FDP Lippe Kreisverband FDP Kreisverband Lippe* Echternstr. 97* 32657 Lemgo Kreisgeschäftsstelle An die Mitglieder der FDP mit melderechtlichem Hauptwohnsitz in den Wahlkreisen 97 Lippe I, 98 Lippe II und 99 Lippe III und alle Mitglieder des FDP-Kreisverbandes Lippe Echternstr. 97 32657 Lemgo Telefon Telefax 05261.934123 05261.934124 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Beschluss des Kreisvorstandes lade ich ein zur Kreiswahlversammlung e-mail [email protected] Internet:www.fdp-lippe.de 30.09.16 zur Wahl der/des Bewerber/in/s der Freien Demokratischen Partei zur Landtagswahl 2017 für die Wahlkreise 97 (Lippe I), 98 (Lippe II) und 99 (Lippe III). Die Kreiswahlversammlung findet statt am Samstag, 29. Oktober 2016 um 16.00 Uhr im Hotel “Zum Stern“, Brunnenstr. 84 32805 Horn-Bad Meinberg, 05234-9050 Bürozeiten Di + Do von 14.00h bis 17.00h Ansprechpartnerin Ulrike Klessmann Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Begrüßung Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen Wahl der/des Versammlungsleiterin/s Wahl der/des Schriftführerin/s, der Vertrauensperson und der stellv. Vertrauensperson Wahl von zwei Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern zur Abgabe der Versicherung an Eides statt Wahl der/des Leiterin/s und der Mitglieder der Zählkommission sowie der Stimmeneinsammler/innen Wahl der/des Wahlkreisbewerber/in/s der FDP für die Landtagswahlkreise 97 Lippe I, 98 Lippe II und 99 Lippe III Verschiedenes Schlusswort Kreisvorsitzender Markus Schiek Büchnerstr. 15 32657 Lemgo Telefon Telefax Mobil e-mail: 05261.17319 05261.13873 0171.5223343 [email protected] Stimmberechtigt bei TOP 2-7 sind alle Parteimitglieder, die am Tage der Kreiswahlversammlung wahlberechtigt zum Landtag NRW sind. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und ihren Wohnsitz seit mindestens 16 Tagen in einer Gemeinde der Bankverbindung o.g. Wahlkreise haben (§ 18 Abs. 2 LWahlG). Stimmberechtigt sind somit auch Parteimitglieder, die ihren Hauptwohnsitz in den o.g. Wahlkreisen haben, aber ihre Mitgliedschaft in Sparkasse Detmold einem anderen Kreisverband führen. BLZ 476 501 30 Konto 43 505 Wählbarkeit zum/zur Wahlkreisbewerber/in bei TOP 7 (Landtagskandidat/in): Als Wahlkreisbewerber/in kann nur gewählt werden, wer am Tage der Landtagswahl am 14. Mai 2017 Deutsche/r im Sinne des Art 116 Abs. 1 des GG ist, an diesem Tage das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wählbar ist jede/r Wahlberechtigte. Dies beinhaltet die Vorraussetzung, den Hauptwohnsitz seit drei Monaten in NRW zu haben. Wir schließen an diese Kreiswahlversammlung unseren außerordentlichen Kreisparteitag an. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. Begrüßung Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen Wahl der Zählkommission und Stimmeneinsammler Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Landeswahlversammlung zur Aufstellung der Reserveliste zur Landtagswahl NRW 2017 Verschiedenes Schlusswort 5. 6. Stimmberechtigt bei der Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zu den Landeswahlversammlungen zur Landtagswahl sind alle, die am Tag der Versammlung - zur Landtagswahl wahlberechtigt sind o (wahlberechtigt zum Landtag sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.) und - in Nordrhein-Westfalen ihren Hauptwohnsitz haben. Dies bedeutet, dass auch die Mitglieder stimmberechtigt sind, die aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach §4 Abs. 3 Landessatzung im Kreisverband Mitglied sind, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Außerdem sind alle zur Landtagswahl wahlberechtigten Mitglieder der FDP stimmberechtigt, die einem anderen Landesverband (als Nordrhein-Westfalen) angehören oder als bundesunmittelbare Mitglieder geführt werden, aber ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben. Nicht stimmberechtigt sind hingegen die Mitglieder der FDP, die im Gebiet des Kreisverbandes ihren Hauptwohnsitz haben, jedoch in einem anderen Kreisverband des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen mitgliedschaftlich organisiert sind. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden. Wählbar als Delegierte und Ersatzdelegierte sind alle Mitglieder nach Ziffer 1, die am Tag des Zusammentritts des Kreisparteitags das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Parteitag ist öffentlich. Ich freue mich auf eine rege Teilnahme, Ihr Markus Schiek, Kreisvorsitzender
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