Datum: 03.11.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 Angebot für Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben. Die in den anliegenden Vergabeunterlagen beschriebene Bauleistung soll nach folgendem Verfahren vergeben werden: öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren wettbewerblicher Dialog 1. Auftraggebende Stelle: 2. Vergabeunterlagen: 3. Auskünfte zum Technischen Inhalt: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Werbellinstraße 12 12053 Berlin Die Vergabeunterlagen sind im Vordruck „Angebot“ angegeben; soweit sie nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ansprechpartner: Telefon: +49 3068926467 Fax: [email protected] Email: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Auskunft über VergabeunterAnsprechpartner: Herr Schleicher lagen und dergleichen: Telefon: +49 3068926467 Fax: [email protected] Email: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Geschäftsbesorgerin der WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin Telefon: (030) 68 92-0 Telefax: (030) 68 92-60 09 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Christoph Landerer Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 1190 [email protected] www.stadtundland.de Geschäftsführer: Anne Keilholz, Ingo Malter Sitz: Berlin USt.-IdNr. DE136630118 4. Frist für die Angebotsabgabe: Das Angebot ist bei freihändiger Vergabe / beim Verhandlungsverfahren bis zum Einreichungstermin bei Ausschreibung bis zum Eröffnungstermin am 05.12.2016 um 14:30 Uhr an die Einreichungsstelle: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH GF-SE Werbellinstraße 12 12053 Berlin in fest verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift: „Angebot für…(Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff) …“ einzusenden oder dort abzugeben. Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig auf dem äußeren und einem besonderen inneren Umschlag vermerkt sein. POSTANSCHRIFT: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Postfach 160 12001 Berlin 5. Nachunternehmer: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Die Gewerke für die Nachunternehmer vorgesehen sind, sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben (siehe Anlage zu den BVB). 6. Vorlage von Nachweisen: Der Bieter hat für sich und für Nachunternehmer zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit dem Angebot vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Auszüge (Original oder Kopie) dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. 7. Die Erteilung des Auftrages kann von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden: gemäß Bekanntmachung 2 von 3 8. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: ja nein Näheres siehe Vergabeunterlagen 9. Nebenangebote: nicht zugelassen zugelassen Abweichend von Nr. 4.2 der Bewerbungsbedingungen gilt bei Nebenangeboten Folgendes: 10. Zuschlags- und Bindefrist, Umfang der Leistung, Ausführungsort (Baustelle), Ausführungszeit, Sicherheitsleistung, Zahlungsbedingungen: 11. Sonstige Informationen: Bindefriast: 03.02.2017 Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden. Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen. Angebote in Papierform werden nicht gewertet. gemäß Bekanntmachung 12. Zuschlagskriterien der Hauptund Nebenangebote/ÄnderungsVorschläge: % Kriterium % Kriterium 100 % Kriterium Preis Ausführungsfrist Vergütungsbedingungen Qualität Funktionalität technischer Wert Gestaltung Konstruktion technische Beratung Folgekosten Betriebskosten Wartung Rentabilität Es gelten die beigefügten „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“. Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 3 von 3 Teilnahmebedingungen und geforderte Nachweise: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister 1. Nachweise zur Berufsausübung gemäß VOB/A (2016) §6a EU 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß VOB/A (2016)§6a EU 2. a) bis c) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Der Jahresumsatz sollte das doppelt des Auftragswerts betragen. 2. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen, die Radiusklausel ist ausgeschlossen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Nachweise gemäß VOB/A (2016) §6a EU 3. in Form von Referenzen. 2. Eigenerklärung: Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist. 3. Eigenerklärung: Für Firmen mit Sitz außerhalb von Berlin und Brandenburg: Nachweis, wie die Mängelbeseitigung nach VOB/B § 13 (5) für die Dauer von 5 Jahren nach Abnahmegesichert wird. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Nachweis von mind. einem Referenzobjekt, mit mindestens 2.000 m² Dachfläche ausgeführt innerhalb eines Jahres bzw. mehrere Referenzen die in der Summe die geforderten Mindestvoraussetzungen innerhalb eines Jahres erfüllen. Ausführungszeit: bis 5 Jahre vor Angebotsabgabe, Erforderliche Angaben: Bezeichnung Bauvorhaben, Adresse des Bauherrn, sowie Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Eigenleistungsanteil, Ausführungszeitraum. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Darlegung der besonderen Bedingungen: a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung c) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen d) bevorzugte Zuschlagserteilung an Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tarifliche Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder Ausbildungsverbünden beteiligen, §10BerlAVG e) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB f) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)die noch mindestens 3 Monate gültig ist. Angebotsabgabe: Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden. Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen. Empfohlen wird die Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren mit Hilfe der kostenfrei zur Verfügung stehenden Software ava-sign. Angebote in Papierform werden nicht gewertet. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Angebot für Bauleistungen (Name und Anschrift des Bieters) (Ort und Datum) An STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Zuschlagsfrist: 04.02.2017 (Datum) Werbellinstraße 12 12053 (Sofern kein Datum angegeben ist, gilt die VOB) Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle) Betreff: Komplettsanierung JLS BA6 Vorgang: Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preise an. An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Das Angebot besteht aus folgenden Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden: der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen den nachstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung den mir/uns bekannten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ des Auftraggeber für die Ausführung von Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung den folgenden „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“: den "Allgemeinen Technischen Vorschriften" VOB Teil C und den „Ergänzenden Bestimmungen zu DIN-Normen im Bauwesen und im Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind" den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" VOB Teil B - DIN 1961 - neueste Fassung Formulare Bürgschaftsurkunden Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer/ Verzeichnis der Nachunternehmer Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Angaben zur Firma Formblätter entsprechend Berliner Vergabegesetz weitere Anlagen / Formulare: Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Geschäftsbesorgerin der WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin Telefon: (030) 68 92-0 Telefax: (030) 68 92-60 09 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Christoph Landerer Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 1190 [email protected] www.stadtundland.de Geschäftsführer: Anne Keilholz, Ingo Malter Sitz: Berlin USt.-IdNr. DE136630118 Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten. Ich erkläre/Wir erklären, dass – ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, – ich/wir in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit keiner Freiheitsstrafe oder Geldstrafe/Geldbuße belegt worden sind. – mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 6 AEntG bekannt ist, – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen, – über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, – im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftführer, gesetzliche Vertreter) bekannt zu geben – die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Angebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Gesamtsumme Angebot Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % € Anzahl der Nebenangebote : Hinweis: Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen und Vergabeunterlagen. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt. ___________________________________________________ Ort, Stempel und Unterschrift Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. 2 von 2 V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer OV16-JLSBA6-03 zur Eignung) Maßnahmenummer 2016-JLS-BA6 Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205 12305 Berlin Leistung/CPV Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 Angebot für Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Baumaßnahme Hinweis Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1. Objekt- / Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten /Ingenieur Büro Gneise mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden. Der beauftragte Architekt/ Ingenieur ist jedoch nicht befugt, Leistungsänderungen oder Terminvereinbarungen anzuordnen oder sonstige Vertragsveränderungen zu vereinbaren. 2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4): (1) Lager- und Arbeitsplätze: Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch (2) Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: (3) Wasseranschlüsse: * (4) Stromanschlüsse: * (5) Sonstige Anschlüsse: * * Kosten des Verbrauchs (zu den Nummern 3 – 5): Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Messungen ermittelt, soweit nicht in Nr. 13 etwas anderes vereinbart ist. 1 von 5 3. Ausführungsfristen (§ 5) (1) Baubeginn 10.04.2017 (2) Fertigstellung 01.12.2017 (3) Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: 4. Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen: (1) bei Verzug mit der Einhaltung des Fertigstellungstermins: % der NettoAuftragssumme für jeden Werktag des Verzuges. (Wenn hier nichts vereinbart wird, gelten die Regelungen der ZVB). (2) bei Verzug mit der Einhaltung der oben genannten Einzelfristen für jeden Werktag des Verzuges: % der Netto-Auftragssumme der zur jeweils überschrittenen Einzelfrist fertigzustellenden Teilleistung. Für die Überschreibung von Einzelfristen angefallene Vertragsstrafen werden auf Vertragsstrafen für nachfolgende Einzelfristen bzw. den Gesamtfertigstellungstermin angerechnet. (3) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. 5. Rechnungen (§ 14) (1) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber bei -fach einzureichen. -fach und zugleich (2) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach / einzureichen. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch 6. Sicherheitsleistungen (§ 17) (1) Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der Auftraggeber (siehe § 17 Abs. 7) berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Sicherheitssumme einzubehalten (wenn hier nichts vereinbart wurde, gilt Nr. 26 ZVB) (2) Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer bei der Abnahme eine 3 v. H. der Brutto-Schlussrechnungssumme zu leisten Sicherheit in Höhe von (wenn hier nichts vereinbart wurde gelten die Regelungen der ZVB). Leistet der Auftragnehmer diese Sicherheit nicht vor Anweisung der Schlusszahlung, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Betrag in Höhe der Sicherheit unter Anrechnung der nach Nr. 6 (1) geleisteten Sicherheit bei der Schlusszahlung einzubehalten. (3) Als Sicherheit für sämtliche Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers aus Abschlagszahlungen für die auf der Baustelle ausgelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens 2 von 5 angefertigt und bereitgestellt worden sind und für Vorauszahlungen ist in Höhe der zu erbringenden Zahlungen eine Bürgschaft beizubringen. (4) Eine Sicherheit gem. Punkt 6 (1), 6 (2) und 6 (3) durch selbstschuldnerische Bürgschaft ist nach den vom Auftraggeber dem Vertrag beigefügten Mustern (aktuelle Fassung beachten) für Bürgschaftsurkunden zu leisten. 7. Freistellungsbescheinigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes gemäß § 48 b EStG vorzulegen, soweit dies nicht schon mit der Angebotsabgabe geschehen ist. Bei Ablauf der zeitlichen Geltung hat der Auftragnehmer unaufgefordert eine neue Freistellungsbescheinigung nachzureichen. Der Auftragnehmer hat ferner dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung der Freistellungsbescheinigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8. frei 9. frei 10. Preise (§ 2) (1) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise. Gleitklauseln sind nicht vereinbart, wenn nachfolgend nichts angekreuzt wurde. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. (2) Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, für Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistung erforderlichen Aufwendungen abgegolten, soweit nachstehend oder im Leistungsverzeichnis nicht anderes bestimmt ist. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch 11. Ausführung (§ 4) (1) Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber ohne Berechnung zur Verfügung gestellt: Baustoffe und Bauteile: Bauhilfsstoffe, Gerüste: (2) Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung folgende Gerüste zur Verfügung, die von anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C unentgeltlich vorgehalten werden: 3 von 5 12. Mängelansprüche (§ 13) Für die Mängelansprüche gelten nachstehende Verjährungsfristen: Für Bauwerke: für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht: für Dacharbeiten 5 Jahre; Jahre; 5 Jahre. Sind hier keine Verjährungsfristen angegeben, so gelten die Verjährungsfristen des § 13 Abs. 4 VOB/B. 13. Weitere besondere Vertragsbedingungen (z.B. Bauwesen-, Haftpflichtversicherung, Vorauszahlungen, Feststellen des Zustandes baulicher Anlagen, besondere Angaben über Umweltschutz, Luftsicherheit usw.) (1) siehe Anlage 2: Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen (2) siehe Anlage 11: Datenschutzverpflichtungserklärung (3) Für die Erstattung der dem AG entstehenden Kosten werden pauschale Umlagen für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Anlagen von 1,0 % sowie für die Bauwesenversicherung von 0,2 % der Brutto-Schlussrechnungssumme, abzuziehen von der Schlussrechnung, vereinbart. (4) Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer verpflichtet sich gegen alle Risiken angemessen versichert zu halten. Dazu ist eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen nachzuweisen: mind. 2 Mio. € Personenschäden, mind. 1 Mio. € Sachschäden, mind. 50 T€ sonstige Schäden, die Radiusklausel ist ausgeschlossen. 13. (2) entfällt -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch (3a) Abweichend von den Angaben in 13. (3) werden die pauschalen Umlagen von jeder Rechnung zum Abzug gebracht. 4 von 5 -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch Anerkannt: Firmenstempel / Unterschrift Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen 5 von 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung: 9-2016 Bezug: VOB 2016, Teil B Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) 1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen b) die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen c) die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) mit Richtlinien zur Angebotsabgabe d) die "Besonderen Vertragsbedingungen" des Auftraggebers (Fassung ...) e) die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" des Auftraggebers (Fassung 06-2016) f) die "Zusätzlichen technischen Vorschriften des Auftraggebers" g) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB Teil C, neueste Fassung) h) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB Teil B, neueste Fassung) 2. Vergütung (zu § 2) (1) Der Auftragnehmer schuldet zu den vertraglich vereinbarten Preisen ein funktionstaugliches, komplett fertig gestelltes Werk. (2) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (3) Ein Vergütungsanspruch für geänderte oder zusätzliche Leistungen steht dem Auftragnehmer nur nach Maßgabe der VOB/B zu. (4) Stellt der Auftraggeber Baustoffe und/oder Bauteile frei Baustelle zur Verfügung, so hat der Auftragnehmer sie abzuladen, ordnungsgemäß zu lagern und zu beaufsichtigen sowie deren Empfang dem Auftraggeber schriftlich zu bescheinigen. Hierdurch entstehende Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. (5) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber unverzüglich verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 3. Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2) Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse - durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen. 4. Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3) Alle Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit. Die Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen die nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den "Besonderen Vertragsbedingungen" oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von VOB Teil A § 9 Abs. 9 ausdrücklich vereinbart worden ist. 5. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10) (1) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Vereinbarung vorliegt und die entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich ausgeführt worden sind. (2) Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. 6. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5) (1) Der Auftraggeber stellt die von ihm dem Auftragnehmer zu liefernden Ausführungsunterlagen in 1-facher Ausfertigung zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die von ihm geschuldeten Unterlagen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zu liefern; davon 1-fach in digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Die Unterlagen gehen jeweils in das Eigentum des Empfängers über. Etwaige Urheberrechte bleiben hiervon unberührt. (2) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind. Seite 1 von 8 (3) Der Auftragnehmer hat alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße an Ort und Stelle zu ermitteln, Er hat sie mit den ggf. in den Plänen vermerkten Maßen zu vergleichen. Über Abweichungen von vor Ort festgestellten und in Plänen vermerkten Maßen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. (4) Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann. (5) Die vom Auftragnehmer, über Nr. 7(1) hinausgehenden, vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen zu überlassen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt. 7. Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6) (1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt die Bekanntgabe folgender zusätzlicher, zu den in § 3 Abs. 5 genannten Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden sollen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zustimmung gemäß Abs. 1. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Fertigstellung des Werkes bzw. Vertragsbeendigung für beabsichtigte Veröffentlichungen einzuholen. (3) Für den Fall des Verstoßes gegen die Abs. 1 oder 2 wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 1,5 % der Netto-Auftragssumme, im Höchstfalle € 2.500,00, fällig. 8. Sicherungspflicht / Schutzmaßnahmen (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2) (1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist (ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung), alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung von Personen, sowie die für die Ausführung seiner Leistung im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. (2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in Teilbereichen verändert oder entfernt werden. (3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Tiefbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. (4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. 9. Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1) (1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht werden. (2) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. (3) Besichtigung der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 10. Bauleistungsberichte (zu § 4 Abs. 1) (1) Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist. (2) Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. (3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen. 11. Ablöserecht (zu § 4) Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung, der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung der Leistungen Beauftragter nachhaltig gegen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Auftragnehmer in begründeten Fällen auf Verlangen des Auftraggebers zum Personalaustausch angehalten werden. Seite 2 von 8 12. Ausführung (zu §§ 3 + 4) (1) Die Arbeitsdurchführung hat in Abstimmung mit allen anderen Gewerken zu erfolgen. Kosten für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch mangelhaftes Zusammenarbeiten ergeben, kann der Auftraggeber im Rahmen vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche von dem Auftragnehmer, auf dessen schuldhaftes Verhalten die Mehrkosten zurückzuführen sind, ersetzt verlangen. (2) Der Auftragnehmer hat für alle ihm obliegenden Verpflichtungen einen Verantwortlichen und dessen Stellvertreter zu bestellen und diese dem Auftraggeber zu benennen. Einer der Verantwortlichen muss ständig erreichbar und der deutschen Sprache mächtig sein. (3) Grundstücksflächen und Räumlichkeiten innerhalb der/des Gebäude(s) darf der Auftragnehmer zu Aufenthalts-, Übernachtungs-, Lagerungs- und Arbeitszwecken nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen. (4) Für eine etwaige Mitbenutzung von Straßenland oder sonstigem Gelände, über das nicht der Auftraggeber zu verfügen hat, muss der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einholen. (5) Der Auftragnehmer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten. (6) Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, die wegen der von ihm ausgeführten Arbeiten erforderlich sind, auch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Er hat ggf. rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auch dem Auftraggeber einen Verkehrszeichenplan (§ 45 Abs. 6 StVO) vorzulegen (4-fach), sofern nichts anderes vereinbart ist. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat er nach Anordnung der zuständigen Behörden auszuführen. Die Sauberhaltung einschl. Schnee-, Eis- und Tagwasserbeseitigung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes einschl. Bauwerk bzw. der vorhandenen Außenanlagen und der Gebäude ist Sache des Auftragnehmers. Kommt der Auftragnehmer der Bauleitungsaufforderung zur Abfallbeseitigung bzw. Reinigung nicht nach, erfolgt die Ausführung zu seinen Lasten ohne weitere Mitteilung durch Dritte. (7) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig mit, welche Zeiten hiervon betroffen sind. (8) Werden vor Beginn oder während der Durchführung der Arbeiten auf einer Baustelle Gegenstände gefunden, die nicht einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, so ist zur Beurteilung, ob es sich um Munition, Sprengkörper oder dergleichen handelt, unverzüglich über das nächste Polizeirevier ein Feuerwerker hinzuzuziehen. Bis zur Entscheidung des Feuerwerkers sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen. Werden bei der Arbeit auf der Baustelle Blindgänger, Munition und ähnliches (auch Waffen) festgestellt, so hat der Auftragnehmer die Arbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung ebenfalls sofort einzustellen und die im Gefahrenbereich befindlichen Arbeitskräfte abzuziehen. Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Die Feststellung ist sofort dem nächsten Polizeirevier zu melden. Der Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten sämtliche Arbeitskräfte der Baustelle auf die Einhaltung vorstehender Vertragsbedingungen hinzuweisen und entsprechend zu belehren. (9) Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen. (10) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. (11) Bestehen keine Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen, muss der Auftragnehmer, im Regelfall ist dies das Bauhauptgewerbe, selbst für Wasser und Strom für alle am Bau Beteiligten sorgen. Er ist gegenüber dem Auftraggeber bzw. den Versorgungsunternehmen der haftende Partner und rechnet mit den Mitbenutzern in eigener Verantwortung ab. (12) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 13. Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5) (1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost und deren Folgen. (2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer mit Ausnahme von Vorgängen gemäß § 7 die Gefahr für diese Teile. 14. Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu §§ 4 Abs. 1 + 4 Abs. 6) (1) Der Auftragnehmer darf, soweit sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur Baustoffe und Bauteile verwenden, die für den jeweiligen Einsatz geeignet sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer diese Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Seite 3 von 8 (2) Für die nach den Allgemeinen technischen Vorschriften - VOB Teil C - und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich. 15. Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8) Ergänzend zu § 4 Abs. 8 gilt Folgendes: (1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Auskünfte über eingesetzte Nachunternehmer und die mit ihnen abgeschlossenen Verträge zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers erforderlich ist und berechtigten Interessen des Auftragnehmers oder des Nachunternehmers nicht widerspricht oder der Geheimhaltung unterliegt. (3) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird. (4) Soweit der Nachunternehmer nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Senats geführt wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft zusätzlich eines Auszuges aus dem Landeszentralregister zugunsten des Nachunternehmers vorzulegen. (5) Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. 16. Baustellenräumung (zu § 4) (1) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung laufend zu beseitigen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. (3) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb angemessener Frist nach Abnahme der Arbeiten. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. 17. Ausführungsfristen (zu § 5) 18. Verteilung der Gefahr (zu § 7) Die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine und –fristen einschließlich der Zwischenfristen sind verbindlich (Vertragsfristen). (1) Zu den ausgeführten Teilen der Leistung gehören die vom Auftraggeber zu liefernden Stoffe und Bauteile erst nach ihrem Einbau. Nicht dazu gehören die Baustelleneinrichtung und Hilfsbauteile wie z.B. aufgestellte Schalungen, Gerüste usw. (2) Unter den Begriff „unabwendbare Umstände“ fallen nicht gewöhnliche Diebstähle, Einbruchsdiebstähle und Sachbeschädigungen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei diesen Umständen nicht. (3) Für das Bauherrenrisiko wird vom Auftraggeber die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen für Berlin erforderliche Bauwesen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für alle Ansprüche hieraus gelten die Allgemeinen Bedingungen zur Bauwesenversicherung für Bauherren des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues Berlin. Versicherungsschäden werden nur in der Höhe erstattet, die von der Bauwesenversicherung anerkannt werden. 19. Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8) (1) Wenn bei Erfüllung des Bauauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung) nachweislich verstoßen wird, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Auftrag und andere zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Verträge unter entsprechender Anwendung von § 8 zu kündigen. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer Seite 4 von 8 20. - gegen seine Verpflichtung aus § 4 Abs. 8 verstößt, - Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder im Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5 und 7 entsprechend. Haftung der Vertragsparteien (zu § 10) (1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen, es sei denn, die Unterlassung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. (2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand einwandfrei zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem Exemplar auszuhändigen. (3) Der Auftragnehmer hat seine gesetzliche sowie die ihm nach dem Vertrag obliegende Betriebshaftpflicht ausreichend zu versichern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass er seiner Versicherungspflicht nachgekommen ist. Die Kosten dieser Versicherung werden dem Auftragnehmer nur besonders erstattet, wenn dies im Leistungsverzeichnis oder in anderen Vertragsunterlagen vorgesehen ist. (4.1) Zu den Sorgfalts- und Offenbarungspflichten des Auftragnehmers gehört auch die Überprüfung angebotener Leistungen hinsichtlich der Beachtung von gewerblichen und sonstigen Schutzrechten. (4.2) Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber und stellt diesen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Pflichtverletzung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. 21. Vertragsstrafe (zu § 11), Abnahme (zu § 12) (1) Im Falle des Verzuges mit der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber je Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt maximal 5 % der Netto-Auftragssumme. (2) Alle vereinbarten Vertragsstrafen werden in ihrer Summe auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. (3) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden. (4) Die Abnahmefrist beträgt 12 Werktage. (5) Die Leistung wird förmlich abgenommen; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Abs. 2), rechtzeitig schriftlich zu beantragen; § 12 Abs. 5 gilt nicht. (6) Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die zugehörigen EP´s einzukalkulieren, wenn im LV keine anderweitige Regelung getroffen ist. (7) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Die Darlegungs- und Beweislast obliegt demjenigen Vertragspartner, der eine von Satz 1 abweichende Höhe des Schadens geltend macht. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4, bleiben unberührt. 22. Mängelansprüche (zu § 13) (1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Abnahme. (2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestimmt sich nach § 13 Abs. 4 VOB/B, soweit in den vorrangig geltenden schriftlichen Vertragsunterlagen keine anderweitigen Regelungen getroffen sind. (3) Werden Mängel festgestellt, so hat der Auftragnehmer auch die sich durch die Mängelbeseitigung ergebenden Folgeschäden auf seine Kosten zu beseitigen. (4) Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Seite 5 von 8 23. Abrechnung (zu § 14) I. Allgemeines (1) Für jeden Auftrag hat der Auftragnehmer getrennte Rechnungen zu legen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer seine Rechnungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu untergliedern (z.B. nach Gebäuden, Wohneinheiten). (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Vorlage von Rechnungen zu bestimmten Zeitpunkten zu verlangen. (3) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen nebst den dazugehörenden Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Massenberechnungen, Zeichnungen und sonstige Belege) in 2-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen, davon 1-fach in digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Parallel sind die Rechnungen und Anlagen in 1-facher Ausfertigung bei der Bauleitung des Auftraggebers einzureichen. (4) Im Rechnungskopf sind anzugeben: a) Nummer und Datum des Auftrages bzw. Änderungs-, Ergänzungs- und Zusatzauftrages; b) Kennziffer des Bauvorhabens; c) die vom Auftraggeber angegebene Kennzeichnungsnummer bzw. Wohnungsnummer, Straße und Hausnummer; d) stichwortartige Bezeichnung der Arbeiten (z.B. Maurerarbeiten, Tischlerarbeiten): (5) Die Rechnungen sind ihrer Art nach zu kennzeichnen als Vorauszahlungs-, Abschlags-, Teilschluss- bzw. Schlussrechnung. Die erbrachten Leistungen sind kumuliert in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete Zahlungen sind der Reihenfolge nach am Schluss jeder Rechnung anzugeben, jedoch nicht vom Rechnungsbetrag abzuziehen. In jeder Rechnung sind die bis dahin insgesamt ausgeführten Massen anzugeben. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Positionsnummer und der Bezeichnung – ggf. abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Aus den Massenberechnungen, Aufmaßunterlagen etc. muss sich ergeben, ob und bezüglich welcher Bereiche gegenüber der vorangegangenen Rechnung weitere Massen hinzugekommen sind. II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung (1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. (2) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen. (3) Grundsätzlich sind jeder prüfungsfähigen Rechnung die dazugehörigen Belege, mindestens die Massenberechnungen, beizufügen. (4) Abschlagszahlungen werden in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages abzüglich der vereinbarten Abzüge gezahlt. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben, so dass die Voraussetzung für eine zügige Abrechnung des gesamten Bauvorhabens gewährleistet sind. III. Schlussrechnungen (1) Schlussrechnungen sind erst nach Fertigstellung einzureichen. (2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge bzw. Ergänzungsaufträge) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. (3) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen. 24. Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1 - 3) (1) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auf den Stundenlohnzetteln hat der Auftragnehmer u.a. den Namen und die berufliche Qualifikation des Personals, das die Stundenlohnarbeiten ausgeführt hat, eingesetztes Gerät, verbrauchtes Material und die geleisteten Arbeiten mit dem dafür jeweils benötigten Zeitaufwand anzugeben. (2) Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigen zu lassen. Hierdurch ggf. entstehende Kosten sind in den Verrechnungssätzen enthalten. Seite 6 von 8 25. Zahlungen (zu § 16) (1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. (2) Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber können mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen werden. Die Abtretung darf sich nur auf einen genau zu bezeichnenden Auftrag erstrecken. Eine Weiterabtretung durch den Zessionar wird ausgeschlossen. (3) Werden Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Bei Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. III BGB) berufen. Die Überzahlung kann mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden. (4) Bei Abschlagzahlungen verbleibende Forderungsüberhänge werden nicht verzinst. 26. Sicherheitsleistung (zu § 17) (1) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages zur Sicherung aller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag einschließlich Rückzahlungsansprüche bei Überzahlungen (Erfüllungsansprüche) eine unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank, eines deutschen Kreditversicherers oder eines deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts über einen Betrag in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Solange die Bürgschaft nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme einzubehalten. (2) Die Bürgschaft ist nach Abnahme sämtlicher Leistungen zurückzugeben. Sollten bei der Abnahme noch Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen, erfolgt die Freigabe der Bürgschaft zur Abnahme nur bis auf den entsprechenden Teil der hierfür bestehenden Vertragserfüllungssicherheit, soweit dieser nicht von der Mängelsicherheit nach Absatz 3 abgedeckt ist. Unabhängig von der Höhe der bestehenden Erfüllungsansprüche ist die Vertragserfüllungsbürgschaft zur Abnahme freizugeben, soweit die Bürgschaftssumme 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme übersteigt. Die vollständige Freigabe erfolgt nach vollständiger Erfüllung durch den Auftragnehmer. (3) Als Sicherheit für die Mängelhaftung werden 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des Auftragnehmers mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug gegen Stellung einer Sicherheit für etwaige Mängelansprüche (einschließlich Ansprüche wegen Selbstvornahme, Minderung, Rückzahlung und Schadensersatz) auszuzahlen. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B, allerdings mit der Maßgabe, dass statt des in § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Satz 1 genannten Zeitraums von zwei Jahren die Mängelhaftungsfrist maßgeblich ist. (4) Für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde ist ausschließlich das auftraggebereigene Formular zu verwenden. (5) Avalzinsen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers. (6) Je Bauvorhaben ist nur eine Bürgschaft zu hinterlegen, unabhängig von der Zahl der erteilten Aufträge und der Teilschlussrechnungen. Bei mehreren Aufträgen eines Bauvorhabens werden auf der Bürgschaftsurkunde a l l e Auftragssummen vermerkt. (7) Die Sicherheit ist nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist vom Auftragnehmer schriftlich zurückzufordern. Ein Anspruch auf eine automatische Rückgabe besteht nicht. Die Rückgabe erfolgt, wenn alle Verpflichtungen aus der VOB Teil B § 13 erfüllt sind. (8) Soweit die Sicherheit durch Einbehalte nicht gedeckt ist, ist sie zu ergänzen, oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten. Wird die Sicherheit nicht ergänzt, so ist der Auftraggeber berechtigt, mit den Ansprüchen des Auftragnehmers auf Rückzahlung anderer Sicherheitsbeträge aufzurechnen. (9) Die Möglichkeit des Auftragnehmers, Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B zu leisten, bleibt unberührt. 27. Streitigkeiten (zu § 18) Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht in Berlin. 28. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nicht. 29. Schriftform (1) Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Seite 7 von 8 (2) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle etwaigen Änderungs-, Nach- und Zusatzaufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Anerkannt: Firmenstempel / Unterschrift Hinweis: Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. Seite 8 von 8 Eigenerklärung zu § 123 GWB Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 333 StGB (Vorteilsgewährung), f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationen Strafgerichtshofes, g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), h) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; i) § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung), § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung), § 233 (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft), § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ich/Wir erkläre(n), dass a) sich mein/unser Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet, b) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, c) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, d) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat, e) sich mein/unser Unternehmen bei der Erteilung von Auskünften, die nach den § 123 GWB eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. , Ort, Datum ______________________________________________ Unterschrift, Firmenstempel STADT UND LAND Wohnbauten-Ges. mbH Ausschreibung - Seite 1 von 1 Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der Nachunternehmer Maßnahme: Komplettsanierung JLS BA6 Vergabe: Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Die Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B (für VOL/B gilt § 4 Nr. 1) und 4 ) im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen meinem/unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) 4) 2) 5) 3) 6) Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf Wunsch vorzulegen. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlages mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. Nur ausfüllen, falls in den Vorbemerkungen Nachunternehmer nicht ausgeschlossen sind: Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde(n) ich /wir nur an Nachunternehmer übertragen, die die Voraussetzungen der Nr. 15 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) erfüllen. Diese Nachunternehmer sind im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgeführt. Nachunternehmer dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen. Verzeichnis der Nachunternehmer Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen Erklärungen der benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt. Leistung: an Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte): a) b) c) d) e) Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung und zum befristeten Ausschluss meines/unseres Betriebes von Vergabeverfahren des Auftraggebers, sowie ggf. zur Vertragsstrafe gemäß Nr. 15, Absatz 6 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) führen. Planungsleistungen (nur im Bedarfsfall ausfüllen): Es ist vorgesehen, die technische Bearbeitung an: zu vergeben. Die Weitergabe erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). __________________________________________ Stempel und Unterschrift Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollten recyclefähig oder verrottbar sein. Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen. Dies gilt für: asbesthaltige Baustoffe Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Flurchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden, Bauteile aus Tropenholz, es sei denn, das Tropenholz ist gemäß Forest Stewardship Council (FSC) oder gleichwertig zertifiziert. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Zertifizierungssystemen ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI A (federführend), zu erfragen. folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC): - Zu- und Abwasserleitungen, Dach- und Dichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten und sonstige Bauteile im Haus- und Wohnungsinnenbereich einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen, Rohre etc.), - Fenster- und Türprofile im Haus- und Wohnungsinnenbereich. Der Einsatz von Fenster- und Türprofilen aus PVC im Haus- und Wohnungsaußenbereich wird auf solche Bereiche beschränkt, bei denen sie auf Grund der Beurteilung durch den Bauherrn nach ökologischer, technischer und wirtschaftlicher Bewertung gegenüber chlorfreien Produkten überlegen oder aus Qualitätsgründen unabweisbar notwendig sind. Der Einsatz von Bauteilen aus PVC im Fassadenbereich ist außerdem nur zulässig, wenn: - die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung belegt ist, - die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften mit einer dauerhaft sichtbaren Kennzeichnung versehen sind, - eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zur Rücknahme und zum produktbezogenen Recycling der Bauteile vorliegt. Bei der Ausschreibung von Bauteilen im Fassadenbereich aus PVC sollen grundsätzlich Produkte mit Recyclatanteil nachgefragt werden. Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort, wo diese im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen. 1/3 Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex KI > 40 beträgt oder die eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß der Hersteller im Sicherheitsdatenblatt gemäß TRGS 220 unter Punkt 5 Absatz 1 Nr. 2 „Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen“ und Nr. 11 „Angaben zur Toxikologie“ bescheinigen, dass die Produkte nicht als krebserzeugend nach den Kriterien der GefStoffV einzustufen sind. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden Hinweis enthalten. Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an künstlichen Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m³ ist bis zum 31. Dezember 1997 zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten und der Einschnitte, z. B. Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel (Farbauftrag) behandelt sind. Ab 1. Januar 1998 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die verwendeten künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen oder eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß die o.g. Bescheinigung im Sicherheitsdatenblatt durch den Hersteller vorliegen. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden Hinweis enthalten. Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet werden: Der Einsatz von Bauteilen aus Aluminium ist nur zulässig, wenn: eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zum produktbezogenen Recycling und eine Erkärung des Auftragnehmers über die chromfreie Grundierung bei farbigen Aluminiumbauteilen vorliegt. Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht überschreitet. Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum Holzschutz auszu-schöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Werden fixierende Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt ist, sind Borsalzpräparate einzusetzen. Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrichund Klebestoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden. Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden. Der Nachweis der biologisch schnellen Abbaubarkeit ist vom Hersteller zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die genannten Stoffe bzw. Flüssigkeiten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gemäß RAL-UZ 64 bzw. RAL-UZ 79 gekennzeichnet sind. 2/3 Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyc -lingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen behält sich der Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen. Bereits bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verwendungsverbot für Tropenholz und Tropenholzprodukte behält sich der Auftraggeber vor, eine Streichnung aus dem ULV für zwei Jahre vorzunehmen. Es wird jedoch auf den Ausbau der Bauteile verzichtet. 3/3 Auftragnehmer / Name / Firma Straße, Haus-Nr. Land Postfach PLZ Ort Funk Telefon Fax Internet E-Mail HandelsregisterNummer Amtsgericht Kreditinstitut Freistellung nach § 48 EstG IBAN (Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen!) Ust ID-Nr. Steuer-Nr. Handlungsbevollmächtigter Datum / Unterschrift Unterschrift / Firmenstempel Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. 1. Beauftragender Bereich Datum / Unterschrift Digitales Geschäftspartner Angebot Bereichsleiter/-in, Stabsstellenleiter/-in Bearbeiter/-in Name in DRUCKBUCHSTABEN Name in DRUCKBUCHSTABEN 2. Rechnungswesen-Nebenbuch & Beteiligung Kenntnisnahme / Verbleib UND Datum / beauftragender Bereich Kreditorischer GESCHÄFTSPARTNERNUMMER AUFNAHME - 4001-/ 07.15 Bemerkungen RW-N Bereich Bereichsleiter/-in Bearbeiter/-in Bearbeiter/-in ---------STADT Ort, Datum LAND ----------- Hauptgewerke ---------------------------- VOM Name, Vorname ULV / Präqualifikation Datum / Unterschrift AUFTRAGNEHMER AUSZUFÜLLEN ! -------------------------- ANGABEN ZUR FIRMA FÜR DIE AUFNAHME IN DEN GESCHÄFTSPARTNERSTAMM Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Baumaßnahme / Angebot: wie vor Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen - ohne Entsorgungskonzept Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. Entsorgung von Bauabfällen Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind für Abfallentsorgungsleistungen gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Nicht gefährliche Abfälle: Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist die „Überlassungspflicht– Drittbeauftragung“, an die vom Land Berlin freigegebenen Bauabfallentsorger einzuhalten. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu sammeln. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Großbeerenstraße 231 14480 Potsdam 1 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20 kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht). Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. VIII C 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979. Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Turmstraße 21, 10559 Berlin, Tel. (030) 902545-0, Fax: (030) 902545 - 301, abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten. Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen. Preiskalkulation Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen werden direkt vom Auftraggeber übernommen (Entsorgungskosten, SBB-Gebühren). Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Einzelnachweise zur Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks 2 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer, Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und beseitigt werden. Unter dem Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/bauen/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_K ampfmittelbergung.pdf werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin" sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt. Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren: Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen: a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen. b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei. c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Telefon 9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533 90298 - 4411 / 4475./ 4476 90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266 90293 - 6810 / 6811 / 6812 9018 - 45270 / 45492 90239 - 3288 90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536 90294 - 5147 / 5148 / 510 90279 - 3650 / 3259 / 90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956 90277 - 7262 / 7426 90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283 Fax - 14505 - 2727 - 4259 - 6805 - 43057 - 3200 - 6216 - 3423 - 3388 - 6395 - 7386 - 4373 Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben. 3 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Einsatz mobiler Anlagentechnik Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen. Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen. Weiteres siehe „Info – Blatt“ zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin 4 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei Nichtverwertbarkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB mbH anzudienen. Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten: I. Rechtlicher Rahmen: Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) Verordnung zur Beförderungserlaubnis (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1411, (1997, 2861)) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe 10.09.1996 (BGBl. I S. 1421) Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379) (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) vom Im Land Berlin gelten darüber hinaus: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999 (GVBl. für Berlin S. 413) Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt: Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86) Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt: Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6) II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung: Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben. Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden. Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 1 Brückenstraße 6, 10173 Berlin-Mitte, Fax: (030) 9025 2523 (Stand: Mai 2013) Anlage 4 Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen, die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1/2 Anlage 4 Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen, ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren werde. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Datum, Unterschrift, Stempel) 2/2 Anlage 6 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. (Datum, Unterschrift, Stempel) Anlage 5 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmende verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmenden begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. (Datum, Unterschrift, Stempel) Seite 1 Anlage 7 Ausbildungsbetriebe Besondere Vertragsbedingungen zu den Zuschlagskriterien bei gleichwertigen Angeboten Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den, den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. -6030-/ 09-2010 – Anlage 7 - Ausbildungsbetriebe BVB Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer OV16-JLSBA6-03 Baumaßnahme Maßnahmenummer 2016-JLS-BA6 Komplettsanierung JLS BA6 JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205 12305 Berlin Leistung/CPV Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer OV16-JLSBA6-03 Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205 12305 Berlin Datum Maßnahmenummer 2016-JLS-BA6 Leistung/CPV Dacharbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 Bauablaufplan Ausführungsstand mit kompl. Schadstoffsanierung in allen Wohnungen, TH & Hausfluren Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Fertig stellen 01 März 13.02. 1 2 3 1. Bauabschnitt (BA) JLS 1-11 1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Kellerbereichen Mo 27.02.17 Fr 22.12.17 30 Tage 25 Tage 25 Tage 185 Tage 20 Tage Mo 27.02.17 Mo 27.02.17 Mo 27.02.17 Mo 06.03.17 Mo 06.03.17 150 Tage Mo 06.03.17 Fr 29.09.17 10 Tage Mo 13.03.17 Fr 24.03.17 10 Tage Mo 27.03.17 Fr 07.04.17 10 Tage Mo 10.04.17 Fr 21.04.17 Umverlegung Heiztrasse vom Los 8 zum Los 6 Anbringen der Kellerdeckendämmung 39 Tage 55 Tage Di 06.06.17 Fr 28.07.17 Mo 04.09.17 Fr 17.11.17 Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_1-3, 5-7 Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_9-11 Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter fertigstellung der Strangsanierungen 20 Tage 15 Tage 10 Tage Mo 04.09.17 Fr 29.09.17 Mo 09.10.17 Fr 27.10.17 Mo 06.11.17 Fr 17.11.17 8 Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus den Mieterkellern wegen der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 1-11 Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro) 1. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)-1. Block: JLS 1-3 2. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)-2. Block: JLS 5-7 3. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)- 3. Block: JLS 9-11 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 215 Tage Mo 27.02.17 Fr 22.12.17 215 Tage bauvorbereitende Maßnahmen 1. BA Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 1.BA Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär) 10 01 Mai 13.03. 10.04. Sanierung der Kellerbereiche / 1. BA Fr 07.04.17 Fr 31.03.17 Fr 31.03.17 Fr 17.11.17 Fr 31.03.17 160 Tage Mo 27.02.17 Fr 06.10.17 1. BA: JLS 1-11 Gebäudehülle 1. Gerüstaufbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt (Beginn/Loggiaseite JLS 1-3_Westseite/ 8-Geschosser) 1. Fassadenarbeiten / Balkone / 1. und 2. Rüstungsabschnitt 1. Dacharbeiten - JLS_1-3 1. Gerüstabbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt - - nach Fertigstellung Sanierungsstrang 6 / Aufgang JLS 3 1. Sockel, Restarbeiten außen / 1. und 2. Rüstungsabschnitt 2. Gerüstaufbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt (Beginn/ Loggiaseite JLS_5-7_Südseite / 4-Geschosser) 2. Fassadenarbeiten / Balkone / 3. und 4. Rüstungsabschnitt 2. Dacharbeiten - JLS_5-7 2. Gerüstabbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung Sanierungsstrang 10 / Aufgang JLS_7 2. Sockel, Restarbeiten außen / 3. und 4. Rüstungsabschnitt 3. Gerüstaufbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt (Beginn/ Loggiaseite JLS_9-11_Südseite / 8-Geschosser) 3. Fassadenarbeiten / Balkone / 5. und 6. Rüstungsabschnitt 3. Dacharbeiten - JLS_9-11 3. Gerüstabbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung Sanierungsstrang 16 / Aufgang JLS_11 3. Sockel, Restarbeiten außen / 5. und 6. Rüstungsabschnitt 20 Tage Mo 27.02.17 Fr 24.03.17 85 Tage 50 Tage 15 Tage Mo 20.03.17 Fr 14.07.17 Mo 10.04.17 Fr 16.06.17 Mo 10.07.17 Fr 28.07.17 15 Tage 14 Tage Mo 24.07.17 Fr 11.08.17 Mo 27.03.17 Do 13.04.17 60 Tage 40 Tage 10 Tage Di 18.04.17 Mo 10.07.17 Mo 01.05.17 Fr 23.06.17 Mo 10.07.17 Fr 21.07.17 15 Tage 15 Tage Mo 07.08.17 Fr 25.08.17 Mo 29.05.17 Fr 16.06.17 70 Tage 30 Tage 15 Tage Mo 19.06.17 Fr 22.09.17 Mo 17.07.17 Fr 25.08.17 Mo 18.09.17 Fr 06.10.17 10 Tage Mo 18.09.17 Fr 29.09.17 27.02. 27.02. 27.02. 06.03. 13.03. 27.03. 10.04. 27.02. 24.03. 20.03. 14.07. 10.04. 18.04. 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage Mo 12.06.17 Mo 12.06.17 Mo 19.06.17 Mo 19.06.17 Mo 26.06.17 Mo 26.06.17 Mo 03.07.17 Mo 03.07.17 Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 5-7 Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_5-7 30 Tage Mo 21.08.17 Fr 29.09.17 30 Tage Mo 21.08.17 Fr 29.09.17 66 Strangsanierungsbereich-JLS 9-11: Strang 7-9 / 8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang 65 Tage Mo 26.06.17 Fr 22.09.17 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 9: vorauss. Strang 11 im 4.OG (Leer-WE) Strang 11 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 11 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 12 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 12 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 13 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 13 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG 4. Balkonbrüstungsabriss - JLS 11: vorauss. Strang 14 im 5.OG (Leer-WE) Strang 14 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 14 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 15 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 15 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 16 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 16 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage Mo 26.06.17 Mo 10.07.17 Mo 10.07.17 Mo 17.07.17 Mo 17.07.17 Mo 24.07.17 Mo 24.07.17 Mo 17.07.17 Mo 31.07.17 Mo 31.07.17 Mo 07.08.17 Mo 07.08.17 Mo 14.08.17 Mo 14.08.17 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 Anbringen der Kellerdeckendämmung Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_13-17 Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter fertigstellung der Strangsanierungen 03.11. 10.04. Fr 21.04.17 Fr 26.05.17 Fr 02.06.17 Fr 02.06.17 Fr 09.06.17 Fr 09.06.17 Fr 16.06.17 Mo 15.05.17 Fr 16.06.17 Fr 23.06.17 Fr 30.06.17 Fr 07.07.17 Fr 07.07.17 Fr 14.07.17 4. Gerüstaufbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt (Beginn/ Loggiaseite JLS_13-17_Südseite / 8-Geschosser)) 4. Fassadenarbeiten / Balkone / 7. und 8. Rüstungsabschnitt 4. Dacharbeiten - JLS_13-17 4. Gerüstabbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt 4. Sockel, Restarbeiten außen / 7. und 8. Rüstungsabschnitt 21.04. 24.04. 24.04. 26.05. 02.06. 02.06. 02.05. 02.05. 09.06. 09.06. 08.05. 08.05. 16.06. 02.05. 15.05. 15.05. 15.05. 16.06. 23.06. 29.05. 29.05. 30.06. 07.07. 07.07. 06.06. 06.06. 14.07. 22.05. 08.09. 22.05. 23.06. 12.06. 31.07. 08.09. 31.07. 08.09. 14.07. 12.06. 11.08. 12.06. 12.06. Fr 14.07.17 Fr 21.07.17 Fr 21.07.17 Fr 28.07.17 Fr 28.07.17 Fr 04.08.17 Fr 04.08.17 Fr 11.08.17 14.07. 21.07. 21.07. 19.06. 19.06. 28.07. 28.07. 26.06. 26.06. 04.08. 04.08. 03.07. 03.07. 11.08. 21.08. 26.06. Fr 07.07.17 Fr 11.08.17 Fr 18.08.17 Fr 18.08.17 Fr 25.08.17 Fr 25.08.17 Fr 01.09.17 Fr 28.07.17 Fr 01.09.17 Fr 08.09.17 Fr 08.09.17 Fr 15.09.17 Fr 15.09.17 Fr 22.09.17 22.09. 07.07. 10.07. 10.07. 11.08. 18.08. 18.08. 17.07. 17.07. 25.08. 25.08. 24.07. 24.07. 17.07. 01.09. 28.07. 31.07. 31.07. 01.09. Mo 24.07.17 Fr 03.11.17 03.11. 24.07. Mo 24.07.17 Fr 25.08.17 25.08. Mo 25.09.17 Fr 03.11.17 14.08. Mo 14.08.17 Fr 15.09.17 25.09. 03.11. 25.09. 03.11. 15.09. Mo 25.09.17 Fr 03.11.17 06.11. 06.11. Mo 06.11.17 Fr 22.12.17 Mo 06.11.17 Fr 09.03.18 22.12. 09.03. 09.03. 10.04. 240 Tage Mo 10.04.17 Fr 09.03.18 235 Tage Mo 10.04.17 Fr 02.03.18 25 Tage 20 Tage 19 Tage 204 Tage 18 Tage Mo 10.04.17 Mo 10.04.17 Mo 10.04.17 Di 18.04.17 Di 18.04.17 Fr 12.05.17 Fr 05.05.17 Do 04.05.17 Fr 26.01.18 Do 11.05.17 164 Tage Di 18.04.17 Fr 01.12.17 14 Tage Di 02.05.17 Fr 19.05.17 35 Tage Mo 11.12.17 Fr 26.01.18 25 Tage 10 Tage Mo 11.12.17 Fr 12.01.18 Mo 15.01.18 Fr 26.01.18 10.04. 10.04. 10.04. 12.05. 05.05. 04.05. 18.04. 26.01. 18.04. 11.05. 18.04. 01.12. 02.05. 19.05. 11.12. 19.06. 25 Tage Mo 19.06.17 Fr 21.07.17 85 Tage 50 Tage 15 Tage 10 Tage Mo 24.07.17 Mo 07.08.17 Mo 06.11.17 Mo 20.11.17 24.07. 17.11. 07.08. Fr 18.08.17 Fr 22.09.17 Fr 29.09.17 Fr 06.10.17 Fr 13.10.17 Fr 13.10.17 Fr 20.10.17 Fr 15.09.17 Fr 20.10.17 Fr 27.10.17 Fr 27.10.17 Fr 03.11.17 Fr 03.11.17 Fr 10.11.17 Fr 06.10.17 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage Mo 09.10.17 Mo 09.10.17 Mo 16.10.17 Mo 16.10.17 Mo 23.10.17 Mo 23.10.17 Fr 10.11.17 Fr 17.11.17 Fr 17.11.17 Fr 24.11.17 Fr 24.11.17 Fr 01.12.17 Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung komplett: JLS 13-17 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 13: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_13 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 15: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_15 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 17: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_17 105 Tage Mo 11.09.17 Fr 02.02.18 Mo 30.10.17 Fr 08.12.17 25 Tage Mo 02.10.17 Fr 03.11.17 30 Tage Mo 20.11.17 Fr 29.12.17 25 Tage Mo 23.10.17 Fr 24.11.17 40 Tage Mo 11.12.17 Fr 02.02.18 95 Tage Mo 11.09.17 Fr 19.01.18 90 Tage Mo 11.09.17 Fr 12.01.18 40 Tage Mo 27.11.17 Fr 19.01.18 25 Tage 70 Tage Mo 05.02.18 Fr 09.03.18 Mo 05.02.18 Fr 11.05.18 Unterbrechung 24.11. 20.11. Mo 07.08.17 Mo 21.08.17 Mo 21.08.17 Mo 04.09.17 Mo 04.09.17 Mo 11.09.17 Mo 11.09.17 Mo 04.09.17 Mo 18.09.17 Mo 18.09.17 Mo 25.09.17 Mo 25.09.17 Mo 02.10.17 Mo 02.10.17 Mo 25.09.17 30 Tage 13.10. 06.11. 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage Mo 11.09.17 Fr 13.10.17 26.01. 21.07. Fr 17.11.17 Fr 13.10.17 Fr 24.11.17 Fr 01.12.17 25 Tage 12.01. 15.01. 01.12. 19.06. 1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 13: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE) Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG 2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 15: vorauss. Strang 4 im 4.OG (Leer-WE) Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG 3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 17: vorauss. Strang 8 (Mittelstrang) im 5.OG (Leer-WE) Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Vorgang 22.09. 24.07. Mo 07.08.17 Fr 01.12.17 Projekt: JLS_1-17 (LOS 6) Datum: 26.09.16 15.09. 15.09. 14.08. 14.08. 85 Tage Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl. Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der JLS 1_1.BA (Maler,Dach,Metallbau) 138 Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl. Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der JLS 13_2. BA (Maler,Dach,Metallbau) 139 Abnahmen / Restleistungen 140 Schlussrechnung / Dokumentation 08.09. 08.09. 07.08. 07.08. 07.08. 137 29.09. 26.06. 130 Tage Mo 07.08.17 Fr 02.02.18 Sanierung der Eingangsvorbauten an beiden Bauabschnitten /1. BA und 2. BA 29.09. 21.08. 07.08. 2. BA: JLS 13-17 Arbeiten im Gebäude Strangsanierungsbereich-JLS 13-17: Strang 1-9 / 8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang 29.09. 14.07. 120 Tage Mo 19.06.17 Fr 01.12.17 2. BA: JLS 13-17 Gebäudehülle 06.10. 18.09. Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG Strang 10 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG Strang 10 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG 96 25.08. 18.09. 56 57 58 59 60 61 62 63 64 95 22.09. 17.07. Mo 12.06.17 Fr 11.08.17 Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus Mieterkellern wegen der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 13-17 Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro) 4. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)- 4. Block: JLS 13-17 25.08. 16.06. 19.06. 45 Tage Sanierung der Kellerbereiche / 2. BA 21.07. 07.08. 29.05. Strangsanierungsbereich-JLS 5-7: Strang 7-10 / 4-Geschosser / 4 WE`s pro Strang 94 23.06. 10.07. 55 bauvorbereitende Maßnahmen 2. BA Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 2. BA Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär) 10.07. 01.05. Mo 31.07.17 Fr 08.09.17 90 91 92 93 11.08. 13.04. 30 Tage 2. Bauabschnitt (BA) JLS 13-17 2. BA: JLS 13-17 Arbeiten in den Kellerbereichen 28.07. 24.07. 27.03. Mo 12.06.17 Fr 14.07.17 89 16.06. 10.07. 25 Tage 35 Tage 90 Tage 17.11. 06.10. 27.02. Mo 31.07.17 Fr 08.09.17 Abnahmen / Restleistungen im 1. BA Schlussrechnung / Dokumentation im 1. BA 27.10. 06.11. 30 Tage Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung kompl.: JLS 9-11 75 Tage 25 Tage Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 9: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm 30 Tage Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_9 25 Tage Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 11: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm 30 Tage Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_11 29.09. 09.10. Mo 22.05.17 Fr 23.06.17 1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Gebäuden Strangsanierungsbereich-JLS 1-3: Strang 1-6 / 8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang 28.07. 04.09. 25 Tage 86 87 88 07.05. 21.04. 06.06. Mo 22.05.17 Fr 08.09.17 85 01 Mai 09.04. 07.04. 80 Tage 84 12.03. 24.03. Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 1-3 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 1: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_1 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 3: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_3 83 01 März 12.02. 29.09. Mo 10.04.17 Mo 24.04.17 Mo 24.04.17 Di 02.05.17 Di 02.05.17 Mo 08.05.17 Mo 08.05.17 Di 02.05.17 Mo 15.05.17 Mo 15.05.17 Mo 29.05.17 Mo 29.05.17 Di 06.06.17 Di 06.06.17 82 01 Januar 15.01. 18.12. 31.03. 10 Tage 25 Tage 30 Tage 24 Tage 29 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 24 Tage 29 Tage 65 01 November 20.11. 23.10. 17.11. 06.03. 1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 1: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE) Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG 2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 3: vorauss. Strang 4 im 5.OG (Leer-WE) Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG 54 25.09. 06.03. Mo 10.04.17 Fr 14.07.17 53 28.08. 07.04. 70 Tage 52 31.07. 31.03. 31.03. 10.04. 51 01 September 03.07. 22.12. 10.04. 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 05.06. 27.02. 150 Tage Mo 10.04.17 Fr 03.11.17 35 01 Juli 08.05. 270 Tage Mo 27.02.17 Fr 09.03.18 4 5 6 7 9 Bauherr: STADT UND LAND WohnbautenGesellschaft mbH John-Locke-Straße 1-17(LOS_6) 07.08. 01.12. 02.02. 01.12. 18.08. 21.08. 21.08. 22.09. 29.09. 04.09. 04.09. 06.10. 13.10. 13.10. 11.09. 11.09. 04.09. 20.10. 15.09. 18.09. 18.09. 20.10. 27.10. 27.10. 25.09. 25.09. 03.11. 03.11. 02.10. 02.10. 25.09. 10.11. 06.10. 09.10. 09.10. 10.11. 17.11. 17.11. 16.10. 16.10. 24.11. 24.11. 23.10. 23.10. 01.12. 11.09. 02.02. 11.09. 13.10. 30.10. 02.10. 08.12. 03.11. 20.11. 23.10. 29.12. 24.11. 11.12. 02.02. 11.09. 19.01. 11.09. 12.01. 27.11. 19.01. 05.02. 05.02. Meilenstein Sammelvorgang Projektsammelvorgang Externe Vorgänge Externer Meilenstein Inaktiver Vorgang Inaktiver Meilenstein Inaktiver Sammelvorgang Manueller Vorgang Nur Dauer Manueller Sammelrollup Manueller Sammelvorgang Nur Anfang Nur Ende 09.03. 11.05. Stichtag In Arbeit LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Informationen zum Bauvorhaben Für die genannten Adressen sind umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geplant. Die Wohngebäude in der John-Locke-Str. 1-17, (ungerade), wurden 1964 in Berlin Lichtenrade, als Teil einer Siedlungsanlage, im ansonsten eher kleinteilig bebauten Umfeld, im Süden Berlins errichtet und umfassen insgesamt 184 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 12329 m². Die zu sanierende Gebäudeeinheiten werden in zwei Bauabschnitte unterteilt. WE 203 John-Locke-Str. 1-3-9-11-13, 8 Wohngeschosse John-Locke-Str. 5-7, 4 Wohngeschosse Die Sanierung erfolgt von Ende Februar.2017 bis Ende Dezember2017. WE 205 John-Locke-Str. 15-17, 8 Wohngeschosse Die Sanierung erfolgt von April 2017 und endet im März 2018. Im Gebäude teilen sich die Wohnbereiche in 1-Zimmer-Wohnungen (56 Stck.), 3-Zimmer- Wohnungen(64 Stck.) und 4-Zimmer-Wohnungen (64 Stck.) auf. Alle Wohnungen sind mit einem Balkon ausgestattet. Überwiegend befinden sich die Wohnungen noch im unsanierten bzw. teilsanierten Zustand. Dies betrifft sowohl die Gebäudehülle ebenso wie die haustechnischen Installationen. Alle Treppenhäuser in den Gebäuden sind als einfache Treppenhausanlagen mit etagenweisem direktem Zugang zu den drei Wohnungen pro Etage angelegt. Eine weitere Erschließung aller Gebäude ( nur 8-geschosser) wird durch je einen Aufzug, welcher von dem jeweiligen Erdgeschoss bis in die jeweils obersten Geschosse aller Gebäude führen, sichergestellt. Die Aufzugsüberfahrten befinden sich, als separate Räume auf den Dachbereichen. Der Dachbereich ist eine Flachdachkonstruktion in der Ausführung eines Warmdachs mit außenliegender Dachentwässerung. Die Dachabdichtung besteht aus mehreren Schichten bituminöser Dachbahn. Die Gebäudehülle besteht aus einer zweischaligen Stahlbetonfertigteilkonstruktion. Die Wetterschale wurde je Plattensegment mit zwei Edelstahlhaken an den Innenschalen befestigt. Die Außenseite der Wetterschale wurde kleinformatig verfliest. Wobei die Fliesen wahrscheinlich gleich im Betonwerk mit anbetoniert wurden. Es gibt Rissbildungen an fast allen Außenwänden der Gebäude, welche somit stark renovierungsbedürftig sind. 2. Beschreibung Gebäudekonstruktion: 2.1 Grundkonstruktion 1 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Die Gebäude wurden in klassischer Plattenbauweise aus Stahlbeton, mit Unterkellerung, errichtet. Die Geschosse, mit einer Höhe von je ca. 2,64 m, spalten sich in einem Keller und je nach Gebäude in 4 oder 8 Wohngeschosse auf. 2.2 Außenwand Der Aufbau der tragenden Gebäudehülle besteht aus einer 3 cm starke Dämmschicht zwischen der 14 cm dicken Innenwandplatte aus Stahlbeton und der 6 cm dicken Fassadenvorhangplatte, ebenfalls aus Stahlbeton. Somit ergibt sich eine Gesamtwanddicke der tragenden Fassadenplatten von 23 cm. Die Variante der nicht tragenden Fassadenplatten mit demselben zweischaligem Fassadenwandaufbau, jedoch mit nur einer 10 cm starken Innenwandplatte, findet man in den Bereichen der Loggiafensterfronten. Hier beträgt die Wandstärke nur 19 cm und wird daher aus statischer Sicht als nicht tragende Fassadenplatte betrachtet. 2.3 Innenwand Die tragenden Innenwände aus 19 cm Stahlbeton bilden, als Traggerüst des Gebäudes, gleichzeitig die Trennung zu den jeweiligen Wohneinheiten und Hausflurbereichen als auch das statische Gerüst, auf dem sich das Gebäude in Systembauweise übereinander aufbaut. Als weitere, sowohl aussteifende als auch tragende Innenwandscheibe wurden einige Zimmertrennwände in die jeweiligen Wohnungen aus 13 cm starken Stahlbeton ausgeführt. Zwischen den tragenden Wandscheiben befinden sich 6 cm dicke massive Leichtbauwände aus Gips. Diese schließen das Innenwandsystem als reines raumbildendes Bauelement im Innenausbau ab. 2.4 Geschossdecken Die Geschossdecke besteht aus einer ca. 14 cm Geschossplatte aus Stahlbeton. In den Wohnbereichen ist der weitere Aufbau auf der Geschossplatte so ausgeführt, dass eine etwa 2 cm HWL-Platte ausgelegt wurde mit einer Trennlage Papier. Darauf findet sich eine ca. 4 cm starke Estrichschicht, welche meist schwimmend verlegt wurde. Den Abschluss bildet eine ca. 0,5 cm dicke Schicht aus Kunststofffliesen mit Kleber. Somit ist in den Wohn- und Hausflurbereichen mit einer Geschossdeckenstärke von ca. 21 cm zurechnen ist. In den Badbereichen sieht der Bodenaufbau auf der Geschossdecke (von unten nach oben) folgendermaßen aus. Erste Schicht besteht aus einer etwa 1,5 cm starke HWLPlatte mit einer 0,2 mm Abdichtungslage aus Pappe. Darüber findet sich eine erste, ca. 1,5 cm starke Estrichlage welche mit einer 2,5 cm hohen Ausgleichsschicht (zementgebunden) überdeckt wurde. Eine zweite Estrichschicht von 3,5 cm dicke bildet den baulichen Abschluss. Darauf wurde eine ca. 0,7 cm starke Fliesenschicht mit Kleber aufgebracht. Hier beträgt die Gesamtgeschossdeckenstärke für die Badbereiche ca. 24 cm. 2.5 Dachkonstruktion Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetonplattendecke, die sich als Gebäudeabschluss der Wohngeschosse über die Gesamte obere Geschossfläche, mittels mehrerer Auflagerpunkte, spannt. 2 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Die Dachfläche wird mittels einer Gefälledämmschicht gedämmt, wobei die Gefällerichtung zu den Gebäudekanten ausgerichtet ist. Somit ist eine Dachentwässerung über die Dachaussenkanten in umlaufend angebrachte Dachrinnen möglich. Der Dachausstieg ist über je eine Klappleiter auf den jeweils mittleren Treppenhausaufgang von der obersten TH-Podesten durch eine Dachausstiegsluke (Lichtkuppel) im Deckenbereich, möglich. 3. Weitere Informationen 3.1 Maßnahmenbeschreibung Der Gebäudekomplex ist Bestandteil einer Wohnanlage und besteht insgesamt aus 184 Wohnungen, verteilt auf 9 Hauseingänge mit jeweils 4 bis 8 Etagen. 3 Grundrisstypen teilen sich auf in 56 x Einraumwohnungen, 64 x Dreiraum- und 64 x Vierraumwohnungen. Die Bäder und Küchen werden modernisiert und instand gesetzt. Die haustechnischen Anlagen für Sanitär und Elektro werden komplett erneuert. Alle Fenster werden überarbeitet. Das Dach wird instand gesetzt. Eine Dämmung erhalten die Kellerund Dachdecken. Die Fassaden werden gedämmt, geputzt und erhalten einen Anstrich sowie eine akzentuierte Gestaltung mit Mosaikflächen. Die Balkone werden ebenfalls instandgesetzt. In den Treppenhäuser werden Maler- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt. Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt, die zu bearbeitenden Wohnungen jedoch Leergezogen. Alle Arbeiten müssen zügig und ohne vermeidbare Störungen durchgeführt werden. Über die konkreten Ausführungstermine werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gesonderte Vereinbarungen durch einen Bauablaufplan getroffen, diese sind genauestens einzuhalten und sind Vertragsbestandteil. 3.2 Transportwege / Lagerflächen/ Sicherung der Baustelle / Baustelleneinrichtung Die Anlieferung der Materialien ist entsprechend dem Bauablaufplan zu koordinieren. Die Transportwege für die Materialien sind vor Beginn der Arbeiten festzulegen und mit den Einheitspreisen abgegolten! Ein direkter Zugang zum Bauaufzug ist nicht von jeder Etage aus gewährleistet (siehe: BE-Plan) und ist in der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Die Feuerwehrzufahrt ist ständig freizuhalten. Die Materialverbringung und -entfernung von der Baustelle erfolgt vorrangig über bauseits gestellte Lastenaufzüge an der Baurüstung bzw. über Lastenaufzügen auf einigen Balkonebenen an den Gebäuden JLS 1-3-9-11-13-15-17 (siehe auch beiliegenden BE-Plan). Die vorhandenen Lastenaufzüge werden von allen Gewerken genutzt. Eine eigenverantwortliche Koordinierung der Gewerke untereinander wird vorausgesetzt. Die Aufgänge in der JLS 5-7 erhalten keinen Bauaufzug. Der Laufweg bis ins 4. Wohngeschoss muss einkalkuliert werden. Die im Bestand vorhandenen Aufzüge innerhalb des Gebäudes sind ausschließlich von den Mietern zu benutzen. Materialtransporte bzw. 3 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Abfall-(Schutt)entsorgung durch die am Bau beteiligten Gewerke sind untersagt. Die Einrichtung von Lagerflächen für Material erfolgt nach Abstimmung mit der Bauleitung gemäß BE-Plan. Es stehen für die Baustelleneinrichtung grundsätzlich beschränkt Freiflächen in Nähe der Gebäude zur Verfügung. Es handelt sich hier um den Parkplatzbereich zwischen den GEbäuden JLS 9-17 und Barnet 68, Laufwege von mehr als 50 m sind in die EP einzukalkulieren. Die Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen olbiegt dem Auftragnehmer. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Untergründe (Rasen, Pflaster etc.) nicht beschädigt und entsprechend geschützt werden. Container sind grundsätzlich auf Bohlen abzustellen. Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die Bewohner werden. Aufwendungen zum Schutz des Mietereigentums und der Laufwege während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind, dies gilt auch für das Treppenhaus. Die Hauseingangstüren sind generell immer geschlossen zu halten. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in Wohnungen incl. Balkon, Treppenhäusern, Kellern und Dach. Der Gebrauch von Radios in den WE ist nicht zulässig. Die Arbeits-, Weg-, und Außenbereiche sind stets in einem Zustand zu halten, der der allgemeinen Ordnung entspricht. Eine tägliche Reinigung der Baustelle von Materialresten sowie die tägliche Begehung durch den Bauleiter seitens des AN zur Ordnung und Sauberkeit der Baustelle sind durchzuführen. Grobe Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen. Wird den Aufforderungen der Bauleitung zur Herstellung von Ordnung und Sauberkeit in einer angemessenen Frist nicht nachgekommen, so ist diese berechtigt, die Ordnung und Sauberkeit durch Dritte herzustellen zu lassen und die Kosten gegenüber dem Verursacher geltend zu machen. Für die Baustelleneinrichtung können durch den Auftraggeber Miettoiletten und Flächen für Unterkünfte, Materiallagerung und dgl. nur in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die Anmietung zusätzlicher Flächen sowie die Einholung von Genehmigungen zur Nutzung von Gelände außerhalb der Rechtsträgergrenzen des Bauherrn ist Sache des Auftragnehmers. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die durch die örtlichen Gegebenheiten entstehenden Laufwege gelten mit den beauftragten Leistungen als vereinbart. 3.3 Baustrom/Bauwasser Generell ist kein Mieterstrom und -wasser zu verwenden. In jedem Treppenhaus und im Außenbereich werden ausreichend Entnahmestellen für Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt aus der Umlage. 4 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 3.4 Demontage/Abfallbeseitigung Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Abriss- und Demontagearbeiten sind vom AN rechtzeitig zu treffen. Die Entsorgung ist taggenau- und fach- und umweltgerecht durchzuführen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG zu übergeben. Generell darf Bauschutt nicht auf Müllplätzen der Mieter entsorgt werden. Verpackungsmaterialien (z.B. Folien,Plastik, Polysterol,etc.) müssen von den Firmen selbst entsorgt werden und dürfen ebenfalls nicht auf Müllplätzen der Mieter oder über die Bauabfallcontainer auf der Baustelle entsorgt werden! 3.5 Abrechnung/Aufmaßerstellung Die Leistungen des AN sind nach örtlichem Aufmaß herzustellen und den Gegebenheiten und Erfordernissen der Vorleistungen/Baustelle anzupassen. Die jeweils erforderlichen Aufmaße sind vor Bestellung und Anfertigung eigenverantwortlich vom AN zu nehmen. Alle Bestellmaterialien und -teile sind entsprechend früh zu bestellen, damit Verspätungen durch fehlende Materialien ausgeschlossen sind. Maßabweichungen des Bestandes gegenüber dem LV führen nicht zum Anspruch erhöhter Vergütung. Soweit einzelne Arbeiten später nicht mehr nachprüfbar, sichtbar oder zugängig sind, hat der AN die Bauleitung rechtzeitig zum gemeinsamen örtlichen Aufmaß aufzufordern. Es werden nur die tatsächlich ausgeführten Arbeiten vergütet. Die beiden Wirtschaftseinheiten (WE 203 und WE 205) werden einzeln beauftragt und sind dementsprechend separat schlußzurechnen. Die erstellten Aufmaße sind für die Zwischenrechnung und für die Schlussrechnung jeweils in Papierform und in einem digitalen Format (z.B. Excel-Tabellen) einzureichen. In Absprache mit der Bauleitung sind die Positionen in Modernisierungs- und Instandsetzungsanteile auszuweisen. 2. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE 2. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZTV. 2.1 Hinweise zum Angebot 2.1.1 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 2.1.2 Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der 5 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: Erschwerniszulagen - Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn - Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden, Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit, Entgelt für übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z.B. Auslösung, Fahrgeld, Personal Transportkosten, Verpflegungszuschuß, Übernachtungskosten) Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil) - Gemeinkosten der Baustelle -allgemeine Geschäftskosten - vermögensbildende Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen und innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze gelten frei Baustelle unabgeladen. 2.1.3 Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C). In die Preise sind grundsätzlich einzurechnen: - alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ergeben. 2.1.4 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. 2.1.5 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler) ist. 2.1.6 Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Einheitspreis in EUR 6 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. 2.1.7 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 2.1.8 Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). 2.2 Hinweise zu den Ausführungsunterlagen 2.2.1 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. 2.3 Ausführung 2.3.1 Werden unter 3.- Besondere Hinweise (Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff) genannt, so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und Gütebestimmung. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. 2.4 Hinweis zu Schaum-und Dämmstoffen auf Baustellen - HBCD-und FCKW-haltige Abfälle Bei ASI-Arbeiten anfallende Schaumund Dämmstoffe (EPS und XPS, z.B. Styropor®, Styrodur®) zählen seit dem 30.09.2016 zu den gefährlichen Abfällen, da sie üblicherweise HBCD- und/oder FCKW-haltig sind (ein analytischer Gegenbeweis kann erbracht werden). Sie unterliegen damit der Andienungspflicht und sind auf der Baustelle getrennt von anderen Einheitspreis in EUR 7 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Abfällen zu erfassen, zu sammeln und zu entsorgen. Sie dürfen also keinesfalls mehr in die Container mit Baumischabfall getan werden. Sofern technisch möglich, sollen sie auch weitgehend von anhaftenden Fraktionen (Dachpappen, Putzen, Anstrichen usw.) getrennt werden. Zudem sind weiße bis graue, grobporige EPS- von den bunten, feinporigen XPS-Dämmmaterialien getrennt zu sammeln und zu entsorgen. 3. BESONDERER TEIL - DACHABDICHTUNGSARBEITEN 3. BESONDERER TEIL - DACHABDICHTUNGSARBEITEN 1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN 4066 - Hinweisschilder für die Feuerwehr DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen DIN V 18234-3 - Baulicher Brandschutz im Industriebau; Konstruktive Maßnahmen bei Dachdurchdringungen, -anschlüssen und -abschlüssen zur Verzögerung der Brandweiterleitung DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten DIN 18339 - Klempnerarbeiten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen) DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärmedämmung DIN EN 54 - Brandmeldeanlagen DIN EN 546 - Aluminium und Aluminiumlegierungen;Folien DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1253 - Abläufe für Gebäude DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen "Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen" (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. - FLL, Troisdorf) mit Vorrang vor den Normen. AGI-Arbeitsblatt B 11 - Industriedächer; Leitlinien für Planung und Ausführung Industriedachbegrünung 1.2 Stoffe, Bauteile Polystyrolschaumplatten sind nur im abgelagerten Zustand (ca. 6 Wochen) einzubauen. Der Nachweis darüber kann von der Bauleitung verlangt werden. Polystyrolschaum-Dämmplatten für Umkehrdächer sind nur in extrudierter Herstellung zu verwenden. Werden bei RWA-Anlagen andere Größen oder Fabrikate als Nebenangebot angeboten, so müssen diese mindestens die verlangte aerodynamische Öffnungsfläche aufweisen. Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen 8 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Unterspannbahnen und Klebebänder sollen von einem Hersteller sein. Falls in der Leistungsposition nicht anders angegeben, gelten folgende Begriffe für die diffusionsäquivalente Luftschichtdicke s (Index) d: - diffusionsoffen: bis 0,3 m - diffusionshemmend: über 0,3 bis 2,0 m - Dampfbremse: über 2,0 bis 100 m - Dampfsperre: ab 100 m 1.3 Ausführung 1.3.1 Allgemeines Ein besenreiner Untergrund ohne Kontergefälle wird bereitgestellt. Bedenken sind weiterhin anzumelden bei - zu feuchtem Untergrund - Unebenheiten des Untergrundes - ungeeigneter Oberfläche des Untergrundes für die vorgesehene Klebung - Rissbildungen im Untergrund - ungeeigneter Art, Lage oder Befestigung von durchdringenden Bauteilen - fehlenden Widerlagern oder Nagelleisten zur Befestigung der Dämmung bzw. der Dachhaut bei stark geneigten Dächern. Der Auftragnehmer hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten Leistungen bis zur Übergabe zu schützen. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, was möglichst zu vermeiden ist, so muss vor Weiterführung der Arbeiten nachweisbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muß bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein. Für einzubauendes Material sind die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu beachten. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Elementstöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem Architekten, den anerkannten Regeln der Bautechnik und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert herzustellen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen ( Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen u. dgl.). Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern. Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte 9 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln und entsprechend zu entsorgen. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, daß bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien. Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden können. Bewegungsfugen sind durchgehend, auch im Bereich der Dampfsperre, anzuordnen. Dacheinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abäufe mit Pressdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluss für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Fallleitungen. Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen. Dacheinläufe mit Anschluss an Dichtungen müssen unverschlossene Öffnungen in der Dichtungsebene aufweisen. Dacheinläufe sind vertieft einzusetzen. Sie müssen die Dichtungsebene und die Nutzschicht entwässern und dürfen keine Wärmebrücken bilden. Roste für Dacheinläufe müssen herausnehmbar sein. Sind die Roste fest in die begehbare Oberfläche eingebunden, muss ihre Beweglichkeit gegenüber dem Ablauf gewährleistet sein. Abdeckungen und Ortausbildungen sind so zu gestalten, dass durch ablaufendes Wasser an der Fassade keine Schmutzränder entstehen können. Die Dicke der späteren Bekleidung ist ggf. zu erfragen. 1.3.2 Dachhaut Zum Nachweis des Fabrikats der angebotenen Dachbahnen dürfen die Banderolen erst unmittelbar vor dem Einbau entfernt werden. Bei Einsatz von Kunststoffdichtungsbahnen ist zwecks Vermeidung des Wanderns der Weichmacher eine Trennlage zwischen Dichtungsbahn und Dämmschicht einzubringen, falls die Verträglichkeit mit dem angrenzenden Baustoff nicht ausdrücklich vom Hersteller garantiert wird. Sind nach Herstellervorschrift Kunststoffbahnen ohne Einlage durch Quell- oder Warmgasschweißen zu verbinden, muss auf Dachschrägen oder an aufgehenden Bauteilen mit gegenläufiger Nahtüberdeckung gearbeitet werden, um eine dichte Verbindung herzustellen und den gesamten Überlappungsbereich zu erfassen. Bei Anschlüssen im Klebeverfahren sind Unterseite der Bahn und Unterlage einzustreichen. Bei Anschlüssen sind die Abdichtungslagen nicht direkt hochzuführen, sondern in der Nähe der Ausrundungen oder über dem Anschlusskeil abzusetzen. Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen ist ein entsprechender Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Sofern Lochglasvlies-Bitumenbahnen als Ausgleichsschicht verwendet werden, ist die folgende Lage im Gießverfahren aufzukleben. Bei zweilagigen Abdichtungen beträgt der Versatz der Bahnen 50 cm, bei 10 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR dreilagiger Abdichtung 33,3 cm. Die einzelnen Lagen sind grundsätzlich in einzelnen Arbeitsgängen aufzubringen. Eine Verbanddeckung (englische Deckung) ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig. Um in der letzten Lage eine Verdickung im Stoßbereich der Überdeckungen zu vermeiden, ist die zu überdeckende Ecke abzuschneiden (bei Dachneigungen unter 5°). Anschlüsse an begrenzende oder durchdringende Bauteile sind in Koordinierung mit den Dachklempnerarbeiten auszuführen. Blechverwahrungen als Winkelblech sind zwischen die Abdichtungslagen einzukleben. Der Klebeflansch erhält einen Voranstrich auf einer dem Dichtungsmaterial entsprechenden Lösungsmittelbasis. Die weiteren Lagen werden vollflächig aufgeklebt. Die Anschlussfugen erhalten bei Deckung mit Bitumenbahnen einen Anstrich mit heisser Klebemasse, in anderen Fällen einen Verschluss mit materialentsprechender Spachtelmasse. Nahtverbindungen von Bitumenbahnen in der Deckschicht sind unmittelbar nach Herauslaufen des Klebers entsprechend der Oberflächenbeschichtung abzustreuen. Die eventuelle Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer technischen Abnahme der fertiggestellten Dachhaut (einschl. aller Anschlüsse) durch die Bauleitung erfolgen. Für Kiesschüttungen ist ungebrochener und von abschlämmbaren Bestandteilen weitgehend freier Kies zu verwenden. Bei Dachplatten aus Betonfertigteilen aller Art und bituminösen Deckungen sollen die Querstöße (Kopfenden) mit Trennstreifen abgedeckt werden, welche gegen Verschieben durch einseitiges Heften zu sichern ist. Bei Platten über 1 m Breite sind auch die Längsstöße entsprechend auszuführen. Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen wegen Bitumenkorrosion oder als Schutz vor Weißrost einen Schutzanstrich erhalten, der mindestens 2 cm über Oberfläche Dachhaut, Kiesschüttung oder Plattenbelag zu führen ist. 1.3.3 Dämmungen Für ruhende Belastungen können Dämmstoffe der Klasse WD verwendet werden; für genutzte Dachflächen ist die Klasse WS erforderlich. Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein. Falls im Leistungsverzeichnis nicht besonders angegeben, sind bei nichtdurchlüfteten Dächern mit Dämmungen aus biologischen Materialien - ggf. als Besondere Leistung - nach Rücksprache mit dem Architekten und unter Berücksichtigung der Struktur des Dämmstoffes und der Größe der Dachfläche sowie der Jahreszeit Lüftungsöffnungen bzw. -aufsätze zur dampftechnischen Entspannung des Dachaufbaues anzuordnen. Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen; dass gilt auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen. Im Regelfall sind Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind zu kleben. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, das keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Bei stärker geneigten Flächen ist auf das Vorhandensein eines Widerlagers für die Dämmschichten zu achten. Schaumglasplatten müssen 11 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR wegen der Bruchgefahr in einer ausreichend dicken Bitumenschicht verlegt werden. Mineralfaser-Dämmplatten sind vollflächig aufzukleben. Sind sie mechanisch zu befestigen, müssen sie eine Druckspannung von 0,70 kPa bei maximal 10% Stauchung aufnehmen. Soweit lieferbar, sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung erfolgen. Unterseitig unkaschierte Polystyrolschaum-Dämmstoffe sind mit geeigneten Kaltklebern aufzukleben. Bei wärmegedämmter Attika ist die Dampfsperre entsprechend hoch zu führen. Voranstriche auf Trapezblechen dürfen nicht in die Dachkonstruktion gelangen. 1.3.4 Mechanische Befestigungen Sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht differenziert vorgegeben, ist die Mindestbefestigung entsprechend den Flachdachrichtlinien vorzunehmen. Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen sind unbedingt zuvor mit der Bauleitung abzustimmen. Bei Abdichtungen auf Stahl- oder Alutrapezprofilen sowie bei profilierten Dachformen (Sheddächer, Faltentragwerke) ist in jedem Fall eine mechanische Befestigung - einschließlich der Dämmung -erforderlich. Einzellasten sind nur im Bereich der Auflager zulässig. Werden Befestigungselemente nicht im Überdeckungsbereich angeordnet, müssen sie zusätzlich mit Flecken oder Streifen überklebt werden. Hinweis: Der konstruktive Untergrund vom Hauptdach sowie von den zwei Aufzugsüberfahrtsdächern besteht aus Stahlbetonelementen. 1.3.5 Dachflächenfenster, Lichtkuppeln Beim Einbau von Dachflächenfenstern ist zu beachten: - Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannbahnen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen. - In den Anschlussbereichen ist eine Kerndämmung vorzunehmen; das gilt auch dann, wenn Dämmplatten in anderen Dicken ausgeschrieben sind. - Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe selbst festzulegen. Die Maße sind dann dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom Auftragnehmer eingebaut werden. - Werden die Fenster incl. Futter ausgeschrieben, ist die entsprechende Bekleidung Bestandteil der Leistung. Falls lieferbar, sind typenspezifische Futter einzubauen. - Werden Anforderungen an die Fugendurchlässigkeit gestellt, sind diese werkseitig zu erfüllen. Nachträgliche Bohrungen, Aussparungen in Dichtungen u.dgl. sind nicht zugelassen. - Sofern in den Unterlagen zur Ausschreibung keine anderen Forderungen erhoben werden, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. - Wenn nicht anders verlangt, sind die Fenster mit 2-Scheiben-ISO-Glas (Floatglas 2 x 4 mm, SZR 16 mm) zu verglasen. - Die Entwässerung muss über Schlitze erfolgen,Entwässerung über Bohrungen genügt nicht. 12 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR - Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein; das gilt auch und besonders für verdeckte Teile, Formstücke und Verbindungsmittel. Eingeklebte Anschlüsse für Aufsatzkränze bei Dachneigungen unter 5° sollen 5 cm aus der wasserführenden Ebene herausgehoben werden; der Übergang ist keilförmig herzustellen. Grundsätzlich sind die Aufsatzkränze, soweit es das Fabrikat zulässt, bis zum oberen Rand einzudichten. Bei Dachneigungen unter 5° soll sich die Oberkante des Aufsatzes ca. 15 cm über dem Belag bzw. der Auflast befinden. Bei Dachneigungen über 5° muss gewährleistet sein, dass sich firstseitig kein stauendes Wasser bilden kann. 1.3.6 Sanierung Vorhandene Blasen und Falten sind aufzuschneiden. Risse sind mit Schleppstreifen zu überdecken. Anschließend kann unter Beachtung der zulässigen Belastung und Ausschluss eingedrungener Feuchtigkeit eine neue Abdichtung aufgebracht werden. Im Zweifel ist zwischen alter und neuer Dichtung eine Dampfdruckausgleichsschicht oder eine Zusatzdämmung mit entsprechender Funktionalität einzubringen. 1.4 Preisinhalte Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren Kosten in die Preise einzurechnen sind, zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.5 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.1 DIN 18338 werden davon nicht berührt. Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18338 gelten als Nebenleistung: - Das Reinigen der Bauteile, die durch Arbeiten des Auftragnehmers verschmutzt worden sind oder entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen. - Die Grundwässerung der Dränageschicht bei begrünten Dachflächen. - Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper. - Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen. - Das Beseitigen von Winderosion begrünter Flächen im Rahmen der Fertigstellungspflege. 1.5 Abrechnungshinweise Gemessen wird die tatsächlich eingedeckte Fläche. Verschnitt und Überdeckungen werden nicht gesondert vergütet. Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. 13 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 01 1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 01.01 Abriss und Abbrucharbeiten 01.01.1 Wandanschluss entfernen Vorhandenen Wandanschluss entfernen, Material von der Dachfläche schaffen und von der Baustelle abfahren einschließlich fachgerechter Entsorgung. 14 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material-Art: Zinkbleche Abwicklung: bis ca. 0,75 lfm Untergrund: Stahlbetondach Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 108,90 m Material: Lohn: EP: 01.01.2 Abbruch Abdichtung Mehrlagige Bitumenabdichtung (Hauptdächer) Abbruch von loser Bitumenabdichtung (bis zu 6 Lagen), als Vorleistung für das Aufbringen einer neuen Gefälledämmung mit entsprechender neuer Bitumenabdeckung. Bestehende Abdichtungen (Bitumen) abstoßen, zerkleinern, herunterschaffen und in Container lagern. inkl. fachgerechter Entsorgung und Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft. Hinweis: Die Trennung der Polystyrol-Dämmplatten von den anderen Abfallfraktionen und die damit verbundene separate Entsorgung der jeweiligen Abfälle ist zwingend durchzuführen. 6 Lagen berücksichtigen. Ort: Hauptdächer 1.714,38 m² Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 01.01.3 Zulage zur Vor. Pos. je weitere Lage Zulage zur Vorposition, je weitere Lage Bitumenabdichtung abbrechen, nur nach Anzeige und Freigabe durch die BL 15 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Ort: Hauptdächer 1.714,38 m² Material: Lohn: EP: 01.01.4 Zulage für Entsorgung von PAK-haltiger Dachpappe (Abhänigig NovaBiotec) Zulage für Entsorgung von PAK-haltiger Dachpappe (Abhänigig NovaBiotec), als Vorleistung für das Aufbringen einer neuen Gefälledämmung mit entsprechender neuer Bitumenabdeckung. Bestehende Abdichtungen (Bitumen) abstoßen, zerkleinern, herunterschaffen und in Container lagern. inkl. fachgerechter Entsorgung und Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft. Abhänig NovaBiotec. Ort: Hauptdächer 1.714,38 m² Material: Lohn: EP: 01.01.5 Wärmedämmschicht (HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten) entfernen Restloses aufnehmen der vorhandenen Wärmedämmschicht, Material von der Dachfläche schaffen und in Container lagern inkl. fachgerechter Entsorgung für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten als Verbundabfall (AS 170603* oder 170903*) sowie Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft. Material der Wärmedämmung: Styropor als Platten bzw Streifenverlegung. Dicke der Wärmedämmung: ca.10 cm plus Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt 1.851,87 m² Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 01.01.6 Dampfsperre entfernen Restloses entfernen der vorhandenen Dampfsperre, Material von der Dachfläche schaffen und von der Baustelle abfahren, einschließlich fachgerechter Entsorgung. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. 16 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Dampfsperre: Dichtungsbahn mit Aluminiumeinlage ca. 0,5 cm Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt 1.714,38 m² Material: Lohn: EP: 01.01.7 Abkehren des Untergrundes (Hauptdächer) Vorhandenen Untergrund scharf abkehren, Material von der Dachfläche schaffen, Hochstehende Kanten und Grate egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und besenrein abfegen. Anfallenden Schutt nach Materialien trennen und vom Dach in die Container schaffen, einschließlich fachgerechter Entsorgung. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Art des Untergrundes: Stahlbeton Ort: Hauptdächer 1.714,38 m² Material: Lohn: EP: 01.01.8 Abbruch Abdichtung Mehrlagige Bitumenabdichtung (Aufzugsüberfahrten) inkl. Entsorgung Abbruch von loser Bitumenabdichtung (bis zu 6 Lagen), als Vorleistung für das Aufbringen einer neuen Gefälledämmung mit entsprechender neuer Bitumenabdeckung. Bestehende Abdichtungen (Bitumen) abstoßen, zerkleinern, herunterschaffen und in Container lagern. inkl. fachgerechter Entsorgung und Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft. 6 Lagen berücksichtigen. Ort: Aufzugsüberfahrten 137,49 m² Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 17 31.10.2016 27.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.01.9 Abkehren des Untergrundes (Aufzugsüberfahrt) Vorhandenen Untergrund scharf abkehren, Material von der Dachfläche schaffen, Hochstehende Kanten und Grate egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und besenrein abfegen. Anfallenden Schutt nach Materialien trennen und vom Dach in die Container schaffen, einschließlich fachgerechter Entsorgung. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Art des Untergrundes: Stahlbeton Ort: Aufzugsüberfahrt 137,49 m² Material: Lohn: EP: 01.01.10 Tragschicht die Dachflächen Tragschicht Hohlstellen ab 2 cm mit ausbessern, betr. Bestandsdachflächen sowie der Aufzugsüberfahrten Betonfläche überprüfen, augenscheinliche in der Tragschicht > 15 cm² und einer Tiefe ausgleichen. Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt gewähltes Produkt: ........... 1.851,87 m² Material: Lohn: EP: 01.01.11 Abbruch Strang- und Küchenentlüftung, d= bis 200mm Abbruch Strang- und Küchenentlüftung. Vorhandene schadhafte Dunstrohre, Flachdachentlüfter, etc. im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit der Sanitärfirma demontieren, herunterschaffen und entsorgen, einschl. Entsorgungskosten sowie aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. Eine mögliche Asbestbelastung der zu demontierenden Objekte ist in der Leistungsausführung zu berücksichtigen und entsprechend in den EP (Entsorgungskosten usw.) einzukalkulieren. Abmessung: ca. d= 100 mm/ 200 mm Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 29,00 Stck Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 18 31.10.2016 27.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.01.12 Strang- und Küchenentlüftung eindichten, d= bis 200mm Strang- und Küchenentlüftung bauseits vorhanden im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit der Sanitärfirma eindichten in Dachaufbau. Inkl. herstellen Auschnitt in der UK und aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. Abmessung: ca. d= 100mm/ 200 mm 29,00 Stck Material: Lohn: EP: 01.01.13 Abbruch Strang- und Küchenentlüftung, 800x800mm Abbruch Strang- und Küchenentlüftung. Vorhandene schadhafte Dunstrohre, Flachdachentlüfter, etc. im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit der Sanitärfirma demontieren, herunterschaffen und entsorgen, einschl. Entsorgungskosten sowie aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. Eine mögliche Asbestbelastung der zu demontierenden Objekte ist in der Leistungsausführung zu berücksichtigen und entsprechend in den EP (Entsorgungskosten usw.) einzukalkulieren. Abmessung: ca. d= 800 mm x 800 mm Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 29,00 Stck Material: Lohn: EP: 01.01.14 Strang- und Küchenentlüftung eindichten, 800x800mm Strang- und Küchenentlüftung bauseits vorhanden im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit der Sanitärfirma eindichten in Dachaufbau. Inkl. herstellen Auschnitt in der UK und aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. Abmessung: ca. d= 800 mm x 800 mm 29,00 Stck Material: Lohn: EP: 01.01.15 Regenfallrohr demontieren Regenfallrohre inkl. Rohrschellen und Befestigungen demontieren, abtransportieren, entsorgen einschl. Entsorgungskosten sowie aller notwendigen Zuund Nebenarbeiten. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 19 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Ort: DG Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 301,30 m Material: Lohn: EP: 01.01.16 Abnehmen der vorhandenen Dachrinnen Abnehmen der vorhandenen Dachrinnen, einschl. der Einhangbleche und Traufbleche, aller Befestigungsmittel und Formstücke aus Zink/ Stahl/ verzinkt/ PVC hart, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. der Transport- und Kippgebühren. Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. Betrifft: Hauptdächer, Aufzugsüberfahrten 462,30 m Material: Lohn: EP: 01.01.17 Abnehmen von Dachrandprofil, Aufzugsüberfahrt Abnehmen der vorhandenen Dachrandprofilabdeckung, einschl. aller Befestigungsmittel und Formstücke aus Zink/ Stahl/ verzinkt/ PVC hart, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. der Transport- und Kippgebühren. Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. Betrifft: Aufzugsüberfahrten 104,90 m Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 20 31.10.2016 27.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.02 Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten 01.02.1 Hauptdächer und Überfahrt 01.02.1.1 Erstellung einer Werksplanung / Gefälleplan Erstellung einer Werksplanung / Gefälleplan für die Verlegung der Gefälledämmung und der Grunddämmung sowie sämtlicher Anschlussdetails im Objekt. Übergabe 2 x in Papierform und 1 x in digitaler Form an den Bauherrn / BL Hier: Hauptdach und Aufzugsüberfahrtsdächer 1,00 Psch Material: Lohn: EP: 01.02.1.2 Erstellung einer Windzugberechnung für die gesamten Dachflächen Erstellung einer Windzugberechnung für die Dachabdichtung. Übergabe 2 x in Papierform und 1 x in digitaler Form an den Bauherrn / BL Hier: Hauptdach und Aufzugsüberfahrtsdächer 1,00 Psch Material: Lohn: EP: 01.02.1.3 Dachflächen reinigen / Haftgrund herstellen Haftgrundlage auf den Dachflächen herstellen. Dachflächen entsprechend den geltenden Vorschriften reinigen (abfegen) und mit einem Bitumen-Voranstrich einstreichen und ablüften lassen. Inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. Verbrauch: Saugende Untergründe ca. 0,25 - 0,35 l/m² Nicht saugende Untergründe ca. 0,10 - 0,20 l/m² Verarbeitungstemperatur: > + 5 °C Trockenzeit: ca. 2 Std. (je nach Untergrund und Temperatur) Der Voranstrich soll vor dem Aufbringen der nächsten Lage ausreichend ablüften. Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer Produkt: Icopal-RAPID-PRIMER o. glw. gew. Produkt: ................ LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 1.851,87 m² Einheitspreis in EUR 21 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 01.02.1.4 Dampfsperrbahn aufbringen Icopal-ALU-VILLATHERM, Elastomer-bitumen-Dampfsperrschweißbahn, gleichzeitig Trenn- und Ausgleichslage, oberseitig Feinbesandung und Sicherheitsnaht, unterseitig schmale unterbrochene Power-THERM-Streifen aus wärmeaktivierbarem Selbstklebebitumen und rote SYNTAN®-Beschichtung, d = 3,3 mm, Einlage Aluminium Verbundträger, sd > 1.500 m, durch rückstandsfreies Abflämmen der unterseitigen Folie aufkleben. Nähte und Stöße mind. 8 cm breit vollflächig verschweißen und andrücken. Im Bereich von Durchbrüchen und Anschlüssen ist die Dampfsperre dampfdicht anzuschließen bzw. hochzuführen. Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer Geprüfte Abzugfestigkeit des THERM-Systems von 6,6 kN/m² gemäß Gutachten des BDA-keur beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt : .......... 1.851,87 m² Material: Lohn: EP: 01.02.1.5 Gefälledämmung dm/35, anflämmen Icopal-EPS-Gefälledämmung dm/35, bestehend aus keilig geschnittenen Polystyrol-Hartschaumplatten (EPS 035 DAA dm), 1,00 x 1,20 m, nach DIN EN 13 163 und DIN 4108-10, Typ dm, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Baustoffklasse B1 nach DIN 4102, inkl. Kehl- und Gratplatten fachgerecht nach mitgeliefertem Positionsplan durch Abflämmen der oberseitigen Folienabdeckung der Dampfsperrbahn aufkleben. Gefälle: 2 % Anfangsdicke: ca. 200 mm Enddicke: 100 mm (Mindestdicke) im Mittel: ca. 150 mm U-Wert gesamt mit ebener Dämmung: < 0,20 W/m²K DAA dm = Flachdachdämmung, mittlere Druckbelastung. Ort: Hauptdächer Produkt: Icopal EPS Gefälledämmung o. glw. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 22 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gewähltes Produkt : .......... 1.714,38 01.02.1.6 m2 EPS 035 DAA dm Platten anflämmen (Aufzugsüberfahrt) Wärmedämmung, d = 40 mm, aus Polystyrol-Hartschaum (EPS 035 DAA dm) nach DIN EN 13163 und DIN V 4108-10, Anwendungsgebiet DAA dm, im bestehenden Gefälle verlegt, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Baustoffklasse B1 nachDIN 4102, fachgerecht durch Anflämmen der oberseitigen Folienabdeckung der Dampfsperrbahn dichtgestoßen aufkleben. DAA dm = Flachdachdämmung, mittlere Druckbelastung. Ort: Aufzugsüberfahrtsdächer gewähltes Produkt : .......... 137,49 01.02.1.7 m2 Bewegungsfuge ausbilden Bewegungsfuge, wie folgt ausbilden: Schleppstreifen aus Icopal-SCR-Matte, b = 20 cm, über der Fuge verlegen und gegen Verrutschen einseitig fixieren. Verstärkungsstreifen aus Icopal-Anschlussbahn unbestreut oder Streifen der 1. Lage, b = 33 cm, über dem Schleppstreifen aufschweißen. Einlagige Icopal-Flächenabdichtung über der Fuge durchziehen bzw. aufschweißen. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Ort: Hauptdach beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt: ........... 100,00 m Material: Lohn: EP: 01.02.1.8 Icopal-POLAR-EPS dm/35, d = 60 mm, PUR-Kleber (Innen) Icopal-POLAR-EPS dm/35, d = 60 mm, segmentierte Klappdämmbahn, Deckmaß 1,00 m²/m, Polystyrol-Hartschaum (EPS 035 DAA dm) nach DIN EN 13163 und DIN 4108-10, Typ dm, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Baustoffklasse B1 als Verbundbaustoff E, nach DIN 4102, mit Niveau-Ausgleich im Naht- und Stoßbereich für eine ebene LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 23 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Oberfläche, mit Stufenfalz an den Längsseiten. Werksseitig belegt mit Elastomerbitumen-Schweißbahn IcopalPOLAR, gleichzeitig Dampfdruckausgleichsschicht, d = 4,0 mm, Einlage 150 g/m² Polyestergewebe-Verbundträger, oberseitig PP-Vlies und Sicherheitsnaht, unterseitig Power-THERM-Streifen und rote SYNTAN®-Beschichtung. Dichtgestoßen im Innenbereich der Dachfläche mit Icopal-PUR-Kleber auf den vorbereiteten Untergrund aufkleben. Verbrauch: mindestens 120 g/m² Nahtverschluss durch doppelte Sicherheitsnaht (3 cm kaltselbstklebend plus 7 cm verschweißbar). Dafür die abziehbare Folie des Schutzstreifens aus der Naht entfernen und den Schutzstreifen mit der Icopal-Andruckrolle andrücken. Danach die Naht und den Querstoß der 1. Abdichtungslage vollflächig verschweißen und andrücken. U-Wert gesamt mit ebener Dämmung: < 0,20 W/m²K DAA dm = Flachdachdämmung, mittlere Druckbelastung. Anmerkungen zu den Vorpositionen: Die angegebenen PUR-Klebemengen sind bei Gebäuden bis 25 m Höhe, die als geschlossen gelten, mit 3 Streifen/m² im Innenbereich, 4 Streifen/m² im Innenrandbereich, 5 Streifen/m² im Außenrandbereich, 6 Streifen/m² im Eckbereich der Dachfläche einzusetzen. Verbrauch: mindestens 40 g je Streifen und Meter. Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt: ........... 1.851,87 01.02.1.9 m2 Oberlage der Dachabdichtung, Aufzugsüberfahrtsdächer Oberlage der Dachabdichtung, bestehend aus Elastomerbitumen -Schweißbahn Icopal-VENTURA® mit FireSmart®-Ausrüstung, oberseitig lichtgrau bestreut, Sicherheitsnaht und bestreuungsfreier Querstoß, unterseitig Rillen-VARIO und Folie, d = 5,2 mm, Einlage 260 g/m² Glas-Polyester-Verbundträger, auf vorbereiteten Untergrund vollflächig aufschweißen. Dabei sind die Nähte 8 cm und die Stöße 10 cm breit zu überdecken. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 24 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Dichtigkeit der Naht sollte durch die austretende Bitumenschweißraupe überprüft werden, die im noch klebfähigen Zustand abgestreut werden kann. Eigenschaftsklasse E1 Anwendungstyp DO/BA Kaltbiegeverhalten und Wärmestandfestigkeit nach Alterung gemäß EN 1296 geprüft. Widerstand gegen statische Belastung nach EN 12730: Höchste Laststufe von 20 kg bestanden. Im Systemaufbau widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme gem. LBO. Güteüberwacht vom MPA NRW, entsprechend Überwachungsvertrag Nr. 220003645 vom 1. Februar 2006. Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt: ........... 1.851,87 m² Material: Lohn: EP: 01.02.1.10 Wandanschlussschiene (starr) mit elastischer Verfugung, wie folgt herstellen Wandanschluss starr, wie folgt herstellen: Wandfläche mit Icopal-Elastomerbitumen-Voranstrich grundieren. Ausgleichs- und Dampfsperrbahn der Dachfläche bis Oberkante des Dämmstoffkeils an der Wand vollflächig aufschweißen bzw. -kleben. Nach Verlegung der Dämmung Dämmstoffkeil, mindestens 5 x 5 cm, durch Anflämmen der 1. Abdichtungslage fixieren. Icopal-Anschlussbahn unbestreut oder Streifen der 1. Lage, b = 33 cm, an der Wand und vor dem Keil aufschweißen. Im Keilbereich unverschweißt lassen. Icopal-Oberlage bis Vorderkante Keil aufschweißen. Icopal-Anschlussbahn bestreut oder Streifen der Oberlage, b = 33 cm, aufschweißen. Wandanschlussschiene nach Herstellervorschrift montieren. Im Anschluss Wandanschlussschiene mit elastischer, bitumenverträglicher Versiegelung nach Herstellervorschrift versiegeln. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 25 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen, Strangentlüftern etc. beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt: ........... 108,90 m Material: Lohn: EP: 01.02.1.11 Eckausbildungen zum Anschluss der Vorposition fachgerecht herstellen, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten Eckausbildungen zum Anschluss der Vorposition fachgerecht herstellen.Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen, Strangentlüftern etc. beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt: ........... 108,90 m Material: Lohn: EP: 01.02.1.12 Traufabschluss Warmdach (WDVS) herstellen Traufabschluss (WDVS) wie folgt herstellen: - Dampfsperrbahn bis zum Dachrand verlegen. - Holzbohle aus z. B. KVH, ca. 3 x 16 cm, mit Dämmstoffplatten aus EPS 035 DAA dh, d = Dämmstoffdicke abzüglich 7 cm und Abstandshölzern unterbauen und am Dachrand befestigen (Berechnungsgrundlage DIN EN 1991-1-4). - Holzwerkstoffplatte, ca. 3 x 28 cm, mit Überstand für das WDVS auf der Holzbohle befestigen. - Streifen der Dampfsperrbahn, b = ca. 30 cm, auf die Dampfsperre vollflächig aufschweißen bzw. -kleben und bis zur Oberkante der Bohlenkonstruktion an der Innenseite hochführen und fixieren. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 26 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR - Nach Montage der Rinnenhalter und des Traufblechs als Stützblech, Traufblech mit Icopal-Elastomerbitumen-Voranstrich grundieren. - Nach Verlegung der Wärmedämmmung Schleppstreifen aus Icopal-SCR-Matte, b = ca. 10 cm, über der Traufblechkante verlegen. - Icopal-Flächenabdichtung bis zur Tropfkante des Traufblechs vollflächig aufschweißen. Fassadendämmstärke: 12 cm EPS Ausführung gemäß beigefügter Detailzeichnung und in Absprache mit der Bauleitung. 462,30 m Material: Lohn: EP: 01.02.1.13 Anschluss an vorhandene Rohrdurchführungen Anschluss an vorhandene Rohrdurchführungen, Lüfter, etc., Durchmesser ca.70-125 mm, mit Flüssigabdichtung Icopal-PROFI-DICHT wie folgt herstellen: Untergrund gegebenenfalls aufrauen, z. B. Edelstahl oder PVC-Dunstrohr,und mit Icopal-PROFI-DICHT-Reiniger säubern (siehe Untergrundtabelle). Ränder sowie Abgrenzungen der Icopal-PROFI-DICHT-Abdichtung mit Krepp-Band abkleben. PROFI-DICHT-Abdichtung mit Lammfellrolle oder Pinsel auf den trockenen Untergrund auftragen und zugeschnittenes PROFI-DICHT-Spezialvlies 110 g/m² mit 5 cm Überdeckung vollflächig und hohlraumfrei einbetten. Die Überdeckungen sind an den Kontaktflächen zueinander mit PROFI-DICHT-Abdichtung zu belegen. PROFI-DICHT-Abdichtung auf das Spezialvlies wie vorbeschrieben auftragen. Verbrauch gesamt mind. 3,0 kg/m² Trockenschichtdicke gesamt mind. 2,1 mm Krepp-Band vor dem Aushärten entfernen. Anmerkung: In geschlossenen Räumen ist der Einsatz nach den Regeln der BauBG nur unter besonderen Bedingungen erlaubt. Es muss für einen mind. 7-fachen Luftwechsel gesorgt und es müssen regelmäßige Messungen der Lösemittelkonzentration durchgeführt werden. beschriebenes Produkt oder gleichwertig LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 27 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gewähltes Produkt : .......... 29,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.1.14 Strang- und Küchenentlüftung Zwischeneindichtung als Strang- und Küchenentlüftung Zwischeneindichtung als Zulage im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit der Sanitärfirma eindichten in vorh. Dachaufbau zur Herstellung der Regensicherheit. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Abmessung: ca. d = 100 mm / 200 mm 30,00 01.02.1.15 Stk Flachdachabsturzsicherungen als Komplettsystem Flachdachabsturzsicherungen als Komplettsystem mit GS- Prüfplakette und bauaufsichtlicher Zulassung, beinhaltet auch die Befestigungsmittel, bestehend aus statisch erforderlicher Boden- und Konterplatte, V4A Stahlrohr, V4A Öse, sowie bitumenverträglichem Abdichtungsflansch, liefern und entsprechend der Herstellervorschrift fachgerecht montieren und eindichten. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Die Zertifizierung zum Einbau solcher Absturzsicherungssysteme ist nachzuweisen. Befestigungsgrund: Hauptdach: Stahlbetonelemente Hinweis: Bei der Montage ist auf die entsprechenden konstruktiven Betonplattenstöße des Stahlbetondaches zu achten. gew. Fabr.: ................... 100,00 St Material: Lohn: EP: 01.02.1.16 Gerätekoffer Sicherungsseil Gerätekoffer Sicherungsseil mit Traggriff und Schnappverschlüssen zur Aufbewahrung des SafexSicherungsseils liefern. RF.: Fa. Grün, Wilnsdorf Art. Nr. 5151 o.glw. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 28 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gew. Fabr.: ................... 6,00 St Material: Lohn: EP: 01.02.1.17 Dachausstiegsluken liefern und montieren, inkl. Demontage der Bestandsluken inkl. RWA-Anlage Dachausstiegsluke erneuern. Dazu alte Dachluke mit Abm. ca. 1000 x 1000 mm, bestehend aus Lichtkuppel einschl. Aufsetzkranz aus Stahl/Kunststoff o.ä. sowie sämtlicher Zubehörteile, abbauen, abtransportieren und fachgerecht entsorgen inkl. Entsorgungskosten Neue Dachausstiegsluke in Anlehnung an Bestand mit verriegelbarer Einstiegstür einschl. Dachausstiegsleiter aus Metall liefern und in vorhandener Öffnung einbauen, einschließlich notwendiger Wechsel, Anarbeitung der Schalung und Abdichtungslagen/Abdichtung, als komplette Leistung incl. Aufsatzkranz zur Überbrückung der neuen Wärmedämmung Höhe Metallkranz: ca. 50 cm 2,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.1.18 Liefern und herstellen von neuen Dacheinläufen Liefern und herstellen von neuen Dacheinläufen für das Regenwasser, einschl. Einbau in das Dach mit allen dazugehörigen Dachabdichtungmaterialien und Befestigungsmitteln/ Anschlusselementen an weiterführende Leitungen und Zubehör, mit Anschlussleitung an die Regenentwässerung zu den Balkonen. Dacheinläufe sind als rechteckige Wasserauffangkästen mit unterseitigem Fallrohranschluss zu liefern und montieren. Alte Einläufe sind zurvor zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Herstellung der geeigneten Öffnung in das Dach als komplette Leistung. Dach: Stahlbeton Einlauf: DN 100 LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 29 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gewähltes Produkt: ........... 45,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.1.19 Schornsteine instandsetzen Schornsteine instandsetzen. Mauerwerksfugen der Schornsteine mit geeignetem Mörtelmaterial erneuern, zuvor alten Mörtel auskratzen und entsorgen einschl. Entsorgungskosten als fertige Leistung. Inkl. Austausch/Vervollständigung von defekten oder geplatzten Klinkern (ca. 5 Stück pro Schornstein). 10,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.1.20 Zulage zur Vor. Pos., verputzen der Schornsteine Zulage zur Vorposition Schornsteine verputzen, nur nach Anzeige und Freigabe durch die BL Schornsteine instandsetzen und anschließen verputzen. 10,00 01.02.1.21 Stk Liefern und herstellen von neuen Schornsteinblechabdeckungen Liefern und herstellen von neuen fachgerechten Schornsteinblechabdeckungen, Titanzinkblech 0,8 mm in verschiedenen Zuschnitten und Abkantungen, auch in Kleinstzuschnitten vor Ort aufmessen, zurichten und als Wandkehlen, Schürzen, Kehlen, Anschlussbleche, etc. montieren. Inkl. aller Befestigungsmittel und Nebenleistungen, als fertige Leistung. Bestehende Blechabdeckungen sind zuvor auf ihren Zustand zu prüfen und nach Absprache mit der Bauleitung zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 10,00 Stk LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 30 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 01.02.2 Hauptdächer und Überfahrt 01.02.2.1 Rinneneinhang, liefern und montieren Rinneneinhang, aus legiertem Zink, Dicke 0,7 mm, mit Tropfkante als Falz, liefern und fachgerecht zur Dachdeckung und Dachrinne anschließen, inkl. aller Befestigungsmaterialien sowie Ecken und Formstücke, Leistung inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. i. Z. ca. 500 mm 462,30 Einheit m Einheitspreis in EUR 31 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 01.02.2.2 Dachrinnen einschl. Rinnenhalter montieren Halbrunde vorgehängte Dachrinne einschl. Rinnenhalter, Spreizen, Dehnungsausgleicher und Endstück liefern und montieren, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Material Titanzinkblech 0,8 mm, Größe entspr. DIN 18460, Abschn. 4, EN 12056, Teil 3 Zuschnitt: 400 mm 462,30 m Material: Lohn: EP: 01.02.2.3 Rinnenablaufstutzen DN 100 Rinnenablaufstutzen DN 100 Liefern sowie fachgerechter Einbau von Rinnenablaufstutzen DIN EN 612, trichterförmig, aus legiertem Zink DIN EN 988 (Titanzink), Nenngröße DN 100, Zuschnitt 400 mm Blechstärke 0,8 mm, für vorg. Regenrinnen. 14,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.4 Dehnungsausgleichselement für Dachrinne Dehnungsausgleichselement für Dachrinne bis 400 mm inkl. Neopreneinlage liefern und fachgerecht montieren, als Zulage. 85,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.5 Prov. Regenfallrohr Provisorisches Regenfallrohr aus flexiblem LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 32 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Kunststoffrohr liefern und an der Rüstung befestigen. Einschließlich Anschluss an vorhandene Regenrinnen und unter Anschluss an bestehendem Standrohrstutzen inkl. Vorhaltung bis zum Anschluss der neuen Fallrohre. Nach Beendigung der Arbeiten demontieren und entsorgen. Inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. 400,00 m Material: Lohn: EP: 01.02.2.6 Zulage Rinnenendstück Rinnenendstück als Zulage, liefern und fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen Rinne: Zuschnitt 400 mm 50,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.7 Korrosionsschutz Freiliegende Einhangbleche und Rinnen aufbringen Korrosionsschutz Freiliegende Einhangbleche und Rinnen gründlich reinigen, Anhaftungen mit einem Spezialreiniger entfernen, Bitumenkorrosionsschutz gut deckend im Streichverfahren aufbringen. 220,00 m Material: Lohn: EP: 01.02.2.8 Zulage Rinnenablaufstutzen Rinnenablaufstutzen als Zulage, liefern und fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen DN 120 14,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 33 31.10.2016 27.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.02.2.9 Zulage Rinnenwinkel, 90° Rinnenwinkel als Zulage, 90°, liefern und fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen Zuschnitt 400 mm 12,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.10 Zulage Rinnenwinkel, 45° Rinnenwinkel als Zulage, 45°, liefern und fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen Zuschnitt 400 mm 12,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.11 Zulage Laubfangkorb Laubfangkorb als Zulage, liefern und fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen 12,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.12 Regenfallrohr DN 100, Stahl, liefern und montieren (Aufzugsüberfahrten) Regenfallrohr DIN 18461, kreisförmig aus Stahl, Loro X (DIN EN 1123), Befestigung mit Rohrschellen im tragfähigen Untergrund, inkl. Schellen, allen Zwischenstücken, Kleinteilen, liefern und fachgerecht montieren, Größe entspr. DIN 18460, Abschn. 4, EN 12056, Teil 3. Montageorte Aufzugsüberfahrten, nach Endabstimmung mit der Bauleitung. Neumontage WDVS ist zu beachten. Dicke 0,8 mm, DN 100 beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Fabrikat: ......... LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 301,30 m Einheitspreis in EUR 34 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 01.02.2.13 Zulage für Rohrbögen Rohrbögen als Zulage für zuvorbeschriebenes Fallrohr aus Stahl, Loro X inkl. notwendiger Befestigungsmittel, liefern und montieren. Inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. DN 100 beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Fabrikat: ......... 12,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.14 Zulage für Sockelknie Sockelknie als Zulage für zuvorbeschriebenes Fallrohr aus Titanzink, inkl. notwendiger Befestigungsmittel, liefern und montieren. DN 100 6,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.15 Zulage für Rohrauslauf Rohrauslauf als Zulage für zuvorbeschriebenes Fallrohr aus Titanzink, inkl. notwendiger Befestigungsmittel, liefern und montieren DN 100 4,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 35 31.10.2016 27.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01.02.2.16 Schornsteineinfassung aus Titanzinkblech 0,8 Liefern und herstellen von neuen fachgerechten Schornsteineinfassungen, Titanzinkblech 0,8 mm in verschiedenen Zuschnitten und Abkantungen, auch in Kleinstzuschnitten vor Ort aufmessen, zurichten und als Wandkehlen, Schürzen, Kehlen, Anschlussbleche, etc. montieren. Inkl. aller Befestigungsmittel und Nebenleistungen, als fertige Leistung. Bestehende Einfassungen sind zuvor auf ihren Zustand zu prüfen und nach Absprache mit der Bauleitung zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Aufmaß erfolgt in allen Abwicklungen nach Fläche. Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 10,00 m² Material: Lohn: EP: 01.02.2.17 Schwanenhals für Elektroauslässe Liefern und herstellen von Schwanenhals als gelötete Sonderkonstruktion für Elektroauslässe auf dem Hauptdach. Inkl. notwendiger Ab- und Eindichtungsarbeiten sowie aller weiteren Zu- und Nebenleistungen. Durchmesser: 50 mm 15,00 Stk Material: Lohn: EP: 01.02.2.18 Dachrandprofil, Aufzugsüberfahrt Lieferung und Montage von mehrteiligem Aluminium-Dachrandprofil für Schweißbahnanschluss komplett (3-seitig). Inkl. aller notwendigen Befestigungsmaterialien und mit Icopal-Anschlussbahn unbestreut oder Streifen der 1. Lage, b = 33 cm, und Icopal-Anschlussbahn bestreut oder Streifen der Oberlage, b = 50 cm, in das montierte Dachrandprofil eingeklemmt, eindichten. Inkl. aller notwendigen Zuund Nebenleistungen. beschriebenes Produkt oder gleichwertig gew. Fabrikat: ............... Abwicklung Dachrandprofil: ca. 75 cm. Farbe: nach Vorgabe durch den AG. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Ort: Aufzugsüberfahrtsdächer 104,90 m Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 36 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 01.03 Stundenlohnarbeiten 01.03.1 Facharbeiterstunden Für evtl. anfallende Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für Facharbeiter: 10,00 Einheit h Einheitspreis in EUR 37 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 01.03.2 Helferstunden Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für Helfer: 10,00 h Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 02 2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 02.01 Abriss und Abbrucharbeiten 02.01.1 Wandanschluss entfernen Vorhandenen Wandanschluss entfernen, Material von der Dachfläche schaffen und von der Baustelle abfahren einschließlich fachgerechter Entsorgung. 38 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material-Art: Zinkbleche Abwicklung: bis ca. 0,75 lfm Untergrund: Stahlbetondach Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 41,96 m Material: Lohn: EP: 02.01.2 Abbruch Abdichtung Mehrlagige Bitumenabdichtung (Hauptdächer) Abbruch von loser Bitumenabdichtung (bis zu 6 Lagen), als Vorleistung für das Aufbringen einer neuen Gefälledämmung mit entsprechender neuer Bitumenabdeckung. Bestehende Abdichtungen (Bitumen) abstoßen, zerkleinern, herunterschaffen und in Container lagern. inkl. fachgerechter Entsorgung und Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft. Hinweis: Die Trennung der Polystyrol-Dämmplatten von den anderen Abfallfraktionen und die damit verbundene separate Entsorgung der jeweiligen Abfälle ist zwingend durchzuführen. 6 Lagen berücksichtigen. Ort: Hauptdächer 505,98 m² Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 02.01.3 Zulage zur Vor. Pos. je weitere Lage Zulage zur Vorposition, je weitere Lage Bitumenabdichtung abbrechen, nur nach Anzeige und Freigabe durch die BL 39 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Ort: Hauptdächer 505,98 m² Material: Lohn: EP: 02.01.4 Zulage für Entsorgung von PAK-haltiger Dachpappe (Abhänigig NovaBiotec) Zulage für Entsorgung von PAK-haltiger Dachpappe (Abhänigig NovaBiotech), als Vorleistung für das Aufbringen einer neuen Gefälledämmung mit entsprechender neuer Bitumenabdeckung. Bestehende Abdichtungen (Bitumen) abstoßen, zerkleinern, herunterschaffen und in Container lagern. inkl. fachgerechter Entsorgung und Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft. Abhänig NovaBiothec. Ort: Hauptdächer 505,98 m² Material: Lohn: EP: 02.01.5 Wärmedämmschicht (HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten) entfernen Restloses aufnehmen der vorhandenen Wärmedämmschicht, Material von der Dachfläche schaffen und in Container lagern inkl. fachgerechter Entsorgung für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten als Verbundabfall (AS 170603* oder 170903*) sowie Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft. Material der Wärmedämmung: Styropor als Platten bzw Streifenverlegung. Dicke der Wärmedämmung: ca.10 cm plus Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt 560,97 m² Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 02.01.6 Dampfsperre entfernen Restloses entfernen der vorhandenen Dampfsperre, Material von der Dachfläche schaffen und von der Baustelle abfahren, einschließlich fachgerechter Entsorgung. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. 40 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Dampfsperre: Dichtungsbahn mit Aluminiumeinlage ca. 0,5 cm Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt 505,98 m² Material: Lohn: EP: 02.01.7 Abkehren des Untergrundes (Hauptdächer) Vorhandenen Untergrund scharf abkehren, Material von der Dachfläche schaffen, Hochstehende Kanten und Grate egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und besenrein abfegen. Anfallenden Schutt nach Materialien trennen und vom Dach in die Container schaffen, einschließlich fachgerechter Entsorgung. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Art des Untergrundes: Stahlbeton Ort: Hauptdächer 505,98 m² Material: Lohn: EP: 02.01.8 Abbruch Abdichtung Mehrlagige Bitumenabdichtung (Aufzugsüberfahrten) inkl. Entsorgung Abbruch von loser Bitumenabdichtung (bis zu 6 Lagen), als Vorleistung für das Aufbringen einer neuen Gefälledämmung mit entsprechender neuer Bitumenabdeckung. Bestehende Abdichtungen (Bitumen) abstoßen, zerkleinern, herunterschaffen und in Container lagern. inkl. fachgerechter Entsorgung und Entsorgungskosten gemäß dem örtlichen Abfallrecht nach Abfallschlüssel, inkl. aller Transport-, Deponie- und Lizenskosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft. 6 Lagen berücksichtigen. Ort: Aufzugsüberfahrten 54,99 m² Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 41 31.10.2016 27.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.01.9 Abkehren des Untergrundes (Aufzugsüberfahrt) Vorhandenen Untergrund scharf abkehren, Material von der Dachfläche schaffen, Hochstehende Kanten und Grate egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und besenrein abfegen. Anfallenden Schutt nach Materialien trennen und vom Dach in die Container schaffen, einschließlich fachgerechter Entsorgung. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Art des Untergrundes: Stahlbeton Ort: Aufzugsüberfahrt 54,99 m² Material: Lohn: EP: 02.01.10 Tragschicht die Dachflächen Tragschicht Hohlstellen ab 2 cm mit ausbessern, betr. Bestandsdachflächen sowie der Aufzugsüberfahrten Betonfläche überprüfen, augenscheinliche in der Tragschicht > 15 cm² und einer Tiefe ausgleichen. Ort: Hauptdächer/ Aufzugsüberfahrt gewähltes Produkt: ........... 560,97 m² Material: Lohn: EP: 02.01.11 Abbruch Strang- und Küchenentlüftung, d= bis 200mm Abbruch Strang- und Küchenentlüftung. Vorhandene schadhafte Dunstrohre, Flachdachentlüfter, etc. im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit der Sanitärfirma demontieren, herunterschaffen und entsorgen, einschl. Entsorgungskosten sowie aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. Eine mögliche Asbestbelastung der zu demontierenden Objekte ist in der Leistungsausführung zu berücksichtigen und entsprechend in den EP (Entsorgungskosten usw.) einzukalkulieren. Abmessung: ca. d= 100 mm/ 200 mm Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 10,00 Stck Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 42 31.10.2016 27.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.01.12 Strang- und Küchenentlüftung eindichten, d= bis 200mm Strang- und Küchenentlüftung bauseits vorhanden im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit der Sanitärfirma eindichten in Dachaufbau. Inkl. herstellen Auschnitt in der UK und aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. Abmessung: ca. d= 100mm/ 200 mm 10,00 Stck Material: Lohn: EP: 02.01.13 Abbruch Strang- und Küchenentlüftung, 800x800mm Abbruch Strang- und Küchenentlüftung. Vorhandene schadhafte Dunstrohre, Flachdachentlüfter, etc. im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit der Sanitärfirma demontieren, herunterschaffen und entsorgen, einschl. Entsorgungskosten sowie aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. Eine mögliche Asbestbelastung der zu demontierenden Objekte ist in der Leistungsausführung zu berücksichtigen und entsprechend in den EP (Entsorgungskosten usw.) einzukalkulieren. Abmessung: ca. d= 800 mm x 800 mm Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 10,00 Stck Material: Lohn: EP: 02.01.14 Strang- und Küchenentlüftung eindichten, 800x800mm Strang- und Küchenentlüftung bauseits vorhanden im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit der Sanitärfirma eindichten in Dachaufbau. Inkl. herstellen Auschnitt in der UK und aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. Abmessung: ca. d= 800 mm x 800 mm 10,00 Stck Material: Lohn: EP: 02.01.15 Regenfallrohr demontieren Regenfallrohre inkl. Rohrschellen und Befestigungen demontieren, abtransportieren, entsorgen einschl. Entsorgungskosten sowie aller notwendigen Zuund Nebenarbeiten. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 43 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Ort: DG Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 99,80 m Material: Lohn: EP: 02.01.16 Abnehmen der vorhandenen Dachrinnen Abnehmen der vorhandenen Dachrinnen, einschl. der Einhangbleche und Traufbleche, aller Befestigungsmittel und Formstücke aus Zink/ Stahl/ verzinkt/ PVC hart, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. der Transport- und Kippgebühren. Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. Betrifft: Hauptdächer, Aufzugsüberfahrten 135,96 m Material: Lohn: EP: 02.01.17 Abnehmen von Dachrandprofil, Aufzugsüberfahrt Abnehmen der vorhandenen Dachrandprofilabdeckung, einschl. aller Befestigungsmittel und Formstücke aus Zink/ Stahl/ verzinkt/ PVC hart, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. der Transport- und Kippgebühren. Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. Betrifft: Aufzugsüberfahrten 41,96 m Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 44 31.10.2016 27.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.02 Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten 02.02.1 Hauptdächer und Überfahrt 02.02.1.1 Erstellung einer Werksplanung / Gefälleplan Erstellung einer Werksplanung / Gefälleplan für die Verlegung der Gefälledämmung und der Grunddämmung sowie sämtlicher Anschlussdetails im Objekt. Übergabe 2 x in Papierform und 1 x in digitaler Form an den Bauherrn / BL Hier: Hauptdach und Aufzugsüberfahrtsdächer 1,00 Psch Material: Lohn: EP: 02.02.1.2 Erstellung einer Windzugberechnung für die gesamten Dachflächen Erstellung einer Windzugberechnung für die Dachabdichtung. Übergabe 2 x in Papierform und 1 x in digitaler Form an den Bauherrn / BL Hier: Hauptdach und Aufzugsüberfahrtsdächer 1,00 Psch Material: Lohn: EP: 02.02.1.3 Dachflächen reinigen / Haftgrund herstellen Haftgrundlage auf den Dachflächen herstellen. Dachflächen entsprechend den geltenden Vorschriften reinigen (abfegen) und mit einem Bitumen-Voranstrich einstreichen und ablüften lassen. Inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. Verbrauch: Saugende Untergründe ca. 0,25 - 0,35 l/m² Nicht saugende Untergründe ca. 0,10 - 0,20 l/m² Verarbeitungstemperatur: > + 5 °C Trockenzeit: ca. 2 Std. (je nach Untergrund und Temperatur) Der Voranstrich soll vor dem Aufbringen der nächsten Lage ausreichend ablüften. Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer Produkt: Icopal-RAPID-PRIMER o. glw. gew. Produkt: ................ LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 560,97 m² Einheitspreis in EUR 45 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 02.02.1.4 Dampfsperrbahn aufbringen Icopal-ALU-VILLATHERM, Elastomer-bitumen-Dampfsperrschweißbahn, gleichzeitig Trenn- und Ausgleichslage, oberseitig Feinbesandung und Sicherheitsnaht, unterseitig schmale unterbrochene Power-THERM-Streifen aus wärmeaktivierbarem Selbstklebebitumen und rote SYNTAN®-Beschichtung, d = 3,3 mm, Einlage Aluminium Verbundträger, sd > 1.500 m, durch rückstandsfreies Abflämmen der unterseitigen Folie aufkleben. Nähte und Stöße mind. 8 cm breit vollflächig verschweißen und andrücken. Im Bereich von Durchbrüchen und Anschlüssen ist die Dampfsperre dampfdicht anzuschließen bzw. hochzuführen. Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer Geprüfte Abzugfestigkeit des THERM-Systems von 6,6 kN/m² gemäß Gutachten des BDA-keur beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt : .......... 560,98 m² Material: Lohn: EP: 02.02.1.5 Gefälledämmung dm/35, anflämmen Icopal-EPS-Gefälledämmung dm/35, bestehend aus keilig geschnittenen Polystyrol-Hartschaumplatten (EPS 035 DAA dm), 1,00 x 1,20 m, nach DIN EN 13 163 und DIN 4108-10, Typ dm, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Baustoffklasse B1 nach DIN 4102, inkl. Kehl- und Gratplatten fachgerecht nach mitgeliefertem Positionsplan durch Abflämmen der oberseitigen Folienabdeckung der Dampfsperrbahn aufkleben. Gefälle: 2 % Anfangsdicke: ca. 200 mm Enddicke: 100 mm (Mindestdicke) im Mittel: ca. 150 mm U-Wert gesamt mit ebener Dämmung: < 0,20 W/m²K DAA dm = Flachdachdämmung, mittlere Druckbelastung. Ort: Hauptdächer Produkt: Icopal EPS Gefälledämmung o. glw. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 46 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gewähltes Produkt : .......... 505,98 02.02.1.6 m2 EPS 035 DAA dm Platten anflämmen (Aufzugsüberfahrt) Wärmedämmung, d = 40 mm, aus Polystyrol-Hartschaum (EPS 035 DAA dm) nach DIN EN 13163 und DIN V 4108-10, Anwendungsgebiet DAA dm, im bestehenden Gefälle verlegt, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Baustoffklasse B1 nachDIN 4102, fachgerecht durch Anflämmen der oberseitigen Folienabdeckung der Dampfsperrbahn dichtgestoßen aufkleben. DAA dm = Flachdachdämmung, mittlere Druckbelastung. Ort: Aufzugsüberfahrtsdächer gewähltes Produkt : .......... 54,99 02.02.1.7 m2 Bewegungsfuge ausbilden Bewegungsfuge, wie folgt ausbilden: Schleppstreifen aus Icopal-SCR-Matte, b = 20 cm, über der Fuge verlegen und gegen Verrutschen einseitig fixieren. Verstärkungsstreifen aus Icopal-Anschlussbahn unbestreut oder Streifen der 1. Lage, b = 33 cm, über dem Schleppstreifen aufschweißen. Einlagige Icopal-Flächenabdichtung über der Fuge durchziehen bzw. aufschweißen. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Ort: Hauptdach beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt: ........... 100,00 m Material: Lohn: EP: 02.02.1.8 Icopal-POLAR-EPS dm/35, d = 60 mm, PUR-Kleber (Innen) Icopal-POLAR-EPS dm/35, d = 60 mm, segmentierte Klappdämmbahn, Deckmaß 1,00 m²/m, Polystyrol-Hartschaum (EPS 035 DAA dm) nach DIN EN 13163 und DIN 4108-10, Typ dm, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Baustoffklasse B1 als Verbundbaustoff E, nach DIN 4102, mit Niveau-Ausgleich im Naht- und Stoßbereich für eine ebene LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 47 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Oberfläche, mit Stufenfalz an den Längsseiten. Werksseitig belegt mit Elastomerbitumen-Schweißbahn IcopalPOLAR, gleichzeitig Dampfdruckausgleichsschicht, d = 4,0 mm, Einlage 150 g/m² Polyestergewebe-Verbundträger, oberseitig PP-Vlies und Sicherheitsnaht, unterseitig Power-THERM-Streifen und rote SYNTAN®-Beschichtung. Dichtgestoßen im Innenbereich der Dachfläche mit Icopal-PUR-Kleber auf den vorbereiteten Untergrund aufkleben. Verbrauch: mindestens 120 g/m² Nahtverschluss durch doppelte Sicherheitsnaht (3 cm kaltselbstklebend plus 7 cm verschweißbar). Dafür die abziehbare Folie des Schutzstreifens aus der Naht entfernen und den Schutzstreifen mit der Icopal-Andruckrolle andrücken. Danach die Naht und den Querstoß der 1. Abdichtungslage vollflächig verschweißen und andrücken. U-Wert gesamt mit ebener Dämmung: < 0,20 W/m²K DAA dm = Flachdachdämmung, mittlere Druckbelastung. Anmerkungen zu den Vorpositionen: Die angegebenen PUR-Klebemengen sind bei Gebäuden bis 25 m Höhe, die als geschlossen gelten, mit 3 Streifen/m² im Innenbereich, 4 Streifen/m² im Innenrandbereich, 5 Streifen/m² im Außenrandbereich, 6 Streifen/m² im Eckbereich der Dachfläche einzusetzen. Verbrauch: mindestens 40 g je Streifen und Meter. Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt: ........... 560,97 02.02.1.9 m2 Oberlage der Dachabdichtung, Aufzugsüberfahrtsdächer Oberlage der Dachabdichtung, bestehend aus Elastomerbitumen -Schweißbahn Icopal-VENTURA® mit FireSmart®-Ausrüstung, oberseitig lichtgrau bestreut, Sicherheitsnaht und bestreuungsfreier Querstoß, unterseitig Rillen-VARIO und Folie, d = 5,2 mm, Einlage 260 g/m² Glas-Polyester-Verbundträger, auf vorbereiteten Untergrund vollflächig aufschweißen. Dabei sind die Nähte 8 cm und die Stöße 10 cm breit zu überdecken. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 48 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Dichtigkeit der Naht sollte durch die austretende Bitumenschweißraupe überprüft werden, die im noch klebfähigen Zustand abgestreut werden kann. Eigenschaftsklasse E1 Anwendungstyp DO/BA Kaltbiegeverhalten und Wärmestandfestigkeit nach Alterung gemäß EN 1296 geprüft. Widerstand gegen statische Belastung nach EN 12730: Höchste Laststufe von 20 kg bestanden. Im Systemaufbau widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme gem. LBO. Güteüberwacht vom MPA NRW, entsprechend Überwachungsvertrag Nr. 220003645 vom 1. Februar 2006. Hier: gesamte Dachflächen und Aufzugsüberfahrtsdächer beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt: ........... 560,97 m² Material: Lohn: EP: 02.02.1.10 Wandanschlussschiene (starr) mit elastischer Verfugung, wie folgt herstellen Wandanschluss starr, wie folgt herstellen: Wandfläche mit Icopal-Elastomerbitumen-Voranstrich grundieren. Ausgleichs- und Dampfsperrbahn der Dachfläche bis Oberkante des Dämmstoffkeils an der Wand vollflächig aufschweißen bzw. -kleben. Nach Verlegung der Dämmung Dämmstoffkeil, mindestens 5 x 5 cm, durch Anflämmen der 1. Abdichtungslage fixieren. Icopal-Anschlussbahn unbestreut oder Streifen der 1. Lage, b = 33 cm, an der Wand und vor dem Keil aufschweißen. Im Keilbereich unverschweißt lassen. Icopal-Oberlage bis Vorderkante Keil aufschweißen. Icopal-Anschlussbahn bestreut oder Streifen der Oberlage, b = 33 cm, aufschweißen. Wandanschlussschiene nach Herstellervorschrift montieren. Im Anschluss Wandanschlussschiene mit elastischer, bitumenverträglicher Versiegelung nach Herstellervorschrift versiegeln. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 49 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen, Strangentlüftern etc. beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt: ........... 41,96 m Material: Lohn: EP: 02.02.1.11 Eckausbildungen zum Anschluss der Vorposition fachgerecht herstellen, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten Eckausbildungen zum Anschluss der Vorposition fachgerecht herstellen.Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Betrifft: Anschlüsse an massiven Bauteilen, Strangentlüftern etc. beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Produkt: ........... 41,96 m Material: Lohn: EP: 02.02.1.12 Traufabschluss Warmdach (WDVS) herstellen Traufabschluss (WDVS) wie folgt herstellen: - Dampfsperrbahn bis zum Dachrand verlegen. - Holzbohle aus z. B. KVH, ca. 3 x 16 cm, mit Dämmstoffplatten aus EPS 035 DAA dh, d = Dämmstoffdicke abzüglich 7 cm und Abstandshölzern unterbauen und am Dachrand befestigen (Berechnungsgrundlage DIN EN 1991-1-4). - Holzwerkstoffplatte, ca. 3 x 28 cm, mit Überstand für das WDVS auf der Holzbohle befestigen. - Streifen der Dampfsperrbahn, b = ca. 30 cm, auf die Dampfsperre vollflächig aufschweißen bzw. -kleben und bis zur Oberkante der Bohlenkonstruktion an der Innenseite hochführen und fixieren. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 50 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR - Nach Montage der Rinnenhalter und des Traufblechs als Stützblech, Traufblech mit Icopal-Elastomerbitumen-Voranstrich grundieren. - Nach Verlegung der Wärmedämmmung Schleppstreifen aus Icopal-SCR-Matte, b = ca. 10 cm, über der Traufblechkante verlegen. - Icopal-Flächenabdichtung bis zur Tropfkante des Traufblechs vollflächig aufschweißen. Fassadendämmstärke: 12 cm EPS Ausführung gemäß beigefügter Detailzeichnung und in Absprache mit der Bauleitung. 135,96 m Material: Lohn: EP: 02.02.1.13 Anschluss an vorhandene Rohrdurchführungen Anschluss an vorhandene Rohrdurchführungen, Lüfter, etc., Durchmesser ca.70-125 mm, mit Flüssigabdichtung Icopal-PROFI-DICHT wie folgt herstellen: Untergrund gegebenenfalls aufrauen, z. B. Edelstahl oder PVC-Dunstrohr,und mit Icopal-PROFI-DICHT-Reiniger säubern (siehe Untergrundtabelle). Ränder sowie Abgrenzungen der Icopal-PROFI-DICHT-Abdichtung mit Krepp-Band abkleben. PROFI-DICHT-Abdichtung mit Lammfellrolle oder Pinsel auf den trockenen Untergrund auftragen und zugeschnittenes PROFI-DICHT-Spezialvlies 110 g/m² mit 5 cm Überdeckung vollflächig und hohlraumfrei einbetten. Die Überdeckungen sind an den Kontaktflächen zueinander mit PROFI-DICHT-Abdichtung zu belegen. PROFI-DICHT-Abdichtung auf das Spezialvlies wie vorbeschrieben auftragen. Verbrauch gesamt mind. 3,0 kg/m² Trockenschichtdicke gesamt mind. 2,1 mm Krepp-Band vor dem Aushärten entfernen. Anmerkung: In geschlossenen Räumen ist der Einsatz nach den Regeln der BauBG nur unter besonderen Bedingungen erlaubt. Es muss für einen mind. 7-fachen Luftwechsel gesorgt und es müssen regelmäßige Messungen der Lösemittelkonzentration durchgeführt werden. beschriebenes Produkt oder gleichwertig LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 51 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gewähltes Produkt : .......... 10,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.1.14 Strang- und Küchenentlüftung Zwischeneindichtung als Strang- und Küchenentlüftung Zwischeneindichtung als Zulage im Zuge der Strangsanierung bzw. in Absprache mit der Sanitärfirma eindichten in vorh. Dachaufbau zur Herstellung der Regensicherheit. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Abmessung: ca. d = 100 mm / 200 mm 10,00 02.02.1.15 Stk Flachdachabsturzsicherungen als Komplettsystem Flachdachabsturzsicherungen als Komplettsystem mit GS- Prüfplakette und bauaufsichtlicher Zulassung, beinhaltet auch die Befestigungsmittel, bestehend aus statisch erforderlicher Boden- und Konterplatte, V4A Stahlrohr, V4A Öse, sowie bitumenverträglichem Abdichtungsflansch, liefern und entsprechend der Herstellervorschrift fachgerecht montieren und eindichten. Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Die Zertifizierung zum Einbau solcher Absturzsicherungssysteme ist nachzuweisen. Befestigungsgrund: Hauptdach: Stahlbetonelemente Hinweis: Bei der Montage ist auf die entsprechenden konstruktiven Betonplattenstöße des Stahlbetondaches zu achten. gew. Fabr.: ................... 100,00 St Material: Lohn: EP: 02.02.1.16 Gerätekoffer Sicherungsseil Gerätekoffer Sicherungsseil mit Traggriff und Schnappverschlüssen zur Aufbewahrung des SafexSicherungsseils liefern. RF.: Fa. Grün, Wilnsdorf Art. Nr. 5151 o.glw. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 52 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gew. Fabr.: ................... 6,00 St Material: Lohn: EP: 02.02.1.17 Dachausstiegsluken liefern und montieren, inkl. Demontage der Bestandsluken inkl. RWA-Anlage Dachausstiegsluke erneuern. Dazu alte Dachluke mit Abm. ca. 1000 x 1000 mm, bestehend aus Lichtkuppel einschl. Aufsetzkranz aus Stahl/Kunststoff o.ä. sowie sämtlicher Zubehörteile, abbauen, abtransportieren und fachgerecht entsorgen inkl. Entsorgungskosten Neue Dachausstiegsluke in Anlehnung an Bestand mit verriegelbarer Einstiegstür einschl. Dachausstiegsleiter aus Metall liefern und in vorhandener Öffnung einbauen, einschließlich notwendiger Wechsel, Anarbeitung der Schalung und Abdichtungslagen/Abdichtung, als komplette Leistung incl. Aufsatzkranz zur Überbrückung der neuen Wärmedämmung. Höhe Metallkranz: ca. 50 cm 2,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.1.18 Liefern und herstellen von neuen Dacheinläufen Liefern und herstellen von neuen Dacheinläufen für das Regenwasser, einschl. Einbau in das Dach mit allen dazugehörigen Dachabdichtungmaterialien und Befestigungsmitteln/ Anschlusselementen an weiterführende Leitungen und Zubehör, mit Anschlussleitung an die Regenentwässerung zu den Balkonen. Dacheinläufe sind als rechteckige Wasserauffangkästen mit unterseitigem Fallrohranschluss zu liefern und montieren. Alte Einläufe sind zurvor zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Herstellung der geeigneten Öffnung in das Dach als komplette Leistung. Dach: Stahlbeton Einlauf: DN 100 LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 53 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gewähltes Produkt: ........... 45,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.1.19 Schornsteine instandsetzen Schornsteine instandsetzen. Mauerwerksfugen der Schornsteine mit geeignetem Mörtelmaterial erneuern, zuvor alten Mörtel auskratzen und entsorgen einschl. Entsorgungskosten als fertige Leistung. Inkl. Austausch/Vervollständigung von defekten oder geplatzten Klinkern (ca. 5 Stück pro Schornstein). 10,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.1.20 Zulage zur Vor. Pos., verputzen der Schornsteine Zulage zur Vorposition Schornsteine verputzen, nur nach Anzeige und Freigabe durch die BL Schornsteine instandsetzen und anschließen verputzen. 4,00 02.02.1.21 Stk Liefern und herstellen von neuen Schornsteinblechabdeckungen Liefern und herstellen von neuen fachgerechten Schornsteinblechabdeckungen, Titanzinkblech 0,8 mm in verschiedenen Zuschnitten und Abkantungen, auch in Kleinstzuschnitten vor Ort aufmessen, zurichten und als Wandkehlen, Schürzen, Kehlen, Anschlussbleche, etc. montieren. Inkl. aller Befestigungsmittel und Nebenleistungen, als fertige Leistung. Bestehende Blechabdeckungen sind zuvor auf ihren Zustand zu prüfen und nach Absprache mit der Bauleitung zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 4,00 Stk LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 54 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.02.2 Hauptdächer und Überfahrt 02.02.2.1 Rinneneinhang, liefern und montieren Rinneneinhang, aus legiertem Zink, Dicke 0,7 mm, mit Tropfkante als Falz, liefern und fachgerecht zur Dachdeckung und Dachrinne anschließen, inkl. aller Befestigungsmaterialien sowie Ecken und Formstücke, Leistung inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. i. Z. ca. 500 mm 135,96 Einheit m Einheitspreis in EUR 55 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 02.02.2.2 Dachrinnen einschl. Rinnenhalter montieren Halbrunde vorgehängte Dachrinne einschl. Rinnenhalter, Spreizen, Dehnungsausgleicher und Endstück liefern und montieren, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Material Titanzinkblech 0,8 mm, Größe entspr. DIN 18460, Abschn. 4, EN 12056, Teil 3 Zuschnitt: 400 mm 135,96 m Material: Lohn: EP: 02.02.2.3 Rinnenablaufstutzen DN 100 Rinnenablaufstutzen DN 100 Liefern sowie fachgerechter Einbau von Rinnenablaufstutzen DIN EN 612, trichterförmig, aus legiertem Zink DIN EN 988 (Titanzink), Nenngröße DN 100, Zuschnitt 400 mm Blechstärke 0,8 mm, für vorg. Regenrinnen. 4,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.4 Dehnungsausgleichselement für Dachrinne Dehnungsausgleichselement für Dachrinne bis 400 mm inkl. Neopreneinlage liefern und fachgerecht montieren, als Zulage. 85,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.5 Prov. Regenfallrohr Provisorisches Regenfallrohr aus flexiblem LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 56 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Kunststoffrohr liefern und an der Rüstung befestigen. Einschließlich Anschluss an vorhandene Regenrinnen und unter Anschluss an bestehendem Standrohrstutzen inkl. Vorhaltung bis zum Anschluss der neuen Fallrohre. Nach Beendigung der Arbeiten demontieren und entsorgen. Inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. 100,00 m Material: Lohn: EP: 02.02.2.6 Zulage Rinnenendstück Rinnenendstück als Zulage, liefern und fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen Rinne: Zuschnitt 400 mm 15,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.7 Korrosionsschutz Freiliegende Einhangbleche und Rinnen aufbringen Korrosionsschutz Freiliegende Einhangbleche und Rinnen gründlich reinigen, Anhaftungen mit einem Spezialreiniger entfernen, Bitumenkorrosionsschutz gut deckend im Streichverfahren aufbringen. 80,00 m Material: Lohn: EP: 02.02.2.8 Zulage Rinnenablaufstutzen Rinnenablaufstutzen als Zulage, liefern und fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen DN 120 4,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 57 31.10.2016 27.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.02.2.9 Zulage Rinnenwinkel, 90° Rinnenwinkel als Zulage, 90°, liefern und fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen Zuschnitt 400 mm 3,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.10 Zulage Rinnenwinkel, 45° Rinnenwinkel als Zulage, 45°, liefern und fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen Zuschnitt 400 mm 3,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.11 Zulage Laubfangkorb Laubfangkorb als Zulage, liefern und fachgerecht, gem. relevanter DIN / EN einbauen 3,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.12 Regenfallrohr DN 100, Stahl, liefern und montieren (Aufzugsüberfahrten) Regenfallrohr DIN 18461, kreisförmig aus Stahl, Loro X (DIN EN 1123), Befestigung mit Rohrschellen im tragfähigen Untergrund, inkl. Schellen, allen Zwischenstücken, Kleinteilen, liefern und fachgerecht montieren, Größe entspr. DIN 18460, Abschn. 4, EN 12056, Teil 3. Montageorte Aufzugsüberfahrten, nach Endabstimmung mit der Bauleitung. Neumontage WDVS ist zu beachten. Dicke 0,8 mm, DN 100 beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Fabrikat: ......... LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 99,80 m Einheitspreis in EUR 58 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 02.02.2.13 Zulage für Rohrbögen Rohrbögen als Zulage für zuvorbeschriebenes Fallrohr aus Stahl, Loro X inkl. notwendiger Befestigungsmittel, liefern und montieren. Inkl. aller notwendigen Zu- und Nebenarbeiten. DN 100 beschriebenes Produkt oder gleichwertig gewähltes Fabrikat: ......... 3,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.14 Zulage für Sockelknie Sockelknie als Zulage für zuvorbeschriebenes Fallrohr aus Titanzink, inkl. notwendiger Befestigungsmittel, liefern und montieren. DN 100 2,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.15 Zulage für Rohrauslauf Rohrauslauf als Zulage für zuvorbeschriebenes Fallrohr aus Titanzink, inkl. notwendiger Befestigungsmittel, liefern und montieren DN 100 2,00 Stk Material: Lohn: EP: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 59 31.10.2016 27.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.02.2.16 Schornsteineinfassung aus Titanzinkblech 0,8 Liefern und herstellen von neuen fachgerechten Schornsteineinfassungen, Titanzinkblech 0,8 mm in verschiedenen Zuschnitten und Abkantungen, auch in Kleinstzuschnitten vor Ort aufmessen, zurichten und als Wandkehlen, Schürzen, Kehlen, Anschlussbleche, etc. montieren. Inkl. aller Befestigungsmittel und Nebenleistungen, als fertige Leistung. Bestehende Einfassungen sind zuvor auf ihren Zustand zu prüfen und nach Absprache mit der Bauleitung zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Aufmaß erfolgt in allen Abwicklungen nach Fläche. Bemerkung: Die entsprechenden Entsorgungsnachweise sind der Schlussrechnung beizulegen. 4,00 m² Material: Lohn: EP: 02.02.2.17 Schwanenhals für Elektroauslässe Liefern und herstellen von Schwanenhals als gelötete Sonderkonstruktion für Elektroauslässe auf dem Hauptdach. Inkl. notwendiger Ab- und Eindichtungsarbeiten sowie aller weiteren Zu- und Nebenleistungen. Durchmesser: 50 mm 4,00 Stk Material: Lohn: EP: 02.02.2.18 Dachrandprofil, Aufzugsüberfahrt Lieferung und Montage von mehrteiligem Aluminium-Dachrandprofil für Schweißbahnanschluss komplett (3-seitig). Inkl. aller notwendigen Befestigungsmaterialien und mit Icopal-Anschlussbahn unbestreut oder Streifen der 1. Lage, b = 33 cm, und Icopal-Anschlussbahn bestreut oder Streifen der Oberlage, b = 50 cm, in das montierte Dachrandprofil eingeklemmt, eindichten. Inkl. aller notwendigen Zuund Nebenleistungen. beschriebenes Produkt oder gleichwertig gew. Fabrikat: ............... Abwicklung Dachrandprofil: ca. 75 cm. Farbe: nach Vorgabe durch den AG. LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Ort: Aufzugsüberfahrtsdächer 41,96 m Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 60 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Dach- und Klempnerarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.03 Stundenlohnarbeiten 02.03.1 Facharbeiterstunden Für evtl. anfallende Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für Facharbeiter: 10,00 Einheit h Einheitspreis in EUR 61 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 02.03.2 Helferstunden Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für Helfer: 10,00 h Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Dach- und Klempnerarbeiten Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 01 1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 01.01 Abriss und Abbrucharbeiten 01.02 Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten 01.02.1 Hauptdächer und Überfahrt 01.02.2 Hauptdächer und Überfahrt 01.03 Stundenlohnarbeiten 02 2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 02.01 Abriss und Abbrucharbeiten 02.02 Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten 02.02.1 Hauptdächer und Überfahrt 02.02.2 Hauptdächer und Überfahrt 02.03 Stundenlohnarbeiten Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 62 31.10.2016 27.10.2016 Gesamtbetrag in EUR
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