Antrag Nr.: A0257/16 Datum: 03.11.2016 ANTRAG Interfraktionell Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/Die GRÜNEN Gegenstand: Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses "Missstände in der Dresdner Versammlungsbehörde" Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen: 1. Der Stadtrat bildet einen zeitweiligen beratenden Ausschuss “Missstände in der Dresdner Versammlungsbehörde” gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO zur Überprüfung des Verwaltungshandelns der Stadtverwaltung, insbesondere der Versammlungsbehörde bei der Durchführung des Sächsischen Versammlungsgesetzes und inhaltlich zugehöriger weiterer Vorschriften. Weiteres Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit in der Stadt durchgeführten Versammlungen und Aufzügen kann dieser Ausschuss in seine Arbeit einbeziehen. 2. Der Ausschuss überprüft den Vorwurf, es herrsche in der Stadtverwaltung der Missstand des Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot, der sich in der Ungleichbehandlung von verschiedenen Versammlungen und Aufzügen bei der Verfügung von Verboten und Auflagen nach § 15 des Sächsischen Versammlungsgesetzes, der Durchsetzung der Auflagen und weiterem Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit Versammlungsgeschehen zeigt. 3. Dem Ausschuss sind alle für seinen Auftrag notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ihm ist Akteneinsicht zu gewähren. Der Ausschuss kann, wenn es für seine Überprüfung nötig ist, externe Gutachten in Auftrag geben. Beratungsfolge Ältestenrat Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb ITDienstleistungen) nicht öffentlich beratend nicht öffentlich beratend nicht öffentlich beratend (federführend) Seite 1 von 2 Stadtrat öffentlich beschließend Begründung: Seit zwei Jahren finden in Dresden regelmäßig wöchentlich PEGIDA-Demonstrationen statt, sowie durch verschiedene Veranstalter initiierte Demonstrationen für Weltoffenheit und Toleranz. Darüber hinaus fanden dezentrale Versammlungen, Ansammlungen und Spontandemonstrationen dezentral im Stadtgebiet statt, insbesondere um gegen die Öffnung von Asylbewerberunterkünften zu demonstrieren bzw. Demonstrationen, die sich gegen diesen Protest formierten. Immer wieder steht der Vorwurf von VersammlungsteilnehmerInnen, VeranstalterInnen im Raum, dass die Dresdner Behörden, etwa bei der Platzvergabe sowie der Erteilung und dem Vollzug von Auflagen, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen würden. Dies wäre ein Missstand, für dessen Beseitigung durch den Oberbürgermeister der Stadtrat Sorge tragen muss (§ 28 Abs. 3 SächsGemO). André Schollbach Fraktion DIE LINKE Christiane Filius-Jehne Bündnis 90/DIE GRÜNEN Thomas Löser Bündnis 90/DIE GRÜNEN Anlagenverzeichnis: Seite 2 von 2
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