DIPLOMSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN Studienjahr 2016/17

DIPLOMSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN
ANMELDUNGEN ZU DEN SCHRIFTLICHEN FACHPRÜFUNGEN IM 2. STUDIENABSCHNITT
Studienjahr 2016/17
ACHTUNG: Im Falle einer Abmeldung von einer schriftlichen Fachprüfung muss diese zwingend während der festgesetzten Abmeldefrist vorgenommen werden! Eine
spätere Abmeldung ist nur mit Begründung per E-Mail an das Prüfungsreferat möglich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erfolgt eine 40-tägige Sperre.
ANMELDEFRISTEN
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
zu den
NOVEMBERKLAUSUREN
PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen
der folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
von Montag, 31. Oktober 2016
bis
Freitag, 04. November 2016
Klausuren finden im Zeitraum von
Montag, 21. November bis Freitag,
25. November 2016 statt
zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und
Strafverfahrensrecht":
Übung aus Strafrecht
zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches
Recht":
Übung aus Bürgerliches Recht
Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv
bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche
Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher
keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich!
zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und
Verwaltungsrecht":
Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht
Bitte beachten: Wenn man die Klausur
Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv
absolviert hat, kann auch die mündliche
Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein
Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und
mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu
einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A
abgelegt haben, müssen die mündliche
PRÜFERINNENEINTEILUNG
STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102):
Hinterhofer (A-H), Lagodny (I-O), Seiler (P-Z)
kommissionell: Hinterhofer (Vorsitz), Lagodny, Seiler
BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103):
Warto (A-L), Faber (M-Z)
kommissionell: Graf (Vorsitz), Warto, Faber
VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108):
Feik (A-L), Müller (M-Z)
kommissionell: Stolzlechner (Vorsitz), Feik, Müller
FINANZRECHT (FA1.0110):
Urtz (A-Z)
kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger
PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT)
(in Englisch) (FA1.0111):
Schmalenbach (A-L), Geistlinger (M-Z)
kommissionell: Schmalenbach (Vorsitz), Geistlinger, Brandl
EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder
EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en)
N.N. / kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N.
Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer
Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich
abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)!
Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der
zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin
ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu
vereinbaren!
zur schriftlichen Fachprüfung „Public
International Law“ (Völkerrecht):
SK Legal English
zur FP Europarecht/European Union Law:
keine Zulassungsvoraussetzung
ANMELDEFRISTEN
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
zu den
JÄNNERKLAUSUREN
PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen
der folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
von Montag, 02. Jänner 2017
bis
Freitag, 06. Jänner 2017
Klausuren finden im Zeitraum von
Montag, 23. Jänner bis Freitag,
27. Jänner 2017 statt
PRÜFERINNENEINTEILUNG
STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102):
Lagodny (A-H), Seiler (I-O), Schmoller (P-Z)
kommissionell: Lagodny (Vorsitz), Seiler, Schmoller
zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und
Strafverfahrensrecht“:
Übung aus Strafrecht
BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103):
zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches
Recht":
Übung aus Bürgerliches Recht
Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv
bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche
Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher
keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich!
VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108):
zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und
Verwaltungsrecht":
Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht
PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT)
(in Englisch) (FA1.0111):
Bitte beachten: Wenn man die Klausur
Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv
absolviert hat, kann auch die mündliche
Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein
Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und
mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu
Graf (A-L), Janisch (M-Z)
kommissionell: Böhm (Vorsitz), Graf, Janisch
Winkler (A-L), Kneihs (M-Z)
kommissionell: Jahnel (Vorsitz), Winkler, Kneihs
FINANZRECHT (FA1.0110):
Urtz (A-Z)
kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger
Geistlinger (A-L), Schmalenbach (M-Z)
kommissionell: Geistlinger (Vorsitz), Schmalenbach, Brandl
EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder
EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en)
N.N. / kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N.
Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer
einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A
abgelegt haben, müssen die mündliche
Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der
zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin
ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu
vereinbaren!
Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich
abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)!
zur schriftlichen Fachprüfung „Public
International Law“ (Völkerrecht):
SK Legal English
zur FP Europarecht/European Union Law:
keine Zulassungsvoraussetzung
ANMELDEFRISTEN
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
zu den
FEBRUARKLAUSUREN
PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen
der folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
von Montag, 30. Jänner 2017
bis
Freitag, 03. Februar 2017
Klausuren finden im Zeitraum von
Montag, 20. Februar bis Freitag,
24. Februar 2017 statt
PRÜFERINNENEINTEILUNG
STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102):
Seiler (A-H), Schmoller (I-O), Hinterhofer (P-Z)
kommissionell: Seiler (Vorsitz), Schmoller, Hinterhofer
zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und
Strafverfahrensrecht":
Übung aus Strafrecht
BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103):
zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches
Recht":
Übung aus Bürgerliches Recht
Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv
bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche
Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher
keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich!
VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108):
zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und
Verwaltungsrecht":
Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht
Bitte beachten: Wenn man die Klausur
Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv
absolviert hat, kann auch die mündliche
Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein
Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und
Böhm (A-L), Auer (M-Z)
kommissionell: Kletečka (Vorsitz), Böhm, Auer
Stolzlechner (A-L), Klaushofer (M-Z)
kommissionell: Müller (Vorsitz), Stolzlechner, Klaushofer
FINANZRECHT (FA1.0110):
Urtz (A-Z)
kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger
PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT)
(in Englisch) (FA1.0111):
Geistlinger (A-L), Schmalenbach (M-Z)
kommissionell: Geistlinger (Vorsitz), Schmalenbach, Brandl
EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder
EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en)
mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu
einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A
abgelegt haben, müssen die mündliche
Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der
zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin
ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu
vereinbaren!
N.N. / kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N.
Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer
Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich
abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)!
zur schriftlichen Fachprüfung „Public
International Law“ (Völkerrecht):
SK Legal English
zur FP Europarecht/European Union Law:
keine Zulassungsvoraussetzung
ANMELDEFRISTEN
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
zu den
APRILKLAUSUREN
PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen
der folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
von Montag, 03. April 2017
bis
Freitag, 07. April 2017
Klausuren finden im Zeitraum von
Montag, 24. April bis Freitag,
28. April 2017 statt
PRÜFERINNENEINTEILUNG
STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102):
Schmoller (A-H), Hinterhofer (I-O), Lagodny (P-Z)
kommissionell: Schmoller (Vorsitz), Hinterhofer, Lagodny
zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und
Strafverfahrensrecht":
Übung aus Strafrecht
BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103):
zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches
Recht":
Übung aus Bürgerliches Recht
Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv
bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche
Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher
keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich!
VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108):
zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und
Verwaltungsrecht":
Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht
Bitte beachten: Wenn man die Klausur
Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv
absolviert hat, kann auch die mündliche
Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein
Kletečka (A-L), Rainer (M-Z)
kommissionell: Mader (Vorsitz), Kletečka, Rainer
Müller (A-L), Jahnel (M-Z)
kommissionell: Feik (Vorsitz), Müller, Jahnel
FINANZRECHT (FA1.0110):
Urtz (A-Z)
kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger
PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT)
(in Englisch) (FA1.0111):
Geistlinger (A-L), Schmalenbach (M-Z)
kommissionell: Geistlinger (Vorsitz), Schmalenbach, Brandl
EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder
Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und
mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu
einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A
abgelegt haben, müssen die mündliche
Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der
zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin
ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu
vereinbaren!
EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en)
N.N.
kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N.
Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer
Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich
abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)!
zur schriftlichen Fachprüfung „Public
International Law“ (Völkerrecht):
SK Legal English
zur FP Europarecht/European Union Law:
keine Zulassungsvoraussetzung
ANMELDEFRISTEN
zu den
JUNIKLAUSUREN
von Montag, 05. Juni 2017
bis
Freitag, 09. Juni 2017
Klausuren finden im Zeitraum von
Montag, 26. Juni bis Freitag,
30. Juni 2017 statt
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen
der folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
PRÜFERINNENEINTEILUNG
STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102):
Hinterhofer (A-H), Lagodny (I-O), Seiler (P-Z)
kommissionell: Hinterhofer (Vorsitz), Lagodny, Seiler
zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und
Strafverfahrensrecht":
Übung aus Strafrecht
BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103):
zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches
Recht":
Übung aus Bürgerliches Recht
Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv
bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche
Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher
keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich!
VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108):
zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und
Verwaltungsrecht":
Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht
Bitte beachten: Wenn man die Klausur
Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv
absolviert hat, kann auch die mündliche
Mader (A-L), Warto (M-Z)
kommissionell: Faber (Vorsitz), Mader, Warto
N.N. (A-L), Winkler (M-Z)
kommissionell: Kneihs (Vorsitz), N.N., Winkler
FINANZRECHT (FA1.0110):
Urtz (A-Z)
kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger
PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT)
(in Englisch) (FA1.0111):
Schmalenbach (A-L), Geistlinger (M-Z)
kommissionell: Schmalenbach (Vorsitz), Geistlinger, Brandl
Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein
Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und
mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu
einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A
abgelegt haben, müssen die mündliche
Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der
zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin
ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu
vereinbaren!
EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder
EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en)
N.N.
kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N.
Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer
Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich
abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)!
zur schriftlichen Fachprüfung „Public
International Law“ (Völkerrecht):
SK Legal English
zur FP Europarecht/European Union Law:
keine Zulassungsvoraussetzung
ANMELDEFRISTEN
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
zu den
SEPTEMBERKLAUSUREN
PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen
der folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
von Montag, 04. September 2017
bis
Freitag, 08. September 2017
Klausuren finden im Zeitraum von
Montag, 25. September bis Freitag,
29. September 2017 statt
PRÜFERINNENEINTEILUNG
STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102):
Lagodny (A-H), Seiler (I-O), Schmoller (P-Z)
kommissionell: Lagodny (Vorsitz), Seiler, Schmoller
zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und
Strafverfahrensrecht":
Übung aus Strafrecht
BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103):
zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches
Recht":
Übung aus Bürgerliches Recht
Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv
bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche
Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher
keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich!
VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108):
zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und
Verwaltungsrecht":
Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht
Faber (A-L), Graf (M-Z)
kommissionell: Janisch (Vorsitz), Faber, Graf
Klaushofer (A-L), N.N. (M-Z)
kommissionell: Winkler (Vorsitz), Klaushofer, N.N.
FINANZRECHT (FA1.0110):
Urtz (A-Z)
kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger
PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT) (in
Englisch) (FA1.0111):
Schmalenbach (A-L), Geistlinger (M-Z)
Bitte beachten: Wenn man die Klausur
Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv
absolviert hat, kann auch die mündliche
Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein
Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und
mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu
einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A
abgelegt haben, müssen die mündliche
Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der
zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin
ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu
vereinbaren!
zur schriftlichen Fachprüfung „Public
International Law“ (Völkerrecht):
SK Legal English
zur FP Europarecht/European Union Law:
keine Zulassungsvoraussetzung
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN !
kommissionell: Schmalenbach (Vorsitz), Geistlinger, Brandl
EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder
EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en)
N.N.
kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N.
Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer
Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich
abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)!