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November 2016
Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung
Herzlichen Dank, dass … I
Abschaffung Barauszahlung
… Sie die 3. Steuerrate bis 20. Dezember bezahlen
Bei der dritten und letzten Ratenrechnung für die Kantonsund Gemeindesteuern sind die von Ihnen bezahlten Beträge
der ersten und zweiten Rate berücksichtigt; ebenso allfällige Vorauszahlungen, die bis am 13. Oktober bei der Steuerverwaltung
eingegangen sind. Spätere Zahlungen werden wir in der Schlussabrechnung berücksichtigen; ein allfälliger Überschuss wird
Ende 2016 auf das nächste Jahr übertragen.
Bei einer verspäteten Zahlung berechnen wir einen Verzugszins
von 3 Prozent. Stellt sich bei der definitiven Veranlagung heraus,
dass die Ratenrechnung zu hoch war, erhalten Sie auf den
zu viel in Rechnung gestellten und rechtzeitig bezahlten Beträgen
einen Vergütungszins von 3 Prozent.
Die PostFinance hat entschieden, die sogenannte «Zahlungsanweisung mit Barauszahlung am Domizil» per 31. Dezember
einzustellen. Grund dafür sind die sinkende Nachfrage
und auch die Sicherheitsproblematik im Bargeldverkehr.
Daher können wir künftig all jenen Kundinnen und Kunden,
die kein Bank- oder Postkonto haben, ein allfälliges Guthaben
nicht mehr mit einer Zahlungsanweisung zurückerstatten.
Haben wir von Ihnen keine Konto-IBAN-Nummer?
Dann verrechnen wir ab 1. Januar 2017 Ihr Guthaben mit
offenen Forderungen oder übertragen dieses auf ein Vorauszahlungskonto.
Verzinsliche Vorauszahlungen 2017I
Haben Sie in diesem Jahr verzinsliche
Vorauszahlungen geleistet?
Dann erhalten Sie Anfang 2017 automatisch einen neuen
Einzahlungsschein mit neuer Referenznummer. Damit wir Ihre
Zahlungen dem richtigen Steuerjahr zuordnen können, ist es
wichtig, dass Sie die Zahlungen unter dieser neuen Referenznummer leisten. Sind Sie für BE-Login registriert, finden Sie
Ihre Referenznummer ab Januar 2017 direkt im BE-Login.
Möchten Sie 2017 erstmals vorauszahlen?
So bestellen Sie die separaten Einzahlungsscheine:
–– online unter www.be.ch/steuern
> Kontakt / Kontaktformular (Spalte ganz rechts)
> «Steuern bezahlen» > Verzinsliche Vorauszahlungen
–– schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern,
Postfach, 3001 Bern oder bei Ihrer zuständigen Inkassostelle.
Die Adresse steht auf Ihrer Ratenrechnung.
–– telefonisch unter +41 31 633 60 01. Bitte halten Sie Ihre
ZPV-Nummer bereit (auf Ihrer Ratenrechnung aufgedruckt).
Bei einem Dauerauftrag oder E-Banking genügt
ein Einzahlungsschein, denn die Referenznummer gilt für
das ganze 2017. Wichtig: Sie erhalten die bestellten
Einzahlungsscheine erst im Januar 2017.
Im Steuerjahr 2016 werden die Vorauszahlungen mit
0,25 Prozent verzinst. Den Zinssatz für das Jahr 2017 bestimmt
der Regierungsrat im Dezember.
Ihre Steuerverwaltung ist eine Dienstleisterin I
Am 1. August habe ich die Nachfolge von Bruno Knüsel als neuer Steuerverwalter
beim Kanton Bern angetreten. Als Amt mit sehr vielen Kundenkontakten ist es wichtig,
dass wir weiterhin sehr kundenorientiert arbeiten.
Mit unseren Standorten in Bern-Bümpliz, Biel, Burgdorf, Moutier und Thun sind wir
in Ihrer Nähe, wenn Sie eine Frage oder ein Anliegen haben. Unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind jeweils von 8 – 12 Uhr und von 13 – 16.30 Uhr für Sie da.
Viele Antworten auf mögliche Fragen finden Sie übrigens auf www.taxme.ch
Finden Sie nicht, wonach Sie suchen? Schicken Sie uns Ihr Anliegen via Kontaktformular
(Spalte rechts > Kontakt / Kontaktformular). Ich freue mich zudem auf Kontakte mit Ihnen
als Berner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Claudio Fischer
Steuerverwalter des Kantons Bern
Wofür bezahle ich Steuern? >>>
Wofür bezahle ich Steuern?
us
Damit wir gute Schulen, moderne Spitäler, einen ausgebauten
öffentlichen Verkehr, gut unterhaltene Strassen
und vieles mehr nutzen können, zahlen wir Steuern.
Ein weiterer Teil fliesst in die öffentliche Ordnung
fü
r …
und in die Sicherheit.
Die Steuereinnahmen bilden die finanzielle
Grundlage von Bund, Kanton und
Gemeinde zur Erfüllung von vielen
öffentlichen Dienstleistungen,
die sehr oft als selbstverständlich
wahrgenommen werden.
Dass das auch anders sein kann,
erlebt man in Ländern, in denen
die Gemeinschaft weniger
gut funktioniert.
Bildung
CHF 23.90
na
Soziale Wohlfahrt
CHF 22.30
er
al
n tot
e
hm HF 10,9 Millia
a
rd
n .C
e
a
c
n
Ei
n
Verkehr
CHF 7.90
nB
Gesundheit
CHF 16.50
n to
Öffentliche Sicherheit
CHF 9.80
r Ka
Volkswirtschaft
CHF 7.10
Verwaltung
CHF 5.60
Finanzen
CHF 4.60
Kultur / Freizeit
CHF 1.50
Umwelt
CHF 0.80
Von CHF 100 gibt de
Weitere Erträge / Einnahmen (u. a. Beteiligungen wie
BEKB, BKW etc., Gebühren, Konzessionen, Geldstrafen etc.)
CHF 4,3 Milliarden
Einkommens- und Vermögenssteuern
CHF 3,9 Milliarden
Weitere Steuern (u. a. Anteil direkte Bundessteuer)
CHF 1,5 Milliarden
Jun i
2016
/ Jahre
sre chnung 2015
Nationaler Finanzausgleich
CHF 1,2 Milliarden
Mehr Infos?
Auf der Website der Finanzdirektion finden Sie zum Thema
«Finanzen des Kantons» eine visualisierte, interaktive Darstellung
der Ausgaben und Einnahmen des Kantons Bern: www.fin.be.ch
Impressum
Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern, Telefon +41 31 633 60 01 (Mo – Fr 8–12 Uhr / 13 –16.30 Uhr)
Redaktion: Yvonne v. Kauffungen, Leiterin Kommunikation
> www.be.ch/steuern, www.taxme.ch