Wertungs- und Zuschlagskriterien

Hochschule Wismar
Dezernat I – Zentrale Vergabestelle
GRP:
Vergabestelle
HS Wismar
Digital unterschrieben von GRP:
Vergabestelle HS Wismar
DN: c=DE, o=Hochschule Wismar,
ou=Verwaltung, cn=GRP:
Vergabestelle HS Wismar
Datum: 2016.11.01 17:32:29 +01'00'
Wismar, 21.10.2016
Az.: ERP-System
Erläuterung der Zuschlags- und Wertungskriterien
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV
Erstellung und Inbetriebnahme eines ERP-Systems
„Finanzsoftware für die Hochschulverwaltung“
Wertungs- und Zuschlagskriterien
Erläuterung der Zuschlags- und Wertungskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien erteilt.
Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den
Zuschlag. Bei Punktegleichheit entscheidet der niedrigste Preis. Führt auch dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
1.
Niedrigster Preis - Gewichtung 30 %
2.
Höchste Punktzahl bei den „B“-Kriterien - Gewichtung 70 %
Angebotspreis: (höchste zu erreichende Prozent-Punktzahl = 30)
Bewertet werden die sich aus dem Vertrag ergebenden Gesamtkosten für 60 Monate. Hierin sind
sämtliche Wartungs- und Supportkosten enthalten. Das preislich niedrigste und zugelassene
Angebot erhält 30 % Punkte. Alle anderen Angebote, die über dem niedrigsten Angebotspreis
liegen, werden mit dem niedrigsten Angebotspreis verglichen und entsprechend um die Prozentpunkte gemindert.
Formel:
30 x niedrigster Angebotspreis
angebotener Preis
Höchste Punktzahl bei den Leistungswerten:
(höchste zu erreichende Prozent-Punktzahl = 70)
Bewertet wird die jeweils erreichte Punktzahl für die Leistungswerte. Leistungswerte werden anhand der B-Kriterien des Lastenheftes gebildet.
Das Angebot mit dem höchsten angebotenen Leistungswert erhält 70 % Punkte. Alle anderen
Angebote, deren Leistungswert unter dem höchsten angebotenen Leistungswert liegen, werden
mit dem höchsten Leistungswert verglichen und entsprechend um die Prozentpunkte gemindert.
Formel:
70 x Leistungswert der B-Kriterien des Angebotes
Höchster angebotener Leistungswert der B-Kriterien
Verfahrensbeschreibung:
Das Lastenheft im Excel-Format (Anlage 2 des Vertrages) ist zwingend und vollständig auszufüllen. Die Leistungsbeschreibung im Textformat dient lediglich dem Verständnis der einzelnen
Punkte im Excel-Lastenheft. Eine nicht vollständig ausgefüllte Excel-Liste führt automatisch zum
Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.
Bitte tragen Sie in das Excel-Lastenheft ein, ob eine Anforderung von Ihrem Produkt erfüllt („Ja“)
oder nicht erfüllt („Nein“) wird. Eine zusätzliche Erläuterung ist in beiden Fällen optional. Sofern
eine Anforderung nur bedingt erfüllt bzw. eine Modifikation („Mod.“) des Programms erforderlich
wird, ist eine Erläuterung dieser Anforderung zwingend erforderlich.
Seite 1 von 3
Hochschule Wismar
Dezernat I – Zentrale Vergabestelle
Wismar, 21.10.2016
Az.: ERP-System
Erläuterung der Zuschlags- und Wertungskriterien
Falls eine Anforderung nur nach Modifikationen des Produktes erfüllt werden kann, soll auf jeden
Fall erläutert werden, wie umfangreich diese Modifikationen voraussichtlich sein werden (Aufwand in Personentagen) und ob dieser Aufwand im Preis für das Gesamtangebot enthalten ist
oder nicht.
In Bezug auf die produktbezogene Leistungsfähigkeit werden vor allem die Antworten zum Fragebogen ausgewertet. Dabei werden die Anforderungen in zwei Kategorien eingeteilt:
 A – Kriterien
 B – Kriterien
Die Kategorie eines Kriteriums ist hinter der Überschrift zu der entsprechenden Beschreibung in
Klammern angegeben und auch dem tabellarischen Fragebogen im Anhang zu entnehmen.
Die Nichterfüllung eines „A“-Kriteriums führt zur Ablehnung des gesamten Angebotes (Ausschlusskriterium).
Die Hochschule Wismar verhandelt anhand der B-Kriterien mit den Bietern über die von ihnen
eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote,
mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern.
Ziel der Verhandlungen ist es, die Angebote so zu verbessern, dass die Hochschule Wismar in die
Lage versetzt wird, die Leistungen einzukaufen, die genau auf ihren konkreten Bedarf zugeschnitten sind.
Die Verhandlungen können sich auf alle Merkmale der zu erbringenden Leistung beziehen, wie
etwa zur Qualität oder Lieferumfang, zu Geschäftsklauseln, zu sozialen oder umweltbezogenen
Aspekten, sofern diese Kriterien keine Mindestanforderungen oder Zuschlagskriterien betreffen.
Im Rahmen der Verhandlungen kann auch über den Preis oder die Kosten der angebotenen Leistung verhandelt werden.
Mindestanforderungen/-bedingungen, die jedes Angebot erfüllen beziehungsweise aufweisen
sollte, sind die A-Kriterien des Lastenheftes und die Leistungsbeschreibung.
Über mehrere Verhandlungsrunden wird das Lastenheft fortgeschrieben und sukzessive die BKriterien mit definierten Anforderungen an die Software hinterlegt.
Das finale Angebot wird zu den v. g. Kriterien bewertet und das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
In der Auswertung der „B“ Kriterien wird eine Punktzahl von 0 bis 10 entsprechend des Erfüllungsgrades vergeben.
•
Wertebereich I
mit 8 bis 10 Punkten: Hoher Zielerfüllungsgrad
•
Wertebereich II
mit 5 bis 7 Punkten: Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad
•
Wertebereich III
mit 1 bis 4 Punkten: Geringer Zielerfüllungsgrad
•
Wertebereich IV
mit 0 Punkten:
Kein Zielerfüllungsgrad
Seite 2 von 3
Hochschule Wismar
Dezernat I – Zentrale Vergabestelle
Wismar, 21.10.2016
Az.: ERP-System
Erläuterung der Zuschlags- und Wertungskriterien
Wertebereich
Punkte
I
10
I
9
I
8
II
7
II
6
II
5
III
4
III
3
III
2
III
1
IV
0
Erläuterung zum Punktesystem
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien vollständig und darüber hinaus erkennen.
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien vollständig erkennen.
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien größtenteils vollständig erkennen.
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien gegenüber dem Wertebereich II teilweise vollständig und auch kleinteilig erkennen.
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien gegenüber dem Wertebereich II teilweise vollständig erkennen.
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien gegenüber dem Wertebereich III teilweise und darüber hinaus erkennen.
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien gegenüber dem Wertebereich III teilweise erkennen.
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien teilweise sowie in wenigen Abschnitten großteilig erkennen.
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien großteilig sowie in wenigen Abschnitten teilweise erkennen.
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien großteilig erkennen.
Die Darstellung in den Erläuterungen lassen die geforderten Kriterien gar
nicht erkennen.
Die Kriterien gemäß X. und XI. des Lastenheftes (Anlage 2) werden analog zu den B-Kriterien bewertet und fließen entsprechend in die Leistungsmessung mit ein.
Für jede Verhandlungsrunde und das finale Angebot ist das Lastenheft und der dazugehörige
beantwortete Fragebogen als Papierausdruck dem Angebot beizufügen. Das Angebot ist in Papierform und in deutscher Sprache einzureichen. Eine andere Form der Einreichung und eine verspätete Einreichung der Angebotsunterlagen führen automatisch zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.
Seite 3 von 3