Kreis Mettmann Amtsblatt

Kreis Mettmann
Amtsblatt
Amtliches Organ des Kreises Mettmann , des Naherholungszweckverbandes Ittertal , der Volkshochschulzweckverbände
Hilden / Haan, Velbert / Heiligenhaus, Mettmann / Wülfrath, des Zweckverbandes Klinikum Niederberg, des Zweckverbandes Gesamtschule Langenfeld-Hilden und des Gesamtschulzweckverbandes Mettmann-Wülfrath
72. Jahrgang
Nr. 33
Montag, den 31. Oktober 2016
Inhaltsverzeichnis
Seite 105/106
Kreis Mettmann
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von
Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Seite 106
Kreis Mettmann
Bekanntmachung der Besetzung des Kreiswahlausschusses des
Kreises Mettmann zur Landtagswahl 2017
Seite 107-109
Kreis Mettmann
Öffentliche Zustellung von Bescheiden
Seite 109
Kreis Mettmann
Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des
Kreises Mettmann vom 26.10.2016
Seite 109-112
Kreis Mettmann
Öffentliche Zustellung von Bußgeldbescheiden
Seite 112
Kreissparkasse Düsseldorf
Aufgebot zwecks Kraftloserklärung
ZVB Erholungsgebiet Ittertal
Bekanntmachung der Einladung zur 12. gemeinsamen Sitzung des
Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung am 23.11.2016
Amtsblatt
Herausgeber: Kreis Mettmann, Der Landrat, in Mettmann. Verantwortlich für den Inhalt: Amt für
Personal, Organisation, Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Kreises Mettmann,
40806 Mettmann, Postfach, Fernruf 02104/99-0. Registriert beim Wirtschaftsministerium
Nordrhein-Westfalen - B III a- 17 Nr. 43/15. Druck: Kreis Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Ruf
02104/99-0. Bezug durch das Amt für Personal, Organisation, Wirtschaftsförderung, Kultur und
Tourismus des Kreises Mettmann (Bezugsgebühr jährlich 24,54€). Nachdruck bei Quellenangabe gestattet.
15 31. Oktober 2016
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang
Der Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände
nicht bestehen, die Vorstände der nächstniedrigeren Gebietsverbände (§ 7 Abs. 2 des Parteiengesetzes), in deren Bereich der Wahlkreis
liegt, oder eine andere in der Parteisatzung hierfür vorgesehene Stelle
können gegen den Beschluss einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung Einspruch erheben. Auf einen solchen Einspruch ist die
Abstimmung zu wiederholen; ihr Ergebnis ist endgültig.
Kreis Mettmann
Bekanntmachung über die Aufforderung
zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Gemäß § 22 der Landeswahlordnung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S.
548, ber. S. 964), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8.
September 2015 (GV. NRW. S. 666), fordere ich hiermit auf, die Kreiswahlvorschläge für die am 14. Mai 2017 stattfindende Wahl zum Landtag
des Landes Nordrhein-Westfalen in den Wahlkreisen
Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Mitgliederoder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren der Wahl der
Bewerber regeln die Parteien durch ihre Satzung.
4.
36 – Mettmann I
bestehend aus den Städten
Hilden mit den Wahlbezirken 3010 bis 3050 und 3070 bis 3150,
Langenfeld und Monheim am Rhein,
37 – Mettmann II
bestehend aus den Städten
Erkrath und Haan,
Hilden mit den Wahlbezirken 3060 und 3160 bis 3220,
Mettmann mit den Wahlbezirken 5010 und 5030 bis 5140,
39 – Mettmann IV
bestehend aus den Städten
Mettmann mit den Wahlbezirken 5020 und 5150 bis 5200,
Velbert und Wülfrath
einzureichen.
Jeder Wahlvorschlag muss Familienname, Vorname, Beruf oder
Stand, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (Hauptwohnung) und EMail-Adresse oder Postfach und, falls der Bewerber von einer Partei
oder Wählergruppe aufgestellt ist, deren Namen oder Bezeichnung
und, sofern diese eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.
Ein Bewerber darf - unbeschadet seiner Bewerbung in einer Landesliste - nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. In einen Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung
schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlages.
Hierzu gebe ich Folgendes bekannt:
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei der Dienststelle des Kreiswahlleiters des Kreises Mettmann, Abteilung 32-3, Zimmer 4.253 oder
4.257, Düsseldorfer Straße 47, 40822 Mettmann, bis
Montag, den 27. März 2017 um 18.00 Uhr,
schriftlich eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis zu
diesem Termin im Original zugegangen sein. Ich empfehle, die
Kreiswahlvorschläge so frühzeitig vor dem vorgenannten Termin einzureichen, dass mögliche Mängel, die Einfluss auf die Gültigkeit der
Wahlvorschläge haben, rechtzeitig behoben werden können.
Die für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge erforderlichen amtlichen Vordrucke sind ebenfalls bei der Dienststelle des Kreiswahlleiters des Kreises Mettmann unter der vorgenannten Anschrift erhältlich. Die Vordrucke können auch per E-Mail unter
[email protected] angefordert werden. Die Ausgabe
bzw. Übersendung erfolgt kostenfrei.
In jedem Kreiswahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine
stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese
Bezeichnung, so gelten die Person, die als Erste unterzeichnet hat,
als Vertrauensperson und diejenige, die als Zweite unterzeichnet hat,
als stellvertretende Vertrauensperson.
5.
2.
Kreiswahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und
Einzelbewerbern eingereicht werden.
3.
Bei der Aufstellung der Bewerber und der Einreichung der Kreiswahlvorschläge sind die Bestimmungen des Landeswahlgesetzes
(LWahlG) und der Landeswahlordnung (LWahlO) zu beachten.
Danach kann als Bewerber einer Partei oder einer Wählergruppe in
einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung oder einer Vertreterversammlung des Wahlkreises
hierzu gewählt worden ist.
Auf die Bestimmungen des § 18 Abs. 2 LWahlG, wonach die Wahlberechtigung der an der Bewerberaufstellung stimmberechtigt teilnehmenden Personen bereits am Tage ihrer Teilnahme und nicht etwa
erst am Wahltage selbst gegeben sein muss, weise ich besonders
hin. Dieses gilt sowohl für die Teilnehmer einer Mitgliederversammlung zum Zwecke der Wahl eines Bewerbers oder zum Zwecke der
Wahl von Vertretern als auch für die Teilnahme an einer Vertreterversammlung zur Wahl der Bewerber.
Zu beachten ist auch, dass die Bewerber und die Vertreter für die
Vertreterversammlung von den Mitgliedern in geheimer Wahl zu wählen sind. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer ist vorschlagsberechtigt.
Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der
Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Die Bewerber einer Partei oder einer Wählergruppe für die Landtagswahlkreise im Kreis Mettmann können in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden.
Die Wahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag des Landes
Nordrhein-Westfalen oder im Deutschen Bundestag auf Grund eines
Wahlvorschlages aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter
Wahl vertreten sind, müssen ferner von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Wählergruppen
und Einzelbewerbern. Die Wahlberechtigung ist nachzuweisen. Die
ordnungsgemäße Unterzeichnung mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist
Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlages, es
sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht
werden.
Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag
ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind oder deren Parteieigenschaft nicht bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag
festgestellt worden ist, können einen Wahlvorschlag nur einreichen,
wenn sie - neben der Beibringung von mindestens 100 Unterstützungsunterschriften - nachweisen, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Landesvorstand, eine Satzung des für
Nordrhein-Westfalen zuständigen Landesverbandes sowie ein für die
Gesamtpartei geltendes Programm haben. Hat eine Partei diese
Nachweise gegenüber dem Landeswahlleiter erbracht, so genügt eine
von diesem darüber erteilte Bescheinigung.
38 – Mettmann III
bestehend aus den Städten
Heiligenhaus und Ratingen,
1.
Seite 105
Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 11a zur
Landeswahlordnung eingereicht werden. Er muss enthalten:
a)
den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei
oder Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreicht; Wahlvorschläge von Einzelbewerbern können durch ein Kennwort gekennzeichnet werden;
b)
Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum,
Geburtsort, Anschrift (Hauptwohnung), E-Mail-Adresse oder
Postfach des Bewerbers.
Die im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Landeswahlordnung neu aufgenommenen Angaben zur E-Mail-Adresse
oder zum Postfach dienen dem Schutz der Wahlbewerberinnen
und Wahlbewerber. Es ist vorgesehen, diese Angaben bei der
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge anstelle der
genauen Anschrift zu Erreichbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber zu verwenden. Postleitzahl, Straße und Hausnummer sollen von der Veröffentlichung ausgenommen werden.
Da bislang die erwartete Änderung der LWahlO noch nicht
erfolgt ist, können die neu aufzunehmenden Angaben zur EMail-Adresse oder zum Postfach auf einem beigefügten Blatt
beigebracht oder in den Anlagen 9a und 11a zur LWahlO bei
den Angaben zur/zum gewählten bzw. vorgeschlagenen Bewerberin/Bewerber eingefügt werden.
15 31. Oktober 2016
Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich
zu unterzeichnen. Hat eine Partei keinen Landesverband oder keine
einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge
von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände (§ 7
Abs. 2 des Parteiengesetzes), in deren Bereich der Wahlkreis liegt,
gleichermaßen unterzeichnet sein (§ 19 Abs. 2 Satz 1 LWahlG). Die
Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass der Landeswahlleiterin
eine schriftliche, dem § 23 Abs. 1 Satz 3 LWahlO entsprechende
Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.
Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben mindestens drei Unterzeichner ihre Unterschrift auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten. Der Kreiswahlvorschlag soll ferner Namen und Anschrift der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.
6.
Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten
unterzeichnet sein (§ 19 Abs. 2 Satz 3 LWahlG), so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach dem Muster der Anlage
14a zur Landeswahlordnung unter Beachtung folgender Vorschriften
zu erbringen:
a)
Die Formblätter werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei der Anforderung sind der
Familienname, der Vorname und der Wohnort des vorgeschlagenen Bewerbers und die Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe (Kurzbezeichnung), die den Wahlvorschlag einreichen
will, anzugeben. Der Kreiswahlleiter hat diese Angaben im Kopf
der Formblätter zu vermerken.
b)
Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und
handschriftlich unterschreiben. Die Angaben zum Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und zur Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichnenden sowie der Tag der Unterzeichnung
sind vom Unterzeichnenden persönlich und handschriftlich auszufüllen.
c)
Für jeden Unterzeichner ist eine Bescheinigung seiner Gemeinde
über seine Wahlberechtigung im Wahlkreis im Zeitpunkt der Unterzeichnung nach dem Muster der Anlage 15 zur Landeswahlordnung beizufügen. Die Bescheinigung kann auch auf dem
Formblatt nach Anlage 14a zur Landeswahlordnung erteilt werden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts
beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt. Der Bürgermeister darf nicht festhalten, für welchen Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist.
d)
Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift - nach Rechtslage zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig. Die gleichzeitige Unterzeichnung einer Landesliste bleibt unberührt. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch den Bewerber ist zulässig.
e)
7.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen dürfen erst
nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:
a)
Seite 106
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang
die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster
der Anlage 12a zur Landeswahlordnung, dass er der Aufstellung
zustimmt und dass er für keinen anderen Kreiswahlvorschlag
seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat
sowie die Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft
(nur von Wahlkreisbewerbern einer Partei); die Erklärungen können auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage
11a zur Landeswahlordnung abgegeben werden,
b)
eine Bescheinigung des zuständigen Bürgermeisters nach dem
Muster der Anlage 13 zur Landeswahlordnung, dass der Bewerber wählbar ist; die Bescheinigung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11a zur Landeswahlordnung
erteilt werden,
c)
sofern der Wahlvorschlag von einer Partei oder Wählergruppe
eingereicht wird, eine Ausfertigung der Niederschrift über die
Versammlung der Partei oder Wählergruppe zur Aufstellung der
Bewerber, im Falle eines Einspruchs nach § 18 Abs. 6 LWahlG
auch eine persönlich und handschriftlich mit Vor- und Familienname unterzeichnete Niederschrift über die wiederholte Abstimmung mit den nach § 18 Abs. 8 LWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt; bei Wahlvorschlägen nach § 18 Abs.
4 LWahlG brauchen die Ausfertigung der Niederschrift und die
Versicherung an Eides statt nur einem Wahlvorschlag beigefügt
zu werden; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 9a
zur Landeswahlordnung, die Versicherungen an Eides statt sol-
len nach dem Muster der Anlage 10a zur Landeswahlordnung
gefertigt sein,
d)
sofern der Wahlvorschlag von Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der
Unterzeichner (siehe Ziffer 6 dieser Bekanntmachung).
Die eingegangenen Unterlagen werden umgehend nach Eingang geprüft.
Werden Mängel festgestellt, so benachrichtigt der Kreiswahlleiter sofort
die Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare Mängel rechtzeitig zu
beseitigen. Gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren kann die Vertrauensperson des betroffenen Kreiswahlvorschlags den Kreiswahlausschuss anrufen.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Mängel vollständiger Wahlvorschläge nur solange behoben werden, als nicht über ihre Zulassung
entschieden ist. So lange kann ein Kreiswahlvorschlag auch durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden.
Über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss des Kreises Mettmann in öffentlicher Sitzung am 30.03.2017.
Zur Sitzung werden die in den Kreiswahlvorschlägen benannten Vertrauenspersonen vom Kreiswahlleiter eingeladen. Außerdem werden Zeit, Ort
und Gegenstand der Verhandlungen des Kreiswahlausschusses öffentlich
bekannt gemacht.
Nach der Entscheidung über die Zulassung eines Kreiswahlvorschlages
durch den Kreiswahlausschuss ist jede Mängelbeseitigung ausgeschlossen.
Mettmann, den 19. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Kreiswahlleiter
Martin M. Richter
__________________________________________________________
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird weitgehend auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
Bekanntmachung
der Besetzung des Kreiswahlausschusses
des Kreises Mettmann
zur Landtagswahl 2017
Der Kreistag des Kreises Mettmann hat in seiner Sitzung am 06.10.2016
die Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses sowie deren
Stellvertreterinnen und Stellvertreter anlässlich der Landtagswahl am 14.
Mai 2017 gewählt.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 der Landeswahlordnung werden hiermit die
Namen Mitglieder des Kreiswahlausschusses öffentlich bekannt gemacht:
Lfd.
Nr.
1
2
3
4
5
6
Beisitzerin/Beisitzer
Schimmer, Dagmar
Schlottmann, Rainer
Gräber, Alexandra
Zwilling, Peter
Janssen, Ingmar
Münnich, Marianne
Stellvertreterin/Stellvertreter
Schettgen, Sybille
Müller, Klaus
Hagling, Brigitte
Schulte, Manfred
Petschull, Renate
Köster-Flashar, Martina
Mettmann, den 19. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Kreiswahlleiter
Martin M. Richter
15 31. Oktober 2016
Seite 107
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang
Öffentliche Zustellung von Bescheiden
Für Herrn Jose Molina Martinez,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Mettmanner Straße 181 in 42489 Wülfrath
Für Herrn Stefan Goman,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Villen Str. 12 in 41069 Mönchengladbach
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
Bescheid vom 17.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-WQ572.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: ME-OI213.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Mettmann, den 20. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Fischbach
Mettmann, den 17. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Fischbach
Für Herrn Dominik Ralph Peter Schlappa,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Friedenauer Straße 17 in 40789 Monheim am Rhein
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-PR902.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Für Herrn Domenico Urgese,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Bergstraße 14 in 40822 Mettmann
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-PQ883.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Mettmann, den 20. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Fischbach
Mettmann, den 20. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Fischbach
Für Frau Antonella Manglaviti,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Gahlener Straße 3 in 46282 Dorsten OT Altstadt
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-862.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Mettmann, den 20. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Fischbach
Für Herrn Lajos Tittmann
zuletzt wohnhaft:
Stadionring 19 in 40878 Ratingen
liegt bei der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Zimmer 1.050, 40822 Mettmann, folgendes Schriftstück zur Abholung
bereit:
Bescheid vom 20.10.2016, 36-22-22/Pie/Tittmann.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags in der Zeit von
14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Mettmann, den 20. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Imfeld
15 31. Oktober 2016
Seite 108
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang
Für Frau Jennifer Madert,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Brandenburger Allee 22 in 40789 Monheim am Rhein
Für Herrn Zoltán Sági
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Offenbacher Weg 14 in 40229 Düsseldorf
liegt beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 47, Verwaltungsgebäude 4 in Zimmer 4.341, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.139, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
Schreiben vom 21.09.2016, Aktenzeichen: 50-42-31910.
Bescheid vom 13.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QM394.
Dieses Schreiben kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 16:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Mettmann, den 05. Oktober 2016
Mettmann, den 20. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Heupel
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Schwarz
Für Frau Jennifer Madert,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Brandenburger Allee 22 in 40789 Monheim am Rhein
Für Herrn Dinu Anton,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Bahnstraße (ehemals) 15 in 40822 Mettmann (ehemals)
liegt beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 47, Verwaltungsgebäude 4 in Zimmer 4.341, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
Bescheid vom 29.09.2016, Aktenzeichen: 50-42-31910.
Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QQ273.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 16:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Mettmann, den 05. Oktober 2016
Mettmann, den 20. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Heupel
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Fischbach
Für Herrn Abdaslam Mohamad,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Kastanienstr. 20 in 40699 Erkrath
Für Herrn Wolfgang Hanke,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Voisweg (ehemals) 7 in 40878 Ratingen (ehemals)
liegt beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 47, Verwaltungsgebäude 4 in Zimmer 4.342, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
Bescheid vom 26.09.2016, Aktenzeichen: 50-42-35128.
Bescheid vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QN742.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 16:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Mettmann, den 20. Oktober 2016
Mettmann, den 20. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Heupel
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Fischbach
15 31. Oktober 2016
Seite 109
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang
Für Herrn Heiner Walter Buchholz,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Bergische Straße (ehemals) 18 in 42549 Velbert (ehemals)
Bekanntmachung
der
Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung des Kreises Mettmann
vom 26.10.2016
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.134, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
Bescheid vom 24.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-XC838.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Aufgrund des § 5 Abs. 3 der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. 1996, Seite 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.
April 2013 (GV. NRW. S. 194), wird folgende Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung des Kreises Mettmann vom 18.01.2008 beschlossen:
Artikel I
Die Hauptsatzung des Kreises Mettmann in der zurzeit geltenden Fassung
wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. 1 lit. d wird gestrichen.
Artikel II
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Mettmann in Kraft.
Mettmann, den 25. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Mitscha
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Für Frau Irene Heymans,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Fuhlrottstraße (ehemals) 12 in 40699 Erkrath (ehemals)
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.134, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
Bescheid vom 21.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QT552.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(KrO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht
mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis Mettmann
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mettmann, den 26. Oktober 2016
Thomas Hendele
Landrat
Öffentliche Zustellung
von Bußgeldbescheiden
Mettmann, den 25. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Mitscha
Für Frau Alexandra Madeleine Hoppe,
zuletzt wohnhaft/zuletzt bekannte Anschrift:
Teichstraße 41 in 40822 Mettmann
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str.
26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.132, folgendes Schriftstück zur
Abholung bereit:
Gegen die nachstehend aufgeführten Personen habe ich Bußgeldbescheide wegen einer Ordnungswidrigkeit erlassen. Die Empfangspersonen sind unbekannten Aufenthaltes. Die Schriftstücke werden hiermit
durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch werden Fristen in
Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste entstehen können. Die
Bescheide können in meiner Dienststelle, Düsseldorfer Str. 26, 40822
Mettmann, Zi. 1.104, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen
werden. Die Schriftstücke gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der
Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.
Az. 32-32
Name,Vorname
Geb. Datum
letzter bekannter Wohnort
Straße
Bescheid vom 27.10.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-KC6669.
216021800
Bacascak, Sasa
17.07.1977
SRB-22243 SOT,
Capojena 48
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr
in Empfang genommen werden.
216024163
Pietrzak, Sebastian
PL-41-100 SIEMANOWICE,
Ul. Smikowskiego 3
216027638
Hatif, Hinna
14.12.1990
CDN-MZN6L7 KANADA,
5180 Younge Str. Toronto,
ON MZN
216028055
Khairi, Rachid
12.10.1979
E-28041 MADRID,
Calle Oligisto Mm. 15 5 C
216028610
Cazacu, Leonid
10.05.1996
MD-,
216029497
Gerbut, Maksym
08.07.1979
UA-04211 KIEV,
4 K 1 Geroev Stoling Rda St.
216030727
Garrett, Simon
21.09.1993
AUS-3156 LYSTERFIELD,
1/69 Major Cres
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt
mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10
des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in
der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet
vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als
zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Mettmann, den 27. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Im Auftrag
Wolter
15 31. Oktober 2016
Seite 110
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang
Az. 32-32
Name,Vorname
Geb. Datum
letzter bekannter Wohnort
Straße
Az. 32-32
Name,Vorname
Geb. Datum
letzter bekannter Wohnort
Straße
216030918
Muti, Ionut
04.01.1992
45307 Essen,
Leither Str. 12
316065739
Alami, Ashri
20.11.1969
NL-1015 BK AMSTERDAM,
Herengracht 12a
216031776
Hayani, Driss
28.10.1971
41460 Neuss,
Ohne festen Wohnsitz O
316066002
Kteczariski, Sebastian
08.12.1972
PL-43-433 SKOCZOV,
Miedzyswiec ul. Beskidzko 98
316041674
Mustafa, Bujar
10.07.1978
57072 Siegen,
Am Siegsteg 4
316066350
Velk, Pavel
04.04.1963
EST-10115 TALLINN,
Tartustr. 53
316043512
Bota, Adrian-Sorin
21.09.1981
E-04740 ROQUETAS DE MAR
ALMERIA, CI Archivo de Indias
Nr. 5
316066351
Todorov, Vasiliev
25.02.1975
BG-VINOGRADEC/SOFIA,
Obedinena No. 26
316066429
316050605
Lo, Thym
06.02.1964
NL-1318 CG ALMERE,
Joh. Ter Horststraat 34
Cindioglu, Metin
25.06.1977
B-4040 HERSTAL,
Rue Hoyoux 104
316066434
316051880
Adelaar, Gerard
04.02.1949
NL-3645 EJ VINKEVEEN,
Spoorlaan 3
Temelkov, Kosta
30.05.1988
NL-3554 XD UTRECHT,
Den Brielstraat 9
316066445
316052371
Di Blasi, Salvatore
Antonio Marcus
02.04.1983
46117 Oberhausen,
Vestische Str. 16
Almethen, Saud
15.01.1979
KWT-KUWAIT,
Kuwait Arafat Kaifan Street 4,
Block 4
316066644
316052784
Zana, Mahmood
13.10.1965
51109 Köln,
Bergengruenstraße 42
Orsós, György
15.05.1991
H-7090 TAMÀSI,
Tuskós 34
316067022
316054418
Molina Martinez, Jose
20.03.1957
42489 Wülfrath,
Mettmanner Straße 181
Schevchuk, Nicolai
13.12.1962
UA-13012 BIKYVKA,
Radjanska 12
316067226
316055156
Sen, Resul
27.05.1994
47169 Duisburg,
Weseler Str. 97
Sharbatli, Abdullah
21.09.1982
GB-W148 LONDON,
389 Fensigt.High Street Lord
House 3TH, Floor Flat 35
316055347
Bircan, Mehmet A
05.11.1966
NL-7521 VP ENSCHEDE,
Everhardt van der Marckstr.12
316067236
Visser, Charles
30.03.1950
NL-1064 NP AMSTERDAM,
Wessel Gansfortstraat 21
316056141
Orban, Ferenc
10.08.1969
H-SZEGED,
Strada Mazsola Nr. 20
316067254
Vink, Hernicus B.
03.04.1953
NL-6561 VW GROESBEEK,
Korenbloemstraat 18
316057556
Lupczyu, Bogdan
31.05.1964
PL-41-500 CHORZOW,
3 Maja 69/4
316067353
Homburg, J.
13.04.1990
NL-1053 EL AMSTERDAM,
Kinkerstraat 202A
316058295
Vidal, Jose
12.05.1976
E-46370 CHIVA-VALENCIA,
Avda Buenos Aires Calic.227
316067399
Weijman, Kevin
15.09.1993
NL-6814 DC ASRNHEIM,
Sweerts de Landasstraat 81
316058397
Zwienenberg, Maarten J
06.05.1983
NL-7551 AJ HENGELO OV,
Deldenerstraat 112
316067400
Dübüs, Fatih
03.07.1985
NL-7071 ZW ULFT,
Kanunnik de Vriesstraat 46
316059679
Jörißen, Kira
28.08.1990
47546 Kalkar,
Dorfstraße 84
316067429
Halimi, Patrick
15.12.1965
F-94360 BRY SUR MARNE,
3 Rue Leon Maurice Nordmann
316059867
Mira da Costa Peres,
Tiago Alexandre
16.12.1985
P-2820-323 RAMADA,
Rua Alfredo Ruas 324
316067439
Akan, Ramazan
01.01.1966
NL-8636 CH ARNHEIM,
Duke Ellingtonstraat 87
316067652
316060459
Bota, Adrian-Sorin
21.09.1981
E-04740 ROQUETAS DE MAR
ALMERIA, CI Archivo de Indias
Nr. 5
Noorasmai, Habib
22.02.1986
USA-95433 FAIRFIELD,
4011 Spanish Bay DR
316067710
Alshammari, Awad
Saham A
16.07.1984
KSA-RIYADH,
Po. Box 11595
316067718
Shenliang, Chen
23.05.1981
VR-526000 GUANDONG/
ZHAOQING, Gaoxin Dis
Beijang Avenue
316067954
Furnari, Mario
29.12.1986
I-95038 SANTA MARIA DI
LICODIA, CATANIA, Via Vittorio
Emanuele No 122
316061432
van der Zwet, Yannick KW NL-7102 DD WINTERSWIJK,
07.05.1989
Freule van Dorthstraat 42
316061483
Rossi, Barbara
15.09.1988
I-43100 COLLECCHIO,
Strada San Martino
316063213
Merkel, Alexander
19.02.1981
40627 Düsseldorf,
Schleizer Weg 4
316063235
Nabit, Ali
01.01.1970
50127 Bergheim,
Wildentenweg 1
316068020
316063368
Stratmann, Sebastian
18.04.1986
USA-91730RNCH CUCAMINGA
10300 Arrow Rte. Apt. 1806
Salkimli, Cetin
06.09.1977
NL-3073 LA ROTTERDAM,
Adriaan Pieterstraat 23
316069282
316063408
Cherkaoui, Safouane
03.12.1992
NL-1069 AC AMSTERDAM,
Willemskerkestraat 31 3
Fostoc, Khaled
14.02.1989
RL-RAS EL NABEH/BEIRUT,
Abdel El Mawia El Shaar Street,
Rafahia Building
316063412
Kozlu, Mustafa
01.12.1965
F-75019 PARIS,
Rue Augustin Thierry 19
316069324
Yayla, Salih
08.08.1972
NL-3544 VL UTRECHT,
Koolwitjeslaan 29
316063817
de Lang, Willem
24.07.1958
NL-2871 AR SCHOONHOVEN,
Nassaukade 27
316069645
Enache, Stelian
06.04.1982
NL-8181 EP HEERDE,
Elburgerweg 34
316064064
Almannaee, Abdalla
28.06.1988
UAE-11100 ABU DHABI,
P.O. Box 5022
316069660
Petto, Floian
10.03.1970
F-93561 ROSNY SOUS-BOIS,
18 Rue de Lisbonne
316064114
van der Hoeven, Wendela NL-1054 XJ AMSTERDAM,
06.10.1966
Kanaalstraat 30 1
316069675
Allertz, Vincent A
12.03.1985
NL-3572 EE UTRECHT,
Obrechtstraat 2
316064796
Pisarski, Dawid
17.04.1993
PL-21-400 LUKÓW,
Kiernickich 36
316069715
Archer, Richard
31.07.1973
USA-20639 HUNTINGTOWN,
511 Small Reward Rd.
316065523
Abdoun Tarfasse, Khalid
04.01.1982
E-17600 FIGUERAS GIRONA
CC/Victor Catala 2 1°A
316069806
Kulachev Georgiev, Petar BG-1000 SOFIA,
07.03.1968
Mlado st.3 Haus 317 Etage 5
Wohnung 129
316065701
Muca, Ionut
13.03.1980
RO-DECEMBRIE,
Str. 1 Decembrie 1918 BLC 16
SCCET2 Ap3
316069878
Akbulut, Mücahit
01.07.1980
NL-3561 HE UTRECHT,
Tannhäuserdreef 18
15 31. Oktober 2016
Seite 111
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang
Az. 32-32
Name,Vorname
Geb. Datum
letzter bekannter Wohnort
Straße
Az. 32-32
Name,Vorname
Geb. Datum
letzter bekannter Wohnort
Straße
316069907
Duraku, Loris
12.10.1993
A-6020 PRADL,
Sillhöfe 5
316071686
Brandt, Hans Paul
19.09.1959
NL-1087 KB AMSTERDAM,
Lisdoddelaan 137
316069917
Limleartpholaboon,
Thamyapat
23.11.1970
T-BANGKOK,
167 Lakeside 2 Bangna Trad Ro
316071688
Cetin- Vehbi
10.01.1979
NL-1063 BS AMSTERDAM,
Burgemeester de Vlugtlaan 178
316071774
316069919
Sinnakkili, Rajeev
01.05.1983
NL-5911 CM VENLO,
Straelseweg 65
Dervisoglu, Ersan
26.10.1990
NL-3036 XB ROTTERDAM,
Rietvinkstraat 33
316071866
316069928
Erdogmus, Irfan
21.07.1966
NL-7204 PD ZUTPHEN,
Verdistraat 4
Wust, Dannyen Gerry
09.06.1993
76676 Graben-Neudorf,
Bachstrasse 1
316072074
316070054
Salem, Khaled ben
24.08.1977
KWT-KUWAIT CITY,
P.O. Box 12443
Hoorn, Arno M
04.09.1987
NL-8321 GS URK,
Wijk 5 136
316072128
316070076
Türkeri, Sabahattin
18.01.1967
NL-7608 KA ALMELO,
Muiderslot 41
van Lienden, Dirk J
30.08.1969
NL-4007 VV TIEL,
Vogelwikke 4
316072167
316070115
Tasveren, Yahya
01.04.1980
NL-2525 ZA’S-GRAVENHAGE,
Jacob Schorerlaan 62
Shamir, Avraham
22.01.1966
IL-99999 ASHDAD,
Yehuda Halevi 3-16
316072228
316070160
Portes Alberto, Kevin E
08.10.1977
NL-4485 AM KATS,
Kerkstraat 8
Alsaadi, Saif
09.01.1981
UAE-KHALEFA/ABU DHABI
P.O. Box 732
316072236
316070161
Al Harune, Khalid
19.11.1991
NL-6952 DG DIEREN,
Willem Pijerlaan 29
Ismailnaji, Salmeen
13.07.1986
KWT-99999 KUWAIT,
Hiteen BLK 4 Str.16, House 23
316072238
316070215
Traczykiewicz, Justyna
24.02.1987
NL-1214 GV HILVERSUM,
Neuweg 30C
Özkan, Bektas
01.01.1951
NL-6826 EJ ARNHEM,
Krammerstraat 19
316072249
316070241
Van der Kolk, Fred
18.01.1965
NL-KNAPPENBURG,
Zwidervingweg 11-2
Ostrowski, Matthias
15.11.1989
PL-DANZIG,
Abmeldung nach Polen
316072598
316070264
Van Kijk, Johannes W.
23.05.1995
NL-3971 KN DRIEBERGENRIJSENBURG, Park
Welgelegen 30
Vanja, Kokor
10.02.1988
NL-7101 AA WINTERSWIJK,
Groenloseweg 1-03
316072710
Bui, Duy H
05.10.1982
NL-6665 CP DRIEL,
Casimirstraat 26
316070292
Vaida, Zoltan
14.09.1990
RO-420141 BISTRITA,
Str. Rodnei 22
316072720
Alsabah, Saud
09.05.1976
KWT-22060 SALMIYA,
P.O. Box 8944
316070299
Al Mansoori, Abdulla
Khalfan
08.04.1990
Q-DOHA,
Street 308
316072728
Öztürk, Mustafa
11.05.1981
NL-1067 JK AMSTERDAM,
Sam van Houtenstraat 271C
316070311
Dinesh, Nagpal
22.07.1974
USA-30101 GEORGIA,
4114 Mc ever Wood Dr NW
Acworth
316072813
Agic, Tvrtko
13.12.1983
NL-2715 RE ZOETERMEER,
Laveibos 87
316072895
316070323
Petrovic, Radisa
28.10.1976
SRB-18360 SVULJIG,
Selo Ribare
Othman, Hassan Yunis
10.02.1993
NL-5401 BD UDEN,
Kerkstraat 41A
316072897
316070394
Duray, Guus
12.05.1964
NL-1951 XB VELSEN-NORD,
Diunvlietstraat 47
Aydin, Ensan
05.01.1963
NL-5122 BA RIJEN,
Charley Tooropstraat 34
316073321
316070446
Yilmaz, Ejder
12.07.1985
NL-7413 RD DEVENTER,
Santoriumstraat 10
Güven, Önder Sami
22.03.1985
TR-SLCUKLU/KONYA.
Parsana Mah. Kaletas Cad. /
Büyüksehir Stadyumu
316070535
Beulink-Klein, Saskia
12.02.1975
NL-7021 KM ZELHEM,
Hummeloseweg 61
316073474
Lazic, Predrag
01.07.1967
NL-1011 ER AMSTERDAM,
Waalsteeg 2H
316070564
Alotaibi, Mohamed
23.07.1992
KWT-KUWAIT,
Block 2 Str. 9, Haus 31
316073501
Mireschko, Jurij
21.10.1981
KZ-140000 PAVLODAR,
Mira Street 48, Pavlodar,
Kasachstan
316070581
Goes, Erik
25.06.1979
NL-3553 GE UTRECHT,
Bessemerlaan 60
316073682
Van Velzen, Hans
20.10.1975
ML-2352 JA LEIDERDORP,
Van der Valk Bonmanweg 19
316070624
Dragomir, Dragos Dan
RO-810000 MUn BRAILA,
Str. Calugareni Bl. B19 Sc.2
Ap. 23 8
316073719
Fleming, Ken
28.06.1961
NL-1213 VM HILVERSUM,
Monairelaan 7
316070682
Aljabi, Majed
16.02.1986
JOR-AMMAN,
8 North Street – Artler 2 North
316074351
Bin Sumaida,
Khalid Ahmed
14.08.1985
UAE-ABU DHABI,
P.O. Box 25122
316070892
Holder, Jermaine V
18.05.1987
NL-9736 B GRONINGEN,
Amkemaheerd 22
316074382
Vlastuin, Arnold C
01.12.1972
NL-6711 PK EDE,
Stationsweg 53
316070991
Sarkesi, Claudia
07.04.1996
NL-3431 SB NIEUWEGEIN,
Nijpelsplantsoen 3
316074938
Monteiro, Edgar
08.12.1994
NL-3023 LA ROTTERDAM,
Builstraat 129
316071138
Kilic, Hilmi S
19.11.1989
NL-3162 PE RHOON,
Wilgenhoven 3
316075232
Güldan, Nuri Ersin
15.09.1989
NL-7602 TZ ALMELO,
Johanna an Burenlaan 39
316071144
Aydogan, Haluk
03.11.1991
NL-7417 VM DEVENTER,
Deltalaan 208
316075285
Akay, Mehmet Arbek
21.05.1973
TR-34903 ISTANBUL,
Reis Blv Akfriat evl
316071184
Güzel, Fatih
25.02.1987
NL-3526 JP UTRECHT,
Livingstonelaan 1036
316075300
Almutairi, Meshal
14.01.1975
KWT-90009 KUWAIT,
Saba Alnasser Blck 4 St 104 HS
316071607
Al Rasheedi, Khalif MFE
22.03.1994
KWT-KUWAIT CITY,
Block 1 Street 30 House 7
316075514
Labadze, Irakli
01.09.1989
GE-0000 ZESTAPHONI/
GEORGIEN, Tskhratskaro 3
316071655
Butucel, Constantin
30.06.1988
NL-1035 JX AMSTERDAM,
Lange Vonder 40
316075739
Strooper, Bart
12.05.1968
NL-1713 HD ABDAN,
Dorpstraat 111
316071662
El Kharoubi, Mohamed S
15.09.1977
NL-2041 NN ZANDVOORT,
Nicolaas Beetslaan 16bv
15 31. Oktober 2016
Seite 112
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 33/72. Jahrgang
Az. 32-32
Name,Vorname
Geb. Datum
letzter bekannter Wohnort
Straße
Stadt-Sparkasse Wülfrath (W), deren Rechtsnachfolgerin die Kreissparkasse Düsseldorf ist, werden gemäß § 16 der SpkVO aufgeboten.
316075871
Edic, Jerald Joseph
03.07.1986
RP-QUZZON CITY,
302 St Paul, Romer Ville
Subd Proj 8
Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert, binnen drei
Monaten ihre Rechte unter Vorlage der Sparurkunde anzumelden; anderenfalls werden die Sparkassenbücher für kraftlos erklärt.
USA-15241-2501
Düsseldorf, den 24. Oktober 2016
316076547 Benecke, Lars
PITTSBURGH,
30.04.1962
Der Vorstand der
Kreissparkasse Düsseldorf
206 Carriage Ln.
316076803
Knöttgen, Frank
21.11.1963
T-MURET KOH SAMUI,
438/104 Moo 1
316077068
Garcia, Damien
20.03.1987
USA-90706 BELLFLOWER,
9039 Los Angeles Str.
316077075
Almohamed, Ahmed
07.03.1986
UAE-47890 BANIAS/
ABU DHABI, PO. Box 47890
House 17
316077352
Hernandez Navarro,
Roberto
01.10.1985
ES-37795 CAMPILLO DE
SALVATIE, C. Amable Criado
56
316078203
Birkit, Nazieh Issa
20.06.1992
NL-7511 ET ENSCHEDE,
Haverstraatpassage 11 2
316078284
Al-Jattal, Abdulaziz
Q-DOHA,
Po Box 6396
316078318
Hamad, Alrashidi
16.09.1981
KWT-ALADYA,
Block 7, Str. 2, Haus 12
316078336
Arrach, Tarik
23.08.1982
NL-6442 AH BRUNSSUM,
Ingelsbroek 7
316078510
Koc, Yasir
08.10.1993
TR-6370 ANKARA,
Ilkyerlesim Mah. Baskent
Bulv Sites No 111
316078895
Gilly, Olga Kell
GB-NORTH KENTON,
8 tilson klay
316078897
Jankovic, Milos
SRB-11050 BELGRAD,
Peke Pavlivica Zvezdara
316078926
Sha, Muhammed Zubair
20.09.1981
UAE-2289 SHARJAH,
Hatem Al Bahli St.41, Halwan
1.
316079651
Obaid, Almashjari
01.11.1977
UAE-76292 ABU DHABI,
24 Shakbout City Nr. 4
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
2.
316079934
Gornostayev, Alexander
KZ-0500009 ALMATY,
Abay Avenue 155
Genehmigung der Niederschrift über die 11. gemeinsame öffentliche
und nichtöffentliche Sitzung des Verbandsausschusses – 94. Sitzung
- und der Verbandsversammlung – 66. Sitzung – am 20.04.2016
316079936
Thomai, Denis
06.07.1984
AL-3001 ELBASAN,
Kongreci el Basani
3.
Erlass der Haushaltssatzung 2017
(SV 368 des Verbandsausschusses, SV 281 der Verbandsversammlung)
316080640
Horhannes, Gharibyan
11.04.1977
USA-98059 RENTON,
2214 Duvall Ave Ne Renton
4.
316080938
Ezzaoui, Abdelkader
28.12.1990
MA-99999 MIDELT (MA),
370 Av My Driss
Kenntnisnahme des Prüfungsberichts und Testat zur Jahresrechnung
2014, Entlastung des Verbandsvorstehers/ der Verbandsvorsteherin
(SV 369 des Verbandsausschusses, SV 282 der Verbandsversammlung)
316082396
Kosova, Noel
Al-5301 KVCOV,
1 maj ruga Sherif Toptani
Bllokv nr. 2 Shkalla 47
5.
316084422
Goga, Donald
19.09.1989
AL-KRUJE,
Ruga Karl Gega 17
Kenntnisnahme des Prüfungsberichts und Testat zur Jahresrechnung
2015, Entlastung der Verbandsvorsteherin
(SV 370 des Verbandsausschusses, SV 283 der Verbandsversammlung)
6.
316087745
Wieneke, Mirco
19.03.1990
CH-8049 ZÜRICH,
Limmatalstrasse 42
Sachstandsbericht über die Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen des
Zweckverbandes
(SV 371 des Verbandsausschusses, SV 284 der Verbandsversammlung)
7.
Kenntnisnahme des Gutachtens für den Planungsraum Ittertal in der
Stadt Solingen
(SV 372 des Verbandsausschusses, SV 285 der Verbandsversammlung)
8.
Verschiedenes
Zweckverband
Bekanntmachung des
Zweckverbandes Erholungsgebiet Ittertal
Einladung
zur 12. gemeinsamen öffentlichen und nichtöffentlichen
Sitzung des Verbandsausschusses des
Zweckverbandes Erholungsgebiet Ittertal – 95. Sitzung –
und
der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Erholungsgebiet Ittertal – 67. Sitzung –
am Mittwoch, den 23.11.2016, 17 Uhr,
im Rathaus Hilden, Raum 105, Am Rathaus 1, Hilden
Tagesordnung:
A) Öffentliche Sitzung
Mettmann, den 27. Oktober 2016
Kreis Mettmann
Der Landrat
Kreishaus (Verwaltungsgebäude I)
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann
Im Auftrag
König
B) Nichtöffentliche Sitzung
9.
Kreissparkasse Düsseldorf
Kenntnisnahme der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf zu
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes Erholungsgebiet Ittertal für das Haushaltsjahr 2016 vom 03.05.2016 (SV
373 des Verbandsausschusses, SV 286 der Verbandsversammlung)
10. Verschiedenes
Aufgebot zwecks Kraftloserklärung
Die Sparkassenbücher Nr.:
3001849755
3001889199
der Kreissparkasse Düsseldorf, der ehemaligen Stadt-Sparkasse Erkrath
(E), der ehemaligen Sparkasse Heiligenhaus (H) und der ehemaligen
Hilden, den 24. Oktober 2016
Danscheidt
Vorsitzender
des Verbandsausschusses
Schulz
Vorsitzender
der Verbandsversammlung