EINW OHNERGEMEINDE BÜETIGEN Kabelnetzreglement; 3. Teilrevision Änderung per 01.01.2017 NEU Art. 2a Verwendung des Eigenkapitals Laufenden Bei einer Auflösung der Spezialfinanzierung Kabelanlage fällt das Eigenkapital an den Allgemeinen Haushalt in der Rechnung der Einwohnergemeinde Büetigen. Ebenfalls trägt der Allgemeine Haushalt einen Bilanzfehlbetrag.
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