Gemeinderatswahlen 2016

Gemeinderatswahlen 2016
Allgemeines:
Jeder Schweizer Stimmbürger ist in das Amt eines
Gemeinderates wählbar.
Der Wohnsitz im Kanton oder in der Gemeinde ist nicht
erforderlich.
Die Gemeinderats- und Präsidentenwahlen können nicht mehr
am gleichen Tag durchgeführt werden. Grund: Generalisierung
der brieflichen Stimmabgabe / mindestens 2 Wochen
zwischen zwei Urnengängen
Druck der Wahlzettel:
Ausschliesslich die Gemeinde darf die Wahlzettel
drucken.
Es dürfen keine eigenen Wahlzettel gedruckt werden.
Arten der Stimmabgabe:
- an der Urne – gemäss Öffnungszeiten der Wahllokale
- brieflich oder durch Hinterlegung im Gemeindebüro.
Wahlsystem in der Gemeinde
Bettmeralp Majorzsystem
Seit den Wahlen 2008 gilt auch für das Majorzsystem die
obligatorische Listenhinterlegung.
Wichtig bei der Listenhinterlegung
-
nicht mehr Kandidaten als Sitze (fünf)
-
Kandidaten müssen persönlich unterzeichnen
-
Mindestens fünf Listenunterzeichner
-
Listenvertreter (wenn keine Angabe so gilt der
Erstunterzeichner als Vertreter)
-
Eine Kandidatenliste kann nach ihrer Hinterlegung nicht
mehr zurückgezogen werden.
-
Mehrfach-Kandidaturen sind untersagt.
Die Listen müssen in einem verschlossenen Umschlag und
gegen Empfangsbestätigung auf der Gemeindekanzlei
hinterlegt werden.
Achtung: Postversand oder andere Mittel sind nicht zulässig!
Nach der Listenbereinigung werden die rechtzeitig hinterlegten
Kandidatenlisten im Gemeindeanschlagkasten veröffentlicht.
Kandidatenlisten können bei der Gemeinde bezogen werden oder
auf der Homepage des Kantons Wallis heruntergeladen werden.
Besondere Fälle / Stille Wahl
WAS GILT, WENN…
…die Zahl der Kandidaten gleich ist wie die Anzahl zu
besetzender Sitze?
 Alle Kandidaten sind in stiller Wahl
gewählt.
… die Zahl der Kandidaten grösser ist als die Anzahl zu
besetzender Sitze?
 1. Wahlgang am 16. Oktober 2016 – es
gilt das absolute Mehr
 2. Wahlgang am 30. Oktober 2016 – es
dürfen neue Kandidaten vorgeschlagen
werden.
… die Zahl der Kandidaten kleiner ist als die Anzahl zu
besetzender Sitze?
 Ergänzungswahl am 16. Oktober 2016
ohne Listenhinterlegung. Es gilt das
relative Mehr.
… keine Liste hinterlegt wurde?
 Für jede wählbare Person kann gestimmt
werden. Gewählt sind diejenigen 5
Personen mit der grössten Anzahl
Stimmen (relatives Mehr).
Wichtige Daten:
Wahl des Gemeinderates und des Richters/Vizerichters:
16. Oktober 2016
Letzte Frist Listenhinterlegung:
Montag, 19. September 2016 um 18.00 Uhr
Annahme: zweiter Wahlgang ist erforderlich
30. Oktober 2016
Letzte Frist Listenhinterlegung:
Dienstag, 18. Oktober 2016 um 18.00 Uhr
Wahl des Präsidenten/Vizepräsidenten
(falls kein zweiter Wahlgang)
13. November 2016
Letzte Frist Listenhinterlegung:
Dienstag, 18. Oktober 2016 um 18.00 Uhr
Wahl des Präsidenten/Vizepräsidenten
(falls zweiter Wahlgang)
27. November 2016
Letzte Frist Listenhinterlegung:
Mittwoch, 2. November 2016 um 18.00 Uhr
Weitere Informationen:
Homepage Kanton Wallis
Abstimmungen Wahlen / Gemeindewahlen
Gemeindeverwaltung Bettmeralp