SEMINARPROGRAMM 2016 FÜR DIE RECYCLING- UND ENTSORGUNGSBRANCHE Impressum Ansprechpartnerinnen: Silke Casamassa Telefon (0228) 98849-19 Birgit Ludwig Telefon (0228) 98849-29 Sybille Lorenz Telefon (0228) 98849-95 Telefax (0228) 98849-99 Herausgeber: bvse-recyconsult GmbH Hohe Straße 73 53119 Bonn Telefon (0228) 98849-0; Telefax (0228) 98849-99 [email protected] Inhalt Schulungstermine im Überblick Seite 3-4 Seminare Fachseminar Papierrecycling Basisseminar Kunststoffrecycling Das neue ElektroG Verwertung mineralischer Abfälle – Recycling, Verfüllung, Deponie Praxis-Workshop Alttextilien Abfallnachweisführung und -bestimmung Grenzüberschreitende Abfallentsorgung – praxisorientierte Einführung Neue Merkblätter des bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Umgang mit mineralischen Abfällen Umsatzsteuer und Abfallentsorgung Grundkurs Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen Fortbildungskurs Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle Werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis 5 6 7-8 9-10 11-12 13-14 15-16 17 18 19-20 21-22 Lehrgänge Probenahme fester Abfälle – LAGA Richtlinie PN 98 Fachkunde nach EfbV und AbfAEV - Grundkurs Modul "Betriebsbeauftragter für Abfall" Fachkunde nach EfbV und AbfAEV sowie für Betriebsbeauftragte für Abfall – Fortbildung 23-24 25-26 27 28-30 Teilnahmebedingungen und organisatorische Hinweise Datenschutzinformation Wegbeschreibung Anmeldeformulare 31 32 33 34-36 2 Schulungstermine 2016 im Überblick Termin Seminartitel Ort 28.01.16 Das neue ElektroG Bonn 03.02.16 Fortbildungskurs Qualitätssicherung - Werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis München 04.02.16 Fortbildungskurs Qualitätssicherung - Werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis Nürnberg Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall Bonn 25.02.16 Das neue ElektroG Bonn 08.03.16 Neue Merkblätter des bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Umgang mit mineralischen Abfällen München 09.03.16 Grenzüberschreitende Abfallentsorgung – praxisorientierte Einführung Bonn 10.03.16 Verwertung mineralischer Abfälle München 14.03.16 Neue Merkblätter des bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Umgang mit mineralischen Abfällen Nürnberg 15.03.16 Basisseminar Kunststoffrecycling München 16.03.16 Lehrgang Probenahme fester Abfälle – LAGA Richtlinie PN 98 Ornbau Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall Bonn 05.04.16 Verwertung mineralischer Abfälle Nürnberg 05.04.16 Praxis-Workshop Alttextilien Bonn Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall Bonn Grundkurs Qualitätssicherung - Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen München Grundkurs EfbV und AbfAEV Bonn Grundkurs Qualitätssicherung - Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen Nürnberg 17.-18.02.16 16.-17.03.16 06.-07.04.16 07.04.16 11.-14.04.16 12.04.16 3 Schulungstermine 2016 im Überblick Termin Seminartitel Ort 15.04.16 Zusatzmodul Betriebsbeauftragter für Abfall Bonn 11.05.16 Fachseminar Papierrecycling Bonn 19.05.16 Umsatzsteuer und Abfallentsorgung Bonn 08.06.16 Basisseminar Kunststoffrecycling Bonn 22.-23.06.16 Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall Bonn 14.-15.09.16 Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall Bonn 05.-06.10.16 Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall Bonn 11.10.16 Lehrgang Probenahme fester Abfälle – LAGA Richtlinie PN 98 Ornbau 03.11.16 Abfallnachweisführung und –bestimmung Bonn Grundkurs EfbV und AbfAEV Bonn Zusatzmodul Betriebsbeauftragter für Abfall Bonn Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall Bonn 22.11.16 Grenzüberschreitende Abfallentsorgung – praxisorientierte Einführung Bonn 23.11.16 Fachseminar Papierrecycling Bonn 01.12.16 Umsatzsteuer und Abfallentsorgung Bonn 07.12.16 Basisseminar Kunststoffrecycling Bonn 07.-10.11.16 11.11.16 16.-17.11.16 Über zusätzliche Veranstaltungen, insbesondere weitere Termine im zweiten Halbjahr 2016, informieren wir Sie jeweils aktuell per E-Mail und auf unserer Homepage www.bildungszentrum.bvse.de 4 Termine: Fachseminar Papierrecycling Seminarinhalt: Sowohl Altpapier-Brancheneinsteiger als auch materialspezifische Kenner, die ihr Wissen vervollständigen möchten, sind mit diesem Fachseminar angesprochen. Sie lernen in komprimierter Form unverzichtbare Grundlagen über die Papierherstellung und das Papierrecycling kennen. Mittwoch, 11. Mai 2016 Seminar-Nr.: 01 01 1 16 Mittwoch, 23. November 2016 Seminar-Nr.: 01 01 2 16 jeweils 09.30 Uhr – ca. 16.45 Uhr bvse-Bildungszentrum, Hohe Str. 73, 53119 Bonn Darüber hinaus erwerben Sie mit der Einführung in das Erkennen und Prüfen von Altpapiersorten praxisbezogene Kenntnisse für die tägliche Arbeit. Gebühren: Themenschwerpunkte: Nicht-Mitglieder: Zellstoffherstellung Holzstoffherstellung jeweils zzgl. 19% MwSt. Altpapieraufbereitung (inkl. Deinking) Papierherstellung / Papiersorten Altpapier als Rohstoff in der Papierindustrie Erkennen von Altpapier-Sorten Prüfung von (Alt-)Papiereigenschaften Sortenbesprechung Sortierbetrieb, technische Einrichtung und Logistik Altpapier-Einsatz Mitglieder bvse e.V., bvse-Entsorgergemeinschaft und BR Bayern e.V.: 285,00 € 350,00 € Dozenten: Dr.-Ing. Hans-Joachim Putz, Papierfabrikation und Mechanische Verfahrenstechnik, Technische Universität Darmstadt Heinz Wurdak, ehem. Trapp Rohstoffe und Recycling, Frankfurt 5 Termin München: Basisseminar Kunststoffrecycling Dienstag, 15. März 2016 Seminar-Nr.: 35 01 1 16/b 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Rechtlicher Rahmen, Kunststoffe aus Sammlungen der Dualen Systeme, Pflichtpfand, Kunststoffe aus der Altauto- und Elektro(nik)schrott-Verwertung; Kunststofferkennung; Verwertungsmöglichkeiten, Märkte Geschäftsstelle Baustoff Recycling Bayern e.V. / bvse e.V., Leopoldstraße 244, 80807 München Seminarinhalt: Termine Bonn: Das Kunststoffrecycling steht vor erweiterten Herausforderungen: So ist mit Mengenreduzierungen aus den Sammlungen der Dualen Systeme zu rechnen. Zugleich werden aber freie Mengen bei den Sortierern anfallen. Außerdem müssen die Verwertungsquoten der Altauto- und Elektro(nik)schrottVerordnung eingehalten werden. Mittwoch, 8. Juni 2016 Seminar-Nr.: 35 02 1 16 Das Seminar gibt eine Übersicht über die aktuelle Lage und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Die Möglichkeiten der Kunststoffverwertung mittels werk- und rohstofflicher Verwertung, Lösemittelverfahren und Ersatzbrennstoffen werden aufgezeigt. Lösungen für die Kunststoffverwertung aus den Bereichen Altauto- und Elektro(nik)schrott-Verwertung werden aufgezeigt. Die Limitationen bei der werkstofflichen Verwertung technischer Kunststoffe werden diskutiert. Die Anforderungen des Altkunststoffmarkts an Mengen und Qualitäten sowie die Verfahren zur Kunststofferkennung und Kunststoffsortierung werden in dem Fachseminar dargelegt. Mittwoch, 7. Dezember 2016 Seminar-Nr.: 35 01 2 16 jeweils 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr bvse-Bildungszentrum Gebühren: Mitglieder bvse e.V., bvse-Entsorgergemeinschaft und BR Bayern e.V.: 245,00 € Themenschwerpunkte: Nicht-Mitglieder: 310,00 € Daten, Zahlen, Fakten zu Kunststoffen (unter anderem Aufkommen an Neu- und Altkunststoffen) jeweils zzgl. 19% MwSt. Der Altkunststoffmarkt und Altkunststoffqualitäten (Selbstensorgersysteme und Duale Systeme) Verwertungsverfahren für Kunststoffe (werk- und rohstoffliche Verwertung, Lösemittelverfahren und Ersatzbrennstoffe) Kunststofferkennung und Kunststoffsortierung Rechtsrahmen: VerpackV, Elektro- und ElektronikschrottV, AltfahrzeugV; Verbringung von Kunststoffen Dozent: Dr. Thomas Probst, bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn 6 Seminar Das neue ElektroG und die gesetzlichen Vorschriften zur Erfassung und zum Transport batteriebetriebener Altgeräte (ADR) Termine: Donnerstag, 28. Januar 2016 Seminar-Nr.: 190 01 1 16 Donnerstag, 25. Februar 2016 Seminar-Nr.: 190 02 1 16 jeweils 9.30 Uhr – ca. 15.00 Uhr Seminarinhalt: Seminarort: Mit dem neuen ElektroG, das am 24. Oktober 2015 In Kraft getreten ist, wurden die gesetzlichen Regelungen zur Rücknahme und Behandlung von Elektro(nik)-Altgeräten erweitert. Im ersten Teil des Seminars werden die für die Entsorgungswirtschaft wesentlichen neuen Inhalte des Gesetzes dargestellt und diskutiert. Der zweite Teil des Seminars widmet sich den gefahrgutrechtlichen Anforderungen an die Erfassung und den Transport von Altgeräten, die Lithiumbatterien oder -akkumulatoren enthalten. Deren Anteil im E-Schrott nimmt stetig zu. Werden die Altgeräte unsachgemäß erfasst und transportiert, besteht ein erhöhtes Brandrisiko, dem die ADR-Regelungen entgegenwirken sollen. bvse-Bildungszentrum, Hohe Str. 73, 53119 Bonn Themenschwerpunkte: Ullrich Didszun: 1.Teil Das neue ElektroG (9.30 – 12.00 Uhr) Gebühren: Mitglieder bvse e.V., bvse-Entsorgergemeinschaft und BR Bayern e.V.: 245,00 € Nicht-Mitglieder: 310,00 € jeweils zzgl. 19% MwSt. Anwendungsbereich des Gesetzes Sammlung und Bereitstellung von Altgeräten aus privaten Haushalten Optierungen Sammlung und Erfassung von Altgeräten im Gewerbe und beim Handel Behandlungs- und Verwertungspflichten Zertifizierung Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten 7 Seminar „Das neue ElektroG“ Christian Beck: 2. Teil Erfassung und Transport batteriebetriebener Altgeräte (12.45 – ca. 15.00 Uhr) a) Nationale Vorschriften Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) b) Internationale Vorschriften - ADR Dozenten: Ullrich Didszun UDZ Consult Markgrafenstraße 59 40545 Düsseldorf Christian Beck Hellmann Process Management GmbH & Co. KG Albert-Einstein-Straße 2 49076 Osnabrück Vorschriften aus dem Abfallrecht Verantwortlichkeiten und Pflichten der Beteiligten Kreise (gemäß GGVSEB): Gefahrgutrechtliche Einstufung von Lithiumbatterien/-zellen Anforderungen für die Freistellung vom ADR 2015 ADR-konforme/nicht konforme Verpackungen Kennzeichnungspflichten Haftungsrisiken Buß- und Verwarnungskatalog gemäß Durchführungsrichtlinien Gefahrgut (RSEB) 8 Praxis-Workshop Verwertung mineralischer Abfälle – Recycling, Verfüllung, Deponie Seminarinhalt: Der Umgang mit mineralischen Abfällen, angefangen beim Rückbau an der Anfall- bzw. Abbruchstelle, bei Verarbeitung in der Bauschuttrecycling-Anlage bis hin zum Einsatz von Ersatzbaustoffen auf der Baustelle, unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen. Zur Anwendung kommen Vorschriften des Abfallrechts und insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und deren Umsetzung in die Praxis. Des Weiteren setzt sich das Seminar mit den für den betrieblichen Alltag immer wieder relevanten Fragen des Immissionsschutzrechtes, unter Bezug auf die aktuellen Änderungen (4. BImSchV, AwSV), auseinander. Termine und Veranstaltungsorte: München: Donnerstag, 10. März 2016 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminar-Nr.: 186 01 1 16/b Geschäftsstelle Baustoff Recycling Bayern e.V. / bvse e.V., Leopoldstraße 244 80807 München Nürnberg: Dienstag, 5. April 2016 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminar-Nr.: 186 02 1 16/b ARVENA PARK Das Hotel am Franken-Center GmbH Görlitzer Straße 51 90473 Nürnberg Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern anhand von Beispielen aus der täglichen Praxis den rechtssicheren Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern und praxisnahe Handlungsmöglichkeiten für das Tagesgeschäft zu entwickeln. 9 Praxis-Workshop Verwertung mineralischer Abfälle Themenschwerpunkte: 1. Abfallrecht/insbesondere Kreislaufwirtschaftsgesetz - Abfall, Produkt oder Nebenprodukt - Anforderungen an die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Vorrang des Recyclings, Zuständigkeiten, Abfalldeklaration, Untersuchungen) - Register- und Nachweispflichten - Auswahl des zuverlässigen Entsorgers - Abfallrechtliche Überwachung - Gefahren bei unsachgemäßer Entsorgung 2. Genehmigungs-/Immissionsschutzrecht - Genehmigungserfordernis - Aufbereitung auf der Baustelle, Genehmigung von Zwischenlägern - Schritte zur Genehmigung •- Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG •- Interpretation der AwSV (Oberflächen und Entwässerung) 3. Verwertung mineralischer Abfälle - Recycling inkl. Auftrags- und Vergaberecht - Verfüllung - Deponie - Mantelverordnung (Stand und Auswirkungen) Gebühren: Mitglieder des BR Bayern e.V., des bvse e.V. und der bvse-Entsorgergemeinschaft = 245,00 € Nicht-Mitglieder = 310,00 € jeweils zzgl. 19% MwSt. Dozenten: Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch, Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH, Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Karlsruhe Stefan Schmidmeyer, Baustoff Recycling Bayern e.V., München / bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn 10 Praxis-Workshop Alttextilien Vergaberechtsreform und Aktuelles zum Abfall-, Straßen- und Vertragsrecht Termin: Dienstag, 5. April 2016 Seminar-Nr.: 191 01 1 16 Seminarinhalt: Für die Alttextilbranche ist eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben für die praktische Arbeit relevant. Dazu gehören insbesondere das Vergaberecht, das Abfallrecht, das Straßenrecht und das Vertragsrecht. Für die Akquise von öffentlichen Aufträgen ist das Vergaberecht maßgebend, das derzeit grundlegend überarbeitet und zum 18. April 2016 in Kraft treten wird. Die neuen Vergaberegeln werden erhebliche Auswirkung auf Ausschreibungen und Vergaben aus der Alttextilbranche haben. Für Dienstleistungsvergaben entfällt die VOL/A ersatzlos und wird in die Vergabeverordnung aufgenommen; für Dienstleistungskonzessionen werden in der Vergabeverordnung eigene Verfahrensregelungen geschaffen. Erstmals gesetzlich geregelt wird die Änderung und Kündigung von Aufträgen und die Selbstreinigung von Bietern. Neu gefasst werden Eignungskriterien (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) und Ausschlussgründe. Eingeführt wird die e-Vergabe. In straßenrechtlicher Hinsicht ist von Interesse, wann bei Aufstellung eines Containers im öffentlichen Straßenraum ein Allgemeingebrauch angenommen werden kann, der nicht dem Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis unterliegt bzw. wann ein Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht. Aktuelle Rechtsprechung ist insoweit vor allem zu dem Konzept „Wertstoffinseln aus einer Hand“ sowie zu der Frage ergangen, auf welche Sachgründe die Behörde bei ihrer Auswahlentscheidung zurückgreifen darf. Im Bereich der heftig umstrittenen gewerblichen Sammlungen von Alttextilien ist über eine Reihe aktueller und praxisrelevanter gerichtlicher Entscheidungen zu berichten. Zu nennen ist hier insbesondere die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.09.2015, in der neue Maßstäbe für die Untersagung gewerblicher Sammlungen entwickelt worden sind, sowie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.10.2015 zur Frage, ob gewerbliche Sammlungen auch von Personengesellschaften angezeigt und durchgeführt werden können. 10.00 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminarort: bvse-Bildungszentrum, Hohe Str. 73, 53119 Bonn Dozenten: Dr. Dominik R. Lück, Dr. Anno Oexle, Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln Gebühren: Mitglieder bvse e.V., bvse-Entsorgergemeinschaft und BR Bayern e.V.: 245,00 € Nicht-Mitglieder: 310,00 € jeweils zzgl. 19% MwSt. 11 Praxis-Workshop Alttextilien Von Interesse ist – gerade auch angesichts der Streitigkeiten um die Zulässigkeiten gewerblicher Sammlungen – weiterhin der viel diskutierte Fall „H&M“, also die Frage, inwieweit die Rücknahme von Alttextilien im Rahmen der freiwilligen Produktverantwortung zulässig ist. Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus für die Alttextilbranche? Schließlich beschäftigt sich der Workshop mit Problemen, die sich im Zusammenhang mit Verträgen im Alttextilbereich stellen, wie z.B. der Frage nach der Zulässigkeit von Vertragsanpassungen oder Kündigungen bei Preisverfall oder Mengenrückgang sowie der Zulässigkeit von Laufzeitklauseln. Ziel des Seminars ist es, die praxisrelevanten Auswirkungen der Vergaberechtsreform und der aktuellen Entwicklung in den zuvor dargestellten Rechtsgebieten darzustellen und mit den Teilnehmern zu diskutieren. Themenschwerpunkte: Vergaberecht Vergaberechtsreform 2016 Dienstleistungskonzession Schwellenwertberechnung Straßenrecht Abgrenzung Sondernutzung zu Allgemeingebrauch Versagungsgründe Auswahlentscheidung Abfallrecht Gewerbliche Sammlung – Aktuelle Entwicklungen Freiwillige Rücknahme im Rahmen der Produktverantwortung: Alternative zur gewerblichen Sammlung? Vertragsrecht Preisanpassungsansprüche/Kündigung bei Preisverfall bzw. Mengenrückgang Laufzeit von Verträgen 12 Praxis-Workshop Abfallnachweisführung und -bestimmung Termin: Donnerstag, 3. November 2016 9.30 Uhr – ca. 16.45 Uhr Seminar-Nr.: 53 01 2 16 in Kooperation mit der bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. Gebühren: Seminarinhalt: Neben den Grundlagen des Abfallrechts wird besonders die Vorgehensweise bei der Deklaration von Abfällen besprochen. Hauptthema dieses Seminars ist die Nachweisverordnung und deren Umsetzung in die Praxis. Mitglieder bvse e.V., bvse-Entsorgergemeinschaft und BR Bayern e.V.: 245,00 € Nicht-Mitglieder: 310,00 € jeweils zzgl. 19% MwSt. Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmer neben den rechtlichen Rahmenbedingungen die praxisrelevanten Auswirkungen anhand von Erläuterungen und praktischen Übungen kennenlernen. Das Seminar informiert über die theoretischen Anforderungen und die praktischen Auswirkungen sowie über den elektronischen Datenaustausch. Außerdem werden fundierte Kenntnisse über aktuelle Vollzugshilfen zur Abfallbestimmung vermittelt. Zielgruppe: Alle Mitarbeiter von Entsorgungsunternehmen, die in der Praxis mit der Nachweisführung befasst sind. Sowohl Anfänger ohne Vorkenntnisse als auch Fortgeschrittene, die ihre Kenntnisse aktualisieren möchten, sind herzlich willkommen. Dozent: Dr. Olaf Kropp, SAM Sonderabfall-ManagementGesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz Empfehlung: Zum Seminar können aktuelle Fragestellungen mitgebracht werden. Lösungsmöglichkeiten werden während des Seminars erarbeitet. 13 Praxis-Workshop „Abfallnachweisführung und –bestimmung“ Themenschwerpunkte: Vorstellung und Einführung in die gesetzlichen Grundlagen der Nachweisführung und Abfallbestimmung Praxishilfen zur Handhabung der Formulare Veranschaulichung der Nachweisverfahren Erläuterungen anhand von Fallbeispielen Tipps für mögliche Verfahrensvereinfachungen Darstellung der Registerpflichten Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren Auskunft über die Anforderungen und Auswirkungen an bzw. auf den Anwender Übersicht zum Aufbau der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) Erläuterungen zum Einsatz der elektronischen Signatur Einblick in die behördliche Kontrollpraxis Handlungshilfen zur Deklaration von Abfällen Hinweise zur Vermeidung von Bußgeldrisiken 14 Workshop Grenzüberschreitende Abfallentsorgung – praxisorientierte Einführung in Kooperation mit der bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. Seminarinhalt: Abfallwirtschaft ist ein internationaler Markt. Den hierfür geltenden speziellen rechtlichen Rahmen gibt auf europäischer Ebene die Abfallverbringungsverordnung (VVA) vor. National wird sie durch das Abfallverbringungsgesetz und die Abfallverbringungsbußgeldverordnung ergänzt. Ziel des Seminars ist es, Abfallerzeugern, -beförderern, -entsorgern sowie Abfallmaklern und -händlern Kenntnisse über die konkreten Verfahren bei der weltweiten Verbringung ihrer Abfälle zu vermitteln. Termine: Mittwoch, 9. März 2016 Seminar-Nr.: 15 01 1 16 Dienstag, 22. November 2016 Seminar-Nr.: 15 01 2 16 9.30 Uhr – ca. 16.45 Uhr Gebühren: Mitglieder bvse e.V., bvse-Entsorgergemeinschaft und BR Bayern e.V.: 245,00 € Nicht-Mitglieder: 310,00 € Dozent: Dr. Olaf Kropp, SAM Sonderabfall-ManagementGesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz Veranstaltungsort: bvse-Bildungszentrum Hohe Straße 73 53119 Bonn 15 Workshop „Grenzüberschreitende Abfallentsorgung“ Themenschwerpunkte: Überblick über die Rechtsvorschriften (VVA, AbfVerbrG etc.) und sonstige relevante Bestimmungen (z.B. Anlaufstellenleitlinien) zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung Abfallbegriff und Abfalllisten Verfahren der schriftlichen Notifizierung und Zustimmung o Ablauf des Verfahrens o Mögliche Einwendungen der Behörde o Besonderheiten der Verfahren zur vorläufigen Entsorgung o Ausfüllen und Handhabung von Notifizierungs- und Begleitscheinformular und weiteren einzureichenden Dokumenten Verbringung grün gelisteter Abfälle zur Verwertung (z.B. Altpapier, Altkunststoffe) o Allgemeine Informationspflichten o Handhabung und Ausfüllen von Anhang VII sowie Verwertungsvertrag Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit der Verbringung Besonderheiten der grenzüberschreitenden Abfallverbringung aus bzw. in Nicht-EU-Staaten Folgen einer illegalen Abfallverbringung Folgen einer Abfallverbringung, die nicht abgeschlossen werden kann Klassifizierung/Identifizierung von Abfällen – die unterschiedlichen Abfalllisten 16 Termine und Veranstaltungsorte: München: Seminar „Neue Merkblätter des bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Umgang mit mineralischen Abfällen“ Seminarinhalt Umsetzung der Merkblätter und Auswirkungen für die Praxis 1) Merkblatt „Boden- und Bauschutthaufwerke – Beprobung, Untersuchung und Bewertung“ 2) Merkblatt „Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen – Umgang mit Kleinmengen“ 3) Merkblatt „für den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und RecyclingBaustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und zur Wegebefestigung“ 4) Merkblatt „Umgang mit humusreichem und organischem Bodenmaterial, Vermeidung – Verwertung – Beseitigung“ Zielgruppe Hoch-, Tief und Straßenbauunternehmen, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Aufbereiter von Bau- und Abbruchabfällen, Recycling- und Entsorgungsunternehmen, Architekten, Planer und Auftraggeber, Behördenvertreter Dienstag, 8. März 2016 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminar-Nr.: 189 01 1 16/b Geschäftsstelle Baustoff Recycling Bayern e.V. / bvse e.V., Leopoldstraße 244, 80807 München Nürnberg: Montag, 14. März 2016 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminar-Nr.: 189 02 1 16/b ARVENA PARK Das Hotel am Franken-Center GmbH Görlitzer Straße 51, 90473 Nürnberg Dozent: Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer Baustoff Recycling Bayern e.V., München und bvse e.V., Bonn Gebühren: Mitglieder des BR Bayern e.V., des bvse e.V. und der bvse-Entsorgergemeinschaft = 75,00 € Nicht-Mitglieder: 240,00 € jeweils zzgl. 19% MwSt. 17 Praktikerseminar Umsatzsteuer und Abfallentsorgung Termine: Donnerstag, 19. Mai 2016 Seminar-Nr.: 177 01 1 16 Donnerstag, 1. Dezember 2016 Seminar-Nr.: 177 01 2 16 Seminarinhalt: Mit dem BMF-Schreiben vom 20.09.2012 sind die „Spielregeln“ für das Thema „tauschähnlicher Umsatz“ nach vier Jahren zu einem vorläufigen Abschluss gekommen. Diese deutlich zu Gunsten der Entsorgungsbetriebe modifizierten Regeln werden nun aber auch konsequent von der Finanzverwaltung angewendet und müssen dementsprechend beherrscht werden. Mit der Änderung von § 13b UStG hat auch das sogenannte „reverse charge“ Verfahren bei der Abfallentsorgung Einzug gehalten. Über die speziellen abfallrechtlichen Anwendungsfälle ist dieses Verfahren aber auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu berücksichtigen. Da die Anwendungsfälle nicht deckungsgleich sind, können leicht Fehler gemacht werden, die gravierende Steuernachforderungen auslösen. Ebenfalls ein hohes Steuernachzahlungspotential bei Auslandsgeschäften haben die neuen Anforderungen an die sogenannte Gelangensbestätigung. Themenschwerpunkte: • Darstellung der Regelungen zum tauschähnlichen Umsatz nach dem BMF-Schreiben vom 20.09.2012 • Darstellung der unterschiedlichen Voraussetzungen für das reverse charge Verfahren bei Inlandsund Auslandsfällen jeweils 10.00 Uhr – ca. 14.00 Uhr Seminarort: bvse-Bildungszentrum, Hohe Str. 73, 53119 Bonn Dozent: Guido Theißen, LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte, Köln Gebühren: Mitglieder bvse e.V., bvse-Entsorgergemeinschaft und BR Bayern e.V.: 160,00 € Nicht-Mitglieder: 195,00 € jeweils zzgl. 19% MwSt. • Erarbeitung der Anforderungen einer Gelangensbestätigung bei der Verbringung von Abfällen ins Ausland. 18 Grundkurs „Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle“ Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen Seminarinhalt: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (seit 01.06.2012) sowie das neue Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (seit 01.08.2013) verpflichten alle am Bau Beteiligten, ihre Bau- und Abbruchabfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten und dabei insbesondere den Vorrang des Recyclings vor der Verfüllung und vor der Beseitigung auf der Deponie (Abfallhierarchie) zu beachten. Die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen wird auf Grund schwindender Verfüll- und Deponiekapazitäten schwieriger und mehr und mehr zum Kostentreiber in der Bauwirtschaft. Hilfe dagegen bietet der Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen. Recyclingbaustoffe senken die Entsorgungskosten und versorgen die Bauwirtschaft zudem mit hochwertigen Sekundärrohstoffen für den Straßen-, Wege-, Verkehrsflächenbau, den Erdbau sowie den gesamten Hoch- und Tiefbau. Termine und Veranstaltungsorte: München: Donnerstag, 7. April 2016 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminar-Nr.: 187 01 1 16/b Geschäftsstelle Baustoff Recycling Bayern e.V. / bvse e.V. Leopoldstraße 244 80807 München Nürnberg: Dienstag, 12. April 2016 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminar-Nr.: 187 02 1 16/b ARVENA PARK Das Hotel am Franken-Center GmbH Görlitzer Straße 51 90473 Nürnberg Der Grundkurs „Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle“ des Baustoff Recycling Bayern e.V. und des bvse e.V. beleuchtet diese Themenbereiche, gibt praxisgerechte Antworten und zeigt die Möglichkeiten sowie die Anforderungen für den problemlosen Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen auf. 19 Grundkurs „Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle“ Dozent: Themenschwerpunkte Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer Baustoff Recycling Bayern e.V., München und bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn 1. Bautechnische Regelwerke - Straßen- und Erdbau - Land- und forstwirtschaftlicher Wegebau - R-Beton - Sonstige 2. Umweltverträglichkeit - Wasserrechtliche Erlaubnis - Bayer. RC-Leitfaden - ZTV wwG StB By - LAGA M20 TR Boden - Sonstige Gebühren: Mitglieder des BR Bayern e.V., des bvse e.V. und der bvse-Entsorgergemeinschaft = 75,00 € Nicht-Mitglieder: 240,00 € jeweils zzgl. 19% MwSt. 3. Qualitätssicherung - Güteüberwachung gemäß TL G SoB-StB, TL BuB E-StB, bayer. RC-Leitfaden - Güteüberwachung gemäß den Richtlinien des Baustoff Recycling Bayern e.V. - Zertifizierung - Qualitätssicherung Online (WM-System des Baustoff Recycling Bayern e.V.) Zielgruppe Hoch-, Tief und Straßenbauunternehmen, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Aufbereiter von Bau- und Abbruchabfällen, Recycling- und Entsorgungsunternehmen, Architekten, Planer und Auftraggeber, Behördenvertreter 20 Fortbildungskurs Termine und Veranstaltungsorte: „Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle“ München: Werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis Geschäftsstelle Baustoff Recycling Bayern e.V. / bvse e.V., Leopoldstraße 244 80807 München Mittwoch, 3.Februar 2016 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminar-Nr.: 188 01 1 16/b Seminarinhalt: Das Zertifikat des Baustoff Recycling Bayern e.V. bescheinigt für den zertifizierten Baustoff die Einhaltung aller für Art und Einsatzzweck des Baustoffes relevanten bau- und umwelttechnischen Regelungen. Recyclingbaustoffe dürfen zur Anwendung im Straßen-, Wege- und sonstigen Verkehrsflächenbau sowie im Erdbau in der Regel nur geprüft, güteüberwacht und zertifiziert verwendet werden. Diese Qualitätssicherung untergliedert sich in die Bereiche Eignungsnachweis, Eigenüberwachung (EÜ) / Werkseigene Produktionskontrolle (WPK), Fremdüberwachung durch eine anerkannte Prüfstelle und (Produkt-)Zertifizierung. Voraussetzung für die Erteilung des Verbandszertifikats ist u.a. die regelmäßige Fortbildung der verantwortlichen Mitarbeiter. Nürnberg: Donnerstag, 4. Februar 2016 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminar-Nr.: 188 02 1 16/b ARVENA PARK Das Hotel am Franken-Center GmbH Görlitzer Straße 51 90473 Nürnberg In diesem Fortbildungskurs wird speziell die Eigenüberwachung/Werkseigene Produktionskontrolle vorgestellt. 21 Fortbildungskurs „Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle“ Dozent: Themenschwerpunkte Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer Baustoff Recycling Bayern e.V., München und bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn 1) Inputkontrolle: - Schadstoffhaltige Baustoffe erkennen - Prüfberichte u. Probenahmeprotokolle richtig lesen Gebühren: - Schadstofferkennung – Schnelltests Mitglieder des BR Bayern e.V., des bvse e.V. und der bvse-Entsorgergemeinschaft = 75,00 € 2) Outputkontrolle: Nicht-Mitglieder: 240,00 € - Durchführung der Probenahme zur Eigenüberwachung - Prüfhäufigkeiten jeweils zzgl. 19% MwSt. - Prüfumfang (Bautechnik + Umweltverträglichkeit) Zielgruppe Hoch-, Tief und Straßenbauunternehmen, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Aufbereiter von Bau- und Abbruchabfällen, Recycling- und Entsorgungsunternehmen, Architekten, Planer und Auftraggeber, Behördenvertreter 22 Lehrgang Probenahme fester Abfälle – LAGA Richtlinie PN 98 Zum Erwerb der Sachkunde im Rahmen der Güteüberwachung von Recyclingbaustoffen Lehrgangsinhalt: Termine: Mittwoch, 16. März 2016 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminar-Nr.: 183 01 1 16/b Dienstag, 11. Oktober 2016 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr Seminar-Nr.: 183 01 2 16/b Schulungsort: Baugeschäft Sens GmbH & Co. KG, Josef-Eder-Str. 2, 91737 Ornbau In der Güteüberwachung von Recyclingbaustoffe, aber auch im Rahmen der Verwertung von Böden in technischen Bauwerken oder in der Verfüllung, ist die Probenahme von entscheidender Bedeutung. Dozent: Deshalb ist es wichtig, dass vor allem die Personen, die mit der Qualitätssicherung befasst sind, die Eigenüberwachung bzw. die Werkseigene Produktionskontrolle oder auch Kontrollprüfungen auf Baustellen durchführen und verantworten müssen, die entsprechende Fachkunde besitzen. Auch die LAGA PN 98 selbst und Anhang 4 DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. Mit qualifizierter Ausbildung (Studium, etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 DeponieVO erlangt werden. Dr. Thorsten Spirgath, Spicon GmbH, Berlin Gebühren: Mitglieder des BR Bayern e.V., des bvse e.V. und der bvse-Entsorgergemeinschaft = 190,00 € Nicht-Mitglieder: 375,00 € jeweils zzgl. 19% MwSt. 23 Lehrgang „Probenahme fester Abfälle – LAGA Richtlinie PN 98“ Themenschwerpunkte • Planung der Probenahme • Theoretischer Teil: Durchführung und Dokumentation der Probenahme • Praktischer Teil: Durchführung der Probenahme • Abschlussprüfung Zielgruppe Hoch-, Tief- und Straßenbauunternehmen, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Aufbereiter von Bau- und Abbruchabfällen, Recycling- und Entsorgungsunternehmen, Architekten, Planer und Auftraggeber, Behördenvertreter 24 Termine: Kombinierter Fachkundelehrgang - Grundkurs – 11. bis 14. April 2016 Fachkunde nach § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Fachkunde nach §§ 4 und 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, vorher: BefErlV bzw. TgV) 07. bis 10. November 2016 Seminar-Nr. 24 01 16 Seminar-Nr. 24 02 16 Gebühren: Staatlich anerkannt gemäß Anerkennungsbescheid vom 31. Juli 2014 Zielgruppe Mitglieder bvse-Entsorgergemeinschaft: 670,00 € Dieser Lehrgang richtet sich an die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen. Mitglieder bvse und BR Bayern e.V.: 770,00 € Lehrgangsinhalte jeweils zzgl. 19% MwSt. 1. Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten – Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften, unter anderem Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliches Regelwerk sowie straf- und haftungsrechtliche Risiken bei der Entsorgung von Abfällen. Nicht-Mitglieder: 895,00 € Seminarzeiten: Beginn: an allen Tagen 8.45 Uhr 2. Nachweisführung 3. Abfallverbringung mit Bezug zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht 4. Entsorgungsfachbetrieb 5. Produktverantwortung 6. Abfalleigenschaften und –bewertung, Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen 7. Entsorgungsanlagen Ende: 1. Tag 16.45 Uhr; 2. Tag: 17.30 Uhr; 3. Tag: 18.15 Uhr; 4. Tag: 14.00 Uhr (Änderungen vorbehalten) 25 Dozenten: Grundkurs “Fachkunde nach EfbV und AbfAEV“ Hinweise: Da die vorgeschriebenen Inhalte der Grundlehrgänge gemäß § 9 EfbV und § 4 und 5 AbfAEV fast identisch sind, können beide Fachkundenachweise in einem einzigen Grundkurs erworben werden.. Durch den Besuch eines eintägigen Zusatzmoduls direkt im Anschluss an diesen Lehrgang können Sie ebenfalls die Fachkunde-Kenntnisse des Betriebsbeauftragten für Abfall nach §§ 59 und 60 KrWG erwerben (Lehrgangsmodul „Betriebsbeauftragter für Abfall). Für die Durchführung des Lehrgangs gelten die von den zuständigen Behörden bestimmten Regelungen. Insbesondere bitten wir zu beachten, dass nur denjenigen Lehrgangsteilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden darf, die kontinuierlich am Lehrgang teilgenommen haben. MinRat Dr. Andreas Jaron, BMUB, Bonn Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch, Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH, Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Karlsruhe Christian Suhl, LLR Rechtsanwälte, Köln Dr. Olaf Kropp, SAM SonderabfallManagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz Cornelius C. Giefer, Karl-Heinz Siegberg, C. Giefer Gefahrgut-Umweltschutz, Bedburg Frank Kraus, Ingo Hemsing, con eco GmbH, Köln/Dießen, Miryam Denz-Hedlund, Katharina Walter, Eva Bicker, Dr. Thomas Probst, bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn Dipl. Ing. Jörg Lorenz, EfbV-Sachverständiger, Sicherheitsingenieur, Umweltbeauftragter, Jörg Lacher, bvse-Entsorgergemeinschaft e.V., Bonn 26 Termine: Lehrgangsmodul 15. April 2016 Betriebsbeauftragter für Abfall Veranst.-Nr. 16 01 16 Ergänzungstag für Teilnehmer der bvse-Lehrgänge zur Erlangung der Fachkunde nach EfbV und AbfAEV (vorher: BefErlV bzw. TgV 11. November 2016 Veranst.-Nr. 16 02 16 jeweils 8.45 bis ca. 14.30 Uhr Mit ihrem Vorschlag vom 6. Juni 1997 empfiehlt die LAGA für Fortbildungsveranstaltungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde als Betriebsbeauftragte für Abfall (nach § 59 KrWG i.V.m. § 55 Abs.2 BImSchG): “Die Zeitdauer der Lehrveranstaltung für den Bereich ”Betriebsbeauftragte” beträgt 36 Lehreinheiten und besteht aus dem Lehrgang ”Fachkunde nach Entsorgungsfach-betriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)“ plus 6 Unterrichts-stunden ”Modul Betriebsbeauftragte”. Die Inhalte für das bvse-Lehrgangsmodul Betriebsbeauftragte für Abfall basieren ebenfalls auf der LAGA-Empfehlung. 1. Lehrgangsmodul ”Fachkunde nach EfbV / AbfAEV” (siehe Lehrgangsbeschreibung Fachkunde nach EfbV / AbfAEV) Gebühren: Mitglieder bvse e.V., bvse-Entsorgergemeinschaft und BR Bayern e.V.: 245,00 € Nicht-Mitglieder: 310,00 € jeweils zzgl. 19% MwSt. 2. Lehrgangsmodul Betriebsbeauftragte für Abfall: Rechtsgrundlagen der Betriebsbeauftragten im Unternehmen 30 min Dozenten: Die besondere Haftung des Betriebsbeauftragten 30 min Formales Bestellverfahren 20 min Aufgabenstellung 20 min Miryam Denz-Hedlund, Katharina Walter, bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn Organisatorische Stellung 20 min Anforderungen und Eignung 20 min Weitere Verantwortlichkeiten 20 min Aufbau und Ablauforganisation abfallbezogener Aufgaben/Abfallmanagement Dipl. Ing. Jörg Lorenz, EfbV-Sachverständiger, Sicherheitsingenieur, Umweltbeauftragter, bvse-Entsorgergemeinschaft e.V., Bonn 120 min 27 Kombinierter Fortbildungslehrgang nach § 11 Entsorgungsfachbetriebeverordnung nach §§ 4 und 5 AbfAEV (vorher: BefErlV bzw. TgV) und für Betriebsbeauftragte für Abfall - Staatlich anerkannt gemäß Anerkennungsbescheid vom 26.06.2013 - Zielgruppe Verantwortliche Personen nach §§ 9 und 11 EfbV und §§ 4 und 5 AbfAEV (vorher: BefErlV bzw. TgV) sowie Betriebsbeauftragte für Abfall, die bereits einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben. Themenschwerpunkte: Termine: 17. bis 18. Februar 2016 Veranst.-Nr. 37 01 16 16. bis 17. März 2016 Veranst.-Nr. 37 02 16 06. bis 07. April 2016 Veranst.-Nr. 37 03 16 22. bis 23. Juni 2016 Veranst.-Nr. 37 04 16 14. bis 15. September 2016 Veranst.-Nr. 37 05 16 05. bis 06. Oktober 2016 Veranst.-Nr. 37 06 16 - Aktuelle Entwicklungen im nationalen und europäischen Recht Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) Abfallende-Verordnung Grenzüberschreitende Abfallverbringung (VVA) Kreislaufwirtschaftsgesetz (u.a. Begriffsbestimmungen, Ende der Abfalleigenschaft, Abfallhierarchie, Recyclingvorgaben, Überlassungspflichten, Bußgeldvorschriften) Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Nachweisverordnung 16. bis 17. November 2016 Veranst.-Nr. 37 07 16 28 Fortbildung “Fachkunde nach EfbV und AbfAEV“ - Neues für Entsorgungsfachbetriebe sowie für anzeige- und erlaubnispflichtige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen - Sicherheit im Fuhrpark - Unterstützung des Fahrpersonals z.B. durch Fahrerassistenzsysteme und Unfalldatenspeicher - Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht: Neues ADR 2015 - Leuchtmittel/Leuchtstoffröhren - Elektroschrott mit Lithiumbatterien - Sammlung von Lithiumbatterien - Transport von Leergebinden (neue UN 3509) - Bergungsgroßverpackungen - Doppelkodierung von IBC/Kiste - Neue Beförderungspapiere (schriftliche Weisungen) Gebühren: Mitglieder bvseEntsorgergemeinschaft: Mitglieder bvse und BR Bayern e.V: € 325,00 Nicht-Mitglieder: € 425,00 € 285,00 jeweils zzgl. 19 % MwSt. Seminarzeiten: Beginn an beiden Tagen: 9.00 Uhr, Ende: ca. 16.15 Uhr - Neuerungen bei der Ladungssicherung - VDI-Richtlinien für die Abfallwirtschaft sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung • TA Luft, TA Lärm, GIRL - Geruchsemissionsrichtlinie • DIN 4150 Erschütterungen • VDI 4085 Schrottplätze • VDI 6210 Abbruch • VDI 4087 Altholz 29 Fortbildung “Fachkunde nach EfbV und AbfAEV“ Hinweise Es gelten die von den zuständigen Behörden bestimmten Regelungen. Insbesondere bitten wir zu beachten, dass nur solchen Lehrgangsteilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden darf, deren Teilnahme kontinuierlich war; bei Abwesenheit von mehr als zwei Unterrichtseinheiten eines Lehrgangs ist die Teilnahmebescheinigung zu versagen. Die Anwesenheit ist zweimal täglich durch persönliche Eintragung der Teilnehmenden in die Teilnahmeliste zu dokumentieren. Die Teilnahmeliste ist mit Angaben von Namen, Anschrift und Betriebszugehörigkeit zu führen. Weiterhin wird durch die zuständigen Behörden bestimmt, dass sich Veranstalter von Fortbildungslehrgängen vor Beginn des Seminars davon zu überzeugen haben, dass die Teilnehmer bereits einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben. Nur diesen Personen darf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Wir bitten Sie daher, Ihrer Anmeldung eine Kopie dieser Grundkursbescheinigung beizufügen, sofern uns diese noch nicht vorliegt. Christian Suhl, LLR Rechtsanwälte, Köln Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch, Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH, Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Karlsruhe Gaby Jordan, Mobileye Germany GmbH, Düsseldorf Cornelius C. Giefer, Karl-Heinz Siegberg, C. Giefer Gefahrgut-Umweltschutz, Bedburg Angelika Maydeck, Sachverständige EfbV, Wevelinghoven/Grevenbroich Frank Kraus, Ingo Hemsing, con eco GmbH, Köln/Dießen Fred Dremel, Referent im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, Aachen Dipl.-Ing. Jörg Lorenz, EfbV-Sachverständiger, bvse-Entsorgergemeinschaft e.V., Bonn 30 Teilnahmebedingungen Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der bvse-recyconsult GmbH erfolgt mit dem beiliegenden Anmeldeformular. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an. Der Teilnehmer kann bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich von der Anmeldung zurücktreten. In diesem Fall wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 50,00 erhoben. Teilnehmer, die sich erst nach der genannten Frist abmelden bzw. ohne schriftliche Abmeldung nicht oder nur teilweise am Seminar teilnehmen, sind zur Zahlung der vollen Seminargebühr verpflichtet. Über die Teilnahmegebühr erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Rechnung. Bitte zahlen Sie den fälligen Betrag erst nach Erhalt dieser Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche jeder Art ist Bonn. Organisatorische Hinweise Anmeldung Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung mit den beiliegenden Antwortformularen per Post oder Telefax zu. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs gebucht und schriftlich bestätigt. Seminargebühr/Leistungsinhalt Die genannten Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und beinhalten Arbeitsmaterialien, Mittagessen und Tagungsgetränke. Sonstiges Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Wir behalten uns vor, aus organisatorischen Gründen andere Dozenten einzusetzen, Veranstaltungen zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei Absagen zahlen wir bereits eingegangene Beträge zurück. Tagungsort Sofern nichts anderes angegeben wurde, ist der Tagungsort das bvse-Bildungszentrum, Hohe Straße 73, 53119 Bonn, Tel. 0228/98849-0. 31 Datenschutzinformation: Die bvse-recyconsult GmbH verwendet die im Rahmen der Bestellung und Nutzung ihres Angebots erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung ihrer Leistungen und um Ihnen Informationen über weitere Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind, zukommen zu lassen. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Ansprache per E-Mail oder Fax jederzeit gegenüber dem bvse e.V./der bvse-recyconsult GmbH, Hohe Straße 73, 53119 Bonn widersprechen. 32 Wegbeschreibung bvse-Bildungszentrum, Hohe Straße 73, 53119 Bonn-Tannenbusch Anreise mit dem PKW Aus Richtung Köln: A4 bis AB-Kreuz Köln-Süd, dort auf A555 bis zum Bonner Verteiler, von hier 1. Straße rechts = Lievelingsweg, später Hohe Straße. Aus Richtung Frankfurt: A3 bis Siegburg, dort auf A560 bis Autobahndreieck St. Augustin, hier auf die A59 bis AB-Dreieck Bonn-Beuel, da auf A565 Richtung Altenahr/Koblenz, Abfahrt Bonn-Zentrum zum Bonner Verteiler, von hier 1. Straße rechts = Lievelingsweg, später Hohe Straße. Aus Richtung Koblenz/Mainz: Über A61 bis AB-Kreuz Meckenheim, hier auf A565 bis Ausfahrt Bonn-Tannenbusch, an der Ausfahrt links in den Lievelingsweg (später Hohe Straße) Das Bildungszentrum finden Sie auf der Vorderseite des Gebäudes neben den Verkaufsräumen der Fa. Peters / Fa. Klöckner. Anreise mit der Bahn Ab Bonn-Hauptbahnhof in die U-Bahn Linie 16 Richtung Köln oder Linie 63 Richtung Tannenbusch bis Haltestelle Tannenbusch-Süd. Von hier links über den Fußgänger- bzw. Fahrradweg ca. 100 m am Bahndamm entlang. Dann erste Straße rechts am Getränkemarkt vorbei. Im nächsten Gebäude auf der linken Seite befindet sich die bvse-Geschäftsstelle; das Bildungszentrum finden Sie auf der Vorderseite des Gebäudes neben den Verkaufsräumen der Firmen Peters/Klöckner. Anreise mit dem Flugzeug Ab Flughafen Köln/Bonn mit dem Flughafenbus Richtung Bonn bis Bonn-Hbf. Weiter siehe Anreise mit der Bahn. 33 Für das Seminar Nr. ....................... am .............................. (bitte eintragen) melde ich mich/melden wir uns hiermit verbindlich an: Anmeldeformular Unterschrift Teilnehmer 1: .................................................................................. Unterschrift Teilnehmer 2: .................................................................................. bvse-recyconsult GmbH Bildungszentrum Frau Birgit Ludwig Hohe Straße 73 53119 Bonn ______________________________________________________________ Per Telefax: 0228/9 88 49-99 Absender / Rechnungsanschrift: Unterschrift Teilnehmer 3: ............................................................................... ...................................................................................................................... Firma ...................................................................................................................... Name, Vorname, Teilnehmer 1 ...................................................................................................................... Name, Vorname, Teilnehmer 2 ...................................................................................................................... Name, Vorname, Teilnehmer 3 ...................................................................................................................... Straße und Hausnummer oder Postfach ...................................................................................................................... PLZ / Ort ...................................................................................................................... Telefon / Fax / E-Mail 34 Für das Seminar Nr. ....................... am .............................. (bitte eintragen) Anmeldeformular melde ich mich/melden wir uns hiermit verbindlich an: Unterschrift Teilnehmer 1: ................................................................................ bvse-recyconsult GmbH Bildungszentrum Frau Birgit Ludwig Hohe Straße 73 53119 Bonn Unterschrift Teilnehmer 2: ................................................................................ Unterschrift Teilnehmer 3: ............................................................................... ______________________________________________________________ Per Telefax: 0228/9 88 49-99 Absender / Rechnungsanschrift: ...................................................................................................................... Firma ...................................................................................................................... Name, Vorname, Teilnehmer 1 ...................................................................................................................... Name, Vorname, Teilnehmer 2 ...................................................................................................................... Name, Vorname, Teilnehmer 3 ...................................................................................................................... Straße und Hausnummer oder Postfach ...................................................................................................................... PLZ / Ort ...................................................................................................................... Telefon / Fax / E-Mail 35 Für das Seminar Nr. ....................... am .............................. (bitte eintragen) Anmeldeformular melde ich mich/melden wir uns hiermit verbindlich an: Unterschrift Teilnehmer 1: .................................................................................. bvse-recyconsult GmbH Bildungszentrum Frau Birgit Ludwig Hohe Straße 73 53119 Bonn Per Telefax: 0228/9 88 49-99 Unterschrift Teilnehmer 2: .................................................................................. Unterschrift Teilnehmer 3: ................................................................................... ______________________________________________________________ Absender / Rechnungsanschrift: ...................................................................................................................... Firma ...................................................................................................................... Name, Vorname, Teilnehmer 1 ...................................................................................................................... Name, Vorname, Teilnehmer 2 ...................................................................................................................... Name, Vorname, Teilnehmer 3 ...................................................................................................................... Straße und Hausnummer oder Postfach ...................................................................................................................... PLZ / Ort ...................................................................................................................... Telefon / Fax / E-Mail 36
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