Amtsblatt - Bürger für Brieselang

Amtsblatt
für die Gemeinde Brieselang
Amtliche Bekanntmachungen
der Gemeinde Brieselang
Nummer 12/2016
7. Oktober 2016
Inhalt
AMTLICHER TEIL


Beschlüsse der Sitzungen des Hauptausschusses vom 21.09.2016 und der Gemeindevertretung vom 28.09.2016
Bekanntmachung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungssatzung)
NICHT-AMTLICHER TEIL

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



Vorwort des Bürgermeisters
Informationen aus dem Rathaus
Veranstaltungshinweise
Programm der Volkssolidarität
Fahrgaststatistik Bürgerbus
Sonstige Informationen/Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite
301
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
Beschlüsse des Hauptausschusses vom 21. September 2016
Öffentlicher Teil
BV/0384/16
Vergabe der Straßeninstandhaltungsmaßnahmen - Graderarbeiten
Der Bürgermeister
Die Vergabe der Straßeninstandhaltungsmaßnahmen - Graderarbeiten in der Gemeinde Brieselang entsprechend der Auswertung der Ausschreibung durch die zentrale Vergabestelle der Gemeinde Brieselang durchzuführen. Der Auftrag ist an die Firma Rausch GmbH, Chemnitzer Straße
19 in 14612 Falkensee zu erteilen.
Einstimmig angenommen
Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0399/16
Vergabe Gehwegsanierung Thälmannstraße
Der Bürgermeister
Die Vergabe der Straßeninstandhaltungsmaßnahmen – Gewegsanierung in der Thälmannstraße
entsprechend der Auswertung der Ausschreibung. Der Auftrag ist an die Firma TB-Service GmbH,
Tremmener Landstraße 20, 14669 Ketzin OT Zachow in Höhe von 29.553,20 Euro zu vergeben.
Einstimmig angenommen
Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Nichtöffentlicher Teil
BV/400/16
Einstellung eines Mitarbeiters im Bereich Gemeindeentwicklung/Bauwesen zum 01.12.2016
mit der Entgeltgruppe E 9
Der Bürgermeister
Einstimmig angenommen
Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 28. September 2016
Öffentlicher Teil
BV/0393/16
Neufassung der Straßenreinigungssatzung
Der Bürgermeister
Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungssatzung).
(Den Satzungstext finden Sie auf Seite 312)
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 302
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
mehrheitlich angenommen
Ja: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Frau ‘t Hart, Frau Schlichte, Herr Garn (12)
Nein: Frau Belter, Herr Heimann (2)
Enthaltung: Frau Swillus, Herr Hecke, Herr Kittler (3)
BV/0404/16
Entscheidung über die Vergabe des Winterdienstes auf Gemeindestraßen in der Gemeinde
Brieselang
Der Bürgermeister
Die Vergabe von Winterdienstleistungen auf Gemeindestraßen in der Gemeinde Brieselang entsprechend der Vergabeempfehlung durchzuführen.
Der Auftrag zur Leistungserbringung für das Los 1 ist an die Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (Schwanebecker Weg 4, 14641 Nauen) i.H.v. 28.418,08 € inkl. MwSt., der Auftrag
für die Lose 2, 3 und 5 ist an die Firma Retec GmbH (Klärwerkstraße 1, 13597 Berlin) i.H.v.
28.502,88 € inkl. MwSt. und der Auftrag für das Los 4 ist an die Firma Schneebär Winterdienst &
Straßenreinigung e.K. (Wittestraße 46-48, 13509 Berlin) i.H.v. 1.541,05 € inkl. MwSt. zu erteilen.
Einstimmig angenommen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0398/16
Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Der Bürgermeister
Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Brieselang
(Straßenreinigungsgebührensatzung) (Wird im November veröffentlicht)
mehrheitlich angenommen
Ja: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Frau ‘t Hart, Frau Schlichte, Herr Garn, Frau Swillus,
Herr Hecke, Herr Kittler (15)
Nein: Frau Belter, Herr Heimann (2)
Enthaltung: 0
Gegenantrag der IBB-Fraktion:
„Die Gemeindevertretung lehnt die Straßenreinigungsgebührensatzung ab. Eine DreiKlassengesellschaft bei der Gebührenerhebung wird abgelehnt. Die Straßenreinigungsgebührensatzung wird ersatzlos aufgehoben.“
mehrheitlich abgelehnt
Ja: Frau Belter, Herr Heimann (2)
Nein: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau
Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Herr Garn, Herr Kittler (11)
Enthaltung: Frau Swillus, Herr Hecke, Frau ‘t Hart, Frau Schlichte (4)
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 303
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
BV/0385/16
Neubau der Hans-Klakow-Oberschule
Der Bürgermeister
1.
Die Gemeindevertretung beschließt den Neubau einer bis zu vierzügigen Oberschule mit
einer Zweifeldsporthalle.
2.
Als Standort für das Gebäude der Oberschule wird das Schulgelände Nord gewählt. Als maximale Fläche wird die in der beiliegenden Skizze des Städtebaulichen Konzeptes als Variante 4 c bezeichnete Fläche Neubau Oberschule/Neubau Zwischengebäude festgelegt. Die
dargestellten Flächen dürfen nicht überschritten werden.
3.
Der Neubau der Oberschule muss ohne Eingriff in die Substanz des heutigen Gebäudes der
Oberschule erfolgen. Er ist aber so vorzusehen, dass ggfls. nach Sanierung des heutigen
Gebäudes der Oberschule und Nutzung als Hort ein innenliegender Übergang zwischen
den Gebäuden möglich ist. Der Neubau ist in einem Zuge zu erstellen (keine EtappenBauzeitverkürzung).
4.
Als Standort für die Sporthalle wird die in der beiliegenden Skizze des Städtebaulichen
Konzeptes als Variante 4 b bezeichnete Fläche Sporthalle mit Tribüne festgelegt. Die dargestellten Flächen dürfen nicht überschritten werden. Bei der Planung ist eine mögliche Verbindung mit dem vorhandenen Sozialgebäude des Fichtesportplatzes zu berücksichtigen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Vorgeschaltet wird die Ausschreibung zur Findung eines Planungsbüros, dass den Wettbewerb im
Auftrage der Gemeinde durchführt und die Entscheidungsprozesse begleitet. Ferner soll
das Planungsbüro die Grundlagen zur Durchführung des Wettbewerbes gemeinsam mit
den Gremien der Gemeinde und der Oberschule erarbeiten.
mehrheitlich angenommen
Ja: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau
Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Frau ‘t Hart, Frau Schlichte, Herr Garn, Frau Swillus,
Herr Hecke, Herr Kittler (15)
Nein: Frau Belter, Herr Heimann (2)
Enthaltung: 0
Gegenantrag der IBB-Fraktion
Die IBB fordert einen ergebnisoffenen Wettbewerb für die Planung des Neubaus der HansKlakow-Oberschule, ohne im vornherein festgelegte Vorgaben bezüglich Standort und Gestaltung, unter öffentlicher Beteiligung.
mehrheitlich abgelehnt
Ja: Herr Heimann (1)
Nein: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau
Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Herr Garn, Herr Kittler, Frau Belter, Frau Swillus,
Herr Hecke (14)
Enthaltung: Frau ‘t Hart, Frau Schlichte (2)
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 304
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
BV/0383/16
Nutzungskonzept Bürgerhaus (Altes Rathaus)
Der Bürgermeister
1. Die Gemeindevertretung stimmt anliegendem Nutzungskonzept zu. (Seite 331)
2. Das Alte Rathaus erhält den Namen Bürgerhaus
3. Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung entsprechend dem Nutzungskonzept
umzusetzen.
4.
Einstimmig angenommen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0408/16
Vergabe von Planungsleistungen für das Bürgerhaus (Altes Rathaus)
Der Bürgermeister
1.
Mit den Planungsleistung für den Umbau „Altes Rathaus“ zum „Bürgerhaus“ wird gemäß
HOAI Phase 1 und 5-9 (Phase 2-4 entfällt) das Planungsbüro Sylvia Kühn beauftragt. Dies
betrifft die Grundlagenermittlung, die Ausführungsplanung inkl. Erstellung des Leistungsverzeichnisses, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Objektbetreuung.
2.
Mit der Planung der Technischen Gebäudeausstattung wird gemäß HOAI Phase 1-9 das Ingenieurbüro für Energie- und Haustechnik Andreas Duba GmbH beauftragt.
3.
Die Baukosten werden mit insgesamt 800.000 € gedeckelt.
mehrheitlich angenommen
Ja: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Frau ‘t Hart, Frau Schlichte, Herr Garn, Frau Swillus,
Herr Hecke, Herr Kittler (15)
Nein: Frau Belter, Herr Heimann (2)
Enthaltung: 0
BV/0375/16
Erarbeitung einer Kinderspielplatzsatzung gemäß § 87 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
BFB-Fraktion
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, den Entwurf für eine Kinderspielplatzsatzung gemäß § 87 Abs. 3 BbgBO zu erarbeiten.
Die Satzung soll insbesondere Aussagen zu Größe, Art und Ausstattung der Kinderspielplätze
nach Art und Maß der Nutzung sowie zu Geldbeträgen für die Ablösung der Kinderspielplätze
enthalten.
Der Entwurf soll der Gemeindevertretung im Frühjahr 2017 zur Entscheidung vorgelegt werden.
mehrheitlich angenommen
Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 305
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
BV/0378/16
Erarbeitung einer Kinderspielplatzsatzung gemäß § 87 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
IBB-Fraktion
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, den Entwurf für eine Kinderspielplatzsatzung gemäß § 87 Abs. 3 BbgBO zu erarbeiten.
Die Satzung soll insbesondere Aussagen zu Größe, Art, Ausstattung und Verteilung der Kinderspielplätze nach Art und Maß der Nutzung sowie zum Erhalt von Kinderspielflächen und –plätzen
nach den bestehenden Bauvorschriften und zum künftigen Ausbau von zu schaffenden Kinderspielflächen und –plätzen durch Investoren in Brieselang und seinen Ortsteilen enthalten.
Auf keinen Fall dürfen bestehende Spielplätze und –flächen zurückgebaut und ihrem Zweck entfremdet verwendet werden. Künftige Investoren haben für entsprechende Mehrfamilienhäuser
in Wohnraumnähe (Motto: Kurze Beine – Kurze Wege!) entsprechende Spielplätze bzw. –flächen
zu schaffen.
mehrheitlich abgelehnt
Ja: 2, Nein: 14, Enthaltungen: 1
BV/0407/16
Spielplatzkonzept
Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister eine Ausschreibung zur Findung eines
Planungsbüros zur Erstellung eines Spielplatzkonzeptes für die Gemeinde Brieselang einschl. der
Ortsteile durchzuführen. Die Vergabe ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Brieselang vorzunehmen. Das Planungsbüro soll unter Betrachtung der Zielgruppe bis 16 Jahren eine
Konzeption vorlegen, die folgende Punkte betrachtet:

Nutzungsgradanalyse der Bestandsspielplätze

Bedarfsanalyse in der Gesamtgemeinde einschließlich der Betrachtung der vorhandenen Einrichtungen besonders unter der Beachtung der Siedlungsstruktur der Gemeinde
(überwiegend Einfamilienhäuser)

Erarbeitung von Standortvorschlägen unter der Beachtung von sinnfälligen Nutzungsradien (Einzugsbereich eines Spielplatzes)

Vorschlag von Größe und Ausstattung von 3 Musterspielplätzen (klein-mittel-groß)
mehrheitlich angenommen
Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1
BV/0359/16
Parkstr. erschließen für eine bessere Verkehrsführung zum Ausbau der Karl-Marx-Str. zwischen Birkenweg und Thälmannstr.
IBB-Fraktion
2018 soll der Abschnitt Karl-Marx-Str. zwischen Schulplatz und Thälmannstr. ausgebaut werden.
Die Gemeindevertretung stellt fest, dass die Karl-Marx-Str. die Hauptaus- und Haupteinfahrt
nach Brieselang Nord ist. Eine Umfahrung der Baustelle wäre nur über die Bahnstr. vorbei an der
Kita Birkenwichtel und dem „zugeparkten“ Bahnhofsbereich oder die Parkstr. möglich. Diese ist
jedoch nicht asphaltiert/ausgebaut.
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 306
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
Schon 2009 wurde der Parkweg als wichtige Straße zur Entlastung der Karl-Marx-Str. als Hauptstraße klassifiziert und zur bevorzugten Erschließung empfohlen, aber inzwischen mehrfach zurückgestellt. Zur besseren Verkehrsführung zur Umfahrung der Baustelle Karl-Marx-Str. für den
an- und abfließenden Verkehr für Brieselang Nord sieht die Gemeindevertretung die Notwendigkeit an, den Parkweg bevorzugt zu erschließen.
Deswegen beauftragt die Gemeindevertretung die Verwaltung, für 2017 die Planung und Bürgerbeteiligung für die Erschließung des Parkwegs durchzuführen. Die Baumaßnahmen sind Anfang
2018 durchzuführen und vor Beginn des Ausbaus der Karl-Marx-Str. zwischen Schulplatz und
Thälmannstr. abzuschließen.
Die Haushaltsmittel sind in den Haushalt für 2017 und 2018 einzuplanen.
mehrheitlich abgelehnt
Ja: 4, Nein: 12, Enthaltungen: 1
BV/0360/16
Gemeinde Brieselang vor Ausbau durch Windkraftanlagen und möglichem Repowering sichern
IBB-Fraktion
Die Gemeindevertretung stellt nach den Ausführungen der Rechtsanwältin Dr. Maltschew im
Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.05.2016 fest, dass das Risiko besteht, dass
die Landesplanung bzw. die Regionalplanung Havelland-Fläming, die für das Gemeindegebiet
Brieselang keine Räume für Windkraftanlagen mehr vorsieht, durch Gerichtsbeschluss aufgehoben werden kann.
Deswegen sieht die Gemeindevertretung die Notwendigkeit, das mögliche Risiko der Errichtung
weiterer Windkraftanlagen ggf. im Rahmen des Repowerings einzugrenzen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die bestehenden B-Pläne und Regelungen der Gemeinde Brieselang juristisch mit dem Ziel prüfen zu lassen, notwendige Maßnahmen festzustellen und zu definieren, um
in der Gemeinde Brieselang die Errichtung weiterer oder der Ersetzung bestehender Anlagen im
Rahmen des Repowering zu verhindern.
Die Haushaltsmittel für dieses juristische Gutachten sind in den Haushalt 2017 einzustellen.
mehrheitlich abgelehnt
Ja: Herr Heimann, Frau Belter, Herr Kittler,(3)
Nein: Herr Achilles, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Frau Koch, Herr Jütterschenke, Frau
Jütterschenke, Herr Steirat, Frau Ettelt-Gelke, Herr Garn, Frau Swillus, Herr Hecke (12)
Enthaltung: Frau ‘t Hart, Frau Schlichte (2)
BV/0386/16
Stellungnahme der Gemeinde Brieselang zum Bus-Konzeptentwurf Falkensee und Umlandgemeinden
Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung beschließt beiliegende Stellungnahme zum Bus-Konzeptentwurf Falkensee und Umlandgemeinden. (Seite 326)
Der Bürgermeister wird beauftragt die Stellungnahme dem Landkreis zuzuleiten.
Einstimmig angenommen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 307
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Sonstiges
- Amtlicher Teil -
BV/0387/16
Vereinsförderung 2016 – 2. Teil
Der Bürgermeister
Es wird folgenden Anträgen stattgegeben:
5/2015 Grün Weiss Brieselang e.V.
Antrag vom 01.07.2015 (Eingang)
Projekt: Anschaffung von 2 Jugendtoren
Projektkosten: 1.798,00€ Eigenanteil: 798,00 € Förderbetrag: 1.000,00 €
11/2016 AGORA e.V.
Antrag vom 03.06.2016
Projekt: Anschaffung von 8 Spinningrädern
Projektkosten: 4.800,00 € Eigenanteil: 3.800,00 € Förderbetrag: 1.000 €
12/2016 Kunstverein Brieselang e.V.
Antrag vom 03.06.2015
Projekt: Beleuchtungsanlage
Projektkosten: 1.008,00 € Eigenanteil 8,00 € Förderbetrag 1.000,00 €
14/2016 SG Brieselang e.V.
Antrag vom 03.06.2016
Projekt: Anschaffung Mattenboden
Projektkosten: 6.740,00 € Eigenanteil: 5.740,00 € Förderbetrag: 1.000,00 €
Die Verwaltung wird beauftragt die Förderbescheide zu den genannten 4 Projekten
auszustellen.
Einstimmig angenommen
Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0394/16
Benennung der Mitglieder des Seniorenbeirates
Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung ist der Ansicht, dass mit der Briefwahl zum Seniorenbeirat am
11.09.2016 eine wirksame Direktwahl durch die Bürger/innen stattgefunden hat.
Die Gemeindevertretung nimmt die Auffassung der Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland zur Kenntnis, wonach für einen Beirat, wie es der Seniorenbeirat ist, keine direkte Wahl
durch die Bürger/innen zulässig ist.
Die Gemeindevertretung wählt die nachstehenden Personen in der aufgeführten Reihenfolge in
den Seniorenbeirat:
Herrn Dirk Lüdecke
Frau Gabriele Wegener
Frau Manuela Wolke
Frau Brigitte Schulz
Frau Anneliese Eis
Frau Ingrid Ettelt-Gelke
Herrn Helmut Förster.
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 308
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
Als Ersatzpersonen – sogenannte Nachrücker – werden in der Reihenfolge in den Seniorenbeirat
gewählt:
Herr Harald Schonewille
Frau Margit Glander
Einstimmig angenommen
Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0406/16
Empfehlung auf Aufnahme in den Kita-Bedarfsplan des Landkreises Havelland
Der Bürgermeister
Die Gemeinde Brieselang empfiehlt die Aufnahme der folgenden zusätzlichen Kitaplätze in den
Kitabedarfsplan des LK HVL:
Schaffung von 100 zusätzlichen Kitaplätzen durch Neubau auf dem alten Penny Gelände durch
die ASB - gemeinnützige Gesellschaft für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Havelland mbH
Ruppiner Str. 15, 14612 Falkensee.
Einstimmig angenommen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0382/16
Erschließungsvertrag – Herstellung der Erschließungsanlage im B-Plan Nr. 5 „Bredow-Nord“
durch die Firma MMS Grundbesitz GmbH
Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung Brieselang stimmt dem Erschließungsvertrag zur Herstellung der durch
den Bebauungsplan Nr. 5 „Bredow-Nord“ festgesetzten und im Erschließungsvertrag näher spezifizierten Erschließungsanlage mit der Firma MMS Grundbesitz GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kevin Marcuse und Herrn Nando Schönfeld, Am Markt 1, 14656 Brieselang
zu.
Einstimmig angenommen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0395/16
Ermächtigung des Hauptausschusses zur Entscheidung über die Vergabe der Umrüstung von
Straßenbeleuchtung auf LED
Der Bürgermeister
Den Hauptausschuss wird zur Vergabe der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der
Gemeinde Brieselang entsprechend der Vergabeempfehlung ermächtigt. Die Kostenschätzung
für die Umrüstung beläuft sich auf 127.449,00€, somit werden die eingestellten Haushaltsmittel
nicht überschritten.
Einstimmig angenommen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 309
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Sonstiges
- Amtlicher Teil -
BV/0405/16
Vergabe der Baumaßnahme Abwassersammelgruben am Nymphensee
Der Bürgermeister
Die Vergabe der Baumaßnahme Abwassersammelgruben am Nymphensee in der Gemeinde
Brieselang ist entsprechend der Auswertung der Ausschreibung durch die zentrale Vergabestelle
der Gemeinde Brieselang durchzuführen. Der Auftrag ist an die Firma Schönfeld Erd-, Tief- und
Rohrleitungsbau GmbH, Bredow Vorwerk in 14656 Brieselang zu erteilen.
Einstimmig angenommen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0403/16
Öffentliche Ausschreibung - Ausschreibungsnummer: 2016/11140.07110000/12-004/01 BO –
Lieferung/Leistung zweier Pritschenfahrzeuge
Der Bürgermeister
Kauf der angebotenen kommunalen Pritschenfahrzeuge 50C15 (1x Einzelkabine, 1x Doppelkabine) mit Henschelkippaufbau der Firma IVECO Nord-Ost Nutzfahrzeuge GmbH, Verkehrshof 6,
14478 Potsdam zum Preis von insgesamt 105.434,00 € brutto.
Einstimmig angenommen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Nichtöffentlicher Teil
BV/0379/16
Verkauf der Liegenschaften in Bredow, Flur 7, Flurstücke 221 und 222
Der Bürgermeister
Einstimmig angenommen
Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0388/16
Vertrag über den Erwerb der Liegenschaften und Aufbauten in Brieselang, Flur 4, Flurstücke
402 – 405 („Altes Rathaus“)
Der Bürgermeister
Einstimmig angenommen
Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0389/16
Pachtvertrag mit Kaufoption über eine Teilfläche von ca. 3.400 qm- Gemarkung Zeestow Flur
1, Flurstücke 586 und 782
Der Bürgermeister
Einstimmig angenommen
Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 310
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
BV/0390/16
Verkauf der Liegenschaft in Zeestow, Flur 1, Flurstück 584
Der Bürgermeister
Einstimmig angenommen
Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0391/16
Verkauf der Liegenschaften, Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 778
Der Bürgermeister
Einstimmig angenommen
Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
BV/0392/16
Verkauf der Liegenschaft, Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 582
Der Bürgermeister
Einstimmig angenommen
Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Hinweis der Redaktion:
Wir bitten zu beachten, dass im nächsten Amtsblatt auch alle Beschlussvorlagen veröffentlicht
werden, welche in den Sitzungen dieses Jahres, aufgrund stattgegebener Anträge auf Nichtbefassung aus der Gemeindevertretung, nicht behandelt worden sind.
Infolge einer Entscheidung der Kommunalaufsicht werden diese Beschlussvorlagen in Zukunft immer veröffentlicht.
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 311
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
- Amtlicher Teil -
Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang
(Straßenreinigungssatzung)
Die Gemeinde Brieselang erlässt auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 32) sowie des § 49a Abs. 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes
(BbgStrG) in der Fassung vom 28.07.2009 (GVBI. I/09, Nr. 15, S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.07.2014
(GVBI. I/14, Nr. 27), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.09.2016 folgende Straßenreinigungssatzung
der Gemeinde Brieselang:
§1
Allgemeine Bestimmungen
(1)
1
(2)
1
(3)
Als Gehweg im Sinne dieser Satzung gelten:
Die Gemeinde Brieselang betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege
und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage als öffentliche Einrichtung, soweit die
Reinigung nicht nach §§ 2 ff. dieser Satzung den Grundstückseigentümern übertragen wird.
2
Die gemeindliche Straßenreinigung ist eine öffentliche Einrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang.
Die Reinigungspflicht im Sinne dieser Satzung umfasst die Straßenreinigung sowie den Winterdienst auf den
Gehwegen und auf den Fahrbahnen. 2Die Straßenreinigung nach § 3 beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Gemeindebild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine
Gefährdung des Verkehrs darstellen können.
3
Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen sowie das Bestreuen insbesondere an den gefährlichen Stellen
der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee und Eisglätte. 4Art und Umfang der Reinigungspflichten der Gemeinde Brieselang und der Grundstückseigentümer ergeben sich im Einzelnen aus den Bestimmungen der §§ 2 bis 4
dieser Satzung.
alle selbstständigen Gehwege
die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung (StVO))
alle erkennbar, abgesetzten für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile mit Ausnahme von
Plätzen
bei Fehlen eines von der Fahrbahn abgesetzten Gehweges ein Streifen von jeweils 1,50 Meter Breite parallel
zur Grundstücksgrenze
in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) ein Streifen
von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze.
(4)
Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, die nicht Gehweg ist, also
neben den dem Fahrverkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch Trennstreifen, Seitenstreifen,
Randstreifen, Bankette, die Parkbuchten, Parkplätze, Parkstreifen, Sicherheitsstreifen, Bushaltestellenbuchten,
Plätze sowie die Radwege.
§2
Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer
(1)
1
Die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen wird in dem in §§ 3
und 4 festgelegten Umfang den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. 2Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung (Anlage 2). 3Es enthält die Straßenbezeichnung und den Reinigungsverpflichteten.
4
In die Reinigung durch die Anlieger sind die anliegenden Baum- und/ oder Grünstreifen sowie die Entwässerungsmulden parallel zur Grundstücksgrenze (Straßenfront) einzubeziehen.
5
Die Reinigungspflicht an den Bushaltestellen obliegt der Gemeinde Brieselang.
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 312
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
(2)
1
(3)
1
(4)
1
- Amtlicher Teil -
Wird ein Grundstück durch mehrere öffentliche Straßen erschlossen, so erstreckt sich die Reinigungspflicht auf
alle Grundstücksseiten, durch die das Grundstück erschlossen wird.
2
Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt das im Grundbuch eingetragene Grundstück (Buchgrundstück).
3
Als erschlossen im Sinne dieser Satzung gilt ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich einen Zugang
oder eine Zufahrt zur Straße hat oder ein Zugang oder eine Zufahrt ermöglicht werden kann und dadurch eine
innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Gemeinde Brieselang übliche und sinnvolle wirtschaftliche Grundstücksnutzung ermöglicht wird.
Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, so
tritt an die Stelle des Grundstückeigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. 2Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.
Die nach Absatz 1 verpflichteten Grundstückseigentümer sind Anlieger im Sinne dieser Satzung. 2Anlieger sind
sowohl Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen
(Vorderliegergrundstück), als auch Grundstückseigentümer der dahinter liegenden Grundstücke
(Hinterliegergrundstücke). 3Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße grenzende Grundstück (Vorderliegergrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke
(Hinterliegergrundstück) eine Reinigungseinheit. 4Der räumliche Reinigungsumfang bestimmt sich nach der
Frontlänge des Vordergrundstücks. 5Die Eigentümer der zur Reinigungseinheit gehörenden Grundstücke müssen abwechselnd reinigen.
(5)
Straßenumbenennungen haben keinen Einfluss auf die Reinigungspflicht.
§3
Art und Umfang der Straßenreinigung
(1)
Die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen ist zum Ende eines Kalendermonats oder früher nach dem tatsächlichen Bedarf vorzunehmen.
(2)
1
(3)
1
(4)
1
(5)
1
(6)
1
(7)
Der Einsatz von Herbiziden und Bioziden ist verboten.
Ist die Reinigungspflicht auf Fahrbahnen den Anlieger übertragen, erstreckt sich diese jeweils bis zur Fahrbahnmitte. 2Ist nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche.
Gehwege sind in ihrer gesamten Breite, selbstständige Gehwege sind entsprechend Absatz 2 zu reinigen. 2Auf
Gehwegen, die mit ungebundenen Materialien (z.B. Recycling-, Material, Promenadengranulat) befestigt sind,
hat die Gehwegreinigung manuell zu erfolgen.
Die Reinigungspflicht umfasst – unabhängig vom Verursacher – die Beseitigung von Abfällen wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Papier, Glas, Ansammlungen von Zigarettenkippen, Verpackungen (z.B. Büchsen, Flaschen, Kartonagen, Zigarettenschachteln) und sonstigen Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch
die Beseitigung von Unkraut. 2Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden.
3
Die Ablagerung von Kehricht und sonstigem Unrat in Straßenrinnen, Einläufen von Entwässerungsanlagen,
Gräben, Entwässerungsmulden sowie auf Grünstreifen und unter Bäumen und Büschen ist verboten. 4Nach
Beendigung der Reinigung ist das Reinigungsgut unverzüglich zu entfernen.
Anfallendes Laub im Fahrbahnbereich und auf Gehwegen ist von den Anliegern auf Haufen zu setzen und zur
Entsorgung bereit zu stellen. 2Eine Behinderung des Verkehrs ist zu vermeiden. 3Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung (Rutsch- oder Stolpergefahr) des Verkehrs darstellt. 4Laub von Grundstücken
darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn verbracht werden.
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, durch ihn verursachte außergewöhnliche Verunreinigungen oder Abfall unverzüglich zu beseitigen, befreit den nach § 2 Verpflichteten
nicht von seiner Reinigungspflicht. 2Im Rahmen der allgemein üblichen Zumutbarkeit bleibt der Anlieger für die
Reinigung mitverantwortlich.
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 313
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- Amtlicher Teil -
§4
Art und Umfang des Winterdienstes
(1)
1
(2)
1
Leistungen des Winterdienstes bei der Schnee- und Glättebekämpfung im Auftrag der Gemeinde Brieselang
werden auf Fahrbahnen eines ausgewählten Straßennetzes erbracht, soweit dies zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (gefährliche und verkehrswichtige Stellen der Fahrbahn
(siehe Anlage 1)). 2Die entsprechenden Straßen sind im Straßenverzeichnis (Anlage 2) gekennzeichnet. Alle
Straßen, die Rahmen des Winterdienstes durch die Gemeinde bearbeitet werden und nicht in Anlage 1 verzeichnet sind, sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde. 3Im Übrigen obliegt der Winterdienst auf Gehwegen
der im Straßenverzeichnis (Anlage 2) gekennzeichneten Straßen, den Anliegern nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 2 bis 6.
Schnee und entstandene Glätte sind auf Gehwegen mit einer Breite von weniger als 1,50 m vollständig, bei
breiteren Gehwegen in einer Breite von 1,50 m zu bekämpfen. 2Auf Gehwegen, die mit ungebundenen Materialien (z.B. Recycling-, Material, Promenadengranulat) befestigt sind, hat die winterdienstliche Betreuung manuell zu erfolgen.
3
Soweit keine Gehwege vorhanden sind, ist beidseitig ein 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen Verkehrsfläche entlang der Grundstücksgrenze auf dem begehbaren Seitenstreifen für den Fußgängerverkehr zu beräumen und abzustumpfen.
4
Bei Fehlen eines Gehweges und begehbaren Seitenstreifens ist der Fußgängerverkehr auf der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze vor Schnee sowie vor Schnee- und Eisglätte zu sichern.
5
Die nach Satz 3 und 4 vom Schnee beräumten und bestreuten Streifen am Rande von Fahrbahnen ohne speziellen Gehweg, müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, dass ein durchgehend benutzbarer Fußweg entsteht. 6Aus diesem Grund muss der später Räumende/Streuende sich an den Verlauf der
Räum-/Streuflächen vor den Nachbargrundstücken anpassen.
(3)
1
Auf Gehwegen im Sinne des § 1 Abs. 3 ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei abstumpfende Mittel
einzusetzen sind. 2Die Verwendung von Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. 3Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind nur erlaubt
1. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden
Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
2. an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. auf Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken
Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen.
4
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen (auch in den genannten Ausnahmefällen) nicht mit Asche, Salz
oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender
Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.
(4)
1
Werktags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags von 9:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu
bekämpfen. 2Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und
feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu bekämpfen.
3
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist –
notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als
unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
4
Hydranten, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Schachtabdeckungen, andere Schalt- und Absperrvorrichtungen für öffentliche Versorgungsleitungen und Baumscheiben sind von Eis und Schnee freizuhalten. 5Schnee
und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn verbracht werden.
(5)
1
Das Winterstreugut ist nach der Winterdienstperiode oder wenn es nicht mehr zur Erfüllung seines Zweckes
notwendig ist, aufzunehmen und zu beseitigen. 2Anlieger sind nicht verpflichtet, das durch die Gemeinde Brieselang auf den Fahrbahnen aufgebrachte Winterstreugut zu beseitigen.
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- Amtlicher Teil -
§5
Benutzungsgebühren
Die Gemeinde Brieselang erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren. Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den
Winterdienst in der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der jeweils geltenden Fassung.
§6
Ordnungswidrigkeiten
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 3 Abs. 1 auf Gehwegen oder Fahrbahnen nicht regelmäßig reinigt,
entgegen § 3 Abs. 3 S. 2 auf Gehwegen die mit ungebundenen Materialien befestigt sind, die Reinigung nicht
manuell durchführt,
entgegen § 3 Abs. 4 S. 1 Abfälle wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Papier, Glas, Ansammlungen von Zigarettenkippen, Verpackungen und sonstiger Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch Unkraut
nicht beseitigt,
entgegen § 3 Abs. 4 S. 2 belästigende Staubentwicklung nicht vermeidet,
entgegen § 3 Abs. 4 S. 3 Kehricht und sonstigen Unrat in Straßenrinnen, Einläufen von Entwässerungsanlagen,
Gräben, Entwässerungsmulden sowie auf Grünstreifen und unter Bäumen und Büschen ablagert,
entgegen § 3 Abs. 4 S. 4 nach Beendigung der Reinigung das Reinigungsgut nicht unverzüglich entfernt,
entgegen § 3 Abs. 5 S. 4 Laub von Grundstücken auf die Fahrbahn oder den Gehweg verbringt,
entgegen § 3 Abs. 7 Herbizide und Biozide bei der Reinigung einsetzt,
entgegen § 4 Abs. 2 S. 1 die Gehwege mit einer Breite von weniger als 1,50 m vollständig oder breitere Gehwege in einer Breite von 1,50 m nicht von Schnee freihält,
entgegen § 4 Abs. 2 S. 2 auf Gehwegen die mit ungebundenen Materialien befestigt sind, den Winterdienst
nicht manuell durchführt,
entgegen § 4 Abs. 3 S. 1 auf Gehwegen bei Eis- und Schneeglätte nicht streut,
entgegen § 4 Abs. 3 S. 2 Asche, Salz oder sonstige auftauende Stoffe mit Ausnahme der Fälle in S. 3 Nr. 1 und 2
verwendet,
entgegen § 4 Abs. 3 S. 4 Baumscheiben und begrünte Flächen mit Asche, Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut,
entgegen § 4 Abs. 3 S. 4 auf Baumscheiben und begrünten Flächen mit Asche, Salz oder sonstigen auftauenden
Mittel enthaltenden Schnee auf ihnen ablagert,
entgegen § 4 Abs. 4 S. 1 auf Reinigungsflächen werktags nicht von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, oder sonn- und feiertags nicht von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung
des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte bekämpft,
entgegen § 4 Abs. 4 S. 2 auf Reinigungsflächen nach 20:00 Uhr gefallenen Schnee oder entstandene Glätte
werktags nicht bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags nicht bis 9:00 Uhr des folgenden Tages bekämpft,
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- Amtlicher Teil -
entgegen § 4 Abs. 4 S. 3 Schnee auf der öffentlichen Straße so lagert, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr
mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird,
entgegen § 4 Abs. 4 S. 4 Hydranten, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Schachtabdeckungen, andere Schaltund Absperrvorrichtungen für öffentliche Versorgungsleitungen und Baumscheiben nicht von Eis und Schnee
frei hält,
entgegen § 4 Abs. 4 S. 5 Schnee und Eis von Grundstücken auf die Fahrbahn oder den Gehweg verbringt,
entgegen § 4 Abs. 5 das Winterstreugut nach der Winterdienstperiode nicht aufnimmt und beseitigt.
(2) 1Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. 2Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße in Höhe von 5,00 € bis 2500,00 €
geahndet werden.
§7
Inkrafttreten
Die Straßenreinigungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Brieselang, den
Gez. Wilhelm Garn
Bürgermeister
Siegel
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Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung
(Anlage 1)
Straße
Am Kienast
zwischen Am Vorholz
und Bredower Allee
Am Kienast
zwischen Bredower Allee
und Am Schlangenhorst
Am Markt
Am Schlangenhorst
von Am Kienast
bis Bahnstraße
Am Wald
Bahnstraße
ab Am Schlangenhorst
bis Lange Straße
Bahnstraße
ab Lange Straße
bis Heideweg
Bahnstraße
ab Heideweg
bis Finkenkruger Straße
Berliner Straße
Bredower Allee
Bredower Straße
zwischen Schnitterweg
und Wustermarker Straße
Bredower Straße
zwischen Ortseingang
und Schnitterweg
Brieselanger Straße
Ortseingang bis
Wustermarker Straße
Freiligrathstraße
ab Hebbelstraße
bis Kita Zwergenburg
Fichtestraße
Finkenkruger Straße
Bahnstraße bis Kreisverkehr
Forstweg
Gewerbering
(Gewerbegebiet Zeestow)
Haslacher Straße
Havellandstraße
Hebbelstraße
Jochen-Weigert-Straße
ab Fichtestraße bis
Lange Straße
Karl-Marx-Straße
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Kollwitzstraße
ab Fichtestraße bis
Wiesenweg
Lange Straße
Marie-Curie-Straße
Nauener Straße
zwischen Oranienburger Straße
und Berliner Straße
Neuer Weg
Oranienburger Straße
Pappelallee
Ringstraße
ab Oranienburger Straße
bis Berliner Straße
Rigips-Straße
Schillerstraße
ab Pappelallee bis Forstweg
Schulplatz
Sudermannstraße
Ulmenweg
Thälmannstraße
zwischen Bahnstraße
und Karl-Marx-Straße
Thälmannstraße
zwischen Karl-Marx-Straße
und Parkweg
Wielandstraße
Wiesenweg
Ortseingang bis
Kollwitzstraße
Wustermarker Allee
Wustermarker Straße
Zeestower Weg
Ortseingang bis
Oranienburger Straße
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Stellungnahme der Gemeinde Brieselang zum
BUS Konzept (Entwurf) Falkensee
und Umlandgemeinden des
Landkreis Havelland
Wilhelm Garn
Bürgermeister
Beschluss der Gemeindevertretung Brieselang vom 28. September 2016
I. Einführung
Der Kreistag hat auf Vorschlag des Landkreises mit Beschluss vom 07. Dezember 2015 folgenden
Beschluss gefasst:
Beschlusstext BV 0128/15
Der Kreistag des Landkreises Havelland beauftragt den Landrat mit der Erstellung und Umsetzung eines Buskonzeptes für Falkensee und die umliegenden Gemeinden unter Hinzuziehung
eines Planungs- bzw. Ingenieurbüros.
In der Begründung der Konzepterstellung wird unter anderem die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung in der Region besonders betont.
Auch in dem Text der Ausschreibung zur Findung eines Büros wird besonders auf die Interessen
des Landkreises und die Auswirkungen auf das Gesamtnetz hingewiesen. Auch liegt hier nochmals die Betonung auf der Erarbeitung eines Konzeptes Falkensee und Umland.
Mit Schreiben vom 19.01.2016 an den Landkreis hat der Bürgermeister der Gemeinde Brieselang die Erarbeitung grundsätzlich begrüßt und auf die wachsende Gemeinde und besonders auf
die Gewerbe- und Bevölkerungsentwicklung hingewiesen.
Das Planungsbüro PROZIV hat im Auftrag des Landkreises einen ersten Entwurf öffentlich am 11.
Juli 2016 vorgestellt. Die Veröffentlichung ist auf der Homepage des Havelbus
(www.Havelbus.de) einzusehen. Eine Stellungnahme kann, wie aus der Veröffentlichung hervorgeht nur per Mail an den Havelbus übermittelt werden.
Auf der Homepage des Havelbusses ist das Konzept wie folgt angekündigt:
Verkehrskonzept Falkensee und Umland 2017
Falkensee, einst eine kleine Siedlung, heute eine Stadt mit einem rasanten Bevölkerungszuwachs. Diese Stadtentwicklung sowie eine gut ausgebaute Infrastruktur fördern zusätzliche Gewerbeansiedlungen, unter anderem in den nahegelegenen Gewerbe- und Güterverteilzentren.
Auf die veränderten Bedingungen in Falkensee soll nun mit einem angepassten Verkehrskonzept
reagiert werden.
Der Landkreis Havelland beauftragte dazu das Unternehmen PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner GmbH & Co mit der Analyse der bestehenden Verkehrssituation und der Entwicklung neuer
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Konzepte, die gemeinsam mit Landkreis, Kommune, PROZIV und Havelbus umgesetzt werden
sollen.
Was wird geplant?
Das Verkehrskonzept von 2008 hat sich von der Linienführung der Busse bewährt und soll nun
optimiert werden. Im Fokus stehen Fahrzeittaktungen sowohl an Werktagen als auch an den Wochenenden immer unter der Berücksichtigung der Anschlüsse zwischen Bus und Bus sowie zwischen Bus und Bahn.
Bringen Sie sich ein
Sie haben Anmerkungen sowie wichtige Hinweise, die Sie uns für die Planung mitteilen möchten?
Sie können uns dazu per E-Mail unter
VK-Falkensee2017(at)havelbus(dot)de erreichen.
Ihre Ideen werden wir auf Umsetzbarkeit prüfen.
Im Rahmen der Erarbeitung fand mit der Gemeinde Brieselang, andere Gemeinden bestätigten
mir dies ebenso, keine Gespräche statt.
II. Stellungnahme der Gemeinde Brieselang
1. Anmerkungen zum Verfahren
Die Gemeinde Brieseslang begrüßt, dass der Landkreis die betroffenen Einwohner frühzeitig an
dem Verfahren beteiligen möchte. Leider erscheint das Verfahren nicht transparent und für alle
Einwohner zugänglich.
Auf der Homepage des Landkreises gibt es lediglich einen Hinweis auf die Homepage der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH. Der Landkreis verzichtet offensichtlich auf eine eigene Veröffentlichung. Ebenso werden die Eingaben, wie aus obiger Veröffentlichung zu ersehen, durch Havelbus geprüft. Es ist nicht erkennbar, in welchem Verfahren und wie der Landkreis sich mit den Eingaben beschäftigt.
Das Konzept ist offensichtlich nur den Nutzern eines Internetanschlusses möglich. Es ist unverständlich, dass der Landkreis auf eine eigene Veröffentlichung verzichtet.
Forderung der Gemeinde Brieselang

Veröffentlichung durch den Landkreis

Möglichkeiten der schriftlichen Eingabe per Post etc.

Auslage des Entwurfes in den Gemeinden

Darstellung des Landkreises als Vorgangsherr

Darstellung des Ablaufes und des Verfahrens
2. Anmerkungen zum Auftrag allgemein
Der Kreistag hat der Verwaltung des Landkreises den eindeutigen Auftrag erteilt ein BUS Konzept
für Falkensee und den Umlandgemeinden zu erstellen. Das Konzept der Firma PROZIV betrachtet aber im Wesentlichen nur Maßnahmen im Bereich Falkensee, Dallgow-Döberitz und bedingt
Schönwalde. Die anderen Gemeinden werden auf den Schülerverkehr begrenzt.
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Seite 327
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Diese Auftragsstellung würde auch der Funktion der Stadt Falkensee als Mittelzentrum gerecht
werden. Es ist aber etwas anderes vorgelegt worden, als der Kreistag beschlossen hat. In den
Gremien des Kreistages wurde durch die Verwaltung des Landkreises dargestellt, dass es um einen ersten Teil handelt. Unterstellt, so ist es, mit welcher Zielstellung soll denn ein zweiter Teil
erarbeitet werden? Es ist extrem widersprüchlich, wenn die Notwendigkeit eines BUS Konzeptes
mit der Wirtschaftsentwicklung (die GVZ werden sogar erwähnt) und der Bevölkerungsentwicklung im gesamten Raum begründet wird, aber am Ende der Raum außerhalb Falkensee und Dallgow-Döberitz auf den Schülerverkehr reduziert wird. Die Gemeinden waren offensichtlich bei
der Erarbeitung nicht eingebunden (Stadt Falkensee?). Brieselang hat schon frühzeitig
(19.01.2016) eine positive Stellungnahme zur Erarbeitung abgegeben, aber keine Antwort erhalten.
Forderung der Gemeinde Brieselang

Überarbeitung des mit Mittel des Landkreises finanzierten Buskonzeptes entsprechend
dem Auftrag unter Berücksichtigung der umliegenden Gemeinden, d. h. u. a. auch unter
Berücksichtigung der Anbindung der Gemeinde Brieselang. In diesem Zusammenhang wird
nochmals auf die Stellungnahme der Gemeinde Brieselang vom 19.01.2016 verwiesen.

Einbindungen aller betroffenen Gemeinden in die Bearbeitung
3. Anmerkungen zu den inhaltlichen Aussagen des Gutachtens
Falkensee ist das Mittelzentrum für die Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde
und Wustermark. Im Sinne der Aufgabe eines Mittelzentrums ist die Aufgabenstellung Falkensee
und Umlandgemeinden der richtige Ansatz. Die Einwohnerzahlen der Region und Falkensee
stellen sich zum 31.12.2015 wie folgt dar:
Einwohner
31.12.2015
Gemeinde Brieselang
Gemeinde Dallgow-Döberitz
11.484
9.700
Stadt Falkensee
42.634
Gemeinde Schönwalde-Glien
Gemeinde Wustermark
9.351
8.683
81.852
Die demgegenüber im Gutachten verwendeten Daten sind unzutreffend, sie weisen für den Gesamtraum lediglich 68.500 Einwohner aus.
Auf die Entwicklung der Gewerbegebiete wird in den allgemeinen Erläuterungen abgehoben. Es
fehlt jedoch ein expliziter Hinweis darauf, dass die Pendlerbeziehungen in die größten Gewerbegebiete im Umland von Falkensee, d. h. nach Wustermark und Brieselang, berücksichtigt wurden. So wird bspw. der von der Fa. AMAZON mitfinanziert Bedarfsverkehr ins GVZ Teilfläche
Brieselang an keiner Stelle des Konzeptes erwähnt.
Für Brieselang ist festzustellen, dass keine Samstag- oder Sonntags sowie Abendfahrten stattfinden, dass der BUS verkehr sich hier nur auf Schülerfahrten beschränkt, dass es keine BUS VerbinAmtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
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dung z.B. zu den Bahnhöfen nach Dallgow-Döberitz oder Wustermark sowie zu Karls Erlebnishof
oder zum Havelpark von Brieselang aus gibt (Bahnstation um nach Potsdam oder in die Kreishauptstadt zu gelangen), gibt. Es wäre sinnvoll für den gesamten Raum die augenblicklichen
Taktzeiten darzustellen Wie aus den weitern Darstellungen ersichtlich ist, endet die Angebotshäufigkeit sowohl in den Ferien und an den Samstagen in Falkensee-Finkenkrug und DallgowDöberitz.
Auch der BürgerBusBrieselang findet keine Betrachtung.
Forderungen der Gemeinde Brieselang

Darstellung der realen Bevölkerungszahlen des Gesamtraumes des Mittelzentrums Falkensee

Darstellung aller vorhandenen Taktzeiten und Fahrtagen einschließlich der von Dritten mitfinanzierten Verkehre und des BürgerBusBrieselang

Bewertung der Takt und Fahrtzeiten für den Gesamtraum und nicht eingeschränkt auf Falkensee und Dallgow-Döberitz.
4. Anmerkungen zu Prämissen und Herangehensweise
Bei dieser Darstellung wird verdeutlicht, dass zwei Planungsräume betrachtet werden. Im engeren Sinne zum einen Falkensee/Dallgow-Döberitz in Verbindung mit Schönwalde und im weiteren Sinne Brieselang, Wustermark und Elstal hinsichtlich Verbindungsfunktionen und Schülerverkehr,
In den Standartvorgaben wird definiert, dass der Grundtakt 30 Minuten auf alle Linien in Falkensee/Dallgow-Döberitz ausgedehnt werden soll, nicht nur in der Kernstadt sondern deutlich erweitert (der Raum ist nicht definiert). Ebenso sollen alle Ortsteile an allen Tagen, also auch Samstag, Sonntag und in den Abendstunden angebotsorientiert bedient werden. Dies soll in den HVZ
und SVZ auf allen Linien bis 23 Uhr ausgedehnt werden.
Verkehrsbedarfe, die z. B. in der Gemeinde Brieselang über den reinen Schülerverkehr hinausgehend die o. g. Ziele betreffen, finden keine Beachtung im Konzept.
Forderungen der Gemeinde Brieselang

Überarbeitung und Erweiterung der Prämissen Stellung unter der Vermeidung von Parallelen zu Bahn

Verbindung zwischen Bahnhof Brieselang nach Bhf. Wustermark und Dallgow-Döberitz zum
Bedarf des Pendelverkehres (Zielrichtung Potsdam und Rathenow) unter dem Aspekt Verkürzung der Fahrzeit (reduziert Umwege ,Fahrzeiten und PKW Verkehr)

Schaffung einer Verbindung Brieselang Havelpark und Karls Erlebnishof

Schaffung von Busverbindung an Wochenenden, Feiertagen, Ferien und in den Abendstunden (es wird nicht wie in Falkensee und Dallgow-Döberitz ein 30 Minuten Takt gefordert)

Betrachtung des BUS Verkehrs unter ökologischen Aspekten auch für die Gemeinde Brieselang (mehr Passagiere auf Bahn und BUS / Reduzierung des Individualverkehres PKW)
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5. Anmerkungen zu den Entwicklungen der Fahrplanleistungen und Kosten
Laut Konzept ist angedacht im Raum Falkensee und Dallgow-Döberitz 442.935 mehr Fahrkilometer / anno zu leisten. Hierzu werden im ersten Jahr ein Unterdeckung von ca. 350T€ erwartet
und ab dem 3. Jahr eine jährliche Unterdeckung von ca. 200 T€. Es ist richtig mehr Geld dem
ÖPNV zur Verfügung zu stellen und das Angebot zu erhöhen. Dies darf aber nicht einseitig konzentriert auf zwei Gemeinden erfolgen. Hier sind auch die Bedürfnisse der Brieselanger und Brieselangerinnen zu berücksichtigen. So kann in Brieselang mit Anpassungen der Linienführungen
der Linien 649 und 667 mit der Einbindung des GVZ über die neue Zufahrt und Verlagerung der
Haltestelle auf die Bahnhofseite Nord eine erhebliche Verbesserung der Erschließungsqualität
erreicht werden.
Forderung der Gemeinde Brieselang

Ausdehnung der Kostenbetrachtung auf den Gesamtbetrachtungsraum und Prüfung von
Optimierungspotentialen bei Linienführung und Haltestellen auch in der Gemeinde Brieselang.
6. Anmerkungen zur Barrierefreiheit von Haltestellen
In der Konzeption ist die Verdichtung der Haltestellen in Falkensee vorgesehen. Es ist vorgeschlagen 17 neue Haltestellen zu errichten. Eine Verdichtung ist immer Sinnvoll, wenn sie dem Fahrgast dient. Es fehlt aber eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Generell ist anzumerken, dass Haltestellen zukünftig barrierefrei errichtet werden müssen. Ebenso müssen vorhandene Haltestellen bis zum Jahre 2022 (EU Vorschrift) umgerüstet werden müssen. Die Kosten lassen sich
schwer einschätzen Erfahrungen in Kommunalen Bereichen gehen von ca. 5.000 bis 20.000 €
aus. Hier ist es empfehlenswert, dass der Landkreis gemeinsam mit dem Havelbus eine Konzeption erarbeitet. Dieses sollte mit dem beauftragen Konzept erfolgen. Bisher werden die Masten
durch den Havelbus gestellt und durch die Kommunen mit Förderung durch den Landkreis ausgebaut Z. Hoher Bordstein, Wartehäuschen, Bank etc. Dies bedeutet zukünftig dass der Havelbus und Landkreis nicht ohne Zustimmung der Kommunen Haltestellen verlegen kann und sollte.
Wir haben in der Gemeinde Brieselang z.B. schoneinige wenige Fall wo die Gemeinde eine Haltestelle gebaut hat aber der Havelbus diese nicht mehr bedient.
Forderung der Gemeinde Brieselang

Analyse des Nachrüstungsbedarf im Betrachtungsraum

Strategische Planung gemeinsam mit den Gemeinden zur Umrüstung

Definierung einer Standardhaltestelle

Anpassung der Förderrichtlinie
III. Schlussbemerkung
Die Gemeinde Brieselang begrüßt grundsätzlich jedwede Verbesserung des ÖPNV im Havelland.
Ebenso wird positiv gesehen, dass der Landkreis bereit ist, den ÖPNV zu verstärken und mehr
Geld für den Bereich zur Verfügung zu stellen. Besonders ist positiv hervorzuheben, dass dem
Schülerverkehr ein breiter Raum eingeräumt wird. Wie aber in den Anmerkungen dargestellt,
sollte die Betrachtung auf den gesamt Raum des Mittelzentrums erfolgen. Dies ist ebenso wichtig wie die Schaffung von Angeboten an Wochenenden, Feiertagen und abends ebenso wie die
Verbindungen zu Einrichtungen im Havelland wie Havelpark, Landeshauptstadt oder Erlebnishof.
Der BUS Verkehr muss als Ergänzung des Schienengebundenen Verkehrs gesehen werden. Er soll
aber auch dazu diesen gerade für die Berufspendler Zeitverkürzungen zu erreichen.
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 330
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Eine besondere Betrachtung muss auch auf die Mobilität unser Bürgerinnen und Bürger besonders der älteren Menschen und Kinder zwischen den Ortsteilen fokussiert werden. Die Bürger
Busse in Dallgow-Döberitz und Brieselang stellen eine wichtige Ergänzung dar. Zu befürchten ist
aber derzeit, dass diese aufgrund von EU-Vorschriften ab einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 3,5 Tonnen nicht mehr mit dem PKW Führerschein gefahren werden können und eine
eigene Lizenz benötigen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die ehrenamtlich getragenen
Bürgerbusvereine. Hier brauchen wir konzeptionelle Antworten.
Ebenso muss der Wirtschaftsverkehr in unseren Gewerbebereichen in die Gesamtbetrachtungen
einfließen. Die Unternehmen sind bereit sich finanziell zu beteiligen, aber die Beteiligung muss in
einer Partnerschaft auf Augenhöhe erfolgen. Gerade in diesem Bereich sind die Pendler vielfach
auf Grund des mangelnden Angebotes auf PKWS angewiesen. Der Pendlerverkehr besonders in
die GVZ Teilbereiche Brieselang und Wustermark muss in die Betrachtung einbezogen werden.
Einerseits fördern wir gemeinsam Ansiedlungen kümmern uns aber nur rudimentär darum wie
kommen die Arbeitnehmer dahin.
Gerne ist die Gemeinde Brieselang bereit sich in eine Überarbeitung des Buskonzeptes, in dem
sich alle Umlandgemeinden adäquat wiederfinden, einzubringen.
Gemeinde Brieselang
Altes Rathaus – Bürgerhaus
Nutzungskonzept
Wilhelm Garn
Bürgermeister
22. August 2016
I. Einleitung
Die Gemeinde hat beschlossen, auf dem Gelände des Alten Rathauses (Forstweg/Wustermarker
Allee) den Neubau der KITA Regenbogen mit ca. 100 Plätzen zu erstellen. Die Fertigstellung ist
für Anfang 2018 zu erwarten. Für die KITA gibt es ein abgestimmtes Raumkonzept. Das Alte Rathaus soll zum Teil von der KITA mitgenutzt werden aber gleichzeitig eine Nutzung erhalten, die
Bürger orientiert ausgerichtet ist. Dieses Konzept soll dazu dienen die Gedankengänge, die Konsens in den Gremien der Gemeinde gefunden haben, schriftlich und visuell darzustellen und den
Gemeindevertretern zur Entscheidung/Bestätigung vorzulegen. Durch die geplanten Nutzungen
kann von einem Haus für die Bürger und Bürgerinnen gesprochen werden. Der Kellerbereich ist
den Lagerflächen, der Haustechnik und Bewirtschaftung der KITA und des Bürgerhauses vorbehalten. Das Erdgeschoß wird durch die öffentliche Bibliothek geprägt. Es ist in dieser Etage eine
Verbindung mit KITA durch einen Zugang geplant, so dass eine gemeinsame Nutzung des Leseund Spielbereiches vorgesehen ist. Das 1. OG ist Versammlungen und Veranstaltungen vorbehalten. Hier können alle Gremien der Gemeinde tagen und auch Veranstaltungen mit begrenzten
Teilnehmerzahlen (bis ca. 60 Personen) stattfinden. Gleichzeitig wird ein Raum als Trauzimmer
eingerichtet.
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 331
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Die Räumlichkeiten können von allen Beauftragten der Gemeinde, den Fraktionen und weiteren
sozialen Bereichen für Besprechungen und Veranstaltungen genutzt werden. Das Dachgeschoß
kann auf Grund der nicht Barriere freien Zugänglichkeit keine öffentlichen Nutzung erhalten.
Hier wird zunächst einmal die Personaltoilette der Bibliothek als auch ein Aufenthaltsraum für
die Mitarbeiterinnen geplant. Wie mit den restlichen Flächen verfahren wird, eventuell vermieten, ist noch offen. Es ist angedacht die Vergabe der Nutzung und die Betreuung des Gebäudes
über die Bibliothek zu steuern.
Baumaßnahmen
Die Fassade, das Dach, die Fenster und die Kellerdecke sind zu erneuern. Im Innenbereich müssen die Sanitär-, Heizung- und Stromleitungen saniert werden. Ebenso ist eine Trockenlegung
des Kellerbereiches notwendig. Der zum Forstweg hin gelegene Kellerzugang wird entfernt. Das
Gebäude wird im westlichen Bereich mittels eines Treppen und Liftanlage mit der neuen KITA
verbunden (Planung und Ausführung KITA seitens). Es werden diverse Zwischenwände beseitigt.
Die Innenwände werden ggfls. neu verputzt. Die Bauarbeiten können weitestgehend ohne eine
Baugenehmigung erfolgen. Für die Nutzungsänderung des Hauses ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Baumaßnahmen für das Gebäude können weitestgehend unabhängig vom KITA
Neubau erfolgen. Der Bereich zwischen Gebäude und Forstweg soll Platzmäßig gestaltet werden. Es muss ein gemeinsames Brandschutzkonzept erstellt werden (KITA/Bürgerhaus),
Raumaufteilungen
Die Nutzung der Räume ist wie folgt vorgesehen Die Nummerierung basiert augenblicklich auf
einer Vorplanung und wird noch aktualisiert. Es sind jeweils geplante Raumnutzung und die geschätzten m² dargestellt.
Keller
Hier stehen insgesamt 7 Räume zur Verfügung. Der Kellerbereich ist sowohl durch das innenliegende Treppenhaus als auch durch eine Verbindungstür zur KITA zu erreichen.
B.U. 03
B.U. 04
B.U. 08
B.U. 07
B.U. 06
B.U. 05
(ca. 13 m²) KITA
(ca. 15 m²) KITA/BH
(ca. 23 m²) KITA
(ca. 18 m²) Bibliothek
(ca. 16 m²) offen
(ca. 26 m²) KITA/BH
Wäscheraum
Hausmeisterbereich
Abstell- und Lagerraum
Abstell- und Lagerraum
Abstell- und Lagerraum
Haustechnik
Erdgeschoß
Im Erdgeschoß stehen 3 Raumbereiche zur Verfügung. 2 Bereiche werden von der Bibliothek in
alleiniger Nutzung betrieben und ein Raum durch die KITA und Bibliothek.
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 332
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
B 1.04 (ca. 24 m²) Lesesaal/Vorlesesaal/ etc.
Dieser Raum ist multifunktional nutzbar - sowohl durch die Bibliothek als auch durch die KITA,
bedingt auch für kleine Veranstaltungen. Dieser Raum ist inhaltlich zum Thema lesen für Kinder
und Erwachsene ausgerichtet. Der Raum dient auch bei Bedarf zur Unterbringung weiterer Medien.
B 1.02 (ca. 24. m²) Empfang
Dieser Raum ist der zentrale Zugangsbereich zum Komplex - Bürgerhaus Hier finden administrative Vorgänge (Medienausleihe-/-rückgabe/Nutzerregistrierung/Buchbearbeitungen etc.) der
Bibliothek statt. Gleichzeitig ist angedacht, dass hier Schließfächer, Zeitschriften und elektronische Medien untergebracht werden. Ebenso ist hier ein Kaffee und Getränkeautomat vorgesehen. Der Raum ist für das Gebäude ein zentraler Anlaufpunkt.
B 1.03 ( ca. 70 m²) Freihandbibliothek
Hier werden alle Printmedien untergebracht. Von hier aus gibt es auch einen direkten Zugang
zur Terrasse und zum Lesesaal.
Terrasse (ca. 25 m²) Leseterrasse
Die Terrasse ist direkt an die Freihandbibliothek angegliedert. Sie ist so gestaltet, dass kein Zugang zu dem Außenbereich der KITA besteht. Dieser Bereich steht zum Treffen, für Gespräche
oder auch nur zum Lesen zur Verfügung. Die Terrasse wird mit Tischen und Stühlen bestückt.
Eine gastronomische Bewirtschaftung findet nicht statt.
1. Obergeschoß
Im Obergeschoß stehen 3 Raumbereiche zur Verfügung.
B 2.07 (ca. 80 m²) Multifunktionsraum
Dieser Raum erhält eine Abtrennung von etwa 10 m² für einen Garderobenbereich. Somit stehen ca. 70 m² Raum für ca. 60 Personen zur Verfügung. Es ist beabsichtigt diesen Raum mittels
einer Falttür in etwa zwei gleich große Räume teilbar zu machen. Insgesamt hat dieser Versammlungsraum mehr Fläche als der jetzige Gemeindesaal zur Verfügung und wäre somit für
alle Gremiensitzungen inkl. Publikum bei normalem Interesse geeignet. Der Raum soll klimatisiert und mit Multimediatechnik ausgerüstet werden. Ebenso kann er auch für Dritte zur Verfügung gestellt werden. Durch die Teilungsmöglichkeit, können dort auch Sitzungen vom Seniorenbeirat, von den Fraktionen oder Ähnlichem stattfinden. Ebenso können Sprechstunden der
Behindertenbeauftragten, Rentenberater etc. stattfinden in diesem Fall kann der 2 Raum als
Wartebereich genutzt werden.
B 2.08 (ca. 30 m²) Trauzimmer
Dieser Raum wir als Trauzimmer eingerichtet. Er kann dann den speziellen Ansprüchen an ein
Trauzimmer entsprechend eingerichtet werden. Somit würde die heutige Kompromisslösung im
Gemeindesaal entfallen. Bisher finden die Hochzeiten im Gemeindesaal statt. Zu den Hochzeiten muss der Saal ausgeräumt werden. Als Wartebereich für Hochzeiten kann dann der Multifunktionalraum mit Garderobe genutzt werden.
B 2.03-2.05 (ca. 35 m²) Sozialräume
Hier werden die Sanitärräume (m/w) und eine Teeküche untergebracht. In der Teeküche können Speisen nur aufgewärmt werden. Kochen ist nicht möglich.
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 333
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Dachgeschoß
Die heutige Aufteilung der Räume (bisherige Nutzung 2 Wohnungen) bleibt erhalten. Eine öffentliche Nutzung ist auf Grund der Erreichbarkeit (nur Treppe) nicht möglich. Es ist angedacht
die Personaltoilette (die Zulässigkeit wurde schon abgestimmt) und den Aufenthalts-/
Pausenraum für die Bibliothek unterzubringen Die restlichen Räume könnten z.B. extern als Büro vermietet werden. Durch das zentrale Treppenhaus ist gewährleitet, dass ein Mieter/Nutzer
nicht die Räume der Gemeinde betreten kann. Ebenso könnte eine Nutzung für die Zeitweilige
Unterbringung von Obdachlosen angedacht werden (Pflichtaufgabe der Gemeinde). Die Nutzung
der Räume ist durch die Dachschrägen eingeschränkt. Ein klares Nutzungskonzept für das Dachgeschoß bis auf das Personal WC und den Aufenthalts/Pausenraum ist noch nicht vorhanden.
Zugang
Der zentrale Zugang zum Bürgerhaus erfolgt über den heutigen Haupteingang. Die einzelnen
Nutzungsbereiche können unabhängig voneinander erreicht werden. Ein Barriere freier Zugang
ist durch die Fahrstuhl-/Treppenanlage zwischen KITA Neubau und dem Bürgerhaus für das Erdgeschoß und 1. Obergeschoß gewährleistet. Dieses ist aber nur bis einschließlich 1. OG
(Multifunktionsraum) möglich. Das Dachgeschoß ist nur über die mittig gelegen Treppenanlage
zu erreichen.
Namensgebung
Das Haus erhält im Erdgeschoß und dem 1. Obergeschoß eine Bürgerorientierte Nutzung. Daher
schlägt der Bürgermeister den Namen Bürgerhaus für das Gebäude vor. Der Platz vor dem Bürgerhaus soll keinen besonderen Namen erhalten.
- Ende amtlicher Teil —
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 334
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Bürgermeister Wilhelm Garn
Die Verwaltung konnte erstmalig seit langer Zeit
rechtzeitig (im September) den Haushaltsentwurf
für 2017 vorlegen. Sie haben die Möglichkeit diesen Entwurf ebenso wie die vergangenen Haushalte auf der Homepage unter dem Button
„Digitaler Haushalt“ einzusehen. Hier finden Sie
sowohl die geplanten Infrastrukturmaßnahmen
wie Straßenbau aber auch die Ausgaben z.B. für
die Schulen und KITAS. Bitte beachten Sie auch,
dass Sie nicht im Haushaltsentwurf 2017 laufende
Maßnahmen wie den aktuellen KITA Neubau finden. Die Beträge wurden schon in den vergangenen Haushalten verankert und stehen mittels
Haushaltsübertragungen zur Verfügung.
All diese Projekte stellen neben den bestehenden
Projekten wie Straßenbau etc. eine große Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiwie Sie im Verlauf dieses Amtsblattes nachlesen ter der Verwaltung dar.
können, sind in den letzten Wochen verschiedene
zukunftsweisende Projekte auf den Weg gebracht Lassen Sie mich noch auf den Punkt Sicherheit einworden. Ich möchte an dieser Stelle nur auf einige gehen. Es naht jetzt die Jahreszeit, an der wir
aufmerksam machen. Das Alte Rathaus wird zu morgens im Dunkeln das Haus verlassen und
einem Bürgerhaus umgebaut. In diesem Hause abends im Dunkeln nach Hause kommen. Diese
werden unter anderem die Bibliothek, das Trau- Jahreszeit ist auch eine besondere Herausfordezimmer und Veranstaltungsräume für die Gremien rung für die Kinder unserer Gemeinde. Hier ist es
der Gemeinde und Dritte wie Vereine zur Verfü- wichtig „sehen und gesehen werden“. Bitte schaugung stehen. Die ersten Schritte zum Neubau der en Sie nach, ob die Räder Ihrer Kinder mit einer
Oberschule mit einer neuen Zwei-Feldsporthalle ordentlichen Beleuchtung versehen sind. Ferner
wurden beschlossen. Der Schulneubau soll auf der ist es hilfreich die Kleidung mit Reflektoren auszuFläche des gelben Gebäudes mit einem Anschluss rüsten. Bitte halten Sie auch Ihre Kinder an die
an das Bestandsgebäude entstehen. Es ist zu prü- Gehwege zu nutzen, wo diese vorhanden sind.
fen, ob das alte Gebäude anschließend zu einem
Hort umgebaut werden kann. Für den Hort Zu Ende Oktober ist die Fertigstellung des Kreu(blaues Gebäude) wird in Kürze ein dringend be- zungsbereiches Karl-Marx-Str./Schulplatz zu ernötigter mobiler Erweiterungsbau entstehen. Die warten. Diese Baumaßnahme ist ein weiterer BeiSporthalle wird am Fichtesportplatz zwischen Karl trag zur Sicherheit.
-Marx-Str. und Vereinsgebäude entstehen. Die
Verwaltung ist jetzt beauftragt, einen Architek- Mit Brieselanger Grüßen und aus dem grünes Hertenwettbewerb durchzuführen. Ebenso ist die Er- ze des Havellandes verbleibe ich bis zum nächsten
arbeitung einer Spielplatzsatzung und eines Spiel- Amtsblatt
platzkonzeptes für die Gesamtgemeinde auf den
Weg gebracht worden. Der Auftrag zur Sanierung Ihr
und Verbesserung von über 120 Beleuchtungspunkten mit verbrauchsarmen Beleuchtungsmitteln in unserem Straßennetz wurde vergeben. Die
Arbeiten werden im November 2016 beginnen
und sich bis in das Frühjahr 2017 hinziehen. Auch
liegt jetzt zur Beratung der abschließende Entwurf Wilhelm Garn
des Masterplans Zentrum vor (siehe Homepage). Bürgermeister
Liebe Brieselangerinnen und Brieselanger,
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 335
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Informationen aus dem Rathaus
Baumaßnahmen
Die Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Schulplatz/Karl-Marx-Str. liegen vor dem Zeitplan. Am 29.
und 30.9. wurden Trag- und Deckschicht eingebaut. Aus Sicherheitsgründen musste die die Führung von Fußgängern durch den Baubereich auf der Seite Birkenallee gesperrt werden. Nach Einbau der Straßendecke wird jetzt mit Hochdruck an der Fertigstellung der Wegebereiche gearbeitet. Die Verwaltung hat kurzfristig entschieden, dass der Gehweg entgegen der ursprünglichen
Planung bis zum Eingang Hort verlängert wird. Ferner werden die Übergänge als FGÜ gekennzeichnet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Baumaßnahme vor Anfang November fertiggestellt wird.
Leider kommt es häufig vor, dass rücksichtslose Kraftfahrer auf der Umleitungsstrecke über den
Parkweg nicht Schritt fahren. Durch höhere Geschwindigkeiten wird Staub und Sand aufgewirbelt. Liebe Kraftfahrer nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner. Nehmen Sie ggfls. den Umweg
über die Bahnstr.
Geschwindigkeitsüberwachung
Es kursiert in der Gemeinde das Gerücht, dass die Gemeinde selbständig die Geschwindigkeit
überwachen kann. Dem ist leider nicht so. Hierzu wäre ein Antrag bei der zuständigen Landesbehörde notwendig, die Gemeinde müsste alle verkehrlichen Aufgaben übernehmen. Hierzu müsste eine eigenständige Abteilung aufgebaut werden. Unabhängig davon, ob wir es wollten oder
nicht, der Erfolg eines solchen Antrages wird als extrem gering eingeschätzt. Die Aufgabe der
Geschwindigkeitsüberwachung mit Ahndung wird durch die Polizei und dem Landkreis wahrgenommen. Am 22.09.2016 teilte uns das Polizeipräsidium die Messergebnisse im Amselweg für
die Tage 15. und 21.09.2016 mit.
15.09.2016 7:20-8:20 Uhr
29 Fahrzeuge / festgestellte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (gemessen 33 abzgl. 3 km/h Toleranz)
22.09.2016 16:45 – 17:45 Uhr
37 Fahrzeuge / festgestellte Höchstgeschwindigkeit 31 km/h (gemessen 34 abzgl. 3 km/h Toleranz)
Finanzen
Die Verwaltung hat in der Hauptausschusssitzung am 21.09. den ersten Entwurf des Haushaltes
2017 vorgelegt. Im Ergebnishaushalt ist ein leichtes Plus zu verzeichnen. Der Finanzhaushalt
(Investitionen) beinhaltet ein erhebliches Minus. Den Entwurf können alle Bürger und Bürgerinnen auf der Homepage der Gemeinde Brieselang einsehen. Der Straßenbau wie z.B. Karl-MarxStr. (zwischen Kreisel und Thälmannstr) ist das eine, das andere ist der Hochbau. Im nächsten
Jahr werden die größten Hochbaumaßnahmen der Neubau der KITA Regenbogen (aus Haushaltsmittelübertragung aus 2015) und der Umbau des alten Rathauses zu einem Bürgerhaus
sein. Ins Bürgerhaus sollen dann die Bibliothek einziehen, Räume für Veranstaltungen und ein
Trauzimmer entstehen. Als ein weiteres großes Projekt soll in 2017 der Planungsbeginn für den
Neubau der Oberschule mit einer Zweifeldsporthalle sein.
Der Landkreis Havelland hat ebenso seinen Haushaltsentwurf für 2017 vorgelegt. Dieser kann ab
sofort beim Landkreis eingesehen werden.
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12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 336
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Gebäude Thälmannstraße - Integrationszentrum
Wie bekannt ist wurde das Haus in der Thälmannstr. zu Unterkunftszwecken von Flüchtlingen
umgebaut und vom Landkreis angemietet. Da der Zuzug von Flüchtlingen ins Havelland stagniert,
ist die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht mehr notwendig. Der Landkreis beabsichtigt nun
das Haus als Integrationszentrum von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu nutzen. Hierzu wird
augenblicklich eine Betreiberausschreibung durchgeführt. Es ist zu erwarten, dass das Haus vor
Jahresende der Nutzung zugeführt wird.
Kirchengelände Langestr.
Die Traglufthalle auf dem Kirchengelände in der Langestr. wurde abgebaut. Wie der Landkreis
zugesagt hat, soll das Gelände möglichst bis Jahresende wieder zurückgebaut werden. Der Eigentümer, die evangelische Kirche, hat in einem Telefonat dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sie
eine Nutzung beabsichtigt und eine Planung beauftragt hat. Die Überlegungen der Kirche gehen
in Richtung barrierefreiem und Alters gerechtem Wohnen (angepasst an die vorhandene Bebauung) mit großen Freiräumen. Es wird auch über eine Einrichtung für Kinder und Senioren nachgedacht. Die Kirche hat dem Bürgermeister auch mitgeteilt, dass für Sie weder Verkauf noch Verpachtung des Geländes in Frage kommt. Bevor aber hier eine Planung umgesetzt werden kann,
muss seitens der Eigentümer ein Antrag auf Planaufstellung eingereicht werden, der von der Gemeindevertretung unter Einbeziehung der Meinung der Anwohner beraten und entschieden
werden muss.
Zuschuss an den Sportverein Grün Weiss Brieselang
Der Fichtesportplatz ist an den Sportverein Grün Weiss Brieselang verpachtet. Die Aufgabe des
Vereines ist die Instandhaltung und Pflege des Fichteportplatzes. Der Fichtesportplatz muss neben dem Vereinssport von GW auch dem Nicht-Verein gebundenen Breitensport und dem Schulsport zur Verfügung gestellt werden. Hierzu erhält der Verein einen jährlichen Zuschuss. Der
EUGH hat in einem Urteil festgelegt, dass diese Zuschüsse Umsatzsteuerpflichtig werden. Nun ist
das Finanzamt auch in unserem Falle beim Verein vorstellig geworden und hat den Verein darauf
hingewiesen, dass rückwirkend die Umsatzsteuer abzuführen ist. Gleiches war vor einigen Monaten der Stadt Nauen mit dem VFL passiert. Spätestens im November wird die Verwaltung den
Gremien der Gemeinde einen entsprechenden Antrag vorlegen.
Penny Parkplatz
Wie bekannt ist darf der Penny-Parkplatz an der Pappelallee nicht von LKWs befahren werden.
Leider halten sich die LKW Fahrer nur bedingt an dieses Verbot. Der Landkreis konnte nun in einen Gerichtlichen Vergleich erreichen, dass Penny bis Jahresende eine Höhenbegrenzung einbauen wird.
Landesentwicklungsplan
Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg hat den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans zur Auslage gebracht. Dieser ist an den im „Landesplanungsvertrag“ (hier Landkreis)
benannten Stellen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Verwaltung bemüht sich um eine Papierversion, zur Einsicht für interessierte Bürger.
Laubentsorgung
Die Laubentsorgung beginnt ab dem 1. November und dauert so lange bis alle Straßen abgearbeitet sind.
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 337
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Wasser / Grün
Leider hatten wir in diesem Bereich einen längeren Mitarbeiterausfall zu verzeichnen, so dass
hier ein Bearbeitungstau entstanden ist. Die Verwaltung ist bemüht den Rückstau aufzuarbeiten.
Dies betrifft besonders folgende Themenbereiche: Fällgenehmigungen, Grabengutachten, Sanierung Graben 506.
Altanschliesserbeiträge/WAH
Die Landesregierung hat den zweiten Teil des Gutachtens vorgelegt. Es kann festgehalten werden, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt. Der WAH wird sich in den nächsten Tagen in einer
Klausurtagung mit der dem Gutachten beschäftigen. Die Landesregierung hat angekündigt einen
Betrag in Höhe von 250 Mio. € zur Stützung der notleidenden Verbände auf Kreditbasis zur Verfügung zu stellen. Es ist auch im Gespräch, dass der mit der Erhebung verbundene Aufwand erstattet werden soll.
Wasser- und Bodenverband
In der Mitgliederversammlung des WBV am 21.09. wurde auf Antrag des Bürgermeisters aus
Brieselang beschlossen 150.000 € mehr für die Grabenräumung in 2018 einzusetzen. Dies bedeutet dass im nächsten Jahr zusätzlich ca. 40 km Grundräumungen durchgeführt werden können. Dies ist möglich, da der Überschuss in Höhe von 150.000 € aus 2015 nicht zur Senkung der
Gebühren eingesetzt wird. Die Gebühren werden in 2018 mit 9,89 €/ha stabil bleiben.
Trinkwasserschutzzone
Wie bekannt ist wird die Trinkwasserschutzzone in der Gemeinde durch den Landkreis überarbeitet. Kritisch ist in diesem Zusammenhang die Zone III, die erheblich ausgedehnt werden soll. Der
Landkreis hat seine Entscheidung auf Bitten der Gemeinde bis zum Jahresende zurück gestellt.
Die Gemeinde hat gemeinsam mit Vertretern des Gewerbegebietes Forstweg ein Gutachten zur
wirtschaftlichen Auswirkung der Trinkwasserschutzzone III in Auftrag gegeben.
Neuer Reinigungsplan Winterdienst
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 28. September 2016 beschlossen, auf allen befestigten Straßen, die mit Asphalt oder Pflaster versehen sind, den Winterdienst durchzuführen.
Gehwegbereiche auf den Sand-/Schotterstraßen und die ausgewiesenen Gehwege sind nicht einbezogen, die müssen nach den Vorgaben der Satzung durch die Anlieger bearbeitet werden. Die
gesetzliche Gebührenerhebung darf aber nur für die Straßen erfolgen, die als gefährlich und verkehrsreich einzustufen sind.
Welche Straßen durch die Gemeinde gereinigt werden und welche Bereiche durch die Anlieger
zu reinigen sind können Sie dem Straßenverzeichnis, das als Anlage zur neuen Satzung in diesem
Amtsblatt veröffentlicht ist, entnehmen.
Diese Regelung gilt ab 1. November 2016.
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 338
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Volkssolidarität Havelland e. V. Nauen
Ortsgruppe Brieselang, Begegnungsstätte
Am Markt 3—5, Tel./ Fax 033232/36008
Öffnungszeiten
Montag:
10:00 -18:00 Uhr
Dienstag: 10:00 -16:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 -16:30 Uhr
Donnertag: 10:00 -18:30 Uhr
Freitag, Samstag und Sonntag
lt. Presseveröffentlichung
Die Ortsgruppe Brieselang in Verbindung mit dem RCB bietet eine Fahrt zur Dankeschönveranstaltung des RCB mit den Geschwistern Hofmann im Festsaal des Seehotel Berlin Rangsdorf am 01.11.2016 an.
Die Ortsgruppe Brieselang führt am 02. und 03. Dezember2016 ihre Weihnachtsfeiern in der
Sportlerklause Rotdornallee durch. Anmeldungen und Eintrittskarten bitte über die zuständigen
Helferinnen oder Helfer
Die Ortsgruppe Brieselang in Verbindung mit Wörlitz-Tourist bietet am 07.12.2016 eine Lichterfahrt zum Berliner Funkturm mit Kaffeetafel und Besuch eines Weihnachtsmarktes an.
Die Ortsgruppe Brieselang in Verbindung mit dem Busunternehmen Gegenwind bieten einen
Kururlaub in Swinemünde (Polen) in der Zeit vom 18.02. bis 04.03.2017 an.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 339
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Langersehntes neues Fahrzeug und personelle Verstärkung für unsere Feuerwehr!
Am 9. September 2016 war es nun endlich soweit: nachdem das alte Tanklöschfahrzeug unserer
Feuerwehr nun wirklich seine Nutzungsdauer überschritten hatte.
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Baujahr 1994
4600 Liter Wasser
NUR 40 Liter Schaumbildner
sehr wenig Beladung
wurde das neue Tanklöschfahrzeug feierlich durch den Bürgermeister Herrn Garn übergeben.
Unsere Feuerwehr kann nun durch moderne Einsatzmittel noch effizienter ihre Aufgaben wahrnehmen. Das neue Fahrzeug ist ein TLF 4000 von der Firma MAN (siehe Foto Vordergrund):
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Baujahr 2016
5000 Liter Wasser
500 Liter Schaumbildner, besonders wichtig beim Löschen von brennbaren Flüssigkeiten, bei denen Wasser unwirksam ist
umfangreiche Beladung mit Lichtmast, Hochdrucklüfter mit Wassernebelvorsatz, Nebellöschsystem
Wärmebildkamera und vieles mehr.
Genauso wichtig wie gute Einsatzfahrzeuge und Materialien, wenn nicht das Wichtigste , sind
unsere Einsatzkräfte! Daher freuen wir uns besonders, dass wir 12 neue Mitglieder als Anwärter
sowie zwei Mitglieder der Jugendfeuerwehr in die Reihen der Feuerwehr aufgenommen haben.
Ebenso wurde der Kamerad Thom zum Brandmeister befördert. Wir gratulieren nochmals und
wünschen viel Erfolg im neuen Dienstgrad.
Möchtest auch DU Teil unserer „Familie“ werden, unter modernen Bedingungen aktiv in deiner
Gemeinde arbeiten und anderen helfen??
Werde Feuer und Flamme für uns!
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 340
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Marco Robitzsch
Gemeinde Brieselang, Brandschutz und Feuerwehr
Am Markt 3, 14656
Tel. 033232 33826
[email protected]
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 341
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
6. Havelländischen Seniorensportfest am 21.09.2016 in Rathenow
Ein sportlicher Urlaubstag für Senioren
War es nun ein schöner Urlaubstag oder ein sportlich ambitionierter Aktivtag? Beides stimmt.
Wie in den letzten Jahren strahlte die Sonne wieder vom blauen Himmel auf die mehr als 350
Seniorinnen und Senioren aus dem Havelland, die sich auf dem Sportplatz in Rathenow tummelten. Dabei auch die 25 Brieselanger, die dem Aufruf des Seniorenbeirates Brieselang und einer
Sportgruppe von Grün-weiß Brieselang gefolgt sind und die in ihren grünen T-Shirts mit der Aufschrift „Wir werden älter na und … sogar wir in Brieselang“ auffielen. Und dies nicht nur wegen
ihres Outfits sondern weil sie sich kräftig in den sportlichen Disziplinen einbrachten und hier sogar Seniorenkreismeister in verschiedenen Altersgruppen stellten.
Wer sich die leichtathletischen Disziplinen nicht zutraute, hatte so viele Möglichkeiten sich mit
Spaß an der Bewegung den Nachmittag zu gestalten. Besonders gefragt war dabei die geführte
kostenfreie Wanderung durch den benachbarten BUGA-Park. Allein 23 Stationen auf dem Sportplatz vom Kegeln über eine Rückenschule, Bogenschießen, Boccia, Badminton, Laserschießen war
so viel dabei, dass es wohl kaum jemanden gegeben hat, der alle Teilnahmepunkte auf seinem
Laufzettel gesammelt hat.
Anläßlich der 800 Jahr-Feier der Stadt Rathenow legten sich die Organisatoren besonders ins
Zeug und überreichten jedem Teilnehmer eine kunstvolle Erinnerungsmedaille.
Wir Brieselanger hatten große Freude an diesem Tag und möchten andere ermuntern, im nächsten Jahr dabei zu sein und die Scheu vor dem „Sport“ zu verlieren. Einfach mal dabei sein und
mitschnuppern.
Unbedingt sollten wir uns noch bedanken bei dem Kreissportbund und seinen Mitstreitern, die
wieder ein gelungenes Fest organisiert haben und bei dem Havelbus, für die kostenfreie und bequeme Fahrt von Brieselang nach Rathenow.
Im nächsten Jahr ist Brieselang wieder dabei – versprochen.
Ingrid Ettelt-Gelke
Seniorenbeirat Brieselang
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 342
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Grün-Weiss Brieselang war dabei!
Erstmalig hat sich unsere Freizeitabteilung des SV Grün-Weiss Brieselang am 6. Havelländischen
Seniorensportfest am 21.09.2016 in Rathenow beteiligt. Und es wurde für uns ein voller Erfolg.
Einmal wegen der hervorragenden Organisation, des guten Wetters und der Vielfalt der angebotenen Möglichkeiten für Sport und Spiele. Zum anderen wegen der zahlreichen Aufrufe für unsere Sportlerinnen und Sportler, für Erfolge in den angebotenen leichtathletischen Disziplinen (50m
-Lauf, 800m-Lauf, Kugelstoßen und Weitsprung) das Siegerpodest zu besteigen.
Wir wurden vom Kreissportbund pünktlich mit dem Bus vom Sportplatz abgeholt und auch zurück gebracht. Danke dem KSB auch hierfür! Ein Bier o.a. zum Abschluss des Tages im Vereinsheim „Nachspielzeit“ ließ dann diesen schönen Tag ausklingen.
Kurzum, es hat allen unseren 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Spass gemacht und Lust
darauf, auch im nächsten Jahr wieder an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Unser Team bestand aus Teilnehmern der Sportgruppen Nordic-Walking, Wandern, Radwandern,
Fitness und AH-Fussball/Ü50.
Peter Hoeth
SV Grün-Weiss Brieselang e.V.
Abt. Freizeitsport
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 343
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Senioren wandern wieder
Am 24.9.16 waren nun das 1. Mal seit langer Zeit 9 aktive Senioren aus Brieselang am Schwielowsee und um Petzow wandern.
Start war 9:00 Uhr Brieselang mit 3 PKWs bis Ziegeleimuseum Glindow und dann ging es ca. 15
km zu Fuß auf gut begehbaren Wegen bis nach Ferch und zurück.
Wir hatten herrliches Wetter und eine tolle Sicht, insbesondere von der Schinkelkirche in Petzow. Weiter ging es am Schwielowsee bis nach Ferch wo wir gemütlich, direkt am See rasteten.
Nach dieser Pause konnten wir den Rückweg antreten. Die gesamte Gruppe war fröhlich und alle
waren sich einig, dass wir im nächsten Jahr wieder 2-3 Touren durchführen möchten.
Bis Ende Januar werde ich dazu Vorschläge unterbreiten, freue mich aber auch über jede Anregung für Strecken zw. 10 und 20km ( [email protected] )
Gegen 16:00 waren wir alle wieder in Brieselang.
Als Organisator möchte ich mich bei allen Teilnehmern für die positive Atmosphäre bedanken.
Mein besonderer Dank gilt natürlich den Fahrern und Besitzern der PKWs.
Ich freue mich auf das nächste Mal, mit hoffentlich noch mehr fröhlichen Teilnehmern.
Ihr Mitglied des Seniorenbeirates
Dirk Lüdecke
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 344
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 345
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Fahrgaststatistik BürgerBus Brieselang e.V.
Datum
Tage
Fahrg. Fg./Tag Auslastg.
MW 2014
249
14552
58,4
52,2%
MW 2015
252
15388
61,1
54,5%
01.2016
20
1472
73,6
61,3%
02.2016
21
1559
74,2
61,9%
03.2016
21
1409
67,1
55,9%
04.2016
21
1472
70,1
58,4%
05.2016
20
1126
56,3
46,9%
06.2016
22
1182
53,7
44,8%
07.2016
21
1084
51,6
43,0%
08.2016
23
1121
48,7
40,6%
MW 2016
169
10425
61,7
55,1%
Summe Fgst.
2180
93908
43,1
48,8%
Günter Lüder
BürgerBus Brieselang e.V.
01.09.2016
70,0%
60,0%
50,0%
40,0%
30,0%
20,0%
10,0%
0,0%
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 346
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Auch Eltern müssen sich umstellen
Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, ist das vermutlich auch für Sie eine große Umstellung.
Manch einem Elternteil fällt das frühe Aufstehen und schnelle Fertigmachen genauso schwer wie
dem Kind! Viel Stress und Ärger können Sie sich ersparen, wenn Sie ein bisschen planen und ein
paar feste Gewohnheiten einführen. Zum Beispiel so: Ein guter Start in den Tag fängt am Vorabend an: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind zeitig ins Bett kommt. Planen Sie genug Zeit für Umziehen, Zähneputzen und Vorlesen ein.
Überlegen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam, was es für den nächsten Schultag braucht, und legen Sie alles bereit. Nichts nervt mehr, als wenn man in der morgendlichen Hektik noch
Hefte oder Turnschuhe suchen muss.
Das morgendliche Aufstehen dauert im Zweifel immer länger, als Sie sich das vorgestellt haben. Planen Sie eine Pufferzeit ein, sonst leiden Ihre Nerven und es kommt zu unschönen
Szenen, die dem Kind womöglich die Lust auf die Schule verderben.
Auf jeden Fall sollte genug Zeit für ein Frühstück sein. Ihr Kind braucht eine Grundlage, um in
der Schule aufmerksam sein zu können. Auch ein Pausenbrot muss sein, dazu am besten
was Frisches: Apfel-, Möhren-, oder Paprikaschnitze oder anderes Obst oder Gemüse.
Wichtig ist die mit Wasser oder Tee gefüllte Trinkflasche: Wer zu wenig trinkt, kann nicht
gut denken!
Schauen Sie möglichst täglich zusammen mit Ihrem Kind in den Schulranzen. Häufig finden
Sie darin wichtige Nachrichten (von „Wir haben Läuse“ bis „am Montag fällt die Schule
aus“) oder auch Reste vom Schulbrot. Der tägliche Blick in den Ranzen zeigt Ihrem Kind:
Meine Eltern nehmen die Schule ernst.
Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des
Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an [email protected], über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen
altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.
Sabine Spelda, Elternbriefe Brandenburg
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 347
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
B R I E S E LA N G E R
S P O R T V E R E I N e. V.
René Müller-Schaafhausen
(1. Vorsitzender des BSV)
PRESSEMITTEILUNG
Auch in diesem Jahr veranstaltet der Brieselanger Sportverein e.V., nunmehr bereits zum 22. Mal,
traditionell, ein Rock-Spektakel der besonderen Art.
- DAS JAHRES-KONZERT -
BLACKSMITH
- in Rock Am 12. November 2016
in der „Sportlerklause“ Brieselang
Rotdornallee 2, 14656 Brieselang
Einlass: 19.00 Uhr
Beginn: 20.00 Uhr
Karten: im VVK – 09,00 €
(Montag, Dienstag + Donnerstag von 18 – 21 Uhr in der Sportlerklause)
nur mögliche Restkarten an der Abendkasse – 12,00 €
geradlinig, handgemachter Rock, gspickt mit eigenen und gecoverten Songs
von ACDC, Deep Purple, Nirvana, Rockhaus, Rolling Stones über Westernhagen bis ZZ Top
Wer mehr über die Band erfahren möchte:
www.blacksmith-rockband.de
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 348
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Sprechstunde der Behindertenbeauftragten
Die Behindertenbeauftragten Frau Akinci und Frau Klein haben jeden 1. Donnerstag im Monat
in der Zeit von 15:00 bis 16:00 Uhr Sprechstunde.
Die Sprechstunde findet in der 1. Etage im Besprechungsraum des Bürgermeisters statt.
Gremienkalender
4. Oktober
19: 15 Uhr
Ausschuss für Gemeinde- Gemeindesaal,
entwicklung
Am Markt 3,
14656 Brieselang
www.gemeindebrieselang.de
12. Oktober
19:15 Uhr
Sitzung des Hauptausschusses
Gemeindesaal,
Am Markt 3,
14656 Brieselang
www.gemeindebrieselang.de
1. November
19:15 Uhr
Ausschuss für Gemeinde- Gemeindesaal,
entwicklung
Am Markt 3
14656 Brieselang
www.gemeindebrieselang.de
2. November
19:15 Uhr
Ausschuss für Bildung
und Soziales
www.gemeindebrieselang.de
Gemeindesaal,
Am Markt 3
14656 Brieselang
Veranstaltungskalender
9.10.2016, 13-18 Uhr
Familiendrachenfest in Bredow
An der Aufbaustraße, Bredow
22.10.2016, 20 Uhr
Halloween Party
Landhotel und Restaurant
Zum ersten Siedler
24.10.2016, 18.30 Uhr
Musikalische Lesung: Homma- Katholische Kirchengemeinde
ge an Eva Strittmatter
Sankt Marien
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 349
Gemeindeverwaltung
Bürgermeisteramt
Bürgermeister
Wilhelm Garn
338 0
Sekretariat
Katrin Schulz
338 11
Sitzungsdienst/
Öffentlichkeitsarbeit
Marion v. Bresinski
338 49
Michael Uden
338 41
Michael Grüter
338 56
Brand- und Katastrophenschutz
Marco Robitzsch
338 26
Datenschutzbeauftragte
Kristin Gajewski
338 13
FB Zentralverwaltung
Haushalt/Anlagenbuchhaltung
Bärbel Haumann
33818
Sabine Wardyn
33871
Michaela Rölling
33842
Kasse
Sabine Dierich
33 817
Gisela Bujak
33 839
Marcel Braun
33 824
(Vollstreckung)
Kita- und Schulverwaltung
Nancy Schimpf
33 835
Ileana Heinz
33 834
Steuern/Abgaben
Martina Klos
33 819
Jessica Baron
33 843
Bibliothek
Anja Rodes
39 595
Jana Schenck
39 595
Sprechzeiten
Bürgermeister
Dienstag
15:00 – 17:30 Uhr
Bürgerbüro
Montag:
Dienstag:
08:00 – 12:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag: 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Fachbereiche
FB Gemeindeentwicklung /
Bauwesen
Dienstag
14:00 – 18:00 Uhr
338 22 FB-Leiter
33 830
338 14 Uwe Gramsch
Beitrags-/Bescheidwesen
33 846
338 38 Kathrin Samland
Planung/Baudurchführung/
338 55
Öffentliche Erschließungsanlagen
33 870
338 27 N.N
Bauleitplanung
338 54
Barbara Marzok
33 831
Hausnummern/
338 44
Straßenbegehung
33 853
338 32 Norbert Viele
Hochbau
33 829
338 20 Petra Dittrich
338 13 Straßenbau
Heike Rasch
33 851
Straßenreinigung/Winterdienst,
338 21 Friedhof
33 852
338 28 Riccardo Holz
338 59 Bauhof
Marko Haupt
33 840
Bäume, Zufahrten, Beleuchtung
FB Finanzen und Soziales
Straßeninstandhaltung
Martin Drehmel
33 869
FB-Leiter
Bettina Hanisch
33 867
Thomas Lessing
33815
Grünflächen, Gewässer,
Fällanträge
Nicole Drenkow
33 823
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
FB-Leiterin/Wahlleiterin
Katleen Liermann
Organisation
Jana Börner
Franziska Toth
Bürgerbüro
Ina Fenner
Claudia Pegel
(Standesamt)
Elke Werner
Désireé Lehmann
Liegenschaften
Eveline Kindermann
Wohnungsverwaltung
Karin Schenk
Personalwesen
Annett Winter
Kristin Gajewski
SG Ordnungswesen
SG-Leiter
Matthias Gericke
Benny Gutkelch
Martina Selle
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
338 25
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Bereitschaftsnummer des
Ordnungsamtes
an den Wochenenden
33860
(Freitag ab 19:00 Uhr
bis Montag 08:00 Uhr)
Seite
350
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Sonstiges
Wichtige Telefonnummern
Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
Bernd Riedel, Tel.: 23093
Zi.:104 im Gebäude RE80
Sprechzeit:
jeder 1. und 3. Dienstag im Monat von 10:00-12:00 Uhr und von
15:00-17:00 Uhr
Schiedsstelle Brieselang
Martina Gebhardt , Tel.: 41655
Notruf für Gas-Havariefälle
EMB 0331/7495-330
Eon Edis
Störungshotline
Strom: 0180 1155533
Gas: 0180 4551111
Havelbus GmbH
Hotline: 01804 283528
HAW
Verein Bürgerbus Brieselang
e.V. Rückfragen:
1. Vorsitzende
Marlen Jurkovske
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0152/33953583
Geschäftsführer
Günter Lüder
E-Mail: [email protected]
Tel.: 03302/205006
Volkssolidarität Havelland e.V.
Ortsgruppe Brieselang
Am Markt 3, Tel. 3 60 08
Leitstelle der Feuerwehr
WAH
Hotline: 033831 40790
14656 Brieselang
Tel. 39929
Dr. med. Ralph Gross und Dr.
med. Katrin Zielke
Wustermarker Allee 1
14656 Brieselang
Tel.: 3 96 25
Dipl.-med. Marion Zug
Dr. Christine Häberer
Forstweg 42
14656 Brieselang
Tel. 4 12 88
Zahnmedizin
Dipl.-Stom. Dieter Zug
Zahnarzt Dennis Skrubel
Zahnärztin Julia Skrubel
Forstweg 42
14656 Brieselang
Tel. 0 33 232 4 12 81
Stefan Vödisch
Thälmannstraße 2
14656 Brieselang
Tel. 4 13 71
Apotheke
Tel. 112 oder 0 331 37010
Polizei
Kochstraße 7
14612 Falkensee
Tel. 110 oder 0 3322 2690
Ortsteil Bredow:
Erhard Moebes
Ortsteil Zeestow:
Michaela Belter
Tel.-Nr.: 033234/309861
Hotline: 03321 74620
Revierpolizei Brieselang
Sprechzeit:
Allgemeinmedizin
Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr
Herr Matthias Drescher
im Gebäude RE 80 (neben OrdAm Markt 4
nungsamt)
Ortschronisten Brieselang
Dr.-Ing. Detlef Heuts
Bernd Lasch
Erreichbar unter:
33861
Sprechzeit:
Montag von 09:00 - 13:00 Uhr im
Chronistenbüro, Zi. 204, im Gebäude RE80
Ortsvorsteher
Apotheke
Am Markt 4, 14656 Brieselang
Tel.: 36 213
Havellandklinik Nauen
Fraktionen
der
Gemeindevertretung
Vorsitzende der
Gemeindevertretung
Sabine Cory (BFB)
BFB
Vorsitzender: Christian Achilles
Tel.: 20674
CDU
Vorsitzender: Michael Koch
Tel.: 189339
SPD
Vorsitzender: Norbert Jütterschenke, Tel.: 39804
IBB-Fraktion
Vorsitzender: Ralf Heimann
Tel.: 23058
DIE LINKE
Vorsitzende: Heike Swillus
Tel.: 20618
Bündnis 90 / Die Grünen
Vorsitzende: Corine ‘t HartTel.:22036
Behindertenbeauftragte
Frau Christiane Akinci, Tel. 36271
Frau Ursula Klein, Tel. 464969
Ketziner Str. 21
14641 Nauen
Tel. 0 33 21 42 0
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 351
Postkarten und Wappen (als Aufkleber) sind
im Bürgerbüro der Gemeinde Brieselang
käuflich zu erwerben.
Wappen klein
Wappen groß
Postkarte
0,50 €
1,00 €
0,50 €
Impressum
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
Auflage: 5.000 Stück
Herausgeber:
Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Der Bürgermeister, Tel.: 033232/3380
Verantwortliche Mitarbeiter:
Marion von Bresinski, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232/33849
Michael Uden, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232/33841
E-Mail: [email protected]
Bezugsmöglichkeiten / Erscheinen
Das nächste Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang erscheint am 4. November 2016
Redaktionsschluss: 26. Oktober 2016
Das Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang wird kostenlos an die Haushalte verteilt.
Weiterhin liegt es u. a. an folgenden Stellen zur Abholung bereit:
- Gemeindeverwaltung Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang
- Ortsteil Zeestow, Bredower Str. 2
- Postfiliale in der Karl-Marx-Str. (Gelber Netto-Markt)
- Zweigstelle der MBS Brieselang, Forstweg 40
- Praxis Dipl. med. M. Drescher, Am Markt 4
- Gaststätte Brieselang, Platz des Friedens
- Ortsteil Bredow, Oranienburger Str. 16
- Bibliothek, Wustermarker Allee 1
- Hotel „Zum Ersten Siedler“, Karl-Marx-Str.
- Praxis Dr. A. Jesinghaus, Wustermarker Allee 1
- Praxis Dipl. med. Dieter und Marion Zug, Forstweg 42
- Gaststätte „Grünefeld Bredow“
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich in den E-Mail-Verteiler aufnehmen zu lassen. Dazu melden Sie sich bitte im
Sitzungsdienst/Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Tel.: 033232 33849,
E-Mail: [email protected]
Amtsblatt der Gemeinde Brieselang
12. Ausgabe / 7. Oktober 2016
Seite 352