Umbruch Feber - Ärztekammer für Burgenland

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Mitteilungen
Programm
Konferenz der Ärztinnen & Ärzte in Ausbildung
Arztbild der Zukunft
Samstag, 26. November 2016
Dachsaal der Urania, Uraniastraße 1, 1010 Wien
von 09:30 bis 15:30 Uhr
Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos.
26. November 2016 –#Urania, Wien
Jungärzte-Konferenz
Heft Nr. 5
September/Oktober 2016
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Heft Nr. 5/2016
Brief des Präsidenten
Briefe der Vizepräsidenten
Zusammenarbeitsformen im Kassenbereich
i NhALT
Aus der Judikatur
Betrug mit Urheberrecht, Meldepflichten
Assistenzhunde
Aus dem Senioren- und Praxisschlussreferat
In Memoriam
aus dem
Ausschreibungen
2
3
5-6
7
8
9
10
13
18
18, 29
News für Fachärzte
19
Wir gratulieren
20
Administratives
24
Fortbildungen
30
Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen
33
Arztprüfung, Punktewerte
34
Diverses
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und
weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl
für beide Geschlechter.
Impressum
Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion:
Ärztekammer für Burgenland, Körperschaft des öffentlichen Rechtes, vertreten durch den Präsidenten,
7000 Eisenstadt, Permayerstraße 3, Tel. 02682/62521. Redakteur: Dr. Michael Schriefl
Hersteller: Druckzentrum Eisenstadt, 7000 Eisenstadt, Mattersburger Strasse 23, Tel. 02682/62400, www.dze.at
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Brief des Präsidenten
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unverändert stehen wir vor Situationen
die zwar seit langem bekannt aber
noch immer keiner Lösung zugeführt
sind.
Der drohende Ärztemangel ist mittlerweile mit bereits manifester personeller
Unterversorgung in einzelnen Bereichen traurige Realität.
Derzeit können Kassenarztstellen nur
schwer bis gar nicht nachbesetzt werden und einzelne Abteilungen in den
Krankenanstalten sind akut gefährdet.
Doch düster sind auch die Zukunftsaussichten:
⇒ In den nächsten 5 Jahren gehen 16
% der burgenländischen Ärzte in
Pension, in den nächsten 10 Jahren
sind es 36,4 %.
Dabei sind es 10% der Spitalsärzte in 5
bzw. 26,7 % in 10 Jahren und 23,6%
der niedergelassenen Kassenärzte in 5
bzw. 51 % in 10 Jahren.
Auch wenn das Problem viele
Ursachen hat, spielt die Attraktivität der
Arbeit eine wesentliche Rolle, um freiwerdende Stellen nach zu besetzen,
sowohl intramural als auch extramural.
Strukturprobleme tragen dabei nicht
unwesentlich
bei
zur
fehlenden
Attraktivität eine Tätigkeit als Arzt im
Burgenland anzutreten.
Die fehlende Lenkung der Patientenströme führt zur Behandlung fernab
des von der Politik bis zur Erschöpfung
strapazierten „Best Point of Service“.
Patienten überlaufen die Spitalsambulanzen ungelenkt und ungehemmt,
vorbei am Hausarzt, der der „Gesundheitsmanager par excellence“ sein
könnte und sollte, was zur permanenten Frustration der Spitalsärzte beiträgt.
Die Überlastung der Ärzteschaft durch
überbordende Arbeitsanforderungen,
welche einerseits auf exorbitant angestiegene bürokratische Belastung zurückzuführen sind, andererseits durch
arbeitszeitliche Ursachen erklärbar
sind, fördert Frustration und Erschöpfung jedes Einzelnen.
Hier gibt es keinerlei Unterschied zwischen der niedergelassenen Ärzteschaft und den angestellten Ärzten.
Wie überall ist das Problem multifaktoriell.
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Wir haben daher von Kammerseite
klare strukturierte und praktikable
Vorschläge auf allen Ebenen:
Beginnend mit dem Studium
⇒ Öffnung des Medizinstudiums: Es ist
unverständlich, dass ein hochentwickelter Staat seiner Jugend den freien Zugang zum Studium der Wahl verwehrt und damit das Potential motivierter Ärzte in ausreichender Anzahl
schlicht und einfach ignoriert. Daher
müssen Aufnahmetests beendet werden und vielmehr die Selektion geeigneter Ärzte in der Studieneingangsphase stattfinden.
⇒ Reservierung einer ausreichenden
Anzahl an Studienplätzen für Burgenländer: Die Erfahrung zeigt, dass es
ungleich schwieriger ist, Nichtburgenländer zu bewegen in unserem
Land zu arbeiten, sei es als niedergelassene oder als angestellte Ärzte, als
gebürtige Burgenländer.
⇒Förderung der burgenländischen
StudentInnen durch Stipendien, wobei
gleichzeitig die Möglichkeit und auch
Verpflichtung bestehen sollte, die postpromotionelle Ausbildung im Burgenland zu absolvieren.
In der Folge im Rahmen der postpromotionellen Ausbildung und des
Arbeitsumfeldes im Anschluss daran:
⇒Vorrangiges Ziel muss die Schaffung
bzw. der Erhalt eines ausreichenden
Angebotes einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Burgenland sein.
Dies betrifft einerseits die Anzahl der
Stellen aber auch die Qualität der
Ausbildung, welche mit der Qualität
der Spitäler und der dort angebotenen
Leistungen einhergeht. Hier stellt sich
die grundlegende Frage, wie der RSG
geplant und durchgeführt werden
wird. Es geht hier ganz und gar nicht
um Planung vom grünen Tisch her,
sondern um praxisnahe pragmatische
Strukturierung
eines
Gesundheitssystems, das einerseits eine wohnortnahe, patientenorientierte, arztfreundliche und arztbasierte, andererseits eine
zukunftsorientierte
Gesundheitsversorgung garantiert und ermöglicht.
Denn Krankenanstalten sind nicht nur
medizinische
Versorgungsbetriebe,
Wirtschaftsfaktoren und gesundheitspolitische Fakten, sondern auch
Arbeitsumfeld für Ärzte, die frei ihren
Beruf ausüben wollen, unbehelligt von
bürokratischen Einschränkungen und
autokratischen Beschränkungen. Darüber hinaus sind sie Ausbildungsstrukturen, die die zukünftige Ärzteschaft hervorbringen und ärztliche
Ressourcen auch in Zukunft garantieren. Ohne Einbindung der Ärzteschaft
in die Erstellung wird der RSG mangels
umfassender pragmatischer und praxisnaher Sichtweise ein realitätsfernes
Konstrukt bleiben. Erfreulicherweise ist
hier die burgenländische Politik weitsichtig genug, die Zusammenarbeit
mit der Ärztekammer am RSG zugesagt zu haben. Auf die Realisierung
dieses politischen Wunsches warte ich
allerdings noch – und die Zeit drängt!
Die Finanzierung der Lehrpraxis (Ausbildung in der Ordination) muss sichergestellt werden. Eine niedergelassene
Versorgung wird es in Zukunft nur geben, wenn die Ausbildung auch in der
Niederlassung möglich und garantiert
ist. Voraussetzung ist eine adäquate
Entlohnung und eine praktikable Struktur. Undenkbar ist jedenfalls, dass der
Arzt der ausbildet, auch den Auszubildenden finanziert.
Ein Problem stellt die Ausbildung in
Fächern da, die wir im Burgenland zur
Versorgung der Bevölkerung benötigen, jedoch nicht selber ausbilden
können. Die Finanzierung von Ausbildungsstellen in diesen Fächern sollte -
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Heft Nr. 5/2016
wie früher auch - durch das Land erfolgen, um auch hier eine wohnortnahe,
patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen. Im Wesentlichen geht es
hier um folgende Fächer: Augenheilkunde, Lungenheilkunde, Dermatologie, etc. Unbestritten wäre hier die
gleichzeitige Verpflichtung, eine bestimmte Zeit im Burgenland versorgungswirksam zur Verfügung zu stehen.
Angriffspunkt ist die Schnittstelle Extra/Intramural. Ziel ist eine Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Strukturen.
Dennoch geht es darum, die allgemeinmedizinische und fachärztliche
Basisversorgung extramural und die
spezialisierte Versorgung intramural zu
erhalten und weiterzuentwickeln. Jedoch nicht im Sinne von PHC –
Zentren, wie sie vielleicht im städtischen Bereich Sinn machen, aber sicher nicht bei uns im ländlichen
Umfeld und nicht im Sinne von hochgezüchteten Zentren mit spezialisierter
basisferner Medizin fernab von den
Patienten.
Weiters kommt es durch die neue
Struktur zur Entlastung der niedergelassenen Allgemeinmediziner, die deutlich weniger Nachtdienste machen
müssen, da sich die Dienste auf mehrere verteilen.
Unterm Strich kommt es zur Optimierung der Abläufe und so zu einer WinWin-Situation für alle Beteiligten: Die
Patienten sind dort primärversorgt, wo
der berühmte „best point of service“
ist. Die Nachtdienstversorgung bleibt
aufrecht, aber die niedergelassenen
Ärzte werden entlastet. Die Spitalsambulanzen und Ärzte werden nur mit
wirklich fachspezifischen Problemen
Letztendlich geht es aber um die
Attraktivierung des Arztberufes. Das bedeutet Entlastung von Bürokratie und
arztfremden Tätigkeiten und damit
mehr Zeit für die Patienten. Die
Attraktivität der Arbeit spielt eine wesentliche Rolle, um freiwerdende
Stellen nach zu besetzen. Strukturprobleme tragen dabei grundlegend bei
zur fehlenden Attraktivität. Es zeigt sich
neben der zunehmenden Belastung
im Arbeitsalltag aus mannigfachen
Gründen auch eine Änderung des
Berufsbildes in der jungen Generation.
War früher der praktische Arzt rund um
die Uhr erreichbar, so ist dies heutzutage nicht mehr akzeptabel. Waren
früher die Spitalsärzte unbegrenzt einsetzbar, so ist dies heute nicht mehr
akzeptabel.
Vor diesem Hintergrund gibt es sicher
viele Entwicklungsmöglichkeiten. Ein
Vor diesem Hintergrund wurde das
Konzept der Akutordination Oberwart
entwickelt, das mehrere Zielrichtungen
hat. Es handelt sich nach wie vor um
einen allgemeinmedizinischen Notdienst auf freiberuflicher Basis. Das
heißt, es wird lediglich die Struktur des
bisherigen Wochentags – Nachtdienstes verändert, und aus unserer Sicht für
alle Betroffenen verbessert. Dadurch
kommt es zur Umlenkung der fehlgeleiteten Patientenströme weg von den
überlasteten Spitalsambulanzen dorthin, wo sie hingehören – in den niedergelassenen Bereich. Betroffen sind
Patienten, die ohne Einweisung die
Spitalsambulanzen aufsuchen. Hier
geht es darum, dass nicht immer der
Facharzt oder die Fachambulanz der
richtige erste Anlaufpunkt für den
Patienten sind. Daher landen diese
Patienten dort, wo sie richtig sind: beim
praktischen Arzt. Es werden dadurch
nicht nur die Patienten am besten Ort
versorgt, sondern auch die Spitalsärzte
und Ambulanzen medizinisch korrekt
entlastet.
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befasst und daher ebenfalls entlastet.
Natürlich bedarf es einer kurzfristigen
und regelmäßigen Evaluierung, um
Probleme in diesem Pilotprojekt rechtzeitig zu erkennen, Fehler zu korrigieren
und Irrtümer zu erkennen. Verständlicherweise lässt sich das Projekt Akutordination Oberwart aufgrund sehr unterschiedlicher Vorgaben anderorts
nicht 1:1 auf das gesamte Burgenland
umlegen. Doch ist dieses Projekt, das
gemeinsam von der Ärztekammer für
Burgenland unter Mitwirkung der Ärzteschaft vor Ort, BGKK, Land Burgenland,
BURGEF und KRAGES entwickelt wurde
und getragen wird, ein Vorzeigemodell dafür, wie Gesundheitspolitik
funktionieren soll: Entwicklung neuer
Strukturen unter Einbindung aller Player,
aber aufbauend auf Vorhandenem
und ausbauend von Bestehendem.
Wir werden auch in Zukunft der Politik
diesen Weg anbieten, im Interesse der
gesamten Ärzteschaft, aber auch vehement gegen Fehlentwicklungen
ankämpfen. Ziel kann nur sein, ein
Arbeitsumfeld für alle Ärzte, ob niedergelassen oder angestellt, zu schaffen,
das es jedem ermöglicht, möglichst
unbeschwert seine Tätigkeit auszuüben. Nur ein unbeeinflusst und unbeeinträchtigt tätiger Arzt hat die
Möglichkeit das anzubieten, was Patienten brauchen und der Politik ein
Anliegen sein sollte: Medizin nach aktuellem Standard, Zuwendung zum
Patienten und Gesundheits-und Krankenversorgung auf höchstem Niveau.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. LANG Michael
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Heft Nr. 5/2016
Brief des Vizepräsidenten
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Am 3.10.2016 ist die Akutordination
Oberwart gestartet. Die ersten Erfahrungen sind sehr gut. Die Patientenfrequenz ist vorerst deutlich niedriger
als erwartet. Sie lag in der Ordination
im einstelligen oder niedrig zweistelligen Bereich. Sowohl die Arbeit in der
Akutordination als auch die Visitentätigkeit ließ sich bisher problemlos
durchführen und es gab keinerlei Beschwerden. Von den Patienten in der
Akutordination konnten etwa 50 % abschließend betreut werden und mussten nicht mehr an die Notaufnahme
weitergeleitet werden.
Auch die zeitliche Begrenzung des
Dienstes, wobei ab 22:00 Uhr ein
Telefonarzt zur Verfügung steht, hat
keine Probleme bereitet. Vorerst wird
der Telefonarzt durchschnittlich 1 x /
Nacht konsultiert!
Vermutlich werden die Frequenzen
speziell in Zeiten einer Grippewelle
steigen, es sind aber genug Zeitreserven da und es ist zu erwarten, dass
auch diese Tage gut gemeistert werden können.
Die Optimierung und Straffung der
Versorgung
allgemeinmedizinischer
Notfälle und die zeitliche Begrenzung
der Dienste führt zu einer deutlich geringeren Belastung der Kolleginnen
und Kollegen und wird in Zukunft die
Attraktivität der Tätigkeit als Allgemeinmediziner sicher erhöhen.
Pannoniamed.net:
Zusätzlich zu dieser Strukturänderung
des Nachtdienstes benötigen wir eine
bessere Vernetzung tagsüber. Mit einem gut abgestimmten Angebot können wir tagsüber schon viele Patienten
rechtzeitig behandeln und so verhindern, dass sie zu abendlichen oder
nächtlichen Notfallpatienten werden.
Zu einer guten Abstimmung brauchen
wir aber einen entsprechenden Rahmen zur Kommunikation. Pannoniamed.net ist ein Netzwerk auf freiwilliger
Basis, in dem diese Koordination stattfinden kann. Um die Arbeit im Netzwerk zu optimieren, ist es wichtig, dass
so viele Kolleginnen und Kollegen wie
möglich an diesem Netzwerk und an
der internen Kommunikation teilnehmen.
Bei
entsprechender
Abstimmung
mehrerer Kolleginnen und Kollegen
sollte in einem jeweils zu definierendem Gebiet, in dem etwa 5 - 7 Ärzte
tätig sind an jedem Arbeitstag der
Woche zumindest eine Ordination am
Vormittag bzw. am Nachmittag geöffnet sein.
Mit der Aufwertung der Nichterreichbarkeits- und Erste Hilfe Scheine haben wir auch die Honorierung der Behandlung von Patienten, bei denen
man nicht der Hausarzt ist den eigenen Patienten gleichgestellt.
Zusätzlich binden wir in manchen
Netzwerken schon nichtärztliche Berufsgruppen wie Psychotherapeuten,
Physiotherapeuten, Logopäden und
Diätberater ein.
Wir arbeiten auch intensiv an der Erstellung einer Homepage. Ein Lastenheft ist fertig und wird demnächst an
verschiedene Firmen zur Anbotserstellung ausgesandt. Realistischerweise ist dann davon auszugehen,
dass die Homepage im 1. Quartal
2017 online gehen kann.
Eine deutliche Verbesserung des
Gruppenpraxisvertrages mit Wegfall
der Abschläge und der meisten Limite
erleichtert in Zukunft die Zusammenarbeit der Kolleginnen und Kollegen
an einem Standort wesentlich. Da die
Vereinbarung jetzt auch vom Hauptverband unterzeichnet und daher gültig ist, wird sie in einem Artikel unseres
Kammeramtsdirektors Mag. Bauer in
diesem Heft noch einmal ganz detailliert erläutert.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Michael Schriefl
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Heft Nr. 5/2016
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Brief der Vizepräsidentin
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Erste Auswertung der Basisausbildung!
Durch die Ärzteausbildungsordnung
2015 wurde am Beginn der ärztlichen
Ausbildung eine neunmonatige Basisausbildung zum Erwerb der klinischen
Basiskompetenz in den chirurgischen
und konservativen Fachgebieten eingeführt.
Seit 1. Juni 2015 ist diese neue Form
der Ausbildung in Kraft. Die Bundeskurie der Angestellten Ärzte hat das
Ärztliche Qualitätszentrum mit der Evaluierung der Basisausbildung beauftragt.
Methodik der Evaluierung
Mit 1. Juli 2016 haben die ersten 206
Ärzte die neue Basisausbildung nach
der ÄAO 2015 abgeschlossen und
wurden eingeladen, Fragen zu Ausbildungsorganisation, Ausbildungsverantwortung, Arbeitsbelastung, Tätigkeiten, Lernformen, zu beantworten,
sowie eine Gesamtbewertung vorzunehmen.
88 Ärztinnen und Ärzte (43 %) haben
nach Abschluss der Basisausbildung
an der Evaluierung teilgenommen,
davon 4 Ärzte (63 %) aus dem Burgenland, daher ist unsere Ausbildung
nicht statistisch gesondert auswertbar.
Die Basisausbildung wurde mit der
Schulnote 2,56 benotet.
Stärken
Die Erreichbarkeit der Stammmannschaft ist eine wesentlichen Stärke.
83 % der Befragten nahmen „häufig”
oder „immer” an Visiten teil. Die Arbeitszeitbestimmungen nach Nachtund Wochenenddiensten wurden bei
allen „immer” oder zumindest „meistens” eingehalten. 67 % konnten (immer oder meistens) in einer aktiven
Weise an den Abteilungsbesprechungen teilnehmen. Als Begründung für
die Zufriedenheit nannten sie gute
Ausbildung, gute praktische Erfahrung,
gute Integration, angenehmes Arbeitsklima, viele Herausforderungen,
viele Patientenkontakte.
Verbesserungspotentiale
Geringe Zufriedenheit zeigt sich bei der
Umsetzung des Ausbildungskonzepts,
es wurde nur als befriedigend
(Mittelwert: 2,97) beurteilt, bzw. von 31
% der Ärzte mit Note 4 oder 5 bewertet.
Das Bemühen der Ausbildungsverantwortlichen wurde nur von 38 % mit
„immer“ oder „meistens/häufig“ bewertet. 20 % der Ärzte gaben an, dass
die Regelung, die das Kennenlernen
verschiedener Einheiten einer Abteilung ermöglichen soll, nicht umgesetzt wurde. Nur 32 % gaben an, dass
die Regelung in allen Abteilungen
umgesetzt wurde, bei 47 % der Befragten erfolgte die Umsetzung nur in
einzelnen Abteilungen. Bedside Teaching fand bei 74 % der Teilnehmer „selten” oder „nie” statt. Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich wurde von
2/3 der Ärzte auch im Routinebetrieb
durchgeführt. Ambulanztätigkeit mit
Vidit war zwar die häufigste Form der
Ambulanztätigkeit, aber „nur“ 48 %
gaben an, diese Möglichkeit „immer”
oder „meistens” gehabt zu haben. Als
Begründungen für die Unzufriedenheit
mit der Basisausbildung nannten die
Ärzte: Kaum/keine Ausbildung, keine
Ambulanz, viele administrative Tätigkeiten, Systemerhalter, viele Routinetätigkeiten, kaum Feedback/Supervision, keine Einschulungen, wenig/keine direkten Ansprechpartner und häufiger Abteilungswechsel.
70 % der Ärzte sehen die Inhalte und
Ziele des Rasterzeugnisses „zur Gänze“
oder „zu einem großen Teil“ umgesetzt. Die häufigsten Probleme sehen
die Ärzte in der Fülle der Ausbildungsziele, die auch aufgrund von Zeitmangel oder Desinteresse der Ausbildner
oder wegen der organisatorischen
Rahmenbedingungen nicht erreicht
werden konnten.
Damit auch wir aussagekräftige Auswertungen bekommen, bitte ich unsere Kollegen, die die Basisausbildung
zwischen Juli und September 2016
beendet haben, der nächsten Einladung jetzt Mitte Oktober Folge zu leisten, da diese Ergebnisse einen Qualitätsbericht darstellen.
Dr. Brigitte Steininger
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Heft Nr. 5/2016
Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Zusammenarbeitsformen im Kassenbereich:
Wesentliche Verbesserungen erreicht!
Der Landarztberuf – und damit ist sowohl der Hausarzt
wie auch der niedergelassene Facharzt gemeint – muss
attraktiviert werden. Nur so kann die Problematik der
teilweisen Nicht-Nachbesetzbarkeit von Kassenplanstellen, die wie jede ländliche Region in Österreich
auch das Burgenland erreicht hat, gelöst werden. Ein
Lösungsansatz ist die Flexibilisierung von Zusammenarbeitsformen im niedergelassenen Bereich. Hier konnten zwischen Ärztekammer und BGKK wesentliche Verbesserungen erzielt werden: Die Synergieabschläge sowie Fallzahlbeschränkungen bei allen GruppenpraxisModellen fallen ersatzlos weg, die Altersgrenze von 65
Jahren ist ebenfalls Geschichte und auch die Dauervertretungsregelung wird erweitert. Die Neuregelungen
gelten ab 1.7.2016.
Viele jüngere Kollegen scheuen sich davor, als Einzelkämpfer einen Kassenvertrag zu übernehmen. Vor allem
jüngeren Ärztinnen ist dies angesichts der Vereinbarkeit
bzw. Nichtvereinbarkeit von Beruf und Familie oft unmöglich. Aber auch bereits im System tätige Kassenärzte fragen immer mehr nach Möglichkeiten nach, sich zurückzunehmen und den Kassenvertrag mit einem Partner zu betreiben. Zusammenarbeitsmodelle sind daher immer
mehr gefordert.
Bereits seit 2007 gibt es im Kassenbereich im Burgenland
die Möglichkeit, Gruppenpraxen zu betreiben. Kammer
und Kasse haben damals Neuland beschritten und es
mussten Restriktionen akzeptiert werden, wie z.B. engste
Umsatzbeschränkungen und auch Fallzahlbeschränkungen, die einerseits aus der Angst der Kasse vor einem
Ausufern der Gesamtkosten wie andererseits aus dem
Schutzgedanken der benachbarten Einzelkämpfer resultierten. 2 Jahre später konnten hier Verbesserungen erreicht werden, so konnte ein Fallzahlplus von 10% ausverhandelt werden.
Wird bei ca. immerhin der Hälfte der Vertragsrücklegungen aus Altersgründen von einem Übergabemodell
Gebrauch gemacht, gibt es nur vereinzelt auf Dauer angelegte sog. Job-Sharing-Praxen. Durch die nunmehr mit
1.7.2016 in Kraft getretenen weiteren Verbesserungen soll
es zu mehr Kooperationen im niedergelassenen Bereich
kommen. Die Unterschrift des Hauptverbandes steht noch
aus, dürfte aber nur mehr Formsache sein.
Was wurde nun geändert?
1. Ersatzlose Beseitigung aller Abschläge bei der Zusammenlegungspraxis (ZLP)
Eine Zusammenlegungspraxis kommt zustande, wenn 2
bestehende Vertragsärzte einer Fachrichtung (in einer
Gemeinde) ihre Einzelverträge in eine Gruppenpraxis einbringen und fortan so ihrem Versorgungsauftrag nach-
kommen. Für diese Form
gab es laut Gruppenpraxis-Gesamtvertrag (GPGV) einen Abschlag von
8,5 % auf die Honorarsumme. Ein solcher Abschlag ist nicht nur wirtschaftlich nicht begründbar (längere Öffnungszeiten ergeben höhere
Personalkosten etc.), sondern schreckt potentielle
Interessenten ab. Aus diesem Grund ist es bis dato
zu keiner einzigen Gründung dieser GP-Form gekommen.
§§
§
§
7
Nunmehr wird die Umsatzrabattierung zur Gänze und ersatzlos gestrichen, sodass es bei diesem Modell keinerlei
Restriktionen mehr gibt.
2. Ersatzlose Beseitigung der Fallzahlbeschränkung bei
der Job Sharing-Praxis (JSP) und Nachfolgepraxis (NFP)
bzw. Übergabepraxis (ÜP)
JSP bedeutet, dass ein Vertragsarzt seinen Einzelvertrag in
eine Gruppenpraxis einbringt und mit einem von ihm frei
zu wählenden Kollegen (Juniorpartner) den Versorgungsauftrag in Form dieser Gruppenpraxis erbringt. Der bisherige Einzelvertrag ruht während der Laufzeit der JSP und lebt
wieder auf, falls die JSP beendet wird. Nachdem es zu keiner Ausschreibung der Stelle des Juniorpartners kommt,
kann der Kassenvertrag auf diesen aus diesem Modell heraus nicht übergehen, sondern muss (später) jedenfalls
ausgeschrieben werden.
NFP ist eine zeitlich begrenzte JSP zum Zwecke der
Vertragsübergabe. Daher erfolgt bei diesem Modell vorweg eine Ausschreibung der Planstelle und Reihung der
Bewerber nach den Reihungskriterien, wobei der Erstgereihte zum Zug kommt. Zweck der zwischen 6 Monate
und längstens 3 Jahre dauernden Zusammenarbeit zwischen Übergeber und Übernehmer ist eine geordnete
Übergabe des Kassenvertrages. Der scheidende Vertragsarzt kann sich langsam zurücknehmen (Altersteilzeit), der
Juniorpartner übernimmt eine bestehende Ordination und
wird behutsam in das Vertragsarztdasein und das
Patientenklientel eingeführt.
Die Übergabepraxis ist im Prinzip die „modernere“ Form
davon: Inhaltlich ist sie gleich wie die NFP gestaltet, die ÜP
und damit die Zusammenarbeit dauert höchstens jedoch
6 Monate und sie ist in administrativer und finanzieller
Hinsicht wesentlich einfacher zu gründen, da im
Gegensatz zur NFP die Gesellschaftsgründung wegfällt.
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Bei diesen 3 Formen war es bisher so, dass höchstens die
um 10% erhöhte Fallzahl des „einbringenden“ Vertragsarztes von der Gruppen- bzw. Übergabepraxis verrechnet
werden durfte. Diese Deckelung ist genauso wie der Prozentabschlag bei der ZLP ein Hemmschuh für potentielle
Interessenten.
Im Sinne der bestmöglichen Patientenversorgung und angesichts des Umstandes der Zunahme unbesetzter
Planstellen, was unweigerlich zu einem Fallzahlplus der
verbleibenden Vertragsärzte bzw. Gruppenpraxen führen
muss, wird die Fallzahlbeschränkung ab 1.7.2016 ersatzlos
gestrichen, zumal sie im Widerspruch zum grundsätzlichen
Verbot der Ordinationsschließung bei diesen Modellen stehen.
Nicht die gänzliche Beseitigung, aber doch Erhöhung der
Fallwertbeschränkung (Fallwert = Umsatz dividiert durch
Fallzahl) ist ebenfalls gelungen: Durfte bisher der Fallwert
um 5% überschritten werden, sind es jetzt 10%. Auf Grund
der Tatsache, dass viele Leistungen ohnehin limitiert sind,
spielt diese Begrenzung schon derzeit kaum eine Rolle.
3. Beseitigung der derzeitigen Altersgrenze von 65 Jahren
bei allen Gruppenpraxisformen
Die damalige Festlegung einer Altersgrenze von 65 Jahren
erfolgte zu Zeiten, als es noch genügend Ärzte gab. Dies
hat sich geändert. Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist man daher auf „ältere“ Vertragsärzte angewie-
sen. Wie für die Einzelvertragsärzte gilt auf Grund der
Bestimmungen des ASVG daher bei allen Gruppenpraxen
und Übergabemodellen die Altersgrenze von 70 Jahren.
4. GmbH ebenfalls möglich
Der Ärztegesetzgeber hat neben der Offenen Gesellschaft
im Jahr 2010 die sog. Ärzte-GmbH als zweite zulässige
Rechtsform einer Gruppenpraxis etabliert. Im Bgld. GP-GV
war demgegenüber bis dato nur die OG. Seit 1.7.2016
steht nunmehr die GmbH offen.
5. 2-Tages-Vertretung wird ermöglicht
Mit der Ermöglichung einer eingeschränkten Dauervertretung (1 Tag pro Woche) wurde 2012 ein erster Schritt in
Richtung Flexibilisierung der Vertretungsregelung gemacht. Nunmehr ist eine regelmäßige Vertretung in der
Dauer von 2 Tagen zulässig, falls Ordinationszeiten an 5
Wochentagen angeboten werden. Eine Antragstellung
seitens des Vertragsarztes ist erforderlich, die eingeschränkte Dauervertretung wird immer nur für 1 Jahr gewährt, kann allerdings verlängert werden.
Der Oberste Gerichtshof führte Nachfolgendes aus:
„Gerade weil Augenoptiker in Österreich ein Lehrberuf ist,
die Ausübung dieser Tätigkeit also keine akademische
Ausbildung erfordert, wird der Durchschnittsverbraucher,
…., einen von einem solchen Unternehmer ohne weitere
Konkretisierung geführten Doktorgrad als Hinweis auf eine
medizinische Ausbildung verstehen, zumal Augenoptiker
schon wegen der teilweisen Überschneidung der Tätigkeitsbereiche (etwa bei der Sehschärfemessung oder der
Anpassung von Kontaktlinsen) im medizinischen Umfeld
tätig werden. Dass Absolventen des Medizinstudiums in
§§
Die Vertragsbestimmungen können Sie nach formeller
Unterfertigung durch den Hauptverband, mit der demnächst zu rechnen ist, auf unserer Homepage unter
www.aekbgld.at einsehen. Für Rückfragen und individuelle
Beratungen steht natürlich das Kammeramt (KAD Mag.
Thomas Bauer) gerne zur Verfügung.
T.B.
Aus der Judikatur:
Optiker wirbt ungerechtfertigt mit „Doktor“
In seiner Entscheidung vom 13.07.2016 musste sich der
Oberste Gerichtshof erneut mit der Frage befassen, ob die
Verwendung des Titels „Doktor“, „Dr.“ oder „Dr“ durch einen
Optometristen den Tatbestand der Irreführung gemäß
dem Wettbewerbsrecht erfüllt.
8
Österreich das Doktorat
nur mit einem Zusatz („Dr.
med. univ. et scient.
med.“ oder „Dr. scient.
med.“) erwerben, kann
daran nichts ändern.“
§
§
Das heißt, ohne weitere
Konkretisierung des Doktortitels würde der Durchschnittsverbraucher fälschlicher Weise vom Vorhandensein einer medizinischen
Ausbildung
ausgehen,
sodass
es
der
Augenopitker zu unterlassen habe, den Titel „Dr.“ ohne
Zusatz zu führen.
S.R.
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Heft Nr. 5/2016
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Achtung – Betrug mit Urheberrecht und Anwaltsschreiben
sowie Fake-Rechnungen
In den letzten Wochen wurden Schreiben einer Berliner
Anwaltskanzlei an zahlreiche Unternehmen und Ordination versandt, worin eine Vergleichssumme für angebliche Urheberrechtsverletzungen gefordert wird.
Die Adressaten werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu übermitteln und wegen einer Urheberrechtsverletzung einen bestimmten Betrag, Euro 950,00,
zu zahlen.
Das Bundeskriminalamt warnt vor dieser neuen Betrugsmasche und rät allen Empfängern dieser Schreiben, diese
nicht zu beantworten und auf keinen Fall Einzahlungen zu
tätigen.
Vor einigen Tagen wurden wir überdies von einem
Kammermitglied informiert, dass offenbar einige jener
Ärzte, die im IPA-Taschenkalender 2017 der Polizei ein
Inserat geschaltet haben, eine gefälschte Rechnung erhalten haben.
Zudem sind immer wieder gefälschte Rechnungen im
Umlauf, wo Empfänger z.B. aufgefordert werden, die
Rechnung auf einer externen Website anzusehen. Auf dieser Website öffnet sich dann eine Datei, die eine Schadsoftware verbirgt.
In diesem Zusammenhang erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die Ärztekammer für Burgenland, da sich derartige Betrügereien häufen und massiv zunehmen, dem
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb beigetreten ist, um ihren Mitgliedern Rechtsschutz im Falle der
Betroffenheit von solchen unlauteren Praktiken bieten zu
können.
Der Schutzverband ist ein 1954 gegründeter Verein, der
umfassend alle Formen der Werbekriminalität bekämpft
und den Betroffenen Unterstützung gewährt.
Das Leistungsangebot des Schutzverbandes umfasst unter
anderem Intervention und Information der Ärzte bei Erlagscheinschwindel und ähnlichen Fällen unlauterer Geschäftspraktiken, ausführliche Prüfung, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, Unterlassungsaufforderung und Aufforderung zur Stornierung, etc. Sollte allerdings ein Arzt einmal auf Zahlung geklagt werden, muss die Rechtsvertretung vor Gericht aber auf Kostenrisiko des Arztes erfolgen.
S.R.
Meldepflicht für ärztliche Nebentätigkeit und bei Datenänderungen
Gemäß § 29 Ärztegesetz ist der Österreichischen Ärztekammer im Wege der Landesärztekammer binnen einer
Woche über die wesentlichsten Veränderungen schriftlich
Mitteilung zu erstatten, d. h. vom Arzt ist der Landesärztekammer unter anderem binnen einer Woche schriftlich zu melden:
a) jede Namensänderung (unter Vorlage z. B. der Heiratsurkunde)
b) jeder Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes oder des
gewöhnlichen Aufenthaltes
c) jede Eröffnung, Schließung oder Verlegung der Ordination
d) jeder Wechsel des Dienstgebers
e) jeder Verzicht auf die Berufsausübung sowie die Einstellung der ärztlichen Tätigkeit für länger als drei
Monate
f) die Aufnahme und Beendigung einer ärztlichen Nebentätigkeit
Aus gegebenem Anlass erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Eröffnung bzw. Schließung einer
Ordination, sondern auch der Beginn und die Einstellung
von ärztlichen Nebentätigkeiten (wie z. B. die Tätigkeit als
Arbeitsmediziner, Vertretungstätigkeit, etc.) binnen einer
Woche zu melden sind.
Die Meldung muss schriftlich, auch per E-Mail, erfolgen.
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Assistenzhunde machen Sinn
Unter Assistenzhunden versteht man Hunde, die Menschen
mit Behinderungen im täglichen Leben unterstützen.
Diese unterteilt man in:
• Blindenführhunde
• Servicehunde
• Signalhunde
Natürlich bedarf es einer ganz speziellen Ausbildung des
Hundes und erst nach positiv abgeschlossener Prüfung ist
der Titel „Assistenzhund“ gerechtfertigt. Die Kennzeichnung
wird genau für den geprüften Hund angepasst und gefertigt und die Ausbildungen enden mit einer Prüfung für
Halter und Hund als Team.
Seit 1. Jänner 2015 hat das Sozialministerium
das Messerli Forschungsinstitut der Vetmeduni
Vienna
mit
der
Durchführung
der
Assistenzhundeprüfung beauftragt. Dazu wurde
die Prüfstelle für Assistenzhunde am Messerli
Forschungsinstitut eingerichtet.
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sein und darf nicht abgelenkt oder gelockt werden. Erst
auf ein Kommando ist der Hund „frei“ und darf begrüßen
und spielen. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn der Hund
„abgelegt“ ist und brav darauf wartet, seinem Halter behilflich zu sein. Generell sollte man Hundehalter zuerst fragen,
ob der Hund gestreichelt werden darf.
Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen
nicht nur eine große Hilfe, sondern der perfekte Begleiter,
weshalb ihr Stellenwert in der Gesellschaft hoch sein sollte.
Information des ÖZIV Burgenland – Verband für Menschen
mit Behinderungen
www.oeziv-burgenland.at
Der im Behindertenpass eingetragene Assistenzhund wird zukünftig als notwendiges
Hilfsmittel für den behinderten Menschen betrachtet, was einige rechtliche Ausnahmen mit
sich bringt.
Der Assistenzhund ist nicht an die Leinen- und
Maulkorbpflicht gebunden und hat Zutritt in allen öffentlichen Gebäuden, ebenso wie in allen Geschäften inklusive Lebensmittelhandel.
Sogar im Flugzeug muss der eingetragene
Blinden-, Service- oder Signalhund nicht in den
Frachtraum, sondern darf die Reise in der
Kabine genießen.
Ist der Assistenzhund mit seinem Herrchen unterwegs, wird er im sogenannten Arbeitsmodus
Alpinamed® Passelyt Duo Dragees. Zusammensetzung: 1 Dragee enthält: 125 mg Trockenextrakt aus Baldrianwurzel (Valerianae radix) (3-6:1) (entsprechend 375 – 750 mg
Baldrianwurzel) Auszugsmittel: Ethanol 70 % (V/V); 250 mg Trockenextrakt aus Passionsblumenkraut (Passiflorae herba) (5-7:1) (entsprechend 1250 – 1750 mg
Passionsblumenkraut) Auszugsmittel: Ethanol 50 % (V/V). Hilfsstoffe: Maltodextrin, hochdisperses Siliciumdioxid, Cellulosepulver, Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat,
Stearinsäure, Talkum, Glucose-Sirup (Trockensubstanz), Saccharose, Talkum, Calciumcarbonat (E 170), Arabisches Gummi, Tragant, Titandioxid (E 171), Glucose-Sirup
(Trockensubstanz), Eisenoxid gelb (E 172), Hypromellose, gebleichtes Wachs, Carnubawachs, Schellack. Anwendungsgebiete: Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur
Anwendung bei Unruhezuständen (leichten Symptomen von psychischem Stress) und Einschlafstörungen. Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das
ausschließlich auf Grund langjähriger Verwendung für die genannten Anwendungsgebiete registriert ist. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder
einen der sonstigen Bestandteile. Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Hypnotika und Sedativa. ATC-Code: N05CM. Abgabe: Rezeptfrei, apothekenpflichtig.
Packungsgrößen: 30 und 60 Dragees. Kassenstatus: No Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand: 22.07.2015. Weitere Angaben zu
Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit
und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
Alpinamed® Passelyt Beruhigungstropfen. Zusammensetzung: 100 ml enthalten: 100 g Flüssigextrakt aus Passionsblumenkraut (Passiflora herba), Droge-Extrakt-Verhältnis
1:6-10, Auszugsmittel: Ethanol 45 % (v/v), 1 ml (= ca. 1 g) = ca. 20 Tropfen. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: Ethanol 42,5 % (v/v). Anwendungsgebiete:
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Linderung leichter Symptome von psychischem Stress (Reizbarkeit, Nervosität, Angst-, Unruhe- und Erregungszustände) sowie bei
Einschlafstörungen. Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Verwendung für die genannten
Anwendungsgebiete registriert ist. Dieses Arzneimittel wird angewendet bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den
Wirkstoff oder den in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteil. Pharmakotherapeutische Gruppe: Pharmakotherapeutische Gruppe: Hypnotika und Sedativa, ATCCode: N05C. Abgabe: Rezeptfrei, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 30, 100 ml. Kassenstatus: No Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn.
Stand: 10. Juli 2014. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen
Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
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Passelyt
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Aus dem Senioren- und Praxisschlussreferat
Wie mit Island, so scheint es uns
auch mit Kuba zu gehen: Mittlerweile ist die Kalkulation der Reise
– die wirklich gut ist – fertig und
auf die Vorfreude folgt die Ernüchterung: Der Reisepreis pro
Person wurde mit Euro 3.235.- offeriert, dazu kommen die Flugkosten von Euro 1.125.-, und gegebenenfalls der Einbettzimmerzuschlag von Euro 860.-. Die
Reise käme also für einen Einzelreisenden auf Euro 5.195.-, für
ein Ehepaar auf Euro 8.570.-.
Das sind Preise, die absolut indiskutabel sind, wenn man
bedenkt, dass Reisen ins ferne China mit Halbpension und
einer Bahnfahrt von Shanghai nach Peking schon um Euro
1.190.- angeboten werden. Wir werden also weiter eine
„Marktforschung“ durchführen müssen.
Unabhängig von Kuba wird derzeit die Reise nach Norwegen und Spitzbergen vom 24.5. – 2.6.2017 und neuerlich die Reise nach Island vom 14.6. bis zum 22.6.2017
geprüft.
Nach diesen – vorläufig ernüchternden - Zahlen wollen wir
uns dem 2. Bericht von Dr.
Kraxner jun. über Rom zuwenden.
Donnerstag, 26. Mai:
Nachdem bereits am ersten Tag
vielen Brücken vom antiken hin
zum christlichen und wiederum
weiter zum Rom der Renaissance geschlagen werden konnten,
sollte der nun folgende ganz
dem christlichen Teil der Stadt
gewidmet sein. Das Frühstück
war für italienische Verhältnisse üppig, befand man sich
doch in einem internationalen Hotel. Üblicherweise nehmen die Italiener lediglich einen Cappuccino und ein
Cornetto im Stehen ein.
Der Vatikan bevorzugt eigene Reiseleiter, so wurde die
Kapper-Group diesmal von Patrizia - einer waschechten
Italienerin - abgeholt, die uns die Tiefen des Vatikanstaates
näher bringen durfte. Nach den sog. Lateranverträgen
von 1929 genießt der Papst als Staatsoberhaupt des kleinen Kirchenstaates volle Souveränität. Nach offiziellen
Zahlen hat der Vatikan 750 Einwohner und wird von einer
prächtigen Mauer umgeben. An jedem Tor sorgen
Soldaten der „Schweizer Garde“ für Sicherheit, weshalb es
Dr. Kapper, wie schon einmal, diesmal nun nicht gelang
eine Kardinalsmütze aus den heiligen Hallen des Vatikan
zu entwenden.
Schon von der Ferne thront die Kuppel von San Pietro, an
deren Spitze man, klein wie Ameisen, die Besucher erkennen kann. Doch noch vor Betreten des Domes wird man
unweigerlich von der Weite und Pracht des Petersplatzes
gefangen genommen. Von Bernini erbaut, säumt eine ellipsoide Balustrade mit Heiligenfiguren den Platz, an dessen Mitte sich ein ägyptischer Obelisk befindet.
Der Platz selbst war von Absperrungen und Holzstühlen gesäumt, ebenso nicht zu übersehen die in den Vatikanfarben Gelb und Weiß gehaltenen Aufseher. Schließlich
gelang es unserer Patrizia über die „Via Sacra“ (eig. ein eigener Pilgereingang) vorbei an den wartenden Schlangen
der Sicherheitskontrolle das Kirchenhaus zu betreten. Die
dem Heiligen Petrus gewidmete Kirche erinnert an das
Martyrium des ersten Bischofs von Rom, dessen Grab sich
unterhalb des Gotteshauses befindet. Wenige Meter vom
Hauptportal entfernt erkennt man am Boden eine rote
Porphyrscheibe, welche jene Stelle markiert, an der Kaiser
Karl im Jahre 800 zum Römischen Kaiser gekrönt worden
sein soll.
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS: Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung. Augmentin 1.000 mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung. Augmentin 2.000
mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung. Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten. Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten. Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen.
QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG: Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 500 mg
Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 50 mg Clavulansäure. Augmentin 1.000 mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 1000 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 100 mg Clavulansäure. Augmentin 2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium
entsprechend 2000 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 200 mg Clavulansäure. Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten, Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette enthält Amoxicillin-Trihydrat
entsprechend 875 mg, bzw. 500 mg Amoxicillin und Kaliumclavulanat entsprechend 125 mg Clavulansäure.Sonstige Bestandteile: Tablettenkern : Magnesiumstearat, Carboxymethylstärke-Natrium, kolloidales wasserfreies
Siliciumdioxid, mikrokristalline Cellulose. Filmüberzug: Titandioxid (E171), Hypromellose, Macrogol (4000, 6000), Dimeticon. Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Nach Rekonstitution
enthält jeder ml orale Suspension Amoxicillin-Trihydrat entsprechend 80 mg Amoxicillin und Kaliumclavulanat entsprechend 11,4 mg Clavulansäure. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: 1 ml enthält 3,32 mg Aspartam (E951).
Enthält Maltodextrin (Glucose). Sonstige Bestandteile: Magnesiumstearat, Aspartam (E951), Natriumbenzoat, Crospovidon, Xanthangummi, Siliciumdioxid, kolloidales wasserfreies Silicium, Natrium-Carboxmethylcellulose, und
Erdbeeraroma (enthält Maltodextrin). KLINISCHE ANGABEN: Pharmakotherapeutische Gruppe: Kombinationen von Penicillinen, inkl. Beta-Laktamase-Inhibitoren, ATC-Code: J01CR02. Anwendungsgebiete: Augmentin ist für die
Behandlung folgender Infektionen bei Erwachsenen und Kindern indiziert (siehe Abschnitte 4.2, 4.4 und 5.1 der Fachinformation): Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung, Augmentin 1.000
mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung, Augmentin 2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung • schwere Infektionen von Hals, Nase und Ohr (wie Mastoiditis, Peritonsillarinfektionen,
Epiglottitis und Sinusitis mit einhergehenden schweren systemischen Anzeichen und Symptomen), • akute Exazerbationen einer chronischen Bronchitis (nach adäquater Diagnosestellung), • ambulant erworbene Pneumonie, •
Urozystitis, • Pyelonephritis, • Haut- und Weichteilinfektionen, insbesondere Infektionen der unteren Hautschichten, Tierbisse, schwere dentale Abszesse mit sich lokal ausbreitender Infektion, • Knochen- und Gelenkinfektionen, insbesondere Osteomyelitis, • intraabdominelle Infektionen, • Infektionen der weiblichen Geschlechtsorgane. Prophylaxe von Infektionen im Zusammenhang mit größeren operativen Eingriffen folgender Arten: • Magen- und Darmtrakt,
• Beckenhöhle, • Kopf und Hals, • Gallentrakt. Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten, Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten, Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen • akute
bakterielle Sinusitis (nach adäquater Diagnosestellung), • akute Otitis media, • akute Exazerbationen einer chronischen Bronchitis (nach adäquater Diagnosestellung), • ambulant erworbene Pneumonie, • Urozystitis, • Pyelonephritis,
• Haut- und Weichteilinfektionen, insbesondere Infektionen der unteren Hautschichten, Tierbisse, schwere dentale Abszesse mit sich lokal ausbreitender Infektion. • Knochen- und Gelenkinfektionen, insbesondere Osteomyelitis. Die
offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von Antibiotika sind zu beachten. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe, gegen Penicilline oder einen der sonstigen Bestandteile. Schwere allergische
Sofortreaktion (z. B. Anaphylaxie) gegen ein anderes Betalaktam-Antibiotikum (z. B. einem Cephalosporin, Carbapenem oder Monobactam) in der Krankheitsgeschichte. Gelbsucht/Leberfunktionsstörung in der Krankheitsgeschichte,
die durch Amoxicillin/Clavulansäure hervorgerufen wurde (siehe Abschnitt 4.8 der Fachinformation). INHABER DER ZULASSUNG: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. ZULASSUNGSNUMMERN: Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur
Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: 1-18137, Augmentin 1.000 mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung:1-18135, Augmentin 2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung:
1-18136, Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten: 1-21396, Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten: 1-17839, Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: 1-22152. Abgabe: Rezeptund apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen,
Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Weitere Informationsquellen: Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimittel sind auf der Website des Bundesamtes
für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Art der Anwendung von Augmentin: Individuelle Dosierung gemäß Fachinformation: 400mg/57mg/5ml Pulver zur Herstellung einer
Suspension zum Einnehmen und 875mg/125mg Filmtabletten und 500mg/125mg Filmtabletten: orale Anwendung, die Einnahme sollte zu Beginn einer Mahlzeit erfolgen; 500mg/50mg und 1000mg/100mg Pulver zur Herstellung einen Injektions- oder Infusionslösung und 2000mg/200mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: intravenöse Anwendung; Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung,
die bei einem Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht in Übereinstimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontanberichte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere
Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 01 / 970 75 – 0 oder schriftlich unter [email protected]
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Rechts neben dem Eingang findet sich die berühmte Pietá,
eine jugendliche Madonna, die den vom Kreuz abgenommenen Jesus in Händen hält. Auf einem Band an der Brust
Marias liest man seinen Schöpfer: „Michelangelo Buonarroti“.
Nur wenige Meter weiter hat Papst Johannes Paul II. seine
letzte Ruhestätte gefunden. Unmengen von Pilgern zeugen von der nach wie vor ungebrochenen Anziehungskraft des Polen-Papstes. Der wohl unangefochten größte
Ausdruck päpstlich-kirchlicher Macht zeigt sich schließlich
bei Betrachtung des Bronzebaldachins, der über dem
Papstaltar thront (die Bronze stammt, wie erwähnt, vom
Pantheon!). Direkt darunter befindet sich in einigen Metern
Tiefe das Grab des Hl. Petrus, das lediglich in Führungen
durch die Nekropolen zugänglich ist (leider muss man sich
hierfür bereits einige Monate im Voraus anmelden).
Ein Blick in die von Michelangelo gestaltete Kuppel verweilt
am sieben Meter hohen Schriftzug „TU ES PETRUS ET SUPER
HANC PETRAM AEDIFICABO ECCLESIAM MEAM“, wofür mein
Latein noch gereicht hat. Leider konnten wir angesichts
der Menschenmassen im Dom nicht in Stille verweilen, zumal unsere Reiseleiterin, nur für einen Halbtag gebucht,
auch die Vatikanischen Museen im Programm hatte.
So pilgerte die Kapper-Truppe wieder hinaus, der vatikanischen Mauer entlang, wiederum vorbei an einer hunderte
Meter langen Schlange von Menschen vor dem Museum.
Zum Glück hatten wir vorreserviert und so konnten wir uns
sogleich in die eindrucksvolle Kunstsammlung begeben.
Den Idealen der Renaissance folgend, sammelten zahlreiche Päpste Kunstschätze aus aller Welt, weshalb der
Museumskomplex durchaus als einer der bedeutendsten
überhaupt angesehen werden kann.
15 eigene Museen beinhaltet das Areal. Auch wenn Dr.
Kapper gerne alle 16 gesehen hätte, so konnte aufgrund
der knappen Zeit nur eine Auswahl der wichtigsten
Exponate gesehen werden.
Die Säulenhalle imponierte durch die größte antike
Skulpturensammlung der Welt, nicht vergleichbar etwa mit
Heft Nr. 5/2016
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dem Antike-Museum in Neapel oder der Glyptotek in
Kopenhagen, die ich kürzlich besuchte.
Die Pinakothek ist ebenso sehenswert, doch kam ich mit
Dr. Kapper überein, dass die Sammlungen des Prado in
Madrid bzw. der Eremitage in St. Petersburg oder des
Louvre in Paris – die wir alle schon im Rahmen der
„Metropolen der Erde“ gesehen hatten – mehr bieten,
summa summarum jedoch ein Jammern auf ausgesprochen hohem Niveau.
Höhepunkt der Museumssammlung bilden sicherlich die
sog. „Raffael-Stanzen“, eine Gemäldesammlung, die zugleich den Gipfel der Hochrenaissancemalerei markiert.
Erwähnenswert ist hierbei die „Schule von Athen“, die Vertreter der griechisch-antiken Philosophie zeigt, als Zentralfigur Platon.
Der Vatikan vertreibt als eigener Staat natürlich auch eigene Briefmarken, so ließ sich unser „Patrone“ Dr. Kapper es
sich nicht nehmen, ebensolche in astronomisch hoher
Zahl zu erwerben, ganz zur Verwunderung der in der
Schlange wartenden Besucher.
Wenn man ein ameisenbauartiges Gedränge und die vielen Rufe der Aufseher („no photo“, „silence please“) nicht
scheut, so kann man sich auch in die Sixtinische Kapelle
vorkämpfen, wo man von seinen Deckenfresken zur Erschaffung der Welt überwältigt wird. Nicht weniger überwältigend ist auch der Mosaikfußboden, auf den uns die
Reiseführerin noch extra hingewiesen hat. Gegenstück dazu ist sein „Jüngstes Gericht“, ein Werk, das Michelangelo
mehr als 30 Jahre später gestaltet hat.
Abends im Hotel wurde man wiederum, wie schon tags
zuvor, mit guter italienischer Küche versorgt. Zudem zog
sich das Mahl auch nicht, wie tags zuvor, fast zweieinhalb
Stunden, ganz zur Freude von Dr. Kapper, der wohl noch
die eine oder andere Postkarte zu schreiben hatte.
Freitag, 27. Mai:
Wieder einmal konnte man den gewaltigen Morgen-
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS: Seretide levis 25 Mikrogramm/50 Mikrogramm pro Sprühstoß - Druckgasinhalation. Seretide standard 25 Mikrogramm/125 Mikrogramm pro Sprühstoß - Druckgasinhalation. Seretide forte
25 Mikrogramm/250 Mikrogramm pro Sprühstoß - Druckgasinhalation. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG:Jede Einzeldosis (aus dem Ventil) enthält: 25 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) und
50, 125 oder 250 Mikrogramm Fluticasonpropionat. Dies entspricht einer abgegebenen Dosis (aus dem Mundrohr) von 21 Mikrogramm Salmeterol und 44, 110 oder 220 Mikrogramm Fluticasonpropionat. Sonstige
Bestandteile: Treibmittel: Norfluran (HFA 134a). KLINISCHE ANGABEN: Pharmakotherapeutische Gruppe: Adrenergika in Kombination mit Kortikosteroiden oder anderen Wirkstoffen, ausgenommen Anticholinergika. ATCCode: R03AK06. Anwendungsgebiete: Seretide ist indiziert für die regelmäßige Behandlung von Asthma bronchiale, bei der die Anwendung von langwirksamem ß2-Agonisten und inhalativem Kortikoid in Kombination
angezeigt ist: bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden sowie kurzwirksamen ß2-Agonisten zur bedarfsweisen Inhalation nicht ausreichend eingestellt sind oder bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden sowie langwirksamen ß2-Agonisten ausreichend eingestellt sind. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit (Allergie) gegen die Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6.1 (Liste der sonstigen Bestandteile der Fachinformation) genannten
sonstigen Bestandteile. INHABER DER ZULASSUNG: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. ZULASSUNGSNUMMERN: Seretide levis Z.Nr.: 1-23942. Seretide standardZ. Nr.: 1-23943. Seretide forte Z. Nr.: 1-23944. Abgabe:
Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen
Wechselwirkungen, Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS: Seretide Diskus levis 50 Mikrogramm/100 Mikrogramm - einzeldosiertes Pulver zur Inhalation. Seretide Diskus standard 50 Mikrogramm/250 Mikrogramm - einzeldosiertes Pulver zur Inhalation
Seretide Diskus forte 50 Mikrogramm/500 Mikrogramm - einzeldosiertes Pulver zur Inhalation. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG: Jede einmalige Inhalation liefert eine abgegebene Dosis (die Dosis die
das Mundstück verlässt) von 47 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) und 92, 231 oder 460 Mikrogramm Fluticasonpropionat. Dies entspricht einer Einzeldosis von 50 Mikrogramm Salmeterol (als
Salmeterolxinafoat) und 100, 250 oder 500 Mikrogramm Fluticasonpropionat. Sonstige Bestandteile: Hilfsstoff: Lactose-Monohydrat (enthält Milchproteine). KLINISCHE ANGABEN: Pharmakotherapeutische Gruppe:
Pharmakotherapeutische Gruppe: Adrenergika in Kombination mit Kortikosteroiden oder anderen Wirkstoffen, ausgenommen Anticholinergika. ATC-Code: R03AK06. Anwendungsgebiete: Asthma bronchiale: Seretide
Diskus ist indiziert für die regelmäßige Behandlung von Asthma bronchiale, bei der die Anwendung von langwirksamen ß2-Agonisten und inhalativem Kortikoid in Kombination angezeigt ist: - bei Patienten, die mit inhalativen
Kortikoiden und kurzwirksamen ß2-Agonisten zur bedarfsweisen Inhalation nicht ausreichend eingestellt sind oder - bei Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden und langwirksamen ß2-Agonisten ausreichend eingestellt
sind. Hinweis: Die Stärke Seretide 50 Mikrogramm/100 Mikrogramm ist nicht angezeigt bei Erwachsenen und Kindern mit schwerem Asthma bronchiale. Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung (COPD): Seretide ist
angezeigt für die symptomatische Behandlung von Patienten mit COPD, mit FEV1 <60% des Normwertes (präbronchodilatatorisch) und wiederholt aufgetretenen Exazerbationen, die trotz regelmäßiger bronchienerweiternder Therapie signifikante Symptome aufweisen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6.1 (Liste der sonstigen Bestandteile der Fachinformation) genannten sonstigen Bestandteile. INHABER DER ZULASSUNG: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. ZULASSUNGSNUMMERN: Seretide Diskus levis 50/100 Mikrogramm: Z.Nr.: 1-22902. Seretide Diskus standard 50/250 Mikrogramm: Z.Nr.:
1-22901. Seretide Diskus forte 50/500 Mikrogramm: Z.Nr.: 1-22900. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die
Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten
Fachinformation. Weitere Informationsquellen: Ausführliche Informationen zu diesen Arzneimitteln sind auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht verfügbar. Hinweise
zur Dosierung und Anwendung: Seretide ist ausschließlich zur Inhalation bestimmt. Dosieraersosol: 2-mal täglich 2 Inhalationen. DISKUS®: 2-mal täglich 1 Inhalation. Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster
Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung, die bei einem Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/ Medizinmarktaufsicht in Übereinstimmung mit dem nationalen
Erfassungssystem für Spontanberichte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 01 / 970 75 – 0 oder
schriftlich unter [email protected].
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
verkehr der italienischen Hauptstadt bewundern. Emotional war nicht nur der Streit zweier Autofahrer, den man
lautstark vom Hotelzimmer aus hören konnte, sondern
auch die Fahrweise, gab es mitunter auf den Straßen nicht
einmal markierte Fahrbahnen.
Ganz im Sinne des Verkehrs steht auch die Piazza Venezia,
Verkehrsknotenpunkt der Innenstadt, über der das schneeweiße Nationaldenkmal steht, das zu Ehren des ersten italienischen Königs Viktor Emanuel II. erbaut wurde. Von den
Italienern wird das Gebäude aufgrund seiner Form und
zum Travertin der Innenstadt gar nicht passenden Farbe
auch gerne „Hochzeitstorte“ genannt. Eindrucksvoll ist jedoch ein moderner Lift, der an der Rückseite zum Dach
des Gebäudes führt, von wo aus man einen grandiosen
Rundblick genießen kann, was Dr. Kapper am Ende des
Tages auch in die Tat umgesetzt hat.
Ein Stück weiter befindet sich das Kapitol, ein weiterer der
sieben Hügel Roms, auf dessen Spitze sich neben den beiden Gebäuden der Kapitolinischen Museen auch der
Senatorenpalast, das heutige Rathaus, befindet. Am Ende
der zum Kapitol führenden Rahmentreppe thronen wiederum Castor und Pollux, die uns bereits vom Brunnen bekannten Dioskuren, ein Stück weit dahinter, auf dem von
Michelangelo gestalteten Platz, findet sich ein Reiterstandbild des Mark Aurel.
Bei angenehm sommerlichen Temperaturen führte uns
Astrid nun zu den sog. „Kaiserforen“, einem Komplex von
Markthallen und Tempeln, die zu verschiedenen Epochen
entstanden und unterschiedlich gut erhalten sind.
Wesentlich eindrucksvoller ist sicherlich das nur ein Stück
weit entfernte „Forum Romanum“, das auf einem trocken
gelegten Sumpfgebiet mit der Errichtung religiöser Kultbauten etwa 500 vor Chr. entstanden ist. Nach und nach
entwickelte sich der Platz zum politischen und religiösen
Zentrum des antiken Rom, bis es über die Jahrhunderte
hinweg zunehmend verfiel und im Mittelalter sogar als
Kuhweide Verwendung fand. Zur Zeit Goethes war das
Forum noch von einer dicken Schicht von Schutt bedeckt.
Erst im 18. und 19. Jahrhundert erfolgten die systematischen Ausgrabungen der Ruinen. Eines der besterhaltenen Gebäude ist die Curia, Versammlungsort des Senats,
deren Bronzetore heute die Kirche San Giovanni in
Laterano schmücken. In Ansätzen kann man auch noch
den Rundtempel der Vesta, der Hüterinnen des „Heiligen
Feuers“, erkennen. Zu Neujahr holte sich jede römische
Familie ein neues Feuer aus dem Tempel.
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Vorbei am Konstantinsbogen erblickte man schon die gewaltigen Rundungen des Kolosseums, einer Arena, in der
neben Theater- und Zirkusdarbietungen auch die berühmten Gladiatorenkämpfe abgehalten wurden. Seine Form
dient bis heute als Vorbild für den Bau von Stadien rund
um die Welt. „Wenn das Kolosseum fällt, fällt auch Rom“,
heißt es, so ist es den unermüdlichen Restaurierungsarbeiten zu verdanken, das Gebäude erhalten zu können.
Es war bis vor wenigen Jahren vom Staub und den
Abgasen der Jahrhunderte sehr mitgenommen, doch nun
strahlen wieder die antiken Travertinblöcke.
Endpunkt unserer geführten Tour bildete schließlich die
Kirche „Santa Maria Maggiore“, eine der vier Patriarchalsbasiliken Roms (die wir tatsächlich alle besichtigten) und
eine der sieben Pilgerkirchen Roms (die fehlenden drei
schaffte nicht einmal Dr. Kapper). Zu Fronleichnam schritten die Päpste stets die Straße von der Lateransbasilika zur
Santa Maria Maggiore ab, doch Papst Franziskus zieht das
Auto vor – nicht nur ein „Protokollbruch“ des Papstes, der
bei den Römern, wie man aus Gesprächen herausfinden
konnte, nicht immer nur für Beliebtheit sorgt.
Nur unweit davon findet sich die sog. „Scala sancta“
(Heilige Treppe), die jene Stufen darstellen sollen, die Jesus
Christus bei seinem Prozess im Palast des Pontius Pilatus
emporgestiegen sein soll. Unzählige Gläubige rutschten
kniend und betend die Treppe nach oben, soll dies doch
einen Generalablass der Sünden bedeuten. Der Generalablass meines Durstes wurde schließlich um stolze drei
Euro am Eingang zur Treppe mit einer Flasche Wasser geleistet.
Am Nachmittag wollte ich mich mit Dr. Kapper tatsächlich
auf die Suche nach den drei fehlenden Pilgerkirchen begeben, doch der „Hop-on-hop-off“-Bus vor der Santa
Maria blieb an keiner dieser stehen, so entschloss man
sich für eine neuerliche kleine Stadtrundfahrt, auf der wir
mit der Engelsburg, dem Circus Maximus, den CaracallaThermen und vielen weiteren Sehenswürdigkeiten einen
Vorgeschmack für eine weitere Rom-Reise bekamen.
Nachdem das Abendessen nun wiederum nicht in dem
von Dr. Kapper vorgeschriebenen Zeitrahmen über die
Bühne ging und sich auch die Bezahlung „separately“ als
schwierig erwiesen hatte, beschloss unser „Patrone“ kurzerhand sein Trinkgeld dem Kellner zu streichen. Mein Bier
mundete trotzdem.
Dr. Roland Kraxner
Astec 35 (52,5; 70) Mikrogramm/h Transdermales Pflaster Zusammensetzung: Ein transdermales Pflaster enthält 20 (30; 40) mg Buprenorphin. Wirkstoffhaltige Fläche: 25 (37,5; 50) cm2. Nominale Abgaberate: 35
(52,5; 70) Mikrogramm Buprenorphin pro Stunde. Hilfsstoffe: Sojaöl. Adhäsive Matrix mit Wirkstoff: Styren-Butadien-Styren (SBS) und Styren-Butadien Blockcopolymer, Kolophonium Harz, Antioxidans (2,4-Bis(1,1Dimethylethyl)phenyl phosphit (3:1); Tris(2,4-Di-Tert-Butylphenyl)phosphate), Aloe Vera Blätterextrakt Öl (enthält auch raffiniertes Sojaöl und all-rac-α-Tocopherolacetat (Ph.Eur.))Trägerschicht: Pigmentiertes Polyethylen, thermoplastisches Harz und aluminiumbedampftes überzogenes Polyester, blaue Beschriftungstinte. Abziehfolie mit Abziehhilfe: Polyesterfilm, einseitig silikonisiert (wird vor dem Aufkleben abgezogen). Anwendungsgebiete:
Mäßig starke bis starke Tumorschmerzen und starke Schmerzen bei ungenügender Wirksamkeit nicht-opioider Schmerzmittel. Astec ist für die Behandlung von akuten Schmerzen nicht geeignet. Gegenanzeigen: Astec
darf nicht angewendet werden: bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Buprenorphin, Soja, Erdnuss oder einen der sonstigen Bestandteile, bei opioidabhängigen Patienten und zur Behandlung bei Drogensubstitution
bei Krankheitszuständen, bei denen eine schwergradige Störung des Atemzentrums und der Atemfunktion vorliegt oder sich entwickeln kann, bei Patienten, die MAO-Hemmer erhalten oder innerhalb der letzten 2 Wochen
erhalten haben, bei Patienten mit Myasthenia gravis, bei Patienten mit Delirium tremens, iin der Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Pharmakotherapeutische Gruppe: Opioide, Oripavin-Derivate. ATCCode: N02AE01. Packungsgrößen: Die Packungen enthalten 4, 5, 8, 10, 16 oder 24 (6x4) einzeln versiegelte transdermale Pflaster. Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht. Abgabe:
Suchtgift, Abgabe nur auf Suchtgiftrezept, apothekenpflichtig. Kassenstatus: Green-Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn Stand der Fachkurzinformation: Juni 2014. Weitere Angaben zu
Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten
entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
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Heft Nr. 5/2016
Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Nachruf
MR Dr. Ludwig VELIKAY
Am 16.09.2016 ist Herr MR Dr. Ludwig Velikay aus Oberwart verstorben. Dr. Velikay
wurde am 24. März 1927 in Neudörfl an der Leitha geboren. Nach der Matura am
11.04.1945 in Wr. Neustadt studierte Herr Dr. Velikay Medizin an der Universität Wien.
Die Promotion zum Doktor der gesamten Heilkunde fand am 08.05.1951 statt.
Seine Facharztausbildung absolvierte Dr. Velikay von Juni 1951 bis Oktober 1957 im
LKH Oberwart und an der Universitätsklinik Wien.
Am 28.10.1957 wurde er als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe in die Ärzteliste eingetragen. Mit
04.11.1957 ließ sich Dr. Velikay in Oberwart als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe nieder und wurde daraufhin Vertragsarzt aller Kassen. Er übte diese Tätigkeit bis zum 30.09.1992 aus und trat mit Oktober 1992 in den
wohlverdienten Ruhestand. In den Jahren 1999 und 2003 war Dr. Velikay auch kurzfristig einige Monate als
Wohnsitzarzt in die Ärzteliste eingetragen. Für seine Verdienste wurde Dr. Ludwig Velikay am 11.11.1988 der
Berufstitel „Medizinalrat“ verliehen. Unsere Anteilnahme gilt seiner Gattin Margarete, mit der er seit 1954 verheiratet
war, und seinen Kindern. Die Ärztekammer wird Herrn MR Dr. Ludwig Velikay immer ein ehrendes Andenken bewahren.
Vertrauensarzt/Medizinischer Dispatcher
Als Vertrauensarzt der Tyrol Air Ambulance helfen Sie verunfallten oder erkrankten Personen im Ausland. Sie erheben telefonisch die aktuelle medizinische Verfassung
des Patienten in einem Arzt - zu - Arzt Gespräch mit dem
behandelnden Arzt vor Ort und entscheiden zusammen
über Zeitpunkt der Rückholung ins Heimatland sowie
über das dafür notwendige Transportmittel. Ihre Erhebungen protokollieren Sie in vorgegebenen Formularen
und übermitteln diese an die Notrufzentrale.
Voraussetzungen:
Allgemeinmediziner mit Notarztqualifikation oder
Facharztausbildung mit Zusatzqualifikation in Intensivmedizin oder Notarzt
Bereitschaft zur telefonischen Erreichbarkeit
Anpassung an den Bedarf einer 24h/365 Tage Notrufzentrale
Interesse bzw. Erfahrung an Reise und/oder Transportmedizin
Interesse an einer ortsungebundenen Tätigkeit
Verlässlichkeit
Sehr gute Englischkenntnisse
Wir bieten:
Eine Interessante freiberufliche, ortsungebundene Mitarbeit in einem stark wachsenden und im internationalen
Umfeld angesiedelten Unternehmen
Mitarbeit in einem hochmotivierten und in der Notfall-
abwicklung erfahrenen Team
Gehalt: aufwandsbezogenes Pauschalhonorar pro Abklärung (min. 40 Euro).
(Ein Fall besteht aus mehreren Abklärungen); Diensthandy und IPAD werden zur Bearbeitung zur Verfügung
gestellt.
Für wen eignet sich die Tätigkeit besonders gut:
ÄrztInnen in eigener Ordination
ÄrztInnen, die sich außerhalb ihrer klinischen Tätigkeit,
Erfahrungen über die medizinische Situation in anderen
Ländern aneignen möchten ODER eine Alternative zum
Klinikalltag suchen
ÄrztInnen, die gerne standortsungebunden arbeiten
ÄrztInnen in Karenz, Pension
ÄrztInnen, die gerne von zuhause arbeiten
Für wen eignet sich die Tätigkeit nicht:
ÄrztInnen, welchen es nicht möglich ist, innerhalb von
2,5 Stunden ab Fallübergabe ein Telefonat von ca. 1020 Minuten zu führen.
Ihre Bewerbung übermitteln Sie bitte per Mail an
[email protected] oder erkundigen sich telefonisch
unter 0512 22 4 22 111 oder 0676 834 22 101 über
Details.
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Heft Nr. 5/2016
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News aus der Kurie der NGL,
spez. für FachärzteInnen und aus dem Genderreferat
Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen!
Von dzt. 1147 Mitgliedern der Ärztekammer für Burgenland steigt der
Frauenanteil ständig, dzt. beträgt er
520
(davon
357
angestellte
Ärztinnen, 163 niedergelassene Ärztinnen). Von den niedergelassenen
ÄrztenInnen (insges. 472) arbeiten
aber nur 27 Fachärztinnen in §2-Kassenordinationen, wohl
aber 67 Männer, bei den Allgemeinmedizinern 98:46.
Bei beiden Geschlechtern überwiegt also bereits der niedergelassene Fachärzteanteil im kassenfreien Raum.
Die Stellung der Frau in Zeiten kulturellen Umbruchs zu
wahren und weiter zu stärken ist auch Aufgabe der
Ärzteschaft, in der sich bereits ein hoher Frauenanteil findet und die täglich mit sozialen und kulturellen Problemen
der Bevölkerung konfrontiert ist. Med Uni Wien und
Innsbruck sind Vorreiter mit Gleichstellungskommissionen. Wir brauchen junge Ärztinnen für die Kammerarbeit!!!
Da das Genderreferat 1,5 Jahre unbesetzt war, habe ich
mich bereit erklärt, dies vorerst weiterzuführen, um eine
Anlaufstelle für genderspezifische Probleme in der Ärztekammer zu wahren.
WahlärzteInnen sind somit eine wichtige Säule im
Gesundheitssystem. Die unlängst umstrittene Diskussion
um die Rückerstattung muss rasch beendet werden, denn
WahlärzteInnen präsentieren den freien Beruf der
Ärzteschaft. Junge bevorzugen den kassenfreien Raum
ohne ständige Bevormundung der Kassen. Und wir müssen ihre Bedürfnisse, den Wunsch nach work-life-balance,
flexibler Arbeitszeit hören, denn wir brauchen alle, die das
Studium abschließen. Nach dem zu Recht umstrittenen
Medizineraufnahmetest hat der Anteil ausländisch Studierender um das 5-fache zugenommen. Aber selbst
Inländer bleiben oft nicht im Land, da die Arbeitsbedingungen in den Spitälern härter werden, der Umgangston
und die überbordende Bürokratie verstärkt mit ELGA ohne
Klärung der Datensicherheit, mangelnder Usability und
fehlender Finanzzusage den Schritt in Kassenpraxen erschweren.
Die Torheit mancher Bürokraten und Regierenden spiegelt
sich in vielen geplanten Projekten. Spitalsbetten,
Diensträder, Leistungen werden zurückgefahren, ohne
den niedergelassenen Bereich zu stärken. Dazu kommen
selbst bei neuen Leistungen – die dazu aus dem
Privatleistungskatalog in den Kassenvertrag genommen
werden – Limits und Degressionen, wie wir sie jüngst bei
den kleinen Kassen erlebten. Ordinations-, Personal-, Versicherungs-, Investitionskosten aber steigen, dies lässt keine Gratismedizin mehr zu.
Die geplante Laborroadmap Ende 2018 muss mit Bedacht weiterverhandelt werden, da der Arbeitsaufwand
bleibt, wir brauchen also eine Neudefinition und
Honorierung der Positionen 021 und 10A (z. B. BA und
Labororganisation.) Bedenkt man, dass heute 1 Minute
Ordination ca. 3 Euro kostet, muss die Zeitspanne vom
Röhrchenrichten bis zum Versand bezahlt werden.
Seit die Diabetes-Schulung im Burgenland nicht bezahlt
wird, ist der Anteil der geschulten PatientenInnen gesunken. Das Bundesministerium für Gesundheit arbeitet dzt.
gemeinsam mit der Meduni Wien und der ÖÄK an einer
neuen Versorgungsstrategie. Auch wir im Burgenland müssen neue Wege der Diabetikerschulung und Betreuung
finden, Schulung und Insulineinstellungen erfordern Honorierung. Dieses Thema werden wir bei den nächsten
Gesprächen mit der GKK vorbringen.
Die bisherigen PHC-Entwürfe vom Min. Auer wurden gestoppt. Laut Bundeskurie vom 12.10. wird neu verhandelt.
PHC muss im Ärztegesetz bleiben und entweder als
Netzwerk oder Gruppenpraxis die Bevölkerung versorgen.
Als FÄInnenvertreterin werde ich nicht müde, den Verhandlern klar zu machen, dass der freie Facharztzugang
auch in Zukunft bleiben muss.
Der aktuelle neue Kassenvertrag der BVA und SVA stieß
in der Internen FG auf Widerstand. Bei der BÖI Sitzung am
11.10. erfuhren wir, dass besonders die EndoskopikerInnen
das Verhandlungsergebnis ärgert, da nach Labordegression und neuen Hygienerichtlinien nun die Anhebung
der Positionen Gastro und Colono dazugeführt hat, dass
nun am selben Tag weder eine Ordi, noch rectale US,
noch OB Sono oder der Befund verrechnet werden dürfen.
Die Position 24h EKG und 24h RR kamen aus dem
Privatbereich in den Honorarkatalog, wohl aber mit Limits,
die bei den Investitions- und laufenden Kosten kaum kostendeckend sind oder zu entsprechenden Wartezeiten
führen.
Besonders verärgert sind viele Bundesländer, da die Verhandlungen ohne Rücksprache mit den Fachgruppen in
den Bundesländern erfolgten.
2017 sind Kammerwahlen. Wir brauchen im FÄ-Bereich
enge Zusammenarbeit und JungmedizinerInnen, um die
Verhandlungen für Praxisformen und Finanzierung zukunftsorientiert für diese zu gestalten.
Wir würden uns über Mitarbeit und Impulse sehr freuen.
Liebe Grüße
Drin Gerti Winhofer
STV Kurienobfrau der NGL und FachärzteInnen
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Wir gratulieren
zum 50. Geburtstag:
Dr. Sandra FUCHS, FÄ für Anästhesiologie, KH Oberwart,
am 31.10.2016
Dr. Wilfried HARTWAGNER, FA für Unfallchirurgie, KH Oberwart, am 30.10.2016
Dr. Martin KLEINBERGER, FA für Innere Medizin, KH Kittsee,
am 28.10.2016
Dr. Christian SEBÖK, FA für Unfallchirurgie, Neusield/See,
am 21.9.2016
Dr. Alexandru VICAS, Arzt für AM, Amb.f.med.-chem.
Labordiagn., Eisenstadt, am 13.9.2016
Dr. Sabine WACHTER, FÄ für Anästhesiologie, KH Güssing,
am 19.9.2016
zum 60. Geburtstag:
Dr. Rudolf ERHARTH, FA für Frauenheilkunde, WSA,
Donnerskirchen, am 7.9.2016
Dr. Günter GMOSER, FA für Frauenheilkunde, Oberwart,
am 6.10.2016
Prim. Dr. Wilfried HORVATH, FA für Chirurgie, KH Güssing,
am 6.9.2016
Dr. Reinhold JANDRISOVITS, Arzt für AM, Müllendorf, am
9.9.2016
Dr. Anna TOMSCHIK-FIEDLER, Ärztin für AM, Rehabzentrum
d. PVAng., Bad Tatzmannsdorf, am 14.10.2016
Dr. Harald TSCHACH, FA für Orthopädie und orth. Chirurgie,
Mattersburg, am 31.10.2015
Dr. Vlasta VITEZICA, Ärztin für AM, KH Oberpullendorf, am
4.9.2016
zum 65. Geburtstag:
Dr. Raimund DEUTSCH, FA für Innere Medizin, KH Oberwart,
am 15.10.2016
Dr. Arnold ERNST, FA für Chirurgie, Sigleß, am 24.9.2016
Dr. Rupert KARALL, Arzt für AM, Steinberg-Dörfl, am 23.9.2016
Dr. Robert KROYER, FA für HNO, Winden am See, am
13.9.2016
Dr. Andrzej KRASNOWIECKI, FA für Innere Medizin, KH
Oberwart, am 29.10.2016
Dr. Eva Agnes von PAPEN, Ärztin für AM, Neusiedl/See, am
6.10.2016
Heft Nr. 5/2016
20
Dr. Margareta SCHMIDT-ORBAN, Ärztin für AM, Nickelsdorf,
am 10.9.2016
zum 70. Geburtstag:
Dr. Klemens WOLFRAM, Lockenhaus, am 20.9.2016
zum 71. Geburtstag:
Dr. Dagmar KÖNIG, Bad Tatzmannsdorf, am 4.9.2016
zum 72. Geburtstag:
Dr. Christine HEFLER, Eisenstadt, am 23.9.2016
zum 74. Geburtstag:
WHR Dr. Erich KRAMMER, Güssing, am 27.9.2016
zum 75. Geburtstag:
Dr. Gerhard PRENNER, Eisenstadt, am 8.9.2016
MR Dr. Ladislaus RUISZ, FA für Innere Medizin, WSA,
Eisenstadt, am 1.9.2016
RR Dr. Klaus Walter SOMMER, Oberpullendorf, 13.9.2016
zum 77. Geburtstag:
ORR Dr. Isa SALAMEH, Wien, am 5.10.2016
Dr. Parwiz SEPANDJ, Bad Tatzmannsdorf, am 7.10.2016
zum 78. Geburtstag:
Dr. Abdul Karim ASSI, Neusiedl/See, am 24.9.2016
zum 79. Geburtstag:
Dr. Khalid BUSHNAK, Wiener Neustadt, am 12.10.2016
Dr. Martin MOKHAREGHI, Hornstein, am 18.9.2016
zum 80. Geburtstag:
Dr. Franziska KOS, Draßburg, am 17.9.2016
zum 87. Geburtstag:
OMR Prof. Dr. Heinrich BÖHM, FA für Innere Medizin, WSA,
Stadtschlaining, am 27.9.2017
zum 88. Geburtstag:
MR Dr. Hans SATTLER, Nickelsdorf, am 17.10.2016
BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS: Wellbutrin XR 150 mg-Retardtabletten, Wellbutrin XR 300 mg-Retardtabletten. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG: Jede Tablette enthält 150 mg oder 300 mg
Bupropionhydrochlorid. Sonstige Bestandteile: Tablettenkern: Polyvinylalkohol, Glyceryldibehenat. Filmüberzug: Erster Überzug: Ethylcellulose, Povidon K-90, Macrogol 1450. Zweiter Überzug: Macrogol 1450, MethacrylsäureEthylacrylat-Copolymer Dispersion (Eudragit L30 D-55), Siliciumdioxid, Triethylcitrat. Drucktinte: Schwarze Drucktinte (Opacode S-1-17823), Opacode S-1-17823 besteht aus Schellackglasur ~45% (20% verestert), Eisenoxid
schwarz(E172) und Ammoniumhydroxid 28%. KLINISCHE ANGABEN: Pharmakotherapeutische Gruppe: andere Antidepressiva, ATC-Code: N06AX12. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von Episoden einer Major
Depression. Gegenanzeigen: Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, mit Überempfindlichkeit gegen Bupropion oder einen der in Abschnitt 6.1 der Fachinformation genannten sonstigen Bestandteile. Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die gleichzeitig mit einem anderen bupropionhältigen Arzneimittel behandelt werden, da die Inzidenz von Krampfanfällen dosisabhängig ist und um Überdosierung zu vermeiden. Wellbutrin ist
kontraindiziert bei Patienten, die derzeit an Krampfanfällen (epileptische Anfälle) leiden oder jemals in der Vergangenheit an Krampfanfällen gelitten haben. Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten mit diagnostiziertem
Tumor des zentralen Nervensystems (ZNS). Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die zu irgendeinem Zeitpunkt der Behandlung, einen abrupten Entzug von Alkohol oder irgendeines anderen Arzneimittels durchführen,
von dem bekannt ist, dass ein Entzug mit dem Risiko des Auftretens von Krampfanfällen verbunden ist (insbesondere Benzodiazepine oder Benzodiazepin-ähnliche Arzneimittel). Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten
mit schwerer Leberzirrhose. Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, mit einer derzeitigen oder früheren Diagnose einer Bulimie oder Anorexia nervosa. Die gleichzeitige Anwendung von Wellbutrin und
Monoaminooxidasehemmern (MAO-Hemmern) ist kontraindiziert. Zwischen dem Ende einer Behandlung mit irreversiblen MAO-Hemmern und dem Beginn der Behandlung mit Wellbutrin müssen mindestens 14 Tage vergehen. Bei reversiblen MAO-Hemmern ist ein Zeitraum von 24 Stunden ausreichend. INHABER DER ZULASSUNG: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. ZULASSUNGSNUMMERN: Wellbutrin XR 150 mg – Retardtabletten: 126840. Wellbutrin XR 300 mg – Retardtabletten: 1-26841. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: NR, apothekenpflichtig. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung,
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Weitere
Informationsquellen: Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimittel sind auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Art der
Anwendung: Orale Verabreichung, individuelle Dosierung von 150 mg/Tag bis 300 mg/Tag. Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung, die bei einem
Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/ Medizinmarktaufsicht in Übereinstimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontanberichte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere
Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 01 / 970 75 – 0 oder schriftlich unter [email protected].
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
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Wellbutrin
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Durotiv
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
zum 90. Geburtstag:
MR Dr. Aurelia LINDAU, Rechnitz, am 7.10.2016
zum 92. Geburtstag:
MR Dr. Gertrude HAUSNER, Müllendorf, 6.9.2016
MR Dr. Matthäus VITSICH, Oberwart, am 12.9.2016
zum 95. Geburtstag:
Dr. Valerie BÜCHLER, a.o. Mitglied, Bad Sauerbrunn, am
26.10.2015
zum 25. Berufsjubiläum:
Prim. Dr. Evelyne BARECK, FÄ für Chirurgie, KH Oberpullendorf, am 22.10.2016
Prim. Dr. Herbert GRUBER, FA für Anästhesiologie, KH Oberwart, am 3.10.2016
dr.med. Robert KISS, FA für Neurologie, KH der Barmherzigen Brüder, Eisenstadt, am 21.9.2016
zum 30. Berufsjubiläum:
dr.med. Alajos SALAMON, FA für Urologie, KH Kittsee, am
27.9.2016
zum 35. Berufsjubiläum:
MR Dr. Alois LINGITZ, Arzt für AM, Kittsee, am 14.10.2016
dr.med. Judit STANGL-VARGA, FÄ für Radiologie, KH
Oberwart, am 19.9.2016
dr.med. Imre SUDAR, FA für Anästhesiologie, KH Oberwart,
am 21.9.2016
zum 36. Berufsjubiläum:
Dr. Günther KIRISITS, Arzt für AM, Großpetersdorf, am
31.10.2016
Dr. Christine PUNGERCIC, Ärztin für AM, Strem, am
14.10.2016
Dr. Aimé PROSL, Arzt für AM, Eisenstadt, am 31.10.2016
zum 37. Berufsjubiläum:
Dr. Peter JANKOVICS, FA für Orthopädie und orth. Chirurgie
und FA für Chirurgie, KH Güssing, am 14.9.2016
Heft Nr. 5/2016
Dr. Peter SEEDOCH, Arzt für AM, Marz, am 16.10.2016
dr.med. Denes TANAY, FA für Anästhesiologie,
Oberwart, am 16.9.2016
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KH
zum 38. Berufsjubiläum:
Dr. Tamas PALOTAI, MBA, FA für Physikalische Medizin und
Allgem. Rehabilitation, Eisenstadt, 14.9.2016
Dr. Marianne TSCHINKEL, FÄ für Neurologie und Psychiatrie,
Eisenstadt, am 31.10.2016
zum 39. Berufsjubiläum:
Dr. Zoltan FORIZS, FA für Chirurgie, KH Oberwart, am
14.9.2016
dr.med. Balazs MORVAY, FA für Anästhesiologie, KH der
Barmherzigen Brüder, Eisenstadt, am 16.9.2016
zum 40. Berufsjubiläum:
Dr. Eva Agnes von PAPEN, Ärztin für AM, Neusiedl/See, am
12.9.2016
zum 41. Berufsjubiläum:
dr.med. Laszlo BENEDEK, FA für Psychiatrie, PSD Burgenland, Neusiedl/See, am 10.9.2016
Dr. Anna HAAG, FÄ für Neurologie und Psychiatrie, WSÄ,
Burg, am 30.10.2016
zum 42. Berufsjubiläum:
dr.med. Gyula KISS, FA für Unfallchirurgie, KH Oberwart,
am 14.9.2016
zum 43. Berufsjubiläum:
Dr. Christine LOIDL, Ärztin für AM, Parndorf, am 30.10.2016
Den genannten Kolleginnen und Kollegen entbietet die Ärztekammer für Burgenland im
Namen der gesamten burgenländischen Ärzteschaft die herzlichsten Glückwünsche und
wünscht viele weitere erfolgreiche Jahre.
Durotiv 20 (40) mg magensaftresistente Tabletten. Zusammensetzung: Jede magensaftresistente Tablette enthält 22,3 (44,5) mg Esomeprazol-Magnesiumtrihydrat, entsprechend 20 (40) mg Esomeprazol. Hilfsstoffe: 28
(30) mg Saccarose, Glycerolmonostearat 40-55, Hydroxypropylcellulose, Hypromellose, Eisenoxid (20 mg Tabletten: rötlich-braun und gelb; 40 mg Tabletten: rötlich-braun) (E172), Magnesiumstearat, MethacrylsäureEthylacrylat-Copolymer-(I:I) Dispersion 30 %, mikrokristalline Cellulose, synthetisches Paraffin, Macrogol, Polysorbat 80, Crospovidon, Natriumstearylfumarat, Zuckerkügelchen (Saccharose und Maisstärke), Talkum, Titandioxid
(E 171), Triethylcitrat. Anwendungsgebiete: Durotiv Tabletten sind indiziert bei Erwachsenen: Bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis; Langzeitmanagement von Patienten
mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung von Rezidiven; Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD). Zur Eradikation von Helicobacter pylori in Kombination mit einer geeigneten
Antibiotikatherapie und zur: Heilung von mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus duodeni; Vorbeugung des Wiederauftretens von peptischem Ulcus bei Patienten mit Helicobacter pylori verbundenem Ulcus. Bei
Patienten, die eine NSAID Langzeit-Therapie benötigen: Heilung von Ulcus ventriculi im Zusammenhang mit NSAID Therapie; Zur Vorbeugung von Ulcus ventriculi und Ulcus duodeni im Zusammenhang mit NSAID Therapie
bei Risikopatienten; Zur weiterführenden Behandlung, nach erfolgter i.v. Behandlung zum Schutz vor dem Wiederauftreten von peptischen Ulcus-Blutungen; Zur Behandlung von Zollinger Ellison Syndrom. Durotiv Tabletten
sind indiziert bei Jugendlichen ab 12 Jahren: Bei gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD): Behandlung von erosiver Refluxösophagitis; Langzeitmanagement von Patienten mit geheilter Ösophagitis zur Verhinderung
von Rezidiven; Symptomatische Behandlung von gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD). Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, substituierte Benzimidazole oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten, sonstigen Bestandteile. Esomeprazol darf nicht zusammen nicht mit Nelfinavir angewendet werden. Pharmakotherapeutische Gruppe: Protonenpumpenhemmer, ATC-Code: A02B C05. Abgabe: Rp, apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 20 mg, 40 mg: Blisterpackungen zu 7, 14, 30 Stück. Kassenstatus: Green Box. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn. Stand der Fachkurzinformation: 02. Oktober
2014. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen
sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. *Esomeprazol vs. Pantoprazol/Lansoprazol/Omeprazol nach 4 und 8 Wochen bei erosiver Refluxösophagitis: Labenz et al.,
Aliment Pharmacol Ther 2005;21:739–746; Castell et al., J Gastroenterol 2002;97:575–583; Richter et al., Am J Gastroenterol 2001;96:656–665
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Administratives
Zugänge:
Dr. Markus BAMMER ist seit 3.10.2016 als FA für Kinder- und
Jugendheilkunde (Neonatologie u. Päd. Intensivmedizin)
und Arzt für AM am KH Eisenstadt tätig.
Dr. Neil CARAAN ist seit 3.10.2016 als TA am KH Eisenstadt
tätig.
Dr. Sandra FUCHS ist seit 1.9.2016 als FÄ für Anästhesiolgie
und Intensivmedizin und Ärztin für AM am LKH Oberwart
tätig.
Priv. Doz. Dr. Gerfried GRATZE ist seit 1.9.2016 als FA für
Innere Medizin (Nephrologie, Geriatrie, Kardiologie) und
Arzt für AM am LKH Oberwart tätig. Er wurde mit 1.9.2016
zum Primar bestellt.
Dr. Wilfried HARTWAGNER ist seit 1.9.2016 als FA für
Unfallchirurgie (Sporttraumatologie) am LKH Oberwart tätig.
Dr. Barbara ILIEVSKI ist seit 2.9.2016 als FÄ für Psychiatrie
und Psychotherapeutische Medizin im RZ Sonnenpark
Neusiedlersee in Rust tätig.
dr. med. Katalin KÖVESDI ist seit 3.10.2016 als TÄ am LKH
Oberwart tätig.
dr. med. David LICSKAI ist seit 10.10.2016 als TA am LKH
Oberwart tätig.
Dr. Mathias Maximilian LINDERMUTH ist seit 3.10.2016 als TA
am LKH Oberwart tätig.
Dr. Paul LÜSE ist seit 3.10.2016 als TA am LKH Oberwart
tätig.
Heft Nr. 5/2016
24
dr. med. Klara MOLNAR ist seit 5.9.2016 als FÄ für
Neurologie am KH Eisenstadt tätig.
Dr. Peter PREIS hat mit 10.10.2016 eine Ordination mit allen Kassen als Arzt für AM in 7534 Olbendorf, Haxbach
764, eröffnet.
Priv. Doz. Dr. med. univ. et scient. med. Regina PROMBERGER-OTT ist seit 1.7.2016 als FÄ für Allgemeinchirurgie und
Viszeralchirurgie am KH Eisenstadt tätig.
DDr. Mohammad RAHIMI SHAHMIRZADI ist seit 3.10.2016
als Arzt für AM am LKH Kittsee tätig.
Dr. Constanze SCHAUER ist seit 1.9.2016 als TÄ am LKH
Oberwart tätig.
Dr. Bernd SCHMIDT ist seit 3.10.2016 als TA am LKH
Oberwart tätig.
Dr. Jugal SHARMA ist seit 1.9.2016 als TA am LKH Kittsee
tätig.
MUDr. Lucia SEKOVA ist seit 1.9.2016 als TÄ am LKH Kittsee
tätig.
Dr. Kristina SEMMELWEIS hat mit 5.10.2016 ihre Privatordination als FÄ für Haut- u. Geschlechtskrankheiten in 7000
Eisenstadt, Hauptstraße 4, wieder eröffnet.
Dr. Dagma THALHAMMER ist seit 1.9.2016 als TÄ am LKH
Oberpullendorf tätig.
Dr. Alexandru-Cristian TUCA ist seit 3.10.2016 als TA am LKH
Oberwart tätig.
Dr. Evi MANTINGER ist seit 5.9.2016 als TÄ am KH Eisenstadt
tätig.
Abgänge:
dr. med. Anett MESZAROS ist seit 26.9.2016 als TÄ am LKH
Oberwart tätig.
Dr. Klaudia HAUER, Ärztin für AM, ist mit 30.9.2016 aus dem
Landespflegeheim Neudörfl ausgeschieden und hat ihre
Privatordination in Neudörfl geschlossen.
Dr. Günther MAROLD, FA für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin/FA für Psychiatrie und Neurologie/ Arzt
für AM, wurde mit 21.9.2016 als WSA eingetragen.
Dr. Anna GOLD, TÄ, ist mit 31.10.2016 aus dem KH Eisenstadt ausgeschieden.
Salmecomp® 50 Mikrogramm/100 Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation. Salmecomp® 50 Mikrogramm/250 Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation. Salmecomp® 50 Mikrogramm/500
Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Einzeldosis von Salmecomp® enthält: 50 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) und 100, 250 oder
500 Mikrogramm Fluticasonpropionat. Sonstige Bestandteile: Lactose-Monohydrat (enthält Milchproteine).
Anwendungsgebiete: Asthma bronchiale: Salmecomp® ist indiziert für die regelmäßige Behandlung von
Asthma bronchiale bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 4 Jahren, wenn die Anwendung von
langwirksamen Beta2-Agonisten und inhalativem Kortikoid in Kombination angezeigt ist: bei
Patienten, die mit inhalativen Kortikoiden und kurzwirksamen Beta2-Agonisten zur bedarfsweisen
Inhalation nicht ausreichend eingestellt sind oder bei Patienten, die mit inhalativen
Kortikoiden und langwirksamen Beta2-Agonisten ausreichend eingestellt sind. Hinweis: Die Stärke
50 Mikrogramm/100 Mikrogramm ist nicht angezeigt bei Erwachsenen, Jugendlichen
und Kindern mit schwerem Asthma bronchiale. Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung
(COPD): Salmecomp® ist angezeigt für die symptomatische Behandlung von erwachsenen Patienten mit COPD, mit FEV1 <60% des Normwertes (präbronchodilatatorisch)
und wiederholt aufgetretenen Exazerbationen, die trotz regelmäßiger bronchienerweiternder Therapie signifikante Symptome aufweisen. Gegenanzeigen:
Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder den in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteil.
Pharmakotherapeutische Gruppe: Adrenergika in Kombination mit Kortikosteroiden oder
anderen Wirkstoffen, ausgenommen Anticholinergika. ATC-Code: R03AK06. Salmecomp® 50
Mikrogramm/100 Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, OP zu 1 Stück (1 Inhalator mit 60 Einzeldosen Pulver zur Inhalation), Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Salmecomp® 50 Mikrogramm/250 Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, OP zu 1 Stück (1 Inhalator mit 60 Einzeldosen Pulver zur Inhalation), Rezept- und apothekenpflichtig,
wiederholte Abgabe verboten. Salmecomp® 50 Mikrogramm/500 Mikrogramm einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, OP zu 1 Stück (1 Inhalator mit 60 Einzeldosen Pulver zur Inhalation),
Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten.Pharmazeutischer Unternehmer: Genericon Pharma Gesellschaft m.b.H., A-8054 Graz, E-Mail: [email protected]
Weitere Angaben zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Gewöhnungseffekten und zu
den Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. 2016_09_Salmecomp_I_Gazetta_02
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Salmecomp
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Heft Nr. 5/2016
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
dr. med. Zoltan KOVACS, FA für Anästhesiologie, ist mit
7.9.2016 aus dem KH Eisenstadt ausgeschieden.
Dr. Michael MESSENBÄCK, TA, ist mit 30.9.2016 aus dem
LKH Oberwart ausgeschieden.
Dr. Sanja PASALIC, TÄ, ist mit 31.8.2016 aus dem LKH Oberpullendorf ausgeschieden.
Dr. Nicole PETROVITS, FÄ für Frauenheilkunde u. Geburtshilfe/Ärztin für AM, ist mit 31.10.2016 aus dem LKH
Oberwart ausgeschieden.
Dr. Christoph Oliver PUHR, FA für Innere Medizin/Arzt für AM,
ist mit 31.10.2016 aus dem RZ Bad Tatzmannsdorf ausgeschieden.
Dr. Barbara REITER, TÄ, ist mit 30.9.2016 aus dem LKH
Oberwart ausgeschieden.
MUDr. Barbara SISKOVICOVA, TÄ, ist mit 31.8.2016 aus
dem LKH Kittsee ausgeschieden.
Prim. Prof. Dr. Walter STENZL, FA für Chirurgie (Intensivmedizin), ist mit 31.8.2016 aus dem LKH Oberwart ausgeschieden.
dr. med. Tünde SZEGI, TÄ, ist mit 7.9.2016 aus dem KH
Eisenstadt ausgeschieden.
Dr. Petra TARRODY, TÄ, ist mit 30.9.2016 aus dem KH
Eisenstadt ausgeschieden.
Dr. Anna-Maria TOMSCHIK-FIEDLER, Ärztin für AM, ist mit
31.10.2016 aus dem RZ Bad Tatzmannsdorf ausgeschieden.
Dr. Daniela ZACH, Ärztin für AM, ist mit 31.8.2016 aus dem
LKH Oberpullendorf ausgeschieden.
Sonstige:
Dr. Ursula BACH, Ärztin für AM, LKH Oberwart, befindet sich
seit 30.8.2016 in Mutterschutz.
Heft Nr. 5/2016
27
Dr. Richard FERDINAND, TA, LKH Oberwart, wurde mit
1.7.2016 als Arzt für AM eingetragen.
Dr. Paul GABRIEL, FA für Innere Medizin (Gastroenterologie
und Hepatologie), LKH Oberpullendorf, wurde mit
1.8.2016 zum Primar bestellt.
Dr. Alexandra GENDO, FÄ für Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie), ist mit 30.9.2016 aus dem
LKH Oberpullendorf ausgeschieden und ab 3.10.2016 am
KH Eisenstadt tätig.
Prim. Dr. Marco Ronald HASSLER, FA für Innere Medizin
(Hämatologie u. Internist. Onkologie), Der Sonnberghof
Bad Sauerbrunn, hat mit 17.10.2016 eine Privatordination
in 7202 Bad Sauerbrunn, Melinda Esterhazy Gasse 3, eröffnet.
Dr. Claudia HAUSBERGER, Ärztin für AM, LKH Kittsee, führt
nach ihrer Heirat am 3.10.2015 den Namen Dr. Hausberger-Moser.
Dr. Michaela KARNER, TÄ, KH Eisenstadt, wurde mit
1.9.2016 als Ärztin für AM eingetragen.
Dr. Inge KIRNBAUER, FÄ für Innere Medizin/Ärztin für AM,
Deutschkreutz, ist seit 1.9.2016 am LKH Oberpullendorf angestellt.
Dr. Lukas KLIKOVITS, Arzt für AM, KH Eisenstadt, wurde mit
14.9.2016 auch als FA für HNO eingetragen.
Dr. Eduard KLUG, FA für Chirurgie (Viszeralchirurgie)/Arzt für
AM, ist seit 1.9.2016 am LKH Oberwart angestellt und wurde zum Primar bestellt.
Dr. Wolfram KLUGER, FA für Radiologie, hat mit 1.8.2016
seine Privatordination innerhalb von Eisenstadt in die
Betriebsstraße 8 verlegt. Er führt seit 1.8.2016 die Privatordination auch als FA für Nuklearmedizin und Arzt für AM.
Dr. Roland KRAXNER, TA, ist mit 31.8.2016 aus dem LKH
Güssing ausgeschieden und ab 1.9.2016 in der LP Dr. H.
Kirisits in Oberwart tätig.
dr. med. Agnes MESZARICS, TÄ, LKH Oberwart, befindet
sich seit 1.10.2016 in Mutterschutz.
FACHKURZINFORMATION: Cerebokan® 80 mg – Filmtabletten. Inhaber der Zulassung: Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, Willmar-Schwabe-Str. 4, 76227 Karlsruhe, Deutschland. Vertrieb in Österreich: AustroplantArzneimittel GmbH, Wien. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält als Wirkstoff: 80 mg Trockenextrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern (EGb 761®) (DEV = 35 - 67:1). Der Extrakt ist quantifiziert auf
17,6 – 21,6 mg Ginkgoflavonglykoside und 4,32 – 5,28 mg Terpenlaktone, davon 2,24 – 2,72 mg Ginkgolide A,B und C und 2,08 – 2,56 mg Bilobalid. Erstes Auszugsmittel Aceton 60% m/m. Liste der sonstigen Bestandteile:
Lactose-Monohydrat, Siliciumdioxid (hochdispers, wasserfrei), Cellulose (mikrokristalline), Maisstärke, Croscarmellose Natrium, Magnesiumstearat (pflanzlichen Ursprungs), Hypromellose, Macrogol 1500, Dimeticon, alpha-octadecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen)-5, Sorbinsäure, Eisenoxid rot (E-172), Eisenoxid braun (E-172), Titandioxid (E-171), Talkum. Anwendungsgebiete: Cerebokan 80 mg - Filmtabletten werden angewendet bei Erwachsenen
zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten geistigen Leistungseinbußen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei dementiellen Syndromen mit der Leitsymptomatik: Gedächtnisstörungen,
Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmung, Schwindel, Kopfschmerzen. Zur primären Zielgruppe gehören Patienten mit dementiellem Syndrom bei primär degenerativer Demenz, vaskulärer Demenz und Mischformen
aus beiden. Das individuelle Ansprechen auf die Medikation kann nicht vorausgesagt werden. Hinweis: Bevor die Behandlung mit Cerebokan 80 mg - Filmtabletten begonnen wird, sollte geklärt werden, ob die
Krankheitsbeschwerden nicht auf einer spezifisch zu behandelnden Grunderkrankung beruhen. Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit bei Stadium II nach FONTAINE
(Claudicatio intermittens) im Rahmen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen, insbesondere Gehtraining. Vertigo. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, Schwangerschaft. Pharmakotherapeutische Gruppe: Andere Antidementiva, Ginkgo biloba. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig. Weitere Angaben zu Dosierung, Warnhinweisen und
Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen und Haltbarkeit sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen.
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Heft Nr. 5/2016
Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Dr. Leonard NDUE, TA, ist seit 1.9.2016 nach seiner Karenzierung wieder an der SKA St. Andrä tätig.
Dr. Andreas OBERHAUSER, Arzt für AM, KH Eisenstadt, wurde
mit 1.8.2016 auch als FA für Anästhesiologie und Intensivmedizin eingetragen.
Dr. Eva Christina PAP, Ärztin für AM, Bad Tatzmannsdorf, hat
mit 15.9.2016 eine zweite Privatordination in 7551 Stegersbach, Golfstraße 1, eröffnet.
Dr. Jasmin POSTMANN, Ärztin für AM, Großpetersdorf, ist seit
3.10.2016 im Rehabilitationszentrum Bad Tatzmannsdorf
tätig.
Dr. Sanda PRANJIC, Ärztin für AM, Trausdorf, hat mit
1.10.2016 ihre Ordination innerhalb des Ortes nach DDr.
Stefan Laszlo-Platz 2 verlegt.
Dr. Marion RAMMER, FÄ für Chirurgie, Gols/LKH Kittsee, führt
nach ihrer Heirat am 26.7.2016 den Namen Dr. Steiner.
Dr. Katrin REUMANN-MAYRHOFER, FÄ für Anästhesiologie/
Ärztin für AM, ist seit 31.8.2016 nach ihrer Karenz wieder
am LKH Oberpullendorf tätig.
Dr. Barbara SCHWARZ, Ärztin für AM, ist seit 26.9.2016 nach
ihrer Karenz wieder bei der Kurbad Tatzmannsdorf AG
tätig.
Dr. Elisabeth SOMMER-BACHER, Ärztin für AM, WSÄ, hat mit
1.10.2016 eine Privatordination in 7072 Mörbisch, Seestraße 11, eröffnet.
Dr. Isabella SZITH, TÄ, LKH Oberwart, wurde mit 1.10.2016
als Ärztin für AM eingetragen.
Dr. Daniel ULRICH, TA, LKH Oberwart, wurde mit 1.9.2016
als Arzt für AM eingetragen.
Dr. Doris WIDMER, Ärztin für AM, Tadten, hat mit 17.10.2016
ihre Ordination innerhalb des Ortes nach Untere
Hauptstraße 5/1 verlegt.
Dr. Gerda WURZER, TÄ, KH Eisenstadt, führt nach ihrer Heirat
am 8.8.2016 den Namen Dr. Nussbaumer.
28
Dr. Michaela ZALKA, Ärztin für AM, KH Eisenstadt, führt nach
ihrer Heirat am 30.9.2016 den Namen Dr. Seeleitner.
Dr. Eveline ZISSER, TÄ, LKH Oberwart, wurde mit 1.9.2016
als Ärztin für AM eingetragen.
Diplome:
Dr. Tobias CONRAD, Approbierter Arzt, Bad Tatzmannsdorf,
seit 5.10.2016 „Arbeitsmedizin“
dr. med. CSEPELI Istvan, FA für Anästhesiologie und
Intensivmedizin, KH Eisenstadt, seit 14.9.2016 „Notarzt“
Dr. Peter FANDL, Arzt für AM, Bad Tatzmannsdorf/RZ Bad
Tatzmannsdorf, seit 21.9.2016 „Krankenhaushygiene“
Dr. Roja GABRIEL, Ärztin für AM, LKH Oberwart, seit
30.9.2016 „Sonographie“
Dr. Maria HERCZEG-LENTSCH, Ärztin für AM, Eisenstadt, seit
8.9.2016 „Geriatrie“
Dr. Nicole JURIC, Ärztin für AM, LKH Kittsee, seit 14.9.2016
„Arbeitsmedizin“
Dr. Almuth LEITGEB, FÄ für Anästhesiologie/Ärztin für AM, KH
Eisenstadt, seit 5.10.2016 „Leitender Notarzt“
Dr. Gerda MANTLER, FÄ für Innere Medizin/Ärztin für AM,
Gesundheitszentrum Bad Sauerbrunn, seit 9.8.2016
„Psychosoziale Medizin“ und „Psychosomatische Medizin“
Dr. Carmen PUTZ, Ärztin für AM, Illmitz/Kittsee, seit 4.8.2016
„Arbeitsmedizin“
Dr. Markus SEREK, FA für Orthopädie u. orth. Chir./Arzt für
AM, SKA St. Andrä, seit 10.10.2016 „Sonographie“
Dr. Daniel ULRICH, Arzt für AM, LKH Oberwart, seit 5.10.2016
„Notarzt“
Bekanntgabe von E-Mail Adressen
Da die Ärztekammer für Burgenland in Zukunft verstärkt dieses Medium zur Informationsweitergabe nutzen wird sowie
im Hinblick auf einen effizienten Umgang mit der Kammerumlage, ersuchen wir sämtliche KollegInnen, die dem
Kammeramt noch keine E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben, dies nach zu holen.
Drüber hinaus behält sich die Ärztekammer für Burgenland vor, in Zukunft gewisse Informationen ausschließlich per
E-Mail zu versenden.
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Heft Nr. 5/2016
Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
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Verleihung des Fortbildungs-Diploms der ÖÄK:
Dr Klaus ABRAHAM, seit 1.9.2016
Dr. Barbara BITTMANN, seit 31.8.2016
Dr. Georg BÖHM, seit 29.8. 2016
Dr. Peter BRUNNER, seit 11.4.2014
dr.med. Laszlo CSATA, seit 7.9.2016
dr.med. Istvan CSEPELI, seit 2.6.2016
Dr. Wolfgang DENK, seit 31.8.2016
Dr. Daniel EITEL, seit 31.8.2016
Dr. Christiane EKHART, seit 1.9.2016
Dr. Rudolf ERHARTH, seit 20.8.2016
MUDr. Patricia FODOROVA, seit 31.8.2016
Dr. Zoltan FORIZS, seit 19.9.2016
dr.med. Gabor PINTER, seit 17.9.2016
Dr. Georg GANSER, seit 26.08.2016
Dr. Hildegard GÖLLES, seit 1.9.2016
Dr. Ulrike GRABNER, seit 31.8.2016
Dr. Klaus Peter GUGLIA, seit 1.4.2016
dr.med. Vilmos HALMAI, Ph.D, seit 15.09.2016
Dr. Klaudia HAUER, seit 29.8.2016
Dr. Silvia IBY-EDELBAUER, seit 4.3.2012
dr.med. Istvan KOVACS, seit 17.9.2016
Dr. Wolfgang JANDL, seit 20.8.2016
Dr. Wolfgang KICKINGER, seit 21.9.2016
Dr. Peter KÖNIG, seit 21.8.2016
Dr. Doris MILLENDORFER, seit 11.3.2015
Dr. Henryk MOLNAR, seit 30.8.2016
Dr. Johannes MÜHLENKAMP, seit 27.8.2016
Dr. Erwin POLLANZ, seit 20.9.2016
Dr. Farinaz POURKHALIL, seit 14.11.2012
Dr. Gerhard PUHR, seit 28.5.2015
Dr. Helga REEH, seit 31.8.2016
dr.med. Alajos SALAMON, seit 6.9.2016
Dr. Sabine SCHABER, seit 30.8.2016
dr.med. Anita SCHMID, seit 18.3.2016
Dr. Michael SCHNEIDER, seit 13.9.2013
MUDr. Milan SEVCIK, seit 15.1.2016
Dr. Josef SPARRER, seit 24.8.2016
dr.med. Judit STANGL-VARGA, seit 18.8.2016
dr.med. Györgyi SZEDLAK, seit 31.8.2016
Dr. Ulrike SZEGNER, seit 17.10.2014
Dr. Marion THIESS, seit 27.8.2016
Dr. Daniel ULRICH, seit 16.9.2016
Dr. Barbara WAGNER, seit 19.4.2014
Dr. Johann WAGNER, seit 29.8.2016
Dr. Josef WEISS, seit 24.8.2016
Dr. Ulrike Maria WEISS, seit 30.8.2016
Die KRAGES, der größte Gesundheitsdienstleister des Burgenlandes,
betreibt 3 Standardkrankenhäuser in Güssing, Oberpullendorf, Kittsee und 1
Schwerpunktkrankenhaus in Oberwart.
Wir bieten ein persönliches Betriebsklima, ein konkurrenzfähiges Gehaltssystem
XQGJXWHEHUXÀLFKH$XVELOGXQJVXQG(QWIDOWXQJVP|JOLFKNHLWHQ
Folgende Positionen gelangen ab sofort zur Besetzung:
FACHÄRZTIN/-ARZT FÜR INNERE MEDIZIN
KRANKENHAUS
OBERPULLENDORF
Die Entlohnung erfolgt gemäß dem Bezugsschema S, Entlohnungsgruppe s1, das
Monatsentgelt beträgt somit mindestens € 5.135,30 brutto inklusive den gesetzlich
vorgesehenen Zulagen (ohne Dienste).
KRANKENHAUS
KITTSEE
Die Entlohnung erfolgt gemäß dem Bezugsschema S, Entlohnungsgruppe s1, das
Monatsentgelt beträgt somit mindestens € 5.135,30 brutto inklusive den gesetzlich
vorgesehenen Zulagen (ohne Dienste).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte ehest möglich an das a. ö. KH Oberpullendorf,
z. Hd. Interne Abteilung, Spitalstraße 32, 7350 Oberpullendorf,
7HORGHUSHU(0DLODQLQWHUQHNKREHUSXOOHQGRUI#NUDJHVDW
FACHÄRZTIN/-ARZT FÜR INNERE MEDIZIN
Ihre Bewerbung richten Sie bitte ehest möglich an die KRAGES, KH Kittsee,
z.H. +HUUQ2$'U(UZLQ*UDÀ, Hauptplatz 3, 2421 Kittsee,
7HORGHUSHU(0DLODQHUZLQJUDÀ#NUDJHVDW
Die angegebenen Mindestgehälter können sich auf Basis der geltenden Rechtsvorschriften, besonders der Anrechnung von
9RUGLHQVW]HLWHQXQGLQVEHVRQGHUHGHU/HLVWXQJYRQ1DFKWXQG:RFKHQHQGGLHQVWHQZHVHQWOLFKHUK|KHQ
9RUDXVVHW]XQJGHU$XIQDKPHLVWGHU1DFKZHLVGHU0DVHUQXQG+HSDWLWLV,PPXQLWlW
1lKHUH,QIRUPDWLRQHQ¿QGHQ6LHLQXQVHUHU-REE|UVHDXIwww.krages.at
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Heft Nr. 5/2016
Fortbildungsveranstaltungen im
Burgenland
Notarzt- Refresher-Kurs
Bezirk Neusiedl/See
Zeit/Ort:
Thema:
Bewertung:
7.11.2016, 19.30 Uhr
Gols, Gasthof Birkenhof
Harnwegsinfekte –
Wann sind welche Antibiotika indiziert?
2 Punkte Urologie
Bezirk Eisenstadt
Zeit/Ort:
Thema:
Bewertung:
Zeit/Ort:
Thema:
Bewertung:
10.11.2016, 19.30 Uhr
Eisenstadt, Hotel Restaurant Ohr
COPD: Altes und Neues
2 Punkte Lungenkrankheiten
1.12.2016, 19.30 Uhr
Eisenstadt,
Ärztekammer für Burgenland, Sitzungssaal
Infektionskrankheiten bei Kindern
2 Punkte Kinderheilkunde
Seminare 2016
Aktuelles Notfallmanagement
für das Praxisteam
5. November 2016, 9.00 – 17.00 Uhr
Ort: Güssing, Technologiezentrum
7. Burgenländisches Impfsymposium
19. November 2016
Ort: Deutschkreutz, Vinatrium
Seminare Vorschau 2017
Aktuelle Guidelines
bei Notfällen in der Praxis
25. Februar 2017
Ort: Bad Sauerbrunn, Sonnberghof
17./18. März 2017
Ort: Rust, Seehotel Rust
Praxisgründungs-, -führungs- und
Praxisschlussseminar
25. März 2017
Ort: Trausdorf, Wilhelminenhof
Burgenländischer Ärztetag „Die
Vielfältigkeit des Schmerzes“
22. April 2017
Ort: Deutschkreutz, Vinatrium
Aktuelles Notfallmanagement
für das Praxisteam
29. April 2017
Ort: Rust, Seehotel Rust
25. Notarzt-Grundkurs
19. – 24. Juni 2017
Ort: Eisenstadt, Haus der Begegnung
Notarzt-Refresher-Kurs
17./18. November 2017
Ort: Rust, Seehotel
Informationen und Anmeldung
für alle Veranstaltungen
Ärztekammer für Burgenland, Frau Trabichler,
Tel.: 02682/62 521 - 10 DW oder [email protected]
Weitere Fortbildungen
ALLGEMEINMEDIZIN
Seminar der BUGAM – Kinderheilkunde
5.11.2016 in Oberpullendorf, Haus St. Stephan
Information: [email protected]
31. Jahrestagung der Med. Ges. NÖ – „The Silver
Society“ – Heilung und Unheil in der Altersmedizin
5.11.2016 St. Pölten, Seminar- und Tagungszentrum
Schwaighof
Information: [email protected]
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Jahrestagung 2016 der Österr. Gesellschaft für
Allergologie und Immunologie
16. - 19.11.2016 Innsbruck, Villa Blanka
Information: [email protected]
47. Kongress für Allgemeinmedizin
24. – 26.11.2016 Graz, Stadthalle
Information: [email protected]
DERMATOLOGIE
44. Jahrestagung der Österr. Ges. f. Dermatologie und
Venerologie
25. – 27.11.2016 Wien, Hofburg
Information: [email protected]
GYNÄKOLOGIE
Gynäkologie Update – State of the Art
7.12.2016 Wien, Billrothaus
Information: [email protected]
MENOPAUSE ANDROPAUSE ANTI-AGING 2016
8. - 10.12.2016 Wien, Hotel Hilton Vienna
Information: [email protected]
31. Arlberger Gynäkologielehrgang: Neuerungen,
Schwerpunkte und Leitlinien
22. – 28.1.2017 Oberlech/Arlberg, Hotel Sonnenburg
Information und Anmeldung: [email protected]
INNERE MEDIZIN
Update Gastroenterologie-Stoffwechsel 2016
3. – 5.11.2016 Innsbruck, Congress Innsbruck
Information: [email protected]
12. Update Herz und Niere
5.11.2016 Wien, Palais Daun-Kinsky
Information: [email protected]
9. Management einer Endoskopie
10. – 11.11.2016 Linz, Arcotel Nike
Information: www.azmedinfo.co.at/argeendoskopie
Herzinsuffizienz – Uptdate 2016
11.11.2016 Linz, Hotel Park Inn by Radisson Linz
Information: [email protected]
44. Jahrestagung der Österr. Diabetes Gesellschaft
(ÖDG) – Chancen und Risken für Menschen mit Diabetes
17. – 19.11.2016 Salzburg, Salzburg Congress
Information: [email protected]
Rund ums EKG – Ein Update in klinischer Kardiologie
18.11.2016 Linz, forte FortBildungszentrum Elisabethinen Linz
Information: [email protected]
Heft Nr. 5/2016
31
Jahrestagung der Österr. Ges. für Hypertensiologie
„Kardiovaskuläres Risiko“
18. – 19.11.2016 Wien, Schloss Wilhelminenberg
Information: [email protected]
Herbsttagung der AG Interventionelle Kardiologie
18. – 19.11.2016 Wien, Hotel Savoyen
Information: [email protected]
16. Wiener Rheumatag „Innovation und Altbewährtes“
23.11.2016 Wien, Wiener Rathaus – Nordbuffet u. Festsaal
Information: [email protected]
Endoskopie Postgraduiertenkurs 2016
25. - 26.11.2016 Wien, Vienna Marriott
Information: [email protected]
Kardiologie Update 2016 – Diagnose – Prävention – Intervention
25. – 26.11.2016 Wien, Palais Ferstel
Information: [email protected]
Jahrestagung der Österr. Ges. für Rheumatologie und
Rehabilitation (ÖGR)
1. - 3.12.2016 Wien, Tech Gate Vienna
Information: [email protected]
Sedoanalgesie-Kurs
3.12.2016 Wien, Rudolfstiftung
Information: [email protected]
Kardiologische Fortbildungsseminare „Antithrombotische
Therapie bei Herzerkrankungen“
3.12.2016 Wien, Schloss Wilhelminenberg
Information: [email protected]
Endoskopiekurs für Anfänger
9. - 10.12.2016 Wien, Rudolfstiftung
Information: [email protected]
1. Jahreskongress des Österr. Herzfonds – Prävention bei
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
12.12.2016 Wien, Schloss Wilhelminenberg
Information: [email protected]
Kardiologie Interaktiv 2017
13. – 14.1.2017 Linz, FortBildungszentrum
Information: [email protected]
ENDO Linz 2017 (Gallenwege, Dünndarm, Dickdarm)
19. – 20.1.2017 Linz, Power Tower
Information: [email protected]
Kardiologie Interaktiv 2017
20. – 21.1.2017 Linz, FortBildungszentrum
Information: [email protected]
18th International Meeting INTEGRATED MANAGEMENT OF
ACUTE AND CHRONIC CARDIOVASCULAR DISEASE
21. – 24.1.2017 Wien, Wilhelminenspital
Information: [email protected]
Umbruch September Oktober 2016.qxp_Umbruch Feber 28.10.16 10:55 Seite 32
Heft Nr. 5/2016
Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
13. Kardiovaskuläres Symposium „Rezente Guidelines
und klinischer Alltag“
28.1.2017 Wien, Schloss Wilhelminenberg
Information: [email protected]
Lebertransplantationskurs
3.2.2017 Innsbruck, Hotel Congress Innsbruck
Information: [email protected]
Krebstag 2017
14.2.2017 Wien, Wiener Rathaus
Information: [email protected]
RHEUMATAG TIROL
22.2.2017 Innsbruck, Landhaus 1 „Großer Saal“
Information: [email protected]
INTENSIVMEDIZIN
Dysphagie auf der Intensivstation
11./12.11.2016 Klagenfurt, Ärztekammer für Kärnten
Information und Anmeldung: [email protected]
AKE Dialog Intensivmedizin 2016 „Die Ernährung unserer
Intensivpatienten: Woran sollten wir denken?“
17.11.2016 Graz, Med. Universität
Information: www.ake-nutrition.at
13. Langzeitbeatmungs-Symposium „Von der Beatmung
zur Atmung“
26.1.2017 Wien, Pflegewohnhaus Donaustadt – Festsaal
Information: [email protected]
WIT 2017 – 35. Wiener Intensivmedizinische Tage „Die
nosokomialen Infektionen des Intensivpatienten“
15. – 18.2.2017 Wien, AKH – Hörsaalzentrum
Information: [email protected]
ONKOLOGIE
6. Niederösterreichischer Onkologietag
25.11.2016 St. Pölten, Seminar- u. Tagungszentrum
Schwaighof, Information: [email protected]
PATHOLOGIE
3rd Annual Joint Meeting of the Austrian and Swiss
Societies of Pathology 2016
10.–12.11.2016 Wien, Tech Gate Vienna
Information: [email protected]
PHYSIKALISCHE MEDIZIN
Jahrestagung 2016 der Österr. Gesellschaft für
Physikalische Medizin und Rehabilitation
4. – 5.11.2016 Wien, Gesell. der Ärzte in Wien – Billrothhaus
Information: [email protected]
RADIOLOGIE
Trauma Imaging 2016: Trauma von oben bis unten
15. - 17.12.2016 Hamburg, Hamburg Marriott
Information: [email protected]
32
SONSTIGE
Tagung zum Thema „Baubiologie für Arbeits- und
UmweltmedizinerInnen“
5.11.2016 Wien
Information und Anmeldung: www.arztakademie.at/umweltmedizin-tagung
Update-Refresher 2016
Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, EKG,
Gynäkologie, Kardiologie
7. – 12.11.2016 Wien, Aula der Wissenschaften
Information: [email protected]
Wiener Medizinische Tage
11. – 12.11.2016 Wien, Palais Liechtenstein
Information: www.aekwien.at/media/WMT.pdf
Jahrestagung „Das ärztliche Gutachten“
18.11.2016 Wien, Steigenberger Hotel Herrenhof
Information und Anmeldung: [email protected]
Update-Refresher 2016 – Innere Medizin, Pädiatrie
22. – 26.11.2016 Wien, Aula der Wissenschaften
Information: [email protected]
Sexualmedizin Interdisziplinär
2.-3.12.2016 Wien, MedUni AKH
Information: Frau Michaela Jony-Havel,
Tel.: 01/40 400 – 29 260
Entschleunigen & Fortbilden
20.10. – 5.11.2016 Zanzibar
Information und Anmeldung: [email protected]
Seminar „Tauchmedizin“
Termin B: 10.-17.11.2016
Information und Anmeldung:
[email protected]
ÖGAM-Moderatorentraining zur Führung ärztlicher QZ
18./19.11.2016 Linz, Hotel ibis
Information: www.oegam.at
Diplomkurs „Der Schmerz“
Ab Jänner 2017
Information: [email protected]
ÖÄK-Zertifikatslehrgang Sexualmedizin – Basismodul
Sexualmedizin VIII
20. – 21.01.2017, 24. -25.02.2017, 24. – 25.03.2017, 21. –
22.04.2017
Österreichische Akademie für Sexualmedizin, Salzburg
Information: www.oeasm.org
ÖÄK-Diplomlehrgang Umweltmedizin
Ab 28.1.2017
Information: www.arztakademie.at/umweltmedizin-lehrgang
Umbruch September Oktober 2016.qxp_Umbruch Feber 28.10.16 10:55 Seite 33
Heft Nr. 5/2016
Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen
im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Burgenland
werden von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse
(in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich
Bediensteter, der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen
und Bergbau, der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien und der Sozialversicherungsanstalt
der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Burgenland und der Burgenländischen
Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien für die
Auswahl und die Invertragnahme von Vertragsärzten
(veröffentlicht in den Mitteilungen der Ärztekammer für
Burgenland, Ausgabe 2a/2005, und im Internet unter
www.aekbgld.at) folgende Kassenvertragsarztstellen
ausgeschrieben:
Arzt für Allgemeinmedizin
in 7503 Großpetersdorf
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
in 8380 Jennersdorf
Weiters wird im Einvernehmen mit der Ärztekammer für
Burgenland von der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemäß den
Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Burgenland und der
Burgenländischen Gebietskrankenkasse vereinbarten
Richtlinien für die Auswahl und die Invertragnahme von
Vertragsärzten (veröffentlicht in den Mitteilungen der
Ärztekammer für Burgenland, Ausgabe 2a/2005, und
im Internet unter www.aekbgld.at) folgende Kassenvertragsarztstelle ausgeschrieben:
Arzt für Allgemeinmedizin
in 7210 Mattersburg (nur SVA und KFA)
1. Bewerbungen müssen bis spätestens 07.12.2016,
16:00 Uhr, bei der Ärztekammer für Burgenland, 7000
Eisenstadt, Permayerstraße 3, eingelangt sein.
Mittels Telefax oder E-Mail bis zum Ende der Ausschreibungsfrist eingegangene vollständige Bewerbungen werden unter der Voraussetzung berücksichtigt, dass die Originalunterlagen postalisch oder persönlich binnen einer Woche nach Ende der Ausschreibungsfrist in der Ärztekammer für Burgenland
einlangen.
2. Die Bewerbung hat unter Verwendung des vollständig
ausgefüllten Bewerbungsbogens gemäß Anlage 2
der vereinbarten Richtlinien für die Auswahl und die
Invertragnahme von Vertragsärzten zu erfolgen.
Andernfalls wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.
Die Bewerbung hat mit den erforderlichen Unterlagen
in zweifacher Ausfertigung zu erfolgen.
3.
•
•
•
Der Bewerbungsbogen steht unter www.aekbgld.at
zum Download bereit oder kann von der Ärztekammer für Burgenland angefordert werden.
Der Bewerbung sind beizufügen:
Geburtsurkunde
Ausführlicher Lebenslauf
Nachweis der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes des EWR oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
• Promotionsurkunde bzw. Nostrifikationsbescheid
• Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes in Österreich (z.B. Diplom zum Arzt für Allgemeinmedizin, Facharztdiplom)
• Sonstige in den gemäß den von der Ärztekammer für
Burgenland und der Burgenländischen Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien für die Auswahl
von Vertragsärzten erforderliche Nachweise (siehe
Hinweise in Anlage 2 „Bewerbung“).
4. Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt durch den Abschluss eines Einzelvertrages.
5. Der barrierefreie Zugang zur Ordination ist zu gewährleisten.
6. Die Besetzung der Kassenvertragsarztstellen ist ab sofort vorgesehen.
7. In folgenden Gemeinden stehen Ordinationsräumlichkeiten zur Verfügung. Auskünfte hierzu erteilen:
Großpetersdorf: Bgm. Tauss 0664/44 56 460
Jennersdorf: Bgm. Thomas 03329/45200
8. In der Stadtgemeinde Mattersburg steht Bgm.in Salamon
unter 02626/62332 für Auskünfte zur Verfügung.
9. Für Fragen zur Ausschreibung steht Ihnen die
Ärztekammer für Burgenland, Mag. Thomas Bauer,
Tel. 02682/62521, zur Verfügung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die
gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher
Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeich
nungen gelten gleichwohl für beide Geschlechter.
33
Umbruch September Oktober 2016.qxp_Umbruch Feber 28.10.16 10:55 Seite 34
Heft Nr. 5/2016
Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
34
Arztprüfung
Arzt für Allgemeinmedizin
Für 2017 sind folgende Termine vorgesehen:
Prüfungstermine:
Anmeldeschluss:
Montag, 27.02.2017
23.01.2017
Montag, 29.05.2017
24.04.2017
Montag, 28.08.2017
24.07.2017
Montag, 27.11.2017
23.10.2017
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ärztekammer für Burgenland oder bei der österreichischen akademie der ärzte
sowie im Internet unter „www.arztakademie.at“, wo auch das Anmeldeformular, die Prüfungsrichtlinien und der
Themenkatalog abrufbar sind. Die Anmeldung ist bei jener Ärztekammer vorzunehmen, in deren Bereich der
Prüfungswerber tätig ist.
Facharztprüfung
Die Prüfungstermine für die einzelnen Fächer sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Ärztekammer für
Burgenland oder bei der österreichischen akademie der ärzte im Internet unter „www.arztakademie.at“, wo auch die
Prüfungsrichtlinien und das Anmeldeformular abrufbar sind.
Die Anmeldung ist bei jener Ärztekammer vorzunehmen, in deren Bereich der Prüfungswerber tätig ist.
Punktewerte
Sozialversicherungsanstalt der gewerbl. Wirtschaft (SVA): ab 1. 3. 16
Grundleistungen (Abschnitt A. I ohne 1j):
Euro
Ärztl. Koordinierung (1j):
Euro
Sonderleistungen (sofern nicht untenstehende
Punktewerte zur Anwendung kommen):
Euro
EKG (Abschnitt A. VIII 34a bis 34f):
Euro
Sonographie (Abschnitt A. XII):
Euro
Ergometrie (Abschnitt A. XII):
Euro
Einzelne Psy-Leistungen (Abschnitt A. IX.:
35b, 35e, 35f und 36a bis 36f):
Euro
Psychiatriekatalog neu (Abschnitt A. Xb):
Euro
Labor (AM und allg. FÄ; Abschnitt D):
Euro
(ab 2016) / Euro 1,2888 (ab 2017) / Euro 1,2372 (ab 2018)
Labor Akutparameter (AM und allg. FÄ):
Euro
Röntgen Organtarif u. Röntgentherapie
(FÄ für Radiologie; Abschnitt E.):
Euro
Röntgen Formate
(Honorar; Abschnitt E. R1a-R2e):
Euro
Röntgen Unkosten (Abschnitt E. R3a-R5b):
Euro
Röntgendiagnostik
(AM und allg. FÄ; Abschnitt A. XIII):
Euro
Physikalische Behandlungen
(Abschnitt A. XI und Abschnitt C):
Euro
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA): ab 1. 2. 15
Allgemeiner Punktewert (sofern nicht
untenstehende Punktewerte zur
Anwendung kommen):
Euro
Grundleistungen der Ärzte für
Allgemeinmedizin:
Euro
Grundleistungen der FÄ für Anästhesiologie,
Lungenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie:
Euro
Grundleistungen der FÄ für Kinder- und
Jugendheilkunde:
Euro
Grundleistungen der FÄ für Innere Medizin:
Euro
Operationstarif (Abschnitt B):
Euro
Labor (AM und allg. FÄ; Abschnitt D):
Euro
(ab 2016) / Euro 1,2888 (ab 2017) / Euro 1,2372 (ab 2018)
Labor Akutparameter (AM und allg. FÄ):
Euro
Röntgen (Abschnitt E):
Euro
0,6990
0,6813
0,6983
0,5321
0,5348
0,5218
0,6499
1,0600
1,3425
1,7480
0,5460
0,6226
0,4966
0,4807
0,5243
0,9284
0,9775
1,0991
1,1657
1,3610
0,9284
1,3425
1,7480
0,8453
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
(VAEB): ab 1. 5. 16
Allgemeiner Punktewert (sofern nicht
untenstehende Punktewerte zur
Anwendung kommen):
Grundleistungen der Ärzte für
Allgemeinmedizin:
Grundleistungen der FÄ für Anästhesiologie,
Lungenheilkunde und Neurologie/Psychiatrie:
Grundleistungen der FÄ für Innere Medizin:
Grundleistungen der FÄ für Kinder- und
Jugendheilkunde:
Operationstarif (Abschnitt B):
Labor (AM und allg. FÄ; Abschnitt D):
(Ausn.: 2.04, 2.05, 2.09, 3.01, 5.01, 5.02,
11.15 bzw. 5.03 für Gyn, Kinder, Uro bzw.
1.01, 3.07 und 3.08 für Kinder Euro 1,8165)
Röntgen (Abschnitt E):
Physikalische Behandlungen
(Abschnitt A. XI und Abschnitt C):
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten
der Stadt Wien (KFA): ab 1. 5. 15
Euro 0,8334
Euro 0,8616
Euro 0,9798
Euro 1,1853
Euro 1,0203
Euro 0,8334
Euro 1,4082
Euro 0,7584
Euro 0,1183
Allgemeiner Punktewert (sofern nicht
untenstehende Punktewerte zur
Anwendung kommen):
Euro
Grundleistungen der Ärzte für
Allgemeinmedizin:
Euro
Grundleistungen der FÄ für
Anästhesiologie, Lungenheilkunde,
Neurologie, Psychiatrie:
Euro
Grundleistungen der FÄ für Kinder- und
Jugendheilkunde:
Euro
Grundleistungen der FÄ für Innere Medizin:
Euro
Operationstarif (Abschnitt B):
Euro
Labor (AM und allg. FÄ; Abschnitt D):
Euro
(ab 2016) / Euro 1,2888 (ab 2017) / Euro 1,2372 (ab 2018)
Labor Akutparameter (AM und allg. FÄ):
Euro
Röntgen (Abschnitt E):
Euro
0,9437
0,9928
1,1101
1,1766
1,3714
0,9520
1,3425
1,7480
0,8533
Umbruch September Oktober 2016.qxp_Umbruch Feber 28.10.16 10:55 Seite 35
Heft Nr. 5/2016
Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
Diverses
35
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1553846 - Frau Tschirk.
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Kammeramt – Organisationsplan
Kammeramtsdirektor Mag. Thomas BAUER
zuständig für:
Rechtsangelegenheiten, Kassenangelegenheiten
sowie übergeordnete Zuständigkeit in allen
Tätigkeitsbereichen
zuständig für:
Gisela TRABICHLER, DW 10
Fortbildungsveranstaltungen, Seminare
Verena NEISSL, DW 33
zuständig für:
Betreuung Verwaltungsausschuss,
Ermäßigungsansuchen, Bescheidausfertigungen
Mitteilungen
Buchhaltung (Pflichtkrankenversicherung)
Pensionsabrechnung
KAD-Stv.
zuständig für:
Dr. Sabine REICHL
Dienstrechtsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit
Sekretariat:
zuständig für:
Anita KAUTEN, DW 14
Erledigung des Schriftverkehrs, Labor– Qualitätskontrolle, Vorstands- und Vollversammlungssitzungen
zuständig für:
zuständig für:
Claudia DENK, DW 11
Führung des Ärztestandes, Standesveränderungen
Unsere Telefonnummer: 02682/62521 Direktdurchwahl möglich.
Unser Fax erreichen Sie unter Durchwahl 90.
Buchhaltung:
zuständig für:
Elma FISCHER, DW 31
Buchhaltung (Kammer, Fonds d. Bestattungsbeihilfe u.
zuständig für:
Doris BUDAVARI, DW 32
Fonds der Bestattungsbeihilfe u. Hinterbliebenenunterstützung, Krankenunterstützung, Bereitschaftsdienste
Anita Kauten:
KAD Mag. Thomas Bauer:
KAD-Stv. Dr. Sabine Reichl:
Claudia Denk:
Gisela Trabichler:
Wolfgang Granabetter:
Elma Fischer:
Doris Budavari:
Brigitta Gregorits:
Andrea Prantl:
Verena Neissl:
Eveline Liebentritt:
zuständig für:
Hinterbliebenenunterstützung, Karl-Stix-Fonds, WTN-BD),
Darlehen
Wolfgang GRANABETTER, DW 22
Buchhaltung (Grund- und Ergänzungsfonds,
Unterstützungsfonds)
Pensionsberechnung, EDV
Brigitta GREGORITS, DW 23
zuständig für:
Pensionanweisung, Vorschreibung der Beiträge
zuständig für:
Andrea PRANTL, DW 29
Pflichtkrankenversicherung, Reisespesenabrechnung,
Personalverrechnung
Eveline LIEBENTRITT, DW 34
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Internet: http://www.aekbgld.at
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Umbruch September Oktober 2016.qxp_Umbruch Feber 28.10.16 10:55 Seite 36
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Heft Nr. 5/2016
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Mitteilungen der Ärztekammer für Burgenland
36
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Bank für Ärzte
und Freie Berufe AG
1090 Wien, Kolingasse 4
Tel. +43/1/521 07-0
[email protected]
4020 Linz, Hafnerstraße 11
Tel. +43/732/77 00 99-0
6850 Dornbirn, Schulgasse 19
Tel. +43/5572/20 39 00-0
5020 Salzburg, Makartplatz 7
Tel. +43/662/87 04 83-0
8010 Graz, Herrengasse 9
Tel. +43/316/81 10 41-0
6020 Innsbruck, Museumstraße 8
Tel. +43/512/56 09 05-0
9020 Klagenfurt, Neuer Platz 11
Tel. +43/463/50 13 93-0