"Obere Eder" am 21.11.2016 im Bürgerhaus in

Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Gemeinden
Allendorf (Eder), Bromskirchen sowie der Städte
Battenberg (Eder) und Hatzfeld (Eder)
Veröffentlichung des Regierungspräsidiums Kassel, Obere Naturschutzbehörde
Fauna-Flora-Habitatgebiet „Obere Eder“
Das 2.334,7 ha große Fauna-Flora-Habitatgebiet „Obere Eder“ ist ein Natura-2000Gebiet, welches das Land Hessen durch Verordnung vom 16. Januar 2008 rechtlich
gesichert hat. Die Natura-2000-Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des
Landes Hessen (GVBl. I S. 30) verkündet und am 8. März 2008 in Kraft getreten. Sie
kann
auch
im
Internet
unter
folgender
Adresse:
„http://natura2000verordnung.hessen.de/start.htm“ eingesehen werden.
Für diese Gebiete sind nach § 15 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum
Bundesnaturschutzgesetz Pläne zu erstellen. In diesen werden die Maßnahmen
dargestellt, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustandes der besonderen Lebensräume und Arten erforderlich und
geeignet sind. Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen
mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.
Der Entwurf des Maßnahmenplanes liegt nun vor. Er ist aufgrund der Größe des
Gebietes in zwei Planungsräume geteilt. Der Planungsraum, der die Gemarkungen
von Hatzfeld (Eder), Battenberg (Eder), Bromskirchen und Allendorf (Eder) umfasst,
wird vom Regierungspräsidium Kassel am
Montag, den 21. November 2016 um 14:00 Uhr
im Bürgerhaus in Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder)
öffentlich vorgestellt werden.
Die Maßnahmenkarten des Plans, bezogen auf die jeweiligen Gemarkungen, können
zur Vor- und Nachbereitung des Vorstellungstermins in der Zeit vom 31.10.2016 bis
zum 25.11.2016 auf den Internetseiten der Städte Hatzfeld (Eder) und Battenberg
(Eder), sowie der Gemeinden Allendorf (Eder) und Bromskirchen eingesehen werden.
Für
Auskünfte
steht
weiterhin
die
Obere
Naturschutzbehörde
beim
Regierungspräsidium Kassel, Frau Pohl (Tel. 0561/106-2120) zur Verfügung.
Anregungen und Einwände sind bis 28. November 2016 beim Regierungspräsidium
Kassel, Frau Anna Maria Pohl, Steinweg 6, 34117 Kassel, Tel. 0561/106-2120, Email
[email protected], einzureichen.
Kassel, den 24.10.2016
Regierungspräsidium Kassel
- Dezernat 24 Im Auftrag
Anna Maria Pohl
Die vorstehende gemeinsame Amtliche Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:
Claus Junghenn
Bürgermeister
Gemeinde
Allendorf (Eder)
Christian Klein
Bürgermeister
Stadt
Battenberg (Eder)
Karl-Friedrich Frese
Bürgermeister
Gemeinde
Bromskirchen
Dirk Junker
Bürgermeister
Stadt
Hatzfeld (Eder)