Unzulässige Werbe-Anrufe zur privaten

PKV-Verband warnt
Unzulässige Werbe-Anrufe zur privaten Krankenversicherung
Mit sogenannten „Cold Calls“ werden derzeit viele Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV)
verunsichert: Die Anrufer geben dabei vor, im Auftrag des PKV-Verbands zu handeln. Doch dies sei falsch
und ein Fall für die Datenschutzbehörden.
Derzeit kommt es in Deutschland zu unerwünschten Werbe-Anrufen, in denen die Anrufer vorgeben, im
Auftrag des PKV-Verbands zu handeln. Den angerufenen Privatversicherten wird dabei suggeriert, dass
ihr Tarifbeitrag drastisch steigen wird und der PKV-Verband ihnen daher den Wechsel in einen anderen
Tarif vermitteln möchte.
„Dies ist eine bewusste Täuschung“, betont der Branchenverband. „Mitarbeiter des PKV-Verbandes
führen selbstverständlich keine vertriebsorientierten Telefongespräche.“ Als neutraler Dachverband der
Branche dürfe er nicht als Makler tätig werden. „Solche unlauteren Werbemethoden führen die
Verbraucher in die Irre und schädigen damit den guten Ruf der Branche.“
Verstoß gegen den Datenschutz
Die sogenannten „Cold Calls“ erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbandes den Tatbestand des
strafbaren Verhaltens im Sinne des Paragrafen 43 Absatz 2 Nummer 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). „Wir raten den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer
des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen.“
Bei der Bundesnetzagentur sind ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung möglich.
Für Beschwerden bei den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind deren Anschriften
auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit zu
finden.
Dieser Artikel erschien am 04.11.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/pkv-verband-warnt-unzulaessige-werbe-anrufe-zur-privaten-krankenversicherung--1478253423/
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