgreich, wenn die Anlage innerhalb des Probebetriebs über einen zusammenhängenden Zeitraum von zwei Wochen eine Verfügbarkeit von mind. 96% bietet und eine Fehlerrate von 0,5% nicht überschritten wird. Werden während des Probebetriebs funktionelle oder andere Mängel festgestellt, die einen einwandfreien Betrieb nicht ermöglichen, wird der Probebetrieb bis zur Beseitigung der Mängel unterbrochen. Die Verantwortung für Wartung, Reparatur und Ersatzteilhaltung aller gelieferten Komponenten bis zur Abnahme trägt der AN. Die Fehlerquote bezieht sich auf die Anzahl kommissionierter Packungen. Als Fehler werden gewertet: Die Anlage gibt einen falschen Artikel aus. Die Anlage gibt eine falsche Anzahl Artikel aus. Packungen werden an falscher Stelle ausgegeben oder fehlen in einem Behälter. Unplanmäßige Stockungen im Ablauf. Datenübertragungsfehler zur Warenwirtschaft. Abnahme: Die Anlage gilt als abgenommen, wenn sie während des Verfügbarkeits− und Leistungstests die Forderungen bezüglich Vollständigkeit, Funktion, Verfügbarkeit, geforderter Leistung, zulässiger Laufgeräusche und zulässiger Fehlerrate erfüllt, sowie die besonders garantierten Beschaffenheiten aufweist. Hierüber wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Service / Wartung Wartungsvertrag mit Hotline−Anbindung (Hilfestellung für den Auftragnehmer) in der Normalarbeitszeit (Montags bis Freitags 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr) Fernwartung: Der Fernwartungszugang hat über einen VPN−Tunnel unter Verwendung einer krypto−graphischen starken Verschlüsselungsmethode zu erfolgen. Im Falle eines Site−to−Site−VPN verpflichtet sich der AN, digitale Zertifikate oder Pre−Shared Keys ausreichender Länge und Komplexität zu verwenden, um so eine sichere Authentifizierung zu gewährleisten. Weiterhin ist durch den AN sicherzustellen, dass neben der Fernwartungsverbindung keine weiteren Netzwerkverbindungen in Netzwerke von Dritten – z.B. ins Internet, oder in Netze anderer Kunden des AN – gleichzeitig bestehen. Es ist vom AN ebenfalls sicherzustellen, dass nur diejenigen DV−Anlagen Zugriff auf das VPN zwischen AN und AG haben, welche für die Durchführung der Fernwartungsmaßnahmen unbedingt erforderlich sind. Seitens des AN ist zu protokollieren, wer, wann auf welche Daten von extern zugreift. Diese Protokolle sind dem AG zur Verfügung zu stellen. Vorbeugende Wartung vor Ort (1 x jährlich): Im Angebotspreis müssen enthalten sein: – Kosten für An− und Abreise – Kosten für Arbeitszeiten (Wartung) – eventuelle Kosten für Übernachtungen, Auslösen etc. Nicht enthalten sind Verschleißmaterial, wie auch Ersatzteile. Nach Meldung einer Fehlfunktion hat der Kundendienst unmittelbar zu reagieren und ggf. mittels Fernwartungszugriff 19 auf die Anlage zuzugreifen. Hierfür wird eine Reaktion innerhalb von 4 Stunden als Mindestanforderung vorausgesetzt. Ist die Anreise eines Servicetechnikers zur Behebung der Störung notwendig so muss dieser am Folgetag vor Ort sein. 2 Preisangaben 2.1 IT−Komponenten EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 1,00 Steuerungstechnik USt. [%] Menge Einheit 19% 1,00 Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück ................ Stück IT−Komponenten Leistungsbeschreibung gemäß Textposition 2.2 Einzelpreis [EUR] Stück Steuerungstechnik Leistungsbeschreibung gemäß Textposition Textergänzungen/ Eigenschaften Hersteller: ________ Modell/Typ: ________ 2.3 Fördertechnik USt. [%] Menge Einheit 19% 1,00 Stück Fördertechnik Leistungsbeschreibung gemäß Textposition Textergänzungen/ Eigenschaften Anzahl der Fördertechnikabschnitte: Gesamtlänge der Fördertechnik: Nennbreite der Fördertechnik: Höhe der Fördertechnik: Seitenführung beidseits mit Leisten (Ja/Nein): Fördergeschwindigkeit: Tragfähigkeit / Laufmeter : Rahmenausführung: Antriebsart: Hersteller: Typ/Modell: 2.4 Erkennungseinheit ________ ________ ________ ________ ________ ________ ________ ________ ________ ________ ________ Stück lfm mm mm m/s kg/lfm USt. [%] Menge Einheit 19% 1,00 Stück Erkennungseinheit Leistungsbeschreibung gemäß Textposition Textergänzungen/ Eigenschaften Barcode Erkennung erfolgt von welchen Seiten: 2D−Code Erkennung erfolgt von welchen Seiten: Geometriedatenerfassung erfolgt von welchen Seiten: Bilderkennung erfolgt von welchen Seiten: Kommisionierbare Maximalpackungsgröße Länge: Kommisionierbare Maximalpackungsgröße Breite: Kommisionierbare Maximalpackungsgröße Höhe: Kommisionierbare Maximalpackungsgröße Gewicht: ________ ________ ________ ________ ________ ________ ________ ________ mm mm mm g 20 Kommisionierbare Mindestpackungsgröße Länge: Kommisionierbare Mindestpackungsgröße Breite: Kommisionierbare Mindestpackungsgröße Höhe: Kommisionierbare Mindestpackungsgröße Gewicht: Erkennungrate : 2.5 Sorterlinie ________ ________ ________ ________ ________ mm mm mm g % USt. [%] Menge Einheit 19% 1,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück ................ Stück Sorterlinie Leistungsbeschreibung gemäß Textposition Textergänzungen/ Eigenschaften Abmessung der Sortiereinheit bei 2 x 12 Stellplätzen Länge: Abmessung der Sortiereinheit bei 2 x 12 Stellplätzen Breite: Abmessung der Sortiereinheit bei 2 x 12 Stellplätzen Höhe: 2.6 Mobile Datenerfassung ________ ________ ________ USt. [%] Menge Einheit 19% 6,00 Stück Mobile Datenerfassung Leistungsbeschreibung gemäß Textposition Textergänzungen/ Eigenschaften Gewicht inkl. Akku: ________ Bildschirmdiagonale: ________ Akkulaufzeit im Betrieb: ________ Hersteller: ________ ´Modellbezeichnung: ________ 2.7 Dokumentation Gramm Zoll Stunden USt. [%] Menge Einheit 19% 1,00 Stück Dokumentation Leistungsbeschreibung gemäß Textposition 2.8 Schulung der Nutzer und Systemadministratoren USt. [%] Menge Einheit 19% 1,00 Stück Schulung der Nutzer und Systemadministratoren Leistungsbeschreibung gemäß Textposition 2.9 Service / Wartung mm mm mm USt. [%] Menge Einheit 19% Service / Wartung Leistungsbeschreibung gemäß Textposition 1,00 Stück 21 Textergänzungen/ Eigenschaften Wartungspauschale 1. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung: Wartungspauschale 2. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung: Wartungspauschale 3. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung: Wartungspauschale 4. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung: Wartungspauschale 5. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung: Formel zur Berechnung Wartung Gesamt: Entfernung bis zur nächsten Kundendienststelle: Kosten für die Anfahrt bei Zusätzlichen Serviceleistungen: Stundenlohn Servicetechniker bei Zusätzlichen Serviceleistungen: Reaktionszeit Fernwartung: Zeit bis Techniker vor Ort ist: 2.10 Online−USV−Anlage ________ ________ ________ ________ ________ Formel: [Wartungspauschale 1. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung] +[ Wartungspauschale 2. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung] +[ Wartungspauschale 3. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung] +[ Wartungspauschale 4. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung] +[ Wartungspauschale 5. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung] Ergebnis: Preis ________ km ________ Euro/h ________ Euro ________ ________ Minuten Stunden USt. [%] Menge Einheit optional für Bieter 19% 1,00 Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Stück ................ Stück Für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass für den störungsfreien Betrieb bei Spannungsausfällen oder Spannungsschwankungen eine Online−USV−Anlage (VFI) für den Bedien−PC oder/und die Steuerungstechnik erforderlich oder empfehlenswert ist, ist der Angebotspreis hier einzugeben. Textergänzungen/ Eigenschaften Angebotenes Fabrikat Online−USV−Anlage: Angebotener Typ Online−USV−Anlage: Überbrückungszeit Online−USV−Anlage: Einzelpreis [EUR] Beschreibung Beschreibung Stunden Zwischensumme: + 19 % MWSt.: Brutto: Skonto zulässig: Nein Zahlungsziel: Tage Auftragssumme: _______________________ (rechtsverbindliche Unterschrift) 22 Kriterienkatalog Eignungskriterien (sofern vorhanden): 1 Allgemeine Eignungskriterien Gewichtung: 0,00% 1.1 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs ( Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.2 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.3 Bestätigung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.4 Erklärung des Bieters [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 23 2 Auftragsspezifische Eignungskriterien Gewichtung: 0,00% 2.1 Referenz zur Erkennungrate [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Zum Nachweis der geforderten Erkennungsrate von > 98% haben wir zu unserem Angebot eine Dokument über eine Referenzanlage mit der ausgeführten Erkennungsrate hochgeladen.. Dieses Dokument enthält folgende Angaben zur Referenzanlage: Projektname Adresse Ansprechperson Telefonnummer Hersteller Typ/Modell [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.2 Referenz Bau und Betrieb [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Zum Nachweis unserer Eignung haben wir zu unserem Angebot eine Dokument über drei Referenzanlagen die von uns Erstellt und gewartet werden und dem Leistungsumfang der vorliegenden Ausschreibung entsprechen, hochgeladen. Dieses Dokument enthält folgende Angaben zu den Referenzanlagen: Projektname Projektstart Adresse Ansprechperson Telefonnummer Hersteller Typ/Modell [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.3 Referenz Schnittstelle [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Zum Nachweis unserer Leistungsfähigkeit in Bezug auf die vorhandene Schnittstelle haben wir zu unserem Angebot eine Dokument über eine Referenzanlage zu bereits umgesetzten Schnittstellen zum SAP/R3 MM hochgeladen. Dieses Dokument enthält folgende Angaben zu den Referenzanlagen: Projektname Projektstart Adresse Ansprechperson Telefonnummer Hersteller Typ/Modell [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Zuschlagskriterien (sofern vorhanden): 1 Informationskriterien 1.1 Gesamtsystemleistung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Nein Gesamtsystemleistung bei Betrieb mit 3 Mitarbeitern Angabe Kommissionierzeilen/ Stunde 1.2 Durchsatz [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Nein Durchsatz in Objekte pro Stunde Maschinentakt 24 1.3 Verfügbarkeit [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Nein Verfügbarkeit des Kommissionierhalbautomate n nach Abnahme in % 1.4 Eingliederung von Artikeln [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Nein Beschreiben Sie die Eingliederung von Artikeln eines Stichbandes auf das Hauptförderband? (zeitversetzt, zufällig, per Intervall, Prioritätenvergabe, etc.) 1.5 Vermeidungsszenarien [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Nein Sind zeitliche Verzögerungen im Transport der Artikel zur Erkennungseinheit oder Sortiereinheit aufgrund der Anordnung der Fördertechnik zu erwarten? Gibt es Szenarien im Rahmen der Abarbeitung einer Kommissionierwelle, welche vermieden werden sollen 1.6 Übergabe Artikel [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Nein Beschreiben Sie die Übergabe der Artikel zwischen den einzelnen Fördertechnikelementen? (überlappend, Stoß an Stoß). 1.7 Geometrieformen K.O.−Kriterium: Nein Falls die von Ihnen angebotene Anlage KEINE zylinderischen Geometrieformen z.B. Flaschen, Tablettendosen etc. oder undefinierte Geometrieformen z.B. Beutel, Tüten, Tuben erkennen kann, beschreiben Sie bitte die Prozesse für die Kommissionierung dieser abweichenden Geometrien! 1.8 Anschlusswerte 1.8.1 Stromanschlüsse 230 V K.O.−Kriterium: Nein Geben Sie hier bitte die Anzahl der notwendigen Stromanschlüsse 230 V an 1.8.2 Drehstromanschluß 400 V / 32 A K.O.−Kriterium: Nein Geben Sie hier bitte die Anzahl der notwendigen Stromanschlüsse Drehstromanschluß 400 V / 32 A an 1.8.3 Drehstromanschluß 400 V / A K.O.−Kriterium: Nein Geben Sie hier bitte die Anzahl der notwendigen Stromanschlüsse Drehstromanschluß 400 V / und ggf. die notwendige Amperestärke an. 1.8.4 Druckluftanschluß K.O.−Kriterium: Nein Geben Sie hier bitte die Anzahl der notwendigen Druckluftanschlüsse an 1.8.5 Erforderlicher Druck K.O.−Kriterium: Nein Geben Sie hier bitte den erforderlichen Druck für die Druckluftanschlüsse in bar an 1.8.6 Luftmenge K.O.−Kriterium: Nein Geben Sie hier bitte die erforderliche Luftmenge in l/Stunde für den Druckluftanschluss an 1.8.7 Anschluß RJ45 für LAN K.O.−Kriterium: Nein Geben Sie hier bitte die Anzahl der Anschlüsse RJ45 für LAN an 1.8.8 Erforderliche Leistung Netzwerk K.O.−Kriterium: Nein Geben Sie hier bitte die Erforderliche Leistung in mBits / s an 25 1.8.9 Remote−Anschluß K.O.−Kriterium: Nein Geben Sie hier bitte die Anschlussart für den Remote−Anschluß für die Fernwartung, an 2 Hochzuladende Unterlagen 2.1 Erfassung von Retouren [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir haben zu unserem Angebot ein gesondertes Dokument hochgeladen, aus welchem sich ergibt, dass die Anlage auch zur Erfassung von Retouren einsetzbar ist und den Prozess beschreibt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.2 Zeichnung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir haben zu unserem Angebot eine Zeichnung der Anlage hochgeladen, welche sich an den räumlichen Gegebenheiten des Projektes orientiert. Die Zeichnung enthält auch die Darstellung der Regale. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.3 CE Zertifizierung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir haben zu unserem Angebot den Nachweis hochgeladen, dass die Gesamtanlage der EG−Maschinenrichtlinie in der aktuellen Fassung entspricht und CE zertifiziert ist. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.4 IT Komponenten [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir haben zu unserem Angebot den ein gesondertes Dokument hochgeladen, in welchem die angebotenen IT−Komponenten einzeln beschrieben sind, insbesondere: Server Schnittstelle zum Warenwirtschaftssystem Rechner zur Anlagensteuerung Etikettendrucker [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.5 IT Ausfallkonzept [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir haben zu unserem Angebot den ein gesondertes Dokument hochgeladen, in welchem wir die Ausfallkonzepte für folgende Szenarien dargestellt haben: Ausfall des zentralen Servers Ausfall des Netzwerkes Ausfall des Steuer−PCs [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.6 IT Ausfallkonzept [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Wir haben zu unserem Angebot den ein gesondertes Dokument hochgeladen, in welchem wir die Ausfallkonzepte für folgende Szenarien dargestellt haben: Ausfall des zentralen Servers Ausfall des Netzwerkes Ausfall des Steuer−PCs [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein 26 Nur eine Antwort wählbar Berechnungsgrundlage: Gewichtung Preis/Leistung: % / % 27 Name Dateiname Größe MIME−Type 28
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