Gemeinderatswahlen 2016 Allgemeines: Jeder Schweizer Stimmbürger ist in das Amt eines Gemeinderates wählbar. Der Wohnsitz im Kanton oder in der Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Gemeinderats- und Präsidentenwahlen können nicht mehr am gleichen Tag durchgeführt werden. Grund: Generalisierung der brieflichen Stimmabgabe / mindestens 2 Wochen zwischen zwei Urnengängen Druck der Wahlzettel: Ausschliesslich die Gemeinde darf die Wahlzettel drucken. Es dürfen keine eigenen Wahlzettel gedruckt werden. Arten der Stimmabgabe: - an der Urne – gemäss Öffnungszeiten der Wahllokale - brieflich oder durch Hinterlegung im Gemeindebüro. Wahlsystem in der Gemeinde Bettmeralp Majorzsystem Seit den Wahlen 2008 gilt auch für das Majorzsystem die obligatorische Listenhinterlegung. Wichtig bei der Listenhinterlegung - nicht mehr Kandidaten als Sitze (fünf) - Kandidaten müssen persönlich unterzeichnen - Mindestens fünf Listenunterzeichner - Listenvertreter (wenn keine Angabe so gilt der Erstunterzeichner als Vertreter) - Eine Kandidatenliste kann nach ihrer Hinterlegung nicht mehr zurückgezogen werden. - Mehrfach-Kandidaturen sind untersagt. Die Listen müssen in einem verschlossenen Umschlag und gegen Empfangsbestätigung auf der Gemeindekanzlei hinterlegt werden. Achtung: Postversand oder andere Mittel sind nicht zulässig! Nach der Listenbereinigung werden die rechtzeitig hinterlegten Kandidatenlisten im Gemeindeanschlagkasten veröffentlicht. Kandidatenlisten können bei der Gemeinde bezogen werden oder auf der Homepage des Kantons Wallis heruntergeladen werden. Besondere Fälle / Stille Wahl WAS GILT, WENN… …die Zahl der Kandidaten gleich ist wie die Anzahl zu besetzender Sitze? Alle Kandidaten sind in stiller Wahl gewählt. … die Zahl der Kandidaten grösser ist als die Anzahl zu besetzender Sitze? 1. Wahlgang am 16. Oktober 2016 – es gilt das absolute Mehr 2. Wahlgang am 30. Oktober 2016 – es dürfen neue Kandidaten vorgeschlagen werden. … die Zahl der Kandidaten kleiner ist als die Anzahl zu besetzender Sitze? Ergänzungswahl am 16. Oktober 2016 ohne Listenhinterlegung. Es gilt das relative Mehr. … keine Liste hinterlegt wurde? Für jede wählbare Person kann gestimmt werden. Gewählt sind diejenigen 5 Personen mit der grössten Anzahl Stimmen (relatives Mehr). Wichtige Daten: Wahl des Gemeinderates und des Richters/Vizerichters: 16. Oktober 2016 Letzte Frist Listenhinterlegung: Montag, 19. September 2016 um 18.00 Uhr Annahme: zweiter Wahlgang ist erforderlich 30. Oktober 2016 Letzte Frist Listenhinterlegung: Dienstag, 18. Oktober 2016 um 18.00 Uhr Wahl des Präsidenten/Vizepräsidenten (falls kein zweiter Wahlgang) 13. November 2016 Letzte Frist Listenhinterlegung: Dienstag, 18. Oktober 2016 um 18.00 Uhr Wahl des Präsidenten/Vizepräsidenten (falls zweiter Wahlgang) 27. November 2016 Letzte Frist Listenhinterlegung: Mittwoch, 2. November 2016 um 18.00 Uhr Weitere Informationen: Homepage Kanton Wallis Abstimmungen Wahlen / Gemeindewahlen Gemeindeverwaltung Bettmeralp
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