Persönlich erstellt für: Landratsamt (60000843) KULMBACH STADT 11 MITTWOCH, 26. OKTOBER 2016 Gelegenheit macht Diebe Polizeibericht Unfallflucht schnell geklärt Kulmbach — An der Einmündung der Konrad-AdenauerStraße in die Orlamünder Straße übersah ein 19-jähriger Kulmbacher am Montagmorgen beim Abbiegen einen wartenden VW Amarok und streifte diesen. Im Anschluss entfernet er sich unerlaubt. Am VW des 29-jährigen Geschädigten entstand am Heck ein Schaden von etwa 5000 Euro. Eine Streifenbesatzung entdeckte wenig später ein Auto mit einem entsprechendem Schadensbild auf einem angrenzenden Parkplatz und konnte den Verursacher ermitteln. Den 19-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Ein Angestellter der Stadt Kulmbach wollte sich für seine Degradierung rächen und leerte Parkautomaten in die eigene Tasche. Jetzt wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. GERICHT VON UNSEREM MITARBEITER STEPHAN HERBERT FUCHS Kulmbach — Gelegenheit macht Diebe: ein 50-jähriger Angestellter der Stadt Kulmbach hatte die Aufgabe, die 20 Parkautomaten im Stadtgebiet regelmäßig zu leeren. Anstatt aber das Geld auf das städtische Konto zu überweisen, zahlte er es in einer Vielzahl von Fällen auf sein Privatkonto ein. Zwischen November 2011 und Juni 2014 waren auf diese Art und Weise fast 51 000 Euro zusammengekommen. Natürlich flog die Sache irgendwann auf und landete schließlich vor dem Schöffengericht. Dort wurde der Mann am Dienstag wegen Unterschlagung in 110 Einzelfällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. „Bin da echt nicht stolz drauf“ Wie bei der Aufdeckung der Taten Anfang des Jahres räumte der Angeklagte auch vor Gericht alles unumwunden ein. Nicht die persönliche Bereicherung habe bei ihm im Vordergrund gestanden, sondern vielmehr Wut und Enttäuschung wegen einer für ihn unverständlichen Versetzung in die Stadtkasse. „Ich bin da echt nicht stolz drauf“, sagte der Angeklagte. Er wisse, dass er sich alles kaputt gemacht habe. Trotzdem sei er mit der Degradierung nicht fertiggeworden. Er habe auch in Ich war nicht gewollt, und das hat man mir auch gezeigt. Angeklagter vor Gericht der Stadtkasse zunächst überaus gewissenhaft seinen Dienst getan, bis er immer mehr gemobbt worden sei. Kollegen seien ihm aus dem Weg gegangen, weil sie ihn offenbar zum „OB-Lager“ zurechneten und vor ihm nicht offen sprachen. „Ich war nicht gewollt, und das hat man mir auch gezeigt“, sagte der Angeklagte. Zuletzt habe er sich in einem Zimmerchen ohne Vorhänge wiedergefunden. Als er dies monierte, habe ihm das Hauptamt geraten, doch selbst Vorhänge zu kaufen. Am Ende habe man ihm auch turnusgemäße Höhergruppierungen ohne Angabe von Gründen verweigert. Einen entsprechenden Arbeitsgerichtsprozess habe er für sich entscheiden können. „Ich fühlte mich so im Unrecht, da habe ich begonnen, das zu tun, was mir hier vorgeworfen wird“, sagte der Mann. Schwer habe man es ihm nicht gerade gemacht, denn er sei der Einzige gewesen, der für die regelmäßige Leerung der 20 Automaten zuständig war, auch im Urlaub und im Krankheitsfall. „Man hat es in fünf Jahren ja nicht geschafft, eine Vertretung für mich zu finden“, übte der Angeklagte Kritik an der Stadt. Kleinwagen gekauft In dem Prozess wurde auch klar, dass die meisten Leerungen der Automaten ordnungsgemäß erfolgten und das Geld ganz normal bei der Stadtkasse eingezahlt wurde. Von Einnahmen in Höhe von rund einer halben Million Euro jährlich war die Rede. Da habe er lange nicht damit gerechnet, dass die abgezwackten 51 000 Euro für den Zeitraum von zweieinhalb Jahren überhaupt auffallen würden. Das dauerte auch, bis die gespeicherten Beträge überprüft wurden. Doch im Februar des laufenden Jahres waren sich die Unachtsamkeit hatte Folgen Rund 51 000 Euro an Parkgebühren hat ein früherer Angestellter der Stadt Kulmbach in die eigene Tasche abgezwackt. Symbotfoto: Archiv/Katrin Geyer Monate mit Bewährung. Motivation seines Mandanten sei schließlich nicht eine finanzielle Bereicherung gewesen, sondern eine Kompensationshandlung nach erlittener Degradierung, Kränkung und Zurücksetzung. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt urteilte schließlich auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Bis zu einem gewissen Grad könne man der Argumentation Heute arbeitsunfähig des Angeklagten folgen, sagte Der Angeklagte schied damals die Richterin. Der Mann sei von sofort aus den Diensten der Stadt seinem Lieblingsjob über Nacht aus, musste ein halbes Jahr zur stationären Behandlung in das Bezirkskrankenhaus und ist seitdem arbeitsunfähig krankgeschrieben. Eigentlich sei er froh gewesen, als es raus war, sagte er. Er räumte selbst ein, dass seine Taten teilweise schon Stadtgespräch gewesen seien. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe aus Rache für seine Degradierung gehandelt und sich über Jahre hinweg eine erhebliche Einnahmequelle verschafft. Dennoch sei er geständig gewesen, habe offen und glaubhaft Reue an den Tag gelegt und den Großteil des Schadens bereits wiedergutgemacht. Verteidiger Carsten Niewerth aus Bayreuth plädierte auf 15 Verantwortlichen sicher und übergaben die Sache der Polizei. Tatsächlich hatte der Angeklagte alles auf sein Sparbuch eingezahlt und sich erst kurz vor der Aufdeckung der Taten einen Kleinwagen geleistet. Den überließ er sofort nach der Aufdeckung samt Sparbuch der Stadt, so dass zumindest ein Großteil des Schadens bereits wieder beglichen ist. VORTRAG REVITALISIERUNG Grundsätze des Lernens 90 Prozent für Kulmbach Kulmbach — Die GeschwisterGummi-Stiftung bietet in der Reihe „fit für kids“ ein anschauliches Referat zum Thema „Grundsätze des Lernens“ an. Dabei erfahren Kinder bis zwölf Jahren und ihre Eltern unter anderem, wie das Lernen richtig Spaß macht. Der Impulsvortrag findet am Samstag, 29. Oktober, von 14.30 bis 15.15 Uhr im ökumenischen Kinderhort, Wilhelm-Meußdoerffer-Straße 1, statt. Das Lernen der Kinder für die Schule kann mitunter zur Belastungsprobe für die ganze Familie werden. Doch Lernen kann viel Spaß machen, wenn man weiß, wie das funktioniert. Detlef Seidemann, DiplomPädagoge und Lerntherapeut bei der Geschwister-GummiStiftung wird wichtige Lerngrundsätze zusammenfassen und anhand von Beispielen veranschaulichen. Anmeldung unter www.gummi-stiftung.de. red Kulmbach/München — Der Ministerrat der bayerischen Staatsregierung hat gestern beschlossen, dass der Landkreis Kulmbach in Zukunft bei kommunalen Revitalisierunsgmaßnahmen mit einer Förderung von einheitlich 90 Prozent rechnen kann. Wie die CSU-Landtagsabgeordneten Martin Schöffel und Ludwig Freiherr von Lerchenfeld mitteilen, gilt dieses Förderprogramm als Pilotmaßnahme für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Anschließend soll eine mögliche Ausweitung auf weitere Gebiete geprüft werden. Modernisierung wird gefördert Nachdem in der ersten Runde des bayerischen Sonderförderprogramms für Stadt- und Ortskerne die Landkreise Wunsiedel im Fichtelgebirge, Kronach und Hof berücksichtigt worden waren, konnten nun in einer Nachjustierung die Landkreise Kulmbach und Tirschenreuth mit aufgenommen werden. Konkret sieht das neue Förderprogramm vor, dass ab 2017 die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung und Dorferneuerung durch erhöhte Fördersätze für vier Jahre weiter ausgebaut werden. Nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb festgelegter Fördergebiete sollen Baumaßnahmen der Revitalisierung zukünftig mit 90 Prozent unterstützt werden. Dazu zählen die Modernisierung und Instandhaltung leer stehender Gebäude ebenso wie der Abbruch. Herausforderungen angehen Ludwig von Lerchenfeld: „Dieses Förderprogramm ist ein hervorragendes Mittel, um unsere Heimatregionen weiter aufzuwerten und noch attraktiver zu gestalten.“ Das Ergebnis zeige, „dass wir nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung unserer Heimat erreichen können, wenn wir die Herausforderungen gemeinsam angehen“. red abgesetzt worden und habe fortan niedere Tätigkeiten verrichten müssen. Der Lösungsweg, es der Stadt dadurch heimzuzahlen, indem er sich selbst bereicherte, sei aber der falsche Weg gewesen. Jeder erfahre im Laufe eines Lebens Kränkungen, müsse mit Niederlagen umgehen oder erfahre Zurückweisungen. Trotzdem sei die Bewährungsstrafe möglich, zumal sich der Angeklagte von Anfang an kooperativ gezeigt habe und sich tatkräftig um Schadenswiedergutmachung bemühe. Kulmbach — Die Unachtsamkeit eines Autofahrers führte am Montagabend zu einem Unfall mit zwei Verletzten. Ein 34jähriger Kulmbacher hatte den Fiat einer 64-jährigen Kulmbacherin übersehen, als er mit seinem Audi A 6 von der Weiherer Straße in die Wilhelm-Meußdoerffer-Straße abbiegen wollte. Die Fahrerin des Kleinwagens erlitt durch die Wucht des Aufpralls leichte Verletzungen. An den Fahrzeugen entstand Schaden von 15 000 Euro. Den Verursacher erwartet nun eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie eines Vorfahrtsverstoßes. pol
© Copyright 2025 ExpyDoc