Einladung zu Gemeindeversammlungen November 2016 Information für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 22. November itikon ulgemeinde U 20.00 Uhr Sch einde Uitikon Politische Gem anschl. 23. November einde Uitikon ef. Kirchgem 19.30 Uhr Ev.-r in Birmensdorf 24. November meinde .-kath. Kirchge 20.00 Uhr Röm orf-Uitikon ch-Birmensd Aes In dieser Broschüre lesen Sie Einladungen mit Traktandenlisten 2 2 2 3 Schulgemeinde Uitikon Politische Gemeinde Uitikon Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon S chulgemeinde Uitikon 4 Erläuterungen zum Voranschlag 2017 9 Voranschlag 2017 11 Vorberatung und Bereinigung der Initiative Dr. Ulrich Gysel: Abschaffung Stille Wahl bei Erneuerungswahlen Politische Gemeinde Uitikon 13 Erläuterungen zum Voranschlag 2017 19 Voranschlag 2017 22 Gemeinsame Finanzplanung 2016–2020/2025 der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde 34 Vorberatung und Bereinigung des Kreditantrages für den Neubau eines Werkhofes 39 Vorberatung und Bereinigung der Initiative Dr. Ulrich Gysel: Abschaffung Stille Wahl bei Erneuerungswahlen Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon 42 Erläuterungen zum Voranschlag 2017 46 Voranschlag 2017 48 Vorberatung und Bereinigung des Kreditantrages für die Sanierung und Umbau des Sigristenhauses Zürcherstrasse 48 R öm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon 51 Erläuterungen zum Voranschlag 2017 53 Voranschlag 2017 54 Kreditantrag für die Sanierung aller Asphaltflächen bei der Röm.-kath. Kirche in Birmensdorf Die Voranschläge 2017 sind bereit – die Steuerfüsse bleiben unverändert Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Wir stehen kurz vor dem Advent, Zeit zu den Gemeindeversammlungen im November einzuladen. Den Gemeindebehörden stellte sich für die Erstellung der Voranschläge für das kommende Jahr einmal mehr eine schwierige Aufgabe. Zum einen überprüft der Kanton seine Leistungen, reduziert dadurch auf Gemeindeebene bisherige Erträge und überträgt den Gemeinden neue Aufgaben sowie zusätzliche finanzielle Lasten. Zum andern sind auf kommunaler Ebene weitere Investitionen erforderlich, um für die künftige Entwicklung unserer Gemeinde gewappnet zu sein. Trotz dieses finanzpolitischen Spagats beantragen alle vier Gemeindebehörden, Politische und Schulgemeinde sowie die beiden Kirchgemeinden, keine Steuerfusserhöhungen. Mit der Reduktion der Anzahl Investitionsvorhaben und wo nötig durch Abbau des Nettovermögens auf eine akzeptable Höhe ist die weitere Entwicklung sichergestellt, ohne den Steuerzahlenden Mehrbelastungen aufbürden zu müssen. Die finanzielle Lage der vier Gemeinden bleibt dadurch stabil. Der Schulgemeinde, welche den Versammlungsabend am 22. November 2016 mit dem Antrag zur Festsetzung des Voranschlags 2017 und des Steuerfusses, eröffnen wird, liegt eine Initiative zur Änderung der Schulgemeindeordnung vor. Dr. Ulrich Gysel verlangt, dass bei Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden die Möglichkeit der Stillen Wahl abgeschafft wird. Die Initiative ist vorzuberaten und zu bereinigen und dann der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 zu unterbreiten. Der Gemeinderat eröffnet die direkt anschliessende Gemeindeversammlung ebenfalls mit dem Antrag zur Festsetzung des Voranschlages 2017 samt Steuerfuss. Als weiteres Traktandum folgt das Investitionsvorhaben für den Neubau eines Werkhofes auf dem Areal des Massnahmenzentrums Uitikon (MZU). Das Geschäft ist vorzuberaten und zu bereinigen, da die Kredithöhe einen Urnenentscheid am 12. Februar 2017 erfordert. Als drittes Traktandum wird den Stimmberechtigten ebenfalls die Initiative Dr. Ulrich Gysel unterbreitet. Die Initiative beinhaltet das gleiche Begehren wie gegenüber der Schulgemeinde. Auch diese Initiative ist anschliessend der Urne zum endgültigen Entscheid zu unterbreiten. Die Gemeindeversammlung der Ev.-ref. Kirch gemeinde vom 23. November 2016 hat den Vor anschlag 2017 und den Steuerfuss festzusetzen. Zudem unterbreitet die Kirchenpflege den Stimmberechtigten auftragsgemäss einen Kreditantrag zu Sanierung und Umbau des Sigristenhauses, so wie es die Kirchgemeinde-Versammlung am 25. November 2015 beschlossen hat. Über dieses Kredit begehren wird ebenfalls definitiv an der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 entschieden. Die Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-BirmensdorfUitikon beendet am 24. November 2016 die Reihe der diesjährigen Herbst-Gemeindeversammlungen im Foyer St. Martin in Birmensdorf. Auf der Trak tandenliste steht als Erstes der Voranschlag 2017 mit Steuerfuss zur Festsetzung. Im Weiteren ist ein Kreditantrag traktandiert, welcher die Sanierung der Asphaltflächen rund um die Kirche in Birmensdorf beinhaltet. Sind Sie auch dabei? Wir zählen auf Ihre Teilnahme, damit die Entscheide von möglichst vielen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mitgetragen werden. Uitikon, 3. November 2016 Die Gemeindebehörden 1 Einladung zu Gemeindeversammlungen Schulgemeinde Uitikon und Politische Gemeinde Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schulgemeinde Uitikon und der Politischen Gemeinde werden hiermit auf Dienstag, 22. November 2016, 20.00 Uhr, ins Üdiker-Huus, grosser Saal, zu nachstehenden Gemeindeversammlungen eingeladen. Es kommen folgende Geschäfte zur Behandlung: Schulgemeinde Uitikon Politische Gemeinde Uitikon 1. Festsetzung des Voranschlages und des Steuerfusses für das Jahr 2017 1. Festsetzung des Voranschlages und des Steuerfusses für das Jahr 2017 2. Vorberatung und Bereinigung der Initiative Dr. Ulrich Gysel zur Abschaffung der Stillen Wahl bei Erneuerungswahlen 2. Vorberatung und Bereinigung des Kreditantrages von CHF 4’380’000 für den Neubau eines Werkhofes auf dem Areal des Massnahmenzentrums Uitikon (MZU 3. Allfällige Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz/Mitteilungen 3. Vorberatung und Bereinigung der Initiative Dr. Ulrich Gysel zur Abschaffung der Stillen Wahl bei Erneuerungswahlen 4. Allfällige Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz/Mitteilungen Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Uitikon Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon werden hiermit auf Mittwoch, 23. November 2016, 19.30 Uhr, ins Üdiker-Huus, kleiner Saal, zur Gemeindeversammlung eingeladen. Es kommen folgende Geschäfte zur Behandlung: 1. Festsetzung des Voranschlages und des Steuerfusses für das Jahr 2017 2. Vorberatung und Bereinigung des Kreditantrages von CHF 840’000 für die Sanierung und den Umbau des Sigristenhauses Zürcherstrasse 48 zuhanden der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 3. Allfällige Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz/Mitteilungen Anschliessend sind alle Anwesenden zum Apéro eingeladen. 2 Römisch-katholische Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon werden hiermit auf Donnerstag, 24. November 2016, 20.00 Uhr, ins Foyer St. Martin in Birmensdorf zur Gemeindeversammlung eingeladen. Es kommen folgende Geschäfte zur Behandlung: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Festsetzung des Voranschlages und des Steuerfusses für das Jahr 2017 3. Kredit von CHF 140’000 zur Sanierung aller Asphaltflächen rund um die Röm.-kath. Kirche in Birmensdorf 4. Allfällige Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz 5.Verschiedenes Anschliessend sind alle Anwesenden zum gemütlichen Beisammensein eingeladen. Auch Nichtstimmberechtigte sind als Gäste herzlich willkommen. Aktenauflage und Stimmberechtigung/ Anfragen nach § 51 Gemeindegesetz Die Akten liegen seit 27. Oktober 2016 (für die Röm.-kath. Kirchgemeinde ab 10. November 2016) im Gemeindehaus, Zürcherstrasse 59, Parterre, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Stimmberechtigten wird im Sinne von § 9 Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte auf Verlangen Auskunft über die Stimmberechtigung einer Person erteilt. Stimmberechtigt sind Schweizer Staatsangehörige, die in Uitikon den politischen Wohnsitz und das 18. Alters jahr zurückgelegt haben sowie nach den einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Für die Kirchgemeinde-Versammlungen gelten die Regelungen nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen. Bei der Ev.-ref. Kirchgemeinde ist die Stimmberechtigung ab dem vollendeten 16. Altersjahr, bei der Röm.-kath. Kirchgemeinde ab dem vollendeten 18. Altersjahr gegeben. Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeinde versammlung schriftlich und vom Fragesteller oder der Fragestellerin unterzeichnet der zuständigen Gemeindevorsteherschaft einzureichen. Gemeinderat Uitikon, Schulpflege Uitikon, Ev.-ref. Kirchenpflege Uitikon und Röm.-kath. Kirchenpflege Aesch-Birmensdorf-Uitikon Uitikon, 3. November 2016 3 Schulgemeinde Uitikon Erläuterungen zum Voranschlag 2017 Kurzinformation zum Traktandum Der Voranschlag 2017 der Schulgemeinde zeigt Gesamtaufwendungen von CHF 16’556’550. Mit einem Gesamtertrag von CHF 16’589’900 resultiert ein budgetierter Ertragsüberschuss von CHF 33’350. Im Voranschlag 2017 wird im Vergleich zum Vorjahr von praktisch unveränderten ordentlichen Steuererträgen ausgegangen und mit einer einfachen Staatssteuer von CHF 356’000 pro Steuerprozent gerechnet. Der mit Abstand grösste Aufwandposten ist wiederum der Beitrag an den Kantonalen Finanzausgleich mit CHF 7’275’000. Die gesamten Kosten im Bereich Bildung erfahren eine leichte Reduktion auf CHF 7’375’000. In den nächsten Jahren stehen verschiedene Investitionsvorhaben an. Zum einen ist der Ersatzneubau für die Turnhalle auf der Allmend zu nennen, welchen die Schulgemeinde zusammen mit der Politischen Gemeinde plant. Ein Projektierungskredit von CHF 500’000 wird der Schulgemeindeversammlung voraussichtlich im Mai 2017 unterbreitet. Im Weiteren werden zu gegebenem Zeitpunkt Investitionen erforderlich, um wegen der regen Bautätigkeit in Uitikon die zusätzlichen Raumbedürfnisse, namentlich nach Kindergartenplätzen, befriedigen zu können. Das Eigenkapital könnte per Ende Jahr 2017 einen Stand von rund CHF 8’473’000 erreichen. Der Steuerfuss soll bei 43 % belassen werden. Schulpflege und Rechnungsprüfungskommission empfehlen der Stimmbürgerschaft Zustimmung zum Voranschlag 2017 und unveränderte Festsetzung des Steuerfusses auf 43 %. ANTRAG Dem Voranschlag der Schulgemeinde Uitikon wird zugestimmt und der Steuerfuss für das Jahr 2017 auf 43 % belassen. WEISUNG Allgemeine Bemerkungen Nach einem Aufwandüberschuss im 2016 von CHF 690’000 sieht der Voranschlag 2017 ein leicht positives Jahresergebnis von CHF 33’350 vor. Ausgaben von CHF 16’556’550 stehen bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 43 % erwartete Einnahmen von CHF 16’589’900 gegenüber. Die Erträge der ordentlichen Steuern für das laufende Rechnungsjahr 2016 liegen aktuell leicht unter den Erwartungen, jedoch leicht über den effektiven Erträgen des Vorjahres. Im Voranschlag 2017 wird gegenüber dem Voranschlag 2016 von praktisch unveränderten ordentlichen Steuererträgen ausgegangen und mit einer einfachen Staatssteuer entsprechend CHF 356’000 pro Steuerprozent gerechnet. Der mit Abstand grösste Posten auf der Aufwandseite ist weiterhin der Beitrag an den Kantonalen Finanzausgleich. Für 2017 wird jedoch ein Rückgang der Rekordzahlung im 2016 von CHF 7’980’000 auf neu CHF 7’275’000 erwartet. In den für den Schulbetrieb relevanten Kosten (Bereich Bildung) sieht der Voranschlag einen leichten Rückgang des Aufwandüberschusses von CHF 40’000 auf rund CHF 7’375’000 vor. Auf der Investitionsseite stehen in den nächsten Jahren verschiedene Projekte an. Einerseits arbeitet die Schulgemeinde zusammen mit der Politischen Gemeinde weiter an der Planung für den Ersatzneubau der Turnhalle Allmend, wobei der schon letztes Jahr in den Raum gestellte Projektkredit von CHF 500’000 voraus- 4 Schulgemeinde Uitikon sichtlich im Mai 2017 zur Bewilligung vorgelegt wird. Für die spätere Realisierung des Turnhallen-Projektes sind die entsprechenden Investitionssummen in der Finanzplanung für die Jahre 2018–2020 vorgemerkt. Andererseits werden bald Massnahmen ergriffen werden müssen, um die aufgrund der in Uitikon regen Bautätigkeit erwarteten zusätzlichen Bedürfnisse, namentlich nach Kindergartenplätzen, befriedigen zu können. Investitionen dazu werden aber erst für 2018 erwartet. Das Eigenkapital sollte per 31. Dezember 2017 rund CHF 8’473’000 betragen. Dies ist das Resultat des voraussichtlichen Aufwandüberschusses 2016 von CHF 646’000, einer im 2016 erfolgten erfolgsneutralen Höherbewertung des Finanzvermögens um CHF 467’140 und des mehr oder weniger ausgeglichenen Ergebnisses im 2017. Das Eigenkapital per Ende Rechnungsjahr 2015 belief sich auf CHF 8’618’929. Die Zahlen im Überblick Voranschlag Voranschlag Rechnung 2017 2016 2015 Aufwand 16’556’550 17’383’350 15’310’320 Ertrag 16’589’900 16’693’350 15’606’083 Ertragsüberschuss 33’350 295’763 Aufwandüberschuss 690’000 Hauptsächliche Mehreinnahmen und Minderausgaben im Voranschlag 2017 gegenüber dem Voranschlag 2016 (Beträge gerundet): CHF Beiträge an den Ausgleichsfonds (Finanzausgleich) 705’000 Besoldung Schulleitung 120’000 Abschreibungen38’000 Schulgesundheitsdienst35’000 Hauptsächliche Mindereinnahmen und Mehrausgaben im Voranschlag 2017 gegenüber dem Voranschlag 2016 (Beträge gerundet): CHF Passive Steuerausscheidungen 150’000 Unterhalt Liegenschaften Mettlenstrasse 46’000 Für die einzelnen Bereiche geht der Voranschlag 2017 von den folgenden Zahlen aus: Bereich Bildung Voranschlag Voranschlag 2017 2016 Aufwand 7’895’300 7’940’400 Ertrag 520’300 525’700 Aufwandüberschuss 7’375’000 7’414’700 Rechnung 2015 7’882’821 617’108 7’265’713 Gut 85 % des Gesamtaufwandes der Schulgemeinde (unter Ausklammerung des Beitrages an den Finanzausgleich) fallen auf den Bereich Bildung, wobei die Personalkosten nahezu zwei Drittel der Aufwendungen dieses Bereichs ausmachen und vom Kanton vorgegeben sind. Schulverwaltung Nachdem eine länger anhaltende, krankheitsbedingte Vakanz in der Schulleitung gelöst werden konnte, stabilisieren sich die Kosten für die Besoldung der Schulleitung wieder auf einem tieferen Niveau von CHF 240’000 gegenüber CHF 360’000 im 2016. Die einzig nennenswerte Erhöhung im Budget erfolgt im Bereich Gutachten und Honorare im Umfang von CHF 20’000, welche dem Bedarf an Rechtsabklärungen sowie Beratung für die Zukunft der IT-Infrastruktur Rechnung trägt. Besoldungen inklusive Sozialleistungen Die Besoldung des Lehrpersonals errechnet sich aus den kantonalen Tabellen der nach Dienstalter abgestuften Lohnklassen. Gemäss den Richtlinien des Regierungsrates wird per 1. Januar 2017 kein Teuerungsausgleich ausgerichtet. Die Sparbeiträge des Arbeitgebers an die Beamtenversicherungskasse (BVK) basieren neu auf einem von durchschnittlich 14.6 % auf 16.1 % erhöhten Ansatz der versicherten Lohnsumme. Die zusätzlichen Sanierungsbeiträge an die BVK von 2.5 % der versicherten Lohnsumme werden der in der Rechnung 2012 gebildeten Rückstellung für die BVK-Sanierungsverpflichtungen entnommen. Tagesstrukturen Die Tagesstrukturen für die Schulergänzende Betreuung (Schülerclub) erfreuen sich weiterhin zunehmender Nachfrage und werden nun von bis zu 124 Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen. Aufgrund von Engpässen wird das Angebot im 2016 um einen Mittagstisch im Schulhaus Mettlen erweitert. Für 2017 erwartet die Schulpflege gegenüber dem Voranschlag 2016 einen um brutto CHF 30’000 höheren Aufwand, welcher durch steigende Personalkosten entsteht. Aufgrund zusätzlicher Kindergruppen benötigt der Hortbetrieb mehr Betreuungspersonal, damit die kantonalen Richtlinien eingehalten werden können. Dies führt zu einem voraussichtlichen Aufwandüberschuss von CHF 186’200. Sonderschulung Für 2017 geht die Schulpflege von einem ähnlichen Bedarf aus wie schon im Voranschlag 2016. Die Besoldung der Lehrkräfte für Logopädie, Deutsch als Zweitsprache und Begabtenförderung bleibt im gleichen Umfang. Für die Psychomotorik-Therapie wurde eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Schulzweckverband Affoltern am Albis abgeschlossen, die Kosten bleiben insgesamt neutral. Die erwarteten Beiträge an die Sonderschulen erhöhen sich leicht von CHF 220’000 auf CHF 233’200. Insgesamt wird ein Ausgabenüberschuss von CHF 653’200 budgetiert (Vorjahr 640’600). Die tatsächlichen Aufwendungen für Beiträge an Sonderschulen können sich im Laufe des Jahres jedoch aufgrund unvorhergesehener Bedarfsentwicklungen ändern. Volksschule Allgemeines Die allgemeinen Aufwendungen fallen gegenüber dem Vor anschlag 2016 insgesamt in gleichem Umfang von rund CHF 270’000 an. Bildungswesen und Sonstiges Die Beiträge für Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde am Kantonalen Langzeitgymnasium werden aufgrund einer leicht tieferen Anzahl Schüler rund CHF 20’000 geringer ausfallen und noch mit CHF 470’000 zu Buche schlagen. Alle übrigen allgemeinen Kosten halten sich mehr oder weniger unverändert. Sachaufwand Primarschule und Sekundarstufe Die Aufwendungen für Schulmaterial, Lehrmittel, Mobiliar, Schulreisen und Weiteres fallen gegenüber dem Voranschlag 2016 um CHF 7’000 höher aus. Für die Technik der Gesamtschule budgetiert die Schulpflege gegenüber dem Vorjahr mit einem leichten Mehraufwand von CHF 17’000, um die Unterrichtsinfrastruktur modernisieren zu können. Musikschule Die Anzahl Schülerinnen und Schülern aus unserer Gemeinde, welche die Musikschule Knonaueramt besuchen, nimmt weiter zu. Entsprechend wachsen auch die Beiträge; der Aufwandüberschuss gegenüber dem Voranschlag 2016 erhöht sich um CHF 15’700 auf nunmehr CHF 316’600. Schulgemeinde Uitikon 5 Schulliegenschaften Für Unterhaltsarbeiten an den Schulanlagen wird ein um CHF 58’000 tieferer Aufwandüberschuss von CHF 742’100 budgetiert. Der Hauptteil der Einsparungen stammt aus geringer budgetierten Anschaffungen. Die Kündigung eines Hauswart-Ehepaars mit gesamthaft 160 Stellenprozenten anfangs 2016 führte zur Erarbeitung und Umsetzung eines neuen Reinigungskonzepts, in dem ein Teil der Unterhaltsarbeiten an eine externe Firma vergeben wurde. Diese Neuorganisation ist insgesamt kostenneutral, führt aber zu grösseren Verschiebungen hin zum Posten «Dienstleistungen Dritter». Die Haupteinsparungen finden sich bei der Besoldung und den zugehörigen Posten. Bereich Kultur und Freizeit Voranschlag Voranschlag 2017 2016 Aufwand 136’500 138’100 Ertrag 19’500 19’500 Aufwandüberschuss 117’000 118’600 Rechnung 2015 122’535 16’584 105’951 Im Bereich Kultur und Freizeit ergeben sich keine wesentlichen Änderungen; das Schulsportangebot wird den Bedürfnissen entsprechend im gleichen Umfang beibehalten. Bereich Gesundheit Voranschlag Voranschlag 2017 2016 Aufwand 43’350 138’700 Ertrag – 60’400 Aufwandüberschuss 43’350 78’300 Rechnung 2015 120’089 61’813 58’276 Im Bereich Gesundheit hat es eine Veränderung bei der Schulzahnklinik gegeben. Die Schulzahnärztin ging Ende Juli 2016 in Pension. Die Schulpflege entschied sich nach eingehenden Abklärungen, keine für eine längerfristige Fortführung unerläss lichen Investitionen für die in die Jahre gekommene Praxis zu tätigen und daher einen Systemwechsel vorzunehmen. Ab dem Schuljahr 2016/2017 wurde das Gutscheinsystem eingeführt. Dies erlaubt den Schülerinnen und Schülern aus Uitikon, die obligatorische zahnärztliche Reihenuntersuchung bei einem Zahnarzt ihrer Wahl vorzunehmen. Dieser Systemwechsel führt zu insgesamt CHF 35’000 tieferen Kosten im Gesundheitsbereich. Bereich Finanzen und Steuern Voranschlag Voranschlag Rechnung 2017 2016 2015 Aufwand 8’481’400 9’166’150 7’184’873 Ertrag 16’050’100 16’087’750 14’910’577 Ertragsüberschuss 7’568’700 6’921’600 7’725’704 Im Bereich Finanzen und Steuern (Gemeindesteuern, Finanzausgleich, Kapitaldienst, Liegenschaften Finanzvermögen und Abschreibungen) beläuft sich der Ertragsüberschuss im Voranschlag 2017 auf CHF 7’568’700 (Voranschlag 2016 CHF 6’921’600). Bei einem gleichbleibendem Steuerfuss von 43 % 6 Schulgemeinde Uitikon sieht der Voranschlag 2017 einen Ertrag aus den ordentlichen Gemeindesteuern von CHF 15’308’000 (Voranschlag 2016 CHF 15’265’000) vor. Erträge aus Steuern früherer Jahre sind wiederum mit CHF 1’600’000 veranschlagt. Der Beitrag an den kantonalen Finanzausgleich reduziert sich gegenüber dem Voranschlag 2016 auf neu CHF 7’275’000 (Voranschlag 2016 CHF 7’980’000). Aus aktiven und passiven Steuerausscheidungen sind per Saldo CHF –1’400’000 (Voranschlag 2016 CHF –1’240’000) budgetiert. Investitionsrechnung Die Schulpflege erwartet, dass bis Ende 2016 im Rahmen der zusammen mit der Politischen Gemeinde laufenden Planung «Vision Allmend 2020» gemeinsam Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden, und im Frühling ein Antrag für einen Projektkredit von CHF 500’000 für den vorgesehenen Ersatzneubau der Turnhalle Allmend gestellt werden kann. Die Realisation des Bauvorhabens ist gemäss Investitionsplan für die Jahre 2018– 2020 vorgesehen. Im 2017 ist weiter eine Sanierung des Spielplatzes der Schulanlage Rietwis notwendig sowie das teilweise Auswechseln von Fenstern und eine Fassadenrenovation im Schulhaus Schwerzgrueb im Umfang von CHF 100’000. Diese Aufwendungen sind mit den zu erwarteten Investitionskosten für die Turnhalle Allmend zu aktivieren und im Verwaltungsvermögen über die Laufende Rechnung abzuschreiben. Ausserdem werden bald Massnahmen ergriffen werden müssen, um die aufgrund der grossen Bautätigkeit erwarteten zusätzlichen Bedürfnisse nach Kindergartenplätzen befriedigen zu können. Investitionen dazu werden gemäss heutigem Stand aber erst für 2018 erwartet. Als Lösungsmöglichkeit kommen hier zum Beispiel bauliche Anpassungen im Aula-Gebäude Schwerzgrueb in Frage. Zusammenfassung und Ausblick In der Finanzplanung 2016 bis 2020 wird aufgrund des Bevölkerungswachstums von geringfügig steigenden Steuereinnahmen ausgegangen. Beim Aufwand ist weiterhin mit einer tendenziellen Erhöhung durch gesetzlich gebundene und weitgehend ausserhalb der Kontrolle der Schulgemeinde liegende Ausgaben zu rechnen, auch aufgrund der Erwartung von leicht steigenden Schülerzahlen. Zudem werden der Gemeinde insgesamt durch die Beiträge an den Kantonalen Finanzausgleich aufgrund der nach wie vor hohen relativen Steuerkraft und der deutlichen Differenz zum Kantonsmittel der relativen Steuerkraft in der Planungsperiode erhebliche Mittel abfliessen. Durch die Neubewertung des Finanzvermögens und durch das ausgeglichene Budget können das Nettovermögen und das Eigenkapital der Schulgemeinde stabilisiert werden. Gemäss heutigem Stand wird per Ende 2017 ein Eigenkapital CHF 8’473’420 und ein Nettovermögen von CHF 3’166’000 erwartet. Aufgrund der grösseren Bauvorhaben und des damit einhergehenden Investitionsbedarfs sind ab 2019 wieder Verschlechterungen der Jahresergebnisse und ein Rückgang des Eigenkapitals und Nettovermögens zu erwarten. Das Fremdkapital (Kontokorrent bei der Politischen Gemeinde) konnte über die letzten Jahre stark reduziert werden (Ende 2015 CHF 1’610’000). Aufgrund des erwarteten Aufwandüberschusses 2016 und des wieder grösseren Investitionsbedarfs, welcher nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann, wird jedoch erwartet, dass dieser Posten bis Ende der Planungsperiode Ende 2020 auf CHF 5’945’000 ansteigt. Mit einem Steuerfuss von 43 % beläuft sich der zu erwartende Ertragsüberschuss gemäss Voranschlag 2017 auf CHF 33’350. Empfehlung an die Stimmbürgerschaft Die Schulpflege empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimm bürgern, dem Voranschlag 2017 der Schulgemeinde Uitikon sowie der Festsetzung des Steuerfusses auf 43 % zuzustimmen. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat Antrag und Weisung zum Voranschlag 2017 geprüft. Form und Inhalt entsprechen den gesetzlichen Erfordernissen. Der Voranschlag weist bei einem Aufwand von CHF 16’556’550 und einem Ertrag von CHF 16’589’900 einen Ertragsüberschuss von CHF 33’350 aus, was ein per Ende 2016 budgetiertes Eigenkapital von CHF 8’473’420 ergibt. Die Investitionsrechnung zeigt Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von CHF 660’000 und keine Nettoveränderung im Finanzvermögen. Basierend auf einem Betrag von CHF 356’000 pro Steuerprozent der einfachen Staatssteuer (Vorjahr: CHF 355’000) beantragt die Schulpflege der Stimmbürgerschaft, den Steuerfuss der Schulgemeinde Uitikon auf 43 % festzusetzen. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt Zustimmung zum Voranschlag 2017 und zu der vorgeschlagenen Festsetzung des Steuerfusses auf 43 %. Schulgemeinde Uitikon 7 Aufwand nach Sachgruppen 2012 – 2017 CHF Mio. 8.0 7.5 7.0 6.5 6.0 5.5 Rechnung 2012 5.0 Rechnung 2013 4.5 Rechnung 2014 4.0 Rechnung 2015 3.5 Voranschlag 2016 3.0 Voranschlag 2017 2.5 2.0 1.5 1.0 0.5 0.0 Personalaufwand (ohne kantonale Besoldungen) Sachaufwand Abschreibungen Dienstleistungen Gemeinwesen (inkl. kantonale Besodungen) Anteil Finanzausgleich Betriebs- und Defizitbeiträge Übriger Aufwand Ertrag nach Sachgruppen 2012 – 2017 CHF Mio. 16 15 14 13 12 11 Rechnung 2012 10 Rechnung 2013 9 Rechnung 2014 8 Rechnung 2015 Voranschlag 2016 7 Voranschlag 2017 6 5 4 3 2 1 0 8 Steuern Schulgemeinde Uitikon Vermögenserträge/Gebühren Übriger Ertrag Nettoaufwand Aufgabenbereich Bildung 2017 Sonderschulung 9% Beiträge Langzeitgymnasien, Kurswesen Erwachsene 6% Volksschule/Tagesstrukturen 50% Schulverwaltung ung ung und Schulleitung 14% Volksschule Allgemeines 4% EDV und Schulliegenschaften 13% Musikschule 4% Schulgemeinde Uitikon 9 Schulgemeinde Laufende Rechnung 22 23 24 29 Voranschlag 2016 Aufwand Ertrag Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Bildung Saldo 7’895’300 520’300 7’375’000 7’940’400 525’700 7’414’700 7’882’821.78 617’108.85 7’265’712.93 Volksschule/Tagesstrukturen Saldo Musikschule Saldo EDV und Schulliegenschaften Saldo Volksschule Allgemeines Saldo Schulverwaltung und Schulleitung Saldo Sonderschulung Saldo Beiträge Langzeitgymnasien, Kurswesen Erwachsene Saldo 4’074’300 356’100 3’718’200 3’978’300 347’200 3’631’100 3’866’961.56 364’582.85 3’502’378.71 316’600 980’800 300’900 316’600 45’200 935’600 269’800 1’014’850 657’700 581’250 1’030’600 274’200 269’800 6’000 1’008’850 4’500 653’200 108’500 1’106’800 647’000 602’600 472’750 295’123.80 300’900 53’600 977’000 4’000 270’200 6’000 1’100’800 6’400 640’600 108’500 1’125’377.12 295’123.80 119’851.20 1’005’525.92 258’894.85 1’284’110.00 566’259.40 486’095.05 494’100 258’894.85 7’750.00 1’276’360.00 9’279.60 556’979.80 115’645.20 370’449.85 Kultur und Freizeit Saldo 136’500 19’500 117’000 138’100 19’500 118’600 122’535.80 16’584.00 105’951.80 Schulsport sowie Beitrag Hallenbad 136’500 19’500 138’100 19’500 122’535.80 16’584.00 138’700 60’400 78’300 120’089.28 61’813.65 58’275.63 138’700 60’400 120’089.28 61’813.65 Gesundheit Saldo 43’350 Betrieb Schulzahnklinik bis 31.7.16 43’350 43’350 Finanzen und Steuern Saldo 8’481’400 7’568’700 16’050’100 9’166’150 6’921’600 16’087’750 7’184’873.35 7’725’703.68 14’910’577.03 Gemeindesteuern Anteil Finanzausgleich Rückverteilung CO2-Abgabe Kapitaldienst Liegenschaften Finanzvermögen Abschreibungen 460’000 7’275’000 15’768’000 450’000 7’980’000 15’805’000 432’123.65 6’001’801.00 14’608’689.78 Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 10 Voranschlag 2017 Aufwand Ertrag Schulgemeinde Uitikon 156’600 589’800 1’200 54’900 226’000 108’150 628’000 1’000 50’250 231’500 33’350 132’013.90 618’934.80 295’763.32 690’000 1’274.95 75’383.50 225’228.80 Initiative im Sinne von § 50 des Gemeindegesetzes von Dr. Ulrich Gysel und Mitunterzeichnenden betreffend Abschaffung der Stillen Wahl bei Erneuerungswahlen Vorberatung und Bereinigung zuhanden Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 Kurzinformation zum Traktandum Art. 16 der Schulgemeindeordnung sieht vor, dass für die Erneuerungs- und Ersatzwahlen der Schulpflege die Stille Wahl möglich ist, sofern die Voraussetzungen gemäss Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die Politischen Rechte und über die Stille Wahl erfüllt sind. Aus Sicht des Initianten muss mindestens bei Erneuerungswahlen die Stille Wahl ausgeschlossen werden, da eine Urnenwahl alle vier Jahre dazu führen würde, dass sich die Behördenmitglieder im Wahljahr aktiv für ihr Amt bewerben und sich den Einwohnern vorstellen müssten. Die Initiative wird der Gemeindeversammlung zur Vorberatung und Bereinigung vorgelegt, wobei die Schulpflege zuhanden der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 deren Ablehnung empfiehlt. Die Suche von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten obliegt den politischen Parteien und weiteren Anspruchsgruppen in der Gemeinde. Diese haben es über ihre Rekrutierungsbemühungen jederzeit in der Hand, eine Urnenwahl mit einer echten Auswahl zu bewirken. Eine Urnenwahl ohne Auswahl bringt den Stimmberechtigten keinen Mehrwert, verursacht aber Mehraufwand und unnötige Kosten und kann dazu führen, dass geeignete Interessentinnen und Interessenten für das Amt aufgrund des zusätzlichen finanziellen und zeitlichen Aufwands bei einer Urnenwahl von einer Kandidatur Abstand nehmen. Ein Abschied der Rechnungsprüfungskommission ist für dieses Geschäft nicht erforderlich. ANTRAG Die Gemeindeversammlung beschliesst zuhanden der Urne: Die «Initiative zur Abschaffung der Stillen Wahl bei Erneuerungs wahlen der Schulgemeinde Uitikon» wird nach Vorberatung und Bereinigung der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 überwiesen. WEISUNG Herr Dr. Ulrich Gysel, Üetlibergstrasse 8, 8142 Uitikon, hat der Schulgemeinde am 4. März 2016 eine von 59 Mitunterzeichnenden unterstützte Initiative im Sinne von § 50 des zürcherischen Gemeindegesetzes (GG) eingereicht. Eine Initiative gleicher Zielsetzung wurde auch der Politischen Gemeinde eingereicht. Initiativtext und Begründung lauten wie folgt: In der Schulgemeindeordnung vom 26. Mai 2009 wird Art. 16 wie folgt abgeändert: Art. 16 Die Mitglieder und der Präsident der Schulpflege werden an der Urne auf die gesetzliche Amtsdauer gewählt. Für die Erneuerungswahlen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte. Kommt die Wahl mit gedruckten Wahlvorschlägen nicht zustande, werden leere Wahlzettel verwendet. Für die Ersatzwahlen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte und über die Stille Wahl. Sind die Voraussetzungen für die Stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet. (Hinweise: Gedruckte Wahlvorschläge werden dann erstellt, wenn nicht mehr Kandidaten gemeldet sind als Sitze zu vergeben sind) Begründung Aus Sicht des Initianten muss mindestens bei Erneuerungs wahlen die Stille Wahl ausgeschlossen werden. Dafür gibt es mehrere Gründe. –Beim jetzigen System kennen wohl nur die politisch aktiven Besucher der Gemeindeversammlungen unsere Behördenmitglieder, besonders die Schulpflege. Eine Urnenwahl alle vier Jahre würde zumindest dazu führen, dass sich die Behördenmitglieder im Wahljahr aktiv für ihr Amt bewerben und sich den Einwohnern vorstellen. –Es müsste auch im Interesse der Behördenmitglieder selber liegen, über eine Urnenwahl eine Bestätigung für ihr Engagement zu erhalten. –Das Argument, die obligatorische Urnenwahl verursache höhere Kosten, ist nicht stichhaltig. Bei beiden vorhergehenden Erneuerungswahlen kam es bei mindestens einer Behörde zu einer Urnenwahl. Im Jahr 2014 fielen die Erneuerungswahlen zudem mit eidg. Abstimmungen zusammen. Der Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen war also so oder so notwendig. – Im grösseren Teil der Gemeinden des Kantons Zürich ist die Urnenwahl bei Erneuerungswahlen Standard. Uitikon würde also in keiner Weise aus der Reihe tanzen. Initiant: Ulrich Gysel, Üetlibergstrasse 8, 8142 Uitikon Der Initiant ist berechtigt, diese Initiative vorbehaltlos zurückzuziehen. Schulgemeinde Uitikon 11 Gültigkeit Die Initiative wurde von der Schulverwaltung auf deren Recht mässigkeit geprüft. Es wurde festgestellt, dass sie die Kriterien nach § 50 ff GG erfüllt und gültig ist. Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung entscheidet nicht über die Annahme oder Ablehnung der Initiative. Sie berät und bereinigt die Vorlage lediglich. Stellungnahme der Schulpflege Eine Urnenwahl ohne Auswahl – mit gleich vielen Kandidatinnen und Kandidaten wie die zu besetzenden Ämter – bringt dem Stimmbürger per se keinen Mehrwert, verursacht aber Mehraufwand und Kosten, nicht nur wegen der erforderlichen Wahlzettel und des Urnengangs, sondern auch für die Kandidierenden und für die Parteien. Das mit der Initiative primär angestrebte Ziel, dass die Wahlberechtigten die Kandidatinnen und Kandidaten besser kennen lernen, kann nur mit Flugblättern, Plakaten, Inseraten und Veranstaltungen erreicht werden. Doch bei einer Wahl ohne Auswahl wird kaum jemand finanzielle Mittel dafür einsetzen wollen, und das angestrebte Ziel wird folglich kaum erreicht. Falls Parteien oder andere Gruppierungen dies wünschen, sind sie jetzt schon frei, im Vorfeld von Wahlen Informationsveranstaltungen mit den Amtsinhabern und Kandidierenden durchzuführen, damit sich interessierte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger informieren und sich zu einer Kandidatur entschliessen und so eine Urnenwahl herbeiführen können. Eine Auswahl bei der Wahl von Behördenmitgliedern ist auch aus Sicht der Schulpflege wünschbar. Die Suche von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten obliegt primär den politischen Parteien und weiteren Anspruchsgruppen in der Gemeinde. Diese haben es über ihre Rekrutierungsbemühungen jederzeit selber in der Hand, bei Erneuerungswahlen und Vakanzen eine Urnenwahl mit einer echten Auswahl zu bewirken. Stille Wahlen sind nicht zuletzt die Folge fehlender Bereitschaft, sich in einem öffentlichen Amt zu engagieren und zu exponieren. Daran würden Urnenwahlen statt Stille Wahlen nichts ändern. Im Gegenteil: Es ist in der Praxis bereits heute schwierig, qualifizierte Personen für die zu besetzenden Ämter zu finden. Interessentinnen und Interessenten für die Schulpflege sind oft parteipolitisch ungebunden und primär bestrebt, sich im Interesse der Sache für das Wohl unserer Schule und unserer Kinder einzusetzen. Die Bereitschaft zur Kandidatur schwindet auch bei qualifizierten Personen oft dann, wenn die Aussicht besteht, sich in einer Urnenwahl mit beträchtlichem zeitlichem und allenfalls auch finanziellem Aufwand engagieren und exponieren zu müssen, wie dies bei einer Annahme der Initiative neu auch im Falle der bisher Stillen Wahlen die Norm wäre. Empfehlung an die Stimmbürgerschaft Aufgrund der angeführten Gründe empfiehlt die Schulpflege der Stimmbürgerschaft die Ablehnung der Initiative. 12 Schulgemeinde Uitikon Abschied der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Ein Abschied der Rechnungsprüfungskommission ist für dieses Geschäft nicht erforderlich. Politische Gemeinde Uitikon Erläuterungen zum Voranschlag 2017 Kurzinformation zum Traktandum Im Voranschlag 2017 werden Gesamtaufwendungen von CHF 37.2 Mio. gegenüber Gesamterträgen von CHF 37.8 Mio. ausgewiesen. Den Berechnungen liegt ein Steuerfuss von 40 % zu Grunde (wie Vorjahr). Der Ertragsüberschuss von CHF 0.6 Mio. wird ins Eigenkapital gelegt, welches sich per Ende 2017 gemäss Budget auf CHF 33 Mio. erhöht. Geprägt wird das Resultat im Wesentlichen durch den tieferen Finanzausgleich, der im Verhältnis der Steuerfüsse zwischen Politischer Gemeinde und Schulgemeinde aufgeteilt wird. Der soziale Bereich wird weiterhin durch steigende Fallzahlen mit wirtschaftlichen Notlagen sowie die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen geprägt. Aufgrund reger Investitionstätigkeit verbleiben die Abschreibungen auf hohem Niveau. Es wird mit Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von CHF 7.2 Mio. gerechnet. Deren Realisierung erfolgt durch einen wesentlichen Anteil an Fremdfinanzierung (Abbau von Nettovermögen). Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission empfehlen der Stimmbürgerschaft Zustimmung zum Voranschlag 2017 und Festsetzung des Steuerfusses auf 40 % (wie Vorjahr). ANTRAG Dem Voranschlag der Politischen Gemeinde Uitikon wird zugestimmt und der Steuerfuss für das Jahr 2017 auf 40 % festgesetzt. WEISUNG Einleitende Bemerkungen Die wichtigste Grösse des Voranschlages sind die ordentlichen Jahressteuern zusammen mit der Steuerfussfestlegung. Die Behörden gehen für das Jahr 2017 von einer konstanten Ausgangslage bei der einfachen Staatssteuer aus, womit pro Steuerprozent CHF 356’000 als Rechnungsgrösse bestimmt wurde. Der Steuerfuss wird unverändert auf 40 % belassen. Der abzuliefernde Finanzausgleich von gesamthaft CHF 14’004’000 wird zwischen der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde im Verhältnis des 2015 gültigen Steuerfusses aufgeteilt. Der Voranschlag 2017 zeigt in der Laufenden Rechnung Gesamtaufwendungen von CHF 37’195’690 und Gesamterträge von CHF 37’786’475, womit sich ein Ertragsüberschuss von CHF 590’785 ergibt. Die Investitionsrechnung im Verwaltungsvermögen weist Gesamtausgaben von CHF 8’193’000 und Gesamteinnahmen von CHF 1’000’000 aus, was Nettoinvestitionen von CHF 7’193’000 ergibt. Gestützt auf das hohe Investitionsaufkommen sind Abschreibungen von CHF 3’085’200 budgetiert. Einzelheiten zu den Investitionen mit der finanzpolitischen Zielsetzung sind im Abschnitt Finanzplanung 2016–2020 zu finden. Das Eigenkapital erhöht sich per 31. Dezember 2017 mit der Einlage des Ertragsüberschusses auf CHF 32’965’868. Laufende Rechnung Kommentar zu den einzelnen Hauptaufgabenbereichen 0 Behörden und Verwaltung Voranschlag Voranschlag Rechnung 2017 2016 2015 Aufwand 3’441’060 3’429’900 3’123’440.08 Ertrag 851’800 830’050 771’109.32 Aufwandüberschuss 2’589’260 2’599’850 2’352’330.76 Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten: Legislative, Exekutive, Gemeindeverwaltung, Verwaltungsliegenschaften, Üdiker-Huus Mit der Pensionierung des langjährigen Gemeindeschreibers 2017 erfolgt auf der administrativen Gemeindeverwaltung die Neubesetzung dieser Schlüsselstelle. Rege Bautätigkeit sowie deren Komplexität in der Bewilligungserteilung lässt die Tätigkeit der externen Kontrollorgane ansteigen. Der Pavillon Zopfstrasse 2 – bekannt als «Bärlihuus» des Elternvereins oder als Abstimmungslokal Ringlikon, stammt aus den 60er-Jahren und wird energetisch sanft überholt. Durch den Einbau einer zusätzlichen Wohnung in der Alterswohnliegenschaft Altenweg 1 steigen die Mietzinserträge an. Das Gemeindezentrum «Üdiker-Huus» nähert sich seinem 40. Lebensjahr. Die optimale Bewirtschaftung mit regelmässigen Unterhaltsinvestitionen zahlt sich aus. Politische Gemeinde Uitikon 13 4 Gesundheit 1 Rechtsschutz und Sicherheit Voranschlag Voranschlag Rechnung 2017 2016 2015 Aufwand 1’174’790 1’121’675 1’054’502.90 Ertrag 302’340 291’215 277’311.55 Aufwandüberschuss 872’450 830’460 777’191.35 Voranschlag Voranschlag Rechnung 2017 2016 2015 Aufwand 2’030’500 2’159’100 1’697’307.42 Ertrag 15’000 500 462.50 Aufwandüberschuss 2’015’500 2’158’600 1’696’844.92 Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten: Einwohnerkontrolle, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Betreibungskreis, Vermessung, Polizei, Friedensrichter, Feuerwehr und Feuerpolizei, Militärsektion, Zivilschutz Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten: Kranken- und Pflegeheime, Spitex-Dienste, Pflegefinanzierung für Langzeit- und Akutpflege, Krankheitsbekämpfung, Lebensmittelkontrolle und Übriges Der Bereich Vormundschaft wird weiterhin von einer hohen Anzahl an Mandaten geprägt und durch die KESB in Dietikon verwaltet. Die Feuerwehr beabsichtigt, ihren Mannschaftsbestand weiter aufzustocken, was zu vermehrten Soldzahlungen führt. Der Gesundheitsbereich ist ein Handlungsfeld, auf dessen finanzielle Folgen die Gemeinde nur wenig Einfluss nehmen kann. Das kantonale Pflegegesetz bestimmt, wie die Leistungen der ambulanten- und Langzeitpflege zwischen den Trägern Krankenkasse, Gemeinde und Versicherten aufzuteilen sind. Die Gemeinde muss die sogenannten Normdefizite budgetieren und diese stützen sich am Grad der Pflegebedürftigkeit der Patienten. Die Gemeinde hat mit der Genossenschaft im Spilhöfler (GSU) einen kompetenten Partner und bietet den Einwohnern über Leistungsvereinbarungen Angebote für Spitex und Langzeitpflege. 3 Kultur und Freizeit Voranschlag Voranschlag Rechnung 2017 2016 2015 Aufwand 3’074’670 2’914’030 2’951’520.05 Ertrag 1’824’945 1’676’200 1’758’052.01 Aufwandüberschuss 1’249’725 1’237’830 1’193’468.04 Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten: Kulturförderung, Veranstaltungen, Gemeinde- und Schulbibliothek, Denkmalpflege, Heimatschutz, Massenmedien, Antennenanlage, Parkanlagen und Wanderwege, Schützenstube, Sportanlagen, Hallenbad und Sternwarte Die Antennenanlage finanziert sich über die Benützungsgebühren selbstständig. Das Netz befindet sich in einem flächendeckenden Ausbau auf Glasfasertechnologie. Diese Investition schlägt mit ihren Abschreibungen auf die Betriebsrechnung durch. Der allgemeine Netzunterhalt geht infolge dieses Technologiesprungs schrittweise zurück. Bei stabiler Ertragslage ist ein Verlust von CHF 96’070 zu erwarten, welcher der Spezialfinanzierung entnommen wird. Nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt in Kinderspielplatzinfrastrukturen investiert wurde, reduziert sich der Aufwand wieder auf tieferem Niveau. Auf der Sportanlage Im Sürenloh steht ab Beginn 2017, zusätzlich zum Naturrasen-, ein Kunstrasenplatz für den Fussballbetrieb zur Verfügung. Das Unterhaltsbudget für die gesamte Sportanlage Im Sürenloh erhöht sich in der Folge. Mit dem Hallenbad Uitikon steht eine moderne und attraktive Freizeitanlage mit Fitness und Wellness zur Verfügung. Dank guter Nachfrage darf mit einem weiteren Anstieg der Eintritte gerechnet werden. 14 Politische Gemeinde Uitikon 5 Soziale Wohlfahrt Voranschlag Voranschlag Rechnung 2017 2016 2015 Aufwand 3’986’140 3’373’910 3’293’785.15 Ertrag 1’723’540 1’400’100 1’423’596.25 Aufwandüberschuss 2’262’600 1’973’810 1’870’188.90 Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten: Sozialversicherung, Krankenkassen, Zusatzleistungen, Jugend, Kinderkrippe, Invalidität, Wirtschaftliche Hilfe, Asylbewerber betreuung und Hilfsaktionen Die Ausgaben für Zusatzleistungen zur AHV/IV haben sich in jüngerer Vergangenheit leicht zurückgebildet. Vor allem ältere Einwohner mit bescheidenerem Einkommen können dieses Instrument nutzen, um Lebensunterhalt oder Pflegeplatzierung finanzieren zu können. Für die Kinderkrippe Löwenzahn wird wie üblich eine Finanzhilfe budgetiert. Mit der Eröffnung einer weiteren Babygruppe 2017 werden erneut Bundessubventionen beantragt. Eine massive Zunahme an Fällen ist in der Sozialhilfe zu verzeichnen. Im Jahr 2015 waren 29 Sozialhilfefälle, im Jahr 2016 bis September bereits 50 Fälle zu verzeichnen. Die Nettokosten halten sich allerdings in Grenzen, da viele Dossiers zu Beginn dem Heimatkanton resp. Staat verrechnet werden können. Betreffend Situation im Bereich Flüchtlinge ist damit zu rechnen, dass auf Jahresbeginn 2017 die Anzahl der zugewiesenen Personen nochmals ansteigen wird. Unter anderem wird eine Notwohnung bereitgestellt. Zur Bewältigung des gestiegenen administrativen Aufwandes im Sozialbereich wurde eine neue 40 % Stelle geschaffen. Bei der Alimentenbevorschussung ist ein grösserer Abschreibungsfall bekannt geworden, der rechtzeitig budgetiert werden konnte. 6 Verkehr Voranschlag Voranschlag Rechnung 2017 2016 2015 2’156’600 1’990’400 1’915’466.87 Aufwand 702’700 Ertrag 666’600 613’179.75 1’453’900 1’323’800 1’302’287.12 Aufwandüberschuss Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten: Gemeindestrassen, Flurwege, Regionalverkehr Mit der Übernahme der Erschliessungsanlagen im Quartier Leuen zur Bewirtschaftung ist zusätzlicher Stellenbedarf beim Werkhofpersonal eingerechnet. Für Sammeldienste und allgemeine Touren, welche kein Spezialfahrzeug benötigen, wird ein unterhaltsarmer Kleintransporter angeschafft. Zudem wird der 14-jährige Bagger ersetzt. Mittels einer periodischen angelegten Planung werden über die nächsten vier Jahre Sanierungen an Wald- und Flurwegen vorgenommen. 7 Umwelt und Raumordnung Voranschlag Voranschlag Rechnung 2017 2016 2015 Aufwand 2’949’170 3’069’900 2’655’418.90 Ertrag 2’561’750 2’662’350 2’331’644.41 Aufwandüberschuss 387’420 407’550 323’774.49 Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Fried hof und Bestattung, Gewässerunterhalt, Natur- und Umweltschutz, Raumordnung Die gebührenfinanzierten Gemeindewerke Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung belasten durch ihre Eigendeckungen aus Spezialfinanzierungskapitalien den Steuerhaushalt nicht. Wasser- und Abwasserbezüge öffentlicher Brunnen werden durch Zähler erfasst und abgegrenzt. Vermehrt wird bei der Wasserversorgung auf die Einspeisung von kostengünstigem Wasser aus dem Grundwasserstrom der Limmat gesetzt (Bezüge über die Gruppenwasserversorgung Limmat GWL). Dank einer Zunahme bei den Anschlussgebühren durch die vielen Neubauten im Quartier Leuen reduzieren sich die Abschreibungen aus der Investitionstätigkeit. Die Finanzlage ist gesund, weshalb die Wassertarife auf 2017 gesenkt werden. Es verbleibt ein Ertragsüberschuss von CHF 46’700. Dieser wird in die Spezialfinanzierung eingelegt. Die Aufwandentwicklung bei der Abwasserbeseitigung ist stark durch das Projekt Sanierung und Ausbau ARA in Birmensdorf geprägt. Die Abschreibungen verbleiben in dieser Spezialfinanzierung daher vorerst auf hohem Niveau, auch wenn sich erhebliche Erträge aus den einmaligen Anschlussgebühren (analog Wasserversorgung) ergeben. Aufgrund der weiter steigenden Finanzbelastung ist es unumgänglich, ab 2017 die Abwassergebühren zu erhöhen. Es verbleibt ein Aufwandüberschuss von CHF 134’400, welcher aus der Spezialfinanzierung zu nehmen sein wird. In der Abfallbeseitigung werden seit Jahren kalkulierte Defizite geschrieben, was die Reserven der Spezialfinanzierung schrumpfen liess. Beim Aufwand ändert sich so gut wie nichts. Die seit 2012 gültigen Grundgebühren für Haushalte und Gewerbe werden per 2017 angehoben. Somit schreibt die Betriebsrechnung wieder ein positives Ergebnis von CHF 28’650, welches in die Spezialfinanzierung überführt wird. 8 Volkswirtschaft Voranschlag Voranschlag 2017 2016 Ertrag 378’100 316’100 Aufwand 73’600 72’000 Ertragsüberschuss 304’500 244’100 Rechnung 2015 314’247.25 80’759.15 233’488.10 Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten: Landwirtschaft, Forstwesen, Jagd und Fischerei, Industrie, Gewerbe, Handel, Energieversorgung Von der Zürcher Kantonalbank können wieder positivere Gewinnerwartungen in Aussicht gestellt werden. 9 Finanzen und Steuern Voranschlag 2017 Ertrag 29’426’300 Aufwand 18’309’160 Ertragsüberschuss 11’117’140 Voranschlag Rechnung 2016 2015 29’709’800 26’807’951.20 19’362’300 18’181’363.70 10’347’500 8’626’587.50 Im Hauptaufgabenbereich sind enthalten: Gemeindesteuern, Finanzausgleich, Kapitaldienst, Grundeigentum Finanzvermögen und Abschreibungen Gemeindesteuern Die ordentlichen Steuererträge des Rechnungsjahres halten das Niveau des Vorjahres. Die Gemeinde setzt daher den Wert eines Steuerprozentes auf nahezu unverändert CHF 356’000 fest. Bei einem Steuerfuss von 40 % resultiert ein ordentlicher Jahressteuerertrag von CHF 14’240’000. Diese Annahme basiert auf Faktoren wie Einwohnerentwicklung sowie der jüngsten Einschätzungsgrundlagen von Steuerpflichtigen. Die übrigen Steuerkategorien weisen, abgesehen von den Grundsteuern, keine grösseren Schwankungen auf. Aufgrund der Bauund Handelstätigkeit von Immobilien kann die Gemeinde auf diese wichtige Einnahmenquelle zählen, welche nicht in den Abschöpfungsbeitrag des Finanzausgleichs eingerechnet wird. Finanzausgleich (Ressourcenausgleich) Die Abschöpfung in den kantonalen Ressourcenausgleich beträgt brutto CHF 14’004’000, woran die Schulgemeinde einen Politische Gemeinde Uitikon 15 Anteil von CHF 7’275’000 zu tragen hat. Als Berechnungsgrundlage wurde das Steuerjahr 2015 mit dem Steuerfussverhältnis 37 %/40 % herangezogen. Kapitaldienst Der Zinssatz für interne Verrechnungen innerhalb des Gemeinwesens beträgt 1 %. Mangels Liquidität, das Nettovermögen ist weitgehend in Immobilien gebunden und im geregelten Abbau begriffen, wird die Aufnahme von langfristigen Schulden früher oder später notwendig. Grundeigentum Finanzvermögen Mit den Immobilien im Finanzvermögen erwirtschaftet die Gemeinde akzeptable Renditen. Für den Unterhalt der Mietliegen schaften werden durchschnittlich je nach Alter 0.75 % bis 2 % des Gebäudeversicherungswertes veranschlagt. Mittelfristig sind an der Überbauung Binzmatt grössere Sanierungsschritte zu tätigen, da bauliche Mängel die Unterhaltsintensität ansteigen lassen. Ein genauer Zeitplan steht noch aus. Abschreibungen Die Abschreibungen im Verwaltungsvermögen leiten sich von den Investitionen im rollenden Finanzplan 2016–2020 und den vorhandenen Restbuchwerten ab. Uitikon stellt mit seiner Investi tionstätigkeit die Weichen für ein Dorf mit Nachhaltigkeit und Standortattraktivität. Zusätzliche Abschreibungen von CHF 1 Mio. sorgen dafür, dass das Verwaltungsvermögen zügiger refinanziert wird und entlastet damit künftige Jahresrechnungen. Angesichts der Finanzlage und der gelebten Steuerfusspolitik ist dies notwendig und gerechtfertigt. INVESTITIONSRECHNUNG Verwaltungsvermögen CHF Tiefbauten/GemeindestrassenAusgaben 1’357’000 Sanierungen Gemeindestrassen: Erschliessung QP Leuen, Chapfstrasse, Chliwisstrasse, Haldenstrasse, Projektierung Üetlibergstrasse Hochbauten Ausgaben2’305’000 Projektierung und Neubau Werkhof, Ersatz gewerbliche Kälteanlagen Üdiker-Huus, Erweiterung Kinderkrippe 2. Etappe Binzmatt 19 Antennenanlage Ausgaben2’465’000 Netzausbauten: Erweiterung Glasfasernetz FTTH, Erschliessung QP Leuen, Chapfstrasse, Chliwisstrasse, Haldenstrasse, Projektierung Üetlibergstrasse 16 Politische Gemeinde Uitikon Wasserversorgung Ausgaben891’000 Einnahmen500’000 Sanierungen/Erneuerungen Wasserleitungen: Chapfstrasse, Chliwisstrasse, Haldenstrasse, Projektierung Üetlibergstrasse, Anlagen Gruppenwasserversorgung GWL, Einnahmen aus Anschlussgebühren Mobilien Erneuerung/Umstellung Präsentationstechnik im Üdiker-Huus auf Digital, Implementierung Nummernschilderkennung Fahrtenkontrolle Üetliberg, Ersatz Hard- und Software Gemeindeverwaltung Ausgaben322’000 Abwasseranlagen Ausgaben753’000 Einnahmen500’000 Sanierungen/Erneuerungen Kanalisationsleitungen, Chapfstrasse, Erschliessungsanteil QP Leuen, Projektierung Üetlibergstrasse, Überarbeitung generelles Entwässerungsprojekt, Einnahmen aus Anschlussgebühren Investitionsbeiträge Beitrag Sanierung Anlage Tennisclub Sürenloh Ausgaben100’000 Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen 7’193’000 Finanzvermögen In der Investitionsrechnung des Finanzvermögens sind keine Vorhaben vorgesehen. FINANZPLANUNG 2016 BIS 2020 In der vorliegenden Informationsbroschüre zum Voranschlag 2017 findet sich auch die gemeinsame Finanzplanung mit der Schulgemeinde. Dieser Finanzplan ist nicht Bestandteil der Antragstellung an die Stimmbürgerschaft. Er ist jedoch als rollendes Planungsinstrument für die Gemeindebehörden bestimmt und muss deshalb jährlich bei der Festlegung der Steuerfüsse einbezogen werden. Im Kommentar zum Finanzplan, erstellt durch das Büro Publics Partner, Dienstleistungen für Gemeinden, Nänikon, wird aufgezeigt, wie die in den nächsten Jahren vorgesehenen Investitionen gestaffelt und mit einer finanzpolitischen Zielsetzung versehen, umgesetzt werden. Absicht des Gemeinderats ist es, die Investitionen aus Cash-Flows und dem geplanten Teilabbau des Nettovermögens zu finanzieren. Empfehlung an die Stimmbürgerschaft Der Gemeinderat empfiehlt der Stimmbürgerschaft, den Voranschlag 2017 zu genehmigen und den Steuerfuss unverändert auf 40 % festzusetzen. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat Antrag und Weisung zum Voranschlag 2017 geprüft. Form und Inhalt entsprechen den gesetzlichen Erfordernissen. Der Voranschlag weist bei einem Aufwand von CHF 37’195’690 und einem Ertrag von CHF 37’786’475 einen Ertragsüberschuss von CHF 590’785 aus, was ein per Ende 2017 budgetiertes Eigenkapital von CHF 32’965’868 ergibt. Die Investitionsrechnung zeigt Nettoinve stitionen im Verwaltungsvermögen von CHF 7’193’000. Im Finanzvermögen wird keine Nettoveränderung ausgewiesen. Basierend auf einem Betrag von CHF 356’000 pro Steuerprozent der einfachen Staatssteuer (Vorjahr: CHF 355’000) beantragt der Gemeinderat der Stimmbürgerschaft, den Steuerfuss der Politischen Gemeinde Uitikon von 40 % zu genehmigen. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt Zustimmung zum Voranschlag 2017 und zu der vorgeschlagenen Festsetzung des Steuerfusses auf 40 %. Gebundene Ausgaben Bauprojekte Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission haben gegenseitig vereinbart, dass Kredite für die nachstehenden Bauprojekte im Sinne von gebundenen Ausgaben zu behandeln sind. Die Gemeindeversammlung wird in Kurzform darüber orientiert. Für nachstehende Projekte entschied der Gemeinderat abschlies send. − Hallenbad Allmend, Sanierung Flachdach, Kredit Gemeinderat vom 5. September 2016 über CHF 312’000. −Chliwisstrasse inkl. Chapfstrasse im Abschnitt Halden- bis Eduard Gut-Strasse, Strassensanierung inkl. Werkleitungen und Beleuchtung, Projektierungskredit Gemeinderat vom 8. Februar 2016 über CHF 127’764. − Gnellenstrasse, Strassensanierung inkl. Ersatz Werkleitungen und Beleuchtung, Kredit Gemeinderat vom 9. Mai 2016 über CHF 425’000. −Haldenstrasse Abschnitt Obere Stockrüti- bis Chapfstrasse, Strassensanierung inkl. Werkleitungen und Beleuchtung, Projektierungskredit Gemeinderat vom 8. Februar 2016 über CHF 121’500. Politische Gemeinde Uitikon 17 Aufwand nach Sachgruppen 2012 – 2017 CHF Mio. 18 16 14 12 Rechnung 2012 Rechnung 2013 10 Rechnung 2014 Rechnung 2015 Voranschlag 2016 8 Voranschlag 2017 6 4 2 0 Personalaufwand Sachaufwand Abschreibungen Finanzausgleich Betriebs- und Defizitbeiträge Übriger Aufwand Ertrag nach Sachgruppen 2012 – 2017 CHF Mio. 28 26 24 22 20 18 Rechnung 2012 Rechnung 2013 16 Rechnung 2014 14 Rechnung 2015 Voranschlag 2016 12 Voranschlag 2017 10 8 6 4 2 0 18 Steuern Politische Gemeinde Uitikon Vermögenserträge/Gebühren, Buchgewinne Finanzausgleichsanteil Schule Übriger Ertrag Nettoaufwand nach Aufgabenbereichen 2017 (ohne Volkswirtschaft und Steuern, jeweils Nettoerträge) Verkehr 13% Umwelt und Raumordnung 4% Behörden und Verwaltung 24% le Soziale Wohlfahrt ahrt % 21% Rechtsschutz und Sicherheit 8% Kultur und Freize Freizeit 11% Gesundheit 19% Steuerfüsse 2008 bis 2017 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Politisches Gut 59 59 59 59 46 46 37 37 40 40 1 Schulgut 19 18 18 18 31 31 40 40 43 43 1 Ev.-ref. Kirchengut 6 6 7 7 7 7 7 7 9 9 1 Röm.-kath. Kirchengut 9 9 9 9 9 9 10 11 11 11 1 Total Reformierte 84 83 84 84 84 84 84 84 1 92 92 1 Total Katholiken 87 86 86 86 86 86 87 88 1 94 94 1 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Staatssteuer ¹ gemäss den Anträgen der einzelnen Gemeindebehörden Politische Gemeinde Uitikon 19 Politische Gemeinde Laufende Rechnung 10 Behörden und Verwaltung Saldo Gemeindeversammlung, RPK, Wahlbüro Gemeinderat Gemeindeverwaltung Rentenleistungen Gemeindehaus und Alterswohnungen Gemeindezentrum «Üdiker-Huus» 11 Rechtsschutz und Sicherheit Saldo Einwohnerkontrolle, Regionale Vormundschaft, Betreibungs und Zivilstandsamt Gemeindepolizei Friedensrichter Feuerwehr und Feuerpolizei Militär Zivilschutz 13 Kultur und Freizeit Saldo Beiträge an Dorfvereine Veranstaltungen (Bundesfeier, Markt usw.) Gemeindebibliothek Denkmalpflege und Heimatschutz Gemeindekurier Antennen- und Kabelanlagen Parkanlagen, Wanderwege Sport – Schlittelhang und Beachvolleyballfeld Altes Schützenhaus/-Stube Fussballplatz Hallenbad Familiengärten Sternwarte 14 Gesundheit Saldo Leistungsauftrag Pflege Leistungsauftrag ambulante Krankenpflege (Spitex) Pflegefinanzierung Krankheitsbekämpfung Lebensmittelkontrolle Gesundheitswesen Übriges 15 20 Voranschlag 2017 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3’441’060 115’150 475’250 2’055’100 5’700 243’220 546’640 851’800 2’589’260 1’000 399’700 233’100 218’000 3’429’900 121’350 470’250 1’941’000 105’000 231’360 560’940 119’239.08 1’000 317’650.85 393’600 1’880’834.36 14’758.75 214’450 244’131.85 221’000 546’825.19 291’215 1’054’502.90 830’460 277’311.55 777’191.35 114’600 141’000 6’000 22’415 200 7’000 134’929.84 90’388.79 5’770.00 37’540.07 187.05 8’495.80 1’174’790 302’340 872’450 1’121’675 516’920 246’220 21’600 271’200 25’900 92’950 134’600 128’500 7’000 23’240 467’900 246’020 22’500 267’205 25’900 92’150 3’074’670 1’824’945 1’249’725 9’000 31’600 86’500 231’400 150 247’500 1’142’570 142’700 1’250 14’550 148’300 1’017’800 150 10’200 2’030’500 2’914’030 15’500 26’000 21’225 1’142’570 6’100 612’900 150 500 15’000 2’015’500 78’900 225’000 200 246’130 1’052’300 177’200 7’250 15’600 87’900 989’900 200 9’800 2’159’100 460’186.41 239’951.20 20’807.50 220’995.84 25’813.65 86’748.30 4’500 22’500 91’391.75 8’280.00 214’254.80 26’950.00 8’925.00 21’450 229’680.25 20’214.30 1’052’300 1’085’586.56 1’085’586.56 127’019.60 1’250.00 13’754.47 62’444.30 569’700 1’072’800.22 150 198.75 500 17’075.05 5’100 500 2’158’600 1’697’307.42 204’200 3’686.40 182’100 1’794’000 5’000 6’200 38’200 307’600 1’600’000 6’000 6’400 34’900.00 363’151.67 1’281’985.05 6’816.20 500 7’119.45 34’548.65 3’986’140 1’723’540 2’262’600 3’373’910 AHV-Zweigstelle Krankenkassen Zusatzleistungen zur AHV/IV Jugend 9’800 197’000 1’521’000 311’950 6’000 197’000 674’600 50’500 9’990 145’000 1’609’000 271’000 203’928.45 209’219.90 27’139.30 5’000 15’000 576.00 357’384.97 1’676’200 2’951’520.05 1’758’052.01 1’237’830 1’193’468.04 23’650 Soziale Wohlfahrt Saldo Politische Gemeinde Uitikon 830’050 3’123’440.08 771’109.32 2’599’850 2’352’330.76 8’569.25 600’801.90 150.00 7’500.00 462.50 1’696’844.92 462.50 1’400’100 3’293’785.15 1’423’596.25 1’973’810 1’870’188.90 6’100 9’792.55 145’000 132’655.03 736’000 1’554’818.65 59’000 275’028.85 6’211.05 127’394.10 729’783.70 59’099.10 Politische Gemeinde Laufende Rechnung Kinderkrippen Invalidität Gesetzliche Wirtschaftliche Hilfe Freiwillige Wirtschaftliche Hilfe Asylbewerberbetreuung Soziale Wohlfahrt Übriges Hilfsaktionen 16 17 18 35’000 6’500 900’000 20’000 261’710 495’180 228’000 631’000 151’440 13’000 22’500 1’400 660’000 12’000 59’550 355’970 227’500 436’000 10’000 8’000 17’031.35 1’279.00 641’134.97 19’391.25 61’239.60 374’863.90 206’550.00 436’950.30 15’508.30 48’649.70 Verkehr Saldo 2’156’600 702’700 1’453’900 1’990’400 666’600 1’915’466.87 1’323’800 613’179.75 1’302’287.12 Gemeindestrassen Flurwege SBB-Tageskarten Regionalverkehr 1’535’900 84’300 53’200 483’200 655’700 1’385’400 60’400 53’200 491’400 620’600 1’345’750.47 77’992.70 45’000 53’200.00 1’000 438’523.70 566’559.75 Umwelt und Raumordnung Saldo 2’949’170 2’561’750 387’420 Öffentliche Brunnen Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung Friedhof und Bestattung Gewässerunterhalt Naturschutz Umweltschutz Rauchgaskontrolle Regionalplanung und Raumordnung 62’000 1’024’900 973’100 534’200 170’800 44’000 15’000 50’020 21’200 53’950 Volkswirtschaft (Nettoertrag) Saldo (Nettoertrag) Landwirtschaft Gemeindewald Jagd und Fischerei Standortförderung, Gewinnanteil ZKB Energieversorgung / Vergütung EKZ Energie Übriges 19 Voranschlag 2017 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Finanzen und Steuern Saldo (Nettoertrag) Gemeindesteuern – ordentliche Steuern – Grundstückgewinnsteuern – Zinsen und Bezugsentschädigungen Finanzausgleich Rückverteilung CO2-Abgabe Kapitaldienst Buchgewinne Liegenschaften Finanzvermögen Liegenschaften Finanzvermögen Abschreibungen Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 46’000 1’000 1’024’900 973’100 534’200 23’000 6’400 150 45’620.00 1’000.00 3’069’900 2’662’350 2’655’418.90 2’331’644.41 407’550 323’774.49 67’000 1’138’700 989’000 519’050 158’400 54’000 24’000 45’700 20’550 53’500 64’607.64 1’138’700 1’190’984.01 1’190’984.01 989’000 613’532.35 613’532.35 519’050 500’219.95 500’219.95 9’000 146’096.15 19’298.10 27’689.45 12’606.05 28’334.20 6’300 20’681.80 7’565.00 300 50’667.30 45.00 73’600 304’500 378’100 72’000 244’100 316’100 80’759.15 233’488.10 314’247.25 44’400 23’500 1’000 500 600 291’000 85’000 42’850 23’500 1’000 500 600 229’000 85’000 50’161.65 25’238.70 827.25 5’500 200 5’400 250 18’309’160 11’117’140 29’426’300 19’362’300 10’347’500 265’000 19’411’000 14’511’000 4’300’000 285’000 76’600 600’000 7’275’000 2’200 407’500 878’360 3’085’200 1’423’700 906’900 14’004’000 590’785 5’308.80 599.80 224’963.20 87’857.00 50.00 29’709’800 18’181’363.70 26’807’951.20 8’626’587.50 19’048’000 14’460’000 4’000’000 199’793.02 18’097’395.75 13’421’472.81 4’065’527.20 78’500 588’000 610’395.74 7’979’000 14’907’699.00 6’001’801.00 2’000 2’226.00 409’000 79’316.43 571’809.69 894’700 2’744’500 93’400.00 1’425’900 1’055’697.15 1’417’572.25 845’900 1’938’858.10 623’746.51 15’359’600 59’700 656’009.98 Politische Gemeinde Uitikon 21 Gemeinde Uitikon Finanzplanung 2016–2020 Politische Gemeinde und Schulgemeinde Einleitung Der Finanzplan stellt ein wichtiges Führungs- und Informationsinstrument für die Gemeindebehörden dar und dient als Grundlage für die Gestaltung der Finanz-, Investitions- und Steuerfusspolitik. Er ist rechtlich nicht bindend, bildet aber mit seiner mittelfristigen Perspektive eine notwendige Ergänzung des kurzfristig ausgerichteten Budgets. Prognostiziert werden die Entwicklungen von Laufender Rechnung, Investitionsrechnung und Bilanz der Politischen Gemeinde einschliesslich der eigenwirtschaftlichen Betriebe sowie der Schulgemeinde. Der Planungszeitraum erstreckt sich über fünf Jahre, wobei die Hochrechnung 2016 und der Voranschlag 2017 integriert sind. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der Finanzplanung 2016–2020 zusammen. Die detaillierten Planungsunterlagen können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Gemeindefinanzen werden durch die demografische und die wirtschaftliche Entwicklung massgeblich beeinflusst. In der Planungsperiode ist durch die absehbaren Bauprojekte mit einem Bevölkerungswachstum von durchschnittlich 2.0 % zu rechnen. Dies führt im Jahr 2020 zu einem prognostizierten Anstieg der Einwohnerzahl auf 4’500. Die wirtschaftliche Entwicklung wird von den Konjunkturforschungsinstituten für dieses und nächstes Jahr positiv beurteilt. Wir sehen darüber hinaus ein stetiges Wachstum von durchschnittlich 1.4 % in der Planungsperiode. Bisherige Entwicklung Die bisherige Entwicklung ist geprägt von stabilen Einnahmen mit einer einmaligen positiven Ausnahme 2013, hauptsächlich infolge Grundsteuern. Der Steuerfussabtausch 2014 konnte gut verkraftet werden, wenn auch mit einem gewollten leichten Abbau des Nettovermögens im Rahmen der Zielsetzung. Die Investitionen waren finanzierbar. In der Schulgemeinde sind nach 2011 vorerst kaum mehr Investitionen nötig gewesen. Hingegen sind die laufenden Kosten stark angestiegen. Mit dem Steuerfussabtausch 2014 konnten diese gut kompensiert werden und bereits etwas Reserven für die investitionsreichen Folgejahre gebildet werden. Finanzpolitische Ziele Die finanzpolitische Zielsetzung wird dieses Jahr leicht angepasst, nämlich: «Das Nettovermögen soll den Wert von CHF 2’000 pro Einwohner nicht unterschreiten.» (= Kantonales Mittel ohne ZH und Winterthur) Für die Schulgemeinde ist die Zielsetzung unverändert: «In der Schule ist ein vollständiger Abbau des Nettovermögens zulässig.» In den gebührenfinanzierten Bereichen gilt grundsätzlich die «Eigenwirtschaftlichkeitsanforderung für jeden einzelnen Betrieb.» 22 Politische Gemeinde Uitikon Erwägungen Durch die geplanten grossen Investitionen wäre die Laufende Rechnung der Politischen Gemeinde Jahr für Jahr negativer geworden. Dies ist durch die Steuererhöhung per 2016 verhindert worden. Mit dem aktuellen Niveau kann die Laufende Rechnung immer leicht positiv abschliessen. Die Investitionen bzw. deren Abschreibungen können getragen werden. Das Nettovermögen sinkt weiterhin im Rahmen der Zielsetzungen und bleibt bis zum Ende der Planungsperiode weit über dem angestrebten Minimum. Hingegen steigt das Fremdkapital kontinuierlich an. Mit dem per 2016 erhöhten Steuerfuss für die Schule kann in der Laufenden Rechnung beinahe ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht werden. Die Zielsetzung der Schule kann zumindest bis 2018 (ab 2019 eine Nettoschuld) eingehalten werden, wenn es nicht zu weiteren Kostensteigerungen kommt. Dann aber wird durch die grossen Investitionen der Schule das Nettovermögen ins Negative geraten, wenn auch während der Planungsperiode noch in bescheidenem Ausmass. Der Gesamtsteuerfuss von 83 %, zusammengesetzt aus 40 % Politische Gemeinde und 43 % Schulgemeinde bleibt vorerst für die Planungsperiode stabil. Investitionen Die Gemeinde tätigt in der gesamten Periode Investitionen von CHF 22 Mio. (ohne Spezialfinanzierungen). Erst 2020 nimmt der Investitionsbedarf wieder ab und nähert sich dem betrieblichen Cash-Flow. In der Schule werden in der Periode Investitionen von CHF 7.1 Mio. getätigt. Herausragend ist das Projekt Neubau Turnhalle Allmend inkl. Aussenanlagen mit total CHF 5.8 Mio. Der Selbstfinanzierungsgrad der Politischen Gemeinde erreicht durchschnittlich 38 % über die Planungsperiode, derjenige der Schule 37 %. Die Gemeinde erholt sich gegen Ende der Periode unter den gesetzten Prämissen. Bei der Schule ist das noch nicht der Fall. Spezialfinanzierungen Die Antennen- und Kabelanlagen sind stabil finanziert. Die hohen Investitionen in ein flächendeckendes Glasfasernetz beginnen 2017. Die Abschreibungen belasten in der Folge die Laufende Rechnung zunehmend. Der Bestand Spezialfinanzierung bleibt bis 2020 positiv. Es folgen negative Jahresergebnisse bis ca. 2025, worauf sich der Trend umkehrt. Die Tarife können stabil gehalten werden. Im Wasserwerk konnten die hohen Investitionen 2015 ohne negativen Einfluss auf die Spezialfinanzierung getätigt werden. In der Folge kommen zusätzlich höhere Anschlussgebühren zum Tragen. Das Nettovermögen wird positiv, die Spezialfinanzierung überschreitet einen Jahresumsatz. Die Gebühren können deshalb gefahrlos per 2017 um 15 % gesenkt werden. Die Abwasserbeseitigung geriet bereits 2015 in die Verlustzone, die sich mit den hohen Investitionen 2016 ausweitet. Dies würde zum schnellen Abbau der Spezialfinanzierung führen. Die Gebührenerhöhung von 50 % wird die Rechnung wieder fast ausgleichen. Es wird weiterhin in vertretbarem Masse Defizite zulasten der Spezialfinanzierung geben. In der Abfallbeseitigung werden jährlich Verluste geschrieben. Diese können auf Dauer nicht mehr durch Spezialfinanzierung und Nettovermögen getragen werden. Mit einer Erhöhung der Grundgebühr um 80 % (ohne Veränderung der Sackgebühr) wird die Rechnung wieder ausgeglichen leicht positiv. Die Spezialfinanzierung steht per Ende Planungsperiode auf gut einem halben Jahresumsatz. Folgerung Die geplanten Investitionen können bei der Schulgemeinde und der Politischen Gemeinde mit dem 2016 um je 3 % angehobenen Steuerfuss realisiert werden. Die finanzpolitischen Ziele werden mit diesem Finanzplan grösstenteils erreicht und die Investitionen sind verkraftbar. Uitikon, 8. September 2016 Gemeinderat Uitikon Schulpflege Uitikon Politische Gemeinde Uitikon 23 Politische Gemeinde inklusive Spezialfinanzierungen INVESTITIONSPLANUNG 2016–2020 Einheit: CHF 1’000 LEGENDE Abk. Bezeichnung Sachbereich FF SF SI SM IV Abk. Bezeichnung Abk. Priorität Finanzanlagen Finanzvermögen Sachanlagen Finanzvermögen Immobile Sachanlagen Verwaltungsvermögen Mobile Sachanlagen Verwaltungsvermögen Immaterielle Anlagen Verwaltungsmögen P E W Bezeichnung Projektstand 1 2 3 4 5 Pflichtbedarf (1. Priorität) Ergänzungsbedarf (2. Priorität) Wunschbedarf (3. Priorität) Geplant Beantragt Bewilligt Begonnen Beendet INVESTITIONSRECHNUNG: INVESTITIONEN (DESINVESTITIONEN) 24 Nr. Vorhaben 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 Altenweg 1 + 3, Wohnungs-/Haustechniksanierung Altes Spritzenhaus, Restaurierung Gemeindehaus, Erweiterung Raumangebot Gemeindehaus, Fassadensanierung Gemeindeverwaltung, Ersatz Hard- & Soware Üdiker-Huus, Energesche Sanierung Üdiker-Huus, Erneuerung Präsentaonstechnik (Digital) Üdiker-Huus, Erneuerung Saalbestuhlung Üdiker-Huus, Ersatz gewerbliche Kälteanlagen Üdiker-Huus, Ersatz Lüungsanlagen Üdiker-Huus, Ersatz Saalbeleuchtung Üdiker-Huus, Geräteersatz Saalküche Üdiker-Huus, Platz-, Weg- und Hartbelagsanierung Üdiker-Huus, Umbau/Sanierung Küche Dörfli Üdiker-Huus, Umbau/Sanierung WC-Anlagen Üdiker-Huus, Umnutzung ehem. Werkhof Üetlibergstr., Webbas. Lösung Bewill. / Nummernschilderk. Verwaltungsliegenschaen, allg. Sanierungen Werkhof, Neubau Areal MZU Werkhof, Projekerung Neubau 0 BEHÖRDEN UND VERWALTUNG SI SI SI SI SM SI SM SM SI SI SM SM SI SI SI SI SM SI SI SI P E E E E P E P P E E P P E E E P P P P 4 1 1 1 1 1 1 5 1 1 1 1 1 1 1 1 5 3 2 4 101 Feuerwehr, Ersatz Verkehrsgruppenfahrzeug 1 RECHTSSCHUTZ UND SICHERHEIT SM E 1 Politische Gemeinde Uitikon Sachbereich Priorität Projektstand 50 50 44 57 50 50 Total Planungsperiode Prüfzeile Total Folgejahre FP2020 FP2019 2'663 FP2018 84 FP2017 Neo 2'747 80 400 500 205 2'000 100 192 100 1'800 300 30 300 250 250 300 64 300 4'383 319 14'620 FP2016 13 Vorjahre 2'760 80 400 500 205 2'000 100 192 100 1'800 300 30 300 250 250 300 108 300 4'383 319 14'677 Invesonsbeiträge Betrag INVESTITION (DESINVESTITION) 2'663 80 80 400 500 25 180 205 2'000 100 97 100 95 100 95 100 1'800 300 300 30 300 30 300 250 250 300 1 159 341 21 150 2'984 42 2'000 10 2'432 100 2'383 2'783 630 100 100 400 5'050 50 50 250 300 63 200 4'383 160 9'229 50 50 Politische Gemeinde Uitikon 25 Politische Gemeinde inklusive Spezialfinanzierungen INVESTITIONSPLANUNG 2016–2020 Einheit: CHF 1’000 INVESTITIONSRECHNUNG: INVESTITIONEN (DESINVESTITIONEN) Nr. Vorhaben 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 Birmensdorferstrasse, Los II Breitacherstrasse Chapfstrasse Chliwisstrasse FTTH-Ausbau Glasfasernetz, Anschlussgebühren Gnellenstrasse Haldenstrasse 3+4 Haldenstrasse Etappe 1+2 Läenstrasse QP Leuen Stallikerstrasse Uetlibergstrasse Wängistrasse / Eggetürliweg Antennen- und Kabelanlagen Allmend, Neugestaltung Freizeitanlagen Allmend, Anteil Zweifachturnhalle Hallenbad, Projekerung Techniksanierung Hallenbad, Sanierung Bodenheizung Hallenbad, Sanierung Flachdach Hallenbad, Techniksanierung inkl. Vergrösserung Fitness Sürenloh, Invesonsbeitrag TCU Anlagenunterhalt Sürenloh, Neubau Kunstrasenplatz Sürenloh, Rückbau und Neubau altes Clubhaus FCU Übriges 3 KULTUR UND FREIZEIT 321 322 323 324 325 326 327 328 329 4 501 26 Sachbereich Priorität Projektstand SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI P E E E P E E E E E E P E E 5 1 3 1 4 4 3 1 1 1 4 5 1 4 SI SI SI SI SI SI SI SI SI E W P E P P P P W 1 1 5 1 4 4 3 4 1 SI P 1 GESUNDHEIT Erweiterung Kinderkrippe Binzma, 2. Etappe 5 SOZIALE WOHLFAHRT Politische Gemeinde Uitikon 380 380 130 505 100 735 735 380 380 2 11 18 2'385 1'720 47 2 178 10 269 Prüfzeile Total Total Planungsperiode 18 20 15 20 5'200 -40 12 27 40 2 100 6 20 10 5'450 18 890 25 4 50 6 Folgejahre 4 2 205 -40 12 2 FP2020 3 FP2019 18 FP2018 126 FP2017 FP2016 Neo 144 20 18 20 5'200 -40 12 27 40 50 100 53 20 12 5'676 2'500 2'000 296 3'200 295 1'265 250 2'270 1'400 13'476 19'152 Vorjahre 144 20 18 20 5'200 -40 12 27 40 50 100 53 20 12 5'676 2'500 2'000 296 3'200 295 1'395 250 2'775 1'500 14'211 19'887 Invesonsbeiträge Betrag INVESTITION (DESINVESTITION) 25 25 1 19 2'465 1'764 896 36 2 56 48 48 2'500 2'000 278 2'000 18 18 3'200 287 122 687 865 295 978 150 2'148 15 3'604 3'873 100 2'565 1'764 30 30 195 195 155 155 100 2'000 2'896 56 1'385 7'085 7'133 295 978 250 2'148 15 5'704 11'154 380 380 Politische Gemeinde Uitikon 27 Politische Gemeinde inklusive Spezialfinanzierungen INVESTITIONSPLANUNG 2016–2020 Einheit: CHF 1’000 INVESTITIONSRECHNUNG: INVESTITIONEN (DESINVESTITIONEN) 28 Nr. Vorhaben 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 Birmensdorferstrasse, Los II Breitacherstrasse Chapfstrasse Chliwisstrasse Erschliessung QP Leuen Gnellenstrasse Haldenstrasse Etappe 3+4 Haldestrasse Etappe 1+2 Läenstrasse Strassenbau Langwiesstrasse SZU, Sanierungsbeitrag Bahnübergänge Uetliberg, Schülerheim aufwärts Uetlibergstrasse, Schülerheim abwärts Wängistrasse / Eggetürliweg Redukon auf Zielvorgabe CHF 800'000 pro Jahr 6 VERKEHR SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI P E E E E E E E E E P E E E E 5 1 3 1 4 1 1 1 1 1 4 1 1 4 1 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 Anlagen GWL Birmensdorferstrasse, Los II Breitacherstrasse Chapfstrasse Chliwisstrasse (Ersatz WL+Hydrantenleitung) Gäeren WL Gnellenstrasse WL Haldenstrasse Etappe 1+2 Haldenstrasse Etappe 3+4 Im Waidli Läenstrasse QP Leuen, Erschliessungsanteil Wasser Stallikerstrasse Uetlibergstrasse, Schülerheim abwärts Umbau Sanierung Reservoir Chapf in QWPW Wängistrasse / Eggetürliweg Wasseranschlussgebühren Wasserwerk SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI P P E E E E E E E E E E E E E E E 4 5 1 1 1 2 1 1 1 1 1 4 4 1 2 2 4 Politische Gemeinde Uitikon Sachbereich Priorität Projektstand 95 1'279 316 213 446 110 208 95 233 158 729 50 147 117 434 325 -3'900 1'055 201 95 1'279 316 213 446 110 208 95 233 158 729 50 147 117 434 325 -3'900 1'055 389 325 200 16 300 82 634 32 1'600 -166 800 1'600 50 430 30 1'135 50 13 250 820 -350 800 138 2'458 562 1'357 75 1'238 20 41 23 10 8 27 100 208 23 -433 800 16 300 12 83 8 150 29 700 -360 202 -1'000 -300 182 419 210 50 147 410 10 -180 1'511 24 315 -1'000 -37 5 112 -500 391 -500 -388 -360 -324 Politische Gemeinde Uitikon Total Planungsperiode Prüfzeile Total Folgejahre 20 21 300 205 29 FP2020 37 FP2019 -201 FP2018 2'421 FP2017 Neo 2'220 316 446 346 550 205 459 716 1'632 1'165 50 250 833 138 -949 8'377 FP2016 201 Vorjahre 2'421 316 446 346 550 205 459 716 1'632 1'165 50 250 833 138 -949 8'578 Invesonsbeiträge Betrag INVESTITION (DESINVESTITION) -201 316 409 346 550 205 459 716 32 1'165 50 250 833 138 -949 4'319 95 41 316 190 446 100 208 95 233 158 29 50 147 117 24 315 -2'720 -156 29 Politische Gemeinde inklusive Spezialfinanzierungen INVESTITIONSPLANUNG 2016–2020 Einheit: CHF 1’000 INVESTITIONSRECHNUNG: INVESTITIONEN (DESINVESTITIONEN) Nr. Vorhaben 721 722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 Abschni Binzma-Haldenstrasse Birmensdorferstrasse, Los II Chapfstrasse Haldenstrasse Etappe 1+2 Kanalisaonsanschlussgebühren Langwiesstrasse QP Leuen Gemeinde Regenwasserabteilung/HWE QP Leuen-Süreloh Sanierung Kanäle (Neubau,Inline,TV-HA,GEP 50%) Stallikerstrasse Überarbeitung GEP (50%) Uetlibergstrasse, Schülerheim abwärts Abwasserbeseigung Neubau Werkhof Anteil Sammelstelle Wertstoffsammelstelle Leuen Abfallbeseigung QP Leuen, Projektwebewerb Parkiergalerie Unterquerung Stallikerstrasse, HWE Langwies Vision Allmend 2020, Machbarkeitsstudien Übriges 7 UMWELT UND RAUMORDNUNG 740 741 760 761 762 8 901 902 903 904 905 SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI E P E E E E P P E E P E 2 5 1 1 4 1 4 4 4 4 1 1 SI SI E E 1 1 SI SI SI P P P 3 5 4 SF SF SF SF SF P P P E E 1 1 2 1 1 VOLKSWIRTSCHAFT Binzma, Umbau/Sanierungen QP Leuen, Neubau Parkiergalerie QP Leuen, Projektwebewerb Parkiergalerie Salzdepot Ringlikon, Veräusserung Zürcherstrasse 63, Gesamtsanierung 9 FINANZEN UND STEUERN TOTAL 30 Sachbereich Priorität Projektstand Politische Gemeinde Uitikon 30 30 30 10'000 2'500 146 -300 1'000 13'346 59'914 1'023 -180 170 356 -1'000 -500 100 875 170 735 50 170 120 1'256 175 2 253 105 27 132 1'763 -6 5 18 17 1'236 644 -500 10 76 -360 80 594 -360 -1'000 170 170 170 850 -34 404 -150 -358 606 -450 103 -217 50 80 130 -475 4 Total Planungsperiode Prüfzeile Total Folgejahre FP2020 FP2019 355 1 20 FP2018 25 42 63 FP2017 FP2016 Neo 380 43 439 670 -3'900 90 150 875 1'870 735 175 105 1'632 50 80 130 -6 110 45 149 2'966 Vorjahre 380 43 439 670 -3'900 90 150 875 1'870 735 175 105 1'632 50 80 130 -6 110 75 179 2'996 Invesonsbeiträge Betrag INVESTITION (DESINVESTITION) 355 1 376 670 -2'720 90 150 875 850 735 175 105 1'662 50 80 130 -6 5 18 17 1'653 9'996 10'000 2'500 146 -300 1'000 13'346 4 146 58'891 5'431 8'831 1'500 1'000 2'500 146 -300 146 -300 7'193 1'500 700 6'577 4'668 1'862 1'000 10'996 2'346 24'329 29'131 Politische Gemeinde Uitikon 31 Schulgemeinde INVESTITIONSPLANUNG 2016–2020 Einheit: CHF 1’000 INVESTITIONSRECHNUNG: INVESTITIONEN (DESINVESTITIONEN) Nr. Vorhaben 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 RW, Sanierung Spielplätze Schulraumerweiterung generell SG Aulagebäude, Umnutzung SG, Ersatz Sonnenstoren SG, Fenster und Fassade Nord SG, Pausenplatz SG, Umnutzung Schulraum Turnhalle Allmend, Neubau inkl. Aussenanlage Turnhalle Allmend, Projekt Turnhalle Allmend, Vorprojekt I Turnhalle Allmend, Vorprojekt II Unterhalt Melenhäuser TOTAL 32 Schulgemeinde Uitikon Sachbereich Priorität Projektstand SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SI SF E E E E E E W E E E E W 1 1 1 4 1 4 1 1 1 4 4 1 [in CHF '000] 60 2'500 650 30 200 60 440 5'100 500 40 120 500 60 2'500 650 30 200 60 440 5'100 500 40 120 500 10'667 10'667 60 Total Planungsperiode Prüfzeile Total Folgejahre FP2020 FP2019 FP2018 FP2017 FP2016 Vorjahre Neo Invesonsbeiträge Betrag INVESTITION (DESINVESTITION) 60 2'500 650 30 100 100 60 800 200 3'500 170 800 70 500 40 120 650 30 200 60 370 5'100 500 40 120 500 717 660 1'550 3'700 970 3'070 Schulgemeinde Uitikon 7'130 33 Kredit von CHF 4’380’000 für den Neubau eines Werkhofes Vorberatung und Bereinigung zuhanden der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 Kurzinformation zum Traktandum Der Werkhof der Gemeinde Uitikon ist seit September 1978 im Üdiker-Huus untergebracht. Räumlichkeiten, die anfänglich für ihre Zweckbestimmung ausreichten, genügen heute bei weitem nicht mehr. Es herrscht erheblicher Platzmangel. Verschiedene Gerätschaften und Einrichtungen sind dezentral untergebracht, was betriebliche Abläufe erschwert. Neben dem Üdiker-Huus ist seit Ende der 90er-Jahre die Überbauung der Genossenschaft Im Spilhöfler mit Alters- und Pflegewohnungen entstanden. Gesetzliche Bestimmungen aus dem Gewässerschutzbereich werden seit längerem nicht eingehalten. Die Gemeinde hat sich während der vergangenen 40 Jahre von 2600 Einwohnerinnen und Einwohnern (1978) auf 4115 (Stand Ende August 2016) deutlich vergrössert. Die Aufgaben der Werkbetriebe sind dadurch laufend angewachsen. Die Gemeinde plant seit einigen Jahren, gestützt auf einen Planungskredit aus der Herbst-Gemeindeversammlung im November 2009, den Neubau eines Werkhofes ausserhalb des Dorfkerns. Ein geeigneter Standort konnte auf dem Areal des Massnahmenzentrums Uitikon MZU gefunden werden. Die Verhandlungen mit dem Kanton als Grundeigentümer sind erfolgreich und zu akzeptablen Bedingungen abgeschlossen worden. Der Neubau eines Werkhofes ist im Hinblick auf das künftige Wachstum unserer Gemeinde und die weitere Zunahme von Aufgaben und Dienstleistungen der Werkbetriebe notwendiger denn je. Der Gemeinderat unterbreitet der Stimmbürgerschaft deshalb den nachfolgenden Antrag mit der Empfehlung zur Vorberatung und Bereinigung im Hinblick auf die Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017. Bei Zustimmung wäre vorgesehen, mit den Bauarbeiten Mitte nächsten Jahres zu beginnen. Es ist mit einer Bauzeit von einem Jahr zu rechnen. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Stimmbürgerschaft, den Kreditantrag an der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 zuzustimmen. ANTRAG Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne: 1. Für den Neubau des Werkhofes auf dem Areal des Massnahmenzentrums Uitikon MZU wird ein Kredit von CHF 4’380’000 (+/– 10 %) inkl. 8 % MwSt. bewilligt. 2. Der Kredit erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Baukostenentwicklung in der Zeit zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlages (Juli 2016) und der Bauausführung. WEISUNG Werkhof am heutigen Ort Der Werkhof der Gemeinde Uitikon befindet sich seit September 1978 im Üdiker-Huus. Die Gemeinde Uitikon zählte damals 2’600 Einwohner. Verschiedenste Infrastruktureinrichtungen, Strassen und Plätze bestanden zu jener Zeit noch nicht. Der Personalbestand und damit auch der Geräte- und Fahrzeugpark wurden seither laufend dem Wachstum der Gemeinde und den zusätzlichen Aufgaben der Werkbetriebe entsprechend angepasst. Per Ende August 2016 erreichte Uitikon eine Einwohnerzahl von 4’115. Ein weiteres, deutliches Wachstum ist in den nächsten Jahren sicher. Die Aufgaben der Werkbetriebe werden zwangsläufig weiter zunehmen. Die engen Platzverhältnisse in den Werkräumlichkeiten machten eine dezentrale Unterbringung verschie- 34 Politische Gemeinde Uitikon dener Gerätschaften in der Gemeinde erforderlich. Das Salz-Silo für den Winterdienst ist in der gemeindeeigenen Liegenschaft an der Ringlikerstrasse 15 untergebracht. Diese Dezentralisierung erschwert die Arbeitsweise und führt zu unpraktischen Betriebsabläufen. Auch genügen die technischen Einrichtungen für den Fahrzeug- und Geräteunterhalt den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr. Das Kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verlangt seit Jahren dringend eine Sanierung der entsprechenden Anlagen. Es wäre eine Investition in der Grössenordnung von mindestens CHF 250’000 erforderlich. Kommt dazu, dass seit Ende der 90er-Jahre in nächster Um gebung des heutigen Werkhofes die Alters- und Pflegewohnungen der Genossenschaft Im Spilhöfler errichtet wurden. Die Lärmemissionen des Werkbetriebes passen nicht zu dieser Über bauung. Neuer Standort und Planung eines neuen Werkhofes Die Gemeinde plant seit 2007 den Neubau des Werkhofes. Die Stimmbürgerschaft bewilligte an der Herbst-Gemeindeversammlung vom 25. November 2009 einen entsprechenden Kredit. Verschiedenste Standorte wurden geprüft. Der Standort auf dem Areal des Massnahmenzentrums MZU unterhalb des Dorfkerns hat sich als sehr geeignet erwiesen. Kanton und Gemeinde fan- den einen akzeptablen Konsens im Rahmen eines Dienstbarkeitsvertrages. Der Vertrag beinhaltet die Gewährung eines Fuss- und Fahrwegrechtes sowie eines Baurechtes und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Stimmbürger schaft. Der Planungsprozess konnte zwischenzeitlich zügig vorangetrieben werden. Das Projekt wurde auf die Bedürfnisse und zukünftig erhöhten Ansprüche der Gemeinde zugeschnitten, der detaillierte Flächenbedarf in einer Analyse erhoben. Die Gesamtkosten des Projektes betragen CHF 4’380’000 (+/– 10 %) inkl. MwSt. Es wurden Erfahrungs- und Kennwerte aus vergleichbaren Projekten verwendet. Mögliche Optimierungen wurden mit den Fachplanern, Architekten, Ingenieuren und Mitarbeitern der Gemeinde mehrmals vertieft geprüft. Die Liegenschaft mit dem Salzdepot an der Ringlikerstrasse 15 (249 m2 Bauland Zone W 2) könnte veräussert und die bestehenden Werkräumlichkeiten im Üdiker-Huus umgenutzt werden. Diese Massnahmen tragen zu einer finanziellen Entlastung bei. Ebenso kann der Werk- und Lagerplatz direkt unterhalb der Parkplätze des Gemeindehauses aufgehoben und anderen Zwecken zugeführt werden. Dem Wunsch nach einer Abfallsammelstelle wird in einem kleineren Rahmen ebenfalls Rechnung getragen. Es ist vorgesehen, in einer zweiten Etappe die Möglichkeiten der Entsorgung beim neuen Werkhof weiter auszubauen. Der unten eingefügte Übersichtsplan zeigt rot markiert Standort und Lage des projektierten neuen Werkhofs. Die Erschliessung erfolgt über die bestehende Zufahrt bei der Antikschreinerei. Bedarf der Gemeindewerke Der Bedarf der Gemeindewerke kann wie folgt zusammengefasst werden: – Fahrzeughalle gedeckt und temperiert/beheizt – Hallenteil für Anhänger gedeckt, Aussenklima – Hallenteil für Gerätschaften Winterdienst gedeckt, Aussenklima – Hallenteil für Gerätschaften Sommerdienst gedeckt und temperiert – Hallenteil für diverse Gerätschaften gedeckt und temperiert – Lagerflächen gedeckt und temperiert – Materiallager ungedeckt, Aussenklima – Muldenplätze gedeckt – Salzsilo 100 Tonnen – Werkstatt, beheizt, inkl. Maschinenraum – Betriebsstoffe/Öllager beheizt und belüftet – Büros, Aufenthalt, Garderobe beheizt – Kadaversammelstelle mit Kühlbox – Lagerflächen disponibel, gedeckt und abschliessbar, Kaltraum – Total zehn Parkplätze (inkl. Besucher) Situation und Architektur Da die zur Verfügung stehende Fläche knapp bemessen ist, muss eine effiziente Strukturierung des Gebäudes eingehalten werden. Das neue Werkhofgebäude bildet den südlichen Abschluss der Anlage um den Schlosshügel. Es positioniert sich an der Zürcherstrasse und ist somit als öffentliches Gebäude sichtbar und gut erschlossen. Es fügt sich mit seiner optisch mehrheitlich eingeschossigen Bauweise gut in die denkmalgeschützte Schlossanlage wie auch ins leicht abfallende Gelände ein. Luftbild bestehende Situation, Lage neuer Werkhof unten links Politische Gemeinde Uitikon 35 asphaltiert, die Aussenlagerflächen mit einem langlebigen Betonboden ausgeführt. Die Übergänge zur gewachsenen Umgebung werden möglichst natürlich und ohne Stützmauern bewerkstelligt. Die Architektur des Werkhofs widerspiegelt den öffentlichen Charakter wie auch die pragmatische Nutzung und die geforderte Robustheit des Gebäudes. Das Salzsilo in rechteckiger Form wird als markantes Element in die Gesamtanlage integriert. Die Unterfahrt kann gleichzeitig als Ausfahrt für lange Fahrzeuge (Sattelschlepper etc.) genutzt werden. Grundriss Erdgeschoss 1:200 Konstruktion und Materialien Der Sockelbau ist in Beton gehalten, darüber eine einfache, effiziente Holzbaukonstruktion. Die Aussenwände sind in HolzElementbauweise mit innen sichtbaren Dreischichtplatten-Oberflächen konstruiert. Das Dach wird in konventioneller FlachdachBauweise erstellt. Die extensive Begrünung ermöglicht eine Rückhaltung des anfallenden Regenwassers. Umgebung Die Zu- und Ausfahrt erfolgt über die Zürcherstrasse bei der Antikschreinerei und ist somit unabhängig von der Erschliessung des MZU. Die zehn geforderten Parkplätze für den Werkhof sind in unmittelbarer Nähe zum Gebäude vorgesehen. Die kombinierte Erschliessung ermöglicht eine wirtschaftliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Bodenfläche. Die Verkehrsflächen werden 36 Politische Gemeinde Uitikon Erschliessungsanlagen Die Erschliessungsanlagen bestehen aus folgenden Werkträgern: Wasserzuleitung, Schmutz- und Regenabwasserleitung, Antennenleitung, Fernwärmeleitung, Stromzufuhr, Zufahrtsbereich, Werkhofvorplatz und Parkplätze. Für den Bezug von Fernwärme kann die Einspeisung ab dem Netz der MZU erfolgen. Der Anschlusspunkt befindet sich im Bereich der MZU-Zufahrt beim Gebäude Zürcherstrasse 110. Ab diesem Anschlusspunkt wird das Fernwärmesystem bis zum Werkhofgebäude mittels einer Leitung auf einer Länge von rund 115 Meter verlegt. Die Gesamtkosten der Erschliessungsanlagen betragen CHF 641’000 (+/– 10 %) inkl. 8 % MWST und sind im nachstehenden Kostenvoranschlag enthalten. Vorgesehener Terminplan – Gemeindeversammlung: – Urnenabstimmung: – Baueingabe: – Ausschreibung und Offerteinholung: – Beginn Bauarbeiten: – Fertigstellung und Inbetriebnahme: 22. November 2016 12. Februar 2017 Ende Februar 2017 ab Februar 2017 Juni 2017 Sommer 2018 Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Der Wirtschaftlichkeit wird in der effizienten Anordnung der Nutzungen und in einer einfachen und pragmatischen Bauweise grösste Aufmerksamkeit gewährt. Das Projekt bietet die optimierte Integration aller Nutzungseinheiten in einem realistisch umsetzbaren Bebauungskonzept. Mit der äusserst kompakten Bauweise und einer Minimierung der Verkehrsflächen wird eine grösstmögliche Wirtschaftlichkeit erreicht. Aufgrund des Einbezugs des abfallenden Geländeverlaufs und der notwendigen Fundationskonstruktionen konnte zudem auf einfachste Weise das partielle Untergeschoss mit grosser Lagerfläche ohne grosse Rampenkonstruktionen realisiert werden. Der Nachhaltigkeit wird u.a. in der Bauweise in Holz Rechnung getragen. Zudem ist die Wärmeerzeugung mit Fernwärme angestrebt, die auf dem MZU-Areal vorhanden ist und mitbenutzt werden kann. Kostenvoranschlag BKP Bezeichnung 1 2 3 Total 1,2-stellig MWST CHF %/P 159’000 11’778 3.6 11 Räumungen, Terrainvorbereitungen –65’000 –4’815 –1.5 15 Anpassungen an bestehende Erschliessungsleitung 224’000 16’593 5.1 Gebäude 2’584’000 191’406 59.0 20 Baugrube 255’000 18’889 5.8 21 Rohbau 1 1’226’000 90’81 5 28.0 22 Rohbau 2 443’000 32’814 10.1 23 Elektroanlagen 142’000 10’519 3.2 24 Heizungs-, Lüftungsanlagen 123’000 9’111 2.8 25 Sanitäranlagen 123’000 9’111 2.8 27 Ausbau 1 152’000 11’258 3.5 28 Ausbau 2 120’000 8’889 2.7 219’000 16’222 5.0 219’000 16’222 5.0 253’000 18’741 5.8 253’000 18’741 5.8 857’000 63’480 19.6 51 Bewilligungen, Gebühren 68’000 5’037 1.6 52 Vervielfältigungen, Dokumentation 30’000 2’222 0.7 4’000 296 < 0.1 755’000 55’925 17.2 263’000 19’481 6.0 263’000 19’481 6.0 Vorbereitungsarbeiten Betriebseinrichtungen 31 Rohbau 1 4 Umgebung 46 Trassenbauten 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 56 Übrige Baunebenkosten 59 Übergangskonten für Honorare 6 Reserve 60 Baukostenreserve 9 Ausstattung 45’000 3’333 1.0 90 Möbel 45’000 3’333 1.0 4’380’000 324’441 100.0 Total CHF Politische Gemeinde Uitikon 37 Dienstbarkeitsvertrag mit dem Kanton Zürich Kanton Zürich und Politische Gemeinde Uitikon haben unter dem Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die Stimmbürgerschaft einen Dienstbarkeitsvertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag be inhaltet ein Baurecht für einen Werkhof auf einer Fläche von 1’837 m2, für eine Baurechtsfrist von 70 Jahren, bei einem Zinssatz von 2 % auf einem anrechenbaren Nettowert von CHF 590’712. Der Baurechtszins beträgt jährlich CHF 11’814. Die Gemeinde hat das Recht auf einen zusätzlichen Anteil von 589 m2 für eine spätere Angebots-Erweiterung der Abfallsammelstelle. Im Übrigen beinhaltet der Dienstbarkeitsvertrag die unentgeltliche Gewährung eines Fuss- und Fahrwegrechtes. Empfehlung an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Am jetzigen Standort des heutigen Werkhofes sind die Platzverhältnisse beengt und die gesetzlichen Bestimmungen in gewässerschutzrechtlicher Hinsicht nicht eingehalten; die Lärm-Emissionen aus dem Werkbetrieb sind zudem ungeeignet gegenüber den nahegelegenen Neubauten im Dorfkern. Mit Hinweis auf die weiter zunehmenden Aufgaben der Werkbetriebe aus dem künftigen Wachstum in Uitikon ist der Gemeinderat überzeugt, dass der beantragte Neubau des Werkhofes eine notwendige und sinnvolle Investition für künftige Jahrzehnte darstellt. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird seitens des Gemeinderates empfohlen, die Vorberatung und Bereinigung des beantragten Kredites für den Neubau des Werkhofes zuhanden der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 durchzuführen. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission Uitikon hat Antrag und Weisung des Gemeinderates für den Neubau eines Werkhofes geprüft. Sie empfiehlt der Stimmbürgerschaft, dem Kreditantrag von CHF 4’380’000 an der Urne zuzustimmen. 38 Politische Gemeinde Uitikon Initiative im Sinne von § 50 des Gemeindegesetzes von Dr. Ulrich Gysel und Mitunterzeichnenden betreffend Abschaffung der Stillen Wahl bei Erneuerungswahlen Vorberatung und Bereinigung zuhanden Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 Kurzinformation zum Traktandum Herr Dr. Ulrich Gysel hat dem Gemeinderat am 4. März 2016 eine Initiative im Sinne von § 50 des zürcherischen Gemeindegesetzes eingereicht. Zusätzlich wurden am 5. April 2016 weitere 71 Unterschriften nachgereicht. Die Initiative verlangt eine Änderung der Gemeindeordnung, mit welcher die Stille Wahl bei Erneuerungswahlen abgeschafft werden soll. Eine Initiative mit gleichem Inhalt wurde auch der Schulpflege eingereicht. Die Initiative ist formell gültig, fällt in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung zur Vorberatung und Bereinigung und bedarf einer Urnenabstimmung. Diese wird am 12. Februar 2017 stattfinden. Der Gemeinderat empfiehlt Ablehnung der Initiative. Über die Begründung orientiert die nachfolgende Stellungnahme des Gemeinderates. Ein Abschied der Rechnungsprüfungskommission ist für dieses Geschäft nicht erforderlich. ANTRAG Die Gemeindeversammlung beschliesst zuhanden der Urne: Die «Initiative zur Abschaffung der Stillen Wahl bei Erneue rungswahlen der Schulgemeinde Uitikon» wird nach Vorberatung und Bereinigung der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 überwiesen. WEISUNG Initiativtext und Begründung Am 4. März 2016 wurde dem Gemeinderat von Herrn Dr. Ulrich Gysel eine Initiative nach § 50 des Gemeindegesetzes eingereicht, welche zum Ziel hat, die Stille Wahl bei Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden abzuschaffen. Initiativtext und Begründung lauten wie folgt: ln der Gemeindeordnung vom 1. März 2008 wird Art. 6 wie folgt abgeändert: Art. 6 neu Für die Erneuerungswahlen der gemäss Art. 5 an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte. Kommt die Wahl mit gedruckten Wahlvorschlägen nicht zustande, werden leere Wahlzettel verwendet. Begründung Aus Sicht des Initianten muss mindestens bei Erneuerungs wahlen die Stille Wahl ausgeschlossen werden. Dafür gibt es mehrere Gründe. – Beim jetzigen System kennen wohl nur die politisch aktiven Besucher der Gemeindeversammlungen unsere Behördenmitglieder, besonders den Gemeinderat. Eine Urnenwahl alle vier Jahre würde zumindest dazu führen, dass sich die Behördenmitglieder im Wahljahr aktiv neu für ihr Amt bewerben und sich und ihre Tätigkeit den Einwohnern vorstellen. –Es ist sicher auch im Interesse der Behördenmitglieder selber, über eine Urnenwahl eine Bestätigung für ihr Engagement zu erhalten. –Das Argument, die obligatorische Urnenwahl verursache höhere Kosten, ist nicht stichhaltig. Bei beiden vorhergehenden Erneuerungswahlen kam es bei mindestens einer Behörde zu einer Urnenwahl. Im Jahr 2014 fielen die Erneuerungswahlen zudem mit eidg. Abstimmungen zusammen. Der Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen war also in jedem Fall notwendig. –ln den meisten Gemeinden des Kantons Zürich ist die Urnenwahl bei Erneuerungswahlen Standard. Uitikon würde also in keiner Weise aus der Reihe tanzen. Initiant: Ulrich Gysel, Üetlibergstrasse 8, 8142 Uitikon Für die Ersatzwahlen der gemäss Art. 5 zu wählenden Gemeindeorgane gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte über die Stille Wahl. Sind die Voraussetzungen für die Stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet. (Hinweise: Gedruckte Wahlvorschläge werden dann erstellt, wenn nicht mehr Kandidaten gemeldet sind als Sitze zu vergeben sind) Der Initiant ist berechtigt, diese Initiative vorbehaltlos zurückzuziehen. Politische Gemeinde Uitikon 39 Mit 71 Unterschriften erhielt die Initiative anfangs April 2016 zusätzliche Unterstützung. Formelles Jeder Stimmberechtigte kann über einen in die Befugnis der Gemeindeversammlung fallenden Gegenstand eine Initiative stellen. Initiativen sind schriftlich einzureichen. Die Gemeindevorsteherschaft entscheidet vorerst über die formelle Gültigkeit der Initiative und die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Ist die Gemeindeversammlung zuständig, legt der Gemeinderat dieser die Initiative zur Beratung vor. Im vorliegenden Fall verlangt die Initiative eine Änderung der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde. Erlass und Änderung der Gemeindeordnung sind gemäss Art. 7 Ziffer 1 der Urnenabstimmung zu unterbreiten, unterstehen also dem obligatorischen Referendum. Die Gemeindeversammlung kann daher das Anliegen nur vorberaten und bereinigen. Für den Entscheid über die Initiative ist eine Urnenabstimmung erforderlich, welche am 12. Februar 2017 stattfinden wird. Die Initiative erfüllt die weiteren Formerfordernisse wie Antragsinhalt und Schriftlichkeit. Sie weist auch im Übrigen keinen Mangel auf, welcher eine Vorlage gegenüber der Gemeindeversammlung und der Urne verbieten würde. Was verlangen die Initianten konkret? Derzeit ist Art. 6 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Uitikon wie folgt formuliert: Erneuerungs- und Ersatzwahlen, Art. 6: Für die Erneuerungs- und Ersatzwahlen der gemäss Art. 5 an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte über die Stille Wahl. Sind die Voraussetzungen für die Stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet. Gemäss Begehren der Initianten soll Art. 6 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Uitikon neu wie folgt formuliert werden: Erneuerungswahlen, Art. 6 Ziffer 1: 1. Für die Erneuerungswahlen der gemäss Art. 5 an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte. Kommt die Wahl mit gedruckten Wahlvorschlägen nicht zustande, werden leere Wahlzettel verwendet. Ersatzwahlen, Art. 6 Ziffer 2 2. Für die Ersatzwahlen der gemäss Art. 5 zu wählenden Gemeindeorgane gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte über die Stille Wahl. Sind die Voraussetzungen für die Stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet. Neu soll gemäss Initiativbegehren also unterschieden werden zwischen Erneuerungswahlen und Ersatzwahlen. Bei Erneue 40 Politische Gemeinde Uitikon rungswahlen würde die Stille Wahl nicht mehr möglich sein. Bei Ersatzwahlen würde hingegen die bisherige Regelung weiterhin Gültigkeit haben. Stellungnahme des Gemeinderates Der Gemeinderat empfiehlt der Stimmbürgerschaft Ablehnung der Initiative. Nachstehende Ausführungen begründen die ablehnende Stellungnahme wie folgt: – Mit der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, in Kraft seit 1. März 2008, hat der Souverän ausdrücklich zum heutigen Wahlsystem bei Erneuerungs- und Ersatzwahlen mit der Möglichkeit der Stillen Wahl gewechselt. Früher galt die Regelung gemäss Initiativbegehren. –Würde dem Initiativbegehren entsprochen, wären immer und nicht nur bei einer Überzahl an Kandidierenden Wahlen mit einem Wahlzettel durchzuführen. Bestehen nur so viele Wahlvorschläge wie Sitze zu vergeben sind, müsste gemäss Initiativbegehren ein Wahlzettel abgegeben werden, auf dem die Namen der Kandidierenden aufgedruckt sind. – Ob eine Urnenwahl oder eine Stille Wahl erfolgt, hängt offensichtlich nicht in erster Linie von den Bestimmungen der Gemeindeordnung ab. Es geht viel mehr darum, dass für echte Wahlen mehr Kandidierende als Behördensitze zur Verfügung stehen müssten. Damit liegt es letztlich an den Ortsparteien oder anderen Interessengruppen, im Sinne einer Personalentwicklung geeignete Kandidierende zu finden, zu fördern und zu einer Kandidatur zu motivieren. – Ob sich das erklärte Ziel der Initiative, dass «sich die Behördenmitglieder im Wahljahr neu für ihr Amt bewerben und sich und ihre Tätigkeit den Einwohnern vorstellen» mit der Abschaffung der Stillen Wahlen erreichen lässt, ist zumindest fraglich. Der Aufwand hingegen ist erheblich. Wer sich nicht für das politische Leben in der Gemeinde interessiert, wird auch mit dem aufwändigeren Wahlverfahren die Behördenmitglieder kaum besser kennen lernen. –Es ist bezeichnend, dass besonders bei Erneuerungswahlen kommunaler Behörden sehr tiefe Stimmbeteiligungen zu verzeichnen sind: – Ersatzwahl Gemeinderat am 2. März 1997 2’347 Stimmberechtigte / 871 Wahlzettel Stimmbeteiligung 37,1 % – Erneuerungswahl Gemeinderat am 1. Februar 1998 2’398 Stimmberechtigte / 727 Wahlzettel Stimmbeteiligung 30,3 % – Erneuerungswahl Gemeinderat am 3. Februar 2002 2’658 Stimmberechtigte / 1’044 Wahlzettel Stimmbeteiligung 39,3 % – Erneuerungswahl Gemeinderat 12. Februar 2006 2’731 Stimmberechtigte / 994 Wahlzettel Stimmbeteiligung 36,4 % Die obige Statistik (noch ehemalige Regelung mit obligatorischer Urnenwahl bei Erneuerungswahlen) zeigt, dass die Stimmbeteiligung, im Vergleich zur sonst recht hohen Beteili- gung bei eidgenössischen und kantonalen Urnengängen, tief liegt. – Bereits heute ist es ohne grossen Aufwand (und ohne Änderung der Gemeindeordnung) möglich, eine Urnenwahl zu veranlassen: Voraussetzung ist die Aufstellung eines überzähligen Kandidaten und das Zusammentragen von 15 Unterschriften innert 50 Tagen für diesen Kandidaten. Empfehlung an die Stimmbürgerschaft Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass mit der Abschaffung der Möglichkeit, Stille Wahlen bei Erneuerungswahlen durchführen zu können, der Kern des Initiativbegehrens nicht erfüllt wird. Er sieht im Gegenteil die Gefahr, dass die Abschaffung der Stillen Wahl und damit die Pflicht jedes Kandidierenden bzw. Behördenmitglieds, sich einer Urnenwahl stellen zu müssen, potenzielle Interessenten von einer Kandidatur abhalten kann. Die Möglichkeit der Stillen Wahlen ist nicht zuletzt die Folge fehlender Bereitschaft, sich politisch zu engagieren und bei einer Wahl zu exponieren. Hier sind die politisch interessierten und aktiven Kreise ge fordert, geeignete Kandidaten zu finden, zu motivieren und zu unterstützen. Der Gemeinderat empfiehlt deshalb der Stimmbürgerschaft, die Initiative Dr. Ulrich Gysel und Mitunterzeichnende an der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 abzulehnen. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Ein Abschied der Rechnungsprüfungskommission ist für dieses Geschäft nicht erforderlich. Politische Gemeinde Uitikon 41 Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon Erläuterungen zum Voranschlag 2017 Kurzinformation zum Traktandum Dem Gesamtaufwand der Laufenden Rechnung von CHF 1’389’167 steht ein Gesamtertrag von CHF 1’291’550 gegenüber. Der Voranschlag 2017 weist einen Aufwandüberschuss von CHF 97’617 aus. Belastend wirken sich die immer noch hohen Abgaben an die Zentralkasse aus. Aufgrund der Steuerfusserhöhung werden die Abgaben aber erst ab dem Jahr 2018 sinken. Um dem laufenden Aufwandüberschuss und dem immer geringer werdenden Eigenkapital entgegenzu wirken, wird der Steuerfuss auf 9 % belassen. Das Eigenkapital wird gemäss Voranschlag 2017 per Ende des Jahres 2017 CHF 566’132 betragen. Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission empfehlen Zustimmung zum Voranschlag 2017 und Festsetzung des Steuerfusses auf 9 %. ANTRAG Dem Voranschlag 2017 der Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon wird zugestimmt. Der Steuerfuss für das Jahr 2017 wird auf 9 % festgelegt. WEISUNG Allgemeine Bemerkungen Wie in den letzten Jahren resultiert auch im Voranschlag 2017 ein Aufwandüberschuss. Da für die Berechnung des Zentralkassenbeitrages die Rechnung 2015 mit dem Steuerfuss von 7 % massgebend ist, befinden sich diese Ausgaben immer noch auf hohem Niveau. Bei den laufenden Aufwendungen wurden alle möglichen Sparmassnahmen nur soweit ausgeschöpft, dass wir unsere vielfältigen Leistungen weiterhin erbringen können. Trotz konsequenter Ausgabendisziplin verzichten wir nicht auf nötige Investitionen, welche uns langfristig zu besseren Erträgen führen. Die Planung für die Renovation des Sigristenhauses ist so weit fortgeschritten, dass bei einer Annahme des Baukredites durch die Stimmbürger der Umbau in Angriff genommen werden kann. Die Lohnkosten sind durch die Personalverordnung festgelegt. Im Budget 2017 sind ca. 1.5 % Mehraufwendungen berücksichtigt. Das Eigenkapital per 31. Dezember 2015 betrug CHF 727’447.32. Mit dem zu erwartenden Fehlbetrag dürfte es sich per Ende 2016 auf rund CHF 664’000 abbauen. Die laufenden Fehlbeträge, welche bis heute nur dank ausserordentlicher Steuereinnahmen nicht so gravierend ausgefallen sind, zwingen uns, den Steuerfuss auf 9 % zu belassen. Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Abweichungen zum Voranschlag des letzten Jahres erläutert. 3390 Gemeindeaufbau und Leitung Minderaufwand zum Budget Vorjahr CHF 4’100 Der Personalverordnung entsprechend werden die vorgegebenen Lohnstufenanstiege bei allen Mitarbeitenden mit durchschnittlich 1.5 % in der Budgetierung berücksichtigt. Ein zu sätzlicher Teuerungsausgleich kommt nicht zum Tragen. Die Sozialversicherungsbeiträge steigen um rund 2 %. 42 Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon Für die allgemeinen Verwaltungsaufgaben der Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon bewegt sich das Budget 2017 im Rahmen der Vorjahre. Die ausserordentlichen Kosten, die für die Urnenabstimmung zur Renovation des Sigristenhauses entstehen werden, sind darin enthalten. 3391 Gottesdienst Mehraufwand zum Budget Vorjahr CHF 600 Die Gehälter der Organisten wurden, wie bereits erwähnt, der Personalverordnung entsprechend angepasst. Infolgedessen, dass unser Kirchenchor künftig die Möglichkeit wahrnehmen wird, zusätzlich in anderen Gemeinden aufzutreten und bereits die Planungsvorbereitungen zur Reformationsfeier begonnen haben, werden die Einsatzstunden des Chorleiters entsprechend erhöht. 3392 Diakonie, Ökumene, Entwicklungszusammenarbeit Mehraufwand zum Budget Vorjahr CHF 3’850 Die Mitarbeiterlohnanpassung ist, wie bereits erwähnt, der Personalverordnung entsprechend berücksichtigt. Für Aktivitäten zum 500-Jahr-Jubiläum der Reformation wurden im Konto «Veranstaltungen/Exkursionen» zusätzliche Aufwendungen von CHF 2’500 budgetiert. Die Vergabungen werden weiterhin bei CHF 70’000 belassen. 3393 Bildung Minderaufwand zum Budget Vorjahr CHF 2’650 In der Jugendarbeit der Gemeinde hat ein personeller Wechsel stattgefunden, der mit einer Lohnreduktion verbunden ist. Dadurch verringert sich der von der Ev.-ref. Kirchgemeinde an die Lohnkosten zu leistende Beitrag. Auch in diesem Jahr rechnen wir mit einer erfreulich grossen Anzahl von Jugendlichen, welche den Religionsunterricht besuchen. Aufgrund der heutigen Anzahl Kinder sind Doppelklassen im nächsten Jahr nicht ausgeschlossen. Demzufolge werden die Lohnaufwendungen höher budgetiert. Im Schuljahr 2017/2018 besuchen 15 Konfirmanden den Unterricht. Dies sind drei mehr gegenüber dem Vorjahr. Der ProkopfBeitrag ans Konfirmandenlager wurde aufgrund der Abrechnungen aus den Vorjahren um CHF 200 tiefer budgetiert. Das Angebot «Eltern-Kind-Singen» erfreut sich grosser Beliebtheit. In diesen Konten wurden sowohl bei den Aufwendungen, wie bei den Erträgen CHF 1’000 mehr budgetiert. 3394 Kultur Mehraufwand zum Budget Vorjahr CHF 3’050 Das Kulturangebot ist ein bereichernder Bestandteil der Gemeinde, an welchem wir auch in Zukunft festhalten möchten. Daher belassen wir die budgetierten Ausgaben auf dem bis herigen Niveau. Durch Beiträge von Dritten können wir die Nettoaufwendungen weiterhin in einem begrenzten Rahmen halten. Die prognostizierten Einnahmen haben wir aber auf Grund der Erfahrungen aus den Vorjahren leicht nach unten korrigiert. 3396 Liegenschaften Mehraufwand zum Budget Vorjahr CHF 9’200 Die Mitarbeiterlohnanpassung ist, wie bereits erwähnt, der Personalverordnung entsprechend berücksichtigt. Anschaffungen Mobilien: da der Unterricht in die Räumlichkeiten des Reformierten Kirchgemeindezentrums verlegt wird, müssen noch zweckmässige Möbel angeschafft werden. Zudem ist für unsere «Ulrich-Bibel» ein Schaukasten geplant. Unterhalt Kirche: die Dachziegel der Kirche sind in einem maroden Zustand und müssen, nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen, laufend ersetzt werden. Zudem muss das Vordach neu gestrichen werden, damit keine Fäulnis ins Gebälk dringen kann. Unterhalt RKZ: rund CHF 22’000 sind fixe Betriebskosten für Unterhalt und Heizung. Für den neu verlegten Boden im Markus/ Lukas-Zimmer ist für das erste Jahr ein fachmännischer Unterhalt durch die Herstellerfirma vorgesehen. Die Audio-Video-Anlage ist in die Jahre gekommen. Bei einem Defekt sind die Ersatzteile nur noch sehr schwer zu beschaffen. Für diese Aufwendungen sind CHF 12’000 budgetiert. Unterhalt Pfarrhaus: um allfällige Wasserschäden zu vermeiden, ist im Jahr 2017 eine umfassende Kontrolle des Flachdaches geplant. Unterhalt Sigristenhaus: nebst den üblichen Unterhaltsarbeiten fällt für nächstes Jahr die obligatorische Öltanksanierung an. Diese Aufwendungen werden zusätzlich mit CHF 11’000 budgetiert. 3900 Gemeindesteuern Minderertrag zum Budget Vorjahr CHF 6’000 Die Berechnung der Steuern wurde auch für dieses Jahr mit einem Steuerprozent von CHF 140’000 geplant. Trotzdem wird die Entwicklung der reformierten Bevölkerung in Uitikon genau beobachtet. Optimistisch vertrauen wir darauf, dass auch refor- mierte Christen, die zu ihrem Glauben stehen, in die neuen Überbauungen von Uitikon einziehen werden. Die übrigen Zahlen bewegen sich im Bereich der Vorjahre. 3920 Zentralkassenbeitrag und Finanzausgleich Minderaufwand zum Budget Vorjahr CHF 30’981 Der Beitragsschlüssel an die Zentralkasse für 2017 beträgt 3.20 % (Vorjahr 3.15 %). Leider wirkt sich die Steuererhöhung noch nicht auf den Zentralkassenbeitrag aus. Mit einer Reduktion dieser Abgabe können wir erst ab 2018 rechnen, da sich der Satz aus dem letzten Rechnungsjahr ableitet. Bei der Steuerkraftabschöpfung wird die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Uitikon mit CHF 66’051 belastet. Im Vorjahresvergleich gesehen, verringern sich diese Abgaben um CHF 15’198. 3940 Kapitaldienst Mehrertrag zum Budget Vorjahr CHF 1’400 Da die Sanierung des Sigristenhauses frühestens im Jahr 2017 beginnt, muss vorderhand kein Fremdkapital aufgenommen werden. 3990 Abschreibungen Mehraufwand zum Budget Vorjahr CHF 42’200 Im Jahr 2017 werden insgesamt CHF 103’000 ordentlich abgeschrieben. Es werden keine zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen. Investitionsrechnung Für das Jahr 2017 ist die Sanierung des Sigristenhauses vorgesehen. Bei Annahme des Kreditantrages durch den Stimmbürger werden CHF 840’000 investiert. Empfehlung an die Stimmberechtigten Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden ersucht, dem Voranschlag 2017 der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uitikon mit einem Steuerfuss von 9 % zuzustimmen. Abschied der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Die Rechnungsprüfungskommission hat Antrag und Weisung zum Voranschlag 2017 geprüft. Form und Inhalt entsprechen den gesetzlichen Erfordernissen. Der Voranschlag weist bei einem Aufwand von CHF 1’389’167 und einem Ertrag von CHF 1’291’550 einen Aufwand Oberschuss von CHF 97’617 aus, was ein per Ende 2017 budgetiertes Eigenkapital von CHF 566’132 ergibt. Die Investitionsrechnung zeigt im Verwaltungsvermögen Nettoinvestitionen von CHF 840'000 und im Finanzvermögen keine Nettoveränderung. Basierend auf einem Betrag von CHF 140’000 pro Steuerprozent der einfachen Staatssteuer (Vorjahr: CHF 140’000) wird ein Steueriuss von 9 % erhoben. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt Zustimmung zum Voranschlag 2017 und zu der vorgeschlagenen Festsetzung des Steuerfusses von 9 %. Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon 43 Aufwand nach Sachgruppen 2012 – 2017 CHF 700'000 600'000 500'000 Rechnung 2012 Rechnung 2013 400'000 Rechnung 2014 Rechnung 2015 Voranschlag 2016 300'000 Voranschlag 2017 200'000 100'000 0 Personalaufwand Sachaufwand Finanzausgleich und Vergabungen Abschreibungen/Übriger Aufwand Ertrag nach Sachgruppen 2012 – 2017 CHF 1'300'000 1'200'000 1'100'000 1'000'000 900'000 Rechnung 2012 800'000 Rechnung 2013 Rechnung 2014 700'000 Rechnung 2015 600'000 Voranschlag 2016 Voranschlag 2017 500'000 400'000 300'000 200'000 100'000 0 44 Steuern Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon Vermögenserträge/Gebühren Nettoaufwand Aufgabenbereich Kirchliches 2017 Liegenschaften 21% Gemeindeaufbau/Leitung 30% ur Kultur % 6% Bildung 14% Gottesdi Gottesdienst 11% Diakonie/Seelsorge 18% Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon 45 Ev.-ref. Kirchgemeinde Laufende Rechnung 33 19 Voranschlag 2017 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Kirchliches Saldo 724’350 53’400 670’950 704’700 51’900 652’800 629’161.13 60’933.10 568’228.03 Gemeindeaufbau/Leitung Saldo Gottesdienst Saldo Diakonie/Seelsorge Saldo Bildung Saldo Kultur Saldo Liegenschaften Saldo 199’700 500 199’200 1’000 72’600 500 122’700 4’000 95’350 8’000 37’400 39’400 143’700 195’600 500 195’100 1’000 72’000 1’000 118’850 3’000 98’000 9’000 34’350 37’400 134’500 209’171.60 128.40 209’043.20 2’465.00 64’277.05 6’423.90 108’981.73 6’721.00 82’062.80 1’354.80 27’689.55 43’840.00 76’173.70 73’600 123’200 99’350 45’400 183’100 119’850 101’000 43’350 171’900 66’742.05 115’405.63 88’783.80 29’044.35 120’013.70 Finanzen und Steuern Saldo 664’817 573’333 1’238’150 656’098 589’102 1’245’200 511’863.36 1’049’388.71 537’525.35 Gemeindesteuern Finanzausgleich Rückverteilung CO2-Abgabe Kapitaldienst Abschreibungen 33’000 528’317 1’237’000 35’000 559’298 1’245’000 35’879.31 1’047’085.00 414’353.60 166.60 3’226.75 2’137.11 58’403.70 500 103’000 Ev.-ref. Kirchgemeinde Investitionsrechnung Liegenschaften Saldo Teilsanierung Kirche Sanierung Sigristenhaus Revision/Reinigung Orgel Staatsbeiträge Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon 150 1’000 97’617 Aufwandüberschuss 46 73’000 1’000 60’800 100 100 63’698 30’702.68 Voranschlag 2017 Voranschlag 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 840’000 414’374.25 840’000 840’000 29’500.00 384’874.25 348’648.10 22’742.15 42’984.00 29’500.00 Kredit von CHF 840’000 für die Sanierung und den Umbau des Sigristenhauses Zürcherstrasse 48 Vorberatung und Bereinigung zuhanden der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 Kurzinformation zum Traktandum Das Sigristenhaus Zürcherstrasse 48, Erstellungsjahr 1894, direkt gegenüber der Gemeindeverwaltung, muss saniert werden. Zudem sieht die Kirchenpflege einen Umbau vor, um Mieterträge generieren zu können. Am 25. November 2014 hat die Kirchgemeinde-Versammlung einen Planungskredit von CHF 50’000 bewilligt und ein Jahr später der Kirchenpflege den Auftrag erteilt, gemäss dem ausgewählten Konzept «Weitblick» ein Projekt mit Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Diese Unterlagen liegen nun vor und werden der Kirchgemeinde-Versammlung zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Da die Kreditsumme einen Urnenentscheid erfordert, wird das Geschäft an der Gemeindeversammlung vorberaten und bereinigt. Der definitive Entscheid obliegt der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017. Die Kirchenpflege empfiehlt die Bewilligung des Kreditantrages. Den Abschied der Rechnungsprüfungskommission lesen Sie auf den Seiten 49 bis 50. ANTRAG Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne: 1.Für die Sanierung und den Umbau des Sigristenhauses Zürcherstrasse 48 wird ein Kredit von CHF 840’000 (inkl. MWST) bewilligt. 2.Der Kredit erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Baukostenentwicklung in der Zeit zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlages (1. April 2016) und der Bauausführung. Die Kirchenpflege strebt nicht nur eine Sanierung der Liegenschaft an. Aus der Liegenschaft soll auch ein jährlicher Mietertrag erwirtschaftet werden. Die verschiedenen Aktivitäten für den kirchlichen Unterricht werden inskünftig zentral im Kirchgemeindezentrum des Üdiker-Huus durchgeführt. Dadurch wird die ganze Liegenschaft vermietbar. Aktuell besteht im ersten Obergeschoss eine 3-Zimmer-Wohnung und das Dachgeschoss wurde vom reinen Estrich in zwei Wohnräume umgenutzt. WEISUNG Orientierung Das Sigristenhaus an der Zürcherstrasse 48 mit Erstellungsjahr 1894 muss dringend saniert werden. In Zeiten der Energiewende ist der verschwenderische Umgang mit Energie nicht mehr verantwortbar. Es sind hauptsächlich energetische Massnahmen, die mit der Sanierung getroffen werden sollen. Das Dach ist zu dämmen und die Fenster sind zu ersetzen. Zudem sind die Sandstein gewände der Fenster aufzufrischen. Die Ver- und Entsorgungs leitungen, die Sanitärinstallationen, die Elektrohauptverteilung sowie Teile der Elektroinstallation bedürfen des Ersatzes. Was beinhaltet das Sanierungs- und Umbauprojekt? Aus dem Bericht zum Vorprojekt ergeben sich nachstehende Massnahmen: – Das Dachgeschoss mit «Kreuzgiebel» soll komplett neu gestaltet und ausgebaut werden, wobei die bestehende Raumaufteilung mit Zwischendecke zurückgebaut wird. – In der bestehenden Wohnung im ersten Obergeschoss werden Küche und Bad/WC total ersetzt, neue Erschliessungsleitungen verlegt, neue Boden- und Wandbeläge verlegt bzw. die Böden aufgefrischt. Alle Räume werden neu gestrichen. – Im Erdgeschoss werden die Küche sowie Dusche/WC ersetzt, neue Erschliessungsleitungen verlegt, neue Boden- und Wand beläge verlegt, bzw. die Böden aufgefrischt und alle Räume neu gestrichen. – Im Untergeschoss werden alle Wand- und Deckenflächen neu gemalt und die Elektro-Hauptverteilung wird ersetzt. – Das Dach erfährt eine komplette energetische Sanierung, indem die Steildach- und Aussenwandflächen nachisoliert werden. – Die Sandsteingewände der Fenster werden aufgefrischt und die Fenster mit neuen, gut gedämmten Holzfenstern in MinergieQualität ersetzt; die Holzläden werden neu gestrichen. Die Details ergeben sich aus dem Arbeitsgattungs-Beschrieb des beauftragten Architekturbüros. Wie wurden die Kosten ermittelt und wie setzt sich der Kostenvoranschlag zusammen? Für einen Hauptanteil der Kosten von ca. 51 % bestehen Unternehmerofferten. Ein weiterer grosser Anteil der Kosten von ca. Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon 47 Südfassade Situation 0 1 5 UITIKON, DEN 17.10.2016 466 / SAN. SIGRISTENHAUS, ZÜRCHERSTR. 48, 8142 UITIKON AUFTRAGGEBERIN: EV. REF. KIRCHGEMEINDE 8142 UITIKON AUFTRAGGEBER: VARIANTE: WEITBLICK SITUATION 1: 500 KELLENBERGER & WALTI, AG FÜR ARCHITEKTUR UND BAUMANAGEMENT, 8004 ZÜRICH, 044 242 71 88, MAIL [email protected] 0 1 5 UITIKON, DEN 06.06.2016 1504 / SAN. SIGRISTENHAUS, ZÜRCHERSTR. 48, 8142 UITIKON AUFTRAGGEBERIN: EV. REF. KIRCHGEMEINDE 8142 UITIKON VARIANTE: WEITSICHT DU/WC SÜDFASSADE 1: 100 KELLENBERGER & WALTI, AG FÜR ARCHITEKTUR UND BAUMANAGEMENT, 8026 ZÜRICH, 044 242 71 88, MAIL [email protected] Zimmer Küche Nordfassade Westfassade Gang Eingang 0 1 Wohnen 5 Wohnen 0 1 TREPPE 5 UITIKON, DEN 06.06.2016 UITIKON, DEN 06.06.2016 1504 / SAN. SIGRISTENHAUS, ZÜRCHERSTR. 48, 8142 UITIKON AUFTRAGGEBERIN: EV. REF. KIRCHGEMEINDE 8142 UITIKON 1504 / SAN. SIGRISTENHAUS, ZÜRCHERSTR. 48, 8142 UITIKON VARIANTE: WEITSICHT AUFTRAGGEBERIN: EV. REF. KIRCHGEMEINDE 8142 UITIKON VARIANTE: WEITSICHT NORDFASSADE 1: 100 WESTFASSADE KELLENBERGER & WALTI, AG FÜR ARCHITEKTUR UND BAUMANAGEMENT, 8026 ZÜRICH, 044 242 71 88, MAIL [email protected] 1: 100 KELLENBERGER & WALTI, AG FÜR ARCHITEKTUR UND BAUMANAGEMENT, 8026 ZÜRICH, 044 242 71 88, MAIL [email protected] Dachgeschoss mit Variante Bad Ostfassade 48 Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon 0 1 5 0 1 5 43 % wurde über genaue Massauszüge sowie Marktpreise für einzelne Arbeitsgattungen bestimmt. Der Restkostenanteil von ca. 6 % basiert auf Kostenschätzungen. In den Kosten ist die Mehrwertsteuer eingerechnet. Stichtag des Kostenvoranschlages ist der 1. April 2016. Die Genauigkeit des Kostenvoranschlages beträgt nach SIA Norm 102 +/– 10 %. Kostenvoranschlag Die Hauptpositionen (BKP) zeigen nachstehende Zahlen: BKP 1 21 Arbeitsgattung Vorbereitungsarbeiten Rohbau 1: Baumeisterarbeiten, Gerüstungen, Montagebau in Holz 22 Rohbau 2: Fenster in Holz, Spengler arbeiten, Deckung Steildach (Dachdeckerarbeiten) 23 Elektroanlagen 24/244 Heizungsanlagen Lüftungsanlagen 25 Sanitäranlagen: Sanitärinstallationen, Waschmaschinen-/Tumblerkombination für Dachgeschosswohnung, Küchen einrichtung 27 Ausbau 1: Gipserarbeiten, Metallbau arbeiten, Schreinerarbeiten, Schliess anlagen 28 Ausbau 2: Bodenbeläge in Kunststoffen, Textilien und dergleichen, Bodenbeläge Plattenarbeiten, Bodenbeläge in Holz (Parkett), Wandbeläge Plattenarbeiten, Innere Oberflächenbehandlungen, Baureinigung Erstes Zwischentotal 29 Honorare: Architekt, Bauingenieur, Elektroingenieur, HLKK-Ingenieur, Sanitäringenieur, Schadstoff-Spezialist, Bauphysiker 4 Umgebung 5 Baunebenkosten 6 Reserve Zweites Zwischentotal Gesamttotal (Vorbereitung, erstes und zweites Zwischentotal) Kosten in CHF 10’000 125’000 100’000 42’000 25’000 6’000 125’000 40’000 93’000 556’000 169’000 10’000 49’000 46’000 274’000 840’000 Kirchgemeinde-Ordnung verlangt Vorberatung und Bereinigung vor dem Urnenentscheid In Art. 7 der Gemeindeordnung der Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon wird geregelt, dass Investitionsvorhaben mit einem Kreditbetrag über CHF 500’000 an einer Kirchgemeinde-Versammlung vorzuberaten und zu bereinigen sind. Eine Hauptabstimmung über den Antrag der Kirchenpflege findet nicht in der Gemeindeversammlung, sondern an der Urne statt. Die Urnenabstimmung ist für den 12. Februar 2017 vorgesehen. Empfehlung an die Stimmberechtigten Dass die Liegenschaft Zürcherstrasse 48/Sigristenhaus nicht den heutigen Bestrebungen für das Energiesparen entspricht ist allgemein anerkannt. Eine Sanierung der gesamten Liegenschaft ist dringend nötig. Die Kirchgemeinde-Versammlung hat deswegen bereits am 25. November 2014 einen Projektierungskredit bewilligt und am 25. November 2015 Auftrag zur Ausarbeitung eines Projektes mit Kostenvoranschlag gemäss Konzept «Weitblick» erteilt. Der Kreditantrag ist nun bereit zur Prüfung durch die Stimmbürgerschaft und zur Überweisung an die Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017. Mit der Sanierung und einem Umbau will die Kirchenpflege die Möglichkeit schaffen, günstigen Wohnraum im Dorfkern anbieten zu können, um damit Mieterträge zu generieren. Die kirchlichen Unterrichts-Aktivitäten werden zentral im Kirchgemeinde-Zentrum im Üdiker-Huus durchgeführt, weshalb eine Vermietung der Wohnungen in der Liegenschaft Zürcherstrasse 48 möglich wird. Die Kirchenpflege empfiehlt der Gemeindeversammlung, den Kreditantrag vorzuberaten und zu bereinigen, damit das Geschäft der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 zugeführt werden kann. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) Uitikon hat Antrag und Weisung der Kirchenpflege zum Kreditantrag von CHF 840'000 für die Sanierung des Sigristenhauses geprüft. Die RPK hat folgende Aspekte des Kreditantrages geprüft: a) Angemessenheit Die in der Kirchgemeindeversammlung vom 25. November 2015 beschlossene Variante «Weitblick» mit der Umnutzung zu einer reinen Wohnliegenschaft mit einem Ausbau des Dachstockes und der Vermietung von drei Wohnungen ist in der vorliegenden Sanierungsvorlage weiterverfolgt worden. Die Kosten sind mit neu Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon 49 CHF 840’000 insgesamt CHF 50'000 höher als in der Grobkostenschätzung vom November 2015. Die RPK hat sich darum von der Kirchenpflege informieren lassen über – Zu erwartende Mieteinnahmen: – CHF 2’300 zzgl. Nebenkosten für die beiden 3½-ZimmerWohnungen – CHF 1’900 zzgl. Nebenkosten für die 2½ Zimmer Wohnung – Unterhaltskosten, die nicht als Nebenkosten umgelegt werden können: 5 % der jährlichen Abschreibung = CHF 8’400/Jahr – Verwaltungskosten: Es ist eine Verwaltung durch Dritte vorgesehen für etwa CHF 5’500 pro Jahr –Finanzierung: – 30 % Eigenmittel – 70 % Fremdmittel mit 3 % Hypothekarzinsen, jederzeit amortisierbar, Laufzeit maximal 10 Jahre. Mit diesen Zusatzinformationen beantwortet die RPK folgende Fragen: Liegt die Investition im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kirchgemeinde? Nein, die Zielsetzung, den Kredit innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen, ist nur realistisch mit einer Erhöhung des Steuerfusses um zwei Prozentpunkte. Bei Annahme des Kredites müsste der Antrag auf Steuerfusserhöhung bereits auf die Steuerperiode ab 2018 erfolgen, da sonst die liquiden Mittel für die Defizite der laufenden Rechnung und die Rückzahlung des Bankkredites fehlen. Ist die Investition notwendig? Nein, der Ausbau des Sigristenhauses mit Wohnungen hat mit der Erfüllung von Aufgaben in der Kirchgemeinde nichts zu tun. Deshalb muss die Liegenschaft vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen der Ev.-ref. Kirchgemeinde überführt werden. In dieser separaten Vermögensrechnung müssen die Investitionen aus Sicht der RPK besonders strenge Anforderungen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit erfüllen. Mit einer Nettorendite im aller besten Fall von 2 % nach Berechnungen der RPK (bei einer Finanzierung und Amortisation des Bankkredites über zwanzig Jahre) ist die Investition in Frage zu stellen. In den geplanten Ausgaben sind keine Kosten z.B. für den Ersatz der Heizung, eine Dach- oder Fassadensanierung enthalten. Ist die Investition dringlich? Nein, die laufenden Kosten können weitgehend über bestehende Mieteinnahmen gedeckt werden. 2017 wird hier mit der notwendigen Sanierung des Öltanks, welche als gebundene Ausgabe nicht Gegenstand des Kreditantrags ist, eine Ausnahme darstellen. Ist die Investition zweckmässig? Ja, für eine Vermietung von drei Wohnungen ist dieses Projekt geeignet. Das vorliegende Bauprojekt berücksichtigt einen vernünftigen Ausbau im Ausmass der in der Kernzone zulässigen Möglichkeiten. Leider dürfen hier aber keine Balkone erstellt werden. 50 Ev.-ref. Kirchgemeinde Uitikon Ist die Investition wirtschaftlich? Über einen Abschreibungs- und Finanzierungszeitraum von zwanzig Jahren ist diese Frage nur bedingt zu bejahen. Es sind folgende Risiken zu berücksichtigen, die aus Sicht der RPK nicht unerheblich sind: – Die Entwicklung von Kreditzinsen über einen Zeitraum von zwanzig Jahren ist nicht abzusehen. – Der Nettomieteinnahmen über CHF 78’000 pro Jahr sind nicht gesichert, zumal für attraktive Wohnungen der Balkon fehlt und die Zürcherstrasse recht befahren ist. – Die Ev.-ref. Kirchgemeinde ist von der Struktur her heute nicht in der Lage, die Vermietung selber sicherzustellen. Die Kosten für eine Verwaltung durch Dritte können möglicherweise nicht voll als Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden. – Mögliche Investitionen für weitere Sanierungen wie Heizung, Dach und Fassade sind nicht auszuschliessen. – In der Baukostenschätzung ist die Reserve mit CHF 46’000 (5,5 % des Gesamtprojektes) knapp bemessen. Üblich sind bei der Sanierung eines Altbaus 10 %. b) Mögliche Alternativen Die RPK stellt fest, dass die Räume im Sigristenhaus von der ev.ref. Kirchgemeinde nicht mehr benötigt werden. Eine Nutzung des Gebäudes mit Wohnungen ist sinnvoll. Deshalb sind die Alternativen einer Vermietung als Ganzes der nicht sanierten Liegenschaft oder eines Verkaufs an Dritte zu prüfen. Die RPK hat mit den Annahmen der Kirchenpflege die laufenden Cashflows der geplanten Sanierung über zwanzig Jahre berechnet. Daraus ergibt sich ein Barwert der Investition von CHF 720'000. Das heisst, dass ein Mindestverkaufspreis der Liegenschaft zu diesem Preis die gleiche Rendite abwirft wie der Betrieb der Liegenschaft über zwanzig Jahre. Ein Verkauf birgt aber keine Risiken weiterer Investitionen. Fazit Der Betrieb der Liegenschaft bringt kurz- und mittelfristig keine Entlastung in der laufenden Rechnung. Das Ziel der Kirchenpflege, den zwingend notwendigen Bankkredit innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen, ist nur mit einer Steuerfusserhöhung von 2% zu finanzieren. Ein Verkauf der Liegenschaft ohne Ausbau für mindestens CHF 720’000 bringt über den Betrachtungszeitraum von zwanzig Jahren ökonomisch den gleichen Nutzen. Jeder auf dem Markt erzielbare Mehrpreis entlastet die Rechnung der Ev.-ref. Kirchgemeinde zusätzlich. Die kritische Prüfung der Vorlage unter Berücksichtigung finanzpolitischer Aspekte bringt die RPK zur Überzeugung, dass die ökonomisch sinnvollste Lösung der Verkauf der Liegenschaft ist. Ohne diese Alternative seriös abgeklärt zu haben und ohne Gespräche mit den Bedürfnissen der politischen Gemeinde nach mehr Wohnraum für soziale Zwecke oder Büroräume geführt zu haben, ist eine Entscheidung zur Sanierung der Liegenschaft durch die Ev.-ref. Kirchgemeinde verfrüht. Die RPK der Ev.-ref. Kirchgemeinde empfiehlt deshalb der Stimmbürgerschaft, den Kreditantrag von CHF 840’000 an der Urne abzulehnen. Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon Erläuterungen zum Voranschlag 2017 Kurzinformation zum Traktandum Die Röm.-kath. Kirchenpflege beantragt, den Steuerfuss für das kommende Jahr unverändert auf 11 % festzusetzen. Bei Gesamterträgen von CHF 1’792’700 und Gesamtaufwendungen von CHF 1’589’100 wird mit dem Voranschlag 2017 ein Ertragsüberschuss von CHF 203’600 budgetiert. Dieser wird dem Eigenkapital zugeschlagen, welches Ende 2017 einen Stand von CHF 1’437’233 erreichen kann. Höhere Aufwendungen bei den Liegenschaften im baulichen Bereich, ein besserer Mietertrag aus der Wohnungsvermietung in der Liegenschaft Am Wasser, eine erwartete Steigerung bei den Steuererträgen und ein tieferer Beitrag an die Zentralkasse tragen als die wichtigsten Faktoren aus dem Voranschlag 2017 zum budgetierten Ertragsüberschuss bei. Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission empfehlen Zustimmung zum Voranschlag 2017. ANTRAG Dem Voranschlag 2017 der Röm.-kath. Kirchgemeinde AeschBirmensdorf-Uitikon wird zugestimmt und der Steuerfuss für das Jahr 2017 unverändert auf 11 % festgesetzt. 396 Kirchliche Liegenschaften Die Aufwendungen sind durch anstehende Aufgaben im baulichen Unterhalt deutlich höher wie im Voranschlag 2016 vorgesehen. Durch die Vermietung der Wohnung Am Wasser sind die Einnahmen auch höher wie im Budget 2016 vorgesehen. WEISUNG Allgemeine Bemerkungen Die Summen des Budgets 2017 präsentieren sich folgendermas sen: CHF Budgetierte Aufwendungen 1’589’100 Budgetierte Einnahmen 1’792’700 Budgetierter Ertragsüberschuss 203’600 Abschreibungen241’100 Netto-Cashflow444’700 Eigenkapital per Ende 2015 1’316’833 Ausgabenüberschuss Budget 2016 (unter Vorbehalt des Jahresabschlusses) – 83’200 Eigenkapital per Ende 2016 1’233’633 Ausgabenüberschuss Budget 2017 (unter Vorbehalt des Jahresabschlusses) 203’600 Eigenkapital per Ende 2017 1’437’233 900 Steuern Die von den Gemeinden erwarteten Steuererträge sind deutlich positiver als im Vorjahr. 390 Gemeindeaufbau und -leitung Budgetierter Aufwand ist tiefer wie die Jahresrechnung 2015 und entspricht dem Voranschlag 2016. 391 Gottesdienst Die Aufwendungen sind durch geringere Personalkosten tiefer wie im Voranschlag 2016 und wie in der Jahresrechnung 2015. 392 Diakonie Die Aufwendungen sind im Rahmen der Jahresrechnung 2015 und Voranschlag 2016. 393 Bildung Die Ausgaben sind auf dem Niveau des Voranschlages 2016. 920 Finanzausgleich Der Beitrag und Finanzausgleich an die Zentralkasse reduziert sich gegenüber dem Voranschlag 2016. 940/990 Kapitaldienst Der Passivzins in der Höhe des Voranschlag 2016. Die gesetzlichen Abschreibungen sind auf CHF 241’100 budgetiert. Durch die deutlich höheren Einnahmen gegenüber dem Vorjahresbudget erhöht sich unser Eigenkapital um Fr. 203’600.00. Antrag der Kirchenpflege Wir ersuchen die Stimmberechtigten, den Voranschlag 2017 der Kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon bei einem unveränderten Steuerfuss von 11 % zu genehmigen. Abschied der Kirchenpflege 1. Die Kirchenpflege hat an ihrer Sitzung vom 15. September 2016 den Voranschlag 2017 der Röm.-kath. Kirchgemeinde Birmensdorf geprüft und genehmigt. Das Budget sieht für die laufende Rechnung einen Aufwand von CHF 1’589’100 und einen Ertrag von CHF 1’792’700 vor. Damit ergibt sich ein Ertragsüberschuss von CHF 203’600. Die Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen weist bei Ausgaben von CHF 140’000 und Einnahmen von CHF 0.00 total Nettoinvestitionen von CHF 140’000 aus. 2. Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung, den Voranschlag 2017 zu genehmigen und den Steuer- Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon 51 fuss für das Jahr 2017 auf 11 % der einfachen Staatssteuer festzusetzen. Abschied der Rechnungsprüfungskommission 1. Die Rechnungsprüfungskommission hat gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes den ihr unterbreiteten Voranschlag 2017 der Röm. kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmens dorf-Uitikon geprüft. Sie hat festgestellt, dass Aufbau und Inhalt den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Voranschlag sieht für die laufende Rechnung einen Aufwand von CHF 1’589’100 und einen Ertrag von CHF 1’792’700 vor. Damit ergibt sich ein Ertragsüberschuss von CHF 203’600. Dieser wird dem Eigenkapital zugeführt, womit sich per Ende 2017 ein budgetiertes Eigenkapital von CHF 1’437’233 ergibt. Die Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens zeigt bei Ausgaben von CHF 140’000 und Einnahmen von CHF 0.00 Nettoinvestitionen von CHF 140’000. 2.Die Rechnungsprüfungskommission stellt den Antrag, den Voranschlag 2017 in dieser Form zu genehmigen und den Steuerfuss für das Jahr 2017 auf 11 % der einfachen Gemeindessteuer zu belassen. 52 Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon Rechnung 2015 Röm-kath. Kirchgemeinde Laufende Rechnung Kto. Budget 2016 Budget 2017 Steuerfuss 11 % Steuerfuss 11 % AufwandErtrag Aufwand Ertrag AufwandErtrag Kontoname 390 Gemeindeaufbau und -leitung 174’641 424 170’000 170’300 391 Gottesdienst 222’647 958 232’400 211’600 392 Diakonie 202’683 36’456 198’900 199’600 393 Bildung 172’817 179’600 179’400 394 Kultur 38’800 396 Liegenschaften 900 42’964 1’369 38’000 231’301 66’603 225’300 62’300 262’400 82’300 Steuern Abschreibungen/Erlasse Bezugskosten Ord. Steuern Rechnungsjahr Steuern frühere Jahre Quellensteuern Aktive Steuerausscheidungen Passive Steuerausscheidungen Pauschale Steueranrechnung Nach- und Strafsteuern Zinseinnahmen 42’241 11’503 30’738 1’500’067 41’800 17’300 24’500 1’441’800 45’400 14’800 30’600 1’710’400 920 Beitrag an die Zentralkasse 215’734 940 Kapitaldienst Gebühren Passivzinsen Sonderrechnung Aktivzinsen 25’975 119 25’754 102 Abschreibung 280’223 990 TOTAL 999 1’494’269 92’092 –54’308 16’495 –64’803 –4’313 13’608 7’027 Summen Steuerfuss Einfacher Steuerertrag (100 %) 317 26’100 400 25’600 100 500 25’500 400 25’000 100 500 241’100 253’700 1'606’193 1'636’000 110’300 18’500 26’600 –82’800 –4’200 600 5’400 215’000 222’000 317 1’611’225 Zunahme Eigenkapital Entnahme Eigenkapital 1’386’000 101’300 14’400 20’200 –81’300 –4’000 600 4’600 1’587’800 1’504’600 1’589’100 1’792’700 203’600 –5’032 1’606’193 –83’200 1’606’193 11 % 13’584’300 1’504’600 1’504’600 11 % 12’600’000 1’792’700 1’792’700 11 % 14’872’700 Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon 53 Kredit zur Sanierung aller Asphaltflächen rund um die Katholische Kirche St. Martin in Birmensdorf Kurzinformation zum Traktandum Die Asphaltflächen bei der Katholischen Kirche St. Martin in Birmensdorf sind nach praktisch 40-jähriger Nutzungszeit sanierungsbedürftig. Für Passanten besteht Unfallgefahr. Ohne Sanierung werden die Schäden weiter zunehmen. Die Kirchenpflege beantragt einen Kredit von CHF 140‘000. Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission empfehlen Bewilligung des Kredites. ANTRAG 1.Für die Sanierung aller Asphaltflächen rund um die Röm.-kath. Kirche St. Martin in Birmensdorf wird ein Kredit von CHF 140’000 bewilligt. 2.Der Kredit erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Baukostenentwicklung in der Zeit zwischen der Aufstellung der Offerte (Stichdatum 2. Juni 2016) und der Bauausführung. WEISUNG Orientierung Die Asphaltflächen der Fusswege und des Parkplatzes wurden während dem Bau der Liegenschaft eingebracht und sind somit bald 40 Jahre alt. Im Laufe der Zeit sind durch die Nutzung und Witterungseinflüsse an vielen Stellen Risse in der Deckschicht oder sogar Löcher bis in tiefere Schichten entstanden. Ebenso sind an mehreren Orten die Randsteine und Ablaufrinnen beschädigt oder sogar bereits eingebrochen. Der Zustand ist unansehnlich, kann so nicht belassen werden und erfordert eine Sanierung. Die Schäden stellen Stolperfallen dar und sind eine Gefährdung für alle Passanten, speziell für Personen, die zu Fuss nicht gut unterwegs sind. Durch Witterungseinflüsse und die weitere Nutzung werden die Beschädigungen laufend zunehmen. Abklärungen der Situation und vorgesehene Massnahmen Die Schäden hat eine Fachfirma vor Ort begutachtet, um zu klären, welche Massnahmen getroffen werden sollen. Im Rahmen dieser Begutachtung ergab sich, dass vor 40 Jahren eine Deckschicht eingebaut wurde, die nur ca. 1 cm dick ist und demnach deutlich zu schwach ausgeführt wurde. Üblich sind heute je nach Beanspruchung 2 bis 3 cm. Zudem wird für die Bestimmung der Dicke der Schicht die Nutzung der Fläche berücksichtigt. Auf 54 Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon Parkplätzen ist wegen dem Abrenken von Fahrzeugrädern eine stärkere Schicht erforderlich, als auf Flächen für den rollenden Verkehr. Bei dieser schwachen Struktur sowie den fortgeschrittenen Schäden ergibt eine lokale Reparatur der Asphalt flächen keine stabile und dauerhafte Lösung. Die Schäden würden nach kurzer Nutzungszeit wieder aufbrechen und eine erneute Sanierung erfordern. Für eine stabile und dauerhafte Lösung wird eine komplette Sanierung der Asphaltflächen empfohlen. Die Sanierungsmassnahmen beinhalten folgende Arbeiten: – kompletter Ausbau der bestehenden Asphaltbeläge – Reparatur oder Ersatz der Randsteine und Ablaufrinnen – Einbau eines neuen Belages nach aktuell geltenden Normen Nach Abschluss der Sanierung darf erwartet werden, dass der neue Asphaltbelag während mehreren Jahrzehnten seinen Dienst erfüllen wird. Kostenzusammenstellung, zusammengefasst auf die wichtigsten Positionen Die Offerte der Fachfirma vom 2. Juni 2016 zeigt zusammen gefasst die nachstehenden Positionen: Asphaltbelagsarbeiten: – verschiedene Installationen und Vorbereitungen – Aufbrechen des alten Belages und der Verbundsteine – Abbrechen und Demontieren von Stellriemen – Liefern und Einbau von Bund- und Schalensteinen – Versetzen von Schachtdeckeln –Fräsarbeiten – Einlaufschächte, Schieber- und Hydrantenklappen einbauen – Auflad und Abtransport von Aushubmaterial – Heissbitumenfugen, Emulsion Haftgrund – Trocken- und Nassreinigung – Abdecken von Fassadenteilen und Mauern – Diverses, Unvorhergesehenes, etc. CHF 119’753 Empfehlung an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Es ist offensichtlich, dass die Asphaltflächen rund um die Katholische Kirche St. Martin in Birmensdorf dringend einer gesamten Sanierung bedürfen. Es besteht Unfallgefahr. Die Schadenssituation wird sich weiter verschlimmern. Mit einer Gesamtsanierung wird eine Lösung erreicht, die über mehrere Jahrzehnte anhalten wird. Die Röm.-kath. Kirchenpflege empfiehlt Bewilligung des beantragten Kredites. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission der Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon hat im Rahmen des Abschiedes zum Voranschlag 2017 von der vorgesehenen Investition Kenntnis genommen und unterstützt den Antrag. Entwässerungsrinne und Ableitungen: – Verschiedene Rohre, Abzweiger, Chromstahlbriden, – Übergangsstücke, Elektroschweissmuffen, Liefern und Versetzen Entwässerungsrinne, etc. CHF 16’045 Anpassung Rasengittersteine an Entwässerungsrinne: – Aushubarbeiten mit Kleinbagger oder von Hand – Erstellen der Reinplanie inkl. Lieferung Strassenkies – Bettungsschicht mit Lieferung Sand-/Splitt-Gemisch – Zuschneiden und Einbau Rasengittersteine – Liefern und Einbringen von Humussubstrat inkl. Ansäen CHF Total beantragter Kredit, aufgerundet 3’063 CHF 140’000 Finanzierung Die Finanzierung des Sanierungsprojektes ist tragbar, erfolgt über betriebliche Cash-Flows und teilweise durch Belastung des Nettovermögens. Röm.-kath. Kirchgemeinde Aesch-Birmensdorf-Uitikon 55 Impressum Herausgegeben im Auftrag des Gemeinderates Uitikon. Verantwortlich für die Redaktion : B. Bauder, dipl. Gemeindeschreiber, Uitikon. Internet : www.uitikon.ch E-Mail : [email protected] Zürcherstrasse 59 CH-8142 Uitikon Tel. 044 200 15 00 www.uitikon.ch [email protected]
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