Halbautomatische Kommissionieranlage Konstanz

Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
Gereonstraße 18−32
50670 Köln
Deutschland
Schlosser, Peter
[email protected]
+49 22134039914
+49 22134039950
Halbautomatische Kommissionieranlage Konstanz
Offenes Verfahren (EU)
Ausschreibungsnr.: 2016000343
Verdingungsunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen ...........................................................................................................................................................
1
Projektinformation ....................................................................................................................................................
1
Vergabeunterlagen ...................................................................................................................................................
2
Konstanz Planausschnitt Kommissionieranlage...............................................................................................
2
Schnittstelle SAP Kommissionierautomat ........................................................................................................
3
AGB GDEKK EU 6-16 ......................................................................................................................................
5
Produkte/Leistungen ................................................................................................................................................
11
Kriterienkatalog ........................................................................................................................................................
23
Anlagen ....................................................................................................................................................................
28
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Halbautomatische Kommissionieranlage Konstanz
Verfahrensnummer: 2016000343
I. Allgemeines
Die Gemeinnützige Krankenhausbetriebsgesell schaft Konstanz mbH Luisenstraße 7, 78464 Konstanz beschafft für die Apotheke des Klinikums Konstanz eine
halbautomatische Kommissionieranlage für Arzneimittel, Medizinprodukte und apothekenübliches Nebensortiment.
Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der Dienstleistungs und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser im Deutschen Städtetag eG
(GDEKK) abgewickelt.
Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht
verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen.
Auftraggeber wird das Klinikum unmittelbar und nicht die GDEKK.
Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Auskünfte erteilt die GDEKK. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen
sei, ist ausgeschlossen.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe
(E−Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch
technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die
elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den
Dienstleister technisch eingesehen werden.
Bieterfragen können im Angebotsassistenten ausschließlich über das Fragen− und Antwortenforum an die Vergabestelle gerichtet werden.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
i
Halbautomatische
Kommissionieranlage Konstanz
I
Beschaffung einer
Halbautomatischen
Kommissionieranlage für das
Projektbeschreibung:
Klinikum Konstanz für
i
Arzneimittel, Medizinprodukte
und apothekenübliches
Nebensortiment
I
Vergabeart:
Offenes Verfahren (EU)
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Ausschreibung in Losen: Nein
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Zuschlagskriterium:
Niedrigster Preis
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Nebenangebote sind nicht
zugelassen
Nebenangebote:
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Projektname:
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Termine
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Frist Bieterfragen:
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Angebotsfrist:
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Bindefrist:
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Zuschlagsfrist:
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31.10.2016 14:00
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10.11.2016 14:00:00
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30.12.2016
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i
II. Elektronische Angebotsabgabe
Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur
Abgabe des Angebotes! Eine Abgabe über Mantelbogen oder Signatur ist nicht notwendig. Mit Einreichung des Angebotes über die Plattform und Angabe des
Angebotserstellers ist das Angebot wirksam abgegeben.
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LA 09.1
Kommisionierbereich
Stahlbetondecke
OKRFB=OKFFB=± 0,00
433,52 m2
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Materialdurchreiche
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"EMIL"
Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Maßabweichungen sind umgehend mitzuteilen.
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Bereitstellfläche Eigenherstellung
Index
Gez: A. Graf
Datum:19.08.2016
Geprüft
Datum
Name
Werkstoff
Benennung
Klinikum Konstanz
Neubau Apotheke und Zentrallager
TEC MEDICAL
Kantstrasse 5 DE-72250 Freudenstadt
Tel. 07441 / 95 01-51 Fax 07441 / 95 01-52
www.tecmedical.de
Planausschnitt
Kommissionieranlage
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser
Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres
Inhaltes ist nicht gestattet, soweit nicht
ausdrücklich zugestanden.
Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz.
Alle Rechtefür den Fall der Patenterteilung oder
Gebrauchsmuster-Eintragung vorbehalten.
Maßstab
1:100
Blatt Nr.
2
Schnittstellenbeschreibung
Klinikum Konstanz
Kommissionierautomat
3
4
Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler
Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
Vorbemerkung
Die Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im
Deutschen Städtetag
ist als ausschreibende Stelle für die ihr angeschlossenen
Mitgliedshäuser
tätig;
die
an
Ausschreibungsverfahren
teilnehmenden
Mitgliedskrankenhäuser sind die Auftraggeber.
A. Bewerbungsbedingungen
I. Grundlagen der Bewerbung
1. Die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes erfolgt ausschließlich über die
elektronische Vergabeplattform der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft
Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag , die für die Bieterseite unter
der
Aufrufadresse:
https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal
erreichbar
ist.
Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. Beachten Sie die Hinweise auf
der Plattform.
Angebote in Papierform genügen nicht und werden zwingend ausgeschlossen.
2. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass die Vergabeunterlagen der Ausschreibung
vollständig sind. Zur Vervollständigung der Angaben in den Vergabeunterlagen hat der
Bieter die vorgesehenen Eintragungen bezüglich Fabrikat, Typenangaben,
Dimensionierung etc. auf der Plattform zu befüllen. Angebote, welche diese
Forderungen nicht erfüllen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen enthalten,
werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt ebenfalls zwingend,
wenn der Bieter eigene Geschäftsbedingungen seinen Angeboten zugrundelegen will,
diese zum Angebot hoch lädt oder in irgendeiner Art und Weise auf diese hinweist.
Jeder Hinweis auf AGB hat auch in den hochgeladenen Dokumenten zu unterbleiben,
da dies ebenfalls zwingend zum Ausschluss führt!
3. Nebenangebote müssen im Vergabeverfahren ausdrücklich zugelassen sein.
4. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die
Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter die Dienstleistungs- und
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag vor
Angebotsabgabe in Textform über die Kommunikationsmöglichkeiten der
5
Vergabeplattform (Fragen- Antwortenforum) darauf hinzuweisen, auch wenn er den
Hinweis vorher in anderer Form gegeben hat.
5. Das Angebot darf nur die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten
Erklärungen enthalten.
6. Alle Preise sind grundsätzlich in EURO sowie ohne Mehrwertsteuer anzugeben, sofern
andere Vorgaben nicht gefordert worden sind. Die genannten Preise beinhalten alle
anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung
sowie anfallende Versicherungskosten, es sei denn, die Vergabeunterlagen sehen
etwas anderes vor.
7. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr ist in deutscher
Sprache zu führen.
8. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen, ändern oder
zurückziehen. Berichtigungen oder Änderungen sind in derselben Weise wie das
Angebot auf der elektronischen Vergabeplattform vorzunehmen.
Für die Gültigkeit des elektronischen Angebotes sind die Vorgaben wie sie auf der
Plattform beschrieben sind einzuhalten.
9. Sofern im Rahmen der Vergabeunterlagen eine Mustergestellung vorgesehen ist, ist der
Bieter verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Angebotseröffnung Muster bereitzuhalten. Auf
Anforderung der Vergabestelle sind diese innerhalb von 7 Kalendertagen zum
Probeweisen Gebrauch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabestelle teilt mit, an wen die
Muster zu versenden sind.
Hierbei sind ausschließlich Muster aus der laufenden Produktion einzureichen. Alle
eingereichten Muster sind mit der im Leistungsverzeichnis genannten „Position“ zu
versehen. Muster, welche nicht entsprechend gezeichnet sind, werden vom Wettbewerb
ausgeschlossen. Eine Vergütung für die Gestellung der Muster wird nicht gewährt.
10.Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster etc. gehen, wenn nichts anderes vereinbart wird, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der anfordernden Stelle über.
11.Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) sind unzulässig, insbesondere Verabredungen
oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, die zu fordernden Preise, Entrichtung von
Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u.ä., es sei denn, dass sie im
Einzelfall nach GWB zulässig sind.
II. Zuschlag/Auftragserteilung
Der grundsätzliche Zuschlag zum Angebot wird von der Dienstleistungs- und
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag erteilt.
Jede der im Verfahren genannten Verbrauchsstellen wird selbst Auftraggeber und
entsprechend den hausbezogenen Teilmengen eine Auftragserteilung unmittelbar
vornehmen.
6
B. Vertragsbedingungen
Wenn der Bieter im Laufe des Vergabeverfahrens einen Zuschlag erhält, gelten folgende
Bedingungen:
I. Angebotsgrundlagen
Dem Angebot liegen folgende Vergabeunterlagen zugrunde, die bei Auftragserteilung
Vertragsbestandteil werden:
• Leistungsbeschreibung einschließlich etwaiger Planunterlagen
• Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen der Dienstleistungs- und
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
• Europäische Normen, DIN Normen und die sonstigen allgemein anerkannten Regeln
der Technik
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge.
II. Preise / Preisbindung
1. Die genannten Preise sind für den Zeitraum des Liefervertrages fest.
2. Die genannten Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten,
die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten.
3. An das Angebot hält sich der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe
Aufforderung zur Angebotsabgabe) gebunden.
4. Angebote, in denen Bieter bestimmte Verbrauchsstellen ausschließen, werden nicht
berücksichtigt.
III. Nach- und Nebenunternehmer
Sind im Angebot Nach- und Nebenunternehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf
der Auftragnehmer diese nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers wechseln.
IV. Verzug des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet für die fristgerechte Erledigung des Auftrages. Kann der
Auftragnehmer infolge höherer Gewalt die Vertragsleistung nicht fristgerecht erfüllen, so
hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Überschreitung von
Lieferterminen bzw. Nichtlieferung aus von dem Bieter zu vertretenden Gründen gilt eine
Konventionalstrafe als vereinbart. Sie beträgt 0,25 % der Auftragssumme für jede
angefangene Kalenderwoche, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die
Konventionalstrafe ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers werden von der Konventionalstrafe nicht
berührt. Ebenso ist der Auftraggeber berechtigt, Deckungskäufe zu Lasten des
Auftragnehmers vorzunehmen.
7
V. Verpackung
1. Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken. Sie müssen den
jeweiligen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie sollen wiederverwertbar oder
stofflich verwertbar sein. Verpackungsstoffe werden grundsätzlich dem
Auftragnehmer auf seine Kosten und ohne Gewähr für die Beschaffenheit
zurückgesandt bzw. auf Kosten des Auftragnehmers der Verwertung / Entsorgung
zugeführt. Entsprechendes gilt für leere Gebinde. Der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
2. Erfolgt keine Rücksendung der Verpackungsstoffe oder Gebinde, so gehen diese,
sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über.
3. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, sofern nichts
anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühr.
VI. Weitere Bestimmungen
1. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung
im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies
ist für den Auftragnehmer unzumutbar.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die
Bedenken des Auftragnehmers nicht, so bleibt er für seine Angaben und
Anordnungen verantwortlich. Zu einer gutachtlichen Äußerung ist der
Auftragnehmer nur auf Grund eines gesonderten Auftrags verpflichtet.
Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des
Preises für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis
unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In der
Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen der Leistungsänderung auf sonstige
Vertragsbedingungen, insbesondere auf Ausführungsfristen, zu berücksichtigen.
Diese Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen.
2. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger
Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er
auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen oder zu
beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder
beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm jedoch zu, wenn der Auftraggeber
solche Leistungen nachträglich annimmt.
3. Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern
allein verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und
Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln.
4. Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen
Ausführung der Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäftsoder Betriebsstunden zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in
denen die Gegenstände der Leistung oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür
8
bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu gewähren. Auf Wunsch sind ihm die
zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die
entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
5. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon
nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die
Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen
Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese
Bestimmung darf nicht zum Nachteil des Handels ausgelegt werden.
6. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit
sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die
Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat.
VII. Rechnungsstellung
Alle Rechnungen werden in zweifacher Ausfertigung unter Angabe von
•
•
•
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Nummer und Datum des Bestellzettels und
Genauer Bezeichnung des / der Empfängers / Verwendungsstelle
Lieferschein - Nummer
Artikelbezeichnung
dem jeweiligen Auftraggeber unmittelbar zugeleitet.
Sammelrechnungen sind auf Wunsch der Auftraggeber möglich.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen erfolgen grundsätzlich nur bargeldlos innerhalb von 21 Tagen nach
Waren- und Rechnungseingang abzgl. 3 % Skonto. Das Skonto erstreckt sich auch
auf alle Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen.
2. Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Rechnung
(Eingangsstempel der zuständigen Vergabestelle), jedoch nicht vor dem Tag der
Erfüllung der Lieferung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tag der
Abnahme.
3. Das Abtreten einer Forderung aus dem Vertrag ist unzulässig. Die Aufrechnung von
Forderungen des Auftragnehmers gegen Forderungen des Auftraggebers ist
ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderung handelt.
4. Geben die Lieferungen oder Rechnungen Anlass zu Beanstandungen, beginnt die
Skontofrist erst nach Behebung der Mängel und zwar mit dem Tag des Eingangs
der neuen einwandfreien Lieferung bzw. der prüffähigen Rechnung.
9
IX. Controlling
Mit dem Zuschlag ist der Bieter verpflichtet, vierteljährlich an die GDEKK eine
Umsatzmeldung zu übermitteln. Diese erfolgt nach dem Muster welches auf der Plattform
hinterlegt ist und beinhaltet Angaben zum abnehmenden Mitgliedshaus, der Waren und
Produkte, der Mengen und der fakturierten Preise
X. Insolvenzverfahren
Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser
Antrag mangels Masse abgelehnt oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags
dadurch in Frage gestellt, dass der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur
vorübergehend einstellt, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen.
Im vorgenannten Fall kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner
Wahl den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
XI. Auftragsentziehung, Kündigung oder Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von
ihm zurückzutreten, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer
unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung
im
Sinne
des
Gesetzes
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat, bzw. wenn der Auftragnehmer Personen, die
auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder Durchführung des
Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu der Verwaltung oder dem
Unternehmen des Auftraggebers Vorteile bietet, verspricht oder gewährt.
XII. Gerichtsstand /Vergabekammer
Der Gerichtsstand ist Köln. Die zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer
Rheinland, Spruchkörper Köln, 50606 Köln.
Stand 06/2016
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Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
Vorbemerkung
Die Gemeinnützige Krankenhausbetriebsgesell schaft Konstanz mbH Luisenstraße 7, 78464 Konstanz beschafft für die
Apotheke des Klinikums Konstanz eine halbautomatische Kommissionieranlage für Arzneimittel, Medizinprodukte und
apothekenübliches Nebensortiment.
Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der Dienstleistungs und Einkaufsgemeinschaft
Kommunaler Krankenhäuser im Deutschen Städtetag eG (GDEKK) abgewickelt.
Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf
nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort
hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen.
Auftraggeber wird das Klinikum unmittelbar und nicht die GDEKK.
1
Leistungsbeschreibung
EUR .........................
Aufstellungsort
Die Anlage wird installiert in der Offizin der Zentralapotheke
(Erdgeschoss).
Die Anordnung und genaue Fläche entnehmen Sie dem auf
der Plattform hochgeladenen Planausschnitt.
Auf dieser Fläche sind die Kommissionieranlage und die
Regale für die mit damit zu kommissionierende Ware
unterzubringen. Die Regale sind nicht Teil dieser
Ausschreibung.
Terminplan
Sofort nach Erhalt des Auftrages ist die Montageplanung
durchzuführen und binnen 14 Tagen die Bauangaben für z.B.
bauseitige Stromversorgungspunkte, Dimensionierung der
Einspeisekabel, die benötigte Leistung etc. bekanntzugeben.
Die Anordnung der Anlage orientiert sich am beigefügten Plan.
Der Montagebeginn des Kommissionierautomaten ist dem
nachfolgenden Zeitplan anzupassen.
Ab August 2017 (frühester Zeitpunkt): Beginn des
Probebetriebs
Ab Oktober 2017 (frühester Zeitpunkt): Beginn des
Apotheken−betriebs und finale Abnahme der Anlage
Der Probebetrieb der Anlage durch den Nutzer und Betreuer
sowie die Personaleinweisungen, Schulungen der Mitarbeiter
erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherrn / Bauleitung.
Die genannten Zeiträume sind ab Auftragsvergabe bindend.
Kalkulatorische Hinweise
Seitens des AN sind bei der Angebotskalkulation folgende
Punkte zu berücksichtigen:
− Baustelleneinrichtung
− komplette Montage
− Dokumentation
− Transport
− Versicherung
− Verpackung
− Entsorgung und Endreinigung
11
Die Zahlung der Auftragssumme für die Anlage erfolgt wie
nachstehend:
50% der Auftragssumme nach Lieferung der Ware
50% der Auftragssumme nach erfolgter Abnahme
Alle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen sind in das
Angebot einzurechnen, ebenso die behördlichen Abnahmen
durch die BG, andere Behörden und Sicherheitsbeauftragte
bzw. Sachverständigen− Abnahme.
CE−Zertifizierung Gesamtanlage gemäß
EG−Maschinenrichtlinie in der aktuellen Fassung muss
vorliegen.
EDV−und Sicherheit
Für den Datenaustausch zwischen Zentralrechner und
Handterminals ist das klinikeigene WLAN−Netz zu verwenden.
Die drahtlose WLAN−Verbindung ist zu verschlüsseln. Das
Datennetzwerk muss den einschlägigen
Sicherheitsanforderungen im Klinikbetrieb genügen
Die geforderten Spezifikationen bzw. Abweichungen/Angaben
zu technischen Elementen sind an den vorgesehenen Stellen
innerhalb der Plattform durch den Anbieter zu ergänzen.
Der Anbieter gewährt eine Garantie auf das Gesamtsystem
von 24 Monaten.
Leistungsanforderungen
Gesamtsystemleistung bei Betrieb mit 3 Mitarbeitern
> 750 Kommissionierzeilen/ Stunde
Durchsatz mindestens 3.000 Objekte pro Stunde
Maschinentakt
Batch−Kommissionierung: Zusammenfassen mehrerer
Anforderungen zu einem Kommissionierauftrag der im Lager
in
einem Durchgang bearbeitet wird (objektorientierte
Kommissionierung).
Gleichzeitige Kommissionierung eines Batchauftrages durch
mehrere Mitarbeiter durch Aufteilung in
Kommissionierstrecken.
Automatische Kontrolle des Warenausgangs unabhängig vom
Bearbeiter.
Automatische Objekterkennung mit Bilderkennung von oben,
2D−Erkennung incl. Identifikation securPharm−Code laut FMD
sowie Barcodeerkennung von bis zu fünf Seiten
Automatische Objektsortierung ausbaubar auf 40 Ausgänge
Bidirektionale Schnittstelle zum Materialwirtschaftsprogra mm
SAP/R3 MM
Mind. Verfügbarkeit des Kommissionierhalbautomate n
nach Abnahme > 99%
Kommissionierung und Wareneinlagerung soll parallel
erfolgen
können.
Die Anlage ist auch zur Erfassung von Retouren einsetzbar.
Eine entsprechende Beschreibung ist durch den Anbieter zu
verfassen und dem Angebot beizulegen.
Funktionsbeschreibung
12
Halbautomatische Kommissionieranlage für Arzneimittel,
Medizinprodukte und apothekenübliches Nebensortiment
bestehend aus
Fördersystem (mehrteilige Förderbänder), Erkennungseinheit
(Kamera, 2D−Erkennung incl. Identifikation securPharm−Code
laut FMD, Laserscanner), Sorterlinie für 2 x 12 Sorterplätze,
Zentralrechnersystem einschließlich Steuerungssoftware, 6
Stk. Handterminals, mit dem Zentralrechner über WLAN
verbunden
Verwaltet und gesteuert wird der Automat inklusive der
Handterminals von einem Server, der mindestens folgende
Aufgaben zu erfüllen hat:
− Batchgenerierung
− Kommissioniersteuerung
− Drucksteuerung
− Kommunikation mit dem Warenwirtschaftssystem
Die Anlage dient der zeit−, personal− und laufwegeoptimierten
Kommissionierung von Anforderungen der Verbrauchsstellen
aus dem Apothekenlager.
Zum Auftragsstart werden die Transportbehälter an den
Sorterplätzen bereitgestellt und am Zentralrechner des
Halbautomaten den Teilaufträgen (Kostenstellen) zugewiesen.
Das Materialwirtschaftssystem stellt die Aufträge als
kostenstellenbezogene Materialanforderungen (Schnittstelle
siehe unten) dem Zentralrechner des Halbautomaten zur
Verfügung. Der Zentralrechner ermittelt die
Gesamtentnahmemenge pro Artikel (Batchbildung) und führt
die Kommissionierer wegeoptimiert durch Anzeige auf deren
mobilen Handterminals durch den Kommissionierbereich.
Die Ware lagert auf Paletten, in Durchlaufregalen und
Schrägfachregalen (hier: StockFlow, Fa. Sintek). An diesen
entlang sind in Stehhöhe Förderbänder geführt.
Der Kommissionierer entnimmt die angezeigte Menge des
Artikels, legt diese auf ein Förderband und quittiert die
Entnahme an seinem Handterminal. Anschließend werden die
entnommenen Artikel über die Förderbänder zur Erkennungs−
einheit transportiert. Hier erfolgt die automatische
Identifikation, Mengenkontrolle und Zuordnung zu den
einzelnen Teilaufträgen.
Die im Anschluss stehende Sorterlinie sorgt dafür, dass die
Ausschleusung der Artikel zu dem entsprechenden
Transportbehälter gewährleistet wird.
Nicht erkannte und nicht in der Batchdatei enthaltene Artikel
und nicht mit ausreichendem Abstand aufgelegte Artikel
werden separat ausgeschleust. Diese können im Anschluss
nochmals aufgelegt oder über Scanner, Tastatur oder Maus
anhand der auf dem Monitor angezeigten Liste (Soll /
Ist−Vergleich) zugeordnet werden.
Sobald die Kommissionierwelle beendet ist, schließt der
Mitarbeiter die Teilaufträge ab, druckt die, mit dem gleitenden
Durchschnittspreis bewerteten, Lieferscheine aus dem
Programm des Halbautomaten heraus und verteilt sie in die
Transportbehälter. Der gleitende Durchschnittspreis ist in der
Warenwirtschaft hinterlegt und wird zur Verfügung gestellt.
Übergabe der Kommissionierbestätigunge n vom
Halbautomaten an das zentrale Warenwirtschaftssystem.
Auf Grundlage der übermittelten kostenstellenbezogenen
Materialanforderungen (siehe oben) sind die tatsächlich
ausgegebenen Artikel und Mengen je Kostenstelle wieder an
das zentrale Warenwirtschaftssystem rückzumelden.
IT Komponente
13
IT−Komponenten
1
Server:
Server komplett mit allen erforderlichen Schnittstellen, inkl.
Lizenzen (z.B. Datenbanken etc).
Der Server ist entsprechend zu dimensionieren, so dass die
Anlagen
Anlagensteuerung entsprechend der geforderten Leistung
angewickelt werden kann.
Der Server ist Bestandteil des Angebots und mit anzubieten.
Kann die Anlage über einen virtuellen Server gesteuert
werden,
besteht die Möglichkeit, diesen zur Verfügung zu stellen. Eine
Abstimmung mit der hauseigenen IT−Abteilung kann hierzu
erfolgen.
Datenbank: SQL
Schnittstelle zum Warenwirtschaftssystem:
Vorhandenes Warenwirtschaftssystem: SAP/R3 MM
Hinweis: Alle genannten oder dargestellten
Schnittstellendefinitione n stellen musterhafte Beschreibungen
der beim Auftraggeber bestehender Schnittstellen des
eingesetzten Warenwirtschaftssystem dar. Geringfügige
Anpassungen und/oder Änderungen werden ausdrücklich
vorbehalten und sind im Angebotsumfang abzudecken.
Die gesamte Lager− bzw. Bestandsführung erfolgt
ausschließlich
im zentralen Warenwirtschaftssystem.
Sämtliche Schnittstellen sind gemäß dessen Standard
auszuführen und so zu gestalten, dass eine Automatisierung
des Workflows möglich ist. Manuelle Eingriffe in den
Datenaustausch zwischen den genannten Systemen sind auf
Seiten des gegenständlich zu liefernden Systems
weitestgehend
zu vermeiden.
Eine Beschreibung der Schnittstelle zum eingesetzten
Warenwirtschaftssystem liegt bei. Diese gilt als Grundlage
der zu erstellenden Schnittstelle.
Die ganzheitliche Abstimmung und Einrichtung mit dem für die
EDV des AG Verantwortlichen, vor allem hinsichtlich des
übergeordneten Warenwirtschaftsystems SAP/R3 MM
(Anforderungen, Schnittstellen, Dateiformate, etc.) ist im
Leistungsumfang des AN enthalten.
Rechner zur Anlagensteuerung:
PC mit folgenden Funktionen und Schnittstellen:
– Betriebssystem mind. Windows 7 64 bit, aktuelles SP
– Etikettendrucker
Die Anlagensteuerung muss, neben der Steuerung des
Materialflusses und der Steuerungsabläufe der
Sicherheitsstromkreise, auch alle möglichen Betriebszustände
und Störungen der Anlage erfassen und diese Informationen
auswerten.
Bei Ausfall des übergeordneten Systems muss sichergestellt
sein, dass keine Datenverluste durch den Ausfall der
Schnittstellen zum übergeordneten System entstehen.
Steuerungstechnik
Die zu errichtende Fördertechnik inkl. Sortiereinheit soll mittels
speicherprogrammierbarer Steuerung realisiert werden.
Schnittstellen:
Es ist eine zentrale Steuerung mit dezentraler Peripherie
vorzusehen. Der Anbieter hat darauf zu achten, dass eine
offene Systemarchitektur zur Verfügung steht, die
verschiedene Lösungsmöglichkeiten zulässt. Dies soll durch
14
eine offene Hardwareplattform, offene und genormte
Kommunikationsbusse
und genormte Software auf Standardbasis erreicht werden.
Vernetzung zwischen den Steuerungen:
Die Kommunikation erfolgt auf dieser Ebene, soweit überhaupt
erforderlich über Busfunktionalitäten. Primär werden die
unterlagerten Steuerungen über Telegrammvorgaben vom
übergeordneten System geführt.
Fördertechnik
Die Zuführlinie zur zentralen Erkennungseinheit und
Sortiereinheit besteht aus einer Anordnung von
Förderbändern mit Lichtschranke am Bandende und
Start/Stop Betrieb. Die Förderanlage wird zentral an einem
Hauptschalter eingeschaltet. Bevor die Förderanlage sich in
Bewegung setzt, erfolgt ein akustisches Warnsignal. Nach
Abarbeitung der Kommissionierwelle führt die Fördertechnik
keine Bewegung mehr aus.
Die Gurtbandförderer sind aufgeständert und auf dem Boden
mit Dübeln zu verankern, sowie auf das eingesetzte
Regalsystem StockFlow, Fa. Sintek anzupassen.
Anordnung der Zuführlinien/ Fördertechnik:
laut beigefügtem Plan
4 Stichbänder Länge ca. 9,6m
1 Sammelband Länge ca. 8m
1 Zuführband zur Erkennungseinheit nach Bedarf
Der Lärmpegel im Raum darf durch den Betrieb der
Kommissonieranlage max. 65 dB(A) nicht überschreiten.
Erkennungseinheit
Die sichere Identifizierung der abzugebenden Artikel durch die
Erkennungseinheiten "Kamera und Barcode" sind im Rahmen
einer dokumentierten Endkontrolle zwingend anzubieten.
Die nachfolgend genannten Punkte sind
Mindestanforderungen.
− Barcode
− 2D−Code incl. Identifikation securPharm−Code laut FMD
− Geometriedatenerfassung
− Bilderkennung
Folgende Maximalpackungsgröße muss vom System
kommissioniert werden können:
gefordert angeboten
Länge: 300 mm
Breite: 200 mm
Höhe: 150 mm
Gewicht: bis zu 2.500 g
Die Erkennungseinheit kann zylinderische Geometrieformen
z.B. Flaschen, Tablettendosen
etc. erkennen.
Die Erkennungseinheit kann veränderliche und undefinierte
Geometrieformen z.B. Beutel,
Tüten, Tuben erkennen−
Mind. Erkennungsrate >98% der Artikel deren Images
hinterlegt sind, dieser Wert muss bei einem Durchlauf erreicht
werden.
Sorterlinie
15
Die Sorterlinie dient der Ausschleusung der jeweiligen Artikel
im Zuge der laufenden Kommissionierwelle in den
bereitgestellten Transportbehälter. Es sollen bis zu 24
Behälter gleichzeitig bearbeitet werden können
Abmessungen der Transportbehälter: (L x B x H) ca. 600 x
400 x 275 mm Gewicht: bis zu 25 kg
Sorterlinie mit 12 aktiven Doppelausschleusungen (2 x 12
Stellplätze) mit über Druckluft betriebenen Ausschiebern.
Querausschieber über Fördertechnik zur Absortierung der
Packungen in Transportbehälter, aufgesetzt auf
Behälterstation.
Links und rechts neben der Sorterlinie ist jeweils eine fest
installierte Behälterstation zu integrieren, wobei die
Abmessungen auf die Anlage und die eingesetzten
Transportbehälter abzustimmen ist.
Mobile Datenerfassung
Die mobile Datenerfassung erfolgt mittels Handheld / Tablet
zur Kommissionierung am Halbautomaten. Dabei handelt es
sich um Online−Geräte mit WLAN−Anbindung.
Die Kommunikation der Handgeräte mit dem Server erfolgt
über das klinikinterne WLAN−Netz.
Das mobile Datenerfassungsgerät verfügt über ein Band zur
Sicherung am Handgelenk oder um den Hals des Bedieners.
Der Lieferumfang beinhaltet den Handscanner, die
Ladestation incl. der Batterien (Akku) sowie die
Programmierung und Inbetriebnahme.
Gewicht inkl. Akku: max ca. 250g
Bildschirmdiagonale mind ca. 3 Zoll
Geforderte Akkulauftzeit im Betrieb mind. 6 Std. je Gerät
Geräte stoßgeschützt im Falle des Absturzes auf
Betonfußboden aus einer Arbeitshöhe von mind.1m.
Dokumentation
Mit Beginn des Probebetriebs muss eine vorläufige
Dokumentation vorgelegt werden. Mit Hilfe der vorläufigen
Dokumentation muss die Anweisung zu einem
vollumfänglichen Betrieb der Anlage möglich sein. Die
vollständige Dokumentation muss bis spätestens 2 Wochen
nach der Abnahme in Reinschrift vorliegen. Es muss je eine
Ausgabe in Papierform und auf Datenträger zur Verfügung
gestellt werden.
Die Dokumentation gliedert sich wie folgt:
1. Inhaltsverzeichnis
2. Ausschreibungsunterlagen
3. Funktionsbeschreibung der Anlage auch in Bezug auf
Zusammenwirkung mit anderen Anlagen
4. Wartungs− und Bedienungsanleitungen
5. Messprotokolle
6. Angebot über Wartungsvertrag
7. Prüfungsbescheinigung des Errichters über die
durchgeführte Prüfung der Elt.−Installation nach VDE 0100
8. TÜV− Abnahmebescheinigungen (wenn behördlich
16
erforderlich), Herstellererklärung
9. Erklärung des Errichters über Mängelbeseitigung
10. Schaltpläne und Stromkreisverzeichnis nach
Schaltgruppen
11. Kompletter Satz Revisionszeichnungen in Papier u.
Dateiform.
12. Dokumentation elektrische Anlagen (Schaltschrank, SPS)
– − Übersichtspläne
– − Stromlaufpläne
– − Klemmenpläne
– − Geräteaufbaupläne
– − Kabelverlegungspläne
– − Gerätestücklisten mit Angaben der Typen, wichtigsten
technischen Daten, Bestellbezeichnungen u. Fabrikate,
Gerätebeschreibung
– − Programmdokumentation der SPS
– − Motorlisten mit allen technischen Daten
– − Zusammenstellungszeichnun gen mit Gerätezeichnung.
– − Bedienerhandbuch
13. Dokumentation für Rechner (Hard− und Software) mit
Dokumentation Hardware:
– − Auflistung aller Komponenten inkl. Peripherie.
– − Aufstellungszeichnung inkl. Verkabelung
– − Dokumentation System Software
– − Betriebssystemdokumentati on aller verwendeten
Komponenten.
– Bedienerhandbuch
– Schnittstellenbeschreibun g
Schulung der Nutzer und Systemadministratoren
Die Schulung des Bedienungs− und Wartungspersonals zum
Verständnis und Betrieb der Anlage ist im Leistungsumfang
enthalten. Diese ist für alle Benutzer rechtzeitig und zu Beginn
des Probebetriebs abzuschließen.
Rechtzeitig vor Beginn der Schulung ist mit dem AG ein
Schulungsplan abzustimmen, der in den
Gesamtterminplanplan zu integrieren ist.
Die Schulung besteht aus theoretischer und praktischer
Unterweisung vor und während der Inbetriebnahme. Die
Schulungen werden in deutscher Sprache, unter
Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen des AG, vom
AN in zuvor zu bestimmenden Gruppen durchgeführt.
Die Schulung muss den Benutzer in die Lage versetzen,
die Anlage mit der geforderten Funktionssicherheit zu
betreiben.
Es sind mindestens 2 Tage Schulung einzuplanen und zu
kalkulieren.
Folgende Themen sind u. a. zu schulen:
− Funktion und Aufbau der Anlage
− Bedienung der Anlage
17
− Mechanischer Teil (Wartung)
− Steuerungstechnischer Teil (Schaltschrank,
Peripheriegeräte)
− Umgang in der Entwicklungsumgebung (Pflege,
Systemparameter und Stammdaten, Datensicherungen, etc.)
− Abwicklung aller Wartungs− und Konfigurationsprozesse mit
Bedienung aller Applikationsoberflächen
− Bedienung der IT−Systeme (Anwender, Administratoren)
− Verhalten in Fehlersituationen (Fehlerortbestimmung),
Fehlersuche und Behebung
Die Schulungsinhalte sind dabei den Anforderungen und dem
Kenntnisstand der angehenden Benutzer anzupassen.
Die Anzahl der auszubildenden Mitarbeiter wird vom AG
festgelegt. Schulungen haben vor Ort stattzufinden.
Projektphasen
Im Folgenden wird das Vorgehen nach erfolgter Installation
beschrieben.
Das Bedien− und Servicepersonal des AG ist vor dem
Probebetrieb in die Handhabung der Anlage einzuweisen.
Eine mindestens zweitägige Schulung mit dem
Bedienpersonal wird durch den AN vor Ort in der Apotheke
durchgeführt.
Bereitstellung zum Probebetrieb:
Die Bereitstellungsmeldung hat der AN eine Woche vorab
schriftlich bei dem AG einzureichen.
Voraussetzung für den Probebetrieb ist, dass die
Vertragsanlage vom AN bereits in eigener Regie mit
Testmaterial und Testdaten sowie die Schnittstellen zu den
angrenzenden (übergeordnet, benachbart und untergeordnet)
und verknüpften Gewerken / Systemen ausgetestet wurden.
Vor Übergabe der Vertragsanlage zum Probebetrieb erfolgt
eine Bewertung in Form einer kritischen Inaugenscheinnahme
in Anwesenheit des AG bzw. dessen Beauftragten. Vor der
Übergabe zum Probebetrieb muss die Schulung des
Bedienungs− und Instandhaltungs− personals erfolgt sein.
Der AG wird die Anlage für den Probebetrieb freigeben, wenn
sie die Forderungen bezüglich Vollständigkeit (
Vollständigkeitsüberprüfu ng) und Funktionstüchtigkeit
(Ablauftest) erfüllt. Dies wird in einem Protokoll festgehalten.
Durchführung Probebetrieb:
Zu Beginn des Probebetriebes ist die vereinbarte
Anfangsverfügbarkeit der Gesamtanlage nachzuweisen.
Der Probebetrieb wird mit Echt−Daten und Echt−Material
unter Produktivbedingungen beim AG durchgeführt. Die
Anlagenbedienung erfolgt durch das vom AN ausgebildete
Personal des AG. Während dieser Zeit hat der AN die Anlage
zu betreuen sowie das erforderliche Personal zur
Unterstützung und Einweisung des Betreiberpersonals
beizustellen. Die Personalbeistellung seitens AN ist im
Lieferumfang berücksichtigt. Während dieser Zeit sind die
Daten des Störungsdiagnosesystems durch den AN
auszuwerten und dem AG bei Erfordernis zur Verfügung zu
stellen. Noch evtl. vorhandene Störungen sind zu analysieren
und Abhilfe zu schaffen. Das zum Testen durch den AN
zusätzlich benötigte Material (Fördergut) und die
erforderlichen Testdaten sind vom AN zu spezifizieren und
werden vom AG − bei rechtzeitiger Anmeldung (Vorlauf: 1
Woche) − zum Beginn des Probebetriebs bereitgestellt. Evtl.
erforderliches Dummy−Material ist vom AN zu beschaffen.
Über sämtliche Ausfälle und Störungen werden durch den AN
testbegleitend Protokolle mit eindeutigem Bezug zur
Störquelle und Stördauer erstellt. Diese Protokolle sind dem
AG vorzulegen.
Der Probebetrieb dauert vier Wochen. Erst nach erfolgreichem
18
Probebetrieb kann seitens des AN die Abnahmebereitschaft
signalisiert werden. Mit dem Probebetrieb gilt die Anlage
ausdrücklich NICHT als in Betrieb genommen. Der
Probebetrieb gilt als erfolgreich, wenn die Anlage innerhalb
des Probebetriebs über einen zusammenhängenden Zeitraum
von zwei Wochen eine Verfügbarkeit von mind. 96% bietet
und eine Fehlerrate von 0,5% nicht überschritten wird.
Werden während des Probebetriebs funktionelle oder andere
Mängel festgestellt, die einen einwandfreien Betrieb nicht
ermöglichen, wird der Probebetrieb bis zur Beseitigung der
Mängel unterbrochen.
Die Verantwortung für Wartung, Reparatur und
Ersatzteilhaltung aller gelieferten Komponenten bis zur
Abnahme trägt der AN.
Die Fehlerquote bezieht sich auf die Anzahl kommissionierter
Packungen.
Als Fehler werden gewertet:
Die Anlage gibt einen falschen Artikel aus.
Die Anlage gibt eine falsche Anzahl Artikel aus.
Packungen werden an falscher Stelle ausgegeben oder fehlen
in einem Behälter.
Unplanmäßige Stockungen im Ablauf.
Datenübertragungsfehler zur Warenwirtschaft.
Abnahme:
Die Anlage gilt als abgenommen, wenn sie während des
Verfügbarkeits− und Leistungstests die Forderungen bezüglich
Vollständigkeit, Funktion, Verfügbarkeit, geforderter Leistung,
zulässiger Laufgeräusche und zulässiger Fehlerrate erfüllt,
sowie die besonders garantierten Beschaffenheiten aufweist.
Hierüber wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.
Service / Wartung
Wartungsvertrag mit Hotline−Anbindung (Hilfestellung für den
Auftragnehmer) in der Normalarbeitszeit
(Montags bis Freitags 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr) Fernwartung:
Der Fernwartungszugang hat über einen VPN−Tunnel unter
Verwendung einer krypto−graphischen starken
Verschlüsselungsmethode zu erfolgen.
Im Falle eines Site−to−Site−VPN verpflichtet sich der AN,
digitale Zertifikate oder Pre−Shared Keys ausreichender
Länge und Komplexität zu verwenden, um so eine sichere
Authentifizierung zu gewährleisten. Weiterhin ist durch den AN
sicherzustellen, dass neben der Fernwartungsverbindung
keine weiteren Netzwerkverbindungen in Netzwerke von
Dritten – z.B. ins Internet, oder in Netze anderer Kunden des
AN – gleichzeitig bestehen. Es ist vom AN ebenfalls
sicherzustellen, dass nur diejenigen DV−Anlagen Zugriff auf
das VPN zwischen AN und AG haben, welche für die
Durchführung der Fernwartungsmaßnahmen unbedingt
erforderlich sind.
Seitens des AN ist zu protokollieren, wer, wann auf welche
Daten von extern zugreift. Diese Protokolle sind dem AG zur
Verfügung zu stellen.
Vorbeugende Wartung vor Ort (1 x jährlich):
Im Angebotspreis müssen enthalten sein:
– Kosten für An− und Abreise
– Kosten für Arbeitszeiten (Wartung)
– eventuelle Kosten für Übernachtungen, Auslösen etc. Nicht
enthalten sind Verschleißmaterial, wie auch Ersatzteile.
Nach Meldung einer Fehlfunktion hat der Kundendienst
unmittelbar zu reagieren und ggf. mittels Fernwartungszugriff
19
auf die Anlage zuzugreifen. Hierfür wird eine Reaktion
innerhalb von 4 Stunden als Mindestanforderung
vorausgesetzt.
Ist die Anreise eines Servicetechnikers zur Behebung der
Störung notwendig so muss dieser am Folgetag vor Ort sein.
2
Preisangaben
2.1
IT−Komponenten
EUR .........................
USt. [%] Menge Einheit
19%
1,00
Steuerungstechnik
USt. [%] Menge Einheit
19%
1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
................
Einzelpreis [EUR]
Gesamtpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
................
Einzelpreis [EUR]
Gesamtpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
................
Einzelpreis [EUR]
Gesamtpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
................
Stück
IT−Komponenten
Leistungsbeschreibung gemäß Textposition
2.2
Einzelpreis [EUR]
Stück
Steuerungstechnik
Leistungsbeschreibung gemäß Textposition
Textergänzungen/ Eigenschaften
Hersteller:
________
Modell/Typ:
________
2.3
Fördertechnik
USt. [%] Menge Einheit
19%
1,00
Stück
Fördertechnik
Leistungsbeschreibung gemäß Textposition
Textergänzungen/ Eigenschaften
Anzahl der Fördertechnikabschnitte:
Gesamtlänge der Fördertechnik:
Nennbreite der Fördertechnik:
Höhe der Fördertechnik:
Seitenführung beidseits mit Leisten (Ja/Nein):
Fördergeschwindigkeit:
Tragfähigkeit / Laufmeter :
Rahmenausführung:
Antriebsart:
Hersteller:
Typ/Modell:
2.4
Erkennungseinheit
________
________
________
________
________
________
________
________
________
________
________
Stück
lfm
mm
mm
m/s
kg/lfm
USt. [%] Menge Einheit
19%
1,00
Stück
Erkennungseinheit
Leistungsbeschreibung gemäß Textposition
Textergänzungen/ Eigenschaften
Barcode Erkennung erfolgt von welchen Seiten:
2D−Code Erkennung erfolgt von welchen Seiten:
Geometriedatenerfassung erfolgt von welchen Seiten:
Bilderkennung erfolgt von welchen Seiten:
Kommisionierbare Maximalpackungsgröße Länge:
Kommisionierbare Maximalpackungsgröße Breite:
Kommisionierbare Maximalpackungsgröße Höhe:
Kommisionierbare Maximalpackungsgröße Gewicht:
________
________
________
________
________
________
________
________
mm
mm
mm
g
20
Kommisionierbare Mindestpackungsgröße Länge:
Kommisionierbare Mindestpackungsgröße Breite:
Kommisionierbare Mindestpackungsgröße Höhe:
Kommisionierbare Mindestpackungsgröße Gewicht:
Erkennungrate :
2.5
Sorterlinie
________
________
________
________
________
mm
mm
mm
g
%
USt. [%] Menge Einheit
19%
1,00
Einzelpreis [EUR]
Gesamtpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
................
Einzelpreis [EUR]
Gesamtpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
................
Einzelpreis [EUR]
Gesamtpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
................
Einzelpreis [EUR]
Gesamtpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
................
Einzelpreis [EUR]
Gesamtpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
................
Stück
Sorterlinie
Leistungsbeschreibung gemäß Textposition
Textergänzungen/ Eigenschaften
Abmessung der Sortiereinheit bei 2 x 12 Stellplätzen Länge:
Abmessung der Sortiereinheit bei 2 x 12 Stellplätzen Breite:
Abmessung der Sortiereinheit bei 2 x 12 Stellplätzen Höhe:
2.6
Mobile Datenerfassung
________
________
________
USt. [%] Menge Einheit
19%
6,00
Stück
Mobile Datenerfassung
Leistungsbeschreibung gemäß Textposition
Textergänzungen/ Eigenschaften
Gewicht inkl. Akku:
________
Bildschirmdiagonale:
________
Akkulaufzeit im Betrieb:
________
Hersteller:
________
´Modellbezeichnung:
________
2.7
Dokumentation
Gramm
Zoll
Stunden
USt. [%] Menge Einheit
19%
1,00
Stück
Dokumentation
Leistungsbeschreibung gemäß Textposition
2.8
Schulung der Nutzer und
Systemadministratoren
USt. [%] Menge Einheit
19%
1,00
Stück
Schulung der Nutzer und Systemadministratoren
Leistungsbeschreibung gemäß Textposition
2.9
Service / Wartung
mm
mm
mm
USt. [%] Menge Einheit
19%
Service / Wartung
Leistungsbeschreibung gemäß Textposition
1,00
Stück
21
Textergänzungen/ Eigenschaften
Wartungspauschale 1. Jahr nach Ablauf
der Gewährleistung:
Wartungspauschale 2. Jahr nach Ablauf
der Gewährleistung:
Wartungspauschale 3. Jahr nach Ablauf
der Gewährleistung:
Wartungspauschale 4. Jahr nach Ablauf
der Gewährleistung:
Wartungspauschale 5. Jahr nach Ablauf
der Gewährleistung:
Formel zur Berechnung Wartung
Gesamt:
Entfernung bis zur nächsten
Kundendienststelle:
Kosten für die Anfahrt bei Zusätzlichen
Serviceleistungen:
Stundenlohn Servicetechniker bei
Zusätzlichen Serviceleistungen:
Reaktionszeit Fernwartung:
Zeit bis Techniker vor Ort ist:
2.10 Online−USV−Anlage
________
________
________
________
________
Formel: [Wartungspauschale 1. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung] +[
Wartungspauschale 2. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung] +[ Wartungspauschale 3. Jahr
nach Ablauf der Gewährleistung] +[ Wartungspauschale 4. Jahr nach Ablauf der
Gewährleistung] +[ Wartungspauschale 5. Jahr nach Ablauf der Gewährleistung]
Ergebnis: Preis
________
km
________
Euro/h
________
Euro
________
________
Minuten
Stunden
USt. [%] Menge Einheit
optional für Bieter
19%
1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
................
Stück
Für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass für den
störungsfreien Betrieb bei Spannungsausfällen oder
Spannungsschwankungen eine Online−USV−Anlage (VFI) für
den Bedien−PC oder/und die Steuerungstechnik erforderlich
oder empfehlenswert ist, ist der Angebotspreis hier
einzugeben.
Textergänzungen/ Eigenschaften
Angebotenes Fabrikat Online−USV−Anlage:
Angebotener Typ Online−USV−Anlage:
Überbrückungszeit Online−USV−Anlage:
Einzelpreis [EUR]
Beschreibung
Beschreibung
Stunden
Zwischensumme:
+ 19 % MWSt.:
Brutto:
Skonto zulässig: Nein
Zahlungsziel: Tage
Auftragssumme:
_______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
22
Kriterienkatalog
Eignungskriterien
(sofern vorhanden):
1
Allgemeine Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00%
1.1 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.
§ 89c des Strafgesetzbuchs ( Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8.
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10.
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Bestätigung [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen
Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch
nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss
von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
23
2
Auftragsspezifische Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00%
2.1 Referenz zur Erkennungrate [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Zum Nachweis der geforderten Erkennungsrate von > 98% haben wir zu unserem Angebot eine Dokument über eine Referenzanlage mit
der ausgeführten Erkennungsrate hochgeladen..
Dieses Dokument enthält folgende Angaben zur Referenzanlage:
Projektname
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
Hersteller
Typ/Modell
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Referenz Bau und Betrieb [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Zum Nachweis unserer Eignung haben wir zu unserem Angebot eine Dokument über drei Referenzanlagen die von uns Erstellt und
gewartet werden und dem Leistungsumfang der vorliegenden Ausschreibung entsprechen, hochgeladen.
Dieses Dokument enthält folgende Angaben zu den Referenzanlagen:
Projektname
Projektstart
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
Hersteller
Typ/Modell
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Referenz Schnittstelle [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Zum Nachweis unserer Leistungsfähigkeit in Bezug auf die vorhandene Schnittstelle haben wir zu unserem Angebot eine Dokument über
eine Referenzanlage zu bereits umgesetzten Schnittstellen zum SAP/R3 MM hochgeladen.
Dieses Dokument enthält folgende Angaben zu den Referenzanlagen:
Projektname
Projektstart
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
Hersteller
Typ/Modell
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Zuschlagskriterien
(sofern vorhanden):
1
Informationskriterien
1.1
Gesamtsystemleistung [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Nein
Gesamtsystemleistung bei Betrieb mit 3 Mitarbeitern
Angabe Kommissionierzeilen/ Stunde
1.2
Durchsatz [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Nein
Durchsatz in Objekte pro Stunde Maschinentakt
24
1.3
Verfügbarkeit [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Nein
Verfügbarkeit des Kommissionierhalbautomate n nach Abnahme in %
1.4
Eingliederung von Artikeln [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Nein
Beschreiben Sie die Eingliederung von Artikeln eines Stichbandes auf
das Hauptförderband? (zeitversetzt, zufällig, per Intervall, Prioritätenvergabe, etc.)
1.5
Vermeidungsszenarien [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Nein
Sind zeitliche Verzögerungen im Transport der Artikel zur Erkennungseinheit oder Sortiereinheit aufgrund der Anordnung der
Fördertechnik zu erwarten? Gibt es Szenarien im Rahmen der Abarbeitung einer Kommissionierwelle, welche vermieden werden sollen
1.6
Übergabe Artikel [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Nein
Beschreiben Sie die Übergabe der Artikel zwischen den einzelnen Fördertechnikelementen? (überlappend, Stoß an Stoß).
1.7
Geometrieformen
K.O.−Kriterium: Nein
Falls die von Ihnen angebotene Anlage KEINE zylinderischen
Geometrieformen z.B. Flaschen, Tablettendosen
etc. oder undefinierte Geometrieformen z.B. Beutel,
Tüten, Tuben erkennen kann, beschreiben Sie bitte
die Prozesse für die Kommissionierung dieser abweichenden Geometrien!
1.8
Anschlusswerte
1.8.1 Stromanschlüsse 230 V
K.O.−Kriterium: Nein
Geben Sie hier bitte die Anzahl der notwendigen Stromanschlüsse 230 V an
1.8.2 Drehstromanschluß 400 V / 32 A
K.O.−Kriterium: Nein
Geben Sie hier bitte die Anzahl der notwendigen Stromanschlüsse Drehstromanschluß 400 V / 32 A an
1.8.3 Drehstromanschluß 400 V / A
K.O.−Kriterium: Nein
Geben Sie hier bitte die Anzahl der notwendigen Stromanschlüsse Drehstromanschluß 400 V / und ggf. die notwendige Amperestärke
an.
1.8.4 Druckluftanschluß
K.O.−Kriterium: Nein
Geben Sie hier bitte die Anzahl der notwendigen Druckluftanschlüsse an
1.8.5 Erforderlicher Druck
K.O.−Kriterium: Nein
Geben Sie hier bitte den erforderlichen Druck für die Druckluftanschlüsse in bar an
1.8.6 Luftmenge
K.O.−Kriterium: Nein
Geben Sie hier bitte die erforderliche Luftmenge in l/Stunde für den Druckluftanschluss an
1.8.7 Anschluß RJ45 für LAN
K.O.−Kriterium: Nein
Geben Sie hier bitte die Anzahl der Anschlüsse RJ45 für LAN an
1.8.8 Erforderliche Leistung Netzwerk
K.O.−Kriterium: Nein
Geben Sie hier bitte die Erforderliche Leistung in mBits / s an
25
1.8.9 Remote−Anschluß
K.O.−Kriterium: Nein
Geben Sie hier bitte die Anschlussart für den Remote−Anschluß für die Fernwartung, an
2
Hochzuladende Unterlagen
2.1
Erfassung von Retouren [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir haben zu unserem Angebot ein gesondertes Dokument hochgeladen, aus welchem sich ergibt, dass die Anlage auch zur Erfassung
von Retouren einsetzbar ist und den Prozess beschreibt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2
Zeichnung [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir haben zu unserem Angebot eine Zeichnung der Anlage hochgeladen, welche sich an den räumlichen Gegebenheiten des Projektes
orientiert.
Die Zeichnung enthält auch die Darstellung der Regale.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3
CE Zertifizierung [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir haben zu unserem Angebot den Nachweis hochgeladen, dass die Gesamtanlage der EG−Maschinenrichtlinie in der aktuellen
Fassung entspricht und CE zertifiziert ist.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4
IT Komponenten [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir haben zu unserem Angebot den ein gesondertes Dokument hochgeladen,
in welchem die angebotenen IT−Komponenten einzeln beschrieben sind, insbesondere:
Server
Schnittstelle zum Warenwirtschaftssystem
Rechner zur Anlagensteuerung
Etikettendrucker
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.5
IT Ausfallkonzept [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir haben zu unserem Angebot den ein gesondertes Dokument hochgeladen, in welchem wir die Ausfallkonzepte für folgende
Szenarien dargestellt haben:
Ausfall des zentralen Servers
Ausfall des Netzwerkes
Ausfall des Steuer−PCs
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.6
IT Ausfallkonzept [Mussangabe]
K.O.−Kriterium: Ja
Wir haben zu unserem Angebot den ein gesondertes Dokument hochgeladen, in welchem wir die Ausfallkonzepte für folgende
Szenarien dargestellt haben:
Ausfall des zentralen Servers
Ausfall des Netzwerkes
Ausfall des Steuer−PCs
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
26
Nur eine Antwort wählbar
Berechnungsgrundlage:
Gewichtung Preis/Leistung: % / %
27
Name
Dateiname
Größe
MIME−Type
28