Promotionsstipendium für Frauen mit Berufspraxis

Promotionsstipendium
für Frauen mit Berufspraxis
Zweck des Stipendiums
Das Stipendium richtet sich an besonders befähigte Frauen, die
berufsbegleitend promovieren und längerfristig eine Professur
an einer HAW anstreben.
Voraussetzungen
mindestens fünfjährige berufliche Praxis
Promotionszulasssung
Promotionsprojekt bereits berufsbegleitend vorbereitet
Nachweis der Lehreignung (z.B. durch einen Lehrauftrag)
berufliche Beschäftigung maximal 20 Wochenstunden
Antragsberechtigt sind Frauen, auf die mindestens einer der
folgenden drei Sachverhalte zutrifft:
Lebensmittelpunkt in Bayern (Nachweis)
Studienabschluss an einer bayerischen Universität
oder HAW
Promotion an einer bayerischen Universität, kooperative Promotion an einer bayerischen HAW / Verbundpromotion
Stipendienhöhe / Stipendienlaufzeit
1.635 Euro monatlich (ggf. mit Kinderzuschlag)
Gewährung für i.d.R. ein Jahr ab April
maximale Förderdauer i.d.R. zwei Jahre
Stichtag für die Abgabe der Bewerbung ist jeweils
der 01. Februar des Antragsjahres.
Weitere Infos und zum Stipendium sowie zur Antragstellung
unter www.lakof-bayern.de
Zur Beratung und Unterstützung
[email protected]
LaKoF
Bayern
Landeskonferenz der Frauenund Gleichstellungsbeauragten
an Bayerischen Hochschulen
Promotionsstipendien
für HAW-Absolventinnen
Zweck des Stipendiums
Das Stipendium richtet sich an besonders befähigte Frauen mit
abgeschlossenem HAW-Studium, die promovieren und längerfristig eine Karriere in der Wissenschaft anstreben.
Voraussetzungen
Überdurchschnittlicher Hochschulabschluss einer HAW
Promotionszulassung
Berufliche Beschäftigung maximal 20 Wochenstunden
Antragsberechtigt sind Frauen, auf die mindestens einer der
folgenden drei Sachverhalte zutrifft:
Lebensmittelpunkt in Bayern (Nachweis)
Studienabschluss an einer bayerischen HAW
Promotion an einer bayerischen Universität, kooperative
Promotion an einer bayerischen HAW / Verbundpromotion
Stipendienhöhe / Stipendienlaufzeit
1.200 Euro bzw. 600 Euro monatlich
(ggf. mit Kinderzuschlag)
Gewährung für i.d.R. ein Jahr ab April
maximale Förderdauer i.d.R. zwei Jahre
Stichtag für die Abgabe der Bewerbung ist jeweils
der 01. Februar des Antragsjahres.
Weiteres zum Stipendium sowie zur Antragstellung unter
www.lakof-bayern.de
Zur Beratung und Unterstützung
[email protected]
LaKoF
Bayern
Landeskonferenz der Frauenund Gleichstellungsbeauragten
an Bayerischen Hochschulen