2. Vorrunde u10 - Schachjugend in Berlin

Ausschreibung für die 2. Vorrunde u10 zur
Berliner Jugendeinzelmeisterschaft 2017
Teilnahmeberechtigt: Jahrgang 2007 und jünger
Spielort:
1. Teil
2. Teil
BIP Kreativitätsgrundschule Pankow
Bizetstraße 64
13088 Berlin
Sonnenblumengrundschule
Radenzer Str. 16
12437 Berlin-Baumschulenweg
ÖPNV:
Tram 12, M4, M13 Antonplatz
S 45, 8,85, 9 Baumschulenweg
Termine:
Sonnabend,
19.11.2016
9:00 Uhr – 9:30 Uhr Registrierung
1. Runde: 10:00 Uhr, 2. Runde: 12:00 Uhr, 3. Runde: 14:00 Uhr *
Sonntag,
20.11.2016
4. Runde: 10:00 Uhr, 5. Runde: 13.00 Uhr *
Sonnabend,
03.12.2016
6. Runde: 10:00 Uhr, 7. Runde: 13:00 Uhr *
* Der Rundenbeginn kann um höchstens 1 h vorverlegt werden.
Bedenkzeit: 60 Minuten für 30 Züge zzgl. 30 Minuten für den Rest der Partie
Es besteht Notationspflicht.
Modus:
7 Runden Schweizer System, die Auslosung erfolgt mit dem Programm SWISS-Chess 8.97
Wertung:
1. Punkte, 2. Buchholz, 3. Buchholzsumme, 4. Progressivwertung, 5. Schwarzsiege
Reugeld:
Vor dem Turnierantritt wird am Spielort von jedem Spieler ein Reugeld in Höhe von 20,- €
(passend) an den Turnierleiter entrichtet. Es wird nach ordnungsgemäßer Beendigung des
Turniers zurückgezahlt. Außerdem ist ein Organisationsbeitrag in Höhe von 3,- €
(passend) zu zahlen.
Turnierleitung:
Olaf Sill
Qualifikation für die Endrunde:
Die ersten Fünf der 1. Vorrunde + die ersten Vier der 2. Vorrunde + 1 Härtefallplatz
Vorberechtigung für das Finale: -
Endrunde:
Die Endrunde findet vom 28.01. - 03.02.2017 statt.
Anmeldung: Formlos unter Angabe von Name, Geburtsjahr, Verein, verantwortlicher Betreuer vor Ort,
Telefon, bis Mittwoch, den 16.11.2016,
a) per Post an:
b) per E-Mail an:
Olaf Sill, Ebertystraße 33, 10249 Berlin
[email protected]
Startgeld:
Vereinslose Spieler zahlen für die Vorrunde ein Startgeld in Höhe von 6,- € (passend).
Hinweis:
Die Turnierleitung übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht über einen oder
mehrere Teilnehmer.
Mit der Anmeldung zum Turnier stimmen der Teilnehmer bzw. dessen
Erziehungsberechtigte zu, dass der Teilnehmer während seines Aufenthaltes am
Veranstaltungsort fotografiert und gefilmt wird und diese Aufnahmen durch die SJiB
verwendet werden. Dies gilt auch nach Beendigung des Turnieres.
Berlin, den 01.11.2016
Olaf Sill
Berliner Jugendausschuss