Gemeinde Achstetten Landkreis Biberach Niederschrift über die 5. Sitzung des Gemeinderates Achstetten 11. April 2016 Öffentliche Sitzung Versammlungsort: Rathaus Achstetten Anwesend: Der Vorsitzende des Gemeinderats Bürgermeister Kai Feneberg Und 12 Gemeinderäte, Normalzahl 14 Ortsvorsteher Bucher (beratend) Entschuldigt: Gemeinderätin Werner Gemeinderat Stecken Beginn: Ende: 19:30 Uhr 20:45 Uhr Außerdem anwesend: Stefan Echteler, Leiter Finanzverwaltung Tobias Hess, Leiter Hauptamt Beate Brüggemann-Linder, Leiterin Bauamt Anna Schaab,Schulsozialarbeiterin/Jugendbeauftragte Frau Niederer, Presse Ca. 7 Zuhörer Schriftführer: Carmen Lipp Beschlussfähigkeit: Da mehr als die Hälfte aller Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt sind, ist das Gremium beschlussfähig, § 37 Abs. 2 GemO. Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 Tagesordnung: §1 Bürgerfragen §2 Baugesuche §3 Anregungen/Anfragen/Sonstiges §4 Schulsozialarbeit und Jugendarbeit - Vorstellung von Frau Schaab und Bericht §5 Zuständigkeit von personalrechtlichen Entscheidungen bei Gruppenleitungen in den Kindergärten §6 Auftragsvergabe für die Verlegung eines neuen Teppichbelages im Rathaus Achstetten §7 Übernahme des Spielplatzes am Sportvereinszentrum in Bronnen durch die Gemeinde 2 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 Bürgermeister Feneberg eröffnet die öffentliche Gemeinderatssitzung im Rathaus Achstetten, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderats, die anwesenden Zuhörer sowie Frau Niederer von der Presse. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und verliest die Tagesordnung. §1 Bürgerfragen Es sind keine Bürgerfragen vorhanden. §2 Baugesuche 1. Bauvorhaben Josef Schleker Bauherr: Josef Schleker Gartenstraße 42 88480 Achstetten-Bronnen Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses Baugrundstück: Flst. Nr. 52, Brunnenstraße 22 88480 Achstetten-Bronnen Eingang: 05.04.2016 Für das Bauvorhaben ist kein Bebauungsplan vorhanden. Es wird deshalb nach §34 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) beurteilt. Demnach muss es sich nach Art(§§ 1-15 BauNVO), Maß(§§16-21a BauNVO), Bauweise(§ 22 BauNVO) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen. Umgebende Bebauung: Landwirtschaftliche Hofstellen mit Wirtschaftsgebäuden und Wohnhäusern II + D Das Wohnhaus (II + steiles SD) der bestehenden Hofstelle soll abgebrochen und an gleicher Stelle neu gebaut werden Erschließung: Schmutzwasser: Kanalanschluss vorhanden Wasser: Anschluss vorhanden Regenwasser der Dachflächen soll direkt in den best. Teich eingeleitet werden 1 Wohneinheit EG + OG 2 Vollgeschosse + SD, DN 45°, DG nicht ausgebaut Firsthöhe: 12,03 m ab EFH 3 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 EFH Wohnhaus = Geländeniveau 2 zusätzl. Stellplätze vor bestehender Garage geplant. Fahrradabstellplätze in best. Garagen vorhanden. Vorschlag der Verwaltung: Das Gebäude fügt sich in die Umgebung ein. Das Einvernehmen kann erteilt werden. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt. 2. Abbruch von Wohnhäusern, Schuppen und Stallgebäude, Hauptstraße 24+26 Bauherr: Gemeinde Achstetten Laupheimer Str. 6 88480 Achstetten Bauvorhaben: Abbruch Wohnhäuser, Schuppen u. Stallgebäude Baugrundstück: Hauptstraße 24 +26 88480 Achstetten Eingang: 11.04.2016 Flst. Nr. 123 u. 123/1, Die Gebäude sollen abgebrochen werden. Eine Fachfirma ist beauftragt. Stellungnahme der Verwaltung: Das Vorhaben wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Gemeinderat Fuchs bittet um Mitteilung, ob in den Wohnhäusern in der Hauptstraße 24+26 ein Obdachloser untergebracht ist. Hauptamtsleiter Hess teilt mit, dass dies der Fall ist und dass der untergebrachte Obdachlose einer Erwerbstätigkeit nachgehe und sich somit eine Wohnung suchen kann. Gemeinderat Sachs möchte wissen, zu welchem Zeitpunkt der Abbruch geplant ist. 4 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 Frau Brüggemann-Linder teilt mit, dass der Auftrag für den Abbruch bereits vergeben ist und im Ortsteilt Stetten ebenfalls ein genehmigungsfähiger Abbruch vorgenommen werden soll. Beide Aufträge werden eventuell dem gleichen Unternehmer erteilt, so dass beide Abbrüche zusammen zeitnah in ein paar Wochen erledigt werden können. 3. Bauvorhaben Ulrike Burkert Bauherrin: Ulrike Burkert Obstgarten 27 88480 Achstetten Bauvorhaben: Neubau eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen Baugrundstück: Wildpark 6 88480 Achstetten Eingang: 08.04.2016 Flst. Nr 2011 B-Plan: „Bachacker – 2. Änderung“ Baugrenzen und Abstandsflächen sind eingehalten GRZ (0,4) u. GFZ (0,6): zulässige Nutzung ist nicht überschritten 2 Doppelgaragen als Grenzgaragen mit zulässigen Wandgrößen: je 5,99 m x 2,95 m = 17,70 m², insgesamt 12 m Grenzbebauung Stauraum vor Garagen: 5,00 m min. zur öffentl. Verkehrsfläche Insgesamt pro Wohnung 2 Stellplätze vorhanden Fahrradabstellplätze (2 pro Wohnung) sind vorhanden, aber nicht ebenerdig erreichbar Regenwasser – Entwässerung im Trennsystem 2 Vollgeschosse (B-Plan) 4 Wohnungen ( 2 je Doppelhaushälfte - B-Plan) Walmdach, DN 18° (B-Plan 15°- 45°) Garagen mit Flachdach 2 x 41,1 m² = 82,2 m² (laut B-Plan max. 50 m² pro Grundstück). Ein Befreiungsantrag liegt vor. EFH 504,90 ü. NN: (B-Plan 504,70 + 0,30) Gebäudehöhe ca 8,00 m (B-Plan 8,30 m max) ab EFH 5 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 Stellungnahme der Verwaltung: Ein vergleichbares Bauvorhaben mit 2 Flachdachgaragen und Befreiungsantrag im gleichen Baugebiet wurde 2012 vom Gemeinderat genehmigt (Wildpark 15) Alle anderen Festsetzungen des B-Plans sind eingehalten. Dem Baugesuch kann deshalb zugestimmt werden. Wir bitten die Baurechtsbehörde zu prüfen, ob hier ein Kinderspielplatz notwendig ist und ob die Fahrradabstellplätze im Keller (ohne Rampe) zulässig sind. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt. 4. Neubau einer Asylbewerberunterkunft in Stetten Bauherr: Gemeinde Achstetten Laupheimer Straße 6 88480 Achstetten Bauvorhaben: Neubau einer Asylbewerberunterkunft Baugrundstück: Lindenweg /Sportanlage Flst. Nr 378 88480 Achstetten-Stetten Eingang: 11.04.2016 Der beplante Teil von Flurstück 378 befindet sich im Außenbereich (schmaler Streifen zwischen im Zusammenhang bebauten Ortsteils und Grünfläche /Sport-u.Festgelände). Das Vorhaben wird behandelt nach § 246 BauGB, wonach Vorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden bis Ende 2019 zu den „begünstigten“ Vorhaben nach §35 Abs 4 Satz 1 im Außenbereich zählen, wenn sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Siedlungsbereich liegen. Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück. Erschließung: Wegeerschließung über den vorhandenen Kiesweg zw. Haus Nr.4 u. 8. Kanalanschluss für Schmutzwasser erfolgt direkt in den im Grundstück verlaufenden Mischwasserkanal. Wasserversorgung wird über einen Anschluss an die Wasserleitung im Lindenweg gewährleistet. Regenentwässerung der Dächer erfolgt über zwei hinter den Gebäuden geplante Mulden Es sollen zwei eingeschossige Gebäude in Modulbauweise (je ca 6 m x 15 m) mit je zwei Zweizimmerwohnungen entstehen ( 4 WE mit insges. 8 Zi) 6 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 Vorschlag der Verwaltung: Das Einvernehmen kann erteilt werden. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt. §3 Anregungen/Anfragen/Sonstiges 1. Schulentwicklungskonzept Bürgermeister Feneberg berichtet, dass in den letzten Wochen nochmals ein Treffen mit den Architekten sowie Herrn Mäder vom Schulamt stattgefunden hat und Herr Mäder dargelegt hat, dass die Schule eine Zweizügigkeit erreichen würde. Die Architekten machten den Vorschlag Gruppenräume in Klassenzimmer umzugestalten, so dass bei Bedarf auch eine Dreizügigkeit erreicht werden kann. Die Pläne sollen in der kommenden Gemeinderatssitzung vorgestellt werden. Gemeinderätin Knehr möchte wissen, ob es möglich ist, die Pläne bereits vor der nächsten Sitzung zu erhalten. Frau Brüggemann-Linder teilt mit, wenn die Pläne bereits fertiggestellt sind, dass dies möglich ist. Bürgermeister Feneberg berichtet, dass beschlossen wurde dieses Jahr den Antrag für die Schulbauförderrichtlinie zu stellen und auf 01.02.2017 die Mittel aus dem Ausgleichsstock zu beantragen. Wenn dieser im Mai/Juni 2017 bewilligt ist, könnte mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden. 2. Zuweisung Flüchtlinge Hauptamtsleiter Hess teilt mit, dass das Landratsamt der Gemeinde Achstetten eine syrische Familie mit sieben Kindern zugewiesen hat, die in das alte Rathaus in Bronnen einziehen wird. Vorab müssen noch einige Dinge geklärt und vom Bauhof Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Es wird gehofft, dass diese dann in zwei bis spätestens drei Wochen abgeschlossen sind und die Familie in das alte Rathaus einziehen kann. Außerdem wurde verbindlich zugesagt, dass weitere zwei Familien, eine Familie mit 9 Personen, eine Familie mit sieben Personen zugewiesen werden, die im alten Rathaus in Oberholzheim untergebracht werden. In Achstetten selbst werden Einzelpersonen erwartet. 7 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 §4 Schulsozialarbeit und Jugendarbeit Vorstellung von Frau Schaab und Bericht Bürgermeister Feneberg stellt Frau Schaab dem Gremium vor. Frau Schaab stellt sich den Gemeinderäten vor und berichtet von ihren derzeitigen und bisher erfolgten Tätigkeiten in der Schulsozialarbeit und als Jugendbeauftragte. Frau Schaab erklärt das Aufgabengebiet der Schulsozialarbeit mit dem Ziel Kinder und Jugendliche zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Zu ihren Aufgaben als Schulsozialarbeiterin gehören unter anderem auch die Zusammenarbeit mit den Eltern, Einzelfallhilfe, Netzwerkarbeit, Kooperation mit Beratungsstellen. Frau Schaab berichtet, dass sie sich bislang in allen Klassen vorgestellt und versucht hat mit den Kindern ihre Rolle zu erarbeiten. Es dauert lange bis alle Beteiligten verstehen, was die Rolle einer Schulsozialarbeiterin ist und diese dann auch so wahrnehmen, daher dauert der Prozess auch noch an. Außerdem ist sie sehr präsent in der Ganztagesschule, den Kindern wird somit die Möglichkeit gegeben Frau Schaab besser kennenzulernen und Frau Schaab hat somit den Einblick in die Ganztagesschule und kann nach Möglichkeiten der Optimierung suchen. Im Bereich der Elternarbeit wurde bislang nur ein Brief an die Eltern versandt, da bislang die Möglichkeit noch nicht bestanden hat persönlich bei den Eltern vorstellig zu werden. Bei der Elternbeiratssitzung in zwei Wochen wird dem Gremium von ihrer bisherigen Arbeit berichtet. Im nächsten Schuljahr wird man sehen, wie sich die Arbeit etabliert und in anderen Bereichen weiter ausgebaut werden kann. In ihrer Rolle als Jugendbeauftragte hat sie sich bislang einen Überblick über die Vereine in der Gemeinde verschafft, diese informiert, um Kontakttreffen und um Anregungen gebeten, wie ihre Rolle in der Jugendarbeit aussehen kann. Die Treffen mit den Jugendleitern haben zum Teil auch schon stattgefunden. In der nächsten Zeit werden zwei Aufgabenbereiche im Vordergrund stehen, zum einen werde sie als Vermittlerin tätig sein zwischen dem Ganztagesschulangebot und den Vereinen, zum anderen muss der § 72 a SGB VIII für ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen umgesetzt werden. Auch der runde Tisch in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Zukunft Jugendarbeit“ soll weitergeführt werden. Frau Schaab bittet die Gemeinderäte Wünsche und Anregungen an sie zu richten und teilt mit, dass sie für Rückmeldungen dankbar wäre. Gemeinderat Fuchs ist es wichtig, dass die Kooperation der Schule mit den Vereinen weiter vorangetrieben wird und weist darauf hin, dass auch die Vereine großes Interesse haben ihr Angebot zu platzieren. 8 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 Frau Schaab teilt mit, dass es die Aufgabe von Schuldirektor Thanner ist für die Ganztagesschule ein Konzept zu erarbeiten. Mit diesem Rahmenkonzept wendet sie sich an die Vereine und diese können dann prüfen, in welchem Zeitfenster, welche Angebote durchgeführt werden können. Frau Schaab weist daraufhin, dass die Ganztagesschule nur bis 17:00 Uhr stattfindet und die damit einhergehende Problematik Personal für diese Zeit zu finden. Gemeinderat Baur wünscht sich, dass Jugendgruppen, die nicht in einem klassischen Verein organisiert sind, wieder ins Leben gerufen und reaktiviert werden. Bürgermeister Feneberg weist daraufhin, dass für diese Jugendgruppen früher Ansprechpartner da gewesen sind und Projekte sich wieder verlaufen haben. Frau Schaab teilt mit, dass sie helfen kann die Jugendgruppen mitaufzubauen und verschiedene Projekte anbieten kann. Mit ihrem Stellenumfang von 30 % als Jugendbeauftragte ist es aus ihrer Sicht aber sehr schwer die Jugendlichen dauerhaft zu betreuen. Gemeinderat Baur schlägt vor, wenn im Rahmen der Jugendbeauftragten noch etwas Kapazität vorhanden ist, jede Woche ca. ein bis zwei Stunden in die Jugendgruppen zu investieren. Gemeinderat Schick ist es wichtig, dass die Jugendlichen wissen, dass es in der Gemeinde einen Ansprechpartner gibt, der bei eigenen Ideen Unterstützung gibt. §5 Zuständigkeit von personalrechtlichen Entscheidungen bei Gruppenleitungen in den Kindergärten Bürgermeister Feneberg erklärt für die Zuschauer die neue Hauptsatzung, dass Zuständigkeiten veraltet sind und nunmehr neue Zuständigkeiten in die Hauptsatzung mitaufgenommen werden, damit die Verwaltung schnell handeln kann. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss: Ergänzend zu §5 der Hauptsatzung vom 09.11.2015 wird der Bürgermeister ermächtigt auch für Gruppenleitungen in den Kindergärten in Ergänzung zu Abs. 4 personalrechtlichen Entscheidungen, zu treffen. 9 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 §6 Auftragsvergabe für die Verlegung eines neuen Teppichbelages im Rathaus Achstetten Bürgermeister Feneberg weist auf die Sanierungsbedürftigkeit des Bodenbelages im Rathaus hin. Frau Brüggemann-Linder stellt die eingeholten Angebote vor. Vergabevorschlag Gewerk: Bodenbelagsarbeiten 3 Firmen sind aufgefordert worden, ein Angebot abzugeben, Alle 3 Angebote konnten gewertet werden Die gewerteten Angebote erbrachten folgendes Ergebnis: Nr Firma Angebotspreis brutto Abweichung in % (Nachlässe enthalten) 1 Firma Wipfler, Laupheim 32.094,06 € 0,00 2 3 Bieter 2 Bieter 3 32.100,13 € 33.627,97 € 0,02 4,78 Es wird vorgeschlagen, den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Fa Wipfler zu einem Angebotspreis von € 32.094,06 zu vergeben. Der Bieter ist persönlich bekannt, er arbeitete bisher immer sorgfältig und termingerecht. Er ist in der Lage, den geforderten Leistungsumfang zufriedenstellend zu erbringen. Gemeinderat Fuchs möchte wissen, ob für das gesamte Rathaus ein neuer Bodenbelag vorgesehen ist und seit wann der Teppich im Rathaus ist. Bürgermeister Feneberg teilt mit, dass bis auf kleinere Reparaturen der Teppich seit 1985 im Rathaus ist. Gemeinderat Schick regt an, dass Sollbruchstellen, wie die Treppe, mit Stahlkanten verstärkt und somit beständiger gemacht werden. Bürgermeister Feneberg geht davon aus, dass der Teppich an der Treppe die nächsten sieben bis acht Jahre beständig ist. Frau Brüggemann-Linder weist auf die Verletzungsgefahr der Stahlkanten und die Möglichkeit die Treppe mit Kunstoffkanten zu verstärken hin. Aus ihrer Sicht wird das Beste sein, den Teppich an der Treppe zu erneuern, wenn dieser abgenutzt ist. 10 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 Gemeinderat Baur ist der Meinung, dass die Leisten an den Treppen Stolperkanten und nicht sehr effektiv sind. Frau Brüggemann-Linder weist daraufhin, dass der Teppichbelag bei der Firma Wipfler nachbestellt werden kann. Es wurde eine Standardfarbe ausgesucht, außerdem existiert die Firma Wipfler schon sehr lange. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss: Der Auftrag für die Verlegung eines neuen Teppichbelages im Rathaus in Achstetten wird an den günstigsten Bieter, die Fa Wipfler zu einem Angebotspreis von € 32.094,06 vergeben. §7 Übernahme des Spielplatzes am Sportvereinszentrum in Bronnen durch die Gemeinde Bürgermeister Feneberg berichtet, dass die Sportfreunde Bronnen neben ihrem Sportvereinszentrum einen Spielplatz errichtet haben und mit der Bitte an ihn herangetreten sind, dass die Gemeinde die Kosten der TÜV-Abnahmegebühren in Höhe von ca. € 1.500,00 und jährliche Überprüfungen übernimmt. Reparaturen würden die Sportfreunde wieder selbst übernehmen. Bürgermeister Feneberg teilt mit, dass er den Sportfreunden Bronnen den Vorschlag unterbreitet hat, eine Vereinbarung zu treffen, dass die Gemeinde sich an den TÜVAbnahmegebühren mit € 1.500,00 beteiligt, die Sportfreunde Bronnen sich bereit erklären, den Spielplatz ständig sauber zu halten und nach dem Laufenden zu sehen und der Spielplatz dann in das Eigentum der Gemeinde übergeht. Ortschaftsrat Baur ist mit der Vorgehensweise einverstanden, dass der Spielplatz, wie auch die anderen Spielplätze, gemeindeeinheitlich vom Bauhof auf dem neuesten Stand gehalten werden. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss: Der Spielplatz am Sportvereinszentrum in Bronnen geht in das Eigentum der Gemeinde über. Die Gemeinde erstattet den Sportfreunden Bronnen einmalig € 1.500,00. Sitzungsende: 20:45 Uhr. 11 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016 Beurkundung: Gemäß § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist die Niederschrift innerhalb eines Monats dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Sie ist vom Vorsitzenden, zwei Gemeinderäten, die an der Verhandlung teilgenommen haben und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Achstetten, ………………. Vorsitzender: ............................................ Schriftführer: ........................................... Gemeinderäte: ............................................ ............................................. 12
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