Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)

Datum: 03.11.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)
Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6
Angebot für
Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Vergabeunterlagen beschriebene Bauleistung soll nach folgendem Verfahren
vergeben werden:
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
wettbewerblicher Dialog
1. Auftraggebende
Stelle:
2. Vergabeunterlagen:
3. Auskünfte zum
Technischen Inhalt:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Werbellinstraße 12
12053 Berlin
Die Vergabeunterlagen sind im Vordruck „Angebot“ angegeben;
soweit sie nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden
Stelle eingesehen werden.
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3068926467
Fax:
[email protected]
Email:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Auskunft über
VergabeunterAnsprechpartner: Herr Schleicher
lagen und dergleichen: Telefon:
+49 3068926467
Fax:
[email protected]
Email:
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Geschäftsbesorgerin der WoGeHe
Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin
Telefon: (030) 68 92-0
Telefax: (030) 68 92-60 09
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Christoph Landerer
Handelsregister Amtsgericht
Charlottenburg HRB 1190
[email protected]
www.stadtundland.de
Geschäftsführer:
Anne Keilholz, Ingo Malter
Sitz: Berlin
USt.-IdNr. DE136630118
4. Frist für die
Angebotsabgabe:
Das Angebot ist
bei freihändiger Vergabe / beim Verhandlungsverfahren
bis zum Einreichungstermin
bei Ausschreibung bis zum Eröffnungstermin
am 05.12.2016
um 14:30 Uhr
an die Einreichungsstelle:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
GF-SE
Werbellinstraße 12
12053 Berlin
in fest verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift:
„Angebot für…(Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff) …“
einzusenden oder dort abzugeben.
Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig
auf dem äußeren und einem besonderen inneren Umschlag vermerkt sein.
POSTANSCHRIFT:
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postfach 160
12001 Berlin
5. Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei
Angebotsabgabe anzugeben.
Die Gewerke für die Nachunternehmer vorgesehen sind, sind
bereits bei Angebotsabgabe anzugeben (siehe Anlage zu den BVB).
6. Vorlage von
Nachweisen:
Der Bieter hat für sich und für Nachunternehmer zum Nachweis der
Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister
mit dem Angebot vorzulegen.
auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Auszüge (Original oder Kopie) dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
7. Die Erteilung des Auftrages
kann von folgenden
Nachweisen abhängig gemacht
werden:
gemäß Bekanntmachung
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8. Die Vergabe nach Losen wird
vorbehalten:
ja
nein
Näheres siehe Vergabeunterlagen
9. Nebenangebote:
nicht zugelassen
zugelassen
Abweichend von Nr. 4.2 der
Bewerbungsbedingungen gilt
bei Nebenangeboten
Folgendes:
10. Zuschlags- und Bindefrist,
Umfang der Leistung, Ausführungsort (Baustelle), Ausführungszeit, Sicherheitsleistung,
Zahlungsbedingungen:
11. Sonstige Informationen:
Bindefriast: 03.02.2017
Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit
Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
gemäß Bekanntmachung
12. Zuschlagskriterien der Hauptund Nebenangebote/ÄnderungsVorschläge:
%
Kriterium
%
Kriterium
100
%
Kriterium
Preis
Ausführungsfrist
Vergütungsbedingungen
Qualität
Funktionalität
technischer Wert
Gestaltung
Konstruktion
technische Beratung
Folgekosten
Betriebskosten
Wartung
Rentabilität
Es gelten die beigefügten „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“.
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen,
wird um eine kurze Mitteilung gebeten.
Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Teilnahmebedingungen und geforderte Nachweise:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder
Handelsregister
1. Nachweise zur Berufsausübung gemäß VOB/A (2016) §6a EU 1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß VOB/A (2016)§6a
EU 2. a) bis c)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Der Jahresumsatz sollte das doppelt des Auftragswerts betragen.
2. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro
Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen, die Radiusklausel ist
ausgeschlossen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Nachweise gemäß VOB/A (2016) §6a EU 3. in Form von Referenzen.
2. Eigenerklärung:
Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets
telefonisch erreichbar ist.
3. Eigenerklärung:
Für Firmen mit Sitz außerhalb von Berlin und Brandenburg:
Nachweis, wie die Mängelbeseitigung nach VOB/B § 13 (5) für die Dauer von 5 Jahren nach Abnahmegesichert
wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Nachweis von mind. einem Referenzobjekt, mit mindestens 2.000 m² Dachfläche ausgeführt innerhalb eines
Jahres bzw. mehrere Referenzen die in der Summe die geforderten Mindestvoraussetzungen innerhalb eines
Jahres erfüllen.
Ausführungszeit: bis 5 Jahre vor Angebotsabgabe,
Erforderliche Angaben: Bezeichnung Bauvorhaben, Adresse des Bauherrn, sowie Ansprechpartner mit
Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Eigenleistungsanteil, Ausführungszeitraum.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Darlegung der besonderen Bedingungen:
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
d) bevorzugte Zuschlagserteilung an Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen,
sich an tarifliche Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder Ausbildungsverbünden beteiligen,
§10BerlAVG
e) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB
f) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)die noch
mindestens 3 Monate gültig ist.
Angebotsabgabe:
Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Empfohlen wird die Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren mit Hilfe der kostenfrei zur Verfügung stehenden Software
ava-sign.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Angebot für Bauleistungen
(Name und Anschrift des Bieters)
(Ort und Datum)
An
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Zuschlagsfrist: 04.02.2017
(Datum)
Werbellinstraße 12
12053
(Sofern kein Datum angegeben ist, gilt die VOB)
Berlin
(Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Betreff:
Komplettsanierung JLS BA6
Vorgang:
Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns
in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preise an.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Das Angebot besteht aus folgenden Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil
werden:
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, zeichnerischen Unterlagen
und Erläuterungen
den nachstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung
den mir/uns bekannten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ des Auftraggeber für die Ausführung von
Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung
den folgenden „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“:
den "Allgemeinen Technischen Vorschriften" VOB Teil C und den „Ergänzenden Bestimmungen zu
DIN-Normen im Bauwesen und im Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind"
den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen"
VOB Teil B - DIN 1961 - neueste Fassung
Formulare Bürgschaftsurkunden
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer/ Verzeichnis
der Nachunternehmer
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Angaben zur Firma
Formblätter entsprechend Berliner Vergabegesetz
weitere Anlagen / Formulare:
Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten.
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Geschäftsbesorgerin der WoGeHe
Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin
Telefon: (030) 68 92-0
Telefax: (030) 68 92-60 09
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Christoph Landerer
Handelsregister Amtsgericht
Charlottenburg HRB 1190
[email protected]
www.stadtundland.de
Geschäftsführer:
Anne Keilholz, Ingo Malter
Sitz: Berlin
USt.-IdNr. DE136630118
Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
– ich/wir in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit keiner
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe/Geldbuße belegt worden sind.
– mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen
bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 6
AEntG bekannt ist,
– mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
– über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung
eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
–
im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftführer,
gesetzliche Vertreter) bekannt zu geben
–
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
Angebot
Endbetrag einschl.
Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
Gesamtsumme Angebot
Preisnachlass ohne
Bedingungen auf die
Abrechnungssumme
%
€
Anzahl der Nebenangebote :
Hinweis:
Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben
Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis betreffende
Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten
Anlagen und Vergabeunterlagen.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch
die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
___________________________________________________
Ort, Stempel und Unterschrift
Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische
Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf
den Vertragsbestandteilen.
2 von 2
V 124.H F
(Eigenerklärung
Vergabenummer
OV16-JLSBA6-03
zur Eignung)
Maßnahmenummer
2016-JLS-BA6
Baumaßnahme
Komplettsanierung JLS BA6
JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205
12305
Berlin
Leistung/CPV
Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Bewerber ∗)
Bieter∗)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗)
Nachunternehmer∗)
anderes Unternehmen∗)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Jahr
€
Jahr
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren
oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
∗)
zutreffendes ankreuzen
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 3
V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere
Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 3
V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
1
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
2
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine
gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt
werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)
3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6
Angebot für
Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Baumaßnahme
Hinweis
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B).
1. Objekt- / Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1)
Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat den Architekten /Ingenieur
Büro Gneise
mit der Wahrnehmung beauftragt.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur
getroffen werden. Der beauftragte Architekt/ Ingenieur ist jedoch nicht befugt,
Leistungsänderungen oder Terminvereinbarungen anzuordnen oder sonstige
Vertragsveränderungen zu vereinbaren.
2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4):
(1) Lager- und Arbeitsplätze:
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu
beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
(2) Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
(3) Wasseranschlüsse: *
(4) Stromanschlüsse: *
(5) Sonstige Anschlüsse: *
* Kosten des Verbrauchs (zu den Nummern 3 – 5): Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten
des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Messungen ermittelt, soweit nicht in
Nr. 13 etwas anderes vereinbart ist.
1 von 5
3. Ausführungsfristen (§ 5)
(1) Baubeginn
10.04.2017
(2) Fertigstellung
01.12.2017
(3) Folgende Einzelfristen
sind Vertragsfristen:
4. Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:
(1) bei Verzug mit der Einhaltung des Fertigstellungstermins:
% der NettoAuftragssumme für jeden Werktag des Verzuges. (Wenn hier nichts vereinbart wird, gelten
die Regelungen der ZVB).
(2) bei Verzug mit der Einhaltung der oben genannten Einzelfristen für jeden Werktag des
Verzuges:
% der Netto-Auftragssumme der zur jeweils überschrittenen Einzelfrist
fertigzustellenden Teilleistung. Für die Überschreibung von Einzelfristen angefallene
Vertragsstrafen werden auf Vertragsstrafen für nachfolgende Einzelfristen bzw. den
Gesamtfertigstellungstermin angerechnet.
(3) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen (§ 14)
(1) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
bei
-fach einzureichen.
-fach und zugleich
(2) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind
einfach /
einzureichen.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
6. Sicherheitsleistungen (§ 17)
(1) Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit
in Höhe von
v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Leistet der
Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist
der Auftraggeber (siehe § 17 Abs. 7) berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der
vereinbarten Sicherheitssumme einzubehalten (wenn hier nichts vereinbart wurde, gilt
Nr. 26 ZVB)
(2) Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer bei der Abnahme eine
3 v. H. der Brutto-Schlussrechnungssumme zu leisten
Sicherheit in Höhe von
(wenn hier nichts vereinbart wurde gelten die Regelungen der ZVB).
Leistet der Auftragnehmer diese Sicherheit nicht vor Anweisung der Schlusszahlung, so
ist der Auftraggeber berechtigt, einen Betrag in Höhe der Sicherheit unter Anrechnung
der nach Nr. 6 (1) geleisteten Sicherheit bei der Schlusszahlung einzubehalten.
(3) Als Sicherheit für sämtliche Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers aus
Abschlagszahlungen für die auf der Baustelle ausgelieferten, aber noch nicht
eingebauten Stoffe oder Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens
2 von 5
angefertigt und bereitgestellt worden sind und für Vorauszahlungen ist in Höhe der zu
erbringenden Zahlungen eine Bürgschaft beizubringen.
(4) Eine Sicherheit gem. Punkt 6 (1), 6 (2) und 6 (3) durch selbstschuldnerische Bürgschaft
ist nach den vom Auftraggeber dem Vertrag beigefügten Mustern (aktuelle Fassung
beachten) für Bürgschaftsurkunden zu leisten.
7. Freistellungsbescheinigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich nach
Vertragsschluss eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes
gemäß § 48 b EStG vorzulegen, soweit dies nicht schon mit der Angebotsabgabe
geschehen ist. Bei Ablauf der zeitlichen Geltung hat der Auftragnehmer unaufgefordert
eine neue Freistellungsbescheinigung nachzureichen. Der Auftragnehmer hat ferner
dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung der
Freistellungsbescheinigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. frei
9. frei
10. Preise (§ 2)
(1) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart, wenn nachfolgend nichts angekreuzt wurde.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
(2) Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, für Bau-,
Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der
Leistung erforderlichen Aufwendungen abgegolten, soweit nachstehend oder im
Leistungsverzeichnis nicht anderes bestimmt ist.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
11. Ausführung (§ 4)
(1) Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber ohne Berechnung zur
Verfügung gestellt:
Baustoffe und
Bauteile:
Bauhilfsstoffe,
Gerüste:
(2) Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung folgende Gerüste zur Verfügung, die von
anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C unentgeltlich vorgehalten werden:
3 von 5
12. Mängelansprüche (§ 13)
Für die Mängelansprüche gelten nachstehende Verjährungsfristen:
Für Bauwerke:
für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung
oder Veränderung einer Sache besteht:
für Dacharbeiten
5 Jahre;
Jahre;
5 Jahre.
Sind hier keine Verjährungsfristen angegeben, so gelten die Verjährungsfristen des § 13
Abs. 4 VOB/B.
13. Weitere
besondere
Vertragsbedingungen
(z.B.
Bauwesen-,
Haftpflichtversicherung, Vorauszahlungen, Feststellen des Zustandes baulicher
Anlagen, besondere Angaben über Umweltschutz, Luftsicherheit usw.)
(1)
siehe Anlage 2: Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von
Baustoffen
(2)
siehe Anlage 11: Datenschutzverpflichtungserklärung
(3)
Für die Erstattung der dem AG entstehenden Kosten werden pauschale Umlagen
für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Anlagen von 1,0 % sowie für die
Bauwesenversicherung von 0,2 % der Brutto-Schlussrechnungssumme,
abzuziehen von der Schlussrechnung, vereinbart.
(4)
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Vertragsverhältnisses ist der
Auftragnehmer verpflichtet sich gegen alle Risiken angemessen versichert zu
halten. Dazu ist eine
Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen
nachzuweisen: mind. 2 Mio. € Personenschäden, mind. 1 Mio. € Sachschäden,
mind. 50 T€ sonstige Schäden, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
13. (2) entfällt
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
(3a) Abweichend von den Angaben in 13. (3) werden die pauschalen Umlagen von jeder
Rechnung zum Abzug gebracht.
4 von 5
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
Anerkannt:
Firmenstempel / Unterschrift
Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die
Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen
5 von 5
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Fassung: 9-2016 Bezug: VOB 2016, Teil B
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
(VOB/B)
1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2)
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen
b) die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen
c) die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) mit Richtlinien zur Angebotsabgabe
d) die "Besonderen Vertragsbedingungen" des Auftraggebers (Fassung ...)
e) die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" des Auftraggebers (Fassung 06-2016)
f) die "Zusätzlichen technischen Vorschriften des Auftraggebers"
g) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB Teil C, neueste Fassung)
h) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB Teil B, neueste Fassung)
2. Vergütung (zu § 2)
(1) Der Auftragnehmer schuldet zu den vertraglich vereinbarten Preisen ein funktionstaugliches, komplett fertig gestelltes
Werk.
(2) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(3) Ein Vergütungsanspruch für geänderte oder zusätzliche Leistungen steht dem Auftragnehmer nur nach Maßgabe der
VOB/B zu.
(4) Stellt der Auftraggeber Baustoffe und/oder Bauteile frei Baustelle zur Verfügung, so hat der Auftragnehmer sie abzuladen, ordnungsgemäß zu lagern und zu beaufsichtigen sowie deren Empfang dem Auftraggeber schriftlich zu bescheinigen.
Hierdurch entstehende Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
(5) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber unverzüglich
verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
3. Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2)
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse - durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen
wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen.
4. Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3)
Alle Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit.
Die Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen die
nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den "Besonderen Vertragsbedingungen"
oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von VOB Teil A § 9 Abs. 9 ausdrücklich vereinbart worden
ist.
5. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10)
(1) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden
keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Vereinbarung vorliegt und die entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich ausgeführt
worden sind.
(2) Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
6. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5)
(1) Der Auftraggeber stellt die von ihm dem Auftragnehmer zu liefernden Ausführungsunterlagen in 1-facher Ausfertigung
zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die von ihm geschuldeten Unterlagen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zu
liefern; davon 1-fach in digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Die Unterlagen gehen jeweils in das Eigentum des
Empfängers über. Etwaige Urheberrechte bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und
entsprechend gekennzeichnet sind.
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(3) Der Auftragnehmer hat alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße an Ort und Stelle zu ermitteln, Er hat sie
mit den ggf. in den Plänen vermerkten Maßen zu vergleichen. Über Abweichungen von vor Ort festgestellten und in Plänen
vermerkten Maßen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
(4) Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem
Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
(5) Die vom Auftragnehmer, über Nr. 7(1) hinausgehenden, vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen
zu überlassen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt.
7. Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6)
(1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt
die Bekanntgabe folgender zusätzlicher, zu den in § 3 Abs. 5 genannten Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden sollen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zustimmung gemäß Abs. 1. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Fertigstellung
des Werkes bzw. Vertragsbeendigung für beabsichtigte Veröffentlichungen einzuholen.
(3) Für den Fall des Verstoßes gegen die Abs. 1 oder 2 wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 1,5 % der Netto-Auftragssumme, im
Höchstfalle € 2.500,00, fällig.
8. Sicherungspflicht / Schutzmaßnahmen (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2)
(1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist (ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung), alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung von Personen, sowie die für die Ausführung seiner Leistung im
Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und
gärtnerischen Anlagen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung
von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen
zur Sicherung der Baustelle.
(2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in
Teilbereichen verändert oder entfernt werden.
(3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Tiefbauamt
festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
(4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
9. Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1)
(1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht
werden.
(2) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
(3) Besichtigung der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
10.
Bauleistungsberichte (zu § 4 Abs. 1)
(1) Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber
täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist.
(2) Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt,
Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
(3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der
Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen.
11.
Ablöserecht (zu § 4)
Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung, der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung der Leistungen
Beauftragter nachhaltig gegen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Auftragnehmer in
begründeten Fällen auf Verlangen des Auftraggebers zum Personalaustausch angehalten werden.
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12.
Ausführung (zu §§ 3 + 4)
(1) Die Arbeitsdurchführung hat in Abstimmung mit allen anderen Gewerken zu erfolgen. Kosten für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch mangelhaftes Zusammenarbeiten ergeben, kann der Auftraggeber im Rahmen vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche von dem Auftragnehmer, auf dessen schuldhaftes Verhalten die Mehrkosten zurückzuführen sind, ersetzt verlangen.
(2) Der Auftragnehmer hat für alle ihm obliegenden Verpflichtungen einen Verantwortlichen und dessen Stellvertreter zu bestellen und diese dem Auftraggeber zu benennen. Einer der Verantwortlichen muss ständig erreichbar und der deutschen
Sprache mächtig sein.
(3) Grundstücksflächen und Räumlichkeiten innerhalb der/des Gebäude(s) darf der Auftragnehmer zu Aufenthalts-, Übernachtungs-, Lagerungs- und Arbeitszwecken nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen.
(4) Für eine etwaige Mitbenutzung von Straßenland oder sonstigem Gelände, über das nicht der Auftraggeber zu verfügen
hat, muss der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einholen.
(5) Der Auftragnehmer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige
Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten.
(6) Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, die wegen
der von ihm ausgeführten Arbeiten erforderlich sind, auch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Er hat ggf. rechtzeitig
vor Beginn der Arbeiten auch dem Auftraggeber einen Verkehrszeichenplan (§ 45 Abs. 6 StVO) vorzulegen (4-fach), sofern
nichts anderes vereinbart ist. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat er nach Anordnung der zuständigen Behörden auszuführen. Die Sauberhaltung einschl. Schnee-, Eis- und Tagwasserbeseitigung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes einschl. Bauwerk bzw. der vorhandenen Außenanlagen und der Gebäude ist Sache des Auftragnehmers. Kommt
der Auftragnehmer der Bauleitungsaufforderung zur Abfallbeseitigung bzw. Reinigung nicht nach, erfolgt die Ausführung zu
seinen Lasten ohne weitere Mitteilung durch Dritte.
(7) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig mit, welche Zeiten hiervon betroffen sind.
(8) Werden vor Beginn oder während der Durchführung der Arbeiten auf einer Baustelle Gegenstände gefunden, die nicht
einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, so ist zur Beurteilung, ob es sich um Munition, Sprengkörper oder
dergleichen handelt, unverzüglich über das nächste Polizeirevier ein Feuerwerker hinzuzuziehen. Bis zur Entscheidung des
Feuerwerkers sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen. Werden bei der Arbeit auf der Baustelle Blindgänger, Munition und ähnliches (auch Waffen) festgestellt, so hat der Auftragnehmer die Arbeiten an dieser Stelle und in der näheren
Umgebung ebenfalls sofort einzustellen und die im Gefahrenbereich befindlichen Arbeitskräfte abzuziehen. Die Fundstelle
ist abzusperren und als Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Die Feststellung ist sofort dem nächsten Polizeirevier zu melden.
Der Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten sämtliche Arbeitskräfte der Baustelle auf die Einhaltung vorstehender
Vertragsbedingungen hinzuweisen und entsprechend zu belehren.
(9) Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen.
(10) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
(11) Bestehen keine Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen, muss der Auftragnehmer, im Regelfall
ist dies das Bauhauptgewerbe, selbst für Wasser und Strom für alle am Bau Beteiligten sorgen. Er ist gegenüber dem Auftraggeber bzw. den Versorgungsunternehmen der haftende Partner und rechnet mit den Mitbenutzern in eigener Verantwortung ab.
(12) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
13.
Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5)
(1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost und deren Folgen.
(2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden
Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis
zur Abnahme trägt der Auftragnehmer mit Ausnahme von Vorgängen gemäß § 7 die Gefahr für diese Teile.
14.
Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu §§ 4 Abs. 1 + 4 Abs. 6)
(1) Der Auftragnehmer darf, soweit sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur Baustoffe und Bauteile verwenden, die für den jeweiligen Einsatz geeignet sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer diese Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
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(2) Für die nach den Allgemeinen technischen Vorschriften - VOB Teil C - und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer, wenn
nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen.
Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich.
15. Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8)
Ergänzend zu § 4 Abs. 8 gilt Folgendes:
(1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Auskünfte über eingesetzte Nachunternehmer und die mit ihnen
abgeschlossenen Verträge zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers erforderlich ist und berechtigten Interessen des Auftragnehmers oder des Nachunternehmers nicht widerspricht oder der Geheimhaltung unterliegt.
(3) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig
gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird.
(4) Soweit der Nachunternehmer nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Senats geführt wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft zusätzlich eines Auszuges aus dem Landeszentralregister zugunsten des Nachunternehmers vorzulegen.
(5) Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter
vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
16.
Baustellenräumung (zu § 4)
(1) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung laufend zu beseitigen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch
festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren.
(3) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb angemessener Frist nach Abnahme der Arbeiten.
Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf
Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
17.
Ausführungsfristen (zu § 5)
18.
Verteilung der Gefahr (zu § 7)
Die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine und –fristen einschließlich der Zwischenfristen sind verbindlich (Vertragsfristen).
(1) Zu den ausgeführten Teilen der Leistung gehören die vom Auftraggeber zu liefernden Stoffe und Bauteile erst nach ihrem Einbau. Nicht dazu gehören die Baustelleneinrichtung und Hilfsbauteile wie z.B. aufgestellte Schalungen, Gerüste usw.
(2) Unter den Begriff „unabwendbare Umstände“ fallen nicht gewöhnliche Diebstähle, Einbruchsdiebstähle und Sachbeschädigungen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei diesen Umständen nicht.
(3) Für das Bauherrenrisiko wird vom Auftraggeber die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen für Berlin erforderliche Bauwesen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für alle Ansprüche hieraus gelten die Allgemeinen Bedingungen
zur Bauwesenversicherung für Bauherren des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues Berlin. Versicherungsschäden werden nur in der Höhe erstattet, die von der Bauwesenversicherung anerkannt werden.
19.
Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8)
(1) Wenn bei Erfüllung des Bauauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung) nachweislich verstoßen wird, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Auftrag und andere zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Verträge unter entsprechender Anwendung von § 8 zu kündigen. Sonstige
gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn der Auftragnehmer
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20.
-
gegen seine Verpflichtung aus § 4 Abs. 8 verstößt,
-
Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig
sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder im Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5 und 7 entsprechend.
Haftung der Vertragsparteien (zu § 10)
(1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen, es sei denn, die Unterlassung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
(2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand einwandfrei zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll
festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in
einem Exemplar auszuhändigen.
(3) Der Auftragnehmer hat seine gesetzliche sowie die ihm nach dem Vertrag obliegende Betriebshaftpflicht ausreichend zu
versichern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass er seiner Versicherungspflicht nachgekommen ist. Die
Kosten dieser Versicherung werden dem Auftragnehmer nur besonders erstattet, wenn dies im Leistungsverzeichnis oder in
anderen Vertragsunterlagen vorgesehen ist.
(4.1) Zu den Sorgfalts- und Offenbarungspflichten des Auftragnehmers gehört auch die Überprüfung angebotener Leistungen hinsichtlich der Beachtung von gewerblichen und sonstigen Schutzrechten.
(4.2) Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber und stellt diesen von etwaigen
Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Pflichtverletzung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
21.
Vertragsstrafe (zu § 11), Abnahme (zu § 12)
(1) Im Falle des Verzuges mit der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber je Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt maximal
5 % der Netto-Auftragssumme.
(2) Alle vereinbarten Vertragsstrafen werden in ihrer Summe auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
(3) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden.
(4) Die Abnahmefrist beträgt 12 Werktage.
(5) Die Leistung wird förmlich abgenommen; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Abs. 2),
rechtzeitig schriftlich zu beantragen; § 12 Abs. 5 gilt nicht.
(6) Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Die
Kosten hierfür sind in die zugehörigen EP´s einzukalkulieren, wenn im LV keine anderweitige Regelung getroffen ist.
(7) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Die
Darlegungs- und Beweislast obliegt demjenigen Vertragspartner, der eine von Satz 1 abweichende Höhe des Schadens geltend macht. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4,
bleiben unberührt.
22.
Mängelansprüche (zu § 13)
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Abnahme.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestimmt sich nach § 13
Abs. 4 VOB/B, soweit in den vorrangig geltenden schriftlichen Vertragsunterlagen keine anderweitigen Regelungen getroffen sind.
(3) Werden Mängel festgestellt, so hat der Auftragnehmer auch die sich durch die Mängelbeseitigung ergebenden Folgeschäden auf seine Kosten zu beseitigen.
(4) Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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23. Abrechnung (zu § 14)
I. Allgemeines
(1) Für jeden Auftrag hat der Auftragnehmer getrennte Rechnungen zu legen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer seine Rechnungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu untergliedern (z.B. nach Gebäuden, Wohneinheiten).
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Vorlage von Rechnungen zu bestimmten Zeitpunkten zu verlangen.
(3) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen nebst den dazugehörenden Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Massenberechnungen, Zeichnungen und sonstige Belege) in 2-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen, davon 1-fach in
digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Parallel sind die Rechnungen und Anlagen in 1-facher Ausfertigung bei der
Bauleitung des Auftraggebers einzureichen.
(4) Im Rechnungskopf sind anzugeben:
a) Nummer und Datum des Auftrages bzw. Änderungs-, Ergänzungs- und Zusatzauftrages;
b) Kennziffer des Bauvorhabens;
c) die vom Auftraggeber angegebene Kennzeichnungsnummer bzw. Wohnungsnummer, Straße und Hausnummer;
d) stichwortartige Bezeichnung der Arbeiten (z.B. Maurerarbeiten, Tischlerarbeiten):
(5) Die Rechnungen sind ihrer Art nach zu kennzeichnen als Vorauszahlungs-, Abschlags-, Teilschluss- bzw. Schlussrechnung. Die erbrachten Leistungen sind kumuliert in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete Zahlungen sind der Reihenfolge
nach am Schluss jeder Rechnung anzugeben, jedoch nicht vom Rechnungsbetrag abzuziehen. In jeder Rechnung sind die
bis dahin insgesamt ausgeführten Massen anzugeben. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der
Positionsnummer und der Bezeichnung – ggf. abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Aus den Massenberechnungen, Aufmaßunterlagen etc. muss sich ergeben, ob und bezüglich welcher Bereiche gegenüber der vorangegangenen Rechnung weitere Massen hinzugekommen sind.
II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
(1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
(2) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen.
(3) Grundsätzlich sind jeder prüfungsfähigen Rechnung die dazugehörigen Belege, mindestens die Massenberechnungen,
beizufügen.
(4) Abschlagszahlungen werden in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages abzüglich der vereinbarten Abzüge gezahlt. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben, so dass die Voraussetzung
für eine zügige Abrechnung des gesamten Bauvorhabens gewährleistet sind.
III. Schlussrechnungen
(1) Schlussrechnungen sind erst nach Fertigstellung einzureichen.
(2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge bzw. Ergänzungsaufträge) sind im Rahmen
der Schlussabrechnung besonders abzurechnen.
(3) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von
der Rechnungssumme abzusetzen.
24.
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1 - 3)
(1) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auf den Stundenlohnzetteln hat der Auftragnehmer u.a. den Namen und die berufliche Qualifikation des Personals,
das die Stundenlohnarbeiten ausgeführt hat, eingesetztes Gerät, verbrauchtes Material und die geleisteten Arbeiten mit
dem dafür jeweils benötigten Zeitaufwand anzugeben.
(2) Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigen zu lassen. Hierdurch ggf. entstehende Kosten sind in den Verrechnungssätzen enthalten.
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25. Zahlungen (zu § 16)
(1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos.
(2) Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber können mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen werden. Die Abtretung darf sich nur auf einen genau zu bezeichnenden Auftrag erstrecken. Eine
Weiterabtretung durch den Zessionar wird ausgeschlossen.
(3) Werden Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Bei
Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen Wegfall der Bereicherung
(§ 818 Abs. III BGB) berufen. Die Überzahlung kann mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf
anderen Baustellen aufgerechnet werden.
(4) Bei Abschlagzahlungen verbleibende Forderungsüberhänge werden nicht verzinst.
26.
Sicherheitsleistung (zu § 17)
(1) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages zur Sicherung aller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag einschließlich Rückzahlungsansprüche bei Überzahlungen (Erfüllungsansprüche) eine unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank, eines deutschen Kreditversicherers oder eines deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts
über einen Betrag in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Solange die Bürgschaft nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme einzubehalten.
(2) Die Bürgschaft ist nach Abnahme sämtlicher Leistungen zurückzugeben. Sollten bei der Abnahme noch Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen, erfolgt die Freigabe der Bürgschaft zur Abnahme nur bis auf den entsprechenden Teil
der hierfür bestehenden Vertragserfüllungssicherheit, soweit dieser nicht von der Mängelsicherheit nach Absatz 3 abgedeckt ist. Unabhängig von der Höhe der bestehenden Erfüllungsansprüche ist die Vertragserfüllungsbürgschaft zur Abnahme freizugeben, soweit die Bürgschaftssumme 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme übersteigt. Die vollständige Freigabe erfolgt nach vollständiger Erfüllung durch den Auftragnehmer.
(3) Als Sicherheit für die Mängelhaftung werden 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des Auftragnehmers mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug
gegen Stellung einer Sicherheit für etwaige Mängelansprüche (einschließlich Ansprüche wegen Selbstvornahme, Minderung, Rückzahlung und Schadensersatz) auszuzahlen. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B, allerdings mit der Maßgabe, dass statt des in § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Satz 1 genannten Zeitraums von zwei Jahren die Mängelhaftungsfrist
maßgeblich ist.
(4) Für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde ist ausschließlich das auftraggebereigene Formular zu verwenden.
(5) Avalzinsen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers.
(6) Je Bauvorhaben ist nur eine Bürgschaft zu hinterlegen, unabhängig von der Zahl der erteilten Aufträge und der
Teilschlussrechnungen. Bei mehreren Aufträgen eines Bauvorhabens werden auf der Bürgschaftsurkunde a l l e Auftragssummen vermerkt.
(7) Die Sicherheit ist nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist vom Auftragnehmer schriftlich zurückzufordern. Ein Anspruch auf
eine automatische Rückgabe besteht nicht. Die Rückgabe erfolgt, wenn alle Verpflichtungen aus der VOB Teil B § 13 erfüllt
sind.
(8) Soweit die Sicherheit durch Einbehalte nicht gedeckt ist, ist sie zu ergänzen, oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten. Wird die Sicherheit nicht ergänzt, so ist der Auftraggeber berechtigt, mit den Ansprüchen des Auftragnehmers auf
Rückzahlung anderer Sicherheitsbeträge aufzurechnen.
(9) Die Möglichkeit des Auftragnehmers, Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B
zu leisten, bleibt unberührt.
27. Streitigkeiten (zu § 18)
Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht in Berlin.
28.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort
und Gerichtsstand gelten nicht.
29. Schriftform
(1) Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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(2) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle etwaigen Änderungs-, Nach- und Zusatzaufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
Anerkannt:
Firmenstempel / Unterschrift
Hinweis:
Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf
den Vertragsbestandteilen.
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Eigenerklärung zu § 123 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 333 StGB (Vorteilsgewährung),
f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes,
Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2
Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das
Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
Internationen Strafgerichtshofes,
g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
h) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden;
i) § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung), § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung), § 233 (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft),
§ 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende
Strafnormen anderer Staaten.
Ich/Wir erkläre(n), dass
a) sich mein/unser Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage
befindet,
b) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat,
d) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
e) sich mein/unser Unternehmen bei der Erteilung von Auskünften, die nach den § 123 GWB
eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht
hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
,
Ort, Datum
______________________________________________
Unterschrift, Firmenstempel
STADT UND LAND Wohnbauten-Ges. mbH
Ausschreibung -
Seite 1 von 1
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
sowie Verzeichnis der Nachunternehmer
Maßnahme: Komplettsanierung JLS BA6
Vergabe:
Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Die Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B (für VOL/B gilt § 4 Nr.
1) und 4 ) im eigenen Betrieb ausgeführt.
Dafür stehen meinem/unserem Betrieb insgesamt
gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation
zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon
Arbeitnehmer, die sich nach
Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern:
1)
4)
2)
5)
3)
6)
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf Wunsch vorzulegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlages mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von
Leistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von
mir/uns nachgewiesen werden.
Nur ausfüllen, falls in den Vorbemerkungen Nachunternehmer nicht ausgeschlossen sind:
Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde(n) ich /wir nur an Nachunternehmer
übertragen, die die Voraussetzungen der Nr. 15 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) erfüllen. Diese Nachunternehmer
sind im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgeführt. Nachunternehmer dürfen nur im schriftlichen
Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen Erklärungen der
benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Ein
Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt.
Leistung:
an Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren
Arbeitskräfte):
a)
b)
c)
d)
e)
Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten
Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter
Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung und zum befristeten Ausschluss meines/unseres Betriebes
von Vergabeverfahren des Auftraggebers, sowie ggf. zur Vertragsstrafe gemäß Nr. 15, Absatz 6 der ZVB (bei
VOB/B-Vertrag) führen.
Planungsleistungen (nur im Bedarfsfall ausfüllen): Es ist vorgesehen, die technische Bearbeitung an:
zu vergeben. Die Weitergabe erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
__________________________________________
Stempel und Unterschrift
Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die
Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen.
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet
werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung
eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollten
recyclefähig oder verrottbar sein.
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B.
Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der
Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für:
 asbesthaltige Baustoffe

Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Flurchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt
wurden,

Bauteile aus Tropenholz, es sei denn, das Tropenholz ist gemäß Forest
Stewardship Council (FSC) oder gleichwertig zertifiziert. Die Beurteilung der
Gleichwertigkeit von Zertifizierungssystemen ist bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung VI A (federführend), zu erfragen.
 folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC):
-
Zu- und Abwasserleitungen,
Dach- und Dichtungsbahnen,
Fußbodenbeläge,
Tapeten und sonstige Bauteile im Haus- und Wohnungsinnenbereich
einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen,
Rohre etc.),
- Fenster- und Türprofile im Haus- und Wohnungsinnenbereich.
Der Einsatz von Fenster- und Türprofilen aus PVC im Haus- und
Wohnungsaußenbereich wird auf solche Bereiche beschränkt, bei denen sie auf Grund
der Beurteilung durch den Bauherrn nach ökologischer, technischer und
wirtschaftlicher Bewertung gegenüber chlorfreien Produkten überlegen oder aus
Qualitätsgründen unabweisbar notwendig sind.
Der Einsatz von Bauteilen aus PVC im Fassadenbereich ist außerdem nur zulässig,
wenn:
- die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch
Herstellererklärung belegt ist,
- die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften mit einer
dauerhaft sichtbaren Kennzeichnung versehen sind,
- eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zur Rücknahme und zum
produktbezogenen Recycling der Bauteile vorliegt.
Bei der Ausschreibung von Bauteilen im Fassadenbereich aus PVC sollen grundsätzlich Produkte mit Recyclatanteil nachgefragt werden.

Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort,
wo diese im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen.
1/3

Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex KI > 40 beträgt
oder die eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß der
Hersteller im Sicherheitsdatenblatt gemäß TRGS 220 unter Punkt 5 Absatz 1 Nr. 2
„Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen“ und Nr. 11 „Angaben zur
Toxikologie“ bescheinigen, dass die Produkte nicht als krebserzeugend nach den
Kriterien der GefStoffV einzustufen sind.
Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden
Hinweis enthalten.
Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an
künstlichen Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m³ ist bis
zum 31. Dezember 1997 zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten
und der Einschnitte, z. B. Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel
(Farbauftrag) behandelt sind.
Ab 1. Januar 1998 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die
verwendeten künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen oder eine geringe
Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß die o.g. Bescheinigung im
Sicherheitsdatenblatt durch den Hersteller vorliegen.
Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden
Hinweis enthalten.
Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen
verwendet werden:

Der Einsatz von Bauteilen aus Aluminium ist nur zulässig, wenn:

eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zum produktbezogenen Recycling
und

eine Erkärung des Auftragnehmers über die chromfreie Grundierung bei farbigen
Aluminiumbauteilen vorliegt.

Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei
sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum
nicht überschreitet.

Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum
Holzschutz auszu-schöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige
Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Werden fixierende
Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn
sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt
ist, sind Borsalzpräparate einzusetzen.

Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrichund Klebestoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für
schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden.

Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch
schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu
verwenden. Der Nachweis der biologisch schnellen Abbaubarkeit ist vom
Hersteller zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die genannten Stoffe
bzw. Flüssigkeiten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gemäß RAL-UZ 64
bzw. RAL-UZ 79 gekennzeichnet sind.
2/3
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf
Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem
umweltgerechten Recyc -lingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien
zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden
weiteren Schadens geltend zu machen.
Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen
behält sich der Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen.
Bereits bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verwendungsverbot für Tropenholz
und Tropenholzprodukte behält sich der Auftraggeber vor, eine Streichnung aus dem
ULV für zwei Jahre vorzunehmen. Es wird jedoch auf den Ausbau der Bauteile
verzichtet.
3/3
Auftragnehmer /
Name /
Firma
Straße, Haus-Nr.
Land
Postfach
PLZ
Ort
Funk
Telefon
Fax
Internet
E-Mail
HandelsregisterNummer
Amtsgericht
Kreditinstitut
Freistellung nach § 48 EstG
IBAN
(Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen!)
Ust ID-Nr.
Steuer-Nr.
Handlungsbevollmächtigter
Datum / Unterschrift
Unterschrift / Firmenstempel
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
1. Beauftragender Bereich

Datum / Unterschrift
Digitales
Geschäftspartner
Angebot
Bereichsleiter/-in, Stabsstellenleiter/-in
Bearbeiter/-in
Name in DRUCKBUCHSTABEN
Name in DRUCKBUCHSTABEN
2. Rechnungswesen-Nebenbuch & Beteiligung
 Kenntnisnahme / Verbleib
UND
Datum / beauftragender Bereich
Kreditorischer

GESCHÄFTSPARTNERNUMMER 
AUFNAHME
- 4001-/ 07.15
Bemerkungen
RW-N
Bereich
Bereichsleiter/-in
Bearbeiter/-in
Bearbeiter/-in
---------STADT
Ort, Datum
LAND -----------
Hauptgewerke
---------------------------- VOM
Name, Vorname
ULV / Präqualifikation
Datum / Unterschrift
AUFTRAGNEHMER
AUSZUFÜLLEN ! --------------------------
ANGABEN ZUR FIRMA FÜR DIE AUFNAHME IN DEN GESCHÄFTSPARTNERSTAMM
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Baumaßnahme / Angebot: wie vor
Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen
- ohne Entsorgungskonzept Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einschließlich seiner
Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind
einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Entsorgung von Bauabfällen
Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei
Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind
für Abfallentsorgungsleistungen gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche
Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen.
Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung
(z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch
nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Nicht gefährliche Abfälle:
Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist die „Überlassungspflicht– Drittbeauftragung“, an die
vom Land Berlin freigegebenen Bauabfallentsorger einzuhalten.
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim
Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von
unbelasteten Bauabfällen zu sammeln.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Großbeerenstraße 231
14480 Potsdam
1
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20
kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht).
Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung
besteht bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
Ref. VIII C 3,
Brückenstraße 6,
10173 Berlin,
Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979.
Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer
Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi),
Turmstraße 21,
10559 Berlin,
Tel. (030) 902545-0, Fax: (030) 902545 - 301,
abzustimmen.
Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten.
Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende
Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen.
Preiskalkulation
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der
Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen
werden direkt vom Auftraggeber übernommen (Entsorgungskosten, SBB-Gebühren). Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Einzelnachweise zur Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die
Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die
durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen
Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks
2
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer,
Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und
beseitigt werden.
Unter dem Link:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/bauen/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_K
ampfmittelbergung.pdf
werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin"
sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt.
Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in
Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu
unterbrechen.
Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren:
Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was
nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen:
a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen.
b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei.
c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich
das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Mitte
Neukölln
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpenick
Telefon
9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533
90298 - 4411 / 4475./ 4476
90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266
90293 - 6810 / 6811 / 6812
9018 - 45270 / 45492
90239 - 3288
90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536
90294 - 5147 / 5148 / 510
90279 - 3650 / 3259 /
90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956
90277 - 7262 / 7426
90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283
Fax
- 14505
- 2727
- 4259
- 6805
- 43057
- 3200
- 6216
- 3423
- 3388
- 6395
- 7386
- 4373
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben.
3
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Einsatz mobiler Anlagentechnik
Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen
Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt
werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht
möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit
dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi),
Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen.
Weiteres siehe „Info – Blatt“ zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
4
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Info-Blatt
zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei
Nichtverwertbarkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind
der SBB mbH anzudienen.
Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils
aktuellen Fassung zu beachten:
I. Rechtlicher Rahmen:

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur
Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3)

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von
Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212)

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

Verordnung zur Beförderungserlaubnis (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV) vom 10.09.1996
(BGBl. I S. 1411, (1997, 2861))

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe
10.09.1996 (BGBl. I S. 1421)

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom
10.12.2001 (BGBl. I S. 3379)
(Entsorgungsfachbetriebeverordnung
-
EfbV)
vom
Im Land Berlin gelten darüber hinaus:

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999
(GVBl. für Berlin S. 413)
Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt:

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86)
Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt:

Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6)
II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung:
Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen
Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben.
Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden.
Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind
im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht.
Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 1
Brückenstraße 6, 10173 Berlin-Mitte, Fax: (030) 9025 2523
(Stand: Mai 2013)
Anlage 4
Besondere Vertragsbedingungen
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S.
799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen
über Mindestentgelte einzuhalten,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen,
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem
Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von
ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die
o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder
einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden
Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen.
1/2
Anlage 4
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende)
bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu
bezahlen,
ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem
von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen
zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die
„Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren werde.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
2/2
Anlage 6
Besondere Vertragsbedingungen
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930
(BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des
Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli
1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956
II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Anlage 5
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmende verpflichtet sich,
das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV)
eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der
Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durchzuführen
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete
Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung
(FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung
der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser
Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden
zugerechnet.
Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft
gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in
Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der
Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer
Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm
eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmenden begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden
oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Seite 1
Anlage 7
Ausbildungsbetriebe
Besondere Vertragsbedingungen
zu den Zuschlagskriterien bei gleichwertigen Angeboten
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bei den, den Regelungen des § 1, 7 und 8
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst
gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung
der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
-6030-/ 09-2010 – Anlage 7 - Ausbildungsbetriebe BVB
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OV16-JLSBA6-03
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
2016-JLS-BA6
Komplettsanierung JLS BA6
JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205
12305
Berlin
Leistung/CPV
Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
OV16-JLSBA6-03
Baumaßnahme
Komplettsanierung JLS BA6
JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205
12305
Berlin
Datum
Maßnahmenummer
2016-JLS-BA6
Leistung/CPV
Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 1 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 2 von 2
Bauablaufplan Ausführungsstand mit kompl.
Schadstoffsanierung in allen
Wohnungen, TH & Hausfluren
Nr.
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Fertig stellen
01 März
13.02.
1
2
3
1. Bauabschnitt (BA) JLS 1-11
1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Kellerbereichen
Mo 27.02.17 Fr 22.12.17
30 Tage
25 Tage
25 Tage
185 Tage
20 Tage
Mo 27.02.17
Mo 27.02.17
Mo 27.02.17
Mo 06.03.17
Mo 06.03.17
150 Tage
Mo 06.03.17 Fr 29.09.17
10 Tage
Mo 13.03.17 Fr 24.03.17
10 Tage
Mo 27.03.17 Fr 07.04.17
10 Tage
Mo 10.04.17 Fr 21.04.17
Umverlegung Heiztrasse vom Los 8 zum Los 6
Anbringen der Kellerdeckendämmung
39 Tage
55 Tage
Di 06.06.17 Fr 28.07.17
Mo 04.09.17 Fr 17.11.17
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_1-3, 5-7
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_9-11
Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter
fertigstellung der Strangsanierungen
20 Tage
15 Tage
10 Tage
Mo 04.09.17 Fr 29.09.17
Mo 09.10.17 Fr 27.10.17
Mo 06.11.17 Fr 17.11.17
8
Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus den Mieterkellern
wegen der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 1-11
Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen
Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro)
1. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)-1. Block: JLS 1-3
2. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)-2. Block: JLS 5-7
3. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)- 3. Block: JLS 9-11
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
215 Tage Mo 27.02.17 Fr 22.12.17
215 Tage
bauvorbereitende Maßnahmen 1. BA
Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 1.BA
Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär)
10
01 Mai
13.03.
10.04.
Sanierung der Kellerbereiche / 1. BA
Fr 07.04.17
Fr 31.03.17
Fr 31.03.17
Fr 17.11.17
Fr 31.03.17
160 Tage Mo 27.02.17 Fr 06.10.17
1. BA: JLS 1-11 Gebäudehülle
1. Gerüstaufbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
(Beginn/Loggiaseite JLS 1-3_Westseite/ 8-Geschosser)
1. Fassadenarbeiten / Balkone / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
1. Dacharbeiten - JLS_1-3
1. Gerüstabbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt - - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 6 / Aufgang JLS 3
1. Sockel, Restarbeiten außen / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
2. Gerüstaufbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_5-7_Südseite / 4-Geschosser)
2. Fassadenarbeiten / Balkone / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
2. Dacharbeiten - JLS_5-7
2. Gerüstabbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 10 / Aufgang JLS_7
2. Sockel, Restarbeiten außen / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
3. Gerüstaufbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_9-11_Südseite / 8-Geschosser)
3. Fassadenarbeiten / Balkone / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
3. Dacharbeiten - JLS_9-11
3. Gerüstabbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 16 / Aufgang JLS_11
3. Sockel, Restarbeiten außen / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
20 Tage
Mo 27.02.17 Fr 24.03.17
85 Tage
50 Tage
15 Tage
Mo 20.03.17 Fr 14.07.17
Mo 10.04.17 Fr 16.06.17
Mo 10.07.17 Fr 28.07.17
15 Tage
14 Tage
Mo 24.07.17 Fr 11.08.17
Mo 27.03.17 Do 13.04.17
60 Tage
40 Tage
10 Tage
Di 18.04.17 Mo 10.07.17
Mo 01.05.17 Fr 23.06.17
Mo 10.07.17 Fr 21.07.17
15 Tage
15 Tage
Mo 07.08.17 Fr 25.08.17
Mo 29.05.17 Fr 16.06.17
70 Tage
30 Tage
15 Tage
Mo 19.06.17 Fr 22.09.17
Mo 17.07.17 Fr 25.08.17
Mo 18.09.17 Fr 06.10.17
10 Tage
Mo 18.09.17 Fr 29.09.17
27.02.
27.02.
27.02.
06.03.
13.03.
27.03.
10.04.
27.02.
24.03.
20.03.
14.07.
10.04.
18.04.
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 12.06.17
Mo 12.06.17
Mo 19.06.17
Mo 19.06.17
Mo 26.06.17
Mo 26.06.17
Mo 03.07.17
Mo 03.07.17
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 5-7
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_5-7
30 Tage
Mo 21.08.17 Fr 29.09.17
30 Tage
Mo 21.08.17 Fr 29.09.17
66
Strangsanierungsbereich-JLS 9-11: Strang 7-9 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
65 Tage
Mo 26.06.17 Fr 22.09.17
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 9: vorauss. Strang 11 im 4.OG (Leer-WE)
Strang 11 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 11 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 12 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 12 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 13 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 13 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
4. Balkonbrüstungsabriss - JLS 11: vorauss. Strang 14 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 14 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 14 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 15 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 15 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 16 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 16 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 26.06.17
Mo 10.07.17
Mo 10.07.17
Mo 17.07.17
Mo 17.07.17
Mo 24.07.17
Mo 24.07.17
Mo 17.07.17
Mo 31.07.17
Mo 31.07.17
Mo 07.08.17
Mo 07.08.17
Mo 14.08.17
Mo 14.08.17
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
Anbringen der Kellerdeckendämmung
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_13-17
Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter
fertigstellung der Strangsanierungen
03.11.
10.04.
Fr 21.04.17
Fr 26.05.17
Fr 02.06.17
Fr 02.06.17
Fr 09.06.17
Fr 09.06.17
Fr 16.06.17
Mo 15.05.17
Fr 16.06.17
Fr 23.06.17
Fr 30.06.17
Fr 07.07.17
Fr 07.07.17
Fr 14.07.17
4. Gerüstaufbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_13-17_Südseite / 8-Geschosser))
4. Fassadenarbeiten / Balkone / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
4. Dacharbeiten - JLS_13-17
4. Gerüstabbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
4. Sockel, Restarbeiten außen / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
21.04.
24.04.
24.04.
26.05.
02.06.
02.06.
02.05.
02.05.
09.06.
09.06.
08.05.
08.05.
16.06.
02.05.
15.05.
15.05.
15.05.
16.06.
23.06.
29.05.
29.05.
30.06.
07.07.
07.07.
06.06.
06.06.
14.07.
22.05.
08.09.
22.05.
23.06.
12.06.
31.07.
08.09.
31.07.
08.09.
14.07.
12.06.
11.08.
12.06.
12.06.
Fr 14.07.17
Fr 21.07.17
Fr 21.07.17
Fr 28.07.17
Fr 28.07.17
Fr 04.08.17
Fr 04.08.17
Fr 11.08.17
14.07.
21.07.
21.07.
19.06.
19.06.
28.07.
28.07.
26.06.
26.06.
04.08.
04.08.
03.07.
03.07.
11.08.
21.08.
26.06.
Fr 07.07.17
Fr 11.08.17
Fr 18.08.17
Fr 18.08.17
Fr 25.08.17
Fr 25.08.17
Fr 01.09.17
Fr 28.07.17
Fr 01.09.17
Fr 08.09.17
Fr 08.09.17
Fr 15.09.17
Fr 15.09.17
Fr 22.09.17
22.09.
07.07.
10.07.
10.07.
11.08.
18.08.
18.08.
17.07.
17.07.
25.08.
25.08.
24.07.
24.07.
17.07.
01.09.
28.07.
31.07.
31.07.
01.09.
Mo 24.07.17 Fr 03.11.17
03.11.
24.07.
Mo 24.07.17 Fr 25.08.17
25.08.
Mo 25.09.17 Fr 03.11.17
14.08.
Mo 14.08.17 Fr 15.09.17
25.09.
03.11.
25.09.
03.11.
15.09.
Mo 25.09.17 Fr 03.11.17
06.11.
06.11.
Mo 06.11.17 Fr 22.12.17
Mo 06.11.17 Fr 09.03.18
22.12.
09.03.
09.03.
10.04.
240 Tage Mo 10.04.17 Fr 09.03.18
235 Tage Mo 10.04.17 Fr 02.03.18
25 Tage
20 Tage
19 Tage
204 Tage
18 Tage
Mo 10.04.17
Mo 10.04.17
Mo 10.04.17
Di 18.04.17
Di 18.04.17
Fr 12.05.17
Fr 05.05.17
Do 04.05.17
Fr 26.01.18
Do 11.05.17
164 Tage
Di 18.04.17
Fr 01.12.17
14 Tage
Di 02.05.17
Fr 19.05.17
35 Tage
Mo 11.12.17 Fr 26.01.18
25 Tage
10 Tage
Mo 11.12.17 Fr 12.01.18
Mo 15.01.18 Fr 26.01.18
10.04.
10.04.
10.04.
12.05.
05.05.
04.05.
18.04.
26.01.
18.04.
11.05.
18.04.
01.12.
02.05.
19.05.
11.12.
19.06.
25 Tage
Mo 19.06.17 Fr 21.07.17
85 Tage
50 Tage
15 Tage
10 Tage
Mo 24.07.17
Mo 07.08.17
Mo 06.11.17
Mo 20.11.17
24.07.
17.11.
07.08.
Fr 18.08.17
Fr 22.09.17
Fr 29.09.17
Fr 06.10.17
Fr 13.10.17
Fr 13.10.17
Fr 20.10.17
Fr 15.09.17
Fr 20.10.17
Fr 27.10.17
Fr 27.10.17
Fr 03.11.17
Fr 03.11.17
Fr 10.11.17
Fr 06.10.17
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 09.10.17
Mo 09.10.17
Mo 16.10.17
Mo 16.10.17
Mo 23.10.17
Mo 23.10.17
Fr 10.11.17
Fr 17.11.17
Fr 17.11.17
Fr 24.11.17
Fr 24.11.17
Fr 01.12.17
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung komplett: JLS
13-17
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 13: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_13
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 15: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_15
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 17: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_17
105 Tage Mo 11.09.17 Fr 02.02.18
Mo 30.10.17 Fr 08.12.17
25 Tage
Mo 02.10.17 Fr 03.11.17
30 Tage
Mo 20.11.17 Fr 29.12.17
25 Tage
Mo 23.10.17 Fr 24.11.17
40 Tage
Mo 11.12.17 Fr 02.02.18
95 Tage
Mo 11.09.17 Fr 19.01.18
90 Tage
Mo 11.09.17 Fr 12.01.18
40 Tage
Mo 27.11.17 Fr 19.01.18
25 Tage
70 Tage
Mo 05.02.18 Fr 09.03.18
Mo 05.02.18 Fr 11.05.18
Unterbrechung
24.11.
20.11.
Mo 07.08.17
Mo 21.08.17
Mo 21.08.17
Mo 04.09.17
Mo 04.09.17
Mo 11.09.17
Mo 11.09.17
Mo 04.09.17
Mo 18.09.17
Mo 18.09.17
Mo 25.09.17
Mo 25.09.17
Mo 02.10.17
Mo 02.10.17
Mo 25.09.17
30 Tage
13.10.
06.11.
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
Mo 11.09.17 Fr 13.10.17
26.01.
21.07.
Fr 17.11.17
Fr 13.10.17
Fr 24.11.17
Fr 01.12.17
25 Tage
12.01.
15.01.
01.12.
19.06.
1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 13: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 15: vorauss. Strang 4 im 4.OG (Leer-WE)
Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 17: vorauss. Strang 8 (Mittelstrang) im
5.OG (Leer-WE)
Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Vorgang
22.09.
24.07.
Mo 07.08.17 Fr 01.12.17
Projekt: JLS_1-17 (LOS 6)
Datum: 26.09.16
15.09.
15.09.
14.08.
14.08.
85 Tage
Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl.
Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der
JLS 1_1.BA (Maler,Dach,Metallbau)
138
Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl.
Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der
JLS 13_2. BA (Maler,Dach,Metallbau)
139 Abnahmen / Restleistungen
140 Schlussrechnung / Dokumentation
08.09.
08.09.
07.08.
07.08.
07.08.
137
29.09.
26.06.
130 Tage Mo 07.08.17 Fr 02.02.18
Sanierung der Eingangsvorbauten an beiden
Bauabschnitten /1. BA und 2. BA
29.09.
21.08.
07.08.
2. BA: JLS 13-17 Arbeiten im Gebäude
Strangsanierungsbereich-JLS 13-17: Strang 1-9 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
29.09.
14.07.
120 Tage Mo 19.06.17 Fr 01.12.17
2. BA: JLS 13-17 Gebäudehülle
06.10.
18.09.
Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 10 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 10 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
96
25.08.
18.09.
56
57
58
59
60
61
62
63
64
95
22.09.
17.07.
Mo 12.06.17 Fr 11.08.17
Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus Mieterkellern wegen
der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 13-17
Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen
Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro)
4. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)- 4. Block: JLS 13-17
25.08.
16.06.
19.06.
45 Tage
Sanierung der Kellerbereiche / 2. BA
21.07.
07.08.
29.05.
Strangsanierungsbereich-JLS 5-7: Strang 7-10 /
4-Geschosser / 4 WE`s pro Strang
94
23.06.
10.07.
55
bauvorbereitende Maßnahmen 2. BA
Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 2. BA
Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär)
10.07.
01.05.
Mo 31.07.17 Fr 08.09.17
90
91
92
93
11.08.
13.04.
30 Tage
2. Bauabschnitt (BA) JLS 13-17
2. BA: JLS 13-17 Arbeiten in den Kellerbereichen
28.07.
24.07.
27.03.
Mo 12.06.17 Fr 14.07.17
89
16.06.
10.07.
25 Tage
35 Tage
90 Tage
17.11.
06.10.
27.02.
Mo 31.07.17 Fr 08.09.17
Abnahmen / Restleistungen im 1. BA
Schlussrechnung / Dokumentation im 1. BA
27.10.
06.11.
30 Tage
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung kompl.: JLS 9-11 75 Tage
25 Tage
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 9: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm
30 Tage
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_9
25 Tage
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 11: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm
30 Tage
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_11
29.09.
09.10.
Mo 22.05.17 Fr 23.06.17
1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Gebäuden
Strangsanierungsbereich-JLS 1-3: Strang 1-6 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
28.07.
04.09.
25 Tage
86
87
88
07.05.
21.04.
06.06.
Mo 22.05.17 Fr 08.09.17
85
01 Mai
09.04.
07.04.
80 Tage
84
12.03.
24.03.
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 1-3
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 1: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_1
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 3: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_3
83
01 März
12.02.
29.09.
Mo 10.04.17
Mo 24.04.17
Mo 24.04.17
Di 02.05.17
Di 02.05.17
Mo 08.05.17
Mo 08.05.17
Di 02.05.17
Mo 15.05.17
Mo 15.05.17
Mo 29.05.17
Mo 29.05.17
Di 06.06.17
Di 06.06.17
82
01 Januar
15.01.
18.12.
31.03.
10 Tage
25 Tage
30 Tage
24 Tage
29 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
24 Tage
29 Tage
65
01 November
20.11.
23.10.
17.11.
06.03.
1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 1: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 3: vorauss. Strang 4 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
54
25.09.
06.03.
Mo 10.04.17 Fr 14.07.17
53
28.08.
07.04.
70 Tage
52
31.07.
31.03.
31.03.
10.04.
51
01 September
03.07.
22.12.
10.04.
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
05.06.
27.02.
150 Tage Mo 10.04.17 Fr 03.11.17
35
01 Juli
08.05.
270 Tage Mo 27.02.17 Fr 09.03.18
4
5
6
7
9
Bauherr: STADT UND LAND
WohnbautenGesellschaft
mbH
John-Locke-Straße 1-17(LOS_6)
07.08.
01.12.
02.02.
01.12.
18.08.
21.08.
21.08.
22.09.
29.09.
04.09.
04.09.
06.10.
13.10.
13.10.
11.09.
11.09.
04.09.
20.10.
15.09.
18.09.
18.09.
20.10.
27.10.
27.10.
25.09.
25.09.
03.11.
03.11.
02.10.
02.10.
25.09.
10.11.
06.10.
09.10.
09.10.
10.11.
17.11.
17.11.
16.10.
16.10.
24.11.
24.11.
23.10.
23.10.
01.12.
11.09.
02.02.
11.09.
13.10.
30.10.
02.10.
08.12.
03.11.
20.11.
23.10.
29.12.
24.11.
11.12.
02.02.
11.09.
19.01.
11.09.
12.01.
27.11.
19.01.
05.02.
05.02.
Meilenstein
Sammelvorgang
Projektsammelvorgang
Externe Vorgänge
Externer Meilenstein
Inaktiver Vorgang
Inaktiver Meilenstein
Inaktiver Sammelvorgang
Manueller Vorgang
Nur Dauer
Manueller Sammelrollup
Manueller Sammelvorgang
Nur Anfang
Nur Ende
09.03.
11.05.
Stichtag
In Arbeit
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Informationen zum Bauvorhaben
Für die genannten Adressen sind umfassende
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geplant.
Die Wohngebäude in der John-Locke-Str. 1-17,
(ungerade), wurden 1964 in Berlin Lichtenrade, als Teil
einer Siedlungsanlage, im ansonsten eher kleinteilig
bebauten Umfeld, im Süden Berlins errichtet und
umfassen insgesamt 184 Wohnungen mit einer Wohnfläche
von ca. 12329 m².
Die zu sanierende Gebäudeeinheiten werden in zwei
Bauabschnitte unterteilt.
WE 203
John-Locke-Str. 1-3-9-11-13, 8 Wohngeschosse
John-Locke-Str. 5-7, 4 Wohngeschosse
Die Sanierung erfolgt von Ende Februar.2017 bis Ende
Dezember2017.
WE 205
John-Locke-Str. 15-17, 8 Wohngeschosse
Die Sanierung erfolgt von April 2017 und endet im März
2018.
Im Gebäude teilen sich die Wohnbereiche in
1-Zimmer-Wohnungen (56 Stck.), 3-Zimmer- Wohnungen(64
Stck.) und 4-Zimmer-Wohnungen (64 Stck.) auf. Alle
Wohnungen sind mit einem Balkon ausgestattet.
Überwiegend befinden sich die Wohnungen noch im
unsanierten bzw. teilsanierten Zustand. Dies betrifft
sowohl die Gebäudehülle ebenso wie die haustechnischen
Installationen.
Alle Treppenhäuser in den Gebäuden sind als einfache
Treppenhausanlagen mit etagenweisem direktem Zugang zu
den drei Wohnungen pro Etage angelegt.
Eine weitere Erschließung aller Gebäude ( nur
8-geschosser) wird durch je einen Aufzug, welcher von
dem jeweiligen Erdgeschoss bis in die jeweils obersten
Geschosse aller Gebäude führen, sichergestellt. Die
Aufzugsüberfahrten befinden sich, als separate Räume
auf den Dachbereichen.
Der Dachbereich ist eine Flachdachkonstruktion in der
Ausführung eines Warmdachs mit außenliegender
Dachentwässerung. Die Dachabdichtung besteht aus
mehreren Schichten bituminöser Dachbahn.
Die Gebäudehülle besteht aus einer zweischaligen
Stahlbetonfertigteilkonstruktion. Die Wetterschale
wurde je Plattensegment mit zwei Edelstahlhaken an den
Innenschalen befestigt. Die Außenseite der Wetterschale
wurde kleinformatig verfliest. Wobei die Fliesen
wahrscheinlich gleich im Betonwerk mit anbetoniert
wurden. Es gibt Rissbildungen an fast allen Außenwänden
der Gebäude, welche somit stark renovierungsbedürftig
sind.
2. Beschreibung Gebäudekonstruktion:
2.1 Grundkonstruktion
1
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Die Gebäude wurden in klassischer Plattenbauweise aus
Stahlbeton, mit Unterkellerung, errichtet. Die
Geschosse, mit einer Höhe von je ca. 2,64 m, spalten
sich in einem Keller und je nach Gebäude in 4 oder 8
Wohngeschosse auf.
2.2 Außenwand
Der Aufbau der tragenden Gebäudehülle besteht aus einer
3 cm starke Dämmschicht zwischen der 14 cm dicken
Innenwandplatte aus Stahlbeton und der 6 cm dicken
Fassadenvorhangplatte, ebenfalls aus Stahlbeton. Somit
ergibt sich eine Gesamtwanddicke der tragenden
Fassadenplatten von 23 cm. Die Variante der nicht
tragenden Fassadenplatten mit demselben zweischaligem
Fassadenwandaufbau, jedoch mit nur einer 10 cm starken
Innenwandplatte, findet man in den Bereichen der
Loggiafensterfronten. Hier beträgt die Wandstärke nur
19 cm und wird daher aus statischer Sicht als nicht
tragende Fassadenplatte betrachtet.
2.3 Innenwand
Die tragenden Innenwände aus 19 cm Stahlbeton bilden,
als Traggerüst des Gebäudes, gleichzeitig die Trennung
zu den jeweiligen Wohneinheiten und Hausflurbereichen
als auch das statische Gerüst, auf dem sich das Gebäude
in Systembauweise übereinander aufbaut. Als weitere,
sowohl aussteifende als auch tragende Innenwandscheibe
wurden einige Zimmertrennwände in die jeweiligen
Wohnungen aus 13 cm starken Stahlbeton ausgeführt.
Zwischen den tragenden Wandscheiben befinden sich 6 cm
dicke massive Leichtbauwände aus Gips. Diese schließen
das Innenwandsystem als reines raumbildendes Bauelement
im Innenausbau ab.
2.4 Geschossdecken
Die Geschossdecke besteht aus einer ca. 14 cm
Geschossplatte aus Stahlbeton. In den Wohnbereichen ist
der weitere Aufbau auf der Geschossplatte so
ausgeführt, dass eine etwa 2 cm HWL-Platte ausgelegt
wurde mit einer Trennlage Papier. Darauf findet
sich eine ca. 4 cm starke Estrichschicht, welche meist
schwimmend verlegt wurde. Den Abschluss bildet eine ca.
0,5 cm dicke Schicht aus Kunststofffliesen mit Kleber.
Somit ist in den Wohn- und Hausflurbereichen mit einer
Geschossdeckenstärke von ca. 21 cm zurechnen ist.
In den Badbereichen sieht der Bodenaufbau auf der
Geschossdecke (von unten nach oben) folgendermaßen aus.
Erste Schicht besteht aus einer etwa 1,5 cm starke
HWLPlatte mit einer 0,2 mm Abdichtungslage aus Pappe.
Darüber findet sich eine erste, ca. 1,5 cm starke
Estrichlage welche mit einer 2,5 cm hohen
Ausgleichsschicht (zementgebunden) überdeckt wurde.
Eine zweite Estrichschicht von 3,5 cm dicke bildet den
baulichen Abschluss. Darauf wurde eine ca. 0,7 cm
starke Fliesenschicht mit Kleber aufgebracht. Hier
beträgt die Gesamtgeschossdeckenstärke für die
Badbereiche ca. 24 cm.
2.5 Dachkonstruktion
Die Dachkonstruktion besteht aus einer
Stahlbetonplattendecke, die sich als Gebäudeabschluss
der Wohngeschosse über die Gesamte obere
Geschossfläche, mittels mehrerer Auflagerpunkte,
spannt.
2
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Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Die Dachfläche wird mittels einer Gefälledämmschicht
gedämmt, wobei die Gefällerichtung zu den Gebäudekanten
ausgerichtet ist. Somit ist eine Dachentwässerung über
die Dachaussenkanten in umlaufend angebrachte
Dachrinnen möglich. Der Dachausstieg ist über je eine
Klappleiter auf den jeweils mittleren
Treppenhausaufgang von der obersten TH-Podesten durch
eine Dachausstiegsluke (Lichtkuppel) im Deckenbereich,
möglich.
3. Weitere Informationen
3.1 Maßnahmenbeschreibung
Der Gebäudekomplex ist Bestandteil einer Wohnanlage und
besteht insgesamt aus 184 Wohnungen, verteilt auf 9
Hauseingänge mit jeweils 4 bis 8 Etagen. 3
Grundrisstypen teilen sich auf in 56 x
Einraumwohnungen, 64 x Dreiraum- und 64 x
Vierraumwohnungen. Die Bäder und Küchen werden
modernisiert und instand gesetzt. Die haustechnischen
Anlagen für Sanitär und Elektro werden komplett
erneuert. Alle Fenster werden überarbeitet. Das Dach
wird instand gesetzt. Eine Dämmung erhalten die Kellerund Dachdecken. Die Fassaden werden gedämmt, geputzt
und erhalten einen Anstrich sowie eine akzentuierte
Gestaltung mit Mosaikflächen. Die Balkone werden
ebenfalls instandgesetzt. In den Treppenhäuser werden
Maler- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt.
Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt, die zu
bearbeitenden Wohnungen jedoch Leergezogen.
Alle Arbeiten müssen zügig und ohne vermeidbare
Störungen durchgeführt werden. Über die konkreten
Ausführungstermine werden zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber gesonderte Vereinbarungen durch einen
Bauablaufplan getroffen, diese sind genauestens
einzuhalten und sind Vertragsbestandteil.
3.2 Transportwege / Lagerflächen/ Sicherung der
Baustelle / Baustelleneinrichtung
Die Anlieferung der Materialien ist entsprechend dem
Bauablaufplan zu koordinieren. Die Transportwege für
die Materialien sind vor Beginn der Arbeiten
festzulegen und mit den Einheitspreisen abgegolten!
Ein direkter Zugang zum Bauaufzug ist nicht von jeder
Etage aus gewährleistet (siehe: BE-Plan) und ist in der
Angebotsabgabe zu berücksichtigen.
Die Feuerwehrzufahrt ist ständig freizuhalten.
Die Materialverbringung und -entfernung von der
Baustelle erfolgt vorrangig über bauseits gestellte
Lastenaufzüge an der Baurüstung bzw. über
Lastenaufzügen auf einigen Balkonebenen an den Gebäuden
JLS 1-3-9-11-13-15-17 (siehe auch beiliegenden
BE-Plan).
Die vorhandenen Lastenaufzüge werden von allen Gewerken
genutzt. Eine eigenverantwortliche Koordinierung der
Gewerke untereinander wird vorausgesetzt. Die Aufgänge
in der JLS 5-7 erhalten keinen Bauaufzug. Der Laufweg
bis ins 4. Wohngeschoss muss einkalkuliert werden.
Die im Bestand vorhandenen Aufzüge innerhalb des
Gebäudes sind ausschließlich von den Mietern zu
benutzen. Materialtransporte bzw.
3
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Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Abfall-(Schutt)entsorgung durch die am Bau beteiligten
Gewerke sind untersagt.
Die Einrichtung von Lagerflächen für Material erfolgt
nach Abstimmung mit der Bauleitung gemäß BE-Plan. Es
stehen für die Baustelleneinrichtung grundsätzlich
beschränkt Freiflächen in Nähe der Gebäude zur
Verfügung. Es handelt sich hier um den Parkplatzbereich
zwischen den GEbäuden JLS 9-17 und Barnet 68, Laufwege
von mehr als 50 m sind in die EP einzukalkulieren. Die
Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen olbiegt
dem Auftragnehmer. Weiterhin ist darauf zu achten, dass
Untergründe (Rasen, Pflaster etc.) nicht beschädigt und
entsprechend geschützt werden. Container sind
grundsätzlich auf Bohlen abzustellen.
Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen
für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen
die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die
Bewohner werden. Aufwendungen zum Schutz des
Mietereigentums und der Laufwege während der
Baumaßnahme sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert
beschrieben sind, dies gilt auch für das Treppenhaus.
Die Hauseingangstüren sind generell immer geschlossen
zu halten. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in
Wohnungen incl. Balkon, Treppenhäusern, Kellern und
Dach. Der Gebrauch von Radios in den WE ist nicht
zulässig.
Die Arbeits-, Weg-, und Außenbereiche sind stets in
einem Zustand zu halten, der der allgemeinen Ordnung
entspricht. Eine tägliche Reinigung der Baustelle von
Materialresten sowie die tägliche Begehung durch den
Bauleiter seitens des AN zur Ordnung und Sauberkeit der
Baustelle sind durchzuführen. Grobe Verschmutzungen
sind sofort zu beseitigen. Wird den Aufforderungen der
Bauleitung zur Herstellung von Ordnung und Sauberkeit
in einer angemessenen Frist nicht nachgekommen, so ist
diese berechtigt, die Ordnung und Sauberkeit durch
Dritte herzustellen zu lassen und die Kosten gegenüber
dem Verursacher geltend zu machen.
Für die Baustelleneinrichtung können durch den
Auftraggeber Miettoiletten und Flächen für Unterkünfte,
Materiallagerung und dgl. nur in beschränktem Maße zur
Verfügung gestellt werden.
Die Anmietung zusätzlicher Flächen sowie die Einholung
von Genehmigungen zur Nutzung von Gelände außerhalb der
Rechtsträgergrenzen des Bauherrn ist Sache des
Auftragnehmers. Für den Verschluss von Lager- und
Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat
der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die durch die örtlichen Gegebenheiten entstehenden
Laufwege gelten mit den beauftragten Leistungen als
vereinbart.
3.3 Baustrom/Bauwasser
Generell ist kein Mieterstrom und -wasser zu verwenden.
In jedem Treppenhaus und im Außenbereich werden
ausreichend Entnahmestellen für Baustrom und Bauwasser
zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt aus der
Umlage.
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Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3.4 Demontage/Abfallbeseitigung
Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Abriss- und
Demontagearbeiten sind vom AN rechtzeitig zu treffen.
Die Entsorgung ist taggenau- und fach- und
umweltgerecht durchzuführen. Die Entsorgungsnachweise
sind dem AG zu übergeben. Generell darf Bauschutt nicht
auf Müllplätzen der Mieter entsorgt werden.
Verpackungsmaterialien (z.B. Folien,Plastik,
Polysterol,etc.) müssen von den Firmen selbst entsorgt
werden und dürfen ebenfalls nicht auf Müllplätzen der
Mieter oder über die Bauabfallcontainer auf der
Baustelle entsorgt werden!
3.5 Abrechnung/Aufmaßerstellung
Die Leistungen des AN sind nach örtlichem Aufmaß
herzustellen und den Gegebenheiten und Erfordernissen
der Vorleistungen/Baustelle anzupassen. Die jeweils
erforderlichen Aufmaße sind vor Bestellung und
Anfertigung eigenverantwortlich vom AN zu nehmen.
Alle Bestellmaterialien und -teile sind entsprechend
früh zu bestellen, damit Verspätungen durch fehlende
Materialien ausgeschlossen sind. Maßabweichungen des
Bestandes gegenüber dem LV führen nicht zum Anspruch
erhöhter Vergütung. Soweit einzelne Arbeiten später
nicht mehr nachprüfbar, sichtbar oder zugängig sind,
hat der AN die Bauleitung rechtzeitig zum gemeinsamen
örtlichen Aufmaß aufzufordern. Es werden nur die
tatsächlich ausgeführten Arbeiten vergütet.
Die beiden Wirtschaftseinheiten (WE 203 und WE 205)
werden einzeln beauftragt und sind dementsprechend
separat schlußzurechnen.
Die erstellten Aufmaße sind für die
Zwischenrechnung und für die Schlussrechnung
jeweils in Papierform und in einem digitalen Format
(z.B. Excel-Tabellen) einzureichen.
In Absprache mit der Bauleitung sind die Positionen
in Modernisierungs- und Instandsetzungsanteile
auszuweisen.
2. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
2. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
VERTRAGSBEDINGUNGEN
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV.
2.1 Hinweise zum Angebot
2.1.1
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig
die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände
oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in
technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe
seines Angebotes in schriftlicher Form
vorzubringen und zu begründen.
2.1.2
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten
Lohnstundensätze unter Beachtung der
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Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden
sind und die üblichen Berechnungsmerkmale
vollständig beinhalten. Mit den
Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: Erschwerniszulagen - Tariflohn bzw. tatsächlich
gezahlter Lohn - Zuschläge für vom
Auftragnehmer zu vertretende Überstunden,
Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit, Entgelt für
übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z.B.
Auslösung, Fahrgeld, Personal Transportkosten,
Verpflegungszuschuß, Übernachtungskosten) Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert
auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil)
- Gemeinkosten der Baustelle -allgemeine
Geschäftskosten - vermögensbildende
Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und
Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im
Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart
werden. Die Stundennachweise sind täglich zu
führen und innerhalb von drei Werktagen zur
Bestätigung vorzulegen. Der Verrechnungssatz
gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt
vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl.
technologisch bedingter Wartezeiten und
notwendiger ständiger Besetzung mit
Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze
gelten frei Baustelle unabgeladen.
2.1.3
Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den
Preisen ist die komplette Leistung abgegolten,
falls in den besonderen Hinweisen oder den
Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum
Ausdruck kommt. Das gilt auch für
Vermessungsleistungen, soweit sie der
Auftragnehmer zur Durchführung seiner
Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen
werden nicht gesondert vergütet und gehören
ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im
Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und
Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff
(VOB/C). In die Preise sind grundsätzlich
einzurechnen: - alle Aufwendungen und Kosten,
die sich aus der Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften ergeben.
2.1.4
Der Wortlaut des vom Auftraggeber
übergebenen Leistungsverzeichnisses ist
verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der
Auftragnehmer selbst nicht bestätigte
Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen
verwendet sowie für Eventual- oder
Alternativpositionen.
2.1.5
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend.
Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus
Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch
Rechen- oder Eingabefehler) ist.
2.1.6
Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von
Einheitspreis
in EUR
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Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene
Leistungen vor der Ausführung anzubieten;
versäumt er dies, setzt der Auftraggeber
marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein,
falls es sich um noch nicht beschriebene
Leistungen handelt.
2.1.7
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die
Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
2.1.8
Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen oder im
Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die
Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C).
2.2 Hinweise zu den Ausführungsunterlagen
2.2.1
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines
Architekten tragen, um Verwechslungen bei der
Bauausführung zu vermeiden. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber
nicht von seiner eigenen Prüfungs- und
Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
2.3 Ausführung
2.3.1
Werden unter 3.- Besondere Hinweise
(Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der
VOB/C (DIN 18299 ff) genannt, so gelten die in
diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne
besondere Erwähnung als
Ausführungsgrundlage, Leistungs- und
Gütebestimmung. Werden für einzubauendes
Material Gütenachweise gemäß den
Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder
Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese
auch dann als erbracht, wenn ein
Überwachungsvermerk eines zugelassenen
Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den
Baustoffen oder der Verpackung oder dem
Lieferschein angebracht ist.
2.4 Hinweis zu Schaum-und Dämmstoffen
auf Baustellen - HBCD-und FCKW-haltige
Abfälle
Bei ASI-Arbeiten anfallende Schaumund Dämmstoffe (EPS und XPS, z.B. Styropor®,
Styrodur®) zählen seit dem 30.09.2016 zu den
gefährlichen Abfällen, da sie üblicherweise
HBCD- und/oder FCKW-haltig sind
(ein analytischer Gegenbeweis
kann erbracht werden).
Sie unterliegen damit der Andienungspflicht
und sind auf der Baustelle getrennt von anderen
Einheitspreis
in EUR
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Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Abfällen zu erfassen, zu sammeln und zu entsorgen.
Sie dürfen also keinesfalls mehr in die Container
mit Baumischabfall getan werden.
Sofern technisch möglich, sollen sie auch
weitgehend von anhaftenden Fraktionen
(Dachpappen, Putzen, Anstrichen usw.)
getrennt werden. Zudem sind weiße bis graue,
grobporige EPS- von den bunten,
feinporigen XPS-Dämmmaterialien getrennt
zu sammeln und zu entsorgen.
3. BESONDERER TEIL - DACHABDICHTUNGSARBEITEN
3. BESONDERER TEIL - DACHABDICHTUNGSARBEITEN
1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 4066 - Hinweisschilder für die Feuerwehr
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
DIN V 18234-3 - Baulicher Brandschutz im Industriebau;
Konstruktive Maßnahmen bei Dachdurchdringungen,
-anschlüssen und -abschlüssen zur Verzögerung der
Brandweiterleitung
DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18339 - Klempnerarbeiten
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt
hier für Definitionen)
DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die
Wärmedämmung
DIN EN 54 - Brandmeldeanlagen
DIN EN 546 - Aluminium und Aluminiumlegierungen;Folien
DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen;
Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1253 - Abläufe für Gebäude
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen;
Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine
Anforderungen "Richtlinien für die Planung, Ausführung
und Pflege von Dachbegrünungen" (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. - FLL,
Troisdorf) mit Vorrang vor den Normen.
AGI-Arbeitsblatt B 11 - Industriedächer; Leitlinien
für Planung und Ausführung Industriedachbegrünung
1.2 Stoffe, Bauteile
Polystyrolschaumplatten sind nur im abgelagerten
Zustand (ca. 6 Wochen) einzubauen. Der Nachweis darüber
kann von der Bauleitung verlangt werden.
Polystyrolschaum-Dämmplatten für Umkehrdächer sind nur
in extrudierter Herstellung zu verwenden. Werden bei
RWA-Anlagen andere Größen oder Fabrikate als
Nebenangebot angeboten, so müssen diese mindestens die
verlangte aerodynamische Öffnungsfläche aufweisen. Das
gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich die
Rahmengröße vorgegeben ist. Dübel zur Befestigung
müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre
Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen
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Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden. Unterspannbahnen und
Klebebänder sollen von einem Hersteller sein. Falls in
der Leistungsposition nicht anders angegeben, gelten
folgende Begriffe für die diffusionsäquivalente
Luftschichtdicke s (Index) d:
- diffusionsoffen: bis 0,3 m
- diffusionshemmend: über 0,3 bis 2,0 m
- Dampfbremse: über 2,0 bis 100 m
- Dampfsperre: ab 100 m
1.3 Ausführung
1.3.1 Allgemeines
Ein besenreiner Untergrund ohne Kontergefälle wird
bereitgestellt. Bedenken sind weiterhin anzumelden bei
- zu feuchtem Untergrund
- Unebenheiten des Untergrundes
- ungeeigneter Oberfläche des Untergrundes für die
vorgesehene Klebung
- Rissbildungen im Untergrund
- ungeeigneter Art, Lage oder Befestigung von
durchdringenden Bauteilen
- fehlenden Widerlagern oder Nagelleisten zur
Befestigung der Dämmung bzw. der Dachhaut bei stark
geneigten Dächern.
Der Auftragnehmer hat ausreichend Vorhaltematerial
bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten
Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten
Leistungen bis zur Übergabe zu schützen. Die Sicherung
provisorischer Abdeckungen ist besonders im Bereich von
Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Werden
Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, was möglichst
zu vermeiden ist, so muss vor Weiterführung der
Arbeiten nachweisbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach
DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muß bei
Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein. Für
einzubauendes Material sind die Richtlinien der
Hersteller grundsätzlich zu beachten. Auf Verlangen ist
dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Sofern
dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen
beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in
erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es gehört
zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Elementstöße,
Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende
Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem Architekten,
den anerkannten Regeln der Bautechnik und gemäß dem zu
erwartenden Gebrauchswert herzustellen. Gegen
Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile
sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind
vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und
zumutbare Vorkehrungen zu treffen ( Abdeckungen,
Hinweisschilder, Absperrungen u. dgl.). Alle Dämm- und
Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu
lagern und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern.
Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung,
entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht
gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu
verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte
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Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
sind in staubdicht schließenden Behältern (auch
Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln und entsprechend
zu entsorgen. Das gilt insbesondere beim Ausbau und
Rückbau alter Dämmstoffe.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, daß bei
Arbeitsunterbrechung offene Kanten des
Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von
Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben
und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu
befreien. Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass
Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der
Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden
können. Bewegungsfugen sind durchgehend, auch im
Bereich der Dampfsperre, anzuordnen. Dacheinläufe sind
in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen.
Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind
Abäufe mit Pressdichtungsflansch erforderlich. Ist ein
Anschluss für den Potentialausgleich vorgesehen, darf
dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden.
Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen
aus Metall für durchführende Steig- und Fallleitungen.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu
füllen. Dacheinläufe mit Anschluss an Dichtungen müssen
unverschlossene Öffnungen in der Dichtungsebene
aufweisen. Dacheinläufe sind vertieft einzusetzen. Sie
müssen die Dichtungsebene und die Nutzschicht
entwässern und dürfen keine Wärmebrücken bilden. Roste
für Dacheinläufe müssen herausnehmbar sein. Sind die
Roste fest in die begehbare Oberfläche eingebunden,
muss ihre Beweglichkeit gegenüber dem Ablauf
gewährleistet sein. Abdeckungen und Ortausbildungen
sind so zu gestalten, dass durch ablaufendes Wasser an
der Fassade keine Schmutzränder entstehen können. Die
Dicke der späteren Bekleidung ist ggf. zu erfragen.
1.3.2 Dachhaut
Zum Nachweis des Fabrikats der angebotenen Dachbahnen
dürfen die Banderolen erst unmittelbar vor dem Einbau
entfernt werden. Bei Einsatz von
Kunststoffdichtungsbahnen ist zwecks Vermeidung des
Wanderns der Weichmacher eine Trennlage zwischen
Dichtungsbahn und Dämmschicht einzubringen, falls die
Verträglichkeit mit dem angrenzenden Baustoff nicht
ausdrücklich vom Hersteller garantiert wird. Sind nach
Herstellervorschrift Kunststoffbahnen ohne Einlage
durch Quell- oder Warmgasschweißen zu verbinden, muss
auf Dachschrägen oder an aufgehenden Bauteilen mit
gegenläufiger Nahtüberdeckung gearbeitet werden, um
eine dichte Verbindung herzustellen und den gesamten
Überlappungsbereich zu erfassen. Bei Anschlüssen im
Klebeverfahren sind Unterseite der Bahn und Unterlage
einzustreichen. Bei Anschlüssen sind die
Abdichtungslagen nicht direkt hochzuführen, sondern in
der Nähe der Ausrundungen oder über dem Anschlusskeil
abzusetzen.
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen ist ein
entsprechender Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Sofern Lochglasvlies-Bitumenbahnen als
Ausgleichsschicht verwendet werden, ist die folgende
Lage im Gießverfahren aufzukleben. Bei zweilagigen
Abdichtungen beträgt der Versatz der Bahnen 50 cm, bei
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Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
dreilagiger Abdichtung 33,3 cm. Die einzelnen Lagen
sind grundsätzlich in einzelnen Arbeitsgängen
aufzubringen. Eine Verbanddeckung (englische Deckung)
ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig. Um in
der letzten Lage eine Verdickung im Stoßbereich der
Überdeckungen zu vermeiden, ist die zu überdeckende
Ecke abzuschneiden (bei Dachneigungen unter 5°).
Anschlüsse an begrenzende oder durchdringende Bauteile
sind in Koordinierung mit den Dachklempnerarbeiten
auszuführen. Blechverwahrungen als Winkelblech sind
zwischen die Abdichtungslagen einzukleben. Der
Klebeflansch erhält einen Voranstrich auf einer dem
Dichtungsmaterial entsprechenden Lösungsmittelbasis.
Die weiteren Lagen werden vollflächig aufgeklebt. Die
Anschlussfugen erhalten bei Deckung mit Bitumenbahnen
einen Anstrich mit heisser Klebemasse, in anderen
Fällen einen Verschluss mit materialentsprechender
Spachtelmasse. Nahtverbindungen von Bitumenbahnen in
der Deckschicht sind unmittelbar nach Herauslaufen des
Klebers entsprechend der Oberflächenbeschichtung
abzustreuen. Die eventuelle Bekiesung von Dachflächen
darf erst nach einer technischen Abnahme der
fertiggestellten Dachhaut (einschl. aller Anschlüsse)
durch die Bauleitung erfolgen. Für Kiesschüttungen ist
ungebrochener und von abschlämmbaren Bestandteilen
weitgehend freier Kies zu verwenden. Bei Dachplatten
aus Betonfertigteilen aller Art und bituminösen
Deckungen sollen die Querstöße (Kopfenden) mit
Trennstreifen abgedeckt werden, welche gegen
Verschieben durch einseitiges Heften zu sichern ist.
Bei Platten über 1 m Breite sind auch die Längsstöße
entsprechend auszuführen. Metallanschlüsse, die in
wasserführenden Ebenen liegen, müssen wegen
Bitumenkorrosion oder als Schutz vor Weißrost einen
Schutzanstrich erhalten, der mindestens 2 cm über
Oberfläche Dachhaut, Kiesschüttung oder Plattenbelag zu
führen ist.
1.3.3 Dämmungen
Für ruhende Belastungen können Dämmstoffe der Klasse WD
verwendet werden; für genutzte Dachflächen ist die
Klasse WS erforderlich. Randbohlen müssen 1 cm dünner
als die vorgesehene Dämmschicht sein. Falls im
Leistungsverzeichnis nicht besonders angegeben, sind
bei nichtdurchlüfteten Dächern mit Dämmungen aus
biologischen Materialien - ggf. als Besondere Leistung
- nach Rücksprache mit dem Architekten und unter
Berücksichtigung der Struktur des Dämmstoffes und der
Größe der Dachfläche sowie der Jahreszeit
Lüftungsöffnungen bzw. -aufsätze zur dampftechnischen
Entspannung des Dachaufbaues anzuordnen. Dampfbremsen
und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen;
dass gilt auch für die Befestigung an Anschlüssen und
Durchdringungen. Im Regelfall sind Dichtungsbänder zu
verwenden. Montageschaum gilt nicht als
konvektionsdicht. Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen
nicht angetackert werden; sie sind zu kleben. Die
Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen,
das keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren
Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca.
20 mm leicht abzuschrägen. Bei stärker geneigten
Flächen ist auf das Vorhandensein eines Widerlagers für
die Dämmschichten zu achten. Schaumglasplatten müssen
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Gesamtbetrag
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LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
wegen der Bruchgefahr in einer ausreichend dicken
Bitumenschicht verlegt werden. Mineralfaser-Dämmplatten
sind vollflächig aufzukleben. Sind sie mechanisch zu
befestigen, müssen sie eine Druckspannung von 0,70 kPa
bei maximal 10% Stauchung aufnehmen. Soweit lieferbar,
sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen,
anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung erfolgen.
Unterseitig unkaschierte Polystyrolschaum-Dämmstoffe
sind mit geeigneten Kaltklebern aufzukleben. Bei
wärmegedämmter Attika ist die Dampfsperre entsprechend
hoch zu führen. Voranstriche auf Trapezblechen dürfen
nicht in die Dachkonstruktion gelangen.
1.3.4 Mechanische Befestigungen
Sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht
differenziert vorgegeben, ist die Mindestbefestigung
entsprechend den Flachdachrichtlinien vorzunehmen.
Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen sind
unbedingt zuvor mit der Bauleitung abzustimmen. Bei
Abdichtungen auf Stahl- oder Alutrapezprofilen sowie
bei profilierten Dachformen (Sheddächer,
Faltentragwerke) ist in jedem Fall eine mechanische
Befestigung - einschließlich der Dämmung -erforderlich.
Einzellasten sind nur im Bereich der Auflager zulässig.
Werden Befestigungselemente nicht im
Überdeckungsbereich angeordnet, müssen sie zusätzlich
mit Flecken oder Streifen überklebt werden.
Hinweis: Der konstruktive Untergrund vom Hauptdach
sowie von den zwei Aufzugsüberfahrtsdächern besteht aus
Stahlbetonelementen.
1.3.5 Dachflächenfenster, Lichtkuppeln
Beim Einbau von Dachflächenfenstern ist zu beachten:
- Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannbahnen
sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen.
- In den Anschlussbereichen ist eine Kerndämmung
vorzunehmen; das gilt auch dann, wenn Dämmplatten in
anderen Dicken ausgeschrieben sind.
- Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den
Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster
dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem
angebotenen Fabrikat und der erforderlichen
Brüstungshöhe selbst festzulegen. Die Maße sind dann
dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht
selbst vom Auftragnehmer eingebaut werden.
- Werden die Fenster incl. Futter ausgeschrieben, ist
die entsprechende Bekleidung Bestandteil der Leistung.
Falls lieferbar, sind typenspezifische Futter
einzubauen.
- Werden Anforderungen an die Fugendurchlässigkeit
gestellt, sind diese werkseitig zu erfüllen.
Nachträgliche Bohrungen, Aussparungen in Dichtungen
u.dgl. sind nicht zugelassen.
- Sofern in den Unterlagen zur Ausschreibung keine
anderen Forderungen erhoben werden, gilt die
Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
- Wenn nicht anders verlangt, sind die Fenster mit
2-Scheiben-ISO-Glas (Floatglas 2 x 4 mm, SZR 16 mm) zu
verglasen.
- Die Entwässerung muss über Schlitze
erfolgen,Entwässerung über Bohrungen genügt nicht.
12
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
- Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein;
das gilt auch und besonders für verdeckte Teile,
Formstücke und Verbindungsmittel.
Eingeklebte Anschlüsse für Aufsatzkränze bei
Dachneigungen unter 5° sollen 5 cm aus der
wasserführenden Ebene herausgehoben werden; der
Übergang ist keilförmig herzustellen. Grundsätzlich
sind die Aufsatzkränze, soweit es das Fabrikat zulässt,
bis zum oberen Rand einzudichten. Bei Dachneigungen
unter 5° soll sich die Oberkante des Aufsatzes ca. 15
cm über dem Belag bzw. der Auflast befinden. Bei
Dachneigungen über 5° muss gewährleistet sein, dass
sich firstseitig kein stauendes Wasser bilden kann.
1.3.6 Sanierung
Vorhandene Blasen und Falten sind aufzuschneiden. Risse
sind mit Schleppstreifen zu überdecken. Anschließend
kann unter Beachtung der zulässigen Belastung und
Ausschluss eingedrungener Feuchtigkeit eine neue
Abdichtung aufgebracht werden. Im Zweifel ist zwischen
alter und neuer Dichtung eine
Dampfdruckausgleichsschicht oder eine Zusatzdämmung mit
entsprechender Funktionalität einzubringen.
1.4 Preisinhalte
Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei
technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter
Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich
für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren
Kosten in die Preise einzurechnen sind, zu sorgen.
Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.5 DIN 18299
bzw. Nr. 4.2.1 DIN 18338 werden davon nicht berührt.
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18338 gelten als
Nebenleistung:
- Das Reinigen der Bauteile, die durch Arbeiten des
Auftragnehmers verschmutzt worden sind oder
entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen.
- Die Grundwässerung der Dränageschicht bei begrünten
Dachflächen.
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen
Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper.
- Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in
geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem
Trennen von Mineralfasererzeugnissen.
- Das Beseitigen von Winderosion begrünter Flächen im
Rahmen der Fertigstellungspflege.
1.5 Abrechnungshinweise
Gemessen wird die tatsächlich eingedeckte Fläche.
Verschnitt und Überdeckungen werden nicht gesondert
vergütet. Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in
anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei
Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den
vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke
bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich
vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen
Position kein angemessener Ausgleich für die
Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen
wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte
vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der
Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
13
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01
1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
01.01
Abriss und Abbrucharbeiten
01.01.1
Wandanschluss entfernen
Vorhandenen Wandanschluss entfernen, Material von der
Dachfläche schaffen und von der Baustelle abfahren
einschließlich fachgerechter Entsorgung.
14
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material-Art: Zinkbleche
Abwicklung: bis ca. 0,75 lfm
Untergrund: Stahlbetondach
Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
108,90
m
Material:
Lohn:
EP:
01.01.2
Abbruch Abdichtung Mehrlagige Bitumenabdichtung
(Hauptdächer)
Abbruch von loser Bitumenabdichtung (bis zu 6 Lagen),
als Vorleistung für das Aufbringen einer neuen
Gefälledämmung mit entsprechender neuer
Bitumenabdeckung. Bestehende Abdichtungen (Bitumen)
abstoßen, zerkleinern, herunterschaffen und in
Container lagern. inkl. fachgerechter Entsorgung und
Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach
Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und
Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft.
Hinweis: Die Trennung der Polystyrol-Dämmplatten von
den anderen Abfallfraktionen und die damit verbundene
separate Entsorgung der jeweiligen Abfälle ist zwingend
durchzuführen.
6 Lagen berücksichtigen.
Ort: Hauptdächer
1.714,38
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.01.3
Zulage zur Vor. Pos. je weitere Lage
Zulage zur Vorposition, je weitere Lage
Bitumenabdichtung abbrechen,
nur nach Anzeige und Freigabe durch die BL
15
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ort: Hauptdächer
1.714,38
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.01.4
Zulage für Entsorgung von PAK-haltiger Dachpappe
(Abhänigig
NovaBiotec)
Zulage für Entsorgung von PAK-haltiger Dachpappe
(Abhänigig NovaBiotec), als Vorleistung für das
Aufbringen einer neuen Gefälledämmung mit
entsprechender neuer Bitumenabdeckung. Bestehende
Abdichtungen (Bitumen) abstoßen, zerkleinern,
herunterschaffen und in Container lagern. inkl.
fachgerechter Entsorgung und Entsorgungskosten gemäß
dem örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl.
aller Transport-, Deponie- und Lizenskosten der
Abfallbeseitigungsgesellschaft.
Abhänig NovaBiotec.
Ort: Hauptdächer
1.714,38
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.01.5
Wärmedämmschicht (HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten)
entfernen
Restloses aufnehmen der vorhandenen Wärmedämmschicht,
Material von der Dachfläche schaffen und in Container
lagern inkl. fachgerechter Entsorgung für HBCD-haltige
Polystyrol-Dämmplatten als Verbundabfall (AS 170603*
oder 170903*) sowie Entsorgungskosten gemäß dem
örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl. aller
Transport-, Deponie- und Lizenskosten der
Abfallbeseitigungsgesellschaft.
Material der Wärmedämmung: Styropor als Platten bzw
Streifenverlegung.
Dicke der Wärmedämmung: ca.10 cm plus
Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt
1.851,87
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.01.6
Dampfsperre entfernen
Restloses entfernen der vorhandenen Dampfsperre,
Material von der Dachfläche schaffen und von der
Baustelle abfahren, einschließlich fachgerechter
Entsorgung. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten.
16
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dampfsperre: Dichtungsbahn mit Aluminiumeinlage ca. 0,5
cm
Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt
1.714,38
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.01.7
Abkehren des Untergrundes (Hauptdächer)
Vorhandenen Untergrund scharf abkehren, Material von
der Dachfläche schaffen, Hochstehende Kanten und Grate
egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und
besenrein abfegen. Anfallenden Schutt nach Materialien
trennen und vom Dach in die Container schaffen,
einschließlich fachgerechter Entsorgung. Inkl. aller
Zu- und Nebenarbeiten.
Art des Untergrundes: Stahlbeton
Ort: Hauptdächer
1.714,38
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.01.8
Abbruch Abdichtung Mehrlagige Bitumenabdichtung
(Aufzugsüberfahrten)
inkl. Entsorgung
Abbruch von loser Bitumenabdichtung (bis zu 6 Lagen),
als Vorleistung für das Aufbringen einer neuen
Gefälledämmung mit entsprechender neuer
Bitumenabdeckung. Bestehende Abdichtungen (Bitumen)
abstoßen, zerkleinern, herunterschaffen und in
Container lagern. inkl. fachgerechter Entsorgung und
Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach
Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und
Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft.
6 Lagen berücksichtigen.
Ort: Aufzugsüberfahrten
137,49
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
17
31.10.2016
27.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.01.9
Abkehren des Untergrundes (Aufzugsüberfahrt)
Vorhandenen Untergrund scharf abkehren, Material von
der Dachfläche schaffen, Hochstehende Kanten und Grate
egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und
besenrein abfegen. Anfallenden Schutt nach Materialien
trennen und vom Dach in die Container schaffen,
einschließlich fachgerechter Entsorgung. Inkl. aller
Zu- und Nebenarbeiten.
Art des Untergrundes: Stahlbeton
Ort: Aufzugsüberfahrt
137,49
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.01.10
Tragschicht
die
Dachflächen
Tragschicht
Hohlstellen
ab 2 cm mit
ausbessern, betr. Bestandsdachflächen sowie
der Aufzugsüberfahrten
Betonfläche überprüfen, augenscheinliche
in der Tragschicht > 15 cm² und einer Tiefe
ausgleichen.
Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt
gewähltes Produkt: ...........
1.851,87
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.01.11
Abbruch Strang- und Küchenentlüftung, d= bis 200mm
Abbruch Strang- und Küchenentlüftung.
Vorhandene schadhafte Dunstrohre, Flachdachentlüfter,
etc. im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit
der Sanitärfirma demontieren, herunterschaffen und
entsorgen, einschl. Entsorgungskosten sowie aller
notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Eine mögliche Asbestbelastung der zu demontierenden
Objekte ist in der Leistungsausführung zu
berücksichtigen und entsprechend in den EP
(Entsorgungskosten usw.) einzukalkulieren.
Abmessung: ca. d= 100 mm/ 200 mm
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
29,00
Stck
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
18
31.10.2016
27.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.01.12
Strang- und Küchenentlüftung eindichten, d= bis 200mm
Strang- und Küchenentlüftung
bauseits vorhanden im Zuge der Strangsanierung bzw. in
Absprache mit der Sanitärfirma eindichten in
Dachaufbau. Inkl. herstellen Auschnitt in der UK und
aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Abmessung: ca. d= 100mm/ 200 mm
29,00
Stck
Material:
Lohn:
EP:
01.01.13
Abbruch Strang- und Küchenentlüftung, 800x800mm
Abbruch Strang- und Küchenentlüftung.
Vorhandene schadhafte Dunstrohre, Flachdachentlüfter,
etc. im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit
der Sanitärfirma demontieren, herunterschaffen und
entsorgen, einschl. Entsorgungskosten sowie aller
notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Eine mögliche Asbestbelastung der zu demontierenden
Objekte ist in der Leistungsausführung zu
berücksichtigen und entsprechend in den EP
(Entsorgungskosten usw.) einzukalkulieren.
Abmessung: ca. d= 800 mm x 800 mm
Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind
der Schlussrechnung beizulegen.
29,00
Stck
Material:
Lohn:
EP:
01.01.14
Strang- und Küchenentlüftung eindichten, 800x800mm
Strang- und Küchenentlüftung
bauseits vorhanden im Zuge der Strangsanierung bzw. in
Absprache mit der Sanitärfirma eindichten in
Dachaufbau. Inkl. herstellen Auschnitt in der UK und
aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Abmessung: ca. d= 800 mm x 800 mm
29,00
Stck
Material:
Lohn:
EP:
01.01.15
Regenfallrohr demontieren
Regenfallrohre inkl. Rohrschellen und
Befestigungen demontieren, abtransportieren, entsorgen
einschl. Entsorgungskosten sowie aller notwendigen Zuund Nebenarbeiten.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
19
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ort: DG
Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind
der Schlussrechnung beizulegen.
301,30
m
Material:
Lohn:
EP:
01.01.16
Abnehmen der vorhandenen Dachrinnen
Abnehmen der vorhandenen Dachrinnen, einschl. der
Einhangbleche und Traufbleche, aller Befestigungsmittel
und Formstücke aus Zink/ Stahl/ verzinkt/ PVC hart,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Material wird
Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen,
einschl. der Transport- und Kippgebühren.
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
Betrifft: Hauptdächer, Aufzugsüberfahrten
462,30
m
Material:
Lohn:
EP:
01.01.17
Abnehmen von Dachrandprofil, Aufzugsüberfahrt
Abnehmen der vorhandenen Dachrandprofilabdeckung,
einschl. aller Befestigungsmittel und Formstücke aus
Zink/ Stahl/ verzinkt/ PVC hart, inkl. aller Zu- und
Nebenarbeiten. Material wird Eigentum des AN und ist
fachgerecht zu entsorgen, einschl. der Transport- und
Kippgebühren.
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
Betrifft: Aufzugsüberfahrten
104,90
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
20
31.10.2016
27.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.02
Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
01.02.1
Hauptdächer und Überfahrt
01.02.1.1
Erstellung einer Werksplanung / Gefälleplan
Erstellung einer Werksplanung / Gefälleplan für die
Verlegung der Gefälledämmung und der Grunddämmung sowie
sämtlicher Anschlussdetails im Objekt.
Übergabe 2 x in Papierform und 1 x in digitaler Form an
den Bauherrn / BL
Hier: Hauptdach und Aufzugsüberfahrtsdächer
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.2
Erstellung einer Windzugberechnung für die gesamten
Dachflächen
Erstellung einer Windzugberechnung für die
Dachabdichtung.
Übergabe 2 x in Papierform und 1 x in digitaler Form an
den Bauherrn / BL
Hier: Hauptdach und Aufzugsüberfahrtsdächer
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.3
Dachflächen reinigen / Haftgrund herstellen
Haftgrundlage auf den Dachflächen herstellen.
Dachflächen entsprechend den geltenden Vorschriften
reinigen (abfegen) und mit einem Bitumen-Voranstrich
einstreichen und ablüften lassen. Inkl. aller
notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Verbrauch:
Saugende Untergründe ca. 0,25 - 0,35 l/m²
Nicht saugende Untergründe ca. 0,10 - 0,20 l/m²
Verarbeitungstemperatur: > + 5 °C
Trockenzeit: ca. 2 Std. (je nach Untergrund und
Temperatur)
Der Voranstrich soll vor dem Aufbringen der nächsten
Lage ausreichend ablüften.
Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer
Produkt: Icopal-RAPID-PRIMER o. glw.
gew. Produkt: ................
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
1.851,87
m²
Einheitspreis
in EUR
21
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.4
Dampfsperrbahn aufbringen
Icopal-ALU-VILLATHERM,
Elastomer-bitumen-Dampfsperrschweißbahn, gleichzeitig
Trenn- und Ausgleichslage, oberseitig Feinbesandung und
Sicherheitsnaht, unterseitig schmale unterbrochene
Power-THERM-Streifen aus wärmeaktivierbarem
Selbstklebebitumen und rote SYNTAN®-Beschichtung,
d = 3,3 mm,
Einlage Aluminium Verbundträger, sd > 1.500 m, durch
rückstandsfreies Abflämmen der unterseitigen Folie
aufkleben. Nähte und Stöße mind. 8 cm breit vollflächig
verschweißen und andrücken. Im Bereich von Durchbrüchen
und Anschlüssen ist die Dampfsperre dampfdicht
anzuschließen bzw. hochzuführen.
Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer
Geprüfte Abzugfestigkeit des THERM-Systems von 6,6
kN/m² gemäß Gutachten des BDA-keur
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt : ..........
1.851,87
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.5
Gefälledämmung dm/35, anflämmen
Icopal-EPS-Gefälledämmung dm/35,
bestehend aus keilig geschnittenen
Polystyrol-Hartschaumplatten
(EPS 035 DAA dm), 1,00 x 1,20 m, nach
DIN EN 13 163 und DIN 4108-10, Typ dm,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035,
Baustoffklasse B1 nach DIN 4102,
inkl. Kehl- und Gratplatten fachgerecht
nach mitgeliefertem Positionsplan durch
Abflämmen der oberseitigen Folienabdeckung der Dampfsperrbahn aufkleben.
Gefälle: 2 %
Anfangsdicke: ca. 200 mm
Enddicke: 100 mm (Mindestdicke)
im Mittel: ca. 150 mm
U-Wert gesamt mit ebener Dämmung:
< 0,20 W/m²K
DAA dm = Flachdachdämmung,
mittlere Druckbelastung.
Ort: Hauptdächer
Produkt: Icopal EPS Gefälledämmung o. glw.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
22
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gewähltes Produkt : ..........
1.714,38
01.02.1.6
m2
EPS 035 DAA dm Platten anflämmen (Aufzugsüberfahrt)
Wärmedämmung, d = 40 mm, aus
Polystyrol-Hartschaum (EPS 035 DAA dm)
nach DIN EN 13163 und DIN V 4108-10,
Anwendungsgebiet DAA dm, im bestehenden Gefälle
verlegt, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Baustoffklasse
B1 nachDIN 4102,
fachgerecht durch Anflämmen
der oberseitigen Folienabdeckung der
Dampfsperrbahn dichtgestoßen aufkleben.
DAA dm = Flachdachdämmung,
mittlere Druckbelastung.
Ort: Aufzugsüberfahrtsdächer
gewähltes Produkt : ..........
137,49
01.02.1.7
m2
Bewegungsfuge ausbilden
Bewegungsfuge, wie folgt ausbilden:
Schleppstreifen aus Icopal-SCR-Matte, b = 20 cm, über
der Fuge verlegen und gegen Verrutschen einseitig
fixieren. Verstärkungsstreifen aus Icopal-Anschlussbahn
unbestreut oder Streifen der 1. Lage, b = 33 cm, über
dem Schleppstreifen aufschweißen. Einlagige
Icopal-Flächenabdichtung über der Fuge durchziehen bzw.
aufschweißen. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten.
Ort: Hauptdach
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt: ...........
100,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.8
Icopal-POLAR-EPS dm/35, d = 60 mm, PUR-Kleber (Innen)
Icopal-POLAR-EPS dm/35, d = 60 mm,
segmentierte Klappdämmbahn, Deckmaß
1,00 m²/m, Polystyrol-Hartschaum
(EPS 035 DAA dm) nach DIN EN 13163
und DIN 4108-10, Typ dm,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035,
Baustoffklasse B1 als Verbundbaustoff E,
nach DIN 4102, mit Niveau-Ausgleich im
Naht- und Stoßbereich für eine ebene
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
23
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Oberfläche, mit Stufenfalz an den
Längsseiten. Werksseitig belegt mit
Elastomerbitumen-Schweißbahn IcopalPOLAR, gleichzeitig Dampfdruckausgleichsschicht, d = 4,0 mm, Einlage
150 g/m² Polyestergewebe-Verbundträger,
oberseitig PP-Vlies und Sicherheitsnaht,
unterseitig Power-THERM-Streifen und
rote SYNTAN®-Beschichtung. Dichtgestoßen
im Innenbereich der Dachfläche mit
Icopal-PUR-Kleber auf den vorbereiteten
Untergrund aufkleben.
Verbrauch: mindestens 120 g/m²
Nahtverschluss durch doppelte
Sicherheitsnaht (3 cm kaltselbstklebend
plus 7 cm verschweißbar). Dafür die
abziehbare Folie des Schutzstreifens aus
der Naht entfernen und den Schutzstreifen mit der Icopal-Andruckrolle
andrücken. Danach die Naht und den
Querstoß der 1. Abdichtungslage vollflächig verschweißen und andrücken.
U-Wert gesamt mit ebener Dämmung:
< 0,20 W/m²K
DAA dm = Flachdachdämmung, mittlere
Druckbelastung.
Anmerkungen zu den Vorpositionen:
Die angegebenen PUR-Klebemengen
sind bei Gebäuden bis 25 m Höhe, die
als geschlossen gelten, mit
3 Streifen/m² im Innenbereich,
4 Streifen/m² im Innenrandbereich,
5 Streifen/m² im Außenrandbereich,
6 Streifen/m² im Eckbereich
der Dachfläche einzusetzen.
Verbrauch:
mindestens 40 g je Streifen und Meter.
Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt: ...........
1.851,87
01.02.1.9
m2
Oberlage der Dachabdichtung, Aufzugsüberfahrtsdächer
Oberlage der Dachabdichtung, bestehend aus
Elastomerbitumen -Schweißbahn Icopal-VENTURA® mit
FireSmart®-Ausrüstung, oberseitig lichtgrau bestreut,
Sicherheitsnaht und bestreuungsfreier Querstoß,
unterseitig Rillen-VARIO und Folie, d = 5,2 mm, Einlage
260 g/m² Glas-Polyester-Verbundträger, auf
vorbereiteten Untergrund vollflächig aufschweißen.
Dabei sind die Nähte 8 cm und die Stöße 10 cm breit zu
überdecken.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
24
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Dichtigkeit der Naht sollte durch die austretende
Bitumenschweißraupe überprüft werden, die im noch
klebfähigen Zustand abgestreut werden kann.
Eigenschaftsklasse E1
Anwendungstyp DO/BA
Kaltbiegeverhalten und Wärmestandfestigkeit nach
Alterung gemäß EN 1296 geprüft.
Widerstand gegen statische Belastung nach EN 12730:
Höchste Laststufe von 20 kg bestanden.
Im Systemaufbau widerstandsfähig gegen Flugfeuer und
strahlende Wärme gem. LBO.
Güteüberwacht vom MPA NRW, entsprechend
Überwachungsvertrag Nr. 220003645 vom 1. Februar 2006.
Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt: ...........
1.851,87
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.10
Wandanschlussschiene (starr) mit elastischer Verfugung,
wie folgt
herstellen
Wandanschluss starr, wie folgt herstellen:
Wandfläche mit Icopal-Elastomerbitumen-Voranstrich
grundieren.
Ausgleichs- und Dampfsperrbahn der Dachfläche bis
Oberkante des Dämmstoffkeils an der Wand vollflächig
aufschweißen bzw. -kleben.
Nach Verlegung der Dämmung Dämmstoffkeil, mindestens 5
x 5 cm, durch Anflämmen der 1. Abdichtungslage
fixieren.
Icopal-Anschlussbahn unbestreut oder Streifen der 1.
Lage, b = 33 cm, an der Wand und vor dem Keil
aufschweißen. Im Keilbereich unverschweißt lassen.
Icopal-Oberlage bis Vorderkante Keil aufschweißen.
Icopal-Anschlussbahn bestreut oder Streifen der
Oberlage, b = 33 cm, aufschweißen.
Wandanschlussschiene nach Herstellervorschrift
montieren.
Im Anschluss Wandanschlussschiene mit elastischer,
bitumenverträglicher Versiegelung nach
Herstellervorschrift versiegeln.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
25
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen,
Strangentlüftern etc.
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt: ...........
108,90
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.11
Eckausbildungen zum Anschluss der Vorposition fachgerecht
herstellen,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten
Eckausbildungen zum Anschluss der Vorposition
fachgerecht herstellen.Inkl. aller Zu- und
Nebenarbeiten.
Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen,
Strangentlüftern etc.
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt: ...........
108,90
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.12
Traufabschluss Warmdach (WDVS) herstellen
Traufabschluss (WDVS) wie folgt
herstellen:
- Dampfsperrbahn bis zum Dachrand
verlegen.
- Holzbohle aus z. B. KVH, ca. 3 x 16 cm,
mit Dämmstoffplatten aus EPS 035 DAA dh,
d = Dämmstoffdicke abzüglich 7 cm und
Abstandshölzern unterbauen und am
Dachrand befestigen
(Berechnungsgrundlage DIN EN 1991-1-4).
- Holzwerkstoffplatte, ca. 3 x 28 cm,
mit Überstand für das WDVS auf der
Holzbohle befestigen.
- Streifen der Dampfsperrbahn,
b = ca. 30 cm, auf die Dampfsperre
vollflächig aufschweißen bzw. -kleben
und bis zur Oberkante der Bohlenkonstruktion an der Innenseite
hochführen und fixieren.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
26
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Nach Montage der Rinnenhalter
und des Traufblechs als Stützblech,
Traufblech mit Icopal-Elastomerbitumen-Voranstrich grundieren.
- Nach Verlegung der Wärmedämmmung
Schleppstreifen aus Icopal-SCR-Matte,
b = ca. 10 cm, über der Traufblechkante
verlegen.
- Icopal-Flächenabdichtung bis zur
Tropfkante des Traufblechs vollflächig
aufschweißen.
Fassadendämmstärke: 12 cm EPS
Ausführung gemäß beigefügter Detailzeichnung und in
Absprache mit der Bauleitung.
462,30
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.13
Anschluss an vorhandene Rohrdurchführungen
Anschluss an vorhandene Rohrdurchführungen, Lüfter,
etc., Durchmesser ca.70-125 mm, mit Flüssigabdichtung
Icopal-PROFI-DICHT wie folgt herstellen:
Untergrund gegebenenfalls aufrauen, z. B. Edelstahl
oder PVC-Dunstrohr,und mit Icopal-PROFI-DICHT-Reiniger
säubern (siehe Untergrundtabelle).
Ränder sowie Abgrenzungen der
Icopal-PROFI-DICHT-Abdichtung mit Krepp-Band abkleben.
PROFI-DICHT-Abdichtung mit Lammfellrolle oder Pinsel
auf den trockenen Untergrund auftragen und
zugeschnittenes PROFI-DICHT-Spezialvlies 110 g/m² mit 5
cm Überdeckung vollflächig und hohlraumfrei einbetten.
Die Überdeckungen sind an den Kontaktflächen zueinander
mit PROFI-DICHT-Abdichtung zu belegen.
PROFI-DICHT-Abdichtung auf das Spezialvlies wie
vorbeschrieben auftragen.
Verbrauch gesamt mind. 3,0 kg/m²
Trockenschichtdicke gesamt mind. 2,1 mm
Krepp-Band vor dem Aushärten entfernen.
Anmerkung:
In geschlossenen Räumen ist der Einsatz nach den Regeln
der BauBG nur unter besonderen Bedingungen erlaubt. Es
muss für einen mind. 7-fachen Luftwechsel gesorgt und
es müssen regelmäßige Messungen der
Lösemittelkonzentration durchgeführt werden.
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
27
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gewähltes Produkt : ..........
29,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.14
Strang- und Küchenentlüftung Zwischeneindichtung als
Strang- und Küchenentlüftung Zwischeneindichtung als
Zulage im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache
mit der Sanitärfirma eindichten in vorh. Dachaufbau zur
Herstellung der Regensicherheit. Inkl. aller Zu- und
Nebenarbeiten.
Abmessung: ca. d = 100 mm / 200 mm
30,00
01.02.1.15
Stk
Flachdachabsturzsicherungen als Komplettsystem
Flachdachabsturzsicherungen als Komplettsystem
mit GS- Prüfplakette und bauaufsichtlicher Zulassung,
beinhaltet auch die Befestigungsmittel, bestehend aus
statisch erforderlicher Boden- und Konterplatte, V4A
Stahlrohr, V4A Öse, sowie bitumenverträglichem
Abdichtungsflansch, liefern und entsprechend der
Herstellervorschrift fachgerecht montieren und
eindichten. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten.
Die Zertifizierung zum Einbau solcher
Absturzsicherungssysteme ist nachzuweisen.
Befestigungsgrund:
Hauptdach: Stahlbetonelemente
Hinweis: Bei der Montage ist auf die entsprechenden
konstruktiven Betonplattenstöße des Stahlbetondaches zu
achten.
gew. Fabr.: ...................
100,00
St
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.16
Gerätekoffer Sicherungsseil
Gerätekoffer Sicherungsseil mit Traggriff und
Schnappverschlüssen zur Aufbewahrung des SafexSicherungsseils liefern.
RF.: Fa. Grün, Wilnsdorf Art. Nr. 5151 o.glw.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
28
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gew. Fabr.: ...................
6,00
St
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.17
Dachausstiegsluken liefern und montieren, inkl. Demontage
der
Bestandsluken inkl. RWA-Anlage
Dachausstiegsluke erneuern. Dazu alte Dachluke mit Abm.
ca. 1000 x 1000 mm, bestehend aus Lichtkuppel einschl.
Aufsetzkranz aus Stahl/Kunststoff o.ä. sowie sämtlicher
Zubehörteile, abbauen, abtransportieren und fachgerecht
entsorgen inkl. Entsorgungskosten
Neue Dachausstiegsluke in Anlehnung an Bestand mit
verriegelbarer Einstiegstür einschl.
Dachausstiegsleiter aus Metall liefern und in
vorhandener Öffnung einbauen,
einschließlich notwendiger Wechsel, Anarbeitung der
Schalung und Abdichtungslagen/Abdichtung,
als komplette Leistung incl. Aufsatzkranz zur
Überbrückung der neuen Wärmedämmung
Höhe Metallkranz: ca. 50 cm
2,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.18
Liefern und herstellen von neuen Dacheinläufen
Liefern und herstellen von neuen Dacheinläufen für das
Regenwasser, einschl. Einbau in das Dach mit allen
dazugehörigen Dachabdichtungmaterialien und
Befestigungsmitteln/ Anschlusselementen an
weiterführende Leitungen und Zubehör, mit
Anschlussleitung an die Regenentwässerung zu den
Balkonen.
Dacheinläufe sind als rechteckige Wasserauffangkästen
mit unterseitigem Fallrohranschluss zu liefern und
montieren.
Alte Einläufe sind zurvor zu demontieren und
fachgerecht zu entsorgen. Herstellung der geeigneten
Öffnung in das Dach als komplette Leistung.
Dach: Stahlbeton
Einlauf: DN 100
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
29
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gewähltes Produkt: ...........
45,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.19
Schornsteine instandsetzen
Schornsteine instandsetzen.
Mauerwerksfugen der Schornsteine mit geeignetem
Mörtelmaterial erneuern, zuvor alten Mörtel auskratzen
und entsorgen einschl. Entsorgungskosten als fertige
Leistung. Inkl. Austausch/Vervollständigung von
defekten oder geplatzten Klinkern (ca. 5 Stück pro
Schornstein).
10,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.1.20
Zulage zur Vor. Pos., verputzen der Schornsteine
Zulage zur Vorposition
Schornsteine verputzen,
nur nach Anzeige und Freigabe durch die BL
Schornsteine instandsetzen und anschließen verputzen.
10,00
01.02.1.21
Stk
Liefern und herstellen von neuen
Schornsteinblechabdeckungen
Liefern und herstellen von neuen fachgerechten
Schornsteinblechabdeckungen, Titanzinkblech 0,8 mm in
verschiedenen Zuschnitten und Abkantungen, auch in
Kleinstzuschnitten vor Ort aufmessen, zurichten und als
Wandkehlen, Schürzen, Kehlen, Anschlussbleche, etc.
montieren.
Inkl. aller Befestigungsmittel und Nebenleistungen, als
fertige Leistung.
Bestehende Blechabdeckungen sind zuvor auf ihren
Zustand zu prüfen und nach Absprache mit der Bauleitung
zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen.
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
10,00
Stk
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
30
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.02.2
Hauptdächer und Überfahrt
01.02.2.1
Rinneneinhang, liefern und montieren
Rinneneinhang, aus legiertem Zink, Dicke 0,7 mm, mit
Tropfkante als Falz, liefern und fachgerecht zur
Dachdeckung und Dachrinne anschließen, inkl. aller
Befestigungsmaterialien sowie Ecken und Formstücke,
Leistung inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
i. Z. ca. 500 mm
462,30
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
31
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.2
Dachrinnen einschl. Rinnenhalter montieren
Halbrunde vorgehängte Dachrinne einschl. Rinnenhalter,
Spreizen, Dehnungsausgleicher und Endstück liefern und
montieren, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Material
Titanzinkblech 0,8 mm,
Größe entspr. DIN 18460, Abschn. 4, EN 12056, Teil 3
Zuschnitt: 400 mm
462,30
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.3
Rinnenablaufstutzen DN 100
Rinnenablaufstutzen DN 100 Liefern sowie fachgerechter
Einbau von Rinnenablaufstutzen DIN EN 612,
trichterförmig, aus legiertem Zink DIN EN 988
(Titanzink), Nenngröße DN 100, Zuschnitt 400 mm
Blechstärke 0,8 mm, für vorg. Regenrinnen.
14,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.4
Dehnungsausgleichselement für Dachrinne
Dehnungsausgleichselement für Dachrinne bis 400 mm
inkl. Neopreneinlage liefern und fachgerecht montieren,
als Zulage.
85,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.5
Prov. Regenfallrohr
Provisorisches Regenfallrohr aus flexiblem
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
32
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Kunststoffrohr liefern und an der Rüstung befestigen.
Einschließlich Anschluss an vorhandene Regenrinnen und
unter Anschluss an bestehendem Standrohrstutzen inkl.
Vorhaltung bis zum Anschluss der neuen Fallrohre. Nach
Beendigung der Arbeiten demontieren und entsorgen.
Inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
400,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.6
Zulage Rinnenendstück
Rinnenendstück als Zulage, liefern und fachgerecht,
gem. relevanter DIN / EN einbauen
Rinne: Zuschnitt 400 mm
50,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.7
Korrosionsschutz Freiliegende Einhangbleche und Rinnen
aufbringen
Korrosionsschutz Freiliegende Einhangbleche und
Rinnen gründlich reinigen, Anhaftungen mit einem
Spezialreiniger entfernen, Bitumenkorrosionsschutz gut
deckend im Streichverfahren
aufbringen.
220,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.8
Zulage Rinnenablaufstutzen
Rinnenablaufstutzen als Zulage, liefern und
fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen
DN 120
14,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
33
31.10.2016
27.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.02.2.9
Zulage Rinnenwinkel, 90°
Rinnenwinkel als Zulage, 90°, liefern und fachgerecht,
gem. relevanter DIN / EN einbauen
Zuschnitt 400 mm
12,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.10
Zulage Rinnenwinkel, 45°
Rinnenwinkel als Zulage, 45°, liefern und fachgerecht,
gem. relevanter DIN / EN einbauen
Zuschnitt 400 mm
12,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.11
Zulage Laubfangkorb
Laubfangkorb als Zulage, liefern und
fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen
12,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.12
Regenfallrohr DN 100, Stahl, liefern und montieren
(Aufzugsüberfahrten)
Regenfallrohr DIN 18461, kreisförmig aus Stahl, Loro X
(DIN EN 1123), Befestigung mit Rohrschellen im
tragfähigen Untergrund, inkl. Schellen, allen
Zwischenstücken, Kleinteilen, liefern und fachgerecht
montieren, Größe entspr. DIN 18460, Abschn. 4, EN
12056, Teil 3.
Montageorte Aufzugsüberfahrten, nach Endabstimmung mit
der Bauleitung.
Neumontage WDVS ist zu beachten.
Dicke 0,8 mm,
DN 100
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Fabrikat:
.........
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
301,30
m
Einheitspreis
in EUR
34
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.13
Zulage für Rohrbögen
Rohrbögen als Zulage für zuvorbeschriebenes
Fallrohr aus Stahl, Loro X inkl. notwendiger
Befestigungsmittel, liefern und montieren. Inkl. aller
notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
DN 100
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Fabrikat: .........
12,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.14
Zulage für Sockelknie
Sockelknie als Zulage für zuvorbeschriebenes
Fallrohr aus Titanzink,
inkl. notwendiger Befestigungsmittel,
liefern und montieren.
DN 100
6,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.15
Zulage für Rohrauslauf
Rohrauslauf als Zulage für zuvorbeschriebenes
Fallrohr aus Titanzink,
inkl. notwendiger Befestigungsmittel,
liefern und montieren
DN 100
4,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
35
31.10.2016
27.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.02.2.16
Schornsteineinfassung aus Titanzinkblech 0,8
Liefern und herstellen von neuen fachgerechten
Schornsteineinfassungen, Titanzinkblech 0,8 mm in
verschiedenen Zuschnitten und Abkantungen, auch in
Kleinstzuschnitten vor Ort aufmessen, zurichten und als
Wandkehlen, Schürzen, Kehlen, Anschlussbleche, etc.
montieren.
Inkl. aller Befestigungsmittel und Nebenleistungen, als
fertige Leistung.
Bestehende Einfassungen sind zuvor auf ihren Zustand zu
prüfen und nach Absprache mit der Bauleitung zu
demontieren und fachgerecht zu entsorgen.
Aufmaß erfolgt in allen Abwicklungen nach Fläche.
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
10,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.17
Schwanenhals für Elektroauslässe
Liefern und herstellen von Schwanenhals als gelötete
Sonderkonstruktion für Elektroauslässe auf dem
Hauptdach. Inkl. notwendiger Ab- und
Eindichtungsarbeiten sowie aller weiteren Zu- und
Nebenleistungen.
Durchmesser: 50 mm
15,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2.18
Dachrandprofil, Aufzugsüberfahrt
Lieferung und Montage von mehrteiligem
Aluminium-Dachrandprofil für Schweißbahnanschluss
komplett (3-seitig). Inkl. aller notwendigen
Befestigungsmaterialien und mit Icopal-Anschlussbahn
unbestreut oder Streifen der 1. Lage, b = 33 cm, und
Icopal-Anschlussbahn bestreut oder Streifen der
Oberlage, b = 50 cm, in das montierte Dachrandprofil
eingeklemmt, eindichten. Inkl. aller notwendigen Zuund Nebenleistungen.
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gew. Fabrikat: ...............
Abwicklung Dachrandprofil: ca. 75 cm.
Farbe: nach Vorgabe durch den AG.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Ort: Aufzugsüberfahrtsdächer
104,90
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
36
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.03
Stundenlohnarbeiten
01.03.1
Facharbeiterstunden
Für evtl. anfallende Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet für Facharbeiter:
10,00
Einheit
h
Einheitspreis
in EUR
37
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.03.2
Helferstunden
Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet für Helfer:
10,00
h
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02
2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
02.01
Abriss und Abbrucharbeiten
02.01.1
Wandanschluss entfernen
Vorhandenen Wandanschluss entfernen, Material von der
Dachfläche schaffen und von der Baustelle abfahren
einschließlich fachgerechter Entsorgung.
38
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material-Art: Zinkbleche
Abwicklung: bis ca. 0,75 lfm
Untergrund: Stahlbetondach
Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
41,96
m
Material:
Lohn:
EP:
02.01.2
Abbruch Abdichtung Mehrlagige Bitumenabdichtung
(Hauptdächer)
Abbruch von loser Bitumenabdichtung (bis zu 6 Lagen),
als Vorleistung für das Aufbringen einer neuen
Gefälledämmung mit entsprechender neuer
Bitumenabdeckung. Bestehende Abdichtungen (Bitumen)
abstoßen, zerkleinern, herunterschaffen und in
Container lagern. inkl. fachgerechter Entsorgung und
Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach
Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und
Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft.
Hinweis: Die Trennung der Polystyrol-Dämmplatten von
den anderen Abfallfraktionen und die damit verbundene
separate Entsorgung der jeweiligen Abfälle ist zwingend
durchzuführen.
6 Lagen berücksichtigen.
Ort: Hauptdächer
505,98
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.01.3
Zulage zur Vor. Pos. je weitere Lage
Zulage zur Vorposition, je weitere Lage
Bitumenabdichtung abbrechen,
nur nach Anzeige und Freigabe durch die BL
39
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ort: Hauptdächer
505,98
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.01.4
Zulage für Entsorgung von PAK-haltiger Dachpappe
(Abhänigig
NovaBiotec)
Zulage für Entsorgung von PAK-haltiger Dachpappe
(Abhänigig NovaBiotech), als Vorleistung für das
Aufbringen einer neuen Gefälledämmung mit
entsprechender neuer Bitumenabdeckung. Bestehende
Abdichtungen (Bitumen) abstoßen, zerkleinern,
herunterschaffen und in Container lagern. inkl.
fachgerechter Entsorgung und Entsorgungskosten gemäß
dem örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl.
aller Transport-, Deponie- und Lizenskosten der
Abfallbeseitigungsgesellschaft.
Abhänig NovaBiothec.
Ort: Hauptdächer
505,98
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.01.5
Wärmedämmschicht (HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten)
entfernen
Restloses aufnehmen der vorhandenen Wärmedämmschicht,
Material von der Dachfläche schaffen und in Container
lagern inkl. fachgerechter Entsorgung für HBCD-haltige
Polystyrol-Dämmplatten als Verbundabfall (AS 170603*
oder 170903*) sowie Entsorgungskosten gemäß dem
örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl. aller
Transport-, Deponie- und Lizenskosten der
Abfallbeseitigungsgesellschaft.
Material der Wärmedämmung: Styropor als Platten bzw
Streifenverlegung.
Dicke der Wärmedämmung: ca.10 cm plus
Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt
560,97
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.01.6
Dampfsperre entfernen
Restloses entfernen der vorhandenen Dampfsperre,
Material von der Dachfläche schaffen und von der
Baustelle abfahren, einschließlich fachgerechter
Entsorgung. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten.
40
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dampfsperre: Dichtungsbahn mit Aluminiumeinlage ca. 0,5
cm
Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt
505,98
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.01.7
Abkehren des Untergrundes (Hauptdächer)
Vorhandenen Untergrund scharf abkehren, Material von
der Dachfläche schaffen, Hochstehende Kanten und Grate
egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und
besenrein abfegen. Anfallenden Schutt nach Materialien
trennen und vom Dach in die Container schaffen,
einschließlich fachgerechter Entsorgung. Inkl. aller
Zu- und Nebenarbeiten.
Art des Untergrundes: Stahlbeton
Ort: Hauptdächer
505,98
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.01.8
Abbruch Abdichtung Mehrlagige Bitumenabdichtung
(Aufzugsüberfahrten)
inkl. Entsorgung
Abbruch von loser Bitumenabdichtung (bis zu 6 Lagen),
als Vorleistung für das Aufbringen einer neuen
Gefälledämmung mit entsprechender neuer
Bitumenabdeckung. Bestehende Abdichtungen (Bitumen)
abstoßen, zerkleinern, herunterschaffen und in
Container lagern. inkl. fachgerechter Entsorgung und
Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach
Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und
Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft.
6 Lagen berücksichtigen.
Ort: Aufzugsüberfahrten
54,99
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
41
31.10.2016
27.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.01.9
Abkehren des Untergrundes (Aufzugsüberfahrt)
Vorhandenen Untergrund scharf abkehren, Material von
der Dachfläche schaffen, Hochstehende Kanten und Grate
egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und
besenrein abfegen. Anfallenden Schutt nach Materialien
trennen und vom Dach in die Container schaffen,
einschließlich fachgerechter Entsorgung. Inkl. aller
Zu- und Nebenarbeiten.
Art des Untergrundes: Stahlbeton
Ort: Aufzugsüberfahrt
54,99
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.01.10
Tragschicht
die
Dachflächen
Tragschicht
Hohlstellen
ab 2 cm mit
ausbessern, betr. Bestandsdachflächen sowie
der Aufzugsüberfahrten
Betonfläche überprüfen, augenscheinliche
in der Tragschicht > 15 cm² und einer Tiefe
ausgleichen.
Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt
gewähltes Produkt: ...........
560,97
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.01.11
Abbruch Strang- und Küchenentlüftung, d= bis 200mm
Abbruch Strang- und Küchenentlüftung.
Vorhandene schadhafte Dunstrohre, Flachdachentlüfter,
etc. im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit
der Sanitärfirma demontieren, herunterschaffen und
entsorgen, einschl. Entsorgungskosten sowie aller
notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Eine mögliche Asbestbelastung der zu demontierenden
Objekte ist in der Leistungsausführung zu
berücksichtigen und entsprechend in den EP
(Entsorgungskosten usw.) einzukalkulieren.
Abmessung: ca. d= 100 mm/ 200 mm
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
10,00
Stck
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
42
31.10.2016
27.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.01.12
Strang- und Küchenentlüftung eindichten, d= bis 200mm
Strang- und Küchenentlüftung
bauseits vorhanden im Zuge der Strangsanierung bzw. in
Absprache mit der Sanitärfirma eindichten in
Dachaufbau. Inkl. herstellen Auschnitt in der UK und
aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Abmessung: ca. d= 100mm/ 200 mm
10,00
Stck
Material:
Lohn:
EP:
02.01.13
Abbruch Strang- und Küchenentlüftung, 800x800mm
Abbruch Strang- und Küchenentlüftung.
Vorhandene schadhafte Dunstrohre, Flachdachentlüfter,
etc. im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit
der Sanitärfirma demontieren, herunterschaffen und
entsorgen, einschl. Entsorgungskosten sowie aller
notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Eine mögliche Asbestbelastung der zu demontierenden
Objekte ist in der Leistungsausführung zu
berücksichtigen und entsprechend in den EP
(Entsorgungskosten usw.) einzukalkulieren.
Abmessung: ca. d= 800 mm x 800 mm
Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind
der Schlussrechnung beizulegen.
10,00
Stck
Material:
Lohn:
EP:
02.01.14
Strang- und Küchenentlüftung eindichten, 800x800mm
Strang- und Küchenentlüftung
bauseits vorhanden im Zuge der Strangsanierung bzw. in
Absprache mit der Sanitärfirma eindichten in
Dachaufbau. Inkl. herstellen Auschnitt in der UK und
aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Abmessung: ca. d= 800 mm x 800 mm
10,00
Stck
Material:
Lohn:
EP:
02.01.15
Regenfallrohr demontieren
Regenfallrohre inkl. Rohrschellen und
Befestigungen demontieren, abtransportieren, entsorgen
einschl. Entsorgungskosten sowie aller notwendigen Zuund Nebenarbeiten.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
43
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ort: DG
Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind
der Schlussrechnung beizulegen.
99,80
m
Material:
Lohn:
EP:
02.01.16
Abnehmen der vorhandenen Dachrinnen
Abnehmen der vorhandenen Dachrinnen, einschl. der
Einhangbleche und Traufbleche, aller Befestigungsmittel
und Formstücke aus Zink/ Stahl/ verzinkt/ PVC hart,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Material wird
Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen,
einschl. der Transport- und Kippgebühren.
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
Betrifft: Hauptdächer, Aufzugsüberfahrten
135,96
m
Material:
Lohn:
EP:
02.01.17
Abnehmen von Dachrandprofil, Aufzugsüberfahrt
Abnehmen der vorhandenen Dachrandprofilabdeckung,
einschl. aller Befestigungsmittel und Formstücke aus
Zink/ Stahl/ verzinkt/ PVC hart, inkl. aller Zu- und
Nebenarbeiten. Material wird Eigentum des AN und ist
fachgerecht zu entsorgen, einschl. der Transport- und
Kippgebühren.
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
Betrifft: Aufzugsüberfahrten
41,96
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
44
31.10.2016
27.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.02
Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
02.02.1
Hauptdächer und Überfahrt
02.02.1.1
Erstellung einer Werksplanung / Gefälleplan
Erstellung einer Werksplanung / Gefälleplan für die
Verlegung der Gefälledämmung und der Grunddämmung sowie
sämtlicher Anschlussdetails im Objekt.
Übergabe 2 x in Papierform und 1 x in digitaler Form an
den Bauherrn / BL
Hier: Hauptdach und Aufzugsüberfahrtsdächer
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.2
Erstellung einer Windzugberechnung für die gesamten
Dachflächen
Erstellung einer Windzugberechnung für die
Dachabdichtung.
Übergabe 2 x in Papierform und 1 x in digitaler Form an
den Bauherrn / BL
Hier: Hauptdach und Aufzugsüberfahrtsdächer
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.3
Dachflächen reinigen / Haftgrund herstellen
Haftgrundlage auf den Dachflächen herstellen.
Dachflächen entsprechend den geltenden Vorschriften
reinigen (abfegen) und mit einem Bitumen-Voranstrich
einstreichen und ablüften lassen. Inkl. aller
notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Verbrauch:
Saugende Untergründe ca. 0,25 - 0,35 l/m²
Nicht saugende Untergründe ca. 0,10 - 0,20 l/m²
Verarbeitungstemperatur: > + 5 °C
Trockenzeit: ca. 2 Std. (je nach Untergrund und
Temperatur)
Der Voranstrich soll vor dem Aufbringen der nächsten
Lage ausreichend ablüften.
Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer
Produkt: Icopal-RAPID-PRIMER o. glw.
gew. Produkt: ................
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
560,97
m²
Einheitspreis
in EUR
45
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.4
Dampfsperrbahn aufbringen
Icopal-ALU-VILLATHERM,
Elastomer-bitumen-Dampfsperrschweißbahn, gleichzeitig
Trenn- und Ausgleichslage, oberseitig Feinbesandung und
Sicherheitsnaht, unterseitig schmale unterbrochene
Power-THERM-Streifen aus wärmeaktivierbarem
Selbstklebebitumen und rote SYNTAN®-Beschichtung,
d = 3,3 mm,
Einlage Aluminium Verbundträger, sd > 1.500 m, durch
rückstandsfreies Abflämmen der unterseitigen Folie
aufkleben. Nähte und Stöße mind. 8 cm breit vollflächig
verschweißen und andrücken. Im Bereich von Durchbrüchen
und Anschlüssen ist die Dampfsperre dampfdicht
anzuschließen bzw. hochzuführen.
Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer
Geprüfte Abzugfestigkeit des THERM-Systems von 6,6
kN/m² gemäß Gutachten des BDA-keur
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt : ..........
560,98
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.5
Gefälledämmung dm/35, anflämmen
Icopal-EPS-Gefälledämmung dm/35,
bestehend aus keilig geschnittenen
Polystyrol-Hartschaumplatten
(EPS 035 DAA dm), 1,00 x 1,20 m, nach
DIN EN 13 163 und DIN 4108-10, Typ dm,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035,
Baustoffklasse B1 nach DIN 4102,
inkl. Kehl- und Gratplatten fachgerecht
nach mitgeliefertem Positionsplan durch
Abflämmen der oberseitigen Folienabdeckung der Dampfsperrbahn aufkleben.
Gefälle: 2 %
Anfangsdicke: ca. 200 mm
Enddicke: 100 mm (Mindestdicke)
im Mittel: ca. 150 mm
U-Wert gesamt mit ebener Dämmung:
< 0,20 W/m²K
DAA dm = Flachdachdämmung,
mittlere Druckbelastung.
Ort: Hauptdächer
Produkt: Icopal EPS Gefälledämmung o. glw.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
46
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gewähltes Produkt : ..........
505,98
02.02.1.6
m2
EPS 035 DAA dm Platten anflämmen (Aufzugsüberfahrt)
Wärmedämmung, d = 40 mm, aus
Polystyrol-Hartschaum (EPS 035 DAA dm)
nach DIN EN 13163 und DIN V 4108-10,
Anwendungsgebiet DAA dm, im bestehenden Gefälle
verlegt, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Baustoffklasse
B1 nachDIN 4102,
fachgerecht durch Anflämmen
der oberseitigen Folienabdeckung der
Dampfsperrbahn dichtgestoßen aufkleben.
DAA dm = Flachdachdämmung,
mittlere Druckbelastung.
Ort: Aufzugsüberfahrtsdächer
gewähltes Produkt : ..........
54,99
02.02.1.7
m2
Bewegungsfuge ausbilden
Bewegungsfuge, wie folgt ausbilden:
Schleppstreifen aus Icopal-SCR-Matte, b = 20 cm, über
der Fuge verlegen und gegen Verrutschen einseitig
fixieren. Verstärkungsstreifen aus Icopal-Anschlussbahn
unbestreut oder Streifen der 1. Lage, b = 33 cm, über
dem Schleppstreifen aufschweißen. Einlagige
Icopal-Flächenabdichtung über der Fuge durchziehen bzw.
aufschweißen. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten.
Ort: Hauptdach
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt: ...........
100,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.8
Icopal-POLAR-EPS dm/35, d = 60 mm, PUR-Kleber (Innen)
Icopal-POLAR-EPS dm/35, d = 60 mm,
segmentierte Klappdämmbahn, Deckmaß
1,00 m²/m, Polystyrol-Hartschaum
(EPS 035 DAA dm) nach DIN EN 13163
und DIN 4108-10, Typ dm,
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035,
Baustoffklasse B1 als Verbundbaustoff E,
nach DIN 4102, mit Niveau-Ausgleich im
Naht- und Stoßbereich für eine ebene
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
47
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Oberfläche, mit Stufenfalz an den
Längsseiten. Werksseitig belegt mit
Elastomerbitumen-Schweißbahn IcopalPOLAR, gleichzeitig Dampfdruckausgleichsschicht, d = 4,0 mm, Einlage
150 g/m² Polyestergewebe-Verbundträger,
oberseitig PP-Vlies und Sicherheitsnaht,
unterseitig Power-THERM-Streifen und
rote SYNTAN®-Beschichtung. Dichtgestoßen
im Innenbereich der Dachfläche mit
Icopal-PUR-Kleber auf den vorbereiteten
Untergrund aufkleben.
Verbrauch: mindestens 120 g/m²
Nahtverschluss durch doppelte
Sicherheitsnaht (3 cm kaltselbstklebend
plus 7 cm verschweißbar). Dafür die
abziehbare Folie des Schutzstreifens aus
der Naht entfernen und den Schutzstreifen mit der Icopal-Andruckrolle
andrücken. Danach die Naht und den
Querstoß der 1. Abdichtungslage vollflächig verschweißen und andrücken.
U-Wert gesamt mit ebener Dämmung:
< 0,20 W/m²K
DAA dm = Flachdachdämmung, mittlere
Druckbelastung.
Anmerkungen zu den Vorpositionen:
Die angegebenen PUR-Klebemengen
sind bei Gebäuden bis 25 m Höhe, die
als geschlossen gelten, mit
3 Streifen/m² im Innenbereich,
4 Streifen/m² im Innenrandbereich,
5 Streifen/m² im Außenrandbereich,
6 Streifen/m² im Eckbereich
der Dachfläche einzusetzen.
Verbrauch:
mindestens 40 g je Streifen und Meter.
Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt: ...........
560,97
02.02.1.9
m2
Oberlage der Dachabdichtung, Aufzugsüberfahrtsdächer
Oberlage der Dachabdichtung, bestehend aus
Elastomerbitumen -Schweißbahn Icopal-VENTURA® mit
FireSmart®-Ausrüstung, oberseitig lichtgrau bestreut,
Sicherheitsnaht und bestreuungsfreier Querstoß,
unterseitig Rillen-VARIO und Folie, d = 5,2 mm, Einlage
260 g/m² Glas-Polyester-Verbundträger, auf
vorbereiteten Untergrund vollflächig aufschweißen.
Dabei sind die Nähte 8 cm und die Stöße 10 cm breit zu
überdecken.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
48
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Dichtigkeit der Naht sollte durch die austretende
Bitumenschweißraupe überprüft werden, die im noch
klebfähigen Zustand abgestreut werden kann.
Eigenschaftsklasse E1
Anwendungstyp DO/BA
Kaltbiegeverhalten und Wärmestandfestigkeit nach
Alterung gemäß EN 1296 geprüft.
Widerstand gegen statische Belastung nach EN 12730:
Höchste Laststufe von 20 kg bestanden.
Im Systemaufbau widerstandsfähig gegen Flugfeuer und
strahlende Wärme gem. LBO.
Güteüberwacht vom MPA NRW, entsprechend
Überwachungsvertrag Nr. 220003645 vom 1. Februar 2006.
Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt: ...........
560,97
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.10
Wandanschlussschiene (starr) mit elastischer Verfugung,
wie folgt
herstellen
Wandanschluss starr, wie folgt herstellen:
Wandfläche mit Icopal-Elastomerbitumen-Voranstrich
grundieren.
Ausgleichs- und Dampfsperrbahn der Dachfläche bis
Oberkante des Dämmstoffkeils an der Wand vollflächig
aufschweißen bzw. -kleben.
Nach Verlegung der Dämmung Dämmstoffkeil, mindestens 5
x 5 cm, durch Anflämmen der 1. Abdichtungslage
fixieren.
Icopal-Anschlussbahn unbestreut oder Streifen der 1.
Lage, b = 33 cm, an der Wand und vor dem Keil
aufschweißen. Im Keilbereich unverschweißt lassen.
Icopal-Oberlage bis Vorderkante Keil aufschweißen.
Icopal-Anschlussbahn bestreut oder Streifen der
Oberlage, b = 33 cm, aufschweißen.
Wandanschlussschiene nach Herstellervorschrift
montieren.
Im Anschluss Wandanschlussschiene mit elastischer,
bitumenverträglicher Versiegelung nach
Herstellervorschrift versiegeln.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
49
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen,
Strangentlüftern etc.
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt: ...........
41,96
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.11
Eckausbildungen zum Anschluss der Vorposition fachgerecht
herstellen,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten
Eckausbildungen zum Anschluss der Vorposition
fachgerecht herstellen.Inkl. aller Zu- und
Nebenarbeiten.
Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen,
Strangentlüftern etc.
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Produkt: ...........
41,96
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.12
Traufabschluss Warmdach (WDVS) herstellen
Traufabschluss (WDVS) wie folgt
herstellen:
- Dampfsperrbahn bis zum Dachrand
verlegen.
- Holzbohle aus z. B. KVH, ca. 3 x 16 cm,
mit Dämmstoffplatten aus EPS 035 DAA dh,
d = Dämmstoffdicke abzüglich 7 cm und
Abstandshölzern unterbauen und am
Dachrand befestigen
(Berechnungsgrundlage DIN EN 1991-1-4).
- Holzwerkstoffplatte, ca. 3 x 28 cm,
mit Überstand für das WDVS auf der
Holzbohle befestigen.
- Streifen der Dampfsperrbahn,
b = ca. 30 cm, auf die Dampfsperre
vollflächig aufschweißen bzw. -kleben
und bis zur Oberkante der Bohlenkonstruktion an der Innenseite
hochführen und fixieren.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
50
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Nach Montage der Rinnenhalter
und des Traufblechs als Stützblech,
Traufblech mit Icopal-Elastomerbitumen-Voranstrich grundieren.
- Nach Verlegung der Wärmedämmmung
Schleppstreifen aus Icopal-SCR-Matte,
b = ca. 10 cm, über der Traufblechkante
verlegen.
- Icopal-Flächenabdichtung bis zur
Tropfkante des Traufblechs vollflächig
aufschweißen.
Fassadendämmstärke: 12 cm EPS
Ausführung gemäß beigefügter Detailzeichnung und in
Absprache mit der Bauleitung.
135,96
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.13
Anschluss an vorhandene Rohrdurchführungen
Anschluss an vorhandene Rohrdurchführungen, Lüfter,
etc., Durchmesser ca.70-125 mm, mit Flüssigabdichtung
Icopal-PROFI-DICHT wie folgt herstellen:
Untergrund gegebenenfalls aufrauen, z. B. Edelstahl
oder PVC-Dunstrohr,und mit Icopal-PROFI-DICHT-Reiniger
säubern (siehe Untergrundtabelle).
Ränder sowie Abgrenzungen der
Icopal-PROFI-DICHT-Abdichtung mit Krepp-Band abkleben.
PROFI-DICHT-Abdichtung mit Lammfellrolle oder Pinsel
auf den trockenen Untergrund auftragen und
zugeschnittenes PROFI-DICHT-Spezialvlies 110 g/m² mit 5
cm Überdeckung vollflächig und hohlraumfrei einbetten.
Die Überdeckungen sind an den Kontaktflächen zueinander
mit PROFI-DICHT-Abdichtung zu belegen.
PROFI-DICHT-Abdichtung auf das Spezialvlies wie
vorbeschrieben auftragen.
Verbrauch gesamt mind. 3,0 kg/m²
Trockenschichtdicke gesamt mind. 2,1 mm
Krepp-Band vor dem Aushärten entfernen.
Anmerkung:
In geschlossenen Räumen ist der Einsatz nach den Regeln
der BauBG nur unter besonderen Bedingungen erlaubt. Es
muss für einen mind. 7-fachen Luftwechsel gesorgt und
es müssen regelmäßige Messungen der
Lösemittelkonzentration durchgeführt werden.
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
51
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gewähltes Produkt : ..........
10,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.14
Strang- und Küchenentlüftung Zwischeneindichtung als
Strang- und Küchenentlüftung Zwischeneindichtung als
Zulage im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache
mit der Sanitärfirma eindichten in vorh. Dachaufbau zur
Herstellung der Regensicherheit. Inkl. aller Zu- und
Nebenarbeiten.
Abmessung: ca. d = 100 mm / 200 mm
10,00
02.02.1.15
Stk
Flachdachabsturzsicherungen als Komplettsystem
Flachdachabsturzsicherungen als Komplettsystem
mit GS- Prüfplakette und bauaufsichtlicher Zulassung,
beinhaltet auch die Befestigungsmittel, bestehend aus
statisch erforderlicher Boden- und Konterplatte, V4A
Stahlrohr, V4A Öse, sowie bitumenverträglichem
Abdichtungsflansch, liefern und entsprechend der
Herstellervorschrift fachgerecht montieren und
eindichten. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten.
Die Zertifizierung zum Einbau solcher
Absturzsicherungssysteme ist nachzuweisen.
Befestigungsgrund:
Hauptdach: Stahlbetonelemente
Hinweis: Bei der Montage ist auf die entsprechenden
konstruktiven Betonplattenstöße des Stahlbetondaches zu
achten.
gew. Fabr.: ...................
100,00
St
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.16
Gerätekoffer Sicherungsseil
Gerätekoffer Sicherungsseil mit Traggriff und
Schnappverschlüssen zur Aufbewahrung des SafexSicherungsseils liefern.
RF.: Fa. Grün, Wilnsdorf Art. Nr. 5151 o.glw.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
52
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gew. Fabr.: ...................
6,00
St
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.17
Dachausstiegsluken liefern und montieren, inkl. Demontage
der
Bestandsluken inkl. RWA-Anlage
Dachausstiegsluke erneuern. Dazu alte Dachluke mit Abm.
ca. 1000 x 1000 mm, bestehend aus Lichtkuppel einschl.
Aufsetzkranz aus Stahl/Kunststoff o.ä. sowie sämtlicher
Zubehörteile, abbauen, abtransportieren und fachgerecht
entsorgen inkl. Entsorgungskosten
Neue Dachausstiegsluke in Anlehnung an Bestand mit
verriegelbarer Einstiegstür einschl.
Dachausstiegsleiter aus Metall liefern und in
vorhandener Öffnung einbauen,
einschließlich notwendiger Wechsel, Anarbeitung der
Schalung und Abdichtungslagen/Abdichtung,
als komplette Leistung incl. Aufsatzkranz zur
Überbrückung der neuen Wärmedämmung.
Höhe Metallkranz: ca. 50 cm
2,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.18
Liefern und herstellen von neuen Dacheinläufen
Liefern und herstellen von neuen Dacheinläufen für das
Regenwasser, einschl. Einbau in das Dach mit allen
dazugehörigen Dachabdichtungmaterialien und
Befestigungsmitteln/ Anschlusselementen an
weiterführende Leitungen und Zubehör, mit
Anschlussleitung an die Regenentwässerung zu den
Balkonen.
Dacheinläufe sind als rechteckige Wasserauffangkästen
mit unterseitigem Fallrohranschluss zu liefern und
montieren.
Alte Einläufe sind zurvor zu demontieren und
fachgerecht zu entsorgen. Herstellung der geeigneten
Öffnung in das Dach als komplette Leistung.
Dach: Stahlbeton
Einlauf: DN 100
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
53
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gewähltes Produkt: ...........
45,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.19
Schornsteine instandsetzen
Schornsteine instandsetzen.
Mauerwerksfugen der Schornsteine mit geeignetem
Mörtelmaterial erneuern, zuvor alten Mörtel auskratzen
und entsorgen einschl. Entsorgungskosten als fertige
Leistung. Inkl. Austausch/Vervollständigung von
defekten oder geplatzten Klinkern (ca. 5 Stück pro
Schornstein).
10,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.1.20
Zulage zur Vor. Pos., verputzen der Schornsteine
Zulage zur Vorposition
Schornsteine verputzen,
nur nach Anzeige und Freigabe durch die BL
Schornsteine instandsetzen und anschließen verputzen.
4,00
02.02.1.21
Stk
Liefern und herstellen von neuen
Schornsteinblechabdeckungen
Liefern und herstellen von neuen fachgerechten
Schornsteinblechabdeckungen, Titanzinkblech 0,8 mm in
verschiedenen Zuschnitten und Abkantungen, auch in
Kleinstzuschnitten vor Ort aufmessen, zurichten und als
Wandkehlen, Schürzen, Kehlen, Anschlussbleche, etc.
montieren.
Inkl. aller Befestigungsmittel und Nebenleistungen, als
fertige Leistung.
Bestehende Blechabdeckungen sind zuvor auf ihren
Zustand zu prüfen und nach Absprache mit der Bauleitung
zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen.
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
4,00
Stk
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
54
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02.02.2
Hauptdächer und Überfahrt
02.02.2.1
Rinneneinhang, liefern und montieren
Rinneneinhang, aus legiertem Zink, Dicke 0,7 mm, mit
Tropfkante als Falz, liefern und fachgerecht zur
Dachdeckung und Dachrinne anschließen, inkl. aller
Befestigungsmaterialien sowie Ecken und Formstücke,
Leistung inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
i. Z. ca. 500 mm
135,96
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
55
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.2
Dachrinnen einschl. Rinnenhalter montieren
Halbrunde vorgehängte Dachrinne einschl. Rinnenhalter,
Spreizen, Dehnungsausgleicher und Endstück liefern und
montieren, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Material
Titanzinkblech 0,8 mm,
Größe entspr. DIN 18460, Abschn. 4, EN 12056, Teil 3
Zuschnitt: 400 mm
135,96
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.3
Rinnenablaufstutzen DN 100
Rinnenablaufstutzen DN 100 Liefern sowie fachgerechter
Einbau von Rinnenablaufstutzen DIN EN 612,
trichterförmig, aus legiertem Zink DIN EN 988
(Titanzink), Nenngröße DN 100, Zuschnitt 400 mm
Blechstärke 0,8 mm, für vorg. Regenrinnen.
4,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.4
Dehnungsausgleichselement für Dachrinne
Dehnungsausgleichselement für Dachrinne bis 400 mm
inkl. Neopreneinlage liefern und fachgerecht montieren,
als Zulage.
85,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.5
Prov. Regenfallrohr
Provisorisches Regenfallrohr aus flexiblem
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
56
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Kunststoffrohr liefern und an der Rüstung befestigen.
Einschließlich Anschluss an vorhandene Regenrinnen und
unter Anschluss an bestehendem Standrohrstutzen inkl.
Vorhaltung bis zum Anschluss der neuen Fallrohre. Nach
Beendigung der Arbeiten demontieren und entsorgen.
Inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
100,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.6
Zulage Rinnenendstück
Rinnenendstück als Zulage, liefern und fachgerecht,
gem. relevanter DIN / EN einbauen
Rinne: Zuschnitt 400 mm
15,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.7
Korrosionsschutz Freiliegende Einhangbleche und Rinnen
aufbringen
Korrosionsschutz Freiliegende Einhangbleche und
Rinnen gründlich reinigen, Anhaftungen mit einem
Spezialreiniger entfernen, Bitumenkorrosionsschutz gut
deckend im Streichverfahren
aufbringen.
80,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.8
Zulage Rinnenablaufstutzen
Rinnenablaufstutzen als Zulage, liefern und
fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen
DN 120
4,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
57
31.10.2016
27.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.02.2.9
Zulage Rinnenwinkel, 90°
Rinnenwinkel als Zulage, 90°, liefern und fachgerecht,
gem. relevanter DIN / EN einbauen
Zuschnitt 400 mm
3,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.10
Zulage Rinnenwinkel, 45°
Rinnenwinkel als Zulage, 45°, liefern und fachgerecht,
gem. relevanter DIN / EN einbauen
Zuschnitt 400 mm
3,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.11
Zulage Laubfangkorb
Laubfangkorb als Zulage, liefern und
fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen
3,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.12
Regenfallrohr DN 100, Stahl, liefern und montieren
(Aufzugsüberfahrten)
Regenfallrohr DIN 18461, kreisförmig aus Stahl, Loro X
(DIN EN 1123), Befestigung mit Rohrschellen im
tragfähigen Untergrund, inkl. Schellen, allen
Zwischenstücken, Kleinteilen, liefern und fachgerecht
montieren, Größe entspr. DIN 18460, Abschn. 4, EN
12056, Teil 3.
Montageorte Aufzugsüberfahrten, nach Endabstimmung mit
der Bauleitung.
Neumontage WDVS ist zu beachten.
Dicke 0,8 mm,
DN 100
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Fabrikat:
.........
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
99,80
m
Einheitspreis
in EUR
58
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.13
Zulage für Rohrbögen
Rohrbögen als Zulage für zuvorbeschriebenes
Fallrohr aus Stahl, Loro X inkl. notwendiger
Befestigungsmittel, liefern und montieren. Inkl. aller
notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
DN 100
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gewähltes Fabrikat: .........
3,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.14
Zulage für Sockelknie
Sockelknie als Zulage für zuvorbeschriebenes
Fallrohr aus Titanzink,
inkl. notwendiger Befestigungsmittel,
liefern und montieren.
DN 100
2,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.15
Zulage für Rohrauslauf
Rohrauslauf als Zulage für zuvorbeschriebenes
Fallrohr aus Titanzink,
inkl. notwendiger Befestigungsmittel,
liefern und montieren
DN 100
2,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
59
31.10.2016
27.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.02.2.16
Schornsteineinfassung aus Titanzinkblech 0,8
Liefern und herstellen von neuen fachgerechten
Schornsteineinfassungen, Titanzinkblech 0,8 mm in
verschiedenen Zuschnitten und Abkantungen, auch in
Kleinstzuschnitten vor Ort aufmessen, zurichten und als
Wandkehlen, Schürzen, Kehlen, Anschlussbleche, etc.
montieren.
Inkl. aller Befestigungsmittel und Nebenleistungen, als
fertige Leistung.
Bestehende Einfassungen sind zuvor auf ihren Zustand zu
prüfen und nach Absprache mit der Bauleitung zu
demontieren und fachgerecht zu entsorgen.
Aufmaß erfolgt in allen Abwicklungen nach Fläche.
Bemerkung:
Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der
Schlussrechnung beizulegen.
4,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.17
Schwanenhals für Elektroauslässe
Liefern und herstellen von Schwanenhals als gelötete
Sonderkonstruktion für Elektroauslässe auf dem
Hauptdach. Inkl. notwendiger Ab- und
Eindichtungsarbeiten sowie aller weiteren Zu- und
Nebenleistungen.
Durchmesser: 50 mm
4,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2.18
Dachrandprofil, Aufzugsüberfahrt
Lieferung und Montage von mehrteiligem
Aluminium-Dachrandprofil für Schweißbahnanschluss
komplett (3-seitig). Inkl. aller notwendigen
Befestigungsmaterialien und mit Icopal-Anschlussbahn
unbestreut oder Streifen der 1. Lage, b = 33 cm, und
Icopal-Anschlussbahn bestreut oder Streifen der
Oberlage, b = 50 cm, in das montierte Dachrandprofil
eingeklemmt, eindichten. Inkl. aller notwendigen Zuund Nebenleistungen.
beschriebenes Produkt oder gleichwertig
gew. Fabrikat: ...............
Abwicklung Dachrandprofil: ca. 75 cm.
Farbe: nach Vorgabe durch den AG.
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Ort: Aufzugsüberfahrtsdächer
41,96
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
60
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02.03
Stundenlohnarbeiten
02.03.1
Facharbeiterstunden
Für evtl. anfallende Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet für Facharbeiter:
10,00
Einheit
h
Einheitspreis
in EUR
61
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.03.2
Helferstunden
Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet für Helfer:
10,00
h
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Dach- und Klempnerarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
01
1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
01.01
Abriss und Abbrucharbeiten
01.02
Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
01.02.1
Hauptdächer und Überfahrt
01.02.2
Hauptdächer und Überfahrt
01.03
Stundenlohnarbeiten
02
2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
02.01
Abriss und Abbrucharbeiten
02.02
Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
02.02.1
Hauptdächer und Überfahrt
02.02.2
Hauptdächer und Überfahrt
02.03
Stundenlohnarbeiten
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
62
31.10.2016
27.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR