Arnim Töpel - lokalmatador.de

43
Mittwoch, 26. Oktober 2016
Schriesheimer Kulturherbst 2016
Arnim Töpel
Nur für kurze Zeit - alles gloffe?
Samstag, 12. November, 18.00 Uhr
Kath. Kirche St. Michael, Altenbach
Seite 20
Montag, 31. Oktober 2016
kirche hellwach
mit diesem Motto bekennen sich
evangelische
katholische Christen
Christen
Evangelische
und+ katholische
zu
ihrem
lebendigen
Glauben
an
laden ein:
Jesus
Christus
und
laden
herzlich
Montag, 31. Oktober, Start: 17.30 Uhrein:
Start:„mittendrin”
17:30 Uhr im Cafe ‚mittendrin‘
im Café
Seite 17
Arnim Töpel, der Bluesdenker:
Vom Sinn und Charme des Endlichen
Mit NUR FÜR KURZE ZEIT! widmet sich
Arnim Töpel in Text und Musik der
Endlichkeit; nicht als Drohung, sondern
als Chance. Viele neue Songs am Piano,
Bewährtes in anderem Gewand, Ausflüge
in die Literatur, aber auch ewig nicht
Gehörtes und Unerwartetes, eigens
zusammengestellt für diesen Abend.
Freitag • 7. Oktober • 20.00 Uhr
Majer´s Weinscheuer • 14,- €
P h i l i p p We b e r : Durst - Warten auf Merlot
Freitag • 28. Oktober • 20.00 Uhr • Goldener Hirsch • 14,- €
B e r n h a rd B e n t g e n s : Schwarmsingen
30. Oktober - 11.00 Uhr
Gewächshaus, Blumen Kimmel
In der Schanz 25, Schriesheim Seite 22
Sa. • 12. Nov. • 20.00 Uhr • PUSH Jugendzentrum • 10,- €
Andreas Gundlach: Und einmal ... im Hasenkostüm
Samstag • 19. Nov. • 20.00 Uhr • Goldener Hirsch • 12,- €
Vorverkauf: Utes Bücherstube und RNZ-Geschäftsstelle
Eine Veranstaltung der GRÜNEN LISTE Schriesheim
2 | Amtlicher Teil
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 26. Oktober 2016 · Nr. 43
Amtlicher Teil
Bürgerbüro
Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge ist der
Bürgermeister oder Vertreter im Amt.
Jubelgeburtstage
In der Zeit vom 26. Oktober 2016 bis einschließlich 01. November
2016 können wir am
26.10. Herrn Karl Martin Stein zum 70. Geburtstag
28.10. Frau Ingrid McDonald geb. Grüber zum 75. Geburtstag
29.10. Frau Hannelore Ursula Hilde Hildner geb. Wolf
zum 75. Geburtstag
30.10. Herrn Heinz Wolfgang Sieber zum 85. Geburtstag
Frau Gudrun Irmela Katharina Nicklaus geb. Fleck
zum 80. Geburtstag
Frau Ulrike Weiler geb. Brein zum 70. Geburtstag
31.10. Herrn Gerhard Josef Walther zum 70. Geburtstag
Frau Angelika-Maria Rudolph geb. Gleß
zum 70. Geburtstag
01.11. Herrn Karlheinz Frauer zum 75. Geburtstag
gratulieren.
Ich wünsche den Jubilaren von Herzen alles Gute, Frohsinn, viel
Glück und Gesundheit.
Öffnungszeiten –
Kurzfristige Veränderung
Mittwoch, 26.10. und 02.11.2016
08.00-12.00 Uhr
13.30-17.30 Uhr
Die übrigen Öffnungszeiten bleiben unverändert!
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Höfer, Bürgermeister
Öffnungszeiten Rathaus Schriesheim
Montag u. Dienstag
Mittwoch
Donnerstag und Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.30 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr
Wichtige Telefonnummern
Notruf – Polizei
Notruf – Rettungsdienst/Feuerwehr
110
112
Einheitliche Behörden-Rufnummer für Verwaltungsfragen
115
Die einheitliche Behördennummer ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen
aller Art. Über die 115 erhalten Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Antworten
auf die am häufigsten anfallenden Behördenanliegen. Aus immer mehr Regionen
ist die Rufnummer erreichbar.
Zentrale SMS-Nothilfenummer für Gehörlose/Sprachbehinderte
der Polizei Baden-Württemberg, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
SMS Polizei Baden-Württemberg
01522/1807110
(aus allen Netzen)
SMS Feuerwehr/Rettungsdienst
T-Mobile/Vodafone
990711/50667112
E-Plus
15510711/50667112
Telefonica/O2
3290711/50667112
Neue bundesweite Rufnummer für den
ärztlichen Bereitschaftsdienst
116 117
Störmeldestelle Wasser/Abwasser
0800/2901000
Störungsmeldestelle Strom (kostenfrei)
0800/3629477
Störungsmeldestelle für Erdgas und Straßenbeleuchtung:
Notfall-Hotline
0800/2901000
Service-Hotline
0800/6882255
Profi-Hotline
01805/290555
Impressum
Amtliches Verkündigungsorgan der Stadt Schriesheim
Herausgeber: Stadt Schriesheim
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Höfer oder Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
Die jeweils veröffentlichende Organisation.
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG,
Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0, Internet: www.nussbaum-slr.de
Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227 5449-0, Internet: www.knvertrieb.de
Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227 35828-30, E-Mail: [email protected]
Bürgermeisteramt Schriesheim
06203/6020
Telefax
06203/602191
Verwaltungsstelle Altenbach und Ortsvorsteher
06220/213
Verwaltungsstelle Ursenbach und Ortsvorsteher
06220/1573
Stadtbibliothek
06203/692996
Volkshochschule Schriesheim
06203/692699
Feuerwehr Schriesheim
602185
Feuerwehr Altenbach
06220/7007
Feuerwehr Ursenbach
06220/5583
Polizeiposten Schriesheim
61301
Polizeirevier Weinheim
06201/10030
Mobiler Sozialer Dienst
06203/5088
Stadtarchiv
06203/64436
Schülerhort „Pfiffikus“,
Hirschberger Str. 1, Schriesheim
06203/9577897
Wasserversorgungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH,
Friedrichstr. 28–30, 69198 Schriesheim
06203/925922
Fax: 06203/602-260, E-Mail: [email protected]
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale in Ettlingen
07243/180-0
Beratungsservice – Bezirkszentrum Schriesheim
06203/6999-0
Servicetelefon
0800/3629527
MVV Energie AG
Gas-Hausanschlüsse
0621/2903573
AVR Kommunal GmbH, Sinsheim
07261/931-0
Ihre Ansprechpartner bei Kabel BW
24-Stunden-Servicehotline – Annahme von
Kundenanfragen und Störungsmeldungen
0800/8888112
E-Mail: [email protected]
Fax 0800/8888115
Bedarfstaxi, Taxi Foum
61920
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de; Zusteller: www.gsvertrieb.de
Einzelversand nur gegen Bezahlung der halbjährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Bezugspreis: 23,20 € halbjährlich. inkl. Zustellung. Kündigung des Abonnements nur
zum Halbjahresende möglich.
Einzelverkaufspreis
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Rathaus Schriesheim: 1,10 €
Nachhaltigkeit
Papier: Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Energie: Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden
damit Umweltauswirkungen – keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
Mehr Informationen: www.nussbaum-slr.de/nussbaum-medien/ökologie
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 26. Oktober 2016 · Nr. 43
Nichtamtlicher Teil | 3
Redaktionsschluss geändert!
Wegen des bevorstehenden Feiertages „Allerheiligen“ am 1. November 2016 wird der
Redaktionsschluss für die Ausgabe 44/16 vom 2. November 2016 des „Mitteilungsblattes
der Stadt Schriesheim“ auf
Freitag, 28. Oktober 2016, 9.00 Uhr
geändert.
Wir bitten um Beachtung.
Stadtverwaltung Schriesheim
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch,
den 26. Oktober 2016 um 19:00 Uhr im Rathaus Schriesheim, im
Großen Sitzungssaal statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
001 Einwohnerfragestunde
002 Niederschrift über die Gemeinderatssitzung
vom 20.07.2016
hier: Genehmigung der Niederschrift
003 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015
004 Eigenbetrieb Wasserwerk
hier: Jahresabschluss 2015
005 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
hier: Jahresabschluss 2015
006 Jahresrechnung 2016
hier: Budgetbericht
007 Gutachterausschuss
hier: Neubesetzung
008 Neubau Kindergarten Kurpfalzstraße
hier: Vergabe der Fachplanungsleistungen
009 Aufnahme in das Vereinsregister
hier: Historischer Fanfarenzug Schriesheimer Löwen
010 Anfragen aus dem Gemeinderat
Der Sitzungssaal verfügt über eine mobile Höranlage für Menschen mit Hörproblemen.
Das Bürgerbüro informiert
Sammelrufnummer 06203/ 602-800
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag
08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
07.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag
07.00 – 12.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
Alle Dienstleistungen des Bürgerbüros erhalten Sie auch in der
Verwaltungsstelle Altenbach, Abtsweg 3a, Tel. 06220/213.
Diese finden Sie hinter der Grundschule.
Die Verwaltungsstelle hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 – 18.00 Uhr
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.
Stadt Schriesheim
Bürgerbüro
Ausweispflicht
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
wir weisen darauf hin, dass nach § 1, Abs. 1 Personalausweisgesetz
„Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
verpflichtet sind, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre
alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne
ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten“.
Dies kann ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sein.
Seit 2012 erinnert das Bürgerbüro die Bürgerinnen und Bürger
rechtzeitig, dass deren Ausweisdokumente in Kürze ablaufen.
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass ein rechtzeitiges Beantragen (derzeitige Bearbeitungsdauer 2-3 Wochen) nicht erfolgt.
Dies zieht die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (10,–
Euro) nach sich und kann eine Ordnungswidrigkeit i.H.v. mindestens
35,– Euro bedeuten (zusätzlich zu den regulären Gebühren).
Wir bitten des Weiteren zu beachten, dass Sie bei Vorsprache im Bürgerbüro als Identitätsnachweis immer ein Ausweisdokument vorlegen müssen und dass ein Führerschein kein Ausweisdokument ist.
Oktober 2016
MONTAG
Sprechstunde im Rathaus
13.30 – 16.00 Uhr
FREITAG
Offener Treff
12.45 – 17.30 Uhr
07.10.: Bingo Nachmittag
14.10.: Tischkicker – Jeder gegen Jeden
21.10.: Kürbis schnitzen – Bitte bring hierfür einen Kürbis
und ein spitzes Messer mit. (Anmeldung erbeten)
28.10.: Geister basteln
Kontakt: Stefanie Brenner
Tel.: 0174-18 36 803
Mail: [email protected]
FREIWILLIG * KOSTENLOS * FÜR ALLE
6 - 14 Jahre
Offener Treff: Push-Gelände
(Ladenburger Fußweg, gegenüber Geflügelzuchtverein)
4 | Amtlicher Teil
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 26. Oktober 2016 · Nr. 43
Aufhebung des Grundbuchamtes in Schriesheim
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird das kommunale Grundbuchamt in Schriesheim am 16. Januar 2017 aufgehoben. Letzter Tag, an welchem das Grundbuchamt im Rathaus für den Publikumsverkehr geöffnet hat, ist der 10. Januar 2017 bis 12.00 Uhr. In
Zukunft wird das Grundbuch von Schriesheim zentral vom Amtsgericht Mannheim, Voltastr. 9, 68199
Mannheim, Telefon 0621/292-0 geführt.
Um unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen
Grundbücher der Bezirke Schriesheim, Altenbach und Ursenbach zu gewährleisten, wird die Stadt
Schriesheim ab dem 16. Januar 2017 eine Grundbucheinsichtstelle betreiben. In der Übergangszeit
bis alle Grundbuchdaten digitalisiert sind, kann es zu Verzögerungen in der Auskunftserteilung kommen. Die Grundbucheinsichtstelle hat montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs
nachmittags von 13.30 bis 17.30 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung geöffnet.
Info und Kontakt: Herr Wilhelm Körbel, Tel. 06203/602-120
Frau Ute Waterstraat, Tel. 06203/602-122
Bürgermeisteramt
– Hauptamt –
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 26. Oktober 2016 · Nr. 43
Amtlicher Teil | 5
Blutspender-Ehrung 2016
Bei den in unserer Stadt in der Zeit vom 01. September 2015 bis einschließlich 31. August 2016 durchgeführten Blutspendenaktionen des Deutschen Roten Kreuzes – Blutspendedienst Baden-Württemberg
haben
20 Bürgerinnen und Bürger
eine Blutspende geleistet, für die sie mit der Blutspende-Ehrennadel des Deutschen Roten Kreuzes
ausgezeichnet werden.
Nachstehend sind die zu Ehrenden namentlich aufgeführt:
Blutspender-Ehrennadel in Gold für die Spendenzahl 10
Guy Boetsch
Katja Georgi
Tobias Gernold
Silvia Harbarth
Christel Koch
Isabel Mang
Simon Merkel
Reiner Steubing
Doris Will
Gerhard Will
Friedel Zinn
Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25
Karin Becher
Christian Butzke
Birgit Fritz
Herbert Graf
Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50
Uwe Schmitt
Gerhard Schmitz
Walter Vetter
Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 150
Gunter Klaes
Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 300
Torsten Butzke
Wir gratulieren unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu dieser Auszeichnung und geben hiermit
den Ehrungstermin bekannt.
Die Ehrung findet
am
im
in
Dienstag, 08. November 2016, um 19.00 Uhr
„Hotel / Weinstube Hauser“, Steinachstr. 12
Schriesheim
statt.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Höfer, Bürgermeister
6 | Nichtamtlicher Teil
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 26. Oktober 2016 · Nr. 43
Nichtamtlicher Teil
Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge ist
der zuständige Redakteur der jeweils veröffentlichenden Organisation. Die Artikel unter dieser
Rubrik geben nicht die Meinung des Bürgermeisters oder des Gemeinderates wieder.
AVR
Nächste Schadstoffsammlung der AVR Kommunal GmbH in
Schriesheim
In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der
AVR Kommunal GmbH können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden.
Am Samstag, den 05.11.2016 können die Bürgerinnen und
Bürger Schadstoffe von 09:00 bis 14:00 Uhr beim Verkehrsübungsplatz in der Bismarckstraße/Steinbacher Straße beim
Schadstoffmobil abgeben.
Schadstoffe, wie flüssige Lacke, Pinselreiniger, Pflanzenspritzmittel, Rostschutzmittel, Spraydosen, Reinigungsmittel etc. aus
Haushalten werden bei der Schadstoffsammlung in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Wandinnenfarben (Dispersionsfarben) werden nicht beim Schadstoffmobil angenommen, da sie keine Schadstoffe enthalten.
Diese Farben gehören ausgehärtet in die Restmülltonne. Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne plus entsorgt werden.
Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spraydosen gehören in die Grüne Tonne plus.
Die Schadstoffe sollten aus Sicherheitsgründen in der Originalverpackung angeliefert werden und auslaufsicher verpackt sein,
außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht schwerer als 20 kg
und nicht größer als 30 l sein.
Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und werden vom Handel zurückgenommen.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können bei den
AVR-Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kostenlos abgegeben werden.
Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel.
Tankstellen und Werkstätten nehmen häufig Altöl an.
Die AVR Kommunal GmbH bittet die Bevölkerung, Schadstoffe
nur zu den angegebenen Terminen beim Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielende Kinder
und die Umwelt zu vermeiden.
Informationen zur Abfallwirtschaft für Schriesheim
Bezirk 1
Abfuhr- und Sammeltermine auf einen Blick - November 2016
2-Rad-Behälter und Glasbox:
Restmüll
Biomüll
Grüne Tonne plus
Glasbox
14./28. 9./23.7./21.
3.!/30.
Nur nach vorheriger Anmeldung (Tel. 07261/931-310) werden
abgeholt:
Sperrmüll/GrünschnittAlttextilien/Schuhe
Altholz
9./23.11./25.9./23.
Schadstoffsammeltermine:
Standort: Verkehrsübungsplatz, Bismarckstraße/Steinacher Straße
05.11.2016
Bei fett markiertem Datum handelt es sich um einen vom Regelabfuhrtag abweichenden Abfuhrtermin.
NEU: Elektrogeräte/Schrott: Keine Veröffentlichung der Abfuhrtermine mehr. Der Abholtermin wird Ihnen nach der Anmeldung
schriftlich mitgeteilt.
Bezirk 2
2-Rad-Behälter und Glasbox:
Restmüll
Biomüll
Grüne Tonne plus
2.!/15./29.9./23. 8./22.
Glasbox
3.!/30.
Nur nach vorheriger Anmeldung (Tel. 07261/931-310) werden
abgeholt:
Sperrmüll/GrünschnittAlttextilien/Schuhe
Altholz
9./23.
11./25.
9./23.
Schadstoffsammeltermine:
Standort: Verkehrsübungsplatz, Bismarckstraße/Steinacher Straße
05.11.2016
Bei fett markiertem Datum handelt es sich um einen vom Regelabfuhrtag abweichenden Abfuhrtermin.
NEU: Elektrogeräte/Schrott: Keine Veröffentlichung der Abfuhrtermine mehr. Der Abholtermin wird Ihnen nach der Anmeldung
schriftlich mitgeteilt.
Freiwillige Feuerwehr
Schriesheim - Abt. Stadt www.feuerwehr-schriesheim.de
Florian Schriesheim informiert ...
FEUERWEHR IM EINSATZ
Einsatz Nr. 189 Baum auf Straße
Datum:15.09.2016
Alarmierungszeit:
04:14 Uhr
Einsatzende:
04:24 Uhr
Alarmierungsart:Leitstelle
Mannschaftsstärke:5
eingesetzte Kräfte:
Freiwillige Feuerwehr Schriesheim
Löschgruppe Ursenbach
Zu einem umgestürzten Baum wurde die Löschgruppe Ursenbach auf die L 596 zwischen Ursenbach und Rippenweier gerufen. Bei der Rückmeldung teilte die Leitstelle mit, dass der Einsatz
entfällt, da sich der umgestürzte Baum im Zuständigkeitsbereich
der Feuerwehr Weinheim-Rippenweier befand.
Einsatz Nr. 190 Maschinenbrand
Datum:15.09.2016
Alarmierungszeit:
15:53 Uhr
Einsatzende:
16:25 Uhr
Alarmierungsart:Leitstelle
Mannschaftsstärke:17
eingesetzte Kräfte:
Freiwillige Feuerwehr Schriesheim: ELW 1, HLF 20/20
Abteilung Altenbach: MTW, LF 8/6
Hilfsorganisationen: RTW
Zu einer brennenden Maschine wurden die Abteilungen Altenbach und Stadt in die Gewerbestraße in Altenbach gerufen. In
einer Großwäscherei hatte eine Maschine Feuer gefangen. Durch
das Personal wurde mit einem Feuerlöscher sofort der Brand
bekämpft und gelöscht. Somit konnte größerer Schaden verhindert werden. Von der Abteilung Altenbach wurde noch eine
Nachkontrolle mittels Wärmebildkamera durchgeführt.
Einsatz Nr. 191 Ölverunreinigung
Datum:17.09.2016
Alarmierungszeit:
19:34 Uhr
Einsatzende:
20:49 Uhr
Alarmierungsart:Leitstelle
Mannschaftsstärke:13
eingesetzte Kräfte:
Freiwillige Feuerwehr Schriesheim: KdoW, HLF 20/20, GW-L2
Hilfsorganisationen: Polizei
Zu einer Ölverunreinigung wurde die Feuerwehr in die Porphyrstraße gerufen. Dort hatte sich ein Fahrzeug an einer Anhängerkupplung die auf der Straße lag die Ölwanne beschädigt.
Als Folge hiervon ist das gesamte Motorenöl ausgelaufen. Von
der Polizei Baden-Württemberg, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
SMS Polizei Baden-Württemberg
01522/1807110
(aus allen Netzen)
SMS Feuerwehr/Rettungsdienst
T-Mobile/Vodafone
990711/50667112
E-Plus
15510711/50667112
Telefonica/O2
3290711/50667112
Ende des kostenlosen Teils
Neue bundesweite Rufnummer für den
ärztlichen Bereitschaftsdienst
116 117
Störmeldestelle Wasser/Abwasser
0800/2901000
Störungsmeldestelle Strom (kostenfrei)
0800/3629477
Störungsmeldestelle für Erdgas und Straßenbeleuchtung:
Notfall-Hotline
0800/2901000
Service-Hotline
0800/6882255
Profi-Hotline
01805/290555
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Amtliches Verkündigungsorgan der Stadt Schriesheim
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Stadtnächsten
Schriesheim Seite.
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Verkündigungsorgan der Stadt Schriesheim
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Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · Anzeigen
26. Oktober 2016 · Nr. 43
TRAUER
Schriesheim, im Oktober 2016
Danksagung
Ein Stimme, die uns vertraut war, schweigt.
Ein Mensch, der immer für uns da war, lebt
nicht mehr. Was bleibt ist Liebe, Dank und
Erinnerung an viele schöne Jahre.
Kurt
Ried
* 03.03.1939
† 03.10.2016
Herzlichen Dank Ihnen allen für die liebevolle
Anteilnahme an der Trauer um
Danke
Mechthild krienke
geb. Maier
* 14.08.1944 † 28.09.2016
für den Trost in Wort und Schrift,
für eine stumme Umarmung,
für die großzügigen Geldspenden,
für die vielen Zeichen der Liebe und
Freundschaft.
Besonderen Dank Herrn Pfarrer Baier
für die einfühlsame Gestaltung der
Abschiedsfeier.
Ganz besonderen Dank für die einfühlsamen Worte
von Pfarrerin Sigrid Zweygart-Perez und die aufopfernde Pflege des Hospiz Louise in Heidelberg.
sven uhde-krienke
und alle angehörigen
Familie Ried
Schriesheim, im Oktober 2016
Trauer wiegt mehr als Glück, denn glücklich ist nur,
wer für einen Moment die Trauer vergisst.
Benjamin Stramke
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26. Oktober 2016 · Nr. 43
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Nr. 43· 26. Oktober 2016 · Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Lifestyle. Trendsetting. Eleganz. Die
Bilder von Peter Gowland sind einzigartig. Er war einer der ganz Großen,
wenn nicht sogar der Pin-Up-Fotograf seiner Zeit.
Dieses Jahr hätte er seinen 100. Geburtstag gefeiert, weshalb ZEPHYR
in den Reiss-Engelhorn-Museen gut
220 Werke aus seinem Nachlass zum
weltweit ersten Mal ausstellt. In “Peter
Gowland’s Girls” finden sich die gewagtesten, elegantesten und aufregendsten
Bilder wieder, auf denen junge Frauen der 1960er Jahre perfekt in Szene
gesetzt wurden. Sportlich, natürlich
schön, verbunden mit dem Lifestyle
und Lebensgefühl der damaligen Zeit.
Den Sprung zum aktuellen Zeitgeschehen schafft die Ausstellung “Peter
Gowland’s Girls” durch einen starken
Partner: die Unternehmensgruppe
Pfitzenmeier. Durch die Premium Plus
Resorts in Schwetzingen und Bensheim
sowie die zahlreichen Premium Clubs
in der Region steht Pfitzenmeier für
den heutigen Lifestyle.
Durch das Engagement der Unternehmensgruppe Pfitzenmeier im Rahmen
der Ausstellung wird aktuell ein neuer
Trend gesetzt und bringt die Liaison
zwischen Kunst und Fitness auf eine
neue Ebene und zum Leben. Ganz im
Sinne von Peter Gowland, denn dessen
Tochter erzählte bei ihrem Besuch der
Ausstellung in Mannheim, dass der Fotograf und seine Familie oft am Strand
rannten und schwammen. “Generell
war er sehr sportlich und achtete auf
seine Fitness”, so Ann Macmillan. Die
Chemie zwischen Gowland und Pfitzenmeier stimmt einfach und davon
sollen nun auch die Besucher der Ausstellung profitieren.
Kunstliebhaber bekommen am Eingang der Ausstellung eine Stimmkarte,
auf der sie ihre drei Favoriten aus den
Werken des 2010 verstorbenen Fotografen Peter Gowland benennen können. Anschließend werden sechzehn
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meier stellt wöchentlich Preise in Form
von ein-, drei- und sechsmonatigen
exklusiven und kostenlosen Mitgliedschaften zur Verfügung. So werden
Kunst und Fitness nicht nur im Bild,
sondern auch in der Realität optimal
verbunden. Die größten Gewinner sind
die Besucher, die zuerst den Charme
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Friedhofsgärtner schmücken Gräber
Foto: djd/Bund deutscher Friedhofsgärtner
Die Strauchveronika
schmückt herbstliche Gräber
(djd). Für die Friedhofsgärtner
stehen im Herbst arbeitsreiche
Wochen an, denn die Gräber
werden von den verblühten
Sommerpflanzen befreit und
erhalten einen zauberhaften
Herbstflor. In diesem Jahr steht
bei der Grabbepflanzung die
immergrüne Strauchveronika
hoch im Trend. „Allein schon
die ausdrucksstarken Blätter
fallen auf, mit ihren schönen
Blütenfarben wird sie noch
mehr zum Hingucker auf den
Gräbern“, so Anja QayyumKocks, stellvertretende Vorsitzende des Bundes deutscher
Friedhofsgärtner (BdF) im
Zentralverband Gartenbau e. V.
(ZVG). Es gebe rund 140 verschiedene Arten der Strauch­
veronika. Die Farben der Blüten
würden von Weiß über Rosa bis
Violett variieren. So eignen sie
sich besonders zur Kombination mit anderen Herbstpflanzen.
(pm/red). „Der Mensch ist erst
wirklich tot, wenn niemand
mehr an ihn denkt“. So formulierte der Dichter Honoré de
Balzac die Tatsache, dass ­viele
Menschen nach dem Tode
weiter­leben: in der Erinnerung
derjenigen, die ihnen im Leben
nahe standen. Zu keiner anderen Zeit wird dies deutlicher als
Foto: BdF, Bonn
im November, dem Monat der
Totengedenktage. Sicht­baren
und lebendigen Ausdruck
findet das Gedenken auf den
Friedhöfen: Gräber werden
liebevoll für den Herbst und
Winter geschmückt, Lichter
und Kerzen tauchen den Ort
der Erinnerung in stimmungsvolles Licht.
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · Anzeigen
26. Oktober 2016 · Nr. 43
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Hauptsache fit im Kopf
(djd). Sportstudio, Schwimmbad, Walkingstöcke: Es gibt
viele Möglichkeiten, sich im
fortgeschrittenen Alter fit zu
halten – und sie werden mehr
denn je von vielen Menschen
genutzt. Inzwischen weiß
man, dass ein reger Lebensstil
nicht nur Bewegungsapparat
und Herz-Kreislauf-System
stärkt, sondern auch die
Vitalität im Kopf positiv beeinflusst. Reaktionsvermögen,
Gedächtnis und geistige Flexibilität profitieren enorm von
körperlicher Aktivität. Dennoch sollte das Gehirn zusätzlich gezielt gefördert werden,
um es lange leistungsfähig zu
erhalten und eventuellen Erkrankungen bestmöglich vorzubeugen.
Foto: djd/Gesellschaft für Biofaktoren e. V.
Foto: djd/Telcor-Forschung/Fotosearch
Fit bleiben: Vitamin-B12-Mangel
birgt Demenz-Risiko
Herz gut versorgt?
(djd/red). In Deutschland sterben jährlich etwa 400.000 Menschen an den Folgen von HerzKreislauf-Erkrankungen. Der
Großteil aller koronaren Herzerkrankungen ist dabei durch
Bluthochdruck bedingt. In
diesem Zusammenhang weist
Professor Dr. Horst Robenek,
Arteriosklerose-Forscher am
Universitätsklinikum Münster,
auf die Wichtigkeit des Eiweißbausteins Arginin hin. Dem
Experten zufolge wird dieses
Multitalent überall im mensch-
lichen Körper gebraucht. Leider
sei in der breiten Öffentlichkeit
nur sehr wenig darüber bekannt, obwohl das große Wirkprofil dieses Eiweißbausteins
in vielen Studien eindrucksvoll
belegt wurde. Für diese Ent­
deckung wurde im Übrigen
1998 der Medizin-Nobelpreis
verliehen. Der wertvolle Eiweißbaustein ist unter anderem
in Nüssen, Sojabohnen, Hülsenfrüchten, Vollkornreis, Garnelen, Thunfisch, rotem Fleisch
und Gelatine enthalten.
(djd). Zu den Zeichen des
Vitamin-B12-Mangels zählen
neurologische Symptome wie
„eingeschlafene“ Hände oder
Füße, Missempfindungen, ein
unsicherer Gang und Koordinationsstörungen bis hin zu
Lähmungen. Außerdem kann
es durch Schäden an den
Nervenbahnen zu Störungen
des Gehirns kommen. Diese
zeigen sich auf verschiedene
Weise – zum Beispiel durch
Verwirrung, Apathie, Störungen des Gedächtnisses
und der Urteilsfähigkeit, aber
auch in Form von Psychosen,
Depressionen und schließlich
Demenz. Klinische Studien
wiesen nach, dass bei älteren
Menschen, die latent zu wenig mit Vitamin B12 versorgt
sind, die geistige Leistungsfähigkeit abnimmt. Depressionen im Alter sind häufig
ebenfalls mit einem nicht
ausreichenden Vitamin-B12Status verbunden. Menschen
können so nicht geistig fit
bleiben.
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Nr. 43· 26. Oktober 2016 · Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Foto: Avery Zwecksform/spp-o
Kündigung Schwangerer ist fast nie erlaubt
Bei Schönheitsreparaturen entlastet
(DAV/red).
Berufstätigen
Frauen, die ein Kind erwarten, kann nur in sehr seltenen
Ausnahmefällen
gekündigt
werden, wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Das
Mutterschutzgesetz regelt, dass
Angestellten ab dem Beginn
der Schwangerschaft bis vier
Monate nach der Entbindung
nicht gekündigt werden kann.
In der Zeit dazwischen ist eine
Kündigung nahezu unmöglich. „Wollen Arbeitgeber einer schwangeren Angestellten
kündigen, müssen sie sich die
Zustimmung der Aufsichtsbehörde einholen. Und diese zu
bekommen, ist äußerst schwierig“, erklärt Rechtsanwältin Dr.
Nathalie Oberthür, Arbeitsrechtsexpertin der Deutschen
Anwaltauskunft. Denkbar sei
(spp-o/red). Mit Urteilen vom
18. März 2015 klärt der Bundesgerichtshof (BGH) Grundsatzfragen zu Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen
neu und ändert damit seine
bisherige Rechtsprechung. Im
Wesentlichen haben sich zwei
Neuerungen ergeben, die im
Folgenden näher ausgeführt
werden. Bislang konnten Mieter in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen (z. B. Anstreichen von Wänden, Reinigung
eines Teppichbodens, ...)
verpflichtet werden, und zwar
unabhängig davon, ob sie die
Wohnung renoviert oder unrenoviert vom Vermieter erhielten. Das ist neu: Mieter,
die eine Wohnung unrenoviert vom Vermieter übergeben bekommen, dürfen in den
dies allerdings bei Betriebsschließungen in Folge einer
Insolvenz.
Sollte eine Kündigung zu einem Zeitpunkt ausgesprochen
werden, zu dem die Frau bereits schwanger ist, der Arbeitgeber davon aber noch nichts
wusste, hat die betroffene Angestellte zwei Wochen nach
Zugang der Kündigung Zeit,
ihrem Chef das mitzuteilen.
Auch in diesem Fall erhält sie
Kündigungsschutz, rückwirkend. Für die Probezeit gilt
ebenfalls: Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Wer etwa zwei
Wochen nach Beschäftigungsbeginn von seiner Schwangerschaft erfährt, hat im Prinzip
die Probezeit bereits überstanden.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu Schönheitsreparaturen ohne angemessenen
Ausgleich verpflichtet werden.
Denn sonst müsste ein Mieter auch Abnutzungen des
Vormieters auf eigene Kosten
beseitigen. Ein angemessener
Ausgleich kann z. B. die Übernahme der Kosten für Material und Arbeitsaufwand sein.
Dies sollte im Mietvertrag
geregelt werden (www.averyzweckform.eu). Offen bleibt
allerdings die Frage, wann eine
Wohnung als renoviert oder
unrenoviert gilt. Es zähle der
„Gesamteindruck“.
Tipp: Mieter und Vermieter
sollten ein detailliertes Übergabeprotokoll anlegen, um den
Zustand der Wohnung klar zu
dokumentieren.
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · Anzeigen
26. Oktober 2016 · Nr. 43
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Entgelt für Schwarzarbeit
(pm/red). Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII.
Zivilsenat hat entschieden,
dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen
das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2
SchwarzArbG vom 23. Juli 2004
nichtig ist, dem Besteller, der
den Werklohn bereits gezahlt
hat, gegen den Unternehmer
auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten
Bereicherung zusteht, wenn die
Werkleistung mangelhaft ist.
Dem Kläger (Besteller) steht
auch kein Anspruch auf Ausgleich der Bereicherung des
Beklagten (Unternehmers) zu,
die darin besteht, dass er für
die mangelhafte Werkleistung
zu viel bezahlt hat. Zwar kann
ein Besteller, der aufgrund eines nichtigen Vertrags Leistungen erbracht hat, von dem
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Herausgabe dieser Leistungen
verlangen. Dies gilt jedoch gem.
§ 817 Satz 2 BGB nicht, wenn
der Besteller mit seiner Leistung
gegen ein gesetzliches Verbot
verstoßen hat.
Foto: Thinkstock/Archiv
Ausweg aus dem Leasingvertrag
(pm/red). Es ist ein Irrglaube,
dass nur Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Auch Unternehmer können einen Leasingvertrag widerrufen, wenn
sie ihn als Existenzgründer
abgeschlossen haben oder das
Fahrzeug überwiegend privat
nutzen, sagt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für
Verkehrsrecht. Der Clou: Hat
die Leasingbank die Widerrufsbelehrung versäumt, ist der
Widerruf auch lange nach Vertragsbeginn noch möglich. Der
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