Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 12/2016 7. Oktober 2016 Inhalt AMTLICHER TEIL Beschlüsse der Sitzungen des Hauptausschusses vom 21.09.2016 und der Gemeindevertretung vom 28.09.2016 Bekanntmachung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungssatzung) NICHT-AMTLICHER TEIL Vorwort des Bürgermeisters Informationen aus dem Rathaus Veranstaltungshinweise Programm der Volkssolidarität Fahrgaststatistik Bürgerbus Sonstige Informationen/Impressum Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 301 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Beschlüsse des Hauptausschusses vom 21. September 2016 Öffentlicher Teil BV/0384/16 Vergabe der Straßeninstandhaltungsmaßnahmen - Graderarbeiten Der Bürgermeister Die Vergabe der Straßeninstandhaltungsmaßnahmen - Graderarbeiten in der Gemeinde Brieselang entsprechend der Auswertung der Ausschreibung durch die zentrale Vergabestelle der Gemeinde Brieselang durchzuführen. Der Auftrag ist an die Firma Rausch GmbH, Chemnitzer Straße 19 in 14612 Falkensee zu erteilen. Einstimmig angenommen Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0399/16 Vergabe Gehwegsanierung Thälmannstraße Der Bürgermeister Die Vergabe der Straßeninstandhaltungsmaßnahmen – Gewegsanierung in der Thälmannstraße entsprechend der Auswertung der Ausschreibung. Der Auftrag ist an die Firma TB-Service GmbH, Tremmener Landstraße 20, 14669 Ketzin OT Zachow in Höhe von 29.553,20 Euro zu vergeben. Einstimmig angenommen Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0 Nichtöffentlicher Teil BV/400/16 Einstellung eines Mitarbeiters im Bereich Gemeindeentwicklung/Bauwesen zum 01.12.2016 mit der Entgeltgruppe E 9 Der Bürgermeister Einstimmig angenommen Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0 Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 28. September 2016 Öffentlicher Teil BV/0393/16 Neufassung der Straßenreinigungssatzung Der Bürgermeister Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungssatzung). (Den Satzungstext finden Sie auf Seite 312) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 302 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - mehrheitlich angenommen Ja: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Frau ‘t Hart, Frau Schlichte, Herr Garn (12) Nein: Frau Belter, Herr Heimann (2) Enthaltung: Frau Swillus, Herr Hecke, Herr Kittler (3) BV/0404/16 Entscheidung über die Vergabe des Winterdienstes auf Gemeindestraßen in der Gemeinde Brieselang Der Bürgermeister Die Vergabe von Winterdienstleistungen auf Gemeindestraßen in der Gemeinde Brieselang entsprechend der Vergabeempfehlung durchzuführen. Der Auftrag zur Leistungserbringung für das Los 1 ist an die Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (Schwanebecker Weg 4, 14641 Nauen) i.H.v. 28.418,08 € inkl. MwSt., der Auftrag für die Lose 2, 3 und 5 ist an die Firma Retec GmbH (Klärwerkstraße 1, 13597 Berlin) i.H.v. 28.502,88 € inkl. MwSt. und der Auftrag für das Los 4 ist an die Firma Schneebär Winterdienst & Straßenreinigung e.K. (Wittestraße 46-48, 13509 Berlin) i.H.v. 1.541,05 € inkl. MwSt. zu erteilen. Einstimmig angenommen Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0398/16 Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung Der Bürgermeister Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungsgebührensatzung) (Wird im November veröffentlicht) mehrheitlich angenommen Ja: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Frau ‘t Hart, Frau Schlichte, Herr Garn, Frau Swillus, Herr Hecke, Herr Kittler (15) Nein: Frau Belter, Herr Heimann (2) Enthaltung: 0 Gegenantrag der IBB-Fraktion: „Die Gemeindevertretung lehnt die Straßenreinigungsgebührensatzung ab. Eine DreiKlassengesellschaft bei der Gebührenerhebung wird abgelehnt. Die Straßenreinigungsgebührensatzung wird ersatzlos aufgehoben.“ mehrheitlich abgelehnt Ja: Frau Belter, Herr Heimann (2) Nein: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Herr Garn, Herr Kittler (11) Enthaltung: Frau Swillus, Herr Hecke, Frau ‘t Hart, Frau Schlichte (4) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 303 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - BV/0385/16 Neubau der Hans-Klakow-Oberschule Der Bürgermeister 1. Die Gemeindevertretung beschließt den Neubau einer bis zu vierzügigen Oberschule mit einer Zweifeldsporthalle. 2. Als Standort für das Gebäude der Oberschule wird das Schulgelände Nord gewählt. Als maximale Fläche wird die in der beiliegenden Skizze des Städtebaulichen Konzeptes als Variante 4 c bezeichnete Fläche Neubau Oberschule/Neubau Zwischengebäude festgelegt. Die dargestellten Flächen dürfen nicht überschritten werden. 3. Der Neubau der Oberschule muss ohne Eingriff in die Substanz des heutigen Gebäudes der Oberschule erfolgen. Er ist aber so vorzusehen, dass ggfls. nach Sanierung des heutigen Gebäudes der Oberschule und Nutzung als Hort ein innenliegender Übergang zwischen den Gebäuden möglich ist. Der Neubau ist in einem Zuge zu erstellen (keine EtappenBauzeitverkürzung). 4. Als Standort für die Sporthalle wird die in der beiliegenden Skizze des Städtebaulichen Konzeptes als Variante 4 b bezeichnete Fläche Sporthalle mit Tribüne festgelegt. Die dargestellten Flächen dürfen nicht überschritten werden. Bei der Planung ist eine mögliche Verbindung mit dem vorhandenen Sozialgebäude des Fichtesportplatzes zu berücksichtigen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Vorgeschaltet wird die Ausschreibung zur Findung eines Planungsbüros, dass den Wettbewerb im Auftrage der Gemeinde durchführt und die Entscheidungsprozesse begleitet. Ferner soll das Planungsbüro die Grundlagen zur Durchführung des Wettbewerbes gemeinsam mit den Gremien der Gemeinde und der Oberschule erarbeiten. mehrheitlich angenommen Ja: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Frau ‘t Hart, Frau Schlichte, Herr Garn, Frau Swillus, Herr Hecke, Herr Kittler (15) Nein: Frau Belter, Herr Heimann (2) Enthaltung: 0 Gegenantrag der IBB-Fraktion Die IBB fordert einen ergebnisoffenen Wettbewerb für die Planung des Neubaus der HansKlakow-Oberschule, ohne im vornherein festgelegte Vorgaben bezüglich Standort und Gestaltung, unter öffentlicher Beteiligung. mehrheitlich abgelehnt Ja: Herr Heimann (1) Nein: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Herr Garn, Herr Kittler, Frau Belter, Frau Swillus, Herr Hecke (14) Enthaltung: Frau ‘t Hart, Frau Schlichte (2) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 304 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - BV/0383/16 Nutzungskonzept Bürgerhaus (Altes Rathaus) Der Bürgermeister 1. Die Gemeindevertretung stimmt anliegendem Nutzungskonzept zu. (Seite 331) 2. Das Alte Rathaus erhält den Namen Bürgerhaus 3. Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung entsprechend dem Nutzungskonzept umzusetzen. 4. Einstimmig angenommen Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0408/16 Vergabe von Planungsleistungen für das Bürgerhaus (Altes Rathaus) Der Bürgermeister 1. Mit den Planungsleistung für den Umbau „Altes Rathaus“ zum „Bürgerhaus“ wird gemäß HOAI Phase 1 und 5-9 (Phase 2-4 entfällt) das Planungsbüro Sylvia Kühn beauftragt. Dies betrifft die Grundlagenermittlung, die Ausführungsplanung inkl. Erstellung des Leistungsverzeichnisses, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Objektbetreuung. 2. Mit der Planung der Technischen Gebäudeausstattung wird gemäß HOAI Phase 1-9 das Ingenieurbüro für Energie- und Haustechnik Andreas Duba GmbH beauftragt. 3. Die Baukosten werden mit insgesamt 800.000 € gedeckelt. mehrheitlich angenommen Ja: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Frau ‘t Hart, Frau Schlichte, Herr Garn, Frau Swillus, Herr Hecke, Herr Kittler (15) Nein: Frau Belter, Herr Heimann (2) Enthaltung: 0 BV/0375/16 Erarbeitung einer Kinderspielplatzsatzung gemäß § 87 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) BFB-Fraktion Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, den Entwurf für eine Kinderspielplatzsatzung gemäß § 87 Abs. 3 BbgBO zu erarbeiten. Die Satzung soll insbesondere Aussagen zu Größe, Art und Ausstattung der Kinderspielplätze nach Art und Maß der Nutzung sowie zu Geldbeträgen für die Ablösung der Kinderspielplätze enthalten. Der Entwurf soll der Gemeindevertretung im Frühjahr 2017 zur Entscheidung vorgelegt werden. mehrheitlich angenommen Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0 Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 305 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - BV/0378/16 Erarbeitung einer Kinderspielplatzsatzung gemäß § 87 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) IBB-Fraktion Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, den Entwurf für eine Kinderspielplatzsatzung gemäß § 87 Abs. 3 BbgBO zu erarbeiten. Die Satzung soll insbesondere Aussagen zu Größe, Art, Ausstattung und Verteilung der Kinderspielplätze nach Art und Maß der Nutzung sowie zum Erhalt von Kinderspielflächen und –plätzen nach den bestehenden Bauvorschriften und zum künftigen Ausbau von zu schaffenden Kinderspielflächen und –plätzen durch Investoren in Brieselang und seinen Ortsteilen enthalten. Auf keinen Fall dürfen bestehende Spielplätze und –flächen zurückgebaut und ihrem Zweck entfremdet verwendet werden. Künftige Investoren haben für entsprechende Mehrfamilienhäuser in Wohnraumnähe (Motto: Kurze Beine – Kurze Wege!) entsprechende Spielplätze bzw. –flächen zu schaffen. mehrheitlich abgelehnt Ja: 2, Nein: 14, Enthaltungen: 1 BV/0407/16 Spielplatzkonzept Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister eine Ausschreibung zur Findung eines Planungsbüros zur Erstellung eines Spielplatzkonzeptes für die Gemeinde Brieselang einschl. der Ortsteile durchzuführen. Die Vergabe ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Brieselang vorzunehmen. Das Planungsbüro soll unter Betrachtung der Zielgruppe bis 16 Jahren eine Konzeption vorlegen, die folgende Punkte betrachtet: Nutzungsgradanalyse der Bestandsspielplätze Bedarfsanalyse in der Gesamtgemeinde einschließlich der Betrachtung der vorhandenen Einrichtungen besonders unter der Beachtung der Siedlungsstruktur der Gemeinde (überwiegend Einfamilienhäuser) Erarbeitung von Standortvorschlägen unter der Beachtung von sinnfälligen Nutzungsradien (Einzugsbereich eines Spielplatzes) Vorschlag von Größe und Ausstattung von 3 Musterspielplätzen (klein-mittel-groß) mehrheitlich angenommen Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1 BV/0359/16 Parkstr. erschließen für eine bessere Verkehrsführung zum Ausbau der Karl-Marx-Str. zwischen Birkenweg und Thälmannstr. IBB-Fraktion 2018 soll der Abschnitt Karl-Marx-Str. zwischen Schulplatz und Thälmannstr. ausgebaut werden. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass die Karl-Marx-Str. die Hauptaus- und Haupteinfahrt nach Brieselang Nord ist. Eine Umfahrung der Baustelle wäre nur über die Bahnstr. vorbei an der Kita Birkenwichtel und dem „zugeparkten“ Bahnhofsbereich oder die Parkstr. möglich. Diese ist jedoch nicht asphaltiert/ausgebaut. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 306 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Schon 2009 wurde der Parkweg als wichtige Straße zur Entlastung der Karl-Marx-Str. als Hauptstraße klassifiziert und zur bevorzugten Erschließung empfohlen, aber inzwischen mehrfach zurückgestellt. Zur besseren Verkehrsführung zur Umfahrung der Baustelle Karl-Marx-Str. für den an- und abfließenden Verkehr für Brieselang Nord sieht die Gemeindevertretung die Notwendigkeit an, den Parkweg bevorzugt zu erschließen. Deswegen beauftragt die Gemeindevertretung die Verwaltung, für 2017 die Planung und Bürgerbeteiligung für die Erschließung des Parkwegs durchzuführen. Die Baumaßnahmen sind Anfang 2018 durchzuführen und vor Beginn des Ausbaus der Karl-Marx-Str. zwischen Schulplatz und Thälmannstr. abzuschließen. Die Haushaltsmittel sind in den Haushalt für 2017 und 2018 einzuplanen. mehrheitlich abgelehnt Ja: 4, Nein: 12, Enthaltungen: 1 BV/0360/16 Gemeinde Brieselang vor Ausbau durch Windkraftanlagen und möglichem Repowering sichern IBB-Fraktion Die Gemeindevertretung stellt nach den Ausführungen der Rechtsanwältin Dr. Maltschew im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.05.2016 fest, dass das Risiko besteht, dass die Landesplanung bzw. die Regionalplanung Havelland-Fläming, die für das Gemeindegebiet Brieselang keine Räume für Windkraftanlagen mehr vorsieht, durch Gerichtsbeschluss aufgehoben werden kann. Deswegen sieht die Gemeindevertretung die Notwendigkeit, das mögliche Risiko der Errichtung weiterer Windkraftanlagen ggf. im Rahmen des Repowerings einzugrenzen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die bestehenden B-Pläne und Regelungen der Gemeinde Brieselang juristisch mit dem Ziel prüfen zu lassen, notwendige Maßnahmen festzustellen und zu definieren, um in der Gemeinde Brieselang die Errichtung weiterer oder der Ersetzung bestehender Anlagen im Rahmen des Repowering zu verhindern. Die Haushaltsmittel für dieses juristische Gutachten sind in den Haushalt 2017 einzustellen. mehrheitlich abgelehnt Ja: Herr Heimann, Frau Belter, Herr Kittler,(3) Nein: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Herr Garn, Frau Swillus, Herr Hecke (12) Enthaltung: Frau ‘t Hart, Frau Schlichte (2) BV/0386/16 Stellungnahme der Gemeinde Brieselang zum Bus-Konzeptentwurf Falkensee und Umlandgemeinden Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung beschließt beiliegende Stellungnahme zum Bus-Konzeptentwurf Falkensee und Umlandgemeinden. (Seite 326) Der Bürgermeister wird beauftragt die Stellungnahme dem Landkreis zuzuleiten. Einstimmig angenommen Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0 Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 307 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - BV/0387/16 Vereinsförderung 2016 – 2. Teil Der Bürgermeister Es wird folgenden Anträgen stattgegeben: 5/2015 Grün Weiss Brieselang e.V. Antrag vom 01.07.2015 (Eingang) Projekt: Anschaffung von 2 Jugendtoren Projektkosten: 1.798,00€ Eigenanteil: 798,00 € Förderbetrag: 1.000,00 € 11/2016 AGORA e.V. Antrag vom 03.06.2016 Projekt: Anschaffung von 8 Spinningrädern Projektkosten: 4.800,00 € Eigenanteil: 3.800,00 € Förderbetrag: 1.000 € 12/2016 Kunstverein Brieselang e.V. Antrag vom 03.06.2015 Projekt: Beleuchtungsanlage Projektkosten: 1.008,00 € Eigenanteil 8,00 € Förderbetrag 1.000,00 € 14/2016 SG Brieselang e.V. Antrag vom 03.06.2016 Projekt: Anschaffung Mattenboden Projektkosten: 6.740,00 € Eigenanteil: 5.740,00 € Förderbetrag: 1.000,00 € Die Verwaltung wird beauftragt die Förderbescheide zu den genannten 4 Projekten auszustellen. Einstimmig angenommen Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0394/16 Benennung der Mitglieder des Seniorenbeirates Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung ist der Ansicht, dass mit der Briefwahl zum Seniorenbeirat am 11.09.2016 eine wirksame Direktwahl durch die Bürger/innen stattgefunden hat. Die Gemeindevertretung nimmt die Auffassung der Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland zur Kenntnis, wonach für einen Beirat, wie es der Seniorenbeirat ist, keine direkte Wahl durch die Bürger/innen zulässig ist. Die Gemeindevertretung wählt die nachstehenden Personen in der aufgeführten Reihenfolge in den Seniorenbeirat: Herrn Dirk Lüdecke Frau Gabriele Wegener Frau Manuela Wolke Frau Brigitte Schulz Frau Anneliese Eis Frau Ingrid Ettelt-Gelke Herrn Helmut Förster. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 308 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Als Ersatzpersonen – sogenannte Nachrücker – werden in der Reihenfolge in den Seniorenbeirat gewählt: Herr Harald Schonewille Frau Margit Glander Einstimmig angenommen Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0406/16 Empfehlung auf Aufnahme in den Kita-Bedarfsplan des Landkreises Havelland Der Bürgermeister Die Gemeinde Brieselang empfiehlt die Aufnahme der folgenden zusätzlichen Kitaplätze in den Kitabedarfsplan des LK HVL: Schaffung von 100 zusätzlichen Kitaplätzen durch Neubau auf dem alten Penny Gelände durch die ASB - gemeinnützige Gesellschaft für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Havelland mbH Ruppiner Str. 15, 14612 Falkensee. Einstimmig angenommen Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0382/16 Erschließungsvertrag – Herstellung der Erschließungsanlage im B-Plan Nr. 5 „Bredow-Nord“ durch die Firma MMS Grundbesitz GmbH Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung Brieselang stimmt dem Erschließungsvertrag zur Herstellung der durch den Bebauungsplan Nr. 5 „Bredow-Nord“ festgesetzten und im Erschließungsvertrag näher spezifizierten Erschließungsanlage mit der Firma MMS Grundbesitz GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kevin Marcuse und Herrn Nando Schönfeld, Am Markt 1, 14656 Brieselang zu. Einstimmig angenommen Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0395/16 Ermächtigung des Hauptausschusses zur Entscheidung über die Vergabe der Umrüstung von Straßenbeleuchtung auf LED Der Bürgermeister Den Hauptausschuss wird zur Vergabe der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Gemeinde Brieselang entsprechend der Vergabeempfehlung ermächtigt. Die Kostenschätzung für die Umrüstung beläuft sich auf 127.449,00€, somit werden die eingestellten Haushaltsmittel nicht überschritten. Einstimmig angenommen Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0 Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 309 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - BV/0405/16 Vergabe der Baumaßnahme Abwassersammelgruben am Nymphensee Der Bürgermeister Die Vergabe der Baumaßnahme Abwassersammelgruben am Nymphensee in der Gemeinde Brieselang ist entsprechend der Auswertung der Ausschreibung durch die zentrale Vergabestelle der Gemeinde Brieselang durchzuführen. Der Auftrag ist an die Firma Schönfeld Erd-, Tief- und Rohrleitungsbau GmbH, Bredow Vorwerk in 14656 Brieselang zu erteilen. Einstimmig angenommen Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0403/16 Öffentliche Ausschreibung - Ausschreibungsnummer: 2016/11140.07110000/12-004/01 BO – Lieferung/Leistung zweier Pritschenfahrzeuge Der Bürgermeister Kauf der angebotenen kommunalen Pritschenfahrzeuge 50C15 (1x Einzelkabine, 1x Doppelkabine) mit Henschelkippaufbau der Firma IVECO Nord-Ost Nutzfahrzeuge GmbH, Verkehrshof 6, 14478 Potsdam zum Preis von insgesamt 105.434,00 € brutto. Einstimmig angenommen Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0 Nichtöffentlicher Teil BV/0379/16 Verkauf der Liegenschaften in Bredow, Flur 7, Flurstücke 221 und 222 Der Bürgermeister Einstimmig angenommen Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0388/16 Vertrag über den Erwerb der Liegenschaften und Aufbauten in Brieselang, Flur 4, Flurstücke 402 – 405 („Altes Rathaus“) Der Bürgermeister Einstimmig angenommen Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0389/16 Pachtvertrag mit Kaufoption über eine Teilfläche von ca. 3.400 qm- Gemarkung Zeestow Flur 1, Flurstücke 586 und 782 Der Bürgermeister Einstimmig angenommen Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0 Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 310 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - BV/0390/16 Verkauf der Liegenschaft in Zeestow, Flur 1, Flurstück 584 Der Bürgermeister Einstimmig angenommen Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0391/16 Verkauf der Liegenschaften, Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 778 Der Bürgermeister Einstimmig angenommen Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0 BV/0392/16 Verkauf der Liegenschaft, Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 582 Der Bürgermeister Einstimmig angenommen Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0 Hinweis der Redaktion: Wir bitten zu beachten, dass im nächsten Amtsblatt auch alle Beschlussvorlagen veröffentlicht werden, welche in den Sitzungen dieses Jahres, aufgrund stattgegebener Anträge auf Nichtbefassung aus der Gemeindevertretung, nicht behandelt worden sind. Infolge einer Entscheidung der Kommunalaufsicht werden diese Beschlussvorlagen in Zukunft immer veröffentlicht. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 311 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungssatzung) Die Gemeinde Brieselang erlässt auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 32) sowie des § 49a Abs. 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung vom 28.07.2009 (GVBI. I/09, Nr. 15, S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 27), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.09.2016 folgende Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Brieselang: §1 Allgemeine Bestimmungen (1) 1 (2) 1 (3) Als Gehweg im Sinne dieser Satzung gelten: Die Gemeinde Brieselang betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach §§ 2 ff. dieser Satzung den Grundstückseigentümern übertragen wird. 2 Die gemeindliche Straßenreinigung ist eine öffentliche Einrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang. Die Reinigungspflicht im Sinne dieser Satzung umfasst die Straßenreinigung sowie den Winterdienst auf den Gehwegen und auf den Fahrbahnen. 2Die Straßenreinigung nach § 3 beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Gemeindebild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. 3 Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen sowie das Bestreuen insbesondere an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee und Eisglätte. 4Art und Umfang der Reinigungspflichten der Gemeinde Brieselang und der Grundstückseigentümer ergeben sich im Einzelnen aus den Bestimmungen der §§ 2 bis 4 dieser Satzung. alle selbstständigen Gehwege die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung (StVO)) alle erkennbar, abgesetzten für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile mit Ausnahme von Plätzen bei Fehlen eines von der Fahrbahn abgesetzten Gehweges ein Streifen von jeweils 1,50 Meter Breite parallel zur Grundstücksgrenze in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. (4) Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, die nicht Gehweg ist, also neben den dem Fahrverkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch Trennstreifen, Seitenstreifen, Randstreifen, Bankette, die Parkbuchten, Parkplätze, Parkstreifen, Sicherheitsstreifen, Bushaltestellenbuchten, Plätze sowie die Radwege. §2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer (1) 1 Die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen wird in dem in §§ 3 und 4 festgelegten Umfang den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. 2Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung (Anlage 2). 3Es enthält die Straßenbezeichnung und den Reinigungsverpflichteten. 4 In die Reinigung durch die Anlieger sind die anliegenden Baum- und/ oder Grünstreifen sowie die Entwässerungsmulden parallel zur Grundstücksgrenze (Straßenfront) einzubeziehen. 5 Die Reinigungspflicht an den Bushaltestellen obliegt der Gemeinde Brieselang. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 312 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges (2) 1 (3) 1 (4) 1 - Amtlicher Teil - Wird ein Grundstück durch mehrere öffentliche Straßen erschlossen, so erstreckt sich die Reinigungspflicht auf alle Grundstücksseiten, durch die das Grundstück erschlossen wird. 2 Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt das im Grundbuch eingetragene Grundstück (Buchgrundstück). 3 Als erschlossen im Sinne dieser Satzung gilt ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich einen Zugang oder eine Zufahrt zur Straße hat oder ein Zugang oder eine Zufahrt ermöglicht werden kann und dadurch eine innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Gemeinde Brieselang übliche und sinnvolle wirtschaftliche Grundstücksnutzung ermöglicht wird. Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückeigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. 2Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt. Die nach Absatz 1 verpflichteten Grundstückseigentümer sind Anlieger im Sinne dieser Satzung. 2Anlieger sind sowohl Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderliegergrundstück), als auch Grundstückseigentümer der dahinter liegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke). 3Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße grenzende Grundstück (Vorderliegergrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstück) eine Reinigungseinheit. 4Der räumliche Reinigungsumfang bestimmt sich nach der Frontlänge des Vordergrundstücks. 5Die Eigentümer der zur Reinigungseinheit gehörenden Grundstücke müssen abwechselnd reinigen. (5) Straßenumbenennungen haben keinen Einfluss auf die Reinigungspflicht. §3 Art und Umfang der Straßenreinigung (1) Die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen ist zum Ende eines Kalendermonats oder früher nach dem tatsächlichen Bedarf vorzunehmen. (2) 1 (3) 1 (4) 1 (5) 1 (6) 1 (7) Der Einsatz von Herbiziden und Bioziden ist verboten. Ist die Reinigungspflicht auf Fahrbahnen den Anlieger übertragen, erstreckt sich diese jeweils bis zur Fahrbahnmitte. 2Ist nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche. Gehwege sind in ihrer gesamten Breite, selbstständige Gehwege sind entsprechend Absatz 2 zu reinigen. 2Auf Gehwegen, die mit ungebundenen Materialien (z.B. Recycling-, Material, Promenadengranulat) befestigt sind, hat die Gehwegreinigung manuell zu erfolgen. Die Reinigungspflicht umfasst – unabhängig vom Verursacher – die Beseitigung von Abfällen wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Papier, Glas, Ansammlungen von Zigarettenkippen, Verpackungen (z.B. Büchsen, Flaschen, Kartonagen, Zigarettenschachteln) und sonstigen Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch die Beseitigung von Unkraut. 2Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. 3 Die Ablagerung von Kehricht und sonstigem Unrat in Straßenrinnen, Einläufen von Entwässerungsanlagen, Gräben, Entwässerungsmulden sowie auf Grünstreifen und unter Bäumen und Büschen ist verboten. 4Nach Beendigung der Reinigung ist das Reinigungsgut unverzüglich zu entfernen. Anfallendes Laub im Fahrbahnbereich und auf Gehwegen ist von den Anliegern auf Haufen zu setzen und zur Entsorgung bereit zu stellen. 2Eine Behinderung des Verkehrs ist zu vermeiden. 3Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung (Rutsch- oder Stolpergefahr) des Verkehrs darstellt. 4Laub von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn verbracht werden. Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, durch ihn verursachte außergewöhnliche Verunreinigungen oder Abfall unverzüglich zu beseitigen, befreit den nach § 2 Verpflichteten nicht von seiner Reinigungspflicht. 2Im Rahmen der allgemein üblichen Zumutbarkeit bleibt der Anlieger für die Reinigung mitverantwortlich. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 313 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - §4 Art und Umfang des Winterdienstes (1) 1 (2) 1 Leistungen des Winterdienstes bei der Schnee- und Glättebekämpfung im Auftrag der Gemeinde Brieselang werden auf Fahrbahnen eines ausgewählten Straßennetzes erbracht, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (gefährliche und verkehrswichtige Stellen der Fahrbahn (siehe Anlage 1)). 2Die entsprechenden Straßen sind im Straßenverzeichnis (Anlage 2) gekennzeichnet. Alle Straßen, die Rahmen des Winterdienstes durch die Gemeinde bearbeitet werden und nicht in Anlage 1 verzeichnet sind, sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde. 3Im Übrigen obliegt der Winterdienst auf Gehwegen der im Straßenverzeichnis (Anlage 2) gekennzeichneten Straßen, den Anliegern nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 2 bis 6. Schnee und entstandene Glätte sind auf Gehwegen mit einer Breite von weniger als 1,50 m vollständig, bei breiteren Gehwegen in einer Breite von 1,50 m zu bekämpfen. 2Auf Gehwegen, die mit ungebundenen Materialien (z.B. Recycling-, Material, Promenadengranulat) befestigt sind, hat die winterdienstliche Betreuung manuell zu erfolgen. 3 Soweit keine Gehwege vorhanden sind, ist beidseitig ein 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen Verkehrsfläche entlang der Grundstücksgrenze auf dem begehbaren Seitenstreifen für den Fußgängerverkehr zu beräumen und abzustumpfen. 4 Bei Fehlen eines Gehweges und begehbaren Seitenstreifens ist der Fußgängerverkehr auf der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze vor Schnee sowie vor Schnee- und Eisglätte zu sichern. 5 Die nach Satz 3 und 4 vom Schnee beräumten und bestreuten Streifen am Rande von Fahrbahnen ohne speziellen Gehweg, müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, dass ein durchgehend benutzbarer Fußweg entsteht. 6Aus diesem Grund muss der später Räumende/Streuende sich an den Verlauf der Räum-/Streuflächen vor den Nachbargrundstücken anpassen. (3) 1 Auf Gehwegen im Sinne des § 1 Abs. 3 ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei abstumpfende Mittel einzusetzen sind. 2Die Verwendung von Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. 3Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind nur erlaubt 1. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, 2. an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. auf Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen. 4 Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen (auch in den genannten Ausnahmefällen) nicht mit Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. (4) 1 Werktags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu bekämpfen. 2Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu bekämpfen. 3 Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. 4 Hydranten, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Schachtabdeckungen, andere Schalt- und Absperrvorrichtungen für öffentliche Versorgungsleitungen und Baumscheiben sind von Eis und Schnee freizuhalten. 5Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn verbracht werden. (5) 1 Das Winterstreugut ist nach der Winterdienstperiode oder wenn es nicht mehr zur Erfüllung seines Zweckes notwendig ist, aufzunehmen und zu beseitigen. 2Anlieger sind nicht verpflichtet, das durch die Gemeinde Brieselang auf den Fahrbahnen aufgebrachte Winterstreugut zu beseitigen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 314 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - §5 Benutzungsgebühren Die Gemeinde Brieselang erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren. Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der jeweils geltenden Fassung. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 1 auf Gehwegen oder Fahrbahnen nicht regelmäßig reinigt, entgegen § 3 Abs. 3 S. 2 auf Gehwegen die mit ungebundenen Materialien befestigt sind, die Reinigung nicht manuell durchführt, entgegen § 3 Abs. 4 S. 1 Abfälle wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Papier, Glas, Ansammlungen von Zigarettenkippen, Verpackungen und sonstiger Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch Unkraut nicht beseitigt, entgegen § 3 Abs. 4 S. 2 belästigende Staubentwicklung nicht vermeidet, entgegen § 3 Abs. 4 S. 3 Kehricht und sonstigen Unrat in Straßenrinnen, Einläufen von Entwässerungsanlagen, Gräben, Entwässerungsmulden sowie auf Grünstreifen und unter Bäumen und Büschen ablagert, entgegen § 3 Abs. 4 S. 4 nach Beendigung der Reinigung das Reinigungsgut nicht unverzüglich entfernt, entgegen § 3 Abs. 5 S. 4 Laub von Grundstücken auf die Fahrbahn oder den Gehweg verbringt, entgegen § 3 Abs. 7 Herbizide und Biozide bei der Reinigung einsetzt, entgegen § 4 Abs. 2 S. 1 die Gehwege mit einer Breite von weniger als 1,50 m vollständig oder breitere Gehwege in einer Breite von 1,50 m nicht von Schnee freihält, entgegen § 4 Abs. 2 S. 2 auf Gehwegen die mit ungebundenen Materialien befestigt sind, den Winterdienst nicht manuell durchführt, entgegen § 4 Abs. 3 S. 1 auf Gehwegen bei Eis- und Schneeglätte nicht streut, entgegen § 4 Abs. 3 S. 2 Asche, Salz oder sonstige auftauende Stoffe mit Ausnahme der Fälle in S. 3 Nr. 1 und 2 verwendet, entgegen § 4 Abs. 3 S. 4 Baumscheiben und begrünte Flächen mit Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, entgegen § 4 Abs. 3 S. 4 auf Baumscheiben und begrünten Flächen mit Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Mittel enthaltenden Schnee auf ihnen ablagert, entgegen § 4 Abs. 4 S. 1 auf Reinigungsflächen werktags nicht von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, oder sonn- und feiertags nicht von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte bekämpft, entgegen § 4 Abs. 4 S. 2 auf Reinigungsflächen nach 20:00 Uhr gefallenen Schnee oder entstandene Glätte werktags nicht bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags nicht bis 9:00 Uhr des folgenden Tages bekämpft, Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 315 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - entgegen § 4 Abs. 4 S. 3 Schnee auf der öffentlichen Straße so lagert, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird, entgegen § 4 Abs. 4 S. 4 Hydranten, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Schachtabdeckungen, andere Schaltund Absperrvorrichtungen für öffentliche Versorgungsleitungen und Baumscheiben nicht von Eis und Schnee frei hält, entgegen § 4 Abs. 4 S. 5 Schnee und Eis von Grundstücken auf die Fahrbahn oder den Gehweg verbringt, entgegen § 4 Abs. 5 das Winterstreugut nach der Winterdienstperiode nicht aufnimmt und beseitigt. (2) 1Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. 2Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße in Höhe von 5,00 € bis 2500,00 € geahndet werden. §7 Inkrafttreten Die Straßenreinigungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Brieselang, den Gez. Wilhelm Garn Bürgermeister Siegel Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 316 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung (Anlage 1) Straße Am Kienast zwischen Am Vorholz und Bredower Allee Am Kienast zwischen Bredower Allee und Am Schlangenhorst Am Markt Am Schlangenhorst von Am Kienast bis Bahnstraße Am Wald Bahnstraße ab Am Schlangenhorst bis Lange Straße Bahnstraße ab Lange Straße bis Heideweg Bahnstraße ab Heideweg bis Finkenkruger Straße Berliner Straße Bredower Allee Bredower Straße zwischen Schnitterweg und Wustermarker Straße Bredower Straße zwischen Ortseingang und Schnitterweg Brieselanger Straße Ortseingang bis Wustermarker Straße Freiligrathstraße ab Hebbelstraße bis Kita Zwergenburg Fichtestraße Finkenkruger Straße Bahnstraße bis Kreisverkehr Forstweg Gewerbering (Gewerbegebiet Zeestow) Haslacher Straße Havellandstraße Hebbelstraße Jochen-Weigert-Straße ab Fichtestraße bis Lange Straße Karl-Marx-Straße Amtsblatt der Gemeinde Brieselang - Amtlicher Teil - Kollwitzstraße ab Fichtestraße bis Wiesenweg Lange Straße Marie-Curie-Straße Nauener Straße zwischen Oranienburger Straße und Berliner Straße Neuer Weg Oranienburger Straße Pappelallee Ringstraße ab Oranienburger Straße bis Berliner Straße Rigips-Straße Schillerstraße ab Pappelallee bis Forstweg Schulplatz Sudermannstraße Ulmenweg Thälmannstraße zwischen Bahnstraße und Karl-Marx-Straße Thälmannstraße zwischen Karl-Marx-Straße und Parkweg Wielandstraße Wiesenweg Ortseingang bis Kollwitzstraße Wustermarker Allee Wustermarker Straße Zeestower Weg Ortseingang bis Oranienburger Straße 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 317 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 - Amtlicher Teil - Seite 318 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 - Amtlicher Teil - Seite 319 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 - Amtlicher Teil - Seite 320 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 - Amtlicher Teil - Seite 321 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 - Amtlicher Teil - Seite 322 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 - Amtlicher Teil - Seite 323 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 - Amtlicher Teil - Seite 324 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 - Amtlicher Teil - Seite 325 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Stellungnahme der Gemeinde Brieselang zum BUS Konzept (Entwurf) Falkensee und Umlandgemeinden des Landkreis Havelland Wilhelm Garn Bürgermeister Beschluss der Gemeindevertretung Brieselang vom 28. September 2016 I. Einführung Der Kreistag hat auf Vorschlag des Landkreises mit Beschluss vom 07. Dezember 2015 folgenden Beschluss gefasst: Beschlusstext BV 0128/15 Der Kreistag des Landkreises Havelland beauftragt den Landrat mit der Erstellung und Umsetzung eines Buskonzeptes für Falkensee und die umliegenden Gemeinden unter Hinzuziehung eines Planungs- bzw. Ingenieurbüros. In der Begründung der Konzepterstellung wird unter anderem die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung in der Region besonders betont. Auch in dem Text der Ausschreibung zur Findung eines Büros wird besonders auf die Interessen des Landkreises und die Auswirkungen auf das Gesamtnetz hingewiesen. Auch liegt hier nochmals die Betonung auf der Erarbeitung eines Konzeptes Falkensee und Umland. Mit Schreiben vom 19.01.2016 an den Landkreis hat der Bürgermeister der Gemeinde Brieselang die Erarbeitung grundsätzlich begrüßt und auf die wachsende Gemeinde und besonders auf die Gewerbe- und Bevölkerungsentwicklung hingewiesen. Das Planungsbüro PROZIV hat im Auftrag des Landkreises einen ersten Entwurf öffentlich am 11. Juli 2016 vorgestellt. Die Veröffentlichung ist auf der Homepage des Havelbus (www.Havelbus.de) einzusehen. Eine Stellungnahme kann, wie aus der Veröffentlichung hervorgeht nur per Mail an den Havelbus übermittelt werden. Auf der Homepage des Havelbusses ist das Konzept wie folgt angekündigt: Verkehrskonzept Falkensee und Umland 2017 Falkensee, einst eine kleine Siedlung, heute eine Stadt mit einem rasanten Bevölkerungszuwachs. Diese Stadtentwicklung sowie eine gut ausgebaute Infrastruktur fördern zusätzliche Gewerbeansiedlungen, unter anderem in den nahegelegenen Gewerbe- und Güterverteilzentren. Auf die veränderten Bedingungen in Falkensee soll nun mit einem angepassten Verkehrskonzept reagiert werden. Der Landkreis Havelland beauftragte dazu das Unternehmen PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner GmbH & Co mit der Analyse der bestehenden Verkehrssituation und der Entwicklung neuer Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 326 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Konzepte, die gemeinsam mit Landkreis, Kommune, PROZIV und Havelbus umgesetzt werden sollen. Was wird geplant? Das Verkehrskonzept von 2008 hat sich von der Linienführung der Busse bewährt und soll nun optimiert werden. Im Fokus stehen Fahrzeittaktungen sowohl an Werktagen als auch an den Wochenenden immer unter der Berücksichtigung der Anschlüsse zwischen Bus und Bus sowie zwischen Bus und Bahn. Bringen Sie sich ein Sie haben Anmerkungen sowie wichtige Hinweise, die Sie uns für die Planung mitteilen möchten? Sie können uns dazu per E-Mail unter VK-Falkensee2017(at)havelbus(dot)de erreichen. Ihre Ideen werden wir auf Umsetzbarkeit prüfen. Im Rahmen der Erarbeitung fand mit der Gemeinde Brieselang, andere Gemeinden bestätigten mir dies ebenso, keine Gespräche statt. II. Stellungnahme der Gemeinde Brieselang 1. Anmerkungen zum Verfahren Die Gemeinde Brieseslang begrüßt, dass der Landkreis die betroffenen Einwohner frühzeitig an dem Verfahren beteiligen möchte. Leider erscheint das Verfahren nicht transparent und für alle Einwohner zugänglich. Auf der Homepage des Landkreises gibt es lediglich einen Hinweis auf die Homepage der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH. Der Landkreis verzichtet offensichtlich auf eine eigene Veröffentlichung. Ebenso werden die Eingaben, wie aus obiger Veröffentlichung zu ersehen, durch Havelbus geprüft. Es ist nicht erkennbar, in welchem Verfahren und wie der Landkreis sich mit den Eingaben beschäftigt. Das Konzept ist offensichtlich nur den Nutzern eines Internetanschlusses möglich. Es ist unverständlich, dass der Landkreis auf eine eigene Veröffentlichung verzichtet. Forderung der Gemeinde Brieselang Veröffentlichung durch den Landkreis Möglichkeiten der schriftlichen Eingabe per Post etc. Auslage des Entwurfes in den Gemeinden Darstellung des Landkreises als Vorgangsherr Darstellung des Ablaufes und des Verfahrens 2. Anmerkungen zum Auftrag allgemein Der Kreistag hat der Verwaltung des Landkreises den eindeutigen Auftrag erteilt ein BUS Konzept für Falkensee und den Umlandgemeinden zu erstellen. Das Konzept der Firma PROZIV betrachtet aber im Wesentlichen nur Maßnahmen im Bereich Falkensee, Dallgow-Döberitz und bedingt Schönwalde. Die anderen Gemeinden werden auf den Schülerverkehr begrenzt. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 327 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Diese Auftragsstellung würde auch der Funktion der Stadt Falkensee als Mittelzentrum gerecht werden. Es ist aber etwas anderes vorgelegt worden, als der Kreistag beschlossen hat. In den Gremien des Kreistages wurde durch die Verwaltung des Landkreises dargestellt, dass es um einen ersten Teil handelt. Unterstellt, so ist es, mit welcher Zielstellung soll denn ein zweiter Teil erarbeitet werden? Es ist extrem widersprüchlich, wenn die Notwendigkeit eines BUS Konzeptes mit der Wirtschaftsentwicklung (die GVZ werden sogar erwähnt) und der Bevölkerungsentwicklung im gesamten Raum begründet wird, aber am Ende der Raum außerhalb Falkensee und Dallgow-Döberitz auf den Schülerverkehr reduziert wird. Die Gemeinden waren offensichtlich bei der Erarbeitung nicht eingebunden (Stadt Falkensee?). Brieselang hat schon frühzeitig (19.01.2016) eine positive Stellungnahme zur Erarbeitung abgegeben, aber keine Antwort erhalten. Forderung der Gemeinde Brieselang Überarbeitung des mit Mittel des Landkreises finanzierten Buskonzeptes entsprechend dem Auftrag unter Berücksichtigung der umliegenden Gemeinden, d. h. u. a. auch unter Berücksichtigung der Anbindung der Gemeinde Brieselang. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Stellungnahme der Gemeinde Brieselang vom 19.01.2016 verwiesen. Einbindungen aller betroffenen Gemeinden in die Bearbeitung 3. Anmerkungen zu den inhaltlichen Aussagen des Gutachtens Falkensee ist das Mittelzentrum für die Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde und Wustermark. Im Sinne der Aufgabe eines Mittelzentrums ist die Aufgabenstellung Falkensee und Umlandgemeinden der richtige Ansatz. Die Einwohnerzahlen der Region und Falkensee stellen sich zum 31.12.2015 wie folgt dar: Einwohner 31.12.2015 Gemeinde Brieselang Gemeinde Dallgow-Döberitz 11.484 9.700 Stadt Falkensee 42.634 Gemeinde Schönwalde-Glien Gemeinde Wustermark 9.351 8.683 81.852 Die demgegenüber im Gutachten verwendeten Daten sind unzutreffend, sie weisen für den Gesamtraum lediglich 68.500 Einwohner aus. Auf die Entwicklung der Gewerbegebiete wird in den allgemeinen Erläuterungen abgehoben. Es fehlt jedoch ein expliziter Hinweis darauf, dass die Pendlerbeziehungen in die größten Gewerbegebiete im Umland von Falkensee, d. h. nach Wustermark und Brieselang, berücksichtigt wurden. So wird bspw. der von der Fa. AMAZON mitfinanziert Bedarfsverkehr ins GVZ Teilfläche Brieselang an keiner Stelle des Konzeptes erwähnt. Für Brieselang ist festzustellen, dass keine Samstag- oder Sonntags sowie Abendfahrten stattfinden, dass der BUS verkehr sich hier nur auf Schülerfahrten beschränkt, dass es keine BUS VerbinAmtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 328 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges dung z.B. zu den Bahnhöfen nach Dallgow-Döberitz oder Wustermark sowie zu Karls Erlebnishof oder zum Havelpark von Brieselang aus gibt (Bahnstation um nach Potsdam oder in die Kreishauptstadt zu gelangen), gibt. Es wäre sinnvoll für den gesamten Raum die augenblicklichen Taktzeiten darzustellen Wie aus den weitern Darstellungen ersichtlich ist, endet die Angebotshäufigkeit sowohl in den Ferien und an den Samstagen in Falkensee-Finkenkrug und DallgowDöberitz. Auch der BürgerBusBrieselang findet keine Betrachtung. Forderungen der Gemeinde Brieselang Darstellung der realen Bevölkerungszahlen des Gesamtraumes des Mittelzentrums Falkensee Darstellung aller vorhandenen Taktzeiten und Fahrtagen einschließlich der von Dritten mitfinanzierten Verkehre und des BürgerBusBrieselang Bewertung der Takt und Fahrtzeiten für den Gesamtraum und nicht eingeschränkt auf Falkensee und Dallgow-Döberitz. 4. Anmerkungen zu Prämissen und Herangehensweise Bei dieser Darstellung wird verdeutlicht, dass zwei Planungsräume betrachtet werden. Im engeren Sinne zum einen Falkensee/Dallgow-Döberitz in Verbindung mit Schönwalde und im weiteren Sinne Brieselang, Wustermark und Elstal hinsichtlich Verbindungsfunktionen und Schülerverkehr, In den Standartvorgaben wird definiert, dass der Grundtakt 30 Minuten auf alle Linien in Falkensee/Dallgow-Döberitz ausgedehnt werden soll, nicht nur in der Kernstadt sondern deutlich erweitert (der Raum ist nicht definiert). Ebenso sollen alle Ortsteile an allen Tagen, also auch Samstag, Sonntag und in den Abendstunden angebotsorientiert bedient werden. Dies soll in den HVZ und SVZ auf allen Linien bis 23 Uhr ausgedehnt werden. Verkehrsbedarfe, die z. B. in der Gemeinde Brieselang über den reinen Schülerverkehr hinausgehend die o. g. Ziele betreffen, finden keine Beachtung im Konzept. Forderungen der Gemeinde Brieselang Überarbeitung und Erweiterung der Prämissen Stellung unter der Vermeidung von Parallelen zu Bahn Verbindung zwischen Bahnhof Brieselang nach Bhf. Wustermark und Dallgow-Döberitz zum Bedarf des Pendelverkehres (Zielrichtung Potsdam und Rathenow) unter dem Aspekt Verkürzung der Fahrzeit (reduziert Umwege ,Fahrzeiten und PKW Verkehr) Schaffung einer Verbindung Brieselang Havelpark und Karls Erlebnishof Schaffung von Busverbindung an Wochenenden, Feiertagen, Ferien und in den Abendstunden (es wird nicht wie in Falkensee und Dallgow-Döberitz ein 30 Minuten Takt gefordert) Betrachtung des BUS Verkehrs unter ökologischen Aspekten auch für die Gemeinde Brieselang (mehr Passagiere auf Bahn und BUS / Reduzierung des Individualverkehres PKW) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 329 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges 5. Anmerkungen zu den Entwicklungen der Fahrplanleistungen und Kosten Laut Konzept ist angedacht im Raum Falkensee und Dallgow-Döberitz 442.935 mehr Fahrkilometer / anno zu leisten. Hierzu werden im ersten Jahr ein Unterdeckung von ca. 350T€ erwartet und ab dem 3. Jahr eine jährliche Unterdeckung von ca. 200 T€. Es ist richtig mehr Geld dem ÖPNV zur Verfügung zu stellen und das Angebot zu erhöhen. Dies darf aber nicht einseitig konzentriert auf zwei Gemeinden erfolgen. Hier sind auch die Bedürfnisse der Brieselanger und Brieselangerinnen zu berücksichtigen. So kann in Brieselang mit Anpassungen der Linienführungen der Linien 649 und 667 mit der Einbindung des GVZ über die neue Zufahrt und Verlagerung der Haltestelle auf die Bahnhofseite Nord eine erhebliche Verbesserung der Erschließungsqualität erreicht werden. Forderung der Gemeinde Brieselang Ausdehnung der Kostenbetrachtung auf den Gesamtbetrachtungsraum und Prüfung von Optimierungspotentialen bei Linienführung und Haltestellen auch in der Gemeinde Brieselang. 6. Anmerkungen zur Barrierefreiheit von Haltestellen In der Konzeption ist die Verdichtung der Haltestellen in Falkensee vorgesehen. Es ist vorgeschlagen 17 neue Haltestellen zu errichten. Eine Verdichtung ist immer Sinnvoll, wenn sie dem Fahrgast dient. Es fehlt aber eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Generell ist anzumerken, dass Haltestellen zukünftig barrierefrei errichtet werden müssen. Ebenso müssen vorhandene Haltestellen bis zum Jahre 2022 (EU Vorschrift) umgerüstet werden müssen. Die Kosten lassen sich schwer einschätzen Erfahrungen in Kommunalen Bereichen gehen von ca. 5.000 bis 20.000 € aus. Hier ist es empfehlenswert, dass der Landkreis gemeinsam mit dem Havelbus eine Konzeption erarbeitet. Dieses sollte mit dem beauftragen Konzept erfolgen. Bisher werden die Masten durch den Havelbus gestellt und durch die Kommunen mit Förderung durch den Landkreis ausgebaut Z. Hoher Bordstein, Wartehäuschen, Bank etc. Dies bedeutet zukünftig dass der Havelbus und Landkreis nicht ohne Zustimmung der Kommunen Haltestellen verlegen kann und sollte. Wir haben in der Gemeinde Brieselang z.B. schoneinige wenige Fall wo die Gemeinde eine Haltestelle gebaut hat aber der Havelbus diese nicht mehr bedient. Forderung der Gemeinde Brieselang Analyse des Nachrüstungsbedarf im Betrachtungsraum Strategische Planung gemeinsam mit den Gemeinden zur Umrüstung Definierung einer Standardhaltestelle Anpassung der Förderrichtlinie III. Schlussbemerkung Die Gemeinde Brieselang begrüßt grundsätzlich jedwede Verbesserung des ÖPNV im Havelland. Ebenso wird positiv gesehen, dass der Landkreis bereit ist, den ÖPNV zu verstärken und mehr Geld für den Bereich zur Verfügung zu stellen. Besonders ist positiv hervorzuheben, dass dem Schülerverkehr ein breiter Raum eingeräumt wird. Wie aber in den Anmerkungen dargestellt, sollte die Betrachtung auf den gesamt Raum des Mittelzentrums erfolgen. Dies ist ebenso wichtig wie die Schaffung von Angeboten an Wochenenden, Feiertagen und abends ebenso wie die Verbindungen zu Einrichtungen im Havelland wie Havelpark, Landeshauptstadt oder Erlebnishof. Der BUS Verkehr muss als Ergänzung des Schienengebundenen Verkehrs gesehen werden. Er soll aber auch dazu diesen gerade für die Berufspendler Zeitverkürzungen zu erreichen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 330 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Eine besondere Betrachtung muss auch auf die Mobilität unser Bürgerinnen und Bürger besonders der älteren Menschen und Kinder zwischen den Ortsteilen fokussiert werden. Die Bürger Busse in Dallgow-Döberitz und Brieselang stellen eine wichtige Ergänzung dar. Zu befürchten ist aber derzeit, dass diese aufgrund von EU-Vorschriften ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nicht mehr mit dem PKW Führerschein gefahren werden können und eine eigene Lizenz benötigen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die ehrenamtlich getragenen Bürgerbusvereine. Hier brauchen wir konzeptionelle Antworten. Ebenso muss der Wirtschaftsverkehr in unseren Gewerbebereichen in die Gesamtbetrachtungen einfließen. Die Unternehmen sind bereit sich finanziell zu beteiligen, aber die Beteiligung muss in einer Partnerschaft auf Augenhöhe erfolgen. Gerade in diesem Bereich sind die Pendler vielfach auf Grund des mangelnden Angebotes auf PKWS angewiesen. Der Pendlerverkehr besonders in die GVZ Teilbereiche Brieselang und Wustermark muss in die Betrachtung einbezogen werden. Einerseits fördern wir gemeinsam Ansiedlungen kümmern uns aber nur rudimentär darum wie kommen die Arbeitnehmer dahin. Gerne ist die Gemeinde Brieselang bereit sich in eine Überarbeitung des Buskonzeptes, in dem sich alle Umlandgemeinden adäquat wiederfinden, einzubringen. Gemeinde Brieselang Altes Rathaus – Bürgerhaus Nutzungskonzept Wilhelm Garn Bürgermeister 22. August 2016 I. Einleitung Die Gemeinde hat beschlossen, auf dem Gelände des Alten Rathauses (Forstweg/Wustermarker Allee) den Neubau der KITA Regenbogen mit ca. 100 Plätzen zu erstellen. Die Fertigstellung ist für Anfang 2018 zu erwarten. Für die KITA gibt es ein abgestimmtes Raumkonzept. Das Alte Rathaus soll zum Teil von der KITA mitgenutzt werden aber gleichzeitig eine Nutzung erhalten, die Bürger orientiert ausgerichtet ist. Dieses Konzept soll dazu dienen die Gedankengänge, die Konsens in den Gremien der Gemeinde gefunden haben, schriftlich und visuell darzustellen und den Gemeindevertretern zur Entscheidung/Bestätigung vorzulegen. Durch die geplanten Nutzungen kann von einem Haus für die Bürger und Bürgerinnen gesprochen werden. Der Kellerbereich ist den Lagerflächen, der Haustechnik und Bewirtschaftung der KITA und des Bürgerhauses vorbehalten. Das Erdgeschoß wird durch die öffentliche Bibliothek geprägt. Es ist in dieser Etage eine Verbindung mit KITA durch einen Zugang geplant, so dass eine gemeinsame Nutzung des Leseund Spielbereiches vorgesehen ist. Das 1. OG ist Versammlungen und Veranstaltungen vorbehalten. Hier können alle Gremien der Gemeinde tagen und auch Veranstaltungen mit begrenzten Teilnehmerzahlen (bis ca. 60 Personen) stattfinden. Gleichzeitig wird ein Raum als Trauzimmer eingerichtet. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 331 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Die Räumlichkeiten können von allen Beauftragten der Gemeinde, den Fraktionen und weiteren sozialen Bereichen für Besprechungen und Veranstaltungen genutzt werden. Das Dachgeschoß kann auf Grund der nicht Barriere freien Zugänglichkeit keine öffentlichen Nutzung erhalten. Hier wird zunächst einmal die Personaltoilette der Bibliothek als auch ein Aufenthaltsraum für die Mitarbeiterinnen geplant. Wie mit den restlichen Flächen verfahren wird, eventuell vermieten, ist noch offen. Es ist angedacht die Vergabe der Nutzung und die Betreuung des Gebäudes über die Bibliothek zu steuern. Baumaßnahmen Die Fassade, das Dach, die Fenster und die Kellerdecke sind zu erneuern. Im Innenbereich müssen die Sanitär-, Heizung- und Stromleitungen saniert werden. Ebenso ist eine Trockenlegung des Kellerbereiches notwendig. Der zum Forstweg hin gelegene Kellerzugang wird entfernt. Das Gebäude wird im westlichen Bereich mittels eines Treppen und Liftanlage mit der neuen KITA verbunden (Planung und Ausführung KITA seitens). Es werden diverse Zwischenwände beseitigt. Die Innenwände werden ggfls. neu verputzt. Die Bauarbeiten können weitestgehend ohne eine Baugenehmigung erfolgen. Für die Nutzungsänderung des Hauses ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Baumaßnahmen für das Gebäude können weitestgehend unabhängig vom KITA Neubau erfolgen. Der Bereich zwischen Gebäude und Forstweg soll Platzmäßig gestaltet werden. Es muss ein gemeinsames Brandschutzkonzept erstellt werden (KITA/Bürgerhaus), Raumaufteilungen Die Nutzung der Räume ist wie folgt vorgesehen Die Nummerierung basiert augenblicklich auf einer Vorplanung und wird noch aktualisiert. Es sind jeweils geplante Raumnutzung und die geschätzten m² dargestellt. Keller Hier stehen insgesamt 7 Räume zur Verfügung. Der Kellerbereich ist sowohl durch das innenliegende Treppenhaus als auch durch eine Verbindungstür zur KITA zu erreichen. B.U. 03 B.U. 04 B.U. 08 B.U. 07 B.U. 06 B.U. 05 (ca. 13 m²) KITA (ca. 15 m²) KITA/BH (ca. 23 m²) KITA (ca. 18 m²) Bibliothek (ca. 16 m²) offen (ca. 26 m²) KITA/BH Wäscheraum Hausmeisterbereich Abstell- und Lagerraum Abstell- und Lagerraum Abstell- und Lagerraum Haustechnik Erdgeschoß Im Erdgeschoß stehen 3 Raumbereiche zur Verfügung. 2 Bereiche werden von der Bibliothek in alleiniger Nutzung betrieben und ein Raum durch die KITA und Bibliothek. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 332 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges B 1.04 (ca. 24 m²) Lesesaal/Vorlesesaal/ etc. Dieser Raum ist multifunktional nutzbar - sowohl durch die Bibliothek als auch durch die KITA, bedingt auch für kleine Veranstaltungen. Dieser Raum ist inhaltlich zum Thema lesen für Kinder und Erwachsene ausgerichtet. Der Raum dient auch bei Bedarf zur Unterbringung weiterer Medien. B 1.02 (ca. 24. m²) Empfang Dieser Raum ist der zentrale Zugangsbereich zum Komplex - Bürgerhaus Hier finden administrative Vorgänge (Medienausleihe-/-rückgabe/Nutzerregistrierung/Buchbearbeitungen etc.) der Bibliothek statt. Gleichzeitig ist angedacht, dass hier Schließfächer, Zeitschriften und elektronische Medien untergebracht werden. Ebenso ist hier ein Kaffee und Getränkeautomat vorgesehen. Der Raum ist für das Gebäude ein zentraler Anlaufpunkt. B 1.03 ( ca. 70 m²) Freihandbibliothek Hier werden alle Printmedien untergebracht. Von hier aus gibt es auch einen direkten Zugang zur Terrasse und zum Lesesaal. Terrasse (ca. 25 m²) Leseterrasse Die Terrasse ist direkt an die Freihandbibliothek angegliedert. Sie ist so gestaltet, dass kein Zugang zu dem Außenbereich der KITA besteht. Dieser Bereich steht zum Treffen, für Gespräche oder auch nur zum Lesen zur Verfügung. Die Terrasse wird mit Tischen und Stühlen bestückt. Eine gastronomische Bewirtschaftung findet nicht statt. 1. Obergeschoß Im Obergeschoß stehen 3 Raumbereiche zur Verfügung. B 2.07 (ca. 80 m²) Multifunktionsraum Dieser Raum erhält eine Abtrennung von etwa 10 m² für einen Garderobenbereich. Somit stehen ca. 70 m² Raum für ca. 60 Personen zur Verfügung. Es ist beabsichtigt diesen Raum mittels einer Falttür in etwa zwei gleich große Räume teilbar zu machen. Insgesamt hat dieser Versammlungsraum mehr Fläche als der jetzige Gemeindesaal zur Verfügung und wäre somit für alle Gremiensitzungen inkl. Publikum bei normalem Interesse geeignet. Der Raum soll klimatisiert und mit Multimediatechnik ausgerüstet werden. Ebenso kann er auch für Dritte zur Verfügung gestellt werden. Durch die Teilungsmöglichkeit, können dort auch Sitzungen vom Seniorenbeirat, von den Fraktionen oder Ähnlichem stattfinden. Ebenso können Sprechstunden der Behindertenbeauftragten, Rentenberater etc. stattfinden in diesem Fall kann der 2 Raum als Wartebereich genutzt werden. B 2.08 (ca. 30 m²) Trauzimmer Dieser Raum wir als Trauzimmer eingerichtet. Er kann dann den speziellen Ansprüchen an ein Trauzimmer entsprechend eingerichtet werden. Somit würde die heutige Kompromisslösung im Gemeindesaal entfallen. Bisher finden die Hochzeiten im Gemeindesaal statt. Zu den Hochzeiten muss der Saal ausgeräumt werden. Als Wartebereich für Hochzeiten kann dann der Multifunktionalraum mit Garderobe genutzt werden. B 2.03-2.05 (ca. 35 m²) Sozialräume Hier werden die Sanitärräume (m/w) und eine Teeküche untergebracht. In der Teeküche können Speisen nur aufgewärmt werden. Kochen ist nicht möglich. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 333 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Dachgeschoß Die heutige Aufteilung der Räume (bisherige Nutzung 2 Wohnungen) bleibt erhalten. Eine öffentliche Nutzung ist auf Grund der Erreichbarkeit (nur Treppe) nicht möglich. Es ist angedacht die Personaltoilette (die Zulässigkeit wurde schon abgestimmt) und den Aufenthalts-/ Pausenraum für die Bibliothek unterzubringen Die restlichen Räume könnten z.B. extern als Büro vermietet werden. Durch das zentrale Treppenhaus ist gewährleitet, dass ein Mieter/Nutzer nicht die Räume der Gemeinde betreten kann. Ebenso könnte eine Nutzung für die Zeitweilige Unterbringung von Obdachlosen angedacht werden (Pflichtaufgabe der Gemeinde). Die Nutzung der Räume ist durch die Dachschrägen eingeschränkt. Ein klares Nutzungskonzept für das Dachgeschoß bis auf das Personal WC und den Aufenthalts/Pausenraum ist noch nicht vorhanden. Zugang Der zentrale Zugang zum Bürgerhaus erfolgt über den heutigen Haupteingang. Die einzelnen Nutzungsbereiche können unabhängig voneinander erreicht werden. Ein Barriere freier Zugang ist durch die Fahrstuhl-/Treppenanlage zwischen KITA Neubau und dem Bürgerhaus für das Erdgeschoß und 1. Obergeschoß gewährleistet. Dieses ist aber nur bis einschließlich 1. OG (Multifunktionsraum) möglich. Das Dachgeschoß ist nur über die mittig gelegen Treppenanlage zu erreichen. Namensgebung Das Haus erhält im Erdgeschoß und dem 1. Obergeschoß eine Bürgerorientierte Nutzung. Daher schlägt der Bürgermeister den Namen Bürgerhaus für das Gebäude vor. Der Platz vor dem Bürgerhaus soll keinen besonderen Namen erhalten. - Ende amtlicher Teil — Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 334 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Bürgermeister Wilhelm Garn Die Verwaltung konnte erstmalig seit langer Zeit rechtzeitig (im September) den Haushaltsentwurf für 2017 vorlegen. Sie haben die Möglichkeit diesen Entwurf ebenso wie die vergangenen Haushalte auf der Homepage unter dem Button „Digitaler Haushalt“ einzusehen. Hier finden Sie sowohl die geplanten Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau aber auch die Ausgaben z.B. für die Schulen und KITAS. Bitte beachten Sie auch, dass Sie nicht im Haushaltsentwurf 2017 laufende Maßnahmen wie den aktuellen KITA Neubau finden. Die Beträge wurden schon in den vergangenen Haushalten verankert und stehen mittels Haushaltsübertragungen zur Verfügung. All diese Projekte stellen neben den bestehenden Projekten wie Straßenbau etc. eine große Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiwie Sie im Verlauf dieses Amtsblattes nachlesen ter der Verwaltung dar. können, sind in den letzten Wochen verschiedene zukunftsweisende Projekte auf den Weg gebracht Lassen Sie mich noch auf den Punkt Sicherheit einworden. Ich möchte an dieser Stelle nur auf einige gehen. Es naht jetzt die Jahreszeit, an der wir aufmerksam machen. Das Alte Rathaus wird zu morgens im Dunkeln das Haus verlassen und einem Bürgerhaus umgebaut. In diesem Hause abends im Dunkeln nach Hause kommen. Diese werden unter anderem die Bibliothek, das Trau- Jahreszeit ist auch eine besondere Herausfordezimmer und Veranstaltungsräume für die Gremien rung für die Kinder unserer Gemeinde. Hier ist es der Gemeinde und Dritte wie Vereine zur Verfü- wichtig „sehen und gesehen werden“. Bitte schaugung stehen. Die ersten Schritte zum Neubau der en Sie nach, ob die Räder Ihrer Kinder mit einer Oberschule mit einer neuen Zwei-Feldsporthalle ordentlichen Beleuchtung versehen sind. Ferner wurden beschlossen. Der Schulneubau soll auf der ist es hilfreich die Kleidung mit Reflektoren auszuFläche des gelben Gebäudes mit einem Anschluss rüsten. Bitte halten Sie auch Ihre Kinder an die an das Bestandsgebäude entstehen. Es ist zu prü- Gehwege zu nutzen, wo diese vorhanden sind. fen, ob das alte Gebäude anschließend zu einem Hort umgebaut werden kann. Für den Hort Zu Ende Oktober ist die Fertigstellung des Kreu(blaues Gebäude) wird in Kürze ein dringend be- zungsbereiches Karl-Marx-Str./Schulplatz zu ernötigter mobiler Erweiterungsbau entstehen. Die warten. Diese Baumaßnahme ist ein weiterer BeiSporthalle wird am Fichtesportplatz zwischen Karl trag zur Sicherheit. -Marx-Str. und Vereinsgebäude entstehen. Die Verwaltung ist jetzt beauftragt, einen Architek- Mit Brieselanger Grüßen und aus dem grünes Hertenwettbewerb durchzuführen. Ebenso ist die Er- ze des Havellandes verbleibe ich bis zum nächsten arbeitung einer Spielplatzsatzung und eines Spiel- Amtsblatt platzkonzeptes für die Gesamtgemeinde auf den Weg gebracht worden. Der Auftrag zur Sanierung Ihr und Verbesserung von über 120 Beleuchtungspunkten mit verbrauchsarmen Beleuchtungsmitteln in unserem Straßennetz wurde vergeben. Die Arbeiten werden im November 2016 beginnen und sich bis in das Frühjahr 2017 hinziehen. Auch liegt jetzt zur Beratung der abschließende Entwurf Wilhelm Garn des Masterplans Zentrum vor (siehe Homepage). Bürgermeister Liebe Brieselangerinnen und Brieselanger, Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 335 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Informationen aus dem Rathaus Baumaßnahmen Die Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Schulplatz/Karl-Marx-Str. liegen vor dem Zeitplan. Am 29. und 30.9. wurden Trag- und Deckschicht eingebaut. Aus Sicherheitsgründen musste die die Führung von Fußgängern durch den Baubereich auf der Seite Birkenallee gesperrt werden. Nach Einbau der Straßendecke wird jetzt mit Hochdruck an der Fertigstellung der Wegebereiche gearbeitet. Die Verwaltung hat kurzfristig entschieden, dass der Gehweg entgegen der ursprünglichen Planung bis zum Eingang Hort verlängert wird. Ferner werden die Übergänge als FGÜ gekennzeichnet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Baumaßnahme vor Anfang November fertiggestellt wird. Leider kommt es häufig vor, dass rücksichtslose Kraftfahrer auf der Umleitungsstrecke über den Parkweg nicht Schritt fahren. Durch höhere Geschwindigkeiten wird Staub und Sand aufgewirbelt. Liebe Kraftfahrer nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner. Nehmen Sie ggfls. den Umweg über die Bahnstr. Geschwindigkeitsüberwachung Es kursiert in der Gemeinde das Gerücht, dass die Gemeinde selbständig die Geschwindigkeit überwachen kann. Dem ist leider nicht so. Hierzu wäre ein Antrag bei der zuständigen Landesbehörde notwendig, die Gemeinde müsste alle verkehrlichen Aufgaben übernehmen. Hierzu müsste eine eigenständige Abteilung aufgebaut werden. Unabhängig davon, ob wir es wollten oder nicht, der Erfolg eines solchen Antrages wird als extrem gering eingeschätzt. Die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung mit Ahndung wird durch die Polizei und dem Landkreis wahrgenommen. Am 22.09.2016 teilte uns das Polizeipräsidium die Messergebnisse im Amselweg für die Tage 15. und 21.09.2016 mit. 15.09.2016 7:20-8:20 Uhr 29 Fahrzeuge / festgestellte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (gemessen 33 abzgl. 3 km/h Toleranz) 22.09.2016 16:45 – 17:45 Uhr 37 Fahrzeuge / festgestellte Höchstgeschwindigkeit 31 km/h (gemessen 34 abzgl. 3 km/h Toleranz) Finanzen Die Verwaltung hat in der Hauptausschusssitzung am 21.09. den ersten Entwurf des Haushaltes 2017 vorgelegt. Im Ergebnishaushalt ist ein leichtes Plus zu verzeichnen. Der Finanzhaushalt (Investitionen) beinhaltet ein erhebliches Minus. Den Entwurf können alle Bürger und Bürgerinnen auf der Homepage der Gemeinde Brieselang einsehen. Der Straßenbau wie z.B. Karl-MarxStr. (zwischen Kreisel und Thälmannstr) ist das eine, das andere ist der Hochbau. Im nächsten Jahr werden die größten Hochbaumaßnahmen der Neubau der KITA Regenbogen (aus Haushaltsmittelübertragung aus 2015) und der Umbau des alten Rathauses zu einem Bürgerhaus sein. Ins Bürgerhaus sollen dann die Bibliothek einziehen, Räume für Veranstaltungen und ein Trauzimmer entstehen. Als ein weiteres großes Projekt soll in 2017 der Planungsbeginn für den Neubau der Oberschule mit einer Zweifeldsporthalle sein. Der Landkreis Havelland hat ebenso seinen Haushaltsentwurf für 2017 vorgelegt. Dieser kann ab sofort beim Landkreis eingesehen werden. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 336 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Gebäude Thälmannstraße - Integrationszentrum Wie bekannt ist wurde das Haus in der Thälmannstr. zu Unterkunftszwecken von Flüchtlingen umgebaut und vom Landkreis angemietet. Da der Zuzug von Flüchtlingen ins Havelland stagniert, ist die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht mehr notwendig. Der Landkreis beabsichtigt nun das Haus als Integrationszentrum von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu nutzen. Hierzu wird augenblicklich eine Betreiberausschreibung durchgeführt. Es ist zu erwarten, dass das Haus vor Jahresende der Nutzung zugeführt wird. Kirchengelände Langestr. Die Traglufthalle auf dem Kirchengelände in der Langestr. wurde abgebaut. Wie der Landkreis zugesagt hat, soll das Gelände möglichst bis Jahresende wieder zurückgebaut werden. Der Eigentümer, die evangelische Kirche, hat in einem Telefonat dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sie eine Nutzung beabsichtigt und eine Planung beauftragt hat. Die Überlegungen der Kirche gehen in Richtung barrierefreiem und Alters gerechtem Wohnen (angepasst an die vorhandene Bebauung) mit großen Freiräumen. Es wird auch über eine Einrichtung für Kinder und Senioren nachgedacht. Die Kirche hat dem Bürgermeister auch mitgeteilt, dass für Sie weder Verkauf noch Verpachtung des Geländes in Frage kommt. Bevor aber hier eine Planung umgesetzt werden kann, muss seitens der Eigentümer ein Antrag auf Planaufstellung eingereicht werden, der von der Gemeindevertretung unter Einbeziehung der Meinung der Anwohner beraten und entschieden werden muss. Zuschuss an den Sportverein Grün Weiss Brieselang Der Fichtesportplatz ist an den Sportverein Grün Weiss Brieselang verpachtet. Die Aufgabe des Vereines ist die Instandhaltung und Pflege des Fichteportplatzes. Der Fichtesportplatz muss neben dem Vereinssport von GW auch dem Nicht-Verein gebundenen Breitensport und dem Schulsport zur Verfügung gestellt werden. Hierzu erhält der Verein einen jährlichen Zuschuss. Der EUGH hat in einem Urteil festgelegt, dass diese Zuschüsse Umsatzsteuerpflichtig werden. Nun ist das Finanzamt auch in unserem Falle beim Verein vorstellig geworden und hat den Verein darauf hingewiesen, dass rückwirkend die Umsatzsteuer abzuführen ist. Gleiches war vor einigen Monaten der Stadt Nauen mit dem VFL passiert. Spätestens im November wird die Verwaltung den Gremien der Gemeinde einen entsprechenden Antrag vorlegen. Penny Parkplatz Wie bekannt ist darf der Penny-Parkplatz an der Pappelallee nicht von LKWs befahren werden. Leider halten sich die LKW Fahrer nur bedingt an dieses Verbot. Der Landkreis konnte nun in einen Gerichtlichen Vergleich erreichen, dass Penny bis Jahresende eine Höhenbegrenzung einbauen wird. Landesentwicklungsplan Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg hat den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans zur Auslage gebracht. Dieser ist an den im „Landesplanungsvertrag“ (hier Landkreis) benannten Stellen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Verwaltung bemüht sich um eine Papierversion, zur Einsicht für interessierte Bürger. Laubentsorgung Die Laubentsorgung beginnt ab dem 1. November und dauert so lange bis alle Straßen abgearbeitet sind. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 337 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Wasser / Grün Leider hatten wir in diesem Bereich einen längeren Mitarbeiterausfall zu verzeichnen, so dass hier ein Bearbeitungstau entstanden ist. Die Verwaltung ist bemüht den Rückstau aufzuarbeiten. Dies betrifft besonders folgende Themenbereiche: Fällgenehmigungen, Grabengutachten, Sanierung Graben 506. Altanschliesserbeiträge/WAH Die Landesregierung hat den zweiten Teil des Gutachtens vorgelegt. Es kann festgehalten werden, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt. Der WAH wird sich in den nächsten Tagen in einer Klausurtagung mit der dem Gutachten beschäftigen. Die Landesregierung hat angekündigt einen Betrag in Höhe von 250 Mio. € zur Stützung der notleidenden Verbände auf Kreditbasis zur Verfügung zu stellen. Es ist auch im Gespräch, dass der mit der Erhebung verbundene Aufwand erstattet werden soll. Wasser- und Bodenverband In der Mitgliederversammlung des WBV am 21.09. wurde auf Antrag des Bürgermeisters aus Brieselang beschlossen 150.000 € mehr für die Grabenräumung in 2018 einzusetzen. Dies bedeutet dass im nächsten Jahr zusätzlich ca. 40 km Grundräumungen durchgeführt werden können. Dies ist möglich, da der Überschuss in Höhe von 150.000 € aus 2015 nicht zur Senkung der Gebühren eingesetzt wird. Die Gebühren werden in 2018 mit 9,89 €/ha stabil bleiben. Trinkwasserschutzzone Wie bekannt ist wird die Trinkwasserschutzzone in der Gemeinde durch den Landkreis überarbeitet. Kritisch ist in diesem Zusammenhang die Zone III, die erheblich ausgedehnt werden soll. Der Landkreis hat seine Entscheidung auf Bitten der Gemeinde bis zum Jahresende zurück gestellt. Die Gemeinde hat gemeinsam mit Vertretern des Gewerbegebietes Forstweg ein Gutachten zur wirtschaftlichen Auswirkung der Trinkwasserschutzzone III in Auftrag gegeben. Neuer Reinigungsplan Winterdienst Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 28. September 2016 beschlossen, auf allen befestigten Straßen, die mit Asphalt oder Pflaster versehen sind, den Winterdienst durchzuführen. Gehwegbereiche auf den Sand-/Schotterstraßen und die ausgewiesenen Gehwege sind nicht einbezogen, die müssen nach den Vorgaben der Satzung durch die Anlieger bearbeitet werden. Die gesetzliche Gebührenerhebung darf aber nur für die Straßen erfolgen, die als gefährlich und verkehrsreich einzustufen sind. Welche Straßen durch die Gemeinde gereinigt werden und welche Bereiche durch die Anlieger zu reinigen sind können Sie dem Straßenverzeichnis, das als Anlage zur neuen Satzung in diesem Amtsblatt veröffentlicht ist, entnehmen. Diese Regelung gilt ab 1. November 2016. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 338 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Volkssolidarität Havelland e. V. Nauen Ortsgruppe Brieselang, Begegnungsstätte Am Markt 3—5, Tel./ Fax 033232/36008 Öffnungszeiten Montag: 10:00 -18:00 Uhr Dienstag: 10:00 -16:00 Uhr Mittwoch: 10:00 -16:30 Uhr Donnertag: 10:00 -18:30 Uhr Freitag, Samstag und Sonntag lt. Presseveröffentlichung Die Ortsgruppe Brieselang in Verbindung mit dem RCB bietet eine Fahrt zur Dankeschönveranstaltung des RCB mit den Geschwistern Hofmann im Festsaal des Seehotel Berlin Rangsdorf am 01.11.2016 an. Die Ortsgruppe Brieselang führt am 02. und 03. Dezember2016 ihre Weihnachtsfeiern in der Sportlerklause Rotdornallee durch. Anmeldungen und Eintrittskarten bitte über die zuständigen Helferinnen oder Helfer Die Ortsgruppe Brieselang in Verbindung mit Wörlitz-Tourist bietet am 07.12.2016 eine Lichterfahrt zum Berliner Funkturm mit Kaffeetafel und Besuch eines Weihnachtsmarktes an. Die Ortsgruppe Brieselang in Verbindung mit dem Busunternehmen Gegenwind bieten einen Kururlaub in Swinemünde (Polen) in der Zeit vom 18.02. bis 04.03.2017 an. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 339 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Langersehntes neues Fahrzeug und personelle Verstärkung für unsere Feuerwehr! Am 9. September 2016 war es nun endlich soweit: nachdem das alte Tanklöschfahrzeug unserer Feuerwehr nun wirklich seine Nutzungsdauer überschritten hatte. Baujahr 1994 4600 Liter Wasser NUR 40 Liter Schaumbildner sehr wenig Beladung wurde das neue Tanklöschfahrzeug feierlich durch den Bürgermeister Herrn Garn übergeben. Unsere Feuerwehr kann nun durch moderne Einsatzmittel noch effizienter ihre Aufgaben wahrnehmen. Das neue Fahrzeug ist ein TLF 4000 von der Firma MAN (siehe Foto Vordergrund): Baujahr 2016 5000 Liter Wasser 500 Liter Schaumbildner, besonders wichtig beim Löschen von brennbaren Flüssigkeiten, bei denen Wasser unwirksam ist umfangreiche Beladung mit Lichtmast, Hochdrucklüfter mit Wassernebelvorsatz, Nebellöschsystem Wärmebildkamera und vieles mehr. Genauso wichtig wie gute Einsatzfahrzeuge und Materialien, wenn nicht das Wichtigste , sind unsere Einsatzkräfte! Daher freuen wir uns besonders, dass wir 12 neue Mitglieder als Anwärter sowie zwei Mitglieder der Jugendfeuerwehr in die Reihen der Feuerwehr aufgenommen haben. Ebenso wurde der Kamerad Thom zum Brandmeister befördert. Wir gratulieren nochmals und wünschen viel Erfolg im neuen Dienstgrad. Möchtest auch DU Teil unserer „Familie“ werden, unter modernen Bedingungen aktiv in deiner Gemeinde arbeiten und anderen helfen?? Werde Feuer und Flamme für uns! Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 340 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Marco Robitzsch Gemeinde Brieselang, Brandschutz und Feuerwehr Am Markt 3, 14656 Tel. 033232 33826 [email protected] Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 341 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges 6. Havelländischen Seniorensportfest am 21.09.2016 in Rathenow Ein sportlicher Urlaubstag für Senioren War es nun ein schöner Urlaubstag oder ein sportlich ambitionierter Aktivtag? Beides stimmt. Wie in den letzten Jahren strahlte die Sonne wieder vom blauen Himmel auf die mehr als 350 Seniorinnen und Senioren aus dem Havelland, die sich auf dem Sportplatz in Rathenow tummelten. Dabei auch die 25 Brieselanger, die dem Aufruf des Seniorenbeirates Brieselang und einer Sportgruppe von Grün-weiß Brieselang gefolgt sind und die in ihren grünen T-Shirts mit der Aufschrift „Wir werden älter na und … sogar wir in Brieselang“ auffielen. Und dies nicht nur wegen ihres Outfits sondern weil sie sich kräftig in den sportlichen Disziplinen einbrachten und hier sogar Seniorenkreismeister in verschiedenen Altersgruppen stellten. Wer sich die leichtathletischen Disziplinen nicht zutraute, hatte so viele Möglichkeiten sich mit Spaß an der Bewegung den Nachmittag zu gestalten. Besonders gefragt war dabei die geführte kostenfreie Wanderung durch den benachbarten BUGA-Park. Allein 23 Stationen auf dem Sportplatz vom Kegeln über eine Rückenschule, Bogenschießen, Boccia, Badminton, Laserschießen war so viel dabei, dass es wohl kaum jemanden gegeben hat, der alle Teilnahmepunkte auf seinem Laufzettel gesammelt hat. Anläßlich der 800 Jahr-Feier der Stadt Rathenow legten sich die Organisatoren besonders ins Zeug und überreichten jedem Teilnehmer eine kunstvolle Erinnerungsmedaille. Wir Brieselanger hatten große Freude an diesem Tag und möchten andere ermuntern, im nächsten Jahr dabei zu sein und die Scheu vor dem „Sport“ zu verlieren. Einfach mal dabei sein und mitschnuppern. Unbedingt sollten wir uns noch bedanken bei dem Kreissportbund und seinen Mitstreitern, die wieder ein gelungenes Fest organisiert haben und bei dem Havelbus, für die kostenfreie und bequeme Fahrt von Brieselang nach Rathenow. Im nächsten Jahr ist Brieselang wieder dabei – versprochen. Ingrid Ettelt-Gelke Seniorenbeirat Brieselang Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 342 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Grün-Weiss Brieselang war dabei! Erstmalig hat sich unsere Freizeitabteilung des SV Grün-Weiss Brieselang am 6. Havelländischen Seniorensportfest am 21.09.2016 in Rathenow beteiligt. Und es wurde für uns ein voller Erfolg. Einmal wegen der hervorragenden Organisation, des guten Wetters und der Vielfalt der angebotenen Möglichkeiten für Sport und Spiele. Zum anderen wegen der zahlreichen Aufrufe für unsere Sportlerinnen und Sportler, für Erfolge in den angebotenen leichtathletischen Disziplinen (50m -Lauf, 800m-Lauf, Kugelstoßen und Weitsprung) das Siegerpodest zu besteigen. Wir wurden vom Kreissportbund pünktlich mit dem Bus vom Sportplatz abgeholt und auch zurück gebracht. Danke dem KSB auch hierfür! Ein Bier o.a. zum Abschluss des Tages im Vereinsheim „Nachspielzeit“ ließ dann diesen schönen Tag ausklingen. Kurzum, es hat allen unseren 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Spass gemacht und Lust darauf, auch im nächsten Jahr wieder an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Unser Team bestand aus Teilnehmern der Sportgruppen Nordic-Walking, Wandern, Radwandern, Fitness und AH-Fussball/Ü50. Peter Hoeth SV Grün-Weiss Brieselang e.V. Abt. Freizeitsport Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 343 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Senioren wandern wieder Am 24.9.16 waren nun das 1. Mal seit langer Zeit 9 aktive Senioren aus Brieselang am Schwielowsee und um Petzow wandern. Start war 9:00 Uhr Brieselang mit 3 PKWs bis Ziegeleimuseum Glindow und dann ging es ca. 15 km zu Fuß auf gut begehbaren Wegen bis nach Ferch und zurück. Wir hatten herrliches Wetter und eine tolle Sicht, insbesondere von der Schinkelkirche in Petzow. Weiter ging es am Schwielowsee bis nach Ferch wo wir gemütlich, direkt am See rasteten. Nach dieser Pause konnten wir den Rückweg antreten. Die gesamte Gruppe war fröhlich und alle waren sich einig, dass wir im nächsten Jahr wieder 2-3 Touren durchführen möchten. Bis Ende Januar werde ich dazu Vorschläge unterbreiten, freue mich aber auch über jede Anregung für Strecken zw. 10 und 20km ( [email protected] ) Gegen 16:00 waren wir alle wieder in Brieselang. Als Organisator möchte ich mich bei allen Teilnehmern für die positive Atmosphäre bedanken. Mein besonderer Dank gilt natürlich den Fahrern und Besitzern der PKWs. Ich freue mich auf das nächste Mal, mit hoffentlich noch mehr fröhlichen Teilnehmern. Ihr Mitglied des Seniorenbeirates Dirk Lüdecke Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 344 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 345 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Fahrgaststatistik BürgerBus Brieselang e.V. Datum Tage Fahrg. Fg./Tag Auslastg. MW 2014 249 14552 58,4 52,2% MW 2015 252 15388 61,1 54,5% 01.2016 20 1472 73,6 61,3% 02.2016 21 1559 74,2 61,9% 03.2016 21 1409 67,1 55,9% 04.2016 21 1472 70,1 58,4% 05.2016 20 1126 56,3 46,9% 06.2016 22 1182 53,7 44,8% 07.2016 21 1084 51,6 43,0% 08.2016 23 1121 48,7 40,6% MW 2016 169 10425 61,7 55,1% Summe Fgst. 2180 93908 43,1 48,8% Günter Lüder BürgerBus Brieselang e.V. 01.09.2016 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 346 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Auch Eltern müssen sich umstellen Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, ist das vermutlich auch für Sie eine große Umstellung. Manch einem Elternteil fällt das frühe Aufstehen und schnelle Fertigmachen genauso schwer wie dem Kind! Viel Stress und Ärger können Sie sich ersparen, wenn Sie ein bisschen planen und ein paar feste Gewohnheiten einführen. Zum Beispiel so: Ein guter Start in den Tag fängt am Vorabend an: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind zeitig ins Bett kommt. Planen Sie genug Zeit für Umziehen, Zähneputzen und Vorlesen ein. Überlegen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam, was es für den nächsten Schultag braucht, und legen Sie alles bereit. Nichts nervt mehr, als wenn man in der morgendlichen Hektik noch Hefte oder Turnschuhe suchen muss. Das morgendliche Aufstehen dauert im Zweifel immer länger, als Sie sich das vorgestellt haben. Planen Sie eine Pufferzeit ein, sonst leiden Ihre Nerven und es kommt zu unschönen Szenen, die dem Kind womöglich die Lust auf die Schule verderben. Auf jeden Fall sollte genug Zeit für ein Frühstück sein. Ihr Kind braucht eine Grundlage, um in der Schule aufmerksam sein zu können. Auch ein Pausenbrot muss sein, dazu am besten was Frisches: Apfel-, Möhren-, oder Paprikaschnitze oder anderes Obst oder Gemüse. Wichtig ist die mit Wasser oder Tee gefüllte Trinkflasche: Wer zu wenig trinkt, kann nicht gut denken! Schauen Sie möglichst täglich zusammen mit Ihrem Kind in den Schulranzen. Häufig finden Sie darin wichtige Nachrichten (von „Wir haben Läuse“ bis „am Montag fällt die Schule aus“) oder auch Reste vom Schulbrot. Der tägliche Blick in den Ranzen zeigt Ihrem Kind: Meine Eltern nehmen die Schule ernst. Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an [email protected], über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Sabine Spelda, Elternbriefe Brandenburg Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 347 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges B R I E S E LA N G E R S P O R T V E R E I N e. V. René Müller-Schaafhausen (1. Vorsitzender des BSV) PRESSEMITTEILUNG Auch in diesem Jahr veranstaltet der Brieselanger Sportverein e.V., nunmehr bereits zum 22. Mal, traditionell, ein Rock-Spektakel der besonderen Art. - DAS JAHRES-KONZERT - BLACKSMITH - in Rock Am 12. November 2016 in der „Sportlerklause“ Brieselang Rotdornallee 2, 14656 Brieselang Einlass: 19.00 Uhr Beginn: 20.00 Uhr Karten: im VVK – 09,00 € (Montag, Dienstag + Donnerstag von 18 – 21 Uhr in der Sportlerklause) nur mögliche Restkarten an der Abendkasse – 12,00 € geradlinig, handgemachter Rock, gspickt mit eigenen und gecoverten Songs von ACDC, Deep Purple, Nirvana, Rockhaus, Rolling Stones über Westernhagen bis ZZ Top Wer mehr über die Band erfahren möchte: www.blacksmith-rockband.de Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 348 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Sprechstunde der Behindertenbeauftragten Die Behindertenbeauftragten Frau Akinci und Frau Klein haben jeden 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 15:00 bis 16:00 Uhr Sprechstunde. Die Sprechstunde findet in der 1. Etage im Besprechungsraum des Bürgermeisters statt. Gremienkalender 4. Oktober 19: 15 Uhr Ausschuss für Gemeinde- Gemeindesaal, entwicklung Am Markt 3, 14656 Brieselang www.gemeindebrieselang.de 12. Oktober 19:15 Uhr Sitzung des Hauptausschusses Gemeindesaal, Am Markt 3, 14656 Brieselang www.gemeindebrieselang.de 1. November 19:15 Uhr Ausschuss für Gemeinde- Gemeindesaal, entwicklung Am Markt 3 14656 Brieselang www.gemeindebrieselang.de 2. November 19:15 Uhr Ausschuss für Bildung und Soziales www.gemeindebrieselang.de Gemeindesaal, Am Markt 3 14656 Brieselang Veranstaltungskalender 9.10.2016, 13-18 Uhr Familiendrachenfest in Bredow An der Aufbaustraße, Bredow 22.10.2016, 20 Uhr Halloween Party Landhotel und Restaurant Zum ersten Siedler 24.10.2016, 18.30 Uhr Musikalische Lesung: Homma- Katholische Kirchengemeinde ge an Eva Strittmatter Sankt Marien Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 349 Gemeindeverwaltung Bürgermeisteramt Bürgermeister Wilhelm Garn 338 0 Sekretariat Katrin Schulz 338 11 Sitzungsdienst/ Öffentlichkeitsarbeit Marion v. Bresinski 338 49 Michael Uden 338 41 Michael Grüter 338 56 Brand- und Katastrophenschutz Marco Robitzsch 338 26 Datenschutzbeauftragte Kristin Gajewski 338 13 FB Zentralverwaltung Haushalt/Anlagenbuchhaltung Bärbel Haumann 33818 Sabine Wardyn 33871 Michaela Rölling 33842 Kasse Sabine Dierich 33 817 Gisela Bujak 33 839 Marcel Braun 33 824 (Vollstreckung) Kita- und Schulverwaltung Nancy Schimpf 33 835 Ileana Heinz 33 834 Steuern/Abgaben Martina Klos 33 819 Jessica Baron 33 843 Bibliothek Anja Rodes 39 595 Jana Schenck 39 595 Sprechzeiten Bürgermeister Dienstag 15:00 – 17:30 Uhr Bürgerbüro Montag: Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 13:00 – 16:30 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Fachbereiche FB Gemeindeentwicklung / Bauwesen Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr 338 22 FB-Leiter 33 830 338 14 Uwe Gramsch Beitrags-/Bescheidwesen 33 846 338 38 Kathrin Samland Planung/Baudurchführung/ 338 55 Öffentliche Erschließungsanlagen 33 870 338 27 N.N Bauleitplanung 338 54 Barbara Marzok 33 831 Hausnummern/ 338 44 Straßenbegehung 33 853 338 32 Norbert Viele Hochbau 33 829 338 20 Petra Dittrich 338 13 Straßenbau Heike Rasch 33 851 Straßenreinigung/Winterdienst, 338 21 Friedhof 33 852 338 28 Riccardo Holz 338 59 Bauhof Marko Haupt 33 840 Bäume, Zufahrten, Beleuchtung FB Finanzen und Soziales Straßeninstandhaltung Martin Drehmel 33 869 FB-Leiter Bettina Hanisch 33 867 Thomas Lessing 33815 Grünflächen, Gewässer, Fällanträge Nicole Drenkow 33 823 Freitag 08:00 – 12:00 Uhr FB-Leiterin/Wahlleiterin Katleen Liermann Organisation Jana Börner Franziska Toth Bürgerbüro Ina Fenner Claudia Pegel (Standesamt) Elke Werner Désireé Lehmann Liegenschaften Eveline Kindermann Wohnungsverwaltung Karin Schenk Personalwesen Annett Winter Kristin Gajewski SG Ordnungswesen SG-Leiter Matthias Gericke Benny Gutkelch Martina Selle Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 338 25 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Bereitschaftsnummer des Ordnungsamtes an den Wochenenden 33860 (Freitag ab 19:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr) Seite 350 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Wichtige Telefonnummern Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund Bernd Riedel, Tel.: 23093 Zi.:104 im Gebäude RE80 Sprechzeit: jeder 1. und 3. Dienstag im Monat von 10:00-12:00 Uhr und von 15:00-17:00 Uhr Schiedsstelle Brieselang Martina Gebhardt , Tel.: 41655 Notruf für Gas-Havariefälle EMB 0331/7495-330 Eon Edis Störungshotline Strom: 0180 1155533 Gas: 0180 4551111 Havelbus GmbH Hotline: 01804 283528 HAW Verein Bürgerbus Brieselang e.V. Rückfragen: 1. Vorsitzende Marlen Jurkovske E-Mail: [email protected] Tel.: 0152/33953583 Geschäftsführer Günter Lüder E-Mail: [email protected] Tel.: 03302/205006 Volkssolidarität Havelland e.V. Ortsgruppe Brieselang Am Markt 3, Tel. 3 60 08 Leitstelle der Feuerwehr WAH Hotline: 033831 40790 14656 Brieselang Tel. 39929 Dr. med. Ralph Gross und Dr. med. Katrin Zielke Wustermarker Allee 1 14656 Brieselang Tel.: 3 96 25 Dipl.-med. Marion Zug Dr. Christine Häberer Forstweg 42 14656 Brieselang Tel. 4 12 88 Zahnmedizin Dipl.-Stom. Dieter Zug Zahnarzt Dennis Skrubel Zahnärztin Julia Skrubel Forstweg 42 14656 Brieselang Tel. 0 33 232 4 12 81 Stefan Vödisch Thälmannstraße 2 14656 Brieselang Tel. 4 13 71 Apotheke Tel. 112 oder 0 331 37010 Polizei Kochstraße 7 14612 Falkensee Tel. 110 oder 0 3322 2690 Ortsteil Bredow: Erhard Moebes Ortsteil Zeestow: Michaela Belter Tel.-Nr.: 033234/309861 Hotline: 03321 74620 Revierpolizei Brieselang Sprechzeit: Allgemeinmedizin Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr Herr Matthias Drescher im Gebäude RE 80 (neben OrdAm Markt 4 nungsamt) Ortschronisten Brieselang Dr.-Ing. Detlef Heuts Bernd Lasch Erreichbar unter: 33861 Sprechzeit: Montag von 09:00 - 13:00 Uhr im Chronistenbüro, Zi. 204, im Gebäude RE80 Ortsvorsteher Apotheke Am Markt 4, 14656 Brieselang Tel.: 36 213 Havellandklinik Nauen Fraktionen der Gemeindevertretung Vorsitzende der Gemeindevertretung Sabine Cory (BFB) BFB Vorsitzender: Christian Achilles Tel.: 20674 CDU Vorsitzender: Michael Koch Tel.: 189339 SPD Vorsitzender: Norbert Jütterschenke, Tel.: 39804 IBB-Fraktion Vorsitzender: Ralf Heimann Tel.: 23058 DIE LINKE Vorsitzende: Heike Swillus Tel.: 20618 Bündnis 90 / Die Grünen Vorsitzende: Corine ‘t HartTel.:22036 Behindertenbeauftragte Frau Christiane Akinci, Tel. 36271 Frau Ursula Klein, Tel. 464969 Ketziner Str. 21 14641 Nauen Tel. 0 33 21 42 0 Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 351 Postkarten und Wappen (als Aufkleber) sind im Bürgerbüro der Gemeinde Brieselang käuflich zu erwerben. Wappen klein Wappen groß Postkarte 0,50 € 1,00 € 0,50 € Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Auflage: 5.000 Stück Herausgeber: Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Der Bürgermeister, Tel.: 033232/3380 Verantwortliche Mitarbeiter: Marion von Bresinski, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232/33849 Michael Uden, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232/33841 E-Mail: [email protected] Bezugsmöglichkeiten / Erscheinen Das nächste Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang erscheint am 4. November 2016 Redaktionsschluss: 26. Oktober 2016 Das Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang wird kostenlos an die Haushalte verteilt. Weiterhin liegt es u. a. an folgenden Stellen zur Abholung bereit: - Gemeindeverwaltung Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang - Ortsteil Zeestow, Bredower Str. 2 - Postfiliale in der Karl-Marx-Str. (Gelber Netto-Markt) - Zweigstelle der MBS Brieselang, Forstweg 40 - Praxis Dipl. med. M. Drescher, Am Markt 4 - Gaststätte Brieselang, Platz des Friedens - Ortsteil Bredow, Oranienburger Str. 16 - Bibliothek, Wustermarker Allee 1 - Hotel „Zum Ersten Siedler“, Karl-Marx-Str. - Praxis Dr. A. Jesinghaus, Wustermarker Allee 1 - Praxis Dipl. med. Dieter und Marion Zug, Forstweg 42 - Gaststätte „Grünefeld Bredow“ Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich in den E-Mail-Verteiler aufnehmen zu lassen. Dazu melden Sie sich bitte im Sitzungsdienst/Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232 33849, E-Mail: [email protected] Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 12. Ausgabe / 7. Oktober 2016 Seite 352
© Copyright 2024 ExpyDoc