DIPLOMSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN ANMELDUNGEN ZU DEN SCHRIFTLICHEN FACHPRÜFUNGEN IM 2. STUDIENABSCHNITT Studienjahr 2016/17 ACHTUNG: Im Falle einer Abmeldung von einer schriftlichen Fachprüfung muss diese zwingend während der festgesetzten Abmeldefrist vorgenommen werden! Eine spätere Abmeldung ist nur mit Begründung per E-Mail an das Prüfungsreferat möglich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erfolgt eine 40-tägige Sperre. ANMELDEFRISTEN ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN zu den NOVEMBERKLAUSUREN PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen der folgenden Zulassungsvoraussetzungen: von Montag, 31. Oktober 2016 bis Freitag, 04. November 2016 Klausuren finden im Zeitraum von Montag, 21. November bis Freitag, 25. November 2016 statt zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und Strafverfahrensrecht": Übung aus Strafrecht zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches Recht": Übung aus Bürgerliches Recht Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich! zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und Verwaltungsrecht": Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht Bitte beachten: Wenn man die Klausur Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv absolviert hat, kann auch die mündliche Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A abgelegt haben, müssen die mündliche PRÜFERINNENEINTEILUNG STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102): Hinterhofer (A-H), Lagodny (I-O), Seiler (P-Z) kommissionell: Hinterhofer (Vorsitz), Lagodny, Seiler BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103): Warto (A-L), Faber (M-Z) kommissionell: Graf (Vorsitz), Warto, Faber VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108): Feik (A-L), Müller (M-Z) kommissionell: Stolzlechner (Vorsitz), Feik, Müller FINANZRECHT (FA1.0110): Urtz (A-Z) kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT) (in Englisch) (FA1.0111): Schmalenbach (A-L), Geistlinger (M-Z) kommissionell: Schmalenbach (Vorsitz), Geistlinger, Brandl EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en) N.N. / kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N. Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)! Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu vereinbaren! zur schriftlichen Fachprüfung „Public International Law“ (Völkerrecht): SK Legal English zur FP Europarecht/European Union Law: keine Zulassungsvoraussetzung ANMELDEFRISTEN ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN zu den JÄNNERKLAUSUREN PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen der folgenden Zulassungsvoraussetzungen: von Montag, 02. Jänner 2017 bis Freitag, 06. Jänner 2017 Klausuren finden im Zeitraum von Montag, 23. Jänner bis Freitag, 27. Jänner 2017 statt PRÜFERINNENEINTEILUNG STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102): Lagodny (A-H), Seiler (I-O), Schmoller (P-Z) kommissionell: Lagodny (Vorsitz), Seiler, Schmoller zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und Strafverfahrensrecht“: Übung aus Strafrecht BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103): zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches Recht": Übung aus Bürgerliches Recht Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich! VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108): zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und Verwaltungsrecht": Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT) (in Englisch) (FA1.0111): Bitte beachten: Wenn man die Klausur Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv absolviert hat, kann auch die mündliche Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu Graf (A-L), Janisch (M-Z) kommissionell: Böhm (Vorsitz), Graf, Janisch Winkler (A-L), Kneihs (M-Z) kommissionell: Jahnel (Vorsitz), Winkler, Kneihs FINANZRECHT (FA1.0110): Urtz (A-Z) kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger Geistlinger (A-L), Schmalenbach (M-Z) kommissionell: Geistlinger (Vorsitz), Schmalenbach, Brandl EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en) N.N. / kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N. Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A abgelegt haben, müssen die mündliche Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu vereinbaren! Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)! zur schriftlichen Fachprüfung „Public International Law“ (Völkerrecht): SK Legal English zur FP Europarecht/European Union Law: keine Zulassungsvoraussetzung ANMELDEFRISTEN ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN zu den FEBRUARKLAUSUREN PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen der folgenden Zulassungsvoraussetzungen: von Montag, 30. Jänner 2017 bis Freitag, 03. Februar 2017 Klausuren finden im Zeitraum von Montag, 20. Februar bis Freitag, 24. Februar 2017 statt PRÜFERINNENEINTEILUNG STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102): Seiler (A-H), Schmoller (I-O), Hinterhofer (P-Z) kommissionell: Seiler (Vorsitz), Schmoller, Hinterhofer zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und Strafverfahrensrecht": Übung aus Strafrecht BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103): zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches Recht": Übung aus Bürgerliches Recht Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich! VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108): zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und Verwaltungsrecht": Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht Bitte beachten: Wenn man die Klausur Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv absolviert hat, kann auch die mündliche Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und Böhm (A-L), Auer (M-Z) kommissionell: Kletečka (Vorsitz), Böhm, Auer Stolzlechner (A-L), Klaushofer (M-Z) kommissionell: Müller (Vorsitz), Stolzlechner, Klaushofer FINANZRECHT (FA1.0110): Urtz (A-Z) kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT) (in Englisch) (FA1.0111): Geistlinger (A-L), Schmalenbach (M-Z) kommissionell: Geistlinger (Vorsitz), Schmalenbach, Brandl EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en) mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A abgelegt haben, müssen die mündliche Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu vereinbaren! N.N. / kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N. Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)! zur schriftlichen Fachprüfung „Public International Law“ (Völkerrecht): SK Legal English zur FP Europarecht/European Union Law: keine Zulassungsvoraussetzung ANMELDEFRISTEN ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN zu den APRILKLAUSUREN PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen der folgenden Zulassungsvoraussetzungen: von Montag, 03. April 2017 bis Freitag, 07. April 2017 Klausuren finden im Zeitraum von Montag, 24. April bis Freitag, 28. April 2017 statt PRÜFERINNENEINTEILUNG STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102): Schmoller (A-H), Hinterhofer (I-O), Lagodny (P-Z) kommissionell: Schmoller (Vorsitz), Hinterhofer, Lagodny zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und Strafverfahrensrecht": Übung aus Strafrecht BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103): zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches Recht": Übung aus Bürgerliches Recht Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich! VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108): zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und Verwaltungsrecht": Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht Bitte beachten: Wenn man die Klausur Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv absolviert hat, kann auch die mündliche Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein Kletečka (A-L), Rainer (M-Z) kommissionell: Mader (Vorsitz), Kletečka, Rainer Müller (A-L), Jahnel (M-Z) kommissionell: Feik (Vorsitz), Müller, Jahnel FINANZRECHT (FA1.0110): Urtz (A-Z) kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT) (in Englisch) (FA1.0111): Geistlinger (A-L), Schmalenbach (M-Z) kommissionell: Geistlinger (Vorsitz), Schmalenbach, Brandl EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A abgelegt haben, müssen die mündliche Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu vereinbaren! EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en) N.N. kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N. Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)! zur schriftlichen Fachprüfung „Public International Law“ (Völkerrecht): SK Legal English zur FP Europarecht/European Union Law: keine Zulassungsvoraussetzung ANMELDEFRISTEN zu den JUNIKLAUSUREN von Montag, 05. Juni 2017 bis Freitag, 09. Juni 2017 Klausuren finden im Zeitraum von Montag, 26. Juni bis Freitag, 30. Juni 2017 statt ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen der folgenden Zulassungsvoraussetzungen: PRÜFERINNENEINTEILUNG STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102): Hinterhofer (A-H), Lagodny (I-O), Seiler (P-Z) kommissionell: Hinterhofer (Vorsitz), Lagodny, Seiler zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und Strafverfahrensrecht": Übung aus Strafrecht BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103): zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches Recht": Übung aus Bürgerliches Recht Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich! VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108): zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und Verwaltungsrecht": Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht Bitte beachten: Wenn man die Klausur Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv absolviert hat, kann auch die mündliche Mader (A-L), Warto (M-Z) kommissionell: Faber (Vorsitz), Mader, Warto N.N. (A-L), Winkler (M-Z) kommissionell: Kneihs (Vorsitz), N.N., Winkler FINANZRECHT (FA1.0110): Urtz (A-Z) kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT) (in Englisch) (FA1.0111): Schmalenbach (A-L), Geistlinger (M-Z) kommissionell: Schmalenbach (Vorsitz), Geistlinger, Brandl Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A abgelegt haben, müssen die mündliche Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu vereinbaren! EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en) N.N. kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N. Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)! zur schriftlichen Fachprüfung „Public International Law“ (Völkerrecht): SK Legal English zur FP Europarecht/European Union Law: keine Zulassungsvoraussetzung ANMELDEFRISTEN ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN zu den SEPTEMBERKLAUSUREN PLUSonline prüft bei der Anmeldung das Vorliegen der folgenden Zulassungsvoraussetzungen: von Montag, 04. September 2017 bis Freitag, 08. September 2017 Klausuren finden im Zeitraum von Montag, 25. September bis Freitag, 29. September 2017 statt PRÜFERINNENEINTEILUNG STRAFRECHT UND STRAFVERFAHRENSRECHT (FA1.0102): Lagodny (A-H), Seiler (I-O), Schmoller (P-Z) kommissionell: Lagodny (Vorsitz), Seiler, Schmoller zur schriftlichen Fachprüfung „Strafrecht und Strafverfahrensrecht": Übung aus Strafrecht BÜRGERLICHES RECHT (FA1.0103): zur schriftlichen Fachprüfung „Bürgerliches Recht": Übung aus Bürgerliches Recht Bitte beachten: Der(die) Prüfer(in) der positiv bestandenen Klausur verbleibt für die mündliche Fachprüfung Bürgerliches Recht! Hierzu ist daher keine neuerliche Prüferzuteilung erforderlich! VERFASSUNGS- UND VERWALTUNGSRECHT (FA1.0108): zur schriftlichen Fachprüfung „Verfassungs- und Verwaltungsrecht": Übung aus Verfassungs- u. Verwaltungsrecht Faber (A-L), Graf (M-Z) kommissionell: Janisch (Vorsitz), Faber, Graf Klaushofer (A-L), N.N. (M-Z) kommissionell: Winkler (Vorsitz), Klaushofer, N.N. FINANZRECHT (FA1.0110): Urtz (A-Z) kommissionell: Urtz (Vorsitz), Urnik, Fellinger PUBLIC INTERNATIONAL LAW (VÖLKERRECHT) (in Englisch) (FA1.0111): Schmalenbach (A-L), Geistlinger (M-Z) Bitte beachten: Wenn man die Klausur Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv absolviert hat, kann auch die mündliche Fachprüfung abgelegt werden. Dabei erfolgt ein Prüferwechsel zwischen der schriftlichen und mündlichen Fachprüfung! Studierende, die zu einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A abgelegt haben, müssen die mündliche Fachprüfung dann beim Prüfer B - das ist stets der zweite Prüfer zu einem Klausurentermin ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu vereinbaren! zur schriftlichen Fachprüfung „Public International Law“ (Völkerrecht): SK Legal English zur FP Europarecht/European Union Law: keine Zulassungsvoraussetzung ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN ! kommissionell: Schmalenbach (Vorsitz), Geistlinger, Brandl EUROPARECHT (FA1.0112dt) oder EUROPEAN UNION LAW (FA1.0112en) N.N. kommissionell: N.N. (Vorsitz), N.N., N.N. Die Fachprüfung kann wahlweise in deutscher oder englischer Sprache absolviert werden und bis 30.09.2017 auch noch mündlich abgelegt werden (FA0.046) - (insgesamt vier Antritte)!
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