Kreis Mettmann Amtsblatt Amtliches Organ des Kreises Mettmann , des Naherholungszweckverbandes Ittertal , der Volkshochschulzweckverbände Hilden / Haan, Velbert / Heiligenhaus, Mettmann / Wülfrath, des Zweckverbandes Klinikum Niederberg, des Zweckverbandes Gesamtschule Langenfeld-Hilden und des Gesamtschulzweckverbandes Mettmann-Wülfrath 72. Jahrgang Nr. 33 Montag, den 31. Oktober 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 105/106 Kreis Mettmann Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 Seite 106 Kreis Mettmann Bekanntmachung der Besetzung des Kreiswahlausschusses des Kreises Mettmann zur Landtagswahl 2017 Seite 107-109 Kreis Mettmann Öffentliche Zustellung von Bescheiden Seite 109 Kreis Mettmann Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Mettmann vom 26.10.2016 Seite 109-112 Kreis Mettmann Öffentliche Zustellung von Bußgeldbescheiden Seite 112 Kreissparkasse Düsseldorf Aufgebot zwecks Kraftloserklärung ZVB Erholungsgebiet Ittertal Bekanntmachung der Einladung zur 12. gemeinsamen Sitzung des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung am 23.11.2016 Amtsblatt Herausgeber: Kreis Mettmann, Der Landrat, in Mettmann. Verantwortlich für den Inhalt: Amt für Personal, Organisation, Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Kreises Mettmann, 40806 Mettmann, Postfach, Fernruf 02104/99-0. Registriert beim Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen - B III a- 17 Nr. 43/15. Druck: Kreis Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Ruf 02104/99-0. Bezug durch das Amt für Personal, Organisation, Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Kreises Mettmann (Bezugsgebühr jährlich 24,54€). Nachdruck bei Quellenangabe gestattet. 15 31. Oktober 2016 Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang Der Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, die Vorstände der nächstniedrigeren Gebietsverbände (§ 7 Abs. 2 des Parteiengesetzes), in deren Bereich der Wahlkreis liegt, oder eine andere in der Parteisatzung hierfür vorgesehene Stelle können gegen den Beschluss einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung Einspruch erheben. Auf einen solchen Einspruch ist die Abstimmung zu wiederholen; ihr Ergebnis ist endgültig. Kreis Mettmann Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 Gemäß § 22 der Landeswahlordnung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 548, ber. S. 964), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666), fordere ich hiermit auf, die Kreiswahlvorschläge für die am 14. Mai 2017 stattfindende Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen in den Wahlkreisen Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Mitgliederoder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren der Wahl der Bewerber regeln die Parteien durch ihre Satzung. 4. 36 – Mettmann I bestehend aus den Städten Hilden mit den Wahlbezirken 3010 bis 3050 und 3070 bis 3150, Langenfeld und Monheim am Rhein, 37 – Mettmann II bestehend aus den Städten Erkrath und Haan, Hilden mit den Wahlbezirken 3060 und 3160 bis 3220, Mettmann mit den Wahlbezirken 5010 und 5030 bis 5140, 39 – Mettmann IV bestehend aus den Städten Mettmann mit den Wahlbezirken 5020 und 5150 bis 5200, Velbert und Wülfrath einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (Hauptwohnung) und EMail-Adresse oder Postfach und, falls der Bewerber von einer Partei oder Wählergruppe aufgestellt ist, deren Namen oder Bezeichnung und, sofern diese eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Ein Bewerber darf - unbeschadet seiner Bewerbung in einer Landesliste - nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. In einen Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlages. Hierzu gebe ich Folgendes bekannt: Die Kreiswahlvorschläge müssen bei der Dienststelle des Kreiswahlleiters des Kreises Mettmann, Abteilung 32-3, Zimmer 4.253 oder 4.257, Düsseldorfer Straße 47, 40822 Mettmann, bis Montag, den 27. März 2017 um 18.00 Uhr, schriftlich eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis zu diesem Termin im Original zugegangen sein. Ich empfehle, die Kreiswahlvorschläge so frühzeitig vor dem vorgenannten Termin einzureichen, dass mögliche Mängel, die Einfluss auf die Gültigkeit der Wahlvorschläge haben, rechtzeitig behoben werden können. Die für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge erforderlichen amtlichen Vordrucke sind ebenfalls bei der Dienststelle des Kreiswahlleiters des Kreises Mettmann unter der vorgenannten Anschrift erhältlich. Die Vordrucke können auch per E-Mail unter [email protected] angefordert werden. Die Ausgabe bzw. Übersendung erfolgt kostenfrei. In jedem Kreiswahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gelten die Person, die als Erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als Zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. 5. 2. Kreiswahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. 3. Bei der Aufstellung der Bewerber und der Einreichung der Kreiswahlvorschläge sind die Bestimmungen des Landeswahlgesetzes (LWahlG) und der Landeswahlordnung (LWahlO) zu beachten. Danach kann als Bewerber einer Partei oder einer Wählergruppe in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung oder einer Vertreterversammlung des Wahlkreises hierzu gewählt worden ist. Auf die Bestimmungen des § 18 Abs. 2 LWahlG, wonach die Wahlberechtigung der an der Bewerberaufstellung stimmberechtigt teilnehmenden Personen bereits am Tage ihrer Teilnahme und nicht etwa erst am Wahltage selbst gegeben sein muss, weise ich besonders hin. Dieses gilt sowohl für die Teilnehmer einer Mitgliederversammlung zum Zwecke der Wahl eines Bewerbers oder zum Zwecke der Wahl von Vertretern als auch für die Teilnahme an einer Vertreterversammlung zur Wahl der Bewerber. Zu beachten ist auch, dass die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlung von den Mitgliedern in geheimer Wahl zu wählen sind. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Bewerber einer Partei oder einer Wählergruppe für die Landtagswahlkreise im Kreis Mettmann können in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden. Die Wahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Deutschen Bundestag auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind, müssen ferner von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerbern. Die Wahlberechtigung ist nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Unterzeichnung mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlages, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden. Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind oder deren Parteieigenschaft nicht bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag festgestellt worden ist, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie - neben der Beibringung von mindestens 100 Unterstützungsunterschriften - nachweisen, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Landesvorstand, eine Satzung des für Nordrhein-Westfalen zuständigen Landesverbandes sowie ein für die Gesamtpartei geltendes Programm haben. Hat eine Partei diese Nachweise gegenüber dem Landeswahlleiter erbracht, so genügt eine von diesem darüber erteilte Bescheinigung. 38 – Mettmann III bestehend aus den Städten Heiligenhaus und Ratingen, 1. Seite 105 Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 11a zur Landeswahlordnung eingereicht werden. Er muss enthalten: a) den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreicht; Wahlvorschläge von Einzelbewerbern können durch ein Kennwort gekennzeichnet werden; b) Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (Hauptwohnung), E-Mail-Adresse oder Postfach des Bewerbers. Die im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Landeswahlordnung neu aufgenommenen Angaben zur E-Mail-Adresse oder zum Postfach dienen dem Schutz der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber. Es ist vorgesehen, diese Angaben bei der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge anstelle der genauen Anschrift zu Erreichbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber zu verwenden. Postleitzahl, Straße und Hausnummer sollen von der Veröffentlichung ausgenommen werden. Da bislang die erwartete Änderung der LWahlO noch nicht erfolgt ist, können die neu aufzunehmenden Angaben zur EMail-Adresse oder zum Postfach auf einem beigefügten Blatt beigebracht oder in den Anlagen 9a und 11a zur LWahlO bei den Angaben zur/zum gewählten bzw. vorgeschlagenen Bewerberin/Bewerber eingefügt werden. 15 31. Oktober 2016 Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände (§ 7 Abs. 2 des Parteiengesetzes), in deren Bereich der Wahlkreis liegt, gleichermaßen unterzeichnet sein (§ 19 Abs. 2 Satz 1 LWahlG). Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass der Landeswahlleiterin eine schriftliche, dem § 23 Abs. 1 Satz 3 LWahlO entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben mindestens drei Unterzeichner ihre Unterschrift auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten. Der Kreiswahlvorschlag soll ferner Namen und Anschrift der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. 6. Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten unterzeichnet sein (§ 19 Abs. 2 Satz 3 LWahlG), so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach dem Muster der Anlage 14a zur Landeswahlordnung unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: a) Die Formblätter werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei der Anforderung sind der Familienname, der Vorname und der Wohnort des vorgeschlagenen Bewerbers und die Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe (Kurzbezeichnung), die den Wahlvorschlag einreichen will, anzugeben. Der Kreiswahlleiter hat diese Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken. b) Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterschreiben. Die Angaben zum Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und zur Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichnenden sowie der Tag der Unterzeichnung sind vom Unterzeichnenden persönlich und handschriftlich auszufüllen. c) Für jeden Unterzeichner ist eine Bescheinigung seiner Gemeinde über seine Wahlberechtigung im Wahlkreis im Zeitpunkt der Unterzeichnung nach dem Muster der Anlage 15 zur Landeswahlordnung beizufügen. Die Bescheinigung kann auch auf dem Formblatt nach Anlage 14a zur Landeswahlordnung erteilt werden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt. Der Bürgermeister darf nicht festhalten, für welchen Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist. d) Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift - nach Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig. Die gleichzeitige Unterzeichnung einer Landesliste bleibt unberührt. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch den Bewerber ist zulässig. e) 7. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen: a) Seite 106 Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 12a zur Landeswahlordnung, dass er der Aufstellung zustimmt und dass er für keinen anderen Kreiswahlvorschlag seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat sowie die Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft (nur von Wahlkreisbewerbern einer Partei); die Erklärungen können auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11a zur Landeswahlordnung abgegeben werden, b) eine Bescheinigung des zuständigen Bürgermeisters nach dem Muster der Anlage 13 zur Landeswahlordnung, dass der Bewerber wählbar ist; die Bescheinigung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11a zur Landeswahlordnung erteilt werden, c) sofern der Wahlvorschlag von einer Partei oder Wählergruppe eingereicht wird, eine Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung der Partei oder Wählergruppe zur Aufstellung der Bewerber, im Falle eines Einspruchs nach § 18 Abs. 6 LWahlG auch eine persönlich und handschriftlich mit Vor- und Familienname unterzeichnete Niederschrift über die wiederholte Abstimmung mit den nach § 18 Abs. 8 LWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt; bei Wahlvorschlägen nach § 18 Abs. 4 LWahlG brauchen die Ausfertigung der Niederschrift und die Versicherung an Eides statt nur einem Wahlvorschlag beigefügt zu werden; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 9a zur Landeswahlordnung, die Versicherungen an Eides statt sol- len nach dem Muster der Anlage 10a zur Landeswahlordnung gefertigt sein, d) sofern der Wahlvorschlag von Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner (siehe Ziffer 6 dieser Bekanntmachung). Die eingegangenen Unterlagen werden umgehend nach Eingang geprüft. Werden Mängel festgestellt, so benachrichtigt der Kreiswahlleiter sofort die Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen. Gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren kann die Vertrauensperson des betroffenen Kreiswahlvorschlags den Kreiswahlausschuss anrufen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Mängel vollständiger Wahlvorschläge nur solange behoben werden, als nicht über ihre Zulassung entschieden ist. So lange kann ein Kreiswahlvorschlag auch durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden. Über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss des Kreises Mettmann in öffentlicher Sitzung am 30.03.2017. Zur Sitzung werden die in den Kreiswahlvorschlägen benannten Vertrauenspersonen vom Kreiswahlleiter eingeladen. Außerdem werden Zeit, Ort und Gegenstand der Verhandlungen des Kreiswahlausschusses öffentlich bekannt gemacht. Nach der Entscheidung über die Zulassung eines Kreiswahlvorschlages durch den Kreiswahlausschuss ist jede Mängelbeseitigung ausgeschlossen. Mettmann, den 19. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Kreiswahlleiter Martin M. Richter __________________________________________________________ Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird weitgehend auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. Bekanntmachung der Besetzung des Kreiswahlausschusses des Kreises Mettmann zur Landtagswahl 2017 Der Kreistag des Kreises Mettmann hat in seiner Sitzung am 06.10.2016 die Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter anlässlich der Landtagswahl am 14. Mai 2017 gewählt. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 der Landeswahlordnung werden hiermit die Namen Mitglieder des Kreiswahlausschusses öffentlich bekannt gemacht: Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 Beisitzerin/Beisitzer Schimmer, Dagmar Schlottmann, Rainer Gräber, Alexandra Zwilling, Peter Janssen, Ingmar Münnich, Marianne Stellvertreterin/Stellvertreter Schettgen, Sybille Müller, Klaus Hagling, Brigitte Schulte, Manfred Petschull, Renate Köster-Flashar, Martina Mettmann, den 19. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Kreiswahlleiter Martin M. Richter 15 31. Oktober 2016 Seite 107 Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang Öffentliche Zustellung von Bescheiden Für Herrn Jose Molina Martinez, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Mettmanner Straße 181 in 42489 Wülfrath Für Herrn Stefan Goman, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Villen Str. 12 in 41069 Mönchengladbach liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 17.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-WQ572. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: ME-OI213. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 20. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Fischbach Mettmann, den 17. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Fischbach Für Herrn Dominik Ralph Peter Schlappa, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Friedenauer Straße 17 in 40789 Monheim am Rhein liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-PR902. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Für Herrn Domenico Urgese, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Bergstraße 14 in 40822 Mettmann liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-PQ883. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 20. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Fischbach Mettmann, den 20. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Fischbach Für Frau Antonella Manglaviti, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Gahlener Straße 3 in 46282 Dorsten OT Altstadt liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-862. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 20. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Fischbach Für Herrn Lajos Tittmann zuletzt wohnhaft: Stadionring 19 in 40878 Ratingen liegt bei der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Zimmer 1.050, 40822 Mettmann, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 20.10.2016, 36-22-22/Pie/Tittmann. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags in der Zeit von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 20. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Imfeld 15 31. Oktober 2016 Seite 108 Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang Für Frau Jennifer Madert, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Brandenburger Allee 22 in 40789 Monheim am Rhein Für Herrn Zoltán Sági zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Offenbacher Weg 14 in 40229 Düsseldorf liegt beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 47, Verwaltungsgebäude 4 in Zimmer 4.341, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.139, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Schreiben vom 21.09.2016, Aktenzeichen: 50-42-31910. Bescheid vom 13.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QM394. Dieses Schreiben kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 16:30 Uhr in Empfang genommen werden. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 05. Oktober 2016 Mettmann, den 20. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Heupel Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Schwarz Für Frau Jennifer Madert, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Brandenburger Allee 22 in 40789 Monheim am Rhein Für Herrn Dinu Anton, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Bahnstraße (ehemals) 15 in 40822 Mettmann (ehemals) liegt beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 47, Verwaltungsgebäude 4 in Zimmer 4.341, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 29.09.2016, Aktenzeichen: 50-42-31910. Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QQ273. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 16:30 Uhr in Empfang genommen werden. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 05. Oktober 2016 Mettmann, den 20. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Heupel Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Fischbach Für Herrn Abdaslam Mohamad, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Kastanienstr. 20 in 40699 Erkrath Für Herrn Wolfgang Hanke, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Voisweg (ehemals) 7 in 40878 Ratingen (ehemals) liegt beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 47, Verwaltungsgebäude 4 in Zimmer 4.342, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 26.09.2016, Aktenzeichen: 50-42-35128. Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QN742. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 16:30 Uhr in Empfang genommen werden. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 20. Oktober 2016 Mettmann, den 20. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Heupel Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Fischbach 15 31. Oktober 2016 Seite 109 Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang Für Herrn Heiner Walter Buchholz, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Bergische Straße (ehemals) 18 in 42549 Velbert (ehemals) Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Mettmann vom 26.10.2016 liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.134, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 24.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-XC838. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Aufgrund des § 5 Abs. 3 der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1996, Seite 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2013 (GV. NRW. S. 194), wird folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Mettmann vom 18.01.2008 beschlossen: Artikel I Die Hauptsatzung des Kreises Mettmann in der zurzeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert: § 13 Abs. 1 lit. d wird gestrichen. Artikel II Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Mettmann in Kraft. Mettmann, den 25. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Mitscha Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Für Frau Irene Heymans, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Fuhlrottstraße (ehemals) 12 in 40699 Erkrath (ehemals) liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.134, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 21.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QT552. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung zur Änderung der Hauptsatzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis Mettmann vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mettmann, den 26. Oktober 2016 Thomas Hendele Landrat Öffentliche Zustellung von Bußgeldbescheiden Mettmann, den 25. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Mitscha Für Frau Alexandra Madeleine Hoppe, zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift: Teichstraße 41 in 40822 Mettmann liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.132, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Gegen die nachstehend aufgeführten Personen habe ich Bußgeldbescheide wegen einer Ordnungswidrigkeit erlassen. Die Empfangspersonen sind unbekannten Aufenthaltes. Die Schriftstücke werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste entstehen können. Die Bescheide können in meiner Dienststelle, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, Zi. 1.104, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Schriftstücke gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Az. 32-32 Name,Vorname Geb. Datum letzter bekannter Wohnort Straße Bescheid vom 27.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-KC6669. 216021800 Bacascak, Sasa 17.07.1977 SRB-22243 SOT, Capojena 48 Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. 216024163 Pietrzak, Sebastian PL-41-100 SIEMANOWICE, Ul. Smikowskiego 3 216027638 Hatif, Hinna 14.12.1990 CDN-MZN6L7 KANADA, 5180 Younge Str. Toronto, ON MZN 216028055 Khairi, Rachid 12.10.1979 E-28041 MADRID, Calle Oligisto Mm. 15 5 C 216028610 Cazacu, Leonid 10.05.1996 MD-, 216029497 Gerbut, Maksym 08.07.1979 UA-04211 KIEV, 4 K 1 Geroev Stoling Rda St. 216030727 Garrett, Simon 21.09.1993 AUS-3156 LYSTERFIELD, 1/69 Major Cres Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 27. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Wolter 15 31. Oktober 2016 Seite 110 Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang Az. 32-32 Name,Vorname Geb. Datum letzter bekannter Wohnort Straße Az. 32-32 Name,Vorname Geb. Datum letzter bekannter Wohnort Straße 216030918 Muti, Ionut 04.01.1992 45307 Essen, Leither Str. 12 316065739 Alami, Ashri 20.11.1969 NL-1015 BK AMSTERDAM, Herengracht 12a 216031776 Hayani, Driss 28.10.1971 41460 Neuss, Ohne festen Wohnsitz O 316066002 Kteczariski, Sebastian 08.12.1972 PL-43-433 SKOCZOV, Miedzyswiec ul. Beskidzko 98 316041674 Mustafa, Bujar 10.07.1978 57072 Siegen, Am Siegsteg 4 316066350 Velk, Pavel 04.04.1963 EST-10115 TALLINN, Tartustr. 53 316043512 Bota, Adrian-Sorin 21.09.1981 E-04740 ROQUETAS DE MAR ALMERIA, CI Archivo de Indias Nr. 5 316066351 Todorov, Vasiliev 25.02.1975 BG-VINOGRADEC/SOFIA, Obedinena No. 26 316066429 316050605 Lo, Thym 06.02.1964 NL-1318 CG ALMERE, Joh. Ter Horststraat 34 Cindioglu, Metin 25.06.1977 B-4040 HERSTAL, Rue Hoyoux 104 316066434 316051880 Adelaar, Gerard 04.02.1949 NL-3645 EJ VINKEVEEN, Spoorlaan 3 Temelkov, Kosta 30.05.1988 NL-3554 XD UTRECHT, Den Brielstraat 9 316066445 316052371 Di Blasi, Salvatore Antonio Marcus 02.04.1983 46117 Oberhausen, Vestische Str. 16 Almethen, Saud 15.01.1979 KWT-KUWAIT, Kuwait Arafat Kaifan Street 4, Block 4 316066644 316052784 Zana, Mahmood 13.10.1965 51109 Köln, Bergengruenstraße 42 Orsós, György 15.05.1991 H-7090 TAMÀSI, Tuskós 34 316067022 316054418 Molina Martinez, Jose 20.03.1957 42489 Wülfrath, Mettmanner Straße 181 Schevchuk, Nicolai 13.12.1962 UA-13012 BIKYVKA, Radjanska 12 316067226 316055156 Sen, Resul 27.05.1994 47169 Duisburg, Weseler Str. 97 Sharbatli, Abdullah 21.09.1982 GB-W148 LONDON, 389 Fensigt.High Street Lord House 3TH, Floor Flat 35 316055347 Bircan, Mehmet A 05.11.1966 NL-7521 VP ENSCHEDE, Everhardt van der Marckstr.12 316067236 Visser, Charles 30.03.1950 NL-1064 NP AMSTERDAM, Wessel Gansfortstraat 21 316056141 Orban, Ferenc 10.08.1969 H-SZEGED, Strada Mazsola Nr. 20 316067254 Vink, Hernicus B. 03.04.1953 NL-6561 VW GROESBEEK, Korenbloemstraat 18 316057556 Lupczyu, Bogdan 31.05.1964 PL-41-500 CHORZOW, 3 Maja 69/4 316067353 Homburg, J. 13.04.1990 NL-1053 EL AMSTERDAM, Kinkerstraat 202A 316058295 Vidal, Jose 12.05.1976 E-46370 CHIVA-VALENCIA, Avda Buenos Aires Calic.227 316067399 Weijman, Kevin 15.09.1993 NL-6814 DC ASRNHEIM, Sweerts de Landasstraat 81 316058397 Zwienenberg, Maarten J 06.05.1983 NL-7551 AJ HENGELO OV, Deldenerstraat 112 316067400 Dübüs, Fatih 03.07.1985 NL-7071 ZW ULFT, Kanunnik de Vriesstraat 46 316059679 Jörißen, Kira 28.08.1990 47546 Kalkar, Dorfstraße 84 316067429 Halimi, Patrick 15.12.1965 F-94360 BRY SUR MARNE, 3 Rue Leon Maurice Nordmann 316059867 Mira da Costa Peres, Tiago Alexandre 16.12.1985 P-2820-323 RAMADA, Rua Alfredo Ruas 324 316067439 Akan, Ramazan 01.01.1966 NL-8636 CH ARNHEIM, Duke Ellingtonstraat 87 316067652 316060459 Bota, Adrian-Sorin 21.09.1981 E-04740 ROQUETAS DE MAR ALMERIA, CI Archivo de Indias Nr. 5 Noorasmai, Habib 22.02.1986 USA-95433 FAIRFIELD, 4011 Spanish Bay DR 316067710 Alshammari, Awad Saham A 16.07.1984 KSA-RIYADH, Po. Box 11595 316067718 Shenliang, Chen 23.05.1981 VR-526000 GUANDONG/ ZHAOQING, Gaoxin Dis Beijang Avenue 316067954 Furnari, Mario 29.12.1986 I-95038 SANTA MARIA DI LICODIA, CATANIA, Via Vittorio Emanuele No 122 316061432 van der Zwet, Yannick KW NL-7102 DD WINTERSWIJK, 07.05.1989 Freule van Dorthstraat 42 316061483 Rossi, Barbara 15.09.1988 I-43100 COLLECCHIO, Strada San Martino 316063213 Merkel, Alexander 19.02.1981 40627 Düsseldorf, Schleizer Weg 4 316063235 Nabit, Ali 01.01.1970 50127 Bergheim, Wildentenweg 1 316068020 316063368 Stratmann, Sebastian 18.04.1986 USA-91730RNCH CUCAMINGA 10300 Arrow Rte. Apt. 1806 Salkimli, Cetin 06.09.1977 NL-3073 LA ROTTERDAM, Adriaan Pieterstraat 23 316069282 316063408 Cherkaoui, Safouane 03.12.1992 NL-1069 AC AMSTERDAM, Willemskerkestraat 31 3 Fostoc, Khaled 14.02.1989 RL-RAS EL NABEH/BEIRUT, Abdel El Mawia El Shaar Street, Rafahia Building 316063412 Kozlu, Mustafa 01.12.1965 F-75019 PARIS, Rue Augustin Thierry 19 316069324 Yayla, Salih 08.08.1972 NL-3544 VL UTRECHT, Koolwitjeslaan 29 316063817 de Lang, Willem 24.07.1958 NL-2871 AR SCHOONHOVEN, Nassaukade 27 316069645 Enache, Stelian 06.04.1982 NL-8181 EP HEERDE, Elburgerweg 34 316064064 Almannaee, Abdalla 28.06.1988 UAE-11100 ABU DHABI, P.O. Box 5022 316069660 Petto, Floian 10.03.1970 F-93561 ROSNY SOUS-BOIS, 18 Rue de Lisbonne 316064114 van der Hoeven, Wendela NL-1054 XJ AMSTERDAM, 06.10.1966 Kanaalstraat 30 1 316069675 Allertz, Vincent A 12.03.1985 NL-3572 EE UTRECHT, Obrechtstraat 2 316064796 Pisarski, Dawid 17.04.1993 PL-21-400 LUKÓW, Kiernickich 36 316069715 Archer, Richard 31.07.1973 USA-20639 HUNTINGTOWN, 511 Small Reward Rd. 316065523 Abdoun Tarfasse, Khalid 04.01.1982 E-17600 FIGUERAS GIRONA CC/Victor Catala 2 1°A 316069806 Kulachev Georgiev, Petar BG-1000 SOFIA, 07.03.1968 Mlado st.3 Haus 317 Etage 5 Wohnung 129 316065701 Muca, Ionut 13.03.1980 RO-DECEMBRIE, Str. 1 Decembrie 1918 BLC 16 SCCET2 Ap3 316069878 Akbulut, Mücahit 01.07.1980 NL-3561 HE UTRECHT, Tannhäuserdreef 18 15 31. Oktober 2016 Seite 111 Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang Az. 32-32 Name,Vorname Geb. Datum letzter bekannter Wohnort Straße Az. 32-32 Name,Vorname Geb. Datum letzter bekannter Wohnort Straße 316069907 Duraku, Loris 12.10.1993 A-6020 PRADL, Sillhöfe 5 316071686 Brandt, Hans Paul 19.09.1959 NL-1087 KB AMSTERDAM, Lisdoddelaan 137 316069917 Limleartpholaboon, Thamyapat 23.11.1970 T-BANGKOK, 167 Lakeside 2 Bangna Trad Ro 316071688 Cetin- Vehbi 10.01.1979 NL-1063 BS AMSTERDAM, Burgemeester de Vlugtlaan 178 316071774 316069919 Sinnakkili, Rajeev 01.05.1983 NL-5911 CM VENLO, Straelseweg 65 Dervisoglu, Ersan 26.10.1990 NL-3036 XB ROTTERDAM, Rietvinkstraat 33 316071866 316069928 Erdogmus, Irfan 21.07.1966 NL-7204 PD ZUTPHEN, Verdistraat 4 Wust, Dannyen Gerry 09.06.1993 76676 Graben-Neudorf, Bachstrasse 1 316072074 316070054 Salem, Khaled ben 24.08.1977 KWT-KUWAIT CITY, P.O. Box 12443 Hoorn, Arno M 04.09.1987 NL-8321 GS URK, Wijk 5 136 316072128 316070076 Türkeri, Sabahattin 18.01.1967 NL-7608 KA ALMELO, Muiderslot 41 van Lienden, Dirk J 30.08.1969 NL-4007 VV TIEL, Vogelwikke 4 316072167 316070115 Tasveren, Yahya 01.04.1980 NL-2525 ZA’S-GRAVENHAGE, Jacob Schorerlaan 62 Shamir, Avraham 22.01.1966 IL-99999 ASHDAD, Yehuda Halevi 3-16 316072228 316070160 Portes Alberto, Kevin E 08.10.1977 NL-4485 AM KATS, Kerkstraat 8 Alsaadi, Saif 09.01.1981 UAE-KHALEFA/ABU DHABI P.O. Box 732 316072236 316070161 Al Harune, Khalid 19.11.1991 NL-6952 DG DIEREN, Willem Pijerlaan 29 Ismailnaji, Salmeen 13.07.1986 KWT-99999 KUWAIT, Hiteen BLK 4 Str.16, House 23 316072238 316070215 Traczykiewicz, Justyna 24.02.1987 NL-1214 GV HILVERSUM, Neuweg 30C Özkan, Bektas 01.01.1951 NL-6826 EJ ARNHEM, Krammerstraat 19 316072249 316070241 Van der Kolk, Fred 18.01.1965 NL-KNAPPENBURG, Zwidervingweg 11-2 Ostrowski, Matthias 15.11.1989 PL-DANZIG, Abmeldung nach Polen 316072598 316070264 Van Kijk, Johannes W. 23.05.1995 NL-3971 KN DRIEBERGENRIJSENBURG, Park Welgelegen 30 Vanja, Kokor 10.02.1988 NL-7101 AA WINTERSWIJK, Groenloseweg 1-03 316072710 Bui, Duy H 05.10.1982 NL-6665 CP DRIEL, Casimirstraat 26 316070292 Vaida, Zoltan 14.09.1990 RO-420141 BISTRITA, Str. Rodnei 22 316072720 Alsabah, Saud 09.05.1976 KWT-22060 SALMIYA, P.O. Box 8944 316070299 Al Mansoori, Abdulla Khalfan 08.04.1990 Q-DOHA, Street 308 316072728 Öztürk, Mustafa 11.05.1981 NL-1067 JK AMSTERDAM, Sam van Houtenstraat 271C 316070311 Dinesh, Nagpal 22.07.1974 USA-30101 GEORGIA, 4114 Mc ever Wood Dr NW Acworth 316072813 Agic, Tvrtko 13.12.1983 NL-2715 RE ZOETERMEER, Laveibos 87 316072895 316070323 Petrovic, Radisa 28.10.1976 SRB-18360 SVULJIG, Selo Ribare Othman, Hassan Yunis 10.02.1993 NL-5401 BD UDEN, Kerkstraat 41A 316072897 316070394 Duray, Guus 12.05.1964 NL-1951 XB VELSEN-NORD, Diunvlietstraat 47 Aydin, Ensan 05.01.1963 NL-5122 BA RIJEN, Charley Tooropstraat 34 316073321 316070446 Yilmaz, Ejder 12.07.1985 NL-7413 RD DEVENTER, Santoriumstraat 10 Güven, Önder Sami 22.03.1985 TR-SLCUKLU/KONYA. Parsana Mah. Kaletas Cad. / Büyüksehir Stadyumu 316070535 Beulink-Klein, Saskia 12.02.1975 NL-7021 KM ZELHEM, Hummeloseweg 61 316073474 Lazic, Predrag 01.07.1967 NL-1011 ER AMSTERDAM, Waalsteeg 2H 316070564 Alotaibi, Mohamed 23.07.1992 KWT-KUWAIT, Block 2 Str. 9, Haus 31 316073501 Mireschko, Jurij 21.10.1981 KZ-140000 PAVLODAR, Mira Street 48, Pavlodar, Kasachstan 316070581 Goes, Erik 25.06.1979 NL-3553 GE UTRECHT, Bessemerlaan 60 316073682 Van Velzen, Hans 20.10.1975 ML-2352 JA LEIDERDORP, Van der Valk Bonmanweg 19 316070624 Dragomir, Dragos Dan RO-810000 MUn BRAILA, Str. Calugareni Bl. B19 Sc.2 Ap. 23 8 316073719 Fleming, Ken 28.06.1961 NL-1213 VM HILVERSUM, Monairelaan 7 316070682 Aljabi, Majed 16.02.1986 JOR-AMMAN, 8 North Street – Artler 2 North 316074351 Bin Sumaida, Khalid Ahmed 14.08.1985 UAE-ABU DHABI, P.O. Box 25122 316070892 Holder, Jermaine V 18.05.1987 NL-9736 B GRONINGEN, Amkemaheerd 22 316074382 Vlastuin, Arnold C 01.12.1972 NL-6711 PK EDE, Stationsweg 53 316070991 Sarkesi, Claudia 07.04.1996 NL-3431 SB NIEUWEGEIN, Nijpelsplantsoen 3 316074938 Monteiro, Edgar 08.12.1994 NL-3023 LA ROTTERDAM, Builstraat 129 316071138 Kilic, Hilmi S 19.11.1989 NL-3162 PE RHOON, Wilgenhoven 3 316075232 Güldan, Nuri Ersin 15.09.1989 NL-7602 TZ ALMELO, Johanna an Burenlaan 39 316071144 Aydogan, Haluk 03.11.1991 NL-7417 VM DEVENTER, Deltalaan 208 316075285 Akay, Mehmet Arbek 21.05.1973 TR-34903 ISTANBUL, Reis Blv Akfriat evl 316071184 Güzel, Fatih 25.02.1987 NL-3526 JP UTRECHT, Livingstonelaan 1036 316075300 Almutairi, Meshal 14.01.1975 KWT-90009 KUWAIT, Saba Alnasser Blck 4 St 104 HS 316071607 Al Rasheedi, Khalif MFE 22.03.1994 KWT-KUWAIT CITY, Block 1 Street 30 House 7 316075514 Labadze, Irakli 01.09.1989 GE-0000 ZESTAPHONI/ GEORGIEN, Tskhratskaro 3 316071655 Butucel, Constantin 30.06.1988 NL-1035 JX AMSTERDAM, Lange Vonder 40 316075739 Strooper, Bart 12.05.1968 NL-1713 HD ABDAN, Dorpstraat 111 316071662 El Kharoubi, Mohamed S 15.09.1977 NL-2041 NN ZANDVOORT, Nicolaas Beetslaan 16bv 15 31. Oktober 2016 Seite 112 Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang Az. 32-32 Name,Vorname Geb. Datum letzter bekannter Wohnort Straße Stadt-Sparkasse Wülfrath (W), deren Rechtsnachfolgerin die Kreissparkasse Düsseldorf ist, werden gemäß § 16 der SpkVO aufgeboten. 316075871 Edic, Jerald Joseph 03.07.1986 RP-QUZZON CITY, 302 St Paul, Romer Ville Subd Proj 8 Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert, binnen drei Monaten ihre Rechte unter Vorlage der Sparurkunde anzumelden; anderenfalls werden die Sparkassenbücher für kraftlos erklärt. USA-15241-2501 Düsseldorf, den 24. Oktober 2016 316076547 Benecke, Lars PITTSBURGH, 30.04.1962 Der Vorstand der Kreissparkasse Düsseldorf 206 Carriage Ln. 316076803 Knöttgen, Frank 21.11.1963 T-MURET KOH SAMUI, 438/104 Moo 1 316077068 Garcia, Damien 20.03.1987 USA-90706 BELLFLOWER, 9039 Los Angeles Str. 316077075 Almohamed, Ahmed 07.03.1986 UAE-47890 BANIAS/ ABU DHABI, PO. Box 47890 House 17 316077352 Hernandez Navarro, Roberto 01.10.1985 ES-37795 CAMPILLO DE SALVATIE, C. Amable Criado 56 316078203 Birkit, Nazieh Issa 20.06.1992 NL-7511 ET ENSCHEDE, Haverstraatpassage 11 2 316078284 Al-Jattal, Abdulaziz Q-DOHA, Po Box 6396 316078318 Hamad, Alrashidi 16.09.1981 KWT-ALADYA, Block 7, Str. 2, Haus 12 316078336 Arrach, Tarik 23.08.1982 NL-6442 AH BRUNSSUM, Ingelsbroek 7 316078510 Koc, Yasir 08.10.1993 TR-6370 ANKARA, Ilkyerlesim Mah. Baskent Bulv Sites No 111 316078895 Gilly, Olga Kell GB-NORTH KENTON, 8 tilson klay 316078897 Jankovic, Milos SRB-11050 BELGRAD, Peke Pavlivica Zvezdara 316078926 Sha, Muhammed Zubair 20.09.1981 UAE-2289 SHARJAH, Hatem Al Bahli St.41, Halwan 1. 316079651 Obaid, Almashjari 01.11.1977 UAE-76292 ABU DHABI, 24 Shakbout City Nr. 4 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. 316079934 Gornostayev, Alexander KZ-0500009 ALMATY, Abay Avenue 155 Genehmigung der Niederschrift über die 11. gemeinsame öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Verbandsausschusses – 94. Sitzung - und der Verbandsversammlung – 66. Sitzung – am 20.04.2016 316079936 Thomai, Denis 06.07.1984 AL-3001 ELBASAN, Kongreci el Basani 3. Erlass der Haushaltssatzung 2017 (SV 368 des Verbandsausschusses, SV 281 der Verbandsversammlung) 316080640 Horhannes, Gharibyan 11.04.1977 USA-98059 RENTON, 2214 Duvall Ave Ne Renton 4. 316080938 Ezzaoui, Abdelkader 28.12.1990 MA-99999 MIDELT (MA), 370 Av My Driss Kenntnisnahme des Prüfungsberichts und Testat zur Jahresrechnung 2014, Entlastung des Verbandsvorstehers/ der Verbandsvorsteherin (SV 369 des Verbandsausschusses, SV 282 der Verbandsversammlung) 316082396 Kosova, Noel Al-5301 KVCOV, 1 maj ruga Sherif Toptani Bllokv nr. 2 Shkalla 47 5. 316084422 Goga, Donald 19.09.1989 AL-KRUJE, Ruga Karl Gega 17 Kenntnisnahme des Prüfungsberichts und Testat zur Jahresrechnung 2015, Entlastung der Verbandsvorsteherin (SV 370 des Verbandsausschusses, SV 283 der Verbandsversammlung) 6. 316087745 Wieneke, Mirco 19.03.1990 CH-8049 ZÜRICH, Limmatalstrasse 42 Sachstandsbericht über die Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen des Zweckverbandes (SV 371 des Verbandsausschusses, SV 284 der Verbandsversammlung) 7. Kenntnisnahme des Gutachtens für den Planungsraum Ittertal in der Stadt Solingen (SV 372 des Verbandsausschusses, SV 285 der Verbandsversammlung) 8. Verschiedenes Zweckverband Bekanntmachung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Ittertal Einladung zur 12. gemeinsamen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsausschusses des Zweckverbandes Erholungsgebiet Ittertal – 95. Sitzung – und der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Ittertal – 67. Sitzung – am Mittwoch, den 23.11.2016, 17 Uhr, im Rathaus Hilden, Raum 105, Am Rathaus 1, Hilden Tagesordnung: A) Öffentliche Sitzung Mettmann, den 27. Oktober 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Kreishaus (Verwaltungsgebäude I) Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann Im Auftrag König B) Nichtöffentliche Sitzung 9. Kreissparkasse Düsseldorf Kenntnisnahme der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes Erholungsgebiet Ittertal für das Haushaltsjahr 2016 vom 03.05.2016 (SV 373 des Verbandsausschusses, SV 286 der Verbandsversammlung) 10. Verschiedenes Aufgebot zwecks Kraftloserklärung Die Sparkassenbücher Nr.: 3001849755 3001889199 der Kreissparkasse Düsseldorf, der ehemaligen Stadt-Sparkasse Erkrath (E), der ehemaligen Sparkasse Heiligenhaus (H) und der ehemaligen Hilden, den 24. Oktober 2016 Danscheidt Vorsitzender des Verbandsausschusses Schulz Vorsitzender der Verbandsversammlung
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