Anlage 1: Leistungsbeschreibung

Vergabeverfahren DL16/03: Stromlieferung dkfz
- Anlage1: Leistungsbeschreibung -
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
für die Stromlieferung
für Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen
mit und ohne Leistungsmessung,
Vergabenummer : DL16/03
Stiftung des öffentlichen Rechts
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg
vertreten durch
Herrn Prof. Dr. Josef Puchta
Administrativ-kaufmännischer Stiftungsvorstand
Inhalt
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Vergabeverfahren DL16/03: Stromlieferung dkfz
- Anlage1: Leistungsbeschreibung -
1.
Gegenstand der Ausschreibung
2.1
Lose, Gruppen und Abnahmestellen
2.2
Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie
2.3
Preise
2.4
Hilfen für die Angebotsbearbeitung
3.
Wertungskriterien
4.
Vertraulichkeit und Geheimhaltung
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Vergabeverfahren DL16/03: Stromlieferung dkfz
- Anlage1: Leistungsbeschreibung -
1.
Gegenstand der Ausschreibung
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Lieferung elektrischer Energie für Betriebsstätten des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg (nachfolgend dkfz
genannt) ausgeschrieben. Der Energiebezug erfolgt über mehrere Abnahmestellen
(siehe Anlage 5 „Lieferstellen“) Der Jahresverbrauch beträgt insgesamt rund 23 GWh.
2.1
Lose, Gruppen und Abnahmestellen
Die Energieversorgung wird in 3 Losen ausgeschrieben. Anlage 5 “Lieferstellen“
zeigt eine Zusammenstellung, welcher der Jahresverbrauch für die Lose entnommen
werden kann.
Die Anlage 5 "Lieferstellen" enthält für jede einzelne Abnahmestelle Identifikationsmerkmale, die wichtigsten energiewirtschaftlichen Informationen, die wichtigsten Bezugsdaten für ein Referenzjahr. Detailinformationen, insbesondere die monatlichen
Bezugsdaten für das Referenzjahr, können der Anlage ebenfalls entnommen werden.
Außerdem sind den Vergabeunterlagen die Lastprofile für das Referenzjahr 2015/16
beigefügt (s. Anlage CD).
Die Bezugsdaten können sich im Lieferzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum
ändern.
Abnahmestellen können sich im Vertragszeitraum Aufgrund einer Leistungsveränderung in einer anderen Gruppe zugeordnet werden.
2.2
Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie
Mit dem Bieter, der für ein oder mehrere Lose den Zuschlag erhält, schließt das dkfz
den als Anlage beigefügten Stromlieferungsvertrag ab. Dieser Vertrag sieht eine
Lieferung „frei Betrieb“ vor, d. h. die vertragliche Regelung der Netznutzung obliegt
dem Lieferanten.
2.3
Preise
Der Bieter trägt die Einheitspreise für das angebotene Los in das zugeordnete Preisblatt ein (Anlage 6). Die Berechnung der Umlagen (KWK-G, EEG, StromNEV und
Offshore-Haftungsumlage) erfolgt entsprechend den regulatorischen Festlegungen.
Die Umlagen bleiben beim Angebotsvergleich unberücksichtigt.
2.4
Hilfen für die Angebotsbearbeitung
Um dem Bieter die Erarbeitung eines Angebotes zu erleichtern, stellt das dkfz ihm
folgende Unterlagen als EDV-Dateien auf einer CD-Rom zur Verfügung:
• Anlage "Lieferstellen" für die Lose als Excel-Dateien
• Lastprofile der Abnahmestellen für das Referenzjahr 2015/16
Das dkfz übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der EDV-Dateien. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die in Papierform zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Soweit eine Differenz zwischen der Angabe auf einem Datenblatt und dem Lastprofil
der Abnahmestelle besteht (z.B. bei Zählertausch) , ist die Angabe auf dem Daten-
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blatt maßgebend. Die CD-Rom kann nach der Angebotserstellung beim Bieter verbleiben.
3.
Wertungskriterien
Wie in Abschnitt 2.1 dargelegt, erfolgt die Vergabe losweise. Für die Bewertung der
Wirtschaftlichkeit werden die Jahreskosten (ohne die Belastungen aus Umlagen
und Steuern) auf Basis der Bezugsdaten für das Referenzjahr 2015/16 herangezogen. Diese werden nach den Bestimmungen des Vertrages über die Lieferung elektrischer Energie für jedes angebotene Los unter Zugrundelegung der Bezugsdaten auf
den Anlagen "Lieferstellen" und des zugehörigen, vom Bieter ausgefüllten Preisblattes ermittelt. Falls preislich identische Angebote vorliegen, gilt das Angebot als wirtschaftlicher, bei dem die Abhängigkeit des Durchschnittspreises von den Benutzungsstunden geringer ist.
4.
Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Der Bieter verpflichtet sich, alle Informationen betreffend das dkfz, welche er während
des Ausschreibungsverfahrens und ggf. durch eine weitere Geschäftsbeziehung erhält, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Er darf die Ausschreibungsunterlagen
einschließlich der EDV-Dateien ohne Zustimmung des dkfz Dritten weder überlassen
noch sonst zugänglich machen.
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Ort
Datum
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Name (Blockschrift)
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Unterschrift und Stempel
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