FDP Lippe

FDP Lippe
Kreisverband
FDP Kreisverband Lippe* Echternstr. 97* 32657 Lemgo
Kreisgeschäftsstelle
An die Mitglieder der FDP mit melderechtlichem Hauptwohnsitz in den
Wahlkreisen 97 Lippe I, 98 Lippe II und
99 Lippe III und alle Mitglieder
des FDP-Kreisverbandes Lippe
Echternstr. 97
32657 Lemgo
Telefon
Telefax
05261.934123
05261.934124
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Beschluss des Kreisvorstandes lade ich ein zur
Kreiswahlversammlung
e-mail [email protected]
Internet:www.fdp-lippe.de
30.09.16
zur Wahl der/des Bewerber/in/s der Freien Demokratischen Partei zur
Landtagswahl 2017 für die Wahlkreise 97 (Lippe I), 98 (Lippe II) und 99
(Lippe III).
Die Kreiswahlversammlung findet statt
am Samstag, 29. Oktober 2016 um 16.00 Uhr
im Hotel “Zum Stern“, Brunnenstr. 84
32805 Horn-Bad Meinberg, 05234-9050
Bürozeiten
Di + Do von 14.00h bis 17.00h
Ansprechpartnerin
Ulrike Klessmann
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Begrüßung
Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen
Wahl der/des Versammlungsleiterin/s
Wahl der/des Schriftführerin/s, der Vertrauensperson und der
stellv. Vertrauensperson
Wahl von zwei Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern zur Abgabe
der Versicherung an Eides statt
Wahl der/des Leiterin/s und der Mitglieder der Zählkommission
sowie der Stimmeneinsammler/innen
Wahl der/des Wahlkreisbewerber/in/s der FDP für die
Landtagswahlkreise 97 Lippe I, 98 Lippe II und 99 Lippe III
Verschiedenes
Schlusswort
Kreisvorsitzender
Markus Schiek
Büchnerstr. 15
32657 Lemgo
Telefon
Telefax
Mobil
e-mail:
05261.17319
05261.13873
0171.5223343
[email protected]
Stimmberechtigt bei TOP 2-7 sind alle Parteimitglieder, die am Tage der Kreiswahlversammlung wahlberechtigt zum Landtag NRW sind. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im
Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind und ihren Wohnsitz seit mindestens 16 Tagen in einer Gemeinde der
Bankverbindung
o.g. Wahlkreise haben (§ 18 Abs. 2 LWahlG). Stimmberechtigt sind somit auch Parteimitglieder, die ihren Hauptwohnsitz in den o.g. Wahlkreisen haben, aber ihre Mitgliedschaft in
Sparkasse Detmold
einem anderen Kreisverband führen.
BLZ 476 501 30
Konto 43 505
Wählbarkeit zum/zur Wahlkreisbewerber/in bei TOP 7 (Landtagskandidat/in):
Als Wahlkreisbewerber/in kann nur gewählt werden, wer am Tage der Landtagswahl am 14. Mai
2017 Deutsche/r im Sinne des Art 116 Abs. 1 des GG ist, an diesem Tage das 18. Lebensjahr
vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wählbar ist jede/r Wahlberechtigte.
Dies beinhaltet die Vorraussetzung, den Hauptwohnsitz seit drei Monaten in NRW zu haben.
Wir schließen an diese Kreiswahlversammlung unseren
außerordentlichen Kreisparteitag an.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
Begrüßung
Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen
Wahl der Zählkommission und Stimmeneinsammler
Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Landeswahlversammlung zur Aufstellung der Reserveliste zur Landtagswahl NRW 2017
Verschiedenes
Schlusswort
5.
6.
Stimmberechtigt bei der Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zu den Landeswahlversammlungen zur Landtagswahl sind alle, die am Tag der Versammlung
-
zur Landtagswahl wahlberechtigt sind
o
(wahlberechtigt zum Landtag sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116
Abs. 1 des Grundgesetzes, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und mindestens seit dem 16. Tag
vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen
ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine
Wohnung außerhalb des Landes haben.)
und
-
in Nordrhein-Westfalen ihren Hauptwohnsitz haben.
Dies bedeutet, dass auch die Mitglieder stimmberechtigt sind, die aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach §4 Abs. 3 Landessatzung im Kreisverband Mitglied sind, sofern sie ihren
Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Außerdem sind alle zur Landtagswahl wahlberechtigten Mitglieder der FDP stimmberechtigt,
die einem anderen Landesverband (als Nordrhein-Westfalen) angehören oder als bundesunmittelbare Mitglieder geführt werden, aber ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben.
Nicht stimmberechtigt sind hingegen die Mitglieder der FDP, die im Gebiet des Kreisverbandes ihren Hauptwohnsitz haben, jedoch in einem anderen Kreisverband des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen mitgliedschaftlich organisiert sind.
Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.
Wählbar als Delegierte und Ersatzdelegierte sind alle Mitglieder nach Ziffer 1, die am Tag des
Zusammentritts des Kreisparteitags das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Parteitag ist öffentlich.
Ich freue mich auf eine rege Teilnahme, Ihr
Markus Schiek, Kreisvorsitzender