antrag - Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Dresden

Antrag Nr.: A0257/16
Datum: 03.11.2016
ANTRAG
Interfraktionell
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/Die GRÜNEN
Gegenstand:
Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses "Missstände in der Dresdner
Versammlungsbehörde"
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat bildet einen zeitweiligen beratenden Ausschuss “Missstände in der Dresdner Versammlungsbehörde” gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO zur Überprüfung des
Verwaltungshandelns der Stadtverwaltung, insbesondere der Versammlungsbehörde bei
der Durchführung des Sächsischen Versammlungsgesetzes und inhaltlich zugehöriger
weiterer Vorschriften. Weiteres Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit in der Stadt
durchgeführten Versammlungen und Aufzügen kann dieser Ausschuss in seine Arbeit
einbeziehen.
2. Der Ausschuss überprüft den Vorwurf, es herrsche in der Stadtverwaltung der Missstand
des Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot, der sich in der Ungleichbehandlung von verschiedenen Versammlungen und Aufzügen bei der Verfügung von Verboten und Auflagen nach § 15 des Sächsischen Versammlungsgesetzes, der Durchsetzung der Auflagen
und weiterem Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit Versammlungsgeschehen
zeigt.
3. Dem Ausschuss sind alle für seinen Auftrag notwendigen Informationen zur Verfügung
zu stellen. Ihm ist Akteneinsicht zu gewähren. Der Ausschuss kann, wenn es für seine
Überprüfung nötig ist, externe Gutachten in Auftrag geben.
Beratungsfolge
Ältestenrat
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung,
Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb ITDienstleistungen)
nicht öffentlich beratend
nicht öffentlich beratend
nicht öffentlich beratend
(federführend)
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Stadtrat
öffentlich
beschließend
Begründung:
Seit zwei Jahren finden in Dresden regelmäßig wöchentlich PEGIDA-Demonstrationen statt, sowie durch verschiedene Veranstalter initiierte Demonstrationen für Weltoffenheit und Toleranz.
Darüber hinaus fanden dezentrale Versammlungen, Ansammlungen und Spontandemonstrationen dezentral im Stadtgebiet statt, insbesondere um gegen die Öffnung von Asylbewerberunterkünften zu demonstrieren bzw. Demonstrationen, die sich gegen diesen Protest formierten.
Immer wieder steht der Vorwurf von VersammlungsteilnehmerInnen, VeranstalterInnen im
Raum, dass die Dresdner Behörden, etwa bei der Platzvergabe sowie der Erteilung und dem
Vollzug von Auflagen, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen würden. Dies wäre ein Missstand,
für dessen Beseitigung durch den Oberbürgermeister der Stadtrat Sorge tragen muss (§ 28 Abs.
3 SächsGemO).
André Schollbach
Fraktion DIE LINKE
Christiane Filius-Jehne
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Thomas Löser
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Anlagenverzeichnis:
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