Kabelnetzreglement Art. 2a

EINW OHNERGEMEINDE BÜETIGEN
Kabelnetzreglement; 3. Teilrevision
Änderung per 01.01.2017
NEU
Art. 2a
Verwendung des
Eigenkapitals
Laufenden
Bei einer Auflösung der Spezialfinanzierung Kabelanlage fällt
das Eigenkapital an den Allgemeinen Haushalt in der
Rechnung der Einwohnergemeinde Büetigen. Ebenfalls trägt
der Allgemeine Haushalt einen Bilanzfehlbetrag.