info November 2016 Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung Herzlichen Dank, dass … I Abschaffung Barauszahlung … Sie die 3. Steuerrate bis 20. Dezember bezahlen Bei der dritten und letzten Ratenrechnung für die Kantonsund Gemeindesteuern sind die von Ihnen bezahlten Beträge der ersten und zweiten Rate berücksichtigt; ebenso allfällige Vorauszahlungen, die bis am 13. Oktober bei der Steuerverwaltung eingegangen sind. Spätere Zahlungen werden wir in der Schlussabrechnung berücksichtigen; ein allfälliger Überschuss wird Ende 2016 auf das nächste Jahr übertragen. Bei einer verspäteten Zahlung berechnen wir einen Verzugszins von 3 Prozent. Stellt sich bei der definitiven Veranlagung heraus, dass die Ratenrechnung zu hoch war, erhalten Sie auf den zu viel in Rechnung gestellten und rechtzeitig bezahlten Beträgen einen Vergütungszins von 3 Prozent. Die PostFinance hat entschieden, die sogenannte «Zahlungsanweisung mit Barauszahlung am Domizil» per 31. Dezember einzustellen. Grund dafür sind die sinkende Nachfrage und auch die Sicherheitsproblematik im Bargeldverkehr. Daher können wir künftig all jenen Kundinnen und Kunden, die kein Bank- oder Postkonto haben, ein allfälliges Guthaben nicht mehr mit einer Zahlungsanweisung zurückerstatten. Haben wir von Ihnen keine Konto-IBAN-Nummer? Dann verrechnen wir ab 1. Januar 2017 Ihr Guthaben mit offenen Forderungen oder übertragen dieses auf ein Vorauszahlungskonto. Verzinsliche Vorauszahlungen 2017I Haben Sie in diesem Jahr verzinsliche Vorauszahlungen geleistet? Dann erhalten Sie Anfang 2017 automatisch einen neuen Einzahlungsschein mit neuer Referenznummer. Damit wir Ihre Zahlungen dem richtigen Steuerjahr zuordnen können, ist es wichtig, dass Sie die Zahlungen unter dieser neuen Referenznummer leisten. Sind Sie für BE-Login registriert, finden Sie Ihre Referenznummer ab Januar 2017 direkt im BE-Login. Möchten Sie 2017 erstmals vorauszahlen? So bestellen Sie die separaten Einzahlungsscheine: –– online unter www.be.ch/steuern > Kontakt / Kontaktformular (Spalte ganz rechts) > «Steuern bezahlen» > Verzinsliche Vorauszahlungen –– schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern oder bei Ihrer zuständigen Inkassostelle. Die Adresse steht auf Ihrer Ratenrechnung. –– telefonisch unter +41 31 633 60 01. Bitte halten Sie Ihre ZPV-Nummer bereit (auf Ihrer Ratenrechnung aufgedruckt). Bei einem Dauerauftrag oder E-Banking genügt ein Einzahlungsschein, denn die Referenznummer gilt für das ganze 2017. Wichtig: Sie erhalten die bestellten Einzahlungsscheine erst im Januar 2017. Im Steuerjahr 2016 werden die Vorauszahlungen mit 0,25 Prozent verzinst. Den Zinssatz für das Jahr 2017 bestimmt der Regierungsrat im Dezember. Ihre Steuerverwaltung ist eine Dienstleisterin I Am 1. August habe ich die Nachfolge von Bruno Knüsel als neuer Steuerverwalter beim Kanton Bern angetreten. Als Amt mit sehr vielen Kundenkontakten ist es wichtig, dass wir weiterhin sehr kundenorientiert arbeiten. Mit unseren Standorten in Bern-Bümpliz, Biel, Burgdorf, Moutier und Thun sind wir in Ihrer Nähe, wenn Sie eine Frage oder ein Anliegen haben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils von 8 – 12 Uhr und von 13 – 16.30 Uhr für Sie da. Viele Antworten auf mögliche Fragen finden Sie übrigens auf www.taxme.ch Finden Sie nicht, wonach Sie suchen? Schicken Sie uns Ihr Anliegen via Kontaktformular (Spalte rechts > Kontakt / Kontaktformular). Ich freue mich zudem auf Kontakte mit Ihnen als Berner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Claudio Fischer Steuerverwalter des Kantons Bern Wofür bezahle ich Steuern? >>> Wofür bezahle ich Steuern? us Damit wir gute Schulen, moderne Spitäler, einen ausgebauten öffentlichen Verkehr, gut unterhaltene Strassen und vieles mehr nutzen können, zahlen wir Steuern. Ein weiterer Teil fliesst in die öffentliche Ordnung fü r … und in die Sicherheit. Die Steuereinnahmen bilden die finanzielle Grundlage von Bund, Kanton und Gemeinde zur Erfüllung von vielen öffentlichen Dienstleistungen, die sehr oft als selbstverständlich wahrgenommen werden. Dass das auch anders sein kann, erlebt man in Ländern, in denen die Gemeinschaft weniger gut funktioniert. Bildung CHF 23.90 na Soziale Wohlfahrt CHF 22.30 er al n tot e hm HF 10,9 Millia a rd n .C e a c n Ei n Verkehr CHF 7.90 nB Gesundheit CHF 16.50 n to Öffentliche Sicherheit CHF 9.80 r Ka Volkswirtschaft CHF 7.10 Verwaltung CHF 5.60 Finanzen CHF 4.60 Kultur / Freizeit CHF 1.50 Umwelt CHF 0.80 Von CHF 100 gibt de Weitere Erträge / Einnahmen (u. a. Beteiligungen wie BEKB, BKW etc., Gebühren, Konzessionen, Geldstrafen etc.) CHF 4,3 Milliarden Einkommens- und Vermögenssteuern CHF 3,9 Milliarden Weitere Steuern (u. a. Anteil direkte Bundessteuer) CHF 1,5 Milliarden Jun i 2016 / Jahre sre chnung 2015 Nationaler Finanzausgleich CHF 1,2 Milliarden Mehr Infos? Auf der Website der Finanzdirektion finden Sie zum Thema «Finanzen des Kantons» eine visualisierte, interaktive Darstellung der Ausgaben und Einnahmen des Kantons Bern: www.fin.be.ch Impressum Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern, Telefon +41 31 633 60 01 (Mo – Fr 8–12 Uhr / 13 –16.30 Uhr) Redaktion: Yvonne v. Kauffungen, Leiterin Kommunikation > www.be.ch/steuern, www.taxme.ch
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