Einladung zu Gemeinde- versammlungen November 2016

Einladung zu
Gemeindeversammlungen
November 2016
Information für die Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger
22. November
itikon
ulgemeinde U
20.00 Uhr Sch
einde Uitikon
Politische Gem
anschl.
23. November
einde Uitikon
ef. Kirchgem
19.30 Uhr Ev.-r
in Birmensdorf
24. November
meinde
.-kath. Kirchge
20.00 Uhr Röm
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In dieser Broschüre lesen Sie
Einladungen mit Traktandenlisten
2
2
2
3
Schulgemeinde Uitikon
Politische Gemeinde Uitikon
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon
S
chulgemeinde Uitikon
4
Erläuterungen zum Voranschlag 2017
9
Voranschlag 2017
11 Vorberatung und Bereinigung der Initiative Dr. Ulrich Gysel:
Abschaffung Stille Wahl bei Erneuerungswahlen
Politische Gemeinde Uitikon
13 Erläuterungen zum Voranschlag 2017
19 Voranschlag 2017
22 Gemeinsame Finanzplanung 2016–2020/2025 der
Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde
34 Vorberatung und Bereinigung des Kreditantrages
für den Neubau eines Werkhofes
39 Vorberatung und Bereinigung der Initiative Dr. Ulrich Gysel:
Abschaffung Stille Wahl bei Erneuerungswahlen
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
42 Erläuterungen zum Voranschlag 2017
46 Voranschlag 2017
48 Vorberatung und Bereinigung des Kreditantrages für die
Sanierung und Umbau des Sigristenhauses Zürcherstrasse 48
R
öm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon
51 Erläuterungen zum Voranschlag 2017
53 Voranschlag 2017
54 Kreditantrag für die Sanierung aller Asphaltflächen bei der
Röm.-kath. Kirche in Birmensdorf
Die Voranschläge 2017 sind bereit – die Steuerfüsse
bleiben unverändert
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Wir stehen kurz vor dem Advent, Zeit zu den Gemeindeversammlungen im November einzuladen. Den
Gemeindebehörden stellte sich für die Erstellung der
Voranschläge für das kommende Jahr einmal mehr
eine schwierige Aufgabe. Zum einen überprüft der
Kanton seine Leistungen, reduziert dadurch auf Gemeindeebene bisherige Erträge und überträgt den
Gemeinden neue Aufgaben sowie zusätzliche finanzielle Lasten. Zum andern sind auf kommunaler
Ebene weitere Investitionen erforderlich, um für die
künftige Entwicklung unserer Gemeinde gewappnet
zu sein. Trotz dieses finanz­politischen Spagats beantragen alle vier Gemeindebehörden, Politische und
Schulgemeinde sowie die beiden Kirchgemeinden,
keine Steuerfusserhöhungen. Mit der Reduktion der
Anzahl Investitionsvorhaben und wo nötig durch Abbau des Nettovermögens auf eine akzeptable Höhe
ist die weitere Entwicklung sichergestellt, ohne den
Steuerzahlenden Mehrbelastungen aufbürden zu
müssen. Die finanzielle Lage der vier Gemeinden
bleibt dadurch stabil.
Der Schulgemeinde, welche den Versammlungsabend am 22. November 2016 mit dem Antrag zur
Festsetzung des Voranschlags 2017 und des Steuerfusses, eröffnen wird, liegt eine Initiative zur Änderung der Schulgemeindeordnung vor. Dr. Ulrich Gysel
verlangt, dass bei Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden die Möglichkeit der Stillen Wahl abgeschafft wird. Die Initiative ist vorzuberaten und
zu bereinigen und dann der Urnenabstimmung vom
12. Februar 2017 zu unterbreiten.
Der Gemeinderat eröffnet die direkt anschliessende
Gemeindeversammlung ebenfalls mit dem Antrag
zur Festsetzung des Voranschlages 2017 samt Steuerfuss. Als weiteres Traktandum folgt das Investitionsvorhaben für den Neubau eines Werkhofes auf
dem Areal des Massnahmenzentrums Uitikon (MZU).
Das Geschäft ist vorzuberaten und zu bereinigen, da
die Kredithöhe einen Urnenentscheid am 12. Februar 2017 erfordert. Als drittes Traktandum wird den
Stimmberechtigten ebenfalls die Initiative Dr. Ulrich
Gysel unterbreitet. Die Initiative beinhaltet das gleiche Begehren wie gegenüber der Schulgemeinde.
Auch diese Initiative ist anschlies­send der Urne zum
endgültigen Entscheid zu unterbreiten.
Die Gemeindeversammlung der Ev.-ref. Kirch­
gemeinde vom 23. November 2016 hat den Vor­
anschlag 2017 und den Steuerfuss festzusetzen.
Zudem unterbreitet die Kirchenpflege den Stimmberechtigten auftragsgemäss einen Kreditantrag zu
Sanierung und Umbau des Sigristenhauses, so wie
es die Kirchgemeinde-Versammlung am 25. November 2015 beschlossen hat. Über dieses Kredit­
begehren wird ebenfalls definitiv an der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 entschieden.
Die Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-BirmensdorfUitikon beendet am 24. November 2016 die Reihe
der diesjährigen Herbst-Gemeindeversammlungen
im Foyer St. Martin in Birmensdorf. Auf der Trak­
tandenliste steht als Erstes der Voranschlag 2017
mit Steuerfuss zur Festsetzung. Im Weiteren ist ein
Kreditantrag traktandiert, welcher die Sanierung der
Asphaltflächen rund um die Kirche in Birmensdorf
beinhaltet.
Sind Sie auch dabei? Wir zählen auf Ihre Teilnahme,
damit die Entscheide von möglichst vielen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mitgetragen werden.
Uitikon, 3. November 2016
Die Gemeindebehörden
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Einladung zu Gemeindeversammlungen
Schulgemeinde Uitikon und Politische Gemeinde
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schulgemeinde Uitikon und der Politischen Gemeinde werden
hiermit auf Dienstag, 22. November 2016, 20.00 Uhr, ins Üdiker-Huus, grosser Saal, zu nachstehenden
Gemeindeversammlungen eingeladen. Es kommen folgende Geschäfte zur Behandlung:
Schulgemeinde Uitikon
Politische Gemeinde Uitikon
1. Festsetzung des Voranschlages und des Steuerfusses
für das Jahr 2017
1. Festsetzung des Voranschlages und des Steuerfusses
für das Jahr 2017
2. Vorberatung und Bereinigung der Initiative Dr. Ulrich Gysel
zur Abschaffung der Stillen Wahl bei Erneuerungswahlen
2. Vorberatung und Bereinigung des Kreditantrages von
CHF 4’380’000 für den Neubau eines Werkhofes auf
dem Areal des Massnahmenzentrums Uitikon (MZU
3. Allfällige Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz/Mitteilungen
3. Vorberatung und Bereinigung der Initiative Dr. Ulrich Gysel
zur Abschaffung der Stillen Wahl bei Erneuerungswahlen
4. Allfällige Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz/Mitteilungen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Uitikon
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon werden hiermit auf Mittwoch,
23. November 2016, 19.30 Uhr, ins Üdiker-Huus, kleiner Saal, zur Gemeindeversammlung eingeladen.
Es kommen folgende Geschäfte zur Behandlung:
1. Festsetzung des Voranschlages und des Steuerfusses für das Jahr 2017
2. Vorberatung und Bereinigung des Kreditantrages von CHF 840’000 für die Sanierung und den Umbau des Sigristenhauses
Zürcherstrasse 48 zuhanden der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017
3. Allfällige Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz/Mitteilungen
Anschliessend sind alle Anwesenden zum Apéro eingeladen.
2
Römisch-katholische Kirchgemeinde
Aesch-Birmensdorf-Uitikon
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon werden
hiermit auf Donnerstag, 24. November 2016, 20.00 Uhr, ins Foyer St. Martin in Birmensdorf zur Gemeindeversammlung eingeladen. Es kommen folgende Geschäfte zur Behandlung:
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Festsetzung des Voranschlages und des Steuerfusses für das Jahr 2017
3. Kredit von CHF 140’000 zur Sanierung aller Asphaltflächen rund um die Röm.-kath. Kirche in Birmensdorf
4. Allfällige Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz
5.Verschiedenes
Anschliessend sind alle Anwesenden zum gemütlichen Beisammensein eingeladen.
Auch Nichtstimmberechtigte sind als Gäste herzlich willkommen.
Aktenauflage und Stimmberechtigung/
Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz
Die Akten liegen seit 27. Oktober 2016 (für die Röm.-kath. Kirchgemeinde ab 10. November 2016) im
Gemeindehaus, Zürcherstrasse 59, Parterre, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Stimmberechtigten wird im Sinne von § 9 Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte auf Verlangen Auskunft
über die Stimmberechtigung einer Person erteilt.
Stimmberechtigt sind Schweizer Staatsangehörige, die in Uitikon den politischen Wohnsitz und das 18. Alters­
jahr zurückgelegt haben sowie nach den einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen
über die politischen Rechte nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Für die Kirchgemeinde-Versammlungen gelten die Regelungen nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen.
Bei der Ev.-ref. Kirchgemeinde ist die Stimmberechtigung ab dem vollendeten 16. Altersjahr, bei der
Röm.-kath. Kirchgemeinde ab dem vollendeten 18. Altersjahr gegeben.
Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeinde­
versammlung schriftlich und vom Fragesteller oder der Fragestellerin unterzeichnet der zuständigen Gemeindevorsteherschaft einzureichen.
Gemeinderat Uitikon, Schulpflege Uitikon, Ev.-ref. Kirchenpflege Uitikon und
Röm.-kath. Kirchenpflege Aesch-Birmensdorf-Uitikon
Uitikon, 3. November 2016
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Schulgemeinde Uitikon
Erläuterungen zum Voranschlag 2017
Kurzinformation zum Traktandum
Der Voranschlag 2017 der Schulgemeinde zeigt Gesamtaufwendungen von CHF 16’556’550. Mit einem
Gesamtertrag von CHF 16’589’900 resultiert ein budgetierter Ertragsüberschuss von CHF 33’350. Im
Voranschlag 2017 wird im Vergleich zum Vorjahr von praktisch unveränderten ordentlichen Steuererträgen
ausgegangen und mit einer einfachen Staatssteuer von CHF 356’000 pro Steuerprozent gerechnet. Der
mit Abstand grösste Aufwandposten ist wiederum der Beitrag an den Kantonalen Finanzausgleich mit CHF
7’275’000. Die gesamten Kosten im Bereich Bildung erfahren eine leichte Reduktion auf CHF 7’375’000.
In den nächsten Jahren stehen verschiedene Investitionsvorhaben an. Zum einen ist der Ersatzneubau für die
Turnhalle auf der Allmend zu nennen, welchen die Schulgemeinde zusammen mit der Politischen Gemeinde
plant. Ein Projektierungskredit von CHF 500’000 wird der Schulgemeindeversammlung voraussichtlich im
Mai 2017 unterbreitet. Im Weiteren werden zu gegebenem Zeitpunkt Investitionen erforderlich, um wegen
der regen Bautätigkeit in Uitikon die zusätzlichen Raumbedürfnisse, namentlich nach Kindergartenplätzen,
befriedigen zu können. Das Eigenkapital könnte per Ende Jahr 2017 einen Stand von rund CHF 8’473’000
erreichen. Der Steuerfuss soll bei 43 % belassen werden.
Schulpflege und Rechnungsprüfungskommission empfehlen der Stimmbürgerschaft Zustimmung zum Voranschlag 2017 und unveränderte Festsetzung des Steuerfusses auf 43 %.
ANTRAG
Dem Voranschlag der Schulgemeinde Uitikon wird zugestimmt und
der Steuerfuss für das Jahr 2017 auf 43 % belassen.
WEISUNG
Allgemeine Bemerkungen
Nach einem Aufwandüberschuss im 2016 von CHF 690’000
sieht der Voranschlag 2017 ein leicht positives Jahresergebnis
von CHF 33’350 vor. Ausgaben von CHF 16’556’550 stehen bei
einem gleichbleibenden Steuerfuss von 43 % erwartete Einnahmen von CHF 16’589’900 gegenüber.
Die Erträge der ordentlichen Steuern für das laufende Rechnungsjahr 2016 liegen aktuell leicht unter den Erwartungen, jedoch leicht über den effektiven Erträgen des Vorjahres. Im Voranschlag 2017 wird gegenüber dem Voranschlag 2016 von praktisch
unveränderten ordentlichen Steuererträgen ausgegangen und
mit einer einfachen Staatssteuer entsprechend CHF 356’000 pro
Steuerprozent gerechnet.
Der mit Abstand grösste Posten auf der Aufwandseite ist weiterhin der Beitrag an den Kantonalen Finanzausgleich. Für 2017
wird jedoch ein Rückgang der Rekordzahlung im 2016 von CHF
7’980’000 auf neu CHF 7’275’000 erwartet. In den für den
Schulbetrieb relevanten Kosten (Bereich Bildung) sieht der Voranschlag einen leichten Rückgang des Aufwandüberschusses
von CHF 40’000 auf rund CHF 7’375’000 vor.
Auf der Investitionsseite stehen in den nächsten Jahren verschiedene Projekte an. Einerseits arbeitet die Schulgemeinde zusammen mit der Politischen Gemeinde weiter an der Planung für den
Ersatzneubau der Turnhalle Allmend, wobei der schon letztes Jahr
in den Raum gestellte Projektkredit von CHF 500’000 voraus-
4
Schulgemeinde Uitikon
sichtlich im Mai 2017 zur Bewilligung vorgelegt wird. Für die
spätere Realisierung des Turnhallen-Projektes sind die entsprechenden Investitionssummen in der Finanzplanung für die Jahre
2018–2020 vorgemerkt. Andererseits werden bald Massnahmen
ergriffen werden müssen, um die aufgrund der in Uitikon regen
Bautätigkeit erwarteten zusätzlichen Bedürfnisse, namentlich
nach Kindergartenplätzen, befriedigen zu können. Investitionen
dazu werden aber erst für 2018 erwartet.
Das Eigenkapital sollte per 31. Dezember 2017 rund CHF
8’473’000 betragen. Dies ist das Resultat des voraussichtlichen
Aufwandüberschusses 2016 von CHF 646’000, einer im 2016
erfolgten erfolgsneutralen Höherbewertung des Finanzvermögens um CHF 467’140 und des mehr oder weniger ausgeglichenen Ergebnisses im 2017. Das Eigenkapital per Ende Rechnungsjahr 2015 belief sich auf CHF 8’618’929.
Die Zahlen im Überblick
Voranschlag Voranschlag
Rechnung
2017
2016
2015
Aufwand
16’556’550 17’383’350 15’310’320
Ertrag
16’589’900 16’693’350 15’606’083
Ertragsüberschuss
33’350
295’763
Aufwandüberschuss
690’000
Hauptsächliche Mehreinnahmen und Minderausgaben im Voranschlag 2017 gegenüber dem Voranschlag 2016 (Beträge gerundet):
CHF
Beiträge an den Ausgleichsfonds (Finanzausgleich)
705’000
Besoldung Schulleitung
120’000
Abschreibungen38’000
Schulgesundheitsdienst35’000
Hauptsächliche Mindereinnahmen und Mehrausgaben im Voranschlag 2017 gegenüber dem Voranschlag 2016 (Beträge gerundet):
CHF
Passive Steuerausscheidungen
150’000
Unterhalt Liegenschaften Mettlenstrasse
46’000
Für die einzelnen Bereiche geht der Voranschlag 2017 von den
folgenden Zahlen aus:
Bereich Bildung
Voranschlag Voranschlag
2017
2016
Aufwand
7’895’300
7’940’400
Ertrag
520’300
525’700
Aufwandüberschuss
7’375’000
7’414’700
Rechnung
2015
7’882’821
617’108
7’265’713
Gut 85 % des Gesamtaufwandes der Schulgemeinde (unter Ausklammerung des Beitrages an den Finanzausgleich) fallen auf
den Bereich Bildung, wobei die Personalkosten nahezu zwei
Drittel der Aufwendungen dieses Bereichs ausmachen und vom
Kanton vorgegeben sind.
Schulverwaltung
Nachdem eine länger anhaltende, krankheitsbedingte Vakanz in
der Schulleitung gelöst werden konnte, stabilisieren sich die Kosten für die Besoldung der Schulleitung wieder auf einem tieferen
Niveau von CHF 240’000 gegenüber CHF 360’000 im 2016. Die
einzig nennenswerte Erhöhung im Budget erfolgt im Bereich
Gutachten und Honorare im Umfang von CHF 20’000, welche
dem Bedarf an Rechtsabklärungen sowie Beratung für die Zukunft der IT-Infrastruktur Rechnung trägt.
Besoldungen inklusive Sozialleistungen
Die Besoldung des Lehrpersonals errechnet sich aus den kantonalen Tabellen der nach Dienstalter abgestuften Lohnklassen.
Gemäss den Richtlinien des Regierungsrates wird per 1. Januar
2017 kein Teuerungsausgleich ausgerichtet. Die Sparbeiträge
des Arbeitgebers an die Beamtenversicherungskasse (BVK)
basieren neu auf einem von durchschnittlich 14.6 % auf 16.1 %
erhöhten Ansatz der versicherten Lohnsumme. Die zusätzlichen
Sanierungsbeiträge an die BVK von 2.5 % der versicherten Lohnsumme werden der in der Rechnung 2012 gebildeten Rückstellung für die BVK-Sanierungsverpflichtungen entnommen.
Tagesstrukturen
Die Tagesstrukturen für die Schulergänzende Betreuung (Schülerclub) erfreuen sich weiterhin zunehmender Nachfrage und werden
nun von bis zu 124 Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen. Aufgrund von Engpässen wird das Angebot im 2016 um einen
Mittagstisch im Schulhaus Mettlen erweitert. Für 2017 erwartet die
Schulpflege gegenüber dem Voranschlag 2016 einen um brutto
CHF 30’000 höheren Aufwand, welcher durch steigende Personalkosten entsteht. Aufgrund zusätzlicher Kindergruppen benötigt
der Hortbetrieb mehr Betreuungspersonal, damit die kantonalen
Richtlinien eingehalten werden können. Dies führt zu einem voraussichtlichen Aufwandüberschuss von CHF 186’200.
Sonderschulung
Für 2017 geht die Schulpflege von einem ähnlichen Bedarf aus
wie schon im Voranschlag 2016. Die Besoldung der Lehrkräfte
für Logopädie, Deutsch als Zweitsprache und Begabtenförderung bleibt im gleichen Umfang. Für die Psychomotorik-Therapie
wurde eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Schulzweckverband Affoltern am Albis abgeschlossen, die Kosten bleiben
insgesamt neutral. Die erwarteten Beiträge an die Sonderschulen
erhöhen sich leicht von CHF 220’000 auf CHF 233’200. Insgesamt wird ein Ausgabenüberschuss von CHF 653’200 budgetiert
(Vorjahr 640’600). Die tatsächlichen Aufwendungen für Beiträge
an Sonderschulen können sich im Laufe des Jahres jedoch aufgrund unvorhergesehener Bedarfsentwicklungen ändern.
Volksschule Allgemeines
Die allgemeinen Aufwendungen fallen gegenüber dem Vor­
anschlag 2016 insgesamt in gleichem Umfang von rund CHF
270’000 an.
Bildungswesen und Sonstiges
Die Beiträge für Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde am
Kantonalen Langzeitgymnasium werden aufgrund einer leicht
tieferen Anzahl Schüler rund CHF 20’000 geringer ausfallen und
noch mit CHF 470’000 zu Buche schlagen. Alle übrigen allgemeinen Kosten halten sich mehr oder weniger unverändert.
Sachaufwand Primarschule und Sekundarstufe
Die Aufwendungen für Schulmaterial, Lehrmittel, Mobiliar, Schulreisen und Weiteres fallen gegenüber dem Voranschlag 2016 um
CHF 7’000 höher aus. Für die Technik der Gesamtschule budgetiert die Schulpflege gegenüber dem Vorjahr mit einem leichten
Mehraufwand von CHF 17’000, um die Unterrichtsinfrastruktur
modernisieren zu können.
Musikschule
Die Anzahl Schülerinnen und Schülern aus unserer Gemeinde,
welche die Musikschule Knonaueramt besuchen, nimmt weiter zu.
Entsprechend wachsen auch die Beiträge; der Aufwandüberschuss gegenüber dem Voranschlag 2016 erhöht sich um
CHF 15’700 auf nunmehr CHF 316’600.
Schulgemeinde Uitikon
5
Schulliegenschaften
Für Unterhaltsarbeiten an den Schulanlagen wird ein um CHF
58’000 tieferer Aufwandüberschuss von CHF 742’100 budgetiert. Der Hauptteil der Einsparungen stammt aus geringer budgetierten Anschaffungen. Die Kündigung eines Hauswart-Ehepaars mit gesamthaft 160 Stellenprozenten anfangs 2016 führte
zur Erarbeitung und Umsetzung eines neuen Reinigungskonzepts, in dem ein Teil der Unterhaltsarbeiten an eine externe
Firma vergeben wurde. Diese Neuorganisation ist insgesamt
kostenneutral, führt aber zu grösseren Verschiebungen hin zum
Posten «Dienstleistungen Dritter». Die Haupteinsparungen finden
sich bei der Besoldung und den zugehörigen Posten.
Bereich Kultur und Freizeit
Voranschlag Voranschlag
2017
2016
Aufwand
136’500
138’100
Ertrag
19’500
19’500
Aufwandüberschuss
117’000
118’600
Rechnung
2015
122’535
16’584
105’951
Im Bereich Kultur und Freizeit ergeben sich keine wesentlichen
Änderungen; das Schulsportangebot wird den Bedürfnissen entsprechend im gleichen Umfang beibehalten.
Bereich Gesundheit
Voranschlag Voranschlag
2017
2016
Aufwand
43’350
138’700
Ertrag
–
60’400
Aufwandüberschuss
43’350
78’300
Rechnung
2015
120’089
61’813
58’276
Im Bereich Gesundheit hat es eine Veränderung bei der Schulzahnklinik gegeben. Die Schulzahnärztin ging Ende Juli 2016 in
Pension. Die Schulpflege entschied sich nach eingehenden Abklärungen, keine für eine längerfristige Fortführung unerläss­
lichen Investitionen für die in die Jahre gekommene Praxis zu
tätigen und daher einen Systemwechsel vorzunehmen. Ab dem
Schuljahr 2016/2017 wurde das Gutscheinsystem eingeführt.
Dies erlaubt den Schülerinnen und Schülern aus Uitikon, die obligatorische zahnärztliche Reihenuntersuchung bei einem Zahnarzt ihrer Wahl vorzunehmen. Dieser Systemwechsel führt zu
insgesamt CHF 35’000 tieferen Kosten im Gesundheitsbereich.
Bereich Finanzen und Steuern
Voranschlag Voranschlag
Rechnung
2017
2016
2015
Aufwand
8’481’400
9’166’150
7’184’873
Ertrag
16’050’100 16’087’750 14’910’577
Ertragsüberschuss
7’568’700
6’921’600
7’725’704
Im Bereich Finanzen und Steuern (Gemeindesteuern, Finanzausgleich, Kapitaldienst, Liegenschaften Finanzvermögen und Abschreibungen) beläuft sich der Ertragsüberschuss im Voranschlag 2017 auf CHF 7’568’700 (Voranschlag 2016 CHF
6’921’600). Bei einem gleichbleibendem Steuerfuss von 43 %
6
Schulgemeinde Uitikon
sieht der Voranschlag 2017 einen Ertrag aus den ordentlichen
Gemeindesteuern von CHF 15’308’000 (Voranschlag 2016 CHF
15’265’000) vor. Erträge aus Steuern früherer Jahre sind wiederum mit CHF 1’600’000 veranschlagt. Der Beitrag an den kantonalen Finanzausgleich reduziert sich gegenüber dem Voranschlag 2016 auf neu CHF 7’275’000 (Voranschlag 2016
CHF 7’980’000). Aus aktiven und passiven Steuerausscheidungen sind per Saldo CHF –1’400’000 (Voranschlag 2016
CHF –1’240’000) budgetiert.
Investitionsrechnung
Die Schulpflege erwartet, dass bis Ende 2016 im Rahmen der
zusammen mit der Politischen Gemeinde laufenden Planung
«Vision Allmend 2020» gemeinsam Entscheidungsgrundlagen
geschaffen werden, und im Frühling ein Antrag für einen Projektkredit von CHF 500’000 für den vorgesehenen Ersatzneubau der
Turnhalle Allmend gestellt werden kann. Die Realisation des
Bauvorhabens ist gemäss Investitionsplan für die Jahre 2018–
2020 vorgesehen. Im 2017 ist weiter eine Sanierung des Spielplatzes der Schulanlage Rietwis notwendig sowie das teilweise
Auswechseln von Fenstern und eine Fassadenrenovation im
Schulhaus Schwerzgrueb im Umfang von CHF 100’000. Diese
Aufwendungen sind mit den zu erwarteten Investitionskosten für
die Turnhalle Allmend zu aktivieren und im Verwaltungsvermögen
über die Laufende Rechnung abzuschreiben.
Ausserdem werden bald Massnahmen ergriffen werden müssen,
um die aufgrund der grossen Bautätigkeit erwarteten zusätzlichen Bedürfnisse nach Kindergartenplätzen befriedigen zu können. Investitionen dazu werden gemäss heutigem Stand aber erst
für 2018 erwartet. Als Lösungsmöglichkeit kommen hier zum
Beispiel bauliche Anpassungen im Aula-Gebäude Schwerzgrueb
in Frage.
Zusammenfassung und Ausblick
In der Finanzplanung 2016 bis 2020 wird aufgrund des Bevölkerungswachstums von geringfügig steigenden Steuereinnahmen
ausgegangen. Beim Aufwand ist weiterhin mit einer tendenziellen
Erhöhung durch gesetzlich gebundene und weitgehend ausserhalb der Kontrolle der Schulgemeinde liegende Ausgaben zu
rechnen, auch aufgrund der Erwartung von leicht steigenden
Schülerzahlen. Zudem werden der Gemeinde insgesamt durch
die Beiträge an den Kantonalen Finanzausgleich aufgrund der
nach wie vor hohen relativen Steuerkraft und der deutlichen
Differenz zum Kantonsmittel der relativen Steuerkraft in der
Planungsperiode erhebliche Mittel abfliessen.
Durch die Neubewertung des Finanzvermögens und durch das
ausgeglichene Budget können das Nettovermögen und das Eigenkapital der Schulgemeinde stabilisiert werden. Gemäss heutigem Stand wird per Ende 2017 ein Eigenkapital CHF 8’473’420
und ein Nettovermögen von CHF 3’166’000 erwartet. Aufgrund
der grösseren Bauvorhaben und des damit einhergehenden Investitionsbedarfs sind ab 2019 wieder Verschlechterungen der
Jahresergebnisse und ein Rückgang des Eigenkapitals und
Nettovermögens zu erwarten.
Das Fremdkapital (Kontokorrent bei der Politischen Gemeinde)
konnte über die letzten Jahre stark reduziert werden (Ende 2015
CHF 1’610’000). Aufgrund des erwarteten Aufwandüberschusses
2016 und des wieder grösseren Investitionsbedarfs, welcher
nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann, wird jedoch
erwartet, dass dieser Posten bis Ende der Planungsperiode Ende
2020 auf CHF 5’945’000 ansteigt.
Mit einem Steuerfuss von 43 % beläuft sich der zu erwartende
Ertragsüberschuss gemäss Voranschlag 2017 auf CHF 33’350.
Empfehlung an die Stimmbürgerschaft
Die Schulpflege empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimm­
bürgern, dem Voranschlag 2017 der Schulgemeinde Uitikon sowie der Festsetzung des Steuerfusses auf 43 % zuzustimmen.
Abschied der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission hat Antrag und Weisung
zum Voranschlag 2017 geprüft. Form und Inhalt entsprechen den
gesetzlichen Erfordernissen.
Der Voranschlag weist bei einem Aufwand von CHF 16’556’550
und einem Ertrag von CHF 16’589’900 einen Ertragsüberschuss
von CHF 33’350 aus, was ein per Ende 2016 budgetiertes Eigenkapital von CHF 8’473’420 ergibt. Die Investitionsrechnung zeigt
Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von CHF 660’000
und keine Nettoveränderung im Finanzvermögen.
Basierend auf einem Betrag von CHF 356’000 pro Steuerprozent
der einfachen Staatssteuer (Vorjahr: CHF 355’000) beantragt die
Schulpflege der Stimmbürgerschaft, den Steuerfuss der Schulgemeinde Uitikon auf 43 % festzusetzen.
Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt Zustimmung zum
Voranschlag 2017 und zu der vorgeschlagenen Festsetzung des
Steuerfusses auf 43 %.
Schulgemeinde Uitikon
7
Aufwand nach Sachgruppen 2012 – 2017
CHF Mio.
8.0
7.5
7.0
6.5
6.0
5.5
Rechnung 2012
5.0
Rechnung 2013
4.5
Rechnung 2014
4.0
Rechnung 2015
3.5
Voranschlag 2016
3.0
Voranschlag 2017
2.5
2.0
1.5
1.0
0.5
0.0
Personalaufwand
(ohne kantonale
Besoldungen)
Sachaufwand
Abschreibungen
Dienstleistungen
Gemeinwesen
(inkl. kantonale
Besodungen)
Anteil
Finanzausgleich
Betriebs- und
Defizitbeiträge
Übriger Aufwand
Ertrag nach Sachgruppen 2012 – 2017
CHF Mio.
16
15
14
13
12
11
Rechnung 2012
10
Rechnung 2013
9
Rechnung 2014
8
Rechnung 2015
Voranschlag 2016
7
Voranschlag 2017
6
5
4
3
2
1
0
8
Steuern
Schulgemeinde Uitikon
Vermögenserträge/Gebühren
Übriger Ertrag
Nettoaufwand Aufgabenbereich Bildung 2017
Sonderschulung
9%
Beiträge Langzeitgymnasien,
Kurswesen Erwachsene
6%
Volksschule/Tagesstrukturen
50%
Schulverwaltung
ung
ung
und Schulleitung
14%
Volksschule
Allgemeines
4%
EDV und Schulliegenschaften
13%
Musikschule
4%
Schulgemeinde Uitikon
9
Schulgemeinde
Laufende Rechnung
22
23
24
29
Voranschlag 2016
Aufwand
Ertrag
Rechnung 2015
Aufwand
Ertrag
Bildung
Saldo
7’895’300
520’300
7’375’000
7’940’400
525’700
7’414’700
7’882’821.78
617’108.85
7’265’712.93
Volksschule/Tagesstrukturen
Saldo
Musikschule
Saldo
EDV und Schulliegenschaften
Saldo
Volksschule Allgemeines
Saldo
Schulverwaltung und Schulleitung
Saldo
Sonderschulung
Saldo
Beiträge Langzeitgymnasien,
Kurswesen Erwachsene
Saldo
4’074’300
356’100
3’718’200
3’978’300
347’200
3’631’100
3’866’961.56
364’582.85
3’502’378.71
316’600
980’800
300’900
316’600
45’200
935’600
269’800
1’014’850
657’700
581’250
1’030’600
274’200
269’800
6’000
1’008’850
4’500
653’200
108’500
1’106’800
647’000
602’600
472’750
295’123.80
300’900
53’600
977’000
4’000
270’200
6’000
1’100’800
6’400
640’600
108’500
1’125’377.12
295’123.80
119’851.20
1’005’525.92
258’894.85
1’284’110.00
566’259.40
486’095.05
494’100
258’894.85
7’750.00
1’276’360.00
9’279.60
556’979.80
115’645.20
370’449.85
Kultur und Freizeit
Saldo
136’500
19’500
117’000
138’100
19’500
118’600
122’535.80
16’584.00
105’951.80
Schulsport sowie Beitrag Hallenbad
136’500
19’500
138’100
19’500
122’535.80
16’584.00
138’700
60’400
78’300
120’089.28
61’813.65
58’275.63
138’700
60’400
120’089.28
61’813.65
Gesundheit
Saldo
43’350
Betrieb Schulzahnklinik bis 31.7.16
43’350
43’350
Finanzen und Steuern
Saldo
8’481’400
7’568’700
16’050’100
9’166’150
6’921’600
16’087’750
7’184’873.35
7’725’703.68
14’910’577.03
Gemeindesteuern
Anteil Finanzausgleich
Rückverteilung CO2-Abgabe
Kapitaldienst
Liegenschaften Finanzvermögen
Abschreibungen
460’000
7’275’000
15’768’000
450’000
7’980’000
15’805’000
432’123.65
6’001’801.00
14’608’689.78
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
10
Voranschlag 2017
Aufwand
Ertrag
Schulgemeinde Uitikon
156’600
589’800
1’200
54’900
226’000
108’150
628’000
1’000
50’250
231’500
33’350
132’013.90
618’934.80
295’763.32
690’000
1’274.95
75’383.50
225’228.80
Initiative im Sinne von § 50 des Gemeindegesetzes
von Dr. Ulrich Gysel und Mitunterzeichnenden
betreffend Abschaffung der Stillen Wahl bei
Erneuerungswahlen
Vorberatung und Bereinigung zuhanden Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017
Kurzinformation zum Traktandum
Art. 16 der Schulgemeindeordnung sieht vor, dass für die Erneuerungs- und Ersatzwahlen der Schulpflege die
Stille Wahl möglich ist, sofern die Voraussetzungen gemäss Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die
Politischen Rechte und über die Stille Wahl erfüllt sind.
Aus Sicht des Initianten muss mindestens bei Erneuerungswahlen die Stille Wahl ausgeschlossen werden, da
eine Urnenwahl alle vier Jahre dazu führen würde, dass sich die Behördenmitglieder im Wahljahr aktiv für ihr
Amt bewerben und sich den Einwohnern vorstellen müssten.
Die Initiative wird der Gemeindeversammlung zur Vorberatung und Bereinigung vorgelegt, wobei die Schulpflege
zuhanden der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 deren Ablehnung empfiehlt. Die Suche von geeigneten
Kandidatinnen und Kandidaten obliegt den politischen Parteien und weiteren Anspruchsgruppen in der Gemeinde. Diese haben es über ihre Rekrutierungsbemühungen jederzeit in der Hand, eine Urnenwahl mit einer
echten Auswahl zu bewirken. Eine Urnenwahl ohne Auswahl bringt den Stimmberechtigten keinen Mehrwert,
verursacht aber Mehraufwand und unnötige Kosten und kann dazu führen, dass geeignete Interessentinnen
und Interessenten für das Amt aufgrund des zusätzlichen finanziellen und zeitlichen Aufwands bei einer
Urnenwahl von einer Kandidatur Abstand nehmen.
Ein Abschied der Rechnungsprüfungskommission ist für dieses Geschäft nicht erforderlich.
ANTRAG
Die Gemeindeversammlung beschliesst zuhanden der Urne:
Die «Initiative zur Abschaffung der Stillen Wahl bei Erneue­rungs­
wahlen der Schulgemeinde Uitikon» wird nach Vorberatung und
Bereinigung der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 überwiesen.
WEISUNG
Herr Dr. Ulrich Gysel, Üetlibergstrasse 8, 8142 Uitikon, hat der
Schulgemeinde am 4. März 2016 eine von 59 Mitunterzeichnenden unterstützte Initiative im Sinne von § 50 des zürcherischen
Gemeindegesetzes (GG) eingereicht. Eine Initiative gleicher Zielsetzung wurde auch der Politischen Gemeinde eingereicht.
Initiativtext und Begründung lauten wie folgt:
In der Schulgemeindeordnung vom 26. Mai 2009 wird Art. 16
wie folgt abgeändert:
Art. 16
Die Mitglieder und der Präsident der Schulpflege werden an der
Urne auf die gesetzliche Amtsdauer ge­wählt.
Für die Erneuerungswahlen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte. Kommt die Wahl mit gedruckten
Wahlvorschlägen nicht zustande, werden leere Wahlzettel verwendet.
Für die Ersatzwahlen gelten die Bestimmungen des Gesetzes
über die politischen Rechte und über die Stille Wahl. Sind die
Voraussetzungen für die Stille Wahl nicht erfüllt, werden leere
Wahlzettel verwen­det.
(Hinweise: Gedruckte Wahlvorschläge werden dann erstellt, wenn
nicht mehr Kandidaten gemeldet sind als Sitze zu vergeben sind)
Begründung
Aus Sicht des Initianten muss mindestens bei Erneuerungs­
wahlen die Stille Wahl ausgeschlossen werden. Dafür gibt es
mehrere Gründe.
–Beim jetzigen System kennen wohl nur die politisch aktiven
Besucher der Gemeindeversammlungen unsere Behördenmitglieder, besonders die Schulpflege. Eine Urnenwahl alle vier
Jahre würde zumindest dazu führen, dass sich die Behördenmitglieder im Wahljahr aktiv für ihr Amt bewerben und sich den
Einwohnern vorstellen.
–Es müsste auch im Interesse der Behördenmitglieder selber
liegen, über eine Urnenwahl eine Bestätigung für ihr Engagement zu erhalten.
–Das Argument, die obligatorische Urnenwahl verursache höhere Kosten, ist nicht stichhaltig. Bei beiden vorhergehenden
Erneuerungswahlen kam es bei mindestens einer Behörde zu
einer Urnenwahl. Im Jahr 2014 fielen die Erneuerungswahlen
zudem mit eidg. Abstimmungen zusammen. Der Versand der
Wahl- und Abstimmungsunterlagen war also so oder so notwendig.
– Im grösseren Teil der Gemeinden des Kantons Zürich ist die
Urnenwahl bei Erneuerungswah­len Standard. Uitikon würde
also in keiner Weise aus der Reihe tanzen.
Initiant: Ulrich Gysel, Üetlibergstrasse 8, 8142 Uitikon
Der Initiant ist berechtigt, diese Initiative vorbehaltlos
zurückzuziehen.
Schulgemeinde Uitikon
11
Gültigkeit
Die Initiative wurde von der Schulverwaltung auf deren Recht­
mässigkeit geprüft. Es wurde festgestellt, dass sie die Kriterien
nach § 50 ff GG erfüllt und gültig ist.
Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung entscheidet nicht über die Annahme
oder Ablehnung der Initiative. Sie berät und bereinigt die Vorlage
lediglich.
Stellungnahme der Schulpflege
Eine Urnenwahl ohne Auswahl – mit gleich vielen Kandidatinnen
und Kandidaten wie die zu besetzenden Ämter – bringt dem
Stimmbürger per se keinen Mehrwert, verursacht aber Mehraufwand und Kosten, nicht nur wegen der erforderlichen Wahlzettel
und des Urnengangs, sondern auch für die Kandidierenden und
für die Parteien. Das mit der Initiative primär angestrebte Ziel, dass
die Wahlberechtigten die Kandidatinnen und Kandidaten besser
kennen lernen, kann nur mit Flugblättern, Plakaten, Inseraten und
Veranstaltungen erreicht werden. Doch bei einer Wahl ohne Auswahl wird kaum jemand finanzielle Mittel dafür einsetzen wollen,
und das angestrebte Ziel wird folglich kaum erreicht.
Falls Parteien oder andere Gruppierungen dies wünschen, sind sie
jetzt schon frei, im Vorfeld von Wahlen Informationsveranstaltungen mit den Amtsinhabern und Kandidierenden durchzuführen,
damit sich interessierte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger informieren und sich zu einer Kandidatur entschliessen und so eine
Urnenwahl herbeiführen können.
Eine Auswahl bei der Wahl von Behördenmitgliedern ist auch aus
Sicht der Schulpflege wünschbar. Die Suche von geeigneten
Kandidatinnen und Kandidaten obliegt primär den politischen
Parteien und weiteren Anspruchsgruppen in der Gemeinde. Diese
haben es über ihre Rekrutierungsbemühungen jederzeit selber in
der Hand, bei Erneuerungswahlen und Vakanzen eine Urnenwahl
mit einer echten Auswahl zu bewirken. Stille Wahlen sind nicht
zuletzt die Folge fehlender Bereitschaft, sich in einem öffentlichen
Amt zu engagieren und zu exponieren. Daran würden Urnenwahlen statt Stille Wahlen nichts ändern.
Im Gegenteil: Es ist in der Praxis bereits heute schwierig, qualifizierte Personen für die zu besetzenden Ämter zu finden. Interessentinnen und Interessenten für die Schulpflege sind oft parteipolitisch ungebunden und primär bestrebt, sich im Interesse der
Sache für das Wohl unserer Schule und unserer Kinder einzusetzen. Die Bereitschaft zur Kandidatur schwindet auch bei qualifizierten Personen oft dann, wenn die Aussicht besteht, sich in einer
Urnenwahl mit beträchtlichem zeitlichem und allenfalls auch finanziellem Aufwand engagieren und exponieren zu müssen, wie dies
bei einer Annahme der Initiative neu auch im Falle der bisher
Stillen Wahlen die Norm wäre.
Empfehlung an die Stimmbürgerschaft
Aufgrund der angeführten Gründe empfiehlt die Schulpflege der
Stimmbürgerschaft die Ablehnung der Initiative.
12
Schulgemeinde Uitikon
Abschied der Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Ein Abschied der Rechnungsprüfungskommission ist für dieses
Geschäft nicht erforderlich.
Politische Gemeinde Uitikon
Erläuterungen zum Voranschlag 2017
Kurzinformation zum Traktandum
Im Voranschlag 2017 werden Gesamtaufwendungen von CHF 37.2 Mio. gegenüber Gesamterträgen von
CHF 37.8 Mio. ausgewiesen. Den Berechnungen liegt ein Steuerfuss von 40 % zu Grunde (wie Vorjahr). Der
Ertragsüberschuss von CHF 0.6 Mio. wird ins Eigenkapital gelegt, welches sich per Ende 2017 gemäss Budget
auf CHF 33 Mio. erhöht. Geprägt wird das Resultat im Wesentlichen durch den tieferen Finanzausgleich, der
im Verhältnis der Steuerfüsse zwischen Politischer Gemeinde und Schulgemeinde aufgeteilt wird. Der soziale
Bereich wird weiterhin durch steigende Fallzahlen mit wirtschaftlichen Notlagen sowie die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen geprägt. Aufgrund reger Investitionstätigkeit verbleiben die Abschreibungen auf
hohem Niveau.
Es wird mit Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von CHF 7.2 Mio. gerechnet. Deren Realisierung erfolgt durch einen wesentlichen Anteil an Fremdfinanzierung (Abbau von Nettovermögen).
Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission empfehlen der Stimmbürgerschaft Zustimmung zum Voranschlag 2017 und Festsetzung des Steuerfusses auf 40 % (wie Vorjahr).
ANTRAG
Dem Voranschlag der Politischen Gemeinde Uitikon wird zugestimmt und der Steuerfuss für das Jahr 2017 auf 40 % festgesetzt.
WEISUNG
Einleitende Bemerkungen
Die wichtigste Grösse des Voranschlages sind die ordentlichen
Jahressteuern zusammen mit der Steuerfussfestlegung. Die Behörden gehen für das Jahr 2017 von einer konstanten Ausgangslage bei der einfachen Staatssteuer aus, womit pro Steuerprozent
CHF 356’000 als Rechnungsgrösse bestimmt wurde. Der Steuerfuss wird unverändert auf 40 % belassen.
Der abzuliefernde Finanzausgleich von gesamthaft CHF
14’004’000 wird zwischen der Politischen Gemeinde und der
Schulgemeinde im Verhältnis des 2015 gültigen Steuer­fusses
aufgeteilt.
Der Voranschlag 2017 zeigt in der Laufenden Rechnung Gesamtaufwendungen von CHF 37’195’690 und Gesamterträge
von CHF 37’786’475, womit sich ein Ertragsüberschuss von
CHF 590’785 ergibt.
Die Investitionsrechnung im Verwaltungsvermögen weist Gesamtausgaben von CHF 8’193’000 und Gesamteinnahmen von
CHF 1’000’000 aus, was Nettoinvestitionen von CHF 7’193’000
ergibt. Gestützt auf das hohe Investitionsaufkommen sind Abschreibungen von CHF 3’085’200 budgetiert. Einzelheiten zu den
Investitionen mit der finanzpolitischen Zielsetzung sind im Abschnitt Finanzplanung 2016–2020 zu finden.
Das Eigenkapital erhöht sich per 31. Dezember 2017 mit der
Einlage des Ertragsüberschusses auf CHF 32’965’868.
Laufende Rechnung
Kommentar zu den einzelnen Hauptaufgabenbereichen
0 Behörden und Verwaltung
Voranschlag Voranschlag
Rechnung
2017
2016
2015
Aufwand
3’441’060 3’429’900 3’123’440.08
Ertrag
851’800
830’050 771’109.32
Aufwandüberschuss
2’589’260 2’599’850 2’352’330.76
Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten:
Legislative, Exekutive, Gemeindeverwaltung, Verwaltungsliegenschaften, Üdiker-Huus
Mit der Pensionierung des langjährigen Gemeindeschreibers
2017 erfolgt auf der administrativen Gemeindeverwaltung die
Neubesetzung dieser Schlüsselstelle.
Rege Bautätigkeit sowie deren Komplexität in der Bewilligungserteilung lässt die Tätigkeit der externen Kontrollorgane ansteigen.
Der Pavillon Zopfstrasse 2 – bekannt als «Bärlihuus» des Elternvereins oder als Abstimmungslokal Ringlikon, stammt aus den
60er-Jahren und wird energetisch sanft überholt. Durch den
Einbau einer zusätzlichen Wohnung in der Alterswohnliegenschaft Altenweg 1 steigen die Mietzinserträge an.
Das Gemeindezentrum «Üdiker-Huus» nähert sich seinem 40.
Lebensjahr. Die optimale Bewirtschaftung mit regelmässigen
Unterhaltsinvestitionen zahlt sich aus.
Politische Gemeinde Uitikon
13
4 Gesundheit
1 Rechtsschutz und Sicherheit
Voranschlag Voranschlag
Rechnung
2017
2016
2015
Aufwand
1’174’790 1’121’675 1’054’502.90
Ertrag
302’340
291’215 277’311.55
Aufwandüberschuss
872’450
830’460 777’191.35
Voranschlag Voranschlag
Rechnung
2017
2016
2015
Aufwand
2’030’500 2’159’100 1’697’307.42
Ertrag
15’000
500
462.50
Aufwandüberschuss
2’015’500 2’158’600 1’696’844.92
Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten:
Einwohnerkontrolle, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
(KESB), Betreibungskreis, Vermessung, Polizei, Friedensrichter,
Feuerwehr und Feuerpolizei, Militärsektion, Zivilschutz
Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten:
Kranken- und Pflegeheime, Spitex-Dienste, Pflegefinanzierung für
Langzeit- und Akutpflege, Krankheitsbekämpfung, Lebensmittelkontrolle und Übriges
Der Bereich Vormundschaft wird weiterhin von einer hohen Anzahl
an Mandaten geprägt und durch die KESB in Dietikon verwaltet.
Die Feuerwehr beabsichtigt, ihren Mannschaftsbestand weiter
aufzustocken, was zu vermehrten Soldzahlungen führt.
Der Gesundheitsbereich ist ein Handlungsfeld, auf dessen finanzielle Folgen die Gemeinde nur wenig Einfluss nehmen kann. Das
kantonale Pflegegesetz bestimmt, wie die Leistungen der ambulanten- und Langzeitpflege zwischen den Trägern Krankenkasse,
Gemeinde und Versicherten aufzuteilen sind. Die Gemeinde muss
die sogenannten Normdefizite budgetieren und diese stützen
sich am Grad der Pflegebedürftigkeit der Patienten.
Die Gemeinde hat mit der Genossenschaft im Spilhöfler (GSU)
einen kompetenten Partner und bietet den Einwohnern über
Leistungsvereinbarungen Angebote für Spitex und Langzeitpflege.
3 Kultur und Freizeit
Voranschlag Voranschlag
Rechnung
2017
2016
2015
Aufwand
3’074’670 2’914’030 2’951’520.05
Ertrag
1’824’945 1’676’200 1’758’052.01
Aufwandüberschuss
1’249’725 1’237’830 1’193’468.04
Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten:
Kulturförderung, Veranstaltungen, Gemeinde- und Schulbibliothek, Denkmalpflege, Heimatschutz, Massenmedien, Antennenanlage, Parkanlagen und Wanderwege, Schützenstube, Sportanlagen, Hallenbad und Sternwarte
Die Antennenanlage finanziert sich über die Benützungsgebühren selbstständig. Das Netz befindet sich in einem flächendeckenden Ausbau auf Glasfasertechnologie. Diese Investition
schlägt mit ihren Abschreibungen auf die Betriebsrechnung
durch. Der allgemeine Netzunterhalt geht infolge dieses Technologiesprungs schrittweise zurück. Bei stabiler Ertragslage ist ein
Verlust von CHF 96’070 zu erwarten, welcher der Spezialfinanzierung entnommen wird.
Nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt in Kinderspielplatzinfrastrukturen investiert wurde, reduziert sich der Aufwand
wieder auf tieferem Niveau.
Auf der Sportanlage Im Sürenloh steht ab Beginn 2017, zusätzlich
zum Naturrasen-, ein Kunstrasenplatz für den Fussballbetrieb zur
Verfügung. Das Unterhaltsbudget für die gesamte Sportanlage
Im Sürenloh erhöht sich in der Folge.
Mit dem Hallenbad Uitikon steht eine moderne und attraktive
Freizeitanlage mit Fitness und Wellness zur Verfügung. Dank
guter Nachfrage darf mit einem weiteren Anstieg der Eintritte
gerechnet werden.
14
Politische Gemeinde Uitikon
5 Soziale Wohlfahrt
Voranschlag Voranschlag
Rechnung
2017
2016
2015
Aufwand
3’986’140 3’373’910 3’293’785.15
Ertrag
1’723’540 1’400’100 1’423’596.25
Aufwandüberschuss
2’262’600 1’973’810 1’870’188.90
Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten:
Sozialversicherung, Krankenkassen, Zusatzleistungen, Jugend,
Kinderkrippe, Invalidität, Wirtschaftliche Hilfe, Asylbewerber­
betreuung und Hilfsaktionen
Die Ausgaben für Zusatzleistungen zur AHV/IV haben sich in
jüngerer Vergangenheit leicht zurückgebildet. Vor allem ältere
Einwohner mit bescheidenerem Einkommen können dieses Instrument nutzen, um Lebensunterhalt oder Pflegeplatzierung finanzieren zu können.
Für die Kinderkrippe Löwenzahn wird wie üblich eine Finanzhilfe
budgetiert. Mit der Eröffnung einer weiteren Babygruppe 2017
werden erneut Bundessubventionen beantragt.
Eine massive Zunahme an Fällen ist in der Sozialhilfe zu verzeichnen. Im Jahr 2015 waren 29 Sozialhilfefälle, im Jahr 2016 bis
September bereits 50 Fälle zu verzeichnen. Die Nettokosten
halten sich allerdings in Grenzen, da viele Dossiers zu Beginn dem
Heimatkanton resp. Staat verrechnet werden können.
Betreffend Situation im Bereich Flüchtlinge ist damit zu rechnen,
dass auf Jahresbeginn 2017 die Anzahl der zugewiesenen Personen nochmals ansteigen wird. Unter anderem wird eine Notwohnung bereitgestellt.
Zur Bewältigung des gestiegenen administrativen Aufwandes im
Sozialbereich wurde eine neue 40 % Stelle geschaffen.
Bei der Alimentenbevorschussung ist ein grösserer Abschreibungsfall bekannt geworden, der rechtzeitig budgetiert werden
konnte.
6 Verkehr
Voranschlag Voranschlag
Rechnung
2017
2016
2015
2’156’600 1’990’400 1’915’466.87
Aufwand
702’700
Ertrag
666’600 613’179.75
1’453’900 1’323’800 1’302’287.12
Aufwandüberschuss
Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten:
Gemeindestrassen, Flurwege, Regionalverkehr
Mit der Übernahme der Erschliessungsanlagen im Quartier Leuen
zur Bewirtschaftung ist zusätzlicher Stellenbedarf beim Werkhofpersonal eingerechnet. Für Sammeldienste und allgemeine Touren, welche kein Spezialfahrzeug benötigen, wird ein unterhaltsarmer Kleintransporter angeschafft. Zudem wird der 14-jährige
Bagger ersetzt.
Mittels einer periodischen angelegten Planung werden über die
nächsten vier Jahre Sanierungen an Wald- und Flurwegen vorgenommen.
7 Umwelt und Raumordnung
Voranschlag Voranschlag
Rechnung
2017
2016
2015
Aufwand
2’949’170 3’069’900 2’655’418.90
Ertrag
2’561’750 2’662’350 2’331’644.41
Aufwandüberschuss
387’420
407’550 323’774.49
Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten:
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Fried­
hof und Bestattung, Gewässerunterhalt, Natur- und Umweltschutz,
Raumordnung
Die gebührenfinanzierten Gemeindewerke Wasserversorgung,
Abwasser- und Abfallbeseitigung belasten durch ihre Eigendeckungen aus Spezialfinanzierungskapitalien den Steuerhaushalt
nicht. Wasser- und Abwasserbezüge öffentlicher Brunnen werden durch Zähler erfasst und abgegrenzt.
Vermehrt wird bei der Wasserversorgung auf die Einspeisung von
kostengünstigem Wasser aus dem Grundwasserstrom der Limmat gesetzt (Bezüge über die Gruppenwasserversorgung Limmat
GWL). Dank einer Zunahme bei den Anschlussgebühren durch
die vielen Neubauten im Quartier Leuen reduzieren sich die Abschreibungen aus der Investitionstätigkeit. Die Finanzlage ist
gesund, weshalb die Wassertarife auf 2017 gesenkt werden. Es
verbleibt ein Ertragsüberschuss von CHF 46’700. Dieser wird in
die Spezialfinanzierung eingelegt.
Die Aufwandentwicklung bei der Abwasserbeseitigung ist stark
durch das Projekt Sanierung und Ausbau ARA in Birmensdorf
geprägt. Die Abschreibungen verbleiben in dieser Spezialfinanzierung daher vorerst auf hohem Niveau, auch wenn sich erhebliche Erträge aus den einmaligen Anschlussgebühren (analog
Wasserversorgung) ergeben. Aufgrund der weiter steigenden
Finanzbelastung ist es unumgänglich, ab 2017 die Abwassergebühren zu erhöhen. Es verbleibt ein Aufwandüberschuss von CHF
134’400, welcher aus der Spezialfinanzierung zu nehmen sein
wird.
In der Abfallbeseitigung werden seit Jahren kalkulierte Defizite
geschrieben, was die Reserven der Spezialfinanzierung schrumpfen liess. Beim Aufwand ändert sich so gut wie nichts. Die seit
2012 gültigen Grundgebühren für Haushalte und Gewerbe werden per 2017 angehoben. Somit schreibt die Betriebsrechnung
wieder ein positives Ergebnis von CHF 28’650, welches in die
Spezialfinanzierung überführt wird.
8 Volkswirtschaft
Voranschlag Voranschlag
2017
2016
Ertrag
378’100
316’100
Aufwand
73’600
72’000
Ertragsüberschuss
304’500
244’100
Rechnung
2015
314’247.25
80’759.15
233’488.10
Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten:
Landwirtschaft, Forstwesen, Jagd und Fischerei, Industrie, Gewerbe, Handel, Energieversorgung
Von der Zürcher Kantonalbank können wieder positivere Gewinnerwartungen in Aussicht gestellt werden.
9 Finanzen und Steuern
Voranschlag
2017
Ertrag
29’426’300
Aufwand
18’309’160
Ertragsüberschuss 11’117’140
Voranschlag
Rechnung
2016
2015
29’709’800 26’807’951.20
19’362’300 18’181’363.70
10’347’500 8’626’587.50
Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten:
Gemeindesteuern, Finanzausgleich, Kapitaldienst, Grundeigentum Finanzvermögen und Abschreibungen
Gemeindesteuern
Die ordentlichen Steuererträge des Rechnungsjahres halten das
Niveau des Vorjahres. Die Gemeinde setzt daher den Wert eines
Steuerprozentes auf nahezu unverändert CHF 356’000 fest. Bei
einem Steuerfuss von 40 % resultiert ein ordentlicher Jahressteuerertrag von CHF 14’240’000. Diese Annahme basiert auf
Faktoren wie Einwohnerentwicklung sowie der jüngsten Einschätzungsgrundlagen von Steuerpflichtigen.
Die übrigen Steuerkategorien weisen, abgesehen von den Grundsteuern, keine grösseren Schwankungen auf. Aufgrund der Bauund Handelstätigkeit von Immobilien kann die Gemeinde auf
diese wichtige Einnahmenquelle zählen, welche nicht in den Abschöpfungsbeitrag des Finanzausgleichs eingerechnet wird.
Finanzausgleich (Ressourcenausgleich)
Die Abschöpfung in den kantonalen Ressourcenausgleich beträgt brutto CHF 14’004’000, woran die Schulgemeinde einen
Politische Gemeinde Uitikon
15
Anteil von CHF 7’275’000 zu tragen hat. Als Berechnungsgrundlage wurde das Steuerjahr 2015 mit dem Steuerfussverhältnis
37 %/40 % herangezogen.
Kapitaldienst
Der Zinssatz für interne Verrechnungen innerhalb des Gemeinwesens beträgt 1 %. Mangels Liquidität, das Nettovermögen ist
weitgehend in Immobilien gebunden und im geregelten Abbau
begriffen, wird die Aufnahme von langfristigen Schulden früher
oder später notwendig.
Grundeigentum Finanzvermögen
Mit den Immobilien im Finanzvermögen erwirtschaftet die Gemeinde akzeptable Renditen. Für den Unterhalt der Mietliegen­
schaften werden durchschnittlich je nach Alter 0.75 % bis 2 % des
Gebäudeversicherungswertes veranschlagt. Mittelfristig sind an
der Überbauung Binzmatt grössere Sanierungsschritte zu tätigen, da bauliche Mängel die Unterhaltsintensität ansteigen lassen. Ein genauer Zeitplan steht noch aus.
Abschreibungen
Die Abschreibungen im Verwaltungsvermögen leiten sich von den
Investitionen im rollenden Finanzplan 2016–2020 und den vorhandenen Restbuchwerten ab. Uitikon stellt mit seiner Investi­
tionstätigkeit die Weichen für ein Dorf mit Nachhaltigkeit und
Standortattraktivität. Zusätzliche Abschreibungen von CHF 1 Mio.
sorgen dafür, dass das Verwaltungsvermögen zügiger refinanziert
wird und entlastet damit künftige Jahresrechnungen. Angesichts
der Finanzlage und der gelebten Steuerfusspolitik ist dies notwendig und gerechtfertigt.
INVESTITIONSRECHNUNG
Verwaltungsvermögen
CHF
Tiefbauten/GemeindestrassenAusgaben 1’357’000
Sanierungen Gemeindestrassen:
Erschliessung QP Leuen, Chapfstrasse, Chliwisstrasse, Haldenstrasse,
Projektierung Üetlibergstrasse
Hochbauten
Ausgaben2’305’000
Projektierung und Neubau Werkhof,
Ersatz gewerbliche Kälteanlagen
Üdiker-Huus, Erweiterung
Kinderkrippe 2. Etappe Binzmatt 19
Antennenanlage
Ausgaben2’465’000
Netzausbauten: Erweiterung
Glasfasernetz FTTH, Erschliessung
QP Leuen, Chapfstrasse, Chliwisstrasse,
Haldenstrasse, Projektierung
Üetlibergstrasse
16
Politische Gemeinde Uitikon
Wasserversorgung
Ausgaben891’000
Einnahmen500’000
Sanierungen/Erneuerungen
Wasserleitungen: Chapfstrasse,
Chliwisstrasse, Haldenstrasse,
Projektierung Üetlibergstrasse,
Anlagen Gruppenwasserversorgung GWL,
Einnahmen aus Anschlussgebühren
Mobilien
Erneuerung/Umstellung
Präsentationstechnik im
Üdiker-Huus auf Digital,
Implementierung
Nummernschilderkennung
Fahrtenkontrolle Üetliberg,
Ersatz Hard- und Software
Gemeindeverwaltung
Ausgaben322’000
Abwasseranlagen
Ausgaben753’000
Einnahmen500’000
Sanierungen/Erneuerungen
Kanalisationsleitungen, Chapfstrasse,
Erschliessungsanteil QP Leuen,
Projektierung Üetlibergstrasse,
Überarbeitung generelles
Entwässerungsprojekt, Einnahmen
aus Anschlussgebühren
Investitionsbeiträge
Beitrag Sanierung Anlage
Tennisclub Sürenloh
Ausgaben100’000
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen
7’193’000
Finanzvermögen
In der Investitionsrechnung des Finanzvermögens sind keine
Vorhaben vorgesehen.
FINANZPLANUNG 2016 BIS 2020
In der vorliegenden Informationsbroschüre zum Voranschlag
2017 findet sich auch die gemeinsame Finanzplanung mit der
Schulgemeinde. Dieser Finanzplan ist nicht Bestandteil der Antragstellung an die Stimmbürgerschaft. Er ist jedoch als rollendes
Planungsinstrument für die Gemeindebehörden bestimmt und
muss deshalb jährlich bei der Festlegung der Steuerfüsse einbezogen werden.
Im Kommentar zum Finanzplan, erstellt durch das Büro Publics
Partner, Dienstleistungen für Gemeinden, Nänikon, wird aufgezeigt, wie die in den nächsten Jahren vorgesehenen Investitionen
gestaffelt und mit einer finanzpolitischen Zielsetzung versehen,
umgesetzt werden. Absicht des Gemeinderats ist es, die Investitionen aus Cash-Flows und dem geplanten Teilabbau des Nettovermögens zu finanzieren.
Empfehlung an die Stimmbürgerschaft
Der Gemeinderat empfiehlt der Stimmbürgerschaft, den Voranschlag 2017 zu genehmigen und den Steuerfuss unverändert auf
40 % festzusetzen.
Abschied der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission hat Antrag und Weisung
zum Voranschlag 2017 geprüft. Form und Inhalt entsprechen den
gesetzlichen Erfordernissen.
Der Voranschlag weist bei einem Aufwand von CHF 37’195’690
und einem Ertrag von CHF 37’786’475 einen Ertragsüberschuss
von CHF 590’785 aus, was ein per Ende 2017 budgetiertes
Eigenkapital von CHF 32’965’868 ergibt. Die Investitionsrechnung zeigt Nettoinve­
stitionen im Verwaltungsvermögen von
CHF 7’193’000. Im Finanzvermögen wird keine Nettoveränderung ausgewiesen.
Basierend auf einem Betrag von CHF 356’000 pro Steuerprozent
der einfachen Staatssteuer (Vorjahr: CHF 355’000) beantragt
der Gemeinderat der Stimmbürgerschaft, den Steuerfuss der
Politischen Gemeinde Uitikon von 40 % zu genehmigen.
Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt Zustimmung zum
Voranschlag 2017 und zu der vorgeschlagenen Festsetzung des
Steuerfusses auf 40 %.
Gebundene Ausgaben Bauprojekte
Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission haben gegenseitig vereinbart, dass Kredite für die nachstehenden Bauprojekte im Sinne von gebundenen Ausgaben zu behandeln sind. Die
Gemeindeversammlung wird in Kurzform darüber orientiert. Für
nachstehende Projekte entschied der Gemeinderat abschlies­
send.
− Hallenbad Allmend, Sanierung Flachdach, Kredit Gemeinderat
vom 5. September 2016 über CHF 312’000.
−Chliwisstrasse inkl. Chapfstrasse im Abschnitt Halden- bis
Eduard Gut-Strasse, Strassensanierung inkl. Werkleitungen
und Beleuchtung, Projektierungskredit Gemeinderat vom
8. Februar 2016 über CHF 127’764.
− Gnellenstrasse, Strassensanierung inkl. Ersatz Werkleitungen
und Beleuchtung, Kredit Gemeinderat vom 9. Mai 2016 über
CHF 425’000.
−Haldenstrasse Abschnitt Obere Stockrüti- bis Chapfstrasse,
Strassensanierung inkl. Werkleitungen und Beleuchtung, Projektierungskredit Gemeinderat vom 8. Februar 2016 über
CHF 121’500.
Politische Gemeinde Uitikon
17
Aufwand nach Sachgruppen 2012 – 2017
CHF Mio.
18
16
14
12
Rechnung 2012
Rechnung 2013
10
Rechnung 2014
Rechnung 2015
Voranschlag 2016
8
Voranschlag 2017
6
4
2
0
Personalaufwand
Sachaufwand
Abschreibungen
Finanzausgleich
Betriebs- und
Defizitbeiträge
Übriger Aufwand
Ertrag nach Sachgruppen 2012 – 2017
CHF Mio.
28
26
24
22
20
18
Rechnung 2012
Rechnung 2013
16
Rechnung 2014
14
Rechnung 2015
Voranschlag 2016
12
Voranschlag 2017
10
8
6
4
2
0
18
Steuern
Politische Gemeinde Uitikon
Vermögenserträge/Gebühren,
Buchgewinne
Finanzausgleichsanteil Schule
Übriger Ertrag
Nettoaufwand nach Aufgabenbereichen 2017
(ohne Volkswirtschaft und Steuern, jeweils Nettoerträge)
Verkehr
13%
Umwelt und Raumordnung
4%
Behörden und Verwaltung
24%
le
Soziale
Wohlfahrt
ahrt
%
21%
Rechtsschutz
und Sicherheit
8%
Kultur und Freize
Freizeit
11%
Gesundheit
19%
Steuerfüsse 2008 bis 2017
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Politisches Gut
59
59
59
59
46 46 37
37
40
40 1
Schulgut
19
18
18
18
31
31 40
40
43
43 1
Ev.-ref. Kirchengut
6
6
7
7
7 7 7
7
9
9 1
Röm.-kath. Kirchengut
9
9
9
9
9
9 10
11
11
11 1
Total Reformierte
84
83
84
84
84
84 84
84 1
92
92 1
Total Katholiken
87
86
86
86
86
86 87
88 1
94
94 1
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
Staatssteuer
¹ gemäss den Anträgen der einzelnen Gemeindebehörden
Politische Gemeinde Uitikon
19
Politische Gemeinde
Laufende Rechnung
10
Behörden und Verwaltung
Saldo
Gemeindeversammlung, RPK,
Wahlbüro
Gemeinderat
Gemeindeverwaltung
Rentenleistungen
Gemeindehaus und Alterswohnungen
Gemeindezentrum «Üdiker-Huus»
11
Rechtsschutz und Sicherheit
Saldo
Einwohnerkontrolle, Regionale
Vormundschaft, Betreibungs und Zivilstandsamt
Gemeindepolizei
Friedensrichter
Feuerwehr und Feuerpolizei
Militär
Zivilschutz
13
Kultur und Freizeit
Saldo
Beiträge an Dorfvereine
Veranstaltungen
(Bundesfeier, Markt usw.)
Gemeindebibliothek
Denkmalpflege und Heimatschutz
Gemeindekurier
Antennen- und Kabelanlagen
Parkanlagen, Wanderwege
Sport – Schlittelhang und
Beachvolleyballfeld
Altes Schützenhaus/-Stube
Fussballplatz
Hallenbad
Familiengärten
Sternwarte
14
Gesundheit
Saldo
Leistungsauftrag Pflege
Leistungsauftrag ambulante
Krankenpflege (Spitex)
Pflegefinanzierung
Krankheitsbekämpfung
Lebensmittelkontrolle
Gesundheitswesen Übriges
15
20
Voranschlag 2017
Voranschlag 2016
Rechnung 2015
Aufwand
Ertrag Aufwand
Ertrag Aufwand
Ertrag
3’441’060
115’150
475’250
2’055’100
5’700
243’220
546’640
851’800
2’589’260
1’000
399’700
233’100
218’000
3’429’900
121’350
470’250
1’941’000
105’000
231’360
560’940
119’239.08
1’000
317’650.85
393’600 1’880’834.36
14’758.75
214’450
244’131.85
221’000
546’825.19
291’215 1’054’502.90
830’460
277’311.55
777’191.35
114’600
141’000
6’000
22’415
200
7’000
134’929.84
90’388.79
5’770.00
37’540.07
187.05
8’495.80
1’174’790
302’340
872’450
1’121’675
516’920
246’220
21’600
271’200
25’900
92’950
134’600
128’500
7’000
23’240
467’900
246’020
22’500
267’205
25’900
92’150
3’074’670
1’824’945
1’249’725
9’000
31’600
86’500
231’400
150
247’500
1’142’570
142’700
1’250
14’550
148’300
1’017’800
150
10’200
2’030’500
2’914’030
15’500
26’000
21’225
1’142’570
6’100
612’900
150
500
15’000
2’015’500
78’900
225’000
200
246’130
1’052’300
177’200
7’250
15’600
87’900
989’900
200
9’800
2’159’100
460’186.41
239’951.20
20’807.50
220’995.84
25’813.65
86’748.30
4’500
22’500
91’391.75
8’280.00
214’254.80
26’950.00
8’925.00
21’450
229’680.25
20’214.30
1’052’300 1’085’586.56 1’085’586.56
127’019.60
1’250.00
13’754.47
62’444.30
569’700 1’072’800.22
150
198.75
500
17’075.05
5’100
500
2’158’600
1’697’307.42
204’200
3’686.40
182’100
1’794’000
5’000
6’200
38’200
307’600
1’600’000
6’000
6’400
34’900.00
363’151.67
1’281’985.05
6’816.20
500
7’119.45
34’548.65
3’986’140
1’723’540
2’262’600
3’373’910
AHV-Zweigstelle
Krankenkassen
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Jugend
9’800
197’000
1’521’000
311’950
6’000
197’000
674’600
50’500
9’990
145’000
1’609’000
271’000
203’928.45
209’219.90
27’139.30
5’000
15’000
576.00
357’384.97
1’676’200 2’951’520.05 1’758’052.01
1’237’830
1’193’468.04
23’650
Soziale Wohlfahrt
Saldo
Politische Gemeinde Uitikon
830’050 3’123’440.08
771’109.32
2’599’850
2’352’330.76
8’569.25
600’801.90
150.00
7’500.00
462.50
1’696’844.92
462.50
1’400’100 3’293’785.15 1’423’596.25
1’973’810
1’870’188.90
6’100
9’792.55
145’000
132’655.03
736’000 1’554’818.65
59’000
275’028.85
6’211.05
127’394.10
729’783.70
59’099.10
Politische Gemeinde
Laufende Rechnung
Kinderkrippen
Invalidität
Gesetzliche Wirtschaftliche Hilfe
Freiwillige Wirtschaftliche Hilfe
Asylbewerberbetreuung
Soziale Wohlfahrt Übriges
Hilfsaktionen
16
17
18
35’000
6’500
900’000
20’000
261’710
495’180
228’000
631’000
151’440
13’000
22’500
1’400
660’000
12’000
59’550
355’970
227’500
436’000
10’000
8’000
17’031.35
1’279.00
641’134.97
19’391.25
61’239.60
374’863.90
206’550.00
436’950.30
15’508.30
48’649.70
Verkehr
Saldo
2’156’600
702’700
1’453’900
1’990’400
666’600 1’915’466.87
1’323’800
613’179.75
1’302’287.12
Gemeindestrassen
Flurwege
SBB-Tageskarten
Regionalverkehr
1’535’900
84’300
53’200
483’200
655’700
1’385’400
60’400
53’200
491’400
620’600 1’345’750.47
77’992.70
45’000
53’200.00
1’000
438’523.70
566’559.75
Umwelt und Raumordnung
Saldo
2’949’170
2’561’750
387’420
Öffentliche Brunnen
Wasserversorgung
Abwasserbeseitigung
Abfallbeseitigung
Friedhof und Bestattung
Gewässerunterhalt
Naturschutz
Umweltschutz
Rauchgaskontrolle
Regionalplanung und Raumordnung
62’000
1’024’900
973’100
534’200
170’800
44’000
15’000
50’020
21’200
53’950
Volkswirtschaft (Nettoertrag)
Saldo (Nettoertrag)
Landwirtschaft
Gemeindewald
Jagd und Fischerei
Standortförderung, Gewinnanteil ZKB
Energieversorgung / Vergütung EKZ
Energie Übriges
19
Voranschlag 2017
Voranschlag 2016
Rechnung 2015
Aufwand
Ertrag Aufwand
Ertrag Aufwand
Ertrag
Finanzen und Steuern
Saldo (Nettoertrag)
Gemeindesteuern
– ordentliche Steuern
– Grundstückgewinnsteuern
– Zinsen und
Bezugsentschädigungen
Finanzausgleich
Rückverteilung CO2-Abgabe
Kapitaldienst
Buchgewinne Liegenschaften
Finanzvermögen
Liegenschaften Finanzvermögen
Abschreibungen
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
46’000
1’000
1’024’900
973’100
534’200
23’000
6’400
150
45’620.00
1’000.00
3’069’900
2’662’350 2’655’418.90 2’331’644.41
407’550
323’774.49
67’000
1’138’700
989’000
519’050
158’400
54’000
24’000
45’700
20’550
53’500
64’607.64
1’138’700 1’190’984.01 1’190’984.01
989’000
613’532.35
613’532.35
519’050
500’219.95
500’219.95
9’000
146’096.15
19’298.10
27’689.45
12’606.05
28’334.20
6’300
20’681.80
7’565.00
300
50’667.30
45.00
73’600
304’500
378’100
72’000
244’100
316’100
80’759.15
233’488.10
314’247.25
44’400
23’500
1’000
500
600
291’000
85’000
42’850
23’500
1’000
500
600
229’000
85’000
50’161.65
25’238.70
827.25
5’500
200
5’400
250
18’309’160
11’117’140
29’426’300
19’362’300
10’347’500
265’000
19’411’000
14’511’000
4’300’000
285’000
76’600
600’000
7’275’000
2’200
407’500
878’360
3’085’200
1’423’700
906’900
14’004’000
590’785
5’308.80
599.80
224’963.20
87’857.00
50.00
29’709’800 18’181’363.70 26’807’951.20
8’626’587.50
19’048’000
14’460’000
4’000’000
199’793.02 18’097’395.75
13’421’472.81
4’065’527.20
78’500
588’000
610’395.74
7’979’000 14’907’699.00 6’001’801.00
2’000
2’226.00
409’000
79’316.43
571’809.69
894’700
2’744’500
93’400.00
1’425’900 1’055’697.15 1’417’572.25
845’900 1’938’858.10
623’746.51
15’359’600
59’700
656’009.98
Politische Gemeinde Uitikon
21
Gemeinde Uitikon
Finanzplanung 2016–2020
Politische Gemeinde und Schulgemeinde
Einleitung
Der Finanzplan stellt ein wichtiges Führungs- und Informationsinstrument für die Gemeindebehörden dar und dient als Grundlage
für die Gestaltung der Finanz-, Investitions- und Steuerfusspolitik.
Er ist rechtlich nicht bindend, bildet aber mit seiner mittelfristigen
Perspektive eine notwendige Ergänzung des kurzfristig ausgerichteten Budgets. Prognostiziert werden die Entwicklungen von
Laufender Rechnung, Investitionsrechnung und Bilanz der Politischen Gemeinde einschliesslich der eigenwirtschaftlichen Betriebe sowie der Schulgemeinde.
Der Planungszeitraum erstreckt sich über fünf Jahre, wobei die
Hochrechnung 2016 und der Voranschlag 2017 integriert sind.
Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der Finanzplanung
2016–2020 zusammen. Die detaillierten Planungsunterlagen
können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Die Gemeindefinanzen werden durch die demografische und die
wirtschaftliche Entwicklung massgeblich beeinflusst.
In der Planungsperiode ist durch die absehbaren Bauprojekte
mit einem Bevölkerungswachstum von durchschnittlich 2.0 % zu
rech­nen. Dies führt im Jahr 2020 zu einem prognostizierten Anstieg der Einwohnerzahl auf 4’500.
Die wirtschaftliche Entwicklung wird von den Konjunkturforschungsinstituten für dieses und nächstes Jahr positiv beurteilt.
Wir sehen darüber hinaus ein stetiges Wachstum von durchschnittlich 1.4 % in der Planungsperiode.
Bisherige Entwicklung
Die bisherige Entwicklung ist geprägt von stabilen Einnahmen mit
einer einmaligen positiven Ausnahme 2013, hauptsächlich infolge
Grundsteuern. Der Steuerfussabtausch 2014 konnte gut verkraftet werden, wenn auch mit einem gewollten leichten Abbau des
Nettovermögens im Rahmen der Zielsetzung. Die Investitionen
waren finanzierbar.
In der Schulgemeinde sind nach 2011 vorerst kaum mehr Investitionen nötig gewesen. Hingegen sind die laufenden Kosten stark
angestiegen. Mit dem Steuerfussabtausch 2014 konnten diese
gut kompensiert werden und bereits etwas Reserven für die investitionsreichen Folgejahre gebildet werden.
Finanzpolitische Ziele
Die finanzpolitische Zielsetzung wird dieses Jahr leicht angepasst, nämlich:
«Das Nettovermögen soll den Wert von CHF 2’000 pro
Einwohner nicht unterschreiten.»
(= Kantonales Mittel ohne ZH und Winterthur)
Für die Schulgemeinde ist die Zielsetzung unverändert:
«In der Schule ist ein vollständiger Abbau des
Nettovermögens zulässig.»
In den gebührenfinanzierten Bereichen gilt grundsätzlich die
«Eigenwirtschaftlichkeitsanforderung für jeden einzelnen Betrieb.»
22
Politische Gemeinde Uitikon
Erwägungen
Durch die geplanten grossen Investitionen wäre die Laufende
Rechnung der Politischen Gemeinde Jahr für Jahr negativer geworden. Dies ist durch die Steuererhöhung per 2016 verhindert
worden. Mit dem aktuellen Niveau kann die Laufende Rechnung
immer leicht positiv abschliessen. Die Investitionen bzw. deren
Abschreibungen können getragen werden. Das Nettovermögen
sinkt weiterhin im Rahmen der Zielsetzungen und bleibt bis zum
Ende der Planungsperiode weit über dem angestrebten Minimum.
Hingegen steigt das Fremdkapital kontinuierlich an.
Mit dem per 2016 erhöhten Steuerfuss für die Schule kann in der
Laufenden Rechnung beinahe ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht werden. Die Zielsetzung der Schule kann zumindest bis
2018 (ab 2019 eine Nettoschuld) eingehalten werden, wenn es
nicht zu weiteren Kostensteigerungen kommt.
Dann aber wird durch die grossen Investitionen der Schule das
Nettovermögen ins Negative geraten, wenn auch während der
Planungsperiode noch in bescheidenem Ausmass.
Der Gesamtsteuerfuss von 83 %, zusammengesetzt aus
40 % Politische Gemeinde und 43 % Schulgemeinde
bleibt vorerst für die Planungsperiode stabil.
Investitionen
Die Gemeinde tätigt in der gesamten Periode Investitionen von
CHF 22 Mio. (ohne Spezialfinanzierungen). Erst 2020 nimmt der
Investitionsbedarf wieder ab und nähert sich dem betrieblichen
Cash-Flow.
In der Schule werden in der Periode Investitionen von CHF 7.1
Mio. getätigt. Herausragend ist das Projekt Neubau Turnhalle
Allmend inkl. Aussenanlagen mit total CHF 5.8 Mio.
Der Selbstfinanzierungsgrad der Politischen Gemeinde erreicht
durchschnittlich 38 % über die Planungsperiode, derjenige der
Schule 37 %. Die Gemeinde erholt sich gegen Ende der Periode
unter den gesetzten Prämissen. Bei der Schule ist das noch nicht
der Fall.
Spezialfinanzierungen
Die Antennen- und Kabelanlagen sind stabil finanziert. Die hohen
Investitionen in ein flächendeckendes Glasfasernetz beginnen
2017. Die Abschreibungen belasten in der Folge die Laufende
Rechnung zunehmend. Der Bestand Spezialfinanzierung bleibt
bis 2020 positiv. Es folgen negative Jahresergebnisse bis ca.
2025, worauf sich der Trend umkehrt. Die Tarife können stabil
gehalten werden.
Im Wasserwerk konnten die hohen Investitionen 2015 ohne negativen Einfluss auf die Spezialfinanzierung getätigt werden. In
der Folge kommen zusätzlich höhere Anschlussgebühren zum
Tragen. Das Nettovermögen wird positiv, die Spezialfinanzierung
überschreitet einen Jahresumsatz. Die Gebühren können deshalb
gefahrlos per 2017 um 15 % gesenkt werden.
Die Abwasserbeseitigung geriet bereits 2015 in die Verlustzone,
die sich mit den hohen Investitionen 2016 ausweitet. Dies würde
zum schnellen Abbau der Spezialfinanzierung führen. Die Gebührenerhöhung von 50 % wird die Rechnung wieder fast ausgleichen. Es wird weiterhin in vertretbarem Masse Defizite zulasten
der Spezialfinanzierung geben.
In der Abfallbeseitigung werden jährlich Verluste geschrieben.
Diese können auf Dauer nicht mehr durch Spezialfinanzierung
und Nettovermögen getragen werden. Mit einer Erhöhung der
Grundgebühr um 80 % (ohne Veränderung der Sackgebühr) wird
die Rechnung wieder ausgeglichen leicht positiv. Die Spezialfinanzierung steht per Ende Planungsperiode auf gut einem halben
Jahresumsatz.
Folgerung
Die geplanten Investitionen können bei der Schulgemeinde und
der Politischen Gemeinde mit dem 2016 um je 3 % angehobenen
Steuerfuss realisiert werden.
Die finanzpolitischen Ziele werden mit diesem Finanzplan grösstenteils erreicht und die Investitionen sind verkraftbar.
Uitikon, 8. September 2016
Gemeinderat Uitikon
Schulpflege Uitikon
Politische Gemeinde Uitikon
23
Politische Gemeinde inklusive Spezialfinanzierungen
INVESTITIONSPLANUNG 2016–2020
Einheit: CHF 1’000
LEGENDE
Abk.
Bezeichnung
Sachbereich
FF
SF
SI
SM
IV
Abk.
Bezeichnung
Abk.
Priorität
Finanzanlagen Finanzvermögen
Sachanlagen Finanzvermögen
Immobile Sachanlagen Verwaltungsvermögen
Mobile Sachanlagen Verwaltungsvermögen
Immaterielle Anlagen Verwaltungsmögen
P
E
W
Bezeichnung
Projektstand
1
2
3
4
5
Pflichtbedarf (1. Priorität)
Ergänzungsbedarf (2. Priorität)
Wunschbedarf (3. Priorität)
Geplant
Beantragt
Bewilligt
Begonnen
Beendet
INVESTITIONSRECHNUNG: INVESTITIONEN (DESINVESTITIONEN)
24
Nr.
Vorhaben
001
002
003
004
005
006
007
008
009
010
011
012
013
014
015
016
017
018
019
020
Altenweg 1 + 3, Wohnungs-/Haustechniksanierung
Altes Spritzenhaus, Restaurierung
Gemeindehaus, Erweiterung Raumangebot
Gemeindehaus, Fassadensanierung
Gemeindeverwaltung, Ersatz Hard- & So—ware
Üdiker-Huus, Energesche Sanierung
Üdiker-Huus, Erneuerung Präsentaonstechnik (Digital)
Üdiker-Huus, Erneuerung Saalbestuhlung
Üdiker-Huus, Ersatz gewerbliche Kälteanlagen
Üdiker-Huus, Ersatz Lü—ungsanlagen
Üdiker-Huus, Ersatz Saalbeleuchtung
Üdiker-Huus, Geräteersatz Saalküche
Üdiker-Huus, Platz-, Weg- und Hartbelagsanierung
Üdiker-Huus, Umbau/Sanierung Küche Dörfli
Üdiker-Huus, Umbau/Sanierung WC-Anlagen
Üdiker-Huus, Umnutzung ehem. Werkhof
Üetlibergstr., Webbas. Lösung Bewill. / Nummernschilderk.
Verwaltungsliegenscha—en, allg. Sanierungen
Werkhof, Neubau Areal MZU
Werkhof, Projekerung Neubau
0
BEHÖRDEN UND VERWALTUNG
SI
SI
SI
SI
SM
SI
SM
SM
SI
SI
SM
SM
SI
SI
SI
SI
SM
SI
SI
SI
P
E
E
E
E
P
E
P
P
E
E
P
P
E
E
E
P
P
P
P
4
1
1
1
1
1
1
5
1
1
1
1
1
1
1
1
5
3
2
4
101
Feuerwehr, Ersatz Verkehrsgruppenfahrzeug
1
RECHTSSCHUTZ UND SICHERHEIT
SM
E
1
Politische Gemeinde Uitikon
Sachbereich Priorität Projektstand
50
50
44
57
50
50
Total Planungsperiode
Prüfzeile Total
Folgejahre
FP2020
FP2019
2'663
FP2018
84
FP2017
Neo
2'747
80
400
500
205
2'000
100
192
100
1'800
300
30
300
250
250
300
64
300
4'383
319
14'620
FP2016
13
Vorjahre
2'760
80
400
500
205
2'000
100
192
100
1'800
300
30
300
250
250
300
108
300
4'383
319
14'677
Invesonsbeiträge
Betrag
INVESTITION (DESINVESTITION)
2'663
80
80
400
500
25
180
205
2'000
100
97
100
95
100
95
100
1'800
300
300
30
300
30
300
250
250
300
1
159
341
21
150
2'984
42
2'000
10
2'432
100
2'383
2'783
630
100
100
400
5'050
50
50
250
300
63
200
4'383
160
9'229
50
50
Politische Gemeinde Uitikon
25
Politische Gemeinde inklusive Spezialfinanzierungen
INVESTITIONSPLANUNG 2016–2020
Einheit: CHF 1’000
INVESTITIONSRECHNUNG: INVESTITIONEN (DESINVESTITIONEN)
Nr.
Vorhaben
301
302
303
304
305
306
307
308
309
310
311
312
313
314
Birmensdorferstrasse, Los II
Breitacherstrasse
Chapfstrasse
Chliwisstrasse
FTTH-Ausbau
Glasfasernetz, Anschlussgebühren
Gnellenstrasse
Haldenstrasse 3+4
Haldenstrasse Etappe 1+2
Läenstrasse
QP Leuen
Stallikerstrasse
Uetlibergstrasse
Wängistrasse / Eggetürliweg
Antennen- und Kabelanlagen
Allmend, Neugestaltung Freizeitanlagen
Allmend, Anteil Zweifachturnhalle
Hallenbad, Projek˜erung Techniksanierung
Hallenbad, Sanierung Bodenheizung
Hallenbad, Sanierung Flachdach
Hallenbad, Techniksanierung inkl. Vergrösserung Fitness
Sürenloh, Inves˜˜onsbeitrag TCU Anlagenunterhalt
Sürenloh, Neubau Kunstrasenplatz
Sürenloh, Rückbau und Neubau altes Clubhaus FCU
Übriges
3
KULTUR UND FREIZEIT
321
322
323
324
325
326
327
328
329
4
501
26
Sachbereich Priorität Projektstand
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
P
E
E
E
P
E
E
E
E
E
E
P
E
E
5
1
3
1
4
4
3
1
1
1
4
5
1
4
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
E
W
P
E
P
P
P
P
W
1
1
5
1
4
4
3
4
1
SI
P
1
GESUNDHEIT
Erweiterung Kinderkrippe Binzma, 2. Etappe
5
SOZIALE WOHLFAHRT
Politische Gemeinde Uitikon
380
380
130
505
100
735
735
380
380
2
11
18
2'385
1'720
47
2
178
10
269
Prüfzeile Total
Total Planungsperiode
18
20
15
20
5'200
-40
12
27
40
2
100
6
20
10
5'450
18
890
25
4
50
6
Folgejahre
4
2
205
-40
12
2
FP2020
3
FP2019
18
FP2018
126
FP2017
FP2016
Neo
144
20
18
20
5'200
-40
12
27
40
50
100
53
20
12
5'676
2'500
2'000
296
3'200
295
1'265
250
2'270
1'400
13'476
19'152
Vorjahre
144
20
18
20
5'200
-40
12
27
40
50
100
53
20
12
5'676
2'500
2'000
296
3'200
295
1'395
250
2'775
1'500
14'211
19'887
Invesonsbeiträge
Betrag
INVESTITION (DESINVESTITION)
25
25
1
19
2'465
1'764
896
36
2
56
48
48
2'500
2'000
278
2'000
18
18
3'200
287
122
687
865
295
978
150
2'148
15
3'604
3'873
100
2'565
1'764
30
30
195
195
155
155
100
2'000
2'896
56
1'385
7'085
7'133
295
978
250
2'148
15
5'704
11'154
380
380
Politische Gemeinde Uitikon
27
Politische Gemeinde inklusive Spezialfinanzierungen
INVESTITIONSPLANUNG 2016–2020
Einheit: CHF 1’000
INVESTITIONSRECHNUNG: INVESTITIONEN (DESINVESTITIONEN)
28
Nr.
Vorhaben
601
602
603
604
605
606
607
608
609
610
611
612
613
614
615
Birmensdorferstrasse, Los II
Breitacherstrasse
Chapfstrasse
Chliwisstrasse
Erschliessung QP Leuen
Gnellenstrasse
Haldenstrasse Etappe 3+4
Haldestrasse Etappe 1+2
Läenstrasse
Strassenbau Langwiesstrasse
SZU, Sanierungsbeitrag Bahnübergänge
Uetliberg, Schülerheim aufwärts
Uetlibergstrasse, Schülerheim abwärts
Wängistrasse / Eggetürliweg
Redukon auf Zielvorgabe CHF 800'000 pro Jahr
6
VERKEHR
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
P
E
E
E
E
E
E
E
E
E
P
E
E
E
E
5
1
3
1
4
1
1
1
1
1
4
1
1
4
1
701
702
703
704
705
706
707
708
709
710
711
712
713
714
715
716
717
Anlagen GWL
Birmensdorferstrasse, Los II
Breitacherstrasse
Chapfstrasse
Chliwisstrasse (Ersatz WL+Hydrantenleitung)
Gäˆeren WL
Gnellenstrasse WL
Haldenstrasse Etappe 1+2
Haldenstrasse Etappe 3+4
Im Waidli
Läˆenstrasse
QP Leuen, Erschliessungsanteil Wasser
Stallikerstrasse
Uetlibergstrasse, Schülerheim abwärts
Umbau Sanierung Reservoir Chapf in QWPW
Wängistrasse / Eggetürliweg
Wasseranschlussgebühren
Wasserwerk
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
P
P
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
4
5
1
1
1
2
1
1
1
1
1
4
4
1
2
2
4
Politische Gemeinde Uitikon
Sachbereich Priorität Projektstand
95
1'279
316
213
446
110
208
95
233
158
729
50
147
117
434
325
-3'900
1'055
201
95
1'279
316
213
446
110
208
95
233
158
729
50
147
117
434
325
-3'900
1'055
389
325
200
16
300
82
634
32
1'600
-166
800
1'600
50
430
30
1'135
50
13
250
820
-350
800
138
2'458
562
1'357
75
1'238
20
41
23
10
8
27
100
208
23
-433
800
16
300
12
83
8
150
29
700
-360
202
-1'000
-300
182
419
210
50
147
410
10
-180
1'511
24
315
-1'000
-37
5
112
-500
391
-500
-388
-360
-324
Politische Gemeinde Uitikon
Total Planungsperiode
Prüfzeile Total
Folgejahre
20
21
300
205
29
FP2020
37
FP2019
-201
FP2018
2'421
FP2017
Neo
2'220
316
446
346
550
205
459
716
1'632
1'165
50
250
833
138
-949
8'377
FP2016
201
Vorjahre
2'421
316
446
346
550
205
459
716
1'632
1'165
50
250
833
138
-949
8'578
Invesonsbeiträge
Betrag
INVESTITION (DESINVESTITION)
-201
316
409
346
550
205
459
716
32
1'165
50
250
833
138
-949
4'319
95
41
316
190
446
100
208
95
233
158
29
50
147
117
24
315
-2'720
-156
29
Politische Gemeinde inklusive Spezialfinanzierungen
INVESTITIONSPLANUNG 2016–2020
Einheit: CHF 1’000
INVESTITIONSRECHNUNG: INVESTITIONEN (DESINVESTITIONEN)
Nr.
Vorhaben
721
722
723
724
725
726
727
728
729
730
731
732
Abschni Binzma-Haldenstrasse
Birmensdorferstrasse, Los II
Chapfstrasse
Haldenstrasse Etappe 1+2
Kanalisaonsanschlussgebühren
Langwiesstrasse
QP Leuen Gemeinde
Regenwasserabteilung/HWE QP Leuen-Süreloh
Sanierung Kanäle (Neubau,Inline,TV-HA,GEP 50%)
Stallikerstrasse
Überarbeitung GEP (50%)
Uetlibergstrasse, Schülerheim abwärts
Abwasserbeseigung
Neubau Werkhof Anteil Sammelstelle
Wertstoffsammelstelle Leuen
Abfallbeseigung
QP Leuen, Projektweœbewerb Parkiergalerie
Unterquerung Stallikerstrasse, HWE Langwies
Vision Allmend 2020, Machbarkeitsstudien
Übriges
7
UMWELT UND RAUMORDNUNG
740
741
760
761
762
8
901
902
903
904
905
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
E
P
E
E
E
E
P
P
E
E
P
E
2
5
1
1
4
1
4
4
4
4
1
1
SI
SI
E
E
1
1
SI
SI
SI
P
P
P
3
5
4
SF
SF
SF
SF
SF
P
P
P
E
E
1
1
2
1
1
VOLKSWIRTSCHAFT
Binzmaœ, Umbau/Sanierungen
QP Leuen, Neubau Parkiergalerie
QP Leuen, Projektweœbewerb Parkiergalerie
Salzdepot Ringlikon, Veräusserung
Zürcherstrasse 63, Gesamtsanierung
9
FINANZEN UND STEUERN
TOTAL
30
Sachbereich Priorität Projektstand
Politische Gemeinde Uitikon
30
30
30
10'000
2'500
146
-300
1'000
13'346
59'914
1'023
-180
170
356
-1'000
-500
100
875
170
735
50
170
120
1'256
175
2
253
105
27
132
1'763
-6
5
18
17
1'236
644
-500
10
76
-360
80
594
-360
-1'000
170
170
170
850
-34
404
-150
-358
606
-450
103
-217
50
80
130
-475
4
Total Planungsperiode
Prüfzeile Total
Folgejahre
FP2020
FP2019
355
1
20
FP2018
25
42
63
FP2017
FP2016
Neo
380
43
439
670
-3'900
90
150
875
1'870
735
175
105
1'632
50
80
130
-6
110
45
149
2'966
Vorjahre
380
43
439
670
-3'900
90
150
875
1'870
735
175
105
1'632
50
80
130
-6
110
75
179
2'996
Invesonsbeiträge
Betrag
INVESTITION (DESINVESTITION)
355
1
376
670
-2'720
90
150
875
850
735
175
105
1'662
50
80
130
-6
5
18
17
1'653
9'996
10'000
2'500
146
-300
1'000
13'346
4
146
58'891
5'431
8'831
1'500
1'000
2'500
146
-300
146
-300
7'193
1'500
700
6'577
4'668
1'862
1'000
10'996
2'346
24'329
29'131
Politische Gemeinde Uitikon
31
Schulgemeinde
INVESTITIONSPLANUNG 2016–2020
Einheit: CHF 1’000
INVESTITIONSRECHNUNG: INVESTITIONEN (DESINVESTITIONEN)
Nr.
Vorhaben
001
002
003
004
005
006
007
008
009
010
011
012
RW, Sanierung Spielplätze
Schulraumerweiterung generell
SG Aulagebäude, Umnutzung
SG, Ersatz Sonnenstoren
SG, Fenster und Fassade Nord
SG, Pausenplatz
SG, Umnutzung Schulraum
Turnhalle Allmend, Neubau inkl. Aussenanlage
Turnhalle Allmend, Projekt
Turnhalle Allmend, Vorprojekt I
Turnhalle Allmend, Vorprojekt II
Unterhalt Melenhäuser
TOTAL
32
Schulgemeinde Uitikon
Sachbereich Priorität Projektstand
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SF
E
E
E
E
E
E
W
E
E
E
E
W
1
1
1
4
1
4
1
1
1
4
4
1
[in CHF '000]
60
2'500
650
30
200
60
440
5'100
500
40
120
500
60
2'500
650
30
200
60
440
5'100
500
40
120
500
10'667
10'667
60
Total Planungsperiode
Prüfzeile Total
Folgejahre
FP2020
FP2019
FP2018
FP2017
FP2016
Vorjahre
Neo
Invesonsbeiträge
Betrag
INVESTITION (DESINVESTITION)
60
2'500
650
30
100
100
60
800
200
3'500
170
800
70
500
40
120
650
30
200
60
370
5'100
500
40
120
500
717
660
1'550
3'700
970
3'070
Schulgemeinde Uitikon
7'130
33
Kredit von CHF 4’380’000 für den Neubau
eines Werkhofes
Vorberatung und Bereinigung zuhanden der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017
Kurzinformation zum Traktandum
Der Werkhof der Gemeinde Uitikon ist seit September 1978 im Üdiker-Huus untergebracht. Räumlichkeiten,
die anfänglich für ihre Zweckbestimmung ausreichten, genügen heute bei weitem nicht mehr. Es herrscht
erheblicher Platzmangel. Verschiedene Gerätschaften und Einrichtungen sind dezentral untergebracht, was
betriebliche Abläufe erschwert. Neben dem Üdiker-Huus ist seit Ende der 90er-Jahre die Überbauung der
Genossenschaft Im Spilhöfler mit Alters- und Pflegewohnungen entstanden. Gesetzliche Bestimmungen
aus dem Gewässerschutzbereich werden seit längerem nicht eingehalten. Die Gemeinde hat sich während
der vergangenen 40 Jahre von 2600 Einwohnerinnen und Einwohnern (1978) auf 4115 (Stand Ende August
2016) deutlich vergrössert. Die Aufgaben der Werkbetriebe sind dadurch laufend angewachsen.
Die Gemeinde plant seit einigen Jahren, gestützt auf einen Planungskredit aus der Herbst-Gemeindeversammlung im November 2009, den Neubau eines Werkhofes ausserhalb des Dorfkerns. Ein geeigneter
Standort konnte auf dem Areal des Massnahmenzentrums Uitikon MZU gefunden werden. Die Verhandlungen mit dem Kanton als Grundeigentümer sind erfolgreich und zu akzeptablen Bedingungen abgeschlossen
worden.
Der Neubau eines Werkhofes ist im Hinblick auf das künftige Wachstum unserer Gemeinde und die weitere
Zunahme von Aufgaben und Dienstleistungen der Werkbetriebe notwendiger denn je. Der Gemeinderat
unterbreitet der Stimmbürgerschaft deshalb den nachfolgenden Antrag mit der Empfehlung zur Vorberatung
und Bereinigung im Hinblick auf die Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017. Bei Zustimmung wäre vorgesehen, mit den Bauarbeiten Mitte nächsten Jahres zu beginnen. Es ist mit einer Bauzeit von einem Jahr zu
rechnen. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Stimmbürgerschaft, den Kreditantrag an der
Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 zuzustimmen.
ANTRAG
Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne:
1. Für den Neubau des Werkhofes auf dem Areal des Massnahmenzentrums Uitikon MZU wird ein Kredit von CHF 4’380’000
(+/– 10 %) inkl. 8 % MwSt. bewilligt.
2. Der Kredit erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Baukostenentwicklung in der Zeit zwischen der Aufstellung des
Kostenvoranschlages (Juli 2016) und der Bauausführung.
WEISUNG
Werkhof am heutigen Ort
Der Werkhof der Gemeinde Uitikon befindet sich seit September
1978 im Üdiker-Huus. Die Gemeinde Uitikon zählte damals 2’600
Einwohner. Verschiedenste Infrastruktureinrichtungen, Strassen
und Plätze bestanden zu jener Zeit noch nicht. Der Personalbestand und damit auch der Geräte- und Fahrzeugpark wurden
seither laufend dem Wachstum der Gemeinde und den zusätzlichen Aufgaben der Werkbetriebe entsprechend angepasst. Per
Ende August 2016 erreichte Uitikon eine Einwohnerzahl von
4’115. Ein weiteres, deutliches Wachstum ist in den nächsten
Jahren sicher. Die Aufgaben der Werkbetriebe werden zwangsläufig weiter zunehmen. Die engen Platzverhältnisse in den Werkräumlichkeiten machten eine dezentrale Unterbringung verschie-
34
Politische Gemeinde Uitikon
dener Gerätschaften in der Gemeinde erforderlich. Das Salz-Silo
für den Winterdienst ist in der gemeindeeigenen Liegenschaft an
der Ringlikerstrasse 15 untergebracht. Diese Dezentralisierung
erschwert die Arbeitsweise und führt zu unpraktischen Betriebsabläufen. Auch genügen die technischen Einrichtungen für
den Fahrzeug- und Geräteunterhalt den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr. Das Kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verlangt seit Jahren dringend eine Sanierung der entsprechenden Anlagen. Es wäre eine Investition in der
Grössenordnung von mindestens CHF 250’000 erforderlich.
Kommt dazu, dass seit Ende der 90er-Jahre in nächster Um­
gebung des heutigen Werkhofes die Alters- und Pflegewohnungen der Genossenschaft Im Spilhöfler errichtet wurden. Die Lärmemissionen des Werkbetriebes passen nicht zu dieser Über­­­
bauung.
Neuer Standort und Planung eines neuen Werkhofes
Die Gemeinde plant seit 2007 den Neubau des Werkhofes. Die
Stimmbürgerschaft bewilligte an der Herbst-Gemeindeversammlung vom 25. November 2009 einen entsprechenden Kredit.
Verschiedenste Standorte wurden geprüft. Der Standort auf dem
Areal des Massnahmenzentrums MZU unterhalb des Dorfkerns
hat sich als sehr geeignet erwiesen. Kanton und Gemeinde fan-
den einen akzeptablen Konsens im Rahmen eines Dienstbarkeitsvertrages. Der Vertrag beinhaltet die Gewährung eines
Fuss- und Fahrwegrechtes sowie eines Baurechtes und steht
unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Stimmbürger­
schaft.
Der Planungsprozess konnte zwischenzeitlich zügig vorangetrieben werden. Das Projekt wurde auf die Bedürfnisse und zukünftig
erhöhten Ansprüche der Gemeinde zugeschnitten, der detaillierte
Flächenbedarf in einer Analyse erhoben. Die Gesamtkosten des
Projektes betragen CHF 4’380’000 (+/– 10 %) inkl. MwSt. Es
wurden Erfahrungs- und Kennwerte aus vergleichbaren Projekten verwendet. Mögliche Optimierungen wurden mit den Fachplanern, Architekten, Ingenieuren und Mitarbeitern der Gemeinde
mehrmals vertieft geprüft. Die Liegenschaft mit dem Salzdepot
an der Ringlikerstrasse 15 (249 m2 Bauland Zone W 2) könnte
veräussert und die bestehenden Werkräumlichkeiten im
Üdiker-Huus umgenutzt werden. Diese Massnahmen tragen zu
einer finanziellen Entlastung bei. Ebenso kann der Werk- und
Lagerplatz direkt unterhalb der Parkplätze des Gemeindehauses
aufgehoben und anderen Zwecken zugeführt werden. Dem
Wunsch nach einer Abfallsammelstelle wird in einem kleineren
Rahmen ebenfalls Rechnung getragen. Es ist vorgesehen, in einer
zweiten Etappe die Möglichkeiten der Entsorgung beim neuen
Werkhof weiter auszubauen.
Der unten eingefügte Übersichtsplan zeigt rot markiert Standort
und Lage des projektierten neuen Werkhofs. Die Erschliessung
erfolgt über die bestehende Zufahrt bei der Antikschreinerei.
Bedarf der Gemeindewerke
Der Bedarf der Gemeindewerke kann wie folgt zusammengefasst
werden:
– Fahrzeughalle gedeckt und temperiert/beheizt
– Hallenteil für Anhänger gedeckt, Aussenklima
– Hallenteil für Gerätschaften Winterdienst gedeckt,
Aussenklima
– Hallenteil für Gerätschaften Sommerdienst gedeckt und
temperiert
– Hallenteil für diverse Gerätschaften gedeckt und temperiert
– Lagerflächen gedeckt und temperiert
– Materiallager ungedeckt, Aussenklima
– Muldenplätze gedeckt
– Salzsilo 100 Tonnen
– Werkstatt, beheizt, inkl. Maschinenraum
– Betriebsstoffe/Öllager beheizt und belüftet
– Büros, Aufenthalt, Garderobe beheizt
– Kadaversammelstelle mit Kühlbox
– Lagerflächen disponibel, gedeckt und abschliessbar,
Kaltraum
– Total zehn Parkplätze (inkl. Besucher)
Situation und Architektur
Da die zur Verfügung stehende Fläche knapp bemessen ist, muss
eine effiziente Strukturierung des Gebäudes eingehalten werden.
Das neue Werkhofgebäude bildet den südlichen Abschluss der
Anlage um den Schlosshügel. Es positioniert sich an der Zürcherstrasse und ist somit als öffentliches Gebäude sichtbar und gut
erschlossen. Es fügt sich mit seiner optisch mehrheitlich eingeschossigen Bauweise gut in die denkmalgeschützte Schlossanlage wie auch ins leicht abfallende Gelände ein.
Luftbild bestehende Situation, Lage neuer Werkhof unten links
Politische Gemeinde Uitikon
35
asphaltiert, die Aussenlagerflächen mit einem langlebigen Betonboden ausgeführt. Die Übergänge zur gewachsenen Umgebung
werden möglichst natürlich und ohne Stützmauern bewerkstelligt.
Die Architektur des Werkhofs widerspiegelt den öffentlichen
Charakter wie auch die pragmatische Nutzung und die geforderte
Robustheit des Gebäudes. Das Salzsilo in rechteckiger Form wird
als markantes Element in die Gesamtanlage integriert. Die Unterfahrt kann gleichzeitig als Ausfahrt für lange Fahrzeuge (Sattelschlepper etc.) genutzt werden.
Grundriss Erdgeschoss 1:200
Konstruktion und Materialien
Der Sockelbau ist in Beton gehalten, darüber eine einfache,
effiziente Holzbaukonstruktion. Die Aussenwände sind in HolzElementbauweise mit innen sichtbaren Dreischichtplatten-Oberflächen konstruiert. Das Dach wird in konventioneller FlachdachBauweise erstellt. Die extensive Begrünung ermöglicht eine
Rückhaltung des anfallenden Regenwassers.
Umgebung
Die Zu- und Ausfahrt erfolgt über die Zürcherstrasse bei der
Antikschreinerei und ist somit unabhängig von der Erschliessung
des MZU. Die zehn geforderten Parkplätze für den Werkhof sind
in unmittelbarer Nähe zum Gebäude vorgesehen. Die kombinierte
Erschliessung ermöglicht eine wirtschaftliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Bodenfläche. Die Verkehrsflächen werden
36
Politische Gemeinde Uitikon
Erschliessungsanlagen
Die Erschliessungsanlagen bestehen aus folgenden Werkträgern:
Wasserzuleitung, Schmutz- und Regenabwasserleitung, Antennenleitung, Fernwärmeleitung, Stromzufuhr, Zufahrtsbereich,
Werkhofvorplatz und Parkplätze. Für den Bezug von Fernwärme
kann die Einspeisung ab dem Netz der MZU erfolgen. Der Anschlusspunkt befindet sich im Bereich der MZU-Zufahrt beim
Gebäude Zürcherstrasse 110. Ab diesem Anschlusspunkt wird
das Fernwärmesystem bis zum Werkhofgebäude mittels einer
Leitung auf einer Länge von rund 115 Meter verlegt.
Die Gesamtkosten der Erschliessungsanlagen betragen CHF
641’000 (+/– 10 %) inkl. 8 % MWST und sind im nachstehenden
Kostenvoranschlag enthalten.
Vorgesehener Terminplan
– Gemeindeversammlung:
– Urnenabstimmung: – Baueingabe: – Ausschreibung und Offerteinholung:
– Beginn Bauarbeiten: – Fertigstellung und Inbetriebnahme: 22. November 2016
12. Februar 2017
Ende Februar 2017
ab Februar 2017
Juni 2017
Sommer 2018
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Der Wirtschaftlichkeit wird in der effizienten Anordnung der Nutzungen und in einer einfachen und pragmatischen Bauweise
grösste Aufmerksamkeit gewährt.
Das Projekt bietet die optimierte Integration aller Nutzungseinheiten in einem realistisch umsetzbaren Bebauungskonzept. Mit
der äusserst kompakten Bauweise und einer Minimierung der
Verkehrsflächen wird eine grösstmögliche Wirtschaftlichkeit erreicht.
Aufgrund des Einbezugs des abfallenden Geländeverlaufs und
der notwendigen Fundationskonstruktionen konnte zudem auf
einfachste Weise das partielle Untergeschoss mit grosser Lagerfläche ohne grosse Rampenkonstruktionen realisiert werden.
Der Nachhaltigkeit wird u.a. in der Bauweise in Holz Rechnung
getragen. Zudem ist die Wärmeerzeugung mit Fernwärme angestrebt, die auf dem MZU-Areal vorhanden ist und mitbenutzt
werden kann.
Kostenvoranschlag
BKP Bezeichnung
1
2
3
Total 1,2-stellig
MWST
CHF
%/P
159’000
11’778
3.6
11 Räumungen, Terrainvorbereitungen
–65’000
–4’815
–1.5
15 Anpassungen an bestehende Erschliessungsleitung
224’000
16’593
5.1
Gebäude
2’584’000
191’406
59.0
20 Baugrube
255’000
18’889
5.8
21 Rohbau 1
1’226’000
90’81 5
28.0
22 Rohbau 2
443’000
32’814
10.1
23 Elektroanlagen
142’000
10’519
3.2
24 Heizungs-, Lüftungsanlagen
123’000
9’111
2.8
25 Sanitäranlagen
123’000
9’111
2.8
27 Ausbau 1
152’000
11’258
3.5
28 Ausbau 2
120’000
8’889
2.7
219’000
16’222
5.0
219’000
16’222
5.0
253’000
18’741
5.8
253’000
18’741
5.8
857’000
63’480
19.6
51 Bewilligungen, Gebühren
68’000
5’037
1.6
52 Vervielfältigungen, Dokumentation
30’000
2’222
0.7
4’000
296
< 0.1
755’000
55’925
17.2
263’000
19’481
6.0
263’000
19’481
6.0
Vorbereitungsarbeiten
Betriebseinrichtungen
31 Rohbau 1
4
Umgebung
46 Trassenbauten
5
Baunebenkosten und Übergangskonten
56 Übrige Baunebenkosten
59 Übergangskonten für Honorare
6
Reserve
60 Baukostenreserve
9
Ausstattung
45’000
3’333
1.0
90
Möbel
45’000
3’333
1.0
4’380’000
324’441
100.0
Total CHF
Politische Gemeinde Uitikon
37
Dienstbarkeitsvertrag mit dem Kanton Zürich
Kanton Zürich und Politische Gemeinde Uitikon haben unter dem
Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die Stimmbürgerschaft einen Dienstbarkeitsvertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag be­
inhaltet ein Baurecht für einen Werkhof auf einer Fläche von
1’837 m2, für eine Baurechtsfrist von 70 Jahren, bei einem Zinssatz von 2 % auf einem anrechenbaren Nettowert von CHF
590’712. Der Baurechtszins beträgt jährlich CHF 11’814. Die
Gemeinde hat das Recht auf einen zusätzlichen Anteil von 589 m2
für eine spätere Angebots-Erweiterung der Abfallsammelstelle.
Im Übrigen beinhaltet der Dienstbarkeitsvertrag die unentgeltliche Gewährung eines Fuss- und Fahrwegrechtes.
Empfehlung an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Am jetzigen Standort des heutigen Werkhofes sind die Platzverhältnisse beengt und die gesetzlichen Bestimmungen in gewässerschutzrechtlicher Hinsicht nicht eingehalten; die Lärm-Emissionen aus dem Werkbetrieb sind zudem ungeeignet gegenüber
den nahegelegenen Neubauten im Dorfkern. Mit Hinweis auf die
weiter zunehmenden Aufgaben der Werkbetriebe aus dem künftigen Wachstum in Uitikon ist der Gemeinderat überzeugt, dass
der beantragte Neubau des Werkhofes eine notwendige und
sinnvolle Investition für künftige Jahrzehnte darstellt.
Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird seitens des Gemeinderates empfohlen, die Vorberatung und Bereinigung des
beantragten Kredites für den Neubau des Werkhofes zuhanden
der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 durchzuführen.
Abschied der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission Uitikon hat Antrag und Weisung des Gemeinderates für den Neubau eines Werkhofes geprüft. Sie empfiehlt der Stimmbürgerschaft, dem Kreditantrag von
CHF 4’380’000 an der Urne zuzustimmen.
38
Politische Gemeinde Uitikon
Initiative im Sinne von § 50 des Gemeindegesetzes
von Dr. Ulrich Gysel und Mitunterzeichnenden
betreffend Abschaffung der Stillen Wahl bei
Erneuerungswahlen
Vorberatung und Bereinigung zuhanden Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017
Kurzinformation zum Traktandum
Herr Dr. Ulrich Gysel hat dem Gemeinderat am 4. März 2016 eine Initiative im Sinne von § 50 des zürcherischen Gemeindegesetzes eingereicht. Zusätzlich wurden am 5. April 2016 weitere 71 Unterschriften
nachgereicht. Die Initiative verlangt eine Änderung der Gemeindeordnung, mit welcher die Stille Wahl bei
Erneuerungswahlen abgeschafft werden soll. Eine Initiative mit gleichem Inhalt wurde auch der Schulpflege
eingereicht. Die Initiative ist formell gültig, fällt in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung zur Vorberatung und Bereinigung und bedarf einer Urnenabstimmung. Diese wird am 12. Februar 2017 stattfinden.
Der Gemeinderat empfiehlt Ablehnung der Initiative. Über die Begründung orientiert die nachfolgende Stellungnahme des Gemeinderates.
Ein Abschied der Rechnungsprüfungskommission ist für dieses Geschäft nicht erforderlich.
ANTRAG
Die Gemeindeversammlung beschliesst zuhanden der Urne:
Die «Initiative zur Abschaffung der Stillen Wahl bei Erneue­
rungswahlen der Schulgemeinde Uitikon» wird nach Vorberatung
und Bereinigung der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017
überwiesen.
WEISUNG
Initiativtext und Begründung
Am 4. März 2016 wurde dem Gemeinderat von Herrn Dr. Ulrich
Gysel eine Initiative nach § 50 des Gemeindegesetzes eingereicht,
welche zum Ziel hat, die Stille Wahl bei Erneuerungswahlen der
Gemeindebehörden abzuschaffen.
Initiativtext und Begründung lauten wie folgt:
ln der Gemeindeordnung vom 1. März 2008 wird Art. 6 wie
folgt abgeändert:
Art. 6 neu
Für die Erneuerungswahlen der gemäss Art. 5 an der Urne
zu wählenden Gemeindeorgane gelten die Bestimmungen
des Gesetzes über die politischen Rechte. Kommt die Wahl
mit gedruckten Wahlvorschlägen nicht zustande, werden
leere Wahlzettel verwendet.
Begründung
Aus Sicht des Initianten muss mindestens bei Erneuerungs­
wahlen die Stille Wahl ausgeschlossen werden. Dafür gibt
es mehrere Gründe.
– Beim jetzigen System kennen wohl nur die politisch aktiven Besucher der Gemeindeversammlungen unsere Behördenmitglieder, besonders den Gemeinderat. Eine
Urnenwahl alle vier Jahre würde zumindest dazu führen,
dass sich die Behördenmitglieder im Wahljahr aktiv neu für
ihr Amt bewerben und sich und ihre Tätigkeit den Einwohnern vorstellen.
–Es ist sicher auch im Interesse der Behördenmitglieder
selber, über eine Urnenwahl eine Bestätigung für ihr Engagement zu erhalten.
–Das Argument, die obligatorische Urnenwahl verursache
höhere Kosten, ist nicht stichhaltig. Bei beiden vorhergehenden Erneuerungswahlen kam es bei mindestens einer
Behörde zu einer Urnenwahl. Im Jahr 2014 fielen die
Erneuerungswahlen zudem mit eidg. Abstimmungen zusammen. Der Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen war also in jedem Fall notwendig.
–ln den meisten Gemeinden des Kantons Zürich ist die
Urnenwahl bei Erneuerungswahlen Standard. Uitikon
würde also in keiner Weise aus der Reihe tanzen.
Initiant: Ulrich Gysel, Üetlibergstrasse 8, 8142 Uitikon
Für die Ersatzwahlen der gemäss Art. 5 zu wählenden Gemeindeorgane gelten die Bestimmungen des Gesetzes über
die politischen Rechte über die Stille Wahl. Sind die Voraussetzungen für die Stille Wahl nicht erfüllt, werden leere
Wahlzettel verwendet.
(Hinweise: Gedruckte Wahlvorschläge werden dann erstellt,
wenn nicht mehr Kandidaten gemeldet sind als Sitze zu vergeben sind)
Der Initiant ist berechtigt, diese Initiative vorbehaltlos zurückzuziehen.
Politische Gemeinde Uitikon
39
Mit 71 Unterschriften erhielt die Initiative anfangs April 2016 zusätzliche Unterstützung.
Formelles
Jeder Stimmberechtigte kann über einen in die Befugnis der Gemeindeversammlung fallenden Gegenstand eine Initiative stellen.
Initiativen sind schriftlich einzureichen. Die Gemeindevorsteherschaft entscheidet vorerst über die formelle Gültigkeit der Initiative
und die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Ist die Gemeindeversammlung zuständig, legt der Gemeinderat dieser die Initiative zur Beratung vor. Im vorliegenden Fall verlangt die Initiative
eine Änderung der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde.
Erlass und Änderung der Gemeindeordnung sind gemäss Art. 7
Ziffer 1 der Urnenabstimmung zu unterbreiten, unterstehen also
dem obligatorischen Referendum. Die Gemeindeversammlung
kann daher das Anliegen nur vorberaten und bereinigen. Für den
Entscheid über die Initiative ist eine Urnenabstimmung erforderlich, welche am 12. Februar 2017 stattfinden wird.
Die Initiative erfüllt die weiteren Formerfordernisse wie Antragsinhalt und Schriftlichkeit. Sie weist auch im Übrigen keinen Mangel
auf, welcher eine Vorlage gegenüber der Gemeindeversammlung
und der Urne verbieten würde.
Was verlangen die Initianten konkret?
Derzeit ist Art. 6 der Gemeindeordnung der Politischen
Gemeinde Uitikon wie folgt formuliert:
Erneuerungs- und Ersatzwahlen, Art. 6:
Für die Erneuerungs- und Ersatzwahlen der gemäss Art. 5 an der
Urne zu wählenden Gemeindeorgane gelten die Bestimmungen
des Gesetzes über die politischen Rechte über die Stille Wahl.
Sind die Voraussetzungen für die Stille Wahl nicht erfüllt, werden
leere Wahlzettel verwendet.
Gemäss Begehren der Initianten soll Art. 6 der
Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Uitikon
neu wie folgt formuliert werden:
Erneuerungswahlen, Art. 6 Ziffer 1:
1. Für die Erneuerungswahlen der gemäss Art. 5 an der Urne
zu wählenden Gemeindeorgane gelten die Bestimmungen
des Gesetzes über die politischen Rechte. Kommt die Wahl
mit gedruckten Wahlvorschlägen nicht zustande, werden
leere Wahlzettel verwendet.
Ersatzwahlen, Art. 6 Ziffer 2
2. Für die Ersatzwahlen der gemäss Art. 5 zu wählenden Gemeindeorgane gelten die Bestimmungen des Gesetzes über
die politischen Rechte über die Stille Wahl. Sind die Voraussetzungen für die Stille Wahl nicht erfüllt, werden leere
Wahlzettel verwendet.
Neu soll gemäss Initiativbegehren also unterschieden werden
zwischen Erneuerungswahlen und Ersatzwahlen. Bei Erneue­
40
Politische Gemeinde Uitikon
rungs­wahlen würde die Stille Wahl nicht mehr möglich sein. Bei
Ersatzwahlen würde hingegen die bisherige Regelung weiterhin
Gültigkeit haben.
Stellungnahme des Gemeinderates
Der Gemeinderat empfiehlt der Stimmbürgerschaft Ablehnung
der Initiative.
Nachstehende Ausführungen begründen die ablehnende Stellungnahme wie folgt:
– Mit der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, in Kraft
seit 1. März 2008, hat der Souverän ausdrücklich zum heutigen
Wahlsystem bei Erneuerungs- und Ersatzwahlen mit der Möglichkeit der Stillen Wahl gewechselt. Früher galt die Regelung
gemäss Initiativbegehren.
–Würde dem Initiativbegehren entsprochen, wären immer und
nicht nur bei einer Überzahl an Kandidierenden Wahlen mit einem Wahlzettel durchzuführen. Bestehen nur so viele Wahlvorschläge wie Sitze zu vergeben sind, müsste gemäss Initiativbegehren ein Wahlzettel abgegeben werden, auf dem die Namen
der Kandidierenden aufgedruckt sind.
– Ob eine Urnenwahl oder eine Stille Wahl erfolgt, hängt offensichtlich nicht in erster Linie von den Bestimmungen der Gemeindeordnung ab. Es geht viel mehr darum, dass für echte
Wahlen mehr Kandidierende als Behördensitze zur Verfügung
stehen müssten. Damit liegt es letztlich an den Ortsparteien
oder anderen Interessengruppen, im Sinne einer Personalentwicklung geeignete Kandidierende zu finden, zu fördern und zu
einer Kandidatur zu motivieren.
– Ob sich das erklärte Ziel der Initiative, dass «sich die Behördenmitglieder im Wahljahr neu für ihr Amt bewerben und sich und
ihre Tätigkeit den Einwohnern vorstellen» mit der Abschaffung
der Stillen Wahlen erreichen lässt, ist zumindest fraglich. Der
Aufwand hingegen ist erheblich. Wer sich nicht für das politische Leben in der Gemeinde interessiert, wird auch mit dem
aufwändigeren Wahlverfahren die Behördenmitglieder kaum
besser kennen lernen.
–Es ist bezeichnend, dass besonders bei Erneuerungswahlen
kommunaler Behörden sehr tiefe Stimmbeteiligungen zu verzeichnen sind:
– Ersatzwahl Gemeinderat am 2. März 1997
2’347 Stimmberechtigte / 871 Wahlzettel
Stimmbeteiligung 37,1 %
– Erneuerungswahl Gemeinderat am 1. Februar 1998
2’398 Stimmberechtigte / 727 Wahlzettel
Stimmbeteiligung 30,3 %
– Erneuerungswahl Gemeinderat am 3. Februar 2002
2’658 Stimmberechtigte / 1’044 Wahlzettel
Stimmbeteiligung 39,3 %
– Erneuerungswahl Gemeinderat 12. Februar 2006
2’731 Stimmberechtigte / 994 Wahlzettel
Stimmbeteiligung 36,4 %
Die obige Statistik (noch ehemalige Regelung mit obligatorischer Urnenwahl bei Erneuerungswahlen) zeigt, dass die
Stimmbeteiligung, im Vergleich zur sonst recht hohen Beteili-
gung bei eidgenössischen und kantonalen Urnengängen, tief
liegt.
– Bereits heute ist es ohne grossen Aufwand (und ohne Änderung der Gemeindeordnung) möglich, eine Urnenwahl zu veranlassen: Voraussetzung ist die Aufstellung eines überzähligen
Kandidaten und das Zusammentragen von 15 Unterschriften
innert 50 Tagen für diesen Kandidaten.
Empfehlung an die Stimmbürgerschaft
Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass mit der Abschaffung
der Möglichkeit, Stille Wahlen bei Erneuerungswahlen durchführen zu können, der Kern des Initiativbegehrens nicht erfüllt wird. Er
sieht im Gegenteil die Gefahr, dass die Abschaffung der Stillen
Wahl und damit die Pflicht jedes Kandidierenden bzw. Behördenmitglieds, sich einer Urnenwahl stellen zu müssen, potenzielle Interessenten von einer Kandidatur abhalten kann. Die Möglichkeit
der Stillen Wahlen ist nicht zuletzt die Folge fehlender Bereitschaft, sich politisch zu engagieren und bei einer Wahl zu exponieren. Hier sind die politisch interessierten und aktiven Kreise ge­
fordert, geeignete Kandidaten zu finden, zu motivieren und zu
unterstützen.
Der Gemeinderat empfiehlt deshalb der Stimmbürgerschaft, die
Initiative Dr. Ulrich Gysel und Mitunterzeichnende an der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 abzulehnen.
Abschied der Rechnungsprüfungskommission
Ein Abschied der Rechnungsprüfungskommission ist für dieses
Geschäft nicht erforderlich.
Politische Gemeinde Uitikon
41
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
Erläuterungen zum Voranschlag 2017
Kurzinformation zum Traktandum
Dem Gesamtaufwand der Laufenden Rechnung von CHF 1’389’167 steht ein Gesamtertrag von CHF
1’291’550 gegenüber. Der Voranschlag 2017 weist einen Aufwandüberschuss von CHF 97’617 aus. Belastend wirken sich die immer noch hohen Abgaben an die Zentralkasse aus. Aufgrund der Steuerfusserhöhung
werden die Abgaben aber erst ab dem Jahr 2018 sinken.
Um dem laufenden Aufwandüberschuss und dem immer geringer werdenden Eigenkapital entgegenzu­
wirken, wird der Steuerfuss auf 9 % belassen.
Das Eigenkapital wird gemäss Voranschlag 2017 per Ende des Jahres 2017 CHF 566’132 betragen.
Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission empfehlen Zustimmung zum Voranschlag 2017 und
Festsetzung des Steuerfusses auf 9 %.
ANTRAG
Dem Voranschlag 2017 der Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon wird
zugestimmt. Der Steuerfuss für das Jahr 2017 wird auf 9 % festgelegt.
WEISUNG
Allgemeine Bemerkungen
Wie in den letzten Jahren resultiert auch im Voranschlag 2017 ein
Aufwandüberschuss. Da für die Berechnung des Zentralkassenbeitrages die Rechnung 2015 mit dem Steuerfuss von 7 % massgebend ist, befinden sich diese Ausgaben immer noch auf hohem
Niveau.
Bei den laufenden Aufwendungen wurden alle möglichen Sparmassnahmen nur soweit ausgeschöpft, dass wir unsere vielfältigen Leistungen weiterhin erbringen können. Trotz konsequenter
Ausgabendisziplin verzichten wir nicht auf nötige Investitionen,
welche uns langfristig zu besseren Erträgen führen.
Die Planung für die Renovation des Sigristenhauses ist so weit
fortgeschritten, dass bei einer Annahme des Baukredites durch
die Stimmbürger der Umbau in Angriff genommen werden kann.
Die Lohnkosten sind durch die Personalverordnung festgelegt. Im
Budget 2017 sind ca. 1.5 % Mehraufwendungen berücksichtigt.
Das Eigenkapital per 31. Dezember 2015 betrug CHF 727’447.32.
Mit dem zu erwartenden Fehlbetrag dürfte es sich per Ende 2016
auf rund CHF 664’000 abbauen.
Die laufenden Fehlbeträge, welche bis heute nur dank ausserordentlicher Steuereinnahmen nicht so gravierend ausgefallen sind,
zwingen uns, den Steuerfuss auf 9 % zu belassen.
Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Abweichungen zum
Voranschlag des letzten Jahres erläutert.
3390 Gemeindeaufbau und Leitung
Minderaufwand zum Budget Vorjahr
CHF 4’100
Der Personalverordnung entsprechend werden die vorgegebenen Lohnstufenanstiege bei allen Mitarbeitenden mit durchschnittlich 1.5 % in der Budgetierung berücksichtigt. Ein zu­
sätzlicher Teuerungsausgleich kommt nicht zum Tragen. Die
Sozialversicherungsbeiträge steigen um rund 2 %.
42
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
Für die allgemeinen Verwaltungsaufgaben der Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon bewegt sich das Budget 2017 im Rahmen der
Vorjahre. Die ausserordentlichen Kosten, die für die Urnenabstimmung zur Renovation des Sigristenhauses entstehen werden,
sind darin enthalten.
3391 Gottesdienst
Mehraufwand zum Budget Vorjahr
CHF 600
Die Gehälter der Organisten wurden, wie bereits erwähnt, der
Personalverordnung entsprechend angepasst.
Infolgedessen, dass unser Kirchenchor künftig die Möglichkeit
wahrnehmen wird, zusätzlich in anderen Gemeinden aufzutreten
und bereits die Planungsvorbereitungen zur Reformationsfeier
begonnen haben, werden die Einsatzstunden des Chorleiters
entsprechend erhöht.
3392 Diakonie, Ökumene, Entwicklungszusammenarbeit
Mehraufwand zum Budget Vorjahr
CHF 3’850
Die Mitarbeiterlohnanpassung ist, wie bereits erwähnt, der Personalverordnung entsprechend berücksichtigt.
Für Aktivitäten zum 500-Jahr-Jubiläum der Reformation wurden
im Konto «Veranstaltungen/Exkursionen» zusätzliche Aufwendungen von CHF 2’500 budgetiert.
Die Vergabungen werden weiterhin bei CHF 70’000 belassen.
3393 Bildung
Minderaufwand zum Budget Vorjahr
CHF 2’650
In der Jugendarbeit der Gemeinde hat ein personeller Wechsel
stattgefunden, der mit einer Lohnreduktion verbunden ist. Dadurch verringert sich der von der Ev.-ref. Kirchgemeinde an die
Lohnkosten zu leistende Beitrag.
Auch in diesem Jahr rechnen wir mit einer erfreulich grossen
Anzahl von Jugendlichen, welche den Religionsunterricht besuchen. Aufgrund der heutigen Anzahl Kinder sind Doppelklassen
im nächsten Jahr nicht ausgeschlossen. Demzufolge werden die
Lohnaufwendungen höher budgetiert.
Im Schuljahr 2017/2018 besuchen 15 Konfirmanden den Unterricht. Dies sind drei mehr gegenüber dem Vorjahr. Der ProkopfBeitrag ans Konfirmandenlager wurde aufgrund der Abrechnungen aus den Vorjahren um CHF 200 tiefer budgetiert.
Das Angebot «Eltern-Kind-Singen» erfreut sich grosser Beliebtheit. In diesen Konten wurden sowohl bei den Aufwendungen, wie
bei den Erträgen CHF 1’000 mehr budgetiert.
3394 Kultur
Mehraufwand zum Budget Vorjahr
CHF 3’050
Das Kulturangebot ist ein bereichernder Bestandteil der Gemeinde, an welchem wir auch in Zukunft festhalten möchten.
Daher belassen wir die budgetierten Ausgaben auf dem bis­
herigen Niveau.
Durch Beiträge von Dritten können wir die Nettoaufwendungen
weiterhin in einem begrenzten Rahmen halten. Die prognostizierten Einnahmen haben wir aber auf Grund der Erfahrungen aus
den Vorjahren leicht nach unten korrigiert.
3396 Liegenschaften
Mehraufwand zum Budget Vorjahr
CHF 9’200
Die Mitarbeiterlohnanpassung ist, wie bereits erwähnt, der Personalverordnung entsprechend berücksichtigt.
Anschaffungen Mobilien: da der Unterricht in die Räumlichkeiten
des Reformierten Kirchgemeindezentrums verlegt wird, müssen
noch zweckmässige Möbel angeschafft werden. Zudem ist für
unsere «Ulrich-Bibel» ein Schaukasten geplant.
Unterhalt Kirche: die Dachziegel der Kirche sind in einem maroden Zustand und müssen, nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen,
laufend ersetzt werden. Zudem muss das Vordach neu gestrichen
werden, damit keine Fäulnis ins Gebälk dringen kann.
Unterhalt RKZ: rund CHF 22’000 sind fixe Betriebskosten für
Unterhalt und Heizung. Für den neu verlegten Boden im Markus/
Lukas-Zimmer ist für das erste Jahr ein fachmännischer Unterhalt
durch die Herstellerfirma vorgesehen.
Die Audio-Video-Anlage ist in die Jahre gekommen. Bei einem
Defekt sind die Ersatzteile nur noch sehr schwer zu beschaffen.
Für diese Aufwendungen sind CHF 12’000 budgetiert.
Unterhalt Pfarrhaus: um allfällige Wasserschäden zu vermeiden,
ist im Jahr 2017 eine umfassende Kontrolle des Flachdaches
geplant.
Unterhalt Sigristenhaus: nebst den üblichen Unterhaltsarbeiten
fällt für nächstes Jahr die obligatorische Öltanksanierung an.
Diese Aufwendungen werden zusätzlich mit CHF 11’000 budgetiert.
3900 Gemeindesteuern
Minderertrag zum Budget Vorjahr
CHF 6’000
Die Berechnung der Steuern wurde auch für dieses Jahr mit
einem Steuerprozent von CHF 140’000 geplant. Trotzdem wird
die Entwicklung der reformierten Bevölkerung in Uitikon genau
beobachtet. Optimistisch vertrauen wir darauf, dass auch refor-
mierte Christen, die zu ihrem Glauben stehen, in die neuen Überbauungen von Uitikon einziehen werden.
Die übrigen Zahlen bewegen sich im Bereich der Vorjahre.
3920 Zentralkassenbeitrag und Finanzausgleich
Minderaufwand zum Budget Vorjahr
CHF 30’981
Der Beitragsschlüssel an die Zentralkasse für 2017 beträgt
3.20 % (Vorjahr 3.15 %).
Leider wirkt sich die Steuererhöhung noch nicht auf den Zentralkassenbeitrag aus. Mit einer Reduktion dieser Abgabe können wir
erst ab 2018 rechnen, da sich der Satz aus dem letzten Rechnungsjahr ableitet.
Bei der Steuerkraftabschöpfung wird die Evangelisch-reformierte
Kirchgemeinde Uitikon mit CHF 66’051 belastet. Im Vorjahresvergleich gesehen, verringern sich diese Abgaben um CHF 15’198.
3940 Kapitaldienst
Mehrertrag zum Budget Vorjahr
CHF 1’400
Da die Sanierung des Sigristenhauses frühestens im Jahr 2017
beginnt, muss vorderhand kein Fremdkapital aufgenommen werden.
3990 Abschreibungen
Mehraufwand zum Budget Vorjahr
CHF 42’200
Im Jahr 2017 werden insgesamt CHF 103’000 ordentlich abgeschrieben. Es werden keine zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen.
Investitionsrechnung
Für das Jahr 2017 ist die Sanierung des Sigristenhauses vorgesehen. Bei Annahme des Kreditantrages durch den Stimmbürger
werden CHF 840’000 investiert.
Empfehlung an die Stimmberechtigten
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden ersucht, dem
Voranschlag 2017 der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde
Uitikon mit einem Steuerfuss von 9 % zuzustimmen.
Abschied der Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Die Rechnungsprüfungskommission hat Antrag und Weisung
zum Voranschlag 2017 geprüft. Form und Inhalt entsprechen den
gesetzlichen Erfordernissen. Der Voranschlag weist bei einem
Aufwand von CHF 1’389’167 und einem Ertrag von CHF
1’291’550 einen Aufwand Oberschuss von CHF 97’617 aus, was
ein per Ende 2017 budgetiertes Eigenkapital von CHF 566’132
ergibt. Die Investitionsrechnung zeigt im Verwaltungsvermögen
Nettoinvestitionen von CHF 840'000 und im Finanzvermögen
keine Nettoveränderung. Basierend auf einem Betrag von CHF
140’000 pro Steuerprozent der einfachen Staatssteuer (Vorjahr:
CHF 140’000) wird ein Steueriuss von 9 % erhoben.
Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt Zustimmung zum
Voranschlag 2017 und zu der vorgeschlagenen Festsetzung des
Steuerfusses von 9 %.
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
43
Aufwand nach Sachgruppen 2012 – 2017
CHF
700'000
600'000
500'000
Rechnung 2012
Rechnung 2013
400'000
Rechnung 2014
Rechnung 2015
Voranschlag 2016
300'000
Voranschlag 2017
200'000
100'000
0
Personalaufwand
Sachaufwand
Finanzausgleich und
Vergabungen
Abschreibungen/Übriger Aufwand
Ertrag nach Sachgruppen 2012 – 2017
CHF
1'300'000
1'200'000
1'100'000
1'000'000
900'000
Rechnung 2012
800'000
Rechnung 2013
Rechnung 2014
700'000
Rechnung 2015
600'000
Voranschlag 2016
Voranschlag 2017
500'000
400'000
300'000
200'000
100'000
0
44
Steuern
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
Vermögenserträge/Gebühren
Nettoaufwand Aufgabenbereich Kirchliches 2017
Liegenschaften
21%
Gemeindeaufbau/Leitung
30%
ur
Kultur
%
6%
Bildung
14%
Gottesdi
Gottesdienst
11%
Diakonie/Seelsorge
18%
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
45
Ev.-ref. Kirchgemeinde
Laufende Rechnung
33
19
Voranschlag 2017
Voranschlag 2016
Rechnung 2015
Aufwand
Ertrag Aufwand
Ertrag Aufwand
Ertrag
Kirchliches
Saldo
724’350
53’400
670’950
704’700
51’900
652’800
629’161.13
60’933.10
568’228.03
Gemeindeaufbau/Leitung
Saldo
Gottesdienst
Saldo
Diakonie/Seelsorge
Saldo
Bildung
Saldo
Kultur
Saldo
Liegenschaften
Saldo
199’700
500
199’200
1’000
72’600
500
122’700
4’000
95’350
8’000
37’400
39’400
143’700
195’600
500
195’100
1’000
72’000
1’000
118’850
3’000
98’000
9’000
34’350
37’400
134’500
209’171.60
128.40
209’043.20
2’465.00
64’277.05
6’423.90
108’981.73
6’721.00
82’062.80
1’354.80
27’689.55
43’840.00
76’173.70
73’600
123’200
99’350
45’400
183’100
119’850
101’000
43’350
171’900
66’742.05
115’405.63
88’783.80
29’044.35
120’013.70
Finanzen und Steuern
Saldo
664’817
573’333
1’238’150
656’098
589’102
1’245’200
511’863.36 1’049’388.71
537’525.35
Gemeindesteuern
Finanzausgleich
Rückverteilung CO2-Abgabe
Kapitaldienst
Abschreibungen
33’000
528’317
1’237’000
35’000
559’298
1’245’000
35’879.31 1’047’085.00
414’353.60
166.60
3’226.75
2’137.11
58’403.70
500
103’000
Ev.-ref. Kirchgemeinde
Investitionsrechnung
Liegenschaften
Saldo
Teilsanierung Kirche
Sanierung Sigristenhaus
Revision/Reinigung Orgel
Staatsbeiträge
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
150
1’000
97’617
Aufwandüberschuss
46
73’000
1’000
60’800
100
100
63’698
30’702.68
Voranschlag 2017
Voranschlag 2016
Rechnung 2015
Aufwand
Ertrag Aufwand
Ertrag Aufwand
Ertrag
840’000
414’374.25
840’000
840’000
29’500.00
384’874.25
348’648.10
22’742.15
42’984.00
29’500.00
Kredit von CHF 840’000 für die Sanierung und den
Umbau des Sigristenhauses Zürcherstrasse 48
Vorberatung und Bereinigung zuhanden der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017
Kurzinformation zum Traktandum
Das Sigristenhaus Zürcherstrasse 48, Erstellungsjahr 1894, direkt gegenüber der Gemeindeverwaltung,
muss saniert werden. Zudem sieht die Kirchenpflege einen Umbau vor, um Mieterträge generieren zu können. Am 25. November 2014 hat die Kirchgemeinde-Versammlung einen Planungskredit von CHF 50’000
bewilligt und ein Jahr später der Kirchenpflege den Auftrag erteilt, gemäss dem ausgewählten Konzept
«Weitblick» ein Projekt mit Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Diese Unterlagen liegen nun vor und werden
der Kirchgemeinde-Versammlung zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Da die Kreditsumme einen Urnenentscheid erfordert, wird das Geschäft an der Gemeindeversammlung
vorberaten und bereinigt. Der definitive Entscheid obliegt der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017.
Die Kirchenpflege empfiehlt die Bewilligung des Kreditantrages.
Den Abschied der Rechnungsprüfungskommission lesen Sie auf den Seiten 49 bis 50.
ANTRAG
Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne:
1.Für die Sanierung und den Umbau des Sigristenhauses Zürcherstrasse 48 wird ein Kredit von CHF 840’000 (inkl. MWST)
bewilligt.
2.Der Kredit erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Baukostenentwicklung in der Zeit zwischen der Aufstellung des
Kostenvoranschlages (1. April 2016) und der Bauausführung.
Die Kirchenpflege strebt nicht nur eine Sanierung der Liegenschaft an. Aus der Liegenschaft soll auch ein jährlicher Mietertrag
erwirtschaftet werden. Die verschiedenen Aktivitäten für den
kirchlichen Unterricht werden inskünftig zentral im Kirchgemeindezentrum des Üdiker-Huus durchgeführt. Dadurch wird die
ganze Liegenschaft vermietbar. Aktuell besteht im ersten Obergeschoss eine 3-Zimmer-Wohnung und das Dachgeschoss wurde
vom reinen Estrich in zwei Wohnräume umgenutzt.
WEISUNG
Orientierung
Das Sigristenhaus an der Zürcherstrasse 48 mit Erstellungsjahr
1894 muss dringend saniert werden. In Zeiten der Energiewende
ist der verschwenderische Umgang mit Energie nicht mehr verantwortbar. Es sind hauptsächlich energetische Massnahmen, die mit
der Sanierung getroffen werden sollen. Das Dach ist zu dämmen
und die Fenster sind zu ersetzen. Zudem sind die Sandstein­
gewände der Fenster aufzufrischen. Die Ver- und Entsorgungs­
leitungen, die Sanitärinstallationen, die Elektrohauptverteilung
sowie Teile der Elektroinstallation bedürfen des Ersatzes.
Was beinhaltet das Sanierungs- und Umbauprojekt?
Aus dem Bericht zum Vorprojekt ergeben sich nachstehende
Massnahmen:
– Das Dachgeschoss mit «Kreuzgiebel» soll komplett neu gestaltet und ausgebaut werden, wobei die bestehende Raumaufteilung mit Zwischendecke zurückgebaut wird.
– In der bestehenden Wohnung im ersten Obergeschoss werden
Küche und Bad/WC total ersetzt, neue Erschliessungsleitungen verlegt, neue Boden- und Wandbeläge verlegt bzw. die
Böden aufgefrischt. Alle Räume werden neu gestrichen.
– Im Erdgeschoss werden die Küche sowie Dusche/WC ersetzt,
neue Erschliessungsleitungen verlegt, neue Boden- und Wand­
beläge verlegt, bzw. die Böden aufgefrischt und alle Räume neu
gestrichen.
– Im Untergeschoss werden alle Wand- und Deckenflächen neu
gemalt und die Elektro-Hauptverteilung wird ersetzt.
– Das Dach erfährt eine komplette energetische Sanierung, indem die Steildach- und Aussenwandflächen nachisoliert werden.
– Die Sandsteingewände der Fenster werden aufgefrischt und
die Fenster mit neuen, gut gedämmten Holzfenstern in MinergieQualität ersetzt; die Holzläden werden neu gestrichen.
Die Details ergeben sich aus dem Arbeitsgattungs-Beschrieb
des beauftragten Architekturbüros.
Wie wurden die Kosten ermittelt und wie setzt sich der
Kostenvoranschlag zusammen?
Für einen Hauptanteil der Kosten von ca. 51 % bestehen Unternehmerofferten. Ein weiterer grosser Anteil der Kosten von ca.
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
47
Südfassade
Situation
0 1
5
UITIKON, DEN 17.10.2016
466 / SAN. SIGRISTENHAUS, ZÜRCHERSTR. 48, 8142 UITIKON
AUFTRAGGEBERIN: EV. REF. KIRCHGEMEINDE 8142 UITIKON
AUFTRAGGEBER:
VARIANTE: WEITBLICK
SITUATION
1: 500
KELLENBERGER & WALTI, AG FÜR ARCHITEKTUR UND BAUMANAGEMENT, 8004 ZÜRICH, 044 242 71 88, MAIL [email protected]
0 1
5
UITIKON, DEN 06.06.2016
1504 / SAN. SIGRISTENHAUS, ZÜRCHERSTR. 48, 8142 UITIKON
AUFTRAGGEBERIN: EV. REF. KIRCHGEMEINDE 8142 UITIKON
VARIANTE: WEITSICHT
DU/WC
SÜDFASSADE
1: 100
KELLENBERGER & WALTI, AG FÜR ARCHITEKTUR UND BAUMANAGEMENT, 8026 ZÜRICH, 044 242 71 88, MAIL [email protected]
Zimmer
Küche
Nordfassade
Westfassade
Gang
Eingang
0 1
Wohnen
5
Wohnen
0 1
TREPPE
5
UITIKON, DEN 06.06.2016
UITIKON, DEN 06.06.2016
1504 / SAN. SIGRISTENHAUS, ZÜRCHERSTR. 48, 8142 UITIKON
AUFTRAGGEBERIN: EV. REF. KIRCHGEMEINDE 8142 UITIKON
1504 / SAN. SIGRISTENHAUS, ZÜRCHERSTR. 48, 8142 UITIKON
VARIANTE: WEITSICHT
AUFTRAGGEBERIN: EV. REF. KIRCHGEMEINDE 8142 UITIKON
VARIANTE: WEITSICHT
NORDFASSADE
1: 100
WESTFASSADE
KELLENBERGER & WALTI, AG FÜR ARCHITEKTUR UND BAUMANAGEMENT, 8026 ZÜRICH, 044 242 71 88, MAIL [email protected]
1: 100
KELLENBERGER & WALTI, AG FÜR ARCHITEKTUR UND BAUMANAGEMENT, 8026 ZÜRICH, 044 242 71 88, MAIL [email protected]
Dachgeschoss mit Variante Bad
Ostfassade
48
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
0 1
5
0 1
5
43 % wurde über genaue Massauszüge sowie Marktpreise für
einzelne Arbeitsgattungen bestimmt. Der Restkostenanteil von
ca. 6 % basiert auf Kostenschätzungen. In den Kosten ist die
Mehrwertsteuer eingerechnet.
Stichtag des Kostenvoranschlages ist der 1. April 2016. Die Genauigkeit des Kostenvoranschlages beträgt nach SIA Norm 102
+/– 10 %.
Kostenvoranschlag
Die Hauptpositionen (BKP) zeigen nachstehende Zahlen:
BKP
1
21
Arbeitsgattung
Vorbereitungsarbeiten
Rohbau 1: Baumeisterarbeiten,
Gerüstungen, Montagebau in Holz
22
Rohbau 2: Fenster in Holz, Spengler­
arbeiten, Deckung Steildach
(Dachdeckerarbeiten)
23
Elektroanlagen
24/244 Heizungsanlagen
Lüftungsanlagen
25
Sanitäranlagen: Sanitärinstallationen,
Waschmaschinen-/Tumblerkombination
für Dachgeschosswohnung, Küchen­
einrichtung
27
Ausbau 1: Gipserarbeiten, Metallbau­
arbeiten, Schreinerarbeiten, Schliess­
anlagen
28
Ausbau 2: Bodenbeläge in Kunststoffen,
Textilien und dergleichen, Bodenbeläge
Plattenarbeiten, Bodenbeläge in Holz
(Parkett), Wandbeläge Plattenarbeiten,
Innere Oberflächenbehandlungen,
Baureinigung
Erstes Zwischentotal
29
Honorare: Architekt, Bauingenieur,
Elektroingenieur, HLKK-Ingenieur,
Sanitäringenieur, Schadstoff-Spezialist,
Bauphysiker
4
Umgebung
5
Baunebenkosten
6
Reserve
Zweites Zwischentotal
Gesamttotal (Vorbereitung, erstes
und zweites Zwischentotal)
Kosten
in CHF
10’000
125’000
100’000
42’000
25’000
6’000
125’000
40’000
93’000
556’000
169’000
10’000
49’000
46’000
274’000
840’000
Kirchgemeinde-Ordnung verlangt Vorberatung
und Bereinigung vor dem Urnenentscheid
In Art. 7 der Gemeindeordnung der Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
wird geregelt, dass Investitionsvorhaben mit einem Kreditbetrag
über CHF 500’000 an einer Kirchgemeinde-Versammlung vorzuberaten und zu bereinigen sind. Eine Hauptabstimmung über den
Antrag der Kirchenpflege findet nicht in der Gemeindeversammlung, sondern an der Urne statt. Die Urnenabstimmung ist für den
12. Februar 2017 vorgesehen.
Empfehlung an die Stimmberechtigten
Dass die Liegenschaft Zürcherstrasse 48/Sigristenhaus nicht
den heutigen Bestrebungen für das Energiesparen entspricht ist
allgemein anerkannt. Eine Sanierung der gesamten Liegenschaft
ist dringend nötig. Die Kirchgemeinde-Versammlung hat deswegen bereits am 25. November 2014 einen Projektierungskredit
bewilligt und am 25. November 2015 Auftrag zur Ausarbeitung
eines Projektes mit Kostenvoranschlag gemäss Konzept «Weitblick» erteilt. Der Kreditantrag ist nun bereit zur Prüfung durch die
Stimmbürgerschaft und zur Überweisung an die Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017. Mit der Sanierung und einem Umbau
will die Kirchenpflege die Möglichkeit schaffen, günstigen Wohnraum im Dorfkern anbieten zu können, um damit Mieterträge zu
generieren. Die kirchlichen Unterrichts-Aktivitäten werden zentral im Kirchgemeinde-Zentrum im Üdiker-Huus durchgeführt,
weshalb eine Vermietung der Wohnungen in der Liegenschaft
Zürcherstrasse 48 möglich wird.
Die Kirchenpflege empfiehlt der Gemeindeversammlung, den
Kreditantrag vorzuberaten und zu bereinigen, damit das Geschäft
der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 zugeführt werden
kann.
Abschied der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) Uitikon hat Antrag
und Weisung der Kirchenpflege zum Kreditantrag von CHF
840'000 für die Sanierung des Sigristenhauses geprüft.
Die RPK hat folgende Aspekte des Kreditantrages geprüft:
a) Angemessenheit
Die in der Kirchgemeindeversammlung vom 25. November 2015
beschlossene Variante «Weitblick» mit der Umnutzung zu einer
reinen Wohnliegenschaft mit einem Ausbau des Dachstockes und
der Vermietung von drei Wohnungen ist in der vorliegenden Sanierungsvorlage weiterverfolgt worden. Die Kosten sind mit neu
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
49
CHF 840’000 insgesamt CHF 50'000 höher als in der Grobkostenschätzung vom November 2015.
Die RPK hat sich darum von der Kirchenpflege informieren lassen
über
– Zu erwartende Mieteinnahmen:
– CHF 2’300 zzgl. Nebenkosten für die beiden 3½-ZimmerWohnungen
– CHF 1’900 zzgl. Nebenkosten für die 2½ Zimmer Wohnung
– Unterhaltskosten, die nicht als Nebenkosten umgelegt werden
können: 5 % der jährlichen Abschreibung = CHF 8’400/Jahr
– Verwaltungskosten: Es ist eine Verwaltung durch Dritte vorgesehen für etwa CHF 5’500 pro Jahr
–Finanzierung:
– 30 % Eigenmittel
– 70 % Fremdmittel mit 3 % Hypothekarzinsen, jederzeit amortisierbar, Laufzeit maximal 10 Jahre.
Mit diesen Zusatzinformationen beantwortet die RPK folgende
Fragen:
Liegt die Investition im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der
Kirchgemeinde?
Nein, die Zielsetzung, den Kredit innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen, ist nur realistisch mit einer Erhöhung des Steuerfusses um zwei Prozentpunkte. Bei Annahme des Kredites müsste
der Antrag auf Steuerfusserhöhung bereits auf die Steuerperiode
ab 2018 erfolgen, da sonst die liquiden Mittel für die Defizite der
laufenden Rechnung und die Rückzahlung des Bankkredites fehlen.
Ist die Investition notwendig?
Nein, der Ausbau des Sigristenhauses mit Wohnungen hat mit der
Erfüllung von Aufgaben in der Kirchgemeinde nichts zu tun. Deshalb muss die Liegenschaft vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen der Ev.-ref. Kirchgemeinde überführt werden. In
dieser separaten Vermögensrechnung müssen die Investitionen
aus Sicht der RPK besonders strenge Anforderungen im Hinblick
auf die Wirtschaftlichkeit erfüllen. Mit einer Nettorendite im aller­
besten Fall von 2 % nach Berechnungen der RPK (bei einer Finanzierung und Amortisation des Bankkredites über zwanzig Jahre)
ist die Investition in Frage zu stellen. In den geplanten Ausgaben
sind keine Kosten z.B. für den Ersatz der Heizung, eine Dach- oder
Fassadensanierung enthalten.
Ist die Investition dringlich?
Nein, die laufenden Kosten können weitgehend über bestehende
Mieteinnahmen gedeckt werden. 2017 wird hier mit der notwendigen Sanierung des Öltanks, welche als gebundene Ausgabe nicht
Gegenstand des Kreditantrags ist, eine Ausnahme darstellen.
Ist die Investition zweckmässig?
Ja, für eine Vermietung von drei Wohnungen ist dieses Projekt
geeignet. Das vorliegende Bauprojekt berücksichtigt einen vernünftigen Ausbau im Ausmass der in der Kernzone zulässigen
Möglichkeiten. Leider dürfen hier aber keine Balkone erstellt
werden.
50
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon
Ist die Investition wirtschaftlich?
Über einen Abschreibungs- und Finanzierungszeitraum von zwanzig Jahren ist diese Frage nur bedingt zu bejahen. Es sind folgende
Risiken zu berücksichtigen, die aus Sicht der RPK nicht unerheblich sind:
– Die Entwicklung von Kreditzinsen über einen Zeitraum von
zwanzig Jahren ist nicht abzusehen.
– Der Nettomieteinnahmen über CHF 78’000 pro Jahr sind nicht
gesichert, zumal für attraktive Wohnungen der Balkon fehlt und
die Zürcherstrasse recht befahren ist.
– Die Ev.-ref. Kirchgemeinde ist von der Struktur her heute nicht
in der Lage, die Vermietung selber sicherzustellen. Die Kosten
für eine Verwaltung durch Dritte können möglicherweise nicht
voll als Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden.
– Mögliche Investitionen für weitere Sanierungen wie Heizung,
Dach und Fassade sind nicht auszuschliessen.
– In der Baukostenschätzung ist die Reserve mit CHF 46’000
(5,5 % des Gesamtprojektes) knapp bemessen. Üblich sind bei
der Sanierung eines Altbaus 10 %.
b) Mögliche Alternativen
Die RPK stellt fest, dass die Räume im Sigristenhaus von der ev.ref.
Kirchgemeinde nicht mehr benötigt werden. Eine Nutzung des Gebäudes mit Wohnungen ist sinnvoll. Deshalb sind die Alternativen
einer Vermietung als Ganzes der nicht sanierten Liegenschaft oder
eines Verkaufs an Dritte zu prüfen. Die RPK hat mit den Annahmen
der Kirchenpflege die laufenden Cashflows der geplanten Sanierung über zwanzig Jahre berechnet. Daraus ergibt sich ein Barwert
der Investition von CHF 720'000. Das heisst, dass ein Mindestverkaufspreis der Liegenschaft zu diesem Preis die gleiche Rendite
abwirft wie der Betrieb der Liegenschaft über zwanzig Jahre. Ein
Verkauf birgt aber keine Risiken weiterer Investitionen.
Fazit
Der Betrieb der Liegenschaft bringt kurz- und mittelfristig keine
Entlastung in der laufenden Rechnung. Das Ziel der Kirchenpflege,
den zwingend notwendigen Bankkredit innerhalb von zehn Jahren
zurückzuzahlen, ist nur mit einer Steuerfusserhöhung von 2% zu
finanzieren.
Ein Verkauf der Liegenschaft ohne Ausbau für mindestens CHF
720’000 bringt über den Betrachtungszeitraum von zwanzig Jahren ökonomisch den gleichen Nutzen. Jeder auf dem Markt erzielbare Mehrpreis entlastet die Rechnung der Ev.-ref. Kirchgemeinde
zusätzlich.
Die kritische Prüfung der Vorlage unter Berücksichtigung finanzpolitischer Aspekte bringt die RPK zur Überzeugung, dass die
ökonomisch sinnvollste Lösung der Verkauf der Liegenschaft ist.
Ohne diese Alternative seriös abgeklärt zu haben und ohne Gespräche mit den Bedürfnissen der politischen Gemeinde nach
mehr Wohnraum für soziale Zwecke oder Büroräume geführt zu
haben, ist eine Entscheidung zur Sanierung der Liegenschaft
durch die Ev.-ref. Kirchgemeinde verfrüht.
Die RPK der Ev.-ref. Kirchgemeinde empfiehlt deshalb der
Stimmbürgerschaft, den Kreditantrag von CHF 840’000 an der
Urne abzulehnen.
Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon
Erläuterungen zum Voranschlag 2017
Kurzinformation zum Traktandum
Die Röm.-kath. Kirchenpflege beantragt, den Steuerfuss für das kommende Jahr unverändert auf 11 % festzusetzen. Bei Gesamterträgen von CHF 1’792’700 und Gesamtaufwendungen von CHF 1’589’100 wird mit
dem Voranschlag 2017 ein Ertragsüberschuss von CHF 203’600 budgetiert. Dieser wird dem Eigenkapital
zugeschlagen, welches Ende 2017 einen Stand von CHF 1’437’233 erreichen kann.
Höhere Aufwendungen bei den Liegenschaften im baulichen Bereich, ein besserer Mietertrag aus der
Wohnungsvermietung in der Liegenschaft Am Wasser, eine erwartete Steigerung bei den Steuererträgen
und ein tieferer Beitrag an die Zentralkasse tragen als die wichtigsten Faktoren aus dem Voranschlag 2017
zum budgetierten Ertragsüberschuss bei.
Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission empfehlen Zustimmung zum Voranschlag 2017.
ANTRAG
Dem Voranschlag 2017 der Röm.-kath. Kirchgemeinde AeschBirmensdorf-Uitikon wird zugestimmt und der Steuerfuss für das
Jahr 2017 unverändert auf 11 % festgesetzt.
396 Kirchliche Liegenschaften
Die Aufwendungen sind durch anstehende Aufgaben im baulichen Unterhalt deutlich höher wie im Voranschlag 2016 vorgesehen. Durch die Vermietung der Wohnung Am Wasser sind die
Einnahmen auch höher wie im Budget 2016 vorgesehen.
WEISUNG
Allgemeine Bemerkungen
Die Summen des Budgets 2017 präsentieren sich folgendermas­
sen:
CHF
Budgetierte Aufwendungen 1’589’100
Budgetierte Einnahmen 1’792’700
Budgetierter Ertragsüberschuss
203’600
Abschreibungen241’100
Netto-Cashflow444’700
Eigenkapital per Ende 2015
1’316’833
Ausgabenüberschuss Budget 2016
(unter Vorbehalt des Jahresabschlusses)
– 83’200
Eigenkapital per Ende 2016
1’233’633
Ausgabenüberschuss Budget 2017
(unter Vorbehalt des Jahresabschlusses)
203’600
Eigenkapital per Ende 2017
1’437’233
900 Steuern
Die von den Gemeinden erwarteten Steuererträge sind deutlich
positiver als im Vorjahr.
390 Gemeindeaufbau und -leitung
Budgetierter Aufwand ist tiefer wie die Jahresrechnung 2015 und
entspricht dem Voranschlag 2016.
391 Gottesdienst
Die Aufwendungen sind durch geringere Personalkosten tiefer
wie im Voranschlag 2016 und wie in der Jahresrechnung 2015.
392 Diakonie
Die Aufwendungen sind im Rahmen der Jahresrechnung 2015
und Voranschlag 2016.
393 Bildung
Die Ausgaben sind auf dem Niveau des Voranschlages 2016.
920 Finanzausgleich
Der Beitrag und Finanzausgleich an die Zentralkasse reduziert
sich gegenüber dem Voranschlag 2016.
940/990 Kapitaldienst
Der Passivzins in der Höhe des Voranschlag 2016. Die gesetzlichen
Abschreibungen sind auf CHF 241’100 budgetiert.
Durch die deutlich höheren Einnahmen gegenüber dem Vorjahresbudget erhöht sich unser Eigenkapital um Fr. 203’600.00.
Antrag der Kirchenpflege
Wir ersuchen die Stimmberechtigten, den Voranschlag 2017 der
Kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon bei einem unveränderten Steuerfuss von 11 % zu genehmigen.
Abschied der Kirchenpflege
1. Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 15. September
2016 den Voranschlag 2017 der Röm.-kath. Kirchgemeinde
Birmensdorf geprüft und genehmigt.
Das Budget sieht für die laufende Rechnung einen Aufwand
von CHF 1’589’100 und einen Ertrag von CHF 1’792’700 vor.
Damit ergibt sich ein Ertragsüberschuss von CHF 203’600.
Die Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen weist bei
Ausgaben von CHF 140’000 und Einnahmen von CHF 0.00
total Nettoinvestitionen von CHF 140’000 aus.
2. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung, den Voranschlag 2017 zu genehmigen und den Steuer-
Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon
51
fuss für das Jahr 2017 auf 11 % der einfachen Staatssteuer
festzusetzen.
Abschied der Rechnungsprüfungskommission
1. Die Rechnungsprüfungskommission hat gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes den ihr unterbreiteten Voranschlag 2017 der Röm. kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmens­
dorf-Uitikon geprüft. Sie hat festgestellt, dass Aufbau und
Inhalt den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Der Voranschlag sieht für die laufende Rechnung einen Aufwand von CHF 1’589’100 und einen Ertrag von CHF 1’792’700
vor. Damit ergibt sich ein Ertragsüberschuss von CHF 203’600.
Dieser wird dem Eigenkapital zugeführt, womit sich per Ende
2017 ein budgetiertes Eigenkapital von CHF 1’437’233 ergibt.
Die Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens zeigt bei
Ausgaben von CHF 140’000 und Einnahmen von CHF 0.00
Nettoinvestitionen von CHF 140’000.
2.Die Rechnungsprüfungskommission stellt den Antrag, den
Voranschlag 2017 in dieser Form zu genehmigen und den
Steuerfuss für das Jahr 2017 auf 11 % der einfachen Gemeindessteuer zu belassen.
52
Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon
Rechnung 2015
Röm-kath. Kirchgemeinde
Laufende Rechnung
Kto.
Budget 2016
Budget 2017
Steuerfuss 11 %
Steuerfuss 11 %
AufwandErtrag Aufwand
Ertrag AufwandErtrag
Kontoname
390
Gemeindeaufbau und -leitung
174’641
424
170’000
170’300
391
Gottesdienst
222’647
958
232’400
211’600
392
Diakonie
202’683
36’456
198’900
199’600
393
Bildung
172’817
179’600
179’400
394
Kultur
38’800
396
Liegenschaften
900
42’964
1’369
38’000
231’301
66’603
225’300
62’300
262’400
82’300
Steuern
Abschreibungen/Erlasse
Bezugskosten
Ord. Steuern Rechnungsjahr
Steuern frühere Jahre
Quellensteuern
Aktive Steuerausscheidungen
Passive Steuerausscheidungen
Pauschale Steueranrechnung
Nach- und Strafsteuern
Zinseinnahmen
42’241
11’503
30’738
1’500’067
41’800
17’300
24’500
1’441’800
45’400
14’800
30’600
1’710’400
920
Beitrag an die Zentralkasse
215’734
940
Kapitaldienst
Gebühren
Passivzinsen
Sonderrechnung
Aktivzinsen
25’975
119
25’754
102
Abschreibung
280’223
990
TOTAL
999
1’494’269
92’092
–54’308
16’495
–64’803
–4’313
13’608
7’027
Summen
Steuerfuss
Einfacher Steuerertrag (100 %)
317
26’100
400
25’600
100
500
25’500
400
25’000
100
500
241’100
253’700
1'606’193
1'636’000
110’300
18’500
26’600
–82’800
–4’200
600
5’400
215’000
222’000
317
1’611’225
Zunahme Eigenkapital
Entnahme Eigenkapital
1’386’000
101’300
14’400
20’200
–81’300
–4’000
600
4’600
1’587’800
1’504’600
1’589’100
1’792’700
203’600
–5’032
1’606’193
–83’200
1’606’193
11 %
13’584’300
1’504’600
1’504’600
11 %
12’600’000
1’792’700
1’792’700
11 %
14’872’700
Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon
53
Kredit zur Sanierung aller Asphaltflächen rund um die
Katholische Kirche St. Martin in Birmensdorf
Kurzinformation zum Traktandum
Die Asphaltflächen bei der Katholischen Kirche St. Martin in Birmensdorf sind nach praktisch 40-jähriger
Nutzungszeit sanierungsbedürftig. Für Passanten besteht Unfallgefahr. Ohne Sanierung werden die Schäden weiter zunehmen. Die Kirchenpflege beantragt einen Kredit von CHF 140‘000.
Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission empfehlen Bewilligung des Kredites.
ANTRAG
1.Für die Sanierung aller Asphaltflächen rund um die Röm.-kath.
Kirche St. Martin in Birmensdorf wird ein Kredit von CHF
140’000 bewilligt.
2.Der Kredit erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Baukostenentwicklung in der Zeit zwischen der Aufstellung der
Offerte (Stichdatum 2. Juni 2016) und der Bauausführung.
WEISUNG
Orientierung
Die Asphaltflächen der Fusswege und des Parkplatzes wurden
während dem Bau der Liegenschaft eingebracht und sind somit
bald 40 Jahre alt. Im Laufe der Zeit sind durch die Nutzung
und Witterungseinflüsse an vielen Stellen Risse in der Deckschicht oder sogar Löcher bis in tiefere Schichten entstanden.
Ebenso sind an mehreren Orten die Randsteine und Ablaufrinnen
beschädigt oder sogar bereits eingebrochen. Der Zustand ist
unansehnlich, kann so nicht belassen werden und erfordert eine
Sanierung.
Die Schäden stellen Stolperfallen dar und sind eine Gefährdung
für alle Passanten, speziell für Personen, die zu Fuss nicht gut
unterwegs sind. Durch Witterungseinflüsse und die weitere Nutzung werden die Beschädigungen laufend zunehmen.
Abklärungen der Situation und vorgesehene
Massnahmen
Die Schäden hat eine Fachfirma vor Ort begutachtet, um zu klären, welche Massnahmen getroffen werden sollen. Im Rahmen
dieser Begutachtung ergab sich, dass vor 40 Jahren eine Deckschicht eingebaut wurde, die nur ca. 1 cm dick ist und demnach
deutlich zu schwach ausgeführt wurde. Üblich sind heute je nach
Beanspruchung 2 bis 3 cm. Zudem wird für die Bestimmung der
Dicke der Schicht die Nutzung der Fläche berücksichtigt. Auf
54
Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon
Parkplätzen ist wegen dem Abrenken von Fahrzeugrädern eine
stärkere Schicht erforderlich,
als auf Flächen für den rollenden Verkehr. Bei dieser schwachen Struktur sowie den fortgeschrittenen Schäden ergibt eine
lokale Reparatur der Asphalt­
flächen keine stabile und dauerhafte Lösung. Die Schäden würden nach kurzer Nutzungszeit
wieder aufbrechen und eine erneute Sanierung erfordern. Für
eine stabile und dauerhafte
Lösung wird eine komplette
Sanierung der Asphaltflächen
empfohlen.
Die Sanierungsmassnahmen beinhalten folgende Arbeiten:
– kompletter Ausbau der bestehenden Asphaltbeläge
– Reparatur oder Ersatz der Randsteine und Ablaufrinnen
– Einbau eines neuen Belages nach aktuell geltenden Normen
Nach Abschluss der Sanierung darf erwartet werden, dass der
neue Asphaltbelag während mehreren Jahrzehnten seinen Dienst
erfüllen wird.
Kostenzusammenstellung, zusammengefasst auf
die wichtigsten Positionen
Die Offerte der Fachfirma vom 2. Juni 2016 zeigt zusammen­
gefasst die nachstehenden Positionen:
Asphaltbelagsarbeiten:
– verschiedene Installationen und Vorbereitungen
– Aufbrechen des alten Belages und der
Verbundsteine
– Abbrechen und Demontieren von Stellriemen
– Liefern und Einbau von Bund- und Schalensteinen
– Versetzen von Schachtdeckeln
–Fräsarbeiten
– Einlaufschächte, Schieber- und Hydrantenklappen
einbauen
– Auflad und Abtransport von Aushubmaterial
– Heissbitumenfugen, Emulsion Haftgrund
– Trocken- und Nassreinigung
– Abdecken von Fassadenteilen und Mauern
– Diverses, Unvorhergesehenes, etc.
CHF 119’753
Empfehlung an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Es ist offensichtlich, dass die Asphaltflächen rund um die Katholische Kirche St. Martin in Birmensdorf dringend einer gesamten
Sanierung bedürfen. Es besteht Unfallgefahr. Die Schadenssituation wird sich weiter verschlimmern. Mit einer Gesamtsanierung
wird eine Lösung erreicht, die über mehrere Jahrzehnte anhalten
wird.
Die Röm.-kath. Kirchenpflege empfiehlt Bewilligung des beantragten Kredites.
Abschied der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission der Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon hat im Rahmen des Abschiedes zum Voranschlag 2017 von der vorgesehenen Investition Kenntnis genommen und unterstützt den Antrag.
Entwässerungsrinne und Ableitungen:
– Verschiedene Rohre, Abzweiger, Chromstahlbriden,
– Übergangsstücke, Elektroschweissmuffen, Liefern
und Versetzen Entwässerungsrinne, etc.
CHF 16’045
Anpassung Rasengittersteine an Entwässerungsrinne:
– Aushubarbeiten mit Kleinbagger oder von Hand
– Erstellen der Reinplanie inkl. Lieferung Strassenkies
– Bettungsschicht mit Lieferung Sand-/Splitt-Gemisch
– Zuschneiden und Einbau Rasengittersteine
– Liefern und Einbringen von Humussubstrat
inkl. Ansäen
CHF
Total beantragter Kredit, aufgerundet
3’063
CHF 140’000
Finanzierung
Die Finanzierung des Sanierungsprojektes ist tragbar, erfolgt
über betriebliche Cash-Flows und teilweise durch Belastung des
Nettovermögens.
Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon
55
Impressum
Herausgegeben im Auftrag
des Gemeinderates Uitikon.
Verantwortlich für die Redaktion :
B. Bauder, dipl. Gemeindeschreiber, Uitikon.
Internet : www.uitikon.ch
E-Mail : [email protected]
Zürcherstrasse 59
CH-8142 Uitikon
Tel. 044 200 15 00
www.uitikon.ch
[email protected]