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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Inhaltsverzeichnis
Seite
Preisgrundsätze der Kreissparkasse Nordhausen
2
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privat- und Geschäftskunden
3
1.
Sparkonto
3
2.
Reisezahlungsmittel und Edelmetalle
3
3.
Kontoüberziehungen
3
4.
Sonstige Kredite
3
5.
Schließfächer
4
6.
Wechselgeschäft
4
7.
Sonstiges
4
Preise und Leistungsmerkmale bei Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
5
I.
Girokonten für Privat- und Geschäftskunden
5
1.
Preismodelle
5
2.
Kontoauszug
6
II.
Erbringung von Zahlungsdienste für Privat- und Geschäftskunden
7
1.
Allgemeine Informationen zur Sparkasse
7
2.
Überweisungen
8
3.
Lastschriften
14
4.
Kartengestützter Zahlungsverkehr
16
5.
Bareinzahlungen und Barauszahlungen
18
6.
Online-Banking
19
7.
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
19
Scheckverkehr
20
1.
Allgemein
20
2.
Grenzüberschreitender Scheckverkehr
20
Kapitel C
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privat- und Geschäftskunden
21
Kapitel D
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privat- und Geschäftskunden
21
Kapitel E
Anhang
22
Einbehalt von Kirchensteuer
22
Legende
22
Nutzungsbedingungen für die VorteilsWelt der Kreissparkasse Nordhausen
23
Vorwort
Kapitel A
Kapitel B
III.
I.
II.
III.
Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen
zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Vorwort- Preisgrundsätze der Kreissparkasse Nordhausen
Vorwort: Preisgrundsätze der Kreissparkasse Nordhausen
Die Sparkasse führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrages; die Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs, aber ohne Gewinn kann die Sparkasse nicht dauerhaft existieren.
Zum öffentlichen Auftrag gehört die Erbringung geld- und kreditwirtschaftlicher Leistungen für die Region.
Die nachfolgenden Regelungen beschreiben einen Teil der Leistungen, die die Sparkasse erbringt. Soweit in den einzelnen
Verträgen die Vergütung nicht abschließend geregelt ist, wird die Vergütung durch die nachfolgenden Regelungen definiert.
Bei der Auslegung jeder Preisklausel ist der Vorrang der Preisgrundsätze zu beachten, d.h. der Preis wird nur für Fallkonstellationen vereinbart, wenn die beabsichtigte Anwendung nicht im Widerspruch zu den Preisgrundsätzen der Sparkasse steht.
1. Volle Vergütung nur für volle Leistungserbringung
Das vereinbarte Entgelt ist nur zu bezahlen, wenn die Sparkasse die geschuldete Leistung mangelfrei erbringt. Ist dies nicht
der Fall, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Entgelte werden nur für Dienstleistungen erhoben
Die Sparkasse wird im Regelfall auf der Grundlage eines Kundenantrages tätig. Für die im Auftrag erbrachten Dienstleistungen
für den Kunden werden Entgelte vereinbart. Soweit Leistungen erbracht werden, die die Sparkasse zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, die keine Hauptpflichten sind, erbringt, wird hierfür keine gesonderte Vergütung vereinbart, sofern der Gesetzgeber nicht solche besonderen Entgelttatbestände gebilligt hat.
3. Keine Entgeltvereinbarung für Tätigkeiten ausschließlich im eigenen Interesse der Sparkasse
Wird die Sparkasse lediglich im eigenen Interesse tätig und sperrt zum eigenen Schutz beispielsweise Karten des Kunden, wird
für diese Tätigkeit kein Entgelt vereinbart.
4. Unsere Preisvereinbarungen regeln den Standardfall
Die nachfolgenden Vereinbarungen sind am Standardfall ausgerichtet. Sie sollen keine Ausnahmefälle regeln. Im Zahlungsverkehr gehen wir beispielsweise davon aus, dass die Sparkasse Aufträge in der vereinbarten Form vollständig erhält und die
Ausführung zu den üblichen Fristen in EURO im nationalen Zahlungsverkehr, und soweit es um SEPA- Aufträge geht, im SEPARaum erfolgen soll. Wenn der Auftrag als Eilauftrag ausgeführt werden soll, gelten hierfür andere Vergütungssätze. Erfolgt die
Leistungserbringung der Sparkasse zur Mangelbeseitigung, liegt kein Standardfall vor. Für die Stornobuchung fällt deswegen
kein Leistungspreis an.
5. Preise für atypische Fälle
Die Sparkasse kann für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu
urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
6. Entgelte und Aufwendungsersatz
Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist vor der Auftragsausführung schon
absehbar, dass ein gesetzlicher Aufwendungsersatzanspruch in Betracht kommt, wird die Sparkasse daraufhin in den nachfolgenden Kapiteln oder soweit möglich vor der Auftragsentgegennahme hinweisen.
7. Entgelte und Schadenersatz
Hat der Kunde sich nicht an die vertraglichen Regelungen gehalten und ist dadurch der Sparkasse ein Schaden entstanden,
behält sich die Sparkasse im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen Schadenersatzansprüche vor. In den nachfolgenden
Kapiteln werden Schadenersatzpauschalen nur vereinbart, wenn im Wortlaut der Preisklausel ausdrückliche Schadenersatz
gefordert wird und dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird, in seinem konkreten Fall nachzuweisen, ein Schaden oder
eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentliche niedriger als die Pauschale.
8. Faire Preise und faire Preisvergleiche
Die Sparkasse hält ein vielfältiges Angebot für alle Kunden vor. Die Sparkasse betreibt ein dichtes Filial- und Geldautomatennetz. Diese und andere vielfältigen Leistungen können nur dauerhaft angeboten werden, wenn die damit verbundenen Kosten
von den Kunden mitgetragen werden.
Unsere Preise gelten auch dann, wenn der Kunde sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Die Sparkasse zieht sich nicht
aus der Geschäftsverbindung zurück, wenn die Kundenbeziehung keinen Gewinn verspricht. Die Einnahmen der Sparkasse
bleiben in der Region und stärken somit auch das Umfeld unserer Kunden. Wenn Sie unsere Preise mit anderen Anbietern
vergleichen, ist diese Gegenüberstellung nur ausgewogen, wenn Sie das gesamte Leistungsspektrum der Sparkasse berücksichtigen, einschließlich der langfristig auf die Förderung des Geschäftsgebietes ausgerichteten Geschäftspolitik.
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat- und Geschäftskunden
Kapitel A: PREISE FÜR DIENSTLEISTUNGEN IM STANDARDISIERTEN GESCHÄFTSVERKEHR FÜR
PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN
1.
Sparkonto
Dienstleistung
Preis in €
S-VorsorgePlus
- Kündigung
- Anbieterwechsel zu Fremdanbieter
- Berechnung Versorgungsausgleich
- Erstellung Zweitschrift Jahresdokumentation
Eröffnung Mietkautionskonto
15,00
Verträge zu Gunsten Dritter
15,00
Wertstellung
- Bareinzahlung Sparkonto
- Barauszahlung Sparkonto
2.
100,00
150,00
150,00
10,00
(bei vorzeitiger prämienschädlicher Verfügung)
(auf Kundenwunsch)
(auf Kundenwunsch)
(auf Kundenwunsch)
Einzahlungstag
Auszahlungstag
Reisezahlungsmittel und Edelmetalle
Dienstleistung
Reiseschecks
Barauszahlung/Einlösung von Reiseschecks
Rücknahme von Reiseschecks
- €-Reiseschecks
- Fremdwährungsreiseschecks
Preis in €
Bemerkung
0,75
je Scheck, mindestens 7,50 €
-,-0,50
kostenlos
je Scheck (nur zur Verrechnung), mind. 5,00 €
gem. Kursstellung, ggf. zzgl. Fremdgebühren
An- Verkauf von Sorten
- Gegenwert auf/von Konto in unserem Haus
5,00*
je Auftrag (max. 3 Positionen)
*zzgl. Mindermengenaufschlag i.H.v. 1,50 EUR für
Aufträge mit Gegenwert kleiner 100,00 EUR
An- Verkauf von Edelmetallen
Gegenwert auf/von Konto in unserem Haus
15,00*
je Auftrag (max. 2 Positionen)
*zzgl. Mindermengenaufschlag i.H.v. 1,50 EUR für
Aufträge mit Gegenwert kleiner 100,00 EUR
Transportkosten für Verkauf von Sorten und
Edelmetallen bei Kundendirektlieferung
3.
Bemerkung
8,93*
*fremde Kosten inkl. Mwst.
(Kundendirektlieferung nur über InternetFiliale möglich)
Kontoüberziehungen
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind
(Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
4.
Sonstige Kredite
Dienstleistung
Darlehenspreis
Urkunden
- Erklärung der Sparkasse in grundbuchgemäßer Form
im Auftrag des Kunden bzgl. Vorrangeinräumung oder vorzeitiger Abtretung/Teilabtretung von Grundschulden
- Zustimmung der Sparkasse in schriftlicher Form zur
vorzeitigen Aufgabe einer Sicherheit, insbesondere
Pfandentlassung und Übereignung Sicherungsgut
- Beschaffung von Urkunden im Auftrag des Kunden
- Elektronischer Grundbuchauszug
- sonstige Urkunden, Registerauszüge
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Preis in
€
24,00
Bemerkung
2,00%o
der Grundschuld; mind. 200,00 € max. 1.000,00 €
2,00%o
der Grundschuld; mind. 200,00 €max. 1.000,00 €
13,00
*
p. a.; nur Nichtverbraucher
je Auszug
*fremde Kosten
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat- und Geschäftskunden
5.
Schließfächer
Dienstleistung
Preis in €
Mietpreis für Schließfach
75 mm Höhe
100 mm Höhe
150 mm Höhe
200 mm Höhe
300 mm Höhe
6.
je angefangenes Quartal, Mindestmietdauer
24 Monate
15,00
22,50
30,00
37,50
60,00
Wechselgeschäft
Dienstleistung
Preis in €
Wechseleinzug
5,00
Rückwechsel
- mit Protest zurück
- ohne Protest zurück
Bearbeitung und Weiterleitung eines Wechselrückrufs
Telefonische/fernschriftliche Einlösung im Kundenauftrag
7.
Bemerkung
1/3%
12,50
Bemerkung
zzgl. Portokosten
der Wechselsumme
Rückruf
10,00
5,00
Sonstiges
Dienstleistung
Allgemeiner Arbeitspreis
Auf Wunsch des Kunden vorgenommene
- Nachforschungen
- zur ordnungsgemäßen Ausführung von
Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch
fehlerhafte Angabe der Kundenkennung
des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht)
- sonstige Nachforschungen (soweit durch
vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
Preis in €
Bemerkung
25,00
je angefangene Viertelstunde Arbeitsaufwand; es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass ein Aufwand geringer ausgefallen
ist
5,00*
*für Verbraucher unentgeltlich
*
*je nach Aufwand; „Allgemeiner Arbeitspreis“ gilt
Erstellung von Duplikaten
15,00
je Ausfertigung je Konto (Zahlungskonten
siehe Kapitel B I. 2.), soweit der Untergang
der Erstfassung dem Kunden anzulasten ist
Erstellung von Bescheinigungen
15,00
zu deren Ausstellung die Sparkasse nicht
verpflichtet ist, z.B. Wohngeldbescheinigung, die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich
Jahresabschlussaufstellung (Aktiv/Passiv)
100,00
nur Nichtverbraucher
Bankauskunft im Auftrag des Kunden
15,00
je Auftrag; von Instituten außerhalb der
Sparkassenorganisation
Mitteilung der neuen Zahlungskontoverbindung an
die Zahler bzw. Zahlungsempfänger (§24 Nrn. 3 und
5 ZKG) gemäß Ermächtigung des Kunden
3,30*
pro Brief
*zzgl. Portokosten
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
Kapitel B: PREISE UND LEISTUNGSMERKMALE BEI DER KONTOFÜHRUNG UND DER ERBRINGUNG
VON ZAHLUNGSDIENSTEN SOWIE BEIM SCHECKVERKEHR FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN
I.
Girokonten für Privat- und Geschäftskunden
1.
Preismodelle
a)
für Privatkunden
S-Giro
Monatlicher
Grundpreis
Kontoführung und
Rechnungsabschlüsse
Monatlicher
Paketpreis
(zzgl. zum monatl.
Grundpreis)
Voraussetzung
Bemerkungen
Mini
Youngstar
kostenfrei
kostenfrei
Gold
Silber
b)
Basis
Intensiv
EUBasiskonto
2,90 €
im Grundpreis enthalten
-
-
von 0-6
Jahre
von 7-17 Jahre
pro Kunde nur ein Konto
11,90 €
6,90 €
4,90 €
0,90 €
7,00 €
-
Berechtigung
gem.
Zahlungskontengesetz
Konten
mit Einzeldisposition
pro Kunde nur
ein Konto
-regelmäßiger Lohn-/Gehalts-oder Renteneingang
Rabatt für Auszubildende, Schüler, Studenten und Bundesfreiwilligendienstleistende
bis 30 Jahre auf den Grundpreis und den
jeweiligen Paketpreis in Höhe von:
50%
Hinweis:
Komfort
75%
100%
Bedingung:
Teilnahme
Online Banking und
Nutzung
elektronisches
Postfach
Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.
Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen.
In den Paketpreisen sind 50 Freiposten für Zahlungsdienste in Euro und Ausführung im EWR enthalten. Jede
weitere vereinbarungsgemäße Ausführung eines Zahlungsdienstes wird analog zu den Preisen gemäß Kontopreismodell Intensiv berechnet.
für Geschäftskunden
Monatlicher Grundpreis
Kontoführung und
Rechnungsabschlüsse
Preis für
Kontoauflösung
Bemerkung
S-Giro Business
S-Giro Business Intensiv
4,75 €
15,00 €
im Grundpreis enthalten
im Grundpreis enthalten
5,00 €
5,00 €
Geschäftskunden
Konten mit Einzeldisposition
Hinweis: Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.
Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen.
c)
sonstige Girokonten
S-Giro Verein
Monatlicher Grundpreis
Freiposten
Kontoführung und Rechnungsabschlüsse
SparkassenCard/
Sparkassen-Kundenkarte
Änderung der Unterschriftskarte
Bemerkung
0,00 €
Überweisungseingänge und –ausgänge mit IBAN/BIC;
Einrichtung/Änderung/Aussetzung von Daueraufträgen;
SEPA-Lastschrifteinreichungen und –einlösungen;
Bareinzahlungen und –auszahlungen;
Rollengeldwechsel
im Grundpreis enthalten
jeweils 1 Karte inklusive, jede weitere 6,00 € p. a.
7,50 €
Konto für ideelle Vereine
Hinweis: Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.
Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen.
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
d)
Preise für Bestandsprodukte- kein Neuabschluss/Wechsel möglich
Dienstleistung
Preis in €
S-GiroPrivat Xtra
Bemerkung
von 18-24 Jahren;
Preise und Leistungsmerkmale analog Preismodell
S-Giro Youngstar
außer:
Beleghafte Überweisung
1,50*
Barauszahlung
-mitarbeiterbedient
1,50*
Preis je sms-TAN Zusendung
0,04*
Preis je push-TAN Zusendung
0,04*
Kontowecker (per sms oder push)
0,04*
Scheckeinreicher
0,79*
S-Giro Classic
* je Vorgang
(10 push-TAN pro Monat inklusive)
Preise und Leistungsmerkmale analog Preismodell
S-Giro Intensiv
außer:
Monatlicher Grundpreis
2,90*
*enthält Kontoführung und Rechnungsabschlüsse
Barauszahlung
-mitarbeiterbedient
0,79*
*je Vorgang
Bareinzahlung eigener Kunden auf eigenes Konto
-mitarbeiterbedient
-am Münzeinzahlautomaten/Einzahlautomaten
Hinweis:
0,79*
0,39*
Entgelte für Zahlungsdienste und sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den folgenden Abschnitten.
Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen.
2. Kontoauszug (pro Vorgang)
Dienstleistung
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form,
Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden
soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang)
Preis in €
*
1,50
Bemerkung
*keine gesonderte Berechnung
zzgl. Portkosten
Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen
*
*Portokosten
Postversand von vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgehaltenen,
aber nicht abgeholten Kontoauszügen und anderen Dokumenten nach
35 Tagen
*
*Portokosten
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden und soweit
der Untergang der Erstfassung dem Kunden anzulasten ist
- zuletzt im Original erstellter Auszug
- bis 12 Monate rückwirkend
- ab 12 Monate rückwirkend
0,00
7,50
*
je nacherstellter Auszugsnummer
*je nach Aufwand; „Allgemeiner Arbeitspreis“ gilt
Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die
Ausführung von Zahlungsvorgängen1. Mit Kunden, die kein Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der
Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
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Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
II.
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privat- und Geschäftskunden
1.
Allgemeine Informationen zur Sparkasse2
1.1
Name und Anschrift der Sparkasse
Kreissparkasse Nordhausen, Kornmarkt 9, 99734 Nordhausen
1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main
Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main
1.3
Eintragung im Handelsregister
HRA 400972 beim Amtsgericht Jena
1.4
Eintragung im Vermittlerregister
Wir sind als gebundene Versicherungsvertreterin (§ 34d Abs. 4 Gewerbeordnung) für die SV SparkassenVersicherung Holding AG im Vermittlerregister unter folgender Registernummer eingetragen: D-PPEZ-PT668-12
Zuständige IHK: Industrie- und Handwerkskammer Erfurt; Arnstädter Straße 34, 99096 Erfurt
Telefon: 0361 3484-206; Fax: 0361 3485-975; E-Mail: [email protected]
Auskünfte über unsere Registerdaten erhalten Sie über:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin; Telefon: 0180 500 585-0
(14Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.org oder www.vermittlerregister.info
1.5
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
1.6
Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für
die Ausführung von Zahlungsvorgängen1 erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die
Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von
- Samstagen,
- gesetzlichen Feiertagen,
- Heiligabend, den 24. Dezember,
- Silvester, den 31. Dezember.
Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind)
Geschäftsstellen
Nordhausen – Kornmarkt
Nordhausen – Salza, Grimmelallee, Nord
Bleicherode
Ellrich
Heringen
Wipperdorf
Sollstedt
Niedersachswerfen
Neustadt
Ilfeld
Annahmezeitpunkt für beleggebundene Aufträge
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Montag bis Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Donnerstag und Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Beleglos eingereichte Aufträge
Internet-Filiale (Online-Banking)
EBICS
EBICS/DTE (Eilzahlung)
SB-Terminal
Annahmezeitpunkt
19.00 Uhr
19.00 Uhr
15.30 Uhr
19.00 Uhr
Bareinzahlung am Geldautomat
Annahmezeitpunkt 19.00 Uhr
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
1.7
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen),
3. oder der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste),
4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder
5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der
technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
6. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2015 über Interbankenentgelte
für kartengebundene Zahlungsvorgänge
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
-VerbraucherschlichtungsstellePostfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Wird der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag online von einem Verbraucher mit der Sparkasse abgeschlossen, kann die Beschwerde auch über die OS-Plattform der EU (http://ec.europa.eu/odr) eingereicht werden.
Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht alternativ zum Verfahren der Verbraucherschlichtungsstelle der Deutschen
Bundesbank die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das
Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
-SchlichtungsstelleBonifaciusstraße 15
99084 Erfurt
Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen“ die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetz-buchs
oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden.
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit der SV SparkassenVersicherung besteht für den Kunden zudem die
Möglichkeit sich an folgende Schlichtungsstelle zu wenden:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
www.verischerungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
2.
Überweisungen
2.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)3 in Euro oder
in anderen EWR-Währungen4 (für EU-Basiskonto nur Überweisungen in Kontowährung möglich)
2.1.1 Überweisungsauftrag
a)
b)
Annahmefrist für Überweisungen
Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.6
Ausführungsfrist
Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Überweisung in Euro:
- belegloser Überweisungsauftrag:
Überweisung per SB-Terminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ)
- beleghafter Überweisungsauftrag:
Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ
Gültig ab 01.11.2016
max. 1 Geschäftstag
max. 2 Geschäftstage
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
Überweisungen in anderen EWR-Währungen4
- belegloser Überweisungsauftrag:
Überweisung per SB-Terminal, Online-Banking oder Datenmax. 4 Geschäftstage
fernübertragung (DFÜ)
- beleghafter Überweisungsauftrag:
max. 4 Geschäftstage
Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ
Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an den bis zu den unter Ziffer II. 1.6 bekanntgegebenen Geschäftstagen und
Annahmezeitpunkten und die nach Nr. 1 der „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“ zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender
Kredit eingeräumt ist (Deckung).
c)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa)
Überweisungen in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils
die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte je Inlandsüberweisung mit
Kontonummer/Bankleitzahl in Euro oder je Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse und an andere Zahlungsdienstleister:
beleghafte Überweisung/ telefonische Überweisung
beleglose Überweisung9
OnlineBanking/
EBICS
per Dauerauftrag
Per SBTerminal
SRZ
Mini
0,00 €
Youngstar
0,00 €
0,00 €
-
Gold
0,00 €
0,00 €
-
Silber
0,79 €
0,00 €
-
Komfort
0,79 €
0,00 €
-
Basis
-
0,00 €
auf Kundenwunsch
1,50 €
Intensiv
Je Einzelauftrag und Sammlerposten
0,79 €
0,39 €
-
EU-Basiskonto
Je Einzelauftrag und Sammlerposten
0,79 €
0,39 €
-
je Einzelauftrag
1,00 €
S-Giro Business
Zuschlag je Sammelbuchung
bei Freigabe durch die Sparkasse
Zuschlag je Sammelbuchung bei
Freigabe durch Kunden
je Einzelauftrag
S-Giro Business
Intensiv
Zuschlag je Sammelbuchung bei
Freigabe durch die Sparkasse
Zuschlag je Sammelbuchung bei
Freigabe durch Kunden
Dienstleistung
0,00 €
1,50 €
0,15 €
-
-
-
1,35 €
0,15 €
-
1,00 €
0,15 €
Preis in €
0,15 €
0,15 €
-
-
1,35 €
-
0,15 €
Bemerkung
Überweisung per Eilüberweisung (Inland)
Entgelte je Posten
beleghaft
- organisationsintern
30,00
- organisationsfremd
45,00
beleglos
- im DTE
15,00
Erfassung auf Kundenseite über S-Firm o. ä.
Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits
mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (s. Ziffer I.1. „Preismodelle“).
bb)
Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
• SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
• OUR: Zahler trägt alle Entgelte
• BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
• Bei der Entgeltregelung „SHARE“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden.
• Bei der Entgeltregelung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
ggf. Entgelte abgezogen werden.
Gültig ab 01.11.2016
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
Höhe der Entgelte:
Zielland
EUR-Gegenwert des Überweisungsbetrages
Belgien
bis EUR 5.000,00
bis EUR 10.000,00
bis EUR 20.000,00
bis EUR 40.000,00
> EUR 40.000,00
Bulgarien, Rumänien
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Dänemark
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Estland, Litauen, Lettland, Tschechien
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Finnland
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Frankreich
bis EUR 50.000,00
> EUR 50.000,00
Griechenland
bis EUR 50.000,00
> EUR 50.000,00
Vereinigtes Königreich von Großbritannien
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Irland
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Island, Malta, Slowakei, Slowenien, Zypern
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Italien
bis EUR 2.500,00
bis EUR 16.666,00
bis EUR 50.000,00
> EUR 50.000,00
Liechtenstein, Schweden
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Luxemburg
bis EUR 250,00
bis EUR 3.000,00
bis EUR 10.000,00
bis EUR 15.000,00
> EUR 15.000,00
Niederlande
bis EUR 10.000,00
bis EUR 20.000,00
bis EUR 30.000,00
bis EUR 50.000,00
> EUR 50.000,00
Norwegen
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Österreich
bis EUR 12.500,00
bis EUR 50.000,00
> EUR 50.000,00
Polen
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Portugal
bis EUR 30.000,00
bis EUR 50.000,00
> EUR 50.000,00
Spanien
bis EUR 3.000,00
bis EUR 10.000,00
> EUR 10.000,00
Ungarn
bis EUR 250,00
> EUR 250,00
Gültig ab 01.11.2016
SHARE
Inlandsgebühr
OUR
Auslandsgebühr
EUR 10,00
1,5%o; mind. EUR 10,00
1,5%o
1,5%o
1,5%o
EUR 5,00
EUR 10,00
EUR 20,00
EUR 40,00
EUR 75,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99
EUR 30,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99
EUR 16,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99
EUR 25,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99
EUR 8,00
1,5%o; mind. EUR 10,00
1,5%o
EUR 12,00
EUR 20,00
1,5%o; mind. EUR 10,00
1,5%o
EUR 8,00
EUR 17,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99
EUR 11,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99
EUR 9,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00; max. EUR 9.999,99
EUR 15,00
EUR 10,00
1,5%o; mind. EUR 10,00
1,5%o
1,5%o
EUR 5,00
EUR 15,00
EUR 30,00
EUR 125,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00 max. EUR 9.999,99
EUR 7,00
EUR 7,50
EUR 10,00
1,5%o; mind. EUR 10,00
1,5%o
1,5%o
EUR 5,00
EUR 7,00
EUR 20,00
EUR 30,00
EUR 40,00
1,5%o; mind. EUR 10,00
1,5%o
1,5%o
1,5%o
1,5%o
EUR 7,00
EUR 15,00
EUR 23,00
EUR 34,00
EUR 50,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00
EUR 7,00
EUR 14,00
1,5%o; mind. EUR 10,00
1,5%o
1,5%o
EUR 5,00
EUR 8,00
EUR 15,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00 max. EUR 9.999,99
EUR 35,00
1,5%o; mind. EUR 10,00
1,5%o
1,5%o
EUR 10,00
EUR 15,00
EUR 20,00
1,5%o mind. EUR 10,00
1,5%o mind. EUR 10,00
1,5%o
EUR 5,00
EUR 10,00
EUR 18,00
EUR 7,50
1,5%o; mind. EUR 10,00 max. EUR 9.999,99
EUR 40,00
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
Technische Kosten des Transfers bei konventioneller Abwicklung:
• EUR 1,50 pro Überweisung
Courtage für Fremdwährungsüberweisung:
• 0,25%o des Überweisungsbetrages, mind. EUR 1,25
Zusätzliche Entgelte für Eilüberweisung:
• SHARE-Weisung: EUR 5,00
• OUR-Weisung: EUR 10,00 (EUR 5,00 Helaba-Spesen + EUR 5,00 pauschal Spesen der jeweiligen Auslandsbank);
Ausnahme: Zahlungen nach Großbritannien EUR 15,00
Umrechnungskurs:
Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind
auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz von MasterCard/ Visa Card ergibt sich aus
Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/ Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für MaestroTransaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
d)
Sonstige Entgelte (gültig nur für SEPA-Aufträge)
Dienstleistung
Preis in €
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der
Ausführung eines Überweisungsauftrags
Bemerkung
1,50
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist
15,00
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
15,00
2.1.2 Überweisungsgutschriften
a)
aa)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungsgutschriften
Überweisungen in der Kontowährung
Bei einem Überweisungseingang in der Kontowährung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet:
S-Giro
Mini
Youngstar
Gold
je Überweisungseingang mit
Kontonummer/Bankleitzahl in
Euro oder IBAN/BIC in Euro
innerhalb der Sparkasse und
von anderen Zahlungsdienstleistern
Dienstleistung
Überweisungseingang per Eilüberweisung (Inland)
- zur Kontogutschrift
- zur Barauszahlung
bb)
Silber
Komfort
S-Giro Business
Basis
0,00 €
Intensiv
EU-Basiskonto
Standard
0,39 €
Preis in €
0,00
1%
Intensiv
0,15 €
Bemerkung
zzgl. Postengebühren
vom Auszahlungsbetrag; mind. 5,00 EUR,
Dienstleistung nur organisationsintern
angeboten
Überweisungen in EWR-Währungen4
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut im Ausland getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind
möglich:
• SHARE: Überweisender trägt Entgelte bei seinem Kreditinstitut und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte
• OUR: Überweisender trägt alle Entgelte
• BEN: Begünstigter trägt alle Entgelte
Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:
aus allen EU- und EWR-Staaten7
Gebührenweisung SHARE/BEN
bis EUR 5.000,00
EUR 5,00
bis EUR 10.000,00
EUR 7,50
> EUR 10.000,00
1%o max. EUR 100,00
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem
Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle“) oder der Überweisende,
z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte der Überweisung trägt.
Gültig ab 01.11.2016
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
Hinweis:
• Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein.
• Bei einer BEN-Überweisung können bereits von jedem der vorgeschalteten Kreditinstitute (überweisendes oder
zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein.
• Obige Angaben geben nur den gegenwärtigen Informationsstand wieder.
Jederzeitige Änderungen der Angaben sind möglich und bleiben vorbehalten. Wir sind bemüht, die vorstehende EntgeltTabelle auf dem neuesten Stand zu halten. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Informationen gerne zur Verfügung.
Umrechnungskurs:
Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf
Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz von MasterCard/ Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16
der Bedingungen für die MasterCard/ Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro-Transaktionen
in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
2.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)3 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR7 (Drittstaatenwährung5) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR
(Drittstaaten6)
2.2.1 Überweisungsaufträge
a)
Annahmefrist
Beleglose DFÜ-Aufträge
Zur Sicherstellung der taggleichen Bearbeitung ist es aus technischen Gründen erforderlich, dass beleglose DFÜ-Aufträge
bis spätestens 11.30 Uhr durch den Auftraggeber freigegeben werden.
Beleghafte Aufträge
Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.6
b)
Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst ausgeführt.
c)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa)
Entgeltpflichtiger
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
• SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
• OUR: Zahler trägt alle Entgelte
• BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
• Bei der Entgeltregelung „SHARE“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
• Bei der Entgeltregelung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
bb)
Höhe der Entgelte:
EUR-Gegenwert des
Überweisungsbetrages
bis EUR 250,00
ab EUR 250,01
SHARE
OUR
EUR 7,50
1,5%., mind. EUR 10,00, max.
EUR 9.999,99
EUR 15,00
mind. EUR 15,00, max. der seitens der
Auslandsbank berechnete Betrag
Abweichend von den vorgenannten Pauschalen berechnen wir für die folgenden Nicht-EU/EWR-Staaten als Mindestgebühr:
Länder
OUR-Mindestgebühr
Schweiz
EUR 10,00
Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Kirgisien, Kasachstan, Republik
Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Kroatien,
Israel, Japan, Republik Korea, Hong Kong, Tunesien, Türkei, Ägypten, Afghanistan,
EUR 25,00
Bangladesch, Benin, China, Guatemala, Jemen, Libanon, Montenegro, Nicaragua, Pakistan, Palästina, Philippinen, Republik Serbien, Südafrika, Syrien, Uruguay, Vietnam,
Zimbabwe
Kuba, Thailand
EUR 30,00
Singapur
EUR 35,00
Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Indonesien, Kenia
EUR 40,00
Hinweis: Bei Ausführung der Zahlung wird der Mindestbetrag der OUR-Gebühr berechnet. Sollte die Gebühr der Auslandsbank unsere Mindestbeträge überschreiten, behalten wir uns vor, die Differenz bis zu der Höchstgrenze von EUR 150,00
nach zu belasten.
Gültig ab 01.11.2016
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
Technische Kosten des Transfers bei konventioneller Abwicklung:
•
EUR 1,50 pro Überweisung
Courtage für Fremdwährungsüberweisung:
•
0,25%o des Überweisungsbetrages, mind. EUR 1,25
Zusätzliches Entgelt für Eilüberweisung:
•
SHARE-Weisung: EUR 5,00
•
OUR-Weisung: EUR 10,00 (EUR 5,00 Helaba-Spesen + EUR 5,00 pauschal Spesen der jeweiligen Auslandsbank);
Ausnahme: Zahlungen nach Großbritannien EUR 15,00
Umrechnungskurs:
Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind
auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz von MasterCard/ Visa Card ergibt sich aus
Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/ Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für
Maestro-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
cc)
Sonstige Entgelte
Dienstleistung
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der
Ausführung eines Überweisungsauftrags
Preis in €
Bemerkung
1,50
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist
15,00
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden8
15,00
2.2.2 Überweisungsgutschriften
a)
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut im Ausland getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:
• SHARE: Überweisender trägt Entgelte bei seinem Kreditinstitut und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte
• OUR: Überweisender trägt alle Entgelte
• BEN: Begünstigter trägt alle Entgelte
b)
Höhe der Entgelte:
Hinweis:
• Bei der Entgeltregelung „SHARE“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
• Bei der Entgeltregelung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Obige Angaben geben nur den gegenwärtigen Informationsstand wieder. Jederzeitige Änderungen der Angaben sind möglich und bleiben vorbehalten. Wir sind bemüht, die nachstehende Entgelt-Tabelle auf dem neuesten Stand zu halten. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Informationen gern zur Verfügung.
Auftraggeberland
Betragshöhe8
Schweiz
bis EUR 50.000,00
Gebührenweisung SHARE
Gebühr
EUR 3,50
Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung berechnet die Kreissparkasse Nordhausen folgende Entgelte, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:
Überweisungseingänge übrige Länder
Gebührenweisung SHARE/BEN
Betragshöhe8
Gebühr
bis EUR 5.000,00
EUR 5,00
bis EUR 10.000,00
EUR 7,50
> EUR 10.000,00
1 %o max. EUR 100,00
Umrechnungskurs:
Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf
Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz von MasterCard/ Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16
der Bedingungen für die MasterCard/ Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für
Maestro-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
Gültig ab 01.11.2016
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
3.
Lastschriften
3.1
Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)3
3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG)
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.
1.5
b)
Entgelte
ab)
Lastschrifteinlösung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse und von anderen Zahlungsdienstleistern
S-Giro
Mini
Youngstar
Gold
Silber
S-Giro Business
Komfort
Basis
Intensiv
0,00 €
bb)
EU-Basiskonto
0,39 €
Intensiv
0,15 €
Lastschrifteinreichung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse und von anderen Zahlungsdienstleistern
S-Giro
Mini
Youngstar
Gold
Silber
S-Giro Business
Komfort
Basis
Intensiv
Je Einzelauftrag
0,00 €
0,39 €
Zuschlag je
Sammelbuchung
0,00 €
0,39 €
c)
Standard
EU-Basiskonto
nicht zulässig
nicht zulässig
Standard
Intensiv
0,15 €
0,15 €
sonstige Entgelte
Dienstleistung
Preis in €
Bemerkung
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der
Einlösung einer Lastschrift
1,50
vom Zahlungspflichtigen
Einrichtung Lastschriftsperre im Kundenauftrag
5,00
nur für Nichtverbraucher
3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift/SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte
ab)
Lastschrifteinlösungen mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse und von anderen Zahlungsdienstleistern
innerhalb des EWR7
S-Giro
Mini
Youngstar
Gold
Silber
S-Giro Business
Komfort
Basis
Intensiv
0,00 €
EU-Basiskonto
0,39 €
Standard
Intensiv
0,15 €*
*B2B-Lastschriften 1,00 €
bb)
Lastschrifteinreichungen mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse und von anderen Zahlungsdienstleistern
innerhalb des EWR7
S-Giro
Mini
Youngstar
Gold
Silber
Komfort
S-Giro Business
Basis
Intensiv
je Einzelauftrag
0,00 €
0,39 €
Zuschlag je Sammelbuchung
0,00 €
0,39 €
Gültig ab 01.11.2016
EU-Basiskonto
nicht zulässig
nicht zulässig
Standard
Intensiv
0,15 €
0,15 €
Seite 14 von 26
Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
c)
sonstige Entgelte
Dienstleistung
Preis in €
Bemerkung
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der
Einlösung einer Lastschrift
1,50
vom Zahlungspflichtigen
Einrichtung SEPA-Basis-Lastschriftsperre im
Kundenauftrag
5,00
nur für Nichtverbraucher
Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der
Lastschrift
5,00
nur für Nichtverbraucher
3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten
a)
Ausführungsfrist
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift/SEPA-Firmen-Lastschrift
b)
Entgelte
ab)
Lastschrifteinlösung mit IBAN/BIC in Euro aus Ländern außerhalb des EWR7
S-Giro
Mini
Youngstar
Gold
Silber
S-Giro Business
Komfort
Basis
Intensiv
0,00 €
EU-Basiskonto
2B-Lastschriften
1,00 €
Lastschrifteinreichung mit IBAN/BIC in Euro aus Ländern außerhalb des EWR7
S-Giro
Mini
Youngstar
Gold
Silber
Komfort
S-Giro Business
Basis
Intensiv
je Einzelauftrag
0,00 €
0,39 €
Zuschlag je Sammelbuchung
0,00 €
0,39 €
c)
Intensiv
0,15 €*
0,39 €
+B
bb)
Standard
EU-Basiskonto
nicht zulässig
nicht zulässig
Standard
Intensiv
0,15 €
0,15 €
sonstige Entgelte
Dienstleistung
Preis in €
Bemerkung
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der
Einlösung einer SEPA-Basis/Firmen-Lastschrift
1,50
vom Zahlungspflichtigen
Einrichtung SEPA-Basis-Lastschriftsperre im Kundenauftrag
5,00
nur für Nichtverbraucher
Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage
der Lastschrift
5,00
nur für Nichtverbraucher
3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschriften („CORE“-Verfahren)
bei Erst-, und Einmallastschriften
bei Folgelastschriften
frühestens 28 Kalendertage und spätestens 5 Geschäftstage
bis 13.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage
bis 13.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist („COR1“-Verfahren)
bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften
frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag
bis 13.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
SEPA-Firmen-Lastschriften
bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften
Gültig ab 01.11.2016
frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag
bis 11.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift
Seite 15 von 26
Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
4.
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.1
Kreditkarten
Preis in €
Bemerkungen
MasterCard/ Visa Card Silber
(inklusive Reisepaket Silber)
Hauptkarte
Zusatzkarte
29,00
19,00
p.a. (im S- Giro Silber bereits enthalten)
p.a.
MasterCard/ Visa Card Gold
(inklusive Reisepaket Gold)
Hauptkarte
Zusatzkarte
89,00
59,00
p.a. (im S-Giro Gold bereits enthalten)
p.a.
MasterCard/ Visa Card Basis
29,00
p.a.
MasterCard/ Visa Card Business One
29,00
p.a.; ab der 5.Karte 19,00 € p.a.
MasterCard/ Visa Card Business One Gold
89,00
p.a.; ab der 5.Karte 59,00 € p.a.
3,00
p. a., zusätzlich zum Kartenpreis
Ausstattung mit Bild
Einfügen eines eigenen Firmenlogos auf Kreditkarte
Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN aufgrund Antrag des Kunden
Cash
-
Card
Cash
Beleganforderung
Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen
Nacherstellung Kreditkartenabrechnung einer Abrechnungsperiode auf Verlangen des Kunden
Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und
im Interesse des Kunden
Telefonische Kundenanfrage zum Kartensaldo bei Pluscard
20,00
5,00
*
*
nur für Business Card One und Business Card One
Gold
je Antrag; erfolgt die Beantragung aus Sicherheitsgründen, ist diese unentgeltlich
225 Dollar zzgl. fremder Spesen
175 Dollar zzgl. fremder Spesen
*entsprechend des aktuellen Gegenwertes
2,50
*
7,50
*
2,00
*Portokosten; die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt
unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets
unentgeltlich erstellt und übermittelt
je Kreditkartenabrechnung
*gemäß den Kreditkartenbedingungen unentgeltlich
Belastung Kreditkartenkonto
Einsatz der Karte an Geldautomaten der Kreissparkasse Nordhausen und anderer inländischer Zahlungsdienstleister
2% vom Umsatz mind. 5,50 EUR
Einsatz der Karte im und außerhalb des EWR-Raums7
2% vom Umsatz mind. 5,50 EUR zzgl.
Auslandseinsatzentgelt 1% vom Umsatz; sofern
die Zahlungen in Fremdwährung erfolgen (Hinweis
zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 7. dieses
Verzeichnisses) Im Reisepaket Gold sind 10 und
im Reisepaket Silber 2 Auslandsverfügungen am
Geldautomaten inklusive.
Hinweis: Gegebenenfalls werden durch den Geldautomatenbetreiber zusätzliche Entgelte belastet.
Gültig ab 01.11.2016
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
4.2
Debitkarte (SparkassenCard, HBCI-Card und Sparkassen-Kundenkarte)
S-Giro
Mini
Sparkassencard/
Sparkassenkundenkarte
oder
HBCI-Karte
-
Youngstar
1 Karte inklusive, jede
weitere
(keine Ersatzkarten)
9,00 € p.a.
Gold
Silber
S-Giro Business
Komfort
Basis
2 Karten inklusive,
jede weitere (keine Ersatzkarten)
9,00 € p.a.
Dienstleistung
Preis in €
Intensiv
9,00 € p.a.
EU-Basiskonto
Standard
1 Karte inklusive,
jede weitere (keine
Ersatzkarten) 6,00 € p.a.
Bemerkung
Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN aufgrund Antrag des Kunden
5,00
je Antrag; erfolgt die Beantragung aus Sicherheitsgründen, ist diese unentgeltlich
Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im
Interesse des Kunden
5,00
Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die
SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und
daraufhin erfolgende Sperren sind unentgeltlich
Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals
zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen
(Maestro)
- in Euro-Ländern
- in allen anderen Staaten
Barauszahlung
0,00
1%
*
Intensiv
vom Umsatz; mind. 1,00 €, max. 4,00 €
*siehe Ziffer II. 5.1
Täglicher Verfügungsrahmen
Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum
Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt,
wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.
SparkassenCard je nach Einsatz*
-
Abheben von Bargeld an eigenen
Geldautomaten
- Abheben von Bargeld an fremden**
Geldautomaten
- Einsatz an automatisierten Kassen bei
Händlern und Dienstleistungsunternehmen
- Aufladen der Geldkarte
- Limit am SBTerminal/Überweisungsterminal
Kundenkarte / HBCI-Card
- Abheben von Bargeld an Geldautomaten
*Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem
Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
1.000,00 €
1.000,00 €
**Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
5.000,00 €
200,00 €
15.000,00 €
pro Ladevorgang (max. 500 € pro Tag)
nicht möglich
4.3 GeldKarte
Dienstleistung
Aufladen unserer GeldKarten
- An unseren Terminals, die mit dem GeldKarteLogo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals)
- An Ladeterminals von teilnehmenden anderen
Sparkassen/Landesbanken
- An Ladeterminals anderer Zahlungsdienstleister
- An electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem Geldkarte- oder dem girogoLogo gekennzeichnet sind
Entladen unserer GeldKarten
Preis in
€
-,--
Bemerkung
kostenlos
0,51
je Aufladevorgang
1,00
je Aufladevorgang
-,--
kostenlos
-,--
kostenlos
4.4 Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:
Kartenzahlung im EWR7 in Euro
max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlung im EWR7 in einer anderen EWR-Währung4 als Euro
max. 4 Geschäftstage
Kartenzahlung außerhalb des EWR7 unabhängig von der Währung
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.6.
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
5. Bareinzahlungen und Barauszahlungen
5.1
Barauszahlungen
S-Giro
Mini
Youngstar
mitarbeiterbedient
mit unserer Sparkassencard an Geldautomaten der Kreissparkasse Nordhausen
mit unserer Sparkassencard an Geldautomaten bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen
mit unserer Sparkassencard an Geldautomaten bei fremden Zahlungsdienstleistern und Nutzung:
Gold
Silber
Komfort
S-Giro Business
Intensiv
Basis
1,50€ (auf
Kundenwunsch)
0,00 €
EU-Basiskonto
Intensiv
Standard
0,00 €
1,50 €
-
0,00 €
0,39 €
0,15 €
-
0,00 €
0,39 €
0,15 €
-girocard- System: 0,00 €
-andere Systeme, die unsere Karte unterstützt, z.B. Maestro; im EWR7: 6,00 €
-andere Systeme, die unsere Karte unterstützt, z.B. Maestro; außerhalb EWR: 7,50 €
(Vor der Barauszahlung werden die Kosten angezeigt, die der Geldautomatenbetreiber verlangt.)
-
mit Kreditkarte im In- und Ausland
Siehe Ziffer II. 4.1. dieses Verzeichnisses
Hinweis: Gegebenenfalls werden durch den Geldautomatenbetreiber zusätzliche Entgelte belastet.
Dienstleistung
Preis in €
Auszahlungen mit Debitkarten an Geldautomaten der
Kreissparkasse Nordhausen an Kunden von
- Sparkassen/Landesbanken (Heimatsparkassenmodell)
- anderen Kreditinstitute
5.2
0,77
Bemerkung
Verrechnungspreis
4,95
Bareinzahlungen
Bareinzahlungen eigener Kunden auf das eigene Konto:
S- Giro
Mini
Youngstar
Gold
Silber
mitarbeiterbedient
am Münzeinzahlautomaten
Komfort
S-Giro Business*
Basis
Intensiv
EU-Basiskonto
Standard
Intensiv
5 p.M. inklusive,
jede weitere 1,50 €
0,00 €
0,00 €
15,50 €
0,39 €
am Einzahlautomaten
per Nachttresor
per Safebag
0,00 €
0,15 €
Kein Angebot
0,00€
1,50 €
Größe 1: 6,50€
Größe 2: 12,50€
Größe 3: 15,50€
* Die Bareinzahlung an der Kasse mit Geldscheinen und bis zu 50 Münzen ausschließlich zur Tilgung eines Sollsaldos erfolgt kostenfrei.
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Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
6. Online-Banking
S-Giro
Mini
Youngstar
Gold
Silber
S- Giro Business
Komfort
Basis
Intensiv
EU-Basiskonto
Standard
Bereitstellung OnlineBanking Zugang
-
kostenlos
Preis für Chip-TAN- Generator
-
12,99 € (im Goldpaket inklusive bei Abschluss Rahmenvereinbarung für Online-Banking)
Preis je Chip-TAN-Erstellung
-
kostenlos
Preis je sms-TAN-Zusendung
-
0,00 €
0,09 €
Preis je push-TANZusendung
-
0,00 €
10 push-TAN p.M. kostenfrei
jede weitere 0,09 €
Intensiv
6.1 Kontowecker je Benachrichtigung:
S-Giro
Mini
Youngstar
per E-Mail
Gold
Silber
Komfort
Basis
Intensiv
EU-Basiskonto
kostenlos
per sms
0,00 €
0,09 €
per Push
0,00 €
0,09 €
7. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf
Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz von MasterCard/ Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16
der Bedingungen für die MasterCard/ Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für
Maestro-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden
III. Scheckverkehr (generell nicht zulässig für EU-Basiskonto)
1.
Allgemein
Scheckeinlösung:
S-Giro
Mini
Youngstar
Gold
Preis je Scheckeinlösung
Silber
S-Giro Business
Komfort
Basis
Intensiv
0,00€
0,39€
EU-Basiskonto
nicht zulässig
Standard
Intensiv
0,15 €
Scheckeinreichung:
S-Giro
Mini
Preis je Scheckeinreichung (auf Kundenwunsch)
Youngstar
Gold
Silber
0,00 €
Dienstleistung
S-Giro Business
Basis
Intensiv
EU-Basiskonto
1,50€
0,79€
nicht zulässig
Komfort
0,79€
Preis in €
5,00
je Einzug
Rückscheck
5,00
Belastung Scheckeinreicher
*
Anforderung einer Scheckkopie
5,00
Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre
5,00
Bereitstellung eins Bundesbank-Schecks
- Unbestätigter
Wertstellung (Inland)
- Scheckeinreichungen
- Eigenes Kreditinstitut
- Andere Kreditinstitute
- Eingang vorbehalten
- Scheckeinlösung
25,00
Intensiv
1,00 €
Bemerkung
Scheckeinzug (Inland)
- Einholung von telefonischen oder fernschriftlichen (FAX) Bezahltmeldungen
Bereitstellung Scheckvordrucke
Standard
*kostenlos
bei BSE-Schecks, Ausnahme: bei Falschbuchungen
je Scheck/Scheckserie im Kundenauftrag
je Scheck
Buchungstag
Buchungstag zzgl. 2 Geschäftstage
Buchungstag/Fälligkeit
2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr
Dienstleistung
Auslandsscheck – kommerzielle
Scheckeinreichung e. V. lautend auf €
bis 250,00 € Gegenwert
ab 250,01 € Gegenwert
Scheckeinreichung e. V. in Fremdwährung
bis 250,00 € Gegenwert
-
ab 250,01 € Gegenwert
Scheckeinreichung Inkasso
lautend auf €
in Fremdwährung
€-Importeurschecks
Preis in €
7,50
1,50%o
7,50
1,50%
3,00%o
3,00%o
10,00
Bemerkung
Abwicklungsgebühr + 1,50 € Spesen
mind. 10,00 € + 1,50 € Spesen
Abwicklungsgebühr + 1,50 € Spesen + 0,25%o Courtage
vom Gegenwert, mind. 1,25€
mind. 10,00 € + 1,50 € Spesen + 0,25%o Courtage vom
Gegenwert, mind. 1,25 €
mind. 20,00 € Abwicklungsgebühr + 1,50 € Spesen
mind. 20,00 € Abwicklungsgebühr + 1,50 € Spesen und
0,25%o Courtage vom Gegenwert, mind. 1,25 €
je Scheck
Eventuelle fremde Gebühren bzw. Spesen werden zusätzlich in Rechnung gestellt!
Gültig ab 01.11.2016
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel C: Umrechnungskurse
Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung
Kapitel C: Umrechnungskurse
Umrechnungen von Euro in Fremdwährung oder umgekehrt erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf
Anfrage erhältlich.
Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatund Geschäftskunden
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen),
3. oder der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste),
4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über
grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder
5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung
der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
6. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
kann sich der Kunde an bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
-VerbraucherschlichtungsstellePostfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Bei Streitigkeiten im Bereich Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und wegen sonstiger Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen kann sich der Kunde wenden an die Verbraucherschlichtungsstelle bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postfach 12 53
53002 Bonn
Wird der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag online von einem Verbraucher mit der Sparkasse abgeschlossen, kann die
Beschwerde auch über die OS-Plattform der EU (http://ec.europa.eu/odr) eingereicht werden.
Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht alternativ zum Verfahren vor den o.a. Verbraucherschlichtungsstellen die
Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist
schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
-SchlichtungsstelleBonifaciusstraße 15
99084 Erfurt
Näheres regelt die „Schlichtungsordnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen“ die auf Wunsch zur
Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden.
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit der SV SparkassenVersicherung besteht für den Kunden zudem
die Möglichkeit sich an folgende Schlichtungsstelle zu wenden:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
www.verischerungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Gültig ab 01.11.2016
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel E: Anhang
KaD:
Kapitel E: Anhang
I. Einbehalt von Kirchensteuer
Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z. B. Zinsen) wird ab dem 01.01.2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt. Zur Vorbereitung des Kirchensteuerabzugs sind wir gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen. Die Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.2014 durchgeführt (Regelabfrage). In bestimmten Fällen sind
auch Abfragen außerhalb dieses Zeitraumes möglich (Anlassabfrage).
Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt uns das BZSt das "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KISTAM) mit. Das KISTAM gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz.
Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben
lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KISTAM widersprechen (Sperrvermerk). Die
Sperrvermerkserklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen (§ 51a Abs, 2c, 2e Einkommensteuergesetz). Der Vordruck steht auf www.formulare-bfinv.de
unter dem Stichwort "Kirchensteuer" bereit.
Die Sperrvermerkserklärung muss spätestens am 30.06.2014 beim BZSt eingehen. In diesem Fall
sperrt das BZSt bis zu Ihrem Widerruf die Übermittlung Ihres KISTAM für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils 01.09 bis 31.10.). Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für
Sie abführen. Das BZSt ist gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über die Sperre zu informieren. Ihr Finanzamt wird dabei konkret über die Tatsache unserer Anfrage und unsere Anschrift
informiert. Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre im Falle einer Kirchensteuerpflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufzufordern.
II. Legende
1
Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
2
Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem
Kontoauszug.
3
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island,
Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
4
zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische
Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone,
Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint
5
z. B. US-Dollar
6
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
7
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich
von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
8
oder entsprechender Währungsgegenwert
9
gilt auch für Einzelposten aus Sammelaufträgen
Gültig ab 01.11.2016
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
Kapitel E: Anhang
KaD:
III. Nutzungsbedingungen für die VorteilsWelt der Kreissparkasse Nordhausen
(Stand 01.01.2016)
Die VorteilsWelt ist ein Vorteilsprogramm der Kreissparkasse Nordhausen (im Folgenden "Anbieter" genannt), in
dessen Rahmen Privatgirokunden des Anbieters, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, Einkaufsvorteile
von Partnerunternehmen (im Folgenden "Partner" bzw. "Partnerunternehmen" genannt) erhalten können. Die
hierbei von den Partnerunternehmen angebotenen Einkaufsvorteile werden in Form von teilweisen PreisRückerstattungen, sofortigen Preisvorteilen/Preisnachlässen, Gutscheinen zur späteren Verwendung oder in
Form eines anderen Vorteils gewährt.
Die Nutzung dieser VorteilsWelt ist sowohl über die Online-Plattform des Anbieters (im Folgenden "OnlinePlattform" genannt) sowie durch einen Bezahlvorgang mittels eines von dem Anbieter hierzu autorisierten und
freigeschalteten Zahlungsmittels in den Geschäftsräumen oder Filialen eines Partnerunternehmens möglich.
Der Anbieter stellt hierbei lediglich die Online-Plattform, auf dem die Partner ihre Einkaufsvorteile anbieten bzw.
das Zahlungsmittel (z.B. Sparkassencard, Kreditkarte) mit dem der Kunde die Zahlung tätigt, zur Verfügung.
Auch wenn der Anbieter als Anbieter der VorteilsWelt damit verbundene Transaktionen ermöglicht, ist der Anbieter weder Verkäufer noch Anbieter der Leistungen der Partnerunternehmen.
§1
(1)
(2)
(3)
§2
(1)
(2)
(3)
Allgemeines
Zur Teilnahme an der VorteilsWelt ist jeder Privatgirokunde ab 12 Jahren des Anbieters berechtigt, der
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und dem der Anbieter die Nutzungsberechtigung für die Nutzung
der VorteilsWelt gemäß § 2 dieser Nutzungsbedingungen erteilt (im Folgenden "Nutzer" genannt).
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln nur die Teilnahme an bzw. Nutzung der VorteilsWelt
durch den Nutzer. Sofern weitere Regelungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer vereinbart sind (z. B.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Besondere Bedingungen des Anbieters), bleiben diese hiervon unberührt und gelten ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des
Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner berühren das Verhältnis des Anbieters zum
Nutzer nicht, sondern regeln nur das Vertragsverhältnis zwischen Partnerunternehmen und Nutzer.
Die Präsentation und Bewerbung der angebotenen Vorteile auf der Online-Plattform der VorteilsWelt (sowie in etwaigen vom Anbieter zur Verfügung gestellten Broschüren zur VorteilsWelt) stellt kein bindendes
Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit den Partnerunternehmen dar. Auch begründet die bloße Nutzung bzw. Freischaltung der VorteilsWelt (gemäß § 2 dieser Nutzungsbedingungen) kein Vertragsverhältnis
zwischen dem Nutzer und dem Partnerunternehmen. Der Vertrag mit dem Partnerunternehmen kommt erst
durch Abschluss eines verbindlichen Vertrages mit dem jeweiligen Partnerunternehmen selbst zustande.
Ein solches Vertragsverhältnis liegt in der Regel erst vor, wenn der Nutzer eine Bestellung auf der Internetseite (Online-Shop) des Partners abgegeben hat und eine entsprechende Annahmeerklärung des Partners
vorliegt oder ein Vertrag in den Geschäftsräumen bzw. Filialen des Partners geschlossen wurde.
Teilnahme an der VorteilsWelt
Der Anbieter erteilt die Nutzungsberechtigung durch Freischaltung des Angebotes auf der Online-Plattform
bzw. durch die Autorisierung der entsprechenden Zahlungsmittel (z.B. SparkassenCard). Der Anbieter kann
die für die VorteilsWelt autorisierten Zahlungsmittel mit Wirkung für die Zukunft ändern.
Mit Teilnahme akzeptiert der Nutzer für die Nutzung der VorteilsWelt die ausschließliche Geltung dieser
Nutzungsbedingungen sowie ggf. weiterer bereits vereinbarter Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder Besonderen Bedingungen des Anbieters.
Für jeden Nutzer legt der Anbieter einen Account an, in dem die für die Abrechnung erforderlichen Daten
der jeweiligen Transaktion und der entsprechenden Einkaufsvorteile abgelegt werden („Nutzeraccount“).
Für den Zugang zum Nutzeraccount erhält der Nutzer individuelle Zugangsdaten, die dem Nutzer vom Anbieter mitgeteilt werden. Über die Online-Plattform hat der Nutzer die Möglichkeit, seinen Nutzeraccount
einzusehen und ggf. Änderungen vorzunehmen.
§ 3 Angebotene Einkaufsvorteile / Vertragsverhältnis zu den Partnern
(1) Die von den Partnerunternehmen angebotenen Einkaufsvorteile können in Form von einer teilweisen Rückerstattung des Kaufpreises bzw. Entgeltes (nachfolgend "Cashback" genannt), sofortigen Preisvorteilen/Preisnachlässen, Gutscheinen zur späteren Verwendung oder in Form eines anderen Vorteils (im Folgenden zusammen "Einkaufsvorteil" genannt) gewährt werden.
(2) Informationen zum ausgewählten Partner sowie Art, Umfang und Bedingungen der jeweiligen Einkaufsvorteile sind auf der Online-Plattform beim dem jeweiligen Angebot abrufbar. Für das jeweilige Angebot gelten,
die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses mit dem Partner, dort angegebenen und abrufbaren
Bedingungen. Die Sparkasse haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihren Partnern
übernommenen Informationen.
(3) Auf die Gestaltung und den Inhalt fremder Webseiten hat der Anbieter keinen Einfluss und macht sich deren
Inhalt nicht zu Eigen. Für den Inhalt ist der Herausgeber der jeweiligen Webseite selbst verantwortlich. Die
Sparkasse übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung für den Inhalt von Webseiten, auf die direkte
oder indirekte Verweise (Links) aus dem Angebot der Sparkasse gerichtet sind.
(4) Einkaufsvorteile, die in Form von Cashbacks gewährt werden, können je nach Partner entweder prozentual
(z.B. in % vom Umsatz oder Kaufpreis) oder in Form eines Fixbetrages je Transaktion gewährt werden.
Transaktion bedeutet hierbei der Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages mit einem Partner
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Kapitel E: Anhang
KaD:
(so z. B. durch einen Vertragsschluss im Online-Shop des Partners oder im Ladengeschäft des Partners). Die
genaue Berechnung wird bei Vertragsschluss mit dem jeweiligen Partner beim Angebot angegeben.
(5) Beim Erwerb von Produkten bei Partnerunternehmen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von
Partnerunternehmen kommt eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen dem Partner und dem
Nutzer zustande. Der Anbieter ist nicht für die Leistung, das Verhalten des Partners oder die über den Partner erworbenen Produkte bzw. Dienstleistungen verantwortlich.
§ 4 Voraussetzungen für die Gewährung von Einkaufsvorteilen durch die Partnerunternehmen
(1) Damit bei einer Transaktion ein Einkaufsvorteil berücksichtigt werden kann bzw. ein Cashback vom Anbieter
gemäß § 5 ausgezahlt werden kann, müssen abhängig von der Art der relevanten Transaktion folgende Bedingungen bei der Nutzung der VorteilsWelt erfüllt werden.
(2) Bedingungen für die Gewährung von Einkaufsvorteilen bei Online-Transaktionen = Online-Cashback (z. B. im
Online-Shop eines Partners)
a. Der Nutzer ist in seinem Nutzeraccount eingeloggt.
b. Die Verwendung von Cookies im Internetbrowser des Nutzers ist erlaubt.
c. Der Shop des Partnerunternehmens wird vom Nutzer über den auf der Online-Plattform bereitgestellten
und entsprechend gekennzeichneten Link besucht.
d. Der Nutzer kauft direkt im Online-Shop des Partnerunternehmens ein, ohne während des laufenden
Einkaufvorgangs andere Seiten aufzurufen, die den Nachverfolgungsprozess unbemerkt stören könnten.
e. Der Nutzer verwendet während des Einkaufens keinen Gutschein oder Gutscheincode, der nicht vom
Anbieter im Rahmen der VorteilsWelt bereitgestellt wurde.
f. Der Nutzer schließt den Einkauf ab und zahlt den regulär angegebenen Preis des Partnerunternehmens
mit einem im Vorfeld vom Anbieter autorisierten und freigeschalteten Zahlungsmittel.
(3) Bedingungen für Vor-Ort-Transaktionen = Regio-Cashback (z. B. im Ladengeschäft oder Filiale eines Partners)
a. Der Nutzer schließt einen Vertrag über den Kauf von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit einem Partnerunternehmen (im Folgenden "Transaktion" genannt).
b. Der Nutzer bezahlt die Transaktion mit einem im Vorfeld vom Anbieter autorisierten und freigeschalteten Zahlungsmittel. Tageslimit der Karten bzw. des Händlerterminals sind dabei zu berücksichtigen.
c. Die Höhe des bezahlten Betrags wird zur Berechnung des Einkaufsvorteils über das freigeschaltete Zahlungsmittel des Anbieters übermittelt.
(4) Ist bei einer Online-Transaktion eine der in Absatz 2 oder bei einer Vor-Ort-Transaktion eine der in Absatz 3
genannten Bedingungen nicht erfüllt, kann der Einkaufsvorteil dem Nutzeraccount nicht gutgeschrieben
werden. Somit entsteht kein Anspruch auf den Einkaufsvorteil.
§ 5 Abrechnung und Auszahlung des Cashbacks
(1) Eine unter den in § 4 genannten Bedingungen getätigte Transaktion wird dem Nutzer in seinem Nutzeraccount abgespeichert und angezeigt. Hierbei wird die jeweilige Transaktion als „vorgemerkt“, „storniert“ oder „bestätigt“ gekennzeichnet. Eine „vorgemerkte“ Transaktion ist eine Transaktion, die vom Anbieter erfolgreich nachverfolgt werden konnte, aber noch nicht durch den Partner bestätigt wurde. „Storniert“ bedeutet, dass die Transaktion durch den Partner oder den Anbieter (z. B. aufgrund Warenrücksendung/Widerruf oder Beendigung der Teilnahme an der VorteilsWelt durch den Nutzer) storniert wurde. Bei
lediglich vorgemerkten bzw. stornierten Transaktionen entsteht kein Anspruch auf einen Einkaufsvorteil.
Hat der Partner die Transaktion unwiderruflich gegenüber dem Anbieter bestätigt, wird die Transaktion im
Nutzeraccount als „bestätigt“ angezeigt. Die Bestätigung durch die Partner kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Das bestätigte Cashback dient als Grundlage der Abrechnung durch den Anbieter. Die Beträge aus „bestätigtem“ Cashback werden im Nutzeraccount gesammelt.
Mit Abschluss der Abrechnung des Cashbacks durch den Anbieter entsteht dem jeweiligen Nutzer ein Anspruch auf Auszahlung des Cashbacks. Für die Abrechnung und die Entstehung des Anspruchs auf Auszahlung muss das „bestätigte“ Cashback im jeweiligen Nutzeraccount die für den Nutzer geltende Auszahlungsmindesthöhe von 1 Euro (Mindestauszahlungsbetrag) erreicht haben.
Die Abrechnung ist mit der monatlichen Auszahlung des abzurechnenden Cashbacks auf das Bankkonto des
Nutzers abgeschlossen.
(2) Nicht abgerechnetes bzw. nicht ausgezahltes Cashback verfällt ersatzlos drei Jahre nach Erreichen des Status „bestätigt“, soweit der Anbieter die Gründe für die Nichtauszahlung hierfür nicht zu vertreten hat (z. B.
Wegfall der Berechtigung zur Nutzung der VorteilsWelt, Nichterreichen des Mindestauszahlungsbetrags).
(3) Der Nutzer kann eigene Ansprüche gegenüber dem Anbieter nur aufrechnen, sofern der Anbieter diese
Ansprüche anerkannt hat oder diese Ansprüche zugunsten des Nutzers rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Sonstige Einkaufsvorteile
Werden Einkaufsvorteile in Form eines sofortigen Preisvorteils, eines Gutscheins zur späteren Verwendung oder
einer anderen Form des Vorteils gewährt, so findet keine Registrierung der Transaktionen des Nutzers und kein
Cashback durch den Anbieter statt. In diesen Fällen erfolgt die Gewährung des Einkaufsvorteils direkt durch das
Partnerunternehmen (z. B. bei Einlösung des gewährten Gutscheins). Ein Auszahlungsanspruch des Nutzers
gegenüber dem Anbieter ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 7 Missbrauch der VorteilsWelt
Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Nutzer wegen Missbrauchs von der Teilnahme an der VorteilsWelt auszuschließen. Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer die Dienste der VorteilsWelt
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Preis- und Leistungsverzeichnis der Kreissparkasse Nordhausen
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stört oder diese missbräuchlich nutzt (insbesondere gewerblich nutzt), manipuliert oder seine Zugangsdaten
Dritten unberechtigterweise zur Verfügung stellt und diese die VorteilsWelt nutzen. Bei einem berechtigten
Ausschluss des Nutzers verfällt das gesammelte Cashback ersatzlos.
§ 8 Verfügbarkeit der VorteilsWelt
Der Anbieter bemüht sich stets sicherzustellen, dass die VorteilsWelt ohne Unterbrechungen verfügbar ist, bzw.
dass Übermittlungen fehlerfrei sind. Durch die Eigenarten des Internets kann dies jedoch nicht garantiert werden. Auch der Zugriff des Nutzers auf die VorteilsWelt oder die Funktionalität des Cashback-Systems können
gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von
neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Der Anbieter versucht die Häufigkeit und Dauer dieser vorübergehenden Unterbrechung oder Beschränkung zu begrenzen.
§ 9 Kündigung/Widerspruch
Der Teilnehmer kann die Teilnahme am Programm jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich bei dem
Anbieter kündigen. Die Kündigung bzw. der Widerspruch bewirkt keine Reduzierung des Kontopreises, da die
Teilnahme an der VorteilsWelt kostenfrei ist. Die Teilnahme endet auch bei Tod eines Teilnehmers. Im Falle der
Auflösung der Geschäftsverbindung zur teilnehmenden Sparkasse endet die Teilnahme automatisch.
Der Anbieter kann die VorteilsWelt jederzeit kündigen. Die Sparkasse informiert die Nutzer über das Onlineportal mindestens 8 Wochen vor Einstellung der VorteilsWelt.
§ 10 Änderung der Teilnahmebedingungen
Die Sparkasse behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen aufgrund technischer, organisatorischer
oder rechtlicher Änderungen unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten zu ändern.
Die Ankündigung erfolgt durch Mitteilung der geänderten Bedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den Internetseiten des Vorteilsprogramms. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei
Monaten nach Veröffentlichung den neuen Teilnahmebedingungen, so gelten diese als vom Nutzer genehmigt.
§ 11 Datenschutzhinweise
Es gelten die Datenschutzhinweise des Anbieters, die auf den Internetseiten der VorteilsWelt abgerufen werden
können.
Sollte darüber hinaus der Nutzer Nachfragen oder Nachbuchungsanfragen für Cashback-Auszahlungen haben
und diese gegenüber dem Anbieter geltend machen, kann der Anbieter – falls
und soweit für die Zwecke der Überprüfung der Anfrage notwendig – im Einzelfall auf Verlangen des Nutzers die
relevanten Daten des Nutzers zum Zwecke der Cashback-Erfassung bzw. –Nachverfolgung an das betroffene
Partnerunternehmen für eine möglichst vollständige Bearbeitung der Anfragen weitergeben.
Datenschutzerklärung für die Sparkassen-VorteilsWelt in der Region und im Internet der Kreissparkasse
Nordhausen (Stand 01.07.2015)
§ 1 Allgemeines
1. Mit der Nutzung unserer Website und Dienste erklären Sie Ihre Zustimmung zur nachstehend beschriebenen Datenerhebung und -verwendung. Sollten Sie mit der beschriebenen Datenerhebung und verwendung nicht einverstanden sein, können Sie unsere Website und Dienste leider nicht nutzen.
2. Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet. Die nachfolgenden Vorschriften informieren Sie über Art, Umfang und Zweck der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Diese Datenschutzerklärung bezieht sich
nur auf unsere Webseiten. Falls Sie über Links auf unseren Seiten auf andere Seiten weitergeleitet werden,
informieren Sie sich bitte dort über den jeweiligen Umgang mit Ihren Daten.
§ 2 Bestandsdaten
1. Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erbringung der von Ihnen beauftragten Dienstleistungen (z. B. Newsletter) verwendet.
2. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder ohne gesetzliche Grundlage werden Ihre personenbezogenen
Daten nicht an außerhalb der Vertragsabwicklung stehende Dritte weitergegeben. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt. Nach Ablauf der steuer- und
handelsrechtlichen Vorschriften werden diese Daten gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere
Nutzung eingewilligt haben.
3. Bei Nachfragen oder Nachbuchungsanfragen für Cashback-Auszahlungen durch Sie müssen wir – falls notwendig – im Einzelfall auf Ihr Verlangen Ihre Daten zum Zwecke der Cashback-Erfassung an das betroffene
Partnerunternehmen für eine möglichst vollständige Bearbeitung Ihrer Anfragen weitergeben.
§ 3 Webanalyse mit Google Analytics
Auf unserer Website benutzen wir Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google
Analytics verwendet sog. “Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre
Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort
gespeichert. Wir benutzen Google Analytics mit der Erweiterung „anonymizeIP()“. Dadurch werden die IPAdressen nur gekürzt weiterverarbeitet, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen. Bei der IPAnonymisierung wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in
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anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die
USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen
und dort gekürzt. In unserem Auftrag benutzt Google diese Informationen, um Ihre Nutzung unserer Website
auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber uns zu erbringen. Die im Rahmen von
Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer BrowserSoftware verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche
Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können, dies gilt insbesondere auch für unseren VorteilsWeltCash- back-Service. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch
Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/ dlpage/gaoptout?hl=de
§ 4 Informationen über Cookies
1. Zur Optimierung unseres Internetauftritts setzen wir Cookies ein. Es handelt sich dabei um kleine Textdateien, die im Arbeitsspeicher Ihres Computers gespeichert werden. Diese Cookies werden nach dem
Schließen des Browsers wieder gelöscht. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem
2. Rechner (Langzeit-Cookies) und erkennen ihn beim nächsten Besuch wieder. Dadurch können wir Ihnen
einen besseren Zugang auf unsere Seite ermöglichen und insbesondere unseren Cashback-Service anbieten.
3. Das Speichern von Cookies können Sie verhindern, indem Sie in Ihren Browser-Einstellungen „Cookies blockieren“ wählen. Dies kann aber eine Funktionseinschränkung unserer Angebote zur Folge haben. Der
Cashback-Service steht in diesem Fall ebenfalls nicht zur Verfügung und es entsteht kein Anspruch auf
Auszahlung.
§ 5 Änderung der Datenschutzerklärung
Gesetzesänderungen oder Änderungen unserer betriebsinternen Abläufe könnten eine Anpassung dieser Datenschutzerklärung erforderlich machen. Falls wir unsere Datenschutzerklärung ändern müssen, werden wir die
entsprechenden Änderungen in diesem Dokument veröffentlichen.
§ 6 Auskunft
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten
Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Fragen können Sie z.B. über
die folgende E-Mail-Adresse stellen: [email protected]
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