seminarprogramm 2016 - bvse Entsorgergemeinschaft

SEMINARPROGRAMM 2016
FÜR DIE RECYCLING- UND ENTSORGUNGSBRANCHE
Impressum
Ansprechpartnerinnen: Silke Casamassa Telefon (0228) 98849-19
Birgit Ludwig
Telefon (0228) 98849-29
Sybille Lorenz
Telefon (0228) 98849-95
Telefax (0228) 98849-99
Herausgeber:
bvse-recyconsult GmbH
Hohe Straße 73 53119 Bonn
Telefon (0228) 98849-0; Telefax (0228) 98849-99
[email protected]
Inhalt
Schulungstermine im Überblick
Seite
3-4
Seminare
Fachseminar Papierrecycling
Basisseminar Kunststoffrecycling
Das neue ElektroG
Verwertung mineralischer Abfälle – Recycling, Verfüllung, Deponie
Praxis-Workshop Alttextilien
Abfallnachweisführung und -bestimmung
Grenzüberschreitende Abfallentsorgung – praxisorientierte Einführung Neue Merkblätter des bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Umgang mit mineralischen Abfällen
Umsatzsteuer und Abfallentsorgung
Grundkurs Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen
Fortbildungskurs Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle Werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis
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6
7-8
9-10
11-12
13-14
15-16
17
18
19-20
21-22
Lehrgänge
Probenahme fester Abfälle – LAGA Richtlinie PN 98
Fachkunde nach EfbV und AbfAEV - Grundkurs
Modul "Betriebsbeauftragter für Abfall"
Fachkunde nach EfbV und AbfAEV sowie für Betriebsbeauftragte für Abfall – Fortbildung
23-24
25-26
27
28-30
Teilnahmebedingungen und organisatorische Hinweise
Datenschutzinformation
Wegbeschreibung
Anmeldeformulare
31
32
33
34-36
2
Schulungstermine 2016 im Überblick
Termin
Seminartitel
Ort
28.01.16
Das neue ElektroG
Bonn
03.02.16
Fortbildungskurs Qualitätssicherung - Werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis
München
04.02.16
Fortbildungskurs Qualitätssicherung - Werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis
Nürnberg
Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall
Bonn
25.02.16
Das neue ElektroG
Bonn
08.03.16
Neue Merkblätter des bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Umgang mit mineralischen Abfällen
München
09.03.16
Grenzüberschreitende Abfallentsorgung – praxisorientierte Einführung
Bonn
10.03.16
Verwertung mineralischer Abfälle
München
14.03.16
Neue Merkblätter des bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Umgang mit mineralischen Abfällen
Nürnberg
15.03.16
Basisseminar Kunststoffrecycling
München
16.03.16
Lehrgang Probenahme fester Abfälle – LAGA Richtlinie PN 98
Ornbau
Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall
Bonn
05.04.16
Verwertung mineralischer Abfälle
Nürnberg
05.04.16
Praxis-Workshop Alttextilien
Bonn
Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall
Bonn
Grundkurs Qualitätssicherung - Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen
München
Grundkurs EfbV und AbfAEV
Bonn
Grundkurs Qualitätssicherung - Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen
Nürnberg
17.-18.02.16
16.-17.03.16
06.-07.04.16
07.04.16
11.-14.04.16
12.04.16
3
Schulungstermine 2016 im Überblick
Termin
Seminartitel
Ort
15.04.16
Zusatzmodul Betriebsbeauftragter für Abfall
Bonn
11.05.16
Fachseminar Papierrecycling
Bonn
19.05.16
Umsatzsteuer und Abfallentsorgung
Bonn
08.06.16
Basisseminar Kunststoffrecycling
Bonn
22.-23.06.16
Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall
Bonn
14.-15.09.16
Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall
Bonn
05.-06.10.16
Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall
Bonn
11.10.16
Lehrgang Probenahme fester Abfälle – LAGA Richtlinie PN 98
Ornbau
03.11.16
Abfallnachweisführung und –bestimmung
Bonn
Grundkurs EfbV und AbfAEV
Bonn
Zusatzmodul Betriebsbeauftragter für Abfall
Bonn
Fortbildung EfbV/AbfAEV und Betriebsbeauftragter für Abfall
Bonn
22.11.16
Grenzüberschreitende Abfallentsorgung – praxisorientierte Einführung
Bonn
23.11.16
Fachseminar Papierrecycling
Bonn
01.12.16
Umsatzsteuer und Abfallentsorgung
Bonn
07.12.16
Basisseminar Kunststoffrecycling
Bonn
07.-10.11.16
11.11.16
16.-17.11.16
Über zusätzliche Veranstaltungen, insbesondere weitere Termine im zweiten Halbjahr 2016,
informieren wir Sie jeweils aktuell per E-Mail und auf unserer Homepage www.bildungszentrum.bvse.de
4
Termine:
Fachseminar Papierrecycling
Seminarinhalt:
Sowohl Altpapier-Brancheneinsteiger als auch materialspezifische Kenner, die ihr Wissen
vervollständigen möchten, sind mit diesem Fachseminar angesprochen. Sie lernen in komprimierter
Form unverzichtbare Grundlagen über die Papierherstellung und das Papierrecycling kennen.
Mittwoch, 11. Mai 2016
Seminar-Nr.: 01 01 1 16
Mittwoch, 23. November 2016
Seminar-Nr.: 01 01 2 16
jeweils 09.30 Uhr – ca. 16.45 Uhr
bvse-Bildungszentrum,
Hohe Str. 73, 53119 Bonn
Darüber hinaus erwerben Sie mit der Einführung in das Erkennen und Prüfen von Altpapiersorten
praxisbezogene Kenntnisse für die tägliche Arbeit.
Gebühren:
Themenschwerpunkte:
Nicht-Mitglieder:


Zellstoffherstellung
Holzstoffherstellung
jeweils zzgl. 19% MwSt.








Altpapieraufbereitung (inkl. Deinking)
Papierherstellung / Papiersorten
Altpapier als Rohstoff in der Papierindustrie
Erkennen von Altpapier-Sorten
Prüfung von (Alt-)Papiereigenschaften
Sortenbesprechung
Sortierbetrieb, technische Einrichtung und Logistik
Altpapier-Einsatz
Mitglieder bvse e.V.,
bvse-Entsorgergemeinschaft
und BR Bayern e.V.: 285,00 €
350,00 €
Dozenten:
Dr.-Ing. Hans-Joachim Putz,
Papierfabrikation und Mechanische
Verfahrenstechnik,
Technische Universität Darmstadt
Heinz Wurdak,
ehem. Trapp Rohstoffe und Recycling,
Frankfurt
5
Termin München:
Basisseminar Kunststoffrecycling
Dienstag, 15. März 2016
Seminar-Nr.: 35 01 1 16/b
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Rechtlicher Rahmen, Kunststoffe aus Sammlungen der Dualen Systeme, Pflichtpfand, Kunststoffe aus der
Altauto- und Elektro(nik)schrott-Verwertung; Kunststofferkennung; Verwertungsmöglichkeiten, Märkte
Geschäftsstelle Baustoff Recycling
Bayern e.V. / bvse e.V.,
Leopoldstraße 244, 80807 München
Seminarinhalt:
Termine Bonn:
Das Kunststoffrecycling steht vor erweiterten Herausforderungen: So ist mit Mengenreduzierungen aus
den Sammlungen der Dualen Systeme zu rechnen. Zugleich werden aber freie Mengen bei den
Sortierern anfallen. Außerdem müssen die Verwertungsquoten der Altauto- und Elektro(nik)schrottVerordnung eingehalten werden.
Mittwoch, 8. Juni 2016
Seminar-Nr.: 35 02 1 16
Das Seminar gibt eine Übersicht über die aktuelle Lage und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen
dar. Die Möglichkeiten der Kunststoffverwertung mittels werk- und rohstofflicher Verwertung,
Lösemittelverfahren und Ersatzbrennstoffen werden aufgezeigt. Lösungen für die Kunststoffverwertung
aus den Bereichen Altauto- und Elektro(nik)schrott-Verwertung werden aufgezeigt. Die Limitationen bei
der werkstofflichen Verwertung technischer Kunststoffe werden diskutiert. Die Anforderungen des
Altkunststoffmarkts an Mengen und Qualitäten sowie die Verfahren zur Kunststofferkennung und
Kunststoffsortierung werden in dem Fachseminar dargelegt.
Mittwoch, 7. Dezember 2016
Seminar-Nr.: 35 01 2 16
jeweils 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
bvse-Bildungszentrum
Gebühren:
Mitglieder bvse e.V.,
bvse-Entsorgergemeinschaft
und BR Bayern e.V.: 245,00 €
Themenschwerpunkte:
Nicht-Mitglieder:
310,00 €
 Daten, Zahlen, Fakten zu Kunststoffen (unter anderem Aufkommen an Neu- und Altkunststoffen)
jeweils zzgl. 19% MwSt.
 Der Altkunststoffmarkt und Altkunststoffqualitäten (Selbstensorgersysteme und Duale Systeme)
 Verwertungsverfahren für Kunststoffe (werk- und rohstoffliche Verwertung, Lösemittelverfahren und
Ersatzbrennstoffe)
 Kunststofferkennung und Kunststoffsortierung
 Rechtsrahmen:
VerpackV, Elektro- und ElektronikschrottV, AltfahrzeugV; Verbringung von Kunststoffen
Dozent:
Dr. Thomas Probst,
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe
und Entsorgung e.V., Bonn
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Seminar
Das neue ElektroG und die gesetzlichen
Vorschriften zur Erfassung und zum Transport
batteriebetriebener Altgeräte (ADR)
Termine:
Donnerstag, 28. Januar 2016
Seminar-Nr.: 190 01 1 16
Donnerstag, 25. Februar 2016
Seminar-Nr.: 190 02 1 16
jeweils 9.30 Uhr – ca. 15.00 Uhr
Seminarinhalt:
Seminarort:
Mit dem neuen ElektroG, das am 24. Oktober 2015 In Kraft getreten ist, wurden die gesetzlichen
Regelungen zur Rücknahme und Behandlung von Elektro(nik)-Altgeräten erweitert. Im ersten Teil des
Seminars werden die für die Entsorgungswirtschaft wesentlichen neuen Inhalte des Gesetzes dargestellt
und diskutiert. Der zweite Teil des Seminars widmet sich den gefahrgutrechtlichen Anforderungen an die
Erfassung und den Transport von Altgeräten, die Lithiumbatterien oder -akkumulatoren enthalten. Deren
Anteil im E-Schrott nimmt stetig zu. Werden die Altgeräte unsachgemäß erfasst und transportiert,
besteht ein erhöhtes Brandrisiko, dem die ADR-Regelungen entgegenwirken sollen.
bvse-Bildungszentrum,
Hohe Str. 73,
53119 Bonn
Themenschwerpunkte:
Ullrich Didszun:
1.Teil Das neue ElektroG (9.30 – 12.00 Uhr)




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

Gebühren:
Mitglieder bvse e.V.,
bvse-Entsorgergemeinschaft
und BR Bayern e.V.: 245,00 €
Nicht-Mitglieder:
310,00 €
jeweils zzgl. 19% MwSt.
Anwendungsbereich des Gesetzes
Sammlung und Bereitstellung von Altgeräten aus privaten Haushalten
Optierungen
Sammlung und Erfassung von Altgeräten im Gewerbe und beim Handel
Behandlungs- und Verwertungspflichten
Zertifizierung
Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
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Seminar „Das neue ElektroG“
Christian Beck:
2. Teil Erfassung und Transport batteriebetriebener Altgeräte (12.45 – ca. 15.00 Uhr)
a) Nationale Vorschriften
 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
b) Internationale Vorschriften - ADR
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

Dozenten:
Ullrich Didszun
UDZ Consult
Markgrafenstraße 59
40545 Düsseldorf
Christian Beck
Hellmann Process Management
GmbH & Co. KG
Albert-Einstein-Straße 2
49076 Osnabrück
Vorschriften aus dem Abfallrecht
Verantwortlichkeiten und Pflichten der Beteiligten Kreise (gemäß GGVSEB):
Gefahrgutrechtliche Einstufung von Lithiumbatterien/-zellen
Anforderungen für die Freistellung vom ADR 2015
ADR-konforme/nicht konforme Verpackungen
Kennzeichnungspflichten
Haftungsrisiken
Buß- und Verwarnungskatalog gemäß Durchführungsrichtlinien Gefahrgut (RSEB)
8
Praxis-Workshop
Verwertung mineralischer Abfälle –
Recycling, Verfüllung, Deponie
Seminarinhalt:
Der Umgang mit mineralischen Abfällen, angefangen beim Rückbau an der Anfall- bzw. Abbruchstelle,
bei Verarbeitung in der Bauschuttrecycling-Anlage bis hin zum Einsatz von Ersatzbaustoffen auf der
Baustelle, unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen.
Zur
Anwendung
kommen
Vorschriften
des
Abfallrechts
und
insbesondere
des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und
deren Umsetzung in die Praxis.
Des Weiteren setzt sich das Seminar mit den für den betrieblichen Alltag immer wieder relevanten
Fragen des Immissionsschutzrechtes, unter Bezug auf die aktuellen Änderungen (4. BImSchV, AwSV),
auseinander.
Termine und Veranstaltungsorte:
München:
Donnerstag, 10. März 2016
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminar-Nr.: 186 01 1 16/b
Geschäftsstelle Baustoff Recycling
Bayern e.V. / bvse e.V.,
Leopoldstraße 244
80807 München
Nürnberg:
Dienstag, 5. April 2016
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminar-Nr.: 186 02 1 16/b
ARVENA PARK
Das Hotel am Franken-Center GmbH
Görlitzer Straße 51
90473 Nürnberg
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern anhand von Beispielen aus der täglichen Praxis den
rechtssicheren Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern und praxisnahe
Handlungsmöglichkeiten für das Tagesgeschäft zu entwickeln.
9
Praxis-Workshop Verwertung mineralischer Abfälle
Themenschwerpunkte:
1. Abfallrecht/insbesondere Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Abfall, Produkt oder Nebenprodukt
- Anforderungen an die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung
(Vorrang des Recyclings, Zuständigkeiten, Abfalldeklaration, Untersuchungen)
- Register- und Nachweispflichten
- Auswahl des zuverlässigen Entsorgers
- Abfallrechtliche Überwachung
- Gefahren bei unsachgemäßer Entsorgung
2. Genehmigungs-/Immissionsschutzrecht
- Genehmigungserfordernis
- Aufbereitung auf der Baustelle, Genehmigung von Zwischenlägern
- Schritte zur Genehmigung
•- Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG
•- Interpretation der AwSV (Oberflächen und Entwässerung)
3. Verwertung mineralischer Abfälle
- Recycling inkl. Auftrags- und Vergaberecht
- Verfüllung
- Deponie
- Mantelverordnung (Stand und Auswirkungen)
Gebühren:
Mitglieder des BR Bayern e.V.,
des bvse e.V. und der
bvse-Entsorgergemeinschaft = 245,00 €
Nicht-Mitglieder = 310,00 €
jeweils zzgl. 19% MwSt.
Dozenten:
Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch,
Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH,
Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft,
Karlsruhe
Stefan Schmidmeyer,
Baustoff Recycling Bayern e.V.,
München /
bvse-Bundesverband
Sekundärrohstoffe und Entsorgung
e.V., Bonn
10
Praxis-Workshop Alttextilien
Vergaberechtsreform und Aktuelles zum Abfall-, Straßen- und Vertragsrecht
Termin:
Dienstag, 5. April 2016
Seminar-Nr.: 191 01 1 16
Seminarinhalt:
Für die Alttextilbranche ist eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben für die praktische Arbeit relevant. Dazu
gehören insbesondere das Vergaberecht, das Abfallrecht, das Straßenrecht und das Vertragsrecht.
Für die Akquise von öffentlichen Aufträgen ist das Vergaberecht maßgebend, das derzeit grundlegend
überarbeitet und zum 18. April 2016 in Kraft treten wird. Die neuen Vergaberegeln werden erhebliche
Auswirkung auf Ausschreibungen und Vergaben aus der Alttextilbranche haben. Für
Dienstleistungsvergaben entfällt die VOL/A ersatzlos und wird in die Vergabeverordnung aufgenommen;
für Dienstleistungskonzessionen werden in der Vergabeverordnung eigene Verfahrensregelungen
geschaffen. Erstmals gesetzlich geregelt wird die Änderung und Kündigung von Aufträgen und die
Selbstreinigung von Bietern. Neu gefasst werden Eignungskriterien (Einheitliche Europäische
Eigenerklärung) und Ausschlussgründe. Eingeführt wird die e-Vergabe.
In straßenrechtlicher Hinsicht ist von Interesse, wann bei Aufstellung eines Containers im öffentlichen
Straßenraum ein Allgemeingebrauch angenommen werden kann, der nicht dem Erfordernis einer
Sondernutzungserlaubnis unterliegt bzw. wann ein Anspruch auf die Erteilung einer
Sondernutzungserlaubnis besteht. Aktuelle Rechtsprechung ist insoweit vor allem zu dem Konzept
„Wertstoffinseln aus einer Hand“ sowie zu der Frage ergangen, auf welche Sachgründe die Behörde bei
ihrer Auswahlentscheidung zurückgreifen darf.
Im Bereich der heftig umstrittenen gewerblichen Sammlungen von Alttextilien ist über eine Reihe
aktueller und praxisrelevanter gerichtlicher Entscheidungen zu berichten. Zu nennen ist hier
insbesondere die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.09.2015, in der neue Maßstäbe für die Untersagung gewerblicher Sammlungen entwickelt worden
sind, sowie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.10.2015 zur Frage, ob
gewerbliche Sammlungen auch von Personengesellschaften angezeigt und durchgeführt werden
können.
10.00 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminarort:
bvse-Bildungszentrum,
Hohe Str. 73,
53119 Bonn
Dozenten:
Dr. Dominik R. Lück,
Dr. Anno Oexle,
Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln
Gebühren:
Mitglieder bvse e.V.,
bvse-Entsorgergemeinschaft
und BR Bayern e.V.: 245,00 €
Nicht-Mitglieder:
310,00 €
jeweils zzgl. 19% MwSt.
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Praxis-Workshop Alttextilien
Von Interesse ist – gerade auch angesichts der Streitigkeiten um die Zulässigkeiten gewerblicher Sammlungen – weiterhin der viel diskutierte Fall
„H&M“, also die Frage, inwieweit die Rücknahme von Alttextilien im Rahmen der freiwilligen Produktverantwortung zulässig ist. Welche Chancen
und Risiken ergeben sich daraus für die Alttextilbranche?
Schließlich beschäftigt sich der Workshop mit Problemen, die sich im Zusammenhang mit Verträgen im Alttextilbereich stellen, wie z.B. der Frage
nach der Zulässigkeit von Vertragsanpassungen oder Kündigungen bei Preisverfall oder Mengenrückgang sowie der Zulässigkeit von
Laufzeitklauseln.
Ziel des Seminars ist es, die praxisrelevanten Auswirkungen der Vergaberechtsreform und der aktuellen Entwicklung in den zuvor dargestellten
Rechtsgebieten darzustellen und mit den Teilnehmern zu diskutieren.
Themenschwerpunkte:
Vergaberecht
 Vergaberechtsreform 2016
 Dienstleistungskonzession
 Schwellenwertberechnung
Straßenrecht
 Abgrenzung Sondernutzung zu Allgemeingebrauch
 Versagungsgründe
 Auswahlentscheidung
Abfallrecht
 Gewerbliche Sammlung – Aktuelle Entwicklungen
 Freiwillige Rücknahme im Rahmen der Produktverantwortung: Alternative zur gewerblichen Sammlung?
Vertragsrecht
 Preisanpassungsansprüche/Kündigung bei Preisverfall bzw. Mengenrückgang
 Laufzeit von Verträgen
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Praxis-Workshop
Abfallnachweisführung und -bestimmung
Termin:
Donnerstag, 3. November 2016
9.30 Uhr – ca. 16.45 Uhr
Seminar-Nr.: 53 01 2 16
in Kooperation mit der bvse-Entsorgergemeinschaft e.V.
Gebühren:
Seminarinhalt:
Neben den Grundlagen des Abfallrechts wird besonders die Vorgehensweise bei der Deklaration von
Abfällen besprochen. Hauptthema dieses Seminars ist die Nachweisverordnung und deren Umsetzung in
die Praxis.
Mitglieder bvse e.V.,
bvse-Entsorgergemeinschaft
und BR Bayern e.V.: 245,00 €
Nicht-Mitglieder:
310,00 €
jeweils zzgl. 19% MwSt.
Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmer neben den rechtlichen Rahmenbedingungen die
praxisrelevanten Auswirkungen anhand von Erläuterungen und praktischen Übungen kennenlernen. Das
Seminar informiert über die theoretischen Anforderungen und die praktischen Auswirkungen sowie über
den elektronischen Datenaustausch. Außerdem werden fundierte Kenntnisse über aktuelle Vollzugshilfen
zur Abfallbestimmung vermittelt.
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter von Entsorgungsunternehmen, die in der Praxis mit der Nachweisführung befasst sind.
Sowohl Anfänger ohne Vorkenntnisse als auch Fortgeschrittene, die ihre Kenntnisse aktualisieren
möchten, sind herzlich willkommen.
Dozent:
Dr. Olaf Kropp,
SAM Sonderabfall-ManagementGesellschaft Rheinland-Pfalz mbH,
Mainz
Empfehlung:
Zum Seminar können aktuelle Fragestellungen mitgebracht werden. Lösungsmöglichkeiten werden
während des Seminars erarbeitet.
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Praxis-Workshop „Abfallnachweisführung und –bestimmung“
Themenschwerpunkte:
 Vorstellung und Einführung in die gesetzlichen Grundlagen der Nachweisführung und Abfallbestimmung
 Praxishilfen zur Handhabung der Formulare
 Veranschaulichung der Nachweisverfahren
 Erläuterungen anhand von Fallbeispielen
 Tipps für mögliche Verfahrensvereinfachungen
 Darstellung der Registerpflichten
 Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren
 Auskunft über die Anforderungen und Auswirkungen an bzw. auf den Anwender
 Übersicht zum Aufbau der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS)
 Erläuterungen zum Einsatz der elektronischen Signatur
 Einblick in die behördliche Kontrollpraxis
 Handlungshilfen zur Deklaration von Abfällen
 Hinweise zur Vermeidung von Bußgeldrisiken
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Workshop
Grenzüberschreitende Abfallentsorgung –
praxisorientierte Einführung in Kooperation mit der bvse-Entsorgergemeinschaft e.V.
Seminarinhalt:
Abfallwirtschaft ist ein internationaler Markt. Den hierfür geltenden speziellen rechtlichen Rahmen gibt
auf europäischer Ebene die Abfallverbringungsverordnung (VVA) vor. National wird sie durch das
Abfallverbringungsgesetz und die Abfallverbringungsbußgeldverordnung ergänzt.
Ziel des Seminars ist es, Abfallerzeugern, -beförderern, -entsorgern sowie Abfallmaklern und -händlern
Kenntnisse über die konkreten Verfahren bei der weltweiten Verbringung ihrer Abfälle zu vermitteln.
Termine:
Mittwoch, 9. März 2016
Seminar-Nr.: 15 01 1 16
Dienstag, 22. November 2016
Seminar-Nr.: 15 01 2 16
9.30 Uhr – ca. 16.45 Uhr
Gebühren:
Mitglieder bvse e.V.,
bvse-Entsorgergemeinschaft
und BR Bayern e.V.: 245,00 €
Nicht-Mitglieder:
310,00 €
Dozent:
Dr. Olaf Kropp,
SAM Sonderabfall-ManagementGesellschaft Rheinland-Pfalz mbH,
Mainz
Veranstaltungsort:
bvse-Bildungszentrum
Hohe Straße 73
53119 Bonn
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Workshop „Grenzüberschreitende Abfallentsorgung“
Themenschwerpunkte:
 Überblick über die Rechtsvorschriften (VVA, AbfVerbrG etc.) und sonstige relevante Bestimmungen (z.B. Anlaufstellenleitlinien) zur
grenzüberschreitenden Abfallverbringung
 Abfallbegriff und Abfalllisten
 Verfahren der schriftlichen Notifizierung und Zustimmung
o Ablauf des Verfahrens
o Mögliche Einwendungen der Behörde
o Besonderheiten der Verfahren zur vorläufigen Entsorgung
o Ausfüllen und Handhabung von Notifizierungs- und Begleitscheinformular und weiteren einzureichenden Dokumenten
 Verbringung grün gelisteter Abfälle zur Verwertung (z.B. Altpapier, Altkunststoffe)
o Allgemeine Informationspflichten
o Handhabung und Ausfüllen von Anhang VII sowie Verwertungsvertrag
 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit der Verbringung
 Besonderheiten der grenzüberschreitenden Abfallverbringung aus bzw. in Nicht-EU-Staaten
 Folgen einer illegalen Abfallverbringung
 Folgen einer Abfallverbringung, die nicht abgeschlossen werden kann
 Klassifizierung/Identifizierung von Abfällen – die unterschiedlichen Abfalllisten
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Termine und Veranstaltungsorte:
München:
Seminar
„Neue Merkblätter des bayerischen
Landesamtes für Umwelt zum Umgang mit
mineralischen Abfällen“
Seminarinhalt
Umsetzung der Merkblätter und Auswirkungen für die Praxis
1) Merkblatt „Boden- und Bauschutthaufwerke – Beprobung, Untersuchung und Bewertung“
2) Merkblatt „Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen – Umgang mit
Kleinmengen“
3) Merkblatt „für den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und RecyclingBaustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und zur
Wegebefestigung“
4) Merkblatt „Umgang mit humusreichem und organischem Bodenmaterial, Vermeidung –
Verwertung – Beseitigung“
Zielgruppe
Hoch-, Tief und Straßenbauunternehmen, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Aufbereiter von Bau- und
Abbruchabfällen, Recycling- und Entsorgungsunternehmen, Architekten, Planer und Auftraggeber,
Behördenvertreter
Dienstag, 8. März 2016
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminar-Nr.: 189 01 1 16/b
Geschäftsstelle Baustoff Recycling
Bayern e.V. / bvse e.V.,
Leopoldstraße 244, 80807 München
Nürnberg:
Montag, 14. März 2016
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminar-Nr.: 189 02 1 16/b
ARVENA PARK
Das Hotel am Franken-Center GmbH
Görlitzer Straße 51, 90473 Nürnberg
Dozent:
Stefan Schmidmeyer,
Geschäftsführer Baustoff Recycling
Bayern e.V., München und bvse e.V.,
Bonn
Gebühren:
Mitglieder des BR Bayern e.V.,
des bvse e.V. und der
bvse-Entsorgergemeinschaft = 75,00 €
Nicht-Mitglieder: 240,00 €
jeweils zzgl. 19% MwSt.
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Praktikerseminar
Umsatzsteuer und Abfallentsorgung
Termine:
Donnerstag, 19. Mai 2016
Seminar-Nr.: 177 01 1 16
Donnerstag, 1. Dezember 2016
Seminar-Nr.: 177 01 2 16
Seminarinhalt:
Mit dem BMF-Schreiben vom 20.09.2012 sind die „Spielregeln“ für das Thema „tauschähnlicher
Umsatz“ nach vier Jahren zu einem vorläufigen Abschluss gekommen. Diese deutlich zu Gunsten
der Entsorgungsbetriebe modifizierten Regeln werden nun aber auch konsequent von der
Finanzverwaltung angewendet und müssen dementsprechend beherrscht werden.
Mit der Änderung von § 13b UStG hat auch das sogenannte „reverse charge“ Verfahren bei der
Abfallentsorgung Einzug gehalten. Über die speziellen abfallrechtlichen Anwendungsfälle ist dieses
Verfahren aber auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu berücksichtigen. Da die
Anwendungsfälle nicht deckungsgleich sind, können leicht Fehler gemacht werden, die gravierende
Steuernachforderungen auslösen.
Ebenfalls ein hohes Steuernachzahlungspotential bei Auslandsgeschäften haben die neuen
Anforderungen an die sogenannte Gelangensbestätigung.
Themenschwerpunkte:
• Darstellung der Regelungen zum tauschähnlichen Umsatz nach dem BMF-Schreiben vom
20.09.2012
• Darstellung der unterschiedlichen Voraussetzungen für das reverse charge Verfahren bei Inlandsund Auslandsfällen
jeweils 10.00 Uhr – ca. 14.00 Uhr
Seminarort:
bvse-Bildungszentrum,
Hohe Str. 73,
53119 Bonn
Dozent:
Guido Theißen,
LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte,
Köln
Gebühren:
Mitglieder bvse e.V.,
bvse-Entsorgergemeinschaft
und BR Bayern e.V.: 160,00 €
Nicht-Mitglieder:
195,00 €
jeweils zzgl. 19% MwSt.
• Erarbeitung der Anforderungen einer Gelangensbestätigung bei der Verbringung von Abfällen ins
Ausland.
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Grundkurs
„Qualitätssicherung und Zertifizierung
mineralischer Abfälle“
Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen
Seminarinhalt:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (seit 01.06.2012) sowie das neue Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (seit
01.08.2013) verpflichten alle am Bau Beteiligten, ihre Bau- und Abbruchabfälle ordnungsgemäß und
schadlos zu verwerten und dabei insbesondere den Vorrang des Recyclings vor der Verfüllung und vor
der Beseitigung auf der Deponie (Abfallhierarchie) zu beachten.
Die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen wird auf Grund schwindender Verfüll- und
Deponiekapazitäten schwieriger und mehr und mehr zum Kostentreiber in der Bauwirtschaft. Hilfe
dagegen bietet der Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen. Recyclingbaustoffe senken die
Entsorgungskosten und versorgen die Bauwirtschaft zudem mit hochwertigen Sekundärrohstoffen für
den Straßen-, Wege-, Verkehrsflächenbau, den Erdbau sowie den gesamten Hoch- und Tiefbau.
Termine und Veranstaltungsorte:
München:
Donnerstag, 7. April 2016
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminar-Nr.: 187 01 1 16/b
Geschäftsstelle Baustoff Recycling
Bayern e.V. / bvse e.V.
Leopoldstraße 244
80807 München
Nürnberg:
Dienstag, 12. April 2016
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminar-Nr.: 187 02 1 16/b
ARVENA PARK
Das Hotel am Franken-Center GmbH
Görlitzer Straße 51
90473 Nürnberg
Der Grundkurs „Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle“ des Baustoff Recycling
Bayern e.V. und des bvse e.V. beleuchtet diese Themenbereiche, gibt praxisgerechte Antworten und
zeigt die Möglichkeiten sowie die Anforderungen für den problemlosen Einsatz von güteüberwachten
Recyclingbaustoffen auf.
19
Grundkurs „Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle“
Dozent:
Themenschwerpunkte
Stefan Schmidmeyer,
Geschäftsführer
Baustoff Recycling Bayern e.V.,
München und
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe
und Entsorgung e.V., Bonn
1. Bautechnische Regelwerke
- Straßen- und Erdbau
- Land- und forstwirtschaftlicher Wegebau
- R-Beton
- Sonstige
2. Umweltverträglichkeit
- Wasserrechtliche Erlaubnis
- Bayer. RC-Leitfaden - ZTV wwG StB By
- LAGA M20 TR Boden
- Sonstige
Gebühren:
Mitglieder des BR Bayern e.V.,
des bvse e.V. und der
bvse-Entsorgergemeinschaft = 75,00 €
Nicht-Mitglieder: 240,00 €
jeweils zzgl. 19% MwSt.
3. Qualitätssicherung
- Güteüberwachung gemäß TL G SoB-StB, TL BuB E-StB, bayer. RC-Leitfaden
- Güteüberwachung gemäß den Richtlinien des Baustoff Recycling Bayern e.V.
- Zertifizierung
- Qualitätssicherung Online (WM-System des Baustoff Recycling Bayern e.V.)
Zielgruppe
Hoch-, Tief und Straßenbauunternehmen, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Aufbereiter von Bau- und Abbruchabfällen, Recycling- und
Entsorgungsunternehmen, Architekten, Planer und Auftraggeber, Behördenvertreter
20
Fortbildungskurs
Termine und Veranstaltungsorte:
„Qualitätssicherung und Zertifizierung
mineralischer Abfälle“
München:
Werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis
Geschäftsstelle Baustoff Recycling
Bayern e.V. / bvse e.V.,
Leopoldstraße 244
80807 München
Mittwoch, 3.Februar 2016
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminar-Nr.: 188 01 1 16/b
Seminarinhalt:
Das Zertifikat des Baustoff Recycling Bayern e.V. bescheinigt für den zertifizierten Baustoff die
Einhaltung aller für Art und Einsatzzweck des Baustoffes relevanten bau- und umwelttechnischen
Regelungen. Recyclingbaustoffe dürfen zur Anwendung im Straßen-, Wege- und sonstigen
Verkehrsflächenbau sowie im Erdbau in der Regel nur geprüft, güteüberwacht und zertifiziert verwendet
werden.
Diese Qualitätssicherung untergliedert sich in die Bereiche Eignungsnachweis, Eigenüberwachung (EÜ)
/ Werkseigene Produktionskontrolle (WPK), Fremdüberwachung durch eine anerkannte Prüfstelle und
(Produkt-)Zertifizierung. Voraussetzung für die Erteilung des Verbandszertifikats ist u.a. die regelmäßige
Fortbildung der verantwortlichen Mitarbeiter.
Nürnberg:
Donnerstag, 4. Februar 2016
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminar-Nr.: 188 02 1 16/b
ARVENA PARK
Das Hotel am Franken-Center GmbH
Görlitzer Straße 51
90473 Nürnberg
In diesem Fortbildungskurs wird speziell die Eigenüberwachung/Werkseigene Produktionskontrolle
vorgestellt.
21
Fortbildungskurs „Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle“
Dozent:
Themenschwerpunkte
Stefan Schmidmeyer,
Geschäftsführer
Baustoff Recycling Bayern e.V.,
München und
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe
und Entsorgung e.V., Bonn
1) Inputkontrolle:
- Schadstoffhaltige Baustoffe erkennen
- Prüfberichte u. Probenahmeprotokolle richtig lesen
Gebühren:
- Schadstofferkennung – Schnelltests
Mitglieder des BR Bayern e.V.,
des bvse e.V. und der
bvse-Entsorgergemeinschaft = 75,00 €
2) Outputkontrolle:
Nicht-Mitglieder: 240,00 €
- Durchführung der Probenahme zur Eigenüberwachung
- Prüfhäufigkeiten
jeweils zzgl. 19% MwSt.
- Prüfumfang (Bautechnik + Umweltverträglichkeit)
Zielgruppe
Hoch-, Tief und Straßenbauunternehmen, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Aufbereiter von Bau- und Abbruchabfällen, Recycling- und
Entsorgungsunternehmen, Architekten, Planer und Auftraggeber, Behördenvertreter
22
Lehrgang
Probenahme fester Abfälle –
LAGA Richtlinie PN 98
Zum Erwerb der Sachkunde im Rahmen der Güteüberwachung von
Recyclingbaustoffen
Lehrgangsinhalt:
Termine:
Mittwoch, 16. März 2016
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminar-Nr.: 183 01 1 16/b
Dienstag, 11. Oktober 2016
9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Seminar-Nr.: 183 01 2 16/b
Schulungsort:
Baugeschäft Sens GmbH & Co. KG,
Josef-Eder-Str. 2,
91737 Ornbau
In der Güteüberwachung von Recyclingbaustoffe, aber auch im Rahmen der Verwertung von Böden in
technischen Bauwerken oder in der Verfüllung, ist die Probenahme von entscheidender Bedeutung.
Dozent:
Deshalb ist es wichtig, dass vor allem die Personen, die mit der Qualitätssicherung befasst sind, die
Eigenüberwachung bzw. die Werkseigene Produktionskontrolle oder auch Kontrollprüfungen auf
Baustellen durchführen und verantworten müssen, die entsprechende Fachkunde besitzen.
Auch die LAGA PN 98 selbst und Anhang 4 DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen
durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. Mit qualifizierter Ausbildung
(Studium, etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier
angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 DeponieVO erlangt werden.
Dr. Thorsten Spirgath,
Spicon GmbH, Berlin
Gebühren:
Mitglieder des BR Bayern e.V.,
des bvse e.V. und der
bvse-Entsorgergemeinschaft = 190,00 €
Nicht-Mitglieder: 375,00 €
jeweils zzgl. 19% MwSt.
23
Lehrgang „Probenahme fester Abfälle – LAGA Richtlinie PN 98“
Themenschwerpunkte
•
Planung der Probenahme
•
Theoretischer Teil: Durchführung und Dokumentation der Probenahme
•
Praktischer Teil: Durchführung der Probenahme
•
Abschlussprüfung
Zielgruppe
Hoch-, Tief- und Straßenbauunternehmen, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Aufbereiter von Bau- und Abbruchabfällen, Recycling- und
Entsorgungsunternehmen, Architekten, Planer und Auftraggeber, Behördenvertreter
24
Termine:
Kombinierter Fachkundelehrgang - Grundkurs –
11. bis 14. April 2016
 Fachkunde nach § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
 Fachkunde nach §§ 4 und 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung
(AbfAEV, vorher: BefErlV bzw. TgV)
07. bis 10. November 2016
Seminar-Nr. 24 01 16
Seminar-Nr. 24 02 16
Gebühren:
Staatlich anerkannt gemäß Anerkennungsbescheid vom 31. Juli 2014
Zielgruppe
Mitglieder
bvse-Entsorgergemeinschaft: 670,00 €
Dieser Lehrgang richtet sich an die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen
in Entsorgungsfachbetrieben sowie bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern
von gefährlichen Abfällen.
Mitglieder
bvse und BR Bayern e.V.: 770,00 €
Lehrgangsinhalte
jeweils zzgl. 19% MwSt.
1. Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten – Vorschriften des Abfallrechts
und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften, unter anderem Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliches Regelwerk sowie straf- und haftungsrechtliche Risiken
bei der Entsorgung von Abfällen.
Nicht-Mitglieder: 895,00 €
Seminarzeiten:
Beginn:
an allen Tagen 8.45 Uhr
2. Nachweisführung
3. Abfallverbringung mit Bezug zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht
4. Entsorgungsfachbetrieb
5. Produktverantwortung
6. Abfalleigenschaften und –bewertung, Art und Beschaffenheit
von gefährlichen Abfällen
7. Entsorgungsanlagen
Ende:
1. Tag 16.45 Uhr;
2. Tag: 17.30 Uhr;
3. Tag: 18.15 Uhr;
4. Tag: 14.00 Uhr
(Änderungen vorbehalten)
25
Dozenten:
Grundkurs “Fachkunde nach EfbV und AbfAEV“
Hinweise:
Da die vorgeschriebenen Inhalte der Grundlehrgänge gemäß § 9 EfbV und § 4 und 5 AbfAEV fast
identisch sind, können beide Fachkundenachweise in einem einzigen Grundkurs erworben werden..
Durch den Besuch eines eintägigen Zusatzmoduls direkt im Anschluss an diesen Lehrgang können
Sie ebenfalls die Fachkunde-Kenntnisse des Betriebsbeauftragten für Abfall nach §§ 59 und 60 KrWG
erwerben (Lehrgangsmodul „Betriebsbeauftragter für Abfall).
Für die Durchführung des Lehrgangs gelten die von den zuständigen Behörden bestimmten
Regelungen. Insbesondere bitten wir zu beachten, dass nur denjenigen Lehrgangsteilnehmern eine
Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden darf, die kontinuierlich am Lehrgang teilgenommen haben.
MinRat Dr. Andreas Jaron,
BMUB, Bonn
Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch,
Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH,
Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft,
Karlsruhe
Christian Suhl,
LLR Rechtsanwälte, Köln
Dr. Olaf Kropp, SAM SonderabfallManagement-Gesellschaft
Rheinland-Pfalz mbH, Mainz
Cornelius C. Giefer, Karl-Heinz Siegberg,
C. Giefer Gefahrgut-Umweltschutz,
Bedburg
Frank Kraus, Ingo Hemsing,
con eco GmbH, Köln/Dießen,
Miryam Denz-Hedlund, Katharina Walter,
Eva Bicker, Dr. Thomas Probst,
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe
und Entsorgung e.V., Bonn
Dipl. Ing. Jörg Lorenz,
EfbV-Sachverständiger, Sicherheitsingenieur, Umweltbeauftragter,
Jörg Lacher,
bvse-Entsorgergemeinschaft e.V., Bonn
26
Termine:
Lehrgangsmodul
15. April 2016
Betriebsbeauftragter für Abfall
Veranst.-Nr. 16 01 16
Ergänzungstag für Teilnehmer der bvse-Lehrgänge zur Erlangung der Fachkunde nach EfbV und
AbfAEV (vorher: BefErlV bzw. TgV
11. November 2016
Veranst.-Nr. 16 02 16
jeweils 8.45 bis ca. 14.30 Uhr
Mit ihrem Vorschlag vom 6. Juni 1997 empfiehlt die LAGA für Fortbildungsveranstaltungen zur Erlangung
der erforderlichen Fachkunde als Betriebsbeauftragte für Abfall (nach § 59 KrWG i.V.m. § 55 Abs.2
BImSchG): “Die Zeitdauer der Lehrveranstaltung für den Bereich ”Betriebsbeauftragte” beträgt 36
Lehreinheiten und besteht aus dem Lehrgang ”Fachkunde nach Entsorgungsfach-betriebeverordnung
(EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)“ plus 6 Unterrichts-stunden ”Modul
Betriebsbeauftragte”. Die Inhalte für das bvse-Lehrgangsmodul Betriebsbeauftragte für Abfall basieren
ebenfalls auf der LAGA-Empfehlung.
1. Lehrgangsmodul ”Fachkunde nach EfbV / AbfAEV”
(siehe Lehrgangsbeschreibung Fachkunde nach EfbV / AbfAEV)
Gebühren:
Mitglieder bvse e.V.,
bvse-Entsorgergemeinschaft
und BR Bayern e.V.: 245,00 €
Nicht-Mitglieder: 310,00 €
jeweils zzgl. 19% MwSt.
2. Lehrgangsmodul Betriebsbeauftragte für Abfall:
 Rechtsgrundlagen der Betriebsbeauftragten im Unternehmen 30 min
Dozenten:
 Die besondere Haftung des Betriebsbeauftragten
30 min
 Formales Bestellverfahren
20 min
 Aufgabenstellung
20 min
Miryam Denz-Hedlund,
Katharina Walter,
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn
 Organisatorische Stellung
20 min
 Anforderungen und Eignung
20 min
 Weitere Verantwortlichkeiten
20 min
 Aufbau und Ablauforganisation abfallbezogener
Aufgaben/Abfallmanagement
Dipl. Ing. Jörg Lorenz,
EfbV-Sachverständiger, Sicherheitsingenieur, Umweltbeauftragter,
bvse-Entsorgergemeinschaft e.V., Bonn
120 min
27
Kombinierter Fortbildungslehrgang
 nach § 11 Entsorgungsfachbetriebeverordnung
 nach §§ 4 und 5 AbfAEV (vorher: BefErlV bzw. TgV)
 und für Betriebsbeauftragte für Abfall
- Staatlich anerkannt gemäß Anerkennungsbescheid vom 26.06.2013 -
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach §§ 9 und 11 EfbV und §§ 4 und 5 AbfAEV
(vorher: BefErlV bzw. TgV) sowie Betriebsbeauftragte für Abfall, die bereits einen entsprechenden
Grundlehrgang absolviert haben.
Themenschwerpunkte:
Termine:
17. bis 18. Februar 2016
Veranst.-Nr. 37 01 16
16. bis 17. März 2016
Veranst.-Nr. 37 02 16
06. bis 07. April 2016
Veranst.-Nr. 37 03 16
22. bis 23. Juni 2016
Veranst.-Nr. 37 04 16
14. bis 15. September 2016
Veranst.-Nr. 37 05 16
05. bis 06. Oktober 2016
Veranst.-Nr. 37 06 16
- Aktuelle Entwicklungen im nationalen und europäischen Recht







Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL)
Abfallende-Verordnung
Grenzüberschreitende Abfallverbringung (VVA)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (u.a. Begriffsbestimmungen, Ende der Abfalleigenschaft, Abfallhierarchie,
Recyclingvorgaben, Überlassungspflichten, Bußgeldvorschriften)
Anzeige- und Erlaubnisverordnung,
Nachweisverordnung
16. bis 17. November 2016
Veranst.-Nr. 37 07 16
28
Fortbildung “Fachkunde nach EfbV und AbfAEV“
- Neues für Entsorgungsfachbetriebe sowie für anzeige- und
erlaubnispflichtige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von
Abfällen
- Sicherheit im Fuhrpark - Unterstützung des Fahrpersonals z.B. durch
Fahrerassistenzsysteme und Unfalldatenspeicher
- Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht:
Neues ADR 2015
- Leuchtmittel/Leuchtstoffröhren
- Elektroschrott mit Lithiumbatterien
- Sammlung von Lithiumbatterien
- Transport von Leergebinden (neue UN 3509)
- Bergungsgroßverpackungen
- Doppelkodierung von IBC/Kiste
- Neue Beförderungspapiere (schriftliche Weisungen)
Gebühren:
Mitglieder bvseEntsorgergemeinschaft:
Mitglieder bvse
und BR Bayern e.V:
€ 325,00
Nicht-Mitglieder:
€ 425,00
€ 285,00
jeweils zzgl. 19 % MwSt.
Seminarzeiten:
Beginn an beiden Tagen: 9.00 Uhr,
Ende: ca. 16.15 Uhr
- Neuerungen bei der Ladungssicherung
- VDI-Richtlinien für die Abfallwirtschaft sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung
•
TA Luft, TA Lärm, GIRL - Geruchsemissionsrichtlinie
•
DIN 4150 Erschütterungen
•
VDI 4085 Schrottplätze
•
VDI 6210 Abbruch
•
VDI 4087 Altholz
29
Fortbildung “Fachkunde nach EfbV und AbfAEV“
Hinweise
Es gelten die von den zuständigen Behörden bestimmten Regelungen. Insbesondere bitten wir zu
beachten, dass nur solchen Lehrgangsteilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden
darf, deren Teilnahme kontinuierlich war; bei Abwesenheit von mehr als zwei Unterrichtseinheiten eines
Lehrgangs ist die Teilnahmebescheinigung zu versagen.
Die Anwesenheit ist zweimal täglich durch persönliche Eintragung der Teilnehmenden in die
Teilnahmeliste zu dokumentieren. Die Teilnahmeliste ist mit Angaben von Namen, Anschrift und
Betriebszugehörigkeit zu führen.
Weiterhin wird durch die zuständigen Behörden bestimmt, dass sich Veranstalter von
Fortbildungslehrgängen vor Beginn des Seminars davon zu überzeugen haben, dass die Teilnehmer
bereits einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben. Nur diesen Personen darf eine
Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Wir bitten Sie daher, Ihrer Anmeldung eine Kopie dieser
Grundkursbescheinigung beizufügen, sofern uns diese noch nicht vorliegt.
Christian Suhl,
LLR Rechtsanwälte, Köln
Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch,
Prof. Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH,
Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft,
Karlsruhe
Gaby Jordan,
Mobileye Germany GmbH, Düsseldorf
Cornelius C. Giefer,
Karl-Heinz Siegberg,
C. Giefer Gefahrgut-Umweltschutz,
Bedburg
Angelika Maydeck,
Sachverständige EfbV,
Wevelinghoven/Grevenbroich
Frank Kraus,
Ingo Hemsing,
con eco GmbH, Köln/Dießen
Fred Dremel,
Referent im Rahmen des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes,
Aachen
Dipl.-Ing. Jörg Lorenz,
EfbV-Sachverständiger,
bvse-Entsorgergemeinschaft e.V., Bonn
30
Teilnahmebedingungen
Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der bvse-recyconsult GmbH erfolgt mit dem beiliegenden Anmeldeformular. Mit
der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
Der Teilnehmer kann bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich von der Anmeldung zurücktreten. In diesem Fall
wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 50,00 erhoben. Teilnehmer, die sich erst nach der genannten Frist abmelden bzw.
ohne schriftliche Abmeldung nicht oder nur teilweise am Seminar teilnehmen, sind zur Zahlung der vollen Seminargebühr verpflichtet.
Über die Teilnahmegebühr erhalten Sie nach der Veranstaltung eine Rechnung. Bitte zahlen Sie den fälligen Betrag erst nach Erhalt dieser
Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche jeder Art ist Bonn.
Organisatorische Hinweise
Anmeldung
Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung mit den beiliegenden Antwortformularen per Post oder Telefax zu. Alle Anmeldungen werden in der
Reihenfolge des Eingangs gebucht und schriftlich bestätigt.
Seminargebühr/Leistungsinhalt
Die genannten Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und beinhalten Arbeitsmaterialien, Mittagessen
und Tagungsgetränke.
Sonstiges
Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Wir behalten uns vor, aus organisatorischen Gründen andere Dozenten einzusetzen,
Veranstaltungen zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei Absagen zahlen wir bereits eingegangene Beträge zurück.
Tagungsort
Sofern nichts anderes angegeben wurde, ist der Tagungsort das bvse-Bildungszentrum, Hohe Straße 73, 53119 Bonn, Tel. 0228/98849-0.
31
Datenschutzinformation:
Die bvse-recyconsult GmbH verwendet die im Rahmen der Bestellung und Nutzung ihres Angebots erhobenen Daten in den geltenden
rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung ihrer Leistungen und um Ihnen Informationen über weitere Angebote, die den vorher von
Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind, zukommen zu lassen.
Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Ansprache per E-Mail oder Fax jederzeit gegenüber dem bvse e.V./der
bvse-recyconsult GmbH, Hohe Straße 73, 53119 Bonn widersprechen.
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Wegbeschreibung
bvse-Bildungszentrum,
Hohe Straße 73, 53119 Bonn-Tannenbusch
Anreise mit dem PKW
Aus Richtung Köln:
A4 bis AB-Kreuz Köln-Süd, dort auf A555 bis zum Bonner Verteiler, von hier 1. Straße rechts = Lievelingsweg, später Hohe Straße.
Aus Richtung Frankfurt:
A3 bis Siegburg, dort auf A560 bis Autobahndreieck St. Augustin, hier auf die A59 bis AB-Dreieck Bonn-Beuel, da auf A565 Richtung Altenahr/Koblenz,
Abfahrt Bonn-Zentrum zum Bonner Verteiler, von hier 1. Straße rechts = Lievelingsweg, später Hohe Straße.
Aus Richtung Koblenz/Mainz:
Über A61 bis AB-Kreuz Meckenheim, hier auf A565 bis Ausfahrt Bonn-Tannenbusch, an der Ausfahrt links in den Lievelingsweg (später Hohe Straße)
Das Bildungszentrum finden Sie auf der Vorderseite des Gebäudes neben den Verkaufsräumen der Fa. Peters / Fa. Klöckner.
Anreise mit der Bahn
Ab Bonn-Hauptbahnhof in die U-Bahn Linie 16 Richtung Köln oder Linie 63 Richtung Tannenbusch bis Haltestelle Tannenbusch-Süd. Von hier links über
den Fußgänger- bzw. Fahrradweg ca. 100 m am Bahndamm entlang. Dann erste Straße rechts am Getränkemarkt vorbei. Im nächsten Gebäude auf der
linken Seite befindet sich die bvse-Geschäftsstelle; das Bildungszentrum finden Sie auf der Vorderseite des Gebäudes neben den Verkaufsräumen der
Firmen Peters/Klöckner.
Anreise mit dem Flugzeug
Ab Flughafen Köln/Bonn mit dem Flughafenbus Richtung Bonn bis Bonn-Hbf. Weiter siehe Anreise mit der Bahn.
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