Gültig ab 13. Dezember 2015 Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) Gültig ab 13. Dezember 2015 Stand: 30. September 2016 Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG. Tarifverzeichnis Nr. 701/1 Geschäftsführung DB Fernverkehr AG Preismanagement . Implementierung - V.FMV 13 Stephensonstr. 1 D-60326 Frankfurt am Main Änderungen und Ergänzungen Bek.- Nr. TVA Nr. Gültig ab ... kurzer Inhalt 1 262/46/2015 13.12.2015 Neuausgabe 2 287/48/2015 13.12.2015 Nr. 6.2.6: Druckfehlerberichtigung 3 27/05/2016 01.02.2016 Nr. 6.2.1: Ersetzung Vertrieb über mobile.bahn.de m.bahn.de durch bahn.de Nr. 6.3: Anpassungen beim Handy-Ticket 4 163/26a/2016 30.06.2016 Nr. 6.1: neues Bordentgelt ab 01.08.2016 Nr. 8.2, 8.5, 12.4.1: Erhöhung Reservierungsentgelt in der 1. Klasse 5 193/31/2016 6 240/39a/2016 11.12.2016, einschließlich Vorverkauf für Reisetage ab 11.12.2016 SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 01.08.2016 Nr. 6.2.3: Sparpreis Europa Gruppen nach Belgien als Online-Ticket Vorab-Bekanntgabe am 30.09.2016: Nr. 12.4.1: Verlängerung des Vorverkaufszeitraums Nr. 12.4.2: Veringerung Anzahlung Nr. 12.4.8: Änderung Umtausch und Erstattung 2 Begriffsbestimmungen Ausgebendes Unternehmen: Unternehmen, das den Beförderungsausweis an den Reisenden ausgegeben hat. Für den Bereich der DB ist das ausgebende Unternehmen die DB Vertrieb GmbH, Frankfurt am Main. Von der DB Vertrieb GmbH ausgegebene Fahrkarten tragen auf der Vorderseite links oben das DB-Logo sowie den Unternehmenscode "1080". Ausführender Beförderer: Beförderer, dem der vertragliche Beförderer die Durchführung der Beförderung auf der Schiene ganz oder teilweise übertragen hat. Soweit die Beförderung durch mehrere aufeinander folgende Beförderer durchgeführt wird, ganz oder teilweise durch andere Verkehrsunternehmen als die des Deutsche Bahn-Konzerns erbracht wird, kommt der Beförderungsvertrag mit dem die Beförderungsleistung jeweils erbringenden Verkehrsunternehmen und zu dessen Beförderungsbedingungen zustande dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Beförderer innerhalb oder außerhalb des Deutsche Bahn – Konzerns handelt. BB Personenverkehr: Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), TarifverzeichnisNummer 600. DB-Bahnhöfe: Bahnhöfe, die an DB-Strecken liegen. DB-Strecken: Strecken, die von Verkehrsunternehmen des Deutschen BahnKonzerns oder von mit diesem kooperierenden Verkehrsunternehmen im nationalen Schienenverkehr (Binnenverkehr) befahren werden. Hierzu zählen auch im Ausland gelegene Strecken, wenn die Beförderungen auf, zu und von diesen nach Art. 1 CIV nicht als internationale Beförderung anzusehen ist (zum Beispiel die deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet, sowie der Verkehr von und zu den Gemeinschaftsbahnhöfen in Österreich). DB-Fahrkarten Fahrkarten, die von der DB Vertrieb GmbH ausgegeben werden. Auf den Fahrkarten wird dies durch das DB-Logo und dem Unternehmenscode "1080" in der oberen linken Ecke der Vorderseite dokumentiert. Grenztarifpunkt: Der Punkt, an dem die Infrastrukturen von Infrastrukturbetreibern verschiedener Nationalitäten aneinander anstoßen und der im Regelfall mit dem Tarifpunkt zusammenfällt. Inlandsfahrkarte Fahrkarte für eine vollständig im Ausland liegende Verbindung, wobei die Grenztarifpunkte des Landes dazu gehören. Diese Fahrkarten können Teil einer internationalen Reise sein, sie können jedoch auch ohne Verbindung zu Fahrkaten davor- oder dahinter liegender Strecken ausgegeben werden IRT-Fahrkarte Fahrkarte, in die eine Reservierung integriert ist (Globalpreisfahrkarte). NRT-Fahrkarte Fahrkarte, in die keine Reservierung integriert sind. Dabei kann es sich um eine grenzüberschreitende Fahrkarte (durchgehende Fahrkarte)als auch um eine Fahrkarte innerhalb eines Landes (Inlandsfahrkarte) handeln. SCIC-EWT Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (englisch: Special Conditions of International Carriage – East West Traffic) SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 3 Tarifpunkt: Ein Ort, von und nach dem Beförderungsausweise ausgegeben werden können, wenn er in den elektronischen Vertriebssystemen der ausgebenden Unternehmen enthalten ist Vertraglicher Beförderer: Beförderer, mit dem der Reisende den Beförderungsvertrag gemäß den Einheitlichen Rechtsvorschriften (ER CIV) geschlossen hat; das kann auch ein aufeinander folgender Beförderer sein, der auf der Grundlage dieses Beförderungsvertrages haftet. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 4 Inhaltsverzeichnis Einleitung 6 1 Rechtsgrundlage für die Beförderung 6 2 Einführung und Veröffentlichung der besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen 8 3 Zusammensetzung der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen 8 4 Beteiligte Beförderer 9 5 Fahrkarten 9 6 Erwerb der Fahrkarten, Online-Verkauf, Handy-Ticket 10 7 Geltungsdauer der Fahrkarten 12 8 Reservierung und Zuteilung der Plätze 13 9 Benutzung der Fahrkarten 16 10 Unterbrechung der Reise 18 11 Änderung des Beförderungsvertrages 18 12 Fahrpreise, Ermäßigungen, Besondere Angebote 19 13 Rückgabe, Umtausch und Erstattung 29 14 Besondere Bedingungen für die Mitnahme von Handgepäck 30 15 Mitnahme von Fahrrädern 31 16 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren 34 17 Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität 34 18 Reisegepäck 38 19 Fahrgastrechte aufgrund von Zugausfällen und Zugverspätungen 41 SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 5 Einleitung Diese „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG" gelten für Fahrkarten für internationale Reisen ohne integrierte Sitzplatzreservierung (NRT-Fahrkarte), wenn die Fahrkarte von der DB Vertrieb GmbH verkauft wurde. Für die in Deutschland (DBStrecken) liegenden Streckenteile dieser NRT-Fahrkarte gelten die BB Personenverkehr, sofern nachfolgend keine anderen Regelungen genannt sind. Für von anderen Unternehmen ausgegebene Beförderungsausweise gelten deren jeweilige Verkaufsbestimmungen. 1 Rechtsgrundlage für die Beförderung 1.1 Die Beförderung unterliegt 1.1.1 dem ”Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)” vom 03.06.1999 und dessen Anhang A ”Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV)”, wenn sie Strecken von mindestens zwei diesem Übereinkommen angeschlossenen Unternehmen verschiedener Länder umfasst oder wenn sie über die Strecke nur eines am Übereinkommen beteiligten Unternehmens führt, sofern es sich dabei um eine Seestrecke handelt, die im Sinne des erwähnten Übereinkommens als international anzusehen ist; 1.1.2 den GCC-CIV/PRR Artikel 1 (siehe Anlage 2a); 1.1.3 für die Seestrecke einer gemischten Beförderung Bahn/Schiff dem Recht, dem der Beförderer zur See untersteht, und den von ihm erlassenen besonderen Bedingungen; 1.1.4 für internationale Reisen, bei denen die gesamte Fahrtstrecke im IC Bus zurückgelegt wird, den Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus), Tarifverzeichnis Nr. 643; 1.1.5 für internationale Reisen, bei denen nur ein Teilstück im IC Bus zurückgelegt wird, diesen SCIC-NRT sowie der EU-Verordnung Nr. 1371/2007. 1.2 Internationaler Verkehr mit den Länder der GUS und des Baltikums Für den internationalen Verkehr mit den Ländern der GUS und des Baltikums gelten die nachstehend aufgeführten beförderungsrechtlichen Grundlagen: 1.2.1 für die von den Bahnhöfen in Deutschland nach den Bahnhöfen in der GUS oder im Baltikum ausgegebenen Beförderungsausweise a) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof in Deutschland und dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen bzw. GUS/Slowakei - in beiden Richtungen die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen (DCU) b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen bzw. GUS/Slowakei und dem Bahnhof in der GUS oder im Baltikum - in beiden Richtungen – die Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West Verkehr (SCIC-EWT) ( siehe Anlage 3) SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 6 1.2.2 für die von den Bahnhöfen in der GUS oder im Baltikum nach Bahnhöfen in Deutschland ausgegebenen Beförderungsausweise a) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof in der GUS oder im Baltikum und dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen oder dem Grenztarifpunkt GUS/Slowakei - in beiden Richtungen - die Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (SCIC-EWT) b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen oder dem Grenztarifpunkt GUS/Slowakei und dem Bahnhof in Deutschland - in beiden Richtungen - die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen (DCU); 1.2.3 für die von den Bahnhöfen in Deutschland nach den Bahnhöfen in Finnland und von den Bahnhöfen in Finnland nach den Bahnhöfen in Deutschland ausgegebenen Beförderungsausweise a) auf dem Streckenabschnitt in der GUS und im Baltikum - in beiden Richtungen - die Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West Verkehr (SCIC-EWT) b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen bzw. GUS/Slowakei und dem Bahnhof in Deutschland sowie zwischen dem Grenztarifpunkt GUS/Finnland und dem Bahnhof in Finnland - in beiden Richtungen - die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen (DCU). 1.2.4 CIV und SCIC-EWT gelten jedoch nur insoweit, als sie den nachstehenden Beförderungsbestimmungen für diese Länder nicht entgegenstehen. 1.2.5 Die Haftung des Beförderers für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie für Schäden, die durch Verspätung oder Ausfall eines Zuges oder durch Anschlussversäumnis entstehen, richtet sich nach den Gesetzen und Vorschriften des Staates, in dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. 1.2.6 Die Bestimmungen über die Benutzung von Liege-/Schlafwagen unterliegen den Beförderungsbedingungen des Nachtreiseverkehrs (siehe dazu „Beförderungsbedingungen zur Benutzung von Nachtreisezügen (SCIC-NT), Tfv 618. 1.2.7 Fahrkarten (Inlandsfahrkarten), für Verbindungen zwischen Orten im Ausland, die von der DB ausgegeben werden und nicht Teil einer grenzüberschreitenden Reise sind, unterliegen - der EU-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (PRR) einschließlich der Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV in der Fassung des Anhangs I zur PRR, soweit sie in dem jeweiligen Land und auf die jeweiligen Verkehre anwendbar ist, - dem jeweiligen Landesrecht, - den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR, siehe Anlage 2a), soweit sie vom Beförderer als anwendbar erklärt wurden (Ausnahmen siehe 2b, Liste der Europäischen Kommission), - diesen SCIC-NRT und ggf. ergänzend, den Beförderungsbedingungen des vertraglichen Beförderers für seinen Binnenverkehr. Die SCIC-NRT haben bei Widersprüchen den Vorrang vor den Regelungen des Binnenverkehrs. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 7 2 Einführung und Veröffentlichung der besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben. Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Adresse www.bahn.de/AGB veröffentlicht. 3 Zusammensetzung der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (Ergänzung zu Punkt 3.2. GCC-CIV/PRR)und Kontingentierung Die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen bestehen aus: 3.1 Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (SCIC) (Special Conditions of International Carriage); Tfv 701 - für Reisen mit Fahrkarten ohne integrierte Reservierung (SCIC-NRT) (Special Conditions of International Carriage - Non Reservation Tickets), Tfv 701/1 - für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (SCIC-IRT) (Special Conditions of International Carriage – Integrated Reservation Tickets), Tfv 701/2 - für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) (Special Conditions of International Carriage – Rail Pass Tickets), Tfv 701/3 - für Reisen mit Fahrkarten ohne integrierte Reservierung für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr (SCIC-NRT/DB Regio, Tfv 701/4) 3.2 SCIC-Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland (SCIC-SB, Tfv 711) Für einzelne Verbindungen gelten Sonderbestimmungen (SCIC-SB). Die SCIC-SB regeln die Verkehre von Deutschland in die folgenden Regionen. Die dort tätigen Beförderer sind nachstehend mit ihrem vierstelligen Beförderercode in Klammern aufgeführt: Nordeuropa: Dänemark (DSB-1186), Finnland (VR-0010, Viking Line 3029), Norwegen (NSB-1076) und Schweden (SJ-1174); Arlanda Express-3025, Jönköpings Länstrafik-3075, Skånetrafiken-3126, Tågkompaniet-3050, Länstrafiken i Norrbotten-3027, Västtrafik-3197), Veolia-3051 Westeuropa: Niederlande (NS-1184), Belgien (SNCB-1088), Frankreich (SNCF-1087), Eurostar (EIL-0015), Luxemburg (CFL-0082) Südeuropa: Italien (TI-0083), Österreich (ÖBB-1181, MBS-3035; ROeEE/GYSEV0043, ZB-3037) und Schweiz (SBB-1185) Südosteuropa: Ungarn (MAV-1155, Gysev-1153), Bosnien-Herzegowina (ZFBH 0089), Bulgarien (BDZ-1152), Kroatien (HZ-1178), Mazedonien (CFARYM0065), Montenegro (ZCG 0062), Rumänien (CFR-1153), Serbien (SV 1172), Slowenien (SZ 1179), Republik Srpska (ZRS 0044) und Türkei (TCDD-0075) Osteuropa: SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 Slowakei (ZSSK-1156), Estland (EVR-0026), Kasachstan (KZH-0027), Lettland (LDZ-0025), Litauen (LG-0024), Moldawien (CFM-0023), Polen (PKP-1251), Russland (RZD-1120), Tschechien (CD-1154, Pragbus1980), Ukraine (UZ-0022), Weißrussland (BC-0021) 8 4 Beteiligte Beförderer Die Anlage 1 enthält die Liste der Ansprechpartner der für den internationalen Verkehr zuständigen Kundendienststellen der beteiligten Beförderer. 5 5.1 5.2 Fahrkarten (Ergänzung zu Punkt 4.1 GCC-CIV/PRR) Fahrkarten werden ausgegeben für: a) Einzelreisen gem. Nr. 2.1.2 BB Personenverkehr, d.h. für bis zu 5 Personen auf einer Fahrkarte, b) Reisegruppen ab 6 zahlenden Erwachsenen auf einer Fahrkarte und c) Hunde. Fahrkarten werden je nach Angebot und/oder dem Vertriebskanal auf den Namen lautend oder unpersönlich ausgegeben. 5.3 Internationale Fahrkarten und Inlandsfahrkarten werden nur zu Zielbahnhöfen und über Relationen ausgegeben, die in den Vertriebssystemen der Deutschen Bahn AG enthalten sind. 5.4 Internationale Fahrkarten werden ausgegeben: a) ab einem DB-Bahnhof in Deutschland zu einem Bestimmungsort im Ausland, b) von einem Abgangsort im Ausland zu einem DB-Bahnhof in Deutschland, c) ab einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt bis zu dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten gemäß BB Personenverkehr besitzt, zu einem Bestimmungsort im Ausland. Als Fahrkarte des Binnenverkehrs in diesem Sinn gilt auch die Berechtigung einer Begleitperson eines behinderten Reisenden zur Freifahrt innerhalb Deutschlands nach § 145 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX; d) ab einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt, bis zu dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des Binnenverkehrs einer anderen Bahn als der DB besitzt, bis zu einem DB-Bahnhof. Dazu gehören auch Fahrkarten vom Ausland zu den sog. Gemeinschaftsbahnhöfen Basel Badischer Bahnhof, Bayrisch Eisenstein, Konstanz, Kufstein, Lindau, Passau, Salzburg, Schaffhausen, Simbach (Inn), Waldshut. e) ab einem Abgangsort im Ausland bis zu einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt, ab dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des DB-Binnenverkehrs besitzt, f) ab einem Abgangsort im Inland bis zu einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt, ab dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des Binnenverkehrs einer anderen Bahn als der DB besitzt. In den Fällen der Buchstaben c) bis f) verkörpern abweichend von Nr. 3.4 GCC-CIV/PRR mehrere Beförderungsdokumente einen einzigen, durchgehenden Beförderungsvertrag, wenn sie ausschließlich für nicht-reservierungspflichtige Züge gelten. 5.5 Inlandsfahrkarten werden für Verbindungen zwischen Orten nur eines Landes, das nicht Deutschland ist, ausgegeben, wenn diese Verbindungen nicht Teil einer grenzüberschreitenden Reise sind. Jeder Beförderer kann gemäß Nr. 9.5.1 lit. c.) GCC-CIV/PRR seine Strecken von der Anwendbarkeit der PRR (Passengers' Rights Regulation; siehe Anlage 2a) ausschließen. Diese Strecken sind in Anlage 2 genannt. 5.6 Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt können ausgegeben werden bei: - Hin- und Rückreise über denselben Weg, - Hin- und Rückreise über verschiedene Wege, - Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise, - Rückreise nach einem anderen Ort als dem Abgangsort der Hinreise. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 9 5.7 Eine Fahrkarte darf, inklusive der mitreisenden Kinder, für bis zu 5 Personen ausgestellt werden. Die Anzahl der Reisenden ist auf der Fahrkarte angegeben. 5.8 Beim Kauf von Fahrkarten 1. Klasse, wird für Streckenabschnitte, auf denen ausschließlich die 2. Klasse angeboten wird, der vom jeweiligen Beförderer angegebenen Fahrpreis der 2. Klasse berechnet. 6 Erwerb der Fahrkarten, Online-Verkauf, Handy-Ticket 6.1 Erwerb der Fahrkarten, Verkauf im Zug, Vorverkauf Fahrkarten können grundsätzlich an allen DB Verkaufsstellen bzw. über die in Nr. 6.2 genannten webbasierten Kanäle erworben werden, wobei bestimmte Fahrkarten und Angebote auf bestimmte Vertriebswege beschränkt sein können. In den Zügen werden nur einzelne Fahrkarten für die konkrete Hin- oder Rückfahrt zum Bordpreis bis zum Grenztarifpunkt ausgestellt. Der Bordpreis entspricht der Summe des Flexpreises des deutschen Streckenanteils nach Berücksichtigung eines etwaigen Rabattes (z.B. Kind, BahnCard) und eines Aufschlags in Höhe von 12,50 €. Für den anschließenden ausländischen Streckenteil gelten die Bedingungen des jeweiligen Beförderers. Besonderheiten in bestimmten Verkehren sind in den SCIC-SB (Tfv 711) genannt. Fahrkarten werden frühestens drei Monate, für Verbindungen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs zwischen Deutschland und Frankreich vier Monate vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Diese Frist kann auf sechs Monate ausgedehnt werden (zum Beispiel zur Ermöglichung von Platzreservierungen). In Ausnahmefällen kann der Vorverkaufszeitraum verkürzt werden (zum Beispiel bei Fahrplanwechsel oder für besondere Angebote). Für bestimmte Angebote und/oder für bestimmte Verbindungen können Mindestbestellfristen gelten. Ebenso kann der Erwerb der Fahrkarte auf eine bestimmte Anzahl von Tagen vor dem ersten Geltungstag (Vorkaufsfrist) begrenzt sein. 6.2 Online-Verkauf 6.2.1 Für den Verkauf von Fahrkarten im Internet gelten die über www.bahn.de/www.bahn.com veröffentlichten „Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Tfv 600/I)“ in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Unter www.bahn.de/www.bahn.com können internationale Fahrkarten mit Reservierungen durch Online-Bestellung und Erhalt auf dem Postweg (Online-Buchungsverfahren) oder durch Selbstausdruck am eigenen Drucker (Online-Ticket im Homeprintverfahren) erworben werden. 6.2.2 Der webbasierte Verkauf erfolgt über die Internet-Website www.bahn.de/www.bahn.com und kann auch im Auftrag des Kunden durch eine Verkaufsstelle der DB (Reisezentrum oder Agentur) erfolgen. Für die Ausgabe eines Online-Tickets durch eine Verkaufsstelle oder durch ein ermächtigtes Reisebüro gelten die Bedingungen der betreffenden Ausgabestelle. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 10 6.2.3 6.2.4 Im Online-Verfahren (Online-Buchung und Homeprint) können Fahrkarten zu folgenden Angeboten gemäß der in den SCIC-Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland (SCIC-SB) genannten Bedingungen erworben werden: - Flexpreis, - Sparpreis Europa nach Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, London, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Schweden Tschechien, Ungarn, - Sparpreis Europa nach Polen für Ziele, die am Zuglauf der EC 40 - 47 und 54/55, außer ab/bis Frankfurt (Oder) sowie an der Strecke der IC Buslinie Berlin - Krakow liegen, - Sparpreis Europa für durchgehende Reisen mit Zug und IC Bus. Sparpreis Europa IC Bus für reine Busreisen auf den Strecken der IC Buslinien gem. Tfv 643, - Aktionsangebote gem. SCIC-SB, soweit der Online-Erwerb zugelassen ist. - Sparpreis Europa Gruppe nach Belgien als Online-Ticket gem. Nr. 2.10 SCIC-SB Die Fahrkarten sind im Rahmen der Verfügbarkeit für einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt für die in den Vertriebssystemen der Deutschen Bahn enthaltenen Zielbahnhöfe erhältlich 6.2.5 Bei Buchung durch den Reisenden im Internet ist auch die Zahlung über Internet online zu leisten (z.B. mit Girocard (Maestro) oder Kreditkarte (z.B. Visa Card, Mastercard, American Express usw.). 6.2.6 Online-Tickets sind mit Namen versehene, persönliche Fahrkarten und deshalb nicht übertragbar. Sie berechtigen nur zur Fahrt, wenn bei der Kontrolle im Zug/im Bus die bei der Buchung angegebene und gem. den Online-Ticket-Bedingungen zugelassene IDKarte im Original mit vorgelegt wird. Online-Tickets sind auf weißem Papier im DIN A 4-Format auszudrucken. Auf dem Papierausdruck sind neben der Fahrkarte, ggf. mit Reservierungsdaten, die ausgewählte Verbindung sowie Sicherheitszertifikate dargestellt. Das Vorzeigen der (ausgedruckten) Buchungsbestätigung bzw. die rein elektronische Anzeige auf einem ComputerBildschirm ersetzen grundsätzlich nicht den Papierausdruck. In Zügen der Verbindungen nach/von • Belgien, • Dänemark, • Niederlande, • Österreich (außer Zillertalbahn) • Schweden, • Schweiz, • Slowakei, • Slowenien, • Tschechien, • zu den Zielen der Hochgeschwindigkeitszüge zwischen Deutschland und Frankreich sowie • im DB-ÖBB-Kooperationsverkehr nach Italien über den Brenner und kann das Online-Ticket ersatzweise als pdf-Dokument auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes (z.B. Smartphone, Tablet) vorgezeigt werden. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 11 Kann bei der Fahrkartenprüfung im Zug/Bus • kein auf den Namen des Reisenden lautendes Online-Ticket bzw. nicht die im Online-Ticket angegebene ID-Karte im Original vorgelegt werden oder • ist das gebuchte Online-Ticket nicht auf weißes DIN A 4-Papier ausgedruckt bzw. ist die Kontrolle bei versuchter elektronischer Prüfung über Display-Anzeige in den o.g. Verbindungen nicht erfolgreich oder • kann das vor Fahrtantritt gebuchte Handy-Ticket nicht einwandfrei vorgezeigt werden, so ist eine neue Fahrkarte (im Zug/Bus zum Bordpreis) zu erwerben. Der Reisende bekommt diese Fahrkarte gegen Vorlage der zum Kontrollzeitpunkt gültigen ID-Karte bzw. des ausgedruckten ursprünglichen Online-Tickets bzw. des Nachweises der rechtzeitigen und vollständigen Buchung des Handy-Tickets unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts von 7,- € erstattet, wenn er diese Unterlagen innerhalb von 14 Tagen einreicht. 6.2.7 Rückgabe, Umtausch und Erstattung (Ergänzung zu Punkt 4.2.4 GCC-CIV/PRR) Umtausch, Rückgabe und Erstattung von bei der DB online gebuchten Fahrkarten erfolgen ausschließlich über www.bahn.de/www.bahn.com. 6.3 Handy-Ticket Über www.bahn.de kann ein Großteil internationaler Fahrkarten zum Flexpreis mit/ohne BahnCard/RAILPLUS-Rabatt bzw. zum Angebot Sparpreis Europa mit/ohne BahnCardRabatt für jeweils bis zu 5 Personen als Handy-Ticket erworben werden. 6.3.1 Für die Buchung im Handy-Ticket-Verfahren und die Nutzung im Zug gelten die Bestimmungen gem. Nr. 7 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten der BB Personenverkehr (Nr. 600/I) entsprechend. Für das gebuchte Angebot gelten darüber hinaus die Tarifbestimmungen SCIC-NRT und SCIC-SB. 6.3.2 Umtausch, Rückgabe und Erstattung von Fahrkarten, die über mobile.bahn.de bzw. m.bahn.de gebucht wurden, erfolgen ausschließlich über www.bahn.de/www.bahn.com über den Bereich „Buchungsrückschau“ (angemeldete Kunden) bzw. „Auftragssuche“ (nicht angemeldete Kunden), gegen Gutschrift des bezahlten Fahrpreises abzüglich eines Bearbeitungsentgelts von 17,50 €, sofern die Tarifbedingungen des gewählten Angebots dies zulassen. 7 Geltungsdauer der Fahrkarten 7.1 Fahrkarten für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt gelten 15 Tage ab dem 1. Geltungstag (z. B.: 1.Geltungstag ist der 01.04., letzter Geltungstag ist der 15.04.). Für bestimmte Verkehre oder besondere Angebote können die SCIC-SB (Tfv 711) eine abweichende Geltungsdauer regeln. Die Geltungsdauer beginnt an dem auf der Fahrkarte eingetragenen Tag. Der erste Geltungstag der Fahrkarte zählt als voller Tag. Der Reisende kann seine Reise an jedem beliebigen Tag innerhalb der Geltungsdauer seiner Fahrkarte antreten; er muss sie spätestens mit einem Zug beenden, der nach dem Fahrplan den Bestimmungsort am letzten Tag der Geltungsdauer spätestens um 24 Uhr (bei der DB bis 3 Uhr des Folgetages) erreichen soll. Fahrkarten, die bei der DB für Strecken mit einer Gesamtentfernung bis 100 Tarifkilometer ausgegeben werden, haben eine Geltungsdauer von einem Tag, unabhängig davon, ob es sich um eine einfache Fahrt oder eine Hin- und Rückfahrt handelt. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 12 7.2 Die Geltungsdauer kann entgeltfrei verlängert werden, wenn die Fahrkarte aus zwingenden Gründen (Krankheit, schwerer Unfall usw.) nicht innerhalb der Geltungsdauer benutzt werden kann. Hierfür gelten die Bedingungen des Beförderers, bei dem der Antrag gestellt wird. 7.3 Fahrkarten für Angebote mit Zugbindung gelten nur an dem auf dem Beförderungsausweis angegebenen Reisetag und in den aufgeführten Zügen. 8 Reservierung und Zuteilung der Plätze (Ergänzung zu Punkt 4.1.4 GCC-CIV/PRR) 8.1 Allgemeines Die Besonderen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer legen fest, unter welchen Voraussetzungen die Reservierung von Sitz-, Liege- und Schlafwagenplätzen möglich oder gegebenenfalls obligatorisch ist. Für die Platzzuweisung gelten die Bestimmungen jedes Beförderers. Bei der DB gelten für die Reservierung von Sitzplätzen in ICE, EC/IC-Zügen die Bestimmungen gem. Nr. 5 BB Personenverkehr. Eine Fahrkarte 1. Klasse gem. Nr. 5.3 BB Personenverkehr umfasst eine integrierte Sitzplatzreservierung auch für alle nicht reservierungspflichtigen Züge des internationalen Verkehrs, sofern diese auf der Fahrkarte dargestellt sind, die erforderliche Verfügbarkeit der Sitzplätze gegeben ist und die Reservierung/en durch die elektronischen Vertriebssysteme erstellt werden können. Der Reisende darf für sich einen verfügbaren Platz als belegt kennzeichnen. Verlässt er seinen Platz ohne deutliche Kennzeichnung, verliert er den Anspruch darauf. Die Reisenden können im Voraus Sitzplätze für bestimmte Züge bestellen. Die Platzbestellung kann auf bestimmte Einsteigebahnhöfe, Wagen und Abteile beschränkt werden. Für welche Züge Platzkarten verkauft werden und welche Züge nur gegen Lösen von Platzkarten benutzt werden dürfen, ist in den Fahrplanunterlagen angegeben. Bei bestimmten Katamaran- und Schiffsverbindungen können Plätze reserviert werden. Die zugeteilten Plätze werden gekennzeichnet. Der bestellte Platz muss 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von dem Bahnhof eingenommen worden sein, von dem ab der Platz zugeteilt wurde; andernfalls erlischt der Anspruch auf den Platz. Konnten bestellte Plätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten werden, so hat der Besteller nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts. 8.2 Reservierungsentgelt Die Erhebung eines Entgelts für die Platzbuchung in ICE-, EC- und IC-Zügen und sonstige Zuschläge für Strecken ausländischer Beförderer richtet sich nach den jeweiligen Regelungen des Beförderers. Bei der DB beträgt das Reservierungsentgelt pro Person und Richtung 4,50 € in der 2. Klasse und 5,90 € in der 1. Klasse. Dies gilt auch für Kinder bis einschließlich 5 Jahre, die ansonsten bei der Deutschen Bahn aufgrund ihres Alters ohne Berechnung eines Fahrpreises befördert werden, wenn für sie ein eigener Platz beansprucht wird. Reisende mit einer Fahrkarte zum Flexpreis oder Sparpreis Europa, die in Begleitung von mindestens einem Kind Sitzplätze reservieren, zahlen für maximal fünf in der Fahrkarte eingetragene Personen pro Richtung 9,00€ in der 2. Klasse und 11,80 € in der 1. Klasse (Familienreservierung). SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 13 Für schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl oder Blinde, denen im Ausweis für schwerbehinderte Menschen die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bescheinigt ist, können pro Richtung bis zu zwei Sitzplätze ohne Entgelt reserviert werden. Reisende, die einen Zuschlag/Aufpreis für einen Sitzplatz gezahlt haben, sind von der Zahlung des Reservierungsentgeltes befreit, wenn dieses im Preis des Zuschlages/Aufpreises enthalten ist. 8.3 Platzbestellung, Bestellfrist, Bestellschluss Sitzplätze können grundsätzlich mindestens 3 Monate vor dem Reisetag mündlich, bei Buchung ab Bahnhöfen der DB – ausgenommen in platzkartenpflichtigen Zügen - auch fernmündlich, per Fax etc. bei den Annahmestellen bestellt werden (Bestellfrist). In diesem Fall werden die Platzkarten bis zum Reisetag, längstens jedoch bis zu 5 Tage nach dem Bestelltag, zur Abholung bereitgehalten. Bei Bestellungen für reservierungspflichtige Züge ist die Fahrkarte gleichzeitig zu lösen. Der Beförderer setzt den Zeitpunkt fest, bis zu welchen Platzbestellungen für einen bestimmten Zug angenommen werden (Bestellschluss). Im Allgemeinen können - abhängig von den Öffnungszeiten der Verkaufsstellen und der Betriebszeit der Platzbuchungsanlagen - Plätze im Rahmen ihrer Verfügbarkeit bis zur Abfahrt des Zuges am jeweiligen Einsteigebahnhof des Reisenden gebucht werden. Hiervon ausgenommen sind einzelne Züge, die auf ausländischen Strecken beginnen. Wünsche hinsichtlich der Reservierung bestimmter Plätze (z. B. Abteilwagen, Fensterplatz) werden berücksichtigt, soweit entsprechende Plätze verfügbar sind. Andernfalls teilt der Beförderer Plätze in anderer Lage zu. Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter Plätze besteht nicht. Bei Anfragen an ausländische Beförderer können Entgelte erhoben werden. 8.4 Zuteilungsfrist, Zuteilung 8.5 Der Reisende hat sich beim Empfang der Reservierungsausweise, soweit möglich, zu überzeugen, dass die Platzzuteilung seine Wünsche berücksichtigt. Er ist nicht verpflichtet, Reservierungsausweise anzunehmen, die hinsichtlich der Zuteilung den Wünschen (z. B. Raucher/Nichtraucher, Zug und/oder Reisetag) nicht entsprechen. Dies gilt nicht bei reservierungspflichtigen Zügen. Platzbuchung bei Mitnahme von Fahrrädern auf Fahrradkarte Bei Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, die im Fahrplan besonders gekennzeichnet sind (z.B. mit einem Fahrrad-Symbol), ist der Stellplatz für das Fahrrad reservierungspflichtig. Die Reservierung des Stellplatzes ist bei gleichzeitigem Lösen einer Fahrradkarte oder einer Sitzplatzreservierung entgeltfrei, ansonsten ist das festgesetzte Entgelt zu zahlen. Unabhängig davon gilt Nr. 8.1 Absatz 2. Ohne Buchung einer Stellplatzreservierung ist die Mitnahme eines Fahrrades gestattet, wenn noch ein Stellplatz für die vorgesehene Strecke frei ist. In Zweifelsfällen entscheidet das Zugbegleitpersonal. Es gelten die Regelungen der Nr. 15 „Mitnahme von Fahrrädern“. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 14 8.6 Abbestellung, Umbuchung, Umreservierung einer integrierten Sitzplatzreservierung Die Abbestellung von reservierten Plätzen ist möglich. Ein bereits gezahltes Buchungsentgelt wird jedoch nicht zurückgezahlt. Soll ein reservierter Sitzplatz auf Wunsch des Reisenden umgebucht werden, so ist hierfür erneut das Reservierungsentgelt in Höhe von 4,50 € zu zahlen. Für die Umreservierung einer integrierten Sitzplatzreservierungen gemäß Nr. 5.3 BB Personenverkehr gilt Nr. 5.4.1 BB Personenverkehr. Liegt der Grund für die Umbuchung im Verantwortungsbereich eines Beförderers (z.B. wg. Zugverspätung, Anschlussversäumnis), so wird diese kostenlos durchgeführt. Zuschläge werden bis zur fahrplanmäßigen Abfahrt des Zuges ohne Abzug erstattet. Nach diesem Zeitpunkt werden nur noch 50% des Zuschlages erstattet. Die Abbestellung oder die Umbuchung einer Platzreservierung für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse ist nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Fahrkarte möglich. 8.7 Erstattung Platzreservierungen werden unter Rückzahlung des erhobenen Reservierungsentgeltes von jeder Annahmestelle erstattet, wenn die Plätze auch für eine Reservierung nach Nr. 8.1 nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten werden konnten (Ausverkauf, Zugausfall). Für Fahrkarten mit integrierter Sitzplatzreservierung gilt Nr. 5.4.2 BB Personenverkehr. Die Platzreservierung ist in diesen Fällen innerhalb von 6 Monaten nach dem darin eingetragenen Reisetag zurückzugeben. Der Erstattungsgrund ist von dem zuteilenden Beförderer zu bescheinigen. Das Erstattungsentgelt wird nicht erhoben. Die Erstattung einer Platzreservierung für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse ist nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Fahrkarte möglich. 8.8 Reservierungspflichtige internationale Züge Reservierungspflichtige Züge sind in den Fahrplänen durch den Zusatz "reservierungspflichtiger Zug" (Symbol mit umrandeten "R") gekennzeichnet. 8.8.1 Für die reservierungspflichtigen ICE- und TGV-Zügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs Deutschland – Frankreich, X2 in Schweden und Eurostar nach/von London werden kostenfreie Reservierungen nur in Verbindung mit einer durchgehenden Fahrkarte ausgegeben. Ein nachträglicher Erwerb einer Reservierung ist nicht möglich. 8.8.2 Für die reservierungspflichtigen EC-Züge zwischen Deutschland und Polen werden Reservierungen für Einzelreisende bei der DB nur beim gleichzeitigen Kauf der Fahrkarte und nur bis zwei Monate im Voraus kostenfrei ausgegeben. Der nachträgliche Erwerb der Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50 € möglich. 8.8.3 Für die reservierungspflichtigen IC Busse werden Reservierungen bei der DB nur beim gleichzeitigen Kauf der Fahrkarte ausgegeben. Der nachträgliche Erwerb einer Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50 € möglich. Im Übrigen gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (BB IC Bus, Tfv 643). SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 15 8.8.4 Die Expressbusse zwischen Saarbrücken und Luxemburg sind ein reservierungspflichtiges Produkt der Luxemburgischen Eisenbahn (CFL). Für die Fahrt in den Expressbussen Saarbücken - Luxemburg mit Vor- und/oder Nachlauf auf DB-Strecke werden NRT-Fahrkarten mit Reservierung ausgegeben. Ohne Vor- und/oder Nachlauf sind IRT-Fahrkarten gem. der Beförderungsbedingungen der CFL zu erwerben. Dies gilt auch im Fall einer Umbuchung im Rahmen eines Umtauschs oder bei Aufhebung der Zugbindung durch Erwerb einer Sparpreis Europa Luxemburg Zusatz-Fahrkarte. Weitere Besonderheiten siehe Nr. 2.1.2 SCIC-Sonderbestimmungen. 8.8.5 Züge mit Sonderzuschlag Ausländische Beförderer erheben bei der Benutzung bestimmter Züge Zuschläge (z. Glacier-Express in der Schweiz). Diese werden in voller Höhe auch für Kinder erhoben, denen nach NRT die Beförderung zum halben Preis zusteht. Die Zuschläge sind vor Fahrtantritt zu lösen. Für die Bestellung, Zuteilung und Benutzung der Plätze gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer. 8.9 Buchung von Sitzplätzen für Gruppen; Sonderwagen Die Platzreservierung für Gruppen von mindestens 6 zahlenden Erwachsenen kann mit wenigen Ausnahmen für alle Züge und Tage beantragt werden. Die Teilnehmer werden nach Möglichkeit geschlossen untergebracht. Grundsätzlich sind in Gruppenfahrkarte die erforderlichen Reservierungen enthalten. Ansonsten gilt Nr. 12.4.1. 8.9.1 Abbestellung, Umbuchung Nicht benötigte Plätze und Sonderwagen sind abzubestellen. Abbestellungen werden von allen Annahmestellen entgegengenommen. Werden Sonderwagen nicht rechtzeitig abbestellt oder ohne Abbestellung nicht benutzt, so kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen die Zahlung aller ihr durch die Ausführung der Bestellung entstandenen Kosten verlangen. Bei Umbuchungen gelten die Regelungen Nr. 8.7 entsprechend. 9 Benutzung der Fahrkarten (Ergänzung zu Punkt 5.2.5 GCC-CIV/PRR) 9.1 Für die Benutzung bestimmter Züge oder Wagen (Schlafwagen, Liegewagen, Sitzplatzwagen usw.) können besondere Zuschläge/Aufpreise erhoben werden. 9.2 Bei Wahlstrecken muss die Fahrt über einen der angegebenen Wege ausgeführt werden. Der Wechsel auf eine andere Strecke ist nicht gestattet. Die zur Beförderung auf das Ziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte kenntlich gemacht. Fahrkarten ohne Wegeangabe sind nur für den direkten Reiseweg gültig. Von der DB ausgestellte Fahrkarten ohne Angabe der Produktklasse oder mit der Angabe "NV" (Nahverkehr) sind auf der DB-Strecke nur in der Produktklasse C (Nahverkehr) gültig. Der Reisende kann bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte bis zu zwei Bahnhöfe bestimmten, die in Richtung auf das Fahrtziel durchfahren werden sollen. Für Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung sowie für Rund-, Kreuz- und Querfahrten ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 16 Bei Umwegfahrten bzw. Fahrten in einer höheren Produktklasse ist die Differenz zwischen den Flexpreisen der in den Fahrkarten ausgewiesenen Wege bzw. Produktklasse und des Umweges bzw. der höheren Produktklasse zu zahlen. Ein BahnCard- Rabatt findet ggf. Anwendung. 9.3 Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. 9.4 Die von der SNCF in Frankreich, der SNCB in Belgien, der NS in den Niederlanden und von Trenitalia in Italien ausgegebenen Fahrkarten gelten auf ihren eigenen Verbindungen längstens 24 Stunden nach ihrer Gültig-Stempelung. 9.5 Die Entgelte für die Beförderung zwischen Bahnhöfen innerhalb einer Stadt (z. B. in Paris, London, Wien) sind in den Fahrpreisen nicht enthalten; für diese Beförderung hat der Reisende auf eigene Kosten zu sorgen. 9.6 Der Reisende ist verpflichtet, alle Beförderungsausweise (Fahrkarten, Reservierungen, Aufpreise, Zuschläge etc.) sowie evtl. erforderliche Nachweise zur berechtigten Inanspruchnahme von Ermäßigungen (nationale Ermäßigungskarten, Behindertenausweis etc.) bis zur Beendigung der Reise mit sich zu führen. In einzelnen Fällen (z. B. interne Prüfung, Missbrauchsverdacht) kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis ausstellen. Bei der DB wird in diesem Fall ein Beleg „Fahrgeldnachforderung“ mit entsprechender Codierung erstellt. 9.7 Für den Anspruch auf BahnCard -Rabatt gelten die Bestimmungen gem. Nr. 2.3 der Bedingungen über den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard; Tfv 600/C) der BB Personenverkehr. Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle auf dem DB-Streckenteil, in Zügen mit Fahrkartenverkauf keine gültige BahnCard vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis beim Angebot „Flexpreis“ mit BahnCard –Rabatt einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50) des Bordpreises ohne BahnCard-Rabatt bzw. zuzüglich Bordentgelt nachzuzahlen. Hat der Reisende das Fehlen der BahnCard vor Fahrtantritt bemerkt, ist die entsprechende Regulierung im personalbedienten Verkauf ohne Erhebung eines Bearbeitungsentgelts möglich. Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa“ keine gültige BahnCard vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard –Rabatt einen Festbetrag in Höhe von 30 € (2. Klasse) bzw. 45 € (1. Klasse), an Bord der Züge zum Bordpreis bzw. zuzüglich Bordentgelt nachzuzahlen. Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vor, wird der nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt von 7 € erstattet. Dies gilt auch, wenn der Reisende vor Fahrtantritt zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard-Rabatt einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50) des Flexpreises nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach der Nachzahlung eine zu diesem Zeitpunkt gültige BahnCard einschließlich der gelösten Fahrkarten vorlegt. Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa London“ keine gültige BahnCard vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard –Rabatt einen Festbetrag in Höhe von 5 € (1. und 2. Klasse) an Bord der Züge zum Bordpreis bzw. zuzüglich Bordentgelts nachzuzahlen. Eine nachträgliche Erstattung analog der Nachzahlung wegen fehlender BahnCard bei Sparpreis EuropaFahrkarten ist ausgeschlossen. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 17 9.8 Für den ausländischen Streckenteil kommen grundsätzlich die Regelungen des jeweiligen Beförderers zur Anwendung, es sei denn, es sind anderslautende Regelungen in den SCIC-SB (Tfv 711) beim jeweiligen Verkehr genannt. Für den deutschen Streckenteil gelten die BB Personenverkehr entsprechend. 10 Unterbrechung der Reise (Ergänzung zu Punkt 5.2.4 GCC-CIV/PRR) 10.1 Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte zum Flexpreis darf der Reisende die Fahrt grundsätzlich beliebig oft und ohne Formalitäten unterbrechen. Bei Angeboten mit Zug- bzw. Busbindung (z. B. Sparpreis Europa , Sparpreis Europa IC Bus ) sind auf der Gesamtstrecke höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48 Stunden zugelassen, die direkt beim Kauf der Fahrkarte anzugeben und entsprechend auf der Fahrkarte ausgewiesen sind. 10.2 Durch die Fahrtunterbrechung wird die Geltungsdauer nicht verlängert. 10.3 Die Reise darf nur am Unterbrechungsort oder an einem Ort wieder aufgenommen werden, der auf der noch nicht benutzten Strecke liegt. 11 Änderung des Beförderungsvertrages 11.1 Streckenwechsel/ Änderung des Reiseweges Soll der Reiseweg nur auf deutschen Strecken geändert werden, so finden die Bestimmungen der BB Personenverkehr Anwendung. Änderungen des Reiseweges für ausländische Streckenteile sind gegen Zahlung eines Aufpreises oder Flexpreises, ggf. zuzüglich Bordentgelts, möglich. Es gelten die nationalen Bestimmungen des örtlichen Beförderers. 11.2 Übergang in die höhere Wagenklasse oder in eine höhere Zuggattung Will der Reisende nur auf den Strecken der DB in die höhere Wagenklasse oder in eine höhere Produktklasse übergehen, so finden die Bestimmungen der BB Personenverkehr Anwendung. Bei Zuweisung eines anderen Platzes in einer höheren Klasse oder Leistungskategorie aus Gründen, die in den Verantwortungsbereich der Beförderer fallen, wird keine Aufzahlung verlangt. Wird dem Reisenden ein Platz in einer niedrigeren Klasse oder Leistungskategorie zugewiesen, so bescheinigt dies das Begleitpersonal auf der Fahrkarte, dem Reservierungsausweis oder auf der entsprechenden Quittung. Der Differenzbetrag wird gemäß der Besonderen Beförderungsbedingungen des betroffenen Beförderers erstattet. 11.3 Wechsel des Beförderers Bei paralleler Bedienung einer Strecke durch mehrere Beförderer ist der Wechsel zwischen diesen möglich, wenn sie es vereinbart haben und dies in den SCIC-SB (Tfv 711) beim jeweiligen Verkehr genannt ist. Ist das nicht der Fall, muss der Reisende eine neue Fahrkarte entsprechend den Bedingungen des von ihm ausgewählten Beförderers lösen. Dieser Beförderer kann auch regeln, dass lediglich ein Ergänzungsschein (z.B. Zuschlag, Aufpreis) für den Wechsel des Beförderers zur bereits vorhandenen Fahrkarte zu lösen ist. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 18 12 Fahrpreise, Ermäßigungen, Besondere Angebote 12.1 Allgemeines Die Fahrpreise der Beförderer basieren auf der einfachen Fahrt für die von ihnen angebotenen Zuggattungen, Wagenklassen oder Leistungskategorien. Die Grundsätze für Ermäßigungen von diesen Basispreisen sind nachstehend geregelt. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Beförderer darüber hinausgehende Ermäßigung gewähren, ist in den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers geregelt und – entsprechend der Vereinbarungen mit der DB - in den SCIC-SB (Tfv 711) beim jeweiligen Verkehr genannt. Die Beförderer geben gemäß den für sie geltenden landesrechtlichen Bestimmungen die Beförderungspreise bekannt. 12.2 Berechnung der Fahrpreise Die Fahrpreise werden nach dem für den Ausgabetag der Fahrkarte vom jeweiligen Beförderer festgelegten Preis berechnet. Für Hin- und Rückfahrt über denselben Weg wird der doppelte Preis für einfache Fahrt oder ggf. der vom Beförderer angegebene besondere Preis für Hin- und Rückfahrt berechnet Bei Hin- und Rückfahrt über verschiedene Wege gilt: - Bei Nutzung desselben Beförderers auf der Hin- und auf der Rückfahrt wird der Preis für einfache Fahrt je für die Hinfahrt und die Rückfahrt erhoben, falls kein besonderer Fahrpreis für Hin- und Rückfahrt besteht; - Bei Nutzung verschiedener Beförderer auf der Hin- oder auf der Rückfahrt wird jeweils der Preis für einfache Fahrt erhoben, wie er vom jeweiligen Beförderer angegeben wird. Bei Hin- und Rückfahrt mit Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise oder Rückreise zu einem anderen Bestimmungsort als dem Abgangsort der Hinreise wird für jede benutzte Strecke der Fahrpreis für einfache Fahrt berechnet. Für Inlandsfahrkarten für einzelne Beförderer können besondere Bestimmungen für die Berechnung gelten; sie sind in deren besonderen Beförderungsbedingungen enthalten Den Flexpreisen werden Entgelte (örtliche Zuschläge, Hafengebühren, usw.) hinzugerechnet, wie sie in den Besonderen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer enthalten sind. Die auf die Fahrpreise gewährten Ermäßigungen (einschließlich der Ermäßigungen für Kinder) gelten nicht für die zusätzlichen Entgelte, vorbehaltlich besonderer Beförderungsbedingungen der Beförderer. Die ausschließliche Nutzung ganzer Abteile ist zugelassen, sofern für alle Plätze im Abteil eine Fahrkarte gelöst wird. Nur die tatsächlich Reisenden haben Anspruch auf die ihnen zustehenden Ermäßigungen. Für die übrigen vorhandenen Plätze ist der volle Fahrpreis zu zahlen. Die Beförderer können derartige Nutzungen beschränken, ablehnen oder sie besonderen Bedingungen unterstellen. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 19 12.3 Fahrpreisermäßigung für Kinder Für die unentgeltliche Beförderung oder für die Gewährung der Fahrpreisermäßigung gelten für Kinder folgende Kinderaltersgrenzen: unentgeltliche Beförderung bis zum vollendeten – 6. Lebensjahr 1) für die belgischen, bulgarischen, dänischen2), deutschen2), finnischen, kroatischen, luxemburgischen, montenegrinischen, österreichischen2), schwedischen2), schweizerischen2), serbischen, slowakischen, slowenischen, tschechischen und ungarischen Strecken – 4. Lebensjahr 1) für die Strecken aller übrigen Beförderer. Kinder unter 12 Jahren zahlen den halben Fahrpreis für Erwachsene. Ermäßigung von 50% für alleinreisende3) Kinder bis zum vollendeten - 14. Lebensjahr für die montenegrinischen Strecken, die serbischen Strecken, die ungarischen Strecken sowie für die Seestrecken Niederlande/Belgien/Frankreich nach Großbritannien und von Frankreich nach Irland; - 15. Lebensjahr für die deutschen2), österreichischen2), slowakischen und tschechischen Strecken; - 16. Lebensjahr für die britischen2),dänischen2), nordirischen, irischen2), norwegischen2), schwedischen2) und schweizerischen2) Strecken; - 17. Lebensjahr für die finnischen Strecken; - 12. Lebensjahr für die Strecken aller übrigen Beförderer2). Familienkinder-Regelung: Kinder/Enkelkinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre werden in Begleitung von mindestens einem eigenen Eltern-/ Großelternteils oder deren Lebenspartner unentgeltlich befördert, wenn von diesen Fahrkarten zum Flexpreis (mit/ohne BahnCard/ RAILPLUS-Rabatt) oder den Sparpreis Europa-Angeboten (mit/ohne BahnCard-Rabatt) im Vorverkauf erworben und die Zahl der Kinder vor Reiseantritt in der Fahrkarte des begleitenden Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner eingetragen wurde. Beim Erwerb einer Fahrkarte zum Sparpreis Europa muss für die unentgeltlich mitreisenden Kinder ebenfalls ein Kontingent in der gleichen Preisstufe verfügbar sein. Die SCIC-SB (Tfv 711) können zu bestimmten Angeboten abweichende Regelungen enthalten. Kinderermäßigung und Mitfahrerrabatt können nicht miteinander kombiniert werden. Eine Fahrkarte kann für maximal 5 Personen ausgestellt werden. Für die Anwendung der Bestimmungen für Reisen von Kindern ist das Lebensalter am Tage des Reiseantritts, bei Hin- und Rückfahrt das Alter am Tag beim Antritt der Hinfahrt maßgebend. Für die unentgeltliche Beförderung von Kindern ist die Fahrkarte der Begleitperson maßgebend. Für Gruppenreisen gelten die Bestimmungen in Nr. 12.4. 1) 2) 3) Wird für diese Kinder ein besonderer Platz beansprucht, so ist der ermäßigte Fahrpreis für Kinder zu bezahlen. Einschließlich der in den NRT einbezogenen Beförderer. Gilt auch für Kinder, die nicht von mindestens einem eigenen Eltern-/Großelternteil begleitet werden. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 20 12.4 Fahrpreisermäßigung für Gruppen Ein Anspruch auf die Beförderung als Reisegruppe besteht nur, wenn es dem Beförderer möglich ist, die Gruppe in den fahrplanmäßigen Zügen, Schiffen oder Bussen unterzubringen. Eine Ermäßigung für Gruppen wird gewährt, wenn der ermäßigte Fahrpreis für mindestens 6 Erwachsene gezahlt wird. Zwei Kinder zählen als ein Erwachsener. Die Gruppe muss von einem Reiseleiter begleitet werden. Dieser ist neben der Beachtung der Weisungen, die ihm von den beteiligten Beförderern erteilt werden, auch für das richtige Verhalten der Gruppenmitglieder verantwortlich. Die zu einer Gruppe gehörenden Personen müssen auf der ganzen Strecke gemeinsam in denselben Zügen, Schiffen oder Bussen reisen, für die die Reservierung vorgenommen wurde. Die Beförderer behalten sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Abschnitts für bestimmte Zeiträume und für bestimmte Züge, Schiffe oder Busse außer Kraft zu setzen. 12.4.1 Anmeldung Im internationalen Verkehr besteht für Gruppen Reservierungspflicht. Gruppenreisen können 12 Monate vor dem ersten Reisetag angemeldet werden. Bei gleichzeitiger Anmeldung für Hin- und Rückfahrt ist der Tag der Hinfahrt für die Frist maßgebend. Die Anmeldung muss mindestens 30 Tage vor Reisebeginn beim Beförderer am Abgangsort vorliegen. Spätere Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn es den Beförderern noch möglich ist, die Beförderung sicherzustellen. Aus der Anmeldung muss der gesamte Verlauf der Reise ersichtlich sein (z.B. Benutzung von Liege- oder Schlafwagen, Bus und Schiff). Spätere Anmeldungen sind zu berücksichtigen, wenn es dem Beförderer noch möglich ist, die Beförderung sicherzustellen. Die Anmeldung der Gruppe muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung der Gruppe, - den vollständigen Reiseweg mit den Daten der zu benutzenden Züge (bzw. Schiffe oder Busse), - die genaue Anzahl der Teilnehmer, - die Platzkategorie, - eventuelle Bestellung einer Verpflegung, - wenn möglich den Namen des Reiseleiters, - ggf. die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers. Bei Reservierungsaufträgen ist anzugeben, bei welcher Stelle die Gruppenfahrkarte gelöst werden soll. Die Plätze werden frühestens 3 Monate vor dem ersten Reisetag zugeteilt. Für Sitzplatzreservierungen nachträglich hinzu gebuchter Personen ist pro Person zusätzlich das Reservierungsentgelt gem. Nr. 8.2 zu zahlen. Für die Nutzung von Globalpreiszügen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 21 12.4.2 Bestellung der Fahrkarten, Anzahlung Die Bestellung der Fahrkarten muss mindestens 24 Stunden vor der Zahlungsfrist (3 Tage) erfolgen und folgende Angaben enthalten: - die Bezeichnung der Gruppe, - den vollständigen Reiseweg und das Datum der Abfahrt, - die Gesamtzahl der Teilnehmer und - die Anzahl der Erwachsenen, - die Anzahl und das Alter der Teilnehmer, die das Alter von 17 Jahren noch nicht erreicht haben, - den Namen des Reiseleiters, - ggf. die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers. Der Veranstalter ist für die Richtigkeit der in der Bestellung enthaltenen Angaben verantwortlich. Spätestens mit Bestellung der Fahrkarten ist eine Anzahlung in Höhe von 50 € zu leisten. Ausgenommen davon sind Strecken mit Globalpreissystem und Entgelte für Reservierungen. 12.4.3 Fahrkarten Soweit in den anzuwendenden Tarifen nichts anderes bestimmt ist, wird für die Gruppe entweder eine Gruppenfahrkarte für den gesamten Reiseweg oder eine Gruppenfahrkarte je Beförderer ausgegeben (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise). Eine internationale Gruppenreise muss – unter Anrechnung der Anzahlung - spätestens 3 Tage vor der Abfahrt vollständig bezahlt sein, sofern der ausstellende Beförderer keine besonderen Regelungen vorsieht. Bei der DB muss eine Gruppenfahrkarten unter Anrechnung der Anzahlung bereits 7 Tage vor Abfahrt bezahlt sein. Der Gruppenleiter erhält grundsätzlich für den gesamten in der Anmeldung aufgeführten Reiseweg (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise) eine Gruppenfahrkarte. Die Gruppenteilnehmer erhalten jeder eine Teilnehmerkarte. 12.4.4 Berechnung der Fahrpreise Als Grundlage für die Berechnung des Beförderungspreises gilt die Entfernung für Einzelreisende, auch wenn diese über einen Wahlweg lautet. Die Fahrpreise für Erwachsene werden für die Strecken der Deutschen Bahn nach den Bestimmungen des BB Personenverkehr für das Angebot Gruppe&Spar, für die Strecken der ausländischen Beförderer gemäß Nr. 12.2 unter Anwendung der Ermäßigungssätze nach Nr. 12.4.6 berechnet oder - aufgrund abweichender Ermäßigungssätze in den „SCICSonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland (SCIC-SB) - diesen entnommen und entsprechend ermittelt. Wenn auf Grund der Gruppengröße besondere Maßnahmen erforderlich sind, werden diese von den beteiligten Beförderern mitgeteilt. Für bestimmte Verbindungen gelten Globalpreise, die den Regelungen des jeweiligen Beförderers unterliegen. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 22 12.4.5 Ermäßigungssätze für Gruppen Die Ermäßigungssätze für Gruppen sind in der folgenden Tabelle angegeben. Beförderer ATTICA/ Patras/Ancona/Igoumenitsa Bari/Igoumenitsa/Patras Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien (Bahnstrecken der Trenitalia) Montenegro Kasachstan Kroatien Lettland Litauen 2) Luxemburg Mazedonien Moldawien Montenegro Niederlande Norwegen Österreich Polen Rumänien Russland Schweden 3) Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine 4) Ungarn Weißrussland 1) 2) 3) 4) Gruppen in Regelzügen oder Linienschiffen Zahl der Ermäßigungen erwachsenen Teilnehmer Allgemeiner NRT-Verkehr Bi-/multilaterale Sonderregelung für bestimmte Verkehre Einfache Hin- und Fahrt Rückfahrt % % % 6 und mehr 20 20 6 und mehr 30 30 6 und mehr 35 35 6 und mehr 30 30 6 und mehr 20 20 6 und mehr 20 20 1) 1) 10 und mehr 30 30 6 und mehr 30 30 6 und mehr 20 20 6 und mehr grenzüberschreitend:20; Regio: ab 10 Regional-Züge:20; Fernverkehr: IRT-Preis 6 und mehr 35 35 6 und mehr 35 35 6 und mehr 40 40 6 und mehr 20 20 6 und mehr 25 25 6 und mehr 30 30 6 und mehr 30 30 6 und mehr 30 30 6 und mehr 35 35 6 und mehr 30 30 6 und mehr 20 20 6 und mehr 30 30 6 und mehr 20 20 6 und mehr 35 35 6 und mehr 35 35 6 und mehr 0 0 6 und mehr 30 30 6 und mehr 30 30 6 und mehr 35 35 6 und mehr 30 30 6 und mehr IRT-Preis IRT-Preis 6 und mehr 30 30 6 und mehr 30 30 6 und mehr 20 20 6 und mehr 30 30 6 und mehr 20 20 1) 50 50 grenzüberschreitend: 30 50 50 50 40 50 30 50 50 60 - Ermäßigungen gelten nicht in bestimmten TGV-Zügen und an bestimmten Tagen, die in den Fahrplanunterlagen der SNCF dargestellt sind. Gruppenreisen werden nicht im Expressbus Saarbrücken – Luxemburg anerkannt Einschließlich der von den SBB vertretenen privaten Beförderern Einschließlich der GYSEV/ROeEE SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 23 12.4.6 Kinderermäßigung Kinder als Teilnehmer einer Gruppe zahlen die Hälfte des ermäßigten Fahrpreises für Erwachsene. Dabei finden die die Kinderaltersgrenzen nach 12.3 Anwendung. Auf deutschen Strecken werden Kinder bis einschließlich 5 Jahre unentgeltlich befördert, wenn für sie keine eigenen Plätze beansprucht werden. Bei Globalpreisangeboten können jedoch besondere Regelungen gelten. 12.4.7 Ausschließliche Nutzung eines Abteils Wird die ausschließliche Nutzung eines oder mehrere ganzer Abteile gewünscht, muss die Gruppenfahrkarte für die Gesamtzahl der in dem oder den Abteilen vorhandenen Plätze ausgestellt werden. 12.4.8 Umtausch und Erstattung von Gruppenfahrkarten Bei internationalen Gruppenfahrkarten (Inlandsfahrkarten für Gruppen) sind Umtausch und Erstattung bis 7 Tage vor Abfahrt gegen Zahlung folgender Entgelte möglich: - 36 € (bei Vollstorno) - 6 € pro Teilnehmer bei Rücktritt einzelner Teilnehmer, höchstens 36 € (bei Teilstorno), für Reisetage ab 11. Dezember 2016: 19€. - 17,50 (bei Umtausch). Für Reisetage ab 11. Dezember 2016: 19€ (bei Umtausch) Bei Gruppenfahrkarten „Gruppe&Spar 30/40/50/60/70“ sind Umtausch und Erstattung von Fahrkarten bis 7 Tage vor Fahrtantritt gegen Zahlung eines Entgelts von 36 € möglich. Der Rücktritt einzelner Teilnehmer ist nur möglich, wenn hierdurch der Gruppenstatus der verbleibenden Teilnehmer nicht berührt wird. Gruppenfahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse können nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Platzreservierung umgetauscht oder erstattet werden. 12.5 bleibt frei SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 24 12.6 BahnCard/RAILPLUS 12.6.1 Berechtigte Inhaber einer BahnCard (alle Typen der BahnCard 25, 50, 100) mit dem Aufdruck „RAILPLUS“ oder Inhaber einer separaten RAILPLUS-Karte bzw. auch nationale Ermäßigungskarte eines anderen Beförderers in Kombination mit RAILPLUS. Für die Ausgabe und Nutzung der BahnCard/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards“ der BB Personenverkehr. Darüber hinaus können die SCIC-IRT und SCIC-SB (Tfv 711) abweichende Regelungen enthalten. 12.6.2 Geltungsdauer der BahnCard/RAILPLUS Die Geltungsdauer der BahnCard/RAILPLUS beträgt ein Jahr. Wird die RAILPLUS - Karte zu einer nationalen Berechtigungskarte ausgegeben, darf die Geltungsdauer nicht länger sein, als auf der nationalen Berechtigungskarte angegeben. Bei nationalen Berechtigungskarten, die länger als ein Jahr gelten, regelt der ausgebende Beförderer im eigenen Ermessen die Geltungsdauer der RAILPLUS - Karte. Der erste und letzte Tag der Geltungsdauer werden auf der RAILPLUS – Karte angegeben. 12.6.3 Preis Der Preis der BahnCard/RAILPLUS ist in den BB Personenverkehr festgelegt. 12.6.4 Fahrpreisermäßigungen Gegen Vorlage einer BahnCard/RAILPLUS wird für die deutsche Strecke eine Ermäßigung nach den BB Personenverkehr und für die ausländische Strecke eine Ermäßigung von 25% auf den NRT-Preis für die Wagenklasse gewährt, für die die BahnCard eine Rabattierung gem. BB Personenverkehr gewährt. Eine BahnCard25/50/100 /RAILPLUS berechtigt zur Inanspruchnahme des RAILPLUS-Rabatts für Fahrkarten der 2. Wagenklasse; eine BahnCard25/50/100 /RAILPLUS 1. Klasse berechtigt zur Inanspruchnahme des RAILPLUS-Rabatts für Fahrkarten beider Wagenklassen. Gegen Vorlage einer RAILPLUS-Karte werden folgende Fahrkarten mit einer Ermäßigung von 25% ausgegeben: - durchgehende NRT-Fahrkarten für grenzüberschreitende Reisen nach einem Zielland, dessen Beförderer am Angebot RAILPLUS beteiligt ist, - Inlandsfahrkarten für die Strecken der beteiligten Beförderer im Anschluss an • IRT-Angebote (Globalpreise) • höhere nationale Ermäßigungen • sonstige Beförderer-Angebote, soweit sich aus der Kombination der Fahrkarten eine internationale (grenzüberschreitende) Reise ergibt. Der Reisende hat die internationale Reise bei der Fahrkartenkontrolle anhand der Fahrkarten für die Vor- bzw. Nachläufe zur ermäßigten RAILPLUS-Strecke nachzuweisen. Die Ermäßigung wird auf den gewöhnlichen NRT-Fahrpreis gewährt. Auf den Fahrkarten wird als Ermäßigungsgrund "RAILPLUS" eingetragen. Die Kombination von „Kinderermäßigung und RAILPLUS-Ermäßigung“ ist ausgeschlossen. Die Ermäßigung kann auch nur bestimmten Zielgruppen gewährt werden. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 25 12.6.5 IRT-Preise, Zuschläge, Reservierungsentgelt In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystemen (z.B. X 2) erhalten Inhaber einer RAILPLUS-Karte Ermäßigungen gem. der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers. Zuschläge, Bett- und Liegeplatzzuschläge für die Benutzung bestimmter Züge und Wagen sowie die tarifmäßigen Reservierungsentgelte sind in voller Höhe zu zahlen. 12.6.6 Benutzung der BahnCard/RAILPLUS und der RAILPLUS - Karte Die BahnCard/RAILPLUS oder die RAILPLUS - Karte ist auf den Namen des Inhabers ausgestellt und nicht übertragbar. Die BahnCard/RAILPLUS oder die RAILPLUS - Karte ist auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Zusätzlich kann ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) gefordert werden. 12.6.7 Unregelmäßigkeiten Als Reisender ohne gültige Fahrkarte wird angesehen, wer - keine gültige BahnCard/RAILPLUS oder RAILPLUS – Karte und/oder - ggf. keine gültige nationale Berechtigungskarte vorzeigen kann. In diesen Fällen gelten die nationalen Regelungen des jeweiligen Beförderers zur Nacherhebung des Fahrpreises an Bord der Züge für ihren Streckenteil, sofern in den SCICSB nichts anderes festgelegt ist. Ein Anspruch auf Erstattung der nachgezahlten Beträge wegen fehlender RAILPLUSKarte analog Nr. 9.7 besteht nicht. 12.6.8 Rücknahme und Erstattung der RAILPLUS-Karte Für die BahnCard/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards“ der BB Personenverkehr. Der Preis der im Ausland ausgegebenen RAILPLUS - Karte wird grundsätzlich nicht erstattet. Die beteiligten Beförderer können im Einzelfall eine volle oder teilweise Erstattung vorsehen (z. B. Todesfall des RAILPLUS - Karteninhabers). 12.6.9 Verlust oder Diebstahl Bei Verlust oder Diebstahl der BahnCard/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards“ der BB Personenverkehr. Bei Verlust oder Diebstahl der im Ausland ausgegebenen RAILPLUS - Karte sind Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen. 12.6.10 Geltungsdauer der Fahrkarten Die auf der Basis einer BahnCard/RAILPLUS oder RAILPLUS - Karte ausgegebenen Fahrkarten haben die übliche Geltungsdauer wie Fahrkarten des internationalen oder nationalen Verkehrs. Die Geltungsdauer darf jedoch nicht über die der BahnCard/RAILPLUS oder der RAILPLUS - Karte hinausgehen. 12.6.12 Streckenwechsel, Klassenwechsel Streckenwechsel und Klassenwechsel sind in der Regel zugelassen. Voraussetzung für einen Klassenwechsel ist der Besitz einer BahnCard 25/50/100/RAILPLUS 1. Klasse. Es wird jeweils der Unterschied zwischen den ermäßigten Fahrpreisen erhoben. Die Beförderer können in den jeweiligen Beförderungsbedingungen abweichende Regelungen vorsehen. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 26 12.6.13 Beförderer, die eine RAILPLUS – Ermäßigung gewähren: Beförderer Anerkennung "Incoming" Verkauf "Outgoing" BDZ CD CFL CFR Calatori CIE CP DB DSB Attica Group HZ LG LDZ MAV/GYSEV MZ NSB *1 ÖBB TRAINOSE PKP Intercity RENFE SBB/CFF Zielgruppe: (Erwachsene, Junior, Senior) alle alle alle alle Senior Junior, Senior alle alle alle alle alle alle alle alle Junior, Senior alle alle alle Junior, Senior alle X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X SJ SNCB/NMBS SNCF Junior, Senior alle alle X X X alle alle alle alle alle alle alle alle X X X X X X X X SV (ehem. ZS) SZ Trenitalia VR ZPCG ZFBH ZRS ZSSK 1 in Verbindung mit einer eigenen Grundkarte In-karta/RAILPLUS BahnCard WILDCARD, WUNDERCARD (Adria-Linien) X X X X X X X X X X X X Junior, Senior X X Junior, Senior X X X X X START Klub VORTEILScard; ÖsterreichCard IRT-Preis Generalabonnement; Halbtaxabonnement IRT-Preis Inhaber einer „Carte Jeune“ „Carte senior+“; nur in NRT-Zügen IRT-Preise: Carta d’Argento/Verde außer den Privatbahnen Zillertalbahn und Montafoner Bahn, die keine RAILPLUS-Ermäßigung gewähren SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 27 Tfv 701/1 12.7 Großkunden-Rabatt (Key Account Ticket) 12.7.1 Allgemeines Großkunden (Firmen, Behörden etc.) mit erheblichen Umsätzen an Bahnwerten pro Jahr erhalten beim Kauf von durchgehenden internationalen Fahrkarten für einfache Fahrt sowie für Hin- und Rückfahrt auf den Strecken der am Angebot beteiligten Beförderer ermäßigte Fahrkarten. 12.7.2 Berechtigte Jedermann, der mit der DB Fernverkehr AG ein Großkunden-Abkommen geschlossen hat ist zum Erwerb ermäßigter Fahrkarten berechtigt. "Key Account Tickets" sind nicht an Dritte übertragbar. 12.7.3 Beteiligte Beförderer und Fahrpreisermäßigung Folgende Beförderer erkennen Key Account Tickets an: Beförderer CFL DB (auch im IC Bus) DSB NS ÖBB SNCB SBB Ermäßigung auf den Normalpreis/Flexpreis (in %) 10 10 10 10 10 10 10 Anerkennung (Incoming) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Verkauf (Outgoing) Nein Ja Nein Ja Ja Ja Nein Die Ermäßigung wird auf den gewöhnlichen Fahrpreis für einfache Fahrt gewährt. 12.7.4 Geltungsdauer Die Key Account Tickets haben die gleiche Geltungsdauer wie Fahrkarten des internationalen Verkehrs. 12.7.5 Zuschläge, Reservierungsgebühr Zuschläge für die Benutzung bestimmter Züge und Wagen sowie die tarifmäßigen Reservierungsgebühren sind in voller Höhe zu zahlen. 12.7.6 Zugelassene Züge Das Angebot ist grundsätzlich in allen Zügen zugelassen. Für Züge mit Globalpreissystem gelten besonderen Angebotsbedingungen. 12.7.7 Ausgabe von ermäßigten Fahrkarten Es werden folgende Key Account Tickets ausgegeben: - durchgehende internationale Fahrkarten und daran anschließende Inlandsfahrkarten - Inlandsfahrkarten für die Strecken der beteiligten Beförderer im Anschluss an • IRT - Preisangebote, • höhere nationale Ermäßigungen, • sonstige Bahnangebote, soweit sich aus der Kombination der Fahrkarten eine internationale (grenzüberschreitende) Reise ergibt. Der Reisende hat die internationale Reise bei der Fahrkartenkontrolle anhand der Fahrkarten für die Vor- bzw. Nachläufe zur ermäßigten KAT-Strecke nachzuweisen. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 28 12.7.8 Streckenwechsel, Klassenwechsel Bei Wechsel der Klasse der Zugkategorie oder der Strecke wird jeweils der Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen erhoben. Beim Zugverkauf wird der Unterschied gemäß Bordtarif erhoben. 13 Rückgabe, Umtausch und Erstattung (Ergänzung zu Punkt 4.2.4 GCC-CIV/PRR) 13.1 Rückgabe Die Rückgabe einer Fahrkarte kann nur bei der Ausgabestelle und nur vor dem 1. Geltungstag erfolgen. Bei Fahrkarten zum „Flexpreis“ wird der gezahlte Fahrpreis unentgeltlich erstattet. Für besondere Angebote können besondere Rückgabebestimmungen gelten, die dann in den SCIC-SB beim jeweiligen Verkehr/Angebot genannt sind. Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Platzreservierung zurückgegeben werden. 13.2 Umtausch Der Umtausch einer bereits ausgegebenen Fahrkarte gegen eine andere Fahrkarte erfolgt gegen Rückzahlung des Minder- bzw. Zahlung des Mehrbetrages grundsätzlich nur bis zu dem Tag, der dem 1. Geltungstag der Fahrkarte voraus geht. Ab dem 1. Geltungstag ist ein Umtausch nur unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts von 17,50 € möglich. Für besondere Angebote können besondere Umtauschbestimmungen gelten, die dann in den SCIC-SB beim jeweiligen Verkehr/Angebot genannt sind. Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Platzreservierung umgetauscht werden. 13.3 Erstattung 13.3.1 Allgemeines Ab dem 1. Geltungstag wird bei der DB der Preis einer Fahrkarte (Beförderungsausweises) ganz oder teilweise erstattet, wenn die Fahrkarte nicht oder nur teilweise benutzt wurde. Die Nichtbenutzung oder die teilweise Nichtbenutzung muss auf der Fahrkarte bestätigt werden, ggf. auch vor dem 1. Geltungstag. Wenn die Fahrkarten keinen Vermerk über die volle oder teilweise Nichtbenutzung tragen, müssen dem Erstattungsantrag entsprechende Beweisstücke vorgelegt werden (ärztliche Atteste, neue Fahrkarten, die anstelle der nicht benutzten gekauft wurden, usw.). Die Beförderungsbedingungen der beteiligten Beförderer können die Erstattung für bestimmte Angebote oder der Zuschläge für Sitz-, Bett- und Liegeplätze ausschließen oder sie besonderen Bedingungen unterwerfen. Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Platzreservierung erstattet werden. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 29 13.3.2 Beantragung und Behandlung der Erstattungsanträge (Ergänzung zu Punkten 9 und 10 GCC-CIV/PRR) Es gelten die Bestimmungen der GCC-CIV/PRR. Erstattungsanträge sind spätestens 1 Monat nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarten mit den Originalbeförderungsausweisen beim ausgebenden Unternehmen einzureichen. Die Erstattungsanträge werden spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Antrages und der vom Reisenden einzureichenden Beweisstücke bearbeitet. 13.3.3 Erstattungsentgelt Vom Erstattungsbetrag kann ein fester oder ein veränderlicher Betrag abgezogen werden. Die Höhe dieses Betrages wird von dem erstattenden Beförderer festgesetzt. Bei der DB beträgt das Bearbeitungsentgelt für Erstattungen 17,50 €. 14 Besondere Bedingungen für die Mitnahme von Handgepäck (Ergänzung zu Punkt 6.1 GCC-CIV/PRR) 14.1 Allgemeines Jeder Reisende darf in der Regel nicht mehr als drei leicht tragbare Gegenstände als Handgepäck mitnehmen, soweit sie über und unter dem Sitzplatz verstaut werden können. Sperrige Gegenstände (Skier, Musikinstrumente, Kinderwagen usw.) sind nur zugelassen, wenn im Zug geeignete Abstellmöglichkeiten vorhanden sind. Sie sind ggf. zu zerlegen, zu falten oder zu verpacken. Surfbretter sind als Handgepäck nicht zugelassen. 14.2 Handgepäck im Verkehr mit den GUS-Staaten und den Baltikum 14.2.1 Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen, wenn keine Zoll- oder Verwaltungsvorschriften entgegenstehen. Das Gesamtgewicht, das unentgeltlich befördert wird, darf 36 kg bei Erwachsenen und 15 kg bei Kindern bis zu 12 Jahren nicht übersteigen. Das einzelne Handgepäck darf in der Summe der Abmessungen 200 cm (z. B. 100x40x60 cm) nicht überschreiten. Wünscht ein Reisender in einem Abteil des Schlafwagens allein zu bleiben, kann die Eisenbahn diesem Wunsch entsprechen, wenn die übrigen Plätze im Abteil frei sind. Der Reisende hat in diesem Fall den Fahrpreis und den Bettpreis der entsprechenden Klasse für alle im Abteil vorhandenen Plätze zu bezahlen. Der Reisende hat dann das Recht, für jeden bezahlten Platz Handgepäck bis zu einem Gewicht von 36 kg unentgeltlich mitzunehmen. 14.2.2 14.2.3 Die als Handgepäck mitgeführten Gegenstände sind vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Er haftet für Schäden, die aus der Mitnahme von Handgepäck entstehen, sofern er nicht beweist, dass die Schäden auf ein Verschulden der Eisenbahn oder eines Dritten zurückzuführen sind. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 30 14.2.4 Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden: a) Gegenstände, die Wagen, die Mitreisenden oder ihre Sachen beschädigen oder verunreinigen, b) feuergefährliche, leicht entzündbare, selbstentzündliche, explosionsgefährliche, ätzende, radioaktive und giftige Stoffe, c) geladene Schusswaffen, d) ansteckungsgefährliche oder übel riechende Gegenstände, e) Gegenstände, deren Beförderung nach Zoll- oder anderen Vorschriften verboten ist, f) lebende Tiere. Der Reisende haftet für jede Übertretung der Bestimmungen und muss ggf. einen der Eisenbahn entstandenen Schaden ersetzen. Ansonsten gelten die entsprechenden Regelungen gem. SCIC-EWT (siehe Anlage 3). 15 Mitnahme von Fahrrädern (Ergänzung zu Punkt 6.5 GCC-CIV/PRR) 15.1 Allgemeines Lassen die Beförderer die Mitnahme von Fahrrädern zu, gelten die nachstehenden Bedingungen. Die Fahrplanunterlagen der Beförderer legen die Züge fest, in denen die Mitnahme möglich ist. Das ist nur der Fall, wenn Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Diese Fahrradstellplätze werden durch Piktogramme an den Wagen bzw. – wenn vorhanden – durch Wagenstandsanzeiger am Gleis angezeigt. Grundsätzlich besteht für die Fahrradmitnahme eine Reservierungspflicht. Dann ist ein Reservierungsbeleg für den Fahrradstellplatz erforderlich. Ausnahmsweise ist die Mitnahme von Fahrrädern ohne Stellplatzreservierung möglich, wenn auf der gesamten vorgesehenen Strecke entsprechende Kapazitäten frei sind und das Zugpersonal es gestattet. Für die Reservierung von Fahrradstellplätzen bei der DB gilt darüber hinaus Nr. 8.5. 15.2 Bedingungen Die Mitnahme eines Fahrrades setzt voraus, dass der Reisende eine Internationale Fahrradkarte und gegebenenfalls ein am Fahrrad anzubringender Fahrradbeleg mit Angabe der zugehörigen Fahrradkarte gelöst hat. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Reisende einen Beförderungsausweis für dieselbe Strecke besitzt. 15.3 Bedingungen zur Mitnahme Zur Mitnahme sind zugelassen: handelsübliche, zweirädrige, einsitzige Fahrräder handelsübliche Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor ohne Nummernschild, wobei die Batterien während der Mitnahme im Zug am Fahrrad fest eingebaut sein müssen zusammenklappbare Fahrradanhänger für den Transport von Kindern oder Lasten zweisitzige Tandems, Liegeräder, Dreiräder und andere FahrradSonderausführungen Für die Mitnahme ist grundsätzlich eine Stellplatzreservierung erforderlich, bei Sonderausführungen können auch mehrere Internationale Fahrradfahrkarten bzw. Stellplatzreservierungen verlangt werden. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 31 Je nach Fahrradausführung ist die Reservierung bzw. Zuteilung von ein oder zwei Stellplätzen erforderlich. Ein Stellplatz ist vorgesehen für: ein handelsübliches Fahrrad oder ein zweisitziges Tandem oder ein Liegerad Zwei Stellplätze sind erforderlich für: ein handelsübliches Fahrrad mit Fahrradanhänger oder ein Dreirad. Für die Unterbringung von Fahrrad-Sonderausführungen können – nach Maßgabe des Beförderers – weitere Stellplätze erforderlich sein. Die Beförderer können bestimmte Fahrradausführungen ausschließen. Gegebenenfalls können nur gefaltete Fahrräder zugelassen sein (siehe dazu Liste in Nr. 15.9). 15.4 Verladung Das Fahrrad ist selbst zu verladen. Dies gilt für den Abgangs-, Umsteige- und Bestimmungsbahnhof. Das Gepäck am Fahrrad ist vor der Befestigung des Fahrrades in der Fahrradhalterung bzw. nach dem Abstellen im dafür vorgesehenen Bereich vom Fahrrad abzunehmen. 15.5 Zollrechtliche Bestimmungen Soweit zollrechtliche Vorschriften bei der internationalen Reise Anwendung finden, sind aus zollrechtlichen Gründen der Name und die Adresse des Reisenden auf der Internationalen Fahrradkarte und dem Fahrradbeleg zu vermerken. Der Erstere ist zu unterschreiben und der Zweite am Fahrrad zu befestigen. 15.6 Beförderungsentgelt Der Preis einer Internationalen Fahrradkarte beträgt 10 € pro einfache Fahrt. Für Kinderfahrräder und Fahrräder für Gruppen werden keine Ermäßigungen gewährt. 15.7 Umtausch, Erstattung Unbenutzte Internationale Fahrradkarten können nur durch den ausstellenden Beförderer und nur gegen Vorlage der zugehörigen Fahrkarte des Reisenden vor dem ersten Geltungstag umgetauscht werden. Bei der DB sind Umtausch und Erstattung bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag kostenfrei möglich. Ab dem ersten Geltungstag werden unbenutzte Internationale Fahrradfahrkarten gegen ein Bearbeitungsentgelt von 17,50 € umgetauscht bzw. erstattet. Der Umtausch bzw. die Erstattung teilweise nicht benutzter internationaler Fahrradkarten ist ausgeschlossen. 15.8 Haftung für mitgenommene Fahrräder Die Beförderer haften für mitgenommene Fahrräder nur im Rahmen der Beförderung von Handgepäck (Art. 33 – 35 CIV). Der Reisende hat deshalb sein Fahrrad selbst gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern, und gegebenenfalls zu versichern. Für vom Reisenden am Fahrrad belassenes Gepäck haftet der Beförderer nicht. Dies gilt auch für am Fahrrad befindliche nicht fest verbundene Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Trinkflaschen, Fahrradluftpumpe, Geschwindigkeitsmesser, Fahrradcomputer usw. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 32 15.9 Teilnehmende Beförderer Folgende Beförderer lassen die Fahrradmitnahme in ihren Zügen zu: Beförderer (Carriercode) Verkauf des internationalen Fahrradfahrausweises (aktive Teilnahme am Angebot) CD CFL DB Ja Ja Ja Anerkennung der internationalen Fahrradfahrausweise (passive Teilnahme am Angebot) Ja Ja Ja DSB HZ MAV/GYSEV NS Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja ÖBB Ja Ja PKP*) Ja*) Ja*) SBB/CFF Ja Ja SNCB/NMBS Ja Ja SV Ja Ja SZ (ehem. ZS) Ja EuroCity-Züge Ja der DB-ÖBB Kooperation über den Brenner ZSSK Ja Ja Ja AusgeBesonderheiten schlossene Fahrradtypen S-Pedelecs Liegeräder Fahrräder mit Verbrennungsmotor, Fahrradanhänger, Kastenfahrräder Tandem, S-Pedelecs Für Züge im Fernverkehr besteht Reservierungspflicht. Für Züge im Fernverkehr besteht Reservierungspflicht. Für Tandems sind zwei Fahrradkarten erforderlich. Nur in folgenden Zügen: - EC 40 - 47, - EC 110/111 - EC 131/130 - EN 446/447 Die internationale Fahrradfahrkarte gilt auch bei allen dem NRT angeschlossenen schweizerischen Privatbahnen. Reservierungspflicht auf der Relation Brüssel – Basel SBB. Regionale Züge nur wenn freie Kapazität Nur im Zug 270/271, Reservierung erforderlich; im Binnenverkehr nur, wenn es freie Plätze gibt Für den Fahrradstellplatz besteht Reservierungspflicht. Ja *) Die Polnischen Eisenbahnen (PKP) erkennen auf Grund eines bilateralen Abkommens mit der Deutschen Bahn AG (DB) die Internationale Fahrradkarte in den Berlin – Warszawa – Expresszügen (mit Vor- und Nachlauf) sowie bei Nutzung regionaler Angebote gem. SCIC-NRT/DB Regio, 701/4 an. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 33 16 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren 16.1 Bedingungen 16.1.1 Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. 16.1.2 Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. 16.1.3 Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden nicht mitgenommen werden. Des Weiteren sind diese Blindenführ- und Begleithunde vom Maulkorbzwang ausgenommen. 16.1.4 Im Verkehr von und nach Nordirland und der Republik Irland sind Tiere (ausgenommen Blinden- und Begleithunde, siehe 17.1.2) nicht zugelassen. Besonderheiten bei bestimmten Verkehren zur Mitnahme von Hunden sind in den SCICSB geregelt. 16.2 Beförderungsentgelt 16.2.1 Kleine Haustiere nach Nr. 16.1.1. sowie Blinden- und Begleithunde werden unentgeltlich befördert. Für Hunde nach Nr. 16.1.2 wird eine Fahrkarte zur Hälfte des Flexpreises 2. Klasse für Erwachsene ausgegeben, unabhängig davon, in welcher Klasse oder Leistungskategorie gereist wird. Besondere Zuschläge werden nicht erhoben. 17 Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität 17.1 Blinde Menschen und Blindenführhunde (Ergänzung zu Punkt 7.2. GCC-CIV/PRR) 17.1.1 Berechtigte Berechtigt sind blinde Reisende, die Inhaber eines gültigen in Deutschland ausgestellten Ausweises sind, aus dem die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung oder die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson hervorgeht. Folgende Ausweise werden anerkannt: Schwerbehindertenausweise, Ausweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. In den Ausweisen dürfen die Vermerke „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ oder „die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ und „B“ oder „BN“ nicht gelöscht sein. Außerdem muss bei Schwerbehindertenausweisen auf der Rückseite das Merkzeichen „BI“ eingetragen sein. Ein Blindenführhund wird unentgeltlich befördert auf den Strecken der DB zusätzlich zu einem Begleiter, auf den Strecken der übrigen Beförderer anstelle eines Begleiters. Ein blindes Kind unter sechs Jahren, das im Besitz einer Kinderfahrkarte ist, hat Anspruch auf eine gratis reisende Begleitperson. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 34 17.1.2 Fahrvergünstigungen Der Blinde zahlt den vollen Preis - oder gegebenenfalls - einen ermäßigten Preis, wenn tarifmäßige Voraussetzungen dafür vorliegen oder er einen sonstigen Anspruch darauf hat. Der Begleiter (Person bzw. Blindenführhund) wird unentgeltlich befördert. 17.1.3 Globalpreise, Aufpreise In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystem (z.B. Eurostar, TGV) erhalten sowohl der Behinderte mit Ausweis als auch sein Begleiter eine Ermäßigung entsprechend der geltenden Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers. Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden in voller Höhe erhoben. 17.1.4 Ausgabe der Fahrkarten Es werden internationale Hin- und Rückfahrkarten erstellt, die ausschließlich von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde und ab einem Bahnhof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben werden. Es liegt im Ermessen der Ausgabebahn, für Abzweig- oder Anschlussstrecken auch Inlandsfahrkarten für Hin- und Rückfahrt auszugeben. Auf den Fahrkarten der DB wird als Grund für die 100% Ermäßigung „Begleiter“ eingetragen. 17.1.5 Benutzung der Fahrkarten Der Blinde und sein Begleiter (Person bzw. Blindenführhund) müssen jeweils im Besitz einer Fahrkarte sein und zusammen in der gleichen Wagenklasse reisen. Der Blinde muss den Schwerbehindertenausweis (oder die entsprechende Bescheinigung) mit sich führen und in der Lage sein, sich ausweisen zu können. Der allein reisende Begleiter gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 35 17.1.6 Beförderer, die die Mitnahme einer kostenfreien Begleitperson bzw. kostenfreien Blindenführhundes gewähren: Attica BDZ CD CFL CFR Calatori OSE CIE CP DB DSB HZ MAV/GYSEV MZ Transport NS ÖBB PKP Intercity RENFE SBB/CFF SNCB/NMBS SNCF SZ StL SV (ehem. ZS) TI ZCG ZSSK 17.2 Rollstuhlfahrer 17.2.1 Berechtigte Attica Group S.A. (Superfast Ferries – Blue Star Ferries) Bulgarische Eisenbahnen Tschechische Bahnen Luxemburgische Eisenbahnen Rumänische Eisenbahnen Griechische Eisenbahnen Irische Eisenbahnen Portugiesische Eisenbahnen Deutsche Bahn AG Dänische Staatsbahnen Kroatische Eisenbahnen Ungarische Staatsbahnen einschließlich der im Datenaustausch mit Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen Mazedonische Eisenbahnen Transport Niederländische Eisenbahnen Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch mit Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen Polnische Staatsbahnen Spanische Eisenbahnen Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch mit der Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmer Belgische Eisenbahnen Französische Eisenbahnen Slowenische Staatsbahnen Stena Line – Hoek van Holland – Harwich Serbische Eisenbahn Italienische Staatsbahnen Eisenbahnen Montenegros Slowakische Bahnen Berechtigt sind Rollstuhlfahrer (Rollstuhlfahrer in diesem Sinne sind auch Kinder in speziellen Kinderwagen), die Inhaber eines gültigen in Deutschland ausgestellten Ausweises sind, aus dem die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung hervorgeht. Folgende Ausweise werden anerkannt: Schwerbehindertenausweise, Ausweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Ein Begleiter eines Kindes unter sechs Jahren, das einen Rollstuhl benötigt, das im Besitz einer Kinderfahrkarte ist, hat Anspruch auf eine gratis reisende Begleitperson. 17.2.2 Fahrvergünstigungen Der Rollstuhlfahrer zahlt den vollen Preis - oder gegebenenfalls - einen ermäßigten Preis, wenn tarifmäßige Voraussetzungen dafür vorliegen oder er einen sonstigen Anspruch darauf hat. Der Begleiter wird unentgeltlich befördert. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 36 17.2.3 IRT-Preise, Aufpreise In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystem (z.B. Eurostar, TGV) erhalten sowohl der Behinderte mit Ausweis als auch sein Begleiter eine Ermäßigung nach den geltenden Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers. Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden in voller Höhe erhoben. 17.2.4 Ausgabe der Fahrkarten Es werden internationale Hin- und Rückfahrkarten erstellt, die ausschließlich von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde und ab einem Bahnhof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben werden. Es liegt im Ermessen der Ausgabebahn, für Abzweig- oder Anschlussstrecken auch Inlandsfahrkarten für Hin- und Rückfahrt auszugeben. Auf den Fahrkarten der DB wird als Grund für die 100% Ermäßigung „Begleiter“ eingetragen. 17.2.5 Benutzung der Fahrkarte Der Rollstuhlfahrer und sein Begleiter müssen jeweils im Besitz einer Fahrkarte sein und gemeinsam in der gleichen Wagenklasse reisen. Der Rollstuhlfahrer muss den Schwerbehindertenausweis (oder die entsprechende Bescheinigung) mit sich führen und in der Lage sein, sich ausweisen zu können. Der allein reisende Begleiter gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. 17.2.6 Beförderer, die die Mitnahme einer kostenfreien Begleitperson gewähren: CD CFL DB DSB MAV-Start/GYSEV NS ÖBB SBB/CFF SNCB/NMBS SZ ZSSK SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 Tschechische Bahnen Luxemburgische Eisenbahnen Deutsche Bahn AG Dänische Staatsbahnen Ungarische Eisenbahnpersonenverkehr AG einschließlich der im Datenaustausch mit Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen Niederländische Eisenbahnen Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch mit Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch mit der Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmen Belgische Eisenbahnen Slowenische Staatsbahnen Slowakische Bahnen 37 18 Reisegepäck (Ergänzung zu Punkt 6 GCC-CIV/PRR) 18.1 Verbindungen Gepäckbeförderung besteht nach Österreich, der Schweiz und Italien. 18.2 Zugelassene Gegenstände Zur Beförderung als Reisegepäck sind Gegenstände bis zu 25 kg pro Gepäckstück zugelassen. Für die Beförderung von Reisegepäck nach Österreich gilt eine Gewichtsgrenze von 31,5 kg pro Gepäckstück. Diese müssen dem Reisezweck dienen und in Reisekoffern, Handkoffern, Reisetaschen, Schutzhüllen oder Schutztaschen verpackt oder in anderen Verpackungen dieser Art enthalten sein (Normalgepäck). Kartons und Kisten sind im internationalen Reisegepäckverkehr nicht zugelassen. Auch die Packmittel selbst werden als Reisegepäck befördert. Die Verpackung muss leicht erkennen lassen, dass es sich um Gegenstände handelt, die dem Reisezweck dienen. Außerdem muss sie so beschaffen sein, dass die Gepäckstücke schnell und ohne besonderen Aufwand abgefertigt und ladedienstlich behandelt werden können. Die Gegenstände dürfen die Maße 120 x 60 x 60 cm nicht überschreiten. Ferner ist zur Beförderung zugelassen (Sondergepäck): Kinderwagen/Kindersportwagen (zusammengeklappt und verpackt), Rollstühle ohne Hilfsmotor (zusammengeklappt), Ein oder mehrere Paar Ski (verpackt) nur nach Österreich: gewöhnliche zweirädrige Fahrräder verpackt Diese Gegenstände können vom gewöhnlichen Reisegepäck getrennt mit spezifischen Transportsystemen befördert werden. Insgesamt darf das aufgegebene Reisegepäck – Normal- und Sondergepäck – 3 Gepäckstücke je Reisenden nicht übersteigen; dies gilt nicht für Österreich und Italien. Die zur Beförderung zugelassenen Gegenstände dürfen nicht zusammengebunden sein. 18.3 Ausgeschlossene Gegenstände Gegenstände, die besonderem Beschädigungsrisiko ausgesetzt sind, z. B. Fernseher, Computer, Möbel Tiere, Pflanzen und verderbliche Lebensmittel Fahrräder mit Hilfsmotor, Tandems, Liegefahrräder, Dreiräder Bargeld, Wertpapiere, Edelsteine, Kunstwerke, Schmuck und Uhren Sprengstoff und Waffen und sonstige gefährliche Güter nach GGVSE/RID sowie BB Personenverkehr SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 38 18.4 Annahme und Beförderung des Reisegepäcks Reisegepäck kann nur per Hausabholung abgefertigt werden nach dem Bestimmungsort/-bahnhof, der in der vorgelegten Fahrkarte angegeben ist, dem endgültigen Bestimmungsortbahnhof, wenn der Reisende mehrere Fahrkarten für aufeinander folgende Strecken einschließlich Fahrkarten des Binnenverkehrs, die dem Beförderungsweg des Reisegepäcks entsprechen, vorlegen kann, oder einem Ort/Bahnhof, auf dem der Reisende die Fahrt unterbricht oder seinen Reiseweg verlässt, Voraussetzung ist in diesen Fällen, dass der Ort/Bahnhof für Reisegepäck zugelassen ist. Im Bereich der DB wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen Anschrift (Übergabestelle, z. B. Haus, Hotel) angenommen. Bei der Übergabe des Gepäcks an das abholende Unternehmen ist das Gepäckticket vorzulegen. Das Unternehmen handelt im Auftrag des Beförderers. Der Beförderer behält sich die Möglichkeit vor, das Reisegepäck über einen anderen als den vom Reisenden benutzten Weg zu befördern. Von dieser Bestimmung darf bei der Abfertigung von Reisegepäck von und nach der Schweiz abgewichen werden, indem das vereinfachte Verfahren der Zollerklärung für Reisegepäck angewendet wird. Nach diesem Verfahren können für den persönlichen Gebrauch des Reisenden bestimmte Gegenstände aufgegeben werden. Dazu hat der Versender eine Zollerklärung und eine Eisenbahnübernahmebestätigung auszufüllen, die jedem Gepäckstück beigefügt werden muss. Gepäckstücke mit fehlenden, falsch oder unvollständig ausgefüllten Zollerklärungen können nicht versendet werden. Die Zollbehörden sind berechtigt, das Reisegepäck für Stichproben zurückzuhalten. Innerhalb der Europäischen Union finden grundsätzlich keine Zollkontrollen statt. Die Frachtberechnung erfolgt nach Nr. 18.7, 18.9 und 18.11. Bei Vorlage eines Autozug-Beförderungsausweises kann Reisegepäck von und/oder nach anderen Bahnhöfen als den auf dem Beförderungsausweis angegebenen abgefertigt werden. Abgangs- und Bestimmungsbahnhof des Reisegepäcks müssen jedoch im gleichen Land wie der Abgangs- und Zielbahnhof des vom Reisenden benutzten Autozuges liegen. 18.5 Lieferfrist Die maximale Lieferzeit beträgt: vier Werktage für Österreich und die Schweiz, fünf Werktage die Region Südtirol in Italien sechs Werktage für die restlichen Regionen in Italien. Der Samstag zählt dabei nicht als Werktag. Der Abholtag zählt nicht zur Laufzeit. Je nach Lage des Zielortes im Zielland kann die Laufzeit geringer sein. 18.6 Hausabholung und Hauszustellung von Reisegepäck Im Bereich der DB AG wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen Anschrift abgeholt bzw. zugestellt, der Abholtag zählt nicht zur Lieferfrist dazu. Die Entgelte für die Abholung/Zustellung werden nach den Bestimmungen des jeweiligen Beförderers erhoben. Häfen oder Anlegestellen für Kreuzfahrtschiffe bzw. Flusskreuzfahrten zählen nicht als Abhol- oder Zustelladresse und sind für das DB Kuriergepäck ausgeschlossen. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 39 18.7 Beförderungspreise Die Fracht für ein Stück Normal- bzw. Sondergepäck beträgt - nach Österreich: 39,90 € - nach Italien: • 35,90 € nach Südtirol (Postleitzahlenbereich 39000-39999), • 49,90 € nach Italien (Postleitzahlenbereich 00010-38999 und 40000-98100). Darin enthalten ist die Vergütung für die Hausabholung und das Entgelt für die dortige Hauszustellung. Für die Beförderung von Reisegepäck in die Schweiz beträgt die Fracht: 49,90 € je Stück Normalgepäck und Sondergepäck. 18.8 Erstattungen Verlangt ein Reisender die Rückzahlung der Gepäckfracht, so wird ihm gegen Rückgabe des Gepäcktickets unter den folgenden Bedingungen die Fracht erstattet: Eine Stornierung muss bis 18 Uhr des Werkvortages der Gepäckabholung erfolgt sein. Im Rückverkehr von Italien nach Deutschland darf auf dem Transportgutschein kein Abholdatum eingetragen sein. 18.9 Entschädigung bei Verlust oder verspäteter Auslieferung Bei teilweisem oder gänzlichem Verlust oder bei verspäteter Auslieferung wird eine Entschädigung je Gepäckstück geleistet. Der Entschädigungsbetrag wird entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates berechnet. 18.10 Bestimmungen für Reisegepäcksendungen nach Österreich Im Verkehr mit Österreich wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen Anschrift abgeholt bzw. zugestellt (Preise siehe Nr. 18.7). 18.11 Ergänzende Bestimmungen für Reisegepäcksendungen von Italien Für den Rücktransport von Italien nach Deutschland kann ein Transportgutschein zu gleichen Bedingungen erworben werden. Der Gutschein ist zeitlich nicht befristet für den Transport jeweils eines Gepäckstückes von Italien nach Deutschland gültig, die Anlieferung an Flughäfen ist nicht möglich. Die kostenfreie Erstattung ist unbegrenzt möglich. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass auf dem Transportgutschein kein Abholdatum eingetragen worden ist. Die Abholung in Südtirol muss mindestens 2 Werktage vor der gewünschten Abholung bei Insam Express unter der Telefonnummer (0039) 0471 796110 bzw. online unter der Internetadresse: www.insamexpress.it/bahn beauftragt werden. Abholung und Zustellung in Italien erfolgen in der Regel Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr. Für jedes zu transportierende Gepäckstück ist dem ausführenden Beförderer (Abholer) ein gültiger Transportgutschein zu übergeben oder entsprechend zu hinterlegen. Ohne Transportgutschein ist eine Beförderung nicht möglich. Vor der Übergabe an den Beförderer ist vom Kunden im Feld Abholdatum das Abholdatum handschriftlich einzutragen. Der ausführende Beförderer ist Insam Express, Via Trebinger 18, 39046 Ortisei, Italien. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 40 19 Fahrgastrechte aufgrund von Zugausfällen und Zugverspätungen 19.1 Allgemeines Aufgrund der EU-Verordnung 1371/2007 vom 03.12.2009 und der GCC-CIV/PRR erhalten Reisende mit grenzüberschreitenden Fahrkarten grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung im Fall von Zugausfällen und Zugverspätungen, die zu einer verspäteten Ankunft gegenüber dem veröffentlichten Regelfahrplan am Zielort führen. 19.2 Umfang und Höhe der Entschädigung Für Fahrkarten des internationalen Verkehrs, die bei der DB erworben wurden, besteht bei Ausfall und Verspätung von Zügen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung. Die Bestimmungen gemäß Nr. 9 BB Personenverkehr werden entsprechend angewendet, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist. 19.2.1 Voraussetzung für eine Entschädigung durch die DB ist, dass die NRT- oder IRTFahrkarte bei der DB erworben wurde. Dabei kann es sich auch um durchgehende Fahrkarten mit Teilstreckennutzung in den IC Bussen oder im Expressbus Saarbrücken – Luxemburg handeln. Die Entschädigung bei Verspätungen für Inhaber von Passangeboten (Rail Pass Tickets) ist in den SCIC-RPT geregelt. Entschädigungen für im Ausland gelöste Fahrkarten sind immer an den Beförderer (Bahnverwaltung) zu richten, bei der die Fahrkarte gekauft wurde. Anlage 1 enthält eine Liste der Kundendienststellen der Auslandsbahnen. 19.2.2 Für die Berechnung der Gesamtentschädigung werden neben der Fahrkarte auch zur Fahrkarte gehörige Reservierungen, Aufpreise und Zuschläge, sofern sie verpflichtend zu entrichten waren und eindeutig als zugehörig erkennbar sind, addiert. Für Zugausfälle und -verspätungen, die zu einer verspäteten Ankunft am Zielort von mindestens 60 Minuten führen, wird eine Entschädigung von 25% des gezahlten Fahrpreises gewährt. Bei einer derartigen Verspätung von mindestens 120 Minuten beträgt die Entschädigung 50% des gezahlten Fahrpreises. 19.2.3 Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt ist zur Ermittlung des Preises einer einfachen Fahrt der aufgedruckte Betrag zu halbieren. Entschädigungsbeträge, die weniger als 4 € betragen, werden nicht ausgezahlt. 19.2.4 Muss der Reisende mit einer Verspätung von mehr als 60 Minn am Zielort rechnen, kann er auch die Reise abbrechen oder auf einen Fahrtantritt verzichten. Er hat dann anstelle der Entschädigungsansprüche einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises für den nicht durchgeführten Teil der Fahrt bzw. einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises für die bereits durchgeführten Teile der Fahrt (ggf. mit Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit), wenn die Reise aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist. 19.2.5 Bei Fahrkarten zu den Angeboten „Sparpreis Europa“,, Offerta Europa“ und "Offerta Speciale“, die nur auf einer Teilstrecke genutzt wurden, wird vom gezahlten Festpreis der nicht-durchfahrene Streckenanteil erstattet, der sich im Flexpreis aus dem Verhältnis der nicht-durchfahrenen Strecke zur Gesamtstrecke ergibt. Im Falle, dass der Fahrtabbruch einen Streckenteil mit reservierungspflichtigen Globalpreiszügen (Sparpreis Europa London, Sparpreis Europa Schweden, Sparpreis Europa Italien über Brenner, Sparpreis Europa Frankreich) umfasst, wird hierfür der Preis einer dem Flexpreis vergleichbaren Preiskategorie des Globalpreisbeförderers zugrunde gelegt. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 41 19.2.6 Werden Züge des Fernverkehrs, die planmäßig die 1. Klasse führen, nur mit Wagen der 2. Klasse bereit gestellt, erhalten Inhaber einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ - ausgenommen eingetragene Familienkinder - für die 1. Klasse gegen Nachweis gem. Nr. 13.3.1 für die betroffene Fahrt 30 € pro Person erstattet, bei Vorlage von Fahrkarten mit BahnCard/RAILPLUS-Rabatt werden 22,50 € für die betroffene Fahrt pro Person, ausgenommen eingetragener Familienkinder, erstattet. 19.3 Einreichen der Entschädigungsanträge Entschädigungsanträge für von der DB ausgegebene grenzüberschreitende Fahrkarten sind zu richten an: Servicecenter Fahrgastrechte D-60647 Frankfurt am Main Anträge auf Entschädigung können online über www.bahn.de/fahrgastrechte heruntergeladen werden und müssen, wie auch Fahrgastrechts-Formulare (Papieranträge), per Post an das Servicecenter geschickt werden. SCIC-NRT (13.12.2015) Bek 6 vom 30.09.2016 Tfv 701/1 42 Anlage 1 Kundendienststellen Anlage 1 zu SCIC-NRT : Liste der Ansprechpartner der für den internationalen Verkehr zuständigen Kundendienststellen Beförderer Beförderer-Code Abkürzung Bezeichnung Postanschrift Attica Attica Group Attica Group 123-125, Syngrou Avenue&3, Torva street. GR - 11745 ATHEN Verwaltung der Belorussischen Eisenbahn Ul. Lenina 17 BY-220030 MINSK BDZ Bulgarische Staatsbahn Direktion Personenverkehr 3, Ivan Wazov BG-1080 SOFIA B & I Line plc. Northwall, 12 IRL - DUBLIN 1 BLS Lötschbergbahn Marketing Genfergasse 11 CH - 3001 BERN Tschechische Bahnen AG Kundenservice/Customer Support Nábřeží Ludvíka Svobody, 1222/12 CZ – 110 15 PRAHA 1 Luxemburgische Eisenbahnen Service des Activités Voyageurs Activité Internationale Place de la Gare, 9 L - 1616 LUXEMBURG Rumänische Eisenbahnen SNTFC„CFR CALATORI » S.A Service Réglementations en Trafic International Bd. Dinicu Golescu 38, Sector 1 RO-010873 BUCURESTI Chemins de fer Syriens Direction Generale B.P. 182 ALEPPO / Syrien Coras Iompair Eireann Irish Transport Company Irish Rail Travel Centre 35 Lower Abbey Street IRL - DUBLIN 1 3062 (Adria-Verkehr) BC 0021 SMPS BDZ 1152 Adresse Belorussische Eisenbahn Bulgarische Eisenbahnen B & I Line Schifffahrtsgesellschaft B & I Line BLS Berner Alpenbahn -Gesellschaft 0063 CD 1154 CFL 0082 CFR CALATORI 1153 CFS 0097 CIE 0060 SCIC-NRT (13.12.2015) Anlage 1 Kundendienstadressen Tschechische Bahnen AG Luxemburgische Eisenbahnen Rumänische Eisenbahnen Syrische Eisenbahnen Irische Eisenbahnen a) Telefon b) E-Mai c) Fax a) +30-210-89 19020 b) [email protected] c) +30-210-89 19029 a) +375-172-25-48-60 b) [email protected] c) +375-172-27-56-48 a) +359-2-988 5358 b) [email protected] c) +359-2-981 8940 a) +353-1-724711 c) +353-1-788266-113 a) +41-31-327-2727 c) +41-31-327-2910 a) +420-840-112-113 b) [email protected] b) [email protected] a) +40-21-310 63 68 b) [email protected] c) +40-21-310 63 68 a) +963-21-213 9000 oder 9001 c) +963-21-222 5697 oder 8480 a) +353-1-703-4103 b) brendan.johnson @irishrail.ie Anlage 1 Kundendienststellen Beförderer Beförderer-Code Abkürzung CFM Adresse Bezeichnung Postanschrift Moldauische Eisenbahn Ministerul Transporturilor si Comunicatiilor al Republici Moldova Intreprinderea de Stat Calea Ferata din Moldova Str. Vlaicu Pircalab 48 MD-2012 CHISINAU CP-Longo Curso e Regional Av. Infante D. Henrique, 73 P – 1900-263 LISBOA DB Fernverkehr AG Kundendialog International Postfach 120655 D-10596 BERLIN DSB Kundecenter Kundeservice Udland Postboks 340 DK - 0900 KØBENHAVN C Eesti Raudtee Pikk Street 36 EE-15073 TALLINN 0023 SMPS CP 0094 DB Portugiesische Eisenbahnen Deutsche Bahn AG 1080 DSB 1186 EVR 0026 SMPS FS Trenitalia 0083 GYSEV/ Raaberbahn 0043 HML 3061 HZ 1178 IF SCIC-NRT (13.12.2015) Anlage 1 Kundendienstadressen Dänische Staatsbahnen Estnische Eisenbahn Italienische Eisenbahnen Raab-Ödenburg-Eben further Eisenbahn AG Schifffahrtsgesellscha ft Hellenic Mediterranean Lines Kroatische Eisenbahnen Irish Ferries a) Telefon b) E-Mai c) Fax a) +373-2-221380 c) +373-2-221380 a) +351-21-1021 258 b) [email protected] c) +351-21-1021 296 b) [email protected] a) +45 33533035 oder +45 33533025 b) [email protected] c) a) +372-615-86-10 b) [email protected] c) +372-615-87-10 Trenitalia S.p.A. Divisione Passeggeri LH Commerciale Mercato - Vendita Internazionale e Charter b) international.sales@ trenitalia.it Divisione Passeggeri Regionale Commerciale Regionale b) segreteria.regionale@ trenitalia.it Piazza della Croce Rossa 1 00161 ROMA Raab-Ödenburg-Ebenfurther Eisenbahn AG Györ-Sopron-Ebenfurti Vasút Mátyás kir.u.19 H-9400 Sopron Hellenic Mediteranean Lines Co. Ltd. 4, Loudovikou Sq. P.O.Box 80057 GR - 18510 PIRAEUS HZ –Putnicki prijevoz PJ Daljinski prijevoz Profitna jedinica Medjunarodni vlakovi Mihanoviceva 12 HR - 10000 ZAGREB Irish Ferries (Irish Continental Line) Merron Row, 2/4 IRL - DUBLIN 2 a) +36-99-577-365 b) [email protected] c) +36-99-577-384 a) +30-210-4225341 b) [email protected] c) +30-210-4223018 oder +30-210-4225317 a) +385-1-378-3022 b) [email protected] c) +385-1-4577-604 a) +353-1-610714 Anlage 1 Kundendienststellen Beförderer Beförderer-Code Abkürzung IR 0095 IRR 0099 KZH Adresse Bezeichnung Postanschrift Israelische Staatsbahnen General Manager Israël Railways Central Station, P.O.Box 18085 IL – TEL AVIV 61180 Iraqi Republic Railways Establishment Damascus Interlock IR – BAGHDAD JC National Company „Kazakhstan Temir Zholy“ Prospekt Pobedy 98 KZ – 010000 ASTANA Irakische Eisenbahnen Kasachische Eisenbahn 0027 SMPS LDZ Lettische Eisenbahn 0025 SMPS LG VAS Latvijas Dzelzcels Gogola iela 3 LV – 1547 RIGA Litauische Eisenbahn AB „Lietuvos Gelenžinkeliai“ Keleiviu vežimo direkcija Pelesos g. 10 LT-02111 VILNIUS MAV – START Bahnpersonenverkehrs AG Ügyfélszolgálat (Kundendienste) Kerepesi út 1-3 H - 1087 BUDAPEST Mazedonische Eisenbahnen Transport AG-Skopje Direktion Tarifabteilung Ul. treta makedonska brigada bb 1000 SKOPJE Northern Ireland Railways Co. Ltd Central Station East Bridge Street BELFAST - BT 1 - 3 PM NS Hispeed Klantenservice P.O.Box 2552 NL - 3500 GN Utrecht NSB Marked Servicecenter Prinsensgt. 7-9 N - 0048 OSLO ÖBB - Kundendienste Postfach 222 A-1020 WIEN Office national des chemins de fer du Maroc Direction Commerciale - Division Commerciale Voyageurs Subdivision Affaires générales Zankat Abderrahman El Ghafiki AGDAL MA - RABAT 0024 SMPS MAV-START 1155 MZ 1065 NIR 1170 NS 1184 NSB 1076 ÖBB 1181 ONCFM 0093 SCIC-NRT (13.12.2015) Anlage 1 Kundendienstadressen MAV-START Bahnpersonenverkehr s AG Mazedonische Eisenbahnen Transport AG-Skopje Nordirische Eisenbahnen Niederländische Eisenbahnen Norwegische Staatsbahnen Österreichische Bundesbahnen Marokkanische Eisenbahnen a) Telefon b) E-Mai c) Fax a) +972-3-693-7401 c) +972-3-693-7480 a) +9641-884-0450 a) 007-3172-93-44-15 oder 007-3172-93-45-80 b) [email protected] c) 007-3172-93-95-90 oder 007-3172-93-59-29 a) +371-67233360 b) [email protected] c)+371-67234635 a)+370-5-269-20 54 b) [email protected] c) +370-5-269-39 44 a) Call Center: +36-1-444-44-99 b) eszrevetel@ mav-start.hu c) +36-1-511 2093 a) +389-2-2449 771 b) [email protected] c) +389-2-3248 719 c) +44-1-232-899401 b) [email protected] b) [email protected] a) +43-5-1717 b) www.oebb.at a) +37-77-47-47 b) [email protected] Anlage 1 Kundendienststellen Beförderer Beförderer-Code Abkürzung OSE 1073 PKP 1251 RAI 0096 RENFE Adresse Bezeichnung Postanschrift Hellenische Eisenbahnen AG Hellenische Eisenbahnen AG Direction Voyageurs Section des tarifs (nationaux/ internationaux) 1 – 3 Rue Karolou GR - 10437 ATHEN PKP INTERCITY S.A. ul. Zelazna 59a PL – 00-848 WARSZAWA Direction de l’Exploitation Place du chemin de fer Immeuble Chahide Kalantari RAI 13185 - TEHERAN -IRAN RENFE Alta Velocidad – Larga Distancia Jefatura de G.Atención a Clientes Avda. Ciudad de Barcelona 6 ES - 28007 MADRID Offene Aktiengesellschaft „Russische Eisenbahnen“ Verwaltung für Internationale Beziehungen Novo-Bassmannaja Str.2 RU-107174 MOSKVA Schweizerische Bundesbahnen Division Personenverkehr Kundenbeziehungen & Services Kundendialog Postfach CH 3000 Bern 65 SJ Kundtjänst Box 1028 S-831 29 Östersund Polnische Staatsbahnen AG Eisenbahn der Republik Iran RENFE - Operadora 1071 RZD 0020 SMPS SBB/CFF 1185 SJ 1174 SL 3052 SNCB/NMBS 1088 SNCF 1187 SNCF 1187 SSL 0008 SCIC-NRT (13.12.2015) Anlage 1 Kundendienstadressen Eisenbahnen der Russischen Föderation Schweizerische Bundesbahnen Schwedische Eisenbahnen Silja Line AB Belgische Eisenbahnen Französische Eisenbahnen Französische Eisenbahnen Sealink Stena Line Silja Line AB PL / PB / B.P. 880 FIN - 00101 HELSINKI SNCB Europe – Customer Relations Avenue de la porte de Hal, 40 B - 1060 BRÜSSEL SNCF – Régularité 14, place de la Gare F – 14030 Caen CEDEX Service Relations Clients SNCF F-62973 ARRAS Cedex 9 Sealink Stena Line Charter House - Park Street GB - ASHFORD – TN 2 4 8 E KENT a) Telefon b) E-Mai c) Fax a) +30-210-529 7405 oder +30-210-524 0996 b) [email protected] oder [email protected] c) +30-210-524 0996 b) [email protected] b) [email protected] a) +7-495-262-1628 b) [email protected] c) +7-495-975-2411 b) customer.service. [email protected] b) www.sj.se, anklicken: ”in English/about SJ/feedback” a) +358-9-18041 c) +358-9-1804279 c) customer.relations.fr@ b-rail.be Für Anträge auf Entschädigung wegen Verspätung Für sonstige Fragen a) +44-2336-47022 Anlage 1 Kundendienststellen Beförderer Beförderer-Code Abkürzung SV (ehem. ZS) 1172 SZ 1179 TCDD 0075 UZ 0022 SMPS VL 3029 VR 0010 ŽPCG Adresse Bezeichnung Postanschrift Serbische Eisenbahnen SV – Srbija Voz Sektor za prevoz putnika Nemanjina 6 SRB-11000 BEOGRAD SZ-Slovenske zeleznice PE Potniski promet Sluzba za prodajo in tarife Kolodvorska 11 SL - 1506 LJUBLJANA TCDD – Isletmesi Geneni Müdürlügü Ticaret Dairesi Baskanligi 06330 Gar TR - ANKARA Staatliche Verwaltung des Eisenbahnverkehrs der Ukraine „Ukrzaliznyza“ Ul. Tverska 5 UA-03680 Kiew 150 Viking Line Ab PB 35 FIN - 22101 MARIEHAMN VR Yhteyskeskus VR Contact Center Eteläinen Asemakatu 2 A PL 488 (Vihonkatu 13) FIN - 11130 Riihimäki ŽPCG – Zeljeznicki Prevoz Crne Gore Sektor za prevoz putnika Golootočkih žrtava 13 ME-81000 PODGORICA ZFBH GENERALNA Direkcija Musala 2 BA – 71000 SARAJEVO ZRS – Eisenbahn der Republika Srpska Einnahmekontrolle Svetog Save 71 BA – 74000 DOBOJ Železničná spoločnost’ Slovensko, a.s. Kontaktné centrum Polská 41 SK – 040 01 KOŠICE Slovenische Eisenbahn Türkische Staatsbahnen Ukrainische Eisenbahn Schifffahrtsgesellscha ft Viking Line Finnische Eisenbahnen Eisenbahn Crne Gore 0062 ZFBH 0050 ZRS 0044 ZSSK 1156 SCIC-NRT (13.12.2015) Anlage 1 Kundendienstadressen Eisenbahnen der Föderation Bosnien-Herzegowina Eisenbahnen der Republik Srpska Eisenbahngesellschaf t Slowakei AG a) Telefon b) E-Mai c) Fax a) +381-11-361 6761 b) Ljiljana.Rajkovic@ srbrail.rs c) +381-11-361 6775 a) +386-1-2914 161 oder 323 b) milos.rovsnik@ slo-zeleznice.si c) +386-1-2914 818 a) +90-312-3112106 b) [email protected] c) +90-312-3109507 a) +380-44-465 02 00 b) [email protected] c) +380-44-228-75 20 a) +358-18-26 011 c) +358-18-15 811 b) [email protected] a)+382-20-441-370 b)direktor.putnicki@ zcg-prevoz.me c)+382-20-441-370 a) +387-33-663 344 b) [email protected] c) +387-33-652 396 b) international@ zrs-rs.com a) ++421-18 188 b) [email protected] c) ++421- Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) Gültig ab 3. Dezember 2009 Stand 1. Januar 2015 (ersetzt die Ausgabe vom 1. Oktober 2013) Öffentlich zugängliches Dokument Gemäß Punkt 2.5 a) der CIT-Statuten hat das vorliegende Dokument empfehlenden Charakter und bindet die CIT-Mitglieder insoweit, als sie diese Bestimmungen übernehmen (Opting-in-Prinzip). Nachtrag Nr. Gültig ab 1 2 3 Corrigendum 4 5 2009-12-03 2011-01-01 2012-01-01 2012-01-12 2013-10-01 2015-01-01 1 Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 Inhaltsverzeichnis Seite 4 Präambel 1 Beförderungsbedingungen 4 2 Rechtsgrundlagen 4 3 Beförderungsvertrag 5 4 Beförderungsausweise und Reservierungen 5 4.1 Allgemeines 5 4.2 Erwerb 6 5 Pflichten der Reisenden 6 5.1 Vor Reiseantritt 6 5.2 Während der Reise 7 6 Handgepäck 7 7 Tiere 8 8 Reisegepäck und Fahrzeuge 8 9 Verspätungen 8 9.1 Zugausfälle und erwartete Verspätungen 8 9.2 Erlittene Verspätungen 8 9.3 Behandlung von Erstattungen und Entschädigungen 9 9.4 Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am selben tag 9 9.5 Befreiung von der Haftung für Verspätung 9 10 Hilfeleistung bei Verspätungen 10 11 Personenschäden 10 12 Sachschaden 11 13 Reklamationen und Beschwerden 11 13.1 Reklamationen betreffend Personenschaden 11 13.2 Andere Reklamationen und Beschwerden 11 14 Streitigkeiten 12 14.1 Unternehmen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können 12 14.2 Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen 12 14.3 Gerichtsstand 12 14.4 Anwendbares Recht 12 2 Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 Präambel Die Allgemeinen Beförderungsbedingungenen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) sollen sicherstellen, dass im nationalen und internationalen Schienenpersonenverkehr soweit wie möglich und zweckmäßig einheitliche Vertragsbedingungen zur Anwendung gelangen. Die GCC-CIV/PRR wurden vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) ausgearbeitet und sind seinen Mitgliedern zur Anwendung empfohlen. Ihr Inhalt sowie die Liste der anwendenden Unternehmen können in der CIT-Website www.cit-rail.org und in der UIC/CIT/CER-Website www.railpassenger.info eingesehen werden, ferner in der Regel bei deren Verkaufsstellen mit kundendienstlicher Beratung. 1. Beförderungsbedingungen 1.1 Die GCC-CIV/PRR regeln allgemeine Fragen des Vertragsverhältnisses zwischen Reisenden und Beförderer. Regelungen, die von diesen GCC-CIV/PRR (Pt. 1.2 nachstehend) abweichen oder nur für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zugsgattungen oder Tarifangebote gelten, sind in den besonderen Beförderungsbedingungen geregelt. 1.2 Die besonderen Beförderungsbedingungen können von den GCC-CIV/PRR abweichen. Sofern sie abweichen, bezeichnen sie genau den Punkt und den Absatz, von dem sie abweichen. Von den Punkten 9.1, 9.2, 9.3.1, 9.3.4, 9.4, 9.5, 10, 11, 12, 13, 14 GCC-CIV/PRR kann nur zu Gunsten des Reisenden abgewichen werden, es sei denn, die Fahrgastrechteverordnung (PRR) ist nicht anwendbar (in Nicht-EU-Mitgliedstaaten oder auf Verkehrsleistungen, die von der PRR ausgenommen sind). 1.3Allgemeine wie besondere Beförderungsbedingungen werden mit Abschluss des Beförderungsvertrages dessen Bestandteil (Pt. 3.2 nachstehend). 2. Rechtsgrundlagen 2.1 Die Eisenbahnbeförderung von Personen unterliegt nach Maßgabe der anwendbaren Bestimmungen oder vertraglichen Vereinbarungen: a. den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV – Anhang A zum COTIF) und/oder b. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (PRR) und/oder c. dem Landesrecht. Schließt eine Beförderung auf der Schiene, die Gegenstand eines einzigen Vertrages ist, Verkehrsleistungen in der Luft, auf der Straße, auf Binnengewässern und zur See ein, so unterliegt jede der Verkehrsleistungen dem auf diesen Transportträger nach Maßgabe der anwendbaren Bestimmungen oder vertraglichen Vereinbarungen anwendbaren Recht, vorbehältlich der Bestimmungen der Artikel 1 und 31 CIV. 3 Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 3. Beförderungsvertrag 3.1 Der Beförderungsvertrag verpflichtet den oder die an der Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer, den Reisenden vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort zu befördern. 3.2 Der Beförderungsvertrag setzt sich zusammen aus: a. den GCC-CIV/PRR, b. den besonderen Beförderungs-bedingungen des oder der Beförderer, und c. den Angaben im Beförderungsaus-weis (Pt 4.1.3 nachstehend). Widersprechen sich die GCC-CIV/PRR und die besonderen Beförderungsbedingungen, haben Letztere Vorrang vor den GCC-CIV/PRR. Im Fall von Widersprüchen zwischen Bestimmungen der besonderen Beförderungsbedingungen gilt die für den Reisenden vorteilhaftere Regelung. 3.3 Der Beförderungsvertrag wird im Beförderungsausweis festgehalten, entweder in herkömmlicher Papierform oder als elektronischer Beförderungsausweis (im Folgenden „e-Beförderungsausweis“). Der Beförderungsausweis dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages. 3.4 Vorbehältlich der in Pt. 3.5 und 3.6 genannten Fälle dokumentiert ein Beförderungsausweis einen Beförderungsvertrag. 3.5 Mehrere Beförderungsausweise in herkömmlicher Papierform dokumentieren mehrere Beförderungsverträge. Sie dokumentieren nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn die besonderen Beförderungsbedingungenen dies vorsehen. Mehrere e-Beförderungsausweise dokumentieren mehrere Beförderungsverträge. Sie dokumentieren nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn sie elektronisch verknüpft sind und wenn die besonderen Beförderungsbedingungenen dies vorsehen. 3.6 Soweit aus den besonderen Beförderungsbedingungen klar ersichtlich, kann ein einziger Beförderungsausweis auch mehrere Beförderungsverträge dokumentieren. 3.7 Der Transfer zwischen Bahnhöfen im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehrsträgern als der Eisenbahn (Bus, Tram, Metro, Taxi, Velo) oder zu Fuß, bilden nicht Gegenstand des Eisenbahnbeförderungsvertrages und erfolgen zu den für den betreffenden Verkehrsträger geltenden Rechtsvorschriften. 3.8 Erfolgt vor oder nach einer Schienenbeförderung, oder zwischen zwei Eisenbahnverkehrsleistungen, eine Beförderung mit einem anderen Verkehrsträger, so bilden sie nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn dafür ein einziger Beförderungsausweis ausgestellt wird, vorbehältlich Punkt 3.6, oder wenn dies die besonderen Beförderungsbedingungen des oder der betroffenen Beförderer vorsehen. 4. Beförderungsausweise und Reservierungen 4.1 Allgemeines 4.1.1 Die Beförderer oder ihre Verbände legen Form und Inhalt der Beförderungsausweise sowie die beim Druck und Ausfüllen zu verwendenden Sprachen und Schriftzeichen fest. 4.1.2 Für elektronische Beförderungsausweise gelten besondere Beförderungsbedingungenen. Die Angaben im e-Beförderungsausweis sind in lesbare Schriftzeichen umwandelbar. 4.1.3 In der Regel bezeichnet der Beförderungsausweis den oder die an der Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer, das den Beförderungsausweis ausgebende Unternehmen, die Wegstrecke, den Preis, die Geltungsdauer des Beförderungsausweises, die anwendbaren Beförderungsbedingungen und gegebenenfalls den Namen des Reisenden, den Reisetag, die Zugnummer und den reservierten Platz. Das ausgebende Unternehmen und die Beförderer sind in der Regel mit Codes angegeben. Die zugehörige Liste steht unter www.citrail.org und www.railpassenger.info zur Verfügung. 4.1.4 Die besonderen Beförderungsbedingungen legen fest, in welchen Fällen die Reservierung möglich oder obligatorisch ist. 4 Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 4.1.5 Die besonderen Beförderungsbedingungen regeln die Voraussetzungen und Modalitäten von Ermäßigungen (z.B. für Kinder, Reisegruppen, etc.). 4.1 Erwerb 4.2 1 Die Beförderungsausweise werden entweder direkt von Verkaufsstellen des Beförderers oder indirekt von hierzu ermächtigten Verkaufsstellen verkauft. Wenn Beförderer, die nicht an der Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligt sind oder Dritte (z.B. Reisebüros) Beförderungsausweise verkaufen, gelten diese als Vermittler und übernehmen keine Haftung aus dem Beförderungsvertrag. 4.2.2 Der nicht auf den Namen des Reisenden ausgestellte Beförderungsausweis ist übertragbar. Der Handel mit Beförderungsausweisen ist den Reisenden untersagt. 4.2.3 Kann der Beförderungsausweis in einer anderen als der Landeswährung oder einer anderen als der vom Beförderer verwendeten Währung bezahlt werden, sind die Währung und der Umrechnungskurs nach den Bestimmungen dieses Beförderers zu veröffentlichen. 4.2.4 Die Rückgabe und der Umtausch des Beförderungsausweises sowie die Erstattung des Beförderungspreises – außer bei Zugsausfällen oder -verspätungen (Pt. 9.1.1 nachstehend) – richten sich nach den besonderen Beförderungsbedingungen der Beförderer; diese legen auch die Kosten fest. Der Umtausch gilt in der Regel als Auflösung und Neuabschluss des Beförderungsvertrages. Unleserliche oder beschädigte Beförderungsausweise können zurückgewiesen werden. Erstattungen werden in der beim Kauf des Beförderungsausweises verwendeten Zahlungsart oder gegebenenfalls in Form von Gutscheinen geleistet. 4.2.5 Reisende, welche das e-Beförderungsausweissystem missbrauchen, können vorbehaltlich des anwendbaren Landesrechtes von diesem System und dem Selbstausdruck der Beförderungsausweise ausgeschlossen werden. 4.2.6 Verlorene oder gestohlene Fahrausweise werden weder ersetzt noch erstattet. 5. Pflichten des Reisenden 5.1 Vor Reiseantritt 5.1.1 Der Reisende hat den Beförderungspreis im Voraus zu bezahlen und sich zu vergewissern, ob dieser gemäß seinen Angaben ausgestellt ist 5.1.2 Vorbehaltlich besonderer Beförderungsbestimmungen hat der Reisende nach dem Kauf des Beförderungsausweises kein Anrecht auf nachträgliche Ermäßigungen. 5.1.3 Die besonderen Beförderungsbedingungen legen fest, ob der Reisende den Beförderungsausweis vor dem Einsteigen selbst zu entwerten hat. 5.1.4 Der Beförderungsausweis ist ungültig, wenn vom Reisenden einzutragende Angaben fehlen, die ihm obliegende Entwertung fehlt oder wenn er nachträglich geändert oder verfälscht wurde. Die besondere Beförderungsbedingungen regeln das Verfahren für solche Fälle. 5.1.5 Sind die elektronischen Daten oder ein Sicherheitszertifikat im e-Beförderungsausweis nicht lesbar, hat der Reisende einen neuen Beförderungsausweis zu lösen. Er kann die Daten des e-Beförderungsausweises beim ausgebenden Unternehmen zur Klärung oder Erstattung einreichen. 5.1.6 Die besonderen Beförderungsbedingungen legen fest, ob und unter welchen Bedingungen Kinder alleine reisen dürfen. 5.1.7 Behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität teilen ihren Bedarf an Hilfeleistung mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise mit. Um die Hilfeleistung gemäß Zugangsregeln des Beförderers in Anspruch nehmen zu können, sind seine Weisungen zu befolgen. Die Beförderer können gegebenenfalls Vereinbarungen für kürzere Mitteilungszeiten anbieten. 5.2 Während der Reise 5.2.1 Der Reisende muss vor der veröffentlichten fahrplanmäßigen Abfahrtszeit in den Zug einsteigen, damit dieser pünktlich abfahren kann. Steigt er nicht vor der Abfahrtzeit oder 5 Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 innerhalb der in den besonderen Beförderungsbedingungen angegebenen Zeitspanne zu, ist der Zutritt zum Zug nicht mehr gewährleistet. 5.2.2 Der Reisende muss im Besitz eines für die ganze Reise gültigen Beförderungsausweises sein. Er hat ihn auf Verlangen dem Bahnpersonal vorzuweisen und bis zum Verlassen des Bestimmungsbahnhofes aufzubewahren. Reisende ohne gültigen Beförderungsausweis haben außer dem Beförderungspreis gegebenenfalls einen Zuschlag zu bezahlen; ansonsten können sie von der Beförderung ausgeschlossen werden. 5.2.3 Reisende mit besonderen Beförderungsausweisen (z.B. e-Beförderungsausweise oder Beförderungsausweise die auf ihren Namen ausgestellt, zu ermäßigten Preisen ausgegeben, oder mit besonderen Zahlungsarten beglichen werden) müssen jederzeit ihre Identität und Berechtigung gemäß den besonderen Beförderungsbedingungen nachweisen können. 5.2.4 Das Bahnpersonal kann zu Kontrollzwecken Beförderungsausweise einziehen. Der Reisende erhält in diesem Falle einen Ersatzbeförderungsausweis oder eine Quittung. 5.2.5 Vorbehaltlich der besonderen Beförderungsbedingungen darf der Reisende seine Reise nicht unterbrechen, um sie später nach Belieben fortzusetzen. 5.2.6 Der Beförderungsausweis berechtigt zur Fahrt in der angegebenen Wagenklasse und zur Belegung des gegebenenfalls reservierten Platzes. Die besonderen Beförderungsbedingungen regeln jene Fälle, in denen auf einer Teilstrecke nur Wagen einer tieferen Klasse geführt werden. Reservierte Plätze sind innert 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von dem Bahnhof, ab dem die Reservierung erfolgt ist, zu belegen, andernfalls der Reisenden seinen Platzanspruch verliert. 5.2.7 Jeder Reisende darf nur einen Platz belegen. Plätze, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder für Familien mit Kindern reserviert sind, sind freizugeben. 5.2.8 Der Reisende hat den Anordnungen des Personals der Beförderer, der Bahnhofbetreiber und der Infrastrukturbetreiber Folge zu leisten und insbesondere die Vorschriften für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen sowie die Zugangskontrollen zu bestimmten Zügen zu beachten. 5.2.9 Der Reisende hat alle zoll- oder sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften zu beachten. 5.2.10 In Nichtraucherbereichen ist das Rauchen auch mit Zustimmung der übrigen Reisenden nicht gestattet. 5.2.11 Der Beförderer kann die missbräuchliche Benutzung von Alarm- und Notfalleinrichtungen nach den Bestimmungen des anwendbaren Landesrechts ahnden. 5.2.12 Reisende, die für die Sicherheit des Betriebes oder der Mitreisenden eine Gefahr darstellen oder die Mitreisende in unzumutbarer Weise belästigen, können ohne Anspruch auf Erstattung des Beförderungspreises von der Beförderung ausgeschlossen werden. 6. Handgepäck 6.1 Der Reisende darf leicht tragbares, dem Reisezweck dienendes Handgepäck mitnehmen, das auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen deponiert werden kann. Er muss es beaufsichtigen und, falls vorgeschrieben, kennzeichnen. Das Handgepäck darf andere Reisende und den Eisenbahnbetrieb nicht behindern und beispielsweise anderen Reisenden, anderem Handgepäck oder der Eisenbahnausrüstung Schaden zufügen. Die besonderen Beförderungsbedingungen legen die etwaigen Sanktionen fest. 6.2 Für gefährliche Güter gilt die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID – Anlage C zum COTIF) und insbesondere Unterabschnitt 1.1.3.8 von dessen Anhang (www.otif.org). Grundsätzlich sind einzig Stoffe und Gegenstände zugelassen, die einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für die Freizeit und den Sport bestimmt sind. 6 Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 6.3 Die Mitnahme von Waffen und Munition in die Züge ist untersagt. Die besonderen Beförderungsbedingungen legen die Ausnahmen und Modalitäten fest. 6.4 Fundgegenstände sind dem Bahnpersonal sofort zu melden. Der Beförderer kann unbeaufsichtigtes Handgepäck samt Inhalt überprüfen, aus dem Zug entfernen und zerstören, falls der Beförderer oder die Behörden es als Gefahr für die Sicherheit des Betriebes oder der Reisenden ansehen. 6.5 Für die Mitnahme von Fahrrädern als Handgepäck gelten die besonderen Beförderungsbedingungen. 7. Tiere 7.1 Der Reisende darf insoweit Tiere in die Züge mitnehmen, als die Beförderer es zulassen. Die besonderen Beförderungsbedingungen legen die Modalitäten fest. 7.2. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts gelten für Blindenhunde und Begleithunde behinderter Personen keine Einschränkungen sofern diese als solche erkennbar sind. 8. Reisegepäck und Fahrzeuge Falls die Beförderer die Beförderung von begleitetem Reisegepäck und Fahrzeugen anbieten, gelten besondere Beförderungsbedingungen. 9. Verspätungen 9.1 Zugausfälle und erwartete Verspätungen 9.1.1 Fällt der Zug aus oder ist er verspätet, und ist nach Erfahrung des Beförderers objektiv davon auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäß Beförderungsvertrag mit mehr als 60 Minuten Verspätung erreicht wird, kann der Reisende unter den Bedingungen in Punkt 9.1.3 nachstehend: a. für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise Erstattung des Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtort verlangen, oder b. seine Reise bei nächster Gelegenheit, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen. 9.1.2 Ist der Beförderungsausweis auch für die Rückfahrt gültig und führt der Reisende diese planmäßig durch, wird nur jener Teil des Beförderungspreises erstattet, welcher der einfachen Fahrt entspricht. 9.1.3 Rückbeförderung zum Abfahrtort oder Fortsetzung der Reise sind nur mit den an der Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderern möglich. Sie erfolgen unter vergleichbaren Bedingungen wie die ursprüngliche Reise. 9.2 Erlittene Verspätungen 9.2.1 Macht der Reisende keine Ansprüche nach Pt. 9.1.1 a) vorstehend geltend und erreicht er den Bestimmungsort gemäß Beförderungsvertrag mit 60 Minuten oder mehr Verspätung, entschädigt ihn der Beförderer mit 25% des nach Pt. 9.3.1 berechneten Beförderungspreises. Bei Verspätungen von 120 Minuten oder mehr beträgt die Entschädigung 50% des nach Pt. 9.3.1 berechneten Beförderungspreises. Vorbehalten bleiben Pt.9.5.1 und 9.5.2 nachstehend. 9.2.2 Das Bahnpersonal des verspäteten Zuges oder anderes dazu ermächtigtes Personal stellt dem Reisenden auf Wunsch eine Bestätigung über die Verspätung aus. 7 Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 9.3 Behandlung von Erstattungen und Entschädigungen 9.3.1 Für die Berechnung von Entschädigungen ist der auf den verspäteten Zug entfallende Beförderungspreis maßgebend. Weist der Beförderungsausweis diesen nicht gesondert aus, wird jener Betrag zugrunde gelegt, den der Reisende für eine auf diesen Zug beschränkte Reise hätte bezahlen müssen. Für ermäßigte und Promotionsangebote, Beförderungsausweise mit integrierter Reservierung, Zeitfahrkarten und andere Bahnbeförderungspässe gelten die besonderen Beförderungsbedingungen. 9.3.2 Der maßgebende Beförderungspreis für Erstattungen und Entschädigungen schließt Nebenkosten (Reservierungen, Zuschläge etc.) ein, etwaige Servicegebühren dagegen aus. 9.3.3 Der Beförderer kann Erstattungen und Entschädigungen in Form von Gutscheinen leisten. In der Regel können diese nur beim ausgebenden Beförderer und/oder für die bezeichnete Verkehrsleistung eingelöst werden. Auf Verlangen des Reisenden leistet der Beförderer die Erstattungen und Entschädigungen in der von ihm festgelegten Weise in Geld, z.B. mittels Überweisung, Gutschrift oder in bar. 9.3.4 Erstattungen und Entschädigungen werden innerhalb eines Monats nach Geltendmachung bei der zuständigen Stelle (Pt. 13.2.1) erledigt. Beträge unter 4 EUR werden in der Regel nicht ausbezahlt. Etwaige Überweisungskosten gehen zu Lasten des Beförderers. 9.4 Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am selben Tag Wenn der Reisende wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses seine Reise nicht entsprechend dem Beförderungsvertrag am selben Tag fortsetzen kann oder wenn ihm die Fortsetzung der Reise unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar ist, erstattet der Beförderer vorbehaltlich des Punktes 9.5.3 die entstandenen angemessenen Auslagen für die Benachrichtigung wartender Personen und a. ist für eine angemessene Unterkunft einschließlich erforderlichem Transfer besorgt, oder b. erstattet die Kosten für die angemessen Unterkunft einschließlich erforderlichem Transfer. Der Beförderer kann die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln anbieten (Bus, Metro, Taxi, etc.). 9.5 Befreiung von der Haftung für Verspätungen 9.5.1 Der Beförderer ist von seiner Haftung für erlittene Verspätungen (Pt. 9.2 vorstehend) befreit, insoweit sie auf Verkehrsleistungen zurückzuführen sind, die: a. vollständig außerhalb des Gebiets eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz und von Norwegen erbracht wurden; b. teilweise außerhalb des Gebiets eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz und von Norwegen erbracht wurden, sofern die Verspätung außerhalb eines dieser Staaten eintrat; c. von den PRR ausgenommen sind; d. nicht Teil des Beförderungsvertrages bilden (Bus, Tram Metro, Taxi, Velo zwischen Bahnhöfen im gleichen Ballungsraum); e. durch andere Verkehrsträger (Luftfahrt, Busverkehr oder See- und Binnenschifffahrt) erbracht wurden: In diesem Fall richtet sich die Haftung für erlittene Verspätungen für jeden Transportträger nach dem auf ihn anwendbaren Regelungen. 9.5.2 Ferner ist der Beförderer von seiner Haftung für erlittene Verspätungen (Pt. 9.2 vorstehend) befreit, wenn der Reisende vor Kauf des Beförderungsausweises über mögliche Verspätungen informiert wurde oder wenn bei der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder eine andere Strecke die Verspätung bei seiner Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag weniger als 60 Minuten beträgt. 8 Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 9.5.3 Der Beförderer ist von seiner Haftung für Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am selben Tag (Pt. 9.4 vorstehend) befreit, wenn das Ereignis zurückzuführen ist auf: a. außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte; b. Verschulden des Reisenden; c. Verhalten eines Dritten, das der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte; der Infrastrukturbetreiber oder ein anderes Unternehmen, das dieselbe Eisenbahninfrastruktur benutzt, gelten nicht als Dritte; d. Verkehrsbeschränkungen zufolge Streiks, wenn der Reisende hierüber angemessen informiert wurde. 10. Hilfeleistung bei Verspätungen Bei voraussichtlicher Verspätung des Zuges von 60 Minuten und mehr ergreift der Beförderer alle zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Erleichterung der Lage der Reisenden. Unter Berücksichtigung der Wartezeiten und soweit möglich, beinhalten sie die Abgabe von Erfrischungen und Mahlzeiten und gemäß Punkt 9.4 vorstehend die Unterbringung in Unterkünften und die Organisation alternativer Beförderungsmöglichkeiten. Personen mit eingeschränkter Mobilität genießen besondere Aufmerksamkeit. 11. Personenschäden 11.1 Die Haftung des Beförderers bei Tötung und Verletzung von Reisenden richtet sich nach den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV, unbeschadet geltenden Landesrechtes, das den Reisenden weitergehenden Schadenersatz gewährt. Für Binnenbeförderungen in Nicht-EUMitgliedstaaten richtet sich die Haftung nach dem anwendbaren Landesrecht. Vorbehaltlich Artikel 31 CIV richtet sich die Haftung der Seebeförderer nach dem geltenden Seerecht. 11.2 Sofern eine Verkehrsleistung nicht von den PRR ausgenommen ist, leistet der gemäß Art. 56 § 1 in Verbindung mit Art. 26 § 5 CIV haftbare Beförderer zur Deckung unmittelbarer wirtschaftlicher Bedürfnisse an den Reisenden oder seine Hinterbliebenen im Fall der Tötung und Verletzung eines Reisenden in einem EU-Mitgliedstaat einen angemessenen Vorschuss. Im Fall der Tötung ist dieser auf 21'000 EUR je Reisender begrenzt. Im Fall von Verletzungen ist er auf 21'000 EUR der anfallenden angemessenen Kosten je Reisender begrenzt. 11.3 Vorschüsse stellen keine Haftungsanerkennung des Schadenereignisses dar und werden auf etwaige spätere Schadenersatzzahlungen angerechnet. Ist eine Haftung des Beförderers nicht gegeben, kann dieser bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schadensverursachung durch den Reisenden oder im Falle fehlender Berechtigung des Zahlungsempfängers die geleisteten Vorschüsse zurückerlangen. 11.4 Soweit es mit der Wahrung seiner Interessen vereinbar ist, leistet der Beförderer, der seine Haftung ablehnt, auf Wunsch des Reisenden bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten Unterstützung (gegebenenfalls Weiterleiten von Unterlagen, Einsicht in Untersuchungsberichte, Herausgabe von Akten etc.). 9 Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 12. Sachschaden Die Haftung des Beförderers für Handgepäck und Tiere unter Obhut des Reisenden richtet sich nach den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV, unbeschadet geltenden Landesrechtes, das den Reisenden weitergehenden Schadenersatz gewährt. Für Binnenbeförderungen in Nicht-EUMitgliedstaaten richtet sie sich nach dem anwendbaren Landesrecht. Für Mobilitätshilfen von Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität gilt in EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz und Norwegen, die Haftungsobergrenze gemäß Art. 34 CIV nicht. 13. Reklamationen und Beschwerden 13.1 Reklamationen betreffend Personenschaden 13.1.1 Reklamationen betreffend die Haftung des Beförderers bei Tötung und Verletzung von Reisenden hat der Berechtigte innerhalb von 12 Monaten, nachdem er vom Schaden Kenntnis erhalten hat, schriftlich an denjenigen Beförderer zu richten, der die Beförderungsleistung, bei der sich der Unfall ereignet hat, gemäß Beförderungsvertrag zu erbringen hatte. Wurde dieser Teil der Beförderung nicht vom Beförderer, sondern von einem ausführenden Beförderer erbracht, kann der Berechtigte die Reklamation stattdessen auch an Letzteren richten. 13.1.2 Bildete die Beförderung Gegenstand eines einzigen Vertrages und wurde sie von aufeinanderfolgenden Beförderern ausgeführt, kann die Reklamation auch an den ersten oder letzten Beförderer sowie an den Beförderer gerichtet werden, der im Staat des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes des Reisenden seine Hauptniederlassung oder die Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle hat, durch die der Vertrag geschlossen worden ist. 13.2 Andere Reklamationen und Beschwerden 13.2.1 Andere Reklamationen sowie Beschwerden hat der Berechtigte innerhalb von drei Monaten, nach Beendigung der Reise schriftlich an das ausgebende Unternehmen oder einen an der Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer zu richten. Der Reisende muss das Original des Beförderungsausweises und alle weitern dienlichen Dokumente (z.B. Verspätungsbescheinigung des Beförderers) vorweisen. 13.2.2 Der Beförderer, bei dem die Reklamation oder Beschwerde eingereicht wurde, erteilt dem Reisenden innerhalb eines Monats nach deren Eingang eine begründete Antwort. Gegebenenfalls leitet er die Reklamation oder Beschwerde, unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Reisenden, an das den Beförderungsausweis ausgebende Unternehmen weiter. Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Reklamation oder Beschwere erhält der Reisende entweder vom Beförderer, bei dem die Reklamation oder Beschwerde eingereicht wurde, oder vom ausgebenden Unternehmen eine abschließende Antwort. 13.2.3 Fachstelle, Adresse und Korrespondenzsprache können unter www.railpassenger.info oder www.cit-rail.org eingesehen werden, ferner auf den Websites der die GCC-CIV/PRR anwendenden Unternehmen sowie in der Regel bei deren Verkaufsstellen mit kundendienstlicher Beratung. 10 Anlage 2a GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015 14. Streitigkeiten 14.1 Unternehmen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltende gemacht werden können 14.1.1 Schadenersatzansprüche auf Grund der Haftung des Beförderers bei Tötung und Verletzung von Reisenden können nur gegen denjenigen Beförderer gerichtlich geltend gemacht werden, der die Beförderungsleistung, bei der sich der Unfall ereignet hat, gemäß Beförderungsvertrag zu erbringen hatte Wurde dieser Teil der Beförderung nicht vom Beförderer, sondern von einem ausführenden Beförderer erbracht, können die Ansprüche stattdessen gegen Letzteren geltend gemacht werden. 14.1.2 Ansprüche auf Erstattung von Beträgen, die für den Beförderungsvertrages gezahlt worden sind, können gegen den Beförderer gerichtlich geltend gemacht werden, der den Betrag erhoben hat, oder gegen den Beförderer, zu dessen Gunsten der Betrag erhoben worden ist. 14.1.3 Erstattungs- und Entschädigungsansprüche für Verspätungen oder sonstige Ansprüche auf Grund des Beförderungsvertrages können nur gegen den ersten, den letzten oder denjenigen Beförderer gerichtlich geltend gemacht werden, der den Teil der Beförderung ausgeführt hat, in dessen Verlauf die den Anspruch begründende Tatsache eingetreten ist. 14.1.4 Für Ansprüche auf Grund des Beförderungsvertrages für Reisegepäck und Fahrzeuge gilt Artikel 56 § 3 CIV 14.1.5 Hat der Berechtigte die Wahl unter mehreren Unternehmen, so erlischt sein Wahlrecht, sobald die Klage gegen eines der Unternehmen erhoben ist. 14.2 Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen Die Fristen für das Erlöschen von Ansprüchen und die Verjährung gemäß Artikel 58 bis 60 CIV sind auf alle Schadenersatzansprüche, welche auf dem Beförderungsvertrag gründen, anwendbar (drei Jahre für Schadenersatzansprüche aufgrund der Haftung des Beförderers bei Tötung und Verletzung; ein Jahr für die übrigen Ansprüche, welche sich aus dem Beförderungsvertrag herleiten). 14.3 Gerichtsstand Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag können nur vor Gerichten der Mitgliedstaaten der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) oder der EU geltend gemacht werden, auf dessen Gebiet der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Hauptniederlassung oder die Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle hat, die den Beförderungsvertrag geschlossen hat. Andere Gerichte können nicht angerufen werden. 14.4. Anwendbares Recht Sind mehrere Landesrechte anwendbar, gilt das Recht des Staates, in dem der Berechtigte seinen Anspruch geltend macht, einschließlich der Kollisionsnormen. 11 Regulation 1371/2007 on rail passenger rights Summary Table - Information on national exemptions (situation in May 2015) Domestic Rail Services International rail services beyond external EU borders Urban, suburban and regional services Country Yes Exemptions Time-limit Austria Belgium Bulgaria Articles 4, 5, 6(1), 8, 10, 13, 15, 16, 17, 18, 20 (2) - 25 5 years Czech Republic Art 8, 10, 17 18(2)(a) and (b), 18(3), Annex I Art 7(2)(b), 17(2)(b), 24(3)(b), 32, and Annex II 5 years Croatia 5 years Art 13,15,16,17,18,25 and 28 Denmark Estonia Yes Exemptions X Urban: All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3); Suburban and regional: Art 16, 17, 18(4), 28, 15 in conjuction with Annex I Title IV Chapter II: € 80 cost limit for hotel and € 50 for taxi (not applicable to disabled persons). X No Articles 4, 5, 6(1), 8, 10, 13, 15, 16, 17, 18, 20 (2) - 25 Time-limit unlimited Yes Exemptions Time-limit X Articles 4, 5, 6(1), 8, 10, 13, 15, 16, 17, 18, 20 (2) - 25 5 years 5 years X Art 13,15,16,17,18,25 and 28 5 years No X X 5 years X Art 10, 13(2), 15, 16, 17, 18(2), (4) and (5) and 22 No X Art 13,15,16,17,18,25 and 28 5 years X X Art 10, 13(2), 15, 18(2), (4) and (5) and 22 5 years Art 10, 13(2), 15, 16, 17 and 22 5 years Finland X As regards regional services limited to Helsinki Metropolitan Region (HelsinkiKirkkonummi, Helsinki-Karjaa, HelsinkiVantaankoski, Helsinki-Riihimäki, HelsinkiLahti and Lahti-Riihimäki) and only related to Art 10, 17 and 18(2)(a) and (b) unlimited Only those related to services to/from Russia. 5 years France X All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) unlimited X Germany X Art 8 (2), Art 15 - 18 (modifications), 18 (2) a), 27 (3), 28, 29 (1) sentence 1, and for services run mainly on account of their historical significance or for the purposes of tourism unlimited X Greece Art 10, 13, 15, 16, 17, 18 and 28 5 years Art 10, 13, 15, 16, 17, 18 and 28 5 years Hungary Art 8(2), 10(1), (2) and (4), 17, 18(2)(a) and (b), 18(5), 21(1) and 23 Art 13, 15, 21 and 23 5 years All provisions of the Regulation with the exemption of what established in Art 2(3) 5 years 5 years Art 13, 15, 21 and 23 5 years Latvia All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) 5 years All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) 5 years Lithuania Art. 8 (2) and (3) (Annex II), 13, 21, 22, 23 and 24 5 years Ireland Italy X Luxembourg 5 years All provisions of the Regulation except for those provided in Art 4, 5, 8(1), 9, 11, 12, 16, 19, 20(1), 21(2), 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29. unlimited Portugal All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) as well as Art 8, 10,13-17, 18(2), 20(2), 27, 28, as well as art.6-14 &32 of Annex I, Annex II, Annex III • PT confirm that All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) 5 years All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) as well as Art 8, 10,13-17, 18(2), 20(2), 27, 28, as well as Art.6-14 &32 of Annex I, Annex II, Annex III 5 years 5 years All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) unlimited Slovakia X Art. 13, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 25 and 28 5 years not applicable 5 years X All provisions of the Regulation 5 years X X All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) X All provisions of the Regulation X Art. 8(3), 10, 21 (1) Slovenia 5 years unlimited Poland Romania 5 years X X All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) X Netherlands Art 10, 13, 15, 16, 17, 18 and 28 related to services to Serbia, other countries via FYROM and Turkey Art 10(1), (2) and (4), 18(2)(a) and (b), 18(5), 21(1) and 23 X Art. 8(3), 10, 21 (1) 5 years All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) 5 years X unlimited X Spain X Art. 10, 21 - 24 unlimited X Sweden X Art. 7,8 10 (1) and (4), 15, 16, 17 and 18 5 years X unlimited X UK All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) 5 years All provisions of the Regulation except for those provided in Art 2(3) Anlage 3 Auszüge aus EWT Besondere Internationale Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (SCIC-EWT) Gültig vom 13. Dezember 2015 1 Anlage 3 Auszüge aus EWT INHALTSVERZEICHNIS GLOSSAR ........................................................................................................................ 3 Teil I - Allgemeine Bestimmungen ................................................................................. 5 1 Anwendungsbereich der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (SCIC-EWT; im Weiteren „Besondere Bedingungen“) ..................................................... 5 2 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen für die Beförderung ........................................ 5 5 Beteiligte Beförderer ......................................................................................................... 5 Teil II - Allgemeine Beförderungsbedingungen des Ost-West-Verkehrs (SCIC-EWT) 6 6 Beförderungsausweis, Reservierungen, Zusatzleistungen .............................................. 6 Teil III - Besondere Beförderungs- und Tarifbedingungen ......................................... 13 7 Beförderungspreise ......................................................................................................... 13 8 Arten der Beförderungsausweise ................................................................................... 13 9 Verkauf im Zug ................................................................................................................ 13 10 Verkauf über Internet, Online-Verkauf ............................................................................ 13 Beförderungsbestimmungen - Einzelreisende............................................................ 14 11 Beförderungsausweise ................................................................................................... 14 12 Erwerb der Beförderungsausweise................................................................................. 14 13 Ausgabe von Beförderungsausweisen ........................................................................... 14 14 Geltungsdauer der Beförderungsausweise .................................................................... 14 15 Benutzung der Beförderungsausweise ........................................................................... 15 16 Änderung des Reiseweges ............................................................................................. 15 17 Wechsel des Beförderers ................................................................................................ 16 18 Übergang in die höhere Wagenklasse oder Zuggattung ............................................... 16 21 Fahrtunterbrechung ......................................................................................................... 16 31 Fahrpreisermäßigung für Kinder ..................................................................................... 16 32 Besondere Ermäßigungen .............................................................................................. 17 36 Berechnung der Beförderungspreise .............................................................................. 17 41 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren ............................................................. 18 42 Handgepäck .................................................................................................................... 19 43 Fahrräder ......................................................................................................................... 19 44 Platzreservierung und Platzbelegung ............................................................................. 19 45 Erstattungen .................................................................................................................... 19 46 Umtausch und Rücknahme der Beförderungsausweise ................................................ 20 Beförderungsbestimmungen - Reisegruppen ............................................................. 20 61 Allgemeines ..................................................................................................................... 20 62 Fahrpreisermäßigungen .................................................................................................. 20 63 Kinderermäßigung ........................................................................................................... 20 64 Reservierung ................................................................................................................... 21 65 Bestellung der Beförderungsausweise ........................................................................... 21 66 Beförderungsausweise ................................................................................................... 21 67 Berechnung der Beförderungspreise .............................................................................. 21 69 Umtausch und Erstattung ............................................................................................... 21 Haftungsbestimmungen ............................................................................................... 22 81 Haftung für Personen- und Sachschaden ...................................................................... 22 82 Gerichtsstand .................................................................................................................. 22 2 Anlage 3 Auszüge aus EWT GLOSSAR Begriff Definition Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB-EWT) Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gemäß Teil II dieses EWT Allgemeine Beförderungsbedingungen (GCC-CIV/PRR) Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen des CIT (Internationales Eisenbahntransportkomitee) Ausgabeland Das Land in dem der Beförderungsausweis ausgegeben wird Ausgebendes Unternehmen Unternehmen, welches den Beförderungsausweis ausstellt und den Beförderungspreis einnimmt Ausländischer Beförderer Beförderer in einem anderen Land als dem Ausgabeland Beförderer Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, Unternehmen für Straßenbeförderung oder Schifffahrtsgesellschaft und alle aufeinander folgende Beförderer Aufeinander folgender Beförderer juristische Person, die vom vertraglichen Beförderer die Pflicht zur Weiterbeförderung des Reisenden zum Bestimmungspunkt oder zur Übergabe des Reisenden an einen aufeinander folgenden Beförderer übernommen hat und auf der Grundlage des mit dem Reisenden geschlossenen Beförderungsvertrages haftet Ausführender Beförderer juristische Person, die keinen Beförderungsvertrag mit dem Reisenden abgeschlossen hat, die aber vom vertraglichen oder aufeinander folgenden Beförderer mit der Durchführung der Eisenbahnbeförderung auf einer bestimmten Strecken betraut wurde Vertraglicher Beförderer juristische Person, die mit dem Reisenden einen Beförderungsvertrag gemäß ER CIV oder SMPS abgeschlossen hat, dem zufolge sie sich verpflichtet hat, den Reisenden vom Ausgangspunkt zum Bestimmungspunkt zu befördern oder den Reisenden dem aufeinander folgenden Beförderer zu übergeben Beförderungsausweis Dokument, das den Beförderungsvertrag zwischen Reisendem und Beförderer festhält. Der Beförderungsausweise kann aus einem oder mehreren Fahrscheinen (inkl. Reservierungen, Aufpreise, Zuschläge etc.) und zugehöriger Ermäßigungsnachweise bestehen Beförderungsausweis für Gruppen Gruppenfahrschein, der allein oder zusammen mit mehreren Fahrscheinen den Beförderungsausweis für Gruppen bildet Beförderungspreis Das am Tag der Ausgabe gültige Beförderungsentgelt Besondere Beförderungs- und Tarifbedingungen (BBT) Bedingungen, welche die Beförderer in Ergänzung zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen festlegen (Teil III dieses EWT) CER Community of European Railways (Gemeinschaft der europäischen Bahnen) CIT Comité international des Transports Ferroviaires (Internationales Eisenbahntransportkomitee) COTIF Convention relative aux Transports Internationaux Ferroviaires (Übereinkommen über die internationale ‘Eisenbahnbeförderung) Durchgehender Fahrschein Fahrschein, der für Strecken in mindestens zwei Ländern oder ab einem Grenzpunkt nach einem Bestimmungsort in einem anderen Land ausgefertigt wird Einzelreisende Reisende von mindestens 0,5 bis maximal 5,5 Tarifpersonen, die einzeln oder gemeinsam reisen Ergänzungsschein Schein, der den Beförderungsausweis um Klassenwechsel, Streckenwechsel, Zuschlag ergänzt oder einen Befördererwechsel ermöglicht 3 Anlage 3 Auszüge aus EWT Begriff Definition ER CIV Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Personenbeförderung Globalpreis Preis, der den Beförderungspreis und Entgelte für zusätzliche Leistungen einschließt Globalpreiszüge Züge, für die nur kombinierte Fahr- und Reservierungsausweise zu Globalpreisen ausgegeben werden. Grenzpunkt Der Punkt, an dem die Infrastrukturbetreiber verschiedener Staaten aneinander anschließen und der im Regelfall mit dem Tarifschnittpunkt zusammenfällt Gruppe Reisegruppe, mit mindestens 6 zahlenden erwachsenen Personen, die zusammen reisen Inlandsfahrschein Fahrschein, der für Binnenstrecken in einem anderen Land ausgegeben wird Nachtzüge Sind Züge, die Schlaf- oder Liegewagen führen Ort / Orte Abgangs- oder Bestimmungsort. Es kann sich dabei sowohl um Bahnhöfe der Eisenbahn, um Busbahnhöfe oder um Häfen handeln Platzkarten/ Reservierungsausweise Karten, zur Erhebung der Reservierungsgebühren und Zuschläge/Aufpreise, für die Nutzung eines Platzes während der Fahrt in einem Schlaf-, Liege- oder Sitzplatzwagen in denen eine Reservierung zwingend oder möglich ist PRR Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr RID Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses (Verordnung für die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern) SMPS Abkommen über den internationalen Personenverkehr Sonderzug (-Wagen) Ein Sonderzug (-Wagen) ist ein Zug (Wagen), der für die Fahrt auf Bestellung einer juristischen oder natürlichen Person ausschließlich für die Verwendung durch den Besteller nach der Vereinbarung mit den beteiligten Beförderern vorgesehen ist. Tarifpunkt Ein Ort, von und zu dem Beförderungsausweise ausgegeben werden können, wenn er in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten und/oder den elektronischen Vertriebssystemen der ausgebenden Unternehmen enthalten ist UIC Union internationale des Chemins de fer (Internationaler Eisenbahnverband) 4 Anlage 3 Auszüge aus EWT Teil I - Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (SCIC-EWT; im Weiteren: Besondere Bedingungen) 1.1 1.3 Die Besonderen Bedingungen finden auf Beförderungen zwischen CIV- und SMPSTeilnehmerstaaten Anwendung, für welche durchgehende Beförderungsausweise und Inlandsfahrscheine ausgegeben werden. Die Beförderer können für bestimmte Verkehre (Strecken oder Züge) von den Besonderen Bedingungen abweichende Besondere Beförderungsbedingungen festsetzen. Die Abweichungen sind in den Besonderen Beförderungsbedingungen deutlich hervorzuheben. Die Besonderen Bedingungen gelten nicht für Verbindungen zwischen Orten im Land des ausgebenden Unternehmens. Für Globalpreiszüge können besondere Bestimmungen gelten, diese sind in besonderen Anhängen enthalten. Die Einführung der Besonderen Bedingungen, Änderungen und Ergänzungen und ihre Aufhebung werden nach den landesrechtlichen Bestimmungen, denen die beteiligten Beförderer (Anlage I) unterliegen, veröffentlicht. Die geschäftsführende Bahn für die Besonderen Bedingungen ist die Deutsche Bahn AG. 2 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen für die Beförderung 2.1 Die Beförderung unterliegt diesen Besonderen Bedingungen. Für die Seestrecke einer gemischten Beförderung Bahn/Schiff unterliegen sie dem Recht, dem der Beförderer zur See untersteht, und den von ihm erlassenen Besonderen Bedingungen. Die Beförderer im Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) unterliegen für Belange, die in den Besonderen Bedingungen nicht geregelt sind, den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV (Anhang A zum COTIF) und gegebenenfalls der PRR. Die Beförderer im Geltungsbereich des SMPS unterliegen für Belange, die in den Besonderen Bedingungen nicht geregelt sind, dem Abkommen über den internationalen Personenverkehr (SMPS). Für Belange, die nicht in den Besonderen Bedingungen, in den ER CIV oder im SMPS geregelt sind, gilt Landesrecht. Zwingendes Landesrecht bleibt vorbehalten. Binnenbeförderungen, die mit in einem anderen CIV- oder SMPS-Teilnehmerstaat ausgegebenem Inlandfahrschein ausgeführt werden, unterliegen, sofern sie nicht zu einer grenzüberschreitenden Reisekette gehören: - dem jeweiligen Landesrecht, - den Bestimmungen diesen Beförderungsbedingungen und, - gegebenenfalls, den Bedingungen der Binnentarife oder den angewandten Bestimmungen der beteiligten Beförderer, sofern diese den Bestimmungen der Besonderen Bedingungen nicht entgegenstehen. Der Beförderungsvertrag verpflichtet den oder die an seiner Durchführung beteiligten vertraglichen Beförderer, den Reisenden vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort zu befördern. Die aufeinander folgenden vertraglichen Beförderer werden auf dem Beförderungsausweis entsprechend ihrer Reihenfolge angegeben und haften gegenüber dem Reisenden auf ihren Streckenabschnitten. 1.2 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 5 Beteiligte Beförderer Die Anlage I 1enthält die Liste aller an den Besonderen Bedingungen beteiligter Beförderer sowie deren Adressen. 1 Hier nicht abgedruckt; siehe Adressen in Anlage 1 zu SCIC-NRT 5 Anlage 3 Auszüge aus EWT Teil II - Allgemeine Beförderungsbedingungen des Ost-West-Verkehrs (SCIC-EWT) 6 Beförderungsausweis, Reservierungen, Zusatzleistungen 6.1 Allgemeines Beim Abschluss des Beförderungsvertrages werden ein oder mehrere Beförderungsausweise ausgestellt und im Allgemeinen dem Reisenden übergeben. Die Beförderungsausweise werden nur von den ermächtigten Beförderern oder den von ihnen beauftragten Stellen verkauft. Jeder weitere Handel mit diesen gekauften Beförderungsausweisen ist verboten. Die Beförderungsausweise können aus elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen, deren Lesbarkeit in Schriftzeichen ermöglicht wird. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn der Reisende über einen gültigen Beförderungsausweis verfügt. Der Beförderungsausweis enthält neben der Angabe des oder der Beförderer/s die erforderlichen Angaben zum Beweis des Abschlusses und des Inhalts des Beförderungsvertrages; er legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest. Die BBT legen die Bestell-, Zahlungs- und Ausgabemodalitäten für die Beförderungsausweise fest. Für bestimmte Angebote und/oder für bestimmte Strecken kann eine spezifische Bestellfrist vorgesehen werden. Im Allgemeinen werden Beförderungsausweise frühestens 3 Monate vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Diese Frist kann auf 11 Monate ausgedehnt werden. In Ausnahmefällen kann die Vorverkaufsfrist gekürzt werden (zum Beispiel bei Fahrplanwechsel oder für bestimmte Angebote). Der Reisende hat sich bei der Entgegennahme des/der Beförderungsausweise/s zu vergewissern, ob diese/r seinen Angaben gemäß ausgestellt ist/sind. 6.1.1 Benutzungsbedingungen Zug- und reservierungsgebundene Beförderungsausweise gelten im Allgemeinen nur für den bezeichneten Zug und das bezeichnete Datum. Die übrigen internationalen Beförderungsausweise gelten 15 Tage. Für gewisse Tarifangebote, bestimmte Verbindungen oder bestimmte Vertriebskanäle (z. B. International Rail Ticket Home Printing –IRTHP-) können die BBT eine unterschiedliche Geltungsdauer vorsehen. Die Reise ist grundsätzlich innerhalb der Geltungsdauer des Beförderungsausweises auszuführen. Im Fall von höherer Gewalt oder wenn der Reisende in Folge Ausfall oder Verspätung eines Zuges oder Versäumen des Anschlusszuges die Fahrt nicht antreten oder beenden kann, wird die Geltungsdauer so weit erforderlich verlängert. Die BBT bestimmen, ob der Reisende seinen Beförderungsausweis im Bahnhof oder unmittelbar beim Betreten des Verkehrsmittels selbst zu entwerten hat. Ein Beförderungsausweis ohne Zugbindung oder Reservierung berechtigt auch zur Beförderung in einer niedrigeren Zugkategorie oder in einer niedrigeren Klasse. Grundsätzlich erlauben die Beförderungsausweise die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen den Bahnhöfen einer Stadt nicht. 6.1.2 Ungültigkeit des Beförderungsausweises Ein Beförderungsausweis ist ungültig, wenn • er die erforderlichen Angaben, Eintragungen und gegebenenfalls die Unterschrift nicht enthält; • er beschädigt oder in seinem Inhalt unkenntlich gemacht oder abgeändert wurde; • der Ausweis oder die Berechtigungskarte, die gemäss den BBT erforderlich sind - gegebenenfalls mit Lichtbild, nicht vorgelegt werden kann oder abgelaufen ist; • die Geltungsdauer noch nicht begonnen hat oder wenn sie abgelaufen ist; • die gegebenenfalls durch die BBT vorgeschriebene und durch eine Eintragung im Beförderungsausweis in Erinnerung gerufene Entwertung nicht erfolgt ist oder der Reisende die ihm obliegenden Verrichtungen nicht ausgeführt hat. Die BBT können jedoch Verfahren für die nachträgliche Regelung der Entwertung vorsehen. 6 Anlage 3 Auszüge aus EWT 6.1.3 Wege/Umwege Bei Beförderungsausweisen mit Zugbindung oder Reservierung gilt die Strecke des angegebenen Zuges als Angabe des zulässigen Weges. Bei den übrigen Beförderungsausweisen kann der Reiseweg unterwegs gegen Zahlung des eventuellen Unterschiedsbetrages geändert werden. Für diese Fälle können die BBT vorsehen, dass • ursprünglich gewährte Ermässigungen nicht mehr berücksichtigt werden, • für die Ausstellung des Streckenwechsels eine Gebühr erhoben wird, obwohl der neue Weg kürzer ist, • zu bestimmten Tarifangeboten keine Umwege gestattet sind. Ist der neue Weg kürzer besteht kein Anspruch auf Erstattung. 6.1.4 Übergang in eine andere Wagenklasse oder in eine andere Zug- oder Wagenkategorie Die BBT regeln den Übergang in eine höhere oder tiefere Zug- oder Wagenkategorie bzw. Wagenklasse. Bei Tarifangeboten mit Zugbindung/Reservierungspflicht sind Übergänge ausgeschlossen. 6.1.5 Fahrtunterbrechung Die BBT legen fest, ob die Reise unterbrochen werden kann. 6.1.6 Änderung des Beförderers Grundsätzlich erkennt jeder Beförderer nur die Beförderungsausweise an, die ihn gemäß dem Beförderungsvertrag binden. Bieten verschiedene Beförderer Beförderungsleistungen auf einer gleichen Strecke - gegebenenfalls mit unterschiedlichen Benutzungsbedingungen und Preisen – an, erfolgt der eventuelle Übergang von einem Beförderer zu einem anderen Beförderer gemäß einer Vereinbarung unter ihnen, die in die BBT aufgenommen ist. 6.1.7 Reservierungen Die BBT legen fest, unter welchen Voraussetzungen die Reservierung von Sitz-, Liege- und Schlafwagenplätzen möglich oder obligatorisch ist. 6.1.8 Zusatzleistungen Die BBT legen fest unter welchen Voraussetzungen Zusatzleistungen angeboten werden. 6.2 Tarifierung Das Recht auf die Beförderungsleistung bedingt die Zahlung des von dem oder den Beförderer/n in den BBT festgelegten Preises durch den Reisenden. Der Preis ist in der Regel vor Reiseantritt zu entrichten. Das Tarifangebot kann aus verschiedenen Preisabstufungen bestehen. Jeder Preis kann eine oder mehrere Dienstleistungen beinhalten und unterschiedlichen Bedingungen unterliegen. Diese Bedingungen können insbesondere bestehen aus: • Bedingungen, die vom Verkauf abhängen (Zeitpunkt der Ausgabe, Bestellung oder Benutzung, Verkaufskanal, Zahlungsart, usw.), • Bedingungen, die von der Strecke oder der gewählten Verbindung abhängen, z.B. Benutzung eines bestimmten Zuges oder eines Zuges mit Reservierungspflicht, • Bedingungen zur Einschränkung der verfügbaren Plätze je Preisangebot, • Bedingungen zur zeitlichen Beschränkung für bestimmte Tarifangebote oder für bestimmte Verkehrsmittel, • Zulassungsbedingungen, • Gültigkeitsbedingungen, • Umtausch- und Erstattungsbedingungen. In der Regel sind die vorstehenden Bedingungen für Einzelreisenden und für Gruppen unterschiedlich. Die Bedingungen für Gruppen können insbesondere besondere Regeln für die Reservierung, die Zulassung, die Zahlung und die Annullierung vorsehen. Für den Kauf der Beförderungsausweise in den Zügen können besondere Bedingungen, insbesondere Preisaufschläge, vorgesehen werden. Die für diese Fälle vorgesehenen Verfahren sind in den BBT enthalten. 7 Anlage 3 Auszüge aus EWT Die in den BBT angebrachten Änderungen treten mit den in den einzelnen Ländern geltenden Verfahren und Ankündigungsfristen in Kraft. 6.3 Rücknahme und Umtausch des Beförderungsausweises sowie Erstattungen 6.3.1 Allgemeines Rücknahme heißt, dass ein bereits ausgegebener Beförderungsausweis vor Beginn der Geltungsdauer zurückgenommen und der volle Preis zurückgezahlt wird. Umtausch heißt, dass ein bereits ausgegebener Beförderungsausweis gegen einen anderen Beförderungsausweis mit oder ohne Nachzahlung umgetauscht wird. Erstattung heißt, dass der Preis eines Beförderungsausweises, wenn er nicht oder nur teilweise zur Fahrt benutzt wurde, ab Beginn der Geltungsdauer grundsätzlich unter Abzug eines Entgelt ganz oder teilweise erstattet wird. Die Rücknahme, der Umtausch oder die Erstattung kann nur vom Inhaber eines nicht namentlichen Beförderungsausweises oder von der Person, deren Namen auf dem Beförderungsausweises aufgeführt ist, verlangt werden; das Original des Beförderungsausweises ist zurückzugeben. Rücknahme, Umtausch und Erstattung können abgelehnt werden, wenn die Beförderungsausweise beschädigt oder seine Angaben unkenntlich gemacht oder abgeändert wurden, oder wenn die Nichtbenutzung nicht nachprüfbar oder die Erstattungsfrist überschritten ist. Bei Beförderungsausweisen, die bargeldlos gezahlt wurden, findet die Erstattung grundsätzlich nur auf dem ursprünglichen Zahlungsweg statt. Die Beförderer können die Rücknahme, die Zahlung des Minderbetrages bei Umtausch und die Erstattung mit Reisegutschein anbieten und dafür besondere Bedingungen vorsehen. Die Rücknahme, der Umtausch und die Erstattung von Beförderungsausweisen die aus elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen, sind Gegenstand besonderer Bestimmungen. 6.3.2 Rücknahme Die Rücknahme erfolgt nur bei der Ausgabestelle und bis zu der vom Beförderer festgesetzten Frist. Die BBT können für die Rücknahme besondere Bestimmungen vorsehen. 6.3.3 Umtausch Der Umtausch erfolgt nur innerhalb der von den BBT festgesetzten Frist. Gegebenenfalls wird der Minderbetrag zurückgezahlt oder der Reisende hat den Mehrbetrag nachzuzahlen. Die BBT können für den Umtausch besondere Bedingungen vorsehen. 6.3.4 Erstattung Erstattungsanträge für nicht oder teilweise benutzte Beförderungsausweise sind bei CIVBahnen innerhalb von 1 Monat und bei den SMPS-Bahnen innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer am Ort, wo der Reisende ganz oder teilweise auf seine Reise verzichtet, einzureichen. Gegebenenfalls können sie entweder an die Ausgabestelle oder an einen anderen an der Beförderung beteiligten Beförderer gerichtet werden. In diesem Falle muss sich der Reisende vor Ablauf der Geltungsdauer seines Beförderungsausweises von dem Bahnhof, wo er auf die Reise ganz oder teilweise verzichtet, eine entsprechende Bescheinigung erteilen lassen. Kann er diesen Beweis nicht vorweisen, so hat er die tatsächliche Nichtbenutzung seines Beförderungsausweises anderweitig nachzuweisen. Wendet sich der Reisende an einen anderen Beförderer, so gibt ihm dieser die Anschrift des Beförderers bekannt, an den der Antrag gegebenenfalls zu senden ist. Die BBT können die Erstattung des Beförderungspreises ausschließen oder besondere Bestimmungen vorsehen. Die Beförderer führen die Erstattungen spätestens innerhalb von drei Monaten (bei CIVBeförderern) und spätestens von 180 Tagen (bei SMPS-Beförderern) nach Eingang des Antrages und der vom Reisenden einzureichenden Beweisstücke durch. 6.3.5 Verlust, Diebstahl und Missbrauch von Beförderungsausweisen Der Beförderer übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung des Beförderungsausweises. Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen werden diese Beförderungsausweise nicht erstattet. Bei Beschädigung von Daten der Beförderungsausweise die aus elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen werden die etwaigen Ersatzverfahren in besonderen Bestimmungen geregelt. 8 Anlage 3 Auszüge aus EWT 6.4 Kinder Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener reisen im Allgemeinen unentgeltlich, sofern sie keinen besonderen Platz beanspruchen. Für die Beförderung von Kindern ab dem vollendeten 4. Lebensjahr und solche unter vier Jahren für die ein besonderer Platz beansprucht wird, können die BBT Kinderpreise vorsehen. Für jeden Beförderer sind die Bedingungen, die geltenden Altersgrenzen und gegebenenfalls die Preise in den BBT enthalten. Zusätzliche Ermäßigungen für Kinder sind in den BBT (z. B. für Familienreisen) durch die jeweiligen Tarifbestimmungen geregelt und gelten für die an diesen Angeboten beteiligten Beförderer. 6.5 Beförderung von Tieren Kleine, lebende ungefährliche Haustiere können in Behältnissen wie Handgepäck mitgenommen werden, sofern kein am Beförderungsvertrag beteiligter Beförderer in seinen BBT die Beförderung von Tieren ausschließt. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Im Allgemeinen können Hunde ohne Behältnisse mitgenommen werden, sofern sie angeleint und mit einem Maulkorb versehen sind. Die BBT legen die für Tiere geltenden Beförderungspreise fest. Für Blindenhunde können besondere Bedingungen gelten. Der Reisende hat mitgenommene Tiere zu beaufsichtigen. Die gefährlichen und kranken Haustiere, einschließlich Hunde, sind von der Beförderung ausgeschlossen. In das Bordrestaurant, den Bistrowagen sowie in Wagen, in denen Mahlzeiten am Sitzplatz gereicht werden, haben Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden, keinen Zutritt. In den Nachtzügen gelten für kleine Haustiere und Hunde besondere Bestimmungen. 6.6 Handgepäck 6.6.1 Mitnahme von Handgepäck Der Reisende ist nur ermächtigt, persönliche Gegenstände mitzunehmen, welche einem Reisezweck dienen. Wertgegenstände oder Produkte, die Handelsware sind oder gehandelt werden sollen, dürfen nicht mitgenommen werden. Gefährliche Güter dürfen als Handgepäck nur gemäß den Vorschriften der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID - Anhang C zum COTIF) oder der Artikel 15, § 1 zum SMPS mitgenommen werden. Reisende dürfen einzig die Stoffe und Gegenstände mitnehmen, die einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Waffen und Munition sind von der Beförderung als Handgepäck ausgeschlossen, außer wenn die BBT sie zulassen und gleichzeitig die Beförderungsbedingungen festlegen. Gegenstände und Produkte, welchen den übrigen Reisenden lästig fallen, sind nicht zugelassen. Jeder Reisende darf nicht mehr als drei leicht tragbare Gepäckstücke mitnehmen, die in den Zügen in den vorgesehenen Stauraum passen. Die BBT legen fest, in wie weit mehr und größere Gepäckstücke sowie sperrige Gegenstände (Ski, Surfbretter, Fahrräder) zugelassen sind. Gegebenenfalls sind sperrige Gegenstände zu verpacken, zu zerlegen oder zu falten. Der Reisende hat sich in diesen Fällen im Voraus über die besonderen Zulassungsbedingungen zu informieren. Es sind nur Handgepäckstücke zugelassen, deren Beschaffenheit, Verschluss, Volumen und Masse es erlauben, sie leicht zu tragen und zu verstauen und die keine Schäden verursachen können. Die Gepäckstücke dürfen in keinem Fall den Durchgang in den Wagen versperren. 6.6.2 Pflichten des Reisenden Handgepäck wird unter der ausschließlichen Verantwortung des Reisenden befördert. Er hat sein Handgepäck zu überwachen. Die Gepäckstücke müssen während der Reise jederzeit von den Zoll- und den Verwaltungsbehörden untersucht werden können. 9 Anlage 3 Auszüge aus EWT Der Reisende hat bei den von den Zoll- oder sonstigen Verwaltungsbehörden vorgeschriebenen Formalitäten anwesend zu sein. Es obliegt dem Reisenden sich zu vergewissern, dass er die zoll- und verwaltungsbehördlichen Bestimmungen der Länder, die er im Verlauf seiner Reise berührt, einhält. 6.6.3 Zurück gelassenes und verlorenes Handgepäck Jedes im Zug gefundene Gepäckstück ist dem Begleitpersonal zu melden. Der Beförderer behält sich das Recht vor, jedes in den Zügen oder in seinen Gebäuden zurück gelassene Gepäckstück zu öffnen und nachzuprüfen. Für die Rückgabe der in den Zügen und den Gebäuden gefundenen Gegenstände oder Gepäckstücke können Kosten in Rechnung gestellt werden, abhängig von der Art des Gegenstandes und dem Zeitraum der Aufbewahrung vor der verlangten Rückgabe. Der Beförderer oder die von ihm mit der Lagerung und Aufbewahrung der Fundgegenstände beauftragte Stelle oder Person haften nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung, die im Verlauf der Lagerung, der Aufbewahrung oder der Zustellung zum Lagerungs- und Aufbewahrungsort oder, sofern vorgesehen, zum Wohnort des Berechtigten eintreten. Der Beförderer kann jedes Gepäckstück oder dessen Inhalt verschieben oder vernichten, wenn es nach seiner Ansicht eine Gefahr für die Sicherheit darstellt oder Verletzungen oder Unannehmlichkeiten für Personen oder Sachschäden verursachen kann, ohne eine Haftung zu übernehmen. 6.7 Nichteinhaltung des Fahrplanes 6.7.1 Ausfall, Verspätung oder Versäumnis in der letzten Verbindung des Tages Diese Regelung gilt für Verspätungen oder Versäumnisse, deren Ursache und Eintritt im Geltungsbereich der ER CIV (und/oder PRR) liegen. Bei Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses in einer internationalen Verbindung ersetzt der Beförderer die angemessenen Benachrichtigungs-, Taxi- und Übernachtungskosten, wenn • der Reisende seine Reise nicht am selben Tag fortsetzen kann oder • ihm die Fortsetzung der Reise unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar ist. 6.7.2 Verspätungen während des Tages Diese Regelung gilt bei internationalen durchgehenden Zügen für die folgenden Beförderer : BDZ, CD, CFL, CFR, DB, DSB, EVR, HZ, LG, LDZ, MAV-START, NS, NSB, ÖBB, TRAINOSE, PKP, RENFE, SNCB, SNCF, SJ, SBB/CFF, SZ, Trenitalia, VR, ZSSK, wenn die Ursache und der Eintritt der Verspätung im Geltungsbereich der ER CIV und PRR liegen. Vorbehalten bleiben die von den EU-Mitgliedsstaaten erteilten Ausnahmegenehmigungen. Verspätet sich ein internationaler Tageszug um 60 bzw. 120 Minuten oder mehr, oder fällt der Zug aus, entschädigen die ausgebenden Unternehmen, welche der PRR unterliegen, den Reisenden 25% bzw. 50% des Fahrpreises einfacher Fahrt für den Preis der für die PRR- Strecke zu zahlen wäre, wenn • Beginn und Ende der Beförderung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Norwegens oder der Schweiz liegen. • die Verspätung im geografischen EU-Bereich eingetreten ist • Der massgebende Beförderungspreis für Entschädigungen schliesst Nebenkosten (Reservierungen, Zuschläge, etc.) ein, etwaige Servicegebühren dagegen aus. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Entschädigung erfolgt in Form eines Gutscheines oder gleichwertigen Leistung. Auf Verlangen des Reisenden leistet der Beförderer die Entschädigungen in der von ihm festgelegten Weise in Geld, z.B. mittels Überweisung, Gutschrift oder in bar. Der Reisende macht seinen Anspruch innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Reise mit dem Original des gültigen und entwerteten Fahrausweises und der Reservierung bei einem beteiligten Beförderer geltend. Wenn vom Beförderer vorgesehen, kann an die Stelle der Reservierung eine Verspätungsbescheinigung treten. 6.7.3 Ausnahmen Passangebote (z.B. InterRail) sowie Sonderzüge sind von Entschädigungen gemäß Ziffer 6.7.2 ausgenommen. 10 Anlage 3 Auszüge aus EWT 6.7.4 Andere Ansprüche Anstelle der vorgenannten Ansprüche kann der Reisende bei allen an den Besonderen Bedingungen beteiligten Beförderern • auf die Weiterfahrt verzichten und Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke verlangen oder • auf die Weiterfahrt verzichten, mit dem nächsten geeigneten Zug eines beteiligten Beförderers unentgeltlich zum Abgangsbahnhof zurückkehren und die Erstattung des vollen Beförderungspreises verlangen oder • seine Reise mit einem Zug der beteiligten Beförderer fortsetzen, mit dem er sein Reiseziel mit möglichst geringer Verspätung erreicht. Vorbehalten bleiben weitere Rechte der Reisenden in der EU gemäß PRR. 6.7.5 Ausschlussgründe Die in Ziffer 6.7.1 enthaltenen Ansprüche des Reisenden entfallen, wenn die Nicht-Einhaltung des Fahrplanes zurückzuführen ist auf • ausserhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte, • rechtzeitig angekündigte Verkehrsbeschränkungen in Folge von Bau- oder Unterhaltungsarbeiten, • Streik • Verschulden des Reisenden, • Verhalten eines Dritten, das der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte; der Infrastrukturbetreiber oder ein anderes Unternehmen, das dieselbe Eisenbahninfrastruktur benutzt, gilt nicht als Dritter. 6.7.6 Verhalten der Reisenden in den Bahnhöfen und Zügen 6.7.7 Allgemeines Die Beförderer, Bahnhofbetreiber und Infrastrukturbetreiber können bestimmte Zutrittsbedingungen zum Bahnhofsbereich und zu den Zügen vorsehen. Der Reisende ist verpflichtet, ihren Anweisungen und jenen ihres Personals Folge zu leisten. Soweit bestimmte Beförderer für den Zugang zu ihren Zügen eine Zugangskontrolle vorsehen, haben die Reisenden dieser Pflicht Folge zu leisten. Reisende mit auf den Namen lautenden Beförderungsausweisen oder Ermäßigungskarten sind verpflichtet, im Rahmen der Beförderungsausweiskontrolle auf Aufforderung ihre Identität durch amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht gestört werden. Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. In den Zügen, in denen Kleinkindabteile oder Plätze oder Abteile für Reisende mit eingeschränkter Mobilität vorhanden sind, haben andere Reisende diese Plätze bei Bedarf freizugeben. In Nichtraucherbereichen ist das Rauchen auch bei Zustimmung der anderen Reisenden verboten. Der Reisende darf die Alarm- und Notfallvorrichtungen nur bei Gefahr für seine Sicherheit oder für die Sicherheit anderer Reisender, anderer Personen oder des Zuges betätigen. Bei Missbrauch hat dieser Reisende unbeschadet sonstiger Ansprüche den hierfür in den BBT oder in den Bestimmungen des Beförderers vorgesehenen Betrag zu zahlen. 6.7.8 Ausschluss von der Beförderung Die BBT können vorsehen, dass Reisende, • die keinen gültigen Beförderungsausweis vorweisen und welche die sofortige Zahlung des Beförderungspreises oder des Zuschlages verweigern, • die eine Gefahr für die Sicherheit und den geordneten Ablauf des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen, • die Mitreisenden in unzumutbarer Weise belästigen, 11 Anlage 3 Auszüge aus EWT von der Beförderung ausgeschlossen sind oder unterwegs davon ausgeschlossen werden können und dass diese Personen keinen Anspruch auf Erstattung des Beförderungspreises und der Zuschläge haben. 6.7.9 Reklamationen Reklamationen, aus anderen Gründen als Erstattungen, sind bei den in der Anlage V zu den Besonderen Bedingungen benannten Reklamations- und Erstattungsstellen der Beförderer einzureichen. 12 Anlage 3 Auszüge aus EWT Teil III - Besondere Beförderungs- und Tarifbedingungen 7 Beförderungspreise 7.1 Die Beförderer geben gemäß den für sie geltenden landesrechtlichen Bestimmungen die Beförderungspreise bekannt. Nach Antritt der Reise besteht kein Anspruch mehr auf die Gewährung von Ermäßigungen auf den Beförderungspreis. 7.2 8 Arten der Beförderungsausweise 8.1 Es werden Beförderungsausweise ausgegeben für: − Einzelreisende − Hunde, − Reisegruppen in Regelzügen oder Linienschiffen oder bestimmten Busverkehren, − Reisesonderzüge und Sonderwagen Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder sonstige Veröffentlichungen können die Ausgabe anderer Arten von Beförderungsausweisen vorsehen. 8.2 9 Verkauf im Zug Der Verkauf im Zug richtet sich nach den nationalen Bestimmungen der Beförderer. 10 Verkauf über Internet, Online-Verkauf Geben Beförderer Online-Fahrkarten aus, gelten die nachstehenden Bedingungen. 10.1 Online-Verkauf erfolgt über das Internet und ggf. über die Verkaufsstellen der Beförderer oder der Reisebüros. 10.2 Online verkaufte Fahrkarten, die auf Papier ausgegeben werden, enthalten ein Sicherheitszertifikat. 10.3 E-Beförderungsausweise (e-Fahrkarten), die nur in elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen, können • e-Daten auf Chips oder auf anderen elektronischen Datenträgern im Besitz des Reisenden sein oder 10.4 10.5 10.6 10.7 • in einem Passenger Name Record (PNR) auf Papier oder elektronisch (manifest on list) bestehen. Bei Buchung durch den Reisenden im Internet ist auch die Zahlung über Internet (online) zu leisten (z.B. mit Debit-Card, EC-Karte, Postfinanzkarte oder Kreditkarte wie Visa, Eurocard, Amexco usw. [Zahlkarten]). Für die Online-Ausgabe durch die Verkaufsstellen der Beförderer oder durch ermächtigte Reisebüros gelten die Bedingungen der betreffenden Ausgabestelle. Online Papier- und e-Fahrkarten werden auf den Namen lautend ausgegeben. Dies erfolgt über die Verknüpfung der persönlichen Daten mit den Daten einer Ermäßigungs-, Belastungs- oder Kreditkarte oder einem amtlichen Lichtbildausweis. Für die Zahlung hat der Reisende dem ausgebenden Unternehmen mindestens folgende Kundendaten zu übermitteln: • Name, Vorname • e-Mail-Adresse • Zahlungsdaten (z.B. Art der Karte, Kontonummer, Bankleitzahl, IBAN, BIC, usw.) 10.8 Die im Online-Verkauf verfügbaren Angebote und deren Nutzungsbedingungen sind in den besonderen Beförderungsbedingungen der daran beteiligten Beförderer aufgeführt. 10.9 Online Papier- und e-Fahrkarten sind nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit der bei der Buchung zur Identifikation angegebenen Zahlkarte oder einem amtlichen Lichtbildausweis. Der darin genannte Reisende und der Inhaber der Zahlkarte/des Ausweisdokumentes müssen identisch sein. 10.10 Für die Zahlung gelten die vom ausgebenden Unternehmen zugelassenen Verfahren. 13 Anlage 3 Auszüge aus EWT 10.11 Für alleinreisende Kinder werden Online Papier- und e-Fahrkarten gemäß den Bedingungen, die der Beförderer dem ausgebenden Unternehmen erteilt hat, ausgegeben. 10.12 Rückgabe, Umtausch und Erstattung (Ergänzung zu Nummer 46) Umtausch, Rückgabe und Erstattung von Online Papier- und e-Fahrkarten erfolgen ausschließlich über das Portal bzw. durch den Beförderer, der die Fahrkarten ausgegeben hat. Für Umtausch, Rückgabe und Erstattung von Online Papier- und e-Fahrkarten gelten ansonsten die Besonderen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer. Beförderungsbestimmungen - Einzelreisende 11 Beförderungsausweise Es werden durchgehende Fahrkarten und Inlandfahrscheine ausgegeben. 11.1 Durchgehende Fahrkarten werden ab einem Abgangsort im Ausgabeland oder ab einem Grenzpunkt, bis zu dem der Reisende bereits einen oder mehrere Beförderungsausweise besitzt, ausgegeben. 11.2 Durchgehende Fahrkarten für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt können im Rahmen ein und desselben Verkehrs (Tarifsystems) auch ab einem ausländischen Abgangsort nach einem Bestimmungsort des ausgebenden Beförderers ausgestellt werden, wenn die landesrechtlichen Devisenbestimmungen dieses Beförderers nicht entgegenstehen. 11.3 Durchgehende Fahrkarten können ebenfalls ab oder nach Orten außerhalb des Ausgabelandes ausgegeben werden. 11.4 Inlandsfahrscheine werden ab und nach Orten (ausgenommen Verbindungen nach Ziffer 11.1) eines einzigen Landes ausgegeben. Dies gilt nicht für Verbindungen zwischen Orten im Land des ausgebenden Unternehmens. 11.5 Beförderungsausweise für Hin- und Rückfahrt können ausgegeben werden bei: • Hin- und Rückreise über denselben Weg, • Hin- und Rückreise über verschiedene Wege, • Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise, • Rückreise nach einem anderen Ort als dem Abgangsort der Hinreise. 11.6 Eine Fahrkarte (durchgehende Fahrkarte oder Inlandsfahrschein) kann nur für eine zusammenhängende Verbindung ausgegeben werden. 11.7 Für jeden Einzelreisenden wird grundsätzlich ein Beförderungsausweis ausgegeben. Reisen nach den in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder sonstigen Veröffentlichungen enthaltenen Bestimmungen mehrere Personen gemeinsam, muss deren Anzahl auf dem Fahrschein angegeben sein. 12 Erwerb der Beförderungsausweise Beförderungsausweise werden durch die von den Beförderern bezeichneten Ausgabestellen ausgegeben. Für bestimmte Angebote und/oder für bestimmte Verbindungen können Mindestbestellfristen gelten. 13 Ausgabe von Beförderungsausweisen Beförderungsausweise werden frühestens zwei Monate vor dem ersten Geltungstag ausgegeben. Diese Frist kann auf elf Monate ausgedehnt werden. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Fahrplanwechsel oder besonderen Angeboten, kann die Vorverkaufsfrist gekürzt werden. An Reisende können vor Antritt der Reise auch Beförderungsausweise für die umgekehrte Richtung verkauft werden, wenn dies den gesetzlichen Vorschriften im Ausgabeland nicht widerspricht. 14 Geltungsdauer der Beförderungsausweise 14.1 Die Beförderungsausweise gelten 15 Tage (z. B.: 1.Geltungstag 01.04., letzter Geltungstag 15.04.). Die Beförderer können jedoch durch bilaterale oder multilaterale Abkommen eine kürzere oder längere Geltungsdauer vereinbaren. 14 Anlage 3 Auszüge aus EWT 14.2 Die Geltungsdauer beginnt an dem vom Reisenden bestimmten und von der Ausgabestelle auf dem Beförderungsausweis anzugebenden Tag. Der erste Geltungstag des Beförderungsausweises zählt als voller Tag. Der Reisende kann seine Reise an jedem beliebigen Tag innerhalb der Geltungsdauer seines Beförderungsausweises antreten; er muss sie spätestens mit einem Zug beenden, der nach dem Fahrplan den Bestimmungsort am letzten Tag der Geltungsdauer spätestens um 24 Uhr erreichen soll. In besonderen Verkehren können die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder die sonstigen Veröffentlichungen abweichende Regelungen vorsehen. 14.3 Die Geltungsdauer kann entgeltfrei verlängert werden, wenn der Beförderungsausweis aus zwingenden Gründen (Krankheit, schwerer Unfall usw.) nicht innerhalb der Geltungsdauer benutzt werden kann. Hierfür gelten die Bedingungen des Beförderers, bei dem der Antrag gestellt wird. 15 Benutzung der Beförderungsausweise 15.1 Für die Benutzung bestimmter Züge oder Wagen (Sitzplatzwagen, Liegewagen, Schlafwagen, usw.) sind besondere Zuschläge/Aufpreise zu entrichten. 15.2 Auf Strecken, auf denen die höhere Wagenklasse nicht geführt wird, gelten die Beförderungsausweise nur in der niedrigeren Wagenklasse, für die auch der Fahrpreis berechnet wird. 15.3 Bei Wahlstrecken muss die Fahrt über einen der angegebenen Wege ausgeführt werden. Der Wechsel von einer Strecke auf die andere im Wegetext angegebene Wahlstrecke ist nicht gestattet. 15.4 Bei manueller Ausgabe sind die durchgehenden Fahrkarten und die Streckenfahrscheine nur gültig, wenn sie in einen Umschlag eingeheftet sind. 15.5 Bei Beförderungsausweisen für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt der Beförderungsausweis für die Hinfahrt ungültig. 15.6 Die von SNCF in Frankreich bzw. von Trenitalia in Italien ausgegebenen Beförderungsausweise gelten auf ihren eigenen Verbindungen längstens 24 Stunden nach ihrer Gültigstempelung. Die von SNCB in Belgien bzw. von NS in den Niederlanden ausgegebenen Beförderungsausweise gelten auf ihren eigenen Verbindungen nur am Tage des Reiseantritts. 15.7 Die Entgelte für die Beförderung zwischen zwei Bahnhöfen innerhalb einer Stadt (z. B. in Paris, London, Wien, Kiew, Moskau) sind in den angegebenen Fahrpreisen grundsätzlich nicht enthalten. 15.8 Der Reisende ist verpflichtet, alle Beförderungsausweise (Fahrscheine, Reservierungen, Aufpreise, Zuschläge etc.) sowie evtl. erforderliche Nachweise zur berechtigten Inanspruchnahme von Ermäßigungen (nationale Ermäßigungskarten, Behindertenausweis etc.) bis zur Beendigung der Reise mit sich zu führen. Ggf. kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis ausstellen. 16 Änderung des Reiseweges 16.1 Für die Änderung des Reiseweges bei durchgehenden Fahrkarten sowie Streckenfahrscheinen wird ein CIV-Ergänzungsschein/ SMPS-Nachlösequittung ausgegeben, wenn die Ausgabestelle, die erforderlichen Tarifinformationen besitzt. Andernfalls werden die in den einzelnen Ländern geltenden Binnenbestimmungen angewandt. Ausnahmen können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen vorgesehen werden. 16.2 Gegebenenfalls wird für die geänderte Strecke der Unterschied zwischen den Fahrpreisen für einfache Fahrt für den neuen und den ursprünglichen Weg erhoben. Bei der Ermittlung dieser Preise wird gegebenenfalls eine in Frage kommende Fahrpreisermäßigung berücksichtigt mit Ausnahme der Ermäßigung, die auf den Verbindungen einzelner Beförderer für Hin- und Rückfahrt gewährt wird. Dieser Preisunterschied wird berechnet für die Verbindungen vom Tarifpunkt, an dem sich die beiden Reisewege trennen (oder dem unmittelbar davor gelegenen Tarifpunkt), bis zum Tarifpunkt, an dem die Reisewege wieder zusammentreffen (oder dem unmittelbar dahinter gelegenen Tarifpunkt). Bei Kindern sind entsprechend den Kinderaltersgrenzen (Nr. 31) die ursprünglich angewendeten Ermäßigungen zu berücksichtigen. 15 Anlage 3 Auszüge aus EWT 17 Wechsel des Beförderers Bei paralleler Bedienung einer Strecke durch mehrere Beförderer ist der Wechsel zwischen diesen möglich, wenn sie es vereinbart haben. Ist das nicht der Fall, muss der Reisende einen neuen Beförderungsausweis entsprechend den Bedingungen des von ihm ausgewählten Beförderers lösen. Dieser Beförderer kann auch regeln, dass lediglich ein Ergänzungsschein für Befördererwechsel zum bereits vorhandenen Beförderungsausweis zu lösen ist. 18 Übergang in die höhere Wagenklasse oder Zuggattung 18.1 Für den Übergang in eine höhere Wagenklasse oder in eine höhere Zuggattung bei durchgehenden Fahrkarten sowie Inlandsfahrscheinen wird ein CIV-Ergänzungsschein/SMPSNachlösequittung ausgegeben, wenn die Ausgabestelle die erforderlichen Unterlagen besitzt. Andernfalls werden die in den einzelnen Ländern geltenden Binnenbestimmungen angewandt. Ausnahmen können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen vorgesehen werden. Ein Ergänzungsschein wird nur für einfache Fahrt ausgegeben entweder für die auf dem Beförderungsausweis angegebene Gesamtstrecke oder für eine Teilstrecke. 18.2 Es wird der Unterschied zwischen den Fahrpreisen für einfache Fahrt für die zu benutzende und die auf dem ursprünglichen Beförderungsausweis angegebene Wagenklasse oder Zuggattung erhoben. Bei der Ermittlung dieser Preise wird gegebenenfalls eine in Betracht kommende Fahrpreisermäßigung berücksichtigt, mit Ausnahme der Ermäßigung, die auf den Strecken einzelner Beförderer für Hin- und Rückfahrt gewährt wird. Bei Kindern sind entsprechend den Kinderaltersgrenzen (Nr. 31) die ursprünglich angewendeten Ermäßigungen zu berücksichtigen. 21 Fahrtunterbrechung Innerhalb der Geltungsdauer des Beförderungsausweises darf der Reisende die Fahrt grundsätzlich beliebig oft und ohne Formalitäten unterbrechen. Ausnahmen können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen vorgesehen werden. Die von SNCF in Frankreich bzw. von Trenitalia in Italien ausgegebenen Beförderungsausweise gelten auf ihren eigenen Verbindungen längstens 24 Stunden nach ihrer Gültigstempelung. Die von SNCB in Belgien bzw. von NS in den Niederlanden ausgegebenen Beförderungsausweise gelten auf ihren eigenen Verbindungen nur am Tage des Reiseantritts. Durch die Fahrtunterbrechung wird die Geltungsdauer nicht verlängert. Die Reise darf nur am Unterbrechungsort oder an einem Ort wieder aufgenommen werden, der auf der noch nicht benutzten Strecke liegt. Auf den Strecken der BC, CFM, EVR, KZH, RZD und UZ muss der Reisende bei einer Fahrtunterbrechung spätestens 3 Stunden nach Ankunft des Zuges seinen Fahrschein am Fahrkartenschalter zur Anbringung eines Vermerkes vorlegen. Bei Fortsetzung der Fahrt nach der Fahrtunterbrechung oder beim Umsteigen für die Weiterfahrt im Schlafwagen im Besitz einer dafür gültigen Reservierung sein. 31 Fahrpreisermäßigung für Kinder 31.1 Kinder unter 4 Jahren werden in Begleitung Erwachsener unentgeltlich befördert. Bei folgenden Beförderern werden Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener unentgeltlich befördert: BDZ, CD, CFL, CFF/SBB, DB, DSB, HZ, LG, MAV-START/GYSEV, ÖBB, SJ, SNCB/NMBS, SV (ehem. ZS), SZ, VR, ZPCG, ZSSK. Diese Kinder werden zum Kinderfahrpreis (siehe Ziffer 31.2) befördert, wenn für sie ein besonderer Platz beansprucht wird. […] 16 Anlage 3 Auszüge aus EWT 31.2 Kinder unter 12 Jahren zahlen den halben Fahrpreis für Erwachsene. Bei folgenden Beförderern gilt der halbe Fahrpreis bis zu nachstehenden Kinderaltersgrenzen: Beförderer Altersgrenze CD unter 15 Jahren CFF/SBB unter 16 Jahren DB unter 15 Jahren DSB unter 16 Jahren MAVSTART/GYSEV unter 14 Jahren NSB unter 16 Jahren ÖBB unter 15 Jahren SJ unter 16 Jahren SV (ZS) unter 14 Jahren VR unter 17 Jahren ZPCG unter 14 Jahren ZSSK unter 15 Jahren Besonderheiten 31.3 Für die Anwendung der Bestimmungen ist bei Reisen von Kindern das Lebensalter am Tag des Reiseantritts maßgebend. Für die kostenlose Beförderung von Kindern gilt der Beförderungsausweis der Begleitperson. 31.4 Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen und die Tarifbestimmungen zu Globalpreisen können abweichende Regelungen vorsehen. 32 Besondere Ermäßigungen Besondere Ermäßigungen für bestimmte Reisende sind in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen mit den Ermäßigungssätzen und den Anwendungsbedingungen für diese Ermäßigungen aufgeführt. 36 Berechnung der Beförderungspreise 36.1 Die Fahrpreise werden nach den Tarifen berechnet, die am Ausgabetag gelten. Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder die sonstigen Veröffentlichungen geben Auskunft darüber, wo und in welcher Form die Preise für Erwachsene veröffentlicht werden. Die Preise der Beförderungsausweise werden gemäß den nachstehenden Ziffer 36.2 und 36.3 je Beförderer und Verbindung nach Entfernung und Klasse berechnet. 36.2 Durchgehende Fahrkarten: 36.2.1 Einfache Fahrt, der vom Beförderer angegebene Preis. 36.2.2 Hin- und Rückfahrt über denselben Weg: der doppelte Preis für einfache Fahrt oder der besondere Preis für Hin- und Rückfahrt. 36.2.3 Hin- und Rückfahrt über verschiedene Wege: − Nutzung eines Beförderers auf der Hin- oder auf der Rückfahrt: Preis für einfache Fahrt, wie er vom jeweiligen Beförderer angegeben wird; − Nutzung desselben Beförderers auf der Hin- und auf der Rückfahrt: • Preis für einfache Fahrt je für die Hinfahrt und die Rückfahrt, falls kein besonderer Preis für Hin- und Rückfahrt besteht; • Hälfte des Preises für Hin- und Rückfahrt je für die Hinfahrt und die Rückfahrt, falls Preise für Hin- und Rückfahrt bestehen. 17 Anlage 3 Auszüge aus EWT 36.2.4 Hin- und Rückfahrt mit Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise oder Rückreise nach einem anderen Bestimmungsort als dem Abgangsort der Hinreise: − Für den oder die Beförderer, zu denen diese verschiedenen Bahnhöfe gehören, wird für jede benutzte Strecke der Preis für einfache Fahrt berechnet; sind diese beiden verschiedenen Bahnhöfe jedoch Grenzpunkte oder bedienen sie denselben Ort, so wird der Preis nach Nr. 36.2.3 berechnet; − Für alle übrigen Beförderer: Preisberechnung nach Ziffer 36.2.2 und 36.2.3. 36.3 Inlandsfahrscheine: Gelten für einzelne Beförderer besondere Bestimmungen für die Berechnung der Inlandsfahrscheine, so sind sie in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen der betreffenden Beförderer enthalten; anderenfalls gelten die Bestimmungen unter Ziffer 36.2. 36.4 Kinder Kinder gemäß Nr. 31 zahlen die Hälfte des Fahrpreises für Erwachsene. Bei Seestrecken, Busstrecken oder bestimmten Tarifangeboten können jedoch besondere Preise gelten. 36.5 Hunde Für Hunde wird ein Beförderungsausweis ausgegeben. Es wird die Hälfte des gewöhnlichen Fahrpreises 2. Klasse für Erwachsene für einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt erhoben, unabhängig davon, in welcher Klasse gereist wird (1. oder 2. Kl.). Ein besonderer Zuschlag wird nicht erhoben. Für Globalpreiszüge können besondere Bestimmungen gelten. 36.6 Entgelte Den eigentlichen Fahrpreisen werden Entgelte (örtliche Zuschläge, Hafengebühren, usw.) hinzugerechnet, die in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen enthalten sind. Wenn nichts anderes bestimmt ist, gelten die auf die Beförderungspreise zu gestandenen Ermäßigungen (einschließlich der Ermäßigungen für Kinder) nicht für die zusätzlichen Entgelte. 41 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren Hunde sind in Reisezugwagen zugelassen, wenn für sie der entsprechende Beförderungspreis gezahlt wird und wenn sie auf dem Schoß gehalten werden oder sich, angeleint und mit einem Maulkorb versehen, am Boden aufhalten, um ihre Umgebung nicht zu gefährden. Ein mitgenommener Hund ist vom Besitzer zu beaufsichtigen. Er haftet für Schäden, die durch den Hund verursacht werden. Ferner sind kleine Hunde und kleine Haustiere zugelassen, wenn sie sich in Käfigen, Kisten, Körben oder anderen passenden Behältnissen befinden, die eine Verletzung oder Beschmutzung des Wagens und des Handgepäcks ausschließen. Die Behältnisse sind auf dem Schoß zu halten oder wie Handgepäck unterzubringen. Diese Tiere werden unentgeltlich befördert. Diese Tiere dürfen in Schlaf-, Liege- und Sitzplatzwagen in Nachtzügen mitgenommen werden, wenn für den Besitzer und eventuelle Begleitpersonen Beförderungsausweise und Bett-, Liegeoder Sitzplatzkarten für alle im Abteil vorhandenen Plätze gelöst werden. Diese Tiere (ausgenommen Blindenhunde) sind nicht zugelassen im Verkehr von und nach Italien und Norwegen. In Schweden darf jeder zahlende Reisende max. 2 Hunde oder andere kleinere Tiere kostenlos in besonders gekennzeichneten Abteilen (ausgenommen Schlaf-, Liege- und Speisewagen) in der 2. Klasse mitnehmen. In Tschechien und in der Slowakei sind Hunde und kleine Haustiere in der 1.Klasse, sowie in Schlafwagen nicht zugelassen. In den Zügen der FPK dürfen max. 2 kleine Hunde oder 2 kleine Haustiere in einem Abteil mitgenommen werden. Die an einem Wagenlauf der Nachtzüge beteiligten Bahnen können allgemeine oder in Einzelfällen abweichende Bedingungen festlegen. 18 Anlage 3 Auszüge aus EWT 42 Handgepäck Jeder Reisende kann in der Regel persönliche Gegenstände oder Sachen, die dem Reisezweck dienen, als Handgepäck mit sich führen. Jeder Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen, wenn keine Zoll- oder sonstigen Verwaltungsvorschriften entgegenstehen. Das Gesamtgewicht des Handgepäcks, das unentgeltlich in den Wagen befördert wird, darf - 36 kg bei Erwachsenen oder je Beförderungsausweis und - 15 kg bei Kindern bis zu 12 Jahren nicht überschreiten. Das einzelne Handgepäck darf in der Summe der Abmessungen 200 cm (z. B. 100x40x60 cm) nicht überschreiten. Die als Handgepäck mitgeführten Gegenstände sind vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Der Reisende haftet für Schäden, die aus der Mitnahme von Handgepäck entstehen, sofern er nicht beweist, dass die Schäden auf ein Verschulden der beteiligten Bahnen und Schifffahrtsunternehmen zurückzuführen sind. Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden: a) Gegenstände, die die Wagen, die Mitreisenden oder ihre Sachen beschädigen und verunreinigen, b) feuergefährliche, leicht entzündbare, selbstentzündliche, explosionsgefährliche, ätzende, radioaktive und giftige Stoffe, c) geladene Schusswaffen, d) ansteckungsgefährliche oder übel riechende Gegenstände, e) Gegenstände, deren Beförderung nach Zoll- und anderen Vorschriften verboten ist, f) Tiere, davon ausgenommen sind Hunde und kleine Haustiere (siehe Ziffer 41). Der Reisende haftet für jede Übertretung der Bestimmungen und ist verpflichtet, den der Bahn entstandenen Schaden zu ersetzen. 43 Fahrräder Als Handgepäck kann der Reisende ein Fahrrad in zerlegter und verpackter Form mit sich führen, sofern es in den für Handgepäck vorgesehenen Ablageflächen untergebracht werden kann. 44 Platzreservierung und Platzbelegung In den Fahrplanunterlagen ist festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen Plätze für bestimmte Züge reserviert werden. Für die Platzzuweisung gelten die Bestimmungen jedes Beförderers. Der Reisende darf für sich einen verfügbaren Platz als belegt kennzeichnen. Verlässt er seinen Platz ohne deutliche Kennzeichnung, verliert er den Anspruch darauf. 45 Erstattungen 45.1 Der Preis eines Beförderungsausweises wird ganz oder teilweise erstattet, wenn er nicht oder nur teilweise benutzt wurde. Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen können jedoch die Fahrpreiserstattung oder die Erstattung der Zuschläge für Bett- und Liegeplätze ausschließen oder sie besonderen Bedingungen unterwerfen. 45.2 Bei Globalpreisen ist die Erstattung von teilweise nicht benutzten Beförderungsausweisen ausgeschlossen. 45.3 Die Erstattungsanträge für einen Beförderungsausweis werden vom Beförderer welcher den Beförderungsausweis ausgegeben hat oder für den der Beförderungsausweis ausgegeben wurde, bearbeitet. Jeder Beförderer hält für die Kunden die Anschriften der anderen Beförderer in der Anlage V zu den Besonderen Bedingungen bereit, an welche die Erstattungsanträge ggf. zu richten sind oder leitet die Anträge an den ausstellenden Beförderer weiter. 19 Anlage 3 Auszüge aus EWT 45.4 Mit jedem Erstattungsantrag sind als Beleg die Original-Beförderungsausweise vorzulegen ggf. einschließlich des Umschlages. 45.5 Erstattungen können abgelehnt werden, wenn die Beförderungsausweise beschädigt oder ihre Angaben unkenntlich gemacht oder abgeändert wurden. 45.6 Die Nichtbenutzung oder die teilweise Benutzung muss auf dem Beförderungsausweis und auf den Reservierungsausweisen durch den entsprechenden Beförderer bestätigt werden. Wenn die Beförderungsausweise und die Reservierungsausweise keinen Vermerk über die volle oder teilweise Nichtbenutzung tragen, müssen dem Erstattungsantrag entsprechende Nachweise vorgelegt werden (ärztliche Atteste, neue Beförderungsausweise, die anstelle der nicht benutzten gekauft wurden, usw.). 45.7 Die Kosten für die Erstattung werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Die Höhe dieses Betrages wird von dem erstattenden Beförderer festgesetzt. 46 Umtausch und Rücknahme der Beförderungsausweise Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen können für Beförderungsausweise, insbesondere zu Globalpreisen, besondere Rücknahme und Umtauschbestimmungen vorsehen. Beförderungsbestimmungen - Reisegruppen 61 Allgemeines Die Beförderung unterliegt den Besonderen Bedingungen des Abschnittes A, soweit nachstehend nichts anderes vorgesehen ist. Ein Anspruch auf die Beförderung als Reisegruppe besteht nur, wenn es dem Beförderer möglich ist, die Gruppe in den fahrplanmäßigen Zügen, Schiffen oder Bussen unterzubringen. Gruppen können eine Ermäßigung erhalten, wenn der ermäßigte Fahrpreis für mindestens 6 Erwachsene gezahlt wird. Zwei Kinder zählen als ein Erwachsener. Innerhalb der Gruppe ist ein Reiseleiter zu benennen, der für die Beachtung von Weisungen der beteiligten Beförderer und für das richtige Verhalten der Gruppenmitglieder verantwortlich ist. Die zu einer Gruppe gehörenden Personen müssen auf der ganzen Strecke gemeinsam in denselben Zügen, Schiffen oder Bussen reisen, für die die Reservierung vorgenommen wurde. Die Beförderer behalten sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Abschnitts für bestimmte Zeiträume und für bestimmte Züge oder Schiffe außer Kraft zu setzen. 62 Fahrpreisermäßigungen Die Ermäßigungssätze für Gruppen sind in der Anlage III angegeben. Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen können andere Ermäßigungen vorsehen. 63 Kinderermäßigung Kinder zahlen die Hälfte des ermäßigten Fahrpreises für Erwachsene. Bei Globalpreisangeboten und für bestimmte Seestrecken können besondere Preise gelten. Für die Anwendung der Kinderermäßigung sind die Kinderaltersgrenzen gemäß Ziffer 31 anzuwenden. Wenn in den Fahrpreisen für Erwachsene Entgelte (insbesondere örtliche Zuschläge, Hafengebühren) enthalten sind, können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen für Kinder andere Preise als die halben Erwachsenenpreise angegeben sein. 20 Anlage 3 Auszüge aus EWT 64 Reservierung Der Besteller muss die Reise mindestens 30 Tage vorher beim Beförderer am Abgangsort anmelden. Spätere Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn es den Beförderern noch möglich ist, die Beförderung sicherzustellen. Die Anmeldung der Gruppe muss folgende Angaben enthalten: − die Bezeichnung der Gruppe; − den vollständigen Reiseweg mit den Daten und Abfahrtszeiten der zu benutzenden Züge (oder Schiffe); − die genaue Zahl der Teilnehmer; − die Platzkategorie; − eventuelle Bestellung einer Verpflegung; − wenn möglich den Namen des Reiseleiters; − die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers 65 Bestellung der Beförderungsausweise Die Bestellung der Beförderungsausweise muss mindestens 24 Stunden vor der Zahlungsfrist (3 Tage vor der Abfahrt) erfolgen und folgende Angaben enthalten: − die Bezeichnung der Gruppe; − den vollständigen Reiseweg, das Datum der Abfahrt; − die Gesamtzahl der Teilnehmer und • die Zahl der Erwachsenen, • die Zahl und das Alter der Teilnehmer, für die eine Kinderermäßigung beansprucht wird; − den Namen des Reiseleiters; − die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers. Der Besteller ist für die Richtigkeit der in der Bestellung enthaltenen Angaben verantwortlich. 66 Beförderungsausweise Für die Gruppe wird entweder ein Gruppenfahrschein für den gesamten Reiseweg oder je Beförderer ausgegeben (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise). In den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen können abweichende Verfahren festgelegt sein. Die Gruppenreise muss spätestens 3 Tage vor der Abfahrt bezahlt sein, sofern der ausstellende Beförderer keine besonderen Regelungen vorsieht. 67 Berechnung der Beförderungspreise Als Grundlage für die Berechnung des Beförderungspreises gilt die Entfernung für Einzelreisende, auch wenn diese einen Wahlweg betrifft. Die Fahrpreise für Erwachsene werden entweder − gemäß Ziffer 36 unter Anwendung der Ermäßigungssätze in Anlage III berechnet, oder − auf Grund der abweichenden Ermäßigungssätze in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen ermittelt oder diesen Unterlagen entnommen. Für bestimmte Verbindungen gelten Globalpreise. In diesen Fällen muss die Gruppe den Zug benützen, für den die Reservierung erteilt wurde. Wenn auf Grund der Gruppengröße besondere Maßnahmen erforderlich sind, werden diese von den beteiligten Beförderern mitgeteilt. 69 Umtausch und Erstattung Umtausch, Erstattung und Teilerstattung von Gruppenfahrscheinen sind bei CIV- Beförderern bis 3 Tage vor Abfahrt und bei SMPS- Beförderern vor Ablauf der Geltungsdauer, bei angebrachtem Vermerk, gegen Zahlung einer Gebühr zulässig. Für Globalpreisangebote gelten abweichende Bestimmungen 21 Anlage 3 Auszüge aus EWT Haftungsbestimmungen 81 Haftung für Personen- und Sachschaden Die Haftung für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie für Verlust und Beschädigung von Handgepäck richtet sich nach dem Recht des Staates in dem sich der Unfall oder das Ereignis zugetragen hat. In Fällen, in denen sich der Unfall oder das Ereignis in einem Vertragsstaat des COTIF zugetragen hat und der Reisende Angehöriger eines Vertragsstaates des COTIF ist oder in einem Vertragsstaat des COTIF seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, gelten die Haftungsbestimmungen der ER CIV. 82 Gerichtsstand Nur die Gerichte am Sitz des Beförderers sind zuständig, der die Beförderungsleistung, bei der sich der Unfall ereignet hat, erbracht hat. 22 Gültig ab 13. Dezember 2015 Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (SCIC-IRT) Gültig ab 13. Dezember 2015 Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG. Tarifverzeichnis Nr. 701/2 Geschäftsführung und Druck DB Fernverkehr AG Preismanagement - Implementierung - P.FMV 13 Stephensonstr. 1 D-60326 Frankfurt am Main Änderungen und Ergänzungen Bek.- Nr. TVA Nr. 1 262/46/2015 SCIC-IRT (13.12.2015) Tfv 701/2 Gültig ab ... kurzer Inhalt 13.12.2015 Neuausgabe 2 Inhaltsverzeichnis 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Eurostar 5 Allgemeines, Geltungsbereich Angebote Preis Kinder Umtausch, Erstattungen SCIC-IRT (13.12.2015) Tfv 701/2 5 5 6 6 7 3 Einleitung Diese „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung" gelten für sog. Globalpreisfahrkarten (Fahrkarten und Reservierung auf einem Beleg), wenn die Fahrkarte von der DB Vertrieb GmbH verkauft wurde. Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben. Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Internetadresse www.bahn.de/AGB veröffentlicht. SCIC-IRT (13.12.2015) Tfv 701/2 4 1. Eurostar 1.1 Allgemeines, Geltungsbereich Für die auf den Strecken Brüssel - London und Paris - London verkehrenden Eurostar – Züge werden IRT-Fahrkarten im personalbedienten Verkauf der DB ausgegeben. Für die Züge besteht Reservierungspflicht. Der Vorbuchungszeitraum beträgt 3 Monate. Die Reisenden müssen sich spätestens 45 Minuten vor der Abfahrt am Check-in befinden, da zu einem späteren Zeitpunkt keine Garantie mehr auf einen Sitzplatz gegeben ist. In der Verbindung Ashford - Calais-Fréthun werden nur Fahrkarten 2. Klasse ausgegeben. Für Reisen innerhalb des Kontinents (z.B. Brüssel – Lille) ist die Nutzung von EurostarZügen nicht möglich. 1.2 Angebote Für Reisen mit Eurostar zwischen dem europäischen Kontinent und den britischen Inseln können folgende Angebote erworben werden: Angebot Konditionen Standard In der 2. Klasse: Fahrpreis in 3 Preisstufen für alle Verbindungen, gültig an allen Tagen, je nach Verfügbarkeit: Preisstufe 1: Einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt Preisstufe 2: Nur Hin- und Rückfahrt Preisstufe 3: Nur Hin- und Rückfahrt In der 1. Klasse (Bezeichnung im Zug: "Standard Premier“): Fahrpreis in 2 Preisstufen für alle Verbindungen, gültig an allen Tagen, je nach Verfügbarkeit: Preisstufe 1: Einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt Preisstufe 2: Nur Hin- und Rückfahrt Besonderer Service: Bedienung am Sitzplatz (Zeitungen, kalter Imbiss, Steckdose am Platz) Business Premier Angebot in der 1. Klasse für Geschäftsreisende für alle Verbindungen, gültig an allen Tagen. Einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt. Besonderer "Business Premier Service": Am-Platz-Service (Zeitung, warmes 3-Gang-Menü, Steckdose am Platz). Express-Check-In: bis 10 min. vor Abfahrt Senior SCIC-IRT (13.12.2015) Tfv 701/2 Angebot für Personen im Alter ab 60 Jahren (Nachweis beim Check-In Zug erforderlich), nur 2. Klasse 5 Angebot Konditionen Junior Angebot für Personen im Alter von 12 bis 25 Jahren (Nachweis beim Check-In erforderlich) nur 2. Klasse Kind Fahrpreis für Kinder von 4 - 11 Jahren in bis zu 3 Preisstufen, passend zur Preisstufe des mitreisenden Erwachsenen. Kinder unter 4 Jahren zahlen den Fahrpreis, wenn für sie ein eigener Sitzplatz beansprucht wird. Pass Angebot für Inhaber von Eurail--Global Pässen, BritRail-Pässen, Interrail-Pässen für die Strecken der Britischen Eisenbahnen (ATOC) und der Französischen Eisenbahnen (SNCF) Gruppe Erwachsene Fahrpreis in 3 Preisstufen (1. Klasse nur 1 Preisstufe) für Gruppen von mindestens 10 bis zu 40 Personen, je nach Verfügbarkeit, nur gültig für Hin- und Rückfahrt Nur Verbindungen von/nach London. Gruppe Kind Fahrpreis in 3 Preisstufen (1. Klasse nur 1 Preisstufe) für Gruppenreisen von Kindern (4 - 11 Jahre) von mindestens 10 bis zu 40 Personen, je nach Verfügbarkeit Nur Verbindungen von/nach London. 1.3 Begleiter Ermäßigter Preis für Begleitpersonen von Blinden und Rollstuhlfahrern Rollstuhlfahrer Fahrpreis für Rollstuhlfahrer, nur 1. Klasse, Platz in Wagen 9 und 10, jeweils Sitz 13. Preis Es gelten die aktuellen Fahrpreise, die jeweils aufgrund einer Buchungsanfrage von den Verkaufssystemen ausgegeben werden. Die IRT-Preise gelten grundsätzlich für die einfache Fahrt und können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Die IRT-Preise umfassen neben dem Fahrpreis auch das Entgelt für die Platzreservierung sowie zusätzliche Leistungen (z. B. Serviceangebote, Imbiss in der 1. Wagenklasse). 1.4 Kinder Die Kinderfahrpreise gelten für Kinder im Alter von 4 - 11 Jahren. Jüngere Kinder werden unentgeltlich befördert, wenn für sie kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Diese Kinder werden beim Check-In besonders erfasst. Kinder unter 12 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen. SCIC-IRT (13.12.2015) Tfv 701/2 6 1.5 Umtausch, Erstattungen Umtausch und Erstattung von Fahrkarten sind gem. folgender Tabelle möglich. Der Umtausch einer Fahrkarte ist dabei nur innerhalb verschiedener Preisstufen des ursprünglich gewählten Angebots zugelassen. Tarifbezeichnung Umtausch vor Abfahrt Standard alle Preisstufen Business Premier Kinder nach Abfahrt Erstattung (Rückzahlung an Kunden) vor Abfahrt nach Abfahrt ausgeschlossen 0% beliebig oft (keine Erhebung des Transaktionsentgelts) 100% (keine Erhebung des Transaktionsentgelts) Beliebig oft gegen Zahlung der Differenz zur nächsten, verfügbaren Preis*) stufe 0% Senior ausgeschlossen 0% Junior ausgeschlossen 0% Pass-Inhaber 0% 1. Klasse einmal (keine Erhebung des Transaktionsentgelts ausgeschlossen 2. Klasse einmal (keine Erhebung des Transaktionsentgelts zugelassen, gegen Zahlung des Transaktionsentgelts Gruppe Erwachsene und Gruppe Kind bis 30 Tage vor Reiseantritt, gegen einmalige Zahlung des Transaktionsentgelts zulässig, danach ausgeschlossen ausgeschlossen bis 30 Tage: 90% bis 8 Tage: 50% danach: 0% Begleiter beliebig oft (keine Erhebung des Transaktionsentgelts) 100% Rollstuhlfahrer beliebig oft (keine Erhebung des Transaktionsentgelts) 100% *) 0% Unabhängig von ggf. anfallenden Bearbeitungsentgelten des Vertriebs, berechnet Eurostar grundsätzlich ein Transaktionsentgelt von 40 €/Person je Umtausch- und Erstattungswunsch, es sei denn es ist – in der Tabelle - ausdrücklich ausgeschlossen SCIC-IRT (13.12.2015) Tfv 701/2 7 Gültig ab 13. Dezember 2015 Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) Gültig ab 13. Dezember 2015 Stand: 01. Oktober 2016 Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG. Tarifverzeichnis Nr. 701/3 SCIC-RPT (ab 13.12.2015) Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 1 Geschäftsführung und Druck DB Fernverkehr AG Preismanagement - Implementierung - V.FMV 13 Stephensonstr. 1 D-60326 Frankfurt am Main Änderungen und Ergänzungen Bek.Nr. TVA Nr. Gültig ab ... kurzer Inhalt 1 262/46/2015 13.12.2015 Neuausgabe 2 28/05/2016 01.02.2016 Neue Aktionsangebote Nr. 4.6: Interrail – Frühlingsrabatt Nr. 4.7: German Rail Pass – Promotion “Springtime Special” Nr. 4.8: Eurail Global und Select Pass 2 Länder Promotion Extra Day 3 74/13/2016 01.04.2016 Nr. 1.2: Wegfall der Bedingung bei Senioren Nr. 1.4: Inkludierung der sog. Anreise in den Interrail Globalpass Nr. 1.11: Erleichterung bei Nutzung flexibler InterrailPässe für die KD Schifffahrtsgesellschaft Nr. 1.12, 2.9, 3.12: Aufnahme gestohlener Fahrkartenbestände als Missbrauchstatbestand Nr. 1.15 redaktionelle Änderung der Überschrift Nr. 4.2, 4.3: Löschung abgelaufener Aktionsangebote Nr. 4.9 Neues Aktionsangebot „German Rail Pass „Euro“ Anlagen: Aktualisierung 4 194/30/2016 01.08.2016 Nr. 2.1: Eurail Pässe – Vertriebsstellen Nr. 4.1: KD RHEIN PASS - Aktualisierung Nr. 4.10: Eurail Global und Select Pass 2 Länder Promotion “Extra Day” Nr. 4.11: German Rail Pass – Promotion “One Week” SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 2 Bek.Nr. TVA Nr. 5 241/39a/2016 Gültig ab ... kurzer Inhalt 01.10.2016 Nr. 1.3: Aufnahme Thalys Nr. 2.4: Aufnahme Thakys Nr. 4.12: German Rail Pass Promo „Autumn Special“ Nr. 4.13: Interrail Promo „Herbstrabatt“ Nr. 4.14:Eurail Promos „Early Bird“ SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 3 Inhaltsverzeichnis 1. Interrail 2. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass 14 3. German Rail Pass, German Rail Twin Pass und German Rail Youth Pass 20 4. Aktionsangebote 25 Anlage 1: Interrail - Preise 31 Anlage 2: Eurail-Preise und Länderkombinationen 37 Anlage 3: German Rail Pässe - Preise 54 Anlage 4: Eurail-Aktionsangebote – Preise 55 SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 6 4 Einleitung Diese „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG" gelten für Rail Pass Tickets, also Fahrkarten für die Passangebote Interrail, Eurail und German Rail, wenn die Fahrkarte von der DB Vertrieb GmbH verkauft wurde. Für die in Deutschland (DB-Strecken) liegenden Streckenteile dieser RPT-Fahrkarte gelten die BB Personenverkehr, sofern nachfolgend keine anderen Regelungen genannt sind. Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben. Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Internetadresse www.bahn.de/AGB veröffentlicht. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 5 1. Interrail 1.1 Allgemeines Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen (SCIC NT). Für die in nur einem Land geltenden Interrail One Country Pässe können zudem noch die Beförderungsbedingungen des Binnenverkehrs der jeweiligen Bahn/des jeweiligen Landes gelten. Als Gemeinschaftsangebot der unter 1.3 aufgeführten europäischen Beförderer (Eisenbahnverkehrsunternehmen und Schifffahrtsgesellschaften) werden Netzfahrkarten an Jugendliche, Erwachsene und Kinder als Interrail Global Pass, gültig bei allen Beförderern und als Interrail One Country Pass für ein einzelnes Land bzw. eine Gruppe von Ländern ausgegeben. Darüber hinaus können zeitlich begrenzte Aktions-Angebote gemäß der in Nr 4. aufgeführten Bedingungen erworben werden. 1.2 Berechtigte Zum Erwerb des Angebots sind berechtigt Erwachsene ab 26 Jahren Jugendliche ab 12 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes noch nicht vollendet sein. Senioren ab 60 Jahren. Die Reisenden müssen nachweisen können, dass sie in einem in Nr. 1.23 aufgeführten europäischen Land ihren Wohnsitz haben. Personen mit Wohnsitz in den Überseegebieten europäischer Staaten sind nicht zum Kauf von Interrail Pässen berechtigt. Lebensalter und Wohnsitz sind durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses nachzuweisen. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland ist der Erwerb eines Interrail Pass für Deutschland (Interrail Germany Pass) ausgeschlossen. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 6 1.3 Beteiligte Beförderer Am Angebot sind folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen beteiligt, wobei nicht jeder Beförderer beide Interrail-Pässe (Global Pass und One Country Pass) anerkennt: Beförderer Interrail Interrail One Global Country Pass Pass ATOC Britische Eisenbahnen (außer in Nordirland) Ja Ja ATTICA Attica Group (Superfast Ferries, Blue Star Ferries zwischen Griechenland und Italien) Ja Ja 1) BDZ Bulgarische Staatseisenbahnen Ja Ja CD Tschechische Staatsbahnen Ja Ja CFL Luxemburgische Eisenbahnen Ja Ja 2) CFR Rumänische Eisenbahnen Ja Ja CP Portugiesische Eisenbahnen Ja Ja DB Deutsche Bahn Ja Ja DSB Dänische Staatsbahnen (einschließlich „Arriva“, „DSB S-Tog“ und „DSB First“), ausgeschlossen sind die DSB-Züge “IC Bornholm” zwischen Kopenhagen und Ystad Ja Ja HZ Kroatische Eisenbahnen Ja Ja IE Irische Eisenbahnen (inkl. Nordirland) Ja Ja MAV Ungarische Staatseisenbahnen, einschl. Privatbahnen GYSEV zwischen Györ und Sopron Ja Ja Minoan Minoan Lines (Fähren zwischen Griechenland und Italien) Ja Nein MZ Eisenbahnen der ehem. jugoslawischen Republik Mazedonien Ja Ja NS Niederländische Eisenbahnen Ja Ja 2) NSB Norwegische Staatsbahnen Ja Ja 3) ÖBB Österreichische Bundesbahnen einschließlich Privatbahn ROeEE zwischen Ebenfurth und Sopron, westBAHN zwischen Wien und Salzburg sowie MICOTRA Ja Ja PKP Polnische Staatsbahnen Ja Ja RENFE Spanische Staatsbahnen Ja Ja SBB Schweizerische Bundesbahnen einschl. einiger Privatbahnen (s. Punkt 1.19) Ja Ja SJ Schwedische Staatsbahnen, einschließlich der Privatbahnen “Arlanda Express“, „Connex“, „Merresor“, „Tågkompaniet“ Ja Ja SNCB Belgische Eisenbahnen Ja Ja 2) SNCF Französische Eisenbahnen Ja Ja SV (ehem. ZS) Serbische Eisenbahnen Ja Ja SZ Slowenische Eisenbahnen Ja Ja SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 7 Beförderer Interrail Global Pass Ja Interrail One Country Pass TCDD Türkische Staatsbahnen THALYS Thalys Ja Ja TRAINOSE Griechische Eisenbahnen Ja Ja 1) Trenitalia Italienische Staatsbahnen, einschließlich MICOTRA Ja Ja 1) WESTbahn in Österreich Ja Ja VR Finnische Staatsbahnen Ja Ja ZCG Eisenbahnen von Montenegro Ja Nein ZFBH/ZSR Eisenbahnen der Föderation von BosnienHerzegowina und der Republik Srpska Ja Nein ZSSK Slowakische Eisenbahnen Ja Ja Ja 1) Der Interrail ATTICA Pass berechtigt zur Nutzung internationaler und innergriechischer Schiffsverbindungen der ATTICA Group. Die TRAINOSE bietet für ihre Strecken einen „Interrail Greece Pass“ und zusammen mit ATTICA einen „Interrail Greece Plus Pass“ an. Die Trenitalia bietet für ihre Strecken einen „Interrail Italy Pass“ und zusammen mit ATTICA einen „Interrail Italy Plus Pass“ an. 2) CFL, NS und SNCB bieten gemeinsam den „Interrail Benelux Pass“ an. 3) nur in der 2. Klasse erhältlich Die Beförderer können bestimmte Züge und Schiffe von der Benutzung mit Interrail Pässen ausschließen. Bei der DB ist die Reise in Autozügen, Sonderzügen und Museumsbahnen mit Interrail Pässen ausgeschlossen. 1.4 Geltungsbereich Ein Interrail Pass berechtigt beim One Country Pass zur freien Fahrt auf dem Streckennetz des/der gewählten Beförderer(s), beim Global Pass zur freien Fahrt auf dem Streckennetz aller beteiligten Beförderer, außer im Wohnsitzland. Im Wohnsitzland berechtigt der Global Pass zu je einer freien Fahrt vom Abfahrtsbahnhof bis zur Grenze bzw. zu einem Flughafen sowie bei der Rückfahrt umgekehrt ab Grenze bzw. Flughafen bis zum Zielbahnhof. zum freien bzw. ermäßigten Eintritt in bestimmte Verkehrs-/Eisenbahnmuseen, zur Inanspruchnahme bestimmter Vergünstigungen (z.B. ermäßigte Hotelübernachtungen, Eintritte in Museen) bei bestimmten Anbietern („Bonuspartner“). Das Wohnsitzland muss sowohl beim Kauf als auch während der Reise nachgewiesen werden. Neben der Freifahrt auf den Strecken der TRAINOSE, bzw. der TI, berechtigt der „Interrail Greece Plus Pass“, bzw. der „Interrail Italy Plus“ Pass, in der 2. Klasse zusätzlich zur Fahrt in der niedrigsten Schiffsklasse (Deckpassage) und in der 1. Klasse zur Fahrt im Schlafbereich (Ruhesessel) auf der Linie Ancona – Igoumenitsa/Patras und Bari – Igoumenitsa/Patras der Schifffahrtsgesellschaften Superfast Ferries (SF) und Blue Star Ferries (BSF) der ATTICA - Group. Die Benutzung einer höheren Schiffsklasse ist gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen den Preisen der niedrigsten Schiffsklasse (z. B. Deckpassage) und der benutzten Schiffsklasse zugelassen. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 8 1.5 Geltungsdauer Interrail One Country-Pässe gelten immer 1 Monat und werden mit folgenden Nutzungsdauern, als sog. Flexi-Pässe ausgegeben: - an 3 frei wählbaren Tagen, - an 4 frei wählbaren Tagen, - an 6 frei wählbaren Tagen, - an 8 frei wählbaren Tagen. Die Interrail One Country Pässe erhalten die Bezeichnung (Aufdruck) des Landes/der Schifffahrtsgesellschaft in englischer Sprache, z.B. „Interrail Germany Pass“ etc. Interrail Global-Pässe werden mit folgenden Geltungsdauern ausgegeben - an 5 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 15 Tagen (Flexi), - an 7 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat (Flexi), - an 10 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat (Flexi), - an 15 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat (Flexi), - an 15 aufeinander folgenden Tagen (fortlaufend), - an 22 aufeinander folgenden Tagen (fortlaufend, - für einen ganzen Monat (fortlaufend). Die Geltungsdauer kann an jedem Tag des Monats beginnen, sie endet bei Interrail Pässen mit einmonatiger Geltungsdauer am vorhergehenden Tag des folgenden Monats. Bei Interrail Pässen mit 1. Geltungstag ab dem 1. eines Monats endet die einmonatige Geltungsdauer am letzten Tag des Monats. Die Geltungsdauer wird nicht verlängert. Die Geltungsdauer bei Interrail Global-Pässen beginnt am 1. Geltungstag um 00:00 Uhr und endet am letzten Geltungstag um 24:00 Uhr. Gleiches gilt für die Reisetage bei den flexiblen Interrail Pässen (Nutzung von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr pro Tag), bei denen der Inhaber die Reisetage selbst einträgt. Bei der Nutzung der Nachtfähren, die mit einem Interrail Pass gratis genutzt werden können, kann zwischen der Eintragung des Abfahrts- und des Ankunftstages gewählt werden. Zur Benutzung bei durchgehenden Nachtreisezügen siehe Nr. 1.11. 1.6 Kinder Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Interrail Pass für Erwachsene kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Interrail Passes für Jugendliche (Youth) sein. 1.7 Preise: siehe Anlage 1 1.8 Zuschläge Die Zuschläge für zuschlagpflichtige Züge, Liegeplatz- und Bettplatzzuschläge, Bett- und Kabinenplatzzuschläge auf Schiffen sowie Reservierungsentgelte werden in voller Höhe erhoben. Weitere Zuschläge siehe Nr. 1.18. 1.9 Vorverkauf Die Interrail-Pässe können mit Ausnahme zeitlich begrenzter Aktionsangebote gem. Nr. 4 elf Monate im Voraus gekauft werden, auch mehrere Pässe gleichzeitig mit aufeinanderfolgender Geltungsdauer. 1.10 Fahrkarten Die Pässe müssen in einen speziellen Interrail-Umschlag geheftet werden. Der Interrail Umschlag enthält einen Fragebogen (Travel Diary) für den obligatorischen Eintrag der jeweiligen Reisestrecke. Beim Kauf eines Global Pass erhält der Reisende eine Informationsbroschüre („Reisetipps“) sowie eine Streckennetzkarte („Map“). Der Passumschlag enthält die Benutzungsbestimmungen. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 9 1.11 Benutzung der Pässe Vor Antritt der Reise - Bahn oder Schiff – ist bei Interrail Pässen mit flexiblen Geltungstagen vom Reisenden in das dafür vorgesehenen Kalenderfeld der Reisetag zweistellig mit dokumentenechtem Schreiber einzutragen (Beispiel: 1. Dezember = 01 eintragen usw.). Bei allen Global Pässen ist auf dem Travel Report (Bestandteil des Umschlags) Datum, Abgangsort, Zielort und Reiseweg einzutragen. Die Eintragungen werden vom Personal des Abgangsbahnhofs bzw. Einschiffungshafens oder vom Kontrollpersonal im Zug bzw. Schiff geprüft, erforderlichenfalls ergänzt oder berichtigt und mit dem Tagesstempel oder mit dem Prüfzeichen versehen. Der Interrail Pass ist nicht übertragbar; er gilt nur, wenn der Name des Inhabers, das Wohnsitzland und die Nummer eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) eingetragen sind. Der Interrail Pass muss bei jeder Fahrkartenkontrolle zusammen mit demselben Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), dass beim Kauf vorgelegt wurde und dessen Inhaber und Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist, vorgezeigt werden. Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann die Reise bei Benutzung von durchgehenden Nachtzügen oder über Nacht fahrenden IC Bussen bereits am Vortag ab 19 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag der erste Geltungstag des Passes ist. Für die Inanspruchnahme von Bonusermäßigungen (Nr. 1.18 bis 1.21) muss der Interrail Pass für den jeweiligen Geltungsbereich beim entsprechenden Anbieter vorgelegt werden. Bei flexiblen Pässen ist hierfür der Eintrag eines Nutzungstages nicht erforderlich. Interrail-Pässe 1.Klasse gelten auch zur Fahrt in der 2.Klasse. 1.12 Missbrauch von Interrail Pässen Interrail-Pässe, - die gefälscht sind (Scan, Kopie, auf gestohlenen Fahrkartenbeständen, etc.), - die von Unbefugten benutzt werden, - deren Geltungsdauer abgelaufen ist, - in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde, - zu denen das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), mit dem der Pass gekauft wurde und dessen Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist, nicht vorgelegt werden kann, werden ersatzlos eingezogen. Die Benutzer solcher Interrail Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte behandelt. Bei eindeutigen Betrugsfällen ist die Bundespolizei zu verständigen. 1.13 Verlust oder Diebstahl Bei Verlust oder Diebstahl des Interrail Passes bzw. der ermäßigten DB-Fahrkarten sind Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen. 1.14 Erstattung Unbenutzte Pässe werden von der Verkaufsstelle, die den Pass ausgefertigt hat, gegen Rückzahlung des vollen Preises abzüglich 15% erstattet, wenn die Rückgabe vor Beginn der Geltungsdauer oder am 1. Geltungstag erfolgt, bzw. wenn ein spätestens am 1.Geltungstag eisenbahnseitig als unbenutzt gekennzeichneter Pass vorgelegt wird. Der Erstattungsantrag eines unbenutzten Passes ist spätestens 1 Monat nach dem letzten Geltungstag des Passes zu stellen. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung. Für die in einer niedrigeren Klasse durchgeführten Reisen besteht kein Erstattungsanspruch. Die Erstattung der ermäßigten DB-Fahrkarte richtet sich nach den BB Personenverkehr der DB. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 10 1.15 Fahrten zwischen Abgangsbahnhof und Grenze bzw. Flughafen und umgekehrt Inhaber von Interrail Global-Pässen mit Wohnsitz in Deutschland können den Interrail Global Pass für den deutschen Streckenteil vom Abfahrtsbahnhof in Deutschland bis zur Grenze bzw. zu einem Flughafen in Deutschland und bei der Rückfahrt umgekehrt ab Grenze bzw. deutschem Flughafen bis zum Zielbahnhof innerhalb der Geltungsdauer ihres Passes nutzen. Diese Strecken sowie die Reisedaten sind auf dem im Umschlag integrierten Fragebogen (Travel Diary) in einem besonderen Abschnitt einzutragen. 1.16 Übergang in die 1. Wagenklasse Der Übergang in die 1. Klasse ist zugelassen. Für die in der 1. Klasse zurückzulegende Strecke wird der Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt beider Klassen erhoben. Bei Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ist außerdem der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen. 1.17 Fahrgastrechte Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen (bzw. anderen Verkehrsmitteln der am Angebot beteiligten Bahnen und Schifffahrtslinien) in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch auf Entschädigung. 1.17.1 Entschädigung bei Interrail Global-Pässen Für die Interrail Global Pässe wird die Entschädigung anhand des gezahlten Fahrpreises und der genutzten Tage nach einem besonderen Berechnungsverfahren ermittelt. Anträge auf Entschädigung per Post sind zu richten an: EURAIL Group G.I.E. P.O. Box 2112 3500 GC Utrecht, Niederlande Das besondere Formular kann unter: www.eurailgroup.com/compensation heruntergeladen werden. Entschädigungen werden nur ausgezahlt, wenn der berechnete Betrag höher als 16 € ist. 1.17.2 Entschädigung bei Interrail One Country-Pässen Für Interrail One Country Pässe wird bei mindestens 2 Verspätungsfällen von mindestens 60 Minuten pro Fall eine pauschale Entschädigung von 10 € – unabhängig von der Klasse, auf die der Pass lautet – gewährt. Die Anträge sind über das Fahrgastrechte-Formular zu richten an das: Servicecenter Fahrgastrechte D-60647 Frankfurt am Main Sie erhalten das Formular im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular unter www.bahn.de/fahrgastrechte. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 11 1.18 Zuschläge, Reservierungsentgelt Für Inhaber von Interrail Pässen bzw. ermäßigten Fahrkarten gelten bei den beteiligten Bahnen unterschiedliche Bestimmungen (aktuelle Informationen siehe unter www.interrail.eu). ♦ Nachtreisezüge der City Night Line (CNL) Für die Benutzung der Nachtreisezüge der City Night Line (CNL) mit Interrail Pässen ist ein Aufpreis (für die „Deluxe“-Kategorien ist ein Pass 1. Klasse erforderlich) zu zahlen. ♦ EC-Züge nach Polen: Inhaber von Interrail Pässen brauchen zur Nutzung der Züge eine Reservierung. Die Reservierung kostet 4,50 €. ♦ IC Bus: Alle IC Busse sind reservierungspflichtig. Für die Nutzung ist deshalb eine kostenpflichtige Reservierung in Höhe von 4,50 € erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Passangebot die gesamte Strecke abdeckt. Ansonsten ist für den fehlenden Streckenteil eine Fahrkarte zu erwerben. Deckt das Passangebot nur einen Teil der Strecke ab, so ist für den fehlenden Streckenteil eine Fahrkarte zu erwerben. Wird beim Kauf der Fahrkarte gleichzeitig ein Sitzplatz reserviert, so ist die Reservierung für die gesamtstrecke kostenfrei. ♦ DB-ÖBB-Kooperationsverkehr Brenner: Die zwischen München und Bolzano/Bozen – Verona/Bologna/Venedig verkehrenden ECZüge des DB-ÖBB-Kooperationsverkehrs sind aufpreispflichtig. Inhaber von Interrail GlobalPässen erwerben das Angebot „Pass 1“ (11, € in der 1. Klasse, 7 € in der 2. Klasse). Inhaber von Interrail One Country-Pässen, die nicht die gesamte Fahrtstrecke abdecken, müssen für den/die fehlenden Streckenteile eine Fahrkarte erwerben. 1.19 Ermäßigungen der Beförderer Einige Beförderer gewähren bei Vorlage des „Interrail Passes“ eine Ermäßigung oder Sonderpreise, z.B. freien oder ermäßigten Eintritt in Eisenbahn-/Verkehrsmuseen. Die jeweils aktuellen Ermäßigungen können den Übersichten auf www.interrail.eu oder der Rail Planner App entnommen werden. 1.20 Ermäßigungen der Bonuspartner Bestimmte Partnerunternehmen („Bonuspartner“) gewähren bei Vorlage des „Interrail Passes“ Ermäßigungen oder Sonderpreise. Die jeweils aktuellen Ermäßigungen können den Übersichten auf www.interrail.eu oder der Rail Planner App entnommen werden. Beim Besuch des DB Museums in Nürnberg erhalten Inhaber von Interrail Pässen, die bei der DB gelten (Interrail Global-Pass / Interrail Germany Pass), einmal kostenfreien Eintritt (www.dbmuseum.de). 1.21 Anwendungsbereich Schweiz In der Schweiz sind „Interrail Global Pässe“ und „Interrail Switzerland" Pässe auch auf bestimmten Strecken privater Verkehrsunternehmen gültig bzw. es werden Ermäßigungen gewährt. Die jeweils aktuellen Ermäßigungen können den Übersichten auf www.interrail.eu oder der Rail Planner App entnommen werden. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 12 1.22 Übersicht der Länder, deren Bewohner zum Kauf eines Interrail Passes berechtigt sind Albanien Montenegro Andorra Niederlande Belgien Norwegen Bosnien-Herzegowina Österreich Bulgarien Polen Dänemark (incl. Färöer-Inseln, ohne Grönland) Portugal Deutschland Rumänien Estland Russland Finnland San Marino Frankreich Serbien Griechenland Slowakei Großbritannien (incl. Gibraltar) Slowenien Irland Spanien (auch Melilla, Ceuta Island und Kanarische Inseln) Italien Schweden Kroatien Schweiz Lettland Tschechien Liechtenstein Türkei Litauen Ukraine Luxemburg Ungarn Malta Vatikanstadt Mazedonien Weißrussland Moldawien Zypern Monaco SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 13 2. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass 2.1 Allgemeines Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen (SCIC NT). Für Reisen in Deutschland und Europa werden außerhalb Europas und bei der DB - Eurail Global Pässe und Eurail Select Pässe (für 2, 3 oder 4 Länder) für die 1. Klasse (bei Select Pässen für 2 Länder auch 2. Klasse), - Eurail Global und Eurail Select Pässe Saver für die 1 . Klasse (bei Select Pässen für 2 Länder auch 2. Klasse) für Gruppen von 2 bis max. 5 Personen sowie - Eurail Global Pässe Youth und Eurail Select Pässe Youth (für 2, 3 oder 4 Länder) für die 1. und 2. Klasse für Jugendliche bis 25 Jahren durch autorisierte Verkaufsstellen (Hilfsstellen gem. Nr. 2.13) ausgegeben. Den Eurail Global Pass Youth / Eurail Select Pass Youth erhalten nur Jugendliche im Alter von 12 bis einschließlich 25 Jahre. Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes noch nicht vollendet sein. Außerhalb Europas und über DB-Hilfsstellen werden Eurail Select Pässe 2 Länder für die Kombinationen Austria-Germany, Benelux-Germany , Denmark-Germany, GermanySwitzerland, France-Germany, Germany-Poland, Germany-Sweden, Czech-RepublicGermany ausgegeben. 2.2 Berechtigte Die Pässe erhalten nur Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb - Europas, - der Türkei, - der Russischen Föderation Darüber hinaus: - außerhalb Europas lebende Europäer - in Deutschland stationierte Angehörige der kanadischen, bzw. US-Armee und – Luftwaffe. 2.3 Geltungsbereich bei der DB Die Pässe berechtigen zur beliebigen Benutzung aller fahrplanmäßigen DB-Züge - sowie Züge anderer Betreiber, die DB-Fernverkehrsfahrkarten akzeptieren - auf den Schienenstrecken der DB, einschließlich S-Bahnen, in der Klasse, für die der Pass gilt und zu Fahrten: - auf den Fährschiffen Puttgarden - Rødby; Sassnitz – Trelleborg (nur bei Nutzung des Nachtzuges Berlin-Malmö) - im „Shopping Express Bus“ von Frankfurt ins Outlet Center „Wertheim Village” und von München ins Outlet Center “Ingolstadt Village” Die Pässe berechtigen ferner zur Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung auf bestimmten Bergbahnen, Fährlinien und Schiffen (siehe Nr. 2.14). In Autozügen, Sonderzügen und Museumsbahnen werden die Pässe zur Fahrt nicht anerkannt. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 14 2.4 Beförderer Beförderer Eurail Global Pass Eurail Select Pass Ja Ja ATTICA Attica Group (Superfast Ferries, Blue Star Ferries zw. Griechenland und Italien) BDZ Bulgarische Staatseisenbahnen Ja Ja CD Tschechische Staatsbahnen Ja Ja CFL Luxemburgische Eisenbahnen Ja Ja 1) CFR Rumänische Eisenbahnen Ja Ja CP Portugiesische Eisenbahnen Ja Ja DB Deutsche Bahn Ja Ja DSB Dänische Staatsbahnen (einschl. „Arriva“, „DSB S-Tog“) mit Ausnahme der DSB-Züge “IC Bornholm” Kopenhagen – Ystad Ja Ja HZ Kroatische Eisenbahnen Ja Ja IE Irische Eisenbahnen (inkl. Nordirland) Ja Ja MAV-START Ungarische Staatseisenbahnen sowie Privatbahn GYSEV zw. Györ und Sopron Ja Ja MINOAN Minoan Lines (Fähren zwischen Griechenland und Italien) Ja Nein NS Niederländische Eisenbahnen Ja Ja 1) NSB Norwegische Staatsbahnen Ja Ja ÖBB Österreichische Bundesbahnen sowie Privatbahn ROeEE zwischen Ebenfurth und Sopron Ja Ja PKP PKP Intercity S.A, inkl. Przewozy Regionalne sp z o.o Ja Ja3) RENFE Spanische Staatsbahnen Ja Ja Ja Ja Ja Ja SBB SJ Schweizerische Bundesbahnen einschl. einiger Privatbahnen (siehe Eurail Pass Guide oder www.eurailgroup.org) Schwedische Staatsbahnen einschl. der Privatbahnen “Arlanda Express“, „Connex“, „Merresor“, „Tågkompaniet“ SNCB/NMBS Belgische Eisenbahnen Ja Ja 1) SNCF Französische Eisenbahnen Ja Ja SV (ehem. ZS) Serbische Eisenbahnen Nein Ja 2) SZ Slowenische Eisenbahnen Ja Ja TCDD Türkische Staatsbahnen Ja Ja THALYS Thalys Ja Ja TRAINOSE Griechische Eisenbahnen Ja Ja 1) TRENITALIA Italienische Staatsbahnen Ja Ja VR Finnische Staatsbahnen Ja Ja SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 15 Eurail Global Eurail Select Pass Pass Beförderer WESTbahn Zwischen Wien und Salzburg ZFBH Eisenbahnen von Bosnien-Herzegowina ZPCG Eisenbahnen von Montenegro ZRS ZSSK Ja Ja Ja Nein Nein Ja 2) Eisenbahnen der Republik Srpska in BosnienHerzegowina Ja Nein Slowakische Eisenbahnen Ja Ja 1) Bei Eurail Select Pass: CFL, NS und SNCB/NMBS bilden das „Land“ BENELUX Bei Eurail Select Pass: ZPCG und SV bilden das „Land“ MONTENEGRO/SERBIA 3) nur Select Pass 2 Länder 2) 2.5 Art der Pässe, Geltungsdauer Die Geltungsdauer aller Pässe beginnt am ersten Geltungstag um 0:00 Uhr und endet am letzten Geltungstag um 24:00 Uhr. Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann bei Benutzung von durchgehenden Nachtzügen die Reise bereits am Vortag ab 19 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag der erste Geltungstag ist. Die Art der Pässe sowie deren Geltungsdauer und Besonderheiten sind nachstehend aufgeführt. 2.5.1 Eurail Global Pässe für Gruppen (2 bis 5 Personen) Angebot Eurail Global Pass 1. Klasse wahlweise - 15 Tage gültig für: - 22 Tage - 1 Monat - 2 Monate - 3 Monate - 5 Tage innerhalb von 1 Monat 7 Tage innerhalb von 1 Monat für Jugendliche bis 25 Jahren Eurail Global Pass Saver, 1. Klasse Eurail Global Pass Youth, 1. und 2. Klasse - 15 Tage - 22 Tage - 1 Monat - 2 Monate - 3 Monate - 5 Tage innerhalb von 1 Monat - 15 Tage - 22 Tage - 1 Monat - 2 Monate - 3 Monate - 5 Tage innerhalb von 1 Monat 7 Tage innerhalb von 1 Monat 7 Tage innerhalb von 1 Monat - 10 Tage innerhalb - 10 Tage innerhalb von 2 Monaten von 2 Monaten - 15 Tage innerhalb - 15 Tage innerhalb von 2 Monaten von 2 Monaten SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 16 - 10 Tage innerhalb von 2 Monaten - 15 Tage innerhalb von 2 Monaten 2.5.2 Eurail Select Pass Mit einer Geltungsdauer von 4 (nur beim Select Pass für 2 Länder), 5, 6, 8, oder 10 Tagen innerhalb von 2 Monaten und für zwei, drei oder vier aneinander grenzende Länder (oder durch Bahn-/Schifffahrtsstrecken verbundene Länder) werden folgende Eurail Select Pässe ausgegeben: 2.6 - Eurail Select Pass (nur 1. Klasse für erwachsene Einzelreisende, bei Select Pässen für 2 Länder auch 2. Klasse), - Eurail Select Pass Saver (nur 1. Klasse, bei Select Pässen für 2 Länder auch 2. Klasse) für Gruppen von 2 bis max. 5 Personen). - Eurail Select Pass Youth (1. und 2. Klasse, für Jugendliche), Preise siehe Anlage 2 Die Verkaufspreise der Pässe (in €) für die Ausgabe-Hilfsstellen in Europa gem. Nr. 2.13 sind in Anlage 2 dargestellt. Eurail Select Pässe werden für zwei, drei oder vier aneinander grenzende Länder (oder durch Bahn-/Schifffahrtsstrecken verbundene Länder) ausgegeben. Abhängig von der Länderauswahl ergibt sich der Preis in den Stufen Niedrig (LOW), Mittel (MEDIUM), Hoch (HIGH). Die Zuordnung der wählbaren Länderkombinationen zu den Preisstufen und die dazugehörigen Preise sind in Anlage 2 dargestellt. 2.6.1 Kinder Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global Pass oder Select Pass für Erwachsene kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail-Pass Global oder Select für Jugendliche sein. 2.6.2 Zuschläge Die Pässe berechtigen zur Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ohne Zahlung eines Zuschlags oder Aufpreises für ICE. Entgelt für die Reservierung von Sitzplätzen sowie die Zuschläge für Bett- und Liegeplätze werden in voller Höhe erhoben. Für die Benutzung der City Night Line sowie der ICE-/TGV-Züge im internationalen Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich wird ein besonderer Aufpreis erhoben. Die zwischen München und Bolzano/Bozen – Verona/Bologna/Venedig verkehrenden ECZüge des DB ÖBB-Kooperationsverkehrs sind aufpreispflichtig. Inhaber von EurailGlobalpässen oder Eurail Select-Pässen, die die gesamte Strecke abdecken, müssen eine Fahrkarte „Pass 1“ (1. Kl. 11,00 EUR, 2 Kl. 7,00 EUR) erwerben. Inhaber von Eurail Select Pässen, die nicht die gesamte Fahrtstrecke abdecken, müssen für den/die fehlenden Streckenteile eine Fahrkarte erwerben. Für die im deutschen Binnenverkehr sowie in internationalen Verbindungen verkehrenden IC Busse ist eine kostenpflichtige Reservierung in Höhe von 4,50 € erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Passangebot die gesamte Strecke abdeckt. Ansonsten ist für den fehlenden Streckenteil eine Fahrkarte zu erwerben. 2.7 Ausgabe der Pässe Es werden (außerhalb Europas ausschließlich elektronisch, in Europa durch die Bahnen elektronisch oder manuell erstellte) Pässe nach besonderem Muster ausgegeben. Pässe müssen in den speziellen Eurail Pass-Umschlag geheftet werden, der die Benutzungsbestimmungen und einen Fragebogen (Travel Diary) für den obligatorischen Eintrag der jeweiligen Reisestrecke enthält. Die Pässe werden bis zu 11 Monate vor dem 1. Geltungstag ausgegeben. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 17 Beim Kauf eines Eurail Global oder Eurail Select Pass erhält der Reisende eine Informationsbroschüre („Eurail Pass Guide“) sowie eine Streckennetzkarte („Eurail Map“). Von außereuropäischen Ausgabestellen ohne Eintragung des Geltungszeitraumes ausgegebene Pässe (open date) müssen vor der ersten Benutzung einer Verkaufsstelle zur Eintragung des ersten und letzten Geltungstages sowie Anbringung des Tagesstempels vorgelegt werden (Gültigschreibung). 2.8 Benutzung der Pässe Die Pässe werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und gelten nur zusammen mit dem Reisepass oder einem gleichwertigen Ausweisdokument. Der Eurail Global Pass Saver/Eurail Select Pass Saver gilt nur in Verbindung mit dem Control Voucher (Kontrollabschnitt), auf dem die Namen der Reisenden eingetragen sind. Vor Antritt der Reise - Bahn oder Schiff – ist bei Eurail Global Pass/Eurail Global Pass Youth/Eurail Global Pass Saver mit flexibler Geltungsdauer und allen Eurail Select und Regional Pässen vom Reisenden in die dafür vorgesehenen Kalenderfelder der Reisetag mit dokumentenechtem Schreiber zweistellig einzutragen (Beispiel: 1. Dezember = 01 / 12 eintragen, usw.). Auf dem Travel Diary (Bestandteil des Umschlags) ist bei allen Eurail Pässen Datum, Abgangsort, Zielort und Reiseweg einzutragen. Die Eintragungen werden vom Personal des Abgangsbahnhofs bzw. Einschiffungshafens oder vom Kontrollpersonal im Zug bzw. Schiff geprüft, erforderlichenfalls ergänzt oder berichtigt und mit dem Tagesstempel oder mit dem Prüfzeichen versehen. Der Eurail Pass ist nicht übertragbar; er gilt nur, wenn der Name des Inhabers, das Wohnsitzland und die Nummer eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) eingetragen sind. Der Eurail Pass muss bei jeder Fahrkartenkontrolle zusammen mit demselben Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), dessen Inhaber und Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist, vorgezeigt werden. Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann die Reise bei Benutzung von durchgehenden Nachtzügen oder über Nacht fahrenden IC Bussen bereits am Vortag ab 19 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag der erste Geltungstag des Passes ist. 2.9 Missbrauch von Eurail Pässen Eurail Pässe, - die gefälscht sind (Scan, Kopie, auf gestohlenen Fahrkartenbeständen, etc.), - die von Unbefugten benutzt werden, - deren Geltungsdauer abgelaufen ist, - in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde, - zu denen das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), mit dem der Pass gekauft wurde und dessen Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist, nicht vorgelegt werden kann, werden ersatzlos eingezogen. Die Benutzer solcher Eurail Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte behandelt. Bei eindeutigen Betrugsfällen ist die Bundespolizei zu verständigen. 2.10 Erstattung Der Kaufpreis für unbenutzte Pässe wird von der Ausgabestelle abzüglich 15% für Storno erstattet, wenn die Pässe vor Beginn des Geltungszeitraumes zurückgegeben werden. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung (Ausnahme: Reiseabbruch aufgrund von zwingenden Gründen wie Krankheit oder Sterbefällen). SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 18 2.11 Verlust, Diebstahl Bei Verlust oder Diebstahl der Pässe sind Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen. 2.12 Übergang in die 1. Wagenklasse Bei Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Eurail Global Pass Youth oder Eurail Select Pass 2 Länder/Eurail Select Pass Youth wird für die in der 1. Klasse zurückzulegende Strecke der Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt beider Klassen erhoben. 2.13 Eurail-Hilfsstellen der DB Im Bereich der DB sind Eurail Pässe ausschließlich bei folgenden Verkaufsstellen (EurailHilfsstellen / Aid Offices) erhältlich: Berlin Hbf, Dresden Hbf, Düsseldorf Hbf, Frankfurt(M) Hbf, Frankfurt (M) Flughafen, Hamburg Hbf, Hannover Hbf, Heidelberg Hbf, Köln Hbf, Leipzig Hbf, München Hbf, München Flughafen, Stuttgart Hbf, DB UK Surbiton (London), DB UK c/o STA Travel, London 2.14 Weitere Ermäßigungen Zahlreiche Partner in den am Eurail Pass-Angebot beteiligten Ländern gewähren bei Vorlage eines gültigen Eurail Passes Ermäßigungen, Sonderpreise oder kostenlose Leistungen. Eine aktuelle Übersicht ist der jährlich neu aufgelegten Broschüre „Eurail Pass Guide“ oder über www.eurailgroup.com oder der Rail Planner App zu entnehmen. In Deutschland z.B.: - zu einer Ermäßigung von 20% auf der Buslinie „Romantische Straße“ (Frankfurt (M) Würzburg - Rothenburg ob der Tauber – Augsburg – München/Füssen); (Saisonverkehr April - Oktober) - zu einer Ermäßigung von 20% auf den Schiffen der Köln-Düsseldorfer Deutschen Rheinschiffahrt AG (KD) im Tageslinienverkehr auf dem Rhein zwischen Mainz und Köln und der Mosel zwischen Koblenz und Cochem. - zu einer Ermäßigung von 10% bei der Bayerischen Zugspitzbahn 2.15 Fahrgastrechte Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen (bzw. anderen Verkehrsmitteln der am Angebot beteiligten Bahnen und Schifffahrtslinien) in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch auf Entschädigung. Für alle Eurail Pässe (Global, Select) wird die Entschädigung anhand des gezahlten Fahrpreises und der genutzten Tage nach einem besonderen Berechnungsverfahren ermittelt. Das besondere Formular kann unter: www.eurailgroup.com/compensation.aspx heruntergeladen werden. Anträge auf Entschädigung per Post sind zu richten an: EURAIL Group G.I.E. P.O. Box 2112 3500 GC Utrecht Niederlande Alternativ kann der Entschädigungsantrag auch online eingereicht werden unter: www.eurailgroup.com/compensation.aspx Entschädigungen werden nur ausgezahlt, wenn der berechnete Betrag höher als 16 € ist. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 19 3. German Rail Pass, German Rail Twin Pass und German Rail Youth Pass 3.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen (SCIC NT). 3.2 Allgemeines Zur Belebung des Reiseverkehrs aus außereuropäischen Märkten nach Deutschland werden außerhalb Europas und bei der DB (bestimmte Verkaufsstellen und www.bahn.com) folgende Pässe verkauft: - German Rail Pass und German Rail Twin Pass für die 1. oder 2. Klasse, - German Rail Youth Pass für die 1. oder 2. Klasse für Jugendliche von 12 bis 25 Jahre - German Rail Tourpass für die 1. und 2. Klasse (nur durch Reiseveranstalter / Verkauf exklusiv in außereuropäischen Märkten). Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass für Erwachsene kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein. Diese konsekutiven German Rail Pässe (siehe Nr. 3.4) werden auch als Online-Ticket ausgegeben. Es gelten die Bedingungen gemäß Nr. 6.2 SCIC-NRT. Darüber hinaus können zeitlich begrenzte German Rail Pass-Angebote gemäß der in Nr. 4. genannten Bedingungen für Aktionsangebote erworben werden. 3.3 Berechtigte Die Pässe erhalten nur Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb - Europas, - der Türkei und - der Russischen Föderation - außerhalb Europas lebende Europäer - in Deutschland stationierte Angehörige der kanadischen bzw. US-Armee und – Luftwaffe. Der German Rail Twin Pass wird für 2 gemeinsam reisende Personen ausgestellt. Den German Rail Youth Pass erhalten nur Jugendliche im Alter von 12 bis einschließlich 25 Jahre sowie allein reisende Kinder. Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes noch nicht vollendet sein. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 20 3.4 Geltungsbereich In Deutschland werden die Pässen ausgegeben als - FLEXI -Pass (mit Kalenderfeld) mit einer Geltungsdauer von 3, 4,5, 7 und 10, jeweils frei wählbaren Tagen innerhalb eines Monats In Übersee werden FLEXI –Pässe mit einer Geltungsdauer von 2, 3, 4, 5, 7 und 10 jeweils frei wählbaren Tagen (einschließlich German Rail Tourpass) innerhalb eines Monats ausgegeben; - CONSECUTIVE -Pass weltweit für 5, 10 oder 15 aufeinander folgende Tage. Diese Pässe werden auch als Online-Ticket über www.bahn.com verkauft. Bei der Ausgabe als Online-Ticket ist der Geltungszeitraum der Konsekutiv-Pässe bereits innerhalb des Buchungsprozesses durch den Kunden festzulegen und wird auf das Online-Ticket aufgedruckt (Beispiel für den 5-Tage-Pass: vom 02.05.14 06.05.14). Eine nachträgliche Änderung dieses Geltungszeitraums ist nicht möglich. Der Pass gilt ohne weitere Anforderungen (z.B. Unterschrift, Gültigschreibung, Stempel o.ä.) ab dem aufgedruckten 1. Geltungstag. Die genannten Pässe berechtigen: - zur beliebigen Benutzung aller fahrplanmäßigen DB-Züge - sowie Züge anderer Betreiber, die DB-Fernverkehrsfahrkarten akzeptieren - auf den Schienenstrecken der DB, einschließlich S-Bahnen, in der Klasse, für die der Pass gilt - zur Fahrt ab und bis Puttgarden (Mitte See) sowie ab/bis Sassnitz (Gr). - zur Fahrt in EuroCity-Zügen der DB-ÖBB Kooperation auf der Brennerstrecke nach Österreich und Italien (EC-Züge mit Zielbahnhöfen Verona PN, Venezia SL oder Bologna C), - zur Fahrt in ICE-Zügen nach Belgien von/nach Liège G, Bruxelles Nord und Bruxelles Midi, - zur Fahrt nach Zielen der IC Bus-Linien nach Straßburg, Prag, Krakow, Antwerpen, Brüssel, London, Kopenhagen, Zagreb, Luxemburg, Vinkovci und Vukovar, wenn eine Sitzplatzreservierung in Höhe von 4,50 € erworben wurde. 3.5 In Autozügen, Sonderzügen und Museumsbahnen werden die Pässe zur Fahrt nicht anerkannt. Vergünstigungen und Ermäßigungen für German Rail Pass-Reisende (Auswahl): - kostenfreie Nutzung des „Shopping Express Bus“ von Frankfurt ins Outlet Center „Wertheim Village” und von München ins Outlet Center “Ingolstadt Village - Ermäßigung von 20% auf den Schiffen der Köln-Düsseldorfer Deutschen Rheinschiffahrt AG (KD) im Tageslinienverkehr auf dem Rhein zwischen Mainz und Köln und der Mosel zwischen Koblenz und Cochem. - Ermäßigung von 20% auf der Buslinie (Saisonverkehr April - Oktober) „Romantische Straße“ (Frankfurt (M) - Würzburg - Rothenburg ob der Tauber – Augsburg – München/Füssen) - Ermäßigung von 10% bei der Bayerischen Zugspitzbahn Weitere Ermäßigungen sind in der jährlich neu aufgelegten German Rail Pass-Broschüre und unter www.bahn.com aufgelistet. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 21 3.7 Kinder, Hunde Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass für Erwachsene kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein. Für Hunde wird der halbe Preis des jeweiligen German Rail Passes 2. Klasse für Erwachsene erhoben, unabhängig davon, in welcher Klasse sie reisen. 3.8 Zuschläge, Reservierung Die Pässe berechtigen zur Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ohne Zahlung eines Zuschlags oder Aufpreises für ICE. Das Entgelt für die Reservierung von Sitzplätzen sowie die Zuschläge für Bett- und Liegeplätze werden in voller Höhe erhoben. Für die Benutzung der City Night Line und der ICE-/TGV-Züge im internationalen Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich wird ein besonderer Aufpreis erhoben. 3.9 Ausgabe der Pässe Es werden (elektronisch erstellte) Pässe nach besonderem Muster ausgegeben. Pässe müssen in den speziellen German Rail Pass-Umschlag geheftet werden, der die Benutzungsbestimmungen enthält. Pässe, die als Online-Ticket gebucht wurden, besitzen keinen Umschlag. Die Benutzungsbedingungen werden als Hinweistexte zusammen mit dem Online-Ticket als pdf-Dokument versendet. Von Ausgabestellen ohne Eintragung des Geltungszeitraumes ausgegebene German Rail Pässe (open date) müssen vor der ersten Benutzung einer Verkaufsstelle der DB zur Eintragung des ersten und letzten Geltungstages sowie Anbringung des Tagesstempels vorgelegt werden (Gültigschreibung). 3.10 German Rail Pass – Verkaufsstellen der DB Im Bereich der DB sind German Rail Pässe ausschließlich bei folgenden Verkaufsstellen (German Rail Pass-Hilfsstellen/Aid Offices) erhältlich: Basel Bad Bf, Berlin Hbf, Berlin Südkreuz, Berlin Zoologischer Garten, Bonn Hbf, Dresden Hbf, Düsseldorf Hbf, Düsseldorf Flughafen, DB France (Paris), Frankfurt (M) Hbf, Frankfurt (M) Flughafen, Hamburg Hbf, Hannover Hbf, Heidelberg Hbf, Kaiserslautern Hbf, Köln Hbf, Köln/Bonn Flughafen, Leipzig Hbf, München Hbf, München Flughafen, Nürnberg Hbf, Stuttgart Hbf, Wiesbaden Hbf, DB UK Surbiton (London), DB UK c/o STA Travel, London, DB France (Paris), DB Milano, DB-Verkaufsstelle Verona PN, DB-Agentur Zürich-Wipkingen sowie online unter www.bahn.com. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 22 3.11 Benutzung der Pässe Die Pässe werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und gelten nur zusammen mit dem Reisepass oder einem gleichwertigen Ausweisdokument. Bei als Online-Ticket gekauften Konsekutiv-Pässen ist zusätzlich die zum Kauf der Pässe verwendete Kreditkarte als Identifikation erforderlich. German Rail Twin Pässe werden auf die Namen beider Inhaber ausgestellt (1 Pass für 2 gemeinsam reisende Erwachsene). Vor der Benutzung am jeweiligen Tag ist bei German Rail FLEXI Pässen (mit Kalenderfeld) der Reisetag (Tag und Monat) mit dokumentenechtem Schreiber zweistellig (Beispiel: 1. Dezember = 01 eintragen usw.) in das entsprechende Kalenderfeld des Passes einzutragen. Die Geltungsdauer aller Pässe beginnt am ersten Geltungstag um 0:00 Uhr und endet am letzten Geltungstag um 24:00 Uhr. Konsekutive German Rail Pässe können an allen Tagen innerhalb des Geltungszeitraums zur Fahrt benutzt werden. Bei allen German Rail FLEXI Pässen (mit Kalenderfeld) kann bei Benutzung von durchgehenden Nachtzügen oder über Nacht fahrenden IC Bussen die Reise bereits am Vortag ab 19:00 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag der erste Geltungstag ist. 3.12 Missbrauch von German Rail Pässen German Rail Pässe, - die gefälscht sind (Scan, Kopie, auf gestohlenen Fahrkartenbeständen, etc.), - die von Unbefugten benutzt werden, - deren Geltungsdauer abgelaufen ist, - in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde, - zu denen das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), mit dem der Pass gekauft wurde und dessen Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist, nicht vorgelegt werden kann, werden ersatzlos eingezogen. Die Benutzer solcher German Rail Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte be handelt. Bei eindeutigen Betrugsfällen ist die Bundespolizei zu verständigen. 3.13 Erstattung Der Kaufpreis für unbenutzte Pässe wird von der Ausgabestelle abzüglich 15% für Storno erstattet, wenn die Pässe vor Beginn des Geltungszeitraumes zurückgegeben werden. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung (Ausnahme: Reiseabbruch aufgrund von zwingenden Gründen wie Krankheit oder Sterbefällen). 3.14 Verlust, Diebstahl Bei Verlust oder Diebstahl der Pässe ist Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen. 3.15 Übergang in die 1. Wagenklasse Mit Pässen 2. Klasse ist der Übergang in die 1. Klasse zugelassen. Bei den einzelnen Reisen wird für die in der 1. Klasse benutzte Strecke der Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt beider Klassen erhoben. Bei Übergang für die gesamte Geltungsdauer der German Rail Pässe oder der German Rail Twin Pässe 2. Klasse wird der Unterschied zwischen den Pass-Preisen der 2. und 1. Klasse berechnet. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 23 3.16 Fahrgastrechte Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen der DB in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch auf Entschädigung. Für German Rail Pässe wird bei mindestens 3 Verspätungsfällen von mindestens 60 Minuten pro Fall eine pauschale Entschädigung gewährt von: - 5 € bei Pässen 2. Klasse, - 7,50 € bei Pässen 1. Klasse Die Anträge sind über das Fahrgastrechte-Formular zu richten an das: Servicecenter Fahrgastrechte D-60647 Frankfurt am Main Das Formular ist im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als OnlineFormular unter www.bahn.de/fahrgastrechte erhältlich. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 24 4. Aktionsangebote 4.1 "KD RHEIN PASS" für Fahrten mit der Köln Düsseldorfer Rheinschiffahrt AG Seit dem 01. April 2015 wird bei allen DB-Vertriebsstellen/Vertriebspartnern in Übersee und dem DB UK Booking Center (London) der "KD RHEIN PASS" verkauft. Der “KD RHEIN PASS“ ist an allen Anlegestellen mit Fahrkartenverkauf der Köln-Düsseldorfer Rheinschiffahrt AG in eine Tageskarte der KD einlösbar. Es gelten die besonderen Angebotsbedingungen der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG. 4.2 bleibt frei 4.3 bleibt frei 4.4 Eurail Global und Select Pass Promotion In der Zeit vom 19. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2015 wird ein Aktionsangebot für Eurail Global- und Select Pass-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen/Vertriebspartnern in Übersee und über die Website www.bahn.com angeboten. Die Fahrkarte mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für den Reisezeitraum vom 01. November 2015 bis 31. März 2016 angeboten. Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in Anlage 4 genannten Preisen ausgegeben. Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global- oder Select Pass des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Global- oder Select Passes für Jugendliche sein. Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen. 4.5 Eurail Regional Pass Promotion “Extra Day” In der Zeit vom 19. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2015 wird ein Aktionsangebot für Eurail Regional Pass-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen/Vertriebspartnern in Übersee und über die Website www.bahn.com angeboten. Die Fahrkarte mit dem mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für einen Reisezeitraum bis maximal 31. August 2016 angeboten. Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. SCIC-RPT (ab 13.12.2015) Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 25 Das Angebot wird • in der 5-Tage Variante zum Preis des Regional-Passes für 4 Tagen und • in der 6 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 5 Tage • in der 7 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 6 Tage • in der 9 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 8 Tage • in der 11 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 10 Tage zu den in Anlage 5 angegebenen Preisen angeboten. Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Regional Pass des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Regional Passes für Jugendliche sein. Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen. 4.6 Interrail - Frühlingsrabatt In der Zeit vom 01.02.2016 bis 31.03.2016 wird ein Aktionsangebot „InterrailFrühlingsrabatt“ bei den personalbedienten Verkaufsstellen der DB und über den Fahrkartenshop auf der Website www.bahn.de/www.bahn.com angeboten. Die Fahrkarte „Interrail Global Pass Promo“ wird in den Global Pass-Varianten gem. Nr. 1.5 für den 1. Geltungstag im Zeitraum vom 01.02.2016 bis spätestens 16.05.2016 ausgegeben. Das Angebot erhalten gem. Nr. 1.2 Erwachsene, Jugendliche und Senioren für die 1. oder 2. Klasse, Jugendliche nur für die 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. Das Angebot wird zu den in der Tabelle angegebenen Preisen ausgegeben. Preise in € gültig vom 01.02.2016 31.03.2016 5 Tage innerhalb von 15 Tagen 7 Tage innerhalb von 1 Monat 10 Tage innerhalb von 1 Monat 15 Tage innerhalb von 1 Monat 15 Tage 22 Tage 1 Monat Interrail Interrail Interrail Jugendliche Erwachsene Senioren 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 281 170 351 224 316 202 334 209 417 268 376 241 400 248 500 318 450 287 492 307 615 394 553 354 442 517 669 287 318 407 553 646 836 352 411 532 498 582 753 317 371 479 Umtausch und Erstattung des Angebots gelten die Bedingungen gem. Nr. 1.14. 4.7 German Rail Pass – Promotion “Springtime Special” In der Zeit vom 01.02.2016 bis 31.03.2016 wird das Aktionsangebot „German Rail Pass – Springtime Special“ bei allen DB-Vertriebsstellen in Übersee, beim DB UK Booking Center (London) sowie über die Website www.bahn.com angeboten. Die Fahrkarte mit dem mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für den Reisezeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 angeboten. Der letztmögliche erste Geltungstag des Angebots ist der 01.05.2016. Das Angebot kann von den in Nr. 3.3 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 3.4. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 26 Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in der Tabelle genannten Preisen ausgegeben. Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (6 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein. Umtausch und Erstattung einer Fahrkarte „GRP-Promo“ sind ausgeschlossen. Preise in € German Rail Pass German Rail Twin German Rail Youth gültig Pass Pass vom 01.02.2016 – 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 31.03.2016 Passvariante: FLEXI 7 Tage innerhalb 294 218 440 326 235 174 von 1 Monat Passvariante: CONSECUTIVE (auch als Online-Ticket) 7 Tage 297 220 445 330 238 176 4.8 Eurail Global und Select Pass 2 Länder - Promotion “Extra Day” In der Zeit vom 01.02.2016 bis 30.04.2016 wird ein Aktionsangebot für Eurail Global Passund Select Pass 2 Länder-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen außerhalb Europas und über die Website www.bahn.com angeboten. Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. Das Angebot wird - beim Eurail Global Pass • in der „17 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 15 Tage, • in der „25 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 22 Tage, • in der „1 Monat + 5 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 1 Monat, • in der „6 Tage/1 Monat“ -Variante zum Preis des Global Pass für 5 Tage / 1 Monat, • in der „8 Tage/1 Monat“ -Variante zum Preis des Global Pass für 7 Tage / 1 Monat, • in der „12 Tage/2 Monate“ -Variante zum Preis des Global Pass für 10 Tage / 2 Monate und • in der „17 Tage/2 Monate“ -Variante zum Preis des Global Pass für 15 Tage / 2 Monate - beim Eurail Select Pass 2 Länder • in der „5-Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 4 Tage, • in der „6 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 5 Tage, • in der „7 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 6 Tage, • in der „9 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 8 Tage und • in der „11 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 10 Tage zu den in Anlage 4 angegebenen Preisen angeboten. Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global oder Select Pass 2 Länder des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Global oder Select Passes 2 Länder für Jugendliche sein. Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 27 4.9 German Rail Pass “Euro“ für Kunden aus Europa In der Zeit vom 01.04.2016 bis 30.09.2016 wird das konsekutive Aktionsangebot „German Rail Pass Euro“ für Kunden aus Europa bei allen DB-Vertriebsstellen in Europa, beim DB UK Booking Center (London) sowie im Internet auf www.bahn.de und www.bahn.com angeboten. Das Angebot ist auch als Online-Ticket zum Selbstausdruck erhältlich. Der German Rail Pass Euro wird für den Reisezeitraum vom 01.04.2016 bis 31.10.2016 angeboten. Der letztmögliche erste Geltungstag des Angebots ist der 22.10.2016, bzw. der 27.10.2016. Das Angebot kann von den in Nr. 1.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 3.4. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in der Tabelle genannten Preisen ausgegeben. Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass Euro des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (6 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein. Umtausch und Erstattung einer Fahrkarte „German Rail Pass Euro“ sind ausgeschlossen. Preise in € gültig vom 01.04.2016 – 30.09.2016 5 Tage 10 Tage German Rail Pass- German Rail Pass Euro Erw. Euro Jugendl. 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 288 213 230 171 417 309 333 247 4.10 Eurail Global und Select Pass 2 Länder - Promotion “Extra Day” In der Zeit vom 01.08.2016 bis 30.09.2016 wird ein Aktionsangebot für Eurail Global Passund Select Pass 2 Länder-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen außerhalb Europas und über die Website www.bahn.com angeboten. Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. Das Angebot wird - beim Eurail Global Pass • in der „17 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 15 Tage, • in der „25 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 22 Tage, • in der „1 Monat + 5 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 1 Monat, • in der „6 Tage/1 Monat“ -Variante zum Preis des Global Pass für 5 Tage / 1 Monat, • in der „8 Tage/1 Monat“ -Variante zum Preis des Global Pass für 7 Tage / 1 Monat, • in der „12 Tage/2 Monate“ -Variante zum Preis des Global Pass für 10 Tage / 2 Monate und • in der „17 Tage/2 Monate“ -Variante zum Preis des Global Pass für 15 Tage / 2 Monate - beim Eurail Select Pass 2 Länder • in der „5-Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 4 Tage, • in der „6 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 5 Tage, SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 28 • in der „7 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 6 Tage, • in der „9 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 8 Tage und • in der „11 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 10 Tage zu den in Anlage 4 angegebenen Preisen angeboten. Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global oder Select Pass 2 Länder des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Global oder Select Passes 2 Länder für Jugendliche sein. Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen. 4.11 German Rail Pass – Promotion “One Week” In der Zeit vom 01.08.2016 bis 30.09.2016 wird das Aktionsangebot „German Rail Pass – One Week“ bei allen DB-Vertriebsstellen in Übersee, beim DB UK Booking Center (London) sowie über die Website www.bahn.com angeboten. Die Fahrkarte mit dem mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für den Reisezeitraum vom 01.08.2016 bis 31.10.2016 angeboten. Der letztmögliche erste Geltungstag des Angebots ist der 25.10.2016. Das Angebot kann von den in Nr. 3.3 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 3.4. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in der Tabelle genannten Preisen ausgegeben. Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (6 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein. Umtausch und Erstattung einer Fahrkarte „GRP-Promo“ sind ausgeschlossen. Preise in € German Rail Pass German Rail Twin German Rail Youth gültig Pass Pass vom 01.08.2016 – 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 30.09.2016 Passvariante: CONSECUTIVE (auch als Online-Ticket) 7 Tage 297 220 445 330 238 176 4.12 German Rail Pass – Promotion “Autumn Special” In der Zeit vom 01.10.2016 bis 10.12.2016 wird das Aktionsangebot „German Rail Pass – Autumn Special“ bei allen DB-Vertriebsstellen in Übersee, beim DB UK Booking Center (London) sowie über die Website www.bahn.com angeboten. Die Fahrkarte mit dem mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für den Reisezeitraum vom 01.10.2016 bis 31.01.2017 angeboten. Der letztmögliche erste Geltungstag des Angebots ist der 01.01.2017 (Flexi), bzw. der 25.01.2017 (Consecutive). Das Angebot kann von den in Nr. 3.3 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 3.4. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in der Tabelle in Anlage 3, Nr. 3 genannten Preisen ausgegeben. Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (6 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 29 Umtausch und Erstattung einer Fahrkarte „GRP-Promo“ sind ausgeschlossen. 4.13 Interrail –Promotion “Herbstrabatt” In der Zeit vom 01.10.2016 bis 10.12.2016 wird ein Aktionsangebot „Interrail-Herbstrabatt“ bei den personalbedienten Verkaufsstellen der DB und über den Fahrkartenshop auf der Website www.bahn.de/www.bahn.com angeboten. Die Fahrkarte „Interrail Global Pass Promo“ wird in den Global Pass-Varianten gem. Nr. 1.5 für den 1. Geltungstag im Zeitraum vom 01.10.2016 bis 10.12.2016 ausgegeben. Zusätzlich werden ausgewählte „Interrail One Country Pässe Promo“ als Aktionsangebot verkauft. Das Angebot erhalten gem. Nr. 1.2 Erwachsene, Jugendliche und Senioren für die 1. oder 2. Klasse, Jugendliche nur für die 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. Das Angebot wird zu den in Anlage 1, Nr. 3 angegebenen Preisen ausgegeben. Promotion-Pässe sind von der Erstattung ausgeschlossen. Für Umtausch des Angebots gelten die Bedingungen gem. Nr. 1.14. Promotion Pässe können nicht gegen reguläre Pässe umgetauscht werden. 4.14 Eurail Global- und Select Pass 2 Länder - Promotion “Early Bird” In der Zeit vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 wird ein Aktionsangebot für Eurail Global Pässe und Select Pässe 2 Länder bei allen DB-Vertriebsstellen außerhalb Europas und über die Website www.bahn.com angeboten. Das Aktionsangebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen. Das Angebot umfasst alle Eurail Global Pässe und Eurail Select Pässe 2 Länder und gewährt 20% Ermäßigung auf den Preis des entsprechenden Regelangebots. Preise siehe Anlage 4, Nr. 3 und Nr. 4. Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global oder Select Pass 2 Länder des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Global oder Select Passes 2 Länder für Jugendliche sein. Promotion-Pässe sind von der Erstattung ausgeschlossen. Promotion Pässe können nicht gegen reguläre Pässe umgetauscht werden. SCIC-RPT Stand 01.10.2016 Tfv 701/3 30 Interrail-Preise Anlage 1 Anlage 1: Interrail - Preise 1. Preise für Interrail- Globalpässe (Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB) Interrail Global Pass gültig ab 13.12.2015 Erwachsene Senioren Jugendliche (Youth) 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 5 Tage innerhalb von 15 Tagen (Flexi) 413 264 372 238 331 200 7 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 491 315 442 284 393 246 10 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 588 374 529 338 471 292 15 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 723 463 651 417 579 361 15 Tage (fortlaufend) 650 414 586 373 520 338 22 Tage (fortlaufend) 760 484 685 437 608 374 1 Monat (fortlaufend) 983 626 886 564 787 479 SCIC-RPT Anlage 1: Interrail - Preise Tfv 701/3 31 Interrail-Preise 2. Anlage 1 Preise für Interrail One Country Pässe Die angegebenen Preise (€) gelten für Fahrten in einem der angegebenen Länder Geltungsdauer Erwachsene 1. Kl. Jugendliche (Youth) 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. Preisgruppe I: Deutschland, Frankreich, Großbritannien 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 317 203 254 154 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 349 223 279 164 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 445 283 356 208 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 492 313 394 232 Preisgruppe II: "Italien Plus" (Italien inkl. Fähre Italien-Griechenland, Norwegen (nur 2.Kl.), Österreich, Schweden, Spanien 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 272 173 218 131 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 308 197 247 154 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 401 256 321 187 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 465 297 372 219 Preisgruppe III: Benelux (Belgien und Luxemburg und Niederlande), Dänemark, Finnland, "Griechenland Plus" (Griechenland inkl. Fähre Italien-Griechenland), Irland (inkl. Nordirland), Italien, Schweiz 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 185 118 148 87 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 233 149 187 108 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 311 199 249 141 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 376 239 301 176 Preisgruppe IV: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 121 78 97 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 148 95 119 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 197 125 158 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 231 148 185 Preisgruppe V: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien 57 69 93 107 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 42 89 56 71 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 121 78 97 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 166 106 133 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 199 126 159 Preise, gültig für die Schifffahrtsgesellschaft Attica (GREEK ISLANDS PASS) 57 81 91 6 Fahrten innerhalb von 1 Monat (Flexi) 156 SCIC-RPT Anlage 1: Interrail - Preise Tfv 701/3 240 32 172 210 Interrail-Preise Geltungsdauer Anlage 1 Senioren 1. Kl. 2. Kl. Preisgruppe I: Deutschland, Frankreich, Großbritannien 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 285 183 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 314 201 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 401 255 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 443 282 Preisgruppe II: "Italien Plus" (Italien inkl. Fähre ItalienGriechenland, Norwegen (nur 2.Kl.), Österreich, Schweden, Spanien 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 245 156 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 277 177 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 361 231 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 419 267 Preisgruppe III: Benelux (Belgien und Luxemburg und Niederlande), Dänemark, Finnland, "Griechenland Plus" (Griechenland inkl. Fähre ItalienGriechenland), Irland (inkl. Nordirland), Italien, Schweiz 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 167 106 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 210 134 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 280 179 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 339 215 Preisgruppe IV: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 109 70 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 133 86 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 177 113 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 208 133 Preisgruppe V: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 80 51 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 109 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 150 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 179 Preise, gültig für die Schifffahrtsgesellschaft Attica (GREEK ISLANDS PASS) 6 Fahrten innerhalb von 1 Monat (Flexi) 216 70 96 114 155 Der Interrail GREEK ISLANDS PASS berechtigt zur Nutzung internationaler und innergriechischer Schiffsverbindungen der ATTICA Group. Die TRAINOSE bietet für ihre Strecken einen „Interrail Greece Pass“ und zusammen mit ATTICA einen „Interrail Greece Plus Pass“ an. Die Trenitalia bietet für ihre Strecken einen „Interrail Italy Pass“ und zusammen mit ATTICA einen „Interrail Italy Plus Pass“ an. CFL, NS und SNCB bieten gemeinsam den „Interrail Benelux Pass“ an. SCIC-RPT Anlage 1: Interrail - Preise Tfv 701/3 33 Interrail-Preise Anlage 1 3. Preise für Interrail– Aktionsangebot „Herbstrabatt“ 3.1 Interrail Globalpass Aktionsangebot „Herbstrabatt“ Die angegebenen Preise (€) gelten für Fahrten in einem der angegebenen Länder Preise in € gültig vom 01.10.2016 – 10.12.2016 5 Tage innerhalb von 15 Tagen 7 Tage innerhalb von 1 Monat 10 Tage innerhalb von 1 Monat 15 Tage innerhalb von 1 Monat 15 Tage 22 Tage 1 Monat 3.2 Interrail Interrail Interrail Jugendliche Erwachsene Senioren 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. 1. Kl. 2. Kl. Kl. 281 170 351 224 316 202 334 209 417 268 376 241 400 248 500 318 450 287 492 307 615 394 553 354 442 517 669 287 318 407 553 646 836 352 411 532 498 582 753 317 371 479 Interrail One Country Pass – Aktionsangebot „Herbstrabatt“ Die angegebenen Preise (€) gelten für Fahrten in einem der angegebenen Länder Geltungsdauer Erwachsene 1. Kl. Jugendliche (Youth) 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. Preisgruppe I: Deutschland, Frankreich, Großbritannien 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 269 173 216 131 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 297 190 237 139 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 378 241 303 177 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 418 266 335 197 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 231 147 185 111 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 262 167 210 131 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 341 218 273 159 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 395 252 316 186 Preisgruppe II: Spanien Preisgruppe III: Benelux (Belgien und Luxemburg und Niederlande), Dänemark, Finnland, "Griechenland Plus" (Griechenland inkl. Fähre ItalienGriechenland), Irland (inkl. Nordirland), SCIC-RPT Anlage 1: Interrail - Preise Tfv 701/3 34 Interrail-Preise Anlage 1 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 157 100 126 74 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 198 127 159 92 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 264 169 212 120 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 320 203 256 150 Preisgruppe IV: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 103 66 82 48 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 126 81 101 59 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 167 106 134 79 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 196 126 157 91 Preisgruppe V: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 76 48 60 36 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 103 66 82 48 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 141 90 113 69 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 169 107 135 77 Preise, gültig für die Schifffahrtsgesellschaft Attica (GREEK ISLANDS PASS) 6 Fahrten innerhalb von 1 Monat (Flexi) 204 146 Geltungsdauer 179 Senioren 1. Kl. 2. Kl. Preisgruppe I: Deutschland, Frankreich, Großbritannien 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 242 156 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 267 171 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 341 217 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 377 240 Preisgruppe II: Spanien 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 208 133 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 235 150 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 307 196 SCIC-RPT Anlage 1: Interrail - Preise Tfv 701/3 35 133 Interrail-Preise Anlage 1 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 356 227 Preisgruppe III: Benelux (Belgien und Luxemburg und Niederlande), "Griechenland Plus" (Griechenland inkl. Fähre Italien-Griechenland), Irland (inkl. Nordirland) 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 142 90 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 179 114 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 238 152 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 288 183 Preisgruppe IV: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 93 60 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 113 73 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 150 96 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 177 113 Preisgruppe V: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien 3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 68 43 4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 93 6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 128 8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 152 Preise, gültig für die Schifffahrtsgesellschaft Attica (GREEK ISLANDS PASS) 6 Fahrten innerhalb von 1 Monat (Flexi) 184 SCIC-RPT Anlage 1: Interrail - Preise Tfv 701/3 36 60 82 97 132 Eurrail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Anlage 2: Eurail-Preise und Länderkombinationen 1. Preise für Eurail Global Pass / Eurail Global Pass Saver Pässe (Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13) Geltungsdauer Eurail Global Eurail Global Eurail Global Pass Pass Saver Pass Youth 1. Klasse 1. Klasse 1. Klasse 2. Klasse Varianten mit fortlaufender Geltungsdauer 15 Tage 644 549 517 421 22 Tage 830 707 665 542 1 Monat 1019 868 817 665 2 Monate 1437 1222 1151 936 3 Monate 1771 1506 1418 1153 5 Tage in 1 Monat 505 430 405 331 7 Tage in 1 Monat 615 524 493 402 10 Tage in 2 Monaten 758 646 608 496 15 Tage in 2 Monaten 994 846 797 648 Flexi 2. Preise Eurail Select Pässe für 2 Länder: 2.1 Kombinationen: Benelux-Deutschland, Dänemark-Deutschland, Frankreich-Deutschland, Österreich-Deutschland, Schweden-Deutschland, Schweiz-Deutschland, Tschechische Republik-Deutschland (Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13) Geltungsdauer Eurail Two Country Select Pass Eurail Two Country Select Pass Saver Eurail Two Country Select Pass Youth 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 4 Tage in 2 Monaten 349 280 297 240 280 229 5 Tage in 2 Monaten 393 316 336 270 316 258 6 Tage in 2 Monaten 434 349 370 298 349 285 8 Tage in 2 Monaten 506 406 431 346 406 331 10 Tage in 2 Monaten 570 457 486 390 457 373 SCIC-RPT 37 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurrail - Preise und Länderkombinationen 2.2 Anlage 2 Für die Kombination Polen-Deutschland (Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13) Geltungsdauer Eurail Two Country Select Pass Eurail Two Country Select Pass Saver Eurail Two Country Select Pass Youth 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 4 Tage in 2 Monaten 297 240 254 205 240 196 5 Tage in 2 Monaten 335 269 286 230 269 220 6 Tage in 2 Monaten 369 297 315 254 297 242 8 Tage in 2 Monaten 431 346 367 295 346 282 10 Tage in 2 Monaten 486 390 414 333 390 318 3. Preise Eurail Select Pässe für 3 Länder Zulässige Länderkombinationen siehe Liste unter 5. (Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13) Geltungsdauer Eurail Three Country Select Pass Eurail Three Country Select Pass Saver Eurail Three Country Select Pass Youth 1. Klasse 1. Klasse 1. Kl. 2. Kl. 5 Tage in 2 Monaten 260 223 210 172 6 Tage in 2 Monaten 288 246 232 190 8Tage in 2 Monaten 336 287 270 221 10 Tage in 2 Monaten 377 321 303 248 5 Tage in 2 Monaten 368 314 296 242 6 Tage in 2 Monaten 408 348 328 267 8 Tage in 2 Monaten 474 404 381 311 10 Tage in 2 Monaten 536 456 430 351 5 Tage in 2 Monaten 424 362 341 278 6 Tage in 2 Monaten 468 399 376 306 8 Tage in 2 Monaten 547 466 439 358 10 Tage in 2 Monaten 615 524 493 402 Preisstufe "Niedrig" (LOW) Preisstufe "Mittel" (MEDIUM) Preisstufe "Hoch" (HIGH) SCIC-RPT 38 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurrail - Preise und Länderkombinationen 4. Anlage 2 Preise Eurail Select Pässe für 4 Länder Zugelassene Länderkombinationen siehe Liste unter 6. (Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13) Geltungsdauer Eurail Four Country Select Pass Eurail Four Country Select Pass Saver Eurail Four Country Select Pass Youth 1. Klasse 1. Klasse 1. Kl. 2. Kl. 5 Tage in 2 Monaten 278 238 224 184 6 Tage in 2 Monaten 306 262 247 202 8Tage in 2 Monaten 358 305 288 235 10 Tage in 2 Monaten 402 343 323 264 5 Tage in 2 Monaten 402 343 323 264 6 Tage in 2 Monaten 443 378 356 291 8 Tage in 2 Monaten 518 441 416 339 10 Tage in 2 Monaten 584 498 469 382 5 Tage in 2 Monaten 460 392 369 302 6 Tage in 2 Monaten 502 428 403 329 8 Tage in 2 Monaten 585 499 470 383 10 Tage in 2 Monaten 669 569 536 437 Preisstufe "Niedrig" (LOW) Preisstufe "Mittel" (MEDIUM) Preisstufe "Hoch" (HIGH) SCIC-RPT 39 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 5. Länderkombinationen beim Eurail Select Pass 3 Länder 5.1 Preisstufe "Niedrig" (LOW) Land 1 Land 2 Land 3 Kroatien/Slowenien Ungarn Rumänien Bulgarien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Bulgarien Griechenland Montenegro/Serbien Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien Bulgarien Ungarn Rumänien Bulgarien Montenegro/Serbien Rumänien Kroatien/Slowenien Ungarn Rumänien Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien Bulgarien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Bulgarien Griechenland Montenegro/Serbien Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien Bulgarien Ungarn Rumänien Bulgarien Montenegro/Serbien Rumänien Kroatien/Slowenien Ungarn Montenegro/Serbien Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien Bulgarien Griechenland Rumänien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Rumänien Bulgarien Griechenland Türkei Bulgarien Montenegro/Serbien Türkei Bulgarien Rumänien Türkei Kroatien/Slowenien Ungarn Slowakei Ungarn Montenegro/Serbien Slowakei Ungarn Rumänien Slowakei SCIC-RPT 40 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen 5.2 Anlage 2 Preisstufe "Mittel" (MEDIUM) Land 1 Land 2 Land 3 Finnland Norwegen Schweden Finnland Deutschland Schweden Dänemark Finnland Schweden BeNeLux Finnland Deutschland Dänemark Finnland Deutschland Frankreich Irland Spanien BeNeLux Deutschland Irland BeNeLux Frankreich Irland BeNeLux Frankreich Spanien Frankreich Portugal Spanien Deutschland Norwegen Schweden Dänemark Norwegen Schweden BeNeLux Deutschland Schweden Dänemark Deutschland Schweden Dänemark Deutschland Norwegen BeNeLux Dänemark Deutschland Österreich Ungarn Rumänien Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Kroatien/Slowenien Italien Spanien Griechenland Italien Spanien Italien Portugal Spanien Österreich Tschechien Ungarn Österreich Tschechien Kroatien/Slowenien BeNeLux Tschechien Deutschland Tschechien Dänemark Deutschland Tschechien Finnland Deutschland Tschechien Deutschland Schweden Österreich Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Österreich Ungarn Montenegro/Serbien Bulgarien Griechenland Italien Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien SCIC-RPT 41 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 Griechenland Italien Türkei Österreich Kroatien/Slowenien Slowakei Österreich Tschechien Slowakei Österreich Ungarn Slowakei Tschechien Deutschland Slowakei Tschechien Ungarn Slowakei 5.3 Preisstufe "Hoch" (HIGH) Land 1 Land 2 Land 3 Finnland Deutschland Schweiz Finnland Frankreich Deutschland Österreich Deutschland Ungarn Österreich Ungarn Italien Österreich Ungarn Schweiz Frankreich Deutschland Irland Frankreich Irland Italien Frankreich Irland Schweiz Frankreich Deutschland Spanien Frankreich Italien Spanien Frankreich Spanien Schweiz Österreich Griechenland Italien Griechenland Griechenland Italien Frankreich Griechenland Italien Österreich Deutschland Schweiz Deutschland Schweden Schweiz Frankreich Deutschland Schweden Österreich BeNeLux Deutschland Österreich Deutschland Italien Österreich Deutschland Schweiz Österreich Dänemark Deutschland Österreich Frankreich Deutschland BeNeLux Deutschland Schweiz SCIC-RPT 42 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 BeNeLux Frankreich Deutschland Deutschland Italien Schweiz Frankreich Deutschland Italien Dänemark Deutschland Schweiz Frankreich Deutschland Schweiz Dänemark Frankreich Deutschland Österreich Italien Schweiz Österreich Frankreich Italien Österreich Frankreich Schweiz BeNeLux Frankreich Italien BeNeLux Frankreich Schweiz Frankreich Italien Schweiz Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Österreich Kroatien/Slowenien Italien Österreich Kroatien/Slowenien Schweiz Österreich Italien Spanien Kroatien/Slowenien Frankreich Italien Kroatien/Slowenien Italien Schweiz Italien Spanien Schweiz Österreich Tschechien Deutschland Österreich Tschechien Italien Österreich Tschechien Schweiz Tschechien Frankreich Deutschland Tschechien Deutschland Schweiz Österreich Deutschland Slowakei Österreich Italien Slowakei Österreich Slowakei Schweiz SCIC-RPT 43 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 6. Länderkombinationen beim Eurail Select Pass 4 Länder 6.1 Preisstufe "Niedrig" (LOW) Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Bulgarien Kroatien/Slowenien Ungarn Montenegro/Serbien Bulgarien Kroatien/Slowenien Ungarn Rumänien Bulgarien Griechenland Montenegro/Serbien Rumänien Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien Kroatien/Slowenien Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien Bulgarien Griechenland Ungarn Montenegro/Serbien Bulgarien Kroatien/Slowenien Griechenland Montenegro/Serbien Bulgarien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Rumänien Bulgarien Griechenland Ungarn Rumänien Bulgarien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Türkei Bulgarien Griechenland Montenegro/Serbien Türkei Bulgarien Griechenland Rumänien Türkei Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien Türkei Bulgarien Ungarn Rumänien Türkei Bulgarien Montenegro/Serbien Rumänien Türkei Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien Slowakei Bulgarien Ungarn Rumänien Slowakei Kroatien/Slowenien Ungarn Montenegro/Serbien Slowakei Kroatien/Slowenien Ungarn Rumänien Slowakei Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien Slowakei 6.2 Preisstufe "Mittel" (MEDIUM) Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Benelux Finnland Deutschland Irland Benelux Finnland Deutschland Schweden Benelux Dänemark Finnland Deutschland Finnland Frankreich Deutschland Irland Finnland Deutschland Norwegen Schweden Dänemark Finnland Norwegen Schweden Dänemark Finnland Deutschland Schweden Dänemark Finnland Deutschland Norwegen SCIC-RPT 44 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Benelux Frankreich Irland Spanien Benelux Deutschland Irland Schweden Benelux Dänemark Deutschland Irland Benelux Frankreich Portugal Spanien Benelux Deutschland Norwegen Schweden Benelux Dänemark Deutschland Schweden Benelux Dänemark Deutschland Norwegen Frankreich Irland Portugal Spanien Frankreich Griechenland Irland Italien Dänemark Deutschland Norwegen Schweden Österreich Kroatien/Slowenien Finnland Deutschland Österreich Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Rumänien Kroatien/Slowenien Frankreich Griechenland Italien Kroatien/Slowenien Frankreich Irland Italien Kroatien/Slowenien Griechenland Ungarn Italien Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Spanien Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Schweiz Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Rumänien Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Spanien Kroatien/Slowenien Italien Portugal Spanien Griechenland Italien Portugal Spanien Österreich Tschechien Ungarn Rumänien Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Ungarn Benelux Tschechien Dänemark Deutschland Benelux Tschechien Finnland Deutschland Benelux Tschechien Deutschland Irland Tschechien Finnland Deutschland Schweden Tschechien Dänemark Finnland Deutschland Tschechien Dänemark Deutschland Norwegen Tschechien Dänemark Deutschland Schweden Benelux Tschechien Deutschland Schweden Tschechien Deutschland Norwegen Schweden Österreich Bulgarien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien SCIC-RPT 45 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Österreich Bulgarien Griechenland Italien Österreich Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien Österreich Bulgarien Ungarn Rumänien Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Montenegro/Serbien Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Montenegro/Serbien Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Montenegro/Serbien Österreich Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien Österreich Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Schweiz Österreich Tschechien Ungarn Montenegro/Serbien Österreich Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien Bulgarien Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Bulgarien Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien Bulgarien Frankreich Griechenland Italien Bulgarien Griechenland Italien Spanien Bulgarien Griechenland Italien Schweiz Bulgarien Griechenland Italien Montenegro/Serbien Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Montenegro/Serbien Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Montenegro/Serbien Kroatien/Slowenien Frankreich Italien Montenegro/Serbien Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien Spanien Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien Schweiz Österreich Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Rumänien Bulgarien Griechenland Italien Rumänien Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien Rumänien Österreich Griechenland Italien Türkei Bulgarien Griechenland Italien Türkei Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Türkei Griechenland Italien Spanien Türkei Griechenland Italien Schweiz Türkei Frankreich Griechenland Italien Türkei Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Slowakei Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Slowakei Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Slowakei Österreich Kroatien/Slowenien Italien Slowakei SCIC-RPT 46 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Österreich Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Slowakei Österreich Kroatien/Slowenien Slowakei Schweiz Österreich Tschechien Ungarn Slowakei Österreich Finnland Deutschland Slowakei Österreich Griechenland Italien Slowakei Österreich Ungarn Montenegro/Serbien Slowakei Österreich Ungarn Rumänien Slowakei Benelux Tschechien Deutschland Slowakei Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Slowakei Tschechien Dänemark Deutschland Slowakei Tschechien Finnland Deutschland Slowakei Tschechien Deutschland Schweden Slowakei Tschechien Deutschland Ungarn Slowakei Tschechien Ungarn Rumänien Slowakei Kroatien/Slowenien Tschechien Ungarn Slowakei 6.3 Preisstufe "Hoch" (HIGH) Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Österreich Benelux Finnland Deutschland Benelux Finnland Deutschland Schweiz Benelux Finnland Frankreich Deutschland Österreich Finnland Deutschland Ungarn Finnland Frankreich Deutschland Spanien Österreich Finnland Deutschland Schweden Finnland Deutschland Schweden Schweiz Finnland Frankreich Deutschland Schweden Österreich Finnland Deutschland Italien Österreich Finnland Deutschland Schweiz Österreich Dänemark Finnland Deutschland Österreich Finnland Frankreich Deutschland Finnland Deutschland Italien Schweiz SCIC-RPT 47 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Finnland Frankreich Deutschland Italien Dänemark Finnland Deutschland Schweiz Finnland Frankreich Deutschland Schweiz Dänemark Finnland Frankreich Deutschland Österreich Benelux Deutschland Ungarn Österreich Benelux Deutschland Irland Benelux Deutschland Irland Schweiz Benelux Frankreich Deutschland Irland Benelux Frankreich Irland Italien Benelux Frankreich Irland Schweiz Benelux Frankreich Deutschland Spanien Benelux Frankreich Italien Spanien Benelux Frankreich Spanien Schweiz Benelux Frankreich Griechenland Italien Österreich Benelux Deutschland Schweden Benelux Deutschland Schweden Schweiz Benelux Frankreich Deutschland Schweden Österreich Benelux Deutschland Italien Österreich Benelux Deutschland Schweiz Österreich Benelux Dänemark Deutschland Österreich Benelux Frankreich Deutschland Benelux Deutschland Italien Schweiz Benelux Frankreich Deutschland Italien Benelux Dänemark Deutschland Schweiz Benelux Frankreich Deutschland Schweiz Benelux Dänemark Frankreich Deutschland Österreich Benelux Frankreich Italien Österreich Benelux Frankreich Schweiz Benelux Frankreich Italien Schweiz Österreich Griechenland Ungarn Italien Österreich Deutschland Ungarn Schweden Österreich Deutschland Ungarn Italien Österreich Deutschland Ungarn Schweiz SCIC-RPT 48 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Österreich Dänemark Deutschland Ungarn Österreich Frankreich Deutschland Ungarn Österreich Ungarn Italien Schweiz Österreich Frankreich Ungarn Italien Österreich Frankreich Ungarn Schweiz Frankreich Deutschland Irland Spanien Frankreich Irland Italien Spanien Frankreich Irland Spanien Schweiz Frankreich Deutschland Irland Schweden Österreich Frankreich Deutschland Irland Frankreich Deutschland Irland Italien Frankreich Deutschland Irland Schweiz Dänemark Frankreich Deutschland Irland Österreich Frankreich Irland Italien Österreich Frankreich Irland Schweiz Frankreich Irland Italien Schweiz Frankreich Griechenland Italien Spanien Frankreich Deutschland Spanien Schweden Österreich Frankreich Deutschland Spanien Frankreich Deutschland Italien Spanien Frankreich Deutschland Spanien Schweiz Dänemark Frankreich Deutschland Spanien Frankreich Deutschland Portugal Spanien Österreich Frankreich Italien Spanien Österreich Frankreich Spanien Schweiz Frankreich Italien Spanien Schweiz Frankreich Italien Portugal Spanien Frankreich Portugal Spanien Schweiz Österreich Deutschland Griechenland Italien Deutschland Griechenland Italien Schweiz Frankreich Deutschland Griechenland Italien Österreich Griechenland Italien Schweiz Österreich Frankreich Griechenland Italien Frankreich Griechenland Italien Schweiz SCIC-RPT 49 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Österreich Deutschland Norwegen Schweden Deutschland Norwegen Schweden Schweiz Frankreich Deutschland Norwegen Schweden Österreich Deutschland Italien Schweden Österreich Deutschland Schweden Schweiz Österreich Dänemark Deutschland Schweden Österreich Frankreich Deutschland Schweden Deutschland Italien Schweden Schweiz Frankreich Deutschland Italien Schweden Dänemark Deutschland Schweden Schweiz Frankreich Deutschland Schweden Schweiz Dänemark Frankreich Deutschland Schweden Österreich Dänemark Deutschland Norwegen Dänemark Deutschland Norwegen Schweiz Dänemark Frankreich Deutschland Norwegen Österreich Deutschland Italien Schweiz Österreich Dänemark Deutschland Italien Österreich Frankreich Deutschland Italien Österreich Dänemark Deutschland Schweiz Österreich Frankreich Deutschland Schweiz Österreich Dänemark Frankreich Deutschland Dänemark Deutschland Italien Schweiz Frankreich Deutschland Italien Schweiz Dänemark Frankreich Deutschland Italien Dänemark Frankreich Deutschland Schweiz Österreich Frankreich Italien Schweiz Österreich Deutschland Ungarn Rumänien Österreich Ungarn Italien Rumänien Österreich Ungarn Rumänien Schweiz Österreich Benelux Kroatien/Slowenien Deutschland Österreich Kroatien/Slowenien Dänemark Deutschland Österreich Kroatien/Slowenien Frankreich Deutschland Österreich Kroatien/Slowenien Frankreich Italien SCIC-RPT 50 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Österreich Kroatien/Slowenien Frankreich Schweiz Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Ungarn Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Italien Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Schweden Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Schweiz Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Schweiz Österreich Kroatien/Slowenien Italien Spanien Österreich Kroatien/Slowenien Italien Schweiz Österreich Deutschland Italien Spanien Österreich Griechenland Italien Spanien Österreich Ungarn Italien Spanien Österreich Italien Portugal Spanien Österreich Italien Spanien Schweiz Benelux Kroatien/Slowenien Frankreich Italien Kroatien/Slowenien Frankreich Deutschland Italien Kroatien/Slowenien Frankreich Ungarn Italien Kroatien/Slowenien Frankreich Italien Spanien Kroatien/Slowenien Frankreich Italien Schweiz Kroatien/Slowenien Deutschland Italien Schweiz Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Schweiz Kroatien/Slowenien Italien Spanien Schweiz Deutschland Italien Spanien Schweiz Griechenland Italien Spanien Schweiz Italien Portugal Spanien Schweiz Österreich Benelux Tschechien Deutschland Österreich Tschechien Dänemark Deutschland Österreich Tschechien Frankreich Deutschland Österreich Tschechien Frankreich Schweiz Österreich Tschechien Deutschland Ungarn Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Deutschland Österreich Tschechien Deutschland Schweiz Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Italien SCIC-RPT 51 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Österreich Tschechien Italien Schweiz Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Schweiz Benelux Tschechien Frankreich Deutschland Tschechien Finnland Frankreich Deutschland Tschechien Finnland Deutschland Schweiz Tschechien Frankreich Deutschland Irland Tschechien Frankreich Deutschland Italien Tschechien Frankreich Deutschland Spanien Tschechien Frankreich Deutschland Schweiz Tschechien Deutschland Italien Schweiz Österreich Tschechien Frankreich Italien Österreich Tschechien Deutschland Italien Österreich Tschechien Ungarn Italien Benelux Tschechien Deutschland Schweiz Österreich Tschechien Finnland Deutschland Österreich Tschechien Deutschland Schweden Österreich Tschechien Griechenland Italien Österreich Tschechien Ungarn Schweiz Österreich Tschechien Italien Spanien Tschechien Dänemark Frankreich Deutschland Tschechien Dänemark Deutschland Schweiz Tschechien Frankreich Deutschland Schweden Tschechien Deutschland Schweden Schweiz Österreich Deutschland Ungarn Montenegro/Serbien Österreich Ungarn Italien Montenegro/Serbien Österreich Ungarn Montenegro/Serbien Schweiz Österreich Benelux Deutschland Slowakei Österreich Tschechien Deutschland Slowakei Österreich Tschechien Italien Slowakei Österreich Tschechien Slowakei Schweiz Österreich Dänemark Deutschland Slowakei Österreich Frankreich Deutschland Slowakei Österreich Frankreich Italien Slowakei SCIC-RPT 52 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 Eurail - Preise und Länderkombinationen Anlage 2 Land 1 Land 2 Land 3 Land 4 Österreich Frankreich Slowakei Schweiz Österreich Deutschland Ungarn Slowakei Österreich Deutschland Italien Slowakei Österreich Deutschland Slowakei Schweden Österreich Deutschland Slowakei Schweiz Österreich Ungarn Italien Slowakei Österreich Ungarn Slowakei Schweiz Österreich Italien Slowakei Schweiz Österreich Italien Slowakei Spanien Tschechien Frankreich Deutschland Slowakei Tschechien Deutschland Slowakei Schweiz SCIC-RPT 53 Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen Tfv 701/3 German Rail - Preise Anlage 3 Anlage 3: German Rail Pässe - Preise 1. Preise für German Rail FLEXI Pässe (Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB) Geltungsdauer innerhalb von einem Monat 3 Tage 4 Tage 5 Tage 7 Tage 10 Tage 2. German Rail Pass FLEXI 1. Klasse 258 277 296 367 471 2. Klasse 191 205 219 272 348 German Rail Twin Pass FLEXI 1. Klasse 387 415 443 550 706 2. Klasse 287 308 329 408 523 German Rail Youth Pass FLEXI 1. Klasse 206 221 236 294 377 2. Klasse 153 164 176 217 279 Preise für German Rail CONSECUTIVE-Pässe (Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB, auch als Online-Ticket unter www.bahn.com erhältlich) German Rail Pass 5 Tage 10 Tage 15 Tage 3. CONSECUTIVE 1. Klasse 2. Klasse 288 213 417 309 585 434 German Rail Twin Pass CONSECUTIVE 1. Klasse 2. Klasse 431 320 626 464 878 651 German Rail Youth Pass CONSECUTIVE 1. Klasse 2. Klasse 230 171 333 247 468 346 Preise für German Rail Aktionsangebot „Autumn Special“ Preise in € gültig German Rail German Rail Twin vom 01.10.2016 – Pass Pass 10.12.2016 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. Passvariante: CONSECUTIVE (auch als Online-Ticket) 7 Tage 297 220 445 330 Passvariante: FLEXI 7 Tage innerhalb 294 218 440 326 von 1 Monat SCIC-RPT Anlage 3 –Germanrail - Preise Tfv 701/3 54 German Rail Youth Pass 1. Kl. 2. Kl. 238 176 235 174 Eurail-Aktionsangebote – Preise Anlage 4 Anlage 4: Eurail-Aktionsangebote – Preise 1. Eurail Global Pass „Extra Day“ Promotion (Verkauf nur außerhalb Europas über DB-Vertriebsstellen und www.bahn.com) Passvariante Gültigkeit Reisender Kl. Preis Eurail Global Pass PROMO 15 Tage +2 Tage Erw. 1 576 € Eurail Global Pass PROMO 22 Tage + 3 Tage Erw. 1 742 € Eurail Global Pass PROMO 1 Monat + 5 Tage Erw. 1 911 € Eurail Global Pass PROMO 15 Tage + 2 Tage Kind 1 0€ Eurail Global Pass PROMO 22 Tage + 3 Tage Kind 1 0€ Eurail Global Pass PROMO 1 Monat + 5 Tage Kind 1 0€ Eurail Global Pass PROMO 15 Tage + 2 Tage Jugendlicher 1 462 € Eurail Global Pass PROMO 22 Tage + 3 Tage Jugendlicher 1 595 € Eurail Global Pass PROMO 1 Monat + 5 Tage Jugendlicher 1 731 € Eurail Global Pass PROMO 15 Tage + 2 Tage Erw. Saver 1 491 € Eurail Global Pass PROMO 22 Tage +3 Tage Erw. Saver 1 632 € Eurail Global Pass PROMO 1 Monat + 5 Tage Erw. Saver 1 776 € Eurail Global Pass PROMO 15 Tage + 2 Tage Jugendlicher 2 376 € Eurail Global Pass PROMO 22 Tage + 3 Tage Jugendlicher 2 484 € Eurail Global Pass PROMO 1 Monat + 5 Tage Jugendlicher 2 595 € Eurail Global Pass PROMO 5 + 1 Tage / 1 Monat Erw. 1 451 € Eurail Global Pass PROMO 7 + 1 Tage / 1 Monat Erw. 1 550 € Eurail Global Pass PROMO 10 + 2 Tage / 2 Monate Erw. 1 678 € Eurail Global Pass PROMO 15 + 2 Tage / 2 Monate Erw. 1 889 € Eurail Global Pass PROMO 5 + 1 Tage / 1 Monat Kind 1 0€ Eurail Global Pass PROMO 7 + 1 Tage / 1 Monat Kind 1 0€ Eurail Global Pass PROMO 10 + 2 Tage / 2 Monate Kind 1 0€ Eurail Global Pass PROMO 15 + 2 Tage / 2 Monate Kind 1 0€ Eurail Global Pass PROMO 5 + 1 Tage / 1 Monat Jugendlicher 1 362 € Eurail Global Pass PROMO 7 + 1 Tage / 1 Monat Jugendlicher 1 441 € Eurail Global Pass PROMO 10 + 2 Tage / 2 Monate Jugendlicher 1 544 € Eurail Global Pass PROMO 15 + 2 Tage / 2 Monate Jugendlicher 1 712 € Eurail Global Pass PROMO 5 + 1 Tage / 1 Monat Erw. Saver 1 384 € Eurail Global Pass PROMO 7 + 1 Tage / 1 Monat Erw. Saver 1 468 € Eurail Global Pass PROMO 10 + 2 Tage / 2 Monate Erw. Saver 1 577 € Eurail Global Pass PROMO 15 + 2 Tage / 2 Monate Erw. Saver 1 756 € Eurail Global Pass PROMO 5 + 1 Tage / 1 Monat Jugendlicher 2 295 € Eurail Global Pass PROMO 7 + 1 Tage / 1 Monat Jugendlicher 2 359 € Eurail Global Pass PROMO 10 + 2 Tage / 2 Monate Jugendlicher 2 443 € Eurail Global Pass PROMO 15 + 2 Tage / 2 Monate Jugendlicher 2 580 € SCIC-RPT Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote Tfv 701/3 55 Eurail-Aktionsangebote – Preise 2. Anlage 4 Eurail Select Pass 2 Länder „Extra Day“ Promotion (Verkauf nur außerhalb Europas über DB-Vertriebsstellen und www.bahn.com) Passvariante Gültigkeit Reisender Eurail Select Pass 2 Länder Germany – Poland (MEDIUM) Eurail Two Country Select 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw.Saver Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw.Saver Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher Pass MEDIUM PROMO SCIC-RPT Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote Tfv 701/3 56 Kl. Preis 1 266 € 1 299 € 1 330 € 1 385 € 1 434 € 2 214 € 2 240 € 2 265 € 2 309 € 2 348 € 1 227 € 1 255 € 1 281 € 1 328 € 1 370 € 2 183 € 2 205 € 2 226 € 2 264 € 2 297 € 1 214 € 1 240 € 1 265 € 1 309 € 1 348 € Eurail-Aktionsangebote – Preise Anlage 4 Passvariante Gültigkeit Reisender Kl. Preis Eurail Two Country Select 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 175 € Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 5 Tage +1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 196 € Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 6 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 216 € Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 252 € Pass MEDIUM PROMO Eurail Two Country Select 10 Tage +1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 284 € Pass MEDIUM PROMO Eurail Select Pass 2 Länder Austria-Germany, Benelux-Germany, Czech Republic-Germany, Denmark-Germany, France-Germany, Germany-Sweden, Germany-Switzerland (HIGH) Eurail Two Country Select 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene 1 311 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene 1 352 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene 1 388 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene 1 452 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene 1 510 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene 2 250 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene 2 283 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene 2 312 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene 2 363 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erwachsene 2 409 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw.Saver 1 266 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver 1 300 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver 1 331 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver 1 385 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver 1 434 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw.Saver 2 214 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver 2 241 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver 2 266 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver 2 309 € Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Erw. Saver 2 348 € Pass HIGH PROMO SCIC-RPT Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote Tfv 701/3 57 Eurail-Aktionsangebote – Preise Passvariante Eurail Two Country Select Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select Pass HIGH PROMO Eurail Two Country Select Pass HIGH PROMO 3. Anlage 4 Gültigkeit Reisender Kl. Preis 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 1 250 € 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 1 283 € 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 1 312 € 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 1 363 € 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 1 409 € 4 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 205 € 5 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 231 € 6 Tage+ 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 254 € 8 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 296 € 10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 333 € Preise für Aktionsangebot Eurail Global Pass / Eurail Global Pass Saver Pässe „Early Bird“ (Preise pro Person in €, gültig vom 01.10. – 31.12.2016, Vertrieb über DB-Vertriebsstellen außerhalb Europas und www.bahn.com) Geltungsdauer Eurail Global Eurail Global Eurail Global Pass Pass Saver Pass Youth 1. Klasse 1. Klasse 1. Klasse 2. Klasse Varianten mit fortlaufender Geltungsdauer 15 Tage 462 394 371 302 22 Tage 595 507 477 389 1 Monat 730 622 586 477 2 Monate 1029 875 824 671 3 Monate 1268 1079 1016 826 Varianten mit wählbaren Reisetagen 5 Tage in 1 Monat 362 309 291 237 7 Tage in 1 Monat 441 376 354 289 10 Tage in 2 Monaten 543 463 436 355 15 Tage in 2 Monaten 712 606 571 465 SCIC-RPT Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote Tfv 701/3 58 Eurail-Aktionsangebote – Preise 4. Anlage 4 Preise für Aktionsangebot Eurail Select Pässe für 2 Länder „Early Bird“: Für die Kombinationen Benelux-Deutschland, Dänemark-Deutschland, FrankreichDeutschland, Österreich-Deutschland, Schweden-Deutschland, Schweiz-Deutschland, Tschechische Republik-Deutschland (Preise pro Person in €, gültig vom 01.10. – 31.12.2016, Vertrieb über DB-Vertriebsstellen außerhalb Europas und www.bahn.com) Geltungsdauer Eurail Two Country Select Pass Eurail Two Country Select Pass Saver Eurail Two Country Select Pass Youth 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 4 Tage in 2 Monaten 250 202 214 172 202 165 5 Tage in 2 Monaten 282 227 241 194 227 186 6 Tage in 2 Monaten 312 251 266 214 251 205 8 Tage in 2 Monaten 363 292 309 249 292 238 10 Tage in 2 Monaten 409 328 348 280 328 268 Für die Kombination Polen-Deutschland (Preise pro Person in €, gültig vom 01.10. – 31.12.2016, Vertrieb über DB-Vertriebsstellen außerhalb Europas und www.bahn.com) Geltungsdauer Eurail Two Country Select Pass Eurail Two Country Select Pass Saver Eurail Two Country Select Pass Youth 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 4 Tage in 2 Monaten 214 172 183 147 172 141 5 Tage in 2 Monaten 240 194 205 165 194 158 6 Tage in 2 Monaten 265 213 226 182 213 174 8 Tage in 2 Monaten 309 248 264 212 248 203 10 Tage in 2 Monaten 348 280 297 239 280 229 SCIC-RPT Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote Tfv 701/3 59 Gültig ab 13. Dezember 2015 Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland (SCIC-SB) Gültig ab 13. Dezember 2015 Stand: 31. Oktober 2016 Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG. Tarifverzeichnis Nr. 711 SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 1 Geschäftsführung und Druck DB Fernverkehr AG Preismanagement International - V.FMV 13 Stephensonstr. 1 D-60326 Frankfurt am Main Änderungen und Ergänzungen Bek.Nr. 1 264/46/2015 2 29/05/2016 3 4 5 6 7 8 9 10 TVA Nr. Gültig ab ... 13.12.2015 Neuausgabe kurzer Inhalt 01.02.2016 Nr. 2.7: Änderung der Haltestelle in Luxemburg Nr. 3.1.1: Umbenennung Sparpreis IC Bus Nr. 5.1.2: Löschung der Buslinie nach Szczecin Nr. 5.1.4: redaktionelle Anpassung 76/13/2016 01.04.2016 Nr. 5.4.6: Sparpreis Polen: Streichung von Grenzübergängen Nr. 6.3: Frühlingsaktion „Fernwehticket“ Nr. 6.4: Gutscheinaktion zur Fußball-Europameisterschaft 87/15/2016 11.04.2016 Nr. 3.4: Streichung des Angebots, wirksam ab 12.05.2016 Nr. 6.5: Coupon-Aktion Karlsberg-Brauerei 102/18/2016 02.05.2016 Nr. 1.1.1: Flexpreis und Sparpreis nach Schweden Nr. 1.1.3: Dänemark: Fußnote zu reservierungspflichtiger Zeit 108/19/2016 09.05.2016 Nr. 6.6: Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich: Eröffnungsangebot zur Inbetriebnahme eines neuen Schnellfahrstreckenabschnitts in Frankreich Nr. 6.7: Aktionsangebot: Variabler Flexpreis nach Österreich 118/20/2016 17.05.2016 Nr. 6.7: Druckfehlerberichtigung Nr. 6.8: Coupon-Aktion Deutscher Alpenverein nach Österreich und in die Schweiz Nr. 6.9: Aktion bei Sparpreis Europa in die Niederlande, nach Belgien und Österreich 136/23/2016 12.06.2016 Nr. 3.5.2: Brenner-Kooperationsverkehr: Verlängerung Rimini Nr. 3.5.3.2; 3.5.3.3; 3.6.5: Aufhebung der Vorkaufsfrist Nr. 5.2.6: Sparpreis Tschechien: Streichung der Vorkaufsfrist 140/23a/2016 12.06.2016 Nr. 2.1.1: Neuerungen zu durchgehenden Fahrkarten zwischen Belgien, Niederlande, Luxemburg Nr. 2.9: Sparpreis Europa Frankreich (Umstieg Strasbourg) Nr. 3.1.1: Neuerungen zu durchgehende Fahrkarten in die Schweiz 146/24/2016 13.06.2016 Nr. 6.10: Aktion bei Sparpreis Europa in die Niederlande und nach Belgien SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 2 11 15 27.06.2016 Nr. 2.4.5.2: redaktionelle Streichung Klammervermerk zum Bordentgelt Nr. 3.1.2: Korrektur zu früheren Korridorverkehren 164/26a/2016 30.06.2016 Nr. 1.2.2: Geltungsdauer Sparpreis Dänemark Nr. 1.3.2: Geltungsdauer Sparpreis Schweden Nr. 2.1.1 Streichung Grenzpunkte Belgien, Niederlande 195/31/2016 01.08.2016 Nr. 2.10: Sparpreis Europa Gruppe (online) nach Belgien Nr. 6.11: Aktion zu Sparpreis Europa nach Frankreich (Hochgeschwindigkeitszüge Deutschland – Frankreich) 237/39/2016 26.09.2016 Nr. 1.1.1: Aufnahme „Pass2“ und „Pass3“ Nr. 2.1.1: Ergänzung IC Bus nach London Nr. 2.8: Aktualisierung der IC Buslinien Nr. 3.1.1: Aufnahme IC Buslinie München - Milano Nr. 3.7: neuer Titel und Aufnahme IC Bus nach Milano Nr. 4.5: entfällt (Einstellung der Verkehre) Nr. 5.1.1: Aufnahme „Pass2“ und „Pass3“ 242/39a/2016 29.09.2016 Nr. 6.11: Verlängerung der Aktion zum Sparpreis-Frankreich 16 251/41/2016 17 265/44/2016 12 13 14 157/26/2016 SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 10.10.2016 Nr. 6.11: Einstellung zum 10.11.2016 Nr. 6.12: Einführung Sparpreis Europa Aktion 31.10.2016 Nr. 6.13: E-Couponaktion in die Schweiz 3 Inhaltsverzeichnis 1 NORDEUROPA 7 1.1 Einzelreisende - Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 7 1.2 Sparpreis Europa Dänemark 8 1.3 Sparpreis Europa Schweden 10 Anlage 1: Bahnhöfe, die KØBENHAVN AREA zugeordnet sind: 12 2 WESTEUROPA 13 2.1 13 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 2.2 Sparpreis Europa Luxemburg 15 2.3 Sparpreis Europa London 16 2.4 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich 18 2.5 Sparpreis Europa Belgien 22 2.6 Sparpreis Europa Niederlande 23 2.7 IC Bus nach Luxemburg 24 2.8 IC Busse nach Belgien, London und in die Niederlande 24 2.9 Sparpreis Europa Frankreich (Umstieg immer in Strasbourg) 25 2.10 „Sparpreis Europa Gruppe“ nach Belgien als Online-Ticket 26 Anlage 2: Verzeichnis der tariflich gleichgestellten Bahnhöfe in Belgien: 28 3 SÜDEUROPA 29 3.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 29 3.2 Sparpreis Europa Österreich 31 3.3 Sparpreis Europa Schweiz 33 3.4 Bleibt frei 34 3.5 Kooperationsverkehr DB-ÖBB nach Italien 34 3.6 Sparpreis Europa Italien (via Brenner) 37 3.7 IC Busverkehre nach Südeuropa 39 4 SÜDOSTEUROPA 40 4.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 40 4.2 Sparpreis Europa Ungarn 41 4.3 Sparpreis Europa Slowenien 42 4.4 Sparpreis Europa Kroatien 44 5 OSTEUROPA 46 5.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 46 5.2 Sparpreis Europa Tschechien 47 5.3 Sparpreis Europa Slowakei 49 5.4 Sparpreis Europa Polen 50 5.5 IC Bus nach Polen und Tschechien 52 SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 4 6 LÄNDERÜBERGREIFENDE ANGEBOTE 53 6.1 bleibt frei 53 6.2 Aktionsangebot für internationale Pendler „10er Ticket Prag“ 53 6.3 Aktionsangebot „Fernweh-Ticket – international“ 54 6.4 Gutscheinaktion zur Fußball Europameisterschaft in Frankreich 55 6.5 E-Coupon „Karlsberg EM 2016" 55 6.6 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich: Eröffnungsangebot zur Inbetriebnahme eines neuen Schnellfahrstreckenabschnitts in Frankreich 56 6.7 Variabler Flexpreis nach Österreich 57 6.8 E-Coupon-Aktion Deutscher Alpenverein nach Österreich und in die Schweiz 57 6.9 Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Belgien und in die Niederlande (2. Klasse) 58 6.10 Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Belgien und in die Niederlande (1. Klasse) 58 6.11 Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Frankreich 59 6.12 „Sparpreis Europa Aktion“ 59 6.13 E-Coupon-Aktion für Reisen in die Schweiz 60 SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 5 Einleitung Die vorliegenden Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland (SCIC-SB) enthalten länderspezifische Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zu Angeboten, die im Verkehr zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land bzw. in bestimmten Ländern gelten. Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben. Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Adresse www.bahn.de/AGB veröffentlicht. Tarifgrundlage Für die an den SCIC und am internationalen Eisenbahnpersonenverkehr mit den Ländern der GUS und des Baltikums teilnehmenden Beförderer gelten die „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (SCIC)“ der Deutschen Bahn, für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (NRT, Tfv 701/1), für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (IRT; Tfv 701/2) und für Reisen mit Rail Pass Tickets (RPT, Tfv 701/3), für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr (DB Regio; Tfv 701/4) sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Für Reisen mit Fahrkarten für IC Busverkehre (ggf. mit Vor-/Nachlauf im Zug) gelten zusätzlich die Beförderungsbedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus, Tfv 643) Beteiligte Beförderer Die Liste der Ansprechpartner der beteiligten Beförderer mit ihren Kundendienststellen und deren Anschriften sind in Anlage 1 zum Tarif SCIC-NRT aufgeführt. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 6 1 NORDEUROPA Besonderheiten im Verkehr nach Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland und innerhalb dieser Länder Beförderer: DSB (1186); NSB (1076), SJ (1174), Arlanda Express (3025), Jönköpings Länstrafik (3075), Skånetrafiken (3126), Tågkompaniet (3050), Länstrafiken i Norrbotten (3027), Västtrafik (3197), Veolia (3051), Viking Line (3029), VR (0010) 1.1 Einzelreisende - Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 1.1.1 Fahrkarten Es werden durchgehende Fahrkarten ausgegeben: • Flexpreis nach Dänemark, • Sparpreis Europa Dänemark, • Flexpreis nach Schweden, sofern die gesamte Strecke in Schweden mit X2-Zügen der SJ oder Zügen des Beförderers Skånetrafiken befahren wird und die Verbindung in den Vertriebssystemen der DB enthalten ist, • Sparpreis Europa Schweden. • „Pass 2“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den dänischen Streckenteil abdeckt (z.B: Interrail One Country Pass) • „Pass 3“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den deutschen Streckenteil abdeckt (z.B. German Rail Pass, Interrail One Country Germany Pass) Fahrkarten nach/von KØBENHAVN AREA gelten nach/von allen Bahnhöfen des Kopenhagener Stadtgebietes (Raum der Verkehrsgesellschaft København, siehe Anlage 1); die Fahrkarten gelten jedoch nur in Zügen, die Benutzung von Bussen und Untergrundbahnen ist nicht möglich. Sofern für die dänischen Strecken außer den Grenzbahnhöfen keine Wegevorschrift angegeben ist, gelten die Fahrkarten über den gem. Tarifkilometern kürzesten Weg. Ohne Nachzahlung kann mit Fahrkarten zum Flexpreis ein längerer Weg benutzt werden, wenn über diesen eine schnellere Verbindung besteht oder wenn weniger oft umgestiegen werden muss. In Schweden werden NRT-Inlandsfahrkarten nur noch auf wenigen Verbindungen anerkannt. Die Fahrkarten zu den Angeboten „Flexpreis Schweden“ und „Sparpreis Europa Schweden“ können nur ausgegeben werden, sofern und soweit die erforderlichen Reservierungen für die reservierungspflichtigen Züge in Schweden durch die SJ bereitgestellt werden und über die DB-Vertriebssysteme buchbar sind. 1.1.2 Schiffsstrecken Auf folgenden Schiffsstrecken gelten Fahrkarten der 2. Klasse auch in der 1. Klasse: • Puttgarden - Rødby Færge (im Ortsverkehr: Einheitsklasse) • Helsingør – Helsingborg SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 7 Auf folgenden Schiffsstrecken gibt es nur eine Einheitsklasse, in der Inlandsfahrkarten der 2. Klasse gelten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr reisen kostenfrei, müssen aber in Begleitung eines Erwachsenen sein. • Stockholm - Turku S Viking Line • Stockholm - Helsinki S Viking Line Für die Reservierung von Kabinen, Bettplätzen und Schlafsesseln gelten die Bestimmungen der beteiligten Beförderer. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist eine separate Fahrradfahrkarte gem. den Beförderungsbedingungen des Schiffsbetreibers an Bord des Schiffes zu erwerben. 1.1.3 Besonderheiten bei Benutzung bestimmter Züge Die SJ-Hochgeschwindigkeitszüge (X2) und IC-Züge der Schwedischen Staatsbahnen sind reservierungspflichtig und nur mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung buchbar. Die Fernverkehrszüge der Norwegischen Staatsbahnen sind reservierungspflichtig, führen nur die 2. Klasse und sind mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung buchbar. Die Fernverkehrszüge der Finnischen Staatsbahnen sind reservierungspflichtig und nur mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung buchbar. Die Angaben zur Reservierungspflicht sind den jeweiligen Fahrplanmedien zu entnehmen. Im Verkehr nach/von Dänemark sind die zwischen Hamburg und Kopenhagen bzw. Hamburg und Aarhus verkehrenden ICE- und EC-Züge während des Sommers im Fahrplan als reservierungspflichtig gekennzeichnet 1. Beim Kauf einer Fahrkarte für Reisen während dieses Zeitraums wird die Reservierung kostenfrei ausgegeben. Der nachträgliche Erwerb der Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50€ möglich. 1.1.4 Hunde In Schweden darf jeder zahlende Reisende max. 2 Hunde oder andere kleinere Tiere kostenlos in besonders gekennzeichneten Abteilen (ausgenommen Schlaf-, Liege- und Speisewagen) in der 2. Klasse mitnehmen. Im Verkehr von und nach, Norwegen sind Tiere (ausgenommen Blinden- und Begleithunde nicht zugelassen. 1.2 Sparpreis Europa Dänemark 1.2.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Dänemark“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Dänemark für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. 1.2.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 1.2.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Dänemark“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ nicht mehr möglich. 1 Reservierungspflicht für Reisetage vom 12.06.2016 bis einschließlich 04.09.2015. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 8 1.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Dänemark“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 29 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. BahnCard 25-Inhaber erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 1.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Dänemark“ Preis, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. 1.2.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL durchgeführt wird. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Dänemark“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ nicht möglich. 1.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird. 1.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 9 1.3 Sparpreis Europa Schweden 1.3.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweden“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach ausgewählten Orten in Schweden für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, soweit die Verbindung in den DB Vertriebssystemen enthalten ist. 1.3.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 1.3.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweden“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Ab Kopenhagen ist die Weiterfahrt zu ausgewählten Zielen mit Zügen der SJ in ganz Schweden bzw. mit R-Zügen des Eisenbahnverkehrsunternehmens Skånetrafiken in Südschweden möglich. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ nicht mehr möglich. 1.3.4 Reservierungen Für die Nutzung der SJ Hochgeschwindigkeitszüge besteht Reservierungspflicht. Beim Kauf einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Schweden“ ist die Sitzplatzreservierung in den SJ Hochgeschwindigkeitszügen kostenfrei. Soll auf Wunsch des Kunden ein anderer als der ursprünglich vorgesehene SJ Hochgeschwindigkeitszug ab/bis Kopenhagen genutzt werden, muss für den neu gewählten SJ Hochgeschwindigkeitszug eine neue Reservierung ausgestellt werden, sofern dies im Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist. Hierfür wird eine Fahrkarte zum Aufpreis „Pass“ inklusive Reservierung ausgestellt. 1.3.5 Preis, Anerkennung von Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Schweden“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2. Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. BahnCard 25-Inhaber erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 1.3.6 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Schweden“ Preis, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 10 1.3.7 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DBStrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL durchgeführt wird und die Grenzübergänge Puttgarden M/S oder Flensburg (Gr) genutzt werden. Für die Weiterfahrt ab Kopenhagen muss sich der Kunde beim Kauf der Fahrkarte entscheiden hat, ob er einen SJ Hochgeschwindigkeitszug oder einen R-Zug der Skånetrafiken nutzen will. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweden“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ nicht möglich. 1.3.8 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung und die Reservierungen der SJ-Züge eingehalten werden. 1.3.9 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Schweden“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden DB-Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung, zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 11 Anlage 1: Bahnhöfe, die KØBENHAVN AREA zugeordnet sind: Aalholm Aalsgaarde Aamarken Alberslund Alleroed Avedoere Bagsvaerd Bernstorffsvej Birkeroed Bispebjerg Borupgaard Broedeskov Broendby Strand Broendbyoester Buddinge Charlottenlund Danshoej Dronningmoelle Duemose Dybboelsbro Dyssegaard Dyssekilde Emdrup Enghave Firhoej Fjellenstrup Flintholm Fredensborg Frederiksvaerk Friheden Fuglebakken Gentofte Gilleleje Gilleleje Oest GI Toftegaard SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 Godhavn Goerloese Graested Graested Syd Greve Gribsoe Grimstrup Groendal Groenholt Groennehave Hanehoved Hareskov Hellebaek Helsinge Hoejstrup Holloese Holte Hornbaek Horneby Sand Hundested Hundested Havn Husum Hvidovre Ishoej Islev Jaegersborg Jersie Jyllingevej Kagerup Karinebaek Karlslunde KB Hallen Kildebakke Kildedal Kildekrog Kregme Kvistgaard Langeroed Langgade Laugoe Lille Kregme Maaloev Maarum Malmparken Marienlyst Melby Moerdrup Nivaa Nordhavn Ny Ellebjerg Oelsted Oelstykke Oerby Oesterbjerg Ordrup Paarup Peter Bangsvej Roedovre Ryparken Saltrup Saunte Sjaeloer Skibstrup Skodsborg Skovbrynet Soeborg Solroed Strand Sorgenfri Staeremose Stengaarden 12 Stenloese Svanemoellen Sydhavn Taastrup Tisvildeleje Vaerloese Vallensbaek Vangede Vedbaek Vejby Veksoe Vesterport Vibehus Vigerslev Alle Virum 2 WESTEUROPA Besonderheiten im Verkehr nach Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal und/oder innerhalb dieser Länder sowie in Verbindung mit Eurostar nach London Beförderer: SNCB (1088), SNCF (1087), CFL (0082), NS (1184), CP (0094), EIL (0015) 2.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 2.1.1 Fahrkarten Es werden folgende Fahrkarten ausgegeben: ► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis zwischen Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland und der Schweiz wobei diese Länder (außer Luxemburg) auch im Transit durchfahren werden können ► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis nach Frankreich für die Züge des Hochgeschwindigkeitsverkehrs Deutschland – Frankreich nach/von Paris bzw. Marseille und für Verbindungen ohne reservierungspflichtige SNCF-Züge) ► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis nach London für die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthaltenen Verbindungen mit ICE bis/ab Brüssel und mit IC Bus nach London ► Sparpreis Europa London, ► Sparpreis Europa Belgien, ► Sparpreis Europa Niederlande, ► Sparpreis Europa Luxemburg, auch mit Nutzung der IC Busse der Linie Frankfurt – Flughafen Hahn – Trier Hbf – Luxemburg mit Vor-/Nachlauf im Zug in Deutschland ► Sparpreis Europa von/nach Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland und die Schweiz, wobei diese Länder (außer Luxemburg) auch im Transit durchfahren werden können und eine Teilstrecke in Deutschland (Beförderer muss DB sein ) durchfahren werden muss. ► Sparpreis Europa Frankreich in den Zügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs Deutschland – Frankreich nach/von Paris und nach/von Marseille ► Sparpreis Europa Frankreich in den Zügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs Deutschland – Frankreich bis Strasbourg und anschließenden reservierungspflichtigen TGV nach Marseille, Montpellier und Bordeaux, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthaltenen sind. ► „Pass 2“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den niederländischen, belgischen oder luxemburgischen Streckenteil abdeckt (z.B: Interrail One Country Pass) ► „Pass 3“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den deutschen Streckenteil abdeckt (z.B. German Rail Pass, Interrail One Country Germany Pass) Sofern für die niederländischen, belgischen und luxemburgischen Strecken keine Wegevorschrift angegeben ist, gelten die Fahrkarten über den gem. Tarifkilometern kürzesten Weg. Ohne Nachzahlung kann mit Fahrkarten zum Flexpreis ein längerer Weg benutzt werden, wenn über diesen eine schnellere Verbindung besteht oder wenn weniger oft umgestiegen werden muss. In den Niederlanden und am Flughafen Brüssel ist der Zugang und Ausgang zu den Bahnsteigen durch elektronische Sperren (Gates)verschlossen. Die Öffnung erfolgt über den auf DB Online-Tickets aufgedruckten Barcode oder - in den Niederlanden - über sog. Keycards, die der Inhaber einer DB-Fahrkarte des personalbedienten Verkaufs an Bord der Züge bzw. durch Servicepersonal vor Ort erhält. Für Reisende mit einer DB-Fahrkarte SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 13 des personalbedienten Verkaufs nach/von Brüssel Flughafen werden die Gates vom Servicepersonal vor Ort gegen Vorzeigen der Fahrkarte geöffnet. Erfolgt beim ersatzweisen Vorzeigen des Displays eines mobilen Endgeräts (z.B. Smartphone, Tablet) gem. Nr. 6.2.6 SCIC-NRT keine Gate-Öffnung, so wird durch das Servicepersonal gem. den Besonderen Bedingungen der NS (AVR-NS) eine neue Fahrkarte für den niederländischen Streckenteil ausgestellt und zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Eine nachträgliche Erstattung gem. Nr. 6.2.6, letzter Absatz SCIC-NRT ist ausgeschlossen. Beim Bordverkauf in den ICE-Zügen von Deutschland nach Brüssel werden die Fahrkarten bis zum bzw. ab Auslands-Zielort verkauft. Für die Ermittlung des BordpreisAufschlags wird, abweichend von Nr. 6.1 SCIC-NRT, die gesamte Strecke betrachtet. Fahrkarten nach belgischen Zielbahnhöfen mit der Zusatzbezeichnung „Agglo“ oder „Zone“ gelten auch nach den jeweiligen, in Anlage 2 genannten gleichgestellten Bahnhöfen. Fahrkarten über Paris enthalten nicht die Fahrpreise für den innerstädtischen Transfer zwischen den Pariser Fernbahnhöfen Die von der SNCF in Frankreich, der SNCB in Belgien und der NS in den Niederlanden für jeweils inländische Strecken ausgegebenen Fahrkarten sind unmittelbar vor Fahrtantritt gültig zu stempeln und gelten dann längstens 24 Stunden. 2.1.2 Besonderheiten bei Benutzung bestimmter Züge bzw. des Expressbusses Saarbrücken - Luxemburg Bei Benutzung der zwischen Brüssel, Paris und London verkehrenden Eurostar-Züge besteht Reservierungspflicht. Die Benutzung der Züge ist nur mit IRT-Fahrkarten gem. den Beförderungsbedingungen von Eurostar International Limited (siehe www.eurostar.com) möglich. Für Reisen mit reservierungspflichtigen innerfranzösischen Zügen (z.B. TGV, Intercité), bei grenzüberschreitenden Fahrten (z.B. Brüssel – Südfrankreich, Frankreich – Schweiz oder Freiburg - Paris) und bei Fahrten nach und innerhalb Spaniens werden ausschließlich Fahrkarten zum IRT-Preis ausgegeben. Es gelten die aktuellen Fahrpreise, die jeweils aufgrund einer Buchungsanfrage von den platzzuteilenden Verkaufssystemen ausgegeben werden. Für die Benutzung von sonstigen Zügen innerhalb Frankreichs gelten die Bestimmungen des SCIC-NRT. Für die Reise im Expressbus zwischen Saarbrücken - Luxemburg gelten gem. Nr. 8.8.1 SCIC-NRT die Beförderungsbedingungen der Luxemburgischen Eisenbahn CFL. Beim Kauf einer Fahrkarte für die reine Busstrecke wird ein Globalpreis inklusive Sitzplatzreservierung gem. den Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen der Luxemburgischen Eisenbahn (CFL) ausgegeben. Beim Kauf einer Fahrkarte mit Vorund/oder Nachlauf im DB-Zug wird eine NRT-Fahrkarte ausgegeben, die bei gleichzeitiger Buchung eines Sitzplatzes die Reservierung im Fahrpreis enthält. Inhaber einer BahnCard 25/50/100 erhalten auf dem luxemburgischen Streckenteil keine RAILPLUSErmäßigung. Wird die Zug-/Busbindung durch Erwerb einer Fahrkarte Sparpreis Europa Zusatz aufgehoben, so ist für die Expressbusstrecke zwischen Saarbrücken und Luxemburg ein separater Globalpreis zum Flexpreis inklusive Sitzplatzreservierung zu erwerben. Dies gilt auch im Fall einer Umbuchung oder Umtauschs. Die Nutzung der Expressbusse zwischen Saarbrücken und Luxemburg ist für Gruppenreisen ausgeschlossen. 2.1.3 Fahrkarten zum ermäßigten Fahrpreis für Inhaber einer „Voordeelurenkaart“ der Niederländischen Eisenbahnen (NS) Im Verkehr mit den Niederlanden werden Fahrkarten 1. oder 2. Klasse für die Strecken der NS an Inhaber einer Voordeelurenkaart zum ermäßigten Fahrpreis für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben. Die Fahrpreisermäßigung für niederländische Strecken beträgt 40% des gewöhnlichen Fahrpreises für einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 14 2.2 Sparpreis Europa Luxemburg 2.2.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Luxemburg“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Luxemburg für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Dazu zählt auch der Expressbus Saarbrücken-Luxemburg der CFL, sofern ein Vor-/ Nachlauf zum Bus auf der deutschen Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC erfolgt. Das Angebot kann auch für die Fahrt im IC Bus Frankfurt (Main) – Luxemburg mit Vor-/ Nachlauf im Zug in Deutschland genutzt werden. Es gelten zusätzlich die Bedingungen gem. Nr. 2.7. 2.2.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 2.2.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Luxemburg“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge bzw. IC Busse (Zug-/Busbindung). Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ nicht mehr möglich. 2.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Luxemburg“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber einer BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 2.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Luxemburg“ – Preis für Erwachsene 2. Klasse zu zahlen. 2.2.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn zumindest auf einem DB-Teilstück des Reisewegs die Fahrt in den Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Luxemburg“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ nicht möglich. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 15 2.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird. 2.2.8 Umtausch, Erstattung Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. 2.3 Sparpreis Europa London 2.3.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten nach London St. Pancras International zur einfachen Fahrt oder Hin- und Rückfahrt über Aachen - Brüssel ausgegeben. 2.3.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa London“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. Bei Fahrfahrkarten für Hin- und Rückfahrt muss die Rückfahrt innerhalb der 15 Tage durchgeführt werden. 2.3.3 Zugbindung, Kontingentierung, Reservierungspflicht im Eurostar Die Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa London“ gilt auf dem DB-Streckenteil in allen Zügen, ausgenommen in Autoreisezügen und Sonderzügen. Auf dem Streckenteil von Deutschland bis Brüssel gilt das Angebot nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung), wobei für den grenzüberschreitenden Abschnitt zwischen Aachen und Brüssel ein ICE genutzt werden muss. In Brüssel erfolgt der Umstieg vom ICE in den Eurostar bzw. umgekehrt. Die Eurostar-Züge zwischen Brüssel und London sind reservierungspflichtig, d. h. neben der Fahrkarte über die gesamte Strecke zwischen Deutschland und London, erhält der Kunde eine kostenlose Reservierung für den Streckenabschnitt Brüssel – London. Reisende ohne Reservierung für den Eurostar sind Reisende ohne gültige Fahrkarte und haben keinen Anspruch auf die Mitnahme im Eurostar-Zug. Unabhängig davon können für die Züge im Vor- und Nachlauf zu den ICE-Zügen bis/ab Brüssel bzw. für diese Züge selbst Reservierungen erworben werden. Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa London“ werden nicht in Zügen anderer Beförderer (z.B. Thalys) anerkannt. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 16 2.3.4 Preis, BahnCard-Ermäßigung „Sparpreis Europa London“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 59 € (2. Klasse) und ab 109 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten „Sparpreis Europa London“ nicht mehr möglich. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber einer BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 5 € je Fahrtrichtung. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 2.3.5 Erwerb der Fahrkarten Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa London“ endet am Tag vor dem ersten Geltungstag. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Reiseservice, am Automaten (NTA) sowie im Internet über www.bahn.de erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa London“ nicht möglich. 2.3.6 Kinder, Familienkinder, Hunde Für die Fahrt auf den Streckenabschnitten in Deutschland und zwischen Aachen Süd (Gr) und Brüssel-Midi gelten die Bestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT. Auf der Eurostar-Strecke Brüssel – London zahlen Kinder ab 4 Jahre den Fahrpreis eines Erwachsenen. Die Mitnahme von Hunden (außer Blindenführhunden) ist nicht zugelassen. 2.3.7 2.3.8 Klassenwechsel, Umweg, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf den Streckenabschnitten in Deutschland und zwischen Aachen Süd (Gr) und Brüssel-Midi sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung und die Reservierungen der Eurostar-Züge eingehalten werden. Umtausch, Erstattung, Teilerstattung Umtausch, Erstattung und Teilerstattung von Fahrkarten zum „Sparpreis Europa London“ können bis einschließlich ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt können bis einschließlich ersten Geltungstag der Hinfahrt gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Danach sind Umtausch, Erstattung und Teilerstattung ausgeschlossen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 17 2.4 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich 2.4.1 Allgemeines Für alle Züge im grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsverkehr zwischen Deutschland und Frankreich besteht Reservierungspflicht. Für die Nutzung im DBBinnenverkehr ist die Vorlage einer Fahrkarte der Produktklasse ICE erforderlich. Es besteht keine Reservierungspflicht bei Nutzung der Züge des HGV Deutschland – Frankreich im reinen DB-Binnenverkehr. Bei Regulierungen an Bord der Züge (z. B.: ungerechtfertigtes Ziehen der Notbremse, Rauchen) gelten grundsätzlich die Beförderungsbedingungen des Beförderers des befahrenen Streckenteils, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. 2.4.2 Geltungsbereich , Zugbindung, Kontingentierung Es verkehren: - ICE- und TGV-Züge zwischen Frankfurt (M) – Paris über Forbach (Gr) - TGV-Züge zwischen München – Paris über Kehl (Gr). - TGV-Züge zwischen Frankfurt (M) – Marseille über Kehl (Gr.) Alle Fahrkarten berechtigen nur zur Fahrt in den auf den Beförderungsdokumenten angegebenen Tagen und Zügen. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb von Fahrkarten nicht mehr möglich. 2.4.3 Fahrkarten, Reservierung 2.4.4 Für die Nutzung der Züge des HGV Deutschland – Frankreich im grenzüberschreitenden Verkehr sind internationale Fahrkarten mit dazugehörigen Reservierungen (außer für Hunde) erforderlich. Dies gilt auch für Reisen mit Vor-/Nachlauf bei der DB und Umstieg in einen Zug des HGV Deutschland – Frankreich in Strasbourg. Für alle sonstigen innerfranzösischen Verbindungen werden IRT- Fahrkarten ausgegeben. Internationale Fahrpreisnacherhebung Abweichend vom Regelverfahren gem. BB Personenverkehr erhalten Reisende, die bei Antritt der Reise in den Hochgeschwindigkeitszügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs Deutschland – Frankreich keine gültige Fahrkarte besitzen oder diese nicht vorlegen können eine Fahrkarte zum Flexpreis zuzüglich eines Zuschlags gem. Nr. 5.2.2 GCCCIV/PRR von 100 € (internationale Fahrgeldnacherhebung). Kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag nachweisen, dass er zum Kontrollzeitpunkt im Besitz einer gültigen Fahrkarte war, wird die Fahrpreisnacherhebung gegen Abzug eines Bearbeitungsentgelts von 7,- € erstattet. 2.4.5 Angebote Für den HGV Deutschland - Frankreich bietet die DB folgende Tarifangebote und zugehörige Konditionen an: 2.4.5.1 Flexpreis Es werden die „BahnCard 25“ mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCFStreckenteil, die „BahnCard 50“ mit 50% Ermäßigung auf dem DB- und 25% Ermäßigung auf dem SNCF-Streckenteil, die SNCF-Ermäßigungskarten „Carte Jeune“, „Carte Senior+“ und „Carte Week-end“ mit jeweils 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCFStreckenteil anerkannt. Darüber hinaus wird die SNCF-Ermäßigungskarte „Carte Enfant+“ mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCF-Streckenteil für den Karteninhaber (=Kind) und bis zu 4 Begleitpersonen (Erwachsene) anerkannt, wenn die Reise SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 18 vollständig gemeinsam unternommen wird. Eine Ermäßigung gegen Vorlage einer RAILPLUS-Karte wird nicht gewährt. 2.4.5.2 Sparpreis Europa Frankreich Relationsabhängiges Festpreisangebot ab 39 € in der 2. Klasse und ab 69 € in der 1. Klasse (im grenznahen Bereich ab 19 € 2. Klasse und ab 49 € 1. Klasse) einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis, wenn dieser mindestens 59 € (2. Klasse) bzw. 99 € (1. Klasse) beträgt. Fahrkarten zum Angebot gelten nur von/nach französischen Haltepunkten des HGV Deutschland – Frankreich und nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann bei jeder DB-Verkaufsstelle bzw. im Zug zuzüglich Bordentgelt, am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden. Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, welche auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen sind, ausgegeben. Die Fahrkarte „Sparpreis Europa Frankreich Zusatz“ gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt - unter Aufhebung der Zugbindung - zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. 2.4.5.3 Gruppe&Spar Angebot für mindestens 6 gemeinsam reisende Erwachsene mit unterschiedlichen Preisstufen mit 30% - 60% Ermäßigung auf dem deutschen Streckenteil und 30% – 45% Ermäßigung auf dem französischen Streckenteil. Umtausch- und Erstattungsbestimmungen gelten gem. Nr. 12.4.8 SCIC-NRT. 2.4.5.4 Pass 1 Festpreis für Inhaber von Netzkarten, welche die gesamte Strecke der DB und der SNCF mit jeweils 100% Ermäßigung abdecken (z.B. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass, InterRail Globalpass, auch Netzkarten in Kombination (z.B. France Rail Pass und German Rail Pass): • Preis 2. Klasse: 13 € • Preis 1. Klasse: 20 € für die Verbindungen Karlsruhe – Strasbourg, Baden-Baden – Strasbourg, Kaiserslautern – Forbach • Preis 1. Klasse: 30 € für alle übrigen Verbindungen 2.4.5.5 Pass 2 Relationsabhängige Preise für Inhaber einer Netzkarte, welche den französischen HGVStreckenteil mit 100% Ermäßigung abdeckt (z.B.: InterRail Frankreich-Pass, France Rail Pass). 2.4.5.6 Pass 3 Relationsabhängige Preise für Inhaber einer Netzkarte, welche den deutschen HGVStreckenteil mit 100% Ermäßigung abdeckt (z.B.: InterRail Germany Pass, German Rail Pass). SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 19 2.4.5.7 BahnCard 100 Verbindung München-Paris Augsburg-Paris Ulm-Paris Stuttgart-Paris Karlsruhe-Paris München-Strasbourg Augsburg-Strasbourg Ulm-Strasbourg Stuttgart-Strasbourg Karlsruhe-Strasbourg Frankfurt-Paris Mannheim-Paris Kaiserslautern-Paris Saarbrücken-Paris Frankfurt-Forbach Mannheim-Forbach Kaiserslautern-Forbach 1. Klasse 2.Klasse 97,00 € 56,00 € 97,00 € 56,00 € 97,00 € 56,00 € 97,00 € 56,00 € 97,00 € 56,00 € 20,40 € 5,00 € 20,40 € 5,00 € 20,40 € 5,00 € 20,40 € 5,00 € 10,20 € 5,00 € 92,00 € 51,00 € 92,00 € 51,00 € 92,00 € 51,00 € 92,00 € 51,00 € 20,40 € 5,00 € 20,40 € 5,00 € 10,20 € 5,00 € 2.4.5.8 Begleiter von Blinden und Rollstuhlfahrern Ermäßigung von 100% auf den DB-und den SNCF-Streckenteil. In den TGV-Zügen befindet sich der Rollstuhlplatz in der 1. Klasse, die Reise ist jedoch mit einer Fahrkarte 2. Klasse zugelassen. 2.4.6 Kinder, Familienkinderregelung, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Abweichend von Nr. 12.3 SCIC-NRT zahlen Familienkinder auf dem französischen Streckenteil den halben Fahrpreis für Erwachsene, wenn der begleitende Erwachsene mit einer Fahrkarte zum Flexpreis, Sparpreis Europa oder zum Angebot „BahnCard 100“ reist. Im Binnenverkehr Frankreichs sowie für Anschlussreisen an den Zug des HGV Deutschland - Frankreich gilt die SNCF-Kinderaltersgrenze gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT von 4 bis11 Jahre. Für entgeltpflichtige Hunde ist der halbe Fahrpreis 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. 2.4.7 Umwege, verschiedene Wege Änderungen des Reisewegs im Rahmen des HGV D-F sind im grenzüberschreitenden Verkehr nur im Rahmen eines Umtauschs vor Fahrtantritt möglich. Die Fahrkarten für das Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ können für die Hin- und Rückfahrt über verschiedene Wege ausgestellt werden; eine nachträgliche Änderung des Reiseweges ist nicht möglich. Für den DB- Binnenverkehr bzw. den SNCF-Binnenverkehr gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen. 2.4.8 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Ein Klassenwechsel ist, ausgenommen bei „Sparpreis Europa Frankreich“, gegen Aufzahlung der Differenz zum Flexpreis 1. Klasse nur im Zug möglich. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 20 Der Übergang von einem Zug der Produktklasse IC/EC oder der Produktklasse C (Nahverkehr) in einen Zug des HGV D/F ist nur vor Fahrtantritt im Rahmen des Umtauschs möglich, soweit das gewünschte Tarifangebot verfügbar ist. Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird. 2.4.9 Regulierung im Zug Reisende mit Fahrkarten und Reservierung für einen anderen Zug am selben Tag, zahlen im Zug eine Fahrkarte zum Angebot „Pass 1“ plus Bordentgelt, wenn es sich bei der ursprünglich gebuchten Fahrkarte um einen „Flexpreis“ (ggf. mit Rabatt, z.B. BahnCard), „Pass 1“, „Pass 2“, „Pass 3“, „BahnCard 100“ oder Großkundenticket handelt. Andernfalls ist eine neue Fahrkarte zuzüglich Bordentgelts erforderlich. Für Reisen an einem anderen als dem gebuchten Tag, ist eine neue Fahrkarte zuzüglich Bordentgelt zu erwerben. Reisende ohne Reservierung erhalten eine Fahrkarte zum Tarifangebot „Pass 1“ zuzüglich Bordentgelt. Für Reisende, die ihre nationale Ermäßigungskarte (BahnCard, Carte Jeune, Carte Senior+, Carte Week-end, Carte Enfant+) nicht vorlegen können, gelten die Bestimmungen aus Nr. 9.7 SCIC-NRT. Pass-Inhaber (z.B. InterRail, Eurail, German Rail Pass, France Rail Pass usw.), die ihren Pass vor Reiseantritt durch Eintrag des Reisedatums nicht gültig geschrieben haben, zahlen ein Entgelt „Nachtrag Reisedatum“ in Höhe von 10 € (ohne Bordentgelt). Reisende, die ihre sonstige Berechtigung zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Tarifangebots nicht vorlegen können, zahlen eine neue Fahrkarte zuzüglich Bordentgelt. Das Bordentgelt beträgt 15 € pro Person. 2.4.10 Umtausch, Erstattung Für Erstattung und Umtausch gelten ergänzend zu den Regelungen gem. Nr. 13 SCICfolgende Bedingungen: Eine Fahrkarte zum „Flexpreis“ kann bis einen Tag vor dem 1. Geltungstag kostenfrei umgetauscht und erstattet werden. Danach sind Umtausch und Erstattung gegen Zahlung des Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 17,50 € zugelassen, wobei der Umtausch nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist. Bei Fahrkarten „Sparpreis Europa Frankreich“ sind Umtausch (im Rahmen der Verfügbarkeit) und Erstattung bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag gegen 17,50 € Bearbeitungsentgelt zulässig. Ab dem 1. Geltungstag sind Umtausch, Teilerstattung und Erstattung ausgeschlossen. Fahrkarten zum Angebot „Pass“ und „BahnCard 100“ sind jederzeit, im Rahmen der Verfügbarkeit kostenfrei umtauschbar. Für eine Erstattung ab dem 1. Geltungstag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 17,50 € berechnet. Eine Teilerstattung ist ausgeschlossen. Für Fahrkarten „Begleiter“ gelten die Bedingungen des Tarifangebots des begleiteten Behinderten analog. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 21 2.5 Sparpreis Europa Belgien 2.5.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Belgien“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Belgien für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. 2.5.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Belgien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 2.5.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Belgien“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Das Angebot gilt in allen grenzüberschreitenden DB-Fernverkehrszügen. 2.5.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Belgien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Belgien“ nicht mehr möglich. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber einer BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 2.5.5 Kinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Belgien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. 2.5.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die grenzüberschreitende Reise in Zügen der Produktklasse ICE durchgeführt wird. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Belgien“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Belgien“ nicht möglich. 2.5.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung bis jeweils maximal unter 48 Stunden möglich. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 22 2.5.8 Umtausch, Erstattung Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Belgien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Belgien“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis der Gesamtstrecke (mit/ohne BahnCard 25Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. 2.6 Sparpreis Europa Niederlande 2.6.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Niederlande“ im grenzüberschreitenden Verkehr in die Niederlande für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. 2.6.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 2.6.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Niederlande“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). 2.6.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Niederlande“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ nicht mehr möglich. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 2.6.5 Kinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Niederlande“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 23 2.6.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DBStrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL durchgeführt wird. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Niederlande“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ nicht möglich. 2.6.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung bis maximal jeweils unter 48 Stunden möglich. 2.6.8 Umtausch, Erstattung Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Niederlande“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis der Gesamtstrecke (mit/ohne BahnCard 25Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. 2.7 IC Bus nach Luxemburg Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Frankfurt (Main) nach Luxemburg Stadt Hbf über Flughafen Hahn – Trier Hbf, sowohl für reine IC Bus - Verbindungen ab Frankfurt (Main) als auch mit Vor-/Nachlauf im Zug ausgegeben, sofern dieser Vor-NachlaufStreckenteil in Deutschland liegt und die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus, Tfv 643). Für Verbindungen im Anschluss an einen Haltepunkt des IC Busses im Ausland sind ggf. Inlandsfahrkarten zu erwerben. Ansonsten gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots entsprechend. 2.8 IC Busse nach Belgien, London und in die Niederlande Es werden durchgehende Fahrkarten für folgende IC Buslinien, sowohl für reine IC Bus Verbindungen als auch mit Vor-/Nachlauf im Zug ausgegeben, sofern der Vor-/Nachlauf in Deutschland liegt und die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind: • Düsseldorf – Eindhoven – Antwerpen – Gent – Lille - London • Düsseldorf – Maastricht – Lüttich Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus, Tfv 643). SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 24 Für Verbindungen im Anschluss an einen Haltepunkt des IC Busses im Ausland sind ggf. Inlandsfahrkarten zu erwerben. Ansonsten gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots entsprechend. 2.9 Sparpreis Europa Frankreich (Umstieg immer in Strasbourg) 2.9.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach ausgewählten Orten in Frankreich mit Umstieg in Strasbourg in einen TGV der SNCF, für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, soweit die Verbindung in den DB Vertriebssystemen enthalten ist. 2.9.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Frankreich“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 2.9.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Ab Strasbourg ist die Weiterfahrt zu ausgewählten Zielen mit Zügen der SNCF möglich. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Frankreich“ nicht mehr möglich. 2.9.4 Reservierungen Für die Nutzung der TGV-Züge der SNCF besteht Reservierungspflicht. Beim Kauf einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Frankreich“ ist die Sitzplatzreservierung für den SNCF-Zug kostenfrei. 2.9.5 Preis, Anerkennung von Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Frankreich“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 89 € (2. Klasse) und ab 128 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. BahnCard 25-Inhaber erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den deutschen Streckenteil. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 2.9.6 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Abweichend von Nr. 12.3 SCIC-NRT zahlen Familienkinder auf dem französischen Streckenteil den halben Fahrpreis für Erwachsene, wenn der begleitende Erwachsene mit einer Fahrkarte Sparpreis Europa reist. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Frankreich“ Preis, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 25 2.9.7 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DBStrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL durchgeführt wird und der Grenzübergang Kehl (Gr) genutzt wird. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Frankreich“ nicht möglich. 2.9.8 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung und die Reservierung des SNCFZuges eingehalten wird. 2.9.9 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Frankreich“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind Umtausch, Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Der Erwerb einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Frankreich“ Zusatz zur Aufhebung der Zugbindung ist nicht möglich. 2.10 „Sparpreis Europa Gruppe“ nach Belgien als Online-Ticket 2.10.1 Geltungsbereich Über die Internetadresse www.bahn.de kann der Sparpreis Europa Gruppe nach Belgien als Online-Ticket zum Selbstausdruck gem. Nr. 6 SCIC-NRT gebucht werden, wenn eine Anmeldung als registrierter Nutzer und ein entsprechender Log In erfolgt ist und die gewünschte Verbindung in den DB Vertriebssystemen enthalten ist. 2.10.2 Geltungsdauer Die Fahrkarten „Sparpreis Europa Gruppe (online)“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 2.10.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Online-Tickets zum Angebot „Sparpreis Europa Gruppe (online)“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Eine Kombination mit IC Bussen ist nicht möglich. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind und/oder keine ausreichenden Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen, ist ein Erwerb des Gruppen-Online-Tickets nicht mehr möglich. 2.10.4 Preis Der „Sparpreis Europa Gruppe (online)“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 14 € (2. Klasse) und ab 29 € (1. Klasse), jeweils pro Person und inklusive Reservierung für die einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Kinder zahlen den halben Preis eines Erwachsenen. Es werden keine Fahrkarten zum Angebotspreis ausschließlich für Kindergruppen ausgegeben. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 26 2.10.5 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise von einer Gruppe mit 6 bis 30 Personen, zumindest teilweise auf der DB-Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird. Abweichend von Nr. 12.4.3 DSCIC-NRT erhalten die Teilnehmer der Gruppenreise keine Teilnehmerkarten. 2.10.6 Klassenwechsel, Produktübergang Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. 2.10.7 Umtausch, Erstattung, Zubuchung von Teilnehmern Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Gruppe (online)“ können bis sieben Tage vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 50 € erstattet werden. Umtausch, Erstattung sowie eine Teilerstattung sind ansonsten ausgeschlossen. Zu einer bereits gebuchten Fahrkarte „Sparpreis Europa Gruppe (online)“ können keine Teilnehmer hinzugebucht werden. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 27 Anlage 2: Verzeichnis der tariflich gleichgestellten Bahnhöfe in Belgien: Fahrkarten von/nach … gelten auch von/nach … Aalst Zone Antwerpen Zone Aalst, Aalst-Kerrebroek, Erembodegem Antwerpen-Berchem, Antwerpen-Centraal, Antwerpen-Dam, AntwerpenLuchtbak, Antwerpen-Noorderdokken, Antwerpen-Oost, Antwerpen-Zuid, Brugge, Brugge-St.-Pieters Berchem St. Agathe, Bockstael, Boitsfort, Boondaal, Bordet, BruxellesCentral, Bruxelles-Chapelle, Bruxelles Congrès, Bruxelles-Luxembourg, Bruxelles -Nord, Bruxelles-Midi, Bruxelles-Schuman, Delta, Etterbeek, Evere, Forest Midi/Vorst-Zuid, Forest-Est/Vorst-Oost, Haren, HarenSud/Zuid, Jette, Meiser, Mérode, Moensberg, Schaarbeek/Schaerbeek, Simonis, St.-Job, Uccle-Calevoet, Uccle-Stalle, Vivier d’Oie, Watermaal, Bruxelles/Brussel Agglo Charleroi-Ouest, CharleroiSud, Couillet, Lodelinsart, Marchienne-Au-Pont, Marchienne-Zone Denderleeuw, Iddergem, Welle Dendermonde, Sint-Gillis Drongen, Gentbrugge, Gent-Dampoort, Gent-St.-Pieters, Wondelgem, Buizingen, Halle, Lembeek Hasselt, Kiewit Huy, Statte Duinbergen, Heist, Knokke La Louvière Centre, La Louvière Sud, Bracquegnies Heverlee, Leuven Angleur, Bressoux, Chênée, Liège-Guillemins, Liège-Jonfosse, Liège-Palais, Sclessin Mons, Nimy Herseaux, Mouscron Aye, Marche-En-Famenne, Marloie Mechelen, Mechelen Neckerspoel Flawinne, Jambes, Jambes Est, Namur, Ronet Verviers-Central, Verviers-Palais, Verviers Brugge Zone Bruxelles Zone Charleroi Zone Denderleeuw Zone Dendermonde Gent Zone Halle Zone Hasselt Zone Huy Zone Knokke Zone La Louviere Zone Leuven Zone Liège Zone Mons Zone Mouscron Zone Marche Zone Mechelen Zone Namur Zone Verviers Zone SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 28 3 SÜDEUROPA Besonderheiten im Verkehr nach Italien, Österreich, Schweiz und innerhalb dieser Länder Beförderer: TI (0083), ÖBB (1181), ROeEE/Gysev (0043), MBS (3035), ZB (3037), SBB (1185), BSB (3012), DB im DB-ÖBB-Kooperationsverkehr (1280) 3.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 3.1.1 Fahrkarten Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten erstellt: ► Flexpreis nach Österreich ► Flexpreis in die Schweiz, auch mit Nutzung des IC Busses München - Zürich ► Flexpreis nach Italien - im Transit über Österreich: nur zu den Bahnhöfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs - im Transit durch die Schweiz: nur zu den Bahnhöfen der internationalen Tageszüge im Fernverkehr auf der Strecke nach Milano, - mit Nutzung des IC Busses München - Milano ► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis zwischen Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland und der Schweiz wobei diese Länder (außer Luxemburg) auch im Transit durchfahren werden können ► „Sparpreis Europa Österreich“ (auch mit Transit durch Tschechien) ► „Sparpreis Europa Schweiz“ (auch mit Transit über die österreichische Strecke Lindau – St. Margrethen), auch in Verbindung mit IC Bus München – Zürich ► Sparpreis Europa von/nach Schweiz, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Deutschland, wobei diese Länder (außer Luxemburg) auch im Transit durchfahren werden können und eine Teilstrecke in Deutschland (Beförderer muss DB sein ) durchfahren werden muss. ► „Sparpreis Europa Italien“: - im Transit über Österreich: nur zu den Bahnhöfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs - im Transit über Österreich: nur zu den Bahnhöfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs mit direktem Anschluss an die reservierungspflichtigen Hochgeschwindigkeits- bzw. Globalpreiszüge der Trenitalia (TI) in Bologna nach Ancona, Firenze, Napoli, Rimini und Roma bzw. in Verona nach Venezia und Milano und inklusive der erforderlichen Sitzplatzreservierung für die Trenitalia-Züge, sofern das Kontingent durch das italienische Vertriebssystem verfügbar ist. - im Transit durch die Schweiz: nur zu den Bahnhöfen der internationalen Tageszüge im Fernverkehr auf der Strecke nach Milano, inklusive einer kostenpflichtigen Sitzplatzreservierung für den grenzüberschreitenden Zug zwischen der Schweiz und Italien, sofern das Kontingent durch das italienische Vertriebssystem verfügbar ist. - mit Nutzung der IC Busse zwischen München und Zürich oder München und Milano ► „Sparpreis Europa IC Bus“ zur Fahrt im IC Bus zwischen Zürich und Prag mit Umstieg in München SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 29 ► „Pass 2“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den schweizerischen, österreichischen oder italienischen Streckenteil abdeckt (z.B: Swiss Travel Pass, Interrail One Country Switzerland Pass) ► „Pass 3“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den deutschen Streckenteil abdeckt (z.B. German Rail Pass, Interrail One Country Germany Pass) Sofern für die österreichischen Strecken keine Wegevorschrift angegeben ist, gelten die Fahrkarten über den gem. Tarifkilometern kürzesten Weg. Ohne Nachzahlung kann mit Fahrkarten zum Flexpreis ein längerer Weg benutzt werden, wenn über diesen eine schnellere Verbindung besteht oder wenn weniger oft umgestiegen werden muss. In der Schweiz besteht in den Fernverkehrszügen eine sog. Billetpflicht. Beim Einstieg in den Zug muss der Reisende im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein, ansonsten gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis und hat neben der Fahrkarte einen Zuschlag gemäß der jeweils gültigen Regelungen der Schweizerischen Bundesbahnen zu bezahlen. Dies gilt sowohl für Reisen im schweizerischen Binnenverkehr als auch für grenzüberschreitende Reisen. Die von der Trenitalia in Italien ausgegebenen inländischen Fahrkarten sind vor Fahrtantritt gültig zu stempeln und gelten dann längstens 24 Stunden. 3.1.2 Besonderheit bei Benutzung bestimmter Züge Für die Benutzung der schweizerischen Züge Glacier-Express, Bernina-Express, Panoramic/Superpanoramic/Crystal Panoramic-Express und Wilhelm-Tell-Express werden besondere Zuschläge gem. den Beförderungsbedingungen der SBB erhoben. Kinder, die zum halben Fahrpreis befördert werden, müssen die Zuschläge ebenfalls in voller Höhe zahlen. In den Korridorzügen der ÖBB gelten Fahrkarten, in die die österreichische Strecke Wörgl - Zell am See - Bischofshofen - Salzburg einbezogen ist auch über die deutsche Durchgangsstrecke Kufstein - Rosenheim - Salzburg. Diese Korridorzüge dürfen nicht mit Fahrkarten benutzt werden, in welche die DB-Strecke Kufstein - Rosenheim - Salzburg einbezogen ist. Abweichend von Nr. 8.1 SCIC-NRT muss in den nicht-reservierungspflichtigen Zügen der Trenitalia ein reservierter Sitzplatz spätestens bei Abfahrt des Zuges von dem Bahnhof belegt werden, von dem ab der Platz reserviert wurde. 3.1.3 Hunde und kleine Haustiere Im direkten durchgehenden Verkehr • nach/von der Schweiz, • nach/von Österreich • zu Zielen der DB-ÖBB Kooperationszüge werden kleine Hunde in einem geeigneten Behältnis (max. 70cm x 30cm x 50 cm) unentgeltlich befördert. Für die Mitnahme von mittleren und großen Hunden ist der halbe Fahrpreis für Erwachsene 2. Klasse, beim Angebot „Sparpreis Europa“ der halbe Angebotspreis eines Erwachsenen in der 2. Klasse zu zahlen. Andere kleine Haustiere in Käfigen, Körben usw. werden als Handgepäck kostenfrei befördert. Im direkten durchgehenden Verkehr mit Italien • durch die Schweiz ist für kleine Hunde im geeigneten Behältnis -unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen- der halbe „Sparpreis Europa Italien“ 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. Große Hunde sind von der Mitnahme ausgeschlossen, SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 30 • durch Österreich ist für große Hunde - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Italien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. Für Hunde wird keine eigene Reservierung für den TIHochgeschwindigkeitszug ausgegeben. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Blindenführhunde und Hunde zur Begleitung behinderter Personen. Für die Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren in den Nachtzügen gelten die Bestimmungen des Nachtzugtarifs (SCIC-NT) 3.1.4 Anerkennung der BahnCard-/VORTEILScard-/Halbtaxabonnement-/RAILPLUSRabatt auf den Flexpreis Inhaber der BahnCard 25 erhalten für die deutsche, österreichische und die schweizerische Strecke 25% Rabatt auf den Flexpreis. Inhaber der BahnCard 50 erhalten für die deutsche Strecke 50% Rabatt. Für die österreichische und schweizerische Strecke werden 25% Rabatt auf den Flexpreis gewährt. Inhabern der VORTEILScard wird auf den deutschen Strecken und den schweizerischen Strecken 25% Ermäßigung und auf den ÖBB-Strecken (außer bei den Privatbahnen Zillertalbahn, Montafoner Bahn, Raab-Oedenburg-Ebenfurter Bahn) 45% Ermäßigung gewährt. Inhaber des Halbtaxabonnements erhalten auf den schweizerischen Strecken 50%, auf deutschen und österreichischen Strecken 25% Ermäßigung. Inhaber der BahnCard/RAILPLUS und Inhaber der VORTEIScard/RAILPLUS, Halbtaxabo/Generalabo mit Zusatzkarte RAILPLUS erhalten auf den italienischen Strecken den RAILPLUS-Rabatt gemäß Nr. 12.6. SCIC-NRT DB. Besonderheiten bei Nutzung der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind unter Nr. 3.5 beschrieben. 3.1.5 Vergessene BahnCard im Verkehr mit der Schweiz Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Flexpreis“ keine gültige BahnCard vorlegen, so hat er für den deutschen Streckenteil einen Betrag in Höhe von 25% (BahnCard 25) bzw. 50% (BahnCard 50), an Bord der Züge zum Bordpreis, nachzuzahlen. Für den schweizerischen Streckenteil ist eine neue Fahrkarte zum „Flexpreis“ ohne Ermäßigung, an Bord der Züge inklusive SBB-Servicegebühr zu erwerben. Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vor, wird der gesamte nachgezahlte Betrag (auch des schweizerischen Streckenteils) gegen ein einmaliges Entgelt von 7 € erstattet. 3.1.6 Privatbahnen in Österreich Auf den Strecken der Zillertalbahn und der Montafoner Bahn wird die Ermäßigung aufgrund RAILPLUS nicht gewährt. 3.2 Sparpreis Europa Österreich 3.2.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Österreich“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Österreich (auch im Transit durch Tschechien) für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 31 3.2.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 3.2.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Österreich“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ nicht mehr möglich. 3.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Österreich“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung, außer auf den Streckenteil der österreichischen Privatbahnen Zillertalbahn und Montafoner Bahn. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 3.2.5 Kinder, Familienkinder Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. 3.2.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DBStrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL/EN durchgeführt wird. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Österreich“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt gleich sein. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ nicht möglich. 3.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung bis zu jeweils maximal unter 48 Stunden möglich. 3.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Österreich“ (alle Strecken ausgenommen Kufstein – Brenner) kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 32 17,50€ pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Auf der Strecke Kufstein – Brenner wird der Differenzbetrag über die Gesamtstrecke berechnet. Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. 3.3 Sparpreis Europa Schweiz 3.3.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ im grenzüberschreitenden Verkehr in die Schweiz und über die österreichische Transitstrecke Lindau – St. Margrethen für Hin- und Rückfahrt von und nach allen Tarifpunkten ausgestellt, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Daneben werden auch Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ in Verbindung mit IC Bus München – Zürich nach allen Tarifpunkten ausgestellt, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Es gelten zusätzlich die Bedingungen gem. Nr. 3.7 dieses Tarifs. 3.3.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweiz“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 3.3.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweiz“ nicht mehr möglich. 3.3.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Schweiz“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 3.3.5 Kinder, Familienkinder Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. 3.3.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DBStrecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL/EN durchgeführt wird. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 33 Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt gleich sein. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Schweiz“ nicht möglich. 3.3.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung für maximal bis jeweils unter 48 Stunden möglich. 3.3.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweiz“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Schweiz“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. 3.4 Bleibt frei 3.5 Kooperationsverkehr DB-ÖBB nach Italien 3.5.1 Allgemeines Es verkehren auf der Strecke München – Kufstein - Brennero/Brenner – Verona - Bologna bzw. Verona - Venezia Fernverkehrszüge der DB-ÖBB-Kooperationsverkehre. 3.5.2 Geltungsbereich Die in Nr. 3.5.3 genannten Angebote gelten zur Nutzung der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs von Deutschland über – Kufstein - Brennero/Brenner • nach Verona/Bologna/Venezia/Rimini und allen Unterwegshalten. • in den ATV-Bussen auf den Verbindungen zwischen Verona P.N. zum Gardasee (Lazise, Cisano, Bardolino, Garda), sofern diese Orte als Vor-/Nachlauf im Rahmen einer durchgehenden Fahrkarte erworben wurden. • nach Verona/Bologna/Venezia und allen Unterwegshalten mit Vor- und/oder Nachlauf auch in der S-Bahn der Innsbrucker Verkehrsbetriebe • nach Vipiteno/Sterzing, Ponte Gardena/Waidbruck, Salorno/Salurn, nach Umstieg in einen R-Zug in Brennero, Fortezza, Bressanone, Bolzano oder Trento. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 34 3.5.3 Tarifangebote 3.5.3.1 Flexpreis Es werden die „BahnCard 25“ mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem ÖBBStreckenteil, die „BahnCard 50“ mit 50% Ermäßigung auf dem DB- und 25% Ermäßigung auf dem ÖBB-Streckenteil sowie beide BC aufgrund der RAILPLUS-Funktion mit 25% Rabatt auf dem italienischen Streckenteil des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs anerkannt. Außerdem wird die ÖBB VORTEILScard mit jeweils 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem ÖBB-Streckenteil und – aufgrund der RAILPLUS-Funktion mit 25% Ermäßigung auf dem italienischen Streckenteil des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs akzeptiert. Fahrkarten gelten nur von/nach italienischen Haltepunkten des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs und nach folgenden Zielorten in Südtirol: Bruneck/Brunico, Innichen/San Candido, Meran/Merano, Mals/Malles, Schlanders/Silandro und Percha/Perca. 3.5.3.2 Sparpreis Europa Italien (zu Zielen des Brenner-Kooperationsverkehrs) Relationsabhängiges Festpreisangebot ab 29 € in der 2. Klasse und ab 49 € in der 1. Klasse, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis. Fahrkarten gelten nur von/nach italienischen Haltepunkten des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs und nach folgenden Zielorten in Südtirol: Bruneck/Brunico, Innichen/San Candido, Meran/Merano, Mals/Malles, Schlanders/Silandro und Percha/Perca. Die Fahrkarten gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Eine Fahrtunterbrechung ist innerhalb der Geltungsdauer von 15 Tagen und unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung bis zu maximal unter 48 Stunden möglich. Das Angebot gilt in allen grenzüberschreitenden EC-Zügen des Kooperationsverkehrs und ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Italien“ nicht mehr möglich. 3.5.3.3 Offerta Europa Kontingentiertes Angebot für Verbindungen zwischen Österreich und den italienischen Halten der DB-ÖBB Brenner-Züge ab 19 € (sofern nicht der Flexpreis niedriger ist). Im Vertrieb anderer ausstellender Beförderer als DB und ÖBB als Globalpreis (IRTFahrkarte inkl. Reservierung) erhältlich. 3.5.3.4 Offerta Speciale Kontingentiertes Angebot für inner-italienische Verbindungen zwischen Halten der DBÖBB Brenner-Züge ab 9 € (sofern nicht der Flexpreis niedriger ist). 3.5.3.5 Gruppe&Spar Angebot für mindestens 6 gemeinsam reisende Erwachsene mit unterschiedlichen Preisstufen zwischen 30% und 70% Ermäßigung auf den DB-Streckenteil in Deutschland, 40% auf den österreichischen Streckenteil und 30% auf den DB- ÖBBKooperationsstreckenteil in Italien. Das Angebot ist kontingentiert und reservierungspflichtig. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 35 3.5.3.6 Pass 1 IRT-Festpreis (inkl. Reservierung) für Inhaber eines europäischen Passangebots, welches die gesamte Strecke der DB, ÖBB und des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs in Italien mit jeweils 100% Ermäßigung abdecken (z.B. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass, InterRail Globalpass, Italy Rail Pass, ggf. auch in Kombination): 7 €/11 € (2. Kl./1.Kl.) 3.5.3.7 Begleiter von Blinden und Rollstuhlfahrern: Ermäßigung von 100% auf den DB-, ÖBB- und italienischen Streckenteil des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs, wenn der Rollstuhlfahrer/Blinde eine Fahrkarte zum Angebot „Flexpreis“, „Sparpreis Europa Italien“, „Offerta Europa“ oder „Offerta Speciale“ erworben hat. 3.5.4 Kinder, Familienkinderregelung Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten einen Rabatt von 25% auf den Kinderfahrpreis. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für Anschlussreisen an den Zug des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs gilt die Kinderaltersgrenze der Trenitalia von 4-11 Jahre. 3.5.5 Umwege, verschiedene Wege Änderungen des Reisewegs innerhalb des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind nur im Rahmen eines Umtauschs vor Fahrtantritt möglich. Für den DB- Binnenverkehr bzw. den ÖBB-Binnenverkehr gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen. 3.5.6 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Ein Klassenwechsel ist beim Angebot "Flexpreis" gegen Aufzahlung der Differenz zum Flexpreis 1. Klasse, an Bord der Züge zuzüglich Bordentgelt in Höhe von 5€ möglich. Ansonsten sind Klassenwechsel und Produktübergang ausgeschlossen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung bis zu jeweils maximal unter 48 Stunden möglich. 3.5.7 Umtausch, Teilerstattung, Erstattung Für Erstattung und Umtausch gelten neben den Regelungen gem. Nr. 13 SCIC- folgende Bedingungen: Fahrkarten zum „Flexpreis“ und dem Angebot „Pass 1“ können bis einen Tag vor dem 1. Geltungstag kostenfrei umgetauscht oder erstattet werden. Danach sind Umtausch und Erstattung gegen Zahlung des Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 17,50€ zugelassen, wobei der Umtausch nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist. Bei Fahrkarten „Sparpreis Europa Italien“, „Offerta Europa“, „Offerta Speciale“ und "Offerta Aeroporto Verona Catullo" sind Umtausch (im Rahmen der Verfügbarkeit) und Erstattung bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag gegen 17,50 € Bearbeitungsentgelt zulässig. Ab dem 1. Geltungstag sind Umtausch, Erstattung und Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann bei jeder DB-Verkaufsstelle bzw. im Zug zuzüglich Bordentgelt, am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden. Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, welche auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen sind, aus- SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 36 gegeben. Die Fahrkarte „Sparpreis Europa Italien Zusatz“ gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt - unter Aufhebung der Zugbindung - zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. 3.5.8 Vertrieb bei DB, ÖBB und durch andere Bahnen, Verkauf im Zug Die Angebote des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind bei der DB in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Bei der ÖBB wird anstatt des DB-Angebots „Sparpreis Europa Italien“ das ÖBB-Angebot „SparSchiene Italien“ vertrieben. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte nur zum "Flexpreis" (mit/ohne BahnCard-Rabatt) und "Pass" möglich. Für die Ermittlung des Bordpreis-Aufschlags wird abweichend von Nr. 6.1 SCIC-NRT zusätzlich zum Fahrkartenpreis der Gesamtstrecke ein festes Bordentgelt in Höhe von 7,50 € erhoben. Familienkinder gem. Nr. 3.5.4 SCIC-SB i. V. m. Nr. 12.3 SCICNRT erhalten beim Verkauf im DB-ÖBB Kooperationszug für inner-italienische Strecken bzw. für grenzüberschreitende Kooperationsstrecken ab Italien separate Fahrkarten zum Nullpreis. 3.5.9 Offerta Aeroporto Verona Catullo Angebot für inner-italienische Kooperationsverbindungen mit Vor-/Nachlauf nach/von Aeroporto Verona Catullo in Bussen der Busgesellschaft Azienda trasporti Verona (ATV). Die ATV Busse bieten nur Sitzplätze 2. Klasse. Zugfahrkarten der 1. Klasse enthalten für den Streckenabschnitt des ATV-Busses den entsprechenden Bus-Preis 2. Klasse. 3.6 Sparpreis Europa Italien (via Brenner) 3.6.1 Geltungsbereich Mit einer Geltungsdauer von 15 Tagen werden durchgehende Fahrkarten nach den im Folgenden genannten italienischen Bahnhöfen mit Nutzung der Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs über den Brenner mit Umstieg in Verona oder Bologna in bestimmte Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia (TI) ausgegeben, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Die Fahrkarten zum Angebot werden nur zu den folgenden Reisezielen in Italien ausgegeben: Bei Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den unmittelbar folgenden TrenitaliaHochgeschwindigkeitszug in Verona Porta Nuova: • nach Vicenza, Venezia, • nach Peschiera, Desenzano, Brescia und Milano. Bei Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den unmittelbar folgenden TrenitaliaHochgeschwindigkeitszug in Bologna Centrale: • nach Firenze, Roma, Napoli • nach Rimini, Ancona, Pescara 3.6.2 Zugbindung, Reservierungspflicht Die Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa Italien“ gilt nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung), wobei für den Streckenteil über den Brenner die Züge des DBÖBB Kooperationsverkehrs ab/bis Deutschland genutzt werden müssen. In Verona bzw. Bologna erfolgt der Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den direkt folgenden Hochgeschwindigkeitszug der Trenitalia (TI) bzw. umgekehrt. Der Umstieg auf SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 37 einem anderen Haltebahnhof des Brenner-Kooperationszuges in einen TI- Hochgeschwindigkeitszug ist ausgeschlossen. Die ab Verona/Bologna zu nutzenden TI- Hochgeschwindigkeitszüge sind reservierungspflichtig, d. h. neben der Fahrkarte über die gesamte Strecke zwischen Deutschland und Italien, erhält der Kunde eine kostenlose Reservierung für den Streckenabschnitt im TIHochgeschwindigkeitszug. Reisende ohne Reservierung für den TI- Hochgeschwindigkeitszug sind Reisende ohne gültige Fahrkarte und haben keinen Anspruch auf Mitnahme im TIHochgeschwindigkeitszug. Unabhängig davon können für die Züge im Vor- und Nachlauf zu den DB-ÖBB Kooperationszügen ab/bis Deutschland bzw. für diese Züge selbst Reservierungen erworben werden. Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Italien“ werden nicht in anderen als den auf der Fahrkarte und der Reservierung genannten Zügen anerkannt. 3.6.3 Preis, Kontingentierung, Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Italien (via Brenner)“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot für die einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Je nach Reiseentfernung in Italien werden Fahrkarten zum Angebot • für Verbindungen nach Desenzano, Brescia, Vicenza, Padua und Venezia ab 39 € (2. Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), • für Verbindungen nach Milano, Firenze und Rimini ab 49 € (2. Klasse) und ab 79 € (1. Klasse), • für Verbindungen nach Roma, Napoli, Ancona und Pescara ab 69 € (2. Klasse) und ab 109 € (1. Klasse) ausgegeben. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Italien“ nicht mehr möglich. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 3.6.4 Kinder, Familienkinder Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten einen Rabatt von 25% auf den Kinderfahrpreis. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 3.6.5 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn für die Reise ab/bis Deutschland Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs genutzt werden. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Italien“ nicht möglich. 3.6.6 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 38 Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung maximal zwei Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird. Unterbrechungen in Österreich oder Italien sind nicht zugelassen. Der Umstieg in den TI-Hochgeschwindigkeitszug in Italien muss in den in Nr. 3.6.1 angegebenen Bahnhöfen erfolgen. 3.6.7 Umtausch, Erstattung Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Italien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie Teilerstattung ausgeschlossen. Eine Aufhebung der Zugbindung durch Aufzahlung der Differenz zum Flexpreis ist ausgeschlossen. 3.7 IC Busverkehre nach Südeuropa Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Deutschland • in die Schweiz • nach Milano (Italien) sowohl für reine IC Bus - Verbindungen ab München als auch für Strecken mit Zügen im Vor-/Nachlauf ausgegeben, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Daneben werden auch durchgehende Fahrkarten für die Nutzung von IC Bussen zwischen Zürich und Prag mit Umstieg in München bzw. umgekehrt ausgegeben. Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus, Tfv 643). Für die Nutzung der IC Busse mit Vor-/Nachlauf im Zug gelten die unter dem jeweiligen Länderkapitel dieses Tarifs genannten Angebots- und Tarifbedingungen entsprechend. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 39 4 SÜDOSTEUROPA Besonderheiten im Verkehr nach Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Republik Srpska, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei und Ungarn Beförderer: BDZ (1152), HZ (1178), CFARYM (0065), CFM (0023), ZCG (1062), ZRS (0044), CFR (1153), SV (1172), SZ (0079), TCDD (0075), MAV (1155), Gysev ( 0043) 4.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 4.1.1 Fahrkarten Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten ausgestellt: Flexpreis nach Bulgarien Flexpreis nach Kroatien Flexpreis nach Mazedonien Flexpreis nach Slowenien Flexpreis nach Rumänien Flexpreis nach Serbien und Montenegro Flexpreis in die Republik Srpska (Serbische Republik in Bosnien-Herzegowina) Flexpreis nach Ungarn Flexpreis in die Türkei Sparpreis Europa Kroatien, auch in Verbindung mit IC Bus München – Zagreb und Vor/Nachlauf im Zug in Deutschland und zu bestimmten Bahnhöfen in Kroatien Sparpreis Europa Slowenien, auch in Verbindung mit IC Bus München – Ljubljana und Vor/Nachlauf im Zug in Deutschland Sparpreis Europa nach Ungarn 4.1.2 Benutzung bestimmter Züge, Zuschläge Auf den tschechischen, slowakischen, slowenischen, kroatischen und ungarischen Strecken werden bei Benutzung bestimmter Züge im Binnenverkehr dieser Bahnen Zuschläge gem. den jeweiligen Beförderungsbedingungen erhoben. Für Kinder, die nach SCIC-NRT DB Ziffer 12.3, zum halben Fahrpreis befördert werden, werden diese Zuschläge in voller Höhe erhoben. 4.1.3 Hunde In Kroatien sind kleine Hunde (die bis zum Rücken eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten und die auf dem Schoß gehalten werden können) außer in den ICN-Zügen (Neigetechnik, z.B. auf der Strecke Zagreb – Split) zugelassen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 40 4.2 Sparpreis Europa Ungarn 4.2.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Ungarn“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Ungarn im Transit durch Österreich oder im Transit durch Tschechien und der Slowakei für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. 4.2.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 4.2.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Ungarn“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ nicht mehr möglich. 4.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Ungarn“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2. Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 4.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Ungarn“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. 4.2.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL/EN durchgeführt wird. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Ungarn“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt gleich sein. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ nicht möglich. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 41 4.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich. 4.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. 4.3 Sparpreis Europa Slowenien 4.3.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowenien“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Slowenien im Transit durch Österreich für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Das Angebot kann auch für die Fahrt im IC Bus München – Ljubljana mit Vor-/ Nachlauf im Zug in Deutschland genutzt werden. Es gelten zusätzlich die Bedingungen gem. Nr. 4.5 dieses Tarifs 4.3.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 4.3.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowenien“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ nicht mehr möglich. 4.3.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Slowenien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2. Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 42 Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 4.3.5 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Slowenien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. 4.3.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowenien“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ nicht möglich. 4.3.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich. 4.3.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 43 4.4 Sparpreis Europa Kroatien 4.4.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Kroatien“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Kroatien im Transit durch Österreich und Slowenien für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Das Angebot kann auch für die Fahrt in den IC Bussen von München nach Zagreb, Pula, Split und Vukovar mit Vor-/ Nachlauf im Zug genutzt werden, sofern die Verbindung in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist. Es gelten zusätzlich die Bedingungen gem. Nr. 4.5 dieses Tarifs. 4.4.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 4.4.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Kroatien“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ nicht mehr möglich. 4.4.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Kroatien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2. Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 4.4.5 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Kroatien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. 4.4.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Kroatien“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ nicht möglich. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 44 4.4.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich. 4.4.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 45 5 OSTEUROPA Besonderheiten im Verkehr mit Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Polen, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Weißrussland und Kasachstan, Beförderer: EVR (0026), LDZ (0025), LG (0024), CFM (0023), PKP (1251), RZD (1120), ZSSK (1156), CD (1154), Pragbus (1980), UZ (0022), BC (0021), KZH (0027) 5.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 5.1.1 Fahrkarten Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten ausgestellt: ► Flexpreis nach den genannten Zielländern Osteuropas ► Sparpreis Europa Polen ► „Sparpreis Europa Polen IC Bus“ für die Busstrecke der Linie Berlin-Krakow bzw. Berlin -Szczcecin, ohne Vor-/Nachlauf im Zug ► Sparpreis Europa Slowakei ► Sparpreis Europa Tschechien ► „Sparpreis Europa Tschechien IC Bus“ (für die Busstrecke der Linien Mannheim/Nürnberg – Prag und Zürich/München – Prag, ohne Vor-/Nachlauf im Zug) ► „Sparpreis Europa XL“ zur Fahrt im IC Bus zwischen Prag und Zürich mit Umstieg in München ► „Pass 2“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den tschechischen (z.B.: Interrail One Country Pass) ► „Pass 3“ für Inhaber einer Fahrkarte, die den deutschen Streckenteil abdeckt (z.B. German Rail Pass, Interrail One Country Germany Pass) Fahrkarten für Reisen auf den Strecken in Estland (EVR) können nur als Inlandsfahrkarte erstellt werden. Die Fahrkarten werden nur bei Vorlage oder gleichzeitigem Lösen von Bettkarten ausgegeben, die für die ganze Strecke oder für Teilstrecken gelten, auf denen Schlafwagen verkehren. 5.1.2 Benutzung bestimmter Züge und der IC Busse, Zuschläge Alle Fernverkehrszüge im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Polen sind reservierungspflichtig. Beim Kauf einer Fahrkarte und gleichzeitiger Buchung eines Sitzplatzes ist die Reservierung kostenfrei im Fahrpreis enthalten. Der nachträgliche Erwerb der Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50 € möglich. Fahrkarten und Reservierungen können frühestens 2 Monate vor dem Reisetag erworben werden. Die Bedingungen zur Fahrt in den IC Bussen Berlin - Krakow sind unter Nr. 5.5 dargestellt. Auf den Strecken der BC, CFM, EVR, KZH, RZD und UZ muss der Reisende bei einer Fahrtunterbrechung spätestens 3 Stunden nach Ankunft des Zuges seine Fahrkarte am Fahrkartenschalter zur Anbringung eines Vermerkes vorlegen. Bei Fortsetzung der Fahrt SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 46 nach einer Fahrtunterbrechung oder beim Umsteigen muss der Reisende im Besitz einer Platzreservierung (Sitzplatz-, Schlaf- oder Liegewagen) sein. Auf den polnischen, slowakischen und tschechischen Strecken werden bei Benutzung bestimmter Züge im Binnenverkehr Zuschläge gem. den jeweiligen Beförderungsbedingungen erhoben. Diese Zuschläge sind ggf. in Landeswährung, vor Ort oder direkt im zuschlagpflichtigen Zug zu erwerben. Für Kinder, die nach SCIC-NRT DB den halben Fahrpreis zahlen, werden diese Zuschläge in voller Höhe erhoben. 5.1.3 Kinder, Familienkinder, Hunde Für gelten die Bestimmungen des SCIC-NRT DB, Ziffer 12.3. Darüber hinaus gilt im Verkehr mit Polen, Tschechien und der Slowakei die Familienkinder-Regelung gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT. In Tschechien und der Slowakei sind Hunde (ausgenommen Blindenführhunde) in der 1.Klasse nicht zugelassen. 5.1.4 Erstattungen Die Frist zur Stellung eines Erstattungsantrags ergibt sich aus dem Beförderungsvertrag: - nach der CIV, wenn die Ansprüche bei einer Bahn gestellt werden, die dem SCIC angehört, - nach dem SMPS, wenn die Ansprüche an die BC, CFM, EVR, KZH, LG, RZD, oder UZ gestellt werden. Die Ansprüche auf Erstattung sind schriftlich bei der Bahn geltend zu machen, in deren Bereich die Ausgabestelle der Fahrkarte liegt. 5.2 Sparpreis Europa Tschechien 5.2.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Tschechien“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Tschechien für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Das Angebot kann sowohl für die Fahrt im IC Bus von/nach – Prag als auch mit Vor/Nachlauf in DB-Zügen genutzt werden. Für die Fahrt im IC Bus gelten zusätzlich die Bedingungen gem. Nr. 5.5 dieses Tarifs. 5.2.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Tschechien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 5.2.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Tschechien“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge bzw. IC Busse (Zug-/Busbindung). Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Tschechien“ nicht mehr möglich. 5.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Tschechien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2. Klasse) und ab 29 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 47 Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 5.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist der halbe „Sparpreis Europa Tschechien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. Die Mitnahme von Hunden ist in der 1.Klasse und in IC Bussen nicht zugelassen. Ausgenommen sind Blindenführhunde. 5.2.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen der Produktklasse ICE, EC/IC/CNL/EN nach Tschechien bzw. im IC Bus nach/von Prag durchgeführt wird. Von dem Angebot ausgenommen sind Verbindungen mit den Zügen der ALEX-Länderbahn und der Vogtlandbahn GmbH. Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt gleich sein. Das Angebot zur Fahrt nach Tschechien ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Tschechien“ nicht möglich. 5.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich. 5.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Tschechien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Besonderheiten bei Nutzung der IC Busse siehe Nr. 5.5. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 48 5.3 Sparpreis Europa Slowakei 5.3.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowakei“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach der Slowakei im Transit durch Österreich oder durch Tschechien für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt von und nach allen Tarifpunkten ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. 5.3.2 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowakei“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ nicht mehr möglich. 5.3.3 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 5.3.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Slowakei“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 5.3.5 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Slowakei“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. In der 1. Klasse sind Hunde in der Slowakei (und im Transit durch Tschechien) nicht zugelassen. 5.3.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL/EN durchgeführt wird. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowakei“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt gleich sein. Das Angebot ist in allen DB Reise Zentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ nicht möglich. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 49 5.3.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich. 5.3.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. 5.4 Sparpreis Europa Polen 5.4.1 Geltungsbereich Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Polen“ im grenzüberschreitenden Verkehr nach Polen, auch bei Nutzung des IC Busses der Linie Berlin – Krakow, für einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt ausgegeben, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Für die ausschließliche Fahrt im IC Bus der Linie Berlin – Krakow gelten die Bedingungen gem. Nr. 5.5 dieses Tarifs. 5.4.2 Geltungsdauer Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. 5.4.3 Zugbindung, Kontingentierung Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Polen“ gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ nicht mehr möglich. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 50 5.4.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten „Sparpreis Europa Polen“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit. Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. 5.4.5 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Polen“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. 5.4.6 Erwerb der Fahrkarten Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt und der Grenzübergang Frankfurt/Oder durchfahren wird oder im Vor- oder Nachlauf ein IC Bus von/nach Polen genutzt wurde. Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Polen“ endet spätestens drei Tage vor dem ersten Geltungstag. Bei Reisen mit Teilstrecke im IC Bus (Linie Berlin – Krakow endet die Vorkaufsfrist spätestens einen Tag vor dem 1. Geltungstag. Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ nicht möglich. 5.4.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich. 5.4.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Besonderheiten bei Nutzung der IC Busse siehe Nr. 5.5. Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 51 5.5 IC Bus nach Polen und Tschechien Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Deutschland zu Zielen in • Polen • Tschechien sowohl für reine IC Bus - Verbindungen als auch für Strecken mit Zügen im Vor-/Nachlauf zu den IC Bussen ausgegeben, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Daneben werden auch durchgehende Fahrkarten für die Nutzung von IC Bussen zwischen Zürich und Prag über München/Nürnberg bzw. umgekehrt ausgegeben. Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus, Tfv 643). Für die Nutzung der IC Busse mit Vor-/Nachlauf im Zug gelten die jeweiligen Angebotsbedingungen entsprechend. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 52 6 LÄNDERÜBERGREIFENDE ANGEBOTE 6.1 bleibt frei 6.2 Aktionsangebot für internationale Pendler „10er Ticket Prag“ 6.2.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.2.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich Das Aktionsangebot gilt bis zum 10. Dezember 2016 und berechtigt die eingetragene Person zu 10 Fahrten innerhalb von 2 Monaten in den durchgehenden IC/EC-Zügen zwischen Berlin (Hauptbahnhof oder Südkreuz)und Prag oder Dresden und Prag über Schöna (Gr). 6.2.3 Erwerb der Fahrkarten Das 10er Ticket Prag ist bei allen personalbedienten DB-Verkaufsstellen, den DB Fahrkartenautomaten sowie – ab 13.12.2015 – im Internet-Fahrkartenshop unter www.bahn.de erhältlich. Vor der ersten Nutzung ist der Name des Reisenden auf der Fahrkarte vom Reisenden handschriftlich und gut lesbar einzutragen. Ebenso ist vor dem jeweiligen Fahrtantritt das Reisedatum in dem auf der Fahrkarte vorgesehenen Feld vom Reisenden handschriftlich und lesbar einzutragen. 6.2.4 Preis Das „10er Ticket Prag“ wird zu folgenden Preisen angeboten: Verbindung 2. Klasse 1. Klasse Berlin – Prag 199 € 399 € Dresden - Prag 99 € 199 € Eine Ermäßigung für Kinder oder ein Rabatt für Inhaber einer BahnCard werden nicht gewährt. 6.2.5 Umtausch, Erstattung, Teilerstattung Das 10er Ticket Prag kann bis einen Tag vor dem ersten, auf der Fahrkarte angegebenen Gültigkeitstag, nicht dem handschriftlich eingetragenen Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Ab dem ersten Gültigkeitstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 53 6.3 Aktionsangebot „Fernweh-Ticket – international“ 6.3.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) sowie die Sonderbestimmungen für die Verbindung zwischen Deutschland und bestimmten Ländern in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.3.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich Das Online Aktionsangebot "Fernweh-Ticket - international“ wird im Zeitraum vom 6. bis 19. April 2016 zu Zielen in allen an Deutschland angrenzenden europäischen Nachbarländern, über die Internetseite www.ltur.com angeboten. 6.3.3 Erwerb und /Nutzung der Fahrkarten, Geltungsdauer Die als „Fernweh-Ticket - international“ (Fahrkartenaufdruck „Fernweh-Ticket“) bezeichneten Online-Tickets können für ICE-/IC/EC/RJ/TGV-Verbindungen zwischen Deutschland und den europäischen Zielen über www.ltur.com für einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt erworben werden. Sie berechtigen am eingetragenen Geltungstag auf der Gesamtstrecke nur zur Fahrt in den ICE-/IC/EC/RJ/TGV-Zügen und zu den Zeiten, die im Online-Ticket „Fernweh-Ticket international“ bezeichnet sind (Zugbindung). Die Nutzung von Nahverkehrszügen im Vor- und/oder Nachlauf ist nicht im Angebot enthalten. Es ist ggf. eine entsprechende, separate Fahrkarte zu erwerben. Soweit das bereitgestellte Kontingent aufgebraucht ist, ist ein Erwerb der Online-Tickets „Fernweh Ticket - international“ nicht mehr möglich. Die Online-Tickets „Fernweh-Ticket - international“ können ab dem jeweils Monatsersten bis spätestens 1 Tag vor Fahrtantritt ausschließlich im Internet unter.www.ltur.com erworben werden. Die Online-Tickets „Fernweh-Ticket - international“ werden nur für die 2.Klasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. 6.3.4 Fahrpreis Die Online-Tickets „Fernweh-Ticket – international“ wird für 37 € pro Person für die einfache Fahrt ausgegeben. Ermäßigungen werden nicht gewährt. 6.3.5 Umtausch und Erstattung Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 54 6.4 Gutscheinaktion zur Fußball Europameisterschaft in Frankreich (Ausgabezeitraum und Einlösezeitraum: 01.04. bis 12.06.2016; Reisezeitraum: 08.06. bis 12.07.2016) 6.4.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen gem. Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Tfv 600/E), in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.4.2 Aktionszeitraum Als Beilage zur Aprilausgabe des DFB-Journals werden Gutscheine im Wert von 10 € für Reisen zu Fußballspielen im Rahmen der Europameisterschaft 2016 ausgegeben. 6.4.3 Einlösung der Coupons Die Gutscheine können im Zeitraum vom 01. April bis 12. Juni 2016 für Reisetage zwischen dem 08. Juni und 12 Juli 2016 bei allen personalbedienten DB Verkaufsstellen eingelöst werden. Die Coupons mit einem Rabattwert von 10 € werden auf eine Fahrkarte „Sparpreis Frankreich“ von Deutschland zu einem Bahnhof in Frankreich angerechnet, soweit der Bahnhof in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist und der Fahrkartenwert mindestens 70 € beträgt. Es kann grundsätzlich nur ein Gutschein pro Buchung eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des Sparpreises Frankreich gem. Nr. 2.4.5.2. 6.4.4 Umtausch, Erstattung, Barauszahlung Umtausch, Erstattung und Barauszahlung, sowie die gewerbsmäßige Weitergabe des Gutscheins sind ausgeschlossen. Gutscheine, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst werden, verfallen. Bei Erstattung der Fahrkarte wird der jeweilige Gutschein-Betrag nicht berücksichtigt. 6.5 E-Coupon „Karlsberg EM 2016" Ausgabezeitraum und Einlösezeitraum: 11.04. bis 31.05.2016) 6.5.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCICNRT) und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen gem. Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Tfv 600/E), in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 55 6.5.2 Aktionszeitraum In der Zeit vom 11. April bis 31. Mai 2016 enthalten Produkte der Karlsberg Brauerei GmbH Sammelpunkte (sog. „Urpins“), die entsprechend der Teilnahmebedingungen der Karlsberg Brauerei gegen einen E-Coupon im Wert von 10 € eingetauscht werden können. 6.5.3 Einlösung der Coupons Die E-Coupons mit einem Rabattwert von 10 € können im Zeitraum vom 11. April bis 31. Mai 2016 bei Buchung einer Fahrkarte zum Flexpreis nach Frankreich oder Sparpreis nach Frankreich eingelöst werden, sofern die gewünschte Verbindung in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist und der Fahrkartenwert mindestens 69 € beträgt. Die Einlösung der E-Coupons ist ausschließlich über die Website www.bahn.de als Onlineticket oder Handy-Ticket möglich. Es kann grundsätzlich nur ein Coupon pro Buchung eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt (ausgenommen BahnCard-Ermäßigung). Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des Flexpreises nach Frankreich gem. Nr. 2.4.5.1 bzw. des Sparpreises Frankreich gem. Nr. 2.4.5.2. 6.5.4 Umtausch, Erstattung, Barauszahlung Umtausch, Erstattung und Barauszahlung, sowie die gewerbsmäßige Weitergabe des Gutscheins sind ausgeschlossen. Gutscheine, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst werden, verfallen. Bei Erstattung der Fahrkarte wird der jeweilige Gutschein-Betrag nicht berücksichtigt. 6.6 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich: Eröffnungsangebot zur Inbetriebnahme eines neuen Schnellfahrstreckenabschnitts in Frankreich 6.6.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.6.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich Im Zeitraum vom 12. bis 17. Mai 2016 werden Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ gem. Nr. 2.4.5.2 für grenzüberschreitende Direktverbindungen zwischen den Halten der in Nr. 2.4.2 genannten Züge in der 2. Klasse bereits ab 29€ angeboten, wenn die Reise in der Zeit vom 03.07. bis 31.08.2016 stattfindet. Das Angebot ist limitiert und nur erhältlich, solange die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente nicht aufgebraucht sind. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 56 6.7 Variabler Flexpreis nach Österreich 6.7.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCICNRT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.7.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich Im der Zeit vom 12. Juni bis 30. September 2016 sind Fahrkarten zum Flexpreis nach Österreich gem. Nr. 3.1.1 (direkter Weg und im Transit über Tschechien oder die Schweiz) abweichend zu Nr. 7.1 SCIC-NRT, sowohl zur einfachen Fahrt als auch für Hinund Rückfahrt zwei Tage gültig. Der Fahrtantritt muss am 1. Geltungstag erfolgen. 6.7.3 Preis Der Fahrpreis ist im Aktionszeitraum neben der gewählten Produkt- und Wagenklasse auch vom Reisetag abhängig. Die Anerkennung von Rabattkarten gem. Nr. 3.1.4 bleibt unberührt. 6.8 E-Coupon-Aktion Deutscher Alpenverein nach Österreich und in die Schweiz Ausgabezeitraum und Einlösezeitraum: 17.05. bis 04.09.2016); Reisezeitraum: 17.05. – 04.09.2016, außer 26. – 29.05.2016 6.8.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCICNRT) und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen gem. Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Tfv 600/E), in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.8.2 Aktionszeitraum 6.8.3 In der Zeit vom 17. Mai bis 04. September 2016 enthält das Mitgliedermagazin des Deutschen Alpenvereins, „DAV Panorama“, einen E-Coupon im Wert von 15 €. 6.8.4 Einlösung der Coupons Die E-Coupons mit einem Rabattwert von 15 € können im Zeitraum vom 17. Mai bis 04. September 2016 bei Buchung einer Fahrkarte nach Österreich oder in die Schweiz eingelöst werden, sofern die gewünschte Verbindung in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist, die Reise zwischen dem 17. Mai und 04. September 2016 (außer in der Zeit vom 26. bis 29. Mai 2016) stattfindet und der Fahrkartenwert mindestens 59 € beträgt. Die Einlösung der E-Coupons ist ausschließlich über die Website www.bahn.de als Onlineticket oder Handy-Ticket möglich. Es kann grundsätzlich nur ein Coupon pro Buchung eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt (ausgenommen BahnCard-Ermäßigung). SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 57 Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots. 6.8.5 Umtausch, Erstattung, Barauszahlung Umtausch, Erstattung und Barauszahlung, sowie die gewerbsmäßige Weitergabe des ECoupons sind ausgeschlossen. Coupons, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst werden, verfallen. Bei Erstattung der Fahrkarte wird der jeweilige Gutschein-Betrag nicht berücksichtigt. 6.9 Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Belgien und in die Niederlande (2. Klasse) Ausgabezeitraum: 19.- 29.05.2016; Reizeitraum: 01. – 30.06.2016 6.9.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.9.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich Im Zeitraum vom 19. bis 29. Mai 2016 werden Fahrkarten zum Angebot • „Sparpreis Europa Belgien“ gem. Nr. 2.5.4 in der 2. Klasse bereits ab 14 €, wenn die Reise in der Zeit vom 01. bis 30.06.2016 stattfindet. • „Sparpreis Europa Niederlande“, abweichend von Nr. 2.6.4 in der 2. Klasse bereits ab 14 € angeboten, wenn die Reise in der Zeit vom 01. bis 30.06.2016 stattfindet. Das Angebot ist limitiert und nur erhältlich, solange die bereitgestellten Kontingente nicht aufgebraucht sind. 6.10 Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Belgien und in die Niederlande (1. Klasse) Ausgabezeitraum: 16.- 30.06.2016; Reizeitraum: 01. – 31.08.2016 6.10.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.10.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich Im Zeitraum vom 16. bis 30. Juni 2016 werden Fahrkarten zum Angebot • „Sparpreis Europa Belgien“ gem. Nr. 2.5.4 in der 1. Klasse bereits ab 29 €, wenn die Reise in der Zeit vom 01. bis 31.08.2016 stattfindet. • „Sparpreis Europa Niederlande“, abweichend von Nr. 2.6.4 in der 1. Klasse bereits ab 29 € angeboten, wenn die Reise in der Zeit vom 01. bis 31.08.2016 stattfindet. Das Angebot ist limitiert und nur erhältlich, solange die bereitgestellten Kontingente nicht aufgebraucht sind. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 58 6.11 Aktion zu „Sparpreis Europa“ nach Frankreich Ausgabezeitraum: 01.08.2016 – 09.11.2016 6.11.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.11.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich Im Zeitraum vom 01. August. bis 9. November 2016 werden Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ gem. Nr. 2.4.5.2 bis zum Reisetag angeboten, sofern das limitierte Angebot erhältlich und die bereitgestellten Kontingente nicht aufgebraucht sind. 6.12 „Sparpreis Europa Aktion“ Ausgabezeitraum: 01.10.2016 bis auf weiteres 6.12.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.12.2 Aktionszeitraum Ab den 01.10.2016 werden Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Aktion“ bei allen personalbedienten DB Verkaufsstellen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet ausgegeben. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Aktion“ nicht möglich. Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise auf der DB-Strecke ausschließlich in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC durchgeführt wird. 6.12.3 Geltungsbereich und Preise Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Aktion“ im grenzüberschreitenden Verkehr zu allen Tarifpunkten in nachfolgenden Ländern ausgegeben, soweit die Zielorte in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind. 6.12.3.1 Belgien: kurzen Strecken (z.B. Köln – Brüssel): ab 14€/ab 29€ (2. Kl./1. Kl.) längere Strecken (z.B. Frankfurt – Brüssel): ab 29€/ab 49€ (2. Kl./1. Kl.). 6.12.3.2 Dänemark: ab 19€/ab 29€ (2. Kl./1. Kl.) 6.12.3.3 Frankreich: ab 29€/39€ (2. Kl./1.Kl) 6.12.3.4 Niederlande: kurzen Strecken (z.B. Köln – Amsterdam): ab 14€/ab 29€ (2. Kl./1. Kl.) längere Strecken (z.B. Frankfurt – Amsterdam): ab 29€/ab 49€ (2. Kl./1. Kl.). 6.12.3.5 Österreich: ab 19€/ab 29€ (2. Kl./1.Kl) 6.12.3.6 Schweiz: nur 2. Klasse erhältlich kurze Strecken (z.B. Köln – Amsterdam): ab 19€ (2. Kl.) lange Strecke (z.B. Frankfurt/Main – Bern): ab 29 € (2. Kl.) 6.12.3.7 Tschechien: ab 14€/ab 29€ (2. Kl./1. Kl.) SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 59 6.12.3.8 Ziele der EC-Züge der DB-ÖBB Kooperation über den Brenner: ab 29€/39€ (2. Kl./1.Kl) 6.12.4 Erwerb der Fahrkarten, Ermäßigungskarten, Zugbindung Der Erwerb der Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Aktion“ endet spätestens einen Tag vor dem ersten Geltungstag. Ein BahnCard-Rabatt wird nicht gewährt. Die Fahrkarten werden für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben. Sie gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Aktion“ nicht mehr möglich. Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden. 6.12.5 Kinder, Familienkinder, Hunde Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Aktion“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. 6.12.6 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich. 6.12.7 Umtausch, Erstattung Der Umtausch oder die Erstattung der Fahrkarte „Sparpreis Europa Aktion“ sind ausgeschlossen. 6.13 E-Coupon-Aktion für Reisen in die Schweiz Ausgabezeitraum: 01.11. bis 07.12.2016); Einlösezeitraum: 01.11. – 20.12.2016; Reisezeitraum: 01.11.2016 – 31.03.2017 6.13.1 Grundsatz Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT), die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen gem. Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Tfv 600/E) sowie die Beförderungsbedingungen für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 6.13.2 Aktionszeitraum In der Zeit vom 1. November bis 7. Dezember 2016 wird über die Website www.bahn.de und auf den DB-Seiten in sozialen Medien (z.B. facebook, Twitter) unter dem Motto „Kleine Auszeit in den Bergen. Mit dem ICE direkt ins Berner Oberland oder nach Graubünden.“ ein E-Coupon im Wert von 10 € angeboten. 6.13.3 Einlösung der Coupons Der E-Coupon mit einem Rabattwert von 10 € kann im Zeitraum vom 1. November bis 20. Dezember 2016 bei Buchung einer Fahrkarte in die Schweiz eingelöst werden, sofern die gewünschte Verbindung in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 60 ist, die Reise zwischen dem 1. November 2016 und dem 31. März 2017 stattfindet und der Fahrkartenwert mindestens 39 € beträgt. Die Einlösung des E-Coupons ist ausschließlich über die Website www.bahn.de oder über den DB Navigator möglich. Es kann grundsätzlich nur ein Coupon pro Buchung eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt (ausgenommen BahnCard-Ermäßigung). Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots. 6.13.4 Umtausch, Erstattung, Barauszahlung Umtausch, Erstattung und Barauszahlung, sowie die gewerbsmäßige Weitergabe des ECoupons sind ausgeschlossen. Coupons, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst werden, verfallen. Bei Erstattung der Fahrkarte wird der jeweilige Gutschein-Betrag nicht berücksichtigt. SCIC-SB (13.12.2015) Stand 31.10.2016 Tfv 711 61
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