Sitzungsprotokoll vom 11.04.2016

Gemeinde Achstetten
Landkreis Biberach
Niederschrift
über die
5. Sitzung des Gemeinderates Achstetten
11. April 2016
Öffentliche Sitzung
Versammlungsort:
Rathaus Achstetten
Anwesend:
Der Vorsitzende des Gemeinderats
Bürgermeister Kai Feneberg
Und 12 Gemeinderäte,
Normalzahl 14
Ortsvorsteher Bucher (beratend)
Entschuldigt:
Gemeinderätin Werner
Gemeinderat Stecken
Beginn:
Ende:
19:30 Uhr
20:45 Uhr
Außerdem anwesend:
Stefan Echteler, Leiter Finanzverwaltung
Tobias Hess, Leiter Hauptamt
Beate Brüggemann-Linder, Leiterin Bauamt
Anna Schaab,Schulsozialarbeiterin/Jugendbeauftragte
Frau Niederer, Presse
Ca. 7 Zuhörer
Schriftführer:
Carmen Lipp
Beschlussfähigkeit:
Da mehr als die Hälfte aller Mitglieder des
Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt sind,
ist das Gremium beschlussfähig, § 37 Abs. 2 GemO.
Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
Tagesordnung:
§1
Bürgerfragen
§2
Baugesuche
§3
Anregungen/Anfragen/Sonstiges
§4
Schulsozialarbeit und Jugendarbeit
- Vorstellung von Frau Schaab und Bericht
§5
Zuständigkeit von personalrechtlichen Entscheidungen bei Gruppenleitungen in
den Kindergärten
§6
Auftragsvergabe für die Verlegung eines neuen Teppichbelages im Rathaus
Achstetten
§7
Übernahme des Spielplatzes am Sportvereinszentrum in Bronnen durch die
Gemeinde
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Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
Bürgermeister Feneberg eröffnet die öffentliche Gemeinderatssitzung im Rathaus
Achstetten, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderats, die anwesenden Zuhörer sowie
Frau Niederer von der Presse. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest
und verliest die Tagesordnung.
§1
Bürgerfragen
Es sind keine Bürgerfragen vorhanden.
§2
Baugesuche
1. Bauvorhaben Josef Schleker
Bauherr:
Josef Schleker
Gartenstraße 42
88480 Achstetten-Bronnen
Bauvorhaben:
Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses
Baugrundstück:
Flst. Nr. 52, Brunnenstraße 22
88480 Achstetten-Bronnen
Eingang:
05.04.2016
Für das Bauvorhaben ist kein Bebauungsplan vorhanden. Es wird deshalb nach
§34 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile“) beurteilt. Demnach muss es sich nach Art(§§ 1-15 BauNVO), Maß(§§16-21a
BauNVO), Bauweise(§ 22 BauNVO) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die nähere Umgebung einfügen.
Umgebende Bebauung:
Landwirtschaftliche Hofstellen mit Wirtschaftsgebäuden und Wohnhäusern II + D
Das Wohnhaus (II + steiles SD) der bestehenden Hofstelle soll abgebrochen und an
gleicher Stelle neu gebaut werden
Erschließung:
Schmutzwasser: Kanalanschluss vorhanden
Wasser: Anschluss vorhanden
Regenwasser der Dachflächen soll direkt in den best. Teich eingeleitet werden
1 Wohneinheit EG + OG
2 Vollgeschosse + SD, DN 45°, DG nicht ausgebaut
Firsthöhe: 12,03 m ab EFH
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Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
EFH Wohnhaus = Geländeniveau
2 zusätzl. Stellplätze vor bestehender Garage geplant. Fahrradabstellplätze in best.
Garagen vorhanden.
Vorschlag der Verwaltung:
Das Gebäude fügt sich in die Umgebung ein. Das Einvernehmen kann erteilt werden.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt.
2. Abbruch von Wohnhäusern, Schuppen und Stallgebäude, Hauptstraße 24+26
Bauherr:
Gemeinde Achstetten
Laupheimer Str. 6
88480 Achstetten
Bauvorhaben:
Abbruch Wohnhäuser, Schuppen u. Stallgebäude
Baugrundstück:
Hauptstraße 24 +26
88480 Achstetten
Eingang:
11.04.2016
Flst. Nr. 123 u. 123/1,
Die Gebäude sollen abgebrochen werden.
Eine Fachfirma ist beauftragt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Gemeinderat Fuchs bittet um Mitteilung, ob in den Wohnhäusern in der Hauptstraße
24+26 ein Obdachloser untergebracht ist.
Hauptamtsleiter Hess teilt mit, dass dies der Fall ist und dass der untergebrachte
Obdachlose einer Erwerbstätigkeit nachgehe und sich somit eine Wohnung suchen
kann.
Gemeinderat Sachs möchte wissen, zu welchem Zeitpunkt der Abbruch geplant ist.
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Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
Frau Brüggemann-Linder teilt mit, dass der Auftrag für den Abbruch bereits vergeben
ist und im Ortsteilt Stetten ebenfalls ein genehmigungsfähiger Abbruch vorgenommen
werden soll. Beide Aufträge werden eventuell dem gleichen Unternehmer erteilt, so
dass beide Abbrüche zusammen zeitnah in ein paar Wochen erledigt werden können.
3. Bauvorhaben Ulrike Burkert
Bauherrin:
Ulrike Burkert
Obstgarten 27
88480 Achstetten
Bauvorhaben:
Neubau eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen
Baugrundstück:
Wildpark 6
88480 Achstetten
Eingang:
08.04.2016
Flst. Nr 2011
B-Plan: „Bachacker – 2. Änderung“
Baugrenzen und Abstandsflächen sind eingehalten
GRZ (0,4) u. GFZ (0,6): zulässige Nutzung ist nicht überschritten
2 Doppelgaragen als Grenzgaragen mit zulässigen Wandgrößen: je 5,99 m x 2,95 m =
17,70 m², insgesamt 12 m Grenzbebauung
Stauraum vor Garagen: 5,00 m min. zur öffentl. Verkehrsfläche
Insgesamt pro Wohnung 2 Stellplätze vorhanden
Fahrradabstellplätze (2 pro Wohnung) sind vorhanden, aber nicht ebenerdig
erreichbar
Regenwasser – Entwässerung im Trennsystem
2 Vollgeschosse (B-Plan)
4 Wohnungen ( 2 je Doppelhaushälfte - B-Plan)
Walmdach, DN 18° (B-Plan 15°- 45°)
Garagen mit Flachdach 2 x 41,1 m² = 82,2 m² (laut B-Plan max. 50 m² pro
Grundstück). Ein Befreiungsantrag liegt vor.
EFH 504,90 ü. NN: (B-Plan 504,70 + 0,30)
Gebäudehöhe ca 8,00 m (B-Plan 8,30 m max) ab EFH
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Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein vergleichbares Bauvorhaben mit 2 Flachdachgaragen und Befreiungsantrag im
gleichen Baugebiet wurde 2012 vom Gemeinderat genehmigt (Wildpark 15)
Alle anderen Festsetzungen des B-Plans sind eingehalten.
Dem Baugesuch kann deshalb zugestimmt werden.
Wir bitten die Baurechtsbehörde zu prüfen, ob hier ein Kinderspielplatz notwendig ist
und ob die Fahrradabstellplätze im Keller (ohne Rampe) zulässig sind.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt.
4. Neubau einer Asylbewerberunterkunft in Stetten
Bauherr:
Gemeinde Achstetten
Laupheimer Straße 6
88480 Achstetten
Bauvorhaben:
Neubau einer Asylbewerberunterkunft
Baugrundstück:
Lindenweg /Sportanlage Flst. Nr 378
88480 Achstetten-Stetten
Eingang:
11.04.2016
Der beplante Teil von Flurstück 378 befindet sich im Außenbereich (schmaler Streifen
zwischen im Zusammenhang bebauten Ortsteils und Grünfläche /Sport-u.Festgelände).
Das Vorhaben wird behandelt nach § 246 BauGB, wonach Vorhaben zur
Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden bis Ende 2019 zu den
„begünstigten“ Vorhaben nach §35 Abs 4 Satz 1 im Außenbereich zählen, wenn sie in
unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Siedlungsbereich liegen.
Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück.
Erschließung:
Wegeerschließung über den vorhandenen Kiesweg zw. Haus Nr.4 u. 8.
Kanalanschluss für Schmutzwasser erfolgt direkt in den im Grundstück verlaufenden
Mischwasserkanal.
Wasserversorgung wird über einen Anschluss an die Wasserleitung im Lindenweg
gewährleistet.
Regenentwässerung der Dächer erfolgt über zwei hinter den Gebäuden geplante
Mulden
Es sollen zwei eingeschossige Gebäude in Modulbauweise (je ca 6 m x 15 m) mit je
zwei Zweizimmerwohnungen entstehen ( 4 WE mit insges. 8 Zi)
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Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
Vorschlag der Verwaltung:
Das Einvernehmen kann erteilt werden.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt.
§3
Anregungen/Anfragen/Sonstiges
1. Schulentwicklungskonzept
Bürgermeister Feneberg berichtet, dass in den letzten Wochen nochmals ein Treffen
mit den Architekten sowie Herrn Mäder vom Schulamt stattgefunden hat und Herr
Mäder dargelegt hat, dass die Schule eine Zweizügigkeit erreichen würde. Die
Architekten machten den Vorschlag Gruppenräume in Klassenzimmer umzugestalten,
so dass bei Bedarf auch eine Dreizügigkeit erreicht werden kann. Die Pläne sollen in
der kommenden Gemeinderatssitzung vorgestellt werden.
Gemeinderätin Knehr möchte wissen, ob es möglich ist, die Pläne bereits vor der
nächsten Sitzung zu erhalten.
Frau Brüggemann-Linder teilt mit, wenn die Pläne bereits fertiggestellt sind, dass dies
möglich ist.
Bürgermeister Feneberg berichtet, dass beschlossen wurde dieses Jahr den Antrag
für die Schulbauförderrichtlinie zu stellen und auf 01.02.2017 die Mittel aus dem
Ausgleichsstock zu beantragen. Wenn dieser im Mai/Juni 2017 bewilligt ist, könnte mit
den Umbaumaßnahmen begonnen werden.
2. Zuweisung Flüchtlinge
Hauptamtsleiter Hess teilt mit, dass das Landratsamt der Gemeinde Achstetten eine
syrische Familie mit sieben Kindern zugewiesen hat, die in das alte Rathaus in Bronnen
einziehen wird. Vorab müssen noch einige Dinge geklärt und vom Bauhof
Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Es wird gehofft, dass diese dann in zwei
bis spätestens drei Wochen abgeschlossen sind und die Familie in das alte Rathaus
einziehen kann. Außerdem wurde verbindlich zugesagt, dass weitere zwei Familien,
eine Familie mit 9 Personen, eine Familie mit sieben Personen zugewiesen werden, die
im alten Rathaus in Oberholzheim untergebracht werden. In Achstetten selbst werden
Einzelpersonen erwartet.
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Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
§4
Schulsozialarbeit und Jugendarbeit
Vorstellung von Frau Schaab und Bericht
Bürgermeister Feneberg stellt Frau Schaab dem Gremium vor.
Frau Schaab stellt sich den Gemeinderäten vor und berichtet von ihren derzeitigen und
bisher erfolgten Tätigkeiten in der Schulsozialarbeit und als Jugendbeauftragte. Frau
Schaab erklärt das Aufgabengebiet der Schulsozialarbeit mit dem Ziel Kinder und
Jugendliche zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Zu ihren Aufgaben als
Schulsozialarbeiterin gehören unter anderem auch die Zusammenarbeit mit den Eltern,
Einzelfallhilfe, Netzwerkarbeit, Kooperation mit Beratungsstellen. Frau Schaab
berichtet, dass sie sich bislang in allen Klassen vorgestellt und versucht hat mit den
Kindern ihre Rolle zu erarbeiten. Es dauert lange bis alle Beteiligten verstehen, was die
Rolle einer Schulsozialarbeiterin ist und diese dann auch so wahrnehmen, daher dauert
der Prozess auch noch an. Außerdem ist sie sehr präsent in der Ganztagesschule, den
Kindern wird somit die Möglichkeit gegeben Frau Schaab besser kennenzulernen und
Frau Schaab hat somit den Einblick in die Ganztagesschule und kann nach
Möglichkeiten der Optimierung suchen. Im Bereich der Elternarbeit wurde bislang nur
ein Brief an die Eltern versandt, da bislang die Möglichkeit noch nicht bestanden hat
persönlich bei den Eltern vorstellig zu werden. Bei der Elternbeiratssitzung in zwei
Wochen wird dem Gremium von ihrer bisherigen Arbeit berichtet.
Im nächsten Schuljahr wird man sehen, wie sich die Arbeit etabliert und in anderen
Bereichen weiter ausgebaut werden kann.
In ihrer Rolle als Jugendbeauftragte hat sie sich bislang einen Überblick über die
Vereine in der Gemeinde verschafft, diese informiert, um Kontakttreffen und um
Anregungen gebeten, wie ihre Rolle in der Jugendarbeit aussehen kann. Die Treffen mit
den Jugendleitern haben zum Teil auch schon stattgefunden. In der nächsten Zeit
werden zwei Aufgabenbereiche im Vordergrund stehen, zum einen werde sie als
Vermittlerin tätig sein zwischen dem Ganztagesschulangebot und den Vereinen, zum
anderen muss der § 72 a SGB VIII für ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit
tätige Personen umgesetzt werden. Auch der runde Tisch in Zusammenarbeit mit dem
Projekt „Zukunft Jugendarbeit“ soll weitergeführt werden.
Frau Schaab bittet die Gemeinderäte Wünsche und Anregungen an sie zu richten und
teilt mit, dass sie für Rückmeldungen dankbar wäre.
Gemeinderat Fuchs ist es wichtig, dass die Kooperation der Schule mit den Vereinen
weiter vorangetrieben wird und weist darauf hin, dass auch die Vereine großes
Interesse haben ihr Angebot zu platzieren.
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Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
Frau Schaab teilt mit, dass es die Aufgabe von Schuldirektor Thanner ist für die
Ganztagesschule ein Konzept zu erarbeiten. Mit diesem Rahmenkonzept wendet sie
sich an die Vereine und diese können dann prüfen, in welchem Zeitfenster, welche
Angebote durchgeführt werden können. Frau Schaab weist daraufhin, dass die
Ganztagesschule nur bis 17:00 Uhr stattfindet und die damit einhergehende
Problematik Personal für diese Zeit zu finden.
Gemeinderat Baur wünscht sich, dass Jugendgruppen, die nicht in einem klassischen
Verein organisiert sind, wieder ins Leben gerufen und reaktiviert werden.
Bürgermeister Feneberg weist daraufhin, dass für diese Jugendgruppen früher
Ansprechpartner da gewesen sind und Projekte sich wieder verlaufen haben.
Frau Schaab teilt mit, dass sie helfen kann die Jugendgruppen mitaufzubauen und
verschiedene Projekte anbieten kann. Mit ihrem Stellenumfang von 30 % als
Jugendbeauftragte ist es aus ihrer Sicht aber sehr schwer die Jugendlichen dauerhaft
zu betreuen.
Gemeinderat Baur schlägt vor, wenn im Rahmen der Jugendbeauftragten noch etwas
Kapazität vorhanden ist, jede Woche ca. ein bis zwei Stunden in die Jugendgruppen zu
investieren.
Gemeinderat Schick ist es wichtig, dass die Jugendlichen wissen, dass es in der
Gemeinde einen Ansprechpartner gibt, der bei eigenen Ideen Unterstützung gibt.
§5
Zuständigkeit von personalrechtlichen Entscheidungen
bei Gruppenleitungen in den Kindergärten
Bürgermeister Feneberg erklärt für die Zuschauer die neue Hauptsatzung, dass
Zuständigkeiten veraltet sind und nunmehr neue Zuständigkeiten in die Hauptsatzung
mitaufgenommen werden, damit die Verwaltung schnell handeln kann.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen
Beschluss:
Ergänzend zu §5 der Hauptsatzung vom 09.11.2015 wird der Bürgermeister
ermächtigt auch für Gruppenleitungen in den Kindergärten in Ergänzung zu
Abs. 4 personalrechtlichen Entscheidungen, zu treffen.
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Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
§6
Auftragsvergabe für die Verlegung eines
neuen Teppichbelages im Rathaus Achstetten
Bürgermeister Feneberg weist auf die Sanierungsbedürftigkeit des Bodenbelages im
Rathaus hin.
Frau Brüggemann-Linder stellt die eingeholten Angebote vor.
Vergabevorschlag
Gewerk: Bodenbelagsarbeiten
3 Firmen sind aufgefordert worden, ein Angebot abzugeben,
Alle 3 Angebote konnten gewertet werden
Die gewerteten Angebote erbrachten folgendes Ergebnis:
Nr Firma
Angebotspreis brutto Abweichung in %
(Nachlässe enthalten)
1
Firma Wipfler, Laupheim
32.094,06 €
0,00
2
3
Bieter 2
Bieter 3
32.100,13 €
33.627,97 €
0,02
4,78
Es wird vorgeschlagen, den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Fa Wipfler zu einem
Angebotspreis von € 32.094,06 zu vergeben.
Der Bieter ist persönlich bekannt, er arbeitete bisher immer sorgfältig und
termingerecht. Er ist in der Lage, den geforderten Leistungsumfang zufriedenstellend zu
erbringen.
Gemeinderat Fuchs möchte wissen, ob für das gesamte Rathaus ein neuer
Bodenbelag vorgesehen ist und seit wann der Teppich im Rathaus ist.
Bürgermeister Feneberg teilt mit, dass bis auf kleinere Reparaturen der Teppich seit
1985 im Rathaus ist.
Gemeinderat Schick regt an, dass Sollbruchstellen, wie die Treppe, mit Stahlkanten
verstärkt und somit beständiger gemacht werden.
Bürgermeister Feneberg geht davon aus, dass der Teppich an der Treppe die
nächsten sieben bis acht Jahre beständig ist.
Frau Brüggemann-Linder weist auf die Verletzungsgefahr der Stahlkanten und die
Möglichkeit die Treppe mit Kunstoffkanten zu verstärken hin. Aus ihrer Sicht wird das
Beste sein, den Teppich an der Treppe zu erneuern, wenn dieser abgenutzt ist.
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Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
Gemeinderat Baur ist der Meinung, dass die Leisten an den Treppen Stolperkanten
und nicht sehr effektiv sind.
Frau Brüggemann-Linder weist daraufhin, dass der Teppichbelag bei der Firma
Wipfler nachbestellt werden kann. Es wurde eine Standardfarbe ausgesucht, außerdem
existiert die Firma Wipfler schon sehr lange.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Auftrag für die Verlegung eines neuen Teppichbelages im Rathaus in
Achstetten wird an den günstigsten Bieter, die Fa Wipfler zu einem
Angebotspreis von € 32.094,06 vergeben.
§7
Übernahme des Spielplatzes am Sportvereinszentrum
in Bronnen durch die Gemeinde
Bürgermeister Feneberg berichtet, dass die Sportfreunde Bronnen neben ihrem
Sportvereinszentrum einen Spielplatz errichtet haben und mit der Bitte an ihn
herangetreten sind, dass die Gemeinde die Kosten der TÜV-Abnahmegebühren in
Höhe von ca. € 1.500,00 und jährliche Überprüfungen übernimmt. Reparaturen würden
die Sportfreunde wieder selbst übernehmen.
Bürgermeister Feneberg teilt mit, dass er den Sportfreunden Bronnen den Vorschlag
unterbreitet hat, eine Vereinbarung zu treffen, dass die Gemeinde sich an den TÜVAbnahmegebühren mit € 1.500,00 beteiligt, die Sportfreunde Bronnen sich bereit
erklären, den Spielplatz ständig sauber zu halten und nach dem Laufenden zu sehen
und der Spielplatz dann in das Eigentum der Gemeinde übergeht.
Ortschaftsrat Baur ist mit der Vorgehensweise einverstanden, dass der Spielplatz, wie
auch die anderen Spielplätze, gemeindeeinheitlich vom Bauhof auf dem neuesten
Stand gehalten werden.
Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Spielplatz am Sportvereinszentrum in Bronnen geht in das Eigentum der
Gemeinde über. Die Gemeinde erstattet den Sportfreunden Bronnen einmalig
€ 1.500,00.
Sitzungsende: 20:45 Uhr.
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Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. April 2016
Beurkundung:
Gemäß § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist die
Niederschrift innerhalb eines Monats dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.
Sie ist vom Vorsitzenden, zwei Gemeinderäten, die an der Verhandlung teilgenommen
haben und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Achstetten, ……………….
Vorsitzender:
............................................
Schriftführer:
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Gemeinderäte:
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