GRP: Vergabestelle HS Wismar Digital unterschrieben von GRP: Vergabestelle HS Wismar DN: c=DE, o=Hochschule Wismar, ou=Verwaltung, cn=GRP: Vergabestelle HS Wismar Datum: 2016.11.01 17:29:47 +01'00' Firma Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Ka-0510-01/Qu Telefon: 03841 753-7293 Fax: 03841 753-7383 E-Mail: [email protected] Datum: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Sehr geehrte Damen und Herren, die Hochschule Wismar schreibt die in den beigefügten Verdingungsunterlagen benannten Leistungen nach § 14 (3) VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb aus. Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind Allgemeine Bestimmungen Gliederung und Mindestanforderung an das Angebot Wertungs- und Zuschlagskriterien die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteile werden sowie die immer 1-fach und unterschrieben zurückzugeben sind Angebotsschreiben EVB-IT Erstellungsvertrag mit Anlagen 1. Es ist beabsichtigt, die in beiliegendem EVB-IT Erstellungsvertrag bezeichneten Leistungen zu vergeben. Erstellung und Inbetriebnahme eines ERP-Systems „Finanzsoftware für die Hochschulverwaltung“ 2. Auskünfte werden erteilt durch: Technische Rückfragen: 3. Herrn Schlichting Tel.: 03841 – 753 7293 E-Mail: [email protected] Herr Stefan Böhncke Tel.: 03841 – 753 7802 E-Mail: [email protected] Wertungs- und Zuschlagskriterien Die Erläuterung der Zuschlags- und Wertungskriterien sowie die Verfahrensbeschreibung sind in einer gesonderten Anlage aufgeführt - Anlage: Wertungs- und Zuschlagskriterien. 4. 4.1 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen Die Vergabe wird nicht nach Losen durchgeführt. 4.2 Nebenangebote sind zugelassen, beachten Sie hierzu die Nr. 4 der Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen. 4.3 Das Verhandlungsverfahren, welches im Rahmen dieser Vergabe durchgeführt werden darf, wird nach der sog. modifizierten parallelen Strategie durchgeführt. 4.4 Für die Angebotsabgabe sind Mindestanforderungen und eine Gliederungsstruktur vorgegeben; vgl. hierzu Dokument „Gliederung und Mindestanforderung an das Angebot“. Bitte reichen Sie ihr Angebot nur nach diesen Vorgaben ein. 5. Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag, bis zum TT.MM.JJJJ an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Hochschule Wismar - Angebotssammelstelle Philipp-Müller-Straße 14 23966 Wismar Ferner ist der Umschlag mit der Aufschrift - Ausschreibung ERP-System - in großen Buchstaben zu versehen. Mit freundlichen Grüßen Dr. M. Quaas Kanzlerin Anlagen: 1. 2. 3. 4. 5. Allgemeine Bestimmungen EVB-IT Erstellungsvertrag mit Anlagen Angebotsschreiben Gliederung und Mindestanforderung an das Angebot Wertungs- und Zuschlagskriterien Einlegung von Rechtsbehelfen 1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Deutschland E-Mail: [email protected] Telefon: +49 3855885164 - Fax: +49 3855884855817 Internet-Adresse: http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/index.jsp 2. Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 160 und 161 GWB geregelt. § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB – Form, Inhalt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. 3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Deutschland E-Mail: [email protected] Telefon: +49 3855885164 - Fax: +49 3855884855817 Internet-Adresse: http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/index.jsp
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