Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Datum 31. Oktober 2016 BAG prüft erweiterte Vergütung von Medikamenten gegen Hepatitis C Das Bundesamt für Gesundheit ist zum Schluss gekommen, dass die Vergütung der neuen Arzneimittel gegen Hepatitis C auf weitere Patientengruppen ausgedehnt werden soll. Dabei geht es um Patientinnen und Patienten, bei denen die Krankheit schneller fortschreitet. Gleichzeitig möchte das BAG die Preise der entsprechenden Arzneimittel senken. Derzeit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) die neuen, wirksamen Arzneimittel gegen Hepatitis C, sobald eine moderat fortgeschrittene Lebererkrankung (Fibrosegrad 2) vorliegt oder sich die Krankheit ausserhalb der Leber manifestiert. Für diese Einschränkung hat sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen entschieden. Sie entspricht den Behandlungsempfehlungen internationaler Leitlinien und der Vergütungspraxis der meisten europäischen Länder. Nach einem erneuten Austausch mit medizinischen Experten ist das BAG zum Schluss gekommen, dass die Vergütung auf weitere Patientengruppen mit chronischer Hepatitis C erweitert werden soll. Dazu gehören Patientinnen und Patienten, die sich mit dem HIV-Virus und/oder dem Hepatitis B-Virus infiziert haben wie auch intravenös Drogenkonsumierende. Eine weitere Patientengruppe, für die der Zugang verbessert werden soll, sind die erfolglos behandelten Hepatitis-C-Patienten, die eine nochmalige Behandlung brauchen. Bei diesen Patienten schreitet die Lebererkrankung schneller voran und das Risiko, die Krankheit zu übertragen, ist erhöht. Das BAG erachtet die Preise der neuen Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C nach wie vor als sehr hoch. Die gesetzlichen Grundlagen, um Preismodelle wie in anderen Ländern festzulegen, sind jedoch eingeschränkt. Das BAG wird auf die betroffenen Pharmaunternehmen zugehen, damit die Preise dieser teuren Arzneimittel weiter gesenkt werden können.
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