Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Inhaltsverzeichnis Seite Preisgrundsätze der Kreissparkasse Nordhausen 2 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privat- und Geschäftskunden 3 1. Sparkonto 3 2. Reisezahlungsmittel und Edelmetalle 3 3. Kontoüberziehungen 3 4. Sonstige Kredite 3 5. Schließfächer 4 6. Wechselgeschäft 4 7. Sonstiges 4 Preise und Leistungsmerkmale bei Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden 5 I. Girokonten für Privat- und Geschäftskunden 5 1. Preismodelle 5 2. Kontoauszug 6 II. Erbringung von Zahlungsdienste für Privat- und Geschäftskunden 7 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 7 2. Überweisungen 8 3. Lastschriften 14 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 16 5. Bareinzahlungen und Barauszahlungen 18 6. Online-Banking 19 7. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 19 Scheckverkehr 20 1. Allgemein 20 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 20 Kapitel C Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privat- und Geschäftskunden 21 Kapitel D Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privat- und Geschäftskunden 21 Kapitel E Anhang 22 Einbehalt von Kirchensteuer 22 Legende 22 Nutzungsbedingungen für die VorteilsWelt der Kreissparkasse Nordhausen 23 Vorwort Kapitel A Kapitel B III. I. II. III. Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Gültig ab 01.11.2016 Seite 1 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Vorwort- Preisgrundsätze der Kreissparkasse Nordhausen Vorwort: Preisgrundsätze der Kreissparkasse Nordhausen Die Sparkasse führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrages; die Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs, aber ohne Gewinn kann die Sparkasse nicht dauerhaft existieren. Zum öffentlichen Auftrag gehört die Erbringung geld- und kreditwirtschaftlicher Leistungen für die Region. Die nachfolgenden Regelungen beschreiben einen Teil der Leistungen, die die Sparkasse erbringt. Soweit in den einzelnen Verträgen die Vergütung nicht abschließend geregelt ist, wird die Vergütung durch die nachfolgenden Regelungen definiert. Bei der Auslegung jeder Preisklausel ist der Vorrang der Preisgrundsätze zu beachten, d.h. der Preis wird nur für Fallkonstellationen vereinbart, wenn die beabsichtigte Anwendung nicht im Widerspruch zu den Preisgrundsätzen der Sparkasse steht. 1. Volle Vergütung nur für volle Leistungserbringung Das vereinbarte Entgelt ist nur zu bezahlen, wenn die Sparkasse die geschuldete Leistung mangelfrei erbringt. Ist dies nicht der Fall, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Entgelte werden nur für Dienstleistungen erhoben Die Sparkasse wird im Regelfall auf der Grundlage eines Kundenantrages tätig. Für die im Auftrag erbrachten Dienstleistungen für den Kunden werden Entgelte vereinbart. Soweit Leistungen erbracht werden, die die Sparkasse zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, die keine Hauptpflichten sind, erbringt, wird hierfür keine gesonderte Vergütung vereinbart, sofern der Gesetzgeber nicht solche besonderen Entgelttatbestände gebilligt hat. 3. Keine Entgeltvereinbarung für Tätigkeiten ausschließlich im eigenen Interesse der Sparkasse Wird die Sparkasse lediglich im eigenen Interesse tätig und sperrt zum eigenen Schutz beispielsweise Karten des Kunden, wird für diese Tätigkeit kein Entgelt vereinbart. 4. Unsere Preisvereinbarungen regeln den Standardfall Die nachfolgenden Vereinbarungen sind am Standardfall ausgerichtet. Sie sollen keine Ausnahmefälle regeln. Im Zahlungsverkehr gehen wir beispielsweise davon aus, dass die Sparkasse Aufträge in der vereinbarten Form vollständig erhält und die Ausführung zu den üblichen Fristen in EURO im nationalen Zahlungsverkehr, und soweit es um SEPA- Aufträge geht, im SEPARaum erfolgen soll. Wenn der Auftrag als Eilauftrag ausgeführt werden soll, gelten hierfür andere Vergütungssätze. Erfolgt die Leistungserbringung der Sparkasse zur Mangelbeseitigung, liegt kein Standardfall vor. Für die Stornobuchung fällt deswegen kein Leistungspreis an. 5. Preise für atypische Fälle Die Sparkasse kann für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 6. Entgelte und Aufwendungsersatz Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist vor der Auftragsausführung schon absehbar, dass ein gesetzlicher Aufwendungsersatzanspruch in Betracht kommt, wird die Sparkasse daraufhin in den nachfolgenden Kapiteln oder soweit möglich vor der Auftragsentgegennahme hinweisen. 7. Entgelte und Schadenersatz Hat der Kunde sich nicht an die vertraglichen Regelungen gehalten und ist dadurch der Sparkasse ein Schaden entstanden, behält sich die Sparkasse im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen Schadenersatzansprüche vor. In den nachfolgenden Kapiteln werden Schadenersatzpauschalen nur vereinbart, wenn im Wortlaut der Preisklausel ausdrückliche Schadenersatz gefordert wird und dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird, in seinem konkreten Fall nachzuweisen, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentliche niedriger als die Pauschale. 8. Faire Preise und faire Preisvergleiche Die Sparkasse hält ein vielfältiges Angebot für alle Kunden vor. Die Sparkasse betreibt ein dichtes Filial- und Geldautomatennetz. Diese und andere vielfältigen Leistungen können nur dauerhaft angeboten werden, wenn die damit verbundenen Kosten von den Kunden mitgetragen werden. Unsere Preise gelten auch dann, wenn der Kunde sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Die Sparkasse zieht sich nicht aus der Geschäftsverbindung zurück, wenn die Kundenbeziehung keinen Gewinn verspricht. Die Einnahmen der Sparkasse bleiben in der Region und stärken somit auch das Umfeld unserer Kunden. Wenn Sie unsere Preise mit anderen Anbietern vergleichen, ist diese Gegenüberstellung nur ausgewogen, wenn Sie das gesamte Leistungsspektrum der Sparkasse berücksichtigen, einschließlich der langfristig auf die Förderung des Geschäftsgebietes ausgerichteten Geschäftspolitik. Gültig ab 01.11.2016 Seite 2 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat- und Geschäftskunden Kapitel A: PREISE FÜR DIENSTLEISTUNGEN IM STANDARDISIERTEN GESCHÄFTSVERKEHR FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN 1. Sparkonto Dienstleistung Preis in € S-VorsorgePlus - Kündigung - Anbieterwechsel zu Fremdanbieter - Berechnung Versorgungsausgleich - Erstellung Zweitschrift Jahresdokumentation Eröffnung Mietkautionskonto 15,00 Verträge zu Gunsten Dritter 15,00 Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto - Barauszahlung Sparkonto 2. 100,00 150,00 150,00 10,00 (bei vorzeitiger prämienschädlicher Verfügung) (auf Kundenwunsch) (auf Kundenwunsch) (auf Kundenwunsch) Einzahlungstag Auszahlungstag Reisezahlungsmittel und Edelmetalle Dienstleistung Reiseschecks Barauszahlung/Einlösung von Reiseschecks Rücknahme von Reiseschecks - €-Reiseschecks - Fremdwährungsreiseschecks Preis in € Bemerkung 0,75 je Scheck, mindestens 7,50 € -,-0,50 kostenlos je Scheck (nur zur Verrechnung), mind. 5,00 € gem. Kursstellung, ggf. zzgl. Fremdgebühren An- Verkauf von Sorten - Gegenwert auf/von Konto in unserem Haus 5,00* je Auftrag (max. 3 Positionen) *zzgl. Mindermengenaufschlag i.H.v. 1,50 EUR für Aufträge mit Gegenwert kleiner 100,00 EUR An- Verkauf von Edelmetallen Gegenwert auf/von Konto in unserem Haus 15,00* je Auftrag (max. 2 Positionen) *zzgl. Mindermengenaufschlag i.H.v. 1,50 EUR für Aufträge mit Gegenwert kleiner 100,00 EUR Transportkosten für Verkauf von Sorten und Edelmetallen bei Kundendirektlieferung 3. Bemerkung 8,93* *fremde Kosten inkl. Mwst. (Kundendirektlieferung nur über InternetFiliale möglich) Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite Dienstleistung Darlehenspreis Urkunden - Erklärung der Sparkasse in grundbuchgemäßer Form im Auftrag des Kunden bzgl. Vorrangeinräumung oder vorzeitiger Abtretung/Teilabtretung von Grundschulden - Zustimmung der Sparkasse in schriftlicher Form zur vorzeitigen Aufgabe einer Sicherheit, insbesondere Pfandentlassung und Übereignung Sicherungsgut - Beschaffung von Urkunden im Auftrag des Kunden - Elektronischer Grundbuchauszug - sonstige Urkunden, Registerauszüge Gültig ab 01.11.2016 Preis in € 24,00 Bemerkung 2,00%o der Grundschuld; mind. 200,00 € max. 1.000,00 € 2,00%o der Grundschuld; mind. 200,00 €max. 1.000,00 € 13,00 * p. a.; nur Nichtverbraucher je Auszug *fremde Kosten Seite 3 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat- und Geschäftskunden 5. Schließfächer Dienstleistung Preis in € Mietpreis für Schließfach 75 mm Höhe 100 mm Höhe 150 mm Höhe 200 mm Höhe 300 mm Höhe 6. je angefangenes Quartal, Mindestmietdauer 24 Monate 15,00 22,50 30,00 37,50 60,00 Wechselgeschäft Dienstleistung Preis in € Wechseleinzug 5,00 Rückwechsel - mit Protest zurück - ohne Protest zurück Bearbeitung und Weiterleitung eines Wechselrückrufs Telefonische/fernschriftliche Einlösung im Kundenauftrag 7. Bemerkung 1/3% 12,50 Bemerkung zzgl. Portokosten der Wechselsumme Rückruf 10,00 5,00 Sonstiges Dienstleistung Allgemeiner Arbeitspreis Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Preis in € Bemerkung 25,00 je angefangene Viertelstunde Arbeitsaufwand; es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass ein Aufwand geringer ausgefallen ist 5,00* *für Verbraucher unentgeltlich * *je nach Aufwand; „Allgemeiner Arbeitspreis“ gilt Erstellung von Duplikaten 15,00 je Ausfertigung je Konto (Zahlungskonten siehe Kapitel B I. 2.), soweit der Untergang der Erstfassung dem Kunden anzulasten ist Erstellung von Bescheinigungen 15,00 zu deren Ausstellung die Sparkasse nicht verpflichtet ist, z.B. Wohngeldbescheinigung, die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich Jahresabschlussaufstellung (Aktiv/Passiv) 100,00 nur Nichtverbraucher Bankauskunft im Auftrag des Kunden 15,00 je Auftrag; von Instituten außerhalb der Sparkassenorganisation Mitteilung der neuen Zahlungskontoverbindung an die Zahler bzw. Zahlungsempfänger (§24 Nrn. 3 und 5 ZKG) gemäß Ermächtigung des Kunden 3,30* pro Brief *zzgl. Portokosten Gültig ab 01.11.2016 Seite 4 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden Kapitel B: PREISE UND LEISTUNGSMERKMALE BEI DER KONTOFÜHRUNG UND DER ERBRINGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN SOWIE BEIM SCHECKVERKEHR FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN I. Girokonten für Privat- und Geschäftskunden 1. Preismodelle a) für Privatkunden S-Giro Monatlicher Grundpreis Kontoführung und Rechnungsabschlüsse Monatlicher Paketpreis (zzgl. zum monatl. Grundpreis) Voraussetzung Bemerkungen Mini Youngstar kostenfrei kostenfrei Gold Silber b) Basis Intensiv EUBasiskonto 2,90 € im Grundpreis enthalten - - von 0-6 Jahre von 7-17 Jahre pro Kunde nur ein Konto 11,90 € 6,90 € 4,90 € 0,90 € 7,00 € - Berechtigung gem. Zahlungskontengesetz Konten mit Einzeldisposition pro Kunde nur ein Konto -regelmäßiger Lohn-/Gehalts-oder Renteneingang Rabatt für Auszubildende, Schüler, Studenten und Bundesfreiwilligendienstleistende bis 30 Jahre auf den Grundpreis und den jeweiligen Paketpreis in Höhe von: 50% Hinweis: Komfort 75% 100% Bedingung: Teilnahme Online Banking und Nutzung elektronisches Postfach Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den folgenden Abschnitten. Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. In den Paketpreisen sind 50 Freiposten für Zahlungsdienste in Euro und Ausführung im EWR enthalten. Jede weitere vereinbarungsgemäße Ausführung eines Zahlungsdienstes wird analog zu den Preisen gemäß Kontopreismodell Intensiv berechnet. für Geschäftskunden Monatlicher Grundpreis Kontoführung und Rechnungsabschlüsse Preis für Kontoauflösung Bemerkung S-Giro Business S-Giro Business Intensiv 4,75 € 15,00 € im Grundpreis enthalten im Grundpreis enthalten 5,00 € 5,00 € Geschäftskunden Konten mit Einzeldisposition Hinweis: Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den folgenden Abschnitten. Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. c) sonstige Girokonten S-Giro Verein Monatlicher Grundpreis Freiposten Kontoführung und Rechnungsabschlüsse SparkassenCard/ Sparkassen-Kundenkarte Änderung der Unterschriftskarte Bemerkung 0,00 € Überweisungseingänge und –ausgänge mit IBAN/BIC; Einrichtung/Änderung/Aussetzung von Daueraufträgen; SEPA-Lastschrifteinreichungen und –einlösungen; Bareinzahlungen und –auszahlungen; Rollengeldwechsel im Grundpreis enthalten jeweils 1 Karte inklusive, jede weitere 6,00 € p. a. 7,50 € Konto für ideelle Vereine Hinweis: Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den folgenden Abschnitten. Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Gültig ab 01.11.2016 Seite 5 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden d) Preise für Bestandsprodukte- kein Neuabschluss/Wechsel möglich Dienstleistung Preis in € S-GiroPrivat Xtra Bemerkung von 18-24 Jahren; Preise und Leistungsmerkmale analog Preismodell S-Giro Youngstar außer: Beleghafte Überweisung 1,50* Barauszahlung -mitarbeiterbedient 1,50* Preis je sms-TAN Zusendung 0,04* Preis je push-TAN Zusendung 0,04* Kontowecker (per sms oder push) 0,04* Scheckeinreicher 0,79* S-Giro Classic * je Vorgang (10 push-TAN pro Monat inklusive) Preise und Leistungsmerkmale analog Preismodell S-Giro Intensiv außer: Monatlicher Grundpreis 2,90* *enthält Kontoführung und Rechnungsabschlüsse Barauszahlung -mitarbeiterbedient 0,79* *je Vorgang Bareinzahlung eigener Kunden auf eigenes Konto -mitarbeiterbedient -am Münzeinzahlautomaten/Einzahlautomaten Hinweis: 0,79* 0,39* Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den folgenden Abschnitten. Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Dienstleistung Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) Preis in € * 1,50 Bemerkung *keine gesonderte Berechnung zzgl. Portkosten Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen * *Portokosten Postversand von vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgehaltenen, aber nicht abgeholten Kontoauszügen und anderen Dokumenten nach 35 Tagen * *Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden und soweit der Untergang der Erstfassung dem Kunden anzulasten ist - zuletzt im Original erstellter Auszug - bis 12 Monate rückwirkend - ab 12 Monate rückwirkend 0,00 7,50 * je nacherstellter Auszugsnummer *je nach Aufwand; „Allgemeiner Arbeitspreis“ gilt Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen1. Mit Kunden, die kein Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. Gültig ab 01.11.2016 Seite 6 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privat- und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse2 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Nordhausen, Kornmarkt 9, 99734 Nordhausen 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main 1.3 Eintragung im Handelsregister HRA 400972 beim Amtsgericht Jena 1.4 Eintragung im Vermittlerregister Wir sind als gebundene Versicherungsvertreterin (§ 34d Abs. 4 Gewerbeordnung) für die SV SparkassenVersicherung Holding AG im Vermittlerregister unter folgender Registernummer eingetragen: D-PPEZ-PT668-12 Zuständige IHK: Industrie- und Handwerkskammer Erfurt; Arnstädter Straße 34, 99096 Erfurt Telefon: 0361 3484-206; Fax: 0361 3485-975; E-Mail: [email protected] Auskünfte über unsere Registerdaten erhalten Sie über: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. Breite Straße 29, 10178 Berlin; Telefon: 0180 500 585-0 (14Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen) www.vermittlerregister.org oder www.vermittlerregister.info 1.5 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.6 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen1 erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Samstagen, - gesetzlichen Feiertagen, - Heiligabend, den 24. Dezember, - Silvester, den 31. Dezember. Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstellen Nordhausen – Kornmarkt Nordhausen – Salza, Grimmelallee, Nord Bleicherode Ellrich Heringen Wipperdorf Sollstedt Niedersachswerfen Neustadt Ilfeld Annahmezeitpunkt für beleggebundene Aufträge Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch und Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag, Donnerstag und Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag, Mittwoch bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Beleglos eingereichte Aufträge Internet-Filiale (Online-Banking) EBICS EBICS/DTE (Eilzahlung) SB-Terminal Annahmezeitpunkt 19.00 Uhr 19.00 Uhr 15.30 Uhr 19.00 Uhr Bareinzahlung am Geldautomat Annahmezeitpunkt 19.00 Uhr Gültig ab 01.11.2016 Seite 7 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden 1.7 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. oder der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 6. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank -VerbraucherschlichtungsstellePostfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Wird der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag online von einem Verbraucher mit der Sparkasse abgeschlossen, kann die Beschwerde auch über die OS-Plattform der EU (http://ec.europa.eu/odr) eingereicht werden. Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht alternativ zum Verfahren der Verbraucherschlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen -SchlichtungsstelleBonifaciusstraße 15 99084 Erfurt Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen“ die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetz-buchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit der SV SparkassenVersicherung besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit sich an folgende Schlichtungsstelle zu wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.verischerungsombudsmann.de Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)3 in Euro oder in anderen EWR-Währungen4 (für EU-Basiskonto nur Überweisungen in Kontowährung möglich) 2.1.1 Überweisungsauftrag a) b) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.6 Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisung in Euro: - belegloser Überweisungsauftrag: Überweisung per SB-Terminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) - beleghafter Überweisungsauftrag: Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Gültig ab 01.11.2016 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage Seite 8 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden Überweisungen in anderen EWR-Währungen4 - belegloser Überweisungsauftrag: Überweisung per SB-Terminal, Online-Banking oder Datenmax. 4 Geschäftstage fernübertragung (DFÜ) - beleghafter Überweisungsauftrag: max. 4 Geschäftstage Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an den bis zu den unter Ziffer II. 1.6 bekanntgegebenen Geschäftstagen und Annahmezeitpunkten und die nach Nr. 1 der „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“ zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung). c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte je Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro oder je Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse und an andere Zahlungsdienstleister: beleghafte Überweisung/ telefonische Überweisung beleglose Überweisung9 OnlineBanking/ EBICS per Dauerauftrag Per SBTerminal SRZ Mini 0,00 € Youngstar 0,00 € 0,00 € - Gold 0,00 € 0,00 € - Silber 0,79 € 0,00 € - Komfort 0,79 € 0,00 € - Basis - 0,00 € auf Kundenwunsch 1,50 € Intensiv Je Einzelauftrag und Sammlerposten 0,79 € 0,39 € - EU-Basiskonto Je Einzelauftrag und Sammlerposten 0,79 € 0,39 € - je Einzelauftrag 1,00 € S-Giro Business Zuschlag je Sammelbuchung bei Freigabe durch die Sparkasse Zuschlag je Sammelbuchung bei Freigabe durch Kunden je Einzelauftrag S-Giro Business Intensiv Zuschlag je Sammelbuchung bei Freigabe durch die Sparkasse Zuschlag je Sammelbuchung bei Freigabe durch Kunden Dienstleistung 0,00 € 1,50 € 0,15 € - - - 1,35 € 0,15 € - 1,00 € 0,15 € Preis in € 0,15 € 0,15 € - - 1,35 € - 0,15 € Bemerkung Überweisung per Eilüberweisung (Inland) Entgelte je Posten beleghaft - organisationsintern 30,00 - organisationsfremd 45,00 beleglos - im DTE 15,00 Erfassung auf Kundenseite über S-Firm o. ä. Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (s. Ziffer I.1. „Preismodelle“). bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte • OUR: Zahler trägt alle Entgelte • BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: • Bei der Entgeltregelung „SHARE“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. • Bei der Entgeltregelung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Gültig ab 01.11.2016 Seite 9 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden Höhe der Entgelte: Zielland EUR-Gegenwert des Überweisungsbetrages Belgien bis EUR 5.000,00 bis EUR 10.000,00 bis EUR 20.000,00 bis EUR 40.000,00 > EUR 40.000,00 Bulgarien, Rumänien bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Dänemark bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Estland, Litauen, Lettland, Tschechien bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Finnland bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Frankreich bis EUR 50.000,00 > EUR 50.000,00 Griechenland bis EUR 50.000,00 > EUR 50.000,00 Vereinigtes Königreich von Großbritannien bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Irland bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Island, Malta, Slowakei, Slowenien, Zypern bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Italien bis EUR 2.500,00 bis EUR 16.666,00 bis EUR 50.000,00 > EUR 50.000,00 Liechtenstein, Schweden bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Luxemburg bis EUR 250,00 bis EUR 3.000,00 bis EUR 10.000,00 bis EUR 15.000,00 > EUR 15.000,00 Niederlande bis EUR 10.000,00 bis EUR 20.000,00 bis EUR 30.000,00 bis EUR 50.000,00 > EUR 50.000,00 Norwegen bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Österreich bis EUR 12.500,00 bis EUR 50.000,00 > EUR 50.000,00 Polen bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Portugal bis EUR 30.000,00 bis EUR 50.000,00 > EUR 50.000,00 Spanien bis EUR 3.000,00 bis EUR 10.000,00 > EUR 10.000,00 Ungarn bis EUR 250,00 > EUR 250,00 Gültig ab 01.11.2016 SHARE Inlandsgebühr OUR Auslandsgebühr EUR 10,00 1,5%o; mind. EUR 10,00 1,5%o 1,5%o 1,5%o EUR 5,00 EUR 10,00 EUR 20,00 EUR 40,00 EUR 75,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99 EUR 30,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99 EUR 16,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99 EUR 25,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99 EUR 8,00 1,5%o; mind. EUR 10,00 1,5%o EUR 12,00 EUR 20,00 1,5%o; mind. EUR 10,00 1,5%o EUR 8,00 EUR 17,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99 EUR 11,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99 EUR 9,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99 EUR 15,00 EUR 10,00 1,5%o; mind. EUR 10,00 1,5%o 1,5%o EUR 5,00 EUR 15,00 EUR 30,00 EUR 125,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00 max. EUR 9.999,99 EUR 7,00 EUR 7,50 EUR 10,00 1,5%o; mind. EUR 10,00 1,5%o 1,5%o EUR 5,00 EUR 7,00 EUR 20,00 EUR 30,00 EUR 40,00 1,5%o; mind. EUR 10,00 1,5%o 1,5%o 1,5%o 1,5%o EUR 7,00 EUR 15,00 EUR 23,00 EUR 34,00 EUR 50,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00 EUR 7,00 EUR 14,00 1,5%o; mind. EUR 10,00 1,5%o 1,5%o EUR 5,00 EUR 8,00 EUR 15,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00 max. EUR 9.999,99 EUR 35,00 1,5%o; mind. EUR 10,00 1,5%o 1,5%o EUR 10,00 EUR 15,00 EUR 20,00 1,5%o mind. EUR 10,00 1,5%o mind. EUR 10,00 1,5%o EUR 5,00 EUR 10,00 EUR 18,00 EUR 7,50 1,5%o; mind. EUR 10,00 max. EUR 9.999,99 EUR 40,00 Seite 10 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden Technische Kosten des Transfers bei konventioneller Abwicklung: • EUR 1,50 pro Überweisung Courtage für Fremdwährungsüberweisung: • 0,25%o des Überweisungsbetrages, mind. EUR 1,25 Zusätzliche Entgelte für Eilüberweisung: • SHARE-Weisung: EUR 5,00 • OUR-Weisung: EUR 10,00 (EUR 5,00 Helaba-Spesen + EUR 5,00 pauschal Spesen der jeweiligen Auslandsbank); Ausnahme: Zahlungen nach Großbritannien EUR 15,00 Umrechnungskurs: Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz von MasterCard/ Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/ Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für MaestroTransaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. d) Sonstige Entgelte (gültig nur für SEPA-Aufträge) Dienstleistung Preis in € Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemerkung 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 15,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 2.1.2 Überweisungsgutschriften a) aa) Entgelte für die Ausführung von Überweisungsgutschriften Überweisungen in der Kontowährung Bei einem Überweisungseingang in der Kontowährung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: S-Giro Mini Youngstar Gold je Überweisungseingang mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro oder IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse und von anderen Zahlungsdienstleistern Dienstleistung Überweisungseingang per Eilüberweisung (Inland) - zur Kontogutschrift - zur Barauszahlung bb) Silber Komfort S-Giro Business Basis 0,00 € Intensiv EU-Basiskonto Standard 0,39 € Preis in € 0,00 1% Intensiv 0,15 € Bemerkung zzgl. Postengebühren vom Auszahlungsbetrag; mind. 5,00 EUR, Dienstleistung nur organisationsintern angeboten Überweisungen in EWR-Währungen4 Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut im Ausland getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • SHARE: Überweisender trägt Entgelte bei seinem Kreditinstitut und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte • OUR: Überweisender trägt alle Entgelte • BEN: Begünstigter trägt alle Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: aus allen EU- und EWR-Staaten7 Gebührenweisung SHARE/BEN bis EUR 5.000,00 EUR 5,00 bis EUR 10.000,00 EUR 7,50 > EUR 10.000,00 1%o max. EUR 100,00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“) oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte der Überweisung trägt. Gültig ab 01.11.2016 Seite 11 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden Hinweis: • Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. • Bei einer BEN-Überweisung können bereits von jedem der vorgeschalteten Kreditinstitute (überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. • Obige Angaben geben nur den gegenwärtigen Informationsstand wieder. Jederzeitige Änderungen der Angaben sind möglich und bleiben vorbehalten. Wir sind bemüht, die vorstehende EntgeltTabelle auf dem neuesten Stand zu halten. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Informationen gerne zur Verfügung. Umrechnungskurs: Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz von MasterCard/ Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/ Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)3 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR7 (Drittstaatenwährung5) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten6) 2.2.1 Überweisungsaufträge a) Annahmefrist Beleglose DFÜ-Aufträge Zur Sicherstellung der taggleichen Bearbeitung ist es aus technischen Gründen erforderlich, dass beleglose DFÜ-Aufträge bis spätestens 11.30 Uhr durch den Auftraggeber freigegeben werden. Beleghafte Aufträge Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.6 b) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst ausgeführt. c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte • OUR: Zahler trägt alle Entgelte • BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: • Bei der Entgeltregelung „SHARE“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. • Bei der Entgeltregelung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte: EUR-Gegenwert des Überweisungsbetrages bis EUR 250,00 ab EUR 250,01 SHARE OUR EUR 7,50 1,5%., mind. EUR 10,00, max. EUR 9.999,99 EUR 15,00 mind. EUR 15,00, max. der seitens der Auslandsbank berechnete Betrag Abweichend von den vorgenannten Pauschalen berechnen wir für die folgenden Nicht-EU/EWR-Staaten als Mindestgebühr: Länder OUR-Mindestgebühr Schweiz EUR 10,00 Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Kirgisien, Kasachstan, Republik Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Kroatien, Israel, Japan, Republik Korea, Hong Kong, Tunesien, Türkei, Ägypten, Afghanistan, EUR 25,00 Bangladesch, Benin, China, Guatemala, Jemen, Libanon, Montenegro, Nicaragua, Pakistan, Palästina, Philippinen, Republik Serbien, Südafrika, Syrien, Uruguay, Vietnam, Zimbabwe Kuba, Thailand EUR 30,00 Singapur EUR 35,00 Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Indonesien, Kenia EUR 40,00 Hinweis: Bei Ausführung der Zahlung wird der Mindestbetrag der OUR-Gebühr berechnet. Sollte die Gebühr der Auslandsbank unsere Mindestbeträge überschreiten, behalten wir uns vor, die Differenz bis zu der Höchstgrenze von EUR 150,00 nach zu belasten. Gültig ab 01.11.2016 Seite 12 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden Technische Kosten des Transfers bei konventioneller Abwicklung: • EUR 1,50 pro Überweisung Courtage für Fremdwährungsüberweisung: • 0,25%o des Überweisungsbetrages, mind. EUR 1,25 Zusätzliches Entgelt für Eilüberweisung: • SHARE-Weisung: EUR 5,00 • OUR-Weisung: EUR 10,00 (EUR 5,00 Helaba-Spesen + EUR 5,00 pauschal Spesen der jeweiligen Auslandsbank); Ausnahme: Zahlungen nach Großbritannien EUR 15,00 Umrechnungskurs: Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz von MasterCard/ Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/ Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. cc) Sonstige Entgelte Dienstleistung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Preis in € Bemerkung 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 15,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden8 15,00 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut im Ausland getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • SHARE: Überweisender trägt Entgelte bei seinem Kreditinstitut und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte • OUR: Überweisender trägt alle Entgelte • BEN: Begünstigter trägt alle Entgelte b) Höhe der Entgelte: Hinweis: • Bei der Entgeltregelung „SHARE“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. • Bei der Entgeltregelung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Obige Angaben geben nur den gegenwärtigen Informationsstand wieder. Jederzeitige Änderungen der Angaben sind möglich und bleiben vorbehalten. Wir sind bemüht, die nachstehende Entgelt-Tabelle auf dem neuesten Stand zu halten. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Informationen gern zur Verfügung. Auftraggeberland Betragshöhe8 Schweiz bis EUR 50.000,00 Gebührenweisung SHARE Gebühr EUR 3,50 Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung berechnet die Kreissparkasse Nordhausen folgende Entgelte, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Überweisungseingänge übrige Länder Gebührenweisung SHARE/BEN Betragshöhe8 Gebühr bis EUR 5.000,00 EUR 5,00 bis EUR 10.000,00 EUR 7,50 > EUR 10.000,00 1 %o max. EUR 100,00 Umrechnungskurs: Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz von MasterCard/ Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/ Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. Gültig ab 01.11.2016 Seite 13 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)3 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5 b) Entgelte ab) Lastschrifteinlösung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse und von anderen Zahlungsdienstleistern S-Giro Mini Youngstar Gold Silber S-Giro Business Komfort Basis Intensiv 0,00 € bb) EU-Basiskonto 0,39 € Intensiv 0,15 € Lastschrifteinreichung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse und von anderen Zahlungsdienstleistern S-Giro Mini Youngstar Gold Silber S-Giro Business Komfort Basis Intensiv Je Einzelauftrag 0,00 € 0,39 € Zuschlag je Sammelbuchung 0,00 € 0,39 € c) Standard EU-Basiskonto nicht zulässig nicht zulässig Standard Intensiv 0,15 € 0,15 € sonstige Entgelte Dienstleistung Preis in € Bemerkung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift 1,50 vom Zahlungspflichtigen Einrichtung Lastschriftsperre im Kundenauftrag 5,00 nur für Nichtverbraucher 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift/SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte ab) Lastschrifteinlösungen mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse und von anderen Zahlungsdienstleistern innerhalb des EWR7 S-Giro Mini Youngstar Gold Silber S-Giro Business Komfort Basis Intensiv 0,00 € EU-Basiskonto 0,39 € Standard Intensiv 0,15 €* *B2B-Lastschriften 1,00 € bb) Lastschrifteinreichungen mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse und von anderen Zahlungsdienstleistern innerhalb des EWR7 S-Giro Mini Youngstar Gold Silber Komfort S-Giro Business Basis Intensiv je Einzelauftrag 0,00 € 0,39 € Zuschlag je Sammelbuchung 0,00 € 0,39 € Gültig ab 01.11.2016 EU-Basiskonto nicht zulässig nicht zulässig Standard Intensiv 0,15 € 0,15 € Seite 14 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden c) sonstige Entgelte Dienstleistung Preis in € Bemerkung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift 1,50 vom Zahlungspflichtigen Einrichtung SEPA-Basis-Lastschriftsperre im Kundenauftrag 5,00 nur für Nichtverbraucher Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift 5,00 nur für Nichtverbraucher 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten a) Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift/SEPA-Firmen-Lastschrift b) Entgelte ab) Lastschrifteinlösung mit IBAN/BIC in Euro aus Ländern außerhalb des EWR7 S-Giro Mini Youngstar Gold Silber S-Giro Business Komfort Basis Intensiv 0,00 € EU-Basiskonto 2B-Lastschriften 1,00 € Lastschrifteinreichung mit IBAN/BIC in Euro aus Ländern außerhalb des EWR7 S-Giro Mini Youngstar Gold Silber Komfort S-Giro Business Basis Intensiv je Einzelauftrag 0,00 € 0,39 € Zuschlag je Sammelbuchung 0,00 € 0,39 € c) Intensiv 0,15 €* 0,39 € +B bb) Standard EU-Basiskonto nicht zulässig nicht zulässig Standard Intensiv 0,15 € 0,15 € sonstige Entgelte Dienstleistung Preis in € Bemerkung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis/Firmen-Lastschrift 1,50 vom Zahlungspflichtigen Einrichtung SEPA-Basis-Lastschriftsperre im Kundenauftrag 5,00 nur für Nichtverbraucher Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift 5,00 nur für Nichtverbraucher 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften („CORE“-Verfahren) bei Erst-, und Einmallastschriften bei Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 5 Geschäftstage bis 13.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 13.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist („COR1“-Verfahren) bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 13.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften Gültig ab 01.11.2016 frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 11.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift Seite 15 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Preis in € Bemerkungen MasterCard/ Visa Card Silber (inklusive Reisepaket Silber) Hauptkarte Zusatzkarte 29,00 19,00 p.a. (im S- Giro Silber bereits enthalten) p.a. MasterCard/ Visa Card Gold (inklusive Reisepaket Gold) Hauptkarte Zusatzkarte 89,00 59,00 p.a. (im S-Giro Gold bereits enthalten) p.a. MasterCard/ Visa Card Basis 29,00 p.a. MasterCard/ Visa Card Business One 29,00 p.a.; ab der 5.Karte 19,00 € p.a. MasterCard/ Visa Card Business One Gold 89,00 p.a.; ab der 5.Karte 59,00 € p.a. 3,00 p. a., zusätzlich zum Kartenpreis Ausstattung mit Bild Einfügen eines eigenen Firmenlogos auf Kreditkarte Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN aufgrund Antrag des Kunden Cash - Card Cash Beleganforderung Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen Nacherstellung Kreditkartenabrechnung einer Abrechnungsperiode auf Verlangen des Kunden Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden Telefonische Kundenanfrage zum Kartensaldo bei Pluscard 20,00 5,00 * * nur für Business Card One und Business Card One Gold je Antrag; erfolgt die Beantragung aus Sicherheitsgründen, ist diese unentgeltlich 225 Dollar zzgl. fremder Spesen 175 Dollar zzgl. fremder Spesen *entsprechend des aktuellen Gegenwertes 2,50 * 7,50 * 2,00 *Portokosten; die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt je Kreditkartenabrechnung *gemäß den Kreditkartenbedingungen unentgeltlich Belastung Kreditkartenkonto Einsatz der Karte an Geldautomaten der Kreissparkasse Nordhausen und anderer inländischer Zahlungsdienstleister 2% vom Umsatz mind. 5,50 EUR Einsatz der Karte im und außerhalb des EWR-Raums7 2% vom Umsatz mind. 5,50 EUR zzgl. Auslandseinsatzentgelt 1% vom Umsatz; sofern die Zahlungen in Fremdwährung erfolgen (Hinweis zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 7. dieses Verzeichnisses) Im Reisepaket Gold sind 10 und im Reisepaket Silber 2 Auslandsverfügungen am Geldautomaten inklusive. Hinweis: Gegebenenfalls werden durch den Geldautomatenbetreiber zusätzliche Entgelte belastet. Gültig ab 01.11.2016 Seite 16 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden 4.2 Debitkarte (SparkassenCard, HBCI-Card und Sparkassen-Kundenkarte) S-Giro Mini Sparkassencard/ Sparkassenkundenkarte oder HBCI-Karte - Youngstar 1 Karte inklusive, jede weitere (keine Ersatzkarten) 9,00 € p.a. Gold Silber S-Giro Business Komfort Basis 2 Karten inklusive, jede weitere (keine Ersatzkarten) 9,00 € p.a. Dienstleistung Preis in € Intensiv 9,00 € p.a. EU-Basiskonto Standard 1 Karte inklusive, jede weitere (keine Ersatzkarten) 6,00 € p.a. Bemerkung Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN aufgrund Antrag des Kunden 5,00 je Antrag; erfolgt die Beantragung aus Sicherheitsgründen, ist diese unentgeltlich Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden 5,00 Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und daraufhin erfolgende Sperren sind unentgeltlich Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen (Maestro) - in Euro-Ländern - in allen anderen Staaten Barauszahlung 0,00 1% * Intensiv vom Umsatz; mind. 1,00 €, max. 4,00 € *siehe Ziffer II. 5.1 Täglicher Verfügungsrahmen Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. SparkassenCard je nach Einsatz* - Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten - Abheben von Bargeld an fremden** Geldautomaten - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen - Aufladen der Geldkarte - Limit am SBTerminal/Überweisungsterminal Kundenkarte / HBCI-Card - Abheben von Bargeld an Geldautomaten *Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 1.000,00 € 1.000,00 € **Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 5.000,00 € 200,00 € 15.000,00 € pro Ladevorgang (max. 500 € pro Tag) nicht möglich 4.3 GeldKarte Dienstleistung Aufladen unserer GeldKarten - An unseren Terminals, die mit dem GeldKarteLogo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) - An Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken - An Ladeterminals anderer Zahlungsdienstleister - An electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem Geldkarte- oder dem girogoLogo gekennzeichnet sind Entladen unserer GeldKarten Preis in € -,-- Bemerkung kostenlos 0,51 je Aufladevorgang 1,00 je Aufladevorgang -,-- kostenlos -,-- kostenlos 4.4 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlung im EWR7 in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlung im EWR7 in einer anderen EWR-Währung4 als Euro max. 4 Geschäftstage Kartenzahlung außerhalb des EWR7 unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.6. Gültig ab 01.11.2016 Seite 17 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden 5. Bareinzahlungen und Barauszahlungen 5.1 Barauszahlungen S-Giro Mini Youngstar mitarbeiterbedient mit unserer Sparkassencard an Geldautomaten der Kreissparkasse Nordhausen mit unserer Sparkassencard an Geldautomaten bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen mit unserer Sparkassencard an Geldautomaten bei fremden Zahlungsdienstleistern und Nutzung: Gold Silber Komfort S-Giro Business Intensiv Basis 1,50€ (auf Kundenwunsch) 0,00 € EU-Basiskonto Intensiv Standard 0,00 € 1,50 € - 0,00 € 0,39 € 0,15 € - 0,00 € 0,39 € 0,15 € -girocard- System: 0,00 € -andere Systeme, die unsere Karte unterstützt, z.B. Maestro; im EWR7: 6,00 € -andere Systeme, die unsere Karte unterstützt, z.B. Maestro; außerhalb EWR: 7,50 € (Vor der Barauszahlung werden die Kosten angezeigt, die der Geldautomatenbetreiber verlangt.) - mit Kreditkarte im In- und Ausland Siehe Ziffer II. 4.1. dieses Verzeichnisses Hinweis: Gegebenenfalls werden durch den Geldautomatenbetreiber zusätzliche Entgelte belastet. Dienstleistung Preis in € Auszahlungen mit Debitkarten an Geldautomaten der Kreissparkasse Nordhausen an Kunden von - Sparkassen/Landesbanken (Heimatsparkassenmodell) - anderen Kreditinstitute 5.2 0,77 Bemerkung Verrechnungspreis 4,95 Bareinzahlungen Bareinzahlungen eigener Kunden auf das eigene Konto: S- Giro Mini Youngstar Gold Silber mitarbeiterbedient am Münzeinzahlautomaten Komfort S-Giro Business* Basis Intensiv EU-Basiskonto Standard Intensiv 5 p.M. inklusive, jede weitere 1,50 € 0,00 € 0,00 € 15,50 € 0,39 € am Einzahlautomaten per Nachttresor per Safebag 0,00 € 0,15 € Kein Angebot 0,00€ 1,50 € Größe 1: 6,50€ Größe 2: 12,50€ Größe 3: 15,50€ * Die Bareinzahlung an der Kasse mit Geldscheinen und bis zu 50 Münzen ausschließlich zur Tilgung eines Sollsaldos erfolgt kostenfrei. Gültig ab 01.11.2016 Seite 18 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden 6. Online-Banking S-Giro Mini Youngstar Gold Silber S- Giro Business Komfort Basis Intensiv EU-Basiskonto Standard Bereitstellung OnlineBanking Zugang - kostenlos Preis für Chip-TAN- Generator - 12,99 € (im Goldpaket inklusive bei Abschluss Rahmenvereinbarung für Online-Banking) Preis je Chip-TAN-Erstellung - kostenlos Preis je sms-TAN-Zusendung - 0,00 € 0,09 € Preis je push-TANZusendung - 0,00 € 10 push-TAN p.M. kostenfrei jede weitere 0,09 € Intensiv 6.1 Kontowecker je Benachrichtigung: S-Giro Mini Youngstar per E-Mail Gold Silber Komfort Basis Intensiv EU-Basiskonto kostenlos per sms 0,00 € 0,09 € per Push 0,00 € 0,09 € 7. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz von MasterCard/ Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/ Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. Gültig ab 01.11.2016 Seite 19 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden III. Scheckverkehr (generell nicht zulässig für EU-Basiskonto) 1. Allgemein Scheckeinlösung: S-Giro Mini Youngstar Gold Preis je Scheckeinlösung Silber S-Giro Business Komfort Basis Intensiv 0,00€ 0,39€ EU-Basiskonto nicht zulässig Standard Intensiv 0,15 € Scheckeinreichung: S-Giro Mini Preis je Scheckeinreichung (auf Kundenwunsch) Youngstar Gold Silber 0,00 € Dienstleistung S-Giro Business Basis Intensiv EU-Basiskonto 1,50€ 0,79€ nicht zulässig Komfort 0,79€ Preis in € 5,00 je Einzug Rückscheck 5,00 Belastung Scheckeinreicher * Anforderung einer Scheckkopie 5,00 Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 5,00 Bereitstellung eins Bundesbank-Schecks - Unbestätigter Wertstellung (Inland) - Scheckeinreichungen - Eigenes Kreditinstitut - Andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Scheckeinlösung 25,00 Intensiv 1,00 € Bemerkung Scheckeinzug (Inland) - Einholung von telefonischen oder fernschriftlichen (FAX) Bezahltmeldungen Bereitstellung Scheckvordrucke Standard *kostenlos bei BSE-Schecks, Ausnahme: bei Falschbuchungen je Scheck/Scheckserie im Kundenauftrag je Scheck Buchungstag Buchungstag zzgl. 2 Geschäftstage Buchungstag/Fälligkeit 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr Dienstleistung Auslandsscheck – kommerzielle Scheckeinreichung e. V. lautend auf € bis 250,00 € Gegenwert ab 250,01 € Gegenwert Scheckeinreichung e. V. in Fremdwährung bis 250,00 € Gegenwert - ab 250,01 € Gegenwert Scheckeinreichung Inkasso lautend auf € in Fremdwährung €-Importeurschecks Preis in € 7,50 1,50%o 7,50 1,50% 3,00%o 3,00%o 10,00 Bemerkung Abwicklungsgebühr + 1,50 € Spesen mind. 10,00 € + 1,50 € Spesen Abwicklungsgebühr + 1,50 € Spesen + 0,25%o Courtage vom Gegenwert, mind. 1,25€ mind. 10,00 € + 1,50 € Spesen + 0,25%o Courtage vom Gegenwert, mind. 1,25 € mind. 20,00 € Abwicklungsgebühr + 1,50 € Spesen mind. 20,00 € Abwicklungsgebühr + 1,50 € Spesen und 0,25%o Courtage vom Gegenwert, mind. 1,25 € je Scheck Eventuelle fremde Gebühren bzw. Spesen werden zusätzlich in Rechnung gestellt! Gültig ab 01.11.2016 Seite 20 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel C: Umrechnungskurse Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung Kapitel C: Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatund Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. oder der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 6. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge kann sich der Kunde an bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank -VerbraucherschlichtungsstellePostfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Bei Streitigkeiten im Bereich Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und wegen sonstiger Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen kann sich der Kunde wenden an die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach 12 53 53002 Bonn Wird der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag online von einem Verbraucher mit der Sparkasse abgeschlossen, kann die Beschwerde auch über die OS-Plattform der EU (http://ec.europa.eu/odr) eingereicht werden. Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht alternativ zum Verfahren vor den o.a. Verbraucherschlichtungsstellen die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen -SchlichtungsstelleBonifaciusstraße 15 99084 Erfurt Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen“ die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit der SV SparkassenVersicherung besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit sich an folgende Schlichtungsstelle zu wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.verischerungsombudsmann.de Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de Gültig ab 01.11.2016 Seite 21 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel E: Anhang KaD: Kapitel E: Anhang I. Einbehalt von Kirchensteuer Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z. B. Zinsen) wird ab dem 01.01.2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt. Zur Vorbereitung des Kirchensteuerabzugs sind wir gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen. Die Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.2014 durchgeführt (Regelabfrage). In bestimmten Fällen sind auch Abfragen außerhalb dieses Zeitraumes möglich (Anlassabfrage). Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt uns das BZSt das "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KISTAM) mit. Das KISTAM gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz. Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KISTAM widersprechen (Sperrvermerk). Die Sperrvermerkserklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen (§ 51a Abs, 2c, 2e Einkommensteuergesetz). Der Vordruck steht auf www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort "Kirchensteuer" bereit. Die Sperrvermerkserklärung muss spätestens am 30.06.2014 beim BZSt eingehen. In diesem Fall sperrt das BZSt bis zu Ihrem Widerruf die Übermittlung Ihres KISTAM für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils 01.09 bis 31.10.). Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das BZSt ist gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über die Sperre zu informieren. Ihr Finanzamt wird dabei konkret über die Tatsache unserer Anfrage und unsere Anschrift informiert. Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre im Falle einer Kirchensteuerpflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufzufordern. II. Legende 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 3 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4 zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint 5 z. B. US-Dollar 6 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 7 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 8 oder entsprechender Währungsgegenwert 9 gilt auch für Einzelposten aus Sammelaufträgen Gültig ab 01.11.2016 Seite 22 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel E: Anhang KaD: III. Nutzungsbedingungen für die VorteilsWelt der Kreissparkasse Nordhausen (Stand 01.01.2016) Die VorteilsWelt ist ein Vorteilsprogramm der Kreissparkasse Nordhausen (im Folgenden "Anbieter" genannt), in dessen Rahmen Privatgirokunden des Anbieters, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, Einkaufsvorteile von Partnerunternehmen (im Folgenden "Partner" bzw. "Partnerunternehmen" genannt) erhalten können. Die hierbei von den Partnerunternehmen angebotenen Einkaufsvorteile werden in Form von teilweisen PreisRückerstattungen, sofortigen Preisvorteilen/Preisnachlässen, Gutscheinen zur späteren Verwendung oder in Form eines anderen Vorteils gewährt. Die Nutzung dieser VorteilsWelt ist sowohl über die Online-Plattform des Anbieters (im Folgenden "OnlinePlattform" genannt) sowie durch einen Bezahlvorgang mittels eines von dem Anbieter hierzu autorisierten und freigeschalteten Zahlungsmittels in den Geschäftsräumen oder Filialen eines Partnerunternehmens möglich. Der Anbieter stellt hierbei lediglich die Online-Plattform, auf dem die Partner ihre Einkaufsvorteile anbieten bzw. das Zahlungsmittel (z.B. Sparkassencard, Kreditkarte) mit dem der Kunde die Zahlung tätigt, zur Verfügung. Auch wenn der Anbieter als Anbieter der VorteilsWelt damit verbundene Transaktionen ermöglicht, ist der Anbieter weder Verkäufer noch Anbieter der Leistungen der Partnerunternehmen. §1 (1) (2) (3) §2 (1) (2) (3) Allgemeines Zur Teilnahme an der VorteilsWelt ist jeder Privatgirokunde ab 12 Jahren des Anbieters berechtigt, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und dem der Anbieter die Nutzungsberechtigung für die Nutzung der VorteilsWelt gemäß § 2 dieser Nutzungsbedingungen erteilt (im Folgenden "Nutzer" genannt). Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln nur die Teilnahme an bzw. Nutzung der VorteilsWelt durch den Nutzer. Sofern weitere Regelungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer vereinbart sind (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Besondere Bedingungen des Anbieters), bleiben diese hiervon unberührt und gelten ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner berühren das Verhältnis des Anbieters zum Nutzer nicht, sondern regeln nur das Vertragsverhältnis zwischen Partnerunternehmen und Nutzer. Die Präsentation und Bewerbung der angebotenen Vorteile auf der Online-Plattform der VorteilsWelt (sowie in etwaigen vom Anbieter zur Verfügung gestellten Broschüren zur VorteilsWelt) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit den Partnerunternehmen dar. Auch begründet die bloße Nutzung bzw. Freischaltung der VorteilsWelt (gemäß § 2 dieser Nutzungsbedingungen) kein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Partnerunternehmen. Der Vertrag mit dem Partnerunternehmen kommt erst durch Abschluss eines verbindlichen Vertrages mit dem jeweiligen Partnerunternehmen selbst zustande. Ein solches Vertragsverhältnis liegt in der Regel erst vor, wenn der Nutzer eine Bestellung auf der Internetseite (Online-Shop) des Partners abgegeben hat und eine entsprechende Annahmeerklärung des Partners vorliegt oder ein Vertrag in den Geschäftsräumen bzw. Filialen des Partners geschlossen wurde. Teilnahme an der VorteilsWelt Der Anbieter erteilt die Nutzungsberechtigung durch Freischaltung des Angebotes auf der Online-Plattform bzw. durch die Autorisierung der entsprechenden Zahlungsmittel (z.B. SparkassenCard). Der Anbieter kann die für die VorteilsWelt autorisierten Zahlungsmittel mit Wirkung für die Zukunft ändern. Mit Teilnahme akzeptiert der Nutzer für die Nutzung der VorteilsWelt die ausschließliche Geltung dieser Nutzungsbedingungen sowie ggf. weiterer bereits vereinbarter Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Besonderen Bedingungen des Anbieters. Für jeden Nutzer legt der Anbieter einen Account an, in dem die für die Abrechnung erforderlichen Daten der jeweiligen Transaktion und der entsprechenden Einkaufsvorteile abgelegt werden („Nutzeraccount“). Für den Zugang zum Nutzeraccount erhält der Nutzer individuelle Zugangsdaten, die dem Nutzer vom Anbieter mitgeteilt werden. Über die Online-Plattform hat der Nutzer die Möglichkeit, seinen Nutzeraccount einzusehen und ggf. Änderungen vorzunehmen. § 3 Angebotene Einkaufsvorteile / Vertragsverhältnis zu den Partnern (1) Die von den Partnerunternehmen angebotenen Einkaufsvorteile können in Form von einer teilweisen Rückerstattung des Kaufpreises bzw. Entgeltes (nachfolgend "Cashback" genannt), sofortigen Preisvorteilen/Preisnachlässen, Gutscheinen zur späteren Verwendung oder in Form eines anderen Vorteils (im Folgenden zusammen "Einkaufsvorteil" genannt) gewährt werden. (2) Informationen zum ausgewählten Partner sowie Art, Umfang und Bedingungen der jeweiligen Einkaufsvorteile sind auf der Online-Plattform beim dem jeweiligen Angebot abrufbar. Für das jeweilige Angebot gelten, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses mit dem Partner, dort angegebenen und abrufbaren Bedingungen. Die Sparkasse haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihren Partnern übernommenen Informationen. (3) Auf die Gestaltung und den Inhalt fremder Webseiten hat der Anbieter keinen Einfluss und macht sich deren Inhalt nicht zu Eigen. Für den Inhalt ist der Herausgeber der jeweiligen Webseite selbst verantwortlich. Die Sparkasse übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung für den Inhalt von Webseiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (Links) aus dem Angebot der Sparkasse gerichtet sind. (4) Einkaufsvorteile, die in Form von Cashbacks gewährt werden, können je nach Partner entweder prozentual (z.B. in % vom Umsatz oder Kaufpreis) oder in Form eines Fixbetrages je Transaktion gewährt werden. Transaktion bedeutet hierbei der Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages mit einem Partner Gültig ab 01.11.2016 Seite 23 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel E: Anhang KaD: (so z. B. durch einen Vertragsschluss im Online-Shop des Partners oder im Ladengeschäft des Partners). Die genaue Berechnung wird bei Vertragsschluss mit dem jeweiligen Partner beim Angebot angegeben. (5) Beim Erwerb von Produkten bei Partnerunternehmen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Partnerunternehmen kommt eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen dem Partner und dem Nutzer zustande. Der Anbieter ist nicht für die Leistung, das Verhalten des Partners oder die über den Partner erworbenen Produkte bzw. Dienstleistungen verantwortlich. § 4 Voraussetzungen für die Gewährung von Einkaufsvorteilen durch die Partnerunternehmen (1) Damit bei einer Transaktion ein Einkaufsvorteil berücksichtigt werden kann bzw. ein Cashback vom Anbieter gemäß § 5 ausgezahlt werden kann, müssen abhängig von der Art der relevanten Transaktion folgende Bedingungen bei der Nutzung der VorteilsWelt erfüllt werden. (2) Bedingungen für die Gewährung von Einkaufsvorteilen bei Online-Transaktionen = Online-Cashback (z. B. im Online-Shop eines Partners) a. Der Nutzer ist in seinem Nutzeraccount eingeloggt. b. Die Verwendung von Cookies im Internetbrowser des Nutzers ist erlaubt. c. Der Shop des Partnerunternehmens wird vom Nutzer über den auf der Online-Plattform bereitgestellten und entsprechend gekennzeichneten Link besucht. d. Der Nutzer kauft direkt im Online-Shop des Partnerunternehmens ein, ohne während des laufenden Einkaufvorgangs andere Seiten aufzurufen, die den Nachverfolgungsprozess unbemerkt stören könnten. e. Der Nutzer verwendet während des Einkaufens keinen Gutschein oder Gutscheincode, der nicht vom Anbieter im Rahmen der VorteilsWelt bereitgestellt wurde. f. Der Nutzer schließt den Einkauf ab und zahlt den regulär angegebenen Preis des Partnerunternehmens mit einem im Vorfeld vom Anbieter autorisierten und freigeschalteten Zahlungsmittel. (3) Bedingungen für Vor-Ort-Transaktionen = Regio-Cashback (z. B. im Ladengeschäft oder Filiale eines Partners) a. Der Nutzer schließt einen Vertrag über den Kauf von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit einem Partnerunternehmen (im Folgenden "Transaktion" genannt). b. Der Nutzer bezahlt die Transaktion mit einem im Vorfeld vom Anbieter autorisierten und freigeschalteten Zahlungsmittel. Tageslimit der Karten bzw. des Händlerterminals sind dabei zu berücksichtigen. c. Die Höhe des bezahlten Betrags wird zur Berechnung des Einkaufsvorteils über das freigeschaltete Zahlungsmittel des Anbieters übermittelt. (4) Ist bei einer Online-Transaktion eine der in Absatz 2 oder bei einer Vor-Ort-Transaktion eine der in Absatz 3 genannten Bedingungen nicht erfüllt, kann der Einkaufsvorteil dem Nutzeraccount nicht gutgeschrieben werden. Somit entsteht kein Anspruch auf den Einkaufsvorteil. § 5 Abrechnung und Auszahlung des Cashbacks (1) Eine unter den in § 4 genannten Bedingungen getätigte Transaktion wird dem Nutzer in seinem Nutzeraccount abgespeichert und angezeigt. Hierbei wird die jeweilige Transaktion als „vorgemerkt“, „storniert“ oder „bestätigt“ gekennzeichnet. Eine „vorgemerkte“ Transaktion ist eine Transaktion, die vom Anbieter erfolgreich nachverfolgt werden konnte, aber noch nicht durch den Partner bestätigt wurde. „Storniert“ bedeutet, dass die Transaktion durch den Partner oder den Anbieter (z. B. aufgrund Warenrücksendung/Widerruf oder Beendigung der Teilnahme an der VorteilsWelt durch den Nutzer) storniert wurde. Bei lediglich vorgemerkten bzw. stornierten Transaktionen entsteht kein Anspruch auf einen Einkaufsvorteil. Hat der Partner die Transaktion unwiderruflich gegenüber dem Anbieter bestätigt, wird die Transaktion im Nutzeraccount als „bestätigt“ angezeigt. Die Bestätigung durch die Partner kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Das bestätigte Cashback dient als Grundlage der Abrechnung durch den Anbieter. Die Beträge aus „bestätigtem“ Cashback werden im Nutzeraccount gesammelt. Mit Abschluss der Abrechnung des Cashbacks durch den Anbieter entsteht dem jeweiligen Nutzer ein Anspruch auf Auszahlung des Cashbacks. Für die Abrechnung und die Entstehung des Anspruchs auf Auszahlung muss das „bestätigte“ Cashback im jeweiligen Nutzeraccount die für den Nutzer geltende Auszahlungsmindesthöhe von 1 Euro (Mindestauszahlungsbetrag) erreicht haben. Die Abrechnung ist mit der monatlichen Auszahlung des abzurechnenden Cashbacks auf das Bankkonto des Nutzers abgeschlossen. (2) Nicht abgerechnetes bzw. nicht ausgezahltes Cashback verfällt ersatzlos drei Jahre nach Erreichen des Status „bestätigt“, soweit der Anbieter die Gründe für die Nichtauszahlung hierfür nicht zu vertreten hat (z. B. Wegfall der Berechtigung zur Nutzung der VorteilsWelt, Nichterreichen des Mindestauszahlungsbetrags). (3) Der Nutzer kann eigene Ansprüche gegenüber dem Anbieter nur aufrechnen, sofern der Anbieter diese Ansprüche anerkannt hat oder diese Ansprüche zugunsten des Nutzers rechtskräftig festgestellt sind. § 6 Sonstige Einkaufsvorteile Werden Einkaufsvorteile in Form eines sofortigen Preisvorteils, eines Gutscheins zur späteren Verwendung oder einer anderen Form des Vorteils gewährt, so findet keine Registrierung der Transaktionen des Nutzers und kein Cashback durch den Anbieter statt. In diesen Fällen erfolgt die Gewährung des Einkaufsvorteils direkt durch das Partnerunternehmen (z. B. bei Einlösung des gewährten Gutscheins). Ein Auszahlungsanspruch des Nutzers gegenüber dem Anbieter ist in diesen Fällen ausgeschlossen. § 7 Missbrauch der VorteilsWelt Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Nutzer wegen Missbrauchs von der Teilnahme an der VorteilsWelt auszuschließen. Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer die Dienste der VorteilsWelt Gültig ab 01.11.2016 Seite 24 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel E: Anhang KaD: stört oder diese missbräuchlich nutzt (insbesondere gewerblich nutzt), manipuliert oder seine Zugangsdaten Dritten unberechtigterweise zur Verfügung stellt und diese die VorteilsWelt nutzen. Bei einem berechtigten Ausschluss des Nutzers verfällt das gesammelte Cashback ersatzlos. § 8 Verfügbarkeit der VorteilsWelt Der Anbieter bemüht sich stets sicherzustellen, dass die VorteilsWelt ohne Unterbrechungen verfügbar ist, bzw. dass Übermittlungen fehlerfrei sind. Durch die Eigenarten des Internets kann dies jedoch nicht garantiert werden. Auch der Zugriff des Nutzers auf die VorteilsWelt oder die Funktionalität des Cashback-Systems können gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Der Anbieter versucht die Häufigkeit und Dauer dieser vorübergehenden Unterbrechung oder Beschränkung zu begrenzen. § 9 Kündigung/Widerspruch Der Teilnehmer kann die Teilnahme am Programm jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich bei dem Anbieter kündigen. Die Kündigung bzw. der Widerspruch bewirkt keine Reduzierung des Kontopreises, da die Teilnahme an der VorteilsWelt kostenfrei ist. Die Teilnahme endet auch bei Tod eines Teilnehmers. Im Falle der Auflösung der Geschäftsverbindung zur teilnehmenden Sparkasse endet die Teilnahme automatisch. Der Anbieter kann die VorteilsWelt jederzeit kündigen. Die Sparkasse informiert die Nutzer über das Onlineportal mindestens 8 Wochen vor Einstellung der VorteilsWelt. § 10 Änderung der Teilnahmebedingungen Die Sparkasse behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen aufgrund technischer, organisatorischer oder rechtlicher Änderungen unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Mitteilung der geänderten Bedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den Internetseiten des Vorteilsprogramms. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung den neuen Teilnahmebedingungen, so gelten diese als vom Nutzer genehmigt. § 11 Datenschutzhinweise Es gelten die Datenschutzhinweise des Anbieters, die auf den Internetseiten der VorteilsWelt abgerufen werden können. Sollte darüber hinaus der Nutzer Nachfragen oder Nachbuchungsanfragen für Cashback-Auszahlungen haben und diese gegenüber dem Anbieter geltend machen, kann der Anbieter – falls und soweit für die Zwecke der Überprüfung der Anfrage notwendig – im Einzelfall auf Verlangen des Nutzers die relevanten Daten des Nutzers zum Zwecke der Cashback-Erfassung bzw. –Nachverfolgung an das betroffene Partnerunternehmen für eine möglichst vollständige Bearbeitung der Anfragen weitergeben. Datenschutzerklärung für die Sparkassen-VorteilsWelt in der Region und im Internet der Kreissparkasse Nordhausen (Stand 01.07.2015) § 1 Allgemeines 1. Mit der Nutzung unserer Website und Dienste erklären Sie Ihre Zustimmung zur nachstehend beschriebenen Datenerhebung und -verwendung. Sollten Sie mit der beschriebenen Datenerhebung und verwendung nicht einverstanden sein, können Sie unsere Website und Dienste leider nicht nutzen. 2. Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet. Die nachfolgenden Vorschriften informieren Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nur auf unsere Webseiten. Falls Sie über Links auf unseren Seiten auf andere Seiten weitergeleitet werden, informieren Sie sich bitte dort über den jeweiligen Umgang mit Ihren Daten. § 2 Bestandsdaten 1. Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erbringung der von Ihnen beauftragten Dienstleistungen (z. B. Newsletter) verwendet. 2. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder ohne gesetzliche Grundlage werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an außerhalb der Vertragsabwicklung stehende Dritte weitergegeben. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt. Nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften werden diese Daten gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung eingewilligt haben. 3. Bei Nachfragen oder Nachbuchungsanfragen für Cashback-Auszahlungen durch Sie müssen wir – falls notwendig – im Einzelfall auf Ihr Verlangen Ihre Daten zum Zwecke der Cashback-Erfassung an das betroffene Partnerunternehmen für eine möglichst vollständige Bearbeitung Ihrer Anfragen weitergeben. § 3 Webanalyse mit Google Analytics Auf unserer Website benutzen wir Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. “Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Wir benutzen Google Analytics mit der Erweiterung „anonymizeIP()“. Dadurch werden die IPAdressen nur gekürzt weiterverarbeitet, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen. Bei der IPAnonymisierung wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Gültig ab 01.11.2016 Seite 25 von 26 Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen Kapitel E: Anhang KaD: anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. In unserem Auftrag benutzt Google diese Informationen, um Ihre Nutzung unserer Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber uns zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer BrowserSoftware verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können, dies gilt insbesondere auch für unseren VorteilsWeltCash- back-Service. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/ dlpage/gaoptout?hl=de § 4 Informationen über Cookies 1. Zur Optimierung unseres Internetauftritts setzen wir Cookies ein. Es handelt sich dabei um kleine Textdateien, die im Arbeitsspeicher Ihres Computers gespeichert werden. Diese Cookies werden nach dem Schließen des Browsers wieder gelöscht. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem 2. Rechner (Langzeit-Cookies) und erkennen ihn beim nächsten Besuch wieder. Dadurch können wir Ihnen einen besseren Zugang auf unsere Seite ermöglichen und insbesondere unseren Cashback-Service anbieten. 3. Das Speichern von Cookies können Sie verhindern, indem Sie in Ihren Browser-Einstellungen „Cookies blockieren“ wählen. Dies kann aber eine Funktionseinschränkung unserer Angebote zur Folge haben. Der Cashback-Service steht in diesem Fall ebenfalls nicht zur Verfügung und es entsteht kein Anspruch auf Auszahlung. § 5 Änderung der Datenschutzerklärung Gesetzesänderungen oder Änderungen unserer betriebsinternen Abläufe könnten eine Anpassung dieser Datenschutzerklärung erforderlich machen. Falls wir unsere Datenschutzerklärung ändern müssen, werden wir die entsprechenden Änderungen in diesem Dokument veröffentlichen. § 6 Auskunft Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Fragen können Sie z.B. über die folgende E-Mail-Adresse stellen: [email protected] Gültig ab 01.11.2016 Seite 26 von 26
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