Strafrecht

Herzlich willkommen zur:
Einführung in das Studium
der Rechtswissenschaft
STRAFRECHT
Prof. Dr. Jörg Scheinfeld
Materielles Strafrecht
Fallbeispiel „Streetart“: K sprüht mit einer Spraydose zahlreiche
bekannte Zitate an Mainzer Mauern. Etwa:
„Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann,
frage, was Du für Dein Land tun kannst!
Kim Jong-il“
„Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich
dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Till Schweiger“
§ 9 I PolG RhPf – Allgemeine Befugnisse
(1) Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen
treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit ... abzuwehren,
§ 823 BGB – Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen
zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
§ 303 StGB – Sachbeschädigung
(1) Wer ... eine fremde Sache beschädigt ..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ... das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich
und nicht nur vorübergehend verändert.
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Materielles Strafrecht
Warum aber soll jemand „im Namen des Volkes“ bestraft werden?
Warum genügt nicht das Privatrecht (Schadensersatz usw.)?
 Bestimmte Werte / Güter sind der Gesellschaft so wichtig, dass bei
ihrer Verletzung / Beschädigung eine strafrechtliche Sanktion nötig ist.
Was will man mit der Bestrafung erreichen?
1. Schadensersatz allein kann Rechtsbruch nicht beantworten.
Tatvergeltung
2. Schadensersatzverpflichtung ändert den Täter nicht (sicher).
Spezialprävention
3. Die Allgemeinheit von Taten abschrecken / der Norm versichern. Generalprävention
Zweck der Strafe: die Tatschuld vergelten, auf den Täter einwirken,
andere von solchen Taten abschrecken und das Vertrauen in die
Achtung des Rechts herstellen
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Materielles Strafrecht
Mit welchen Strafen lassen sich diese Zwecke umsetzen?
Freiheitsstrafe: zeitig (mind. 1 Monat, max. 15 Jahre) oder lebenslang
 zeitige Freiheitsstrafe in der Regel aber erst ab 6 Monaten
 zeitige Strafe bis zu 2 Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden
 Nach ½ oder 2/3 Verbüßung: Aussetzung zur Bewährung möglich
 Nach 15 Jahren kann die lebenslange Strafe zur Bewährung ausgesetzt w.
Geldstrafe nach Tagessatz (Tatschuld) & Tagessatzhöhe (Verdienst) bemessen
 Beispiel 30 Tagessätze zu je 30 € = 900 € insgesamt
 Tagessatzanzahl (5-360), Tagessatzhöhe (1€-30 T.€)
 Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis ab 90 Tagessätzen
 Bei Nichtzahlung Vollstreckung & ggf. Ersatzfreiheitsstrafe (1 TS = 1 Tag)
Nebenstrafe (Fahrverbot)
[Keine Strafen im engeren Sinn sind: Maßregeln der Besserung und Sicherung
(Entziehung der Fahrerlaubnis, Berufsverbot, Sicherungsverwahrung)]
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Materielles Strafrecht
Recht
Zivilrecht
Öffentliches Recht
Strafrecht
sonstiges Ö-Recht
Öffentliches Recht: Regelt das Verhältnis
zwischen Staat und Bürger.
Strafrecht: Verhängt die schärfsten
Sanktionen.
(Und war zuerst da.)
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Materielles Strafrecht
Ob sich jemand strafbar gemacht hat,
ist immer die erste (und wichtigste) Frage im Strafrecht.
Denn fehlt bereits die Strafbarkeit, bedarf es keiner Prüfung der …
 Beweisbarkeit der Tat (Strafprozess)
 tat- und schuldangemessenen Bestrafung (Strafzumessung).
Die Frage nach der Strafbarkeit ist Schwerpunkt im Studium –
nur ergänzend im Studium zur Beweisbarkeit/Strafprozess
( Prozessrecht als Hauptthema in der Referendarzeit)
oder zur Strafzumessung ( Schwerpunktstudium Strafrecht)
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Materielles Strafrecht
Beispielsprüfung – Fall Flugzeugabschuss: Bundeswehrpilot P schießt
in letzter Minute ein Flugzeug mit 168 Passagieren ab, weil nur so verhindert
werden kann, dass die Entführer die Boeing 747 in die mit 70.000 Fußballfans
besetzte Allianz Arena steuern. Strafbarkeit des Piloten nach § 212 I StGB?
I. Tatbestand
 „Wer einen Menschen tötet, ...“
 „vorsätzlich“ (§ 15)
II. Rechtswidrigkeit
Rechtfertigung nach...
 § 32 – Notwehr?
 § 34 – Rechtfertigender Notstand (aggressiver, defensiver)?
III. Schuld
Entschuldigung nach...
 § 35 – entschuldigender Notstand?
 § 35 analog – übergesetzlicher entschuldigender Notstand?
IV. Ergebnis: § 212 I StGB (+/-)
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Strafverfahrensrecht: Gang des Normalverfahrens
Wie wird der staatliche „Strafanspruch“ durchgesetzt?
 im Strafverfahren
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Strafverfahrensrecht: Gang des Normalverfahrens
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Strafverfahrensrecht: Gang des Normalverfahrens
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Materielles Strafrecht
Für unser Treffen am Mittwoch:
Gesetzestext zum Strafgesetzbuch mitbringen –
etwa Beck Text im dtv
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Einführung in das Studium der Rechtswissenschaft
Einen guten Start ins Studium –
bis Mittwoch!
Ihr Jörg Scheinfeld
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