Meldepapiere für die HSS 2016

Hauptsonderschau des SV der
Züchter der Seidenhühner und
Zwerghaubenhühner
- Gegründet 1924 Am 24. bis 27.11.2016 in der Zuchtanlage Schwanheim
Meldeschluss: 01.11.2016
Melde Nr.
Name:
Tel.-Nr.
Vorname:
Mitglied im BDRG Ortsverein:
Straße:
Ich melde unter Anerkennung der AAB
und ihrer Sonderbestimmungen
folgende Tiere an:
PLZ/Ort
Jugend
ja/nein
Unterschrift:
Lfd.
Nr.
1,0
jung
1,0
alt
0,1
jung
0,1
alt
Eigene
Zucht
ja/nein
Registrier-Nr.:
Rasse
Farbe und Zeichnung
(bei Zwerghühnern -Zwerghinzufügen)
Verk.Preis
StandGeld
1
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3
4
5
6
7
8
9
10
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19
20
Standgeld Ausstellung: 5,00 €
Standgeld Jugend: 2,50 €
€
Kostenbeitrag: 5,00 €
€
Katalog: 5,00 €
€
Preisstiftung:
Pauschale für Züchterabend: 20,00 €
€
Insgesamt:
Der Gesamtbetrag ist bis zum Meldeschluss am 01.11.2016 auf das Konto des
KTZV Schwanheim zu überweisen:Griesheimer Volksbank, IBAN: DE 15501904000000447218
BIC: GENODE51FGH
€
€
Ausstellungsordnung
Hauptsonderschau des SV der Züchter der Seidenhühner und Zwerghaubenhühner
1. Maßgebend sind die AAB des BDRG, soweit sie nicht durch Sonderbestimmungen ergänzt oder
abgeändert werden. Die zur Ausstellung kommenden Tiere müssen durch gültige Fußringe
gekennzeichnet sein.
2. Termine:
Meldeschluss:
Einlieferung:
Bewertung:
Öffnungszeiten:
Samstag, den 01.11.2016
Donnerstag, den 24.11.2016
Freitag, den 25.11.2016
Samstag, den 26.11.2016
Sonntag, den 27.11.2011
10.00 bis 16.00 Uhr
09.00 bis 14.00 Uhr
3. Alle Anmeldungen sind zu richten an: Achim Rapior Am Kreuzstein 49 Maintal 63477
Anmeldung der Verkaufsschau nur SV bitte per Mail [email protected]
5.
Standgeld pro Tier (Ausstellung):
Standgeld pro Tier (Verkaufsschau nur SV):
Kostenbeitrag:
Katalog:
Pauschale für Züchterabend (außer Getränke):
5,00 €
1,00 €
5,00 €
5,00 €
20,00 €
6. Der Gesamtbetrag ist unter Angabe des Namens bis zum Meldeschluss, 01.11.16 auf das Konto
des KTZV Schwanheim zu überweisen.
Ohne Zahlungseingang erfolgt keine Bearbeitung der Anmeldung!!
7. Preisvergabe: Aus dem Standgeld kommen 8,00 € als Ehrenpreise und 4,00 € als Zuschlagspreise
gem. AAB zur Vergabe. Gestiftete Geldpreise kommen zusätzlich zur Vergabe, ebenso alle von
Verbänden und Gönnern gestifteten Sachpreise. Es wird weiterhin zu jedem Bewertungsauftrag ein
großer Ehrenpreis vergeben.
8. Veterinäramtliche Bestimmungen: Aus Sperrgebieten, die wegen Geflügelpest, Newcastle disease
(ND), Geflügelcholera, Maul- u. Klauenseuche oder Schweinepest gebildet wurden, darf kein Geflügel
auf die Ausstellung verbracht werden. Ausländische Aussteller müssen sich dies durch ihren
Amtsveterinär bestätigen lassen. Gültige Impfbescheinigungen gegen die Newcastle-Krankheit bei
Hühnern und gegen Paramyxovirose bei Tauben müssen beim Einsetzen bei der AL abgegeben
werden, diese werden einbehalten. Eventuell weiterführende Forderungen des Amtsveterinärs
werden mit dem B-Bogen bekannt gegeben.
9. Für Tiere, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verlustig gehen oder
während der Schau verenden, übernimmt die Schauleitung keinerlei Entschädigungsansprüche.
10. Zur Verkaufsschau dürfen nur Hühner-Stämme gemeldet werden. Die Verkaufspreise müssen bei
der Meldung angegeben werden pro Käfig 3 Tiere.
11. Der Verkauf von Ausstellungstieren darf nur durch die AL, unter Einbehalt einer Verkaufsgebühr
von 10% erfolgen.
12. Reklamationen: Letzter Termin für etwaige Reklamationen ist der 31.12.2016. ordentlichen
Rechtweges wird ausgeschlossen.
13. Bei Druckfehlern im Katalog sind die Bewertungslisten maßgebend.
14. Mit der Abgabe der unterschriebenen Meldepapiere erklärt sich der Aussteller mit der
Ausstellungsordnung einverstanden.
Über Ehrenpreisspenden, die den Ausstellern wiederum zu gute kommen, würden wir uns sehr
freuen! Vielen Dank dafür im Voraus!