Hauptsonderschau des SV der Züchter der Seidenhühner und Zwerghaubenhühner - Gegründet 1924 Am 24. bis 27.11.2016 in der Zuchtanlage Schwanheim Meldeschluss: 01.11.2016 Melde Nr. Name: Tel.-Nr. Vorname: Mitglied im BDRG Ortsverein: Straße: Ich melde unter Anerkennung der AAB und ihrer Sonderbestimmungen folgende Tiere an: PLZ/Ort Jugend ja/nein Unterschrift: Lfd. Nr. 1,0 jung 1,0 alt 0,1 jung 0,1 alt Eigene Zucht ja/nein Registrier-Nr.: Rasse Farbe und Zeichnung (bei Zwerghühnern -Zwerghinzufügen) Verk.Preis StandGeld 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Standgeld Ausstellung: 5,00 € Standgeld Jugend: 2,50 € € Kostenbeitrag: 5,00 € € Katalog: 5,00 € € Preisstiftung: Pauschale für Züchterabend: 20,00 € € Insgesamt: Der Gesamtbetrag ist bis zum Meldeschluss am 01.11.2016 auf das Konto des KTZV Schwanheim zu überweisen:Griesheimer Volksbank, IBAN: DE 15501904000000447218 BIC: GENODE51FGH € € Ausstellungsordnung Hauptsonderschau des SV der Züchter der Seidenhühner und Zwerghaubenhühner 1. Maßgebend sind die AAB des BDRG, soweit sie nicht durch Sonderbestimmungen ergänzt oder abgeändert werden. Die zur Ausstellung kommenden Tiere müssen durch gültige Fußringe gekennzeichnet sein. 2. Termine: Meldeschluss: Einlieferung: Bewertung: Öffnungszeiten: Samstag, den 01.11.2016 Donnerstag, den 24.11.2016 Freitag, den 25.11.2016 Samstag, den 26.11.2016 Sonntag, den 27.11.2011 10.00 bis 16.00 Uhr 09.00 bis 14.00 Uhr 3. Alle Anmeldungen sind zu richten an: Achim Rapior Am Kreuzstein 49 Maintal 63477 Anmeldung der Verkaufsschau nur SV bitte per Mail [email protected] 5. Standgeld pro Tier (Ausstellung): Standgeld pro Tier (Verkaufsschau nur SV): Kostenbeitrag: Katalog: Pauschale für Züchterabend (außer Getränke): 5,00 € 1,00 € 5,00 € 5,00 € 20,00 € 6. Der Gesamtbetrag ist unter Angabe des Namens bis zum Meldeschluss, 01.11.16 auf das Konto des KTZV Schwanheim zu überweisen. Ohne Zahlungseingang erfolgt keine Bearbeitung der Anmeldung!! 7. Preisvergabe: Aus dem Standgeld kommen 8,00 € als Ehrenpreise und 4,00 € als Zuschlagspreise gem. AAB zur Vergabe. Gestiftete Geldpreise kommen zusätzlich zur Vergabe, ebenso alle von Verbänden und Gönnern gestifteten Sachpreise. Es wird weiterhin zu jedem Bewertungsauftrag ein großer Ehrenpreis vergeben. 8. Veterinäramtliche Bestimmungen: Aus Sperrgebieten, die wegen Geflügelpest, Newcastle disease (ND), Geflügelcholera, Maul- u. Klauenseuche oder Schweinepest gebildet wurden, darf kein Geflügel auf die Ausstellung verbracht werden. Ausländische Aussteller müssen sich dies durch ihren Amtsveterinär bestätigen lassen. Gültige Impfbescheinigungen gegen die Newcastle-Krankheit bei Hühnern und gegen Paramyxovirose bei Tauben müssen beim Einsetzen bei der AL abgegeben werden, diese werden einbehalten. Eventuell weiterführende Forderungen des Amtsveterinärs werden mit dem B-Bogen bekannt gegeben. 9. Für Tiere, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verlustig gehen oder während der Schau verenden, übernimmt die Schauleitung keinerlei Entschädigungsansprüche. 10. Zur Verkaufsschau dürfen nur Hühner-Stämme gemeldet werden. Die Verkaufspreise müssen bei der Meldung angegeben werden pro Käfig 3 Tiere. 11. Der Verkauf von Ausstellungstieren darf nur durch die AL, unter Einbehalt einer Verkaufsgebühr von 10% erfolgen. 12. Reklamationen: Letzter Termin für etwaige Reklamationen ist der 31.12.2016. ordentlichen Rechtweges wird ausgeschlossen. 13. Bei Druckfehlern im Katalog sind die Bewertungslisten maßgebend. 14. Mit der Abgabe der unterschriebenen Meldepapiere erklärt sich der Aussteller mit der Ausstellungsordnung einverstanden. Über Ehrenpreisspenden, die den Ausstellern wiederum zu gute kommen, würden wir uns sehr freuen! Vielen Dank dafür im Voraus!
© Copyright 2024 ExpyDoc