PDF, 1.71MB - Deutsche Bahn

Gültig ab 13. Dezember 2015
Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen
Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten
ohne (integrierte) Reservierung
(SCIC-NRT)
Gültig ab 13. Dezember 2015
Stand: 30. September 2016
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem
Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.
Tarifverzeichnis Nr. 701/1
Geschäftsführung
DB Fernverkehr AG
Preismanagement . Implementierung - V.FMV 13
Stephensonstr. 1
D-60326 Frankfurt am Main
Änderungen und Ergänzungen
Bek.- Nr.
TVA Nr.
Gültig ab ...
kurzer Inhalt
1
262/46/2015
13.12.2015
Neuausgabe
2
287/48/2015
13.12.2015
Nr. 6.2.6: Druckfehlerberichtigung
3
27/05/2016
01.02.2016
Nr. 6.2.1: Ersetzung Vertrieb über mobile.bahn.de
m.bahn.de durch bahn.de
Nr. 6.3: Anpassungen beim Handy-Ticket
4
163/26a/2016
30.06.2016
Nr. 6.1: neues Bordentgelt ab 01.08.2016
Nr. 8.2, 8.5, 12.4.1: Erhöhung Reservierungsentgelt in
der 1. Klasse
5
193/31/2016
6
240/39a/2016 11.12.2016,
einschließlich Vorverkauf für Reisetage ab
11.12.2016
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
01.08.2016
Nr. 6.2.3: Sparpreis Europa Gruppen nach Belgien als
Online-Ticket
Vorab-Bekanntgabe am 30.09.2016:
Nr. 12.4.1: Verlängerung des Vorverkaufszeitraums
Nr. 12.4.2: Veringerung Anzahlung
Nr. 12.4.8: Änderung Umtausch und Erstattung
2
Begriffsbestimmungen
Ausgebendes Unternehmen: Unternehmen, das den Beförderungsausweis an den Reisenden
ausgegeben hat. Für den Bereich der DB ist das ausgebende Unternehmen die DB Vertrieb GmbH, Frankfurt am Main. Von der DB Vertrieb GmbH ausgegebene Fahrkarten tragen auf der Vorderseite links
oben das DB-Logo sowie den Unternehmenscode "1080".
Ausführender Beförderer: Beförderer, dem der vertragliche Beförderer die Durchführung der Beförderung auf der Schiene ganz oder teilweise übertragen hat.
Soweit die Beförderung durch mehrere aufeinander folgende Beförderer durchgeführt wird, ganz oder teilweise durch andere Verkehrsunternehmen als die des Deutsche Bahn-Konzerns erbracht wird, kommt der
Beförderungsvertrag mit dem die Beförderungsleistung jeweils erbringenden Verkehrsunternehmen und zu dessen Beförderungsbedingungen zustande dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Beförderer innerhalb oder außerhalb des Deutsche Bahn – Konzerns handelt.
BB Personenverkehr:
Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), TarifverzeichnisNummer 600.
DB-Bahnhöfe:
Bahnhöfe, die an DB-Strecken liegen.
DB-Strecken:
Strecken, die von Verkehrsunternehmen des Deutschen BahnKonzerns oder von mit diesem kooperierenden Verkehrsunternehmen
im nationalen Schienenverkehr (Binnenverkehr) befahren werden. Hierzu zählen auch im Ausland gelegene Strecken, wenn die Beförderungen auf, zu und von diesen nach Art. 1 CIV nicht als internationale Beförderung anzusehen ist (zum Beispiel die deutschen Strecken auf
Schweizer Gebiet, sowie der Verkehr von und zu den Gemeinschaftsbahnhöfen in Österreich).
DB-Fahrkarten
Fahrkarten, die von der DB Vertrieb GmbH ausgegeben werden. Auf
den Fahrkarten wird dies durch das DB-Logo und dem Unternehmenscode "1080" in der oberen linken Ecke der Vorderseite dokumentiert.
Grenztarifpunkt:
Der Punkt, an dem die Infrastrukturen von Infrastrukturbetreibern verschiedener Nationalitäten aneinander anstoßen und der im Regelfall
mit dem Tarifpunkt zusammenfällt.
Inlandsfahrkarte
Fahrkarte für eine vollständig im Ausland liegende Verbindung, wobei
die Grenztarifpunkte des Landes dazu gehören. Diese Fahrkarten können Teil einer internationalen Reise sein, sie können jedoch auch ohne
Verbindung zu Fahrkaten davor- oder dahinter liegender Strecken ausgegeben werden
IRT-Fahrkarte
Fahrkarte, in die eine Reservierung integriert ist (Globalpreisfahrkarte).
NRT-Fahrkarte
Fahrkarte, in die keine Reservierung integriert sind. Dabei kann es sich
um eine grenzüberschreitende Fahrkarte (durchgehende Fahrkarte)als
auch um eine Fahrkarte innerhalb eines Landes (Inlandsfahrkarte)
handeln.
SCIC-EWT
Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit
Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (englisch: Special Conditions of International Carriage – East West Traffic)
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
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Tarifpunkt:
Ein Ort, von und nach dem Beförderungsausweise ausgegeben werden
können, wenn er in den elektronischen Vertriebssystemen der ausgebenden Unternehmen enthalten ist
Vertraglicher Beförderer: Beförderer, mit dem der Reisende den Beförderungsvertrag gemäß den
Einheitlichen Rechtsvorschriften (ER CIV) geschlossen hat; das kann
auch ein aufeinander folgender Beförderer sein, der auf der Grundlage
dieses Beförderungsvertrages haftet.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
4
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
6
1
Rechtsgrundlage für die Beförderung
6
2
Einführung und Veröffentlichung der besonderen Internationalen
Beförderungsbedingungen
8
3
Zusammensetzung der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen
8
4
Beteiligte Beförderer
9
5
Fahrkarten
9
6
Erwerb der Fahrkarten, Online-Verkauf, Handy-Ticket
10
7
Geltungsdauer der Fahrkarten
12
8
Reservierung und Zuteilung der Plätze
13
9
Benutzung der Fahrkarten
16
10 Unterbrechung der Reise
18
11 Änderung des Beförderungsvertrages
18
12 Fahrpreise, Ermäßigungen, Besondere Angebote
19
13 Rückgabe, Umtausch und Erstattung
29
14 Besondere Bedingungen für die Mitnahme von Handgepäck
30
15 Mitnahme von Fahrrädern
31
16 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren
34
17 Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
34
18 Reisegepäck
38
19 Fahrgastrechte aufgrund von Zugausfällen und Zugverspätungen
41
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
5
Einleitung
Diese „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG" gelten
für Fahrkarten für internationale Reisen ohne integrierte Sitzplatzreservierung (NRT-Fahrkarte),
wenn die Fahrkarte von der DB Vertrieb GmbH verkauft wurde. Für die in Deutschland (DBStrecken) liegenden Streckenteile dieser NRT-Fahrkarte gelten die BB Personenverkehr, sofern
nachfolgend keine anderen Regelungen genannt sind.
Für von anderen Unternehmen ausgegebene Beförderungsausweise gelten deren jeweilige Verkaufsbestimmungen.
1
Rechtsgrundlage für die Beförderung
1.1
Die Beförderung unterliegt
1.1.1
dem ”Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)” vom
03.06.1999 und dessen Anhang A ”Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über
die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV)”, wenn sie Strecken von
mindestens zwei diesem Übereinkommen angeschlossenen Unternehmen verschiedener Länder umfasst oder wenn sie über die Strecke nur eines am Übereinkommen beteiligten Unternehmens führt, sofern es sich dabei um eine Seestrecke handelt, die im Sinne des erwähnten Übereinkommens als international anzusehen ist;
1.1.2
den GCC-CIV/PRR Artikel 1 (siehe Anlage 2a);
1.1.3
für die Seestrecke einer gemischten Beförderung Bahn/Schiff dem Recht, dem der Beförderer zur See untersteht, und den von ihm erlassenen besonderen Bedingungen;
1.1.4
für internationale Reisen, bei denen die gesamte Fahrtstrecke im IC Bus zurückgelegt
wird, den Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus), Tarifverzeichnis Nr. 643;
1.1.5
für internationale Reisen, bei denen nur ein Teilstück im IC Bus zurückgelegt wird, diesen SCIC-NRT sowie der EU-Verordnung Nr. 1371/2007.
1.2
Internationaler Verkehr mit den Länder der GUS und des Baltikums
Für den internationalen Verkehr mit den Ländern der GUS und des Baltikums gelten die
nachstehend aufgeführten beförderungsrechtlichen Grundlagen:
1.2.1
für die von den Bahnhöfen in Deutschland nach den Bahnhöfen in der GUS oder im Baltikum ausgegebenen Beförderungsausweise
a) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof in Deutschland und dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen bzw. GUS/Slowakei - in beiden Richtungen die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen
(DCU)
b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen bzw. GUS/Slowakei und dem Bahnhof in der GUS oder im Baltikum - in
beiden Richtungen – die Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen für
Reisen mit Fahrkarten im Ost-West Verkehr (SCIC-EWT) ( siehe Anlage 3)
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
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6
1.2.2
für die von den Bahnhöfen in der GUS oder im Baltikum nach Bahnhöfen in Deutschland
ausgegebenen Beförderungsausweise
a) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof in der GUS oder im Baltikum und
dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen oder dem Grenztarifpunkt
GUS/Slowakei - in beiden Richtungen - die Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (SCIC-EWT)
b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen oder dem Grenztarifpunkt GUS/Slowakei und dem Bahnhof in Deutschland
- in beiden Richtungen - die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die
internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen (DCU);
1.2.3
für die von den Bahnhöfen in Deutschland nach den Bahnhöfen in Finnland und von den
Bahnhöfen in Finnland nach den Bahnhöfen in Deutschland ausgegebenen Beförderungsausweise
a) auf dem Streckenabschnitt in der GUS und im Baltikum - in beiden Richtungen - die
Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten im
Ost-West Verkehr (SCIC-EWT)
b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen bzw. GUS/Slowakei und dem Bahnhof in Deutschland sowie zwischen
dem Grenztarifpunkt GUS/Finnland und dem Bahnhof in Finnland - in beiden Richtungen - die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen (DCU).
1.2.4
CIV und SCIC-EWT gelten jedoch nur insoweit, als sie den nachstehenden Beförderungsbestimmungen für diese Länder nicht entgegenstehen.
1.2.5
Die Haftung des Beförderers für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie für Schäden, die durch Verspätung oder Ausfall eines Zuges oder durch Anschlussversäumnis
entstehen, richtet sich nach den Gesetzen und Vorschriften des Staates, in dem das
schädigende Ereignis eingetreten ist.
1.2.6
Die Bestimmungen über die Benutzung von Liege-/Schlafwagen unterliegen den Beförderungsbedingungen des Nachtreiseverkehrs (siehe dazu „Beförderungsbedingungen
zur Benutzung von Nachtreisezügen (SCIC-NT), Tfv 618.
1.2.7
Fahrkarten (Inlandsfahrkarten), für Verbindungen zwischen Orten im Ausland, die von
der DB ausgegeben werden und nicht Teil einer grenzüberschreitenden Reise sind, unterliegen
- der EU-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (PRR) einschließlich der Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV in der Fassung
des Anhangs I zur PRR, soweit sie in dem jeweiligen Land und auf die jeweiligen
Verkehre anwendbar ist,
- dem jeweiligen Landesrecht,
- den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von
Personen (GCC-CIV/PRR, siehe Anlage 2a), soweit sie vom Beförderer als anwendbar erklärt wurden (Ausnahmen siehe 2b, Liste der Europäischen Kommission),
- diesen SCIC-NRT und ggf. ergänzend, den Beförderungsbedingungen des vertraglichen Beförderers für seinen Binnenverkehr.
Die SCIC-NRT haben bei Widersprüchen den Vorrang vor den Regelungen des
Binnenverkehrs.
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2
Einführung und Veröffentlichung der besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen
Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben.
Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Adresse www.bahn.de/AGB veröffentlicht.
3
Zusammensetzung der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen
(Ergänzung zu Punkt 3.2. GCC-CIV/PRR)und Kontingentierung
Die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen bestehen aus:
3.1
Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG
(SCIC)
(Special Conditions of International Carriage); Tfv 701
- für Reisen mit Fahrkarten ohne integrierte Reservierung (SCIC-NRT)
(Special Conditions of International Carriage - Non Reservation Tickets), Tfv 701/1
- für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (SCIC-IRT)
(Special Conditions of International Carriage – Integrated Reservation Tickets),
Tfv 701/2
- für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT)
(Special Conditions of International Carriage – Rail Pass Tickets), Tfv 701/3
- für Reisen mit Fahrkarten ohne integrierte Reservierung für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr (SCIC-NRT/DB Regio, Tfv 701/4)
3.2
SCIC-Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im
Ausland (SCIC-SB, Tfv 711)
Für einzelne Verbindungen gelten Sonderbestimmungen (SCIC-SB). Die SCIC-SB regeln die Verkehre von Deutschland in die folgenden Regionen. Die dort tätigen Beförderer sind nachstehend mit ihrem vierstelligen Beförderercode in Klammern aufgeführt:
Nordeuropa:
Dänemark (DSB-1186), Finnland (VR-0010, Viking Line 3029), Norwegen (NSB-1076) und Schweden (SJ-1174); Arlanda Express-3025, Jönköpings Länstrafik-3075, Skånetrafiken-3126, Tågkompaniet-3050,
Länstrafiken i Norrbotten-3027, Västtrafik-3197), Veolia-3051
Westeuropa:
Niederlande (NS-1184), Belgien (SNCB-1088), Frankreich (SNCF-1087),
Eurostar (EIL-0015), Luxemburg (CFL-0082)
Südeuropa:
Italien (TI-0083), Österreich (ÖBB-1181, MBS-3035; ROeEE/GYSEV0043, ZB-3037) und Schweiz (SBB-1185)
Südosteuropa: Ungarn (MAV-1155, Gysev-1153), Bosnien-Herzegowina (ZFBH 0089),
Bulgarien (BDZ-1152), Kroatien (HZ-1178), Mazedonien (CFARYM0065), Montenegro (ZCG 0062), Rumänien (CFR-1153), Serbien (SV
1172), Slowenien (SZ 1179), Republik Srpska (ZRS 0044) und Türkei
(TCDD-0075)
Osteuropa:
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Slowakei (ZSSK-1156), Estland (EVR-0026), Kasachstan (KZH-0027),
Lettland (LDZ-0025), Litauen (LG-0024), Moldawien (CFM-0023), Polen
(PKP-1251), Russland (RZD-1120), Tschechien (CD-1154, Pragbus1980), Ukraine (UZ-0022), Weißrussland (BC-0021)
8
4
Beteiligte Beförderer
Die Anlage 1 enthält die Liste der Ansprechpartner der für den internationalen Verkehr
zuständigen Kundendienststellen der beteiligten Beförderer.
5
5.1
5.2
Fahrkarten
(Ergänzung zu Punkt 4.1 GCC-CIV/PRR)
Fahrkarten werden ausgegeben für:
a) Einzelreisen gem. Nr. 2.1.2 BB Personenverkehr, d.h. für bis zu 5 Personen auf einer Fahrkarte,
b) Reisegruppen ab 6 zahlenden Erwachsenen auf einer Fahrkarte und
c) Hunde.
Fahrkarten werden je nach Angebot und/oder dem Vertriebskanal auf den Namen lautend oder unpersönlich ausgegeben.
5.3
Internationale Fahrkarten und Inlandsfahrkarten werden nur zu Zielbahnhöfen und über
Relationen ausgegeben, die in den Vertriebssystemen der Deutschen Bahn AG enthalten sind.
5.4
Internationale Fahrkarten werden ausgegeben:
a) ab einem DB-Bahnhof in Deutschland zu einem Bestimmungsort im Ausland,
b) von einem Abgangsort im Ausland zu einem DB-Bahnhof in Deutschland,
c) ab einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt
bis zu dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten gemäß BB Personenverkehr besitzt, zu einem Bestimmungsort im Ausland. Als Fahrkarte des Binnenverkehrs in diesem Sinn gilt auch die Berechtigung einer Begleitperson eines
behinderten Reisenden zur Freifahrt innerhalb Deutschlands nach § 145 Abs. 2 Nr.
1 SGB IX;
d) ab einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt,
bis zu dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des Binnenverkehrs einer anderen Bahn als der DB besitzt, bis zu einem DB-Bahnhof. Dazu gehören auch Fahrkarten vom Ausland zu den sog. Gemeinschaftsbahnhöfen Basel
Badischer Bahnhof, Bayrisch Eisenstein, Konstanz, Kufstein, Lindau, Passau,
Salzburg, Schaffhausen, Simbach (Inn), Waldshut.
e) ab einem Abgangsort im Ausland bis zu einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt, ab dem der Reisende bereits eine oder
mehrere Fahrkarten des DB-Binnenverkehrs besitzt,
f) ab einem Abgangsort im Inland bis zu einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt, ab dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des Binnenverkehrs einer anderen Bahn als der DB besitzt.
In den Fällen der Buchstaben c) bis f) verkörpern abweichend von Nr. 3.4 GCC-CIV/PRR
mehrere Beförderungsdokumente einen einzigen, durchgehenden Beförderungsvertrag,
wenn sie ausschließlich für nicht-reservierungspflichtige Züge gelten.
5.5
Inlandsfahrkarten werden für Verbindungen zwischen Orten nur eines Landes, das nicht
Deutschland ist, ausgegeben, wenn diese Verbindungen nicht Teil einer grenzüberschreitenden Reise sind. Jeder Beförderer kann gemäß Nr. 9.5.1 lit. c.) GCC-CIV/PRR
seine Strecken von der Anwendbarkeit der PRR (Passengers' Rights Regulation; siehe
Anlage 2a) ausschließen. Diese Strecken sind in Anlage 2 genannt.
5.6
Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt können ausgegeben werden bei:
- Hin- und Rückreise über denselben Weg,
- Hin- und Rückreise über verschiedene Wege,
- Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise,
- Rückreise nach einem anderen Ort als dem Abgangsort der Hinreise.
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Bek 6 vom 30.09.2016
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5.7
Eine Fahrkarte darf, inklusive der mitreisenden Kinder, für bis zu 5 Personen ausgestellt
werden. Die Anzahl der Reisenden ist auf der Fahrkarte angegeben.
5.8
Beim Kauf von Fahrkarten 1. Klasse, wird für Streckenabschnitte, auf denen ausschließlich die 2. Klasse angeboten wird, der vom jeweiligen Beförderer angegebenen Fahrpreis
der 2. Klasse berechnet.
6
Erwerb der Fahrkarten, Online-Verkauf, Handy-Ticket
6.1
Erwerb der Fahrkarten, Verkauf im Zug, Vorverkauf
Fahrkarten können grundsätzlich an allen DB Verkaufsstellen bzw. über die in Nr. 6.2
genannten webbasierten Kanäle erworben werden, wobei bestimmte Fahrkarten und
Angebote auf bestimmte Vertriebswege beschränkt sein können.
In den Zügen werden nur einzelne Fahrkarten für die konkrete Hin- oder Rückfahrt zum
Bordpreis bis zum Grenztarifpunkt ausgestellt. Der Bordpreis entspricht der Summe des
Flexpreises des deutschen Streckenanteils nach Berücksichtigung eines etwaigen Rabattes (z.B. Kind, BahnCard) und eines Aufschlags in Höhe von 12,50 €. Für den anschließenden ausländischen Streckenteil gelten die Bedingungen des jeweiligen Beförderers. Besonderheiten in bestimmten Verkehren sind in den SCIC-SB (Tfv 711) genannt.
Fahrkarten werden frühestens drei Monate, für Verbindungen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs zwischen Deutschland und Frankreich vier Monate vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Diese Frist kann auf sechs Monate ausgedehnt werden (zum Beispiel zur Ermöglichung von Platzreservierungen).
In Ausnahmefällen kann der Vorverkaufszeitraum verkürzt werden (zum Beispiel bei
Fahrplanwechsel oder für besondere Angebote).
Für bestimmte Angebote und/oder für bestimmte Verbindungen können Mindestbestellfristen gelten. Ebenso kann der Erwerb der Fahrkarte auf eine bestimmte Anzahl von
Tagen vor dem ersten Geltungstag (Vorkaufsfrist) begrenzt sein.
6.2
Online-Verkauf
6.2.1
Für den Verkauf von Fahrkarten im Internet gelten die über
www.bahn.de/www.bahn.com veröffentlichten „Bedingungen für den Internet-Verkauf
von Fahrkarten (Tfv 600/I)“ in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
Unter www.bahn.de/www.bahn.com können internationale Fahrkarten mit Reservierungen durch Online-Bestellung und Erhalt auf dem Postweg (Online-Buchungsverfahren)
oder durch Selbstausdruck am eigenen Drucker (Online-Ticket im Homeprintverfahren)
erworben werden.
6.2.2
Der webbasierte Verkauf erfolgt über die Internet-Website www.bahn.de/www.bahn.com
und kann auch im Auftrag des Kunden durch eine Verkaufsstelle der DB (Reisezentrum
oder Agentur) erfolgen.
Für die Ausgabe eines Online-Tickets durch eine Verkaufsstelle oder durch ein ermächtigtes Reisebüro gelten die Bedingungen der betreffenden Ausgabestelle.
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6.2.3
6.2.4
Im Online-Verfahren (Online-Buchung und Homeprint) können Fahrkarten zu folgenden
Angeboten gemäß der in den SCIC-Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten
Beförderern ins/im Ausland (SCIC-SB) genannten Bedingungen erworben werden:
- Flexpreis,
- Sparpreis Europa nach Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, London,
Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Schweden
Tschechien, Ungarn,
- Sparpreis Europa nach Polen für Ziele, die am Zuglauf der EC 40 - 47 und 54/55,
außer ab/bis Frankfurt (Oder) sowie an der Strecke der IC Buslinie Berlin - Krakow
liegen,
- Sparpreis Europa für durchgehende Reisen mit Zug und IC Bus. Sparpreis Europa
IC Bus für reine Busreisen auf den Strecken der IC Buslinien gem. Tfv 643,
- Aktionsangebote gem. SCIC-SB, soweit der Online-Erwerb zugelassen ist.
- Sparpreis Europa Gruppe nach Belgien als Online-Ticket gem. Nr. 2.10 SCIC-SB
Die Fahrkarten sind im Rahmen der Verfügbarkeit für einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt für die in den Vertriebssystemen der Deutschen Bahn enthaltenen Zielbahnhöfe erhältlich
6.2.5
Bei Buchung durch den Reisenden im Internet ist auch die Zahlung über Internet online
zu leisten (z.B. mit Girocard (Maestro) oder Kreditkarte (z.B. Visa Card, Mastercard,
American Express usw.).
6.2.6
Online-Tickets sind mit Namen versehene, persönliche Fahrkarten und deshalb nicht
übertragbar. Sie berechtigen nur zur Fahrt, wenn bei der Kontrolle im Zug/im Bus die bei
der Buchung angegebene und gem. den Online-Ticket-Bedingungen zugelassene IDKarte im Original mit vorgelegt wird.
Online-Tickets sind auf weißem Papier im DIN A 4-Format auszudrucken. Auf dem Papierausdruck sind neben der Fahrkarte, ggf. mit Reservierungsdaten, die ausgewählte
Verbindung sowie Sicherheitszertifikate dargestellt. Das Vorzeigen der (ausgedruckten)
Buchungsbestätigung bzw. die rein elektronische Anzeige auf einem ComputerBildschirm ersetzen grundsätzlich nicht den Papierausdruck.
In Zügen der Verbindungen nach/von
• Belgien,
• Dänemark,
• Niederlande,
• Österreich (außer Zillertalbahn)
• Schweden,
• Schweiz,
• Slowakei,
• Slowenien,
• Tschechien,
• zu den Zielen der Hochgeschwindigkeitszüge zwischen Deutschland und Frankreich sowie
• im DB-ÖBB-Kooperationsverkehr nach Italien über den Brenner und
kann das Online-Ticket ersatzweise als pdf-Dokument auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes (z.B. Smartphone, Tablet) vorgezeigt werden.
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Kann bei der Fahrkartenprüfung im Zug/Bus
• kein auf den Namen des Reisenden lautendes Online-Ticket bzw. nicht die im Online-Ticket angegebene ID-Karte im Original vorgelegt werden oder
• ist das gebuchte Online-Ticket nicht auf weißes DIN A 4-Papier ausgedruckt bzw.
ist die Kontrolle bei versuchter elektronischer Prüfung über Display-Anzeige in den
o.g. Verbindungen nicht erfolgreich oder
• kann das vor Fahrtantritt gebuchte Handy-Ticket nicht einwandfrei vorgezeigt werden,
so ist eine neue Fahrkarte (im Zug/Bus zum Bordpreis) zu erwerben. Der Reisende bekommt diese Fahrkarte gegen Vorlage der zum Kontrollzeitpunkt gültigen ID-Karte bzw.
des ausgedruckten ursprünglichen Online-Tickets bzw. des Nachweises der rechtzeitigen und vollständigen Buchung des Handy-Tickets unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts von 7,- € erstattet, wenn er diese Unterlagen innerhalb von 14 Tagen einreicht.
6.2.7
Rückgabe, Umtausch und Erstattung (Ergänzung zu Punkt 4.2.4 GCC-CIV/PRR)
Umtausch, Rückgabe und Erstattung von bei der DB online gebuchten Fahrkarten erfolgen ausschließlich über www.bahn.de/www.bahn.com.
6.3
Handy-Ticket
Über www.bahn.de kann ein Großteil internationaler Fahrkarten zum Flexpreis mit/ohne
BahnCard/RAILPLUS-Rabatt bzw. zum Angebot Sparpreis Europa mit/ohne BahnCardRabatt für jeweils bis zu 5 Personen als Handy-Ticket erworben werden.
6.3.1
Für die Buchung im Handy-Ticket-Verfahren und die Nutzung im Zug gelten die Bestimmungen gem. Nr. 7 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten der BB
Personenverkehr (Nr. 600/I) entsprechend.
Für das gebuchte Angebot gelten darüber hinaus die Tarifbestimmungen SCIC-NRT und
SCIC-SB.
6.3.2
Umtausch, Rückgabe und Erstattung von Fahrkarten, die über mobile.bahn.de bzw.
m.bahn.de gebucht wurden, erfolgen ausschließlich über www.bahn.de/www.bahn.com
über den Bereich „Buchungsrückschau“ (angemeldete Kunden) bzw. „Auftragssuche“
(nicht angemeldete Kunden), gegen Gutschrift des bezahlten Fahrpreises abzüglich eines Bearbeitungsentgelts von 17,50 €, sofern die Tarifbedingungen des gewählten Angebots dies zulassen.
7
Geltungsdauer der Fahrkarten
7.1
Fahrkarten für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt gelten 15 Tage ab dem 1. Geltungstag (z. B.: 1.Geltungstag ist der 01.04., letzter Geltungstag ist der 15.04.).
Für bestimmte Verkehre oder besondere Angebote können die SCIC-SB (Tfv 711) eine
abweichende Geltungsdauer regeln.
Die Geltungsdauer beginnt an dem auf der Fahrkarte eingetragenen Tag.
Der erste Geltungstag der Fahrkarte zählt als voller Tag. Der Reisende kann seine Reise
an jedem beliebigen Tag innerhalb der Geltungsdauer seiner Fahrkarte antreten; er
muss sie spätestens mit einem Zug beenden, der nach dem Fahrplan den Bestimmungsort am letzten Tag der Geltungsdauer spätestens um 24 Uhr (bei der DB bis 3 Uhr
des Folgetages) erreichen soll.
Fahrkarten, die bei der DB für Strecken mit einer Gesamtentfernung bis 100 Tarifkilometer ausgegeben werden, haben eine Geltungsdauer von einem Tag, unabhängig davon,
ob es sich um eine einfache Fahrt oder eine Hin- und Rückfahrt handelt.
SCIC-NRT (13.12.2015)
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7.2
Die Geltungsdauer kann entgeltfrei verlängert werden, wenn die Fahrkarte aus zwingenden Gründen (Krankheit, schwerer Unfall usw.) nicht innerhalb der Geltungsdauer benutzt werden kann. Hierfür gelten die Bedingungen des Beförderers, bei dem der Antrag
gestellt wird.
7.3
Fahrkarten für Angebote mit Zugbindung gelten nur an dem auf dem Beförderungsausweis angegebenen Reisetag und in den aufgeführten Zügen.
8
Reservierung und Zuteilung der Plätze
(Ergänzung zu Punkt 4.1.4 GCC-CIV/PRR)
8.1
Allgemeines
Die Besonderen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer legen fest, unter
welchen Voraussetzungen die Reservierung von Sitz-, Liege- und Schlafwagenplätzen
möglich oder gegebenenfalls obligatorisch ist. Für die Platzzuweisung gelten die Bestimmungen jedes Beförderers.
Bei der DB gelten für die Reservierung von Sitzplätzen in ICE, EC/IC-Zügen die Bestimmungen gem. Nr. 5 BB Personenverkehr.
Eine Fahrkarte 1. Klasse gem. Nr. 5.3 BB Personenverkehr umfasst eine integrierte Sitzplatzreservierung auch für alle nicht reservierungspflichtigen Züge des internationalen
Verkehrs, sofern diese auf der Fahrkarte dargestellt sind, die erforderliche Verfügbarkeit
der Sitzplätze gegeben ist und die Reservierung/en durch die elektronischen Vertriebssysteme erstellt werden können.
Der Reisende darf für sich einen verfügbaren Platz als belegt kennzeichnen. Verlässt er
seinen Platz ohne deutliche Kennzeichnung, verliert er den Anspruch darauf.
Die Reisenden können im Voraus Sitzplätze für bestimmte Züge bestellen. Die Platzbestellung kann auf bestimmte Einsteigebahnhöfe, Wagen und Abteile beschränkt werden.
Für welche Züge Platzkarten verkauft werden und welche Züge nur gegen Lösen von
Platzkarten benutzt werden dürfen, ist in den Fahrplanunterlagen angegeben.
Bei bestimmten Katamaran- und Schiffsverbindungen können Plätze reserviert werden.
Die zugeteilten Plätze werden gekennzeichnet. Der bestellte Platz muss 15 Minuten
nach Abfahrt des Zuges von dem Bahnhof eingenommen worden sein, von dem ab der
Platz zugeteilt wurde; andernfalls erlischt der Anspruch auf den Platz.
Konnten bestellte Plätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten werden, so hat der Besteller nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.
8.2
Reservierungsentgelt
Die Erhebung eines Entgelts für die Platzbuchung in ICE-, EC- und IC-Zügen und sonstige Zuschläge für Strecken ausländischer Beförderer richtet sich nach den jeweiligen
Regelungen des Beförderers.
Bei der DB beträgt das Reservierungsentgelt pro Person und Richtung 4,50 € in der 2.
Klasse und 5,90 € in der 1. Klasse. Dies gilt auch für Kinder bis einschließlich 5 Jahre,
die ansonsten bei der Deutschen Bahn aufgrund ihres Alters ohne Berechnung eines
Fahrpreises befördert werden, wenn für sie ein eigener Platz beansprucht wird. Reisende mit einer Fahrkarte zum Flexpreis oder Sparpreis Europa, die in Begleitung von mindestens einem Kind Sitzplätze reservieren, zahlen für maximal fünf in der Fahrkarte eingetragene Personen pro Richtung 9,00€ in der 2. Klasse und 11,80 € in der 1. Klasse
(Familienreservierung).
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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Für schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl oder Blinde, denen im Ausweis für
schwerbehinderte Menschen die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bescheinigt
ist, können pro Richtung bis zu zwei Sitzplätze ohne Entgelt reserviert werden.
Reisende, die einen Zuschlag/Aufpreis für einen Sitzplatz gezahlt haben, sind von der
Zahlung des Reservierungsentgeltes befreit, wenn dieses im Preis des Zuschlages/Aufpreises enthalten ist.
8.3
Platzbestellung, Bestellfrist, Bestellschluss
Sitzplätze können grundsätzlich mindestens 3 Monate vor dem Reisetag mündlich, bei
Buchung ab Bahnhöfen der DB – ausgenommen in platzkartenpflichtigen Zügen - auch
fernmündlich, per Fax etc. bei den Annahmestellen bestellt werden (Bestellfrist). In diesem Fall werden die Platzkarten bis zum Reisetag, längstens jedoch bis zu 5 Tage nach
dem Bestelltag, zur Abholung bereitgehalten.
Bei Bestellungen für reservierungspflichtige Züge ist die Fahrkarte gleichzeitig zu lösen.
Der Beförderer setzt den Zeitpunkt fest, bis zu welchen Platzbestellungen für einen bestimmten Zug angenommen werden (Bestellschluss). Im Allgemeinen können - abhängig
von den Öffnungszeiten der Verkaufsstellen und der Betriebszeit der Platzbuchungsanlagen - Plätze im Rahmen ihrer Verfügbarkeit bis zur Abfahrt des Zuges am jeweiligen
Einsteigebahnhof des Reisenden gebucht werden. Hiervon ausgenommen sind einzelne
Züge, die auf ausländischen Strecken beginnen.
Wünsche hinsichtlich der Reservierung bestimmter Plätze (z. B. Abteilwagen, Fensterplatz) werden berücksichtigt, soweit entsprechende Plätze verfügbar sind. Andernfalls
teilt der Beförderer Plätze in anderer Lage zu. Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter
Plätze besteht nicht.
Bei Anfragen an ausländische Beförderer können Entgelte erhoben werden.
8.4
Zuteilungsfrist, Zuteilung
8.5
Der Reisende hat sich beim Empfang der Reservierungsausweise, soweit möglich, zu
überzeugen, dass die Platzzuteilung seine Wünsche berücksichtigt. Er ist nicht verpflichtet, Reservierungsausweise anzunehmen, die hinsichtlich der Zuteilung den Wünschen
(z. B. Raucher/Nichtraucher, Zug und/oder Reisetag) nicht entsprechen.
Dies gilt nicht bei reservierungspflichtigen Zügen.
Platzbuchung bei Mitnahme von Fahrrädern auf Fahrradkarte
Bei Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, die im Fahrplan besonders gekennzeichnet sind
(z.B. mit einem Fahrrad-Symbol), ist der Stellplatz für das Fahrrad reservierungspflichtig.
Die Reservierung des Stellplatzes ist bei gleichzeitigem Lösen einer Fahrradkarte oder
einer Sitzplatzreservierung entgeltfrei, ansonsten ist das festgesetzte Entgelt zu zahlen.
Unabhängig davon gilt Nr. 8.1 Absatz 2.
Ohne Buchung einer Stellplatzreservierung ist die Mitnahme eines Fahrrades gestattet,
wenn noch ein Stellplatz für die vorgesehene Strecke frei ist. In Zweifelsfällen entscheidet das Zugbegleitpersonal.
Es gelten die Regelungen der Nr. 15 „Mitnahme von Fahrrädern“.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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8.6
Abbestellung, Umbuchung, Umreservierung einer integrierten Sitzplatzreservierung
Die Abbestellung von reservierten Plätzen ist möglich. Ein bereits gezahltes Buchungsentgelt wird jedoch nicht zurückgezahlt.
Soll ein reservierter Sitzplatz auf Wunsch des Reisenden umgebucht werden, so ist hierfür erneut das Reservierungsentgelt in Höhe von 4,50 € zu zahlen.
Für die Umreservierung einer integrierten Sitzplatzreservierungen gemäß Nr. 5.3 BB
Personenverkehr gilt Nr. 5.4.1 BB Personenverkehr.
Liegt der Grund für die Umbuchung im Verantwortungsbereich eines Beförderers (z.B.
wg. Zugverspätung, Anschlussversäumnis), so wird diese kostenlos durchgeführt.
Zuschläge werden bis zur fahrplanmäßigen Abfahrt des Zuges ohne Abzug erstattet.
Nach diesem Zeitpunkt werden nur noch 50% des Zuschlages erstattet.
Die Abbestellung oder die Umbuchung einer Platzreservierung für reservierungspflichtige
Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse ist nur bei gleichzeitiger Vorlage der
dazugehörigen Fahrkarte möglich.
8.7
Erstattung
Platzreservierungen werden unter Rückzahlung des erhobenen Reservierungsentgeltes
von jeder Annahmestelle erstattet, wenn die Plätze auch für eine Reservierung nach Nr.
8.1 nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten werden konnten (Ausverkauf, Zugausfall).
Für Fahrkarten mit integrierter Sitzplatzreservierung gilt Nr. 5.4.2 BB Personenverkehr.
Die Platzreservierung ist in diesen Fällen innerhalb von 6 Monaten nach dem darin eingetragenen Reisetag zurückzugeben. Der Erstattungsgrund ist von dem zuteilenden Beförderer zu bescheinigen. Das Erstattungsentgelt wird nicht erhoben.
Die Erstattung einer Platzreservierung für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse ist nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Fahrkarte möglich.
8.8
Reservierungspflichtige internationale Züge
Reservierungspflichtige Züge sind in den Fahrplänen durch den Zusatz "reservierungspflichtiger Zug" (Symbol mit umrandeten "R") gekennzeichnet.
8.8.1
Für die reservierungspflichtigen ICE- und TGV-Zügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs Deutschland – Frankreich, X2 in Schweden und Eurostar nach/von London
werden kostenfreie Reservierungen nur in Verbindung mit einer durchgehenden Fahrkarte ausgegeben. Ein nachträglicher Erwerb einer Reservierung ist nicht möglich.
8.8.2
Für die reservierungspflichtigen EC-Züge zwischen Deutschland und Polen werden
Reservierungen für Einzelreisende bei der DB nur beim gleichzeitigen Kauf der Fahrkarte und nur bis zwei Monate im Voraus kostenfrei ausgegeben. Der nachträgliche Erwerb
der Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50 € möglich.
8.8.3
Für die reservierungspflichtigen IC Busse werden Reservierungen bei der DB nur beim
gleichzeitigen Kauf der Fahrkarte ausgegeben. Der nachträgliche Erwerb einer Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50 € möglich. Im Übrigen gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (BB IC Bus, Tfv 643).
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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8.8.4
Die Expressbusse zwischen Saarbrücken und Luxemburg sind ein reservierungspflichtiges Produkt der Luxemburgischen Eisenbahn (CFL). Für die Fahrt in den Expressbussen Saarbücken - Luxemburg mit Vor- und/oder Nachlauf auf DB-Strecke werden NRT-Fahrkarten mit Reservierung ausgegeben. Ohne Vor- und/oder Nachlauf sind
IRT-Fahrkarten gem. der Beförderungsbedingungen der CFL zu erwerben. Dies gilt auch
im Fall einer Umbuchung im Rahmen eines Umtauschs oder bei Aufhebung der Zugbindung durch Erwerb einer Sparpreis Europa Luxemburg Zusatz-Fahrkarte. Weitere Besonderheiten siehe Nr. 2.1.2 SCIC-Sonderbestimmungen.
8.8.5
Züge mit Sonderzuschlag
Ausländische Beförderer erheben bei der Benutzung bestimmter Züge Zuschläge (z.
Glacier-Express in der Schweiz). Diese werden in voller Höhe auch für Kinder erhoben,
denen nach NRT die Beförderung zum halben Preis zusteht.
Die Zuschläge sind vor Fahrtantritt zu lösen.
Für die Bestellung, Zuteilung und Benutzung der Plätze gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer.
8.9
Buchung von Sitzplätzen für Gruppen; Sonderwagen
Die Platzreservierung für Gruppen von mindestens 6 zahlenden Erwachsenen kann mit
wenigen Ausnahmen für alle Züge und Tage beantragt werden.
Die Teilnehmer werden nach Möglichkeit geschlossen untergebracht.
Grundsätzlich sind in Gruppenfahrkarte die erforderlichen Reservierungen enthalten. Ansonsten gilt Nr. 12.4.1.
8.9.1
Abbestellung, Umbuchung
Nicht benötigte Plätze und Sonderwagen sind abzubestellen. Abbestellungen werden
von allen Annahmestellen entgegengenommen. Werden Sonderwagen nicht rechtzeitig
abbestellt oder ohne Abbestellung nicht benutzt, so kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen die Zahlung aller ihr durch die Ausführung der Bestellung entstandenen Kosten
verlangen.
Bei Umbuchungen gelten die Regelungen Nr. 8.7 entsprechend.
9
Benutzung der Fahrkarten
(Ergänzung zu Punkt 5.2.5 GCC-CIV/PRR)
9.1
Für die Benutzung bestimmter Züge oder Wagen (Schlafwagen, Liegewagen, Sitzplatzwagen usw.) können besondere Zuschläge/Aufpreise erhoben werden.
9.2
Bei Wahlstrecken muss die Fahrt über einen der angegebenen Wege ausgeführt werden. Der Wechsel auf eine andere Strecke ist nicht gestattet. Die zur Beförderung auf
das Ziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte kenntlich
gemacht. Fahrkarten ohne Wegeangabe sind nur für den direkten Reiseweg gültig. Von
der DB ausgestellte Fahrkarten ohne Angabe der Produktklasse oder mit der Angabe
"NV" (Nahverkehr) sind auf der DB-Strecke nur in der Produktklasse C (Nahverkehr) gültig.
Der Reisende kann bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte bis zu zwei Bahnhöfe
bestimmten, die in Richtung auf das Fahrtziel durchfahren werden sollen. Für Fahrten in
entgegengesetzter Fahrtrichtung sowie für Rund-, Kreuz- und Querfahrten ist der Erwerb
mehrerer Fahrkarten erforderlich.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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Bei Umwegfahrten bzw. Fahrten in einer höheren Produktklasse ist die Differenz zwischen den Flexpreisen der in den Fahrkarten ausgewiesenen Wege bzw. Produktklasse
und des Umweges bzw. der höheren Produktklasse zu zahlen. Ein BahnCard- Rabatt
findet ggf. Anwendung.
9.3
Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für
die Hinfahrt ungültig.
9.4
Die von der SNCF in Frankreich, der SNCB in Belgien, der NS in den Niederlanden und
von Trenitalia in Italien ausgegebenen Fahrkarten gelten auf ihren eigenen Verbindungen längstens 24 Stunden nach ihrer Gültig-Stempelung.
9.5
Die Entgelte für die Beförderung zwischen Bahnhöfen innerhalb einer Stadt (z. B. in Paris, London, Wien) sind in den Fahrpreisen nicht enthalten; für diese Beförderung hat der
Reisende auf eigene Kosten zu sorgen.
9.6
Der Reisende ist verpflichtet, alle Beförderungsausweise (Fahrkarten, Reservierungen,
Aufpreise, Zuschläge etc.) sowie evtl. erforderliche Nachweise zur berechtigten Inanspruchnahme von Ermäßigungen (nationale Ermäßigungskarten, Behindertenausweis
etc.) bis zur Beendigung der Reise mit sich zu führen. In einzelnen Fällen (z. B. interne
Prüfung, Missbrauchsverdacht) kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen
und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis ausstellen.
Bei der DB wird in diesem Fall ein Beleg „Fahrgeldnachforderung“ mit entsprechender
Codierung erstellt.
9.7
Für den Anspruch auf BahnCard -Rabatt gelten die Bestimmungen gem. Nr. 2.3 der Bedingungen über den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard; Tfv 600/C) der
BB Personenverkehr.
Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle auf dem DB-Streckenteil, in Zügen mit
Fahrkartenverkauf keine gültige BahnCard vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits
bezahlten Fahrpreis beim Angebot „Flexpreis“ mit BahnCard –Rabatt einen Betrag in
Höhe von 25 % (BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50) des Bordpreises ohne BahnCard-Rabatt bzw. zuzüglich Bordentgelt nachzuzahlen. Hat der Reisende das Fehlen der
BahnCard vor Fahrtantritt bemerkt, ist die entsprechende Regulierung im personalbedienten Verkauf ohne Erhebung eines Bearbeitungsentgelts möglich.
Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa“ keine gültige
BahnCard vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard
–Rabatt einen Festbetrag in Höhe von 30 € (2. Klasse) bzw. 45 € (1. Klasse), an Bord
der Züge zum Bordpreis bzw. zuzüglich Bordentgelt nachzuzahlen.
Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50
vor, wird der nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt von 7 € erstattet. Dies gilt auch,
wenn der Reisende vor Fahrtantritt zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit
BahnCard-Rabatt einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard
50) des Flexpreises nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach der Nachzahlung eine
zu diesem Zeitpunkt gültige BahnCard einschließlich der gelösten Fahrkarten vorlegt.
Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa London“ keine
gültige BahnCard vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit
BahnCard –Rabatt einen Festbetrag in Höhe von 5 € (1. und 2. Klasse) an Bord der Züge zum Bordpreis bzw. zuzüglich Bordentgelts nachzuzahlen. Eine nachträgliche Erstattung analog der Nachzahlung wegen fehlender BahnCard bei Sparpreis EuropaFahrkarten ist ausgeschlossen.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
17
9.8
Für den ausländischen Streckenteil kommen grundsätzlich die Regelungen des jeweiligen Beförderers zur Anwendung, es sei denn, es sind anderslautende Regelungen in
den SCIC-SB (Tfv 711) beim jeweiligen Verkehr genannt. Für den deutschen Streckenteil gelten die BB Personenverkehr entsprechend.
10
Unterbrechung der Reise
(Ergänzung zu Punkt 5.2.4 GCC-CIV/PRR)
10.1
Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte zum Flexpreis darf der Reisende die Fahrt
grundsätzlich beliebig oft und ohne Formalitäten unterbrechen.
Bei Angeboten mit Zug- bzw. Busbindung (z. B. Sparpreis Europa , Sparpreis Europa IC
Bus ) sind auf der Gesamtstrecke höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48
Stunden zugelassen, die direkt beim Kauf der Fahrkarte anzugeben und entsprechend
auf der Fahrkarte ausgewiesen sind.
10.2
Durch die Fahrtunterbrechung wird die Geltungsdauer nicht verlängert.
10.3
Die Reise darf nur am Unterbrechungsort oder an einem Ort wieder aufgenommen werden, der auf der noch nicht benutzten Strecke liegt.
11
Änderung des Beförderungsvertrages
11.1
Streckenwechsel/ Änderung des Reiseweges
Soll der Reiseweg nur auf deutschen Strecken geändert werden, so finden die Bestimmungen der BB Personenverkehr Anwendung.
Änderungen des Reiseweges für ausländische Streckenteile sind gegen Zahlung eines
Aufpreises oder Flexpreises, ggf. zuzüglich Bordentgelts, möglich. Es gelten die nationalen Bestimmungen des örtlichen Beförderers.
11.2
Übergang in die höhere Wagenklasse oder in eine höhere Zuggattung
Will der Reisende nur auf den Strecken der DB in die höhere Wagenklasse oder in eine
höhere Produktklasse übergehen, so finden die Bestimmungen der BB Personenverkehr
Anwendung.
Bei Zuweisung eines anderen Platzes in einer höheren Klasse oder Leistungskategorie
aus Gründen, die in den Verantwortungsbereich der Beförderer fallen, wird keine Aufzahlung verlangt.
Wird dem Reisenden ein Platz in einer niedrigeren Klasse oder Leistungskategorie zugewiesen, so bescheinigt dies das Begleitpersonal auf der Fahrkarte, dem Reservierungsausweis oder auf der entsprechenden Quittung. Der Differenzbetrag wird gemäß
der Besonderen Beförderungsbedingungen des betroffenen Beförderers erstattet.
11.3
Wechsel des Beförderers
Bei paralleler Bedienung einer Strecke durch mehrere Beförderer ist der Wechsel zwischen diesen möglich, wenn sie es vereinbart haben und dies in den SCIC-SB (Tfv 711)
beim jeweiligen Verkehr genannt ist.
Ist das nicht der Fall, muss der Reisende eine neue Fahrkarte entsprechend den Bedingungen des von ihm ausgewählten Beförderers lösen.
Dieser Beförderer kann auch regeln, dass lediglich ein Ergänzungsschein (z.B. Zuschlag, Aufpreis) für den Wechsel des Beförderers zur bereits vorhandenen Fahrkarte zu
lösen ist.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
18
12
Fahrpreise, Ermäßigungen, Besondere Angebote
12.1
Allgemeines
Die Fahrpreise der Beförderer basieren auf der einfachen Fahrt für die von ihnen angebotenen Zuggattungen, Wagenklassen oder Leistungskategorien.
Die Grundsätze für Ermäßigungen von diesen Basispreisen sind nachstehend geregelt.
Ob und unter welchen Voraussetzungen die Beförderer darüber hinausgehende Ermäßigung gewähren, ist in den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers geregelt und – entsprechend der Vereinbarungen mit der DB - in den SCIC-SB (Tfv 711)
beim jeweiligen Verkehr genannt.
Die Beförderer geben gemäß den für sie geltenden landesrechtlichen Bestimmungen die
Beförderungspreise bekannt.
12.2
Berechnung der Fahrpreise
Die Fahrpreise werden nach dem für den Ausgabetag der Fahrkarte vom jeweiligen Beförderer festgelegten Preis berechnet.
Für Hin- und Rückfahrt über denselben Weg wird der doppelte Preis für einfache Fahrt
oder ggf. der vom Beförderer angegebene besondere Preis für Hin- und Rückfahrt berechnet
Bei Hin- und Rückfahrt über verschiedene Wege gilt:
- Bei Nutzung desselben Beförderers auf der Hin- und auf der Rückfahrt wird der
Preis für einfache Fahrt je für die Hinfahrt und die Rückfahrt erhoben, falls kein besonderer Fahrpreis für Hin- und Rückfahrt besteht;
- Bei Nutzung verschiedener Beförderer auf der Hin- oder auf der Rückfahrt wird jeweils der Preis für einfache Fahrt erhoben, wie er vom jeweiligen Beförderer angegeben wird.
Bei Hin- und Rückfahrt mit Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der
Hinreise oder Rückreise zu einem anderen Bestimmungsort als dem Abgangsort der
Hinreise wird für jede benutzte Strecke der Fahrpreis für einfache Fahrt berechnet.
Für Inlandsfahrkarten für einzelne Beförderer können besondere Bestimmungen für die
Berechnung gelten; sie sind in deren besonderen Beförderungsbedingungen enthalten
Den Flexpreisen werden Entgelte (örtliche Zuschläge, Hafengebühren, usw.) hinzugerechnet, wie sie in den Besonderen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer
enthalten sind. Die auf die Fahrpreise gewährten Ermäßigungen (einschließlich der Ermäßigungen für Kinder) gelten nicht für die zusätzlichen Entgelte, vorbehaltlich besonderer Beförderungsbedingungen der Beförderer.
Die ausschließliche Nutzung ganzer Abteile ist zugelassen, sofern für alle Plätze im Abteil eine Fahrkarte gelöst wird. Nur die tatsächlich Reisenden haben Anspruch auf die
ihnen zustehenden Ermäßigungen. Für die übrigen vorhandenen Plätze ist der volle
Fahrpreis zu zahlen.
Die Beförderer können derartige Nutzungen beschränken, ablehnen oder sie besonderen Bedingungen unterstellen.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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12.3
Fahrpreisermäßigung für Kinder
Für die unentgeltliche Beförderung oder für die Gewährung der Fahrpreisermäßigung
gelten für Kinder folgende Kinderaltersgrenzen:
unentgeltliche Beförderung bis zum vollendeten
– 6. Lebensjahr 1) für die belgischen, bulgarischen, dänischen2), deutschen2), finnischen, kroatischen, luxemburgischen, montenegrinischen, österreichischen2), schwedischen2), schweizerischen2), serbischen, slowakischen, slowenischen, tschechischen und ungarischen Strecken
– 4. Lebensjahr 1) für die Strecken aller übrigen Beförderer.
Kinder unter 12 Jahren zahlen den halben Fahrpreis für Erwachsene.
Ermäßigung von 50% für alleinreisende3) Kinder bis zum vollendeten
- 14. Lebensjahr für die montenegrinischen Strecken, die serbischen Strecken, die
ungarischen Strecken sowie für die Seestrecken Niederlande/Belgien/Frankreich
nach Großbritannien und von Frankreich nach Irland;
- 15. Lebensjahr für die deutschen2), österreichischen2), slowakischen und tschechischen Strecken;
- 16. Lebensjahr für die britischen2),dänischen2), nordirischen, irischen2), norwegischen2), schwedischen2) und schweizerischen2) Strecken;
- 17. Lebensjahr für die finnischen Strecken;
- 12. Lebensjahr für die Strecken aller übrigen Beförderer2).
Familienkinder-Regelung:
Kinder/Enkelkinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre werden in Begleitung von
mindestens einem eigenen Eltern-/ Großelternteils oder deren Lebenspartner unentgeltlich befördert, wenn von diesen Fahrkarten zum Flexpreis (mit/ohne BahnCard/
RAILPLUS-Rabatt) oder den Sparpreis Europa-Angeboten (mit/ohne BahnCard-Rabatt)
im Vorverkauf erworben und die Zahl der Kinder vor Reiseantritt in der Fahrkarte des
begleitenden Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner eingetragen wurde.
Beim Erwerb einer Fahrkarte zum Sparpreis Europa muss für die unentgeltlich mitreisenden Kinder ebenfalls ein Kontingent in der gleichen Preisstufe verfügbar sein.
Die SCIC-SB (Tfv 711) können zu bestimmten Angeboten abweichende Regelungen
enthalten.
Kinderermäßigung und Mitfahrerrabatt können nicht miteinander kombiniert werden.
Eine Fahrkarte kann für maximal 5 Personen ausgestellt werden.
Für die Anwendung der Bestimmungen für Reisen von Kindern ist das Lebensalter am
Tage des Reiseantritts, bei Hin- und Rückfahrt das Alter am Tag beim Antritt der Hinfahrt
maßgebend. Für die unentgeltliche Beförderung von Kindern ist die Fahrkarte der Begleitperson maßgebend.
Für Gruppenreisen gelten die Bestimmungen in Nr. 12.4.
1)
2)
3)
Wird für diese Kinder ein besonderer Platz beansprucht, so ist der ermäßigte Fahrpreis für Kinder zu bezahlen.
Einschließlich der in den NRT einbezogenen Beförderer.
Gilt auch für Kinder, die nicht von mindestens einem eigenen Eltern-/Großelternteil begleitet werden.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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12.4
Fahrpreisermäßigung für Gruppen
Ein Anspruch auf die Beförderung als Reisegruppe besteht nur, wenn es dem Beförderer
möglich ist, die Gruppe in den fahrplanmäßigen Zügen, Schiffen oder Bussen unterzubringen.
Eine Ermäßigung für Gruppen wird gewährt, wenn der ermäßigte Fahrpreis für mindestens 6 Erwachsene gezahlt wird. Zwei Kinder zählen als ein Erwachsener.
Die Gruppe muss von einem Reiseleiter begleitet werden. Dieser ist neben der Beachtung der Weisungen, die ihm von den beteiligten Beförderern erteilt werden, auch für das
richtige Verhalten der Gruppenmitglieder verantwortlich.
Die zu einer Gruppe gehörenden Personen müssen auf der ganzen Strecke gemeinsam
in denselben Zügen, Schiffen oder Bussen reisen, für die die Reservierung vorgenommen wurde.
Die Beförderer behalten sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Abschnitts für bestimmte Zeiträume und für bestimmte Züge, Schiffe oder Busse außer Kraft zu setzen.
12.4.1
Anmeldung
Im internationalen Verkehr besteht für Gruppen Reservierungspflicht.
Gruppenreisen können 12 Monate vor dem ersten Reisetag angemeldet werden. Bei
gleichzeitiger Anmeldung für Hin- und Rückfahrt ist der Tag der Hinfahrt für die Frist
maßgebend.
Die Anmeldung muss mindestens 30 Tage vor Reisebeginn beim Beförderer am Abgangsort vorliegen. Spätere Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn es den Beförderern noch möglich ist, die Beförderung sicherzustellen.
Aus der Anmeldung muss der gesamte Verlauf der Reise ersichtlich sein (z.B. Benutzung von Liege- oder Schlafwagen, Bus und Schiff). Spätere Anmeldungen sind zu berücksichtigen, wenn es dem Beförderer noch möglich ist, die Beförderung sicherzustellen.
Die Anmeldung der Gruppe muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Gruppe,
- den vollständigen Reiseweg mit den Daten der zu benutzenden Züge (bzw. Schiffe
oder Busse),
- die genaue Anzahl der Teilnehmer,
- die Platzkategorie,
- eventuelle Bestellung einer Verpflegung,
- wenn möglich den Namen des Reiseleiters,
- ggf. die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers.
Bei Reservierungsaufträgen ist anzugeben, bei welcher Stelle die Gruppenfahrkarte gelöst werden soll.
Die Plätze werden frühestens 3 Monate vor dem ersten Reisetag zugeteilt.
Für Sitzplatzreservierungen nachträglich hinzu gebuchter Personen ist pro Person zusätzlich das Reservierungsentgelt gem. Nr. 8.2 zu zahlen.
Für die Nutzung von Globalpreiszügen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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12.4.2
Bestellung der Fahrkarten, Anzahlung
Die Bestellung der Fahrkarten muss mindestens 24 Stunden vor der Zahlungsfrist
(3 Tage) erfolgen und folgende Angaben enthalten:
- die Bezeichnung der Gruppe,
- den vollständigen Reiseweg und das Datum der Abfahrt,
- die Gesamtzahl der Teilnehmer und
- die Anzahl der Erwachsenen,
- die Anzahl und das Alter der Teilnehmer, die das Alter von 17 Jahren noch nicht
erreicht haben,
- den Namen des Reiseleiters,
- ggf. die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers.
Der Veranstalter ist für die Richtigkeit der in der Bestellung enthaltenen Angaben verantwortlich.
Spätestens mit Bestellung der Fahrkarten ist eine Anzahlung in Höhe von 50 € zu leisten. Ausgenommen davon sind Strecken mit Globalpreissystem und Entgelte für Reservierungen.
12.4.3
Fahrkarten
Soweit in den anzuwendenden Tarifen nichts anderes bestimmt ist, wird für die Gruppe
entweder eine Gruppenfahrkarte für den gesamten Reiseweg oder eine Gruppenfahrkarte je Beförderer ausgegeben (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise).
Eine internationale Gruppenreise muss – unter Anrechnung der Anzahlung - spätestens
3 Tage vor der Abfahrt vollständig bezahlt sein, sofern der ausstellende Beförderer keine
besonderen Regelungen vorsieht. Bei der DB muss eine Gruppenfahrkarten unter Anrechnung der Anzahlung bereits 7 Tage vor Abfahrt bezahlt sein.
Der Gruppenleiter erhält grundsätzlich für den gesamten in der Anmeldung aufgeführten
Reiseweg (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise) eine Gruppenfahrkarte.
Die Gruppenteilnehmer erhalten jeder eine Teilnehmerkarte.
12.4.4
Berechnung der Fahrpreise
Als Grundlage für die Berechnung des Beförderungspreises gilt die Entfernung für Einzelreisende, auch wenn diese über einen Wahlweg lautet.
Die Fahrpreise für Erwachsene werden
für die Strecken der Deutschen Bahn nach den Bestimmungen des BB Personenverkehr für das Angebot Gruppe&Spar,
für die Strecken der ausländischen Beförderer gemäß Nr. 12.2 unter Anwendung
der Ermäßigungssätze nach Nr. 12.4.6 berechnet
oder - aufgrund abweichender Ermäßigungssätze in den „SCICSonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland
(SCIC-SB) - diesen entnommen und entsprechend ermittelt.
Wenn auf Grund der Gruppengröße besondere Maßnahmen erforderlich sind, werden
diese von den beteiligten Beförderern mitgeteilt.
Für bestimmte Verbindungen gelten Globalpreise, die den Regelungen des jeweiligen
Beförderers unterliegen.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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12.4.5
Ermäßigungssätze für Gruppen
Die Ermäßigungssätze für Gruppen sind in der folgenden Tabelle angegeben.
Beförderer
ATTICA/
Patras/Ancona/Igoumenitsa
Bari/Igoumenitsa/Patras
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
(Bahnstrecken der Trenitalia)
Montenegro
Kasachstan
Kroatien
Lettland
Litauen
2)
Luxemburg
Mazedonien
Moldawien
Montenegro
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Rumänien
Russland
Schweden
3)
Schweiz
Serbien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Türkei
Ukraine
4)
Ungarn
Weißrussland
1)
2)
3)
4)
Gruppen in Regelzügen oder Linienschiffen
Zahl der
Ermäßigungen
erwachsenen Teilnehmer
Allgemeiner NRT-Verkehr
Bi-/multilaterale
Sonderregelung
für bestimmte Verkehre
Einfache
Hin- und
Fahrt
Rückfahrt
%
%
%
6 und mehr
20
20
6 und mehr
30
30
6 und mehr
35
35
6 und mehr
30
30
6 und mehr
20
20
6 und mehr
20
20
1)
1)
10 und mehr
30
30
6 und mehr
30
30
6 und mehr
20
20
6 und mehr grenzüberschreitend:20;
Regio: ab 10 Regional-Züge:20;
Fernverkehr: IRT-Preis
6 und mehr
35
35
6 und mehr
35
35
6 und mehr
40
40
6 und mehr
20
20
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25
25
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30
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30
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30
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35
35
6 und mehr 30
30
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20
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20
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35
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0
0
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30
30
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35
35
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30
30
6 und mehr
IRT-Preis
IRT-Preis
6 und mehr
30
30
6 und mehr
30
30
6 und mehr
20
20
6 und mehr
30
30
6 und mehr
20
20
1)
50
50
grenzüberschreitend: 30
50
50
50
40
50
30
50
50
60
-
Ermäßigungen gelten nicht in bestimmten TGV-Zügen und an bestimmten Tagen, die in den Fahrplanunterlagen der SNCF
dargestellt sind.
Gruppenreisen werden nicht im Expressbus Saarbrücken – Luxemburg anerkannt
Einschließlich der von den SBB vertretenen privaten Beförderern
Einschließlich der GYSEV/ROeEE
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
23
12.4.6
Kinderermäßigung
Kinder als Teilnehmer einer Gruppe zahlen die Hälfte des ermäßigten Fahrpreises für
Erwachsene. Dabei finden die die Kinderaltersgrenzen nach 12.3 Anwendung.
Auf deutschen Strecken werden Kinder bis einschließlich 5 Jahre unentgeltlich befördert,
wenn für sie keine eigenen Plätze beansprucht werden.
Bei Globalpreisangeboten können jedoch besondere Regelungen gelten.
12.4.7
Ausschließliche Nutzung eines Abteils
Wird die ausschließliche Nutzung eines oder mehrere ganzer Abteile gewünscht, muss
die Gruppenfahrkarte für die Gesamtzahl der in dem oder den Abteilen vorhandenen
Plätze ausgestellt werden.
12.4.8
Umtausch und Erstattung von Gruppenfahrkarten
Bei internationalen Gruppenfahrkarten (Inlandsfahrkarten für Gruppen) sind Umtausch
und Erstattung bis 7 Tage vor Abfahrt gegen Zahlung folgender Entgelte möglich:
- 36 € (bei Vollstorno)
- 6 € pro Teilnehmer bei Rücktritt einzelner Teilnehmer, höchstens 36 €
(bei Teilstorno), für Reisetage ab 11. Dezember 2016: 19€.
- 17,50 (bei Umtausch). Für Reisetage ab 11. Dezember 2016: 19€ (bei Umtausch)
Bei Gruppenfahrkarten „Gruppe&Spar 30/40/50/60/70“ sind Umtausch und Erstattung
von Fahrkarten bis 7 Tage vor Fahrtantritt gegen Zahlung eines Entgelts von 36 € möglich.
Der Rücktritt einzelner Teilnehmer ist nur möglich, wenn hierdurch der Gruppenstatus
der verbleibenden Teilnehmer nicht berührt wird.
Gruppenfahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen
IC Busse können nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Platzreservierung
umgetauscht oder erstattet werden.
12.5
bleibt frei
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
24
12.6
BahnCard/RAILPLUS
12.6.1
Berechtigte
Inhaber einer BahnCard (alle Typen der BahnCard 25, 50, 100) mit dem Aufdruck
„RAILPLUS“ oder Inhaber einer separaten RAILPLUS-Karte bzw. auch nationale Ermäßigungskarte eines anderen Beförderers in Kombination mit RAILPLUS.
Für die Ausgabe und Nutzung der BahnCard/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den
Erwerb und die Nutzung von BahnCards“ der BB Personenverkehr.
Darüber hinaus können die SCIC-IRT und SCIC-SB (Tfv 711) abweichende Regelungen
enthalten.
12.6.2
Geltungsdauer der BahnCard/RAILPLUS
Die Geltungsdauer der BahnCard/RAILPLUS beträgt ein Jahr.
Wird die RAILPLUS - Karte zu einer nationalen Berechtigungskarte ausgegeben, darf die
Geltungsdauer nicht länger sein, als auf der nationalen Berechtigungskarte angegeben.
Bei nationalen Berechtigungskarten, die länger als ein Jahr gelten, regelt der ausgebende Beförderer im eigenen Ermessen die Geltungsdauer der RAILPLUS - Karte.
Der erste und letzte Tag der Geltungsdauer werden auf der RAILPLUS – Karte angegeben.
12.6.3
Preis
Der Preis der BahnCard/RAILPLUS ist in den BB Personenverkehr festgelegt.
12.6.4
Fahrpreisermäßigungen
Gegen Vorlage einer BahnCard/RAILPLUS wird für die deutsche Strecke eine Ermäßigung nach den BB Personenverkehr und für die ausländische Strecke eine Ermäßigung
von 25% auf den NRT-Preis für die Wagenklasse gewährt, für die die BahnCard eine
Rabattierung gem. BB Personenverkehr gewährt. Eine BahnCard25/50/100 /RAILPLUS
berechtigt zur Inanspruchnahme des RAILPLUS-Rabatts für Fahrkarten der 2. Wagenklasse; eine BahnCard25/50/100 /RAILPLUS 1. Klasse berechtigt zur Inanspruchnahme
des RAILPLUS-Rabatts für Fahrkarten beider Wagenklassen.
Gegen Vorlage einer RAILPLUS-Karte werden folgende Fahrkarten mit einer Ermäßigung von 25% ausgegeben:
- durchgehende NRT-Fahrkarten für grenzüberschreitende Reisen nach einem Zielland, dessen Beförderer am Angebot RAILPLUS beteiligt ist,
- Inlandsfahrkarten für die Strecken der beteiligten Beförderer im Anschluss an
• IRT-Angebote (Globalpreise)
• höhere nationale Ermäßigungen
• sonstige Beförderer-Angebote,
soweit sich aus der Kombination der Fahrkarten eine internationale (grenzüberschreitende) Reise ergibt. Der Reisende hat die internationale Reise bei der Fahrkartenkontrolle anhand der Fahrkarten für die Vor- bzw. Nachläufe zur ermäßigten
RAILPLUS-Strecke nachzuweisen.
Die Ermäßigung wird auf den gewöhnlichen NRT-Fahrpreis gewährt. Auf den Fahrkarten
wird als Ermäßigungsgrund "RAILPLUS" eingetragen.
Die Kombination von „Kinderermäßigung und RAILPLUS-Ermäßigung“ ist ausgeschlossen.
Die Ermäßigung kann auch nur bestimmten Zielgruppen gewährt werden.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
25
12.6.5
IRT-Preise, Zuschläge, Reservierungsentgelt
In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystemen (z.B. X 2) erhalten Inhaber einer
RAILPLUS-Karte Ermäßigungen gem. der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers.
Zuschläge, Bett- und Liegeplatzzuschläge für die Benutzung bestimmter Züge und Wagen sowie die tarifmäßigen Reservierungsentgelte sind in voller Höhe zu zahlen.
12.6.6
Benutzung der BahnCard/RAILPLUS und der RAILPLUS - Karte
Die BahnCard/RAILPLUS oder die RAILPLUS - Karte ist auf den Namen des Inhabers
ausgestellt und nicht übertragbar.
Die BahnCard/RAILPLUS oder die RAILPLUS - Karte ist auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Zusätzlich kann ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) gefordert werden.
12.6.7
Unregelmäßigkeiten
Als Reisender ohne gültige Fahrkarte wird angesehen, wer
- keine gültige BahnCard/RAILPLUS oder RAILPLUS – Karte
und/oder
- ggf. keine gültige nationale Berechtigungskarte vorzeigen kann.
In diesen Fällen gelten die nationalen Regelungen des jeweiligen Beförderers zur Nacherhebung des Fahrpreises an Bord der Züge für ihren Streckenteil, sofern in den SCICSB nichts anderes festgelegt ist.
Ein Anspruch auf Erstattung der nachgezahlten Beträge wegen fehlender RAILPLUSKarte analog Nr. 9.7 besteht nicht.
12.6.8
Rücknahme und Erstattung der RAILPLUS-Karte
Für die BahnCard/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung
von BahnCards“ der BB Personenverkehr.
Der Preis der im Ausland ausgegebenen RAILPLUS - Karte wird grundsätzlich nicht erstattet.
Die beteiligten Beförderer können im Einzelfall eine volle oder teilweise Erstattung vorsehen (z. B. Todesfall des RAILPLUS - Karteninhabers).
12.6.9
Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl der BahnCard/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den
Erwerb und die Nutzung von BahnCards“ der BB Personenverkehr.
Bei Verlust oder Diebstahl der im Ausland ausgegebenen RAILPLUS - Karte sind Ersatz
oder Erstattung ausgeschlossen.
12.6.10 Geltungsdauer der Fahrkarten
Die auf der Basis einer BahnCard/RAILPLUS oder RAILPLUS - Karte ausgegebenen
Fahrkarten haben die übliche Geltungsdauer wie Fahrkarten des internationalen oder nationalen Verkehrs.
Die Geltungsdauer darf jedoch nicht über die der BahnCard/RAILPLUS oder der
RAILPLUS - Karte hinausgehen.
12.6.12 Streckenwechsel, Klassenwechsel
Streckenwechsel und Klassenwechsel sind in der Regel zugelassen. Voraussetzung für
einen Klassenwechsel ist der Besitz einer BahnCard 25/50/100/RAILPLUS 1. Klasse. Es
wird jeweils der Unterschied zwischen den ermäßigten Fahrpreisen erhoben. Die Beförderer können in den jeweiligen Beförderungsbedingungen abweichende Regelungen
vorsehen.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
26
12.6.13 Beförderer, die eine RAILPLUS – Ermäßigung gewähren:
Beförderer
Anerkennung
"Incoming"
Verkauf
"Outgoing"
BDZ
CD
CFL
CFR Calatori
CIE
CP
DB
DSB
Attica Group
HZ
LG
LDZ
MAV/GYSEV
MZ
NSB
*1
ÖBB
TRAINOSE
PKP Intercity
RENFE
SBB/CFF
Zielgruppe:
(Erwachsene,
Junior, Senior)
alle
alle
alle
alle
Senior
Junior, Senior
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
Junior, Senior
alle
alle
alle
Junior, Senior
alle
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
SJ
SNCB/NMBS
SNCF
Junior, Senior
alle
alle
X
X
X
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
alle
X
X
X
X
X
X
X
X
SV (ehem. ZS)
SZ
Trenitalia
VR
ZPCG
ZFBH
ZRS
ZSSK
1
in Verbindung
mit einer eigenen Grundkarte
In-karta/RAILPLUS
BahnCard
WILDCARD, WUNDERCARD
(Adria-Linien)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Junior, Senior
X
X
Junior, Senior
X
X
X
X
X
START Klub
VORTEILScard; ÖsterreichCard
IRT-Preis
Generalabonnement; Halbtaxabonnement
IRT-Preis
Inhaber einer „Carte Jeune“ „Carte
senior+“; nur in NRT-Zügen
IRT-Preise: Carta d’Argento/Verde
außer den Privatbahnen Zillertalbahn und Montafoner Bahn, die keine RAILPLUS-Ermäßigung gewähren
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
27
Tfv 701/1
12.7
Großkunden-Rabatt (Key Account Ticket)
12.7.1
Allgemeines
Großkunden (Firmen, Behörden etc.) mit erheblichen Umsätzen an Bahnwerten pro Jahr
erhalten beim Kauf von durchgehenden internationalen Fahrkarten für einfache Fahrt
sowie für Hin- und Rückfahrt auf den Strecken der am Angebot beteiligten Beförderer
ermäßigte Fahrkarten.
12.7.2
Berechtigte
Jedermann, der mit der DB Fernverkehr AG ein Großkunden-Abkommen geschlossen
hat ist zum Erwerb ermäßigter Fahrkarten berechtigt.
"Key Account Tickets" sind nicht an Dritte übertragbar.
12.7.3
Beteiligte Beförderer und Fahrpreisermäßigung
Folgende Beförderer erkennen Key Account Tickets an:
Beförderer
CFL
DB (auch im IC Bus)
DSB
NS
ÖBB
SNCB
SBB
Ermäßigung auf den
Normalpreis/Flexpreis
(in %)
10
10
10
10
10
10
10
Anerkennung
(Incoming)
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Verkauf
(Outgoing)
Nein
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Die Ermäßigung wird auf den gewöhnlichen Fahrpreis für einfache Fahrt gewährt.
12.7.4
Geltungsdauer
Die Key Account Tickets haben die gleiche Geltungsdauer wie Fahrkarten des internationalen Verkehrs.
12.7.5
Zuschläge, Reservierungsgebühr
Zuschläge für die Benutzung bestimmter Züge und Wagen sowie die tarifmäßigen Reservierungsgebühren sind in voller Höhe zu zahlen.
12.7.6
Zugelassene Züge
Das Angebot ist grundsätzlich in allen Zügen zugelassen.
Für Züge mit Globalpreissystem gelten besonderen Angebotsbedingungen.
12.7.7
Ausgabe von ermäßigten Fahrkarten
Es werden folgende Key Account Tickets ausgegeben:
- durchgehende internationale Fahrkarten und daran anschließende Inlandsfahrkarten
- Inlandsfahrkarten für die Strecken der beteiligten Beförderer im Anschluss an
• IRT - Preisangebote,
• höhere nationale Ermäßigungen,
• sonstige Bahnangebote,
soweit sich aus der Kombination der Fahrkarten eine internationale (grenzüberschreitende) Reise ergibt. Der Reisende hat die internationale Reise bei der Fahrkartenkontrolle anhand der Fahrkarten für die Vor- bzw. Nachläufe zur ermäßigten KAT-Strecke
nachzuweisen.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
28
12.7.8
Streckenwechsel, Klassenwechsel
Bei Wechsel der Klasse der Zugkategorie oder der Strecke wird jeweils der Unterschied
zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen erhoben. Beim Zugverkauf wird der Unterschied gemäß Bordtarif erhoben.
13
Rückgabe, Umtausch und Erstattung
(Ergänzung zu Punkt 4.2.4 GCC-CIV/PRR)
13.1
Rückgabe
Die Rückgabe einer Fahrkarte kann nur bei der Ausgabestelle und nur vor dem 1. Geltungstag erfolgen. Bei Fahrkarten zum „Flexpreis“ wird der gezahlte Fahrpreis unentgeltlich erstattet.
Für besondere Angebote können besondere Rückgabebestimmungen gelten, die dann in
den SCIC-SB beim jeweiligen Verkehr/Angebot genannt sind.
Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse
bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage
der dazugehörigen Platzreservierung zurückgegeben werden.
13.2
Umtausch
Der Umtausch einer bereits ausgegebenen Fahrkarte gegen eine andere Fahrkarte erfolgt gegen Rückzahlung des Minder- bzw. Zahlung des Mehrbetrages grundsätzlich nur
bis zu dem Tag, der dem 1. Geltungstag der Fahrkarte voraus geht. Ab dem 1. Geltungstag ist ein Umtausch nur unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts von 17,50 € möglich.
Für besondere Angebote können besondere Umtauschbestimmungen gelten, die dann in
den SCIC-SB beim jeweiligen Verkehr/Angebot genannt sind.
Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse
bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage
der dazugehörigen Platzreservierung umgetauscht werden.
13.3
Erstattung
13.3.1
Allgemeines
Ab dem 1. Geltungstag wird bei der DB der Preis einer Fahrkarte (Beförderungsausweises) ganz oder teilweise erstattet, wenn die Fahrkarte nicht oder nur teilweise benutzt
wurde. Die Nichtbenutzung oder die teilweise Nichtbenutzung muss auf der Fahrkarte
bestätigt werden, ggf. auch vor dem 1. Geltungstag. Wenn die Fahrkarten keinen Vermerk über die volle oder teilweise Nichtbenutzung tragen, müssen dem Erstattungsantrag entsprechende Beweisstücke vorgelegt werden (ärztliche Atteste, neue Fahrkarten,
die anstelle der nicht benutzten gekauft wurden, usw.).
Die Beförderungsbedingungen der beteiligten Beförderer können die Erstattung für bestimmte Angebote oder der Zuschläge für Sitz-, Bett- und Liegeplätze ausschließen oder
sie besonderen Bedingungen unterwerfen.
Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse
bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage
der dazugehörigen Platzreservierung erstattet werden.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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13.3.2
Beantragung und Behandlung der Erstattungsanträge
(Ergänzung zu Punkten 9 und 10 GCC-CIV/PRR)
Es gelten die Bestimmungen der GCC-CIV/PRR.
Erstattungsanträge sind spätestens 1 Monat nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarten mit den Originalbeförderungsausweisen beim ausgebenden Unternehmen einzureichen.
Die Erstattungsanträge werden spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des
Antrages und der vom Reisenden einzureichenden Beweisstücke bearbeitet.
13.3.3
Erstattungsentgelt
Vom Erstattungsbetrag kann ein fester oder ein veränderlicher Betrag abgezogen werden. Die Höhe dieses Betrages wird von dem erstattenden Beförderer festgesetzt.
Bei der DB beträgt das Bearbeitungsentgelt für Erstattungen 17,50 €.
14
Besondere Bedingungen für die Mitnahme von Handgepäck
(Ergänzung zu Punkt 6.1 GCC-CIV/PRR)
14.1
Allgemeines
Jeder Reisende darf in der Regel nicht mehr als drei leicht tragbare Gegenstände als
Handgepäck mitnehmen, soweit sie über und unter dem Sitzplatz verstaut werden können.
Sperrige Gegenstände (Skier, Musikinstrumente, Kinderwagen usw.) sind nur
zugelassen, wenn im Zug geeignete Abstellmöglichkeiten vorhanden sind. Sie sind ggf.
zu zerlegen, zu falten oder zu verpacken.
Surfbretter sind als Handgepäck nicht zugelassen.
14.2
Handgepäck im Verkehr mit den GUS-Staaten und den Baltikum
14.2.1
Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen,
wenn keine Zoll- oder Verwaltungsvorschriften entgegenstehen. Das Gesamtgewicht,
das unentgeltlich befördert wird, darf 36 kg bei Erwachsenen und 15 kg bei Kindern bis
zu 12 Jahren nicht übersteigen.
Das einzelne Handgepäck darf in der Summe der Abmessungen 200 cm (z. B.
100x40x60 cm) nicht überschreiten.
Wünscht ein Reisender in einem Abteil des Schlafwagens allein zu bleiben, kann die
Eisenbahn diesem Wunsch entsprechen, wenn die übrigen Plätze im Abteil frei sind. Der
Reisende hat in diesem Fall den Fahrpreis und den Bettpreis der entsprechenden Klasse
für alle im Abteil vorhandenen Plätze zu bezahlen. Der Reisende hat dann das Recht, für
jeden bezahlten Platz Handgepäck bis zu einem Gewicht von 36 kg unentgeltlich mitzunehmen.
14.2.2
14.2.3
Die als Handgepäck mitgeführten Gegenstände sind vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Er haftet für Schäden, die aus der Mitnahme von Handgepäck entstehen, sofern er nicht beweist, dass die Schäden auf ein Verschulden der Eisenbahn oder eines
Dritten zurückzuführen sind.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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14.2.4
Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden:
a)
Gegenstände, die Wagen, die Mitreisenden oder ihre Sachen beschädigen oder
verunreinigen,
b) feuergefährliche, leicht entzündbare, selbstentzündliche, explosionsgefährliche, ätzende, radioaktive und giftige Stoffe,
c) geladene Schusswaffen,
d) ansteckungsgefährliche oder übel riechende Gegenstände,
e) Gegenstände, deren Beförderung nach Zoll- oder anderen Vorschriften verboten
ist,
f) lebende Tiere.
Der Reisende haftet für jede Übertretung der Bestimmungen und muss ggf. einen der Eisenbahn entstandenen Schaden ersetzen.
Ansonsten gelten die entsprechenden Regelungen gem. SCIC-EWT (siehe Anlage 3).
15
Mitnahme von Fahrrädern
(Ergänzung zu Punkt 6.5 GCC-CIV/PRR)
15.1
Allgemeines
Lassen die Beförderer die Mitnahme von Fahrrädern zu, gelten die nachstehenden Bedingungen.
Die Fahrplanunterlagen der Beförderer legen die Züge fest, in denen die Mitnahme möglich ist. Das ist nur der Fall, wenn Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Diese Fahrradstellplätze werden durch Piktogramme an den Wagen bzw. – wenn vorhanden –
durch Wagenstandsanzeiger am Gleis angezeigt. Grundsätzlich besteht für die Fahrradmitnahme eine Reservierungspflicht. Dann ist ein Reservierungsbeleg für den Fahrradstellplatz erforderlich. Ausnahmsweise ist die Mitnahme von Fahrrädern ohne Stellplatzreservierung möglich, wenn auf der gesamten vorgesehenen Strecke entsprechende Kapazitäten frei sind und das Zugpersonal es gestattet.
Für die Reservierung von Fahrradstellplätzen bei der DB gilt darüber hinaus Nr. 8.5.
15.2
Bedingungen
Die Mitnahme eines Fahrrades setzt voraus, dass der Reisende eine Internationale Fahrradkarte und gegebenenfalls ein am Fahrrad anzubringender Fahrradbeleg mit Angabe
der zugehörigen Fahrradkarte gelöst hat. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Reisende einen Beförderungsausweis für dieselbe Strecke besitzt.
15.3
Bedingungen zur Mitnahme
Zur Mitnahme sind zugelassen:
handelsübliche, zweirädrige, einsitzige Fahrräder
handelsübliche Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor ohne Nummernschild, wobei
die Batterien während der Mitnahme im Zug am Fahrrad fest eingebaut sein müssen
zusammenklappbare Fahrradanhänger für den Transport von Kindern oder Lasten
zweisitzige Tandems, Liegeräder, Dreiräder und andere FahrradSonderausführungen
Für die Mitnahme ist grundsätzlich eine Stellplatzreservierung erforderlich, bei Sonderausführungen können auch mehrere Internationale Fahrradfahrkarten bzw. Stellplatzreservierungen verlangt werden.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
31
Je nach Fahrradausführung ist die Reservierung bzw. Zuteilung von ein oder zwei Stellplätzen erforderlich.
Ein Stellplatz ist vorgesehen für:
ein handelsübliches Fahrrad oder
ein zweisitziges Tandem oder
ein Liegerad
Zwei Stellplätze sind erforderlich für:
ein handelsübliches Fahrrad mit Fahrradanhänger oder
ein Dreirad.
Für die Unterbringung von Fahrrad-Sonderausführungen können – nach Maßgabe des
Beförderers – weitere Stellplätze erforderlich sein.
Die Beförderer können bestimmte Fahrradausführungen ausschließen. Gegebenenfalls
können nur gefaltete Fahrräder zugelassen sein (siehe dazu Liste in Nr. 15.9).
15.4
Verladung
Das Fahrrad ist selbst zu verladen. Dies gilt für den Abgangs-, Umsteige- und Bestimmungsbahnhof.
Das Gepäck am Fahrrad ist vor der Befestigung des Fahrrades in der Fahrradhalterung
bzw. nach dem Abstellen im dafür vorgesehenen Bereich vom Fahrrad abzunehmen.
15.5
Zollrechtliche Bestimmungen
Soweit zollrechtliche Vorschriften bei der internationalen Reise Anwendung finden, sind
aus zollrechtlichen Gründen der Name und die Adresse des Reisenden auf der Internationalen Fahrradkarte und dem Fahrradbeleg zu vermerken. Der Erstere ist zu unterschreiben und der Zweite am Fahrrad zu befestigen.
15.6
Beförderungsentgelt
Der Preis einer Internationalen Fahrradkarte beträgt 10 € pro einfache Fahrt.
Für Kinderfahrräder und Fahrräder für Gruppen werden keine Ermäßigungen gewährt.
15.7
Umtausch, Erstattung
Unbenutzte Internationale Fahrradkarten können nur durch den ausstellenden Beförderer und nur gegen Vorlage der zugehörigen Fahrkarte des Reisenden vor dem ersten
Geltungstag umgetauscht werden.
Bei der DB sind Umtausch und Erstattung bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag kostenfrei möglich. Ab dem ersten Geltungstag werden unbenutzte Internationale Fahrradfahrkarten gegen ein Bearbeitungsentgelt von 17,50 € umgetauscht bzw. erstattet. Der Umtausch bzw. die Erstattung teilweise nicht benutzter internationaler Fahrradkarten ist
ausgeschlossen.
15.8
Haftung für mitgenommene Fahrräder
Die Beförderer haften für mitgenommene Fahrräder nur im Rahmen der Beförderung von
Handgepäck (Art. 33 – 35 CIV).
Der Reisende hat deshalb sein Fahrrad selbst gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern, und gegebenenfalls zu versichern.
Für vom Reisenden am Fahrrad belassenes Gepäck haftet der Beförderer nicht. Dies gilt
auch für am Fahrrad befindliche nicht fest verbundene Ausrüstungsgegenstände wie z.B.
Trinkflaschen, Fahrradluftpumpe, Geschwindigkeitsmesser, Fahrradcomputer usw.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
32
15.9
Teilnehmende Beförderer
Folgende Beförderer lassen die Fahrradmitnahme in ihren Zügen zu:
Beförderer
(Carriercode)
Verkauf des internationalen Fahrradfahrausweises
(aktive Teilnahme
am Angebot)
CD
CFL
DB
Ja
Ja
Ja
Anerkennung der
internationalen
Fahrradfahrausweise
(passive Teilnahme
am Angebot)
Ja
Ja
Ja
DSB
HZ
MAV/GYSEV
NS
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
ÖBB
Ja
Ja
PKP*)
Ja*)
Ja*)
SBB/CFF
Ja
Ja
SNCB/NMBS
Ja
Ja
SV
Ja
Ja
SZ (ehem. ZS) Ja
EuroCity-Züge Ja
der DB-ÖBB
Kooperation
über den Brenner
ZSSK
Ja
Ja
Ja
AusgeBesonderheiten
schlossene
Fahrradtypen
S-Pedelecs
Liegeräder
Fahrräder mit
Verbrennungsmotor,
Fahrradanhänger,
Kastenfahrräder
Tandem,
S-Pedelecs
Für Züge im Fernverkehr besteht Reservierungspflicht.
Für Züge im Fernverkehr besteht Reservierungspflicht.
Für Tandems sind zwei Fahrradkarten erforderlich.
Nur in folgenden Zügen:
- EC 40 - 47,
- EC 110/111
- EC 131/130
- EN 446/447
Die internationale Fahrradfahrkarte gilt auch bei allen
dem NRT angeschlossenen
schweizerischen Privatbahnen.
Reservierungspflicht auf der
Relation Brüssel – Basel SBB.
Regionale Züge nur wenn freie
Kapazität
Nur im Zug 270/271, Reservierung erforderlich; im Binnenverkehr nur, wenn es freie
Plätze gibt
Für den Fahrradstellplatz besteht Reservierungspflicht.
Ja
*)
Die Polnischen Eisenbahnen (PKP) erkennen auf Grund eines bilateralen Abkommens mit der Deutschen Bahn AG (DB) die Internationale Fahrradkarte in den Berlin – Warszawa – Expresszügen (mit Vor- und Nachlauf) sowie bei Nutzung regionaler Angebote gem.
SCIC-NRT/DB Regio, 701/4 an.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
33
16
Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren
16.1
Bedingungen
16.1.1
Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind.
16.1.2
Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht
sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen
werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind.
16.1.3
Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung
ausgeschlossen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme
von Blindenführ- und Begleithunden nicht mitgenommen werden. Des Weiteren sind diese Blindenführ- und Begleithunde vom Maulkorbzwang ausgenommen.
16.1.4
Im Verkehr von und nach Nordirland und der Republik Irland sind Tiere (ausgenommen
Blinden- und Begleithunde, siehe 17.1.2) nicht zugelassen.
Besonderheiten bei bestimmten Verkehren zur Mitnahme von Hunden sind in den SCICSB geregelt.
16.2
Beförderungsentgelt
16.2.1
Kleine Haustiere nach Nr. 16.1.1. sowie Blinden- und Begleithunde werden unentgeltlich
befördert. Für Hunde nach Nr. 16.1.2 wird eine Fahrkarte zur Hälfte des Flexpreises 2.
Klasse für Erwachsene ausgegeben, unabhängig davon, in welcher Klasse oder Leistungskategorie gereist wird. Besondere Zuschläge werden nicht erhoben.
17
Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
17.1
Blinde Menschen und Blindenführhunde
(Ergänzung zu Punkt 7.2. GCC-CIV/PRR)
17.1.1
Berechtigte
Berechtigt sind blinde Reisende, die Inhaber eines gültigen in Deutschland ausgestellten
Ausweises sind, aus dem die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung oder die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson hervorgeht.
Folgende Ausweise werden anerkannt:
Schwerbehindertenausweise,
Ausweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
In den Ausweisen dürfen die Vermerke „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist
nachgewiesen“ oder „die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ und „B“ oder „BN“ nicht gelöscht sein.
Außerdem muss bei Schwerbehindertenausweisen auf der Rückseite das Merkzeichen
„BI“ eingetragen sein.
Ein Blindenführhund wird unentgeltlich befördert
auf den Strecken der DB zusätzlich zu einem Begleiter,
auf den Strecken der übrigen Beförderer anstelle eines Begleiters.
Ein blindes Kind unter sechs Jahren, das im Besitz einer Kinderfahrkarte ist, hat Anspruch auf eine gratis reisende Begleitperson.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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17.1.2
Fahrvergünstigungen
Der Blinde zahlt den vollen Preis - oder gegebenenfalls - einen ermäßigten Preis, wenn
tarifmäßige Voraussetzungen dafür vorliegen oder er einen sonstigen Anspruch darauf
hat.
Der Begleiter (Person bzw. Blindenführhund) wird unentgeltlich befördert.
17.1.3
Globalpreise, Aufpreise
In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystem (z.B. Eurostar, TGV) erhalten sowohl der Behinderte mit Ausweis als auch sein Begleiter eine Ermäßigung entsprechend der geltenden Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers.
Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden in voller Höhe erhoben.
17.1.4
Ausgabe der Fahrkarten
Es werden internationale Hin- und Rückfahrkarten erstellt, die ausschließlich
von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde und
ab einem Bahnhof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben
werden.
Es liegt im Ermessen der Ausgabebahn, für Abzweig- oder Anschlussstrecken auch Inlandsfahrkarten für Hin- und Rückfahrt auszugeben.
Auf den Fahrkarten der DB wird als Grund für die 100% Ermäßigung „Begleiter“ eingetragen.
17.1.5
Benutzung der Fahrkarten
Der Blinde und sein Begleiter (Person bzw. Blindenführhund) müssen jeweils im Besitz
einer Fahrkarte sein und zusammen in der gleichen Wagenklasse reisen.
Der Blinde muss den Schwerbehindertenausweis (oder die entsprechende Bescheinigung) mit sich führen und in der Lage sein, sich ausweisen zu können.
Der allein reisende Begleiter gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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17.1.6
Beförderer, die die Mitnahme einer kostenfreien Begleitperson bzw. kostenfreien Blindenführhundes gewähren:
Attica
BDZ
CD
CFL
CFR Calatori
OSE
CIE
CP
DB
DSB
HZ
MAV/GYSEV
MZ Transport
NS
ÖBB
PKP Intercity
RENFE
SBB/CFF
SNCB/NMBS
SNCF
SZ
StL
SV (ehem. ZS)
TI
ZCG
ZSSK
17.2
Rollstuhlfahrer
17.2.1
Berechtigte
Attica Group S.A. (Superfast Ferries – Blue Star Ferries)
Bulgarische Eisenbahnen
Tschechische Bahnen
Luxemburgische Eisenbahnen
Rumänische Eisenbahnen
Griechische Eisenbahnen
Irische Eisenbahnen
Portugiesische Eisenbahnen
Deutsche Bahn AG
Dänische Staatsbahnen
Kroatische Eisenbahnen
Ungarische Staatsbahnen einschließlich der im Datenaustausch mit
Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen
Mazedonische Eisenbahnen Transport
Niederländische Eisenbahnen
Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch
mit Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen
Polnische Staatsbahnen
Spanische Eisenbahnen
Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch
mit der Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmer
Belgische Eisenbahnen
Französische Eisenbahnen
Slowenische Staatsbahnen
Stena Line – Hoek van Holland – Harwich
Serbische Eisenbahn
Italienische Staatsbahnen
Eisenbahnen Montenegros
Slowakische Bahnen
Berechtigt sind Rollstuhlfahrer (Rollstuhlfahrer in diesem Sinne sind auch Kinder in speziellen Kinderwagen), die Inhaber eines gültigen in Deutschland ausgestellten Ausweises
sind, aus dem die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung hervorgeht.
Folgende Ausweise werden anerkannt:
Schwerbehindertenausweise,
Ausweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.
Ein Begleiter eines Kindes unter sechs Jahren, das einen Rollstuhl benötigt, das im Besitz einer Kinderfahrkarte ist, hat Anspruch auf eine gratis reisende Begleitperson.
17.2.2
Fahrvergünstigungen
Der Rollstuhlfahrer zahlt den vollen Preis - oder gegebenenfalls - einen ermäßigten
Preis, wenn tarifmäßige Voraussetzungen dafür vorliegen oder er einen sonstigen Anspruch darauf hat.
Der Begleiter wird unentgeltlich befördert.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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17.2.3
IRT-Preise, Aufpreise
In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystem (z.B. Eurostar, TGV) erhalten sowohl der Behinderte mit Ausweis als auch sein Begleiter eine Ermäßigung nach den geltenden Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers.
Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden in voller Höhe erhoben.
17.2.4
Ausgabe der Fahrkarten
Es werden internationale Hin- und Rückfahrkarten erstellt, die ausschließlich
von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde
und
ab einem Bahnhof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben
werden.
Es liegt im Ermessen der Ausgabebahn, für Abzweig- oder Anschlussstrecken auch Inlandsfahrkarten für Hin- und Rückfahrt auszugeben.
Auf den Fahrkarten der DB wird als Grund für die 100% Ermäßigung „Begleiter“ eingetragen.
17.2.5
Benutzung der Fahrkarte
Der Rollstuhlfahrer und sein Begleiter müssen jeweils im Besitz einer Fahrkarte sein und
gemeinsam in der gleichen Wagenklasse reisen.
Der Rollstuhlfahrer muss den Schwerbehindertenausweis (oder die entsprechende Bescheinigung) mit sich führen und in der Lage sein, sich ausweisen zu können.
Der allein reisende Begleiter gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.
17.2.6
Beförderer, die die Mitnahme einer kostenfreien Begleitperson gewähren:
CD
CFL
DB
DSB
MAV-Start/GYSEV
NS
ÖBB
SBB/CFF
SNCB/NMBS
SZ
ZSSK
SCIC-NRT (13.12.2015)
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Tschechische Bahnen
Luxemburgische Eisenbahnen
Deutsche Bahn AG
Dänische Staatsbahnen
Ungarische Eisenbahnpersonenverkehr AG einschließlich der im Datenaustausch mit Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen
Niederländische Eisenbahnen
Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch
mit Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen
Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch
mit der Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmen
Belgische Eisenbahnen
Slowenische Staatsbahnen
Slowakische Bahnen
37
18
Reisegepäck
(Ergänzung zu Punkt 6 GCC-CIV/PRR)
18.1
Verbindungen
Gepäckbeförderung besteht nach Österreich, der Schweiz und Italien.
18.2
Zugelassene Gegenstände
Zur Beförderung als Reisegepäck sind Gegenstände bis zu 25 kg pro Gepäckstück zugelassen. Für die Beförderung von Reisegepäck nach Österreich gilt eine Gewichtsgrenze von 31,5 kg pro Gepäckstück.
Diese müssen dem Reisezweck dienen und in Reisekoffern, Handkoffern, Reisetaschen,
Schutzhüllen oder Schutztaschen verpackt oder in anderen Verpackungen dieser Art
enthalten sein (Normalgepäck). Kartons und Kisten sind im internationalen Reisegepäckverkehr nicht zugelassen.
Auch die Packmittel selbst werden als Reisegepäck befördert. Die Verpackung muss
leicht erkennen lassen, dass es sich um Gegenstände handelt, die dem Reisezweck dienen. Außerdem muss sie so beschaffen sein, dass die Gepäckstücke schnell und ohne
besonderen Aufwand abgefertigt und ladedienstlich behandelt werden können.
Die Gegenstände dürfen die Maße 120 x 60 x 60 cm nicht überschreiten.
Ferner ist zur Beförderung zugelassen (Sondergepäck):
Kinderwagen/Kindersportwagen (zusammengeklappt und verpackt),
Rollstühle ohne Hilfsmotor (zusammengeklappt),
Ein oder mehrere Paar Ski (verpackt)
nur nach Österreich: gewöhnliche zweirädrige Fahrräder verpackt
Diese Gegenstände können vom gewöhnlichen Reisegepäck getrennt mit spezifischen
Transportsystemen befördert werden.
Insgesamt darf das aufgegebene Reisegepäck – Normal- und Sondergepäck – 3 Gepäckstücke je Reisenden nicht übersteigen; dies gilt nicht für Österreich und Italien. Die
zur Beförderung zugelassenen Gegenstände dürfen nicht zusammengebunden sein.
18.3
Ausgeschlossene Gegenstände
Gegenstände, die besonderem Beschädigungsrisiko ausgesetzt sind, z. B. Fernseher, Computer, Möbel
Tiere, Pflanzen und verderbliche Lebensmittel
Fahrräder mit Hilfsmotor, Tandems, Liegefahrräder, Dreiräder
Bargeld, Wertpapiere, Edelsteine, Kunstwerke, Schmuck und Uhren
Sprengstoff und Waffen und sonstige gefährliche Güter nach GGVSE/RID sowie
BB Personenverkehr
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Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
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18.4
Annahme und Beförderung des Reisegepäcks
Reisegepäck kann nur per Hausabholung abgefertigt werden nach
dem Bestimmungsort/-bahnhof, der in der vorgelegten Fahrkarte angegeben ist,
dem endgültigen Bestimmungsortbahnhof, wenn der Reisende mehrere Fahrkarten
für aufeinander folgende Strecken einschließlich Fahrkarten des Binnenverkehrs,
die dem Beförderungsweg des Reisegepäcks entsprechen, vorlegen kann,
oder
einem Ort/Bahnhof, auf dem der Reisende die Fahrt unterbricht oder seinen Reiseweg verlässt,
Voraussetzung ist in diesen Fällen, dass der Ort/Bahnhof für Reisegepäck zugelassen
ist.
Im Bereich der DB wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen Anschrift
(Übergabestelle, z. B. Haus, Hotel) angenommen. Bei der Übergabe des Gepäcks an
das abholende Unternehmen ist das Gepäckticket vorzulegen. Das Unternehmen handelt im Auftrag des Beförderers.
Der Beförderer behält sich die Möglichkeit vor, das Reisegepäck über einen anderen als
den vom Reisenden benutzten Weg zu befördern.
Von dieser Bestimmung darf bei der Abfertigung von Reisegepäck von und nach der
Schweiz abgewichen werden, indem das vereinfachte Verfahren der Zollerklärung für
Reisegepäck angewendet wird. Nach diesem Verfahren können für den persönlichen
Gebrauch des Reisenden bestimmte Gegenstände aufgegeben werden. Dazu hat der
Versender eine Zollerklärung und eine Eisenbahnübernahmebestätigung auszufüllen, die
jedem Gepäckstück beigefügt werden muss. Gepäckstücke mit fehlenden, falsch oder
unvollständig ausgefüllten Zollerklärungen können nicht versendet werden.
Die Zollbehörden sind berechtigt, das Reisegepäck für Stichproben zurückzuhalten.
Innerhalb der Europäischen Union finden grundsätzlich keine Zollkontrollen statt.
Die Frachtberechnung erfolgt nach Nr. 18.7, 18.9 und 18.11.
Bei Vorlage eines Autozug-Beförderungsausweises kann Reisegepäck von und/oder
nach anderen Bahnhöfen als den auf dem Beförderungsausweis angegebenen abgefertigt werden. Abgangs- und Bestimmungsbahnhof des Reisegepäcks müssen jedoch im
gleichen Land wie der Abgangs- und Zielbahnhof des vom Reisenden benutzten Autozuges liegen.
18.5
Lieferfrist
Die maximale Lieferzeit beträgt:
vier Werktage für Österreich und die Schweiz,
fünf Werktage die Region Südtirol in Italien
sechs Werktage für die restlichen Regionen in Italien.
Der Samstag zählt dabei nicht als Werktag. Der Abholtag zählt nicht zur Laufzeit. Je
nach Lage des Zielortes im Zielland kann die Laufzeit geringer sein.
18.6
Hausabholung und Hauszustellung von Reisegepäck
Im Bereich der DB AG wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen Anschrift abgeholt bzw. zugestellt, der Abholtag zählt nicht zur Lieferfrist dazu.
Die Entgelte für die Abholung/Zustellung werden nach den Bestimmungen des jeweiligen
Beförderers erhoben.
Häfen oder Anlegestellen für Kreuzfahrtschiffe bzw. Flusskreuzfahrten zählen nicht als
Abhol- oder Zustelladresse und sind für das DB Kuriergepäck ausgeschlossen.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
39
18.7
Beförderungspreise
Die Fracht für ein Stück Normal- bzw. Sondergepäck beträgt
- nach Österreich: 39,90 €
- nach Italien:
• 35,90 € nach Südtirol (Postleitzahlenbereich 39000-39999),
• 49,90 € nach Italien (Postleitzahlenbereich 00010-38999 und 40000-98100).
Darin enthalten ist die Vergütung für die Hausabholung und das Entgelt für die dortige
Hauszustellung.
Für die Beförderung von Reisegepäck in die Schweiz beträgt die Fracht: 49,90 € je
Stück Normalgepäck und Sondergepäck.
18.8
Erstattungen
Verlangt ein Reisender die Rückzahlung der Gepäckfracht, so wird ihm gegen Rückgabe
des Gepäcktickets unter den folgenden Bedingungen die Fracht erstattet:
Eine Stornierung muss bis 18 Uhr des Werkvortages der Gepäckabholung erfolgt sein.
Im Rückverkehr von Italien nach Deutschland darf auf dem Transportgutschein kein Abholdatum eingetragen sein.
18.9
Entschädigung bei Verlust oder verspäteter Auslieferung
Bei teilweisem oder gänzlichem Verlust oder bei verspäteter Auslieferung wird eine Entschädigung je Gepäckstück geleistet.
Der Entschädigungsbetrag wird entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des
Europäischen Parlaments und des Rates berechnet.
18.10
Bestimmungen für Reisegepäcksendungen nach Österreich
Im Verkehr mit Österreich wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen
Anschrift abgeholt bzw. zugestellt (Preise siehe Nr. 18.7).
18.11
Ergänzende Bestimmungen für Reisegepäcksendungen von Italien
Für den Rücktransport von Italien nach Deutschland kann ein Transportgutschein zu
gleichen Bedingungen erworben werden. Der Gutschein ist zeitlich nicht befristet für den
Transport jeweils eines Gepäckstückes von Italien nach Deutschland gültig, die Anlieferung an Flughäfen ist nicht möglich.
Die kostenfreie Erstattung ist unbegrenzt möglich. Voraussetzung für die Erstattung ist,
dass auf dem Transportgutschein kein Abholdatum eingetragen worden ist. Die Abholung in Südtirol muss mindestens 2 Werktage vor der gewünschten Abholung bei Insam
Express unter der Telefonnummer (0039) 0471 796110 bzw. online unter der Internetadresse: www.insamexpress.it/bahn beauftragt werden. Abholung und Zustellung in Italien erfolgen in der Regel Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr.
Für jedes zu transportierende Gepäckstück ist dem ausführenden Beförderer (Abholer)
ein gültiger Transportgutschein zu übergeben oder entsprechend zu hinterlegen. Ohne
Transportgutschein ist eine Beförderung nicht möglich. Vor der Übergabe an den Beförderer ist vom Kunden im Feld Abholdatum das Abholdatum handschriftlich einzutragen.
Der ausführende Beförderer ist Insam Express, Via Trebinger 18, 39046 Ortisei, Italien.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
40
19
Fahrgastrechte aufgrund von Zugausfällen und Zugverspätungen
19.1
Allgemeines
Aufgrund der EU-Verordnung 1371/2007 vom 03.12.2009 und der GCC-CIV/PRR erhalten Reisende mit grenzüberschreitenden Fahrkarten grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung im Fall von Zugausfällen und Zugverspätungen, die zu einer verspäteten
Ankunft gegenüber dem veröffentlichten Regelfahrplan am Zielort führen.
19.2
Umfang und Höhe der Entschädigung
Für Fahrkarten des internationalen Verkehrs, die bei der DB erworben wurden, besteht
bei Ausfall und Verspätung von Zügen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung.
Die Bestimmungen gemäß Nr. 9 BB Personenverkehr werden entsprechend angewendet, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
19.2.1
Voraussetzung für eine Entschädigung durch die DB ist, dass die NRT- oder IRTFahrkarte bei der DB erworben wurde. Dabei kann es sich auch um durchgehende Fahrkarten mit Teilstreckennutzung in den IC Bussen oder im Expressbus Saarbrücken – Luxemburg handeln.
Die Entschädigung bei Verspätungen für Inhaber von Passangeboten (Rail Pass Tickets)
ist in den SCIC-RPT geregelt.
Entschädigungen für im Ausland gelöste Fahrkarten sind immer an den Beförderer
(Bahnverwaltung) zu richten, bei der die Fahrkarte gekauft wurde. Anlage 1 enthält eine
Liste der Kundendienststellen der Auslandsbahnen.
19.2.2
Für die Berechnung der Gesamtentschädigung werden neben der Fahrkarte auch zur
Fahrkarte gehörige Reservierungen, Aufpreise und Zuschläge, sofern sie verpflichtend
zu entrichten waren und eindeutig als zugehörig erkennbar sind, addiert.
Für Zugausfälle und -verspätungen, die zu einer verspäteten Ankunft am Zielort von
mindestens 60 Minuten führen, wird eine Entschädigung von 25% des gezahlten Fahrpreises gewährt. Bei einer derartigen Verspätung von mindestens 120 Minuten beträgt
die Entschädigung 50% des gezahlten Fahrpreises.
19.2.3
Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt ist zur Ermittlung des Preises einer einfachen
Fahrt der aufgedruckte Betrag zu halbieren.
Entschädigungsbeträge, die weniger als 4 € betragen, werden nicht ausgezahlt.
19.2.4
Muss der Reisende mit einer Verspätung von mehr als 60 Minn am Zielort rechnen, kann
er auch die Reise abbrechen oder auf einen Fahrtantritt verzichten. Er hat dann anstelle
der Entschädigungsansprüche einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises für den
nicht durchgeführten Teil der Fahrt bzw. einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises
für die bereits durchgeführten Teile der Fahrt (ggf. mit Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit), wenn die Reise aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist.
19.2.5
Bei Fahrkarten zu den Angeboten „Sparpreis Europa“,, Offerta Europa“ und "Offerta
Speciale“, die nur auf einer Teilstrecke genutzt wurden, wird vom gezahlten Festpreis
der nicht-durchfahrene Streckenanteil erstattet, der sich im Flexpreis aus dem Verhältnis
der nicht-durchfahrenen Strecke zur Gesamtstrecke ergibt. Im Falle, dass der Fahrtabbruch einen Streckenteil mit reservierungspflichtigen Globalpreiszügen (Sparpreis Europa London, Sparpreis Europa Schweden, Sparpreis Europa Italien über Brenner, Sparpreis Europa Frankreich) umfasst, wird hierfür der Preis einer dem Flexpreis vergleichbaren Preiskategorie des Globalpreisbeförderers zugrunde gelegt.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
41
19.2.6
Werden Züge des Fernverkehrs, die planmäßig die 1. Klasse führen, nur mit Wagen der
2. Klasse bereit gestellt, erhalten Inhaber einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ - ausgenommen eingetragene Familienkinder - für die 1. Klasse gegen Nachweis gem. Nr.
13.3.1 für die betroffene Fahrt 30 € pro Person erstattet, bei Vorlage von Fahrkarten mit
BahnCard/RAILPLUS-Rabatt werden 22,50 € für die betroffene Fahrt pro Person, ausgenommen eingetragener Familienkinder, erstattet.
19.3
Einreichen der Entschädigungsanträge
Entschädigungsanträge für von der DB ausgegebene grenzüberschreitende Fahrkarten
sind zu richten an:
Servicecenter Fahrgastrechte
D-60647 Frankfurt am Main
Anträge auf Entschädigung können online über www.bahn.de/fahrgastrechte heruntergeladen werden und müssen, wie auch Fahrgastrechts-Formulare (Papieranträge), per
Post an das Servicecenter geschickt werden.
SCIC-NRT (13.12.2015)
Bek 6 vom 30.09.2016
Tfv 701/1
42
Anlage 1
Kundendienststellen
Anlage 1 zu SCIC-NRT :
Liste der Ansprechpartner der für den internationalen Verkehr zuständigen
Kundendienststellen
Beförderer
Beförderer-Code
Abkürzung
Bezeichnung
Postanschrift
Attica
Attica Group
Attica Group
123-125, Syngrou Avenue&3,
Torva street.
GR - 11745 ATHEN
Verwaltung der
Belorussischen Eisenbahn
Ul. Lenina 17
BY-220030 MINSK
BDZ
Bulgarische Staatsbahn
Direktion Personenverkehr
3, Ivan Wazov
BG-1080 SOFIA
B & I Line plc.
Northwall, 12
IRL - DUBLIN 1
BLS Lötschbergbahn
Marketing
Genfergasse 11
CH - 3001 BERN
Tschechische Bahnen AG
Kundenservice/Customer Support
Nábřeží Ludvíka Svobody,
1222/12
CZ – 110 15 PRAHA 1
Luxemburgische Eisenbahnen
Service des Activités Voyageurs
Activité Internationale
Place de la Gare, 9
L - 1616 LUXEMBURG
Rumänische Eisenbahnen
SNTFC„CFR CALATORI » S.A
Service Réglementations en
Trafic International
Bd. Dinicu Golescu 38, Sector 1
RO-010873 BUCURESTI
Chemins de fer Syriens
Direction Generale
B.P. 182
ALEPPO / Syrien
Coras Iompair Eireann
Irish Transport Company
Irish Rail Travel Centre
35 Lower Abbey Street
IRL - DUBLIN 1
3062
(Adria-Verkehr)
BC
0021
SMPS
BDZ
1152
Adresse
Belorussische
Eisenbahn
Bulgarische
Eisenbahnen
B & I Line
Schifffahrtsgesellschaft B & I Line
BLS
Berner Alpenbahn
-Gesellschaft
0063
CD
1154
CFL
0082
CFR CALATORI
1153
CFS
0097
CIE
0060
SCIC-NRT (13.12.2015)
Anlage 1
Kundendienstadressen
Tschechische Bahnen
AG
Luxemburgische
Eisenbahnen
Rumänische
Eisenbahnen
Syrische
Eisenbahnen
Irische Eisenbahnen
a) Telefon
b) E-Mai
c) Fax
a) +30-210-89 19020
b) [email protected]
c) +30-210-89 19029
a) +375-172-25-48-60
b) [email protected]
c) +375-172-27-56-48
a) +359-2-988 5358
b) [email protected]
c) +359-2-981 8940
a) +353-1-724711
c) +353-1-788266-113
a) +41-31-327-2727
c) +41-31-327-2910
a) +420-840-112-113
b) [email protected]
b) [email protected]
a) +40-21-310 63 68
b) [email protected]
c) +40-21-310 63 68
a) +963-21-213 9000
oder 9001
c) +963-21-222 5697
oder 8480
a) +353-1-703-4103
b) brendan.johnson
@irishrail.ie
Anlage 1
Kundendienststellen
Beförderer
Beförderer-Code
Abkürzung
CFM
Adresse
Bezeichnung
Postanschrift
Moldauische
Eisenbahn
Ministerul Transporturilor si
Comunicatiilor al Republici
Moldova
Intreprinderea de Stat
Calea Ferata din Moldova
Str. Vlaicu Pircalab 48
MD-2012 CHISINAU
CP-Longo Curso e Regional
Av. Infante D. Henrique, 73
P – 1900-263 LISBOA
DB Fernverkehr AG
Kundendialog International
Postfach 120655
D-10596 BERLIN
DSB Kundecenter
Kundeservice Udland
Postboks 340
DK - 0900 KØBENHAVN C
Eesti Raudtee
Pikk Street 36
EE-15073 TALLINN
0023
SMPS
CP
0094
DB
Portugiesische
Eisenbahnen
Deutsche Bahn AG
1080
DSB
1186
EVR
0026
SMPS
FS Trenitalia
0083
GYSEV/
Raaberbahn
0043
HML
3061
HZ
1178
IF
SCIC-NRT (13.12.2015)
Anlage 1
Kundendienstadressen
Dänische
Staatsbahnen
Estnische Eisenbahn
Italienische
Eisenbahnen
Raab-Ödenburg-Eben
further Eisenbahn AG
Schifffahrtsgesellscha
ft Hellenic
Mediterranean
Lines
Kroatische
Eisenbahnen
Irish Ferries
a) Telefon
b) E-Mai
c) Fax
a) +373-2-221380
c) +373-2-221380
a) +351-21-1021 258
b) [email protected]
c) +351-21-1021 296
b) [email protected]
a) +45 33533035 oder
+45 33533025
b) [email protected]
c)
a) +372-615-86-10
b) [email protected]
c) +372-615-87-10
Trenitalia S.p.A.
Divisione Passeggeri LH
Commerciale Mercato - Vendita
Internazionale e Charter
b) international.sales@
trenitalia.it
Divisione Passeggeri Regionale
Commerciale Regionale
b) segreteria.regionale@
trenitalia.it
Piazza della Croce Rossa 1
00161 ROMA
Raab-Ödenburg-Ebenfurther
Eisenbahn AG
Györ-Sopron-Ebenfurti Vasút
Mátyás kir.u.19
H-9400 Sopron
Hellenic Mediteranean Lines Co.
Ltd.
4, Loudovikou Sq.
P.O.Box 80057
GR - 18510 PIRAEUS
HZ –Putnicki prijevoz
PJ Daljinski prijevoz
Profitna jedinica Medjunarodni
vlakovi
Mihanoviceva 12
HR - 10000 ZAGREB
Irish Ferries
(Irish Continental Line)
Merron Row, 2/4
IRL - DUBLIN 2
a) +36-99-577-365
b) [email protected]
c) +36-99-577-384
a) +30-210-4225341
b) [email protected]
c) +30-210-4223018 oder
+30-210-4225317
a) +385-1-378-3022
b) [email protected]
c) +385-1-4577-604
a) +353-1-610714
Anlage 1
Kundendienststellen
Beförderer
Beförderer-Code
Abkürzung
IR
0095
IRR
0099
KZH
Adresse
Bezeichnung
Postanschrift
Israelische
Staatsbahnen
General Manager Israël Railways
Central Station, P.O.Box 18085
IL – TEL AVIV 61180
Iraqi Republic Railways
Establishment
Damascus Interlock
IR – BAGHDAD
JC National Company
„Kazakhstan Temir Zholy“
Prospekt Pobedy 98
KZ – 010000 ASTANA
Irakische
Eisenbahnen
Kasachische
Eisenbahn
0027
SMPS
LDZ
Lettische Eisenbahn
0025
SMPS
LG
VAS Latvijas Dzelzcels
Gogola iela 3
LV – 1547 RIGA
Litauische Eisenbahn
AB „Lietuvos Gelenžinkeliai“
Keleiviu vežimo direkcija
Pelesos g. 10
LT-02111 VILNIUS
MAV – START
Bahnpersonenverkehrs AG
Ügyfélszolgálat (Kundendienste)
Kerepesi út 1-3
H - 1087 BUDAPEST
Mazedonische Eisenbahnen
Transport AG-Skopje
Direktion Tarifabteilung
Ul. treta makedonska brigada bb
1000 SKOPJE
Northern Ireland
Railways Co. Ltd Central Station
East Bridge Street
BELFAST - BT 1 - 3 PM
NS Hispeed Klantenservice
P.O.Box 2552
NL - 3500 GN Utrecht
NSB Marked
Servicecenter
Prinsensgt. 7-9
N - 0048 OSLO
ÖBB - Kundendienste
Postfach 222
A-1020 WIEN
Office national des chemins de fer
du Maroc
Direction Commerciale - Division
Commerciale Voyageurs Subdivision Affaires générales
Zankat Abderrahman El Ghafiki
AGDAL
MA - RABAT
0024
SMPS
MAV-START
1155
MZ
1065
NIR
1170
NS
1184
NSB
1076
ÖBB
1181
ONCFM
0093
SCIC-NRT (13.12.2015)
Anlage 1
Kundendienstadressen
MAV-START
Bahnpersonenverkehr
s AG
Mazedonische
Eisenbahnen
Transport AG-Skopje
Nordirische
Eisenbahnen
Niederländische
Eisenbahnen
Norwegische
Staatsbahnen
Österreichische
Bundesbahnen
Marokkanische
Eisenbahnen
a) Telefon
b) E-Mai
c) Fax
a) +972-3-693-7401
c) +972-3-693-7480
a) +9641-884-0450
a) 007-3172-93-44-15 oder
007-3172-93-45-80
b) [email protected]
c) 007-3172-93-95-90 oder
007-3172-93-59-29
a) +371-67233360
b) [email protected]
c)+371-67234635
a)+370-5-269-20 54
b) [email protected]
c) +370-5-269-39 44
a) Call Center:
+36-1-444-44-99
b) eszrevetel@
mav-start.hu
c) +36-1-511 2093
a) +389-2-2449 771
b) [email protected]
c) +389-2-3248 719
c) +44-1-232-899401
b) [email protected]
b) [email protected]
a) +43-5-1717
b) www.oebb.at
a) +37-77-47-47
b) [email protected]
Anlage 1
Kundendienststellen
Beförderer
Beförderer-Code
Abkürzung
OSE
1073
PKP
1251
RAI
0096
RENFE
Adresse
Bezeichnung
Postanschrift
Hellenische
Eisenbahnen AG
Hellenische Eisenbahnen AG
Direction Voyageurs
Section des tarifs
(nationaux/ internationaux)
1 – 3 Rue Karolou
GR - 10437 ATHEN
PKP INTERCITY S.A.
ul. Zelazna 59a
PL – 00-848 WARSZAWA
Direction de l’Exploitation
Place du chemin de fer
Immeuble Chahide Kalantari
RAI
13185 - TEHERAN -IRAN
RENFE
Alta Velocidad – Larga Distancia
Jefatura de G.Atención a Clientes
Avda. Ciudad de Barcelona 6
ES - 28007 MADRID
Offene Aktiengesellschaft
„Russische Eisenbahnen“
Verwaltung für Internationale
Beziehungen
Novo-Bassmannaja Str.2
RU-107174 MOSKVA
Schweizerische Bundesbahnen
Division Personenverkehr
Kundenbeziehungen & Services
Kundendialog
Postfach
CH 3000 Bern 65
SJ Kundtjänst
Box 1028
S-831 29 Östersund
Polnische
Staatsbahnen AG
Eisenbahn der
Republik Iran
RENFE - Operadora
1071
RZD
0020
SMPS
SBB/CFF
1185
SJ
1174
SL
3052
SNCB/NMBS
1088
SNCF
1187
SNCF
1187
SSL
0008
SCIC-NRT (13.12.2015)
Anlage 1
Kundendienstadressen
Eisenbahnen der
Russischen
Föderation
Schweizerische
Bundesbahnen
Schwedische
Eisenbahnen
Silja Line AB
Belgische
Eisenbahnen
Französische
Eisenbahnen
Französische
Eisenbahnen
Sealink Stena Line
Silja Line AB
PL / PB / B.P. 880
FIN - 00101 HELSINKI
SNCB Europe – Customer
Relations
Avenue de la porte de Hal, 40
B - 1060 BRÜSSEL
SNCF – Régularité
14, place de la Gare
F – 14030 Caen CEDEX
Service Relations Clients SNCF
F-62973 ARRAS Cedex 9
Sealink Stena Line
Charter House - Park Street
GB - ASHFORD – TN 2 4 8 E
KENT
a) Telefon
b) E-Mai
c) Fax
a) +30-210-529 7405 oder
+30-210-524 0996
b) [email protected]
oder [email protected]
c) +30-210-524 0996
b) [email protected]
b) [email protected]
a) +7-495-262-1628
b) [email protected]
c) +7-495-975-2411
b) customer.service.
[email protected]
b) www.sj.se,
anklicken: ”in
English/about
SJ/feedback”
a) +358-9-18041
c) +358-9-1804279
c) customer.relations.fr@
b-rail.be
Für Anträge auf
Entschädigung wegen
Verspätung
Für sonstige Fragen
a) +44-2336-47022
Anlage 1
Kundendienststellen
Beförderer
Beförderer-Code
Abkürzung
SV (ehem. ZS)
1172
SZ
1179
TCDD
0075
UZ
0022
SMPS
VL
3029
VR
0010
ŽPCG
Adresse
Bezeichnung
Postanschrift
Serbische
Eisenbahnen
SV – Srbija Voz
Sektor za prevoz putnika
Nemanjina 6
SRB-11000 BEOGRAD
SZ-Slovenske zeleznice
PE Potniski promet
Sluzba za prodajo in tarife
Kolodvorska 11
SL - 1506 LJUBLJANA
TCDD – Isletmesi Geneni
Müdürlügü
Ticaret Dairesi Baskanligi
06330 Gar
TR - ANKARA
Staatliche Verwaltung des
Eisenbahnverkehrs der Ukraine
„Ukrzaliznyza“
Ul. Tverska 5
UA-03680 Kiew 150
Viking Line Ab
PB 35
FIN - 22101 MARIEHAMN
VR Yhteyskeskus
VR Contact Center
Eteläinen Asemakatu 2 A
PL 488 (Vihonkatu 13)
FIN - 11130 Riihimäki
ŽPCG – Zeljeznicki Prevoz Crne
Gore
Sektor za prevoz putnika
Golootočkih žrtava 13
ME-81000 PODGORICA
ZFBH
GENERALNA Direkcija
Musala 2
BA – 71000 SARAJEVO
ZRS – Eisenbahn der Republika
Srpska
Einnahmekontrolle
Svetog Save 71
BA – 74000 DOBOJ
Železničná spoločnost’
Slovensko, a.s.
Kontaktné centrum
Polská 41
SK – 040 01 KOŠICE
Slovenische
Eisenbahn
Türkische
Staatsbahnen
Ukrainische
Eisenbahn
Schifffahrtsgesellscha
ft Viking Line
Finnische
Eisenbahnen
Eisenbahn Crne Gore
0062
ZFBH
0050
ZRS
0044
ZSSK
1156
SCIC-NRT (13.12.2015)
Anlage 1
Kundendienstadressen
Eisenbahnen der
Föderation
Bosnien-Herzegowina
Eisenbahnen der
Republik Srpska
Eisenbahngesellschaf
t Slowakei AG
a) Telefon
b) E-Mai
c) Fax
a) +381-11-361 6761
b) Ljiljana.Rajkovic@
srbrail.rs
c) +381-11-361 6775
a) +386-1-2914 161 oder
323
b) milos.rovsnik@
slo-zeleznice.si
c) +386-1-2914 818
a) +90-312-3112106
b) [email protected]
c) +90-312-3109507
a) +380-44-465 02 00
b) [email protected]
c) +380-44-228-75 20
a) +358-18-26 011
c) +358-18-15 811
b) [email protected]
a)+382-20-441-370
b)direktor.putnicki@
zcg-prevoz.me
c)+382-20-441-370
a) +387-33-663 344
b) [email protected]
c) +387-33-652 396
b) international@
zrs-rs.com
a) ++421-18 188
b) [email protected]
c) ++421-
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
Allgemeine Beförderungsbedingungen für die
Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR)
Gültig ab 3. Dezember 2009
Stand 1. Januar 2015
(ersetzt die Ausgabe vom 1. Oktober 2013)
Öffentlich zugängliches Dokument
Gemäß Punkt 2.5 a) der CIT-Statuten hat das vorliegende Dokument empfehlenden Charakter und
bindet die CIT-Mitglieder insoweit, als sie diese Bestimmungen übernehmen (Opting-in-Prinzip).
Nachtrag Nr.
Gültig ab
1
2
3
Corrigendum
4
5
2009-12-03
2011-01-01
2012-01-01
2012-01-12
2013-10-01
2015-01-01
1
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
4
Präambel
1
Beförderungsbedingungen
4
2
Rechtsgrundlagen
4
3
Beförderungsvertrag
5
4
Beförderungsausweise und Reservierungen
5
4.1
Allgemeines
5
4.2
Erwerb
6
5
Pflichten der Reisenden
6
5.1
Vor Reiseantritt
6
5.2
Während der Reise
7
6
Handgepäck
7
7
Tiere
8
8
Reisegepäck und Fahrzeuge
8
9
Verspätungen
8
9.1
Zugausfälle und erwartete Verspätungen
8
9.2
Erlittene Verspätungen
8
9.3
Behandlung von Erstattungen und Entschädigungen
9
9.4
Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am selben tag
9
9.5
Befreiung von der Haftung für Verspätung
9
10
Hilfeleistung bei Verspätungen
10
11
Personenschäden
10
12
Sachschaden
11
13
Reklamationen und Beschwerden
11
13.1
Reklamationen betreffend Personenschaden
11
13.2
Andere Reklamationen und Beschwerden
11
14
Streitigkeiten
12
14.1
Unternehmen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltend
gemacht werden können
12
14.2
Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen
12
14.3
Gerichtsstand
12
14.4
Anwendbares Recht
12
2
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
Präambel
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungenen für die Eisenbahnbeförderung von Personen
(GCC-CIV/PRR) sollen sicherstellen, dass im nationalen und internationalen
Schienenpersonenverkehr soweit wie möglich und zweckmäßig einheitliche
Vertragsbedingungen zur Anwendung gelangen.
Die GCC-CIV/PRR wurden vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) ausgearbeitet
und sind seinen Mitgliedern zur Anwendung empfohlen. Ihr Inhalt sowie die Liste der
anwendenden Unternehmen können in der CIT-Website www.cit-rail.org und in der
UIC/CIT/CER-Website www.railpassenger.info eingesehen werden, ferner in der Regel bei
deren Verkaufsstellen mit kundendienstlicher Beratung.
1.
Beförderungsbedingungen
1.1 Die GCC-CIV/PRR regeln allgemeine Fragen des Vertragsverhältnisses zwischen
Reisenden und Beförderer. Regelungen, die von diesen GCC-CIV/PRR (Pt. 1.2 nachstehend)
abweichen oder nur für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zugsgattungen oder Tarifangebote
gelten, sind in den besonderen Beförderungsbedingungen geregelt.
1.2 Die besonderen Beförderungsbedingungen können von den GCC-CIV/PRR abweichen.
Sofern sie abweichen, bezeichnen sie genau den Punkt und den Absatz, von dem sie
abweichen. Von den Punkten 9.1, 9.2, 9.3.1, 9.3.4, 9.4, 9.5, 10, 11, 12, 13, 14 GCC-CIV/PRR
kann nur zu Gunsten des Reisenden abgewichen werden, es sei denn, die
Fahrgastrechteverordnung (PRR) ist nicht anwendbar (in Nicht-EU-Mitgliedstaaten oder auf
Verkehrsleistungen, die von der PRR ausgenommen sind).
1.3Allgemeine wie besondere Beförderungsbedingungen werden mit Abschluss des
Beförderungsvertrages dessen Bestandteil (Pt. 3.2 nachstehend).
2.
Rechtsgrundlagen
2.1 Die Eisenbahnbeförderung von Personen unterliegt nach Maßgabe der anwendbaren
Bestimmungen oder vertraglichen Vereinbarungen:
a. den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale
Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV – Anhang A zum COTIF) und/oder
b. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
(PRR) und/oder
c. dem Landesrecht.
Schließt eine Beförderung auf der Schiene, die Gegenstand eines einzigen Vertrages ist,
Verkehrsleistungen in der Luft, auf der Straße, auf Binnengewässern und zur See ein, so
unterliegt jede der Verkehrsleistungen dem auf diesen Transportträger nach Maßgabe der
anwendbaren Bestimmungen oder vertraglichen Vereinbarungen anwendbaren Recht,
vorbehältlich der Bestimmungen der Artikel 1 und 31 CIV.
3
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
3.
Beförderungsvertrag
3.1 Der Beförderungsvertrag verpflichtet den oder die an der Durchführung des
Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer, den Reisenden vom Abgangs- bis zum
Bestimmungsort zu befördern.
3.2 Der Beförderungsvertrag setzt sich zusammen aus:
a. den GCC-CIV/PRR,
b. den besonderen Beförderungs-bedingungen des oder der Beförderer, und
c. den Angaben im Beförderungsaus-weis (Pt 4.1.3 nachstehend).
Widersprechen sich die GCC-CIV/PRR und die besonderen Beförderungsbedingungen, haben
Letztere Vorrang vor den GCC-CIV/PRR. Im Fall von Widersprüchen zwischen Bestimmungen
der besonderen Beförderungsbedingungen gilt die für den Reisenden vorteilhaftere Regelung.
3.3 Der Beförderungsvertrag wird im Beförderungsausweis festgehalten, entweder in
herkömmlicher Papierform oder als elektronischer Beförderungsausweis (im Folgenden
„e-Beförderungsausweis“). Der Beförderungsausweis dient bis zum Beweis des Gegenteils als
Nachweis für den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages.
3.4 Vorbehältlich der in Pt. 3.5 und 3.6 genannten Fälle dokumentiert ein Beförderungsausweis
einen Beförderungsvertrag.
3.5 Mehrere Beförderungsausweise in herkömmlicher Papierform dokumentieren mehrere
Beförderungsverträge. Sie dokumentieren nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn
die besonderen Beförderungsbedingungenen dies vorsehen.
Mehrere e-Beförderungsausweise dokumentieren mehrere Beförderungsverträge. Sie
dokumentieren nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn sie elektronisch verknüpft
sind und wenn die besonderen Beförderungsbedingungenen dies vorsehen.
3.6 Soweit aus den besonderen Beförderungsbedingungen klar ersichtlich, kann ein einziger
Beförderungsausweis auch mehrere Beförderungsverträge dokumentieren.
3.7 Der Transfer zwischen Bahnhöfen im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehrsträgern
als der Eisenbahn (Bus, Tram, Metro, Taxi, Velo) oder zu Fuß, bilden nicht Gegenstand des
Eisenbahnbeförderungsvertrages und erfolgen zu den für den betreffenden Verkehrsträger
geltenden Rechtsvorschriften.
3.8 Erfolgt vor oder nach einer Schienenbeförderung, oder zwischen zwei
Eisenbahnverkehrsleistungen, eine Beförderung mit einem anderen Verkehrsträger, so bilden
sie nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn dafür ein einziger Beförderungsausweis
ausgestellt wird, vorbehältlich Punkt 3.6, oder wenn dies die besonderen
Beförderungsbedingungen des oder der betroffenen Beförderer vorsehen.
4.
Beförderungsausweise und Reservierungen
4.1 Allgemeines
4.1.1 Die Beförderer oder ihre Verbände legen Form und Inhalt der Beförderungsausweise
sowie die beim Druck und Ausfüllen zu verwendenden Sprachen und Schriftzeichen fest.
4.1.2 Für elektronische Beförderungsausweise gelten besondere Beförderungsbedingungenen.
Die Angaben im e-Beförderungsausweis sind in lesbare Schriftzeichen umwandelbar.
4.1.3 In der Regel bezeichnet der Beförderungsausweis den oder die an der Durchführung des
Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer, das den Beförderungsausweis ausgebende
Unternehmen, die Wegstrecke, den Preis, die Geltungsdauer des Beförderungsausweises, die
anwendbaren Beförderungsbedingungen und gegebenenfalls den Namen des Reisenden, den
Reisetag, die Zugnummer und den reservierten Platz. Das ausgebende Unternehmen und die
Beförderer sind in der Regel mit Codes angegeben. Die zugehörige Liste steht unter www.citrail.org und www.railpassenger.info zur Verfügung.
4.1.4 Die besonderen Beförderungsbedingungen legen fest, in welchen Fällen die Reservierung
möglich oder obligatorisch ist.
4
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
4.1.5 Die besonderen Beförderungsbedingungen regeln die Voraussetzungen und Modalitäten
von Ermäßigungen (z.B. für Kinder, Reisegruppen, etc.).
4.1 Erwerb
4.2 1 Die Beförderungsausweise werden entweder direkt von Verkaufsstellen des Beförderers
oder indirekt von hierzu ermächtigten Verkaufsstellen verkauft. Wenn Beförderer, die nicht an
der Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligt sind oder Dritte (z.B. Reisebüros)
Beförderungsausweise verkaufen, gelten diese als Vermittler und übernehmen keine Haftung
aus dem Beförderungsvertrag.
4.2.2 Der nicht auf den Namen des Reisenden ausgestellte Beförderungsausweis ist
übertragbar. Der Handel mit Beförderungsausweisen ist den Reisenden untersagt.
4.2.3 Kann der Beförderungsausweis in einer anderen als der Landeswährung oder einer
anderen als der vom Beförderer verwendeten Währung bezahlt werden, sind die Währung und
der Umrechnungskurs nach den Bestimmungen dieses Beförderers zu veröffentlichen.
4.2.4 Die Rückgabe und der Umtausch des Beförderungsausweises sowie die Erstattung des
Beförderungspreises – außer bei Zugsausfällen oder -verspätungen (Pt. 9.1.1 nachstehend) –
richten sich nach den besonderen Beförderungsbedingungen der Beförderer; diese legen auch
die Kosten fest. Der Umtausch gilt in der Regel als Auflösung und Neuabschluss des
Beförderungsvertrages. Unleserliche oder beschädigte Beförderungsausweise können
zurückgewiesen werden. Erstattungen werden in der beim Kauf des Beförderungsausweises
verwendeten Zahlungsart oder gegebenenfalls in Form von Gutscheinen geleistet.
4.2.5 Reisende, welche das e-Beförderungsausweissystem missbrauchen, können vorbehaltlich
des anwendbaren Landesrechtes von diesem System und dem Selbstausdruck der
Beförderungsausweise ausgeschlossen werden.
4.2.6 Verlorene oder gestohlene Fahrausweise werden weder ersetzt noch erstattet.
5.
Pflichten des Reisenden
5.1 Vor Reiseantritt
5.1.1 Der Reisende hat den Beförderungspreis im Voraus zu bezahlen und sich zu
vergewissern, ob dieser gemäß seinen Angaben ausgestellt ist
5.1.2 Vorbehaltlich besonderer Beförderungsbestimmungen hat der Reisende nach dem Kauf
des Beförderungsausweises kein Anrecht auf nachträgliche Ermäßigungen.
5.1.3 Die besonderen Beförderungsbedingungen legen fest, ob der Reisende den
Beförderungsausweis vor dem Einsteigen selbst zu entwerten hat.
5.1.4 Der Beförderungsausweis ist ungültig, wenn vom Reisenden einzutragende Angaben
fehlen, die ihm obliegende Entwertung fehlt oder wenn er nachträglich geändert oder verfälscht
wurde. Die besondere Beförderungsbedingungen regeln das Verfahren für solche Fälle.
5.1.5 Sind die elektronischen Daten oder ein Sicherheitszertifikat im e-Beförderungsausweis
nicht lesbar, hat der Reisende einen neuen Beförderungsausweis zu lösen. Er kann die Daten
des e-Beförderungsausweises beim ausgebenden Unternehmen zur Klärung oder Erstattung
einreichen.
5.1.6 Die besonderen Beförderungsbedingungen legen fest, ob und unter welchen
Bedingungen Kinder alleine reisen dürfen.
5.1.7 Behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität teilen ihren Bedarf an
Hilfeleistung mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise mit. Um die Hilfeleistung gemäß
Zugangsregeln des Beförderers in Anspruch nehmen zu können, sind seine Weisungen zu
befolgen. Die Beförderer können gegebenenfalls Vereinbarungen für kürzere Mitteilungszeiten
anbieten.
5.2 Während der Reise
5.2.1 Der Reisende muss vor der veröffentlichten fahrplanmäßigen Abfahrtszeit in den Zug
einsteigen, damit dieser pünktlich abfahren kann. Steigt er nicht vor der Abfahrtzeit oder
5
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
innerhalb der in den besonderen Beförderungsbedingungen angegebenen Zeitspanne zu, ist
der Zutritt zum Zug nicht mehr gewährleistet.
5.2.2 Der Reisende muss im Besitz eines für die ganze Reise gültigen Beförderungsausweises
sein. Er hat ihn auf Verlangen dem Bahnpersonal vorzuweisen und bis zum Verlassen des
Bestimmungsbahnhofes aufzubewahren. Reisende ohne gültigen Beförderungsausweis haben
außer dem Beförderungspreis gegebenenfalls einen Zuschlag zu bezahlen; ansonsten können
sie von der Beförderung ausgeschlossen werden.
5.2.3 Reisende mit besonderen Beförderungsausweisen (z.B. e-Beförderungsausweise oder
Beförderungsausweise die auf ihren Namen ausgestellt, zu ermäßigten Preisen ausgegeben,
oder mit besonderen Zahlungsarten beglichen werden) müssen jederzeit ihre Identität und
Berechtigung gemäß den besonderen Beförderungsbedingungen nachweisen können.
5.2.4 Das Bahnpersonal kann zu Kontrollzwecken Beförderungsausweise einziehen. Der
Reisende erhält in diesem Falle einen Ersatzbeförderungsausweis oder eine Quittung.
5.2.5 Vorbehaltlich der besonderen Beförderungsbedingungen darf der Reisende seine Reise
nicht unterbrechen, um sie später nach Belieben fortzusetzen.
5.2.6 Der Beförderungsausweis berechtigt zur Fahrt in der angegebenen Wagenklasse und zur
Belegung des gegebenenfalls reservierten Platzes. Die besonderen Beförderungsbedingungen
regeln jene Fälle, in denen auf einer Teilstrecke nur Wagen einer tieferen Klasse geführt
werden. Reservierte Plätze sind innert 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von dem Bahnhof,
ab dem die Reservierung erfolgt ist, zu belegen, andernfalls der Reisenden seinen
Platzanspruch verliert.
5.2.7 Jeder Reisende darf nur einen Platz belegen. Plätze, die für Personen mit eingeschränkter
Mobilität oder für Familien mit Kindern reserviert sind, sind freizugeben.
5.2.8 Der Reisende hat den Anordnungen des Personals der Beförderer, der Bahnhofbetreiber
und der Infrastrukturbetreiber Folge zu leisten und insbesondere die Vorschriften für die
Benutzung der Anlagen und Einrichtungen sowie die Zugangskontrollen zu bestimmten Zügen
zu beachten.
5.2.9 Der Reisende hat alle zoll- oder sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften zu
beachten.
5.2.10 In Nichtraucherbereichen ist das Rauchen auch mit Zustimmung der übrigen Reisenden
nicht gestattet.
5.2.11 Der Beförderer kann die missbräuchliche Benutzung von Alarm- und Notfalleinrichtungen
nach den Bestimmungen des anwendbaren Landesrechts ahnden.
5.2.12 Reisende, die für die Sicherheit des Betriebes oder der Mitreisenden eine Gefahr
darstellen oder die Mitreisende in unzumutbarer Weise belästigen, können ohne Anspruch auf
Erstattung des Beförderungspreises von der Beförderung ausgeschlossen werden.
6.
Handgepäck
6.1 Der Reisende darf leicht tragbares, dem Reisezweck dienendes Handgepäck mitnehmen,
das auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen deponiert werden kann. Er muss es
beaufsichtigen und, falls vorgeschrieben, kennzeichnen. Das Handgepäck darf andere
Reisende und den Eisenbahnbetrieb nicht behindern und beispielsweise anderen Reisenden,
anderem Handgepäck oder der Eisenbahnausrüstung Schaden zufügen. Die besonderen
Beförderungsbedingungen legen die etwaigen Sanktionen fest.
6.2 Für gefährliche Güter gilt die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter (RID – Anlage C zum COTIF) und insbesondere Unterabschnitt 1.1.3.8 von
dessen Anhang (www.otif.org). Grundsätzlich sind einzig Stoffe und Gegenstände zugelassen,
die einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder
für die Freizeit und den Sport bestimmt sind.
6
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
6.3 Die Mitnahme von Waffen und Munition in die Züge ist untersagt. Die besonderen
Beförderungsbedingungen legen die Ausnahmen und Modalitäten fest.
6.4 Fundgegenstände sind dem Bahnpersonal sofort zu melden. Der Beförderer kann
unbeaufsichtigtes Handgepäck samt Inhalt überprüfen, aus dem Zug entfernen und zerstören,
falls der Beförderer oder die Behörden es als Gefahr für die Sicherheit des Betriebes oder der
Reisenden ansehen.
6.5 Für die Mitnahme von Fahrrädern als Handgepäck gelten die besonderen
Beförderungsbedingungen.
7.
Tiere
7.1 Der Reisende darf insoweit Tiere in die Züge mitnehmen, als die Beförderer es zulassen.
Die besonderen Beförderungsbedingungen legen die Modalitäten fest.
7.2. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts gelten für Blindenhunde und Begleithunde
behinderter Personen keine Einschränkungen sofern diese als solche erkennbar sind.
8.
Reisegepäck und Fahrzeuge
Falls die Beförderer die Beförderung von begleitetem Reisegepäck und Fahrzeugen anbieten,
gelten besondere Beförderungsbedingungen.
9.
Verspätungen
9.1 Zugausfälle und erwartete Verspätungen
9.1.1 Fällt der Zug aus oder ist er verspätet, und ist nach Erfahrung des Beförderers objektiv
davon auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäß Beförderungsvertrag mit mehr als 60
Minuten Verspätung erreicht wird, kann der Reisende unter den Bedingungen in Punkt 9.1.3
nachstehend:
a. für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder
durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise Erstattung des
Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtort
verlangen, oder
b. seine Reise bei nächster Gelegenheit, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden,
wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen.
9.1.2 Ist der Beförderungsausweis auch für die Rückfahrt gültig und führt der Reisende diese
planmäßig durch, wird nur jener Teil des Beförderungspreises erstattet, welcher der einfachen
Fahrt entspricht.
9.1.3 Rückbeförderung zum Abfahrtort oder Fortsetzung der Reise sind nur mit den an der
Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderern möglich. Sie erfolgen unter
vergleichbaren Bedingungen wie die ursprüngliche Reise.
9.2 Erlittene Verspätungen
9.2.1 Macht der Reisende keine Ansprüche nach Pt. 9.1.1 a) vorstehend geltend und erreicht er
den Bestimmungsort gemäß Beförderungsvertrag mit 60 Minuten oder mehr Verspätung,
entschädigt ihn der Beförderer mit 25% des nach Pt. 9.3.1 berechneten Beförderungspreises.
Bei Verspätungen von 120 Minuten oder mehr beträgt die Entschädigung 50% des nach Pt.
9.3.1 berechneten Beförderungspreises. Vorbehalten bleiben Pt.9.5.1 und 9.5.2 nachstehend.
9.2.2 Das Bahnpersonal des verspäteten Zuges oder anderes dazu ermächtigtes Personal stellt
dem Reisenden auf Wunsch eine Bestätigung über die Verspätung aus.
7
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
9.3 Behandlung von Erstattungen und Entschädigungen
9.3.1 Für die Berechnung von Entschädigungen ist der auf den verspäteten Zug entfallende
Beförderungspreis maßgebend. Weist der Beförderungsausweis diesen nicht gesondert aus,
wird jener Betrag zugrunde gelegt, den der Reisende für eine auf diesen Zug beschränkte Reise
hätte bezahlen müssen. Für ermäßigte und Promotionsangebote, Beförderungsausweise mit
integrierter Reservierung, Zeitfahrkarten und andere Bahnbeförderungspässe gelten die
besonderen Beförderungsbedingungen.
9.3.2 Der maßgebende Beförderungspreis für Erstattungen und Entschädigungen schließt
Nebenkosten (Reservierungen, Zuschläge etc.) ein, etwaige Servicegebühren dagegen aus.
9.3.3 Der Beförderer kann Erstattungen und Entschädigungen in Form von Gutscheinen leisten.
In der Regel können diese nur beim ausgebenden Beförderer und/oder für die bezeichnete
Verkehrsleistung eingelöst werden. Auf Verlangen des Reisenden leistet der Beförderer die
Erstattungen und Entschädigungen in der von ihm festgelegten Weise in Geld, z.B. mittels
Überweisung, Gutschrift oder in bar.
9.3.4 Erstattungen und Entschädigungen werden innerhalb eines Monats nach
Geltendmachung bei der zuständigen Stelle (Pt. 13.2.1) erledigt. Beträge unter 4 EUR werden
in der Regel nicht ausbezahlt. Etwaige Überweisungskosten gehen zu Lasten des Beförderers.
9.4 Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am selben Tag
Wenn der Reisende wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses seine Reise
nicht entsprechend dem Beförderungsvertrag am selben Tag fortsetzen kann oder wenn ihm die
Fortsetzung der Reise unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar ist, erstattet der
Beförderer vorbehaltlich des Punktes 9.5.3 die entstandenen angemessenen Auslagen für die
Benachrichtigung wartender Personen und
a. ist für eine angemessene Unterkunft einschließlich erforderlichem Transfer besorgt, oder
b. erstattet die Kosten für die angemessen Unterkunft einschließlich erforderlichem Transfer.
Der Beförderer kann die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln anbieten (Bus, Metro, Taxi,
etc.).
9.5 Befreiung von der Haftung für Verspätungen
9.5.1 Der Beförderer ist von seiner Haftung für erlittene Verspätungen (Pt. 9.2 vorstehend)
befreit, insoweit sie auf Verkehrsleistungen zurückzuführen sind, die:
a. vollständig außerhalb des Gebiets eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz und von
Norwegen erbracht wurden;
b. teilweise außerhalb des Gebiets eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz und von
Norwegen erbracht wurden, sofern die Verspätung außerhalb eines dieser Staaten
eintrat;
c. von den PRR ausgenommen sind;
d. nicht Teil des Beförderungsvertrages bilden (Bus, Tram Metro, Taxi, Velo zwischen
Bahnhöfen im gleichen Ballungsraum);
e. durch andere Verkehrsträger (Luftfahrt, Busverkehr oder See- und Binnenschifffahrt)
erbracht wurden: In diesem Fall richtet sich die Haftung für erlittene Verspätungen für
jeden Transportträger nach dem auf ihn anwendbaren Regelungen.
9.5.2 Ferner ist der Beförderer von seiner Haftung für erlittene Verspätungen (Pt. 9.2
vorstehend) befreit, wenn der Reisende vor Kauf des Beförderungsausweises über mögliche
Verspätungen informiert wurde oder wenn bei der Fortsetzung der Reise mit einem anderen
Verkehrsdienst oder eine andere Strecke die Verspätung bei seiner Ankunft am Zielort gemäß
Beförderungsvertrag weniger als 60 Minuten beträgt.
8
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
9.5.3 Der Beförderer ist von seiner Haftung für Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am
selben Tag (Pt. 9.4 vorstehend) befreit, wenn das Ereignis zurückzuführen ist auf:
a. außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die der Beförderer trotz
Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren
Folgen er nicht abwenden konnte;
b. Verschulden des Reisenden;
c. Verhalten eines Dritten, das der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles
gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte;
der Infrastrukturbetreiber oder ein anderes Unternehmen, das dieselbe
Eisenbahninfrastruktur benutzt, gelten nicht als Dritte;
d. Verkehrsbeschränkungen zufolge Streiks, wenn der Reisende hierüber angemessen
informiert wurde.
10. Hilfeleistung bei Verspätungen
Bei voraussichtlicher Verspätung des Zuges von 60 Minuten und mehr ergreift der Beförderer
alle zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Erleichterung der Lage der Reisenden.
Unter Berücksichtigung der Wartezeiten und soweit möglich, beinhalten sie die Abgabe von
Erfrischungen und Mahlzeiten und gemäß Punkt 9.4 vorstehend die Unterbringung in
Unterkünften und die Organisation alternativer Beförderungsmöglichkeiten. Personen mit
eingeschränkter Mobilität genießen besondere Aufmerksamkeit.
11. Personenschäden
11.1 Die Haftung des Beförderers bei Tötung und Verletzung von Reisenden richtet sich nach
den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV, unbeschadet geltenden Landesrechtes, das den
Reisenden weitergehenden Schadenersatz gewährt. Für Binnenbeförderungen in Nicht-EUMitgliedstaaten richtet sich die Haftung nach dem anwendbaren Landesrecht. Vorbehaltlich
Artikel 31 CIV richtet sich die Haftung der Seebeförderer nach dem geltenden Seerecht.
11.2 Sofern eine Verkehrsleistung nicht von den PRR ausgenommen ist, leistet der gemäß Art.
56 § 1 in Verbindung mit Art. 26 § 5 CIV haftbare Beförderer zur Deckung unmittelbarer
wirtschaftlicher Bedürfnisse an den Reisenden oder seine Hinterbliebenen im Fall der Tötung
und Verletzung eines Reisenden in einem EU-Mitgliedstaat einen angemessenen Vorschuss.
Im Fall der Tötung ist dieser auf 21'000 EUR je Reisender begrenzt. Im Fall von Verletzungen
ist er auf 21'000 EUR der anfallenden angemessenen Kosten je Reisender begrenzt.
11.3 Vorschüsse stellen keine Haftungsanerkennung des Schadenereignisses dar und werden
auf etwaige spätere Schadenersatzzahlungen angerechnet. Ist eine Haftung des Beförderers
nicht gegeben, kann dieser bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schadensverursachung durch
den Reisenden oder im Falle fehlender Berechtigung des Zahlungsempfängers die geleisteten
Vorschüsse zurückerlangen.
11.4 Soweit es mit der Wahrung seiner Interessen vereinbar ist, leistet der Beförderer, der seine
Haftung ablehnt, auf Wunsch des Reisenden bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten Unterstützung (gegebenenfalls Weiterleiten von
Unterlagen, Einsicht in Untersuchungsberichte, Herausgabe von Akten etc.).
9
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
12. Sachschaden
Die Haftung des Beförderers für Handgepäck und Tiere unter Obhut des Reisenden richtet sich
nach den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV, unbeschadet geltenden Landesrechtes, das den
Reisenden weitergehenden Schadenersatz gewährt. Für Binnenbeförderungen in Nicht-EUMitgliedstaaten richtet sie sich nach dem anwendbaren Landesrecht. Für Mobilitätshilfen von
Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität gilt in EU-Mitgliedstaaten, der
Schweiz und Norwegen, die Haftungsobergrenze gemäß Art. 34 CIV nicht.
13. Reklamationen und Beschwerden
13.1 Reklamationen betreffend Personenschaden
13.1.1 Reklamationen betreffend die Haftung des Beförderers bei Tötung und Verletzung von
Reisenden hat der Berechtigte innerhalb von 12 Monaten, nachdem er vom Schaden Kenntnis
erhalten hat, schriftlich an denjenigen Beförderer zu richten, der die Beförderungsleistung, bei
der sich der Unfall ereignet hat, gemäß Beförderungsvertrag zu erbringen hatte. Wurde dieser
Teil der Beförderung nicht vom Beförderer, sondern von einem ausführenden Beförderer
erbracht, kann der Berechtigte die Reklamation stattdessen auch an Letzteren richten.
13.1.2 Bildete die Beförderung Gegenstand eines einzigen Vertrages und wurde sie von
aufeinanderfolgenden Beförderern ausgeführt, kann die Reklamation auch an den ersten oder
letzten Beförderer sowie an den Beförderer gerichtet werden, der im Staat des Wohnsitzes oder
des gewöhnlichen Aufenthaltes des Reisenden seine Hauptniederlassung oder die
Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle hat, durch die der Vertrag geschlossen worden ist.
13.2 Andere Reklamationen und Beschwerden
13.2.1 Andere Reklamationen sowie Beschwerden hat der Berechtigte innerhalb von drei
Monaten, nach Beendigung der Reise schriftlich an das ausgebende Unternehmen oder einen
an der Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer zu richten. Der Reisende
muss das Original des Beförderungsausweises und alle weitern dienlichen Dokumente (z.B.
Verspätungsbescheinigung des Beförderers) vorweisen.
13.2.2 Der Beförderer, bei dem die Reklamation oder Beschwerde eingereicht wurde, erteilt
dem Reisenden innerhalb eines Monats nach deren Eingang eine begründete Antwort.
Gegebenenfalls leitet er die Reklamation oder Beschwerde, unter gleichzeitiger
Benachrichtigung des Reisenden, an das den Beförderungsausweis ausgebende Unternehmen
weiter. Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Reklamation oder Beschwere
erhält der Reisende entweder vom Beförderer, bei dem die Reklamation oder Beschwerde
eingereicht wurde, oder vom ausgebenden Unternehmen eine abschließende Antwort.
13.2.3 Fachstelle, Adresse und Korrespondenzsprache können unter www.railpassenger.info
oder www.cit-rail.org eingesehen werden, ferner auf den Websites der die GCC-CIV/PRR
anwendenden Unternehmen sowie in der Regel bei deren Verkaufsstellen mit
kundendienstlicher Beratung.
10
Anlage 2a
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015
14. Streitigkeiten
14.1 Unternehmen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltende gemacht werden können
14.1.1 Schadenersatzansprüche auf Grund der Haftung des Beförderers bei Tötung und
Verletzung von Reisenden können nur gegen denjenigen Beförderer gerichtlich geltend
gemacht werden, der die Beförderungsleistung, bei der sich der Unfall ereignet hat, gemäß
Beförderungsvertrag zu erbringen hatte Wurde dieser Teil der Beförderung nicht vom
Beförderer, sondern von einem ausführenden Beförderer erbracht, können die Ansprüche
stattdessen gegen Letzteren geltend gemacht werden.
14.1.2 Ansprüche auf Erstattung von Beträgen, die für den Beförderungsvertrages gezahlt
worden sind, können gegen den Beförderer gerichtlich geltend gemacht werden, der den Betrag
erhoben hat, oder gegen den Beförderer, zu dessen Gunsten der Betrag erhoben worden ist.
14.1.3 Erstattungs- und Entschädigungsansprüche für Verspätungen oder sonstige Ansprüche
auf Grund des Beförderungsvertrages können nur gegen den ersten, den letzten oder
denjenigen Beförderer gerichtlich geltend gemacht werden, der den Teil der Beförderung
ausgeführt hat, in dessen Verlauf die den Anspruch begründende Tatsache eingetreten ist.
14.1.4 Für Ansprüche auf Grund des Beförderungsvertrages für Reisegepäck und Fahrzeuge
gilt Artikel 56 § 3 CIV
14.1.5 Hat der Berechtigte die Wahl unter mehreren Unternehmen, so erlischt sein Wahlrecht,
sobald die Klage gegen eines der Unternehmen erhoben ist.
14.2 Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen
Die Fristen für das Erlöschen von Ansprüchen und die Verjährung gemäß Artikel 58 bis 60 CIV
sind auf alle Schadenersatzansprüche, welche auf dem Beförderungsvertrag gründen,
anwendbar (drei Jahre für Schadenersatzansprüche aufgrund der Haftung des Beförderers bei
Tötung und Verletzung; ein Jahr für die übrigen Ansprüche, welche sich aus dem
Beförderungsvertrag herleiten).
14.3 Gerichtsstand
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag können nur vor Gerichten der Mitgliedstaaten der
Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) oder der EU
geltend gemacht werden, auf dessen Gebiet der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Hauptniederlassung oder die Zweigniederlassung oder
Geschäftsstelle hat, die den Beförderungsvertrag geschlossen hat. Andere Gerichte können
nicht angerufen werden.
14.4. Anwendbares Recht
Sind mehrere Landesrechte anwendbar, gilt das Recht des Staates, in dem der Berechtigte
seinen Anspruch geltend macht, einschließlich der Kollisionsnormen.
11
Regulation 1371/2007 on rail passenger rights
Summary Table - Information on national exemptions (situation in May 2015)
Domestic Rail Services
International rail services beyond external EU
borders
Urban, suburban and regional services
Country
Yes
Exemptions
Time-limit
Austria
Belgium
Bulgaria
Articles 4, 5, 6(1), 8, 10, 13, 15, 16,
17, 18, 20 (2) - 25
5 years
Czech Republic Art 8, 10, 17 18(2)(a) and (b), 18(3),
Annex I Art 7(2)(b), 17(2)(b),
24(3)(b), 32, and Annex II
5 years
Croatia
5 years
Art 13,15,16,17,18,25 and 28
Denmark
Estonia
Yes
Exemptions
X Urban: All provisions of the Regulation
except for those provided in Art 2(3);
Suburban and regional: Art 16, 17, 18(4),
28, 15 in conjuction with Annex I Title IV
Chapter II: € 80 cost limit for hotel and € 50
for taxi (not applicable to disabled
persons).
X
No
Articles 4, 5, 6(1), 8, 10, 13, 15, 16, 17, 18, 20
(2) - 25
Time-limit
unlimited
Yes
Exemptions
Time-limit
X
Articles 4, 5, 6(1), 8, 10, 13, 15, 16,
17, 18, 20 (2) - 25
5 years
5 years
X
Art 13,15,16,17,18,25 and 28
5 years
No
X
X
5 years
X
Art 10, 13(2), 15, 16, 17, 18(2), (4)
and (5) and 22
No
X
Art 13,15,16,17,18,25 and 28
5 years
X
X
Art 10, 13(2), 15, 18(2), (4) and (5) and 22
5 years
Art 10, 13(2), 15, 16, 17 and 22
5 years
Finland
X As regards regional services limited to
Helsinki Metropolitan Region (HelsinkiKirkkonummi, Helsinki-Karjaa, HelsinkiVantaankoski, Helsinki-Riihimäki, HelsinkiLahti and Lahti-Riihimäki) and only related
to Art 10, 17 and 18(2)(a) and (b)
unlimited
Only those related to services
to/from Russia.
5 years
France
X All provisions of the Regulation except for
those provided in Art 2(3)
unlimited
X
Germany
X Art 8 (2), Art 15 - 18 (modifications), 18 (2)
a), 27 (3), 28, 29 (1) sentence 1, and for
services run mainly on account of their
historical significance or for the purposes
of tourism
unlimited
X
Greece
Art 10, 13, 15, 16, 17, 18 and 28
5 years
Art 10, 13, 15, 16, 17, 18 and 28
5 years
Hungary
Art 8(2), 10(1), (2) and (4), 17,
18(2)(a) and (b), 18(5), 21(1) and
23
Art 13, 15, 21 and 23
5 years
All provisions of the Regulation with the
exemption of what established in Art 2(3)
5 years
5 years
Art 13, 15, 21 and 23
5 years
Latvia
All provisions of the Regulation
except for those provided in Art
2(3)
5 years
All provisions of the Regulation except for
those provided in Art 2(3)
5 years
Lithuania
Art. 8 (2) and (3) (Annex II), 13,
21, 22, 23 and 24
5 years
Ireland
Italy
X
Luxembourg
5 years
All provisions of the Regulation except for
those provided in Art 4, 5, 8(1), 9, 11, 12,
16, 19, 20(1), 21(2), 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29.
unlimited
Portugal
All provisions of the Regulation
except for those provided in Art
2(3) as well as Art 8, 10,13-17,
18(2), 20(2), 27, 28, as well as
art.6-14 &32 of Annex I, Annex II,
Annex III • PT confirm that
All provisions of the Regulation
except for those provided in Art
2(3)
5 years
All provisions of the Regulation except for
those provided in Art 2(3) as well as Art 8,
10,13-17, 18(2), 20(2), 27, 28, as well as
Art.6-14 &32 of Annex I, Annex II, Annex III
5 years
5 years
All provisions of the Regulation except for
those provided in Art 2(3)
unlimited
Slovakia
X
Art. 13, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23,
25 and 28
5 years
not applicable
5 years
X All provisions of the Regulation
5 years
X
X
All provisions of the Regulation except for
those provided in Art 2(3)
X
All provisions of the Regulation
X
Art. 8(3), 10, 21 (1)
Slovenia
5 years
unlimited
Poland
Romania
5 years
X
X All provisions of the Regulation except for
those provided in Art 2(3)
X
Netherlands
Art 10, 13, 15, 16, 17, 18 and 28
related to services to Serbia,
other countries via FYROM and
Turkey
Art 10(1), (2) and (4), 18(2)(a) and
(b), 18(5), 21(1) and 23
X
Art. 8(3), 10, 21 (1)
5 years
All provisions of the Regulation
except for
those provided in Art 2(3)
5 years
X
unlimited
X
Spain
X Art. 10, 21 - 24
unlimited
X
Sweden
X Art. 7,8 10 (1) and (4), 15, 16, 17 and 18
5 years
X
unlimited
X
UK
All provisions of the Regulation
except for those provided in Art
2(3)
5 years
All provisions of the Regulation except for
those provided in Art 2(3)
Anlage 3
Auszüge aus EWT
Besondere Internationale Beförderungsbedingungen
für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr
(SCIC-EWT)
Gültig vom 13. Dezember 2015
1
Anlage 3
Auszüge aus EWT
INHALTSVERZEICHNIS
GLOSSAR ........................................................................................................................ 3
Teil I - Allgemeine Bestimmungen ................................................................................. 5
1 Anwendungsbereich der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für
Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr
(SCIC-EWT; im Weiteren „Besondere Bedingungen“) ..................................................... 5
2 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen für die Beförderung ........................................ 5
5 Beteiligte Beförderer ......................................................................................................... 5
Teil II - Allgemeine Beförderungsbedingungen des Ost-West-Verkehrs (SCIC-EWT) 6
6 Beförderungsausweis, Reservierungen, Zusatzleistungen .............................................. 6
Teil III - Besondere Beförderungs- und Tarifbedingungen ......................................... 13
7 Beförderungspreise ......................................................................................................... 13
8 Arten der Beförderungsausweise ................................................................................... 13
9 Verkauf im Zug ................................................................................................................ 13
10 Verkauf über Internet, Online-Verkauf ............................................................................ 13
Beförderungsbestimmungen - Einzelreisende............................................................ 14
11 Beförderungsausweise ................................................................................................... 14
12 Erwerb der Beförderungsausweise................................................................................. 14
13 Ausgabe von Beförderungsausweisen ........................................................................... 14
14 Geltungsdauer der Beförderungsausweise .................................................................... 14
15 Benutzung der Beförderungsausweise ........................................................................... 15
16 Änderung des Reiseweges ............................................................................................. 15
17 Wechsel des Beförderers ................................................................................................ 16
18 Übergang in die höhere Wagenklasse oder Zuggattung ............................................... 16
21 Fahrtunterbrechung ......................................................................................................... 16
31 Fahrpreisermäßigung für Kinder ..................................................................................... 16
32 Besondere Ermäßigungen .............................................................................................. 17
36 Berechnung der Beförderungspreise .............................................................................. 17
41 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren ............................................................. 18
42 Handgepäck .................................................................................................................... 19
43 Fahrräder ......................................................................................................................... 19
44 Platzreservierung und Platzbelegung ............................................................................. 19
45 Erstattungen .................................................................................................................... 19
46 Umtausch und Rücknahme der Beförderungsausweise ................................................ 20
Beförderungsbestimmungen - Reisegruppen ............................................................. 20
61 Allgemeines ..................................................................................................................... 20
62 Fahrpreisermäßigungen .................................................................................................. 20
63 Kinderermäßigung ........................................................................................................... 20
64 Reservierung ................................................................................................................... 21
65 Bestellung der Beförderungsausweise ........................................................................... 21
66 Beförderungsausweise ................................................................................................... 21
67 Berechnung der Beförderungspreise .............................................................................. 21
69 Umtausch und Erstattung ............................................................................................... 21
Haftungsbestimmungen ............................................................................................... 22
81 Haftung für Personen- und Sachschaden ...................................................................... 22
82 Gerichtsstand .................................................................................................................. 22
2
Anlage 3
Auszüge aus EWT
GLOSSAR
Begriff
Definition
Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB-EWT)
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gemäß Teil II dieses
EWT
Allgemeine Beförderungsbedingungen (GCC-CIV/PRR)
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen des CIT (Internationales Eisenbahntransportkomitee)
Ausgabeland
Das Land in dem der Beförderungsausweis ausgegeben wird
Ausgebendes
Unternehmen
Unternehmen, welches den Beförderungsausweis ausstellt und
den Beförderungspreis einnimmt
Ausländischer Beförderer
Beförderer in einem anderen Land als dem Ausgabeland
Beförderer
Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, Unternehmen für Straßenbeförderung oder Schifffahrtsgesellschaft und alle aufeinander
folgende Beförderer
Aufeinander folgender
Beförderer
juristische Person, die vom vertraglichen Beförderer die Pflicht zur
Weiterbeförderung des Reisenden zum Bestimmungspunkt oder zur
Übergabe des Reisenden an einen aufeinander folgenden Beförderer
übernommen hat und auf der Grundlage des mit dem Reisenden geschlossenen Beförderungsvertrages haftet
Ausführender Beförderer
juristische Person, die keinen Beförderungsvertrag mit dem Reisenden abgeschlossen hat, die aber vom vertraglichen oder aufeinander
folgenden Beförderer mit der Durchführung der Eisenbahnbeförderung auf einer bestimmten Strecken betraut wurde
Vertraglicher Beförderer
juristische Person, die mit dem Reisenden einen Beförderungsvertrag
gemäß ER CIV oder SMPS abgeschlossen hat, dem zufolge sie sich
verpflichtet hat, den Reisenden vom Ausgangspunkt zum Bestimmungspunkt zu befördern oder den Reisenden dem aufeinander folgenden Beförderer zu übergeben
Beförderungsausweis
Dokument, das den Beförderungsvertrag zwischen Reisendem
und Beförderer festhält. Der Beförderungsausweise kann aus einem oder mehreren Fahrscheinen (inkl. Reservierungen, Aufpreise, Zuschläge etc.) und zugehöriger Ermäßigungsnachweise bestehen
Beförderungsausweis für Gruppen
Gruppenfahrschein, der allein oder zusammen mit mehreren
Fahrscheinen den Beförderungsausweis für Gruppen bildet
Beförderungspreis
Das am Tag der Ausgabe gültige Beförderungsentgelt
Besondere Beförderungs- und
Tarifbedingungen (BBT)
Bedingungen, welche die Beförderer in Ergänzung zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen festlegen (Teil III dieses EWT)
CER
Community of European Railways (Gemeinschaft der europäischen Bahnen)
CIT
Comité international des Transports Ferroviaires (Internationales
Eisenbahntransportkomitee)
COTIF
Convention relative aux Transports Internationaux Ferroviaires
(Übereinkommen über die internationale ‘Eisenbahnbeförderung)
Durchgehender Fahrschein
Fahrschein, der für Strecken in mindestens zwei Ländern oder ab
einem Grenzpunkt nach einem Bestimmungsort in einem anderen
Land ausgefertigt wird
Einzelreisende
Reisende von mindestens 0,5 bis maximal 5,5 Tarifpersonen, die
einzeln oder gemeinsam reisen
Ergänzungsschein
Schein, der den Beförderungsausweis um Klassenwechsel, Streckenwechsel, Zuschlag ergänzt oder einen Befördererwechsel
ermöglicht
3
Anlage 3
Auszüge aus EWT
Begriff
Definition
ER CIV
Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Personenbeförderung
Globalpreis
Preis, der den Beförderungspreis und Entgelte für zusätzliche
Leistungen einschließt
Globalpreiszüge
Züge, für die nur kombinierte Fahr- und Reservierungsausweise
zu Globalpreisen ausgegeben werden.
Grenzpunkt
Der Punkt, an dem die Infrastrukturbetreiber verschiedener Staaten aneinander anschließen und der im Regelfall mit dem Tarifschnittpunkt zusammenfällt
Gruppe
Reisegruppe, mit mindestens 6 zahlenden erwachsenen Personen, die zusammen reisen
Inlandsfahrschein
Fahrschein, der für Binnenstrecken in einem anderen Land ausgegeben wird
Nachtzüge
Sind Züge, die Schlaf- oder Liegewagen führen
Ort / Orte
Abgangs- oder Bestimmungsort. Es kann sich dabei sowohl um
Bahnhöfe der Eisenbahn, um Busbahnhöfe oder um Häfen handeln
Platzkarten/
Reservierungsausweise
Karten, zur Erhebung der Reservierungsgebühren und Zuschläge/Aufpreise, für die Nutzung eines Platzes während der Fahrt in
einem Schlaf-, Liege- oder Sitzplatzwagen in denen eine Reservierung zwingend oder möglich ist
PRR
Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der
Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
RID
Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses (Verordnung für die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern)
SMPS
Abkommen über den internationalen Personenverkehr
Sonderzug (-Wagen)
Ein Sonderzug (-Wagen) ist ein Zug (Wagen), der für die Fahrt auf
Bestellung einer juristischen oder natürlichen Person ausschließlich
für die Verwendung durch den Besteller nach der Vereinbarung mit
den beteiligten Beförderern vorgesehen ist.
Tarifpunkt
Ein Ort, von und zu dem Beförderungsausweise ausgegeben
werden können, wenn er in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten und/oder den elektronischen Vertriebssystemen der ausgebenden Unternehmen enthalten ist
UIC
Union internationale des Chemins de fer
(Internationaler Eisenbahnverband)
4
Anlage 3
Auszüge aus EWT
Teil I - Allgemeine Bestimmungen
1
Anwendungsbereich der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen
für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (SCIC-EWT; im Weiteren: Besondere Bedingungen)
1.1
1.3
Die Besonderen Bedingungen finden auf Beförderungen zwischen CIV- und SMPSTeilnehmerstaaten Anwendung, für welche durchgehende Beförderungsausweise und Inlandsfahrscheine ausgegeben werden.
Die Beförderer können für bestimmte Verkehre (Strecken oder Züge) von den Besonderen Bedingungen abweichende Besondere Beförderungsbedingungen festsetzen. Die Abweichungen
sind in den Besonderen Beförderungsbedingungen deutlich hervorzuheben.
Die Besonderen Bedingungen gelten nicht für Verbindungen zwischen Orten im Land des ausgebenden Unternehmens.
Für Globalpreiszüge können besondere Bestimmungen gelten, diese sind in besonderen Anhängen enthalten.
Die Einführung der Besonderen Bedingungen, Änderungen und Ergänzungen und ihre Aufhebung werden nach den landesrechtlichen Bestimmungen, denen die beteiligten Beförderer (Anlage I) unterliegen, veröffentlicht.
Die geschäftsführende Bahn für die Besonderen Bedingungen ist die Deutsche Bahn AG.
2
Gesetzliche und vertragliche Grundlagen für die Beförderung
2.1
Die Beförderung unterliegt diesen Besonderen Bedingungen.
Für die Seestrecke einer gemischten Beförderung Bahn/Schiff unterliegen sie dem Recht, dem
der Beförderer zur See untersteht, und den von ihm erlassenen Besonderen Bedingungen.
Die Beförderer im Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) unterliegen für Belange, die in den Besonderen Bedingungen nicht geregelt
sind, den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV (Anhang A zum COTIF) und gegebenenfalls der
PRR.
Die Beförderer im Geltungsbereich des SMPS unterliegen für Belange, die in den Besonderen
Bedingungen nicht geregelt sind, dem Abkommen über den internationalen Personenverkehr
(SMPS).
Für Belange, die nicht in den Besonderen Bedingungen, in den ER CIV oder im SMPS geregelt
sind, gilt Landesrecht.
Zwingendes Landesrecht bleibt vorbehalten.
Binnenbeförderungen, die mit in einem anderen CIV- oder SMPS-Teilnehmerstaat ausgegebenem Inlandfahrschein ausgeführt werden, unterliegen, sofern sie nicht zu einer grenzüberschreitenden Reisekette gehören:
- dem jeweiligen Landesrecht,
- den Bestimmungen diesen Beförderungsbedingungen und,
- gegebenenfalls, den Bedingungen der Binnentarife oder den angewandten Bestimmungen der beteiligten Beförderer,
sofern diese den Bestimmungen der Besonderen Bedingungen nicht entgegenstehen.
Der Beförderungsvertrag verpflichtet den oder die an seiner Durchführung beteiligten vertraglichen Beförderer, den Reisenden vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort zu befördern. Die
aufeinander folgenden vertraglichen Beförderer werden auf dem Beförderungsausweis entsprechend ihrer Reihenfolge angegeben und haften gegenüber dem Reisenden auf ihren Streckenabschnitten.
1.2
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
5
Beteiligte Beförderer
Die Anlage I 1enthält die Liste aller an den Besonderen Bedingungen beteiligter Beförderer
sowie deren Adressen.
1
Hier nicht abgedruckt; siehe Adressen in Anlage 1 zu SCIC-NRT
5
Anlage 3
Auszüge aus EWT
Teil II - Allgemeine Beförderungsbedingungen des Ost-West-Verkehrs
(SCIC-EWT)
6
Beförderungsausweis, Reservierungen, Zusatzleistungen
6.1
Allgemeines
Beim Abschluss des Beförderungsvertrages werden ein oder mehrere Beförderungsausweise
ausgestellt und im Allgemeinen dem Reisenden übergeben. Die Beförderungsausweise werden
nur von den ermächtigten Beförderern oder den von ihnen beauftragten Stellen verkauft.
Jeder weitere Handel mit diesen gekauften Beförderungsausweisen ist verboten.
Die Beförderungsausweise können aus elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen, deren
Lesbarkeit in Schriftzeichen ermöglicht wird.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn der Reisende über einen gültigen Beförderungsausweis verfügt.
Der Beförderungsausweis enthält neben der Angabe des oder der Beförderer/s die erforderlichen Angaben zum Beweis des Abschlusses und des Inhalts des Beförderungsvertrages; er
legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest.
Die BBT legen die Bestell-, Zahlungs- und Ausgabemodalitäten für die Beförderungsausweise
fest. Für bestimmte Angebote und/oder für bestimmte Strecken kann eine spezifische Bestellfrist vorgesehen werden.
Im Allgemeinen werden Beförderungsausweise frühestens 3 Monate vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Diese Frist kann auf 11 Monate ausgedehnt werden. In Ausnahmefällen kann
die Vorverkaufsfrist gekürzt werden (zum Beispiel bei Fahrplanwechsel oder für bestimmte Angebote).
Der Reisende hat sich bei der Entgegennahme des/der Beförderungsausweise/s zu vergewissern, ob diese/r seinen Angaben gemäß ausgestellt ist/sind.
6.1.1 Benutzungsbedingungen
Zug- und reservierungsgebundene Beförderungsausweise gelten im Allgemeinen nur für den
bezeichneten Zug und das bezeichnete Datum. Die übrigen internationalen Beförderungsausweise gelten 15 Tage. Für gewisse Tarifangebote, bestimmte Verbindungen oder bestimmte
Vertriebskanäle (z. B. International Rail Ticket Home Printing –IRTHP-) können die BBT eine
unterschiedliche Geltungsdauer vorsehen.
Die Reise ist grundsätzlich innerhalb der Geltungsdauer des Beförderungsausweises auszuführen. Im Fall von höherer Gewalt oder wenn der Reisende in Folge Ausfall oder Verspätung eines Zuges oder Versäumen des Anschlusszuges die Fahrt nicht antreten oder beenden kann,
wird die Geltungsdauer so weit erforderlich verlängert.
Die BBT bestimmen, ob der Reisende seinen Beförderungsausweis im Bahnhof oder unmittelbar beim Betreten des Verkehrsmittels selbst zu entwerten hat.
Ein Beförderungsausweis ohne Zugbindung oder Reservierung berechtigt auch zur Beförderung
in einer niedrigeren Zugkategorie oder in einer niedrigeren Klasse.
Grundsätzlich erlauben die Beförderungsausweise die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen den Bahnhöfen einer Stadt nicht.
6.1.2 Ungültigkeit des Beförderungsausweises
Ein Beförderungsausweis ist ungültig, wenn
• er die erforderlichen Angaben, Eintragungen und gegebenenfalls die Unterschrift nicht
enthält;
• er beschädigt oder in seinem Inhalt unkenntlich gemacht oder abgeändert wurde;
• der Ausweis oder die Berechtigungskarte, die gemäss den BBT erforderlich sind - gegebenenfalls mit Lichtbild, nicht vorgelegt werden kann oder abgelaufen ist;
• die Geltungsdauer noch nicht begonnen hat oder wenn sie abgelaufen ist;
• die gegebenenfalls durch die BBT vorgeschriebene und durch eine Eintragung im Beförderungsausweis in Erinnerung gerufene Entwertung nicht erfolgt ist oder der Reisende
die ihm obliegenden Verrichtungen nicht ausgeführt hat. Die BBT können jedoch Verfahren für die nachträgliche Regelung der Entwertung vorsehen.
6
Anlage 3
Auszüge aus EWT
6.1.3 Wege/Umwege
Bei Beförderungsausweisen mit Zugbindung oder Reservierung gilt die Strecke des angegebenen Zuges als Angabe des zulässigen Weges.
Bei den übrigen Beförderungsausweisen kann der Reiseweg unterwegs gegen Zahlung des
eventuellen Unterschiedsbetrages geändert werden. Für diese Fälle können die BBT vorsehen,
dass
• ursprünglich gewährte Ermässigungen nicht mehr berücksichtigt werden,
• für die Ausstellung des Streckenwechsels eine Gebühr erhoben wird, obwohl der neue
Weg kürzer ist,
• zu bestimmten Tarifangeboten keine Umwege gestattet sind.
Ist der neue Weg kürzer besteht kein Anspruch auf Erstattung.
6.1.4 Übergang in eine andere Wagenklasse oder in eine andere Zug- oder Wagenkategorie
Die BBT regeln den Übergang in eine höhere oder tiefere Zug- oder Wagenkategorie bzw. Wagenklasse.
Bei Tarifangeboten mit Zugbindung/Reservierungspflicht sind Übergänge ausgeschlossen.
6.1.5 Fahrtunterbrechung
Die BBT legen fest, ob die Reise unterbrochen werden kann.
6.1.6 Änderung des Beförderers
Grundsätzlich erkennt jeder Beförderer nur die Beförderungsausweise an, die ihn gemäß dem
Beförderungsvertrag binden.
Bieten verschiedene Beförderer Beförderungsleistungen auf einer gleichen Strecke - gegebenenfalls mit unterschiedlichen Benutzungsbedingungen und Preisen – an, erfolgt der eventuelle
Übergang von einem Beförderer zu einem anderen Beförderer gemäß einer Vereinbarung unter
ihnen, die in die BBT aufgenommen ist.
6.1.7 Reservierungen
Die BBT legen fest, unter welchen Voraussetzungen die Reservierung von Sitz-, Liege- und
Schlafwagenplätzen möglich oder obligatorisch ist.
6.1.8 Zusatzleistungen
Die BBT legen fest unter welchen Voraussetzungen Zusatzleistungen angeboten werden.
6.2
Tarifierung
Das Recht auf die Beförderungsleistung bedingt die Zahlung des von dem oder den Beförderer/n in den BBT festgelegten Preises durch den Reisenden. Der Preis ist in der Regel vor Reiseantritt zu entrichten.
Das Tarifangebot kann aus verschiedenen Preisabstufungen bestehen. Jeder Preis kann eine
oder mehrere Dienstleistungen beinhalten und unterschiedlichen Bedingungen unterliegen.
Diese Bedingungen können insbesondere bestehen aus:
• Bedingungen, die vom Verkauf abhängen (Zeitpunkt der Ausgabe, Bestellung oder Benutzung, Verkaufskanal, Zahlungsart, usw.),
• Bedingungen, die von der Strecke oder der gewählten Verbindung abhängen, z.B. Benutzung eines bestimmten Zuges oder eines Zuges mit Reservierungspflicht,
• Bedingungen zur Einschränkung der verfügbaren Plätze je Preisangebot,
• Bedingungen zur zeitlichen Beschränkung für bestimmte Tarifangebote oder für bestimmte Verkehrsmittel,
• Zulassungsbedingungen,
• Gültigkeitsbedingungen,
• Umtausch- und Erstattungsbedingungen.
In der Regel sind die vorstehenden Bedingungen für Einzelreisenden und für Gruppen unterschiedlich. Die Bedingungen für Gruppen können insbesondere besondere Regeln für die Reservierung, die Zulassung, die Zahlung und die Annullierung vorsehen.
Für den Kauf der Beförderungsausweise in den Zügen können besondere Bedingungen, insbesondere Preisaufschläge, vorgesehen werden. Die für diese Fälle vorgesehenen Verfahren sind
in den BBT enthalten.
7
Anlage 3
Auszüge aus EWT
Die in den BBT angebrachten Änderungen treten mit den in den einzelnen Ländern geltenden
Verfahren und Ankündigungsfristen in Kraft.
6.3
Rücknahme und Umtausch des Beförderungsausweises sowie Erstattungen
6.3.1 Allgemeines
Rücknahme heißt, dass ein bereits ausgegebener Beförderungsausweis vor Beginn der Geltungsdauer zurückgenommen und der volle Preis zurückgezahlt wird.
Umtausch heißt, dass ein bereits ausgegebener Beförderungsausweis gegen einen anderen
Beförderungsausweis mit oder ohne Nachzahlung umgetauscht wird.
Erstattung heißt, dass der Preis eines Beförderungsausweises, wenn er nicht oder nur teilweise
zur Fahrt benutzt wurde, ab Beginn der Geltungsdauer grundsätzlich unter Abzug eines Entgelt
ganz oder teilweise erstattet wird.
Die Rücknahme, der Umtausch oder die Erstattung kann nur vom Inhaber eines nicht namentlichen Beförderungsausweises oder von der Person, deren Namen auf dem Beförderungsausweises aufgeführt ist, verlangt werden; das Original des Beförderungsausweises ist zurückzugeben.
Rücknahme, Umtausch und Erstattung können abgelehnt werden, wenn die Beförderungsausweise beschädigt oder seine Angaben unkenntlich gemacht oder abgeändert wurden, oder
wenn die Nichtbenutzung nicht nachprüfbar oder die Erstattungsfrist überschritten ist.
Bei Beförderungsausweisen, die bargeldlos gezahlt wurden, findet die Erstattung grundsätzlich
nur auf dem ursprünglichen Zahlungsweg statt.
Die Beförderer können die Rücknahme, die Zahlung des Minderbetrages bei Umtausch und die
Erstattung mit Reisegutschein anbieten und dafür besondere Bedingungen vorsehen.
Die Rücknahme, der Umtausch und die Erstattung von Beförderungsausweisen die aus elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen, sind Gegenstand besonderer Bestimmungen.
6.3.2 Rücknahme
Die Rücknahme erfolgt nur bei der Ausgabestelle und bis zu der vom Beförderer festgesetzten
Frist.
Die BBT können für die Rücknahme besondere Bestimmungen vorsehen.
6.3.3 Umtausch
Der Umtausch erfolgt nur innerhalb der von den BBT festgesetzten Frist. Gegebenenfalls wird
der Minderbetrag zurückgezahlt oder der Reisende hat den Mehrbetrag nachzuzahlen.
Die BBT können für den Umtausch besondere Bedingungen vorsehen.
6.3.4 Erstattung
Erstattungsanträge für nicht oder teilweise benutzte Beförderungsausweise sind bei CIVBahnen innerhalb von 1 Monat und bei den SMPS-Bahnen innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer am Ort, wo der Reisende ganz oder teilweise auf seine Reise verzichtet,
einzureichen. Gegebenenfalls können sie entweder an die Ausgabestelle oder an einen anderen an der Beförderung beteiligten Beförderer gerichtet werden. In diesem Falle muss sich der
Reisende vor Ablauf der Geltungsdauer seines Beförderungsausweises von dem Bahnhof, wo
er auf die Reise ganz oder teilweise verzichtet, eine entsprechende Bescheinigung erteilen lassen. Kann er diesen Beweis nicht vorweisen, so hat er die tatsächliche Nichtbenutzung seines
Beförderungsausweises anderweitig nachzuweisen.
Wendet sich der Reisende an einen anderen Beförderer, so gibt ihm dieser die Anschrift des
Beförderers bekannt, an den der Antrag gegebenenfalls zu senden ist.
Die BBT können die Erstattung des Beförderungspreises ausschließen oder besondere Bestimmungen vorsehen.
Die Beförderer führen die Erstattungen spätestens innerhalb von drei Monaten (bei CIVBeförderern) und spätestens von 180 Tagen (bei SMPS-Beförderern) nach Eingang des Antrages und der vom Reisenden einzureichenden Beweisstücke durch.
6.3.5 Verlust, Diebstahl und Missbrauch von Beförderungsausweisen
Der Beförderer übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung des Beförderungsausweises. Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen werden diese
Beförderungsausweise nicht erstattet.
Bei Beschädigung von Daten der Beförderungsausweise die aus elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen werden die etwaigen Ersatzverfahren in besonderen Bestimmungen geregelt.
8
Anlage 3
Auszüge aus EWT
6.4
Kinder
Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener reisen im Allgemeinen
unentgeltlich, sofern sie keinen besonderen Platz beanspruchen.
Für die Beförderung von Kindern ab dem vollendeten 4. Lebensjahr und solche unter vier Jahren für die ein besonderer Platz beansprucht wird, können die BBT Kinderpreise vorsehen. Für
jeden Beförderer sind die Bedingungen, die geltenden Altersgrenzen und gegebenenfalls die
Preise in den BBT enthalten.
Zusätzliche Ermäßigungen für Kinder sind in den BBT (z. B. für Familienreisen) durch die jeweiligen Tarifbestimmungen geregelt und gelten für die an diesen Angeboten beteiligten Beförderer.
6.5
Beförderung von Tieren
Kleine, lebende ungefährliche Haustiere können in Behältnissen wie Handgepäck mitgenommen werden, sofern kein am Beförderungsvertrag beteiligter Beförderer in seinen BBT die Beförderung von Tieren ausschließt.
Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind.
Im Allgemeinen können Hunde ohne Behältnisse mitgenommen werden, sofern sie angeleint
und mit einem Maulkorb versehen sind.
Die BBT legen die für Tiere geltenden Beförderungspreise fest.
Für Blindenhunde können besondere Bedingungen gelten.
Der Reisende hat mitgenommene Tiere zu beaufsichtigen.
Die gefährlichen und kranken Haustiere, einschließlich Hunde, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
In das Bordrestaurant, den Bistrowagen sowie in Wagen, in denen Mahlzeiten am Sitzplatz gereicht werden, haben Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden, keinen Zutritt.
In den Nachtzügen gelten für kleine Haustiere und Hunde besondere Bestimmungen.
6.6
Handgepäck
6.6.1 Mitnahme von Handgepäck
Der Reisende ist nur ermächtigt, persönliche Gegenstände mitzunehmen, welche einem Reisezweck dienen. Wertgegenstände oder Produkte, die Handelsware sind oder gehandelt werden
sollen, dürfen nicht mitgenommen werden.
Gefährliche Güter dürfen als Handgepäck nur gemäß den Vorschriften der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID - Anhang C zum COTIF) oder der
Artikel 15, § 1 zum SMPS mitgenommen werden. Reisende dürfen einzig die Stoffe und Gegenstände mitnehmen, die einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder
häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind.
Waffen und Munition sind von der Beförderung als Handgepäck ausgeschlossen, außer wenn
die BBT sie zulassen und gleichzeitig die Beförderungsbedingungen festlegen.
Gegenstände und Produkte, welchen den übrigen Reisenden lästig fallen, sind nicht zugelassen.
Jeder Reisende darf nicht mehr als drei leicht tragbare Gepäckstücke mitnehmen, die in den
Zügen in den vorgesehenen Stauraum passen. Die BBT legen fest, in wie weit mehr und größere Gepäckstücke sowie sperrige Gegenstände (Ski, Surfbretter, Fahrräder) zugelassen sind.
Gegebenenfalls sind sperrige Gegenstände zu verpacken, zu zerlegen oder zu falten. Der Reisende hat sich in diesen Fällen im Voraus über die besonderen Zulassungsbedingungen zu informieren.
Es sind nur Handgepäckstücke zugelassen, deren Beschaffenheit, Verschluss, Volumen und
Masse es erlauben, sie leicht zu tragen und zu verstauen und die keine Schäden verursachen
können. Die Gepäckstücke dürfen in keinem Fall den Durchgang in den Wagen versperren.
6.6.2 Pflichten des Reisenden
Handgepäck wird unter der ausschließlichen Verantwortung des Reisenden befördert. Er hat
sein Handgepäck zu überwachen.
Die Gepäckstücke müssen während der Reise jederzeit von den Zoll- und den Verwaltungsbehörden untersucht werden können.
9
Anlage 3
Auszüge aus EWT
Der Reisende hat bei den von den Zoll- oder sonstigen Verwaltungsbehörden vorgeschriebenen
Formalitäten anwesend zu sein.
Es obliegt dem Reisenden sich zu vergewissern, dass er die zoll- und verwaltungsbehördlichen
Bestimmungen der Länder, die er im Verlauf seiner Reise berührt, einhält.
6.6.3 Zurück gelassenes und verlorenes Handgepäck
Jedes im Zug gefundene Gepäckstück ist dem Begleitpersonal zu melden.
Der Beförderer behält sich das Recht vor, jedes in den Zügen oder in seinen Gebäuden zurück
gelassene Gepäckstück zu öffnen und nachzuprüfen.
Für die Rückgabe der in den Zügen und den Gebäuden gefundenen Gegenstände oder Gepäckstücke können Kosten in Rechnung gestellt werden, abhängig von der Art des Gegenstandes und dem Zeitraum der Aufbewahrung vor der verlangten Rückgabe. Der Beförderer oder
die von ihm mit der Lagerung und Aufbewahrung der Fundgegenstände beauftragte Stelle oder
Person haften nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung, die im Verlauf der Lagerung,
der Aufbewahrung oder der Zustellung zum Lagerungs- und Aufbewahrungsort oder, sofern
vorgesehen, zum Wohnort des Berechtigten eintreten.
Der Beförderer kann jedes Gepäckstück oder dessen Inhalt verschieben oder vernichten, wenn
es nach seiner Ansicht eine Gefahr für die Sicherheit darstellt oder Verletzungen oder Unannehmlichkeiten für Personen oder Sachschäden verursachen kann, ohne eine Haftung zu übernehmen.
6.7
Nichteinhaltung des Fahrplanes
6.7.1 Ausfall, Verspätung oder Versäumnis in der letzten Verbindung des Tages
Diese Regelung gilt für Verspätungen oder Versäumnisse, deren Ursache und Eintritt im Geltungsbereich der ER CIV (und/oder PRR) liegen.
Bei Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses in einer internationalen Verbindung
ersetzt der Beförderer die angemessenen Benachrichtigungs-, Taxi- und Übernachtungskosten,
wenn
• der Reisende seine Reise nicht am selben Tag fortsetzen kann oder
• ihm die Fortsetzung der Reise unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar ist.
6.7.2 Verspätungen während des Tages
Diese Regelung gilt bei internationalen durchgehenden Zügen für die folgenden Beförderer :
BDZ, CD, CFL, CFR, DB, DSB, EVR, HZ, LG, LDZ, MAV-START, NS, NSB, ÖBB, TRAINOSE,
PKP, RENFE, SNCB, SNCF, SJ, SBB/CFF, SZ, Trenitalia, VR, ZSSK, wenn die Ursache und
der Eintritt der Verspätung im Geltungsbereich der ER CIV und PRR liegen. Vorbehalten bleiben die von den EU-Mitgliedsstaaten erteilten Ausnahmegenehmigungen.
Verspätet sich ein internationaler Tageszug um 60 bzw. 120 Minuten oder mehr, oder fällt der
Zug aus, entschädigen die ausgebenden Unternehmen, welche der PRR unterliegen, den Reisenden 25% bzw. 50% des Fahrpreises einfacher Fahrt für den Preis der für die PRR- Strecke
zu zahlen wäre, wenn
• Beginn und Ende der Beförderung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Norwegens oder der Schweiz liegen.
• die Verspätung im geografischen EU-Bereich eingetreten ist
• Der massgebende Beförderungspreis für Entschädigungen schliesst Nebenkosten (Reservierungen, Zuschläge, etc.) ein, etwaige Servicegebühren dagegen aus. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
Die Entschädigung erfolgt in Form eines Gutscheines oder gleichwertigen Leistung. Auf Verlangen des Reisenden leistet der Beförderer die Entschädigungen in der von ihm festgelegten
Weise in Geld, z.B. mittels Überweisung, Gutschrift oder in bar.
Der Reisende macht seinen Anspruch innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Reise
mit dem Original des gültigen und entwerteten Fahrausweises und der Reservierung bei einem
beteiligten Beförderer geltend. Wenn vom Beförderer vorgesehen, kann an die Stelle der Reservierung eine Verspätungsbescheinigung treten.
6.7.3 Ausnahmen
Passangebote (z.B. InterRail) sowie Sonderzüge sind von Entschädigungen gemäß Ziffer 6.7.2
ausgenommen.
10
Anlage 3
Auszüge aus EWT
6.7.4 Andere Ansprüche
Anstelle der vorgenannten Ansprüche kann der Reisende bei allen an den Besonderen Bedingungen beteiligten Beförderern
• auf die Weiterfahrt verzichten und Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene
Strecke verlangen oder
• auf die Weiterfahrt verzichten, mit dem nächsten geeigneten Zug eines beteiligten Beförderers unentgeltlich zum Abgangsbahnhof zurückkehren und die Erstattung des vollen
Beförderungspreises verlangen oder
• seine Reise mit einem Zug der beteiligten Beförderer fortsetzen, mit dem er sein Reiseziel mit möglichst geringer Verspätung erreicht.
Vorbehalten bleiben weitere Rechte der Reisenden in der EU gemäß PRR.
6.7.5 Ausschlussgründe
Die in Ziffer 6.7.1 enthaltenen Ansprüche des Reisenden entfallen, wenn die Nicht-Einhaltung
des Fahrplanes zurückzuführen ist auf
• ausserhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er
nicht abwenden konnte,
• rechtzeitig angekündigte Verkehrsbeschränkungen in Folge von Bau- oder Unterhaltungsarbeiten,
• Streik
• Verschulden des Reisenden,
• Verhalten eines Dritten, das der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles
gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte; der
Infrastrukturbetreiber oder ein anderes Unternehmen, das dieselbe Eisenbahninfrastruktur benutzt, gilt nicht als Dritter.
6.7.6 Verhalten der Reisenden in den Bahnhöfen und Zügen
6.7.7 Allgemeines
Die Beförderer, Bahnhofbetreiber und Infrastrukturbetreiber können bestimmte Zutrittsbedingungen zum Bahnhofsbereich und zu den Zügen vorsehen. Der Reisende ist verpflichtet, ihren
Anweisungen und jenen ihres Personals Folge zu leisten.
Soweit bestimmte Beförderer für den Zugang zu ihren Zügen eine Zugangskontrolle vorsehen,
haben die Reisenden dieser Pflicht Folge zu leisten.
Reisende mit auf den Namen lautenden Beförderungsausweisen oder Ermäßigungskarten sind
verpflichtet, im Rahmen der Beförderungsausweiskontrolle auf Aufforderung ihre Identität durch
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht gestört werden.
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. In den Zügen, in denen Kleinkindabteile oder
Plätze oder Abteile für Reisende mit eingeschränkter Mobilität vorhanden sind, haben andere
Reisende diese Plätze bei Bedarf freizugeben.
In Nichtraucherbereichen ist das Rauchen auch bei Zustimmung der anderen Reisenden verboten.
Der Reisende darf die Alarm- und Notfallvorrichtungen nur bei Gefahr für seine Sicherheit oder
für die Sicherheit anderer Reisender, anderer Personen oder des Zuges betätigen. Bei Missbrauch hat dieser Reisende unbeschadet sonstiger Ansprüche den hierfür in den BBT oder in
den Bestimmungen des Beförderers vorgesehenen Betrag zu zahlen.
6.7.8 Ausschluss von der Beförderung
Die BBT können vorsehen, dass Reisende,
• die keinen gültigen Beförderungsausweis vorweisen und welche die sofortige Zahlung
des Beförderungspreises oder des Zuschlages verweigern,
• die eine Gefahr für die Sicherheit und den geordneten Ablauf des Betriebes oder für die
Sicherheit der Mitreisenden darstellen,
• die Mitreisenden in unzumutbarer Weise belästigen,
11
Anlage 3
Auszüge aus EWT
von der Beförderung ausgeschlossen sind oder unterwegs davon ausgeschlossen werden können und dass diese Personen keinen Anspruch auf Erstattung des Beförderungspreises und
der Zuschläge haben.
6.7.9 Reklamationen
Reklamationen, aus anderen Gründen als Erstattungen, sind bei den in der Anlage V zu den
Besonderen Bedingungen benannten Reklamations- und Erstattungsstellen der Beförderer einzureichen.
12
Anlage 3
Auszüge aus EWT
Teil III - Besondere Beförderungs- und Tarifbedingungen
7
Beförderungspreise
7.1
Die Beförderer geben gemäß den für sie geltenden landesrechtlichen Bestimmungen die Beförderungspreise bekannt.
Nach Antritt der Reise besteht kein Anspruch mehr auf die Gewährung von Ermäßigungen auf
den Beförderungspreis.
7.2
8
Arten der Beförderungsausweise
8.1
Es werden Beförderungsausweise ausgegeben für:
− Einzelreisende
− Hunde,
− Reisegruppen in Regelzügen oder Linienschiffen oder bestimmten Busverkehren,
− Reisesonderzüge und Sonderwagen
Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder sonstige Veröffentlichungen können
die Ausgabe anderer Arten von Beförderungsausweisen vorsehen.
8.2
9
Verkauf im Zug
Der Verkauf im Zug richtet sich nach den nationalen Bestimmungen der Beförderer.
10
Verkauf über Internet, Online-Verkauf
Geben Beförderer Online-Fahrkarten aus, gelten die nachstehenden Bedingungen.
10.1 Online-Verkauf erfolgt über das Internet und ggf. über die Verkaufsstellen der Beförderer oder
der Reisebüros.
10.2 Online verkaufte Fahrkarten, die auf Papier ausgegeben werden, enthalten ein Sicherheitszertifikat.
10.3 E-Beförderungsausweise (e-Fahrkarten), die nur in elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen, können
• e-Daten auf Chips oder auf anderen elektronischen Datenträgern im Besitz des Reisenden sein oder
10.4
10.5
10.6
10.7
• in einem Passenger Name Record (PNR) auf Papier oder elektronisch (manifest on list)
bestehen.
Bei Buchung durch den Reisenden im Internet ist auch die Zahlung über Internet (online) zu
leisten (z.B. mit Debit-Card, EC-Karte, Postfinanzkarte oder Kreditkarte wie Visa, Eurocard,
Amexco usw. [Zahlkarten]).
Für die Online-Ausgabe durch die Verkaufsstellen der Beförderer oder durch ermächtigte Reisebüros gelten die Bedingungen der betreffenden Ausgabestelle.
Online Papier- und e-Fahrkarten werden auf den Namen lautend ausgegeben.
Dies erfolgt über die Verknüpfung der persönlichen Daten mit den Daten einer Ermäßigungs-,
Belastungs- oder Kreditkarte oder einem amtlichen Lichtbildausweis.
Für die Zahlung hat der Reisende dem ausgebenden Unternehmen mindestens folgende Kundendaten zu übermitteln:
• Name, Vorname
• e-Mail-Adresse
• Zahlungsdaten (z.B. Art der Karte, Kontonummer, Bankleitzahl, IBAN, BIC, usw.)
10.8 Die im Online-Verkauf verfügbaren Angebote und deren Nutzungsbedingungen sind in den
besonderen Beförderungsbedingungen der daran beteiligten Beförderer aufgeführt.
10.9 Online Papier- und e-Fahrkarten sind nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit der bei
der Buchung zur Identifikation angegebenen Zahlkarte oder einem amtlichen Lichtbildausweis.
Der darin genannte Reisende und der Inhaber der Zahlkarte/des Ausweisdokumentes müssen
identisch sein.
10.10 Für die Zahlung gelten die vom ausgebenden Unternehmen zugelassenen Verfahren.
13
Anlage 3
Auszüge aus EWT
10.11 Für alleinreisende Kinder werden Online Papier- und e-Fahrkarten gemäß den Bedingungen,
die der Beförderer dem ausgebenden Unternehmen erteilt hat, ausgegeben.
10.12 Rückgabe, Umtausch und Erstattung (Ergänzung zu Nummer 46)
Umtausch, Rückgabe und Erstattung von Online Papier- und e-Fahrkarten erfolgen ausschließlich über das Portal bzw. durch den Beförderer, der die Fahrkarten ausgegeben hat.
Für Umtausch, Rückgabe und Erstattung von Online Papier- und e-Fahrkarten gelten ansonsten
die Besonderen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer.
Beförderungsbestimmungen - Einzelreisende
11
Beförderungsausweise
Es werden durchgehende Fahrkarten und Inlandfahrscheine ausgegeben.
11.1 Durchgehende Fahrkarten werden ab einem Abgangsort im Ausgabeland oder ab einem
Grenzpunkt, bis zu dem der Reisende bereits einen oder mehrere Beförderungsausweise besitzt, ausgegeben.
11.2 Durchgehende Fahrkarten für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt können im Rahmen ein
und desselben Verkehrs (Tarifsystems) auch ab einem ausländischen Abgangsort nach einem
Bestimmungsort des ausgebenden Beförderers ausgestellt werden, wenn die landesrechtlichen
Devisenbestimmungen dieses Beförderers nicht entgegenstehen.
11.3 Durchgehende Fahrkarten können ebenfalls ab oder nach Orten außerhalb des Ausgabelandes
ausgegeben werden.
11.4 Inlandsfahrscheine werden ab und nach Orten (ausgenommen Verbindungen nach Ziffer 11.1)
eines einzigen Landes ausgegeben. Dies gilt nicht für Verbindungen zwischen Orten im Land
des ausgebenden Unternehmens.
11.5 Beförderungsausweise für Hin- und Rückfahrt können ausgegeben werden bei:
•
Hin- und Rückreise über denselben Weg,
•
Hin- und Rückreise über verschiedene Wege,
•
Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise,
• Rückreise nach einem anderen Ort als dem Abgangsort der Hinreise.
11.6 Eine Fahrkarte (durchgehende Fahrkarte oder Inlandsfahrschein) kann nur für eine zusammenhängende Verbindung ausgegeben werden.
11.7 Für jeden Einzelreisenden wird grundsätzlich ein Beförderungsausweis ausgegeben.
Reisen nach den in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder sonstigen Veröffentlichungen enthaltenen Bestimmungen mehrere Personen gemeinsam, muss deren Anzahl
auf dem Fahrschein angegeben sein.
12
Erwerb der Beförderungsausweise
Beförderungsausweise werden durch die von den Beförderern bezeichneten Ausgabestellen
ausgegeben. Für bestimmte Angebote und/oder für bestimmte Verbindungen können Mindestbestellfristen gelten.
13
Ausgabe von Beförderungsausweisen
Beförderungsausweise werden frühestens zwei Monate vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Diese Frist kann auf elf Monate ausgedehnt werden.
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Fahrplanwechsel oder besonderen Angeboten, kann die
Vorverkaufsfrist gekürzt werden.
An Reisende können vor Antritt der Reise auch Beförderungsausweise für die umgekehrte Richtung verkauft werden, wenn dies den gesetzlichen Vorschriften im Ausgabeland nicht widerspricht.
14
Geltungsdauer der Beförderungsausweise
14.1 Die Beförderungsausweise gelten 15 Tage (z. B.: 1.Geltungstag 01.04., letzter Geltungstag
15.04.).
Die Beförderer können jedoch durch bilaterale oder multilaterale Abkommen eine kürzere oder
längere Geltungsdauer vereinbaren.
14
Anlage 3
Auszüge aus EWT
14.2 Die Geltungsdauer beginnt an dem vom Reisenden bestimmten und von der Ausgabestelle auf
dem Beförderungsausweis anzugebenden Tag.
Der erste Geltungstag des Beförderungsausweises zählt als voller Tag. Der Reisende kann seine Reise an jedem beliebigen Tag innerhalb der Geltungsdauer seines Beförderungsausweises
antreten; er muss sie spätestens mit einem Zug beenden, der nach dem Fahrplan den Bestimmungsort am letzten Tag der Geltungsdauer spätestens um 24 Uhr erreichen soll. In besonderen Verkehren können die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder die sonstigen
Veröffentlichungen abweichende Regelungen vorsehen.
14.3 Die Geltungsdauer kann entgeltfrei verlängert werden, wenn der Beförderungsausweis aus
zwingenden Gründen (Krankheit, schwerer Unfall usw.) nicht innerhalb der Geltungsdauer benutzt werden kann. Hierfür gelten die Bedingungen des Beförderers, bei dem der Antrag gestellt
wird.
15
Benutzung der Beförderungsausweise
15.1 Für die Benutzung bestimmter Züge oder Wagen (Sitzplatzwagen, Liegewagen, Schlafwagen,
usw.) sind besondere Zuschläge/Aufpreise zu entrichten.
15.2 Auf Strecken, auf denen die höhere Wagenklasse nicht geführt wird, gelten die Beförderungsausweise nur in der niedrigeren Wagenklasse, für die auch der Fahrpreis berechnet wird.
15.3 Bei Wahlstrecken muss die Fahrt über einen der angegebenen Wege ausgeführt werden. Der
Wechsel von einer Strecke auf die andere im Wegetext angegebene Wahlstrecke ist nicht gestattet.
15.4 Bei manueller Ausgabe sind die durchgehenden Fahrkarten und die Streckenfahrscheine nur
gültig, wenn sie in einen Umschlag eingeheftet sind.
15.5 Bei Beförderungsausweisen für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt der Beförderungsausweis für die Hinfahrt ungültig.
15.6 Die von SNCF in Frankreich bzw. von Trenitalia in Italien ausgegebenen Beförderungsausweise
gelten auf ihren eigenen Verbindungen längstens 24 Stunden nach ihrer Gültigstempelung.
Die von SNCB in Belgien bzw. von NS in den Niederlanden ausgegebenen Beförderungsausweise gelten auf ihren eigenen Verbindungen nur am Tage des Reiseantritts.
15.7 Die Entgelte für die Beförderung zwischen zwei Bahnhöfen innerhalb einer Stadt (z. B. in Paris,
London, Wien, Kiew, Moskau) sind in den angegebenen Fahrpreisen grundsätzlich nicht enthalten.
15.8 Der Reisende ist verpflichtet, alle Beförderungsausweise (Fahrscheine, Reservierungen, Aufpreise, Zuschläge etc.) sowie evtl. erforderliche Nachweise zur berechtigten Inanspruchnahme
von Ermäßigungen (nationale Ermäßigungskarten, Behindertenausweis etc.) bis zur Beendigung der Reise mit sich zu führen.
Ggf. kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis ausstellen.
16
Änderung des Reiseweges
16.1 Für die Änderung des Reiseweges bei durchgehenden Fahrkarten sowie Streckenfahrscheinen
wird ein CIV-Ergänzungsschein/ SMPS-Nachlösequittung ausgegeben, wenn die Ausgabestelle, die erforderlichen Tarifinformationen besitzt. Andernfalls werden die in den einzelnen Ländern geltenden Binnenbestimmungen angewandt. Ausnahmen können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen vorgesehen werden.
16.2 Gegebenenfalls wird für die geänderte Strecke der Unterschied zwischen den Fahrpreisen für
einfache Fahrt für den neuen und den ursprünglichen Weg erhoben.
Bei der Ermittlung dieser Preise wird gegebenenfalls eine in Frage kommende Fahrpreisermäßigung berücksichtigt mit Ausnahme der Ermäßigung, die auf den Verbindungen einzelner Beförderer für Hin- und Rückfahrt gewährt wird. Dieser Preisunterschied wird berechnet für die
Verbindungen vom Tarifpunkt, an dem sich die beiden Reisewege trennen (oder dem unmittelbar davor gelegenen Tarifpunkt), bis zum Tarifpunkt, an dem die Reisewege wieder zusammentreffen (oder dem unmittelbar dahinter gelegenen Tarifpunkt).
Bei Kindern sind entsprechend den Kinderaltersgrenzen (Nr. 31) die ursprünglich angewendeten Ermäßigungen zu berücksichtigen.
15
Anlage 3
Auszüge aus EWT
17
Wechsel des Beförderers
Bei paralleler Bedienung einer Strecke durch mehrere Beförderer ist der Wechsel zwischen diesen möglich, wenn sie es vereinbart haben.
Ist das nicht der Fall, muss der Reisende einen neuen Beförderungsausweis entsprechend den
Bedingungen des von ihm ausgewählten Beförderers lösen.
Dieser Beförderer kann auch regeln, dass lediglich ein Ergänzungsschein für Befördererwechsel zum bereits vorhandenen Beförderungsausweis zu lösen ist.
18
Übergang in die höhere Wagenklasse oder Zuggattung
18.1 Für den Übergang in eine höhere Wagenklasse oder in eine höhere Zuggattung bei durchgehenden Fahrkarten sowie Inlandsfahrscheinen wird ein CIV-Ergänzungsschein/SMPSNachlösequittung ausgegeben, wenn die Ausgabestelle die erforderlichen Unterlagen besitzt.
Andernfalls werden die in den einzelnen Ländern geltenden Binnenbestimmungen angewandt.
Ausnahmen können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen vorgesehen werden.
Ein Ergänzungsschein wird nur für einfache Fahrt ausgegeben entweder für die auf dem Beförderungsausweis angegebene Gesamtstrecke oder für eine Teilstrecke.
18.2 Es wird der Unterschied zwischen den Fahrpreisen für einfache Fahrt für die zu benutzende und
die auf dem ursprünglichen Beförderungsausweis angegebene Wagenklasse oder Zuggattung
erhoben. Bei der Ermittlung dieser Preise wird gegebenenfalls eine in Betracht kommende
Fahrpreisermäßigung berücksichtigt, mit Ausnahme der Ermäßigung, die auf den Strecken einzelner Beförderer für Hin- und Rückfahrt gewährt wird.
Bei Kindern sind entsprechend den Kinderaltersgrenzen (Nr. 31) die ursprünglich angewendeten Ermäßigungen zu berücksichtigen.
21
Fahrtunterbrechung
Innerhalb der Geltungsdauer des Beförderungsausweises darf der Reisende die Fahrt grundsätzlich beliebig oft und ohne Formalitäten unterbrechen.
Ausnahmen können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen vorgesehen werden.
Die von SNCF in Frankreich bzw. von Trenitalia in Italien ausgegebenen Beförderungsausweise
gelten auf ihren eigenen Verbindungen längstens 24 Stunden nach ihrer Gültigstempelung.
Die von SNCB in Belgien bzw. von NS in den Niederlanden ausgegebenen Beförderungsausweise gelten auf ihren eigenen Verbindungen nur am Tage des Reiseantritts.
Durch die Fahrtunterbrechung wird die Geltungsdauer nicht verlängert.
Die Reise darf nur am Unterbrechungsort oder an einem Ort wieder aufgenommen werden, der
auf der noch nicht benutzten Strecke liegt.
Auf den Strecken der BC, CFM, EVR, KZH, RZD und UZ muss der Reisende bei einer Fahrtunterbrechung spätestens 3 Stunden nach Ankunft des Zuges seinen Fahrschein am Fahrkartenschalter zur Anbringung eines Vermerkes vorlegen.
Bei Fortsetzung der Fahrt nach der Fahrtunterbrechung oder beim Umsteigen für die Weiterfahrt im Schlafwagen im Besitz einer dafür gültigen Reservierung sein.
31
Fahrpreisermäßigung für Kinder
31.1 Kinder unter 4 Jahren werden in Begleitung Erwachsener unentgeltlich befördert.
Bei folgenden Beförderern werden Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener unentgeltlich befördert: BDZ, CD, CFL, CFF/SBB, DB, DSB, HZ, LG, MAV-START/GYSEV, ÖBB, SJ,
SNCB/NMBS, SV (ehem. ZS), SZ, VR, ZPCG, ZSSK.
Diese Kinder werden zum Kinderfahrpreis (siehe Ziffer 31.2) befördert, wenn für sie ein besonderer Platz beansprucht wird. […]
16
Anlage 3
Auszüge aus EWT
31.2 Kinder unter 12 Jahren zahlen den halben Fahrpreis für Erwachsene.
Bei folgenden Beförderern gilt der halbe Fahrpreis bis zu nachstehenden Kinderaltersgrenzen:
Beförderer
Altersgrenze
CD
unter 15 Jahren
CFF/SBB
unter 16 Jahren
DB
unter 15 Jahren
DSB
unter 16 Jahren
MAVSTART/GYSEV
unter 14 Jahren
NSB
unter 16 Jahren
ÖBB
unter 15 Jahren
SJ
unter 16 Jahren
SV (ZS)
unter 14 Jahren
VR
unter 17 Jahren
ZPCG
unter 14 Jahren
ZSSK
unter 15 Jahren
Besonderheiten
31.3 Für die Anwendung der Bestimmungen ist bei Reisen von Kindern das Lebensalter am Tag des
Reiseantritts maßgebend. Für die kostenlose Beförderung von Kindern gilt der Beförderungsausweis der Begleitperson.
31.4 Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen
und die Tarifbestimmungen zu Globalpreisen können abweichende Regelungen vorsehen.
32
Besondere Ermäßigungen
Besondere Ermäßigungen für bestimmte Reisende sind in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen mit den Ermäßigungssätzen und
den Anwendungsbedingungen für diese Ermäßigungen aufgeführt.
36
Berechnung der Beförderungspreise
36.1 Die Fahrpreise werden nach den Tarifen berechnet, die am Ausgabetag gelten.
Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder die sonstigen Veröffentlichungen geben Auskunft darüber, wo und in welcher Form die Preise für Erwachsene veröffentlicht werden.
Die Preise der Beförderungsausweise werden gemäß den nachstehenden Ziffer 36.2 und 36.3
je Beförderer und Verbindung nach Entfernung und Klasse berechnet.
36.2 Durchgehende Fahrkarten:
36.2.1 Einfache Fahrt, der vom Beförderer angegebene Preis.
36.2.2 Hin- und Rückfahrt über denselben Weg: der doppelte Preis für einfache Fahrt oder der besondere Preis für Hin- und Rückfahrt.
36.2.3 Hin- und Rückfahrt über verschiedene Wege:
− Nutzung eines Beförderers auf der Hin- oder auf der Rückfahrt:
Preis für einfache Fahrt, wie er vom jeweiligen Beförderer angegeben wird;
− Nutzung desselben Beförderers auf der Hin- und auf der Rückfahrt:
• Preis für einfache Fahrt je für die Hinfahrt und die Rückfahrt, falls kein besonderer
Preis für Hin- und Rückfahrt besteht;
• Hälfte des Preises für Hin- und Rückfahrt je für die Hinfahrt und die Rückfahrt, falls
Preise für Hin- und Rückfahrt bestehen.
17
Anlage 3
Auszüge aus EWT
36.2.4 Hin- und Rückfahrt mit Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise
oder Rückreise nach einem anderen Bestimmungsort als dem Abgangsort der Hinreise:
−
Für den oder die Beförderer, zu denen diese verschiedenen Bahnhöfe gehören, wird für
jede benutzte Strecke der Preis für einfache Fahrt berechnet; sind diese beiden verschiedenen Bahnhöfe jedoch Grenzpunkte oder bedienen sie denselben Ort, so wird der Preis
nach Nr. 36.2.3 berechnet;
−
Für alle übrigen Beförderer: Preisberechnung nach Ziffer 36.2.2 und 36.2.3.
36.3 Inlandsfahrscheine:
Gelten für einzelne Beförderer besondere Bestimmungen für die Berechnung der Inlandsfahrscheine, so sind sie in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen der betreffenden Beförderer enthalten; anderenfalls gelten die Bestimmungen unter Ziffer 36.2.
36.4 Kinder
Kinder gemäß Nr. 31 zahlen die Hälfte des Fahrpreises für Erwachsene. Bei Seestrecken, Busstrecken oder bestimmten Tarifangeboten können jedoch besondere Preise gelten.
36.5 Hunde
Für Hunde wird ein Beförderungsausweis ausgegeben. Es wird die Hälfte des gewöhnlichen
Fahrpreises 2. Klasse für Erwachsene für einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt erhoben,
unabhängig davon, in welcher Klasse gereist wird (1. oder 2. Kl.). Ein besonderer Zuschlag wird
nicht erhoben. Für Globalpreiszüge können besondere Bestimmungen gelten.
36.6 Entgelte
Den eigentlichen Fahrpreisen werden Entgelte (örtliche Zuschläge, Hafengebühren, usw.) hinzugerechnet, die in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen enthalten sind. Wenn nichts anderes bestimmt ist, gelten die auf die Beförderungspreise zu gestandenen Ermäßigungen (einschließlich der Ermäßigungen für Kinder)
nicht für die zusätzlichen Entgelte.
41
Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren
Hunde sind in Reisezugwagen zugelassen, wenn für sie der entsprechende Beförderungspreis
gezahlt wird und wenn sie auf dem Schoß gehalten werden oder sich, angeleint und mit einem
Maulkorb versehen, am Boden aufhalten, um ihre Umgebung nicht zu gefährden. Ein mitgenommener Hund ist vom Besitzer zu beaufsichtigen. Er haftet für Schäden, die durch den Hund
verursacht werden.
Ferner sind kleine Hunde und kleine Haustiere zugelassen, wenn sie sich in Käfigen, Kisten,
Körben oder anderen passenden Behältnissen befinden, die eine Verletzung oder Beschmutzung des Wagens und des Handgepäcks ausschließen. Die Behältnisse sind auf dem Schoß zu
halten oder wie Handgepäck unterzubringen. Diese Tiere werden unentgeltlich befördert.
Diese Tiere dürfen in Schlaf-, Liege- und Sitzplatzwagen in Nachtzügen mitgenommen werden,
wenn für den Besitzer und eventuelle Begleitpersonen Beförderungsausweise und Bett-, Liegeoder Sitzplatzkarten für alle im Abteil vorhandenen Plätze gelöst werden.
Diese Tiere (ausgenommen Blindenhunde) sind nicht zugelassen im Verkehr von und nach Italien und Norwegen.
In Schweden darf jeder zahlende Reisende max. 2 Hunde oder andere kleinere Tiere kostenlos
in besonders gekennzeichneten Abteilen (ausgenommen Schlaf-, Liege- und Speisewagen) in
der 2. Klasse mitnehmen.
In Tschechien und in der Slowakei sind Hunde und kleine Haustiere in der 1.Klasse, sowie in
Schlafwagen nicht zugelassen.
In den Zügen der FPK dürfen max. 2 kleine Hunde oder 2 kleine Haustiere in einem Abteil mitgenommen werden.
Die an einem Wagenlauf der Nachtzüge beteiligten Bahnen können allgemeine oder in Einzelfällen abweichende Bedingungen festlegen.
18
Anlage 3
Auszüge aus EWT
42
Handgepäck
Jeder Reisende kann in der Regel persönliche Gegenstände oder Sachen, die dem Reisezweck
dienen, als Handgepäck mit sich führen.
Jeder Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen,
wenn keine Zoll- oder sonstigen Verwaltungsvorschriften entgegenstehen.
Das Gesamtgewicht des Handgepäcks, das unentgeltlich in den Wagen befördert wird, darf
- 36 kg bei Erwachsenen oder je Beförderungsausweis und
- 15 kg bei Kindern bis zu 12 Jahren
nicht überschreiten.
Das einzelne Handgepäck darf in der Summe der Abmessungen 200 cm (z. B. 100x40x60 cm)
nicht überschreiten.
Die als Handgepäck mitgeführten Gegenstände sind vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen.
Der Reisende haftet für Schäden, die aus der Mitnahme von Handgepäck entstehen, sofern er
nicht beweist, dass die Schäden auf ein Verschulden der beteiligten Bahnen und Schifffahrtsunternehmen zurückzuführen sind.
Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden:
a) Gegenstände, die die Wagen, die Mitreisenden oder ihre Sachen beschädigen und verunreinigen,
b) feuergefährliche, leicht entzündbare, selbstentzündliche, explosionsgefährliche, ätzende, radioaktive und giftige Stoffe,
c) geladene Schusswaffen,
d) ansteckungsgefährliche oder übel riechende Gegenstände,
e) Gegenstände, deren Beförderung nach Zoll- und anderen Vorschriften verboten ist,
f) Tiere, davon ausgenommen sind Hunde und kleine Haustiere (siehe Ziffer 41).
Der Reisende haftet für jede Übertretung der Bestimmungen und ist verpflichtet, den der Bahn
entstandenen Schaden zu ersetzen.
43
Fahrräder
Als Handgepäck kann der Reisende ein Fahrrad in zerlegter und verpackter Form mit sich führen, sofern es in den für Handgepäck vorgesehenen Ablageflächen untergebracht werden kann.
44
Platzreservierung und Platzbelegung
In den Fahrplanunterlagen ist festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen Plätze für bestimmte Züge reserviert werden.
Für die Platzzuweisung gelten die Bestimmungen jedes Beförderers.
Der Reisende darf für sich einen verfügbaren Platz als belegt kennzeichnen.
Verlässt er seinen Platz ohne deutliche Kennzeichnung, verliert er den Anspruch darauf.
45
Erstattungen
45.1 Der Preis eines Beförderungsausweises wird ganz oder teilweise erstattet, wenn er nicht oder
nur teilweise benutzt wurde.
Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen
können jedoch die Fahrpreiserstattung oder die Erstattung der Zuschläge für Bett- und Liegeplätze ausschließen oder sie besonderen Bedingungen unterwerfen.
45.2 Bei Globalpreisen ist die Erstattung von teilweise nicht benutzten Beförderungsausweisen ausgeschlossen.
45.3 Die Erstattungsanträge für einen Beförderungsausweis werden vom Beförderer welcher den
Beförderungsausweis ausgegeben hat oder für den der Beförderungsausweis ausgegeben
wurde, bearbeitet.
Jeder Beförderer hält für die Kunden die Anschriften der anderen Beförderer in der Anlage V zu
den Besonderen Bedingungen bereit, an welche die Erstattungsanträge ggf. zu richten sind oder leitet die Anträge an den ausstellenden Beförderer weiter.
19
Anlage 3
Auszüge aus EWT
45.4 Mit jedem Erstattungsantrag sind als Beleg die Original-Beförderungsausweise vorzulegen ggf.
einschließlich des Umschlages.
45.5 Erstattungen können abgelehnt werden, wenn die Beförderungsausweise beschädigt oder ihre
Angaben unkenntlich gemacht oder abgeändert wurden.
45.6 Die Nichtbenutzung oder die teilweise Benutzung muss auf dem Beförderungsausweis und auf
den Reservierungsausweisen durch den entsprechenden Beförderer bestätigt werden. Wenn
die Beförderungsausweise und die Reservierungsausweise keinen Vermerk über die volle oder
teilweise Nichtbenutzung tragen, müssen dem Erstattungsantrag entsprechende Nachweise
vorgelegt werden (ärztliche Atteste, neue Beförderungsausweise, die anstelle der nicht benutzten gekauft wurden, usw.).
45.7 Die Kosten für die Erstattung werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Die Höhe dieses Betrages wird von dem erstattenden Beförderer festgesetzt.
46
Umtausch und Rücknahme der Beförderungsausweise
Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen
können für Beförderungsausweise, insbesondere zu Globalpreisen, besondere Rücknahme und
Umtauschbestimmungen vorsehen.
Beförderungsbestimmungen - Reisegruppen
61
Allgemeines
Die Beförderung unterliegt den Besonderen Bedingungen des Abschnittes A, soweit nachstehend nichts anderes vorgesehen ist.
Ein Anspruch auf die Beförderung als Reisegruppe besteht nur, wenn es dem Beförderer möglich ist, die Gruppe in den fahrplanmäßigen Zügen, Schiffen oder Bussen unterzubringen.
Gruppen können eine Ermäßigung erhalten, wenn der ermäßigte Fahrpreis für mindestens
6 Erwachsene gezahlt wird. Zwei Kinder zählen als ein Erwachsener.
Innerhalb der Gruppe ist ein Reiseleiter zu benennen, der für die Beachtung von Weisungen der
beteiligten Beförderer und für das richtige Verhalten der Gruppenmitglieder verantwortlich ist.
Die zu einer Gruppe gehörenden Personen müssen auf der ganzen Strecke gemeinsam in denselben Zügen, Schiffen oder Bussen reisen, für die die Reservierung vorgenommen wurde.
Die Beförderer behalten sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Abschnitts für bestimmte
Zeiträume und für bestimmte Züge oder Schiffe außer Kraft zu setzen.
62
Fahrpreisermäßigungen
Die Ermäßigungssätze für Gruppen sind in der Anlage III angegeben. Die Besonderen Anhänge
zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen können andere Ermäßigungen vorsehen.
63
Kinderermäßigung
Kinder zahlen die Hälfte des ermäßigten Fahrpreises für Erwachsene.
Bei Globalpreisangeboten und für bestimmte Seestrecken können besondere Preise gelten.
Für die Anwendung der Kinderermäßigung sind die Kinderaltersgrenzen gemäß Ziffer 31 anzuwenden.
Wenn in den Fahrpreisen für Erwachsene Entgelte (insbesondere örtliche Zuschläge, Hafengebühren) enthalten sind, können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in
den sonstigen Veröffentlichungen für Kinder andere Preise als die halben Erwachsenenpreise
angegeben sein.
20
Anlage 3
Auszüge aus EWT
64
Reservierung
Der Besteller muss die Reise mindestens 30 Tage vorher beim Beförderer am Abgangsort anmelden. Spätere Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn es den Beförderern noch möglich
ist, die Beförderung sicherzustellen.
Die Anmeldung der Gruppe muss folgende Angaben enthalten:
− die Bezeichnung der Gruppe;
− den vollständigen Reiseweg mit den Daten und Abfahrtszeiten der zu benutzenden Züge
(oder Schiffe);
− die genaue Zahl der Teilnehmer;
− die Platzkategorie;
− eventuelle Bestellung einer Verpflegung;
− wenn möglich den Namen des Reiseleiters;
− die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers
65
Bestellung der Beförderungsausweise
Die Bestellung der Beförderungsausweise muss mindestens 24 Stunden vor der Zahlungsfrist
(3 Tage vor der Abfahrt) erfolgen und folgende Angaben enthalten:
− die Bezeichnung der Gruppe;
− den vollständigen Reiseweg, das Datum der Abfahrt;
− die Gesamtzahl der Teilnehmer und
• die Zahl der Erwachsenen,
• die Zahl und das Alter der Teilnehmer, für die eine Kinderermäßigung beansprucht wird;
− den Namen des Reiseleiters;
− die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers.
Der Besteller ist für die Richtigkeit der in der Bestellung enthaltenen Angaben verantwortlich.
66
Beförderungsausweise
Für die Gruppe wird entweder ein Gruppenfahrschein für den gesamten Reiseweg oder je Beförderer ausgegeben (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise). In den Besonderen
Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen können abweichende Verfahren festgelegt sein.
Die Gruppenreise muss spätestens 3 Tage vor der Abfahrt bezahlt sein, sofern der ausstellende
Beförderer keine besonderen Regelungen vorsieht.
67
Berechnung der Beförderungspreise
Als Grundlage für die Berechnung des Beförderungspreises gilt die Entfernung für Einzelreisende, auch wenn diese einen Wahlweg betrifft.
Die Fahrpreise für Erwachsene werden entweder
− gemäß Ziffer 36 unter Anwendung der Ermäßigungssätze in Anlage III berechnet, oder
− auf Grund der abweichenden Ermäßigungssätze in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen ermittelt oder diesen Unterlagen entnommen.
Für bestimmte Verbindungen gelten Globalpreise. In diesen Fällen muss die Gruppe den Zug
benützen, für den die Reservierung erteilt wurde.
Wenn auf Grund der Gruppengröße besondere Maßnahmen erforderlich sind, werden diese von
den beteiligten Beförderern mitgeteilt.
69
Umtausch und Erstattung
Umtausch, Erstattung und Teilerstattung von Gruppenfahrscheinen sind bei CIV- Beförderern
bis 3 Tage vor Abfahrt und bei SMPS- Beförderern vor Ablauf der Geltungsdauer, bei angebrachtem Vermerk, gegen Zahlung einer Gebühr zulässig.
Für Globalpreisangebote gelten abweichende Bestimmungen
21
Anlage 3
Auszüge aus EWT
Haftungsbestimmungen
81
Haftung für Personen- und Sachschaden
Die Haftung für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie für Verlust und Beschädigung von
Handgepäck richtet sich nach dem Recht des Staates in dem sich der Unfall oder das Ereignis
zugetragen hat. In Fällen, in denen sich der Unfall oder das Ereignis in einem Vertragsstaat des
COTIF zugetragen hat und der Reisende Angehöriger eines Vertragsstaates des COTIF ist oder
in einem Vertragsstaat des COTIF seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, gelten die Haftungsbestimmungen der ER CIV.
82
Gerichtsstand
Nur die Gerichte am Sitz des Beförderers sind zuständig, der die Beförderungsleistung, bei der
sich der Unfall ereignet hat, erbracht hat.
22
Gültig ab 13. Dezember 2015
Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen
Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten mit
integrierter Reservierung (SCIC-IRT)
Gültig ab 13. Dezember 2015
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem
Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.
Tarifverzeichnis Nr. 701/2
Geschäftsführung und Druck
DB Fernverkehr AG
Preismanagement - Implementierung - P.FMV 13
Stephensonstr. 1
D-60326 Frankfurt am Main
Änderungen und Ergänzungen
Bek.- Nr.
TVA Nr.
1
262/46/2015
SCIC-IRT (13.12.2015)
Tfv 701/2
Gültig ab ... kurzer Inhalt
13.12.2015
Neuausgabe
2
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Eurostar
5
Allgemeines, Geltungsbereich
Angebote
Preis
Kinder
Umtausch, Erstattungen
SCIC-IRT (13.12.2015)
Tfv 701/2
5
5
6
6
7
3
Einleitung
Diese „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung" gelten für sog. Globalpreisfahrkarten (Fahrkarten und Reservierung auf einem Beleg), wenn die Fahrkarte von der DB Vertrieb GmbH verkauft
wurde.
Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben.
Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Internetadresse www.bahn.de/AGB veröffentlicht.
SCIC-IRT (13.12.2015)
Tfv 701/2
4
1.
Eurostar
1.1
Allgemeines, Geltungsbereich
Für die auf den Strecken Brüssel - London und Paris - London verkehrenden Eurostar –
Züge werden IRT-Fahrkarten im personalbedienten Verkauf der DB ausgegeben.
Für die Züge besteht Reservierungspflicht. Der Vorbuchungszeitraum beträgt 3 Monate.
Die Reisenden müssen sich spätestens 45 Minuten vor der Abfahrt am Check-in befinden, da zu einem späteren Zeitpunkt keine Garantie mehr auf einen Sitzplatz gegeben ist.
In der Verbindung Ashford - Calais-Fréthun werden nur Fahrkarten 2. Klasse ausgegeben.
Für Reisen innerhalb des Kontinents (z.B. Brüssel – Lille) ist die Nutzung von EurostarZügen nicht möglich.
1.2
Angebote
Für Reisen mit Eurostar zwischen dem europäischen Kontinent und den britischen Inseln
können folgende Angebote erworben werden:
Angebot
Konditionen
Standard
In der 2. Klasse:
Fahrpreis in 3 Preisstufen für alle Verbindungen, gültig an allen
Tagen, je nach Verfügbarkeit:
Preisstufe 1: Einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt
Preisstufe 2: Nur Hin- und Rückfahrt
Preisstufe 3: Nur Hin- und Rückfahrt
In der 1. Klasse (Bezeichnung im Zug: "Standard Premier“):
Fahrpreis in 2 Preisstufen für alle Verbindungen, gültig an allen
Tagen, je nach Verfügbarkeit:
Preisstufe 1: Einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt
Preisstufe 2: Nur Hin- und Rückfahrt
Besonderer Service: Bedienung am Sitzplatz (Zeitungen, kalter
Imbiss, Steckdose am Platz)
Business Premier
Angebot in der 1. Klasse für Geschäftsreisende für alle Verbindungen, gültig an allen Tagen. Einfache Fahrt und Hin- und
Rückfahrt.
Besonderer "Business Premier Service": Am-Platz-Service (Zeitung, warmes 3-Gang-Menü, Steckdose am Platz).
Express-Check-In: bis 10 min. vor Abfahrt
Senior
SCIC-IRT (13.12.2015)
Tfv 701/2
Angebot für Personen im Alter ab 60 Jahren (Nachweis beim
Check-In Zug erforderlich), nur 2. Klasse
5
Angebot
Konditionen
Junior
Angebot für Personen im Alter von 12 bis 25 Jahren (Nachweis
beim Check-In erforderlich) nur 2. Klasse
Kind
Fahrpreis für Kinder von 4 - 11 Jahren in bis zu 3 Preisstufen,
passend zur Preisstufe des mitreisenden Erwachsenen.
Kinder unter 4 Jahren zahlen den Fahrpreis, wenn für sie ein eigener Sitzplatz beansprucht wird.
Pass
Angebot für Inhaber von Eurail--Global Pässen, BritRail-Pässen,
Interrail-Pässen für die Strecken der Britischen Eisenbahnen
(ATOC) und der Französischen Eisenbahnen (SNCF)
Gruppe Erwachsene
Fahrpreis in 3 Preisstufen (1. Klasse nur 1 Preisstufe) für Gruppen von mindestens 10 bis zu 40 Personen, je nach Verfügbarkeit, nur gültig für Hin- und Rückfahrt
Nur Verbindungen von/nach London.
Gruppe Kind
Fahrpreis in 3 Preisstufen (1. Klasse nur 1 Preisstufe) für Gruppenreisen von Kindern (4 - 11 Jahre) von mindestens 10 bis zu
40 Personen, je nach Verfügbarkeit
Nur Verbindungen von/nach London.
1.3
Begleiter
Ermäßigter Preis für Begleitpersonen von Blinden und Rollstuhlfahrern
Rollstuhlfahrer
Fahrpreis für Rollstuhlfahrer, nur 1. Klasse, Platz in Wagen 9
und 10, jeweils Sitz 13.
Preis
Es gelten die aktuellen Fahrpreise, die jeweils aufgrund einer Buchungsanfrage von den
Verkaufssystemen ausgegeben werden.
Die IRT-Preise gelten grundsätzlich für die einfache Fahrt und können kurzfristigen Änderungen unterliegen.
Die IRT-Preise umfassen neben dem Fahrpreis auch das Entgelt für die Platzreservierung
sowie zusätzliche Leistungen (z. B. Serviceangebote, Imbiss in der 1. Wagenklasse).
1.4
Kinder
Die Kinderfahrpreise gelten für Kinder im Alter von 4 - 11 Jahren. Jüngere Kinder werden
unentgeltlich befördert, wenn für sie kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Diese Kinder werden beim Check-In besonders erfasst.
Kinder unter 12 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen.
SCIC-IRT (13.12.2015)
Tfv 701/2
6
1.5
Umtausch, Erstattungen
Umtausch und Erstattung von Fahrkarten sind gem. folgender Tabelle möglich.
Der Umtausch einer Fahrkarte ist dabei nur innerhalb verschiedener Preisstufen des ursprünglich gewählten Angebots zugelassen.
Tarifbezeichnung
Umtausch
vor Abfahrt
Standard
alle Preisstufen
Business Premier
Kinder
nach Abfahrt
Erstattung
(Rückzahlung an Kunden)
vor Abfahrt
nach
Abfahrt
ausgeschlossen
0%
beliebig oft
(keine Erhebung des Transaktionsentgelts)
100%
(keine Erhebung des Transaktionsentgelts)
Beliebig oft gegen Zahlung der Differenz zur nächsten, verfügbaren Preis*)
stufe
0%
Senior
ausgeschlossen
0%
Junior
ausgeschlossen
0%
Pass-Inhaber
0%
1. Klasse
einmal
(keine Erhebung des
Transaktionsentgelts
ausgeschlossen
2. Klasse
einmal
(keine Erhebung des
Transaktionsentgelts
zugelassen,
gegen Zahlung
des Transaktionsentgelts
Gruppe Erwachsene und Gruppe
Kind
bis 30 Tage vor Reiseantritt, gegen einmalige Zahlung des
Transaktionsentgelts
zulässig, danach ausgeschlossen
ausgeschlossen
bis 30 Tage: 90%
bis 8 Tage: 50%
danach: 0%
Begleiter
beliebig oft
(keine Erhebung des
Transaktionsentgelts)
100%
Rollstuhlfahrer
beliebig oft
(keine Erhebung des
Transaktionsentgelts)
100%
*)
0%
Unabhängig von ggf. anfallenden Bearbeitungsentgelten des Vertriebs, berechnet Eurostar grundsätzlich ein Transaktionsentgelt von 40 €/Person je Umtausch- und Erstattungswunsch, es sei denn
es ist – in der Tabelle - ausdrücklich ausgeschlossen
SCIC-IRT (13.12.2015)
Tfv 701/2
7
Gültig ab 13. Dezember 2015
Besondere Internationale
Beförderungsbedingungen der
Deutschen Bahn AG für Reisen mit
Rail Pass Tickets (SCIC-RPT)
Gültig ab 13. Dezember 2015
Stand: 01. Oktober 2016
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem
Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.
Tarifverzeichnis Nr. 701/3
SCIC-RPT (ab 13.12.2015)
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
1
Geschäftsführung und Druck
DB Fernverkehr AG
Preismanagement - Implementierung - V.FMV 13
Stephensonstr. 1
D-60326 Frankfurt am Main
Änderungen und Ergänzungen
Bek.Nr.
TVA Nr.
Gültig ab ... kurzer Inhalt
1
262/46/2015
13.12.2015
Neuausgabe
2
28/05/2016
01.02.2016
Neue Aktionsangebote
Nr. 4.6: Interrail – Frühlingsrabatt
Nr. 4.7: German Rail Pass – Promotion
“Springtime Special”
Nr. 4.8: Eurail Global und Select Pass 2 Länder Promotion Extra Day
3
74/13/2016
01.04.2016
Nr. 1.2: Wegfall der Bedingung bei Senioren
Nr. 1.4: Inkludierung der sog. Anreise in den
Interrail Globalpass
Nr. 1.11: Erleichterung bei Nutzung flexibler InterrailPässe für die KD Schifffahrtsgesellschaft
Nr. 1.12, 2.9, 3.12: Aufnahme gestohlener Fahrkartenbestände als Missbrauchstatbestand
Nr. 1.15 redaktionelle Änderung der Überschrift
Nr. 4.2, 4.3: Löschung abgelaufener Aktionsangebote
Nr. 4.9 Neues Aktionsangebot „German Rail Pass „Euro“
Anlagen: Aktualisierung
4
194/30/2016
01.08.2016
Nr. 2.1: Eurail Pässe – Vertriebsstellen
Nr. 4.1: KD RHEIN PASS - Aktualisierung
Nr. 4.10: Eurail Global und Select Pass 2 Länder Promotion “Extra Day”
Nr. 4.11: German Rail Pass – Promotion “One Week”
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
2
Bek.Nr.
TVA Nr.
5
241/39a/2016
Gültig ab ... kurzer Inhalt
01.10.2016
Nr. 1.3: Aufnahme Thalys
Nr. 2.4: Aufnahme Thakys
Nr. 4.12: German Rail Pass Promo „Autumn Special“
Nr. 4.13: Interrail Promo „Herbstrabatt“
Nr. 4.14:Eurail Promos „Early Bird“
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
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Inhaltsverzeichnis
1.
Interrail
2.
Eurail Global Pass, Eurail Select Pass
14
3.
German Rail Pass, German Rail Twin Pass und German Rail Youth Pass
20
4.
Aktionsangebote
25
Anlage 1: Interrail - Preise
31
Anlage 2: Eurail-Preise und Länderkombinationen
37
Anlage 3: German Rail Pässe - Preise
54
Anlage 4: Eurail-Aktionsangebote – Preise
55
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Stand 01.10.2016
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4
Einleitung
Diese „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG" gelten für
Rail Pass Tickets, also Fahrkarten für die Passangebote Interrail, Eurail und German Rail, wenn
die Fahrkarte von der DB Vertrieb GmbH verkauft wurde. Für die in Deutschland (DB-Strecken)
liegenden Streckenteile dieser RPT-Fahrkarte gelten die BB Personenverkehr, sofern nachfolgend
keine anderen Regelungen genannt sind.
Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben.
Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Internetadresse
www.bahn.de/AGB veröffentlicht.
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1.
Interrail
1.1
Allgemeines
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der
jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen
Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen
(SCIC NT).
Für die in nur einem Land geltenden Interrail One Country Pässe können zudem noch die Beförderungsbedingungen des Binnenverkehrs der jeweiligen Bahn/des jeweiligen Landes gelten.
Als Gemeinschaftsangebot der unter 1.3 aufgeführten europäischen Beförderer (Eisenbahnverkehrsunternehmen und Schifffahrtsgesellschaften) werden Netzfahrkarten an Jugendliche, Erwachsene und Kinder als
Interrail Global Pass, gültig bei allen Beförderern und als
Interrail One Country Pass für ein einzelnes Land bzw. eine Gruppe von Ländern
ausgegeben.
Darüber hinaus können zeitlich begrenzte Aktions-Angebote gemäß der in Nr 4. aufgeführten Bedingungen erworben werden.
1.2
Berechtigte
Zum Erwerb des Angebots sind berechtigt
Erwachsene ab 26 Jahren
Jugendliche ab 12 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes noch nicht vollendet sein.
Senioren ab 60 Jahren.
Die Reisenden müssen nachweisen können, dass sie in einem in Nr. 1.23 aufgeführten europäischen Land ihren Wohnsitz haben.
Personen mit Wohnsitz in den Überseegebieten europäischer Staaten sind nicht zum Kauf
von Interrail Pässen berechtigt.
Lebensalter und Wohnsitz sind durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses
nachzuweisen.
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland ist der Erwerb eines Interrail Pass für Deutschland (Interrail Germany Pass) ausgeschlossen.
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1.3
Beteiligte Beförderer
Am Angebot sind folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen beteiligt, wobei nicht jeder Beförderer beide Interrail-Pässe (Global Pass und One Country Pass) anerkennt:
Beförderer
Interrail
Interrail One
Global
Country Pass
Pass
ATOC
Britische Eisenbahnen (außer in Nordirland)
Ja
Ja
ATTICA
Attica Group (Superfast Ferries, Blue Star Ferries
zwischen Griechenland und Italien)
Ja
Ja 1)
BDZ
Bulgarische Staatseisenbahnen
Ja
Ja
CD
Tschechische Staatsbahnen
Ja
Ja
CFL
Luxemburgische Eisenbahnen
Ja
Ja 2)
CFR
Rumänische Eisenbahnen
Ja
Ja
CP
Portugiesische Eisenbahnen
Ja
Ja
DB
Deutsche Bahn
Ja
Ja
DSB
Dänische Staatsbahnen (einschließlich „Arriva“, „DSB
S-Tog“ und „DSB First“), ausgeschlossen sind die
DSB-Züge “IC Bornholm” zwischen Kopenhagen und
Ystad
Ja
Ja
HZ
Kroatische Eisenbahnen
Ja
Ja
IE
Irische Eisenbahnen (inkl. Nordirland)
Ja
Ja
MAV
Ungarische Staatseisenbahnen, einschl. Privatbahnen GYSEV zwischen Györ und Sopron
Ja
Ja
Minoan
Minoan Lines (Fähren zwischen Griechenland und
Italien)
Ja
Nein
MZ
Eisenbahnen der ehem. jugoslawischen Republik
Mazedonien
Ja
Ja
NS
Niederländische Eisenbahnen
Ja
Ja 2)
NSB
Norwegische Staatsbahnen
Ja
Ja 3)
ÖBB
Österreichische Bundesbahnen einschließlich Privatbahn ROeEE zwischen Ebenfurth und Sopron, westBAHN zwischen Wien und Salzburg sowie MICOTRA
Ja
Ja
PKP
Polnische Staatsbahnen
Ja
Ja
RENFE
Spanische Staatsbahnen
Ja
Ja
SBB
Schweizerische Bundesbahnen einschl. einiger
Privatbahnen (s. Punkt 1.19)
Ja
Ja
SJ
Schwedische Staatsbahnen, einschließlich der Privatbahnen “Arlanda Express“, „Connex“, „Merresor“,
„Tågkompaniet“
Ja
Ja
SNCB
Belgische Eisenbahnen
Ja
Ja 2)
SNCF
Französische Eisenbahnen
Ja
Ja
SV
(ehem. ZS)
Serbische Eisenbahnen
Ja
Ja
SZ
Slowenische Eisenbahnen
Ja
Ja
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Beförderer
Interrail
Global
Pass
Ja
Interrail One
Country Pass
TCDD
Türkische Staatsbahnen
THALYS
Thalys
Ja
Ja
TRAINOSE
Griechische Eisenbahnen
Ja
Ja 1)
Trenitalia
Italienische Staatsbahnen, einschließlich MICOTRA
Ja
Ja 1)
WESTbahn
in Österreich
Ja
Ja
VR
Finnische Staatsbahnen
Ja
Ja
ZCG
Eisenbahnen von Montenegro
Ja
Nein
ZFBH/ZSR
Eisenbahnen der Föderation von BosnienHerzegowina und der Republik Srpska
Ja
Nein
ZSSK
Slowakische Eisenbahnen
Ja
Ja
Ja
1) Der Interrail ATTICA Pass berechtigt zur Nutzung internationaler und innergriechischer Schiffsverbindungen der
ATTICA Group.
Die TRAINOSE bietet für ihre Strecken einen „Interrail Greece Pass“ und zusammen mit ATTICA einen „Interrail
Greece Plus Pass“ an.
Die Trenitalia bietet für ihre Strecken einen „Interrail Italy Pass“ und zusammen mit ATTICA einen „Interrail Italy
Plus Pass“ an.
2) CFL, NS und SNCB bieten gemeinsam den „Interrail Benelux Pass“ an.
3) nur in der 2. Klasse erhältlich
Die Beförderer können bestimmte Züge und Schiffe von der Benutzung mit Interrail Pässen
ausschließen. Bei der DB ist die Reise in Autozügen, Sonderzügen und Museumsbahnen
mit Interrail Pässen ausgeschlossen.
1.4
Geltungsbereich
Ein Interrail Pass berechtigt
beim One Country Pass zur freien Fahrt auf dem Streckennetz des/der gewählten
Beförderer(s),
beim Global Pass zur freien Fahrt auf dem Streckennetz aller beteiligten Beförderer,
außer im Wohnsitzland. Im Wohnsitzland berechtigt der Global Pass zu je einer
freien Fahrt vom Abfahrtsbahnhof bis zur Grenze bzw. zu einem Flughafen sowie
bei der Rückfahrt umgekehrt ab Grenze bzw. Flughafen bis zum Zielbahnhof.
zum freien bzw. ermäßigten Eintritt in bestimmte Verkehrs-/Eisenbahnmuseen,
zur Inanspruchnahme bestimmter Vergünstigungen (z.B. ermäßigte Hotelübernachtungen, Eintritte in Museen) bei bestimmten Anbietern („Bonuspartner“).
Das Wohnsitzland muss sowohl beim Kauf als auch während der Reise nachgewiesen werden.
Neben der Freifahrt auf den Strecken der TRAINOSE, bzw. der TI, berechtigt der „Interrail
Greece Plus Pass“, bzw. der „Interrail Italy Plus“ Pass, in der 2. Klasse zusätzlich zur Fahrt
in der niedrigsten Schiffsklasse (Deckpassage) und in der 1. Klasse zur Fahrt im Schlafbereich (Ruhesessel) auf der Linie Ancona – Igoumenitsa/Patras und Bari – Igoumenitsa/Patras der Schifffahrtsgesellschaften Superfast Ferries (SF) und Blue Star Ferries
(BSF) der ATTICA - Group.
Die Benutzung einer höheren Schiffsklasse ist gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen den Preisen der niedrigsten Schiffsklasse (z. B. Deckpassage) und der benutzten
Schiffsklasse zugelassen.
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1.5
Geltungsdauer
Interrail One Country-Pässe gelten immer 1 Monat und werden mit folgenden Nutzungsdauern, als sog. Flexi-Pässe ausgegeben:
- an 3 frei wählbaren Tagen,
- an 4 frei wählbaren Tagen,
- an 6 frei wählbaren Tagen,
- an 8 frei wählbaren Tagen.
Die Interrail One Country Pässe erhalten die Bezeichnung (Aufdruck) des Landes/der Schifffahrtsgesellschaft in englischer Sprache, z.B. „Interrail Germany Pass“ etc.
Interrail Global-Pässe werden mit folgenden Geltungsdauern ausgegeben
- an 5 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 15 Tagen (Flexi),
- an 7 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat (Flexi),
- an 10 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat (Flexi),
- an 15 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat (Flexi),
- an 15 aufeinander folgenden Tagen (fortlaufend),
- an 22 aufeinander folgenden Tagen (fortlaufend,
- für einen ganzen Monat (fortlaufend).
Die Geltungsdauer kann an jedem Tag des Monats beginnen, sie endet bei Interrail Pässen
mit einmonatiger Geltungsdauer am vorhergehenden Tag des folgenden Monats. Bei Interrail Pässen mit 1. Geltungstag ab dem 1. eines Monats endet die einmonatige Geltungsdauer am letzten Tag des Monats. Die Geltungsdauer wird nicht verlängert.
Die Geltungsdauer bei Interrail Global-Pässen beginnt am 1. Geltungstag um 00:00 Uhr und
endet am letzten Geltungstag um 24:00 Uhr. Gleiches gilt für die Reisetage bei den flexiblen
Interrail Pässen (Nutzung von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr pro Tag), bei denen der Inhaber die
Reisetage selbst einträgt. Bei der Nutzung der Nachtfähren, die mit einem Interrail Pass gratis genutzt werden können, kann zwischen der Eintragung des Abfahrts- und des Ankunftstages gewählt werden. Zur Benutzung bei durchgehenden Nachtreisezügen siehe Nr. 1.11.
1.6
Kinder
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Interrail Pass für Erwachsene kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Interrail Passes für Jugendliche (Youth) sein.
1.7
Preise: siehe Anlage 1
1.8
Zuschläge
Die Zuschläge für zuschlagpflichtige Züge, Liegeplatz- und Bettplatzzuschläge, Bett- und
Kabinenplatzzuschläge auf Schiffen sowie Reservierungsentgelte werden in voller Höhe erhoben. Weitere Zuschläge siehe Nr. 1.18.
1.9
Vorverkauf
Die Interrail-Pässe können mit Ausnahme zeitlich begrenzter Aktionsangebote gem. Nr. 4 elf
Monate im Voraus gekauft werden, auch mehrere Pässe gleichzeitig mit aufeinanderfolgender Geltungsdauer.
1.10 Fahrkarten
Die Pässe müssen in einen speziellen Interrail-Umschlag geheftet werden. Der Interrail Umschlag enthält einen Fragebogen (Travel Diary) für den obligatorischen Eintrag der jeweiligen Reisestrecke. Beim Kauf eines Global Pass erhält der Reisende eine Informationsbroschüre („Reisetipps“) sowie eine Streckennetzkarte („Map“). Der Passumschlag enthält die
Benutzungsbestimmungen.
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1.11 Benutzung der Pässe
Vor Antritt der Reise - Bahn oder Schiff – ist bei Interrail Pässen mit flexiblen Geltungstagen
vom Reisenden in das dafür vorgesehenen Kalenderfeld der Reisetag zweistellig mit dokumentenechtem Schreiber einzutragen (Beispiel: 1. Dezember = 01 eintragen usw.). Bei allen
Global Pässen ist auf dem Travel Report (Bestandteil des Umschlags) Datum, Abgangsort,
Zielort und Reiseweg einzutragen. Die Eintragungen werden vom Personal des Abgangsbahnhofs bzw. Einschiffungshafens oder vom Kontrollpersonal im Zug bzw. Schiff geprüft,
erforderlichenfalls ergänzt oder berichtigt und mit dem Tagesstempel oder mit dem Prüfzeichen versehen. Der Interrail Pass ist nicht übertragbar; er gilt nur, wenn der Name des Inhabers, das Wohnsitzland und die Nummer eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder
Reisepass) eingetragen sind.
Der Interrail Pass muss bei jeder Fahrkartenkontrolle zusammen mit demselben Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), dass beim Kauf vorgelegt wurde und dessen Inhaber und Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist, vorgezeigt werden.
Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann die Reise bei Benutzung von durchgehenden Nachtzügen oder über Nacht fahrenden IC Bussen bereits am Vortag ab 19 Uhr des
auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag der erste Geltungstag des Passes ist. Für die Inanspruchnahme von Bonusermäßigungen (Nr. 1.18 bis 1.21) muss der Interrail Pass für den
jeweiligen Geltungsbereich beim entsprechenden Anbieter vorgelegt werden.
Bei flexiblen Pässen ist hierfür der Eintrag eines Nutzungstages nicht erforderlich.
Interrail-Pässe 1.Klasse gelten auch zur Fahrt in der 2.Klasse.
1.12 Missbrauch von Interrail Pässen
Interrail-Pässe,
- die gefälscht sind (Scan, Kopie, auf gestohlenen Fahrkartenbeständen, etc.),
- die von Unbefugten benutzt werden,
- deren Geltungsdauer abgelaufen ist,
- in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde,
- zu denen das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), mit dem der
Pass gekauft wurde und dessen Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist,
nicht vorgelegt werden kann,
werden ersatzlos eingezogen.
Die Benutzer solcher Interrail Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte behandelt.
Bei eindeutigen Betrugsfällen ist die Bundespolizei zu verständigen.
1.13 Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl des Interrail Passes bzw. der ermäßigten DB-Fahrkarten sind Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen.
1.14 Erstattung
Unbenutzte Pässe werden von der Verkaufsstelle, die den Pass ausgefertigt hat, gegen
Rückzahlung des vollen Preises abzüglich 15% erstattet, wenn die Rückgabe vor Beginn der
Geltungsdauer oder am 1. Geltungstag erfolgt, bzw. wenn ein spätestens am 1.Geltungstag
eisenbahnseitig als unbenutzt gekennzeichneter Pass vorgelegt wird.
Der Erstattungsantrag eines unbenutzten Passes ist spätestens 1 Monat nach dem letzten
Geltungstag des Passes zu stellen.
In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung. Für die in einer niedrigeren
Klasse durchgeführten Reisen besteht kein Erstattungsanspruch. Die Erstattung der ermäßigten DB-Fahrkarte richtet sich nach den BB Personenverkehr der DB.
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1.15 Fahrten zwischen Abgangsbahnhof und Grenze bzw. Flughafen und umgekehrt
Inhaber von Interrail Global-Pässen mit Wohnsitz in Deutschland können den Interrail Global
Pass für den deutschen Streckenteil vom Abfahrtsbahnhof in Deutschland bis zur Grenze
bzw. zu einem Flughafen in Deutschland und bei der Rückfahrt umgekehrt ab Grenze bzw.
deutschem Flughafen bis zum Zielbahnhof innerhalb der Geltungsdauer ihres Passes nutzen. Diese Strecken sowie die Reisedaten sind auf dem im Umschlag integrierten Fragebogen (Travel Diary) in einem besonderen Abschnitt einzutragen.
1.16 Übergang in die 1. Wagenklasse
Der Übergang in die 1. Klasse ist zugelassen. Für die in der 1. Klasse zurückzulegende
Strecke wird der Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt
beider Klassen erhoben. Bei Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ist außerdem der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen.
1.17 Fahrgastrechte
Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen (bzw. anderen Verkehrsmitteln der am Angebot
beteiligten Bahnen und Schifffahrtslinien) in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch auf Entschädigung.
1.17.1 Entschädigung bei Interrail Global-Pässen
Für die Interrail Global Pässe wird die Entschädigung anhand des gezahlten Fahrpreises
und der genutzten Tage nach einem besonderen Berechnungsverfahren ermittelt.
Anträge auf Entschädigung per Post sind zu richten an:
EURAIL Group G.I.E.
P.O. Box 2112
3500 GC Utrecht, Niederlande
Das besondere Formular kann unter: www.eurailgroup.com/compensation heruntergeladen
werden. Entschädigungen werden nur ausgezahlt, wenn der berechnete Betrag höher als
16 € ist.
1.17.2 Entschädigung bei Interrail One Country-Pässen
Für Interrail One Country Pässe wird bei mindestens 2 Verspätungsfällen von mindestens
60 Minuten pro Fall eine pauschale Entschädigung von 10 € – unabhängig von der Klasse,
auf die der Pass lautet – gewährt.
Die Anträge sind über das Fahrgastrechte-Formular zu richten an das:
Servicecenter Fahrgastrechte
D-60647 Frankfurt am Main
Sie erhalten das Formular im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular unter www.bahn.de/fahrgastrechte.
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1.18 Zuschläge, Reservierungsentgelt
Für Inhaber von Interrail Pässen bzw. ermäßigten Fahrkarten gelten bei den beteiligten
Bahnen unterschiedliche Bestimmungen (aktuelle Informationen siehe unter
www.interrail.eu).
♦ Nachtreisezüge der City Night Line (CNL)
Für die Benutzung der Nachtreisezüge der City Night Line (CNL) mit Interrail Pässen ist ein
Aufpreis (für die „Deluxe“-Kategorien ist ein Pass 1. Klasse erforderlich) zu zahlen.
♦ EC-Züge nach Polen:
Inhaber von Interrail Pässen brauchen zur Nutzung der Züge eine Reservierung. Die Reservierung kostet 4,50 €.
♦ IC Bus:
Alle IC Busse sind reservierungspflichtig. Für die Nutzung ist deshalb eine kostenpflichtige
Reservierung in Höhe von 4,50 € erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Passangebot die
gesamte Strecke abdeckt. Ansonsten ist für den fehlenden Streckenteil eine Fahrkarte zu
erwerben.
Deckt das Passangebot nur einen Teil der Strecke ab, so ist für den fehlenden Streckenteil
eine Fahrkarte zu erwerben. Wird beim Kauf der Fahrkarte gleichzeitig ein Sitzplatz reserviert, so ist die Reservierung für die gesamtstrecke kostenfrei.
♦ DB-ÖBB-Kooperationsverkehr Brenner:
Die zwischen München und Bolzano/Bozen – Verona/Bologna/Venedig verkehrenden ECZüge des DB-ÖBB-Kooperationsverkehrs sind aufpreispflichtig. Inhaber von Interrail GlobalPässen erwerben das Angebot „Pass 1“ (11, € in der 1. Klasse, 7 € in der 2. Klasse). Inhaber von Interrail One Country-Pässen, die nicht die gesamte Fahrtstrecke abdecken, müssen für den/die fehlenden Streckenteile eine Fahrkarte erwerben.
1.19 Ermäßigungen der Beförderer
Einige Beförderer gewähren bei Vorlage des „Interrail Passes“ eine Ermäßigung oder Sonderpreise, z.B. freien oder ermäßigten Eintritt in Eisenbahn-/Verkehrsmuseen. Die jeweils
aktuellen Ermäßigungen können den Übersichten auf www.interrail.eu oder der Rail Planner
App entnommen werden.
1.20 Ermäßigungen der Bonuspartner
Bestimmte Partnerunternehmen („Bonuspartner“) gewähren bei Vorlage des „Interrail Passes“ Ermäßigungen oder Sonderpreise. Die jeweils aktuellen Ermäßigungen können den
Übersichten auf www.interrail.eu oder der Rail Planner App entnommen werden.
Beim Besuch des DB Museums in Nürnberg erhalten Inhaber von Interrail Pässen, die bei
der DB gelten (Interrail Global-Pass / Interrail Germany Pass), einmal kostenfreien Eintritt
(www.dbmuseum.de).
1.21 Anwendungsbereich Schweiz
In der Schweiz sind „Interrail Global Pässe“ und „Interrail Switzerland" Pässe auch auf bestimmten Strecken privater Verkehrsunternehmen gültig bzw. es werden Ermäßigungen gewährt. Die jeweils aktuellen Ermäßigungen können den Übersichten auf www.interrail.eu
oder der Rail Planner App entnommen werden.
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1.22 Übersicht der Länder, deren Bewohner zum Kauf eines Interrail Passes berechtigt
sind
Albanien
Montenegro
Andorra
Niederlande
Belgien
Norwegen
Bosnien-Herzegowina
Österreich
Bulgarien
Polen
Dänemark (incl. Färöer-Inseln, ohne Grönland)
Portugal
Deutschland
Rumänien
Estland
Russland
Finnland
San Marino
Frankreich
Serbien
Griechenland
Slowakei
Großbritannien (incl. Gibraltar)
Slowenien
Irland
Spanien (auch Melilla, Ceuta
Island
und Kanarische Inseln)
Italien
Schweden
Kroatien
Schweiz
Lettland
Tschechien
Liechtenstein
Türkei
Litauen
Ukraine
Luxemburg
Ungarn
Malta
Vatikanstadt
Mazedonien
Weißrussland
Moldawien
Zypern
Monaco
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2.
Eurail Global Pass, Eurail Select Pass
2.1
Allgemeines
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der
jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen
Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen
(SCIC NT).
Für Reisen in Deutschland und Europa werden außerhalb Europas und bei der DB
- Eurail Global Pässe und Eurail Select Pässe (für 2, 3 oder 4 Länder) für die 1. Klasse
(bei Select Pässen für 2 Länder auch 2. Klasse),
- Eurail Global und Eurail Select Pässe Saver für die 1 . Klasse (bei Select Pässen für 2
Länder auch 2. Klasse) für Gruppen von 2 bis max. 5 Personen sowie
- Eurail Global Pässe Youth und Eurail Select Pässe Youth (für 2, 3 oder 4 Länder) für
die 1. und 2. Klasse für Jugendliche bis 25 Jahren
durch autorisierte Verkaufsstellen (Hilfsstellen gem. Nr. 2.13) ausgegeben.
Den Eurail Global Pass Youth / Eurail Select Pass Youth erhalten nur Jugendliche im Alter
von 12 bis einschließlich 25 Jahre. Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes
noch nicht vollendet sein.
Außerhalb Europas und über DB-Hilfsstellen werden Eurail Select Pässe 2 Länder für die
Kombinationen Austria-Germany, Benelux-Germany , Denmark-Germany, GermanySwitzerland, France-Germany, Germany-Poland, Germany-Sweden, Czech-RepublicGermany ausgegeben.
2.2
Berechtigte
Die Pässe erhalten nur Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb
- Europas,
- der Türkei,
- der Russischen Föderation
Darüber hinaus:
- außerhalb Europas lebende Europäer
- in Deutschland stationierte Angehörige der kanadischen, bzw. US-Armee und –
Luftwaffe.
2.3
Geltungsbereich bei der DB
Die Pässe berechtigen zur beliebigen Benutzung aller fahrplanmäßigen DB-Züge - sowie
Züge anderer Betreiber, die DB-Fernverkehrsfahrkarten akzeptieren - auf den Schienenstrecken der DB, einschließlich S-Bahnen, in der Klasse, für die der Pass gilt und zu Fahrten:
- auf den Fährschiffen Puttgarden - Rødby; Sassnitz – Trelleborg (nur bei Nutzung des
Nachtzuges Berlin-Malmö)
- im „Shopping Express Bus“ von Frankfurt ins Outlet Center „Wertheim Village” und
von München ins Outlet Center “Ingolstadt Village”
Die Pässe berechtigen ferner zur Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung auf bestimmten Bergbahnen, Fährlinien und Schiffen (siehe Nr. 2.14).
In Autozügen, Sonderzügen und Museumsbahnen werden die Pässe zur Fahrt nicht anerkannt.
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2.4 Beförderer
Beförderer
Eurail Global
Pass
Eurail Select
Pass
Ja
Ja
ATTICA
Attica Group (Superfast Ferries, Blue Star Ferries zw. Griechenland und Italien)
BDZ
Bulgarische Staatseisenbahnen
Ja
Ja
CD
Tschechische Staatsbahnen
Ja
Ja
CFL
Luxemburgische Eisenbahnen
Ja
Ja 1)
CFR
Rumänische Eisenbahnen
Ja
Ja
CP
Portugiesische Eisenbahnen
Ja
Ja
DB
Deutsche Bahn
Ja
Ja
DSB
Dänische Staatsbahnen (einschl. „Arriva“,
„DSB S-Tog“) mit Ausnahme der DSB-Züge
“IC Bornholm” Kopenhagen – Ystad
Ja
Ja
HZ
Kroatische Eisenbahnen
Ja
Ja
IE
Irische Eisenbahnen (inkl. Nordirland)
Ja
Ja
MAV-START
Ungarische Staatseisenbahnen sowie Privatbahn GYSEV zw. Györ und Sopron
Ja
Ja
MINOAN
Minoan Lines (Fähren zwischen Griechenland
und Italien)
Ja
Nein
NS
Niederländische Eisenbahnen
Ja
Ja 1)
NSB
Norwegische Staatsbahnen
Ja
Ja
ÖBB
Österreichische Bundesbahnen sowie Privatbahn ROeEE zwischen Ebenfurth und Sopron
Ja
Ja
PKP
PKP Intercity S.A, inkl. Przewozy Regionalne
sp z o.o
Ja
Ja3)
RENFE
Spanische Staatsbahnen
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
SBB
SJ
Schweizerische Bundesbahnen einschl. einiger
Privatbahnen (siehe Eurail Pass Guide oder
www.eurailgroup.org)
Schwedische Staatsbahnen einschl. der Privatbahnen “Arlanda Express“, „Connex“, „Merresor“, „Tågkompaniet“
SNCB/NMBS
Belgische Eisenbahnen
Ja
Ja 1)
SNCF
Französische Eisenbahnen
Ja
Ja
SV (ehem. ZS)
Serbische Eisenbahnen
Nein
Ja 2)
SZ
Slowenische Eisenbahnen
Ja
Ja
TCDD
Türkische Staatsbahnen
Ja
Ja
THALYS
Thalys
Ja
Ja
TRAINOSE
Griechische Eisenbahnen
Ja
Ja 1)
TRENITALIA
Italienische Staatsbahnen
Ja
Ja
VR
Finnische Staatsbahnen
Ja
Ja
SCIC-RPT
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15
Eurail Global Eurail Select
Pass
Pass
Beförderer
WESTbahn
Zwischen Wien und Salzburg
ZFBH
Eisenbahnen von Bosnien-Herzegowina
ZPCG
Eisenbahnen von Montenegro
ZRS
ZSSK
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja 2)
Eisenbahnen der Republik Srpska in BosnienHerzegowina
Ja
Nein
Slowakische Eisenbahnen
Ja
Ja
1)
Bei Eurail Select Pass: CFL, NS und SNCB/NMBS bilden das „Land“ BENELUX
Bei Eurail Select Pass: ZPCG und SV bilden das „Land“ MONTENEGRO/SERBIA
3)
nur Select Pass 2 Länder
2)
2.5
Art der Pässe, Geltungsdauer
Die Geltungsdauer aller Pässe beginnt am ersten Geltungstag um 0:00 Uhr und endet am
letzten Geltungstag um 24:00 Uhr.
Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann bei Benutzung von durchgehenden
Nachtzügen die Reise bereits am Vortag ab 19 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste
Reisetag der erste Geltungstag ist.
Die Art der Pässe sowie deren Geltungsdauer und Besonderheiten sind nachstehend aufgeführt.
2.5.1 Eurail Global Pässe
für Gruppen
(2 bis 5 Personen)
Angebot
Eurail Global Pass
1. Klasse
wahlweise - 15 Tage
gültig für: - 22 Tage
- 1 Monat
- 2 Monate
- 3 Monate
- 5 Tage innerhalb von
1 Monat
7 Tage innerhalb von
1 Monat
für Jugendliche bis 25 Jahren
Eurail Global Pass
Saver, 1. Klasse
Eurail Global Pass
Youth, 1. und 2. Klasse
- 15 Tage
- 22 Tage
- 1 Monat
- 2 Monate
- 3 Monate
- 5 Tage innerhalb
von
1 Monat
- 15 Tage
- 22 Tage
- 1 Monat
- 2 Monate
- 3 Monate
- 5 Tage innerhalb von
1 Monat
7 Tage innerhalb von
1 Monat
7 Tage innerhalb von
1 Monat
- 10 Tage innerhalb
- 10 Tage innerhalb
von 2 Monaten
von 2 Monaten
- 15 Tage innerhalb
- 15 Tage innerhalb
von 2 Monaten
von 2 Monaten
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
16
- 10 Tage innerhalb
von 2 Monaten
- 15 Tage innerhalb
von 2 Monaten
2.5.2 Eurail Select Pass
Mit einer Geltungsdauer von 4 (nur beim Select Pass für 2 Länder), 5, 6, 8, oder 10 Tagen
innerhalb von 2 Monaten und für zwei, drei oder vier aneinander grenzende Länder (oder
durch Bahn-/Schifffahrtsstrecken verbundene Länder) werden folgende Eurail Select Pässe ausgegeben:
2.6
- Eurail Select Pass (nur 1. Klasse für erwachsene Einzelreisende, bei Select Pässen
für 2 Länder auch 2. Klasse),
- Eurail Select Pass Saver (nur 1. Klasse, bei Select Pässen für 2 Länder auch 2. Klasse) für Gruppen von 2 bis max. 5 Personen).
- Eurail Select Pass Youth (1. und 2. Klasse, für Jugendliche),
Preise siehe Anlage 2
Die Verkaufspreise der Pässe (in €) für die Ausgabe-Hilfsstellen in Europa gem. Nr. 2.13
sind in Anlage 2 dargestellt.
Eurail Select Pässe werden für zwei, drei oder vier aneinander grenzende Länder (oder
durch Bahn-/Schifffahrtsstrecken verbundene Länder) ausgegeben. Abhängig von der Länderauswahl ergibt sich der Preis in den Stufen Niedrig (LOW), Mittel (MEDIUM), Hoch
(HIGH).
Die Zuordnung der wählbaren Länderkombinationen zu den Preisstufen und die dazugehörigen Preise sind in Anlage 2 dargestellt.
2.6.1 Kinder
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global Pass oder
Select Pass für Erwachsene kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail-Pass Global oder Select für Jugendliche sein.
2.6.2 Zuschläge
Die Pässe berechtigen zur Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ohne Zahlung eines Zuschlags oder Aufpreises für ICE. Entgelt für die Reservierung von Sitzplätzen sowie die Zuschläge für Bett- und Liegeplätze werden in voller Höhe erhoben. Für die Benutzung der City
Night Line sowie der ICE-/TGV-Züge im internationalen Verkehr zwischen Deutschland und
Frankreich wird ein besonderer Aufpreis erhoben.
Die zwischen München und Bolzano/Bozen – Verona/Bologna/Venedig verkehrenden ECZüge des DB ÖBB-Kooperationsverkehrs sind aufpreispflichtig. Inhaber von EurailGlobalpässen oder Eurail Select-Pässen, die die gesamte Strecke abdecken, müssen eine
Fahrkarte „Pass 1“ (1. Kl. 11,00 EUR, 2 Kl. 7,00 EUR) erwerben. Inhaber von Eurail Select Pässen, die nicht die gesamte Fahrtstrecke abdecken, müssen für den/die fehlenden
Streckenteile eine Fahrkarte erwerben.
Für die im deutschen Binnenverkehr sowie in internationalen Verbindungen verkehrenden IC
Busse ist eine kostenpflichtige Reservierung in Höhe von 4,50 € erforderlich. Voraussetzung
ist, dass das Passangebot die gesamte Strecke abdeckt. Ansonsten ist für den fehlenden
Streckenteil eine Fahrkarte zu erwerben.
2.7
Ausgabe der Pässe
Es werden (außerhalb Europas ausschließlich elektronisch, in Europa durch die Bahnen
elektronisch oder manuell erstellte) Pässe nach besonderem Muster ausgegeben. Pässe
müssen in den speziellen Eurail Pass-Umschlag geheftet werden, der die Benutzungsbestimmungen und einen Fragebogen (Travel Diary) für den obligatorischen Eintrag der jeweiligen Reisestrecke enthält.
Die Pässe werden bis zu 11 Monate vor dem 1. Geltungstag ausgegeben.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
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Beim Kauf eines Eurail Global oder Eurail Select Pass erhält der Reisende eine Informationsbroschüre („Eurail Pass Guide“) sowie eine Streckennetzkarte („Eurail Map“).
Von außereuropäischen Ausgabestellen ohne Eintragung des Geltungszeitraumes ausgegebene Pässe (open date) müssen vor der ersten Benutzung einer Verkaufsstelle zur Eintragung des ersten und letzten Geltungstages sowie Anbringung des Tagesstempels vorgelegt werden (Gültigschreibung).
2.8
Benutzung der Pässe
Die Pässe werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und
gelten nur zusammen mit dem Reisepass oder einem gleichwertigen Ausweisdokument.
Der Eurail Global Pass Saver/Eurail Select Pass Saver gilt nur in Verbindung mit dem Control Voucher (Kontrollabschnitt), auf dem die Namen der Reisenden eingetragen sind.
Vor Antritt der Reise - Bahn oder Schiff – ist bei Eurail Global Pass/Eurail Global Pass
Youth/Eurail Global Pass Saver mit flexibler Geltungsdauer und allen Eurail Select und Regional Pässen vom Reisenden in die dafür vorgesehenen Kalenderfelder der Reisetag mit
dokumentenechtem Schreiber zweistellig einzutragen (Beispiel: 1. Dezember = 01 / 12 eintragen, usw.).
Auf dem Travel Diary (Bestandteil des Umschlags) ist bei allen Eurail Pässen Datum, Abgangsort, Zielort und Reiseweg einzutragen. Die Eintragungen werden vom Personal des
Abgangsbahnhofs bzw. Einschiffungshafens oder vom Kontrollpersonal im Zug bzw. Schiff
geprüft, erforderlichenfalls ergänzt oder berichtigt und mit dem Tagesstempel oder mit dem
Prüfzeichen versehen. Der Eurail Pass ist nicht übertragbar; er gilt nur, wenn der Name des
Inhabers, das Wohnsitzland und die Nummer eines Ausweisdokuments (Personalausweis
oder Reisepass) eingetragen sind.
Der Eurail Pass muss bei jeder Fahrkartenkontrolle zusammen mit demselben Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), dessen Inhaber und Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist, vorgezeigt werden.
Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann die Reise bei Benutzung von durchgehenden Nachtzügen oder über Nacht fahrenden IC Bussen bereits am Vortag ab 19 Uhr des
auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag der erste Geltungstag des Passes ist.
2.9
Missbrauch von Eurail Pässen
Eurail Pässe,
- die gefälscht sind (Scan, Kopie, auf gestohlenen Fahrkartenbeständen, etc.),
- die von Unbefugten benutzt werden,
- deren Geltungsdauer abgelaufen ist,
- in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde,
- zu denen das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), mit dem der
Pass gekauft wurde und dessen Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist,
nicht vorgelegt werden kann,
werden ersatzlos eingezogen.
Die Benutzer solcher Eurail Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte behandelt.
Bei eindeutigen Betrugsfällen ist die Bundespolizei zu verständigen.
2.10 Erstattung
Der Kaufpreis für unbenutzte Pässe wird von der Ausgabestelle abzüglich 15% für Storno
erstattet, wenn die Pässe vor Beginn des Geltungszeitraumes zurückgegeben werden. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung (Ausnahme: Reiseabbruch aufgrund von zwingenden Gründen wie Krankheit oder Sterbefällen).
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
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2.11 Verlust, Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl der Pässe sind Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen.
2.12 Übergang in die 1. Wagenklasse
Bei Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Eurail Global Pass Youth oder Eurail Select
Pass 2 Länder/Eurail Select Pass Youth wird für die in der 1. Klasse zurückzulegende Strecke der Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt beider
Klassen erhoben.
2.13 Eurail-Hilfsstellen der DB
Im Bereich der DB sind Eurail Pässe ausschließlich bei folgenden Verkaufsstellen (EurailHilfsstellen / Aid Offices) erhältlich:
Berlin Hbf, Dresden Hbf, Düsseldorf Hbf, Frankfurt(M) Hbf, Frankfurt (M) Flughafen, Hamburg Hbf, Hannover Hbf, Heidelberg Hbf, Köln Hbf, Leipzig Hbf, München Hbf, München
Flughafen, Stuttgart Hbf, DB UK Surbiton (London), DB UK c/o STA Travel, London
2.14 Weitere Ermäßigungen
Zahlreiche Partner in den am Eurail Pass-Angebot beteiligten Ländern gewähren bei Vorlage eines gültigen Eurail Passes Ermäßigungen, Sonderpreise oder kostenlose Leistungen.
Eine aktuelle Übersicht ist der jährlich neu aufgelegten Broschüre „Eurail Pass Guide“ oder
über www.eurailgroup.com oder der Rail Planner App zu entnehmen.
In Deutschland z.B.:
- zu einer Ermäßigung von 20% auf der Buslinie „Romantische Straße“ (Frankfurt (M) Würzburg - Rothenburg ob der Tauber – Augsburg – München/Füssen); (Saisonverkehr April - Oktober)
- zu einer Ermäßigung von 20% auf den Schiffen der Köln-Düsseldorfer Deutschen
Rheinschiffahrt AG (KD) im Tageslinienverkehr auf dem Rhein zwischen Mainz und
Köln und der Mosel zwischen Koblenz und Cochem.
- zu einer Ermäßigung von 10% bei der Bayerischen Zugspitzbahn
2.15 Fahrgastrechte
Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen (bzw. anderen Verkehrsmitteln der am Angebot
beteiligten Bahnen und Schifffahrtslinien) in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch auf Entschädigung.
Für alle Eurail Pässe (Global, Select) wird die Entschädigung anhand des gezahlten Fahrpreises und der genutzten Tage nach einem besonderen Berechnungsverfahren ermittelt.
Das besondere Formular kann unter: www.eurailgroup.com/compensation.aspx heruntergeladen werden.
Anträge auf Entschädigung per Post sind zu richten an:
EURAIL Group G.I.E.
P.O. Box 2112
3500 GC Utrecht
Niederlande
Alternativ kann der Entschädigungsantrag auch online eingereicht werden unter:
www.eurailgroup.com/compensation.aspx
Entschädigungen werden nur ausgezahlt, wenn der berechnete Betrag höher als 16 € ist.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
19
3.
German Rail Pass, German Rail Twin Pass und German Rail Youth Pass
3.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der
jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen
Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen
(SCIC NT).
3.2
Allgemeines
Zur Belebung des Reiseverkehrs aus außereuropäischen Märkten nach Deutschland werden außerhalb Europas und bei der DB (bestimmte Verkaufsstellen und www.bahn.com)
folgende Pässe verkauft:
- German Rail Pass und German Rail Twin Pass für die 1. oder 2. Klasse,
- German Rail Youth Pass für die 1. oder 2. Klasse für Jugendliche von 12 bis 25 Jahre
- German Rail Tourpass für die 1. und 2. Klasse (nur durch Reiseveranstalter / Verkauf
exklusiv in außereuropäischen Märkten).
Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass für Erwachsene kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines
German Rail Pass für Jugendliche sein.
Diese konsekutiven German Rail Pässe (siehe Nr. 3.4) werden auch als Online-Ticket ausgegeben. Es gelten die Bedingungen gemäß Nr. 6.2 SCIC-NRT.
Darüber hinaus können zeitlich begrenzte German Rail Pass-Angebote gemäß der in
Nr. 4. genannten Bedingungen für Aktionsangebote erworben werden.
3.3
Berechtigte
Die Pässe erhalten nur Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb
- Europas,
- der Türkei und
- der Russischen Föderation
- außerhalb Europas lebende Europäer
- in Deutschland stationierte Angehörige der kanadischen bzw. US-Armee und –
Luftwaffe.
Der German Rail Twin Pass wird für 2 gemeinsam reisende Personen ausgestellt.
Den German Rail Youth Pass erhalten nur Jugendliche im Alter von 12 bis einschließlich 25
Jahre sowie allein reisende Kinder.
Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes noch nicht vollendet sein.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
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3.4
Geltungsbereich
In Deutschland werden die Pässen ausgegeben als
- FLEXI -Pass (mit Kalenderfeld) mit einer Geltungsdauer von 3, 4,5, 7 und 10, jeweils
frei wählbaren Tagen innerhalb eines Monats
In Übersee werden FLEXI –Pässe mit einer Geltungsdauer von 2, 3, 4, 5, 7 und 10 jeweils frei wählbaren Tagen (einschließlich German Rail Tourpass) innerhalb eines
Monats ausgegeben;
- CONSECUTIVE -Pass weltweit für 5, 10 oder 15 aufeinander folgende Tage.
Diese Pässe werden auch als Online-Ticket über www.bahn.com verkauft.
Bei der Ausgabe als Online-Ticket ist der Geltungszeitraum der Konsekutiv-Pässe bereits innerhalb des Buchungsprozesses durch den Kunden festzulegen und wird auf
das Online-Ticket aufgedruckt (Beispiel für den 5-Tage-Pass: vom 02.05.14 06.05.14). Eine nachträgliche Änderung dieses Geltungszeitraums ist nicht möglich.
Der Pass gilt ohne weitere Anforderungen (z.B. Unterschrift, Gültigschreibung, Stempel o.ä.) ab dem aufgedruckten 1. Geltungstag.
Die genannten Pässe berechtigen:
- zur beliebigen Benutzung aller fahrplanmäßigen DB-Züge - sowie Züge anderer Betreiber, die DB-Fernverkehrsfahrkarten akzeptieren - auf den Schienenstrecken der
DB, einschließlich S-Bahnen, in der Klasse, für die der Pass gilt
- zur Fahrt ab und bis Puttgarden (Mitte See) sowie ab/bis Sassnitz (Gr).
- zur Fahrt in EuroCity-Zügen der DB-ÖBB Kooperation auf der Brennerstrecke nach
Österreich und Italien (EC-Züge mit Zielbahnhöfen Verona PN, Venezia SL oder Bologna C),
- zur Fahrt in ICE-Zügen nach Belgien von/nach Liège G, Bruxelles Nord und Bruxelles
Midi,
- zur Fahrt nach Zielen der IC Bus-Linien nach Straßburg, Prag, Krakow, Antwerpen,
Brüssel, London, Kopenhagen, Zagreb, Luxemburg, Vinkovci und Vukovar, wenn eine
Sitzplatzreservierung in Höhe von 4,50 € erworben wurde.
3.5
In Autozügen, Sonderzügen und Museumsbahnen werden die Pässe zur Fahrt nicht anerkannt.
Vergünstigungen und Ermäßigungen für German Rail Pass-Reisende (Auswahl):
- kostenfreie Nutzung des „Shopping Express Bus“ von Frankfurt ins Outlet Center
„Wertheim Village” und von München ins Outlet Center “Ingolstadt Village
- Ermäßigung von 20% auf den Schiffen der Köln-Düsseldorfer Deutschen Rheinschiffahrt AG (KD) im Tageslinienverkehr auf dem Rhein zwischen Mainz und Köln und der
Mosel zwischen Koblenz und Cochem.
- Ermäßigung von 20% auf der Buslinie (Saisonverkehr April - Oktober) „Romantische
Straße“ (Frankfurt (M) - Würzburg - Rothenburg ob der Tauber – Augsburg – München/Füssen)
- Ermäßigung von 10% bei der Bayerischen Zugspitzbahn
Weitere Ermäßigungen sind in der jährlich neu aufgelegten German Rail Pass-Broschüre
und unter www.bahn.com aufgelistet.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
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3.7
Kinder, Hunde
Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass für Erwachsene kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines
German Rail Pass für Jugendliche sein.
Für Hunde wird der halbe Preis des jeweiligen German Rail Passes 2. Klasse für Erwachsene erhoben, unabhängig davon, in welcher Klasse sie reisen.
3.8
Zuschläge, Reservierung
Die Pässe berechtigen zur Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ohne Zahlung eines Zuschlags oder Aufpreises für ICE. Das Entgelt für die Reservierung von Sitzplätzen sowie die
Zuschläge für Bett- und Liegeplätze werden in voller Höhe erhoben. Für die Benutzung der
City Night Line und der ICE-/TGV-Züge im internationalen Verkehr zwischen Deutschland
und Frankreich wird ein besonderer Aufpreis erhoben.
3.9
Ausgabe der Pässe
Es werden (elektronisch erstellte) Pässe nach besonderem Muster ausgegeben. Pässe
müssen in den speziellen German Rail Pass-Umschlag geheftet werden, der die Benutzungsbestimmungen enthält.
Pässe, die als Online-Ticket gebucht wurden, besitzen keinen Umschlag. Die Benutzungsbedingungen werden als Hinweistexte zusammen mit dem Online-Ticket als pdf-Dokument
versendet.
Von Ausgabestellen ohne Eintragung des Geltungszeitraumes ausgegebene German Rail
Pässe (open date) müssen vor der ersten Benutzung einer Verkaufsstelle der DB zur Eintragung des ersten und letzten Geltungstages sowie Anbringung des Tagesstempels vorgelegt werden (Gültigschreibung).
3.10 German Rail Pass – Verkaufsstellen der DB
Im Bereich der DB sind German Rail Pässe ausschließlich bei folgenden Verkaufsstellen
(German Rail Pass-Hilfsstellen/Aid Offices) erhältlich:
Basel Bad Bf, Berlin Hbf, Berlin Südkreuz, Berlin Zoologischer Garten, Bonn Hbf, Dresden
Hbf, Düsseldorf Hbf, Düsseldorf Flughafen, DB France (Paris), Frankfurt (M) Hbf, Frankfurt
(M) Flughafen, Hamburg Hbf, Hannover Hbf, Heidelberg Hbf, Kaiserslautern Hbf, Köln Hbf,
Köln/Bonn Flughafen, Leipzig Hbf, München Hbf, München Flughafen, Nürnberg Hbf, Stuttgart Hbf, Wiesbaden Hbf, DB UK Surbiton (London), DB UK c/o STA Travel, London, DB
France (Paris), DB Milano, DB-Verkaufsstelle Verona PN, DB-Agentur Zürich-Wipkingen
sowie online unter www.bahn.com.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
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3.11 Benutzung der Pässe
Die Pässe werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und
gelten nur zusammen mit dem Reisepass oder einem gleichwertigen Ausweisdokument.
Bei als Online-Ticket gekauften Konsekutiv-Pässen ist zusätzlich die zum Kauf der Pässe
verwendete Kreditkarte als Identifikation erforderlich.
German Rail Twin Pässe werden auf die Namen beider Inhaber ausgestellt (1 Pass für 2
gemeinsam reisende Erwachsene).
Vor der Benutzung am jeweiligen Tag ist bei German Rail FLEXI Pässen (mit Kalenderfeld)
der Reisetag (Tag und Monat) mit dokumentenechtem Schreiber zweistellig (Beispiel: 1. Dezember = 01 eintragen usw.) in das entsprechende Kalenderfeld des Passes einzutragen.
Die Geltungsdauer aller Pässe beginnt am ersten Geltungstag um 0:00 Uhr und endet am
letzten Geltungstag um 24:00 Uhr.
Konsekutive German Rail Pässe können an allen Tagen innerhalb des Geltungszeitraums
zur Fahrt benutzt werden.
Bei allen German Rail FLEXI Pässen (mit Kalenderfeld) kann bei Benutzung von durchgehenden Nachtzügen oder über Nacht fahrenden IC Bussen die Reise bereits am Vortag ab
19:00 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei
Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag der erste Geltungstag ist.
3.12 Missbrauch von German Rail Pässen
German Rail Pässe,
- die gefälscht sind (Scan, Kopie, auf gestohlenen Fahrkartenbeständen, etc.),
- die von Unbefugten benutzt werden,
- deren Geltungsdauer abgelaufen ist,
- in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde,
- zu denen das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), mit dem der
Pass gekauft wurde und dessen Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist,
nicht vorgelegt werden kann,
werden ersatzlos eingezogen.
Die Benutzer solcher German Rail Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte be
handelt.
Bei eindeutigen Betrugsfällen ist die Bundespolizei zu verständigen.
3.13 Erstattung
Der Kaufpreis für unbenutzte Pässe wird von der Ausgabestelle abzüglich 15% für Storno
erstattet, wenn die Pässe vor Beginn des Geltungszeitraumes zurückgegeben werden. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung (Ausnahme: Reiseabbruch aufgrund von zwingenden Gründen wie Krankheit oder Sterbefällen).
3.14 Verlust, Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl der Pässe ist Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen.
3.15 Übergang in die 1. Wagenklasse
Mit Pässen 2. Klasse ist der Übergang in die 1. Klasse zugelassen.
Bei den einzelnen Reisen wird für die in der 1. Klasse benutzte Strecke der Unterschied
zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt beider Klassen erhoben.
Bei Übergang für die gesamte Geltungsdauer der German Rail Pässe oder der German Rail
Twin Pässe 2. Klasse wird der Unterschied zwischen den Pass-Preisen der 2. und 1. Klasse
berechnet.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
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3.16 Fahrgastrechte
Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen der DB in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu
einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch
auf Entschädigung.
Für German Rail Pässe wird bei mindestens 3 Verspätungsfällen von mindestens 60 Minuten pro Fall eine pauschale Entschädigung gewährt von:
- 5 € bei Pässen 2. Klasse,
- 7,50 € bei Pässen 1. Klasse
Die Anträge sind über das Fahrgastrechte-Formular zu richten an das:
Servicecenter Fahrgastrechte
D-60647 Frankfurt am Main
Das Formular ist im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als OnlineFormular unter www.bahn.de/fahrgastrechte erhältlich.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
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4.
Aktionsangebote
4.1
"KD RHEIN PASS" für Fahrten mit der Köln Düsseldorfer Rheinschiffahrt AG
Seit dem 01. April 2015 wird bei allen DB-Vertriebsstellen/Vertriebspartnern in Übersee
und dem DB UK Booking Center (London) der "KD RHEIN PASS" verkauft. Der “KD
RHEIN PASS“ ist an allen Anlegestellen mit Fahrkartenverkauf der Köln-Düsseldorfer
Rheinschiffahrt AG in eine Tageskarte der KD einlösbar.
Es gelten die besonderen Angebotsbedingungen der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG.
4.2
bleibt frei
4.3
bleibt frei
4.4
Eurail Global und Select Pass Promotion
In der Zeit vom 19. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2015 wird ein Aktionsangebot für Eurail
Global- und Select Pass-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen/Vertriebspartnern in Übersee
und über die Website www.bahn.com angeboten.
Die Fahrkarte mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für den Reisezeitraum vom 01. November 2015 bis 31. März 2016 angeboten.
Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in Anlage 4 genannten Preisen ausgegeben.
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global- oder Select
Pass des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (4
bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Global- oder Select Passes für Jugendliche
sein.
Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen.
4.5
Eurail Regional Pass Promotion “Extra Day”
In der Zeit vom 19. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2015 wird ein Aktionsangebot für Eurail
Regional Pass-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen/Vertriebspartnern in Übersee und über
die Website www.bahn.com angeboten.
Die Fahrkarte mit dem mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für einen Reisezeitraum bis maximal 31. August 2016 angeboten.
Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
SCIC-RPT (ab 13.12.2015)
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
25
Das Angebot wird
• in der 5-Tage Variante zum Preis des Regional-Passes für 4 Tagen und
• in der 6 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 5 Tage
• in der 7 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 6 Tage
• in der 9 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 8 Tage
• in der 11 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 10 Tage
zu den in Anlage 5 angegebenen Preisen angeboten.
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Regional Pass des
Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Regional Passes für Jugendliche sein.
Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen.
4.6
Interrail - Frühlingsrabatt
In der Zeit vom 01.02.2016 bis 31.03.2016 wird ein Aktionsangebot „InterrailFrühlingsrabatt“ bei den personalbedienten Verkaufsstellen der DB und über den Fahrkartenshop auf der Website www.bahn.de/www.bahn.com angeboten.
Die Fahrkarte „Interrail Global Pass Promo“ wird in den Global Pass-Varianten gem. Nr. 1.5
für den 1. Geltungstag im Zeitraum vom 01.02.2016 bis spätestens 16.05.2016 ausgegeben.
Das Angebot erhalten gem. Nr. 1.2 Erwachsene, Jugendliche und Senioren für die 1. oder
2. Klasse, Jugendliche nur für die 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem
Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Angebot wird zu den in der Tabelle angegebenen Preisen ausgegeben.
Preise in €
gültig vom 01.02.2016 31.03.2016
5 Tage innerhalb
von 15 Tagen
7 Tage innerhalb von 1
Monat
10 Tage innerhalb
von 1 Monat
15 Tage innerhalb von 1
Monat
15 Tage
22 Tage
1 Monat
Interrail
Interrail
Interrail
Jugendliche
Erwachsene
Senioren
1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse
281
170
351
224
316
202
334
209
417
268
376
241
400
248
500
318
450
287
492
307
615
394
553
354
442
517
669
287
318
407
553
646
836
352
411
532
498
582
753
317
371
479
Umtausch und Erstattung des Angebots gelten die Bedingungen gem. Nr. 1.14.
4.7
German Rail Pass – Promotion “Springtime Special”
In der Zeit vom 01.02.2016 bis 31.03.2016 wird das Aktionsangebot „German Rail Pass –
Springtime Special“ bei allen DB-Vertriebsstellen in Übersee, beim DB UK Booking Center
(London) sowie über die Website www.bahn.com angeboten.
Die Fahrkarte mit dem mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für
den Reisezeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 angeboten. Der letztmögliche erste Geltungstag des Angebots ist der 01.05.2016.
Das Angebot kann von den in Nr. 3.3 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 3.4.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
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Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in der Tabelle genannten Preisen
ausgegeben.
Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (6 bis 11 Jahre)
müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein.
Umtausch und Erstattung einer Fahrkarte „GRP-Promo“ sind ausgeschlossen.
Preise in €
German Rail Pass German Rail Twin German Rail Youth
gültig
Pass
Pass
vom 01.02.2016 –
1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse
31.03.2016
Passvariante: FLEXI
7 Tage innerhalb
294
218
440
326
235
174
von 1 Monat
Passvariante: CONSECUTIVE (auch als Online-Ticket)
7 Tage
297
220
445
330
238
176
4.8
Eurail Global und Select Pass 2 Länder - Promotion “Extra Day”
In der Zeit vom 01.02.2016 bis 30.04.2016 wird ein Aktionsangebot für Eurail Global Passund Select Pass 2 Länder-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen außerhalb Europas und
über die Website www.bahn.com angeboten.
Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Angebot wird
- beim Eurail Global Pass
• in der „17 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 15 Tage,
• in der „25 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 22 Tage,
• in der „1 Monat + 5 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 1 Monat,
• in der „6 Tage/1 Monat“ -Variante zum Preis des Global Pass für 5 Tage / 1 Monat,
• in der „8 Tage/1 Monat“ -Variante zum Preis des Global Pass für 7 Tage / 1 Monat,
• in der „12 Tage/2 Monate“ -Variante zum Preis des Global Pass für 10 Tage / 2 Monate und
• in der „17 Tage/2 Monate“ -Variante zum Preis des Global Pass für 15 Tage / 2 Monate
- beim Eurail Select Pass 2 Länder
• in der „5-Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 4 Tage,
• in der „6 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 5 Tage,
• in der „7 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 6 Tage,
• in der „9 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 8 Tage und
• in der „11 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 10 Tage
zu den in Anlage 4 angegebenen Preisen angeboten.
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global oder Select
Pass 2 Länder des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende
Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Global oder Select Passes 2 Länder
für Jugendliche sein.
Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
27
4.9
German Rail Pass “Euro“ für Kunden aus Europa
In der Zeit vom 01.04.2016 bis 30.09.2016 wird das konsekutive Aktionsangebot „German
Rail Pass Euro“ für Kunden aus Europa bei allen DB-Vertriebsstellen in Europa, beim DB
UK Booking Center (London) sowie im Internet auf www.bahn.de und www.bahn.com angeboten. Das Angebot ist auch als Online-Ticket zum Selbstausdruck erhältlich.
Der German Rail Pass Euro wird für den Reisezeitraum vom 01.04.2016 bis 31.10.2016
angeboten. Der letztmögliche erste Geltungstag des Angebots ist der 22.10.2016, bzw. der
27.10.2016.
Das Angebot kann von den in Nr. 1.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 3.4.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in der Tabelle genannten Preisen
ausgegeben.
Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass Euro
des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (6 bis 11
Jahre) müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein.
Umtausch und Erstattung einer Fahrkarte „German Rail Pass Euro“ sind ausgeschlossen.
Preise in € gültig
vom 01.04.2016 –
30.09.2016
5 Tage
10 Tage
German Rail Pass- German Rail Pass
Euro Erw.
Euro Jugendl.
1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse
288
213
230
171
417
309
333
247
4.10 Eurail Global und Select Pass 2 Länder - Promotion “Extra Day”
In der Zeit vom 01.08.2016 bis 30.09.2016 wird ein Aktionsangebot für Eurail Global Passund Select Pass 2 Länder-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen außerhalb Europas und
über die Website www.bahn.com angeboten.
Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Angebot wird
- beim Eurail Global Pass
• in der „17 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 15 Tage,
• in der „25 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 22 Tage,
• in der „1 Monat + 5 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 1 Monat,
• in der „6 Tage/1 Monat“ -Variante zum Preis des Global Pass für 5 Tage / 1 Monat,
• in der „8 Tage/1 Monat“ -Variante zum Preis des Global Pass für 7 Tage / 1 Monat,
• in der „12 Tage/2 Monate“ -Variante zum Preis des Global Pass für 10 Tage / 2 Monate und
• in der „17 Tage/2 Monate“ -Variante zum Preis des Global Pass für 15 Tage / 2 Monate
- beim Eurail Select Pass 2 Länder
• in der „5-Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 4 Tage,
• in der „6 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 5 Tage,
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
28
• in der „7 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 6 Tage,
• in der „9 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 8 Tage und
• in der „11 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 10 Tage
zu den in Anlage 4 angegebenen Preisen angeboten.
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global oder Select
Pass 2 Länder des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende
Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Global oder Select Passes 2 Länder
für Jugendliche sein.
Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen.
4.11 German Rail Pass – Promotion “One Week”
In der Zeit vom 01.08.2016 bis 30.09.2016 wird das Aktionsangebot „German Rail Pass –
One Week“ bei allen DB-Vertriebsstellen in Übersee, beim DB UK Booking Center (London)
sowie über die Website www.bahn.com angeboten.
Die Fahrkarte mit dem mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für
den Reisezeitraum vom 01.08.2016 bis 31.10.2016 angeboten. Der letztmögliche erste Geltungstag des Angebots ist der 25.10.2016.
Das Angebot kann von den in Nr. 3.3 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 3.4.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in der Tabelle genannten Preisen
ausgegeben.
Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (6 bis 11 Jahre)
müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein.
Umtausch und Erstattung einer Fahrkarte „GRP-Promo“ sind ausgeschlossen.
Preise in €
German Rail Pass German Rail Twin German Rail Youth
gültig
Pass
Pass
vom 01.08.2016 –
1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse
30.09.2016
Passvariante: CONSECUTIVE (auch als Online-Ticket)
7 Tage
297
220
445
330
238
176
4.12 German Rail Pass – Promotion “Autumn Special”
In der Zeit vom 01.10.2016 bis 10.12.2016 wird das Aktionsangebot „German Rail Pass –
Autumn Special“ bei allen DB-Vertriebsstellen in Übersee, beim DB UK Booking Center
(London) sowie über die Website www.bahn.com angeboten.
Die Fahrkarte mit dem mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für
den Reisezeitraum vom 01.10.2016 bis 31.01.2017 angeboten. Der letztmögliche erste Geltungstag des Angebots ist der 01.01.2017 (Flexi), bzw. der 25.01.2017 (Consecutive).
Das Angebot kann von den in Nr. 3.3 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 3.4.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in der Tabelle in Anlage 3, Nr. 3 genannten Preisen ausgegeben.
Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (6 bis 11 Jahre)
müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
29
Umtausch und Erstattung einer Fahrkarte „GRP-Promo“ sind ausgeschlossen.
4.13 Interrail –Promotion “Herbstrabatt”
In der Zeit vom 01.10.2016 bis 10.12.2016 wird ein Aktionsangebot „Interrail-Herbstrabatt“
bei den personalbedienten Verkaufsstellen der DB und über den Fahrkartenshop auf der
Website www.bahn.de/www.bahn.com angeboten.
Die Fahrkarte „Interrail Global Pass Promo“ wird in den Global Pass-Varianten gem. Nr. 1.5
für den 1. Geltungstag im Zeitraum vom 01.10.2016 bis 10.12.2016 ausgegeben. Zusätzlich
werden ausgewählte „Interrail One Country Pässe Promo“ als Aktionsangebot verkauft.
Das Angebot erhalten gem. Nr. 1.2 Erwachsene, Jugendliche und Senioren für die 1. oder
2. Klasse, Jugendliche nur für die 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem
Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Angebot wird zu den in Anlage 1, Nr. 3 angegebenen Preisen ausgegeben.
Promotion-Pässe sind von der Erstattung ausgeschlossen. Für Umtausch des Angebots
gelten die Bedingungen gem. Nr. 1.14. Promotion Pässe können nicht gegen reguläre Pässe umgetauscht werden.
4.14 Eurail Global- und Select Pass 2 Länder - Promotion “Early Bird”
In der Zeit vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 wird ein Aktionsangebot für Eurail Global Pässe
und Select Pässe 2 Länder bei allen DB-Vertriebsstellen außerhalb Europas und über die
Website www.bahn.com angeboten.
Das Aktionsangebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und
ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.
Das Angebot umfasst alle Eurail Global Pässe und Eurail Select Pässe 2 Länder und gewährt 20% Ermäßigung auf den Preis des entsprechenden Regelangebots. Preise siehe
Anlage 4, Nr. 3 und Nr. 4.
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global oder Select
Pass 2 Länder des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende
Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Global oder Select Passes 2 Länder
für Jugendliche sein.
Promotion-Pässe sind von der Erstattung ausgeschlossen. Promotion Pässe können nicht
gegen reguläre Pässe umgetauscht werden.
SCIC-RPT
Stand 01.10.2016
Tfv 701/3
30
Interrail-Preise
Anlage 1
Anlage 1: Interrail - Preise
1.
Preise für Interrail- Globalpässe
(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB)
Interrail Global Pass
gültig ab 13.12.2015
Erwachsene
Senioren
Jugendliche
(Youth)
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
5 Tage innerhalb von 15 Tagen (Flexi)
413
264
372
238
331
200
7 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
491
315
442
284
393
246
10 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
588
374
529
338
471
292
15 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
723
463
651
417
579
361
15 Tage (fortlaufend)
650
414
586
373
520
338
22 Tage (fortlaufend)
760
484
685
437
608
374
1 Monat (fortlaufend)
983
626
886
564
787
479
SCIC-RPT
Anlage 1: Interrail - Preise
Tfv 701/3
31
Interrail-Preise
2.
Anlage 1
Preise für Interrail One Country Pässe
Die angegebenen Preise (€) gelten für Fahrten in einem der angegebenen Länder
Geltungsdauer
Erwachsene
1. Kl.
Jugendliche (Youth)
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
Preisgruppe I: Deutschland, Frankreich, Großbritannien
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
317
203
254
154
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
349
223
279
164
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
445
283
356
208
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
492
313
394
232
Preisgruppe II: "Italien Plus" (Italien inkl. Fähre Italien-Griechenland, Norwegen (nur 2.Kl.),
Österreich, Schweden, Spanien
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
272
173
218
131
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
308
197
247
154
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
401
256
321
187
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
465
297
372
219
Preisgruppe III: Benelux (Belgien und Luxemburg und Niederlande), Dänemark, Finnland,
"Griechenland Plus" (Griechenland inkl. Fähre Italien-Griechenland), Irland
(inkl. Nordirland), Italien, Schweiz
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
185
118
148
87
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
233
149
187
108
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
311
199
249
141
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
376
239
301
176
Preisgruppe IV: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
121
78
97
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
148
95
119
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
197
125
158
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
231
148
185
Preisgruppe V: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien
57
69
93
107
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
42
89
56
71
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
121
78
97
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
166
106
133
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
199
126
159
Preise, gültig für die Schifffahrtsgesellschaft Attica (GREEK ISLANDS PASS)
57
81
91
6 Fahrten innerhalb von 1 Monat (Flexi)
156
SCIC-RPT
Anlage 1: Interrail - Preise
Tfv 701/3
240
32
172
210
Interrail-Preise
Geltungsdauer
Anlage 1
Senioren
1. Kl.
2. Kl.
Preisgruppe I: Deutschland, Frankreich, Großbritannien
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
285
183
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
314
201
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
401
255
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
443
282
Preisgruppe II: "Italien Plus" (Italien inkl. Fähre ItalienGriechenland, Norwegen (nur 2.Kl.), Österreich,
Schweden, Spanien
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
245
156
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
277
177
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
361
231
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
419
267
Preisgruppe III: Benelux (Belgien und Luxemburg und
Niederlande), Dänemark, Finnland, "Griechenland Plus" (Griechenland inkl. Fähre ItalienGriechenland), Irland (inkl. Nordirland), Italien,
Schweiz
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
167
106
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
210
134
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
280
179
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
339
215
Preisgruppe IV: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Polen,
Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien,
Tschechische Republik, Türkei und Ungarn
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
109
70
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
133
86
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
177
113
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
208
133
Preisgruppe V: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
Serbien
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
80
51
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
109
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
150
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
179
Preise, gültig für die Schifffahrtsgesellschaft Attica
(GREEK ISLANDS PASS)
6 Fahrten innerhalb von 1 Monat (Flexi)
216
70
96
114
155
Der Interrail GREEK ISLANDS PASS berechtigt zur Nutzung internationaler und innergriechischer Schiffsverbindungen der ATTICA Group. Die TRAINOSE bietet für ihre Strecken einen „Interrail Greece Pass“ und zusammen mit ATTICA einen „Interrail Greece Plus Pass“ an.
Die Trenitalia bietet für ihre Strecken einen „Interrail Italy Pass“ und zusammen mit ATTICA einen
„Interrail Italy Plus Pass“ an.
CFL, NS und SNCB bieten gemeinsam den „Interrail Benelux Pass“ an.
SCIC-RPT
Anlage 1: Interrail - Preise
Tfv 701/3
33
Interrail-Preise
Anlage 1
3.
Preise für Interrail– Aktionsangebot „Herbstrabatt“
3.1
Interrail Globalpass Aktionsangebot „Herbstrabatt“
Die angegebenen Preise (€) gelten für Fahrten in einem der angegebenen Länder
Preise in € gültig
vom 01.10.2016 –
10.12.2016
5 Tage innerhalb
von 15 Tagen
7 Tage innerhalb
von 1 Monat
10 Tage innerhalb
von 1 Monat
15 Tage innerhalb
von 1 Monat
15 Tage
22 Tage
1 Monat
3.2
Interrail
Interrail
Interrail
Jugendliche Erwachsene
Senioren
1. Kl.
2. Kl. 1. Kl.
2.
1. Kl.
2. Kl.
Kl.
281
170
351
224
316
202
334
209
417
268
376
241
400
248
500
318
450
287
492
307
615
394
553
354
442
517
669
287
318
407
553
646
836
352
411
532
498
582
753
317
371
479
Interrail One Country Pass – Aktionsangebot „Herbstrabatt“
Die angegebenen Preise (€) gelten für Fahrten in einem der angegebenen Länder
Geltungsdauer
Erwachsene
1. Kl.
Jugendliche (Youth)
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
Preisgruppe I: Deutschland, Frankreich, Großbritannien
3 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
269
173
216
131
4 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
297
190
237
139
6 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
378
241
303
177
8 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
418
266
335
197
3 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
231
147
185
111
4 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
262
167
210
131
6 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
341
218
273
159
8 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
395
252
316
186
Preisgruppe II: Spanien
Preisgruppe III: Benelux (Belgien und Luxemburg und Niederlande), Dänemark, Finnland, "Griechenland Plus" (Griechenland inkl. Fähre ItalienGriechenland), Irland (inkl. Nordirland),
SCIC-RPT
Anlage 1: Interrail - Preise
Tfv 701/3
34
Interrail-Preise
Anlage 1
3 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
157
100
126
74
4 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
198
127
159
92
6 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
264
169
212
120
8 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
320
203
256
150
Preisgruppe IV: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Portugal, Rumänien,
Slowakei, Slowenien, Ungarn
3 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
103
66
82
48
4 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
126
81
101
59
6 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
167
106
134
79
8 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
196
126
157
91
Preisgruppe V: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien
3 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
76
48
60
36
4 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
103
66
82
48
6 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
141
90
113
69
8 Tage innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
169
107
135
77
Preise, gültig für die Schifffahrtsgesellschaft Attica (GREEK ISLANDS
PASS)
6 Fahrten innerhalb
von 1 Monat (Flexi)
204
146
Geltungsdauer
179
Senioren
1. Kl.
2. Kl.
Preisgruppe I: Deutschland, Frankreich, Großbritannien
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
242
156
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
267
171
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
341
217
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
377
240
Preisgruppe II: Spanien
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
208
133
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
235
150
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
307
196
SCIC-RPT
Anlage 1: Interrail - Preise
Tfv 701/3
35
133
Interrail-Preise
Anlage 1
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
356
227
Preisgruppe III: Benelux (Belgien und Luxemburg und
Niederlande), "Griechenland Plus" (Griechenland inkl. Fähre Italien-Griechenland), Irland
(inkl. Nordirland)
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
142
90
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
179
114
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
238
152
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
288
183
Preisgruppe IV: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Portugal,
Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
93
60
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
113
73
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
150
96
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
177
113
Preisgruppe V: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
Serbien
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
68
43
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
93
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
128
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi)
152
Preise, gültig für die Schifffahrtsgesellschaft Attica
(GREEK ISLANDS PASS)
6 Fahrten innerhalb von 1 Monat (Flexi)
184
SCIC-RPT
Anlage 1: Interrail - Preise
Tfv 701/3
36
60
82
97
132
Eurrail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Anlage 2: Eurail-Preise und Länderkombinationen
1.
Preise für Eurail Global Pass / Eurail Global Pass Saver Pässe
(Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13)
Geltungsdauer
Eurail Global
Eurail Global
Eurail Global
Pass
Pass Saver
Pass Youth
1. Klasse
1. Klasse
1. Klasse
2. Klasse
Varianten mit fortlaufender Geltungsdauer
15 Tage
644
549
517
421
22 Tage
830
707
665
542
1 Monat
1019
868
817
665
2 Monate
1437
1222
1151
936
3 Monate
1771
1506
1418
1153
5 Tage in 1 Monat
505
430
405
331
7 Tage in 1 Monat
615
524
493
402
10 Tage in 2 Monaten
758
646
608
496
15 Tage in 2 Monaten
994
846
797
648
Flexi
2.
Preise Eurail Select Pässe für 2 Länder:
2.1
Kombinationen: Benelux-Deutschland, Dänemark-Deutschland, Frankreich-Deutschland,
Österreich-Deutschland, Schweden-Deutschland, Schweiz-Deutschland, Tschechische Republik-Deutschland
(Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13)
Geltungsdauer
Eurail
Two Country
Select Pass
Eurail
Two Country
Select Pass Saver
Eurail
Two Country
Select Pass Youth
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
4 Tage in 2 Monaten
349
280
297
240
280
229
5 Tage in 2 Monaten
393
316
336
270
316
258
6 Tage in 2 Monaten
434
349
370
298
349
285
8 Tage in 2 Monaten
506
406
431
346
406
331
10 Tage in 2 Monaten
570
457
486
390
457
373
SCIC-RPT
37
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurrail - Preise und Länderkombinationen
2.2
Anlage 2
Für die Kombination Polen-Deutschland
(Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13)
Geltungsdauer
Eurail
Two Country
Select Pass
Eurail
Two Country
Select Pass Saver
Eurail
Two Country
Select Pass Youth
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
4 Tage in 2 Monaten
297
240
254
205
240
196
5 Tage in 2 Monaten
335
269
286
230
269
220
6 Tage in 2 Monaten
369
297
315
254
297
242
8 Tage in 2 Monaten
431
346
367
295
346
282
10 Tage in 2 Monaten
486
390
414
333
390
318
3.
Preise Eurail Select Pässe für 3 Länder
Zulässige Länderkombinationen siehe Liste unter 5.
(Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13)
Geltungsdauer
Eurail
Three Country
Select Pass
Eurail
Three Country
Select Pass Saver
Eurail
Three Country
Select Pass Youth
1. Klasse
1. Klasse
1. Kl.
2. Kl.
5 Tage in 2 Monaten
260
223
210
172
6 Tage in 2 Monaten
288
246
232
190
8Tage in 2 Monaten
336
287
270
221
10 Tage in 2 Monaten
377
321
303
248
5 Tage in 2 Monaten
368
314
296
242
6 Tage in 2 Monaten
408
348
328
267
8 Tage in 2 Monaten
474
404
381
311
10 Tage in 2 Monaten
536
456
430
351
5 Tage in 2 Monaten
424
362
341
278
6 Tage in 2 Monaten
468
399
376
306
8 Tage in 2 Monaten
547
466
439
358
10 Tage in 2 Monaten
615
524
493
402
Preisstufe "Niedrig" (LOW)
Preisstufe "Mittel" (MEDIUM)
Preisstufe "Hoch" (HIGH)
SCIC-RPT
38
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurrail - Preise und Länderkombinationen
4.
Anlage 2
Preise Eurail Select Pässe für 4 Länder
Zugelassene Länderkombinationen siehe Liste unter 6.
(Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13)
Geltungsdauer
Eurail
Four Country
Select Pass
Eurail
Four Country
Select Pass Saver
Eurail
Four Country
Select Pass Youth
1. Klasse
1. Klasse
1. Kl.
2. Kl.
5 Tage in 2 Monaten
278
238
224
184
6 Tage in 2 Monaten
306
262
247
202
8Tage in 2 Monaten
358
305
288
235
10 Tage in 2 Monaten
402
343
323
264
5 Tage in 2 Monaten
402
343
323
264
6 Tage in 2 Monaten
443
378
356
291
8 Tage in 2 Monaten
518
441
416
339
10 Tage in 2 Monaten
584
498
469
382
5 Tage in 2 Monaten
460
392
369
302
6 Tage in 2 Monaten
502
428
403
329
8 Tage in 2 Monaten
585
499
470
383
10 Tage in 2 Monaten
669
569
536
437
Preisstufe "Niedrig" (LOW)
Preisstufe "Mittel" (MEDIUM)
Preisstufe "Hoch" (HIGH)
SCIC-RPT
39
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
5.
Länderkombinationen beim Eurail Select Pass 3 Länder
5.1
Preisstufe "Niedrig" (LOW)
Land 1
Land 2
Land 3
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Rumänien
Bulgarien
Kroatien/Slowenien
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Griechenland
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Ungarn
Rumänien
Bulgarien
Montenegro/Serbien
Rumänien
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Rumänien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Rumänien
Bulgarien
Kroatien/Slowenien
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Griechenland
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Ungarn
Rumänien
Bulgarien
Montenegro/Serbien
Rumänien
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Rumänien
Bulgarien
Griechenland
Rumänien
Kroatien/Slowenien
Montenegro/Serbien
Rumänien
Bulgarien
Griechenland
Türkei
Bulgarien
Montenegro/Serbien
Türkei
Bulgarien
Rumänien
Türkei
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Slowakei
Ungarn
Montenegro/Serbien
Slowakei
Ungarn
Rumänien
Slowakei
SCIC-RPT
40
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
5.2
Anlage 2
Preisstufe "Mittel" (MEDIUM)
Land 1
Land 2
Land 3
Finnland
Norwegen
Schweden
Finnland
Deutschland
Schweden
Dänemark
Finnland
Schweden
BeNeLux
Finnland
Deutschland
Dänemark
Finnland
Deutschland
Frankreich
Irland
Spanien
BeNeLux
Deutschland
Irland
BeNeLux
Frankreich
Irland
BeNeLux
Frankreich
Spanien
Frankreich
Portugal
Spanien
Deutschland
Norwegen
Schweden
Dänemark
Norwegen
Schweden
BeNeLux
Deutschland
Schweden
Dänemark
Deutschland
Schweden
Dänemark
Deutschland
Norwegen
BeNeLux
Dänemark
Deutschland
Österreich
Ungarn
Rumänien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Kroatien/Slowenien
Griechenland
Italien
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Italien
Kroatien/Slowenien
Italien
Spanien
Griechenland
Italien
Spanien
Italien
Portugal
Spanien
Österreich
Tschechien
Ungarn
Österreich
Tschechien
Kroatien/Slowenien
BeNeLux
Tschechien
Deutschland
Tschechien
Dänemark
Deutschland
Tschechien
Finnland
Deutschland
Tschechien
Deutschland
Schweden
Österreich
Kroatien/Slowenien
Montenegro/Serbien
Österreich
Ungarn
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Griechenland
Italien
Kroatien/Slowenien
Italien
Montenegro/Serbien
SCIC-RPT
41
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
Griechenland
Italien
Türkei
Österreich
Kroatien/Slowenien
Slowakei
Österreich
Tschechien
Slowakei
Österreich
Ungarn
Slowakei
Tschechien
Deutschland
Slowakei
Tschechien
Ungarn
Slowakei
5.3
Preisstufe "Hoch" (HIGH)
Land 1
Land 2
Land 3
Finnland
Deutschland
Schweiz
Finnland
Frankreich
Deutschland
Österreich
Deutschland
Ungarn
Österreich
Ungarn
Italien
Österreich
Ungarn
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Irland
Frankreich
Irland
Italien
Frankreich
Irland
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Spanien
Frankreich
Italien
Spanien
Frankreich
Spanien
Schweiz
Österreich
Griechenland
Italien
Griechenland
Griechenland
Italien
Frankreich
Griechenland
Italien
Österreich
Deutschland
Schweiz
Deutschland
Schweden
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Schweden
Österreich
BeNeLux
Deutschland
Österreich
Deutschland
Italien
Österreich
Deutschland
Schweiz
Österreich
Dänemark
Deutschland
Österreich
Frankreich
Deutschland
BeNeLux
Deutschland
Schweiz
SCIC-RPT
42
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
BeNeLux
Frankreich
Deutschland
Deutschland
Italien
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Italien
Dänemark
Deutschland
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Schweiz
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Österreich
Italien
Schweiz
Österreich
Frankreich
Italien
Österreich
Frankreich
Schweiz
BeNeLux
Frankreich
Italien
BeNeLux
Frankreich
Schweiz
Frankreich
Italien
Schweiz
Österreich
Kroatien/Slowenien
Deutschland
Österreich
Kroatien/Slowenien
Italien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Schweiz
Österreich
Italien
Spanien
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Italien
Kroatien/Slowenien
Italien
Schweiz
Italien
Spanien
Schweiz
Österreich
Tschechien
Deutschland
Österreich
Tschechien
Italien
Österreich
Tschechien
Schweiz
Tschechien
Frankreich
Deutschland
Tschechien
Deutschland
Schweiz
Österreich
Deutschland
Slowakei
Österreich
Italien
Slowakei
Österreich
Slowakei
Schweiz
SCIC-RPT
43
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
6.
Länderkombinationen beim Eurail Select Pass 4 Länder
6.1
Preisstufe "Niedrig" (LOW)
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Bulgarien
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Rumänien
Bulgarien
Griechenland
Montenegro/Serbien
Rumänien
Bulgarien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Rumänien
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Rumänien
Bulgarien
Griechenland
Ungarn
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Kroatien/Slowenien
Griechenland
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Kroatien/Slowenien
Montenegro/Serbien
Rumänien
Bulgarien
Griechenland
Ungarn
Rumänien
Bulgarien
Kroatien/Slowenien
Montenegro/Serbien
Türkei
Bulgarien
Griechenland
Montenegro/Serbien
Türkei
Bulgarien
Griechenland
Rumänien
Türkei
Bulgarien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Türkei
Bulgarien
Ungarn
Rumänien
Türkei
Bulgarien
Montenegro/Serbien
Rumänien
Türkei
Bulgarien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Slowakei
Bulgarien
Ungarn
Rumänien
Slowakei
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Slowakei
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Rumänien
Slowakei
Ungarn
Montenegro/Serbien
Rumänien
Slowakei
6.2
Preisstufe "Mittel" (MEDIUM)
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Benelux
Finnland
Deutschland
Irland
Benelux
Finnland
Deutschland
Schweden
Benelux
Dänemark
Finnland
Deutschland
Finnland
Frankreich
Deutschland
Irland
Finnland
Deutschland
Norwegen
Schweden
Dänemark
Finnland
Norwegen
Schweden
Dänemark
Finnland
Deutschland
Schweden
Dänemark
Finnland
Deutschland
Norwegen
SCIC-RPT
44
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Benelux
Frankreich
Irland
Spanien
Benelux
Deutschland
Irland
Schweden
Benelux
Dänemark
Deutschland
Irland
Benelux
Frankreich
Portugal
Spanien
Benelux
Deutschland
Norwegen
Schweden
Benelux
Dänemark
Deutschland
Schweden
Benelux
Dänemark
Deutschland
Norwegen
Frankreich
Irland
Portugal
Spanien
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Dänemark
Deutschland
Norwegen
Schweden
Österreich
Kroatien/Slowenien
Finnland
Deutschland
Österreich
Kroatien/Slowenien
Griechenland
Italien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Rumänien
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Griechenland
Italien
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Irland
Italien
Kroatien/Slowenien
Griechenland
Ungarn
Italien
Kroatien/Slowenien
Griechenland
Italien
Spanien
Kroatien/Slowenien
Griechenland
Italien
Schweiz
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Italien
Rumänien
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Italien
Spanien
Kroatien/Slowenien
Italien
Portugal
Spanien
Griechenland
Italien
Portugal
Spanien
Österreich
Tschechien
Ungarn
Rumänien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Tschechien
Ungarn
Benelux
Tschechien
Dänemark
Deutschland
Benelux
Tschechien
Finnland
Deutschland
Benelux
Tschechien
Deutschland
Irland
Tschechien
Finnland
Deutschland
Schweden
Tschechien
Dänemark
Finnland
Deutschland
Tschechien
Dänemark
Deutschland
Norwegen
Tschechien
Dänemark
Deutschland
Schweden
Benelux
Tschechien
Deutschland
Schweden
Tschechien
Deutschland
Norwegen
Schweden
Österreich
Bulgarien
Kroatien/Slowenien
Montenegro/Serbien
SCIC-RPT
45
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Österreich
Bulgarien
Griechenland
Italien
Österreich
Bulgarien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Österreich
Bulgarien
Ungarn
Rumänien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Tschechien
Montenegro/Serbien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Deutschland
Montenegro/Serbien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Italien
Montenegro/Serbien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Montenegro/Serbien
Schweiz
Österreich
Tschechien
Ungarn
Montenegro/Serbien
Österreich
Ungarn
Montenegro/Serbien
Rumänien
Bulgarien
Kroatien/Slowenien
Griechenland
Italien
Bulgarien
Kroatien/Slowenien
Italien
Montenegro/Serbien
Bulgarien
Frankreich
Griechenland
Italien
Bulgarien
Griechenland
Italien
Spanien
Bulgarien
Griechenland
Italien
Schweiz
Bulgarien
Griechenland
Italien
Montenegro/Serbien
Kroatien/Slowenien
Griechenland
Italien
Montenegro/Serbien
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Italien
Montenegro/Serbien
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Italien
Montenegro/Serbien
Kroatien/Slowenien
Italien
Montenegro/Serbien
Spanien
Kroatien/Slowenien
Italien
Montenegro/Serbien
Schweiz
Österreich
Kroatien/Slowenien
Montenegro/Serbien
Rumänien
Bulgarien
Griechenland
Italien
Rumänien
Kroatien/Slowenien
Italien
Montenegro/Serbien
Rumänien
Österreich
Griechenland
Italien
Türkei
Bulgarien
Griechenland
Italien
Türkei
Kroatien/Slowenien
Griechenland
Italien
Türkei
Griechenland
Italien
Spanien
Türkei
Griechenland
Italien
Schweiz
Türkei
Frankreich
Griechenland
Italien
Türkei
Österreich
Kroatien/Slowenien
Tschechien
Slowakei
Österreich
Kroatien/Slowenien
Deutschland
Slowakei
Österreich
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Slowakei
Österreich
Kroatien/Slowenien
Italien
Slowakei
SCIC-RPT
46
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Österreich
Kroatien/Slowenien
Montenegro/Serbien
Slowakei
Österreich
Kroatien/Slowenien
Slowakei
Schweiz
Österreich
Tschechien
Ungarn
Slowakei
Österreich
Finnland
Deutschland
Slowakei
Österreich
Griechenland
Italien
Slowakei
Österreich
Ungarn
Montenegro/Serbien
Slowakei
Österreich
Ungarn
Rumänien
Slowakei
Benelux
Tschechien
Deutschland
Slowakei
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Italien
Slowakei
Tschechien
Dänemark
Deutschland
Slowakei
Tschechien
Finnland
Deutschland
Slowakei
Tschechien
Deutschland
Schweden
Slowakei
Tschechien
Deutschland
Ungarn
Slowakei
Tschechien
Ungarn
Rumänien
Slowakei
Kroatien/Slowenien
Tschechien
Ungarn
Slowakei
6.3
Preisstufe "Hoch" (HIGH)
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Österreich
Benelux
Finnland
Deutschland
Benelux
Finnland
Deutschland
Schweiz
Benelux
Finnland
Frankreich
Deutschland
Österreich
Finnland
Deutschland
Ungarn
Finnland
Frankreich
Deutschland
Spanien
Österreich
Finnland
Deutschland
Schweden
Finnland
Deutschland
Schweden
Schweiz
Finnland
Frankreich
Deutschland
Schweden
Österreich
Finnland
Deutschland
Italien
Österreich
Finnland
Deutschland
Schweiz
Österreich
Dänemark
Finnland
Deutschland
Österreich
Finnland
Frankreich
Deutschland
Finnland
Deutschland
Italien
Schweiz
SCIC-RPT
47
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Finnland
Frankreich
Deutschland
Italien
Dänemark
Finnland
Deutschland
Schweiz
Finnland
Frankreich
Deutschland
Schweiz
Dänemark
Finnland
Frankreich
Deutschland
Österreich
Benelux
Deutschland
Ungarn
Österreich
Benelux
Deutschland
Irland
Benelux
Deutschland
Irland
Schweiz
Benelux
Frankreich
Deutschland
Irland
Benelux
Frankreich
Irland
Italien
Benelux
Frankreich
Irland
Schweiz
Benelux
Frankreich
Deutschland
Spanien
Benelux
Frankreich
Italien
Spanien
Benelux
Frankreich
Spanien
Schweiz
Benelux
Frankreich
Griechenland
Italien
Österreich
Benelux
Deutschland
Schweden
Benelux
Deutschland
Schweden
Schweiz
Benelux
Frankreich
Deutschland
Schweden
Österreich
Benelux
Deutschland
Italien
Österreich
Benelux
Deutschland
Schweiz
Österreich
Benelux
Dänemark
Deutschland
Österreich
Benelux
Frankreich
Deutschland
Benelux
Deutschland
Italien
Schweiz
Benelux
Frankreich
Deutschland
Italien
Benelux
Dänemark
Deutschland
Schweiz
Benelux
Frankreich
Deutschland
Schweiz
Benelux
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Österreich
Benelux
Frankreich
Italien
Österreich
Benelux
Frankreich
Schweiz
Benelux
Frankreich
Italien
Schweiz
Österreich
Griechenland
Ungarn
Italien
Österreich
Deutschland
Ungarn
Schweden
Österreich
Deutschland
Ungarn
Italien
Österreich
Deutschland
Ungarn
Schweiz
SCIC-RPT
48
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Österreich
Dänemark
Deutschland
Ungarn
Österreich
Frankreich
Deutschland
Ungarn
Österreich
Ungarn
Italien
Schweiz
Österreich
Frankreich
Ungarn
Italien
Österreich
Frankreich
Ungarn
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Irland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
Spanien
Frankreich
Irland
Spanien
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Irland
Schweden
Österreich
Frankreich
Deutschland
Irland
Frankreich
Deutschland
Irland
Italien
Frankreich
Deutschland
Irland
Schweiz
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Irland
Österreich
Frankreich
Irland
Italien
Österreich
Frankreich
Irland
Schweiz
Frankreich
Irland
Italien
Schweiz
Frankreich
Griechenland
Italien
Spanien
Frankreich
Deutschland
Spanien
Schweden
Österreich
Frankreich
Deutschland
Spanien
Frankreich
Deutschland
Italien
Spanien
Frankreich
Deutschland
Spanien
Schweiz
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Spanien
Frankreich
Deutschland
Portugal
Spanien
Österreich
Frankreich
Italien
Spanien
Österreich
Frankreich
Spanien
Schweiz
Frankreich
Italien
Spanien
Schweiz
Frankreich
Italien
Portugal
Spanien
Frankreich
Portugal
Spanien
Schweiz
Österreich
Deutschland
Griechenland
Italien
Deutschland
Griechenland
Italien
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Italien
Österreich
Griechenland
Italien
Schweiz
Österreich
Frankreich
Griechenland
Italien
Frankreich
Griechenland
Italien
Schweiz
SCIC-RPT
49
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Österreich
Deutschland
Norwegen
Schweden
Deutschland
Norwegen
Schweden
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Norwegen
Schweden
Österreich
Deutschland
Italien
Schweden
Österreich
Deutschland
Schweden
Schweiz
Österreich
Dänemark
Deutschland
Schweden
Österreich
Frankreich
Deutschland
Schweden
Deutschland
Italien
Schweden
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Italien
Schweden
Dänemark
Deutschland
Schweden
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Schweden
Schweiz
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Schweden
Österreich
Dänemark
Deutschland
Norwegen
Dänemark
Deutschland
Norwegen
Schweiz
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Norwegen
Österreich
Deutschland
Italien
Schweiz
Österreich
Dänemark
Deutschland
Italien
Österreich
Frankreich
Deutschland
Italien
Österreich
Dänemark
Deutschland
Schweiz
Österreich
Frankreich
Deutschland
Schweiz
Österreich
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Dänemark
Deutschland
Italien
Schweiz
Frankreich
Deutschland
Italien
Schweiz
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Italien
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Schweiz
Österreich
Frankreich
Italien
Schweiz
Österreich
Deutschland
Ungarn
Rumänien
Österreich
Ungarn
Italien
Rumänien
Österreich
Ungarn
Rumänien
Schweiz
Österreich
Benelux
Kroatien/Slowenien
Deutschland
Österreich
Kroatien/Slowenien
Dänemark
Deutschland
Österreich
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Deutschland
Österreich
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Italien
SCIC-RPT
50
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Österreich
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Schweiz
Österreich
Kroatien/Slowenien
Deutschland
Ungarn
Österreich
Kroatien/Slowenien
Deutschland
Italien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Deutschland
Schweden
Österreich
Kroatien/Slowenien
Deutschland
Schweiz
Österreich
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Italien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Schweiz
Österreich
Kroatien/Slowenien
Italien
Spanien
Österreich
Kroatien/Slowenien
Italien
Schweiz
Österreich
Deutschland
Italien
Spanien
Österreich
Griechenland
Italien
Spanien
Österreich
Ungarn
Italien
Spanien
Österreich
Italien
Portugal
Spanien
Österreich
Italien
Spanien
Schweiz
Benelux
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Italien
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Deutschland
Italien
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Ungarn
Italien
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Italien
Spanien
Kroatien/Slowenien
Frankreich
Italien
Schweiz
Kroatien/Slowenien
Deutschland
Italien
Schweiz
Kroatien/Slowenien
Ungarn
Italien
Schweiz
Kroatien/Slowenien
Italien
Spanien
Schweiz
Deutschland
Italien
Spanien
Schweiz
Griechenland
Italien
Spanien
Schweiz
Italien
Portugal
Spanien
Schweiz
Österreich
Benelux
Tschechien
Deutschland
Österreich
Tschechien
Dänemark
Deutschland
Österreich
Tschechien
Frankreich
Deutschland
Österreich
Tschechien
Frankreich
Schweiz
Österreich
Tschechien
Deutschland
Ungarn
Österreich
Kroatien/Slowenien
Tschechien
Deutschland
Österreich
Tschechien
Deutschland
Schweiz
Österreich
Kroatien/Slowenien
Tschechien
Italien
SCIC-RPT
51
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Österreich
Tschechien
Italien
Schweiz
Österreich
Kroatien/Slowenien
Tschechien
Schweiz
Benelux
Tschechien
Frankreich
Deutschland
Tschechien
Finnland
Frankreich
Deutschland
Tschechien
Finnland
Deutschland
Schweiz
Tschechien
Frankreich
Deutschland
Irland
Tschechien
Frankreich
Deutschland
Italien
Tschechien
Frankreich
Deutschland
Spanien
Tschechien
Frankreich
Deutschland
Schweiz
Tschechien
Deutschland
Italien
Schweiz
Österreich
Tschechien
Frankreich
Italien
Österreich
Tschechien
Deutschland
Italien
Österreich
Tschechien
Ungarn
Italien
Benelux
Tschechien
Deutschland
Schweiz
Österreich
Tschechien
Finnland
Deutschland
Österreich
Tschechien
Deutschland
Schweden
Österreich
Tschechien
Griechenland
Italien
Österreich
Tschechien
Ungarn
Schweiz
Österreich
Tschechien
Italien
Spanien
Tschechien
Dänemark
Frankreich
Deutschland
Tschechien
Dänemark
Deutschland
Schweiz
Tschechien
Frankreich
Deutschland
Schweden
Tschechien
Deutschland
Schweden
Schweiz
Österreich
Deutschland
Ungarn
Montenegro/Serbien
Österreich
Ungarn
Italien
Montenegro/Serbien
Österreich
Ungarn
Montenegro/Serbien
Schweiz
Österreich
Benelux
Deutschland
Slowakei
Österreich
Tschechien
Deutschland
Slowakei
Österreich
Tschechien
Italien
Slowakei
Österreich
Tschechien
Slowakei
Schweiz
Österreich
Dänemark
Deutschland
Slowakei
Österreich
Frankreich
Deutschland
Slowakei
Österreich
Frankreich
Italien
Slowakei
SCIC-RPT
52
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
Eurail - Preise und Länderkombinationen
Anlage 2
Land 1
Land 2
Land 3
Land 4
Österreich
Frankreich
Slowakei
Schweiz
Österreich
Deutschland
Ungarn
Slowakei
Österreich
Deutschland
Italien
Slowakei
Österreich
Deutschland
Slowakei
Schweden
Österreich
Deutschland
Slowakei
Schweiz
Österreich
Ungarn
Italien
Slowakei
Österreich
Ungarn
Slowakei
Schweiz
Österreich
Italien
Slowakei
Schweiz
Österreich
Italien
Slowakei
Spanien
Tschechien
Frankreich
Deutschland
Slowakei
Tschechien
Deutschland
Slowakei
Schweiz
SCIC-RPT
53
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen
Tfv 701/3
German Rail - Preise
Anlage 3
Anlage 3: German Rail Pässe - Preise
1.
Preise für German Rail FLEXI Pässe
(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB)
Geltungsdauer
innerhalb von
einem Monat
3 Tage
4 Tage
5 Tage
7 Tage
10 Tage
2.
German Rail Pass
FLEXI
1. Klasse
258
277
296
367
471
2. Klasse
191
205
219
272
348
German Rail Twin
Pass FLEXI
1. Klasse
387
415
443
550
706
2. Klasse
287
308
329
408
523
German Rail Youth
Pass FLEXI
1. Klasse
206
221
236
294
377
2. Klasse
153
164
176
217
279
Preise für German Rail CONSECUTIVE-Pässe
(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB, auch als Online-Ticket unter
www.bahn.com erhältlich)
German Rail Pass
5 Tage
10 Tage
15 Tage
3.
CONSECUTIVE
1. Klasse
2. Klasse
288
213
417
309
585
434
German Rail
Twin Pass
CONSECUTIVE
1. Klasse
2. Klasse
431
320
626
464
878
651
German Rail
Youth Pass
CONSECUTIVE
1. Klasse
2. Klasse
230
171
333
247
468
346
Preise für German Rail Aktionsangebot „Autumn Special“
Preise in € gültig
German Rail
German Rail Twin
vom 01.10.2016 –
Pass
Pass
10.12.2016
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
Passvariante: CONSECUTIVE (auch als Online-Ticket)
7 Tage
297
220
445
330
Passvariante: FLEXI
7 Tage innerhalb
294
218
440
326
von 1 Monat
SCIC-RPT
Anlage 3 –Germanrail - Preise
Tfv 701/3
54
German Rail Youth
Pass
1. Kl.
2. Kl.
238
176
235
174
Eurail-Aktionsangebote – Preise
Anlage 4
Anlage 4: Eurail-Aktionsangebote – Preise
1.
Eurail Global Pass „Extra Day“ Promotion
(Verkauf nur außerhalb Europas über DB-Vertriebsstellen und www.bahn.com)
Passvariante
Gültigkeit
Reisender
Kl.
Preis
Eurail Global Pass PROMO
15 Tage +2 Tage
Erw.
1
576 €
Eurail Global Pass PROMO
22 Tage + 3 Tage
Erw.
1
742 €
Eurail Global Pass PROMO
1 Monat + 5 Tage
Erw.
1
911 €
Eurail Global Pass PROMO
15 Tage + 2 Tage
Kind
1
0€
Eurail Global Pass PROMO
22 Tage + 3 Tage
Kind
1
0€
Eurail Global Pass PROMO
1 Monat + 5 Tage
Kind
1
0€
Eurail Global Pass PROMO
15 Tage + 2 Tage
Jugendlicher
1
462 €
Eurail Global Pass PROMO
22 Tage + 3 Tage
Jugendlicher
1
595 €
Eurail Global Pass PROMO
1 Monat + 5 Tage
Jugendlicher
1
731 €
Eurail Global Pass PROMO
15 Tage + 2 Tage
Erw. Saver
1
491 €
Eurail Global Pass PROMO
22 Tage +3 Tage
Erw. Saver
1
632 €
Eurail Global Pass PROMO
1 Monat + 5 Tage
Erw. Saver
1
776 €
Eurail Global Pass PROMO
15 Tage + 2 Tage
Jugendlicher
2
376 €
Eurail Global Pass PROMO
22 Tage + 3 Tage
Jugendlicher
2
484 €
Eurail Global Pass PROMO
1 Monat + 5 Tage
Jugendlicher
2
595 €
Eurail Global Pass PROMO
5 + 1 Tage / 1 Monat
Erw.
1
451 €
Eurail Global Pass PROMO
7 + 1 Tage / 1 Monat
Erw.
1
550 €
Eurail Global Pass PROMO
10 + 2 Tage / 2 Monate
Erw.
1
678 €
Eurail Global Pass PROMO
15 + 2 Tage / 2 Monate
Erw.
1
889 €
Eurail Global Pass PROMO
5 + 1 Tage / 1 Monat
Kind
1
0€
Eurail Global Pass PROMO
7 + 1 Tage / 1 Monat
Kind
1
0€
Eurail Global Pass PROMO
10 + 2 Tage / 2 Monate
Kind
1
0€
Eurail Global Pass PROMO
15 + 2 Tage / 2 Monate
Kind
1
0€
Eurail Global Pass PROMO
5 + 1 Tage / 1 Monat
Jugendlicher
1
362 €
Eurail Global Pass PROMO
7 + 1 Tage / 1 Monat
Jugendlicher
1
441 €
Eurail Global Pass PROMO
10 + 2 Tage / 2 Monate
Jugendlicher
1
544 €
Eurail Global Pass PROMO
15 + 2 Tage / 2 Monate
Jugendlicher
1
712 €
Eurail Global Pass PROMO
5 + 1 Tage / 1 Monat
Erw. Saver
1
384 €
Eurail Global Pass PROMO
7 + 1 Tage / 1 Monat
Erw. Saver
1
468 €
Eurail Global Pass PROMO
10 + 2 Tage / 2 Monate
Erw. Saver
1
577 €
Eurail Global Pass PROMO
15 + 2 Tage / 2 Monate
Erw. Saver
1
756 €
Eurail Global Pass PROMO
5 + 1 Tage / 1 Monat
Jugendlicher
2
295 €
Eurail Global Pass PROMO
7 + 1 Tage / 1 Monat
Jugendlicher
2
359 €
Eurail Global Pass PROMO
10 + 2 Tage / 2 Monate
Jugendlicher
2
443 €
Eurail Global Pass PROMO
15 + 2 Tage / 2 Monate
Jugendlicher
2
580 €
SCIC-RPT
Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote
Tfv 701/3
55
Eurail-Aktionsangebote – Preise
2.
Anlage 4
Eurail Select Pass 2 Länder „Extra Day“ Promotion
(Verkauf nur außerhalb Europas über DB-Vertriebsstellen und www.bahn.com)
Passvariante
Gültigkeit
Reisender
Eurail Select Pass 2 Länder Germany – Poland (MEDIUM)
Eurail Two Country Select
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw.Saver
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw.Saver
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher
Pass MEDIUM PROMO
SCIC-RPT
Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote
Tfv 701/3
56
Kl.
Preis
1
266 €
1
299 €
1
330 €
1
385 €
1
434 €
2
214 €
2
240 €
2
265 €
2
309 €
2
348 €
1
227 €
1
255 €
1
281 €
1
328 €
1
370 €
2
183 €
2
205 €
2
226 €
2
264 €
2
297 €
1
214 €
1
240 €
1
265 €
1
309 €
1
348 €
Eurail-Aktionsangebote – Preise
Anlage 4
Passvariante
Gültigkeit
Reisender
Kl.
Preis
Eurail Two Country Select
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
2
175 €
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
5 Tage +1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
2
196 €
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
6 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
2
216 €
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
2
252 €
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Two Country Select
10 Tage +1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher
2
284 €
Pass MEDIUM PROMO
Eurail Select Pass 2 Länder Austria-Germany, Benelux-Germany, Czech Republic-Germany,
Denmark-Germany, France-Germany, Germany-Sweden, Germany-Switzerland (HIGH)
Eurail Two Country Select
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
1
311 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
1
352 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
1
388 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
1
452 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene
1
510 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
2
250 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
2
283 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
2
312 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erwachsene
2
363 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene
2
409 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw.Saver
1
266 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
1
300 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
1
331 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
1
385 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver
1
434 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw.Saver
2
214 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
2
241 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
2
266 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Erw. Saver
2
309 €
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver
2
348 €
Pass HIGH PROMO
SCIC-RPT
Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote
Tfv 701/3
57
Eurail-Aktionsangebote – Preise
Passvariante
Eurail Two Country Select
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
Pass HIGH PROMO
Eurail Two Country Select
Pass HIGH PROMO
3.
Anlage 4
Gültigkeit
Reisender
Kl.
Preis
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
1
250 €
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
1
283 €
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
1
312 €
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
1
363 €
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
1
409 €
4 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
2
205 €
5 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
2
231 €
6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
2
254 €
8 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
2
296 €
10 Tage + 1 Tag in 2 Mon.
Jugendlicher
2
333 €
Preise für Aktionsangebot Eurail Global Pass / Eurail Global Pass Saver Pässe
„Early Bird“
(Preise pro Person in €, gültig vom 01.10. – 31.12.2016, Vertrieb über DB-Vertriebsstellen
außerhalb Europas und www.bahn.com)
Geltungsdauer
Eurail Global
Eurail Global
Eurail Global
Pass
Pass Saver
Pass Youth
1. Klasse
1. Klasse
1. Klasse
2. Klasse
Varianten mit fortlaufender Geltungsdauer
15 Tage
462
394
371
302
22 Tage
595
507
477
389
1 Monat
730
622
586
477
2 Monate
1029
875
824
671
3 Monate
1268
1079
1016
826
Varianten mit wählbaren Reisetagen
5 Tage in 1 Monat
362
309
291
237
7 Tage in 1 Monat
441
376
354
289
10 Tage in 2 Monaten
543
463
436
355
15 Tage in 2 Monaten
712
606
571
465
SCIC-RPT
Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote
Tfv 701/3
58
Eurail-Aktionsangebote – Preise
4.
Anlage 4
Preise für Aktionsangebot Eurail Select Pässe für 2 Länder „Early Bird“:
Für die Kombinationen Benelux-Deutschland, Dänemark-Deutschland, FrankreichDeutschland, Österreich-Deutschland, Schweden-Deutschland, Schweiz-Deutschland,
Tschechische Republik-Deutschland
(Preise pro Person in €, gültig vom 01.10. – 31.12.2016, Vertrieb über DB-Vertriebsstellen
außerhalb Europas und www.bahn.com)
Geltungsdauer
Eurail
Two Country
Select Pass
Eurail
Two Country
Select Pass Saver
Eurail
Two Country
Select Pass Youth
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
4 Tage in 2 Monaten
250
202
214
172
202
165
5 Tage in 2 Monaten
282
227
241
194
227
186
6 Tage in 2 Monaten
312
251
266
214
251
205
8 Tage in 2 Monaten
363
292
309
249
292
238
10 Tage in 2 Monaten
409
328
348
280
328
268
Für die Kombination Polen-Deutschland
(Preise pro Person in €, gültig vom 01.10. – 31.12.2016, Vertrieb über DB-Vertriebsstellen
außerhalb Europas und www.bahn.com)
Geltungsdauer
Eurail
Two Country
Select Pass
Eurail
Two Country
Select Pass Saver
Eurail
Two Country
Select Pass Youth
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
1. Kl.
2. Kl.
4 Tage in 2 Monaten
214
172
183
147
172
141
5 Tage in 2 Monaten
240
194
205
165
194
158
6 Tage in 2 Monaten
265
213
226
182
213
174
8 Tage in 2 Monaten
309
248
264
212
248
203
10 Tage in 2 Monaten
348
280
297
239
280
229
SCIC-RPT
Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote
Tfv 701/3
59
Gültig ab 13. Dezember 2015
Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG Sonderbestimmungen für Verkehre mit
bestimmten Beförderern ins/im Ausland
(SCIC-SB)
Gültig ab 13. Dezember 2015
Stand: 31. Oktober 2016
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum
Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.
Tarifverzeichnis Nr. 711
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
1
Geschäftsführung und Druck
DB Fernverkehr AG
Preismanagement International - V.FMV 13
Stephensonstr. 1
D-60326 Frankfurt am Main
Änderungen und Ergänzungen
Bek.Nr.
1
264/46/2015
2
29/05/2016
3
4
5
6
7
8
9
10
TVA Nr.
Gültig ab
...
13.12.2015 Neuausgabe
kurzer Inhalt
01.02.2016 Nr. 2.7: Änderung der Haltestelle in Luxemburg
Nr. 3.1.1: Umbenennung Sparpreis IC Bus
Nr. 5.1.2: Löschung der Buslinie nach Szczecin
Nr. 5.1.4: redaktionelle Anpassung
76/13/2016
01.04.2016 Nr. 5.4.6: Sparpreis Polen: Streichung von Grenzübergängen
Nr. 6.3: Frühlingsaktion „Fernwehticket“
Nr. 6.4: Gutscheinaktion zur Fußball-Europameisterschaft
87/15/2016
11.04.2016 Nr. 3.4: Streichung des Angebots, wirksam ab 12.05.2016
Nr. 6.5: Coupon-Aktion Karlsberg-Brauerei
102/18/2016
02.05.2016 Nr. 1.1.1: Flexpreis und Sparpreis nach Schweden
Nr. 1.1.3: Dänemark: Fußnote zu reservierungspflichtiger Zeit
108/19/2016
09.05.2016 Nr. 6.6: Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich: Eröffnungsangebot zur Inbetriebnahme eines
neuen Schnellfahrstreckenabschnitts in Frankreich
Nr. 6.7: Aktionsangebot: Variabler Flexpreis nach Österreich
118/20/2016
17.05.2016 Nr. 6.7: Druckfehlerberichtigung
Nr. 6.8: Coupon-Aktion Deutscher Alpenverein nach
Österreich und in die Schweiz
Nr. 6.9: Aktion bei Sparpreis Europa in die Niederlande, nach
Belgien und Österreich
136/23/2016
12.06.2016 Nr. 3.5.2: Brenner-Kooperationsverkehr: Verlängerung Rimini
Nr. 3.5.3.2; 3.5.3.3; 3.6.5: Aufhebung der Vorkaufsfrist
Nr. 5.2.6: Sparpreis Tschechien: Streichung der Vorkaufsfrist
140/23a/2016 12.06.2016 Nr. 2.1.1: Neuerungen zu durchgehenden Fahrkarten
zwischen Belgien, Niederlande, Luxemburg
Nr. 2.9: Sparpreis Europa Frankreich (Umstieg Strasbourg)
Nr. 3.1.1: Neuerungen zu durchgehende Fahrkarten in die
Schweiz
146/24/2016
13.06.2016 Nr. 6.10: Aktion bei Sparpreis Europa in die Niederlande und
nach Belgien
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
2
11
15
27.06.2016 Nr. 2.4.5.2: redaktionelle Streichung Klammervermerk zum
Bordentgelt
Nr. 3.1.2: Korrektur zu früheren Korridorverkehren
164/26a/2016 30.06.2016 Nr. 1.2.2: Geltungsdauer Sparpreis Dänemark
Nr. 1.3.2: Geltungsdauer Sparpreis Schweden
Nr. 2.1.1 Streichung Grenzpunkte Belgien, Niederlande
195/31/2016
01.08.2016 Nr. 2.10: Sparpreis Europa Gruppe (online) nach Belgien
Nr. 6.11: Aktion zu Sparpreis Europa nach Frankreich (Hochgeschwindigkeitszüge Deutschland – Frankreich)
237/39/2016
26.09.2016 Nr. 1.1.1: Aufnahme „Pass2“ und „Pass3“
Nr. 2.1.1: Ergänzung IC Bus nach London
Nr. 2.8: Aktualisierung der IC Buslinien
Nr. 3.1.1: Aufnahme IC Buslinie München - Milano
Nr. 3.7: neuer Titel und Aufnahme IC Bus nach Milano
Nr. 4.5: entfällt (Einstellung der Verkehre)
Nr. 5.1.1: Aufnahme „Pass2“ und „Pass3“
242/39a/2016 29.09.2016 Nr. 6.11: Verlängerung der Aktion zum Sparpreis-Frankreich
16
251/41/2016
17
265/44/2016
12
13
14
157/26/2016
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
10.10.2016 Nr. 6.11: Einstellung zum 10.11.2016
Nr. 6.12: Einführung Sparpreis Europa Aktion
31.10.2016 Nr. 6.13: E-Couponaktion in die Schweiz
3
Inhaltsverzeichnis
1 NORDEUROPA
7
1.1 Einzelreisende - Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)
7
1.2 Sparpreis Europa Dänemark
8
1.3 Sparpreis Europa Schweden
10
Anlage 1: Bahnhöfe, die KØBENHAVN AREA zugeordnet sind:
12
2 WESTEUROPA
13
2.1
13
Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)
2.2 Sparpreis Europa Luxemburg
15
2.3
Sparpreis Europa London
16
2.4
Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich
18
2.5
Sparpreis Europa Belgien
22
2.6
Sparpreis Europa Niederlande
23
2.7
IC Bus nach Luxemburg
24
2.8 IC Busse nach Belgien, London und in die Niederlande
24
2.9
Sparpreis Europa Frankreich (Umstieg immer in Strasbourg)
25
2.10 „Sparpreis Europa Gruppe“ nach Belgien als Online-Ticket
26
Anlage 2: Verzeichnis der tariflich gleichgestellten Bahnhöfe in Belgien:
28
3 SÜDEUROPA
29
3.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)
29
3.2 Sparpreis Europa Österreich
31
3.3 Sparpreis Europa Schweiz
33
3.4 Bleibt frei
34
3.5 Kooperationsverkehr DB-ÖBB nach Italien
34
3.6 Sparpreis Europa Italien (via Brenner)
37
3.7 IC Busverkehre nach Südeuropa
39
4 SÜDOSTEUROPA
40
4.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)
40
4.2 Sparpreis Europa Ungarn
41
4.3 Sparpreis Europa Slowenien
42
4.4 Sparpreis Europa Kroatien
44
5 OSTEUROPA
46
5.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)
46
5.2 Sparpreis Europa Tschechien
47
5.3 Sparpreis Europa Slowakei
49
5.4 Sparpreis Europa Polen
50
5.5 IC Bus nach Polen und Tschechien
52
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
4
6 LÄNDERÜBERGREIFENDE ANGEBOTE
53
6.1 bleibt frei
53
6.2 Aktionsangebot für internationale Pendler „10er Ticket Prag“
53
6.3 Aktionsangebot „Fernweh-Ticket – international“
54
6.4 Gutscheinaktion zur Fußball Europameisterschaft in Frankreich
55
6.5 E-Coupon „Karlsberg EM 2016"
55
6.6 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich: Eröffnungsangebot zur
Inbetriebnahme eines neuen Schnellfahrstreckenabschnitts in Frankreich
56
6.7 Variabler Flexpreis nach Österreich
57
6.8 E-Coupon-Aktion Deutscher Alpenverein nach Österreich und in die Schweiz
57
6.9 Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Belgien und in die Niederlande (2. Klasse)
58
6.10 Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Belgien und in die Niederlande (1. Klasse)
58
6.11 Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Frankreich
59
6.12 „Sparpreis Europa Aktion“
59
6.13 E-Coupon-Aktion für Reisen in die Schweiz
60
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
5
Einleitung
Die vorliegenden Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland
(SCIC-SB) enthalten länderspezifische Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zu Angeboten, die im Verkehr zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land bzw. in bestimmten Ländern gelten.
Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben.
Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Adresse
www.bahn.de/AGB veröffentlicht.
Tarifgrundlage
Für die an den SCIC und am internationalen Eisenbahnpersonenverkehr mit den Ländern der
GUS und des Baltikums teilnehmenden Beförderer gelten die „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (SCIC)“ der Deutschen Bahn,
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (NRT, Tfv 701/1),
für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (IRT; Tfv 701/2) und
für Reisen mit Rail Pass Tickets (RPT, Tfv 701/3),
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG
im grenzüberschreitenden Verkehr (DB Regio; Tfv 701/4)
sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
Für Reisen mit Fahrkarten für IC Busverkehre (ggf. mit Vor-/Nachlauf im Zug) gelten zusätzlich die
Beförderungsbedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus, Tfv 643)
Beteiligte Beförderer
Die Liste der Ansprechpartner der beteiligten Beförderer mit ihren Kundendienststellen und deren
Anschriften sind in Anlage 1 zum Tarif SCIC-NRT aufgeführt.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
6
1
NORDEUROPA
Besonderheiten im Verkehr nach Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland und innerhalb dieser Länder
Beförderer: DSB (1186); NSB (1076), SJ (1174), Arlanda Express (3025), Jönköpings
Länstrafik (3075), Skånetrafiken (3126), Tågkompaniet (3050), Länstrafiken i Norrbotten
(3027), Västtrafik (3197), Veolia (3051), Viking Line (3029), VR (0010)
1.1
Einzelreisende - Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)
1.1.1
Fahrkarten
Es werden durchgehende Fahrkarten ausgegeben:
• Flexpreis nach Dänemark,
• Sparpreis Europa Dänemark,
• Flexpreis nach Schweden, sofern die gesamte Strecke in Schweden mit X2-Zügen
der SJ oder Zügen des Beförderers Skånetrafiken befahren wird und die Verbindung in den Vertriebssystemen der DB enthalten ist,
• Sparpreis Europa Schweden.
• „Pass 2“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den dänischen Streckenteil abdeckt (z.B:
Interrail One Country Pass)
• „Pass 3“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den deutschen Streckenteil abdeckt (z.B.
German Rail Pass, Interrail One Country Germany Pass)
Fahrkarten nach/von KØBENHAVN AREA gelten nach/von allen Bahnhöfen des Kopenhagener Stadtgebietes (Raum der Verkehrsgesellschaft København, siehe Anlage 1); die
Fahrkarten gelten jedoch nur in Zügen, die Benutzung von Bussen und Untergrundbahnen ist nicht möglich.
Sofern für die dänischen Strecken außer den Grenzbahnhöfen keine Wegevorschrift
angegeben ist, gelten die Fahrkarten über den gem. Tarifkilometern kürzesten Weg. Ohne Nachzahlung kann mit Fahrkarten zum Flexpreis ein längerer Weg benutzt werden,
wenn über diesen eine schnellere Verbindung besteht oder wenn weniger oft umgestiegen werden muss.
In Schweden werden NRT-Inlandsfahrkarten nur noch auf wenigen Verbindungen anerkannt.
Die Fahrkarten zu den Angeboten „Flexpreis Schweden“ und „Sparpreis Europa Schweden“ können nur ausgegeben werden, sofern und soweit die erforderlichen Reservierungen für die reservierungspflichtigen Züge in Schweden durch die SJ bereitgestellt werden
und über die DB-Vertriebssysteme buchbar sind.
1.1.2
Schiffsstrecken
Auf folgenden Schiffsstrecken gelten Fahrkarten der 2. Klasse auch in der 1. Klasse:
• Puttgarden - Rødby Færge (im Ortsverkehr: Einheitsklasse)
• Helsingør – Helsingborg
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
7
Auf folgenden Schiffsstrecken gibt es nur eine Einheitsklasse, in der Inlandsfahrkarten
der 2. Klasse gelten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr reisen kostenfrei, müssen aber in Begleitung eines Erwachsenen sein.
• Stockholm - Turku S Viking Line
• Stockholm - Helsinki S Viking Line
Für die Reservierung von Kabinen, Bettplätzen und Schlafsesseln gelten die Bestimmungen der beteiligten Beförderer.
Für die Mitnahme von Fahrrädern ist eine separate Fahrradfahrkarte gem. den Beförderungsbedingungen des Schiffsbetreibers an Bord des Schiffes zu erwerben.
1.1.3
Besonderheiten bei Benutzung bestimmter Züge
Die SJ-Hochgeschwindigkeitszüge (X2) und IC-Züge der Schwedischen Staatsbahnen
sind reservierungspflichtig und nur mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung
buchbar. Die Fernverkehrszüge der Norwegischen Staatsbahnen sind reservierungspflichtig, führen nur die 2. Klasse und sind mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung buchbar. Die Fernverkehrszüge der Finnischen Staatsbahnen sind reservierungspflichtig und nur mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung buchbar. Die Angaben zur Reservierungspflicht sind den jeweiligen Fahrplanmedien zu entnehmen.
Im Verkehr nach/von Dänemark sind die zwischen Hamburg und Kopenhagen bzw.
Hamburg und Aarhus verkehrenden ICE- und EC-Züge während des Sommers im
Fahrplan als reservierungspflichtig gekennzeichnet 1. Beim Kauf einer Fahrkarte für
Reisen während dieses Zeitraums wird die Reservierung kostenfrei ausgegeben. Der
nachträgliche Erwerb der Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50€ möglich.
1.1.4
Hunde
In Schweden darf jeder zahlende Reisende max. 2 Hunde oder andere kleinere Tiere
kostenlos in besonders gekennzeichneten Abteilen (ausgenommen Schlaf-, Liege- und
Speisewagen) in der 2. Klasse mitnehmen.
Im Verkehr von und nach, Norwegen sind Tiere (ausgenommen Blinden- und Begleithunde nicht zugelassen.
1.2
Sparpreis Europa Dänemark
1.2.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Dänemark“ im
grenzüberschreitenden Verkehr nach Dänemark für einfache Fahrt und für Hin- und
Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten
sind.
1.2.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
1.2.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Dänemark“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ nicht mehr möglich.
1
Reservierungspflicht für Reisetage vom 12.06.2016 bis einschließlich 04.09.2015.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
8
1.2.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Dänemark“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 29 € (2.
Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
BahnCard 25-Inhaber erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
1.2.5
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Dänemark“ Preis, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
1.2.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen
der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL durchgeführt wird.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Dänemark“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ nicht möglich.
1.2.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen
Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je
unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird.
1.2.8
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
9
1.3
Sparpreis Europa Schweden
1.3.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweden“ im
grenzüberschreitenden Verkehr nach ausgewählten Orten in Schweden für einfache
Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, soweit die Verbindung in den DB Vertriebssystemen enthalten ist.
1.3.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
1.3.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweden“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Ab Kopenhagen ist die Weiterfahrt zu ausgewählten Zielen mit Zügen der SJ in ganz
Schweden bzw. mit R-Zügen des Eisenbahnverkehrsunternehmens Skånetrafiken in
Südschweden möglich.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ nicht mehr möglich.
1.3.4
Reservierungen
Für die Nutzung der SJ Hochgeschwindigkeitszüge besteht Reservierungspflicht. Beim
Kauf einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Schweden“ ist die Sitzplatzreservierung in den
SJ Hochgeschwindigkeitszügen kostenfrei.
Soll auf Wunsch des Kunden ein anderer als der ursprünglich vorgesehene SJ Hochgeschwindigkeitszug ab/bis Kopenhagen genutzt werden, muss für den neu gewählten SJ
Hochgeschwindigkeitszug eine neue Reservierung ausgestellt werden, sofern dies im
Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist. Hierfür wird eine Fahrkarte zum Aufpreis „Pass“
inklusive Reservierung ausgestellt.
1.3.5
Preis, Anerkennung von Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Schweden“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2.
Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
BahnCard 25-Inhaber erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
1.3.6
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Schweden“ Preis, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
10
1.3.7
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DBStrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL durchgeführt wird und die
Grenzübergänge Puttgarden M/S oder Flensburg (Gr) genutzt werden.
Für die Weiterfahrt ab Kopenhagen muss sich der Kunde beim Kauf der Fahrkarte entscheiden hat, ob er einen SJ Hochgeschwindigkeitszug oder einen R-Zug der Skånetrafiken nutzen will.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweden“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ nicht möglich.
1.3.8
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen
Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je
unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung und die Reservierungen der SJ-Züge
eingehalten werden.
1.3.9
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Schweden“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt
gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu
dem am Reisetag geltenden DB-Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am
Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung, zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
11
Anlage 1: Bahnhöfe, die KØBENHAVN AREA zugeordnet sind:
Aalholm
Aalsgaarde
Aamarken
Alberslund
Alleroed
Avedoere
Bagsvaerd
Bernstorffsvej
Birkeroed
Bispebjerg
Borupgaard
Broedeskov
Broendby Strand
Broendbyoester
Buddinge
Charlottenlund
Danshoej
Dronningmoelle
Duemose
Dybboelsbro
Dyssegaard
Dyssekilde
Emdrup
Enghave
Firhoej
Fjellenstrup
Flintholm
Fredensborg
Frederiksvaerk
Friheden
Fuglebakken
Gentofte
Gilleleje
Gilleleje Oest
GI Toftegaard
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
Godhavn
Goerloese
Graested
Graested Syd
Greve
Gribsoe
Grimstrup
Groendal
Groenholt
Groennehave
Hanehoved
Hareskov
Hellebaek
Helsinge
Hoejstrup
Holloese
Holte
Hornbaek
Horneby Sand
Hundested
Hundested Havn
Husum
Hvidovre
Ishoej
Islev
Jaegersborg
Jersie
Jyllingevej
Kagerup
Karinebaek
Karlslunde
KB Hallen
Kildebakke
Kildedal
Kildekrog
Kregme
Kvistgaard
Langeroed
Langgade
Laugoe
Lille Kregme
Maaloev
Maarum
Malmparken
Marienlyst
Melby
Moerdrup
Nivaa
Nordhavn
Ny Ellebjerg
Oelsted
Oelstykke
Oerby
Oesterbjerg
Ordrup
Paarup
Peter Bangsvej
Roedovre
Ryparken
Saltrup
Saunte
Sjaeloer
Skibstrup
Skodsborg
Skovbrynet
Soeborg
Solroed Strand
Sorgenfri
Staeremose
Stengaarden
12
Stenloese
Svanemoellen
Sydhavn
Taastrup
Tisvildeleje
Vaerloese
Vallensbaek
Vangede
Vedbaek
Vejby
Veksoe
Vesterport
Vibehus
Vigerslev Alle
Virum
2
WESTEUROPA
Besonderheiten im Verkehr nach Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal und/oder innerhalb dieser Länder
sowie in Verbindung mit Eurostar nach London
Beförderer: SNCB (1088), SNCF (1087), CFL (0082), NS (1184), CP (0094), EIL (0015)
2.1
Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)
2.1.1
Fahrkarten
Es werden folgende Fahrkarten ausgegeben:
► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis zwischen Niederlande, Belgien,
Luxemburg, Deutschland und der Schweiz wobei diese Länder (außer Luxemburg)
auch im Transit durchfahren werden können
► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis nach Frankreich für die Züge des Hochgeschwindigkeitsverkehrs Deutschland – Frankreich nach/von Paris bzw. Marseille
und für Verbindungen ohne reservierungspflichtige SNCF-Züge)
► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis nach London für die in den elektronischen
Vertriebssystemen der DB enthaltenen Verbindungen mit ICE bis/ab Brüssel und
mit IC Bus nach London
► Sparpreis Europa London,
► Sparpreis Europa Belgien,
► Sparpreis Europa Niederlande,
► Sparpreis Europa Luxemburg, auch mit Nutzung der IC Busse der Linie Frankfurt –
Flughafen Hahn – Trier Hbf – Luxemburg mit Vor-/Nachlauf im Zug in Deutschland
► Sparpreis Europa von/nach Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland und die
Schweiz, wobei diese Länder (außer Luxemburg) auch im Transit durchfahren werden können und eine Teilstrecke in Deutschland (Beförderer muss DB sein ) durchfahren werden muss.
► Sparpreis Europa Frankreich in den Zügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs
Deutschland – Frankreich nach/von Paris und nach/von Marseille
► Sparpreis Europa Frankreich in den Zügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs
Deutschland – Frankreich bis Strasbourg und anschließenden reservierungspflichtigen TGV nach Marseille, Montpellier und Bordeaux, sofern die Verbindungen in
den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthaltenen sind.
► „Pass 2“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den niederländischen, belgischen oder luxemburgischen Streckenteil abdeckt (z.B: Interrail One Country Pass)
► „Pass 3“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den deutschen Streckenteil abdeckt (z.B.
German Rail Pass, Interrail One Country Germany Pass)
Sofern für die niederländischen, belgischen und luxemburgischen Strecken keine
Wegevorschrift angegeben ist, gelten die Fahrkarten über den gem. Tarifkilometern kürzesten Weg. Ohne Nachzahlung kann mit Fahrkarten zum Flexpreis ein längerer Weg
benutzt werden, wenn über diesen eine schnellere Verbindung besteht oder wenn weniger oft umgestiegen werden muss.
In den Niederlanden und am Flughafen Brüssel ist der Zugang und Ausgang zu den
Bahnsteigen durch elektronische Sperren (Gates)verschlossen. Die Öffnung erfolgt über
den auf DB Online-Tickets aufgedruckten Barcode oder - in den Niederlanden - über sog.
Keycards, die der Inhaber einer DB-Fahrkarte des personalbedienten Verkaufs an Bord
der Züge bzw. durch Servicepersonal vor Ort erhält. Für Reisende mit einer DB-Fahrkarte
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
13
des personalbedienten Verkaufs nach/von Brüssel Flughafen werden die Gates vom Servicepersonal vor Ort gegen Vorzeigen der Fahrkarte geöffnet.
Erfolgt beim ersatzweisen Vorzeigen des Displays eines mobilen Endgeräts (z.B. Smartphone, Tablet) gem. Nr. 6.2.6 SCIC-NRT keine Gate-Öffnung, so wird durch das Servicepersonal gem. den Besonderen Bedingungen der NS (AVR-NS) eine neue Fahrkarte für
den niederländischen Streckenteil ausgestellt und zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Eine nachträgliche Erstattung gem. Nr. 6.2.6, letzter Absatz SCIC-NRT ist ausgeschlossen.
Beim Bordverkauf in den ICE-Zügen von Deutschland nach Brüssel werden die Fahrkarten bis zum bzw. ab Auslands-Zielort verkauft. Für die Ermittlung des BordpreisAufschlags wird, abweichend von Nr. 6.1 SCIC-NRT, die gesamte Strecke betrachtet.
Fahrkarten nach belgischen Zielbahnhöfen mit der Zusatzbezeichnung „Agglo“ oder
„Zone“ gelten auch nach den jeweiligen, in Anlage 2 genannten gleichgestellten Bahnhöfen.
Fahrkarten über Paris enthalten nicht die Fahrpreise für den innerstädtischen Transfer
zwischen den Pariser Fernbahnhöfen
Die von der SNCF in Frankreich, der SNCB in Belgien und der NS in den Niederlanden für jeweils inländische Strecken ausgegebenen Fahrkarten sind unmittelbar vor
Fahrtantritt gültig zu stempeln und gelten dann längstens 24 Stunden.
2.1.2
Besonderheiten bei Benutzung bestimmter Züge bzw. des Expressbusses
Saarbrücken - Luxemburg
Bei Benutzung der zwischen Brüssel, Paris und London verkehrenden Eurostar-Züge
besteht Reservierungspflicht. Die Benutzung der Züge ist nur mit IRT-Fahrkarten gem.
den Beförderungsbedingungen von Eurostar International Limited (siehe
www.eurostar.com) möglich.
Für Reisen mit reservierungspflichtigen innerfranzösischen Zügen (z.B. TGV, Intercité),
bei grenzüberschreitenden Fahrten (z.B. Brüssel – Südfrankreich, Frankreich – Schweiz
oder Freiburg - Paris) und bei Fahrten nach und innerhalb Spaniens werden ausschließlich Fahrkarten zum IRT-Preis ausgegeben. Es gelten die aktuellen Fahrpreise, die jeweils aufgrund einer Buchungsanfrage von den platzzuteilenden Verkaufssystemen ausgegeben werden. Für die Benutzung von sonstigen Zügen innerhalb Frankreichs gelten
die Bestimmungen des SCIC-NRT.
Für die Reise im Expressbus zwischen Saarbrücken - Luxemburg gelten gem. Nr.
8.8.1 SCIC-NRT die Beförderungsbedingungen der Luxemburgischen Eisenbahn CFL.
Beim Kauf einer Fahrkarte für die reine Busstrecke wird ein Globalpreis inklusive Sitzplatzreservierung gem. den Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der
Luxemburgischen Eisenbahn (CFL) ausgegeben. Beim Kauf einer Fahrkarte mit Vorund/oder Nachlauf im DB-Zug wird eine NRT-Fahrkarte ausgegeben, die bei gleichzeitiger Buchung eines Sitzplatzes die Reservierung im Fahrpreis enthält. Inhaber einer
BahnCard 25/50/100 erhalten auf dem luxemburgischen Streckenteil keine RAILPLUSErmäßigung. Wird die Zug-/Busbindung durch Erwerb einer Fahrkarte Sparpreis Europa
Zusatz aufgehoben, so ist für die Expressbusstrecke zwischen Saarbrücken und Luxemburg ein separater Globalpreis zum Flexpreis inklusive Sitzplatzreservierung zu erwerben. Dies gilt auch im Fall einer Umbuchung oder Umtauschs. Die Nutzung der Expressbusse zwischen Saarbrücken und Luxemburg ist für Gruppenreisen ausgeschlossen.
2.1.3
Fahrkarten zum ermäßigten Fahrpreis für Inhaber einer „Voordeelurenkaart“ der
Niederländischen Eisenbahnen (NS)
Im Verkehr mit den Niederlanden werden Fahrkarten 1. oder 2. Klasse für die Strecken
der NS an Inhaber einer Voordeelurenkaart zum ermäßigten Fahrpreis für einfache
Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben.
Die Fahrpreisermäßigung für niederländische Strecken beträgt 40% des gewöhnlichen
Fahrpreises für einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
14
2.2
Sparpreis Europa Luxemburg
2.2.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Luxemburg“ im
grenzüberschreitenden Verkehr nach Luxemburg für einfache Fahrt und für Hin- und
Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten
sind. Dazu zählt auch der Expressbus Saarbrücken-Luxemburg der CFL, sofern ein Vor-/
Nachlauf zum Bus auf der deutschen Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder
EC/IC erfolgt.
Das Angebot kann auch für die Fahrt im IC Bus Frankfurt (Main) – Luxemburg mit Vor-/
Nachlauf im Zug in Deutschland genutzt werden. Es gelten zusätzlich die Bedingungen
gem. Nr. 2.7.
2.2.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
2.2.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Luxemburg“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge bzw. IC Busse (Zug-/Busbindung).
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ nicht mehr möglich.
2.2.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Luxemburg“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2.
Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber einer BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
2.2.5
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Luxemburg“ – Preis für Erwachsene 2. Klasse zu zahlen.
2.2.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn zumindest auf einem DB-Teilstück des Reisewegs
die Fahrt in den Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Luxemburg“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ nicht möglich.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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2.2.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen
Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je
unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird.
2.2.8
Umtausch, Erstattung
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ können bis einen Tag vor dem ersten
Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
2.3
Sparpreis Europa London
2.3.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten nach London St. Pancras International zur einfachen Fahrt oder Hin- und Rückfahrt über Aachen - Brüssel ausgegeben.
2.3.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa London“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. Bei Fahrfahrkarten für Hin- und Rückfahrt muss die Rückfahrt innerhalb der 15 Tage durchgeführt werden.
2.3.3
Zugbindung, Kontingentierung, Reservierungspflicht im Eurostar
Die Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa London“ gilt auf dem DB-Streckenteil in
allen Zügen, ausgenommen in Autoreisezügen und Sonderzügen.
Auf dem Streckenteil von Deutschland bis Brüssel gilt das Angebot nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung), wobei für den grenzüberschreitenden Abschnitt
zwischen Aachen und Brüssel ein ICE genutzt werden muss. In Brüssel erfolgt der Umstieg vom ICE in den Eurostar bzw. umgekehrt.
Die Eurostar-Züge zwischen Brüssel und London sind reservierungspflichtig, d. h. neben
der Fahrkarte über die gesamte Strecke zwischen Deutschland und London, erhält der
Kunde eine kostenlose Reservierung für den Streckenabschnitt Brüssel – London.
Reisende ohne Reservierung für den Eurostar sind Reisende ohne gültige Fahrkarte und
haben keinen Anspruch auf die Mitnahme im Eurostar-Zug.
Unabhängig davon können für die Züge im Vor- und Nachlauf zu den ICE-Zügen bis/ab
Brüssel bzw. für diese Züge selbst Reservierungen erworben werden.
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa London“ werden nicht in Zügen anderer
Beförderer (z.B. Thalys) anerkannt.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
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2.3.4
Preis, BahnCard-Ermäßigung
„Sparpreis Europa London“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 59 € (2.
Klasse) und ab 109 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der
Fahrkarten „Sparpreis Europa London“ nicht mehr möglich.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber einer BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 5 € je Fahrtrichtung. Weitere
Ermäßigungen werden nicht gewährt.
2.3.5
Erwerb der Fahrkarten
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa London“ endet am Tag
vor dem ersten Geltungstag.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Reiseservice, am Automaten (NTA) sowie im Internet über www.bahn.de erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa London“ nicht möglich.
2.3.6
Kinder, Familienkinder, Hunde
Für die Fahrt auf den Streckenabschnitten in Deutschland und zwischen Aachen Süd
(Gr) und Brüssel-Midi gelten die Bestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT.
Auf der Eurostar-Strecke Brüssel – London zahlen Kinder ab 4 Jahre den Fahrpreis eines Erwachsenen.
Die Mitnahme von Hunden (außer Blindenführhunden) ist nicht zugelassen.
2.3.7
2.3.8
Klassenwechsel, Umweg, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Auf den Streckenabschnitten in Deutschland und zwischen Aachen Süd (Gr) und Brüssel-Midi sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter
48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung und die Reservierungen der Eurostar-Züge
eingehalten werden.
Umtausch, Erstattung, Teilerstattung
Umtausch, Erstattung und Teilerstattung von Fahrkarten zum „Sparpreis Europa London“
können bis einschließlich ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht
oder erstattet werden.
Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt können bis einschließlich ersten Geltungstag der
Hinfahrt gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Danach sind
Umtausch, Erstattung und Teilerstattung ausgeschlossen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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2.4
Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich
2.4.1
Allgemeines
Für alle Züge im grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsverkehr zwischen
Deutschland und Frankreich besteht Reservierungspflicht. Für die Nutzung im DBBinnenverkehr ist die Vorlage einer Fahrkarte der Produktklasse ICE erforderlich. Es
besteht keine Reservierungspflicht bei Nutzung der Züge des HGV Deutschland –
Frankreich im reinen DB-Binnenverkehr.
Bei Regulierungen an Bord der Züge (z. B.: ungerechtfertigtes Ziehen der Notbremse,
Rauchen) gelten grundsätzlich die Beförderungsbedingungen des Beförderers des befahrenen Streckenteils, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
2.4.2
Geltungsbereich , Zugbindung, Kontingentierung
Es verkehren:
- ICE- und TGV-Züge zwischen Frankfurt (M) – Paris über Forbach (Gr)
- TGV-Züge zwischen München – Paris über Kehl (Gr).
- TGV-Züge zwischen Frankfurt (M) – Marseille über Kehl (Gr.)
Alle Fahrkarten berechtigen nur zur Fahrt in den auf den Beförderungsdokumenten angegebenen Tagen und Zügen. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb von Fahrkarten nicht mehr möglich.
2.4.3
Fahrkarten, Reservierung
2.4.4
Für die Nutzung der Züge des HGV Deutschland – Frankreich im grenzüberschreitenden
Verkehr sind internationale Fahrkarten mit dazugehörigen Reservierungen (außer für
Hunde) erforderlich. Dies gilt auch für Reisen mit Vor-/Nachlauf bei der DB und Umstieg
in einen Zug des HGV Deutschland – Frankreich in Strasbourg.
Für alle sonstigen innerfranzösischen Verbindungen werden IRT- Fahrkarten ausgegeben.
Internationale Fahrpreisnacherhebung
Abweichend vom Regelverfahren gem. BB Personenverkehr erhalten Reisende, die bei
Antritt der Reise in den Hochgeschwindigkeitszügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs
Deutschland – Frankreich keine gültige Fahrkarte besitzen oder diese nicht vorlegen
können eine Fahrkarte zum Flexpreis zuzüglich eines Zuschlags gem. Nr. 5.2.2 GCCCIV/PRR von 100 € (internationale Fahrgeldnacherhebung). Kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag nachweisen, dass er zum Kontrollzeitpunkt
im Besitz einer gültigen Fahrkarte war, wird die Fahrpreisnacherhebung gegen Abzug eines Bearbeitungsentgelts von 7,- € erstattet.
2.4.5
Angebote
Für den HGV Deutschland - Frankreich bietet die DB folgende Tarifangebote und zugehörige Konditionen an:
2.4.5.1 Flexpreis
Es werden die „BahnCard 25“ mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCFStreckenteil, die „BahnCard 50“ mit 50% Ermäßigung auf dem DB- und 25% Ermäßigung
auf dem SNCF-Streckenteil, die SNCF-Ermäßigungskarten „Carte Jeune“, „Carte Senior+“ und „Carte Week-end“ mit jeweils 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCFStreckenteil anerkannt. Darüber hinaus wird die SNCF-Ermäßigungskarte „Carte Enfant+“ mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCF-Streckenteil für den Karteninhaber (=Kind) und bis zu 4 Begleitpersonen (Erwachsene) anerkannt, wenn die Reise
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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vollständig gemeinsam unternommen wird. Eine Ermäßigung gegen Vorlage einer
RAILPLUS-Karte wird nicht gewährt.
2.4.5.2 Sparpreis Europa Frankreich
Relationsabhängiges Festpreisangebot ab 39 € in der 2. Klasse und ab 69 € in der 1.
Klasse (im grenznahen Bereich ab 19 € 2. Klasse und ab 49 € 1. Klasse) einfache Fahrt,
abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis,
wenn dieser mindestens 59 € (2. Klasse) bzw. 99 € (1. Klasse) beträgt.
Fahrkarten zum Angebot gelten nur von/nach französischen Haltepunkten des HGV
Deutschland – Frankreich und nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann bei jeder DB-Verkaufsstelle bzw. im Zug zuzüglich Bordentgelt, am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von
17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen
eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden.
Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, welche auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen sind, ausgegeben. Die Fahrkarte „Sparpreis Europa Frankreich Zusatz“ gilt nur in Verbindung mit
der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt - unter Aufhebung der Zugbindung - zur
Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
2.4.5.3 Gruppe&Spar
Angebot für mindestens 6 gemeinsam reisende Erwachsene mit unterschiedlichen Preisstufen mit 30% - 60% Ermäßigung auf dem deutschen Streckenteil und 30% – 45% Ermäßigung auf dem französischen Streckenteil.
Umtausch- und Erstattungsbestimmungen gelten gem. Nr. 12.4.8 SCIC-NRT.
2.4.5.4 Pass 1
Festpreis für Inhaber von Netzkarten, welche die gesamte Strecke der DB und der SNCF
mit jeweils 100% Ermäßigung abdecken (z.B. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass, InterRail Globalpass, auch Netzkarten in Kombination (z.B. France Rail Pass und German
Rail Pass):
• Preis 2. Klasse: 13 €
• Preis 1. Klasse: 20 € für die Verbindungen Karlsruhe – Strasbourg,
Baden-Baden – Strasbourg, Kaiserslautern – Forbach
• Preis 1. Klasse: 30 € für alle übrigen Verbindungen
2.4.5.5 Pass 2
Relationsabhängige Preise für Inhaber einer Netzkarte, welche den französischen HGVStreckenteil mit 100% Ermäßigung abdeckt (z.B.: InterRail Frankreich-Pass, France Rail
Pass).
2.4.5.6 Pass 3
Relationsabhängige Preise für Inhaber einer Netzkarte, welche den deutschen HGVStreckenteil mit 100% Ermäßigung abdeckt (z.B.: InterRail Germany Pass, German Rail
Pass).
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
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2.4.5.7 BahnCard 100
Verbindung
München-Paris
Augsburg-Paris
Ulm-Paris
Stuttgart-Paris
Karlsruhe-Paris
München-Strasbourg
Augsburg-Strasbourg
Ulm-Strasbourg
Stuttgart-Strasbourg
Karlsruhe-Strasbourg
Frankfurt-Paris
Mannheim-Paris
Kaiserslautern-Paris
Saarbrücken-Paris
Frankfurt-Forbach
Mannheim-Forbach
Kaiserslautern-Forbach
1. Klasse 2.Klasse
97,00 €
56,00 €
97,00 €
56,00 €
97,00 €
56,00 €
97,00 €
56,00 €
97,00 €
56,00 €
20,40 €
5,00 €
20,40 €
5,00 €
20,40 €
5,00 €
20,40 €
5,00 €
10,20 €
5,00 €
92,00 €
51,00 €
92,00 €
51,00 €
92,00 €
51,00 €
92,00 €
51,00 €
20,40 €
5,00 €
20,40 €
5,00 €
10,20 €
5,00 €
2.4.5.8 Begleiter von Blinden und Rollstuhlfahrern
Ermäßigung von 100% auf den DB-und den SNCF-Streckenteil. In den TGV-Zügen befindet sich der Rollstuhlplatz in der 1. Klasse, die Reise ist jedoch mit einer Fahrkarte 2.
Klasse zugelassen.
2.4.6
Kinder, Familienkinderregelung, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Abweichend von Nr. 12.3 SCIC-NRT zahlen Familienkinder auf dem französischen
Streckenteil den halben Fahrpreis für Erwachsene, wenn der begleitende Erwachsene
mit einer Fahrkarte zum Flexpreis, Sparpreis Europa oder zum Angebot „BahnCard
100“ reist.
Im Binnenverkehr Frankreichs sowie für Anschlussreisen an den Zug des HGV Deutschland - Frankreich gilt die SNCF-Kinderaltersgrenze gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT von 4 bis11
Jahre.
Für entgeltpflichtige Hunde ist der halbe Fahrpreis 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
2.4.7
Umwege, verschiedene Wege
Änderungen des Reisewegs im Rahmen des HGV D-F sind im grenzüberschreitenden
Verkehr nur im Rahmen eines Umtauschs vor Fahrtantritt möglich.
Die Fahrkarten für das Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ können für die Hin- und
Rückfahrt über verschiedene Wege ausgestellt werden; eine nachträgliche Änderung des
Reiseweges ist nicht möglich.
Für den DB- Binnenverkehr bzw. den SNCF-Binnenverkehr gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen.
2.4.8
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Ein Klassenwechsel ist, ausgenommen bei „Sparpreis Europa Frankreich“, gegen Aufzahlung der Differenz zum Flexpreis 1. Klasse nur im Zug möglich.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
20
Der Übergang von einem Zug der Produktklasse IC/EC oder der Produktklasse C (Nahverkehr) in einen Zug des HGV D/F ist nur vor Fahrtantritt im Rahmen des Umtauschs
möglich, soweit das gewünschte Tarifangebot verfügbar ist.
Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit
einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird.
2.4.9
Regulierung im Zug
Reisende mit Fahrkarten und Reservierung für einen anderen Zug am selben Tag, zahlen im Zug eine Fahrkarte zum Angebot „Pass 1“ plus Bordentgelt, wenn es sich bei der
ursprünglich gebuchten Fahrkarte um einen „Flexpreis“ (ggf. mit Rabatt, z.B. BahnCard),
„Pass 1“, „Pass 2“, „Pass 3“, „BahnCard 100“ oder Großkundenticket handelt.
Andernfalls ist eine neue Fahrkarte zuzüglich Bordentgelts erforderlich.
Für Reisen an einem anderen als dem gebuchten Tag, ist eine neue Fahrkarte zuzüglich Bordentgelt zu erwerben.
Reisende ohne Reservierung erhalten eine Fahrkarte zum Tarifangebot „Pass 1“ zuzüglich Bordentgelt.
Für Reisende, die ihre nationale Ermäßigungskarte (BahnCard, Carte Jeune, Carte
Senior+, Carte Week-end, Carte Enfant+) nicht vorlegen können, gelten die Bestimmungen aus Nr. 9.7 SCIC-NRT.
Pass-Inhaber (z.B. InterRail, Eurail, German Rail Pass, France Rail Pass usw.), die ihren
Pass vor Reiseantritt durch Eintrag des Reisedatums nicht gültig geschrieben haben,
zahlen ein Entgelt „Nachtrag Reisedatum“ in Höhe von 10 € (ohne Bordentgelt).
Reisende, die ihre sonstige Berechtigung zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Tarifangebots nicht vorlegen können, zahlen eine neue Fahrkarte zuzüglich Bordentgelt.
Das Bordentgelt beträgt 15 € pro Person.
2.4.10
Umtausch, Erstattung
Für Erstattung und Umtausch gelten ergänzend zu den Regelungen gem. Nr. 13 SCICfolgende Bedingungen:
Eine Fahrkarte zum „Flexpreis“ kann bis einen Tag vor dem 1. Geltungstag kostenfrei
umgetauscht und erstattet werden. Danach sind Umtausch und Erstattung gegen Zahlung des Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 17,50 € zugelassen, wobei der Umtausch
nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist.
Bei Fahrkarten „Sparpreis Europa Frankreich“ sind Umtausch (im Rahmen der Verfügbarkeit) und Erstattung bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag gegen 17,50 € Bearbeitungsentgelt zulässig. Ab dem 1. Geltungstag sind Umtausch, Teilerstattung und Erstattung
ausgeschlossen.
Fahrkarten zum Angebot „Pass“ und „BahnCard 100“ sind jederzeit, im Rahmen der
Verfügbarkeit kostenfrei umtauschbar. Für eine Erstattung ab dem 1. Geltungstag wird
ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 17,50 € berechnet. Eine Teilerstattung ist ausgeschlossen.
Für Fahrkarten „Begleiter“ gelten die Bedingungen des Tarifangebots des begleiteten
Behinderten analog.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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2.5
Sparpreis Europa Belgien
2.5.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Belgien“ im
grenzüberschreitenden Verkehr nach Belgien für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
2.5.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Belgien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
2.5.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Belgien“ gelten nur für die eingetragenen
Tage und Züge (Zugbindung).
Das Angebot gilt in allen grenzüberschreitenden DB-Fernverkehrszügen.
2.5.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Belgien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2.
Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Belgien“ nicht mehr möglich.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber einer BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
2.5.5
Kinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Belgien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
2.5.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die grenzüberschreitende Reise in Zügen der Produktklasse ICE durchgeführt wird.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Belgien“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Belgien“ nicht möglich.
2.5.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung bis jeweils maximal unter 48 Stunden möglich.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
22
2.5.8
Umtausch, Erstattung
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Belgien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Belgien“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu
dem am Reisetag geltenden Flexpreis der Gesamtstrecke (mit/ohne BahnCard 25Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis
Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird für die
gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der
Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit
der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt
auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
2.6
Sparpreis Europa Niederlande
2.6.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Niederlande“ im
grenzüberschreitenden Verkehr in die Niederlande für einfache Fahrt und für Hin- und
Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten
sind.
2.6.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00
Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
2.6.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Niederlande“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
2.6.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Niederlande“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 €
(2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ nicht mehr möglich.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
2.6.5
Kinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Niederlande“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
23
2.6.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DBStrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL durchgeführt wird.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Niederlande“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ nicht möglich.
2.6.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung bis maximal jeweils unter 48 Stunden möglich.
2.6.8
Umtausch, Erstattung
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ können bis einen Tag vor dem ersten
Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Niederlande“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt
gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu
dem am Reisetag geltenden Flexpreis der Gesamtstrecke (mit/ohne BahnCard 25Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis
Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für
die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der
Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit
der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt
auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
2.7
IC Bus nach Luxemburg
Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Frankfurt (Main) nach Luxemburg Stadt
Hbf über Flughafen Hahn – Trier Hbf, sowohl für reine IC Bus - Verbindungen ab Frankfurt (Main) als auch mit Vor-/Nachlauf im Zug ausgegeben, sofern dieser Vor-NachlaufStreckenteil in Deutschland liegt und die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse
(IC Bus, Tfv 643).
Für Verbindungen im Anschluss an einen Haltepunkt des IC Busses im Ausland sind ggf.
Inlandsfahrkarten zu erwerben.
Ansonsten gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots entsprechend.
2.8
IC Busse nach Belgien, London und in die Niederlande
Es werden durchgehende Fahrkarten für folgende IC Buslinien, sowohl für reine IC Bus Verbindungen als auch mit Vor-/Nachlauf im Zug ausgegeben, sofern der Vor-/Nachlauf
in Deutschland liegt und die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der
DB enthalten sind:
•
Düsseldorf – Eindhoven – Antwerpen – Gent – Lille - London
•
Düsseldorf – Maastricht – Lüttich
Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse
(IC Bus, Tfv 643).
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
24
Für Verbindungen im Anschluss an einen Haltepunkt des IC Busses im Ausland sind ggf.
Inlandsfahrkarten zu erwerben.
Ansonsten gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots entsprechend.
2.9
Sparpreis Europa Frankreich (Umstieg immer in Strasbourg)
2.9.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ im
grenzüberschreitenden Verkehr nach ausgewählten Orten in Frankreich mit Umstieg in
Strasbourg in einen TGV der SNCF, für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, soweit die Verbindung in den DB Vertriebssystemen enthalten ist.
2.9.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Frankreich“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
2.9.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Ab Strasbourg ist die Weiterfahrt zu ausgewählten Zielen mit Zügen der SNCF möglich.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Frankreich“ nicht mehr möglich.
2.9.4
Reservierungen
Für die Nutzung der TGV-Züge der SNCF besteht Reservierungspflicht. Beim Kauf einer
Fahrkarte „Sparpreis Europa Frankreich“ ist die Sitzplatzreservierung für den SNCF-Zug
kostenfrei.
2.9.5
Preis, Anerkennung von Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Frankreich“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 89 € (2.
Klasse) und ab 128 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
BahnCard 25-Inhaber erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den deutschen Streckenteil.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
2.9.6
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Abweichend von Nr. 12.3
SCIC-NRT zahlen Familienkinder auf dem französischen Streckenteil den halben Fahrpreis für Erwachsene, wenn der begleitende Erwachsene mit einer Fahrkarte Sparpreis
Europa reist.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Frankreich“ Preis, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
25
2.9.7
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DBStrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL durchgeführt wird und der
Grenzübergang Kehl (Gr) genutzt wird.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Frankreich“ nicht möglich.
2.9.8
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen
Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je
unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung und die Reservierung des SNCFZuges eingehalten wird.
2.9.9
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Frankreich“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind Umtausch, Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen.
Der Erwerb einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Frankreich“ Zusatz zur Aufhebung der
Zugbindung ist nicht möglich.
2.10
„Sparpreis Europa Gruppe“ nach Belgien als Online-Ticket
2.10.1
Geltungsbereich
Über die Internetadresse www.bahn.de kann der Sparpreis Europa Gruppe nach Belgien
als Online-Ticket zum Selbstausdruck gem. Nr. 6 SCIC-NRT gebucht werden, wenn eine
Anmeldung als registrierter Nutzer und ein entsprechender Log In erfolgt ist und die gewünschte Verbindung in den DB Vertriebssystemen enthalten ist.
2.10.2
Geltungsdauer
Die Fahrkarten „Sparpreis Europa Gruppe (online)“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00
Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
2.10.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Online-Tickets zum Angebot „Sparpreis Europa Gruppe (online)“ gelten nur für die
eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Eine Kombination mit IC Bussen ist nicht
möglich.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind und/oder keine ausreichenden Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen, ist ein Erwerb des Gruppen-Online-Tickets nicht mehr möglich.
2.10.4
Preis
Der „Sparpreis Europa Gruppe (online)“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab
14 € (2. Klasse) und ab 29 € (1. Klasse), jeweils pro Person und inklusive Reservierung
für die einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Kinder zahlen den halben Preis eines Erwachsenen. Es werden keine Fahrkarten zum
Angebotspreis ausschließlich für Kindergruppen ausgegeben.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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2.10.5
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise von einer Gruppe mit 6 bis 30 Personen,
zumindest teilweise auf der DB-Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC
durchgeführt wird.
Abweichend von Nr. 12.4.3 DSCIC-NRT erhalten die Teilnehmer der Gruppenreise keine
Teilnehmerkarten.
2.10.6
Klassenwechsel, Produktübergang
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
2.10.7
Umtausch, Erstattung, Zubuchung von Teilnehmern
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Gruppe (online)“ können bis sieben Tage vor dem
ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 50 € erstattet werden.
Umtausch, Erstattung sowie eine Teilerstattung sind ansonsten ausgeschlossen.
Zu einer bereits gebuchten Fahrkarte „Sparpreis Europa Gruppe (online)“ können keine
Teilnehmer hinzugebucht werden.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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Anlage 2: Verzeichnis der tariflich gleichgestellten Bahnhöfe in Belgien:
Fahrkarten von/nach …
gelten auch von/nach …
Aalst Zone
Antwerpen Zone
Aalst, Aalst-Kerrebroek, Erembodegem
Antwerpen-Berchem, Antwerpen-Centraal, Antwerpen-Dam, AntwerpenLuchtbak, Antwerpen-Noorderdokken, Antwerpen-Oost, Antwerpen-Zuid,
Brugge, Brugge-St.-Pieters
Berchem St. Agathe, Bockstael, Boitsfort, Boondaal, Bordet, BruxellesCentral, Bruxelles-Chapelle, Bruxelles Congrès, Bruxelles-Luxembourg,
Bruxelles -Nord, Bruxelles-Midi, Bruxelles-Schuman, Delta, Etterbeek,
Evere, Forest Midi/Vorst-Zuid, Forest-Est/Vorst-Oost, Haren, HarenSud/Zuid, Jette, Meiser, Mérode, Moensberg, Schaarbeek/Schaerbeek,
Simonis, St.-Job, Uccle-Calevoet, Uccle-Stalle, Vivier d’Oie, Watermaal,
Bruxelles/Brussel Agglo
Charleroi-Ouest, CharleroiSud, Couillet, Lodelinsart,
Marchienne-Au-Pont, Marchienne-Zone
Denderleeuw, Iddergem, Welle
Dendermonde, Sint-Gillis
Drongen, Gentbrugge, Gent-Dampoort, Gent-St.-Pieters, Wondelgem,
Buizingen, Halle, Lembeek
Hasselt, Kiewit
Huy, Statte
Duinbergen, Heist, Knokke
La Louvière Centre, La Louvière Sud, Bracquegnies
Heverlee, Leuven
Angleur, Bressoux, Chênée,
Liège-Guillemins, Liège-Jonfosse, Liège-Palais, Sclessin
Mons, Nimy
Herseaux, Mouscron
Aye, Marche-En-Famenne, Marloie
Mechelen, Mechelen Neckerspoel
Flawinne, Jambes, Jambes Est, Namur, Ronet
Verviers-Central, Verviers-Palais, Verviers
Brugge Zone
Bruxelles Zone
Charleroi Zone
Denderleeuw Zone
Dendermonde
Gent Zone
Halle Zone
Hasselt Zone
Huy Zone
Knokke Zone
La Louviere Zone
Leuven Zone
Liège Zone
Mons Zone
Mouscron Zone
Marche Zone
Mechelen Zone
Namur Zone
Verviers Zone
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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3
SÜDEUROPA
Besonderheiten im Verkehr nach Italien, Österreich, Schweiz und
innerhalb dieser Länder
Beförderer:
TI (0083), ÖBB (1181), ROeEE/Gysev (0043), MBS (3035), ZB (3037), SBB (1185),
BSB (3012), DB im DB-ÖBB-Kooperationsverkehr (1280)
3.1
Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)
3.1.1
Fahrkarten
Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten erstellt:
► Flexpreis nach Österreich
► Flexpreis in die Schweiz, auch mit Nutzung des IC Busses München - Zürich
► Flexpreis nach Italien
- im Transit über Österreich: nur zu den Bahnhöfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs
- im Transit durch die Schweiz: nur zu den Bahnhöfen der internationalen Tageszüge im Fernverkehr auf der Strecke nach Milano,
- mit Nutzung des IC Busses München - Milano
► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis zwischen Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland und der Schweiz wobei diese Länder (außer Luxemburg) auch
im Transit durchfahren werden können
► „Sparpreis Europa Österreich“ (auch mit Transit durch Tschechien)
► „Sparpreis Europa Schweiz“ (auch mit Transit über die österreichische
Strecke Lindau – St. Margrethen), auch in Verbindung mit IC Bus München – Zürich
► Sparpreis Europa von/nach Schweiz, Niederlande, Belgien, Luxemburg und
Deutschland, wobei diese Länder (außer Luxemburg) auch im Transit durchfahren
werden können und eine Teilstrecke in Deutschland (Beförderer muss DB sein )
durchfahren werden muss.
► „Sparpreis Europa Italien“:
- im Transit über Österreich: nur zu den Bahnhöfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs
- im Transit über Österreich: nur zu den Bahnhöfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs mit direktem Anschluss an die reservierungspflichtigen
Hochgeschwindigkeits- bzw. Globalpreiszüge der Trenitalia (TI) in Bologna nach
Ancona, Firenze, Napoli, Rimini und Roma bzw. in Verona nach Venezia und Milano und inklusive der erforderlichen Sitzplatzreservierung für die Trenitalia-Züge,
sofern das Kontingent durch das italienische Vertriebssystem verfügbar ist.
- im Transit durch die Schweiz: nur zu den Bahnhöfen der internationalen Tageszüge im Fernverkehr auf der Strecke nach Milano, inklusive einer kostenpflichtigen Sitzplatzreservierung für den grenzüberschreitenden Zug zwischen der
Schweiz und Italien, sofern das Kontingent durch das italienische Vertriebssystem verfügbar ist.
- mit Nutzung der IC Busse zwischen München und Zürich oder München und Milano
► „Sparpreis Europa IC Bus“ zur Fahrt im IC Bus zwischen Zürich und Prag mit Umstieg in München
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
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► „Pass 2“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den schweizerischen, österreichischen
oder italienischen Streckenteil abdeckt (z.B: Swiss Travel Pass, Interrail One
Country Switzerland Pass)
► „Pass 3“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den deutschen Streckenteil abdeckt
(z.B. German Rail Pass, Interrail One Country Germany Pass)
Sofern für die österreichischen Strecken keine Wegevorschrift angegeben ist, gelten
die Fahrkarten über den gem. Tarifkilometern kürzesten Weg. Ohne Nachzahlung kann
mit Fahrkarten zum Flexpreis ein längerer Weg benutzt werden, wenn über diesen eine
schnellere Verbindung besteht oder wenn weniger oft umgestiegen werden muss.
In der Schweiz besteht in den Fernverkehrszügen eine sog. Billetpflicht. Beim Einstieg
in den Zug muss der Reisende im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein, ansonsten gilt er
als Reisender ohne gültigen Fahrausweis und hat neben der Fahrkarte einen Zuschlag
gemäß der jeweils gültigen Regelungen der Schweizerischen Bundesbahnen zu bezahlen. Dies gilt sowohl für Reisen im schweizerischen Binnenverkehr als auch für grenzüberschreitende Reisen.
Die von der Trenitalia in Italien ausgegebenen inländischen Fahrkarten sind vor Fahrtantritt gültig zu stempeln und gelten dann längstens 24 Stunden.
3.1.2
Besonderheit bei Benutzung bestimmter Züge
Für die Benutzung der schweizerischen Züge
Glacier-Express,
Bernina-Express,
Panoramic/Superpanoramic/Crystal Panoramic-Express und
Wilhelm-Tell-Express
werden besondere Zuschläge gem. den Beförderungsbedingungen der SBB erhoben.
Kinder, die zum halben Fahrpreis befördert werden, müssen die Zuschläge ebenfalls in
voller Höhe zahlen.
In den Korridorzügen der ÖBB gelten Fahrkarten, in die die österreichische Strecke
Wörgl - Zell am See - Bischofshofen - Salzburg einbezogen ist auch über die deutsche
Durchgangsstrecke Kufstein - Rosenheim - Salzburg. Diese Korridorzüge dürfen nicht mit
Fahrkarten benutzt werden, in welche die DB-Strecke Kufstein - Rosenheim - Salzburg
einbezogen ist.
Abweichend von Nr. 8.1 SCIC-NRT muss in den nicht-reservierungspflichtigen Zügen
der Trenitalia ein reservierter Sitzplatz spätestens bei Abfahrt des Zuges von dem
Bahnhof belegt werden, von dem ab der Platz reserviert wurde.
3.1.3
Hunde und kleine Haustiere
Im direkten durchgehenden Verkehr
• nach/von der Schweiz,
• nach/von Österreich
• zu Zielen der DB-ÖBB Kooperationszüge
werden kleine Hunde in einem geeigneten Behältnis (max. 70cm x 30cm x 50 cm) unentgeltlich befördert. Für die Mitnahme von mittleren und großen Hunden ist der halbe Fahrpreis für Erwachsene 2. Klasse, beim Angebot „Sparpreis Europa“ der halbe Angebotspreis eines Erwachsenen in der 2. Klasse zu zahlen. Andere kleine Haustiere in Käfigen,
Körben usw. werden als Handgepäck kostenfrei befördert.
Im direkten durchgehenden Verkehr mit Italien
• durch die Schweiz ist für kleine Hunde im geeigneten Behältnis -unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen- der halbe „Sparpreis Europa Italien“ 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. Große Hunde sind von der Mitnahme ausgeschlossen,
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
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•
durch Österreich ist für große Hunde - unabhängig davon, in welcher Klasse sie
mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Italien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. Für Hunde wird keine eigene Reservierung für den TIHochgeschwindigkeitszug ausgegeben.
Von diesen Regelungen ausgenommen sind Blindenführhunde und Hunde zur Begleitung
behinderter Personen.
Für die Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren in den Nachtzügen gelten die
Bestimmungen des Nachtzugtarifs (SCIC-NT)
3.1.4
Anerkennung der BahnCard-/VORTEILScard-/Halbtaxabonnement-/RAILPLUSRabatt auf den Flexpreis
Inhaber der BahnCard 25 erhalten für die deutsche, österreichische und die schweizerische Strecke 25% Rabatt auf den Flexpreis.
Inhaber der BahnCard 50 erhalten für die deutsche Strecke 50% Rabatt. Für die österreichische und schweizerische Strecke werden 25% Rabatt auf den Flexpreis gewährt.
Inhabern der VORTEILScard wird auf den deutschen Strecken und den schweizerischen
Strecken 25% Ermäßigung und auf den ÖBB-Strecken (außer bei den Privatbahnen Zillertalbahn, Montafoner Bahn, Raab-Oedenburg-Ebenfurter Bahn) 45% Ermäßigung gewährt.
Inhaber des Halbtaxabonnements erhalten auf den schweizerischen Strecken 50%, auf
deutschen und österreichischen Strecken 25% Ermäßigung.
Inhaber der BahnCard/RAILPLUS und Inhaber der VORTEIScard/RAILPLUS, Halbtaxabo/Generalabo mit Zusatzkarte RAILPLUS erhalten auf den italienischen Strecken den
RAILPLUS-Rabatt gemäß Nr. 12.6. SCIC-NRT DB.
Besonderheiten bei Nutzung der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind unter
Nr. 3.5 beschrieben.
3.1.5
Vergessene BahnCard im Verkehr mit der Schweiz
Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Flexpreis“ keine gültige BahnCard
vorlegen, so hat er für den deutschen Streckenteil einen Betrag in Höhe von 25% (BahnCard 25) bzw. 50% (BahnCard 50), an Bord der Züge zum Bordpreis, nachzuzahlen. Für
den schweizerischen Streckenteil ist eine neue Fahrkarte zum „Flexpreis“ ohne Ermäßigung, an Bord der Züge inklusive SBB-Servicegebühr zu erwerben.
Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50
vor, wird der gesamte nachgezahlte Betrag (auch des schweizerischen Streckenteils) gegen ein einmaliges Entgelt von 7 € erstattet.
3.1.6
Privatbahnen in Österreich
Auf den Strecken der Zillertalbahn und der Montafoner Bahn wird die Ermäßigung aufgrund RAILPLUS nicht gewährt.
3.2
Sparpreis Europa Österreich
3.2.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Österreich“ im
grenzüberschreitenden Verkehr nach Österreich (auch im Transit durch Tschechien) für
einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
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3.2.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
3.2.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Österreich“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ nicht mehr möglich.
3.2.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Österreich“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2.
Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung, außer
auf den Streckenteil der österreichischen Privatbahnen Zillertalbahn und Montafoner
Bahn.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
3.2.5
Kinder, Familienkinder
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
3.2.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DBStrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL/EN durchgeführt wird.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Österreich“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf
einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt
gleich sein.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ nicht möglich.
3.2.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung bis zu jeweils maximal unter 48 Stunden möglich.
3.2.8
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Österreich“ (alle Strecken ausgenommen Kufstein
– Brenner) kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
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17,50€ pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen
eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis).
Auf der Strecke Kufstein – Brenner wird der Differenzbetrag über die Gesamtstrecke berechnet.
Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
3.3
Sparpreis Europa Schweiz
3.3.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ im
grenzüberschreitenden Verkehr in die Schweiz und über die österreichische Transitstrecke Lindau – St. Margrethen für Hin- und Rückfahrt von und nach allen Tarifpunkten ausgestellt, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
Daneben werden auch Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ in Verbindung mit IC Bus München – Zürich nach allen Tarifpunkten ausgestellt, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Es gelten zusätzlich die Bedingungen gem. Nr. 3.7 dieses Tarifs.
3.3.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweiz“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
3.3.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweiz“ nicht mehr möglich.
3.3.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Schweiz“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot
ab 19 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und
Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
3.3.5
Kinder, Familienkinder
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
3.3.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DBStrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL/EN durchgeführt wird.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf
einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt
gleich sein.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Schweiz“ nicht möglich.
3.3.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung für maximal bis jeweils unter 48 Stunden möglich.
3.3.8
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweiz“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Schweiz“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt
gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu
dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa
Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen
Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
3.4
Bleibt frei
3.5
Kooperationsverkehr DB-ÖBB nach Italien
3.5.1
Allgemeines
Es verkehren auf der Strecke München – Kufstein - Brennero/Brenner – Verona - Bologna bzw. Verona - Venezia Fernverkehrszüge der DB-ÖBB-Kooperationsverkehre.
3.5.2
Geltungsbereich
Die in Nr. 3.5.3 genannten Angebote gelten zur Nutzung der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs von Deutschland über – Kufstein - Brennero/Brenner
• nach Verona/Bologna/Venezia/Rimini und allen Unterwegshalten.
• in den ATV-Bussen auf den Verbindungen zwischen Verona P.N. zum Gardasee
(Lazise, Cisano, Bardolino, Garda), sofern diese Orte als Vor-/Nachlauf im Rahmen einer durchgehenden Fahrkarte erworben wurden.
• nach Verona/Bologna/Venezia und allen Unterwegshalten mit Vor- und/oder
Nachlauf auch in der S-Bahn der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
• nach Vipiteno/Sterzing, Ponte Gardena/Waidbruck, Salorno/Salurn, nach Umstieg
in einen R-Zug in Brennero, Fortezza, Bressanone, Bolzano oder Trento.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
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3.5.3
Tarifangebote
3.5.3.1 Flexpreis
Es werden die „BahnCard 25“ mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem ÖBBStreckenteil, die „BahnCard 50“ mit 50% Ermäßigung auf dem DB- und 25% Ermäßigung
auf dem ÖBB-Streckenteil sowie beide BC aufgrund der RAILPLUS-Funktion mit 25%
Rabatt auf dem italienischen Streckenteil des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs anerkannt.
Außerdem wird die ÖBB VORTEILScard mit jeweils 25% Ermäßigung auf dem DB- und
dem ÖBB-Streckenteil und – aufgrund der RAILPLUS-Funktion mit 25% Ermäßigung auf
dem italienischen Streckenteil des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs akzeptiert.
Fahrkarten gelten nur von/nach italienischen Haltepunkten des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs und nach folgenden Zielorten in Südtirol: Bruneck/Brunico, Innichen/San
Candido, Meran/Merano, Mals/Malles, Schlanders/Silandro und Percha/Perca.
3.5.3.2 Sparpreis Europa Italien (zu Zielen des Brenner-Kooperationsverkehrs)
Relationsabhängiges Festpreisangebot ab 29 € in der 2. Klasse und ab 49 € in der 1.
Klasse, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.
Fahrkarten gelten nur von/nach italienischen Haltepunkten des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs und nach folgenden Zielorten in Südtirol: Bruneck/Brunico, Innichen/San
Candido, Meran/Merano, Mals/Malles, Schlanders/Silandro und Percha/Perca.
Die Fahrkarten gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Eine
Fahrtunterbrechung ist innerhalb der Geltungsdauer von 15 Tagen und unter Einhaltung
der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung bis zu maximal unter 48 Stunden
möglich.
Das Angebot gilt in allen grenzüberschreitenden EC-Zügen des Kooperationsverkehrs
und ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten
zum „Sparpreis Europa Italien“ nicht mehr möglich.
3.5.3.3 Offerta Europa
Kontingentiertes Angebot für Verbindungen zwischen Österreich und den italienischen
Halten der DB-ÖBB Brenner-Züge ab 19 € (sofern nicht der Flexpreis niedriger ist).
Im Vertrieb anderer ausstellender Beförderer als DB und ÖBB als Globalpreis (IRTFahrkarte inkl. Reservierung) erhältlich.
3.5.3.4 Offerta Speciale
Kontingentiertes Angebot für inner-italienische Verbindungen zwischen Halten der DBÖBB Brenner-Züge ab 9 € (sofern nicht der Flexpreis niedriger ist).
3.5.3.5 Gruppe&Spar
Angebot für mindestens 6 gemeinsam reisende Erwachsene mit unterschiedlichen Preisstufen zwischen 30% und 70% Ermäßigung auf den DB-Streckenteil in Deutschland, 40%
auf den österreichischen Streckenteil und 30% auf den DB- ÖBBKooperationsstreckenteil in Italien. Das Angebot ist kontingentiert und reservierungspflichtig.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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3.5.3.6 Pass 1
IRT-Festpreis (inkl. Reservierung) für Inhaber eines europäischen Passangebots, welches die gesamte Strecke der DB, ÖBB und des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs in Italien
mit jeweils 100% Ermäßigung abdecken (z.B. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass, InterRail Globalpass, Italy Rail Pass, ggf. auch in Kombination): 7 €/11 € (2. Kl./1.Kl.)
3.5.3.7 Begleiter von Blinden und Rollstuhlfahrern:
Ermäßigung von 100% auf den DB-, ÖBB- und italienischen Streckenteil des DB-ÖBB
Kooperationsverkehrs, wenn der Rollstuhlfahrer/Blinde eine Fahrkarte zum Angebot
„Flexpreis“, „Sparpreis Europa Italien“, „Offerta Europa“ oder „Offerta Speciale“ erworben
hat.
3.5.4
Kinder, Familienkinderregelung
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten einen Rabatt von 25% auf den Kinderfahrpreis.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für Anschlussreisen an den Zug des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs gilt die Kinderaltersgrenze der Trenitalia von 4-11 Jahre.
3.5.5
Umwege, verschiedene Wege
Änderungen des Reisewegs innerhalb des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind nur im
Rahmen eines Umtauschs vor Fahrtantritt möglich.
Für den DB- Binnenverkehr bzw. den ÖBB-Binnenverkehr gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen.
3.5.6
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Ein Klassenwechsel ist beim Angebot "Flexpreis" gegen Aufzahlung der Differenz zum
Flexpreis 1. Klasse, an Bord der Züge zuzüglich Bordentgelt in Höhe von 5€ möglich. Ansonsten sind Klassenwechsel und Produktübergang ausgeschlossen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung bis zu jeweils maximal unter 48 Stunden möglich.
3.5.7
Umtausch, Teilerstattung, Erstattung
Für Erstattung und Umtausch gelten neben den Regelungen gem. Nr. 13 SCIC- folgende
Bedingungen:
Fahrkarten zum „Flexpreis“ und dem Angebot „Pass 1“ können bis einen Tag vor dem
1. Geltungstag kostenfrei umgetauscht oder erstattet werden. Danach sind Umtausch
und Erstattung gegen Zahlung des Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 17,50€ zugelassen, wobei der Umtausch nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist.
Bei Fahrkarten „Sparpreis Europa Italien“, „Offerta Europa“, „Offerta Speciale“ und
"Offerta Aeroporto Verona Catullo" sind Umtausch (im Rahmen der Verfügbarkeit) und
Erstattung bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag gegen 17,50 € Bearbeitungsentgelt zulässig.
Ab dem 1. Geltungstag sind Umtausch, Erstattung und Teilerstattung ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann bei jeder DB-Verkaufsstelle bzw. im Zug zuzüglich Bordentgelt, am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von
17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen
eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden.
Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, welche auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen sind, aus-
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gegeben. Die Fahrkarte „Sparpreis Europa Italien Zusatz“ gilt nur in Verbindung mit der
ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt - unter Aufhebung der Zugbindung - zur Fahrt
auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der
Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
3.5.8
Vertrieb bei DB, ÖBB und durch andere Bahnen, Verkauf im Zug
Die Angebote des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind bei der DB in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Bei der ÖBB wird anstatt des DB-Angebots „Sparpreis Europa Italien“ das ÖBB-Angebot
„SparSchiene Italien“ vertrieben.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte nur zum "Flexpreis" (mit/ohne BahnCard-Rabatt) und
"Pass" möglich. Für die Ermittlung des Bordpreis-Aufschlags wird abweichend von Nr. 6.1
SCIC-NRT zusätzlich zum Fahrkartenpreis der Gesamtstrecke ein festes Bordentgelt in
Höhe von 7,50 € erhoben. Familienkinder gem. Nr. 3.5.4 SCIC-SB i. V. m. Nr. 12.3 SCICNRT erhalten beim Verkauf im DB-ÖBB Kooperationszug für inner-italienische Strecken
bzw. für grenzüberschreitende Kooperationsstrecken ab Italien separate Fahrkarten zum
Nullpreis.
3.5.9
Offerta Aeroporto Verona Catullo
Angebot für inner-italienische Kooperationsverbindungen mit Vor-/Nachlauf nach/von Aeroporto Verona Catullo in Bussen der Busgesellschaft Azienda trasporti Verona (ATV).
Die ATV Busse bieten nur Sitzplätze 2. Klasse. Zugfahrkarten der 1. Klasse enthalten für
den Streckenabschnitt des ATV-Busses den entsprechenden Bus-Preis 2. Klasse.
3.6
Sparpreis Europa Italien (via Brenner)
3.6.1
Geltungsbereich
Mit einer Geltungsdauer von 15 Tagen werden durchgehende Fahrkarten nach den im
Folgenden genannten italienischen Bahnhöfen mit Nutzung der Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs über den Brenner mit Umstieg in Verona oder Bologna in bestimmte
Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia (TI) ausgegeben, sofern die Verbindungen in
den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
Die Fahrkarten zum Angebot werden nur zu den folgenden Reisezielen in Italien ausgegeben:
Bei Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den unmittelbar folgenden TrenitaliaHochgeschwindigkeitszug in Verona Porta Nuova:
• nach Vicenza, Venezia,
• nach Peschiera, Desenzano, Brescia und Milano.
Bei Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den unmittelbar folgenden TrenitaliaHochgeschwindigkeitszug in Bologna Centrale:
• nach Firenze, Roma, Napoli
• nach Rimini, Ancona, Pescara
3.6.2
Zugbindung, Reservierungspflicht
Die Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa Italien“ gilt nur für die eingetragenen Tage
und Züge (Zugbindung), wobei für den Streckenteil über den Brenner die Züge des DBÖBB Kooperationsverkehrs ab/bis Deutschland genutzt werden müssen.
In Verona bzw. Bologna erfolgt der Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den direkt
folgenden Hochgeschwindigkeitszug der Trenitalia (TI) bzw. umgekehrt. Der Umstieg auf
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
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einem anderen Haltebahnhof des Brenner-Kooperationszuges in einen TI- Hochgeschwindigkeitszug ist ausgeschlossen.
Die ab Verona/Bologna zu nutzenden TI- Hochgeschwindigkeitszüge sind reservierungspflichtig, d. h. neben der Fahrkarte über die gesamte Strecke zwischen Deutschland und
Italien, erhält der Kunde eine kostenlose Reservierung für den Streckenabschnitt im TIHochgeschwindigkeitszug.
Reisende ohne Reservierung für den TI- Hochgeschwindigkeitszug sind Reisende ohne
gültige Fahrkarte und haben keinen Anspruch auf Mitnahme im TIHochgeschwindigkeitszug.
Unabhängig davon können für die Züge im Vor- und Nachlauf zu den DB-ÖBB Kooperationszügen ab/bis Deutschland bzw. für diese Züge selbst Reservierungen erworben
werden.
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Italien“ werden nicht in anderen als den
auf der Fahrkarte und der Reservierung genannten Zügen anerkannt.
3.6.3
Preis, Kontingentierung, Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Italien (via Brenner)“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot für
die einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Je nach Reiseentfernung in Italien werden Fahrkarten zum Angebot
• für Verbindungen nach Desenzano, Brescia, Vicenza, Padua und Venezia
ab 39 € (2. Klasse) und ab 69 € (1. Klasse),
• für Verbindungen nach Milano, Firenze und Rimini ab 49 € (2. Klasse) und ab 79
€ (1. Klasse),
• für Verbindungen nach Roma, Napoli, Ancona und Pescara ab 69 € (2. Klasse)
und ab 109 € (1. Klasse)
ausgegeben.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Italien“ nicht mehr möglich.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
3.6.4
Kinder, Familienkinder
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten einen Rabatt von 25% auf den Kinderfahrpreis.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
3.6.5
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn für die Reise ab/bis Deutschland Züge des DB-ÖBB
Kooperationsverkehrs genutzt werden.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Italien“ nicht möglich.
3.6.6
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
SCIC-SB (13.12.2015)
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Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung maximal zwei Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten
wird.
Unterbrechungen in Österreich oder Italien sind nicht zugelassen.
Der Umstieg in den TI-Hochgeschwindigkeitszug in Italien muss in den in Nr. 3.6.1 angegebenen Bahnhöfen erfolgen.
3.6.7
Umtausch, Erstattung
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Italien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie Teilerstattung ausgeschlossen.
Eine Aufhebung der Zugbindung durch Aufzahlung der Differenz zum Flexpreis ist ausgeschlossen.
3.7
IC Busverkehre nach Südeuropa
Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Deutschland
• in die Schweiz
• nach Milano (Italien)
sowohl für reine IC Bus - Verbindungen ab München als auch für Strecken mit Zügen im
Vor-/Nachlauf ausgegeben, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
Daneben werden auch durchgehende Fahrkarten für die Nutzung von IC Bussen zwischen Zürich und Prag mit Umstieg in München bzw. umgekehrt ausgegeben.
Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse
(IC Bus, Tfv 643).
Für die Nutzung der IC Busse mit Vor-/Nachlauf im Zug gelten die unter dem jeweiligen
Länderkapitel dieses Tarifs genannten Angebots- und Tarifbedingungen entsprechend.
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4
SÜDOSTEUROPA
Besonderheiten im Verkehr nach Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Republik Srpska, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei und Ungarn
Beförderer:
BDZ (1152), HZ (1178), CFARYM (0065), CFM (0023), ZCG (1062), ZRS (0044), CFR
(1153), SV (1172), SZ (0079), TCDD (0075), MAV (1155), Gysev ( 0043)
4.1
Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)
4.1.1
Fahrkarten
Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten ausgestellt:
Flexpreis nach Bulgarien
Flexpreis nach Kroatien
Flexpreis nach Mazedonien
Flexpreis nach Slowenien
Flexpreis nach Rumänien
Flexpreis nach Serbien und Montenegro
Flexpreis in die Republik Srpska (Serbische Republik in Bosnien-Herzegowina)
Flexpreis nach Ungarn
Flexpreis in die Türkei
Sparpreis Europa Kroatien, auch in Verbindung mit IC Bus München – Zagreb
und Vor/Nachlauf im Zug in Deutschland und zu bestimmten Bahnhöfen in Kroatien
Sparpreis Europa Slowenien, auch in Verbindung mit IC Bus München – Ljubljana
und Vor/Nachlauf im Zug in Deutschland
Sparpreis Europa nach Ungarn
4.1.2
Benutzung bestimmter Züge, Zuschläge
Auf den tschechischen, slowakischen, slowenischen, kroatischen und ungarischen Strecken werden bei Benutzung bestimmter Züge im Binnenverkehr dieser Bahnen Zuschläge gem. den jeweiligen Beförderungsbedingungen erhoben.
Für Kinder, die nach SCIC-NRT DB Ziffer 12.3, zum halben Fahrpreis befördert werden,
werden diese Zuschläge in voller Höhe erhoben.
4.1.3
Hunde
In Kroatien sind kleine Hunde (die bis zum Rücken eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten und die auf dem Schoß gehalten werden können) außer in den ICN-Zügen
(Neigetechnik, z.B. auf der Strecke Zagreb – Split) zugelassen.
SCIC-SB (13.12.2015)
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4.2
Sparpreis Europa Ungarn
4.2.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Ungarn“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Ungarn im Transit durch Österreich oder im Transit durch
Tschechien und der Slowakei für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben,
die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
4.2.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des
auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
4.2.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Ungarn“ gelten nur für die eingetragenen
Tage und Züge (Zugbindung).
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ nicht mehr möglich.
4.2.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Ungarn“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2.
Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
4.2.5
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Ungarn“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
4.2.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen
der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL/EN durchgeführt wird.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Ungarn“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf
einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt
gleich sein.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ nicht möglich.
SCIC-SB (13.12.2015)
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4.2.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.
4.2.8
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
4.3
Sparpreis Europa Slowenien
4.3.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowenien“ im
grenzüberschreitenden Verkehr nach Slowenien im Transit durch Österreich für einfache
Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
Das Angebot kann auch für die Fahrt im IC Bus München – Ljubljana mit Vor-/ Nachlauf
im Zug in Deutschland genutzt werden. Es gelten zusätzlich die Bedingungen gem. Nr.
4.5 dieses Tarifs
4.3.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
4.3.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowenien“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ nicht mehr möglich.
4.3.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Slowenien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2.
Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
42
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
4.3.5
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Slowenien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
4.3.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen
der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowenien“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ nicht möglich.
4.3.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.
4.3.8
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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4.4
Sparpreis Europa Kroatien
4.4.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Kroatien“ im
grenzüberschreitenden Verkehr nach Kroatien im Transit durch Österreich und Slowenien
für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
Das Angebot kann auch für die Fahrt in den IC Bussen von München nach Zagreb, Pula,
Split und Vukovar mit Vor-/ Nachlauf im Zug genutzt werden, sofern die Verbindung in
den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist. Es gelten zusätzlich die Bedingungen gem. Nr. 4.5 dieses Tarifs.
4.4.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
4.4.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Kroatien“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ nicht mehr möglich.
4.4.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Kroatien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2.
Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
4.4.5
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Kroatien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
4.4.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen
der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Kroatien“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ nicht möglich.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
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4.4.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.
4.4.8
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
SCIC-SB (13.12.2015)
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5
OSTEUROPA
Besonderheiten im Verkehr mit Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Polen, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Weißrussland und Kasachstan,
Beförderer:
EVR (0026), LDZ (0025), LG (0024), CFM (0023), PKP (1251), RZD (1120), ZSSK
(1156), CD (1154), Pragbus (1980), UZ (0022), BC (0021), KZH (0027)
5.1
Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)
5.1.1
Fahrkarten
Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten ausgestellt:
► Flexpreis nach den genannten Zielländern Osteuropas
► Sparpreis Europa Polen
► „Sparpreis Europa Polen IC Bus“ für die Busstrecke der Linie Berlin-Krakow bzw.
Berlin -Szczcecin, ohne Vor-/Nachlauf im Zug
► Sparpreis Europa Slowakei
► Sparpreis Europa Tschechien
► „Sparpreis Europa Tschechien IC Bus“ (für die Busstrecke der Linien Mannheim/Nürnberg – Prag und Zürich/München – Prag, ohne Vor-/Nachlauf im Zug)
► „Sparpreis Europa XL“ zur Fahrt im IC Bus zwischen Prag und Zürich mit Umstieg
in München
► „Pass 2“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den tschechischen (z.B.: Interrail One
Country Pass)
► „Pass 3“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den deutschen Streckenteil abdeckt
(z.B. German Rail Pass, Interrail One Country Germany Pass)
Fahrkarten für Reisen auf den Strecken in Estland (EVR) können nur als Inlandsfahrkarte erstellt werden. Die Fahrkarten werden nur bei Vorlage oder gleichzeitigem Lösen
von Bettkarten ausgegeben, die für die ganze Strecke oder für Teilstrecken gelten, auf
denen Schlafwagen verkehren.
5.1.2
Benutzung bestimmter Züge und der IC Busse, Zuschläge
Alle Fernverkehrszüge im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Polen sind reservierungspflichtig.
Beim Kauf einer Fahrkarte und gleichzeitiger Buchung eines Sitzplatzes ist die Reservierung kostenfrei im Fahrpreis enthalten. Der nachträgliche Erwerb der Reservierung ist nur
im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in
Höhe von 4,50 € möglich.
Fahrkarten und Reservierungen können frühestens 2 Monate vor dem Reisetag erworben
werden.
Die Bedingungen zur Fahrt in den IC Bussen Berlin - Krakow sind unter Nr. 5.5 dargestellt.
Auf den Strecken der BC, CFM, EVR, KZH, RZD und UZ muss der Reisende bei einer
Fahrtunterbrechung spätestens 3 Stunden nach Ankunft des Zuges seine Fahrkarte am
Fahrkartenschalter zur Anbringung eines Vermerkes vorlegen. Bei Fortsetzung der Fahrt
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
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46
nach einer Fahrtunterbrechung oder beim Umsteigen muss der Reisende im Besitz einer
Platzreservierung (Sitzplatz-, Schlaf- oder Liegewagen) sein.
Auf den polnischen, slowakischen und tschechischen Strecken werden bei Benutzung bestimmter Züge im Binnenverkehr Zuschläge gem. den jeweiligen Beförderungsbedingungen erhoben. Diese Zuschläge sind ggf. in Landeswährung, vor Ort oder direkt
im zuschlagpflichtigen Zug zu erwerben. Für Kinder, die nach SCIC-NRT DB den halben
Fahrpreis zahlen, werden diese Zuschläge in voller Höhe erhoben.
5.1.3
Kinder, Familienkinder, Hunde
Für gelten die Bestimmungen des SCIC-NRT DB, Ziffer 12.3. Darüber hinaus gilt im Verkehr mit Polen, Tschechien und der Slowakei die Familienkinder-Regelung gem. Nr.
12.3 SCIC-NRT.
In Tschechien und der Slowakei sind Hunde (ausgenommen Blindenführhunde) in der
1.Klasse nicht zugelassen.
5.1.4
Erstattungen
Die Frist zur Stellung eines Erstattungsantrags ergibt sich aus dem Beförderungsvertrag:
- nach der CIV, wenn die Ansprüche bei einer Bahn gestellt werden, die dem SCIC
angehört,
- nach dem SMPS, wenn die Ansprüche an die BC, CFM, EVR, KZH, LG, RZD, oder
UZ gestellt werden.
Die Ansprüche auf Erstattung sind schriftlich bei der Bahn geltend zu machen, in deren
Bereich die Ausgabestelle der Fahrkarte liegt.
5.2
Sparpreis Europa Tschechien
5.2.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Tschechien“ im
grenzüberschreitenden Verkehr nach Tschechien für einfache Fahrt und für Hin- und
Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten
sind. Das Angebot kann sowohl für die Fahrt im IC Bus von/nach – Prag als auch mit Vor/Nachlauf in DB-Zügen genutzt werden. Für die Fahrt im IC Bus gelten zusätzlich die Bedingungen gem. Nr. 5.5 dieses Tarifs.
5.2.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Tschechien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
5.2.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Tschechien“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge bzw. IC Busse (Zug-/Busbindung).
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Tschechien“ nicht mehr möglich.
5.2.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Tschechien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2.
Klasse) und ab 29 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
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Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
5.2.5
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist der halbe „Sparpreis Europa Tschechien“, 2. Klasse für
Erwachsene zu zahlen. Die Mitnahme von Hunden ist in der 1.Klasse und in IC Bussen
nicht zugelassen. Ausgenommen sind Blindenführhunde.
5.2.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen
der Produktklasse ICE, EC/IC/CNL/EN nach Tschechien bzw. im IC Bus nach/von Prag
durchgeführt wird. Von dem Angebot ausgenommen sind Verbindungen mit den Zügen
der ALEX-Länderbahn und der Vogtlandbahn GmbH.
Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf
einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt
gleich sein.
Das Angebot zur Fahrt nach Tschechien ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB
Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Tschechien“ nicht möglich.
5.2.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.
5.2.8
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Tschechien“ können bis einen Tag vor dem ersten
Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Besonderheiten bei Nutzung der IC Busse siehe Nr. 5.5.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
48
5.3
Sparpreis Europa Slowakei
5.3.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowakei“ im
grenzüberschreitenden Verkehr nach der Slowakei im Transit durch Österreich oder
durch Tschechien für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt von und nach allen Tarifpunkten ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten
sind.
5.3.2
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowakei“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ nicht mehr möglich.
5.3.3
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
5.3.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Slowakei“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2.
Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
5.3.5
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Slowakei“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. In der 1. Klasse
sind Hunde in der Slowakei (und im Transit durch Tschechien) nicht zugelassen.
5.3.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen
der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL/EN durchgeführt wird.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowakei“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf
einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt
gleich sein.
Das Angebot ist in allen DB Reise Zentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ nicht möglich.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
49
5.3.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.
5.3.8
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
5.4
Sparpreis Europa Polen
5.4.1
Geltungsbereich
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Polen“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Polen, auch bei Nutzung des IC Busses der Linie Berlin –
Krakow, für einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt ausgegeben, sofern die Verbindungen
in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
Für die ausschließliche Fahrt im IC Bus der Linie Berlin – Krakow gelten die Bedingungen
gem. Nr. 5.5 dieses Tarifs.
5.4.2
Geltungsdauer
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des
auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.
5.4.3
Zugbindung, Kontingentierung
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Polen“ gelten nur für die eingetragenen
Tage und Züge (Zugbindung).
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ nicht mehr möglich.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
50
5.4.4
Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten
„Sparpreis Europa Polen“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
5.4.5
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Polen“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
5.4.6
Erwerb der Fahrkarten
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen
der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt und der Grenzübergang Frankfurt/Oder
durchfahren wird oder im Vor- oder Nachlauf ein IC Bus von/nach Polen genutzt wurde.
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Polen“ endet spätestens
drei Tage vor dem ersten Geltungstag. Bei Reisen mit Teilstrecke im IC Bus (Linie Berlin
– Krakow endet die Vorkaufsfrist spätestens einen Tag vor dem 1. Geltungstag.
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ nicht möglich.
5.4.7
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.
5.4.8
Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.
Besonderheiten bei Nutzung der IC Busse siehe Nr. 5.5.
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
51
5.5
IC Bus nach Polen und Tschechien
Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Deutschland zu Zielen in
• Polen
• Tschechien
sowohl für reine IC Bus - Verbindungen als auch für Strecken mit Zügen im Vor-/Nachlauf
zu den IC Bussen ausgegeben, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
Daneben werden auch durchgehende Fahrkarten für die Nutzung von IC Bussen zwischen Zürich und Prag über München/Nürnberg bzw. umgekehrt ausgegeben.
Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse
(IC Bus, Tfv 643).
Für die Nutzung der IC Busse mit Vor-/Nachlauf im Zug gelten die jeweiligen Angebotsbedingungen entsprechend.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
52
6
LÄNDERÜBERGREIFENDE ANGEBOTE
6.1
bleibt frei
6.2
Aktionsangebot für internationale Pendler „10er Ticket Prag“
6.2.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)
in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt.
6.2.2
Aktionszeitraum, Geltungsbereich
Das Aktionsangebot gilt bis zum 10. Dezember 2016 und berechtigt die eingetragene
Person zu 10 Fahrten innerhalb von 2 Monaten in den durchgehenden IC/EC-Zügen zwischen Berlin (Hauptbahnhof oder Südkreuz)und Prag oder Dresden und Prag über
Schöna (Gr).
6.2.3
Erwerb der Fahrkarten
Das 10er Ticket Prag ist bei allen personalbedienten DB-Verkaufsstellen, den DB Fahrkartenautomaten sowie – ab 13.12.2015 – im Internet-Fahrkartenshop unter
www.bahn.de erhältlich.
Vor der ersten Nutzung ist der Name des Reisenden auf der Fahrkarte vom Reisenden
handschriftlich und gut lesbar einzutragen.
Ebenso ist vor dem jeweiligen Fahrtantritt das Reisedatum in dem auf der Fahrkarte vorgesehenen Feld vom Reisenden handschriftlich und lesbar einzutragen.
6.2.4
Preis
Das „10er Ticket Prag“ wird zu folgenden Preisen angeboten:
Verbindung
2. Klasse 1. Klasse
Berlin – Prag
199 €
399 €
Dresden - Prag 99 €
199 €
Eine Ermäßigung für Kinder oder ein Rabatt für Inhaber einer BahnCard werden nicht
gewährt.
6.2.5
Umtausch, Erstattung, Teilerstattung
Das 10er Ticket Prag kann bis einen Tag vor dem ersten, auf der Fahrkarte angegebenen Gültigkeitstag, nicht dem handschriftlich eingetragenen Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.
Ab dem ersten Gültigkeitstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung
ausgeschlossen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
53
6.3
Aktionsangebot „Fernweh-Ticket – international“
6.3.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) sowie die Sonderbestimmungen für die Verbindung zwischen Deutschland und bestimmten
Ländern in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
6.3.2
Aktionszeitraum, Geltungsbereich
Das Online Aktionsangebot "Fernweh-Ticket - international“ wird im Zeitraum vom
6. bis 19. April 2016 zu Zielen in allen an Deutschland angrenzenden europäischen
Nachbarländern, über die Internetseite www.ltur.com angeboten.
6.3.3
Erwerb und /Nutzung der Fahrkarten, Geltungsdauer
Die als „Fernweh-Ticket - international“ (Fahrkartenaufdruck „Fernweh-Ticket“) bezeichneten Online-Tickets können für ICE-/IC/EC/RJ/TGV-Verbindungen zwischen Deutschland und den europäischen Zielen über www.ltur.com für einfache Fahrt oder für Hin- und
Rückfahrt erworben werden.
Sie berechtigen am eingetragenen Geltungstag auf der Gesamtstrecke nur zur Fahrt in
den ICE-/IC/EC/RJ/TGV-Zügen und zu den Zeiten, die im Online-Ticket „Fernweh-Ticket international“ bezeichnet sind (Zugbindung).
Die Nutzung von Nahverkehrszügen im Vor- und/oder Nachlauf ist nicht im Angebot enthalten. Es ist ggf. eine entsprechende, separate Fahrkarte zu erwerben.
Soweit das bereitgestellte Kontingent aufgebraucht ist, ist ein Erwerb der Online-Tickets
„Fernweh Ticket - international“ nicht mehr möglich.
Die Online-Tickets „Fernweh-Ticket - international“ können ab dem jeweils Monatsersten
bis spätestens 1 Tag vor Fahrtantritt ausschließlich im Internet unter.www.ltur.com erworben werden.
Die Online-Tickets „Fernweh-Ticket - international“ werden nur für die 2.Klasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen.
6.3.4
Fahrpreis
Die Online-Tickets „Fernweh-Ticket – international“ wird für 37 € pro Person für die einfache Fahrt ausgegeben. Ermäßigungen werden nicht gewährt.
6.3.5
Umtausch und Erstattung
Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
54
6.4
Gutscheinaktion zur Fußball Europameisterschaft in Frankreich
(Ausgabezeitraum und Einlösezeitraum: 01.04. bis 12.06.2016;
Reisezeitraum: 08.06. bis 12.07.2016)
6.4.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) und
die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen gem. Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Tfv 600/E), in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt.
6.4.2
Aktionszeitraum
Als Beilage zur Aprilausgabe des DFB-Journals werden Gutscheine im Wert von 10 € für
Reisen zu Fußballspielen im Rahmen der Europameisterschaft 2016 ausgegeben.
6.4.3
Einlösung der Coupons
Die Gutscheine können im Zeitraum vom 01. April bis 12. Juni 2016 für Reisetage zwischen dem 08. Juni und 12 Juli 2016 bei allen personalbedienten DB Verkaufsstellen
eingelöst werden.
Die Coupons mit einem Rabattwert von 10 € werden auf eine Fahrkarte „Sparpreis
Frankreich“ von Deutschland zu einem Bahnhof in Frankreich angerechnet, soweit der
Bahnhof in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist und der Fahrkartenwert mindestens 70 € beträgt.
Es kann grundsätzlich nur ein Gutschein pro Buchung eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des Sparpreises Frankreich gem. Nr. 2.4.5.2.
6.4.4
Umtausch, Erstattung, Barauszahlung
Umtausch, Erstattung und Barauszahlung, sowie die gewerbsmäßige Weitergabe des
Gutscheins sind ausgeschlossen.
Gutscheine, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst werden, verfallen.
Bei Erstattung der Fahrkarte wird der jeweilige Gutschein-Betrag nicht berücksichtigt.
6.5
E-Coupon „Karlsberg EM 2016"
Ausgabezeitraum und Einlösezeitraum: 11.04. bis 31.05.2016)
6.5.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCICNRT) und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen gem. Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Tfv 600/E), in der
jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
55
6.5.2
Aktionszeitraum
In der Zeit vom 11. April bis 31. Mai 2016 enthalten Produkte der Karlsberg Brauerei
GmbH Sammelpunkte (sog. „Urpins“), die entsprechend der Teilnahmebedingungen der
Karlsberg Brauerei gegen einen E-Coupon im Wert von 10 € eingetauscht werden können.
6.5.3
Einlösung der Coupons
Die E-Coupons mit einem Rabattwert von 10 € können im Zeitraum vom 11. April bis
31. Mai 2016 bei Buchung einer Fahrkarte zum Flexpreis nach Frankreich oder Sparpreis
nach Frankreich eingelöst werden, sofern die gewünschte Verbindung in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist und der Fahrkartenwert mindestens 69 €
beträgt.
Die Einlösung der E-Coupons ist ausschließlich über die Website www.bahn.de als Onlineticket oder Handy-Ticket möglich.
Es kann grundsätzlich nur ein Coupon pro Buchung eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt (ausgenommen BahnCard-Ermäßigung).
Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des Flexpreises nach Frankreich gem. Nr.
2.4.5.1 bzw. des Sparpreises Frankreich gem. Nr. 2.4.5.2.
6.5.4
Umtausch, Erstattung, Barauszahlung
Umtausch, Erstattung und Barauszahlung, sowie die gewerbsmäßige Weitergabe des
Gutscheins sind ausgeschlossen.
Gutscheine, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst werden, verfallen.
Bei Erstattung der Fahrkarte wird der jeweilige Gutschein-Betrag nicht berücksichtigt.
6.6
Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich: Eröffnungsangebot zur
Inbetriebnahme eines neuen Schnellfahrstreckenabschnitts in Frankreich
6.6.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)
in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt.
6.6.2
Aktionszeitraum, Geltungsbereich
Im Zeitraum vom 12. bis 17. Mai 2016 werden Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ gem. Nr. 2.4.5.2 für grenzüberschreitende Direktverbindungen zwischen
den Halten der in Nr. 2.4.2 genannten Züge in der 2. Klasse bereits ab 29€ angeboten,
wenn die Reise in der Zeit vom 03.07. bis 31.08.2016 stattfindet.
Das Angebot ist limitiert und nur erhältlich, solange die durch das Verkehrsunternehmen
bereitgestellten Kontingente nicht aufgebraucht sind.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
56
6.7
Variabler Flexpreis nach Österreich
6.7.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCICNRT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
6.7.2
Aktionszeitraum, Geltungsbereich
Im der Zeit vom 12. Juni bis 30. September 2016 sind Fahrkarten zum Flexpreis nach
Österreich gem. Nr. 3.1.1 (direkter Weg und im Transit über Tschechien oder die
Schweiz) abweichend zu Nr. 7.1 SCIC-NRT, sowohl zur einfachen Fahrt als auch für Hinund Rückfahrt zwei Tage gültig.
Der Fahrtantritt muss am 1. Geltungstag erfolgen.
6.7.3
Preis
Der Fahrpreis ist im Aktionszeitraum neben der gewählten Produkt- und Wagenklasse
auch vom Reisetag abhängig. Die Anerkennung von Rabattkarten gem. Nr. 3.1.4 bleibt
unberührt.
6.8
E-Coupon-Aktion Deutscher Alpenverein nach Österreich und in die Schweiz
Ausgabezeitraum und Einlösezeitraum: 17.05. bis 04.09.2016); Reisezeitraum: 17.05. –
04.09.2016, außer 26. – 29.05.2016
6.8.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCICNRT) und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen gem. Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Tfv 600/E), in der
jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
6.8.2
Aktionszeitraum
6.8.3
In der Zeit vom 17. Mai bis 04. September 2016 enthält das Mitgliedermagazin des Deutschen Alpenvereins, „DAV Panorama“, einen E-Coupon im Wert von 15 €.
6.8.4
Einlösung der Coupons
Die E-Coupons mit einem Rabattwert von 15 € können im Zeitraum vom 17. Mai bis
04. September 2016 bei Buchung einer Fahrkarte nach Österreich oder in die Schweiz
eingelöst werden, sofern die gewünschte Verbindung in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist, die Reise zwischen dem 17. Mai und 04. September 2016
(außer in der Zeit vom 26. bis 29. Mai 2016) stattfindet und der Fahrkartenwert mindestens 59 € beträgt.
Die Einlösung der E-Coupons ist ausschließlich über die Website www.bahn.de als Onlineticket oder Handy-Ticket möglich.
Es kann grundsätzlich nur ein Coupon pro Buchung eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt (ausgenommen BahnCard-Ermäßigung).
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
57
Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots.
6.8.5
Umtausch, Erstattung, Barauszahlung
Umtausch, Erstattung und Barauszahlung, sowie die gewerbsmäßige Weitergabe des ECoupons sind ausgeschlossen.
Coupons, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst werden, verfallen.
Bei Erstattung der Fahrkarte wird der jeweilige Gutschein-Betrag nicht berücksichtigt.
6.9
Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Belgien und in die Niederlande (2. Klasse)
Ausgabezeitraum: 19.- 29.05.2016; Reizeitraum: 01. – 30.06.2016
6.9.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)
in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt.
6.9.2
Aktionszeitraum, Geltungsbereich
Im Zeitraum vom 19. bis 29. Mai 2016 werden Fahrkarten zum Angebot
• „Sparpreis Europa Belgien“ gem. Nr. 2.5.4 in der 2. Klasse bereits ab 14 €, wenn
die Reise in der Zeit vom 01. bis 30.06.2016 stattfindet.
• „Sparpreis Europa Niederlande“, abweichend von Nr. 2.6.4 in der 2. Klasse bereits ab 14 € angeboten, wenn die Reise in der Zeit vom 01. bis 30.06.2016 stattfindet.
Das Angebot ist limitiert und nur erhältlich, solange die bereitgestellten Kontingente nicht
aufgebraucht sind.
6.10
Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Belgien und in die Niederlande (1. Klasse)
Ausgabezeitraum: 16.- 30.06.2016; Reizeitraum: 01. – 31.08.2016
6.10.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)
in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt.
6.10.2
Aktionszeitraum, Geltungsbereich
Im Zeitraum vom 16. bis 30. Juni 2016 werden Fahrkarten zum Angebot
• „Sparpreis Europa Belgien“ gem. Nr. 2.5.4 in der 1. Klasse bereits ab 29 €, wenn
die Reise in der Zeit vom 01. bis 31.08.2016 stattfindet.
• „Sparpreis Europa Niederlande“, abweichend von Nr. 2.6.4 in der 1. Klasse bereits ab 29 € angeboten, wenn die Reise in der Zeit vom 01. bis 31.08.2016 stattfindet.
Das Angebot ist limitiert und nur erhältlich, solange die bereitgestellten Kontingente nicht
aufgebraucht sind.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
58
6.11
Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Frankreich
Ausgabezeitraum: 01.08.2016 – 09.11.2016
6.11.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)
in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt.
6.11.2
Aktionszeitraum, Geltungsbereich
Im Zeitraum vom 01. August. bis 9. November 2016 werden Fahrkarten zum Angebot
„Sparpreis Europa Frankreich“ gem. Nr. 2.4.5.2 bis zum Reisetag angeboten, sofern das
limitierte Angebot erhältlich und die bereitgestellten Kontingente nicht aufgebraucht sind.
6.12
„Sparpreis Europa Aktion“
Ausgabezeitraum: 01.10.2016 bis auf weiteres
6.12.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)
in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt.
6.12.2
Aktionszeitraum
Ab den 01.10.2016 werden Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Aktion“ bei allen
personalbedienten DB Verkaufsstellen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie
im Internet ausgegeben. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Aktion“ nicht möglich.
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise auf der DB-Strecke ausschließlich in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC durchgeführt wird.
6.12.3
Geltungsbereich und Preise
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Aktion“ im grenzüberschreitenden Verkehr zu allen Tarifpunkten in nachfolgenden Ländern ausgegeben,
soweit die Zielorte in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.
6.12.3.1 Belgien:
kurzen Strecken (z.B. Köln – Brüssel): ab 14€/ab 29€ (2. Kl./1. Kl.)
längere Strecken (z.B. Frankfurt – Brüssel): ab 29€/ab 49€ (2. Kl./1. Kl.).
6.12.3.2 Dänemark: ab 19€/ab 29€ (2. Kl./1. Kl.)
6.12.3.3 Frankreich: ab 29€/39€ (2. Kl./1.Kl)
6.12.3.4 Niederlande:
kurzen Strecken (z.B. Köln – Amsterdam): ab 14€/ab 29€ (2. Kl./1. Kl.)
längere Strecken (z.B. Frankfurt – Amsterdam): ab 29€/ab 49€ (2. Kl./1. Kl.).
6.12.3.5 Österreich: ab 19€/ab 29€ (2. Kl./1.Kl)
6.12.3.6 Schweiz: nur 2. Klasse erhältlich
kurze Strecken (z.B. Köln – Amsterdam): ab 19€ (2. Kl.)
lange Strecke (z.B. Frankfurt/Main – Bern): ab 29 € (2. Kl.)
6.12.3.7 Tschechien: ab 14€/ab 29€ (2. Kl./1. Kl.)
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
59
6.12.3.8 Ziele der EC-Züge der DB-ÖBB Kooperation über den Brenner: ab 29€/39€
(2. Kl./1.Kl)
6.12.4
Erwerb der Fahrkarten, Ermäßigungskarten, Zugbindung
Der Erwerb der Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Aktion“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag.
Ein BahnCard-Rabatt wird nicht gewährt.
Die Fahrkarten werden für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben. Sie
gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Aktion“ nicht mehr möglich.
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.
6.12.5
Kinder, Familienkinder, Hunde
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der
halbe „Sparpreis Europa Aktion“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.
6.12.6
Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.
6.12.7
Umtausch, Erstattung
Der Umtausch oder die Erstattung der Fahrkarte „Sparpreis Europa Aktion“ sind ausgeschlossen.
6.13
E-Coupon-Aktion für Reisen in die Schweiz
Ausgabezeitraum: 01.11. bis 07.12.2016); Einlösezeitraum: 01.11. – 20.12.2016;
Reisezeitraum: 01.11.2016 – 31.03.2017
6.13.1
Grundsatz
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT), die
Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen gem. Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Tfv 600/E) sowie die Beförderungsbedingungen für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), in der jeweils aktuellen
Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
6.13.2
Aktionszeitraum
In der Zeit vom 1. November bis 7. Dezember 2016 wird über die Website www.bahn.de
und auf den DB-Seiten in sozialen Medien (z.B. facebook, Twitter) unter dem Motto „Kleine Auszeit in den Bergen. Mit dem ICE direkt ins Berner Oberland oder nach Graubünden.“ ein E-Coupon im Wert von 10 € angeboten.
6.13.3
Einlösung der Coupons
Der E-Coupon mit einem Rabattwert von 10 € kann im Zeitraum vom 1. November bis
20. Dezember 2016 bei Buchung einer Fahrkarte in die Schweiz eingelöst werden, sofern
die gewünschte Verbindung in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
60
ist, die Reise zwischen dem 1. November 2016 und dem 31. März 2017 stattfindet und
der Fahrkartenwert mindestens 39 € beträgt.
Die Einlösung des E-Coupons ist ausschließlich über die Website www.bahn.de oder
über den DB Navigator möglich.
Es kann grundsätzlich nur ein Coupon pro Buchung eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt (ausgenommen BahnCard-Ermäßigung).
Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots.
6.13.4
Umtausch, Erstattung, Barauszahlung
Umtausch, Erstattung und Barauszahlung, sowie die gewerbsmäßige Weitergabe des ECoupons sind ausgeschlossen.
Coupons, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst werden, verfallen.
Bei Erstattung der Fahrkarte wird der jeweilige Gutschein-Betrag nicht berücksichtigt.
SCIC-SB (13.12.2015)
Stand 31.10.2016
Tfv 711
61