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Persönlich erstellt für: Landratsamt (60000843)
KULMBACH STADT 11
MITTWOCH, 26. OKTOBER 2016
Gelegenheit
macht Diebe
Polizeibericht
Unfallflucht
schnell geklärt
Kulmbach — An der Einmündung der Konrad-AdenauerStraße in die Orlamünder Straße übersah ein 19-jähriger
Kulmbacher am Montagmorgen beim Abbiegen einen wartenden VW Amarok und streifte diesen. Im Anschluss entfernet er sich unerlaubt. Am VW
des 29-jährigen Geschädigten
entstand am Heck ein Schaden
von etwa 5000 Euro. Eine Streifenbesatzung entdeckte wenig
später ein Auto mit einem entsprechendem Schadensbild auf
einem angrenzenden Parkplatz
und konnte den Verursacher ermitteln. Den 19-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen
unerlaubten Entfernens vom
Unfallort.
Ein Angestellter der Stadt Kulmbach
wollte sich für seine Degradierung rächen und
leerte Parkautomaten in die eigene Tasche. Jetzt
wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
GERICHT
VON UNSEREM MITARBEITER
STEPHAN HERBERT FUCHS
Kulmbach — Gelegenheit macht
Diebe: ein 50-jähriger Angestellter der Stadt Kulmbach hatte die Aufgabe, die 20 Parkautomaten im Stadtgebiet regelmäßig zu leeren. Anstatt aber das
Geld auf das städtische Konto zu
überweisen, zahlte er es in einer
Vielzahl von Fällen auf sein Privatkonto ein.
Zwischen November 2011
und Juni 2014 waren auf diese
Art und Weise fast 51 000 Euro
zusammengekommen. Natürlich flog die Sache irgendwann
auf und landete schließlich vor
dem Schöffengericht. Dort wurde der Mann am Dienstag wegen
Unterschlagung in 110 Einzelfällen zu einer Bewährungsstrafe
von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
„Bin da echt nicht stolz drauf“
Wie bei der Aufdeckung der Taten Anfang des Jahres räumte
der Angeklagte auch vor Gericht
alles unumwunden ein. Nicht
die persönliche Bereicherung
habe bei ihm im Vordergrund
gestanden, sondern vielmehr
Wut und Enttäuschung wegen
einer für ihn unverständlichen
Versetzung in die Stadtkasse.
„Ich bin da echt nicht stolz
drauf“, sagte der Angeklagte. Er
wisse, dass er sich alles kaputt
gemacht habe. Trotzdem sei er
mit der Degradierung nicht fertiggeworden. Er habe auch in
Ich war nicht
gewollt, und
das hat man mir
auch gezeigt.
Angeklagter
vor Gericht
der Stadtkasse zunächst überaus
gewissenhaft seinen Dienst getan, bis er immer mehr gemobbt
worden sei. Kollegen seien ihm
aus dem Weg gegangen, weil sie
ihn offenbar zum „OB-Lager“
zurechneten und vor ihm nicht
offen sprachen.
„Ich war nicht gewollt, und
das hat man mir auch gezeigt“,
sagte der Angeklagte. Zuletzt
habe er sich in einem Zimmerchen ohne Vorhänge wiedergefunden. Als er dies monierte, habe ihm das Hauptamt geraten,
doch selbst Vorhänge zu kaufen.
Am Ende habe man ihm auch
turnusgemäße Höhergruppierungen ohne Angabe von Gründen verweigert. Einen entsprechenden Arbeitsgerichtsprozess
habe er für sich entscheiden
können.
„Ich fühlte mich so im Unrecht, da habe ich begonnen, das
zu tun, was mir hier vorgeworfen wird“, sagte der Mann.
Schwer habe man es ihm nicht
gerade gemacht, denn er sei der
Einzige gewesen, der für die regelmäßige Leerung der 20 Automaten zuständig war, auch im
Urlaub und im Krankheitsfall.
„Man hat es in fünf Jahren ja
nicht geschafft, eine Vertretung
für mich zu finden“, übte der
Angeklagte Kritik an der Stadt.
Kleinwagen gekauft
In dem Prozess wurde auch klar,
dass die meisten Leerungen der
Automaten ordnungsgemäß erfolgten und das Geld ganz normal bei der Stadtkasse eingezahlt wurde. Von Einnahmen in
Höhe von rund einer halben
Million Euro jährlich war die
Rede. Da habe er lange nicht damit gerechnet, dass die abgezwackten 51 000 Euro für den
Zeitraum von zweieinhalb Jahren überhaupt auffallen würden.
Das dauerte auch, bis die gespeicherten Beträge überprüft
wurden. Doch im Februar des
laufenden Jahres waren sich die
Unachtsamkeit
hatte Folgen
Rund 51 000 Euro an Parkgebühren hat ein früherer Angestellter der Stadt Kulmbach in die eigene Tasche
abgezwackt.
Symbotfoto: Archiv/Katrin Geyer
Monate mit Bewährung. Motivation seines Mandanten sei
schließlich nicht eine finanzielle
Bereicherung gewesen, sondern
eine Kompensationshandlung
nach erlittener Degradierung,
Kränkung und Zurücksetzung.
Das Schöffengericht unter
Vorsitz von Nicole Allstadt urteilte schließlich auf ein Jahr und
zehn Monate auf Bewährung.
Bis zu einem gewissen Grad
könne man der Argumentation
Heute arbeitsunfähig
des Angeklagten folgen, sagte
Der Angeklagte schied damals die Richterin. Der Mann sei von
sofort aus den Diensten der Stadt seinem Lieblingsjob über Nacht
aus, musste ein halbes Jahr zur
stationären Behandlung in das
Bezirkskrankenhaus und ist seitdem arbeitsunfähig krankgeschrieben. Eigentlich sei er froh
gewesen, als es raus war, sagte er.
Er räumte selbst ein, dass seine
Taten teilweise schon Stadtgespräch gewesen seien.
Eine Freiheitsstrafe von zwei
Jahren auf Bewährung beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer.
Der Angeklagte habe aus Rache
für seine Degradierung gehandelt und sich über Jahre hinweg
eine erhebliche Einnahmequelle
verschafft. Dennoch sei er geständig gewesen, habe offen und
glaubhaft Reue an den Tag gelegt und den Großteil des Schadens bereits wiedergutgemacht.
Verteidiger Carsten Niewerth
aus Bayreuth plädierte auf 15
Verantwortlichen sicher und
übergaben die Sache der Polizei.
Tatsächlich hatte der Angeklagte alles auf sein Sparbuch eingezahlt und sich erst kurz vor der
Aufdeckung der Taten einen
Kleinwagen geleistet. Den überließ er sofort nach der Aufdeckung samt Sparbuch der Stadt,
so dass zumindest ein Großteil
des Schadens bereits wieder beglichen ist.
VORTRAG
REVITALISIERUNG
Grundsätze
des Lernens
90 Prozent für Kulmbach
Kulmbach — Die GeschwisterGummi-Stiftung bietet in der
Reihe „fit für kids“ ein anschauliches Referat zum Thema „Grundsätze des Lernens“
an. Dabei erfahren Kinder bis
zwölf Jahren und ihre Eltern
unter anderem, wie das Lernen
richtig Spaß macht. Der Impulsvortrag findet am Samstag,
29. Oktober, von 14.30 bis
15.15 Uhr im ökumenischen
Kinderhort, Wilhelm-Meußdoerffer-Straße 1, statt. Das
Lernen der Kinder für die
Schule kann mitunter zur Belastungsprobe für die ganze Familie werden. Doch Lernen
kann viel Spaß machen, wenn
man weiß, wie das funktioniert.
Detlef Seidemann, DiplomPädagoge und Lerntherapeut
bei der Geschwister-GummiStiftung wird wichtige Lerngrundsätze zusammenfassen
und anhand von Beispielen veranschaulichen. Anmeldung unter www.gummi-stiftung.de. red
Kulmbach/München — Der Ministerrat der bayerischen Staatsregierung hat gestern beschlossen, dass der Landkreis Kulmbach in Zukunft bei kommunalen Revitalisierunsgmaßnahmen
mit einer Förderung von einheitlich 90 Prozent rechnen
kann.
Wie die CSU-Landtagsabgeordneten Martin Schöffel und
Ludwig Freiherr von Lerchenfeld mitteilen, gilt dieses Förderprogramm als Pilotmaßnahme
für den Zeitraum von 2017 bis
2020.
Anschließend soll eine mögliche Ausweitung auf weitere Gebiete geprüft werden.
Modernisierung wird gefördert
Nachdem in der ersten Runde
des bayerischen Sonderförderprogramms für Stadt- und Ortskerne die Landkreise Wunsiedel
im Fichtelgebirge, Kronach und
Hof berücksichtigt worden waren, konnten nun in einer Nachjustierung
die
Landkreise
Kulmbach und Tirschenreuth
mit aufgenommen werden.
Konkret sieht das neue Förderprogramm vor, dass ab 2017 die
bereits bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der
Städtebauförderung und Dorferneuerung durch erhöhte Fördersätze für vier Jahre weiter
ausgebaut werden.
Nicht nur innerhalb, sondern
auch außerhalb festgelegter Fördergebiete sollen Baumaßnahmen der Revitalisierung zukünftig mit 90 Prozent unterstützt
werden. Dazu zählen die Modernisierung und Instandhaltung leer stehender Gebäude
ebenso wie der Abbruch.
Herausforderungen angehen
Ludwig von Lerchenfeld: „Dieses Förderprogramm ist ein hervorragendes Mittel, um unsere
Heimatregionen weiter aufzuwerten und noch attraktiver zu
gestalten.“
Das Ergebnis zeige, „dass wir
nachhaltige Maßnahmen zur
Stärkung unserer Heimat erreichen können, wenn wir die Herausforderungen gemeinsam angehen“.
red
abgesetzt worden und habe fortan niedere Tätigkeiten verrichten müssen. Der Lösungsweg, es
der Stadt dadurch heimzuzahlen, indem er sich selbst bereicherte, sei aber der falsche Weg
gewesen. Jeder erfahre im Laufe
eines Lebens Kränkungen, müsse mit Niederlagen umgehen
oder erfahre Zurückweisungen.
Trotzdem sei die Bewährungsstrafe möglich, zumal sich der
Angeklagte von Anfang an kooperativ gezeigt habe und sich
tatkräftig um Schadenswiedergutmachung bemühe.
Kulmbach — Die Unachtsamkeit
eines Autofahrers führte am
Montagabend zu einem Unfall
mit zwei Verletzten. Ein 34jähriger Kulmbacher hatte den
Fiat einer 64-jährigen Kulmbacherin übersehen, als er mit seinem Audi A 6 von der Weiherer
Straße in die Wilhelm-Meußdoerffer-Straße abbiegen wollte. Die Fahrerin des Kleinwagens erlitt durch die Wucht des
Aufpralls leichte Verletzungen.
An den Fahrzeugen entstand
Schaden von 15 000 Euro. Den
Verursacher erwartet nun eine
Anzeige wegen fahrlässiger
Körperverletzung sowie eines
Vorfahrtsverstoßes.
pol