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Zivile Luftfahrt: Piloten: Politik gegen Sozialdumping in der Pflicht
Geschrieben 04. Nov 2016 - 16:32 Uhr
Am 14. September 2016 hat das europäische Parlament eine Entschließung zum "Sozialdumping in der EU" verabschiedet. In
bemerkenswerter Weise stellt das EU-Parlament darin unter anderem fest, dass atypische Beschäftigung, Sozialdumping und
Scheinselbständigkeit Formen der Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt darstellen und nationale soziale
Sicherungssysteme dadurch nachhaltig geschädigt werden, dies gelte insbesondere für den Straßen- und
Luftverkehrsbereich. Das Parlament stellt fest, dass das Ausmaß des Sozialdumpings als Folge von
Beschäftigungsverhältnissen mit extraterritorialen Elementen zunimmt.
Dieser Umstand stehe den europäischen Werten entgegen, da es den Schutz der Rechte der Unionsbürger gefährdet. Ferner
stellt das europäische Parlament fest, dass im Verkehrssektor die Sicherheit und der Schutz der Fahrgäste sowie
angemessene Arbeitsbedingungen in erheblichem Maß miteinander verknüpft sind. Als Folge aus diesen und weiteren 26
Feststellungen fordert das europäische Parlament die Kommission zu Gegenmaßnahmen auf.
"Die sozialen Rechte des Flugpersonals müssen geschützt werden, direkte Arbeitsverträge müssen als Standardmodell
festgeschrieben und die Verwendung atypischer Arbeitsverträge massiv eingeschränkt werden", sagt Ilja Schulz, Präsident
der Vereinigung Cockpit. "Wir fordern die Bundesregierung auf, ihr innerstaatliches Recht dahingehend zu überarbeiten, das
alle Arbeitsverträge im Luftverkehr gute Arbeitsbedingungen vorsehen müssen, da prekäre Arbeitsbedingungen ein
Sicherheitsrisiko darstellen. Der soziale Schutz der Arbeitnehmer und die Dienstleistungsqualität dürfen nicht der
Wettbewerbsfähigkeit geopfert werden", so Schulz weiter.
Mit der Entschließung hat das europäische Parlament in bislang einzigartiger Klarheit die negativen Folgen von
Sozialdumping anerkannt und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die
Umsetzung der Empfehlungen ist für Kommission und Mitgliedstaaten zwar nicht bindend, dennoch können sich ab sofort
weder die Kommission noch die Mitgliedstaaten in anstehenden Gesetzgebungen von der Kenntnis und den festgestellten
negativen Folgen des Sozialdumpings sowie der atypischen Beschäftigung freisprechen.
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