"Sachbearbeiter/-in Entgelte/Statistik" Standort Pasewalk

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Die Landrätin
STELLENAUSSCHREIBUNG
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald
am Standort Pasewalk die Stelle 51.0.10 als
SACHBEARBEITER/-IN
ENTGELTE/STATISTIK
befristet als Krankheitsvertretung zu besetzen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 40 Stunden.
Aufgabenschwerpunkte:
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Vorbereitung und Durchführung von Entgelt- und Kostenverhandlungen
mit den
Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe für die Bereiche der Hilfen zur
Erziehung (ambulant, teilstationär und stationär) und die Kindertageseinrichtungen im
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Prüfung der Kostenpläne unter Beachtung der Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit
Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht und den Sachgebieten
Sozialpädagogischer Dienst und Kindertagesförderung
Vorbereitung notwendiger Stellungnahmen mit Entscheidungsvorschlägen
Verhandlung mit den freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
Vorbereitung von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen
Vertretung des Landkreises vor der Schiedsstelle gem. § 78 g SGB VIII
Beratung von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zu den
möglichen Leistungen nach dem SGB VIII
Führen der fachbezogenen Statistiken des Fachamtes
Anforderungen:
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Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder staatlich geprüfter Betriebswirt
pe-Kenntnisse (MS-Office)
Teamfähigkeit,
Flexibilität,
Belastbarkeit,
Eigenverantwortlichkeit,
Organisationsfähigkeit, soziale Kompetenz
Kommunikationsfähigkeit (Gesprächsführung)
Führerschein Klasse B
Bereitschaft zur Führung von Dienstfahrzeugen und dem Privatfahrzeug bei
dienstlichem Erfordernis
Vergütung:
Entgeltgruppe 8 TVöD
Interessenten werden gebeten, entsprechende Bewerbungen innerhalb von 10 Tagen nach
Erscheinen der Ausschreibung an den Landkreis Vorpommern-Greifswald,
Hauptamt, SG
Personal, Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald, oder per Mail an [email protected]
zu
senden.
Schwerbehinderte
Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
mmenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
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Dr. Barbara Syrbe